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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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I.1<br />

Einleitung<br />

Das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von freiberuflichen Dienstleistungen durch die<br />

Staatsbauverwaltung <strong>de</strong>s Freistaats Bayern (VHF Bayern) enthält die bei Vergabeverfahren und <strong>de</strong>r<br />

anschließen<strong>de</strong>n Vertragserstellung und Vertragsabwicklung zu beachten<strong>de</strong>n Regelungen.<br />

Neben <strong>de</strong>r Vorgabe von rechtlichen Grundlagen, Bestimmungen sowie Zuständigkeitsregelungen sind<br />

insbeson<strong>de</strong>re ablaufbezogene Anleitungen für die verschie<strong>de</strong>nen in Betracht kommen<strong>de</strong>n<br />

Vergabeverfahren für Verträge mit freiberuflich Tätigen enthalten.<br />

Außer<strong>de</strong>m sind Vertragsmuster aller Regelverträge mit Anlagen enthalten sowie Handreichungen zu<br />

häufiger vorkommen<strong>de</strong>n Fragen.<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

Das bei freiberuflichen Dienstleistungen im Einzelfall anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Vergaberecht richtet sich<br />

ausschließlich nach <strong>de</strong>r Beschreibbarkeit <strong>de</strong>r Lösung dieser Leistung (siehe I.4 C) !<br />

Freiberufliche Dienstleistungen<br />

Das Handbuch gilt für alle Arten von freiberuflichen Dienstleistungen. Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Leistungen <strong>de</strong>r Architekten und Ingenieure, Leistungen <strong>de</strong>r Sachverständigen sowie selbständig<br />

ausgeübte wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten. Die Definition <strong>de</strong>r freiberuflichen<br />

Dienstleistung ist in I.4.A VHF vertieft erläutert.<br />

Die Schwellenwerte<br />

sind durch Verordnung <strong>de</strong>r EU bestimmt, diese gilt unmittelbar. Sie wer<strong>de</strong>n jeweils zum 01.01. je<strong>de</strong>n<br />

gera<strong>de</strong>n Jahres für die Dauer von zwei Jahren durch Verordnung <strong>de</strong>r EU neu bestimmt.<br />

Diese Verordnung beinhaltet auch <strong>de</strong>n Schwellenwert für freiberufliche Dienstleistungsaufträge in <strong>de</strong>n<br />

Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Näheres regelt übergangsweise bis zum Inkrafttreten <strong>de</strong>r<br />

VSVgV <strong>de</strong>r Erlass BMWT Az IB6-260004 vom 26.07.2011.<br />

Vergaben unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes<br />

Alle Aufträge (sowohl ein<strong>de</strong>utig/erschöpfend als auch nicht ein<strong>de</strong>utig/erschöpfend beschreibbar) über<br />

freiberufliche Dienstleistungen unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwerts sind nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Haushaltsrecht (§ 55 BayHO) nach leistungsbezogenem Wettbewerb an <strong>de</strong>n Bewerber zu vergeben,<br />

<strong>de</strong>r im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und<br />

qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.<br />

Die Aufträge müssen gestreut wer<strong>de</strong>n (siehe Abschnitt II.1 VHF).<br />

Vergaben ab Erreichen <strong>de</strong>s Schwellenwertes<br />

Bei <strong>de</strong>r Vergabe von Leistungen, <strong>de</strong>ren geschätzter Auftragswert ohne Mehrwertsteuer (siehe I.5<br />

VHF) <strong>de</strong>n Schwellenwert erreicht o<strong>de</strong>r übersteigt, sind von <strong>de</strong>n öffentlichen Auftraggebern nach § 98<br />

GWB die einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r VOF (siehe III.2 VHF) anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Bei Leistungen, die nach Art und Umfang ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschrieben (siehe I.4.D VHF)<br />

wer<strong>de</strong>n können, sind die Bestimmungen <strong>de</strong>r VOL (siehe Abschnitt V VHF) anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Schriftform <strong>de</strong>r Auftrags- und Vergütungsvereinbarung<br />

Aufträge über freiberufliche Dienstleistungen sind vor <strong>de</strong>ren Leistungsaufnahme auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

<strong>de</strong>r Vertragsmuster (Abschnitt VII VHF) und Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) schriftlich zu<br />

erteilen. Dabei sind insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Leistung und die Höhe <strong>de</strong>r Vergütung zu<br />

vereinbaren. Die Vergütung ist nach <strong>de</strong>n einschlägigen verbindlichen Gebührenordnungen zu<br />

ermitteln. Soweit solche nicht existieren, ist die Vergütung frei zu vereinbaren.<br />

Erfüllung beson<strong>de</strong>rer Obliegenheiten <strong>de</strong>r Freiberuflich Tätigen (FBT)<br />

Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in <strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung (KorruR)<br />

in <strong>de</strong>r Bek. <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung vom 13.April 2004 Az.: B III 2-515-238 sowie die Bek. <strong>de</strong>r<br />

Bayer. Staatsregierung zur Verwendung von Schutzerklärungen bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

(Scientology-Organisation) vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 sind zu beachten.<br />

Die FBT sind zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu<br />

verpflichten (siehe Hinweise VI.11.1 VHF).<br />

©VHF Bayern

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