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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

5 Geheimschutz im Verkehr mit Bewerbern, Bietern und Auftragnehmern<br />

5.1 Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber und Auftragnehmer<br />

5.1.1 Verschlusssachenvergaben / -aufträge<br />

Für Verschlusssachenvergaben kommen nur solche Bewerber in Betracht, die ihren Sitz in einem<br />

NATO-Staat (z. Zt. Belgien, Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland,<br />

Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg, Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>, Norwegen, Portugal, Spanien,<br />

Türkei, USA) haben und entsprechend zum Zugang mit Verschlusssachen ermächtigt sind bzw.<br />

bereit sind, sich <strong>de</strong>m Geheimschutzverfahren <strong>de</strong>s jeweiligen Heimatlan<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland <strong>de</strong>m geheimschutzverfahren <strong>de</strong>s BMWi (Geheimschutzbetreuung) zu unterziehen.<br />

Für die Geheimschutzbetreuung <strong>de</strong>s BMWi gelten die Vorschriften <strong>de</strong>s Handbuches für <strong>de</strong>n<br />

Geheimschutz in <strong>de</strong>r Wirtschaft (GHB).<br />

Zusätzlich ist wie folgt zu verfahren:<br />

Für die Durchführung von Verschlusssachenaufträgen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist nur dann eine<br />

Sicherheitsbescheid beim BMWi anzufor<strong>de</strong>rn, wenn <strong>de</strong>m Unternehmen o<strong>de</strong>r Freiberuflich Tätigen<br />

Verschlusssachen ausgehändigt wer<strong>de</strong>n sollen, d. h. die Auftragnehmer Vorkehrungen für die<br />

Aufbewahrung von Verschlusssachen treffen und sicherheitsüberprüft sein müssen.<br />

5.1.2 Zugang vor Ort zu Verschlusssachen<br />

Für Auftragnehmer, <strong>de</strong>ren Mitarbeiter lediglich vor Ort Zugang zu Verschlusssachen haben o<strong>de</strong>r<br />

sich verschaffen können und <strong>de</strong>shalb ermächtigt (vgl. § 10 Abs. 3 VSA) wer<strong>de</strong>n müssen, sind die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Überprüfungen <strong>de</strong>s eingesetzten Personals durch die zuständige Bauverwaltung<br />

zu veranlassen, soweit sich diese Auftragnehmer nicht bereits in <strong>de</strong>r Geheimschutzbetreuung <strong>de</strong>s<br />

BMWi befin<strong>de</strong>n (Vorabfrage an BMWi, Referat ZB 3).<br />

5.1.3 Vergabeverfahren<br />

Die Ausschreibungen sind so zu fassen, dass Bewerber<br />

- im Falle von Nr. 5.1.1 sich in <strong>de</strong>r Geheimschutzbetreuung <strong>de</strong>s BMWi befin<strong>de</strong>n müssen o<strong>de</strong>r<br />

bereit sind, sich in diese auf Antrag <strong>de</strong>s Auftraggebers aufnehmen zu lassen,<br />

- im Falle von Nr. 5.1.2 zu erklären haben, dass sie überprüftes Personal zur Verfügung stellen<br />

können o<strong>de</strong>r das erfor<strong>de</strong>rliche Personal bereit ist, sich einer Sicherheitsüberprüfung durch das<br />

Bun<strong>de</strong>samt für Verfassungsschutz zu unterziehen.<br />

5.2 Überprüfung<br />

5.2.1 Vor Durchführung von Verschlusssachenvergaben hat die Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong><br />

Ebene)<br />

- festzustellen, welche Auflagen in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen für <strong>de</strong>n Geheimhaltungsschutz<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

- festzustellen, ob für einen Wettbewerb die ausreichen<strong>de</strong> Anzahl bereits überprüfter Bewerber<br />

zur Verfügung steht (vgl. Nr. 5.3.),<br />

- ggf. Sicherheitsbeschei<strong>de</strong> für alle Bewerber beim BMWi anzufor<strong>de</strong>rn,<br />

- festzustellen, welche Beschäftigten bei diesen Bewerbern zum Zugang zu Verschlusssachen<br />

mit <strong>de</strong>m jeweiligen Geheimhaltungsgrad ermächtigt sind (vgl. Nr. 5.2.3. Satz 1).<br />

5.2.2 Die notwendigen Auskünfte sind von <strong>de</strong>r Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong>n Ebene) durch<br />

Anfrage unmittelbar beim<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

- Referat Z B 3 -<br />

Villemombler Straße 76<br />

53123 Bonn<br />

einzuholen. Dabei sind genaue Angaben über die vorgesehene VS - Einstufung von Unterlagen<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 7 von 24

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