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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VI.7<br />

1. Zweck, Geltungsbereich<br />

Die RiSBau regeln die bei Planung und Ausführung schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.<br />

Die RiSBau gelten auch für schutzbedürftige Baumaßnahmen <strong>de</strong>r NATO-Infrastruktur (vgl.<br />

„Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben <strong>de</strong>r gemeinsam finanzierten NATO-<br />

Infrastruktur - RiNATO“, Vergabehandbuch, Teil V) sowie für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Streitkräfte <strong>de</strong>r<br />

Entsen<strong>de</strong>staaten (vgl. „Auftragsbauten Grundsätze - ABG“), soweit mit <strong>de</strong>n Bedarfsträgern<br />

vereinbart.<br />

Die Schutzbedürftigkeit kann sich ergeben aus <strong>de</strong>n Belangen:<br />

- <strong>de</strong>s Geheimschutzes,<br />

- <strong>de</strong>s Sabotageschutzes,<br />

- <strong>de</strong>s Schutzes gegen gewaltsame Demonstrationen,<br />

- <strong>de</strong>s Schutzes gegen terroristische Anschläge.<br />

Die RiSBau wer<strong>de</strong>n ergänzt durch die für die Dienststellen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

ergangenen sonstigen Sicherheits-Anweisungen und Gesetze, wie u. a.:<br />

- das Vergabehandbuch (<strong>VHB</strong>), Teil II und VI,<br />

- das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s (SÜG)<br />

- die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift <strong>de</strong>s BMI zum materiellen und organisatorischen Schutz<br />

von Verschlusssachen (VS-Anweisung- VSA) ,<br />

- das Handbuch für <strong>de</strong>n Geheimschutz in <strong>de</strong>r Wirtschaft (GHB) <strong>de</strong>s BMWi und<br />

- die Baufachlichen Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr (BFR<br />

0-017.50),die im Bedarfsfall zu berücksichtigen sind, sowie<br />

- die beson<strong>de</strong>ren vergabe- und vertragsrechtlichen Bestimmungen für schutzbedürftige<br />

Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>r NATO-Infrastruktur und <strong>de</strong>r Streitkräfte <strong>de</strong>r<br />

Entsen<strong>de</strong>staaten gemäß § 1a A Nr. 3 und § 10 A Nr. 16 <strong>VHB</strong>.<br />

Die RiSBau behan<strong>de</strong>ln:<br />

- das Zusammenwirken <strong>de</strong>r beteiligten Dienststellen (Bedarfsträger, Bauverwaltung,<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Bun<strong>de</strong>samt für gewerbliche<br />

Wirtschaft ) sowie<br />

- <strong>de</strong>n Verkehr mit Außenstehen<strong>de</strong>n (insbeson<strong>de</strong>re Auftragnehmern) hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsmaßnahmen.<br />

2. Definition<br />

2.1 Bewerber, Bieter, Auftragnehmer, Freiberuflich Tätige<br />

Bewerber, Bieter, Auftragnehmer im Sinne dieser Richtlinien sind:<br />

- Unternehmer, die Bau- und Lieferleistungen ausführen,<br />

- an<strong>de</strong>re Unternehmer (z. B. Dienstleistungsunternehmer <strong>de</strong>s Transportgewerbes), die bei<br />

Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen tätig wer<strong>de</strong>n sowie<br />

- Nachunternehmer.<br />

Freiberuflich Tätige sind:<br />

- freiberuflich Tätige, die für Planung und Ausführung eingeschaltet wer<strong>de</strong>n,<br />

- Sachverständige, die beratend o<strong>de</strong>r gutachterlich tätig wer<strong>de</strong>n,<br />

- an<strong>de</strong>re Unternehmer (z. B. Dienstleistungsunternehmer <strong>de</strong>s grafischen Gewerbes), die bei<br />

Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen tätig wer<strong>de</strong>n, sowie<br />

- <strong>de</strong>ren Erfüllungsgehilfen.<br />

© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 3 von 24

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