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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.01.0<br />

insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2<br />

RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />

Baubestandsunterlagen sind grundsätzlich immer gemäß Maßgabe von F.1.3<br />

RLBau / H.2 RBBau zu beauftragen, § 10 <strong>de</strong>s Vertrages bestimmt die Ausführung<br />

4.3 Soweit allgemein zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />

4.3 Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen<br />

wer<strong>de</strong>n benannt (Name, Qualifikation):<br />

4.4 Dem Vertrag sind soweit zutreffend die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zur<br />

Rechnungsprüfung und <strong>de</strong>n Feststellungsbescheinigungen (VI.3) beizufügen.<br />

Diese Regelungen gelten sowohl bei <strong>de</strong>r Durchführung von Baumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s als auch <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. Sie grün<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r OBB vom<br />

18.09.2002 IIZ4-0744-01/02 zum Vollzug <strong>de</strong>r VV zu Art. 70 BayHO (AllMBl<br />

Nr.13/2002 S. 919). Die haushaltsrechtliche Feststellung <strong>de</strong>r „sachlichen<br />

Richtigkeit“ kann <strong>de</strong>mgemäß nicht auf freiberuflich Tätige übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Fristen zur Rechnungsvorlage sind so festzulegen, dass die Zahlungsfristen<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n können:<br />

4.4 Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und<br />

wenn prüffähig, gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungs-bescheinigungen)<br />

fachtechnisch und rechnerisch zu prüfen und mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Feststellungsvermerken festzustellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen und <strong>de</strong>r diese begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind<br />

die Abschnitte B und J <strong>de</strong>r RLBau / RBBau zu beachten.<br />

Der Auftragnehmer hat bei <strong>de</strong>r Vorlage von Rechnungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n<br />

Unternehmen beim Auftraggeber folgen<strong>de</strong> Fristen einzuhalten:<br />

Abschlagsrechnungen:<br />

Teil-/ Schlussrechnungen:<br />

Soweit allgemein zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />

4.5 Die Leistungen sind erbracht, wenn<br />

- die endgültige Lösung <strong>de</strong>r Planungs-/ aufgabe in einer Weise erarbeitet ist,<br />

dass die vereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten wer<strong>de</strong>n können,<br />

- auf ihrer Grundlage die weiteren Stufen abgerufen wer<strong>de</strong>n können und<br />

- <strong>de</strong>r Auftragnehmer die für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und<br />

Zustimmungen erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen genehmigungs- und<br />

zustimmungsfähig übergeben hat *<br />

-<br />

Zu § 5<br />

5.1 Wird die Pauschalierung <strong>de</strong>s Honorars z. B. bei Stufenaufträgen nach<br />

unterschiedlichen Kriterien aufgeteilt, ist § 5.1 durch folgen<strong>de</strong>n Text zu ersetzen:<br />

5.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen * / Teilleistungen * /<br />

Grundleistungen * / Leistungsstufen * nach § 4 das folgen<strong>de</strong> Pauschalhonorar<br />

gemäß <strong>de</strong>m geprüften Angebot vom :<br />

Summe<br />

€ netto pauschal<br />

€ netto pauschal<br />

€ netto pauschal<br />

€ netto pauschal<br />

€ netto pauschal<br />

€ netto pauschal<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7

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