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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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I.2<br />

Zuständigkeiten bei <strong>de</strong>r Vergabe und <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung von Leistungen freiberuflich<br />

Tätiger einschließlich bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Künstler<br />

A<br />

Vergabe<br />

1 Staatliches Bauamt / die Autobahndirektion (Dienststelle), nachstehend Bauamt genannt.<br />

Die Bauämter können zur Erledigung <strong>de</strong>r ihnen übertragenen Aufgaben Leistungen an Freiberuflich Tätige<br />

vergeben und entschei<strong>de</strong>n hierüber grundsätzlich in eigener Verantwortung. Verträge mit Dritten haben<br />

die Freiberuflich Tätigen dabei für <strong>de</strong>n Auftraggeber unterschriftsreif zu erarbeiten und Zahlungsbelege<br />

kassenreif festzustellen. Vergabeentscheidungen und die kassenmäßige Abwicklung verbleiben jedoch<br />

beim Bauamt.<br />

Die Bekanntmachung <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern vom<br />

05.04.94 (AllMBl S. 466) „Privatisierung Staatlicher Aufgaben; Neufassung <strong>de</strong>s Kriterienkatalogs <strong>de</strong>r<br />

Staatsbauverwaltung für die Erledigung von Planungsleistungen“ ist zu beachten.<br />

Sind bei Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s freiberuflich Tätige bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Entscheidungsunterlage<br />

– Bau (ES-Bau) eingeschaltet, sollen diese in <strong>de</strong>r Regel nicht mit <strong>de</strong>n weiteren Leistungen zur Planung<br />

und Ausführung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen beauftragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Straßen- und Brückenbaus sollten die Leistungen <strong>de</strong>r Planung, einschließlich Mitwirken<br />

und Vorbereiten <strong>de</strong>r Vergabe und Leistungen <strong>de</strong>r Bauoberleitung an verschie<strong>de</strong>ne Auftragnehmer<br />

vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Vergabeangelegenheiten <strong>de</strong>r Bauämter sollen sich nach folgen<strong>de</strong>n Grundsätzen ausrichten:<br />

Die Bearbeitung von Vergabeangelegenheiten ist Querschnittsaufgabe <strong>de</strong>r Technischen Geschäftsleitung.<br />

Das Bauamt regelt die näheren Einzelheiten <strong>de</strong>s Verfahrensablaufs. Die Vorgaben zur Online-Vergabe<br />

sind zu beachten.<br />

Die Technische Geschäftsleitung bzw. die technischen Abteilungen beteiligen die Rechtsabteilung bei <strong>de</strong>r<br />

Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>r Vergabe, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, in geeigneter Weise (z.B. durch Mitzeichnung).<br />

Wer<strong>de</strong>n Einwendungen erhoben, die sich auf die Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />

auswirken können, sowie im Fall <strong>de</strong>r Nr. 2, ist die Rechtsabteilung immer zu beteiligen.<br />

Vor <strong>de</strong>r Vergabekammer vertritt in <strong>de</strong>r Regel die Rechtsabteilung das Bauamt; die Technische Geschäftsleitung<br />

ist zu beteiligen. Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene kann die Vertretung vor <strong>de</strong>r Vergabekammer<br />

übernehmen.<br />

Soweit die Rechtsabteilung nicht mit einer/einem Bediensteten mit <strong>de</strong>r Befähigung zum Richteramt besetzt<br />

ist, obliegt die rechtliche Betreuung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene.<br />

2 Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene (Regierungen / Lan<strong>de</strong>sbaudirektion) bei Hochbaumaßnahmen<br />

Der Regierung obliegt die Fachaufsicht bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion die<br />

Fachaufsicht bei Bauaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s.<br />

Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene ist so rechtzeitig zu unterrichten, dass diese nach Maßgabe <strong>de</strong>r RLBau<br />

entschei<strong>de</strong>n kann, in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt, wenn erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Immer rechtzeitig zu beteiligen ist diese, wenn<br />

- von <strong>de</strong>n eingeführten Vertragsmustern und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hinweisen dazu abgewichen wer<strong>de</strong>n soll<br />

sowie bei<br />

© VHF Bayern – Oktober 2011 1 von 4

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