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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

7.3.9 Dem Auftragnehmer sind daher bei Auftragserteilung die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für<br />

<strong>de</strong>rartige Lieferleistungen zur Umsetzung in <strong>de</strong>ssen vertraglichen Innenverhältnissen mitzuteilen.<br />

7.4 Son<strong>de</strong>rregelungen<br />

Abweichen<strong>de</strong> Son<strong>de</strong>rregelungen wer<strong>de</strong>n ggf. gemäß Nr. 3.2 b von <strong>de</strong>r Dienststelle angeordnet,<br />

die von <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung benannt wur<strong>de</strong>.<br />

8 Verträge mit Freiberuflich Tätigen<br />

Soweit Freiberuflich Tätige bei schutzbedürftigen Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinien tätig<br />

wer<strong>de</strong>n, sind <strong>de</strong>n Vertragsentwürfen die nachfolgend jeweils genannten Unterlagen in zweifacher<br />

Ausfertigung beizufügen und in <strong>de</strong>n Vertragsmustern (Anh. 9 bis 15 RBBau) folgen<strong>de</strong><br />

Eintragungen aufzunehmen:<br />

a) bei allen Verträgen unter § 2.3:<br />

die „Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>de</strong>r Durchführung von Baumaßnahmen -<br />

RiSBau - (Anh. 20 / 1 RBBau)".<br />

b) als weitere Vereinbarungen:<br />

1. bei Verträgen, bei <strong>de</strong>nen Unterlagen <strong>de</strong>r Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> STRENG GEHEIM,<br />

GEHEIM o<strong>de</strong>r VS-VERTRAULICH zu erarbeiten sind bzw. mit <strong>de</strong>rartigen Unterlagen<br />

umgegangen wer<strong>de</strong>n muss o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zugang zu Sperrzonen erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />

- die „Ergänzen<strong>de</strong>n Bestimmungen VS / Sperrzone“<br />

2. bei Verträgen, bei <strong>de</strong>nen VS-NfD eingestufte Unterlagen zugänglich gemacht o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>rartige Unterlagen erarbeitet wer<strong>de</strong>n müssen<br />

- die „Ergänzen<strong>de</strong>n Bestimmungen Schutzzone“ und das - „Merkblatt über die<br />

Behandlung von Verschlusssachen <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s VS-NUR FÜR DEN<br />

DIENSTGEBRAUCH - (VS-NfD-Merkblatt).<br />

3. bei Verträgen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Zugang zu Schutzzonen erfor<strong>de</strong>rlich ist, das Formblatt<br />

„Ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen Schutzzone“.<br />

9 Rechnungslegung, Vorprüfung<br />

Soweit Rechnungslegungsunterlagen nach Abschnitt J 2 RBBau als VS-VERTRAULICH,<br />

GEHEIM o<strong>de</strong>r STRENG GEHEIM eingestuft sind, sollen die begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen<br />

abweichend von Abschnitt J 2.3 RBBau nicht <strong>de</strong>n Kassenanordnungen / -anweisungen beigefügt<br />

wer<strong>de</strong>n. In diesen Fällen sind die Kassenanordnungen / -anweisungen mit <strong>de</strong>m Vermerk<br />

„Rechnungsbeleg(e) unterliegt (unterliegen) <strong>de</strong>r Geheimhaltung“ zu versehen.<br />

Die Rechnungslegungsunterlagen sind <strong>de</strong>r für die fachtechnische Vorprüfung zuständigen Stelle<br />

nur auf Anfor<strong>de</strong>rung vorzulegen.<br />

10 Prüfung <strong>de</strong>r Sicherheitsmaßnahmen<br />

10.1 Prüfung während <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />

Wer<strong>de</strong>n Prüfungen während <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme erfor<strong>de</strong>rlich, hat die<br />

Bauverwaltung diese Prüfungen zu veranlassen. Die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung teilt <strong>de</strong>r<br />

Bauverwaltung hierzu <strong>de</strong>n jeweiligen Zeitpunkt <strong>de</strong>r notwendigen Prüfungen und die zu<br />

beteiligen<strong>de</strong>n Stellen mit.<br />

10.2 Prüfung nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen<br />

Der Sicherheits- bzw. Geheimschutzbeauftragte <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung unterrichtet die von<br />

ihm nach Nr. 3.1 beteiligten Stellen über die Fertigstellung <strong>de</strong>r Baumaßnahme (Abschnitt H 1<br />

RBBau) und bittet um Prüfung, ob die von ihnen gefor<strong>de</strong>rten Sicherheitsmaßnahmen eingehalten<br />

wur<strong>de</strong>n und um schriftliche Mitteilung über das Ergebnis dieser Prüfung. Soweit die<br />

Sicherheitsfor<strong>de</strong>rungen auch Maßnahmen personeller o<strong>de</strong>r organisatorischer Art enthielten, ist<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 12 von 24

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