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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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I.2<br />

B<br />

Vertragsabwicklung<br />

1 Staatliches Bauamt / die Autobahndirektion (Dienststelle), nachstehend Bauamt genannt.<br />

Das Bauamt überwacht die Vertragserfüllung <strong>de</strong>r freiberuflich Tätigen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r AVB. Kommt<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, sind unverzüglich die nach § 633 ff.<br />

BGB (verweigerte, verspätete und mangelhafte Leistung <strong>de</strong>s Unternehmers) erfor<strong>de</strong>rlichen Schritte einzuleiten.<br />

Wer<strong>de</strong>n freiberuflich Tätige mit <strong>de</strong>r Objektüberwachung (Bauüberwachung, Bauleitung) beauftragt, soll<br />

ihnen auch die Befugnis zur Abgabe von Teilbescheinigungen und zur Feststellung <strong>de</strong>r zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen übertragen wer<strong>de</strong>n. Die durch <strong>de</strong>n freiberuflich Tätigen festgestellten Rechnungsbeträge<br />

sind durch <strong>de</strong>n Anordnungsbefugten im Rahmen seiner Zuständigkeit und Verantwortung unter Verwendung<br />

<strong>de</strong>r eingeführten Vordrucke zur Zahlung anzuordnen (vgl. Bekanntmachung <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong><br />

im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern vom 18. September 2002 (AllMBl S.919).<br />

Soweit Leistungen mit DV durch <strong>de</strong>n freiberuflich Tätigen erbracht und durch die Bauverwaltung weitergenutzt<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, sind die Dateninhalte, Formate und Schnittstellen vertraglich festzulegen.<br />

Honorarmehrfor<strong>de</strong>rungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Beurteilung vertiefte<br />

Kenntnisse erfor<strong>de</strong>rn (Beurteilung <strong>de</strong>r Berechtigung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vergütungszuordnung und<br />

-berechnung) beispielsweise aus Bauzeitverzögerung bzw. –beschleunigung o<strong>de</strong>r Planungsän<strong>de</strong>rungen,<br />

wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r zuständigen Fachabteilung in <strong>de</strong>r Regel zusammen mit <strong>de</strong>r Technischen Geschäftsleitung<br />

bearbeitet.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung berät die Rechtsabteilung <strong>de</strong>s Bauamtes soweit erfor<strong>de</strong>rlich die jeweils<br />

zuständige Fachabteilung.<br />

Sie ist insbeson<strong>de</strong>re zu beteiligen bei<br />

- <strong>de</strong>r Bearbeitung von Honorarmehrfor<strong>de</strong>rungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, in je<strong>de</strong>m Fall<br />

bei For<strong>de</strong>rungen wegen Planungsän<strong>de</strong>rung und Bauzeitverzögerung bzw. -beschleunigung<br />

- <strong>de</strong>r Bearbeitung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />

- Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

- Mängelansprüchen, die vom Anspruchsgegner bestritten wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die erhebliche finanzielle<br />

Auswirkungen haben können<br />

- Hemmung <strong>de</strong>s Ablaufs <strong>de</strong>r Verjährung bzw. Neubeginn <strong>de</strong>r Verjährungsfrist<br />

Die Vertretung vor Gericht (Fiskalat) obliegt <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen, soweit sie nicht im Einzelfall auf<br />

das Bauamt o<strong>de</strong>r die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion übertragen wur<strong>de</strong>. In diesem Fall ist die Rechtsabteilung <strong>de</strong>s<br />

Bauamtes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion zuständig.<br />

Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Mahnbeschei<strong>de</strong>, Klagen (auch hinsichtlich Rückfor<strong>de</strong>rungen wegen Überzahlungen),<br />

Streitverkündungen und selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />

Rechtsabteilung <strong>de</strong>s Bauamts bearbeitet, die von <strong>de</strong>n zuständigen Fachabteilungen unterstützt wird. Die<br />

Rechtsabteilung führt die Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion.<br />

2 Fachaufsichtführen<strong>de</strong> Ebene (Regierungen / Lan<strong>de</strong>sbaudirektion) bei Hochbaumaßnahmen<br />

Die Regierung ist Fachaufsicht bei Lan<strong>de</strong>smaßnahmen und vollzieht die baufachliche Begleitung (Projektaufsicht),<br />

stimmt die Planung mit <strong>de</strong>r obersten Baubehör<strong>de</strong> ab (Abschnitt E mit Erl., Anhang RLBau), erstellt<br />

<strong>de</strong>n Vorlagebericht zur HU-Bau (E1.2 und Erl. RLBau) und ist in folgen<strong>de</strong>n Fällen rechtzeitig zu beteiligen:<br />

- Erheblichkeit von Abweichungen und von Kostenerhöhungen (E1.4 und Erl. RLBau)<br />

- AfU-Bau Prüfung (E2 und Erl. RLBau)<br />

- Ausnahmen zum Beginn Bauausführung, Entscheidung bei Überschreiten <strong>de</strong>r KKE (E4 und Erl. RLBau)<br />

- Ansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen wegen Behin<strong>de</strong>rung und Bauzeitverzögerung<br />

bzw. -beschleunigung,<br />

© VHF Bayern – Oktober 2011 3 von 4

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