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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Verträge mit Freiberuflich Tätigen<br />

- VS / SPERRZONE -<br />

1. Bei Ausführung <strong>de</strong>r Leistung sind die Bestimmungen <strong>de</strong>s „Handbuchs für <strong>de</strong>n Geheimschutz in<br />

<strong>de</strong>r Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ zu beachten.<br />

2. Das VS-NfD-Merkblatt aus <strong>de</strong>m GHB ist Vertragsbestandteil.<br />

3. Alle Pläne und Zeichnungen, die <strong>de</strong>m Auftragnehmer ausgehändigt wer<strong>de</strong>n, bleiben Eigentum<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers. Sie sind, ebenso wie die vom Auftragnehmer selbst erstellten Unterlagen,<br />

nach Erhalt <strong>de</strong>r Schlusszahlung ohne beson<strong>de</strong>re Auffor<strong>de</strong>rung auf <strong>de</strong>mselben Weg, auf <strong>de</strong>m<br />

sie <strong>de</strong>m Auftragnehmer zugestellt wur<strong>de</strong>n, an <strong>de</strong>n Auftraggeber zurückzugeben. Sofern <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat, sind die Unterlagen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> seines<br />

Lan<strong>de</strong>s zu übergeben mit <strong>de</strong>r Bitte, ihre Vernichtung zu veranlassen und eine Bescheinigung<br />

hierüber <strong>de</strong>m Auftraggeber auf <strong>de</strong>m diplomatischen Weg zu übersen<strong>de</strong>n.<br />

4. Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten ist die Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (Negative<br />

und Positive auf beliebigen Schichtträgern sowie Informationsträgern aller Art) <strong>de</strong>r<br />

Baumaßnahme und <strong>de</strong>s Baustellenbereiches untersagt.<br />

Bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber unbescha<strong>de</strong>t weitergehen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Rechte<br />

berechtigt, die Ablieferung <strong>de</strong>r Lichtbil<strong>de</strong>r (einschließlich belichteter Schicht- bzw.<br />

Informationsträger) ohne Entschädigung zu verlangen.<br />

Der Sicherheitsbevollmächtigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers hat die Beschäftigten entsprechend zu<br />

belehren.<br />

5. Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines<br />

NATO-Staates o<strong>de</strong>r eines Staates aus <strong>de</strong>r Staatenliste <strong>de</strong>s BMI haben, bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r<br />

Leistungen ablehnen.<br />

6. Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

bestimmte Beschäftigte sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung<br />

ausschließt.<br />

7. Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Sperrzone, wenn sie im Besitz eines<br />

vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises sind. Die Ausweise sind vom<br />

Auftragnehmer rechtzeitig anzufor<strong>de</strong>rn. Der Anfor<strong>de</strong>rung sind namentliche Bescheinigungen<br />

<strong>de</strong>s Sicherheitsbevollmächtigten im nationalen Besuchskontrollverfahren (SiBe-<br />

Bescheinigungen) gemäß Anlage 23 und 24 Geheimschutzhandbuch (GHB) sowie je ein<br />

Lichtbild <strong>de</strong>r Beschäftigten beizufügen. Die SiBe-Bescheinigungen sind durch entsprechen<strong>de</strong><br />

Meldung <strong>de</strong>r Zu- und Abgänge auf <strong>de</strong>m Laufen<strong>de</strong>n zu halten. Für ausgeschie<strong>de</strong>ne Beschäftigte<br />

ist <strong>de</strong>m Auftraggeber eine Abgangsmeldung zu erstatten. Mit <strong>de</strong>r Abgangsmeldung ist <strong>de</strong>r<br />

Baustellenausweis zurückzugeben.<br />

Der Verlust von Baustellenausweisen ist <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.<br />

8. Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die in <strong>de</strong>r Sperrzone<br />

- außerhalb <strong>de</strong>s ihnen von <strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>m<br />

Auftragnehmer hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereichs,<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Zugangswege o<strong>de</strong>r<br />

- außerhalb ihrer Arbeitszeit o<strong>de</strong>r ohne gültigen Baustellenausweis o<strong>de</strong>r<br />

- bei <strong>de</strong>r Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (vgl. Nr. 4)<br />

angetroffen wer<strong>de</strong>n, sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Sperrzone auszuschließen.<br />

Der Sicherheitsbevollmächtigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers hat die Beschäftigten entsprechend zu<br />

belehren.<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009

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