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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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I.2<br />

- Mängelansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen<br />

- Gerichtliche Verfahren, wie Mahnbeschei<strong>de</strong>, Klagen (auch hinsichtlich Rückfor<strong>de</strong>rungen von Überzahlungen),<br />

Streitverkündungen, selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO<br />

- Zahlungen an Gläubiger <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

- Kündigung durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

- bei beabsichtigter Vertragskündigung durch das Bauamt<br />

- Zahlungseinstellung durch Auftragnehmer, Insolvenzverfahren<br />

- Geltendmachung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />

- Hemmung <strong>de</strong>s Ablaufes <strong>de</strong>r Verjährung bzw Neubeginn <strong>de</strong>r Verjährungsfrist. In diesem Fall ist<br />

gleichzeitig die OBB durch Kopie zu unterrichten.<br />

Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion ist Fachaufsicht bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und vollzieht die baufachliche Begleitung<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r RBBau. Sie ist in <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Fällen analog und rechtzeitig zu beteiligen.<br />

3 Zahlungseinstellungen, Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen<br />

Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion koordiniert bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s die Zahlungsabwicklung<br />

bei Zahlungseinstellungen durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer bzw. bei Insolvenzverfahren.<br />

Näheres siehe VIII.C.1 VHF (Schreiben <strong>de</strong>r OBB vom 25.07.2006 Az.: IIB1-4094-033/97 „Zahlungseinstellung,<br />

Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen“)<br />

C. Wettbewerbe<br />

Die Durchführung von Planungswettbewerben bei geeigneten Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Freistaates Bayern auf<br />

<strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>r Raumplanung, <strong>de</strong>s Städtebaues und <strong>de</strong>s Bauwesens veranlasst die Obersten Baubehör<strong>de</strong><br />

im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m zuständigen Staatsministerium und <strong>de</strong>m Staatsministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />

(E1.1 RLBau).<br />

© VHF Bayern – Oktober 2011 4 von 4

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