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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

5.3 Die Torposten haben nach <strong>de</strong>n ihnen vom Wachführer im Einzelnen erteilten Weisungen<br />

a) die Personenkontrolle durchzuführen,<br />

b) die Fahrzeugkontrolle durchzuführen,<br />

c) im gegebenen Fall Alarm auszulösen<br />

(Alarmschüsse, Betätigung von Alarmanlagen).<br />

5.4 Der Wachführer ist dafür verantwortlich, dass die Streifen ihren Streifenweg in unregelmäßigen<br />

Zeitabstän<strong>de</strong>n begehen.<br />

6. Ausstattung <strong>de</strong>r Wache<br />

6.1 Zur Ausstattung <strong>de</strong>r Wache gehören:<br />

a) eine Wachanweisung,<br />

b) das Wach- und Kontrollbuch,<br />

c) ein Fernsprechverzeichnis,<br />

d) eine Liste <strong>de</strong>r ausgegebenen Dauerausweise,<br />

e) ein Block fortlaufend nummerierter Besucherscheine,<br />

f) *) .<br />

6.2 Im Wachbuch sind festzuhalten:<br />

a) Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Dienstes <strong>de</strong>r einzelnen Wachen (Datum, Uhrzeit),<br />

b) Name <strong>de</strong>s jeweiligen Wachführers und seines Stellvertreters,<br />

c) Namen <strong>de</strong>r Wachmänner in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihrer Torposten und Streifendiensteinteilung,<br />

d) Zeit <strong>de</strong>r Ab- und Rückmeldung von Torposten und Streifendienst,<br />

e) beson<strong>de</strong>re Vorfälle (z. B. Waffengebrauch, vorläufige Festnahmen und dgl.),<br />

f) Erkrankungen,<br />

g) Prüfvermerk <strong>de</strong>s (Auftraggebers) und <strong>de</strong>s Bewachungsunternehmens,<br />

h) Bestätigung <strong>de</strong>r Übergabe und Übernahme <strong>de</strong>r Wache durch <strong>de</strong>n übernehmen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

übergebenen Wachführer.<br />

Im Wach- und Kontrollbuch ist mit Datum und Unterschrift zu vermerken, dass je<strong>de</strong>r<br />

Wachmann vor Aufnahme seines Wachdienstes in <strong>de</strong>m Bewachungsbereich die<br />

Wachanweisung zur Kenntnis genommen hat sowie sie als Dienstanweisung anerkennt.<br />

7. Personenkontrollen<br />

7.1 Beim Betreten und Verlassen <strong>de</strong>s Bewachungsbereiches ist die I<strong>de</strong>ntität aller Personen und die<br />

Gültigkeit ihrer Ausweise zu prüfen.<br />

7.2 Innerhalb <strong>de</strong>s Bewachungsbereiches sind alle Personen verpflichtet, sich auf Verlangen<br />

gegenüber <strong>de</strong>n Wachmännern über ihre Person auszuweisen.<br />

7.3 Besucher haben sich durch einen gültigen Personalausweis o<strong>de</strong>r Reisepass gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Torposten auszuweisen; ohne einen solchen Ausweis dürfen sie <strong>de</strong>n Bewachungsbereich nicht<br />

betreten. Für je<strong>de</strong>n Besucher ist ein Besucherausweis auszustellen.<br />

7.4 Der Wachführer / Torposten hat bei <strong>de</strong>m zu Besuchen<strong>de</strong>n festzustellen, ob <strong>de</strong>r Besuch<br />

erwünscht ist und empfangen wer<strong>de</strong>n kann; ist <strong>de</strong>r Besuch erwünscht, ist <strong>de</strong>r Besucher in<br />

Begleitung eines Wachmannes <strong>de</strong>m zu Besuchen<strong>de</strong>n zuzuführen, wenn ihn dieser nicht selbst<br />

am Wachraum abholt.<br />

*) Angaben über Waffen, Munition, Schlüssel, Alarmeinrichtungen, Schutzkleidung, u. ä. nach Art und Stückzahl<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009

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