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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

die Überprüfungsart im Sinne <strong>de</strong>s SÜG § 8-10 (Ü1-Ü3), wonach die Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />

Bauverwaltung, Freiberuflich Tätige und Auftragnehmer zu überprüfen sind,<br />

b) die baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen,<br />

c) die Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>, in welche die zur Vorbereitung und Ausführung <strong>de</strong>r<br />

Baumaßnahmen bzw. Bauwerke erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen im Einzelnen sowie in ihrer<br />

Gesamtheit einzustufen sind,<br />

d) in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang eine Baustelle als Schutzzone o<strong>de</strong>r Sperrzone<br />

einzurichten ist,<br />

e) ob und inwieweit Erkundigungen nach <strong>de</strong>r Herkunft bestimmter Stoffe o<strong>de</strong>r Teile erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind,<br />

f) ob und inwieweit Beschränkungen bei <strong>de</strong>r Anfuhr von Stoffen und Teilen notwendig sind,<br />

g) ob und ggf. welche Beschränkungen bei <strong>de</strong>r Beschäftigung von Arbeitskräften bestimmter<br />

Herkunft erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

h) die Art und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Bewachung.<br />

3.4 Veranschlagung<br />

Nach Muster 6 RBBau sind die Kosten für<br />

- baulich-technische Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>de</strong>n Kostengruppen 300 bis 500 und<br />

- Maßnahmen zur Abgrenzung und Überwachung von Sperrzonen und Schutzzonen sowie<br />

sonstige Nebenkosten bei <strong>de</strong>r Kostengruppe 700 zu veranschlagen.<br />

4. Geheimschutz allgemein<br />

4.1 Grundsatz für die VS-Einstufung<br />

4.1.1 Geheimschutz ist nur in <strong>de</strong>m unbedingt notwendigen Umfang anzuordnen. Die Geheimhaltungsgra<strong>de</strong><br />

dürfen nicht höher als erfor<strong>de</strong>rlich festgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.2 Einzelheiten <strong>de</strong>r Einstufung hinsichtlich eines Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s und eventuelle Än<strong>de</strong>rungen<br />

wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n §§ 8 und 9 in <strong>de</strong>r vom BMI herausgegebenen VS-Anweisung<br />

geregelt.<br />

4.2 Differenzierung bei <strong>de</strong>r VS-Einstufung<br />

4.2.1 Der Geheimschutz ist nach Möglichkeit zu differenzieren, und zwar zeitlich durch unterschiedliche<br />

Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> für die verschie<strong>de</strong>nen Durchführungsphasen <strong>de</strong>r Baumaßnahme (Planung,<br />

Vergabe, Ausführung und Dokumentation) und räumlich durch unterschiedliche<br />

Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> für einzelne Bereiche <strong>de</strong>r Baumaßnahmen / Bauwerke /<br />

Baustellenbereiche.<br />

4.2.2 Möglichkeiten zur Vermeidung unnötiger Geheimschutzmaßnahmen bzw. zur niedrigeren<br />

Einstufung von Unterlagen sind zu nutzen, etwa durch Unterteilung von Lageplänen, Weglassen<br />

von Beschriftungen, Verwendung von Tarnbezeichnungen und <strong>de</strong>rgleichen.<br />

4.3 Zuständigkeit <strong>de</strong>s BMWi<br />

Das BMWi ist für <strong>de</strong>n Geheimschutz in <strong>de</strong>r Wirtschaft zuständig. Es stellt mit <strong>de</strong>n nichtöffentlichen<br />

Auftragnehmern (Unternehmen) <strong>de</strong>n Zugang zu und die Aufbewahrung von VS-<br />

VERTRAULICH o<strong>de</strong>r höher eingestuften VS in <strong>de</strong>r Wirtschaft sicher und führt hier die<br />

Sicherheitsüberprüfungen von Personen durch, die im nicht-öffentlichen Bereich Zugang zu VS<br />

erhalten sollen.<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 6 von 24

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