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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

bei<br />

in<br />

-facher Ausfertigung einzureichen.<br />

3.4 Alle Zahlungen wer<strong>de</strong>n bargeldlos geleistet.<br />

4. Haftung<br />

4.1 Der Auftragnehmer hat vor Beginn <strong>de</strong>r Bewachung eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen<br />

und zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Scha<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz<br />

in <strong>de</strong>r Höhe besteht, welcher die nachstehend genannten Scha<strong>de</strong>nsarten min<strong>de</strong>stens bis zu <strong>de</strong>n<br />

vereinbarten Haftungshöchstbeträgen ab<strong>de</strong>ckt.<br />

4.2 Die Haftung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Auftraggebers ist beschränkt<br />

- bei Personenschä<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen eine Person betroffen ist,<br />

auf € je Person<br />

- bei Personenschä<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen mehrere Personen betroffen sind,<br />

auf € insgesamt<br />

- bei Sachschä<strong>de</strong>n mit Ausnahme von Einbruch- und Diebstahlschä<strong>de</strong>n<br />

auf € je Scha<strong>de</strong>nsereignis<br />

- bei Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />

auf € je Scha<strong>de</strong>nsereignis<br />

4.3 Der Auftragnehmer hat alle Schä<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen er Kenntnis erlangt, <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

unverzüglich zu mel<strong>de</strong>n.<br />

5. Kündigung<br />

5.1 Auftraggeber und Auftragnehmer können <strong>de</strong>n Vertrag schriftlich mit einer Frist von zum<br />

kündigen.<br />

5.2 Der Auftraggeber kann <strong>de</strong>n Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn<br />

- über das Vermögen <strong>de</strong>s Auftragnehmers das Insolvenzverfahren o<strong>de</strong>r ein vergleichbares<br />

gesetzliches Verfahren eröffnet o<strong>de</strong>r die Eröffnung beantragt o<strong>de</strong>r dieser Antrag mangels<br />

Masse abgelehnt wor<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r die ordnungsgemäße Abwicklung <strong>de</strong>s Vertrages dadurch in<br />

Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt,<br />

- wenn gegen <strong>de</strong>n Auftragnehmer o<strong>de</strong>r gegen die für ihn han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Personen ein Verfahren<br />

wegen schwerer Verfehlungen eröffnet wird, welches die Zuverlässigkeit <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

in Frage stellt,<br />

- wenn die erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsüberprüfungen <strong>de</strong>s Wachpersonals aus Grün<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer o<strong>de</strong>r seine Beschäftigten zu vertreten haben, nicht durchgeführt wer<strong>de</strong>n<br />

können,<br />

- wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

übernommenen Wachaufgaben, zum ausschließlichen Einsatz von geeignetem und<br />

überprüften Wachpersonal, zur Abstellung von Mängeln o<strong>de</strong>r von Leistungen aus <strong>de</strong>r<br />

Haftpflicht nicht nachkommt.<br />

6. Gerichtsstand<br />

6.1 Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtstandvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung<br />

(ZPO) vor, richtet sich <strong>de</strong>r Gerichtsstand für Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>r<br />

für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle, wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart<br />

ist. Sie ist <strong>de</strong>m Auftragnehmer auf Verlangen mitzuteilen.<br />

6.2 Abweichend von Nr. 6.1 wird als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Voraussetzungen<br />

nach § 38 ZPO vorliegen.<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009

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