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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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I.2<br />

– Feststellungen o<strong>de</strong>r Vorliegen von Anhaltspunkten für ein wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong>s Verhalten,<br />

z.B. Preisabre<strong>de</strong>n,<br />

– Berufung eines Bewerbers auf einen Irrtum<br />

– Zustellung eines Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer<br />

– schweren Verfehlungen <strong>de</strong>s Bewerbers<br />

3 Beteiligung <strong>de</strong>r Obersten Behör<strong>de</strong>n<br />

Bei schweren Verfehlungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers, (z.B. bei Verdacht auf Bestechung und bei vorsätzlich<br />

falschen Angaben) ist die Oberste Baubehör<strong>de</strong> (OBB), Sachgebiet IIZ 5 unverzüglich zu unterrichten.<br />

Bereich Hochbau<br />

Bei be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Hochbaus sind in <strong>de</strong>r Regel Wettbewerbe für die Beteiligung bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />

Künstler durchzuführen. Sofern die OBB nichts an<strong>de</strong>res bestimmt, ist <strong>de</strong>r zur Ausführung vorgesehene<br />

Entwurf bzw. das Ergebnis <strong>de</strong>s Wettbewerbs <strong>de</strong>r OBB zur Entscheidung über die Ausführung vorzulegen.<br />

Rahmenvereinbarungen mit freiberuflich Tätigen bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für kleine Neu-, Um- und<br />

Erweiterungsbauten und Bauunterhaltungsmaßnahmen sind mit <strong>de</strong>r OBB abzustimmen.<br />

Die Projektsteuerung (siehe A.2.2 RLBau und Erläuterungen hierzu) ist die ureigene Aufgabe <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

In beson<strong>de</strong>ren Fällen kann diese Dienstleistung an Freiberuflich Tätige vergeben wer<strong>de</strong>n. Diese<br />

Ausnahmefälle sind mit <strong>de</strong>r OBB abzustimmen.<br />

Die Vergabe von Generalplanerleistungen ist mit <strong>de</strong>r Obersten Technischen Instanz (OBB, BMVBS o<strong>de</strong>r<br />

BMVg) abzustimmen.<br />

Bereich Straßen- und Brückenbau<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r OBB:<br />

zur Absicht, Ingenieurleistungen an Freiberuflich Tätige zu vergeben (oberhalb <strong>de</strong>s EU-Schwellenwertes<br />

nach § 2 Nr.3 VgV),<br />

sowie<br />

bei großräumigen Verkehrsuntersuchungen, Umweltverträglichkeitsstudien und eigenständigen Untersuchungen,<br />

wenn die Auftragssumme 50.000 € übersteigt.<br />

4 Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> nach § 102 ff GWB<br />

Bereich Hochbau:<br />

Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und beim Hochschulbau ist die Vergabekammer<br />

Südbayern bzw. Nordbayern, bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (im Rahmen <strong>de</strong>r Organleihe) die Vergabekammer<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

Bereich Straßenbau:<br />

Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> ist die Vergabekammer Südbayern bzw. Nordbayern.<br />

© VHF Bayern – Oktober 2011 2 von 4

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