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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

Bei Verschlusssachenvergaben sind nur die Beschränkte Ausschreibung o<strong>de</strong>r die Freihändige<br />

Vergabe zulässig, sofern die Voraussetzungen nach § 3, Abs. 3, Nr. 1c VOB / A bzw. § 3, Abs.<br />

3d o<strong>de</strong>r § 3, Abs. 4g VOL / A gegeben sind.<br />

Dies gilt auch für die Vergabe von Leistungen, die innerhalb von Sperrzonen (vgl. Nr. 6)<br />

auszuführen sind, ohne Rücksicht darauf, ob <strong>de</strong>m Bewerber / Bieter / Auftragnehmer dabei<br />

Verschlusssachen zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Für die Vergabe von Leistungen, die innerhalb von Schutzzonen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, gilt<br />

grundsätzlich keine entsprechen<strong>de</strong> Beschränkung bei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart. Auf eine EUweite<br />

Ausschreibung kann verzichtet wer<strong>de</strong>n, wenn die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 100 , Abs. 2d<br />

GWB erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

7.3 Verdingungs- / Vertragsunterlagen<br />

7.3.1 Bei Verschlusssachenvergaben sowie bei Vergaben für Leistungen innerhalb von Schutzzonen<br />

sind die vertrags- und vergaberechtlichen Bestimmungen <strong>de</strong>s Vergabehandbuchs (vgl. § 10 A Nr.<br />

16 <strong>VHB</strong>) bzw. die Bestimmungen zu Verträgen mit Freiberuflich Tätigen in § 8 <strong>de</strong>r Anh. 9 bis 15<br />

RBBau zu beachten.<br />

7.3.2 Folgen<strong>de</strong> Unterlagen sind <strong>de</strong>n Verdingungs- bzw. Vertragsunterlagen über die Vorgaben <strong>de</strong>s § 10<br />

A Nr. 16 <strong>VHB</strong> und § 8 <strong>de</strong>r Anh. 9 bis 15 RBBau hinaus in zweifacher Ausfertigung beizufügen:<br />

- bei Vergaben von Leistungen, die innerhalb einer Sperrzone auszuführen sind, ein Plan <strong>de</strong>r<br />

Baustelle, aus <strong>de</strong>m die Abgrenzung <strong>de</strong>r Sperrzone für <strong>de</strong>n Bieter ersichtlich wird,<br />

- bei Vergaben von Leistungen, die innerhalb einer Schutzzone auszuführen sind, ein Plan <strong>de</strong>r<br />

Baustelle, aus <strong>de</strong>m die Abgrenzung <strong>de</strong>r Schutzzone für <strong>de</strong>n Bieter ersichtlich wird.<br />

7.3.3 Im Leistungsverzeichnis für Bau- und Lieferleistungen sind für Aufwendungen infolge von<br />

Arbeitserschwernissen und Behin<strong>de</strong>rungen durch Sicherheitsmaßnahmen, soweit sie <strong>de</strong>m<br />

Umfang nach bestimmbar sind, beson<strong>de</strong>re Ansätze vorzusehen. In diesen Fällen ist in <strong>de</strong>n<br />

Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen darauf hinzuweisen, dass Zuschläge für<br />

Behin<strong>de</strong>rungen für Sicherheitsmaßnahmen in an<strong>de</strong>re Einheitspreise nicht eingerechnet wer<strong>de</strong>n<br />

dürfen. Im Übrigen sind Wartezeiten aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen etc. durch vom<br />

Wachpersonal gegengezeichnete Stun<strong>de</strong>nlohnzettel nachzuweisen.<br />

7.3.4 Als Verschlusssachen eingestufte Lagepläne dürfen <strong>de</strong>n Bewerbern / Bietern / Auftragnehmern<br />

und Freiberuflich Tätigen ausgehändigt wer<strong>de</strong>n, wenn sie nach <strong>de</strong>m dazu notwendigen<br />

Geheimhaltungsgrad bereits ermächtigt sind und die VS-Aufbewahrung sichergestellt ist.<br />

7.3.5 Pläne und Zeichnungen von Bauwerken aller Art, die Unternehmern und freiberuflich Tätigen<br />

zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n sollen, sind möglichst so auszuarbeiten bzw. zu verän<strong>de</strong>rn, dass sie<br />

offen behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n können. Ist eine Einstufung jedoch unerlässlich, so dürfen <strong>de</strong>rartige<br />

Unterlagen keine Angaben über Standort und Verwendungszweck enthalten.<br />

7.3.6 Bei Verschlusssachenvergaben für flächenmäßig größere Arbeiten (z. B.: Kanal- und<br />

Versorgungsleitungen, Vermessungsleistungen) dürfen <strong>de</strong>n Bewerbern / Auftragnehmern nur<br />

durch Gelän<strong>de</strong>festpunkte begrenzte Kartenausschnitte in <strong>de</strong>m Umfang zugänglich gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m dies zur Angebotsabgabe bzw. für die Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen unerlässlich ist.<br />

73.7 In <strong>de</strong>n Vertragsunterlagen sind beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen über <strong>de</strong>n Geheimschutz vorzusehen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer außerhalb von Sperrzonen Leistungen o<strong>de</strong>r Teile von Leistungen zu<br />

erbringen hat, die als VS-VERTRAULICH, GEHEIM o<strong>de</strong>r STRENG GEHEIM eingestuft sind.<br />

Dabei sind insbeson<strong>de</strong>re vom BMWi veranlasste Auflagen zu berücksichtigen (Nr. 5.2.2). Die<br />

Festlegungen nach Nr. 3.3 sind zu beachten.<br />

7.3.8 Für Lieferleistungen, die lediglich <strong>de</strong>n Bezug von (Bau-)Stoffen und (Bau-)Teilen sowie<br />

betriebstechnischen Anlagen und sonstigem Zubehör zum Inhalt haben, sind die vorgenannten<br />

Sicherheitsmaßnahmen nur dann anzuwen<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Gegenstand <strong>de</strong>r Lieferleistung selbst in<br />

einen Geheimhaltungsgrad eingestuft ist o<strong>de</strong>r dies nach Nr. 3.3 festgelegt wur<strong>de</strong>. In <strong>de</strong>rartigen<br />

Fällen sind <strong>de</strong>m Lieferanten nur diejenigen Angaben (Bedarfsmenge, Beschaffenheit, Lieferzeit<br />

und -ort) mitzuteilen, die zur Angebotsbearbeitung und Auftragsausführung unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind. Dies gilt auch für Zulieferer von bauausführen<strong>de</strong>n Unternehmern und Erfüllungsgehilfen von<br />

freiberuflich Tätigen.<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 11 von 24

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