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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

e) Übernahme und Übergabe,<br />

- <strong>de</strong>r Ausstattung <strong>de</strong>r Wache,<br />

- von vorläufig festgenommenen Personen und <strong>de</strong>r ihnen abgenommenen Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

f) Überprüfen <strong>de</strong>r Verwendungsbereitschaft von Waffen und Munition sowie <strong>de</strong>r Einhaltung<br />

<strong>de</strong>r Sicherheitsvorschriften.<br />

g) Regeln <strong>de</strong>s Dienstbetriebs im Wachraum; hierbei hat <strong>de</strong>r Wachführer zu beachten:<br />

- Besucher sind ordnungsgemäß an <strong>de</strong>m für diesen Zweck vorgesehenen Ort (Fenster o<strong>de</strong>r<br />

beson<strong>de</strong>rer Tisch im Wachraum) abzufertigen,<br />

- im Wachraum dürfen sich jeweils nur soviel Besucher aufhalten, wie mit <strong>de</strong>r Durchführung<br />

eines geregelten Dienstbetriebs vereinbar ist; darüber hinaus hat sich niemand im<br />

Wachraum aufzuhalten, <strong>de</strong>r nicht zur Wache gehört o<strong>de</strong>r dort dienstlich zu tun hat,<br />

h) Kontrolle von Objekten beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung,<br />

i) Führen <strong>de</strong>s Wach- und Kontrollbuches (vgl. Nr. 6.2, 7.4 ...); das Eintragen in diese Bücher<br />

kann er seinem Vertreter o<strong>de</strong>r einem Wachmann übertragen,<br />

j) Das selbstständige Eingreifen bei beson<strong>de</strong>ren Vorfällen im Rahmen seiner Aufgaben und<br />

Meldung solcher Vorfälle an (Auftraggeber),<br />

k) Meldung von Beschädigungen <strong>de</strong>r Schutzeinrichtungen an (Auftraggeber).<br />

3.2 Der Wachführer hat dafür zu sorgen, dass je<strong>de</strong>r Wachmann während <strong>de</strong>r Nacht von 22.00 bis<br />

6.00 Uhr eine angemessene Zeit ruhen kann.<br />

3.3 Der Wachführer darf <strong>de</strong>n Wachraum nur zur Durchführung seiner Aufgaben verlassen o<strong>de</strong>r<br />

während <strong>de</strong>r Nacht ruhen, nach<strong>de</strong>m er <strong>de</strong>n Dienst an seinen Vertreter übergeben hat.<br />

4. Wachmannschaften<br />

4.1 Wachmänner im Wachdienst dürfen ihren Posten- o<strong>de</strong>r Streifenbereich nur mit Erlaubnis <strong>de</strong>s<br />

Wachführers für kurze Zeit verlassen. Sie dürfen Kantinen nur zum Einkauf, jedoch nicht zu<br />

weiterem Aufenthalt betreten.<br />

4.2 Wachmänner dürfen vom Wachführer nur in beson<strong>de</strong>rs dringen<strong>de</strong>n Fällen und erst nach<br />

Eintreffen <strong>de</strong>r Ersatzmänner beurlaubt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.3 Dienstunfähige o<strong>de</strong>r sonst ausgefallene Wachmänner mel<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Wachführer unverzüglich <strong>de</strong>m<br />

(Auftraggeber) und <strong>de</strong>m Bewachungsunternehmer. Mit dieser Meldung for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Wachführer<br />

beim Bewachungsunternehmer auch die erfor<strong>de</strong>rlichen Ersatzmänner an.<br />

4.4 Macht sich ein Wachmann im Wachdienst einer Dienstpflichtverletzung (z. B. Trunkenheit,<br />

Verlassen <strong>de</strong>s Posten- o<strong>de</strong>r Streifenbereiches, Rauchen auf <strong>de</strong>m Streifengang) schuldig,<br />

welche die ordnungsgemäße Ausführung <strong>de</strong>s Wachauftrages gefähr<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>rselbe sofort<br />

abzulösen, aus <strong>de</strong>m Bewachungsbereich zu entfernen und <strong>de</strong>m (Auftraggeber) zu<br />

mel<strong>de</strong>n.<br />

5 Ausführung <strong>de</strong>s Wachdienstes<br />

5.1 Es ist <strong>de</strong>n Wachmännern während <strong>de</strong>s Torposten- und Streifendienstes untersagt:<br />

a) die Handwaffen abzulegen,<br />

b) <strong>de</strong>n befohlenen Torposten- o<strong>de</strong>r Streifenbereich zu verlassen, zu essen o<strong>de</strong>r zu rauchen,<br />

c) <strong>de</strong>n Anzug zu verän<strong>de</strong>rn,<br />

d) zu ruhen o<strong>de</strong>r zu schlafen,<br />

e) Gespräche zu führen, die nicht im Zusammenhang mit ihrem Wach- o<strong>de</strong>r Streifenauftrag<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

5.2 Der Genuss von Alkohol ist <strong>de</strong>m Wachführer und <strong>de</strong>n Wachmännern während <strong>de</strong>s<br />

Wachdienstes verboten.<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009

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