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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.01<br />

§ 1<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />

1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die nachfolgend genannten Leistungen<br />

<strong>de</strong>r/über<br />

für das Gebäu<strong>de</strong> */ Objekt * / die Anlage *<br />

in <strong>de</strong>r Liegenschaft *<br />

§ 2<br />

Bestandteile und Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften,<br />

Regelwerke und Erlasse zu beachten:<br />

„Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung in <strong>de</strong>r jeweils<br />

gelten<strong>de</strong>n Fassung.<br />

*<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen:<br />

<br />

mit folgen<strong>de</strong>n Ergänzungen und Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers: *<br />

Diese Unterlagen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftragnehmer soweit vorliegend, mit Vertragsschluss übergeben.<br />

2.4 * Die Maßnahme unterliegt <strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Abs. 1 BayBO. *<br />

§ 3<br />

Allgemeine Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

und stufenweise Beauftragung<br />

3.1 Ausführungsgrundlagen<br />

Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r ihm vom Auftraggeber mit<br />

Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen<strong>de</strong>n Unterlagen aus:<br />

3.2 Kosten<br />

Die anteiligen Baukosten* / Die Herstellungskosten * für <strong>de</strong>n Gegenstand dieser Vertragsleistung<br />

dürfen <strong>de</strong>n Betrag von € (Kostenobergrenze) nicht überschreiten.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze unter<br />

Erfüllung <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen zwingend eingehalten wird.<br />

Alle Kostenermittlungen sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r DIN 276-1:2008-12 * / 276-4:2009-08 * zu<br />

erstellen.<br />

3.3 Termine<br />

Der Auftragnehmer hat seine Planung * / * so auszurichten, dass folgen<strong>de</strong> Ecktermine<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n können:<br />

*<br />

Für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers wer<strong>de</strong>n zusätzlich die nachfolgen<strong>de</strong>n Einzeltermine<br />

bzw. Leistungszeiträume */ Fertigstellungstermine */ Erledigungstermine * vorgegeben; es<br />

han<strong>de</strong>lt sich dabei um Vertragstermine bzw. -fristen:<br />

3.4 Erreichen <strong>de</strong>r Projektziele<br />

Wird erkennbar, dass die Projektziele (Kostenobergrenze, Termine, Leistungserfüllung,<br />

) mit <strong>de</strong>m Leistungsverlauf nicht erreicht wer<strong>de</strong>n können, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n<br />

Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten<br />

und <strong>de</strong>ren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele<br />

und insbeson<strong>de</strong>re die Kostenobergrenze doch noch eingehalten wer<strong>de</strong>n können.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3

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