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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

Zusätzliche Vertragsbestimmungen <strong>de</strong>r Verträge mit Freiberuflich Tätigen<br />

- SCHUTZZONE -<br />

1. Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Schutzzone, wenn sie im Besitz eines<br />

vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises sind. Der Auftraggeber kann die<br />

<strong>Ausgabe</strong> von Baustellenausweisen von einer entsprechen<strong>de</strong>n Überprüfung <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

abhängig machen. Die Ausweise sind beim Auftraggeber rechtzeitig anzufor<strong>de</strong>rn. Der<br />

Anfor<strong>de</strong>rung sind eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen sowie je ein Lichtbild<br />

<strong>de</strong>r Beschäftigten beizufügen. Die Liste ist durch entsprechen<strong>de</strong> Meldung <strong>de</strong>r Zu- und Abgänge<br />

auf <strong>de</strong>m Laufen<strong>de</strong>n zu halten. Für ausgeschie<strong>de</strong>ne Beschäftigte ist <strong>de</strong>m Auftraggeber eine<br />

Abgangsmeldung zu erstatten. Mit <strong>de</strong>r Abgangsmeldung ist <strong>de</strong>r Baustellenausweis<br />

zurückzugeben.<br />

Der Verlust von Baustellenausweisen ist <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.<br />

2. Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten ist die Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (Negative<br />

und Positive auf beliebigen Schichtträgern sowie Informationsträgern aller Art) <strong>de</strong>r<br />

Baumaßnahme und <strong>de</strong>s Baustellenbereichs untersagt.<br />

Bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber unbescha<strong>de</strong>t weitergehen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Rechte<br />

berechtigt, die Ablieferung <strong>de</strong>r Lichtbil<strong>de</strong>r (einschließlich belichteter Schicht- bzw.<br />

Informationsträger) ohne Entschädigung zu verlangen.<br />

Der Sicherheitsbevollmächtigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers hat die Beschäftigten entsprechend zu<br />

belehren.<br />

3. Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die in <strong>de</strong>r Schutzzone<br />

- außerhalb <strong>de</strong>s ihnen von <strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>m<br />

Auftragnehmer hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereich,<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Zugangswege o<strong>de</strong>r<br />

- außerhalb ihrer Arbeitszeit o<strong>de</strong>r ohne gültigen Baustellennachweis o<strong>de</strong>r<br />

- bei <strong>de</strong>r Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (vgl. 2.)<br />

angetroffen wer<strong>de</strong>n, sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Schutzzonen auszuschließen.<br />

Der Sicherheitsbevollmächtigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers hat die Beschäftigten entsprechend zu<br />

belehren.<br />

4. Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines<br />

NATO-Staates o<strong>de</strong>r eines Staates aus <strong>de</strong>r Staatenliste <strong>de</strong>s BMI haben, bei <strong>de</strong>r Ausführung<br />

ablehnen.<br />

5. Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

bestimmte Beschäftigte sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung<br />

ausschließt.<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009

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