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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VI.6<br />

Zusätzliche Vertragsbestimmungen<br />

zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB <strong>Ausgabe</strong><br />

1990<br />

Als Ergänzung zu <strong>de</strong>n vertraglichen Regelungen zur Datenverarbeitung sind folgen<strong>de</strong> Vorgaben zu beachten:<br />

1. Vertragliche Regelungen, Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis<br />

Soweit einem Leistungsverzeichnis im Einzelfall Texte für<br />

Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen (WBVB)<br />

vorangestellt wer<strong>de</strong>n müssen, sind diese <strong>de</strong>r Richtlinie zu 214.H aus <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern zu entnehmen.<br />

Die daraus benötigten Texte sind allgemein <strong>de</strong>m ersten LV-Abschnitt (i.d.R. 01) im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Datenaustauschregeln <strong>de</strong>s GAEB entwe<strong>de</strong>r als vertragliche Regelungen (ZA T0, T1<br />

und T9) o<strong>de</strong>r als Hinweistexte (ZA 20 und 26) zuzuordnen. Dabei sind die jeweils benötigten<br />

Bereiche durch Blattwechsel voneinan<strong>de</strong>r abzugrenzen.<br />

Die Standardtexte <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen (WBVB) wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

nach Anfor<strong>de</strong>rung im DOS-ASCII-Zeichensatz (Satzlänge = 105) vom Auftraggeber<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

1.1 Für je<strong>de</strong> notwendige und in sich abgeschlossene vertragliche Regelung ist ein eigenes Textelement<br />

(Vorbemerkung/Hinweis) zu bil<strong>de</strong>n (keine Bün<strong>de</strong>lung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher<br />

Vorbemerkungen in einem Textblock). Diese Textelemente sind so zu gestalten, dass sie<br />

im Langtext-Leistungsverzeichnis ausgegeben wer<strong>de</strong>n können und dürfen max. 999 Zeilen umfassen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass je Zeile max. 72 Zeichen für vertragliche Regelungen und<br />

55 Zeichen bei Hinweistexten (nur Langtext) zugelassen sind.<br />

1.2 Der Beginn <strong>de</strong>r WBVB ist durch <strong>de</strong>n Eintrag “Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen“ zu<br />

kennzeichnen. Die Einzeltexte sind als Fortsetzung <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />

<strong>de</strong>s Formblatts 214.H <strong>VHB</strong> Bayern – in <strong>de</strong>r jeweils neuesten Fassung - zu nummerieren.<br />

Mit <strong>de</strong>m Eintrag “En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen“ sind die WBVB<br />

abzuschließen.<br />

1.3 Technische Angaben, die erfor<strong>de</strong>rlich sind, um die auszuschreiben<strong>de</strong>n Leistungen ein<strong>de</strong>utig zu<br />

beschreiben, können <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Abschnitten o<strong>de</strong>r Positionen vorangestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Ordnungszahl (OZ)<br />

Die OZ ist zu glie<strong>de</strong>rn in<br />

- 2 Stellen für <strong>de</strong>n Abschnitt<br />

- 2 Stellen für <strong>de</strong>n Unterabschnitt<br />

- 4 Stellen für die Position<br />

Es ist die OZ-Maske 1122PPPPI <strong>de</strong>s GAEB zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Vorangestellte Nullen <strong>de</strong>r OZ können im Ausdruck entfallen (z.B. 01.01.0001 o<strong>de</strong>r 1. 1. 1).<br />

Abschnitts- und Unterabschnittsnummer mit <strong>de</strong>r Ziffer 0 sind nicht zugelassen.<br />

Je<strong>de</strong>r Abschnitt muss min<strong>de</strong>stens eine Position enthalten.<br />

Beim Wechsel von Abschnitten ist wie<strong>de</strong>r mit Position 1 zu beginnen und fortlaufend mit <strong>de</strong>r<br />

Schrittweite 1 zu nummerieren.<br />

Lücken in <strong>de</strong>r Nummerierung sind nicht zugelassen.<br />

Entsprechend vorstehen<strong>de</strong>r OZ-Maske sind Positionen mit Indices (1 – 9 und a,A – z,Z) nicht zu<br />

verwen<strong>de</strong>n. Muss aus triftigen Grün<strong>de</strong>n von obiger OZ-Maske abgewichen wer<strong>de</strong>n, ist dies mit<br />

© VHF Bayern – Stand November 2010 1

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