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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

2.7 Verschlusssachenaufträge<br />

Verschlusssachenaufträge (VS-Aufträge) im Sinne dieser Richtlinien sind alle Aufträge an<br />

Unternehmer und Freiberuflich Tätige, die im Rahmen eines VS-Vergabeverfahrens vergeben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Aufstellung von Unterlagen gemäß <strong>de</strong>n Abschnitten C, D, E RBBau<br />

3.1 Festlegung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsmaßnahmen<br />

Die erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsmaßnahmen sind grundsätzlich von <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung *) zu<br />

bestimmen.<br />

Die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung beteiligt dabei ihren Geheimschutz- bzw. Sicherheitsbeauftragten.<br />

Dieser kann im Bedarfsfall folgen<strong>de</strong> Stellen hinzuziehen:<br />

- das Bun<strong>de</strong>samt für Sicherheit in <strong>de</strong>r Informationstechnik (BSI) im Rahmen <strong>de</strong>r Mitwirkung nach<br />

§ 7 Abs. 1 VS-Anweisung in allen Fragen <strong>de</strong>s materiellen Geheimschutzes, einschließlich<br />

Abhörsicherheit und <strong>de</strong>r Abstrahlsicherheit,<br />

- die zuständigen örtlichen Beratungsstellen <strong>de</strong>r Kriminalpolizei in Fragen <strong>de</strong>s Objektschutzes<br />

gegen terroristische Angriffe und <strong>de</strong>s Schutzes gegen gewaltsame Demonstrationen,<br />

- das Bun<strong>de</strong>skriminalamt, **) soweit es sich um Dienst- o<strong>de</strong>r Wohnsitze von Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />

Verfassungsorgane <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s han<strong>de</strong>lt, bei Baumaßnahmen für die Verfassungsorgane und<br />

oberste Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n ist zusätzlich die Bun<strong>de</strong>spolizei (BPol) zu beteiligen,<br />

- die Beratungsstellen für Angelegenheiten <strong>de</strong>s materiellen Sabotageschutzes, soweit es sich um<br />

lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen han<strong>de</strong>lt.<br />

Anmerkung:<br />

Wenn eine Einrichtung als lebens- und verteidigungswichtig eingestuft wird, erfolgt eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Mitteilung an die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung.<br />

Bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Verteidigung tritt an die Stelle <strong>de</strong>r genannten<br />

Einrichtungen das Amt für Sicherheit <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr.<br />

3.2 For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung<br />

Die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung hat möglichst bereits bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r <strong>Ausgabe</strong>nanmeldung - Bau<br />

- (AA - Bau -) für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Abschnitt D 2 RBBau) bzw. bei<br />

Aufstellung <strong>de</strong>r - Entscheidungsunterlage - Bau - (ES - Bau -) für Große Neu-, Um- und<br />

Erweiterungsbauten (Abschnitt E 2 RBBau)<br />

a) ihre For<strong>de</strong>rungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Geheimhaltung von Unterlagen sowie hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Ausweisung von Sperr- bzw. Schutzzonen zu stellen,<br />

b) die Dienststelle zu benennen, mit <strong>de</strong>r die Bauverwaltung bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Baumaßnahmen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungen in Sicherheitsfragen vornehmen soll sowie<br />

c) ihre For<strong>de</strong>rungen hinsichtlich baulich-technischer Sicherungsmaßnahmen zu stellen.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>s Baubedarfs nach Abschnitt C 3 RBBau legen die nutzen<strong>de</strong><br />

Verwaltung (ggf. nach Abstimmung mit <strong>de</strong>n in Nr. 3.1 genannten Dienststellen) und die<br />

hausverwalten<strong>de</strong> Dienststelle die erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsmaßnahmen gemeinsam fest. Diese<br />

Festlegungen sind in die Baubedarfsnachweisung - BBN - nach Abschnitt 3.2 RBBau<br />

aufzunehmen.<br />

3.3 Katalog <strong>de</strong>r Festlegungen<br />

Mit <strong>de</strong>m Planungs- und Ausführungsauftrag nach Abschnitt D 3 RBBau bzw. Abschnitt E 3.1<br />

RBBau sind festzulegen:<br />

*) Bei Verteidigungsbauten die Wehrbereichsverwaltung (WBV).<br />

**) Bun<strong>de</strong>skriminalamt - Abt. SG -, Treptower Park 5-8, 12435 Berlin.<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 5 von 24

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