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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VI.3<br />

Zusätzliche Vertragsbestimmungen<br />

Prüfung von Unternehmerrechnungen, Inhalt und Form <strong>de</strong>r Feststellungsbescheinigungen<br />

Grundlage:<br />

Bekanntmachung <strong>de</strong>r OBB vom 18.09.2002 IIZ4-0744-01/02 zum Vollzug <strong>de</strong>r VV zu Art. 70 BayHO<br />

(AllMBl Nr.13/2002 S. 919)<br />

1. Prüfungsgrundsätze<br />

Zur Feststellung <strong>de</strong>r Rechnungen sind alle rechnungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen (Hochbau: J Nr. 2.3<br />

RBBau / G Nr. 2 RLBau, Tiefbau: Nr. 4 <strong>de</strong>r Anlage zu VV zu Art. 80 BayHO), wie Mengenberechnungen,<br />

Abrechnungszeichnungen und sonstige begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen unverzüglich und<br />

vollständig zu prüfen. Der Auftragnehmer hat die geprüften Angaben durch Abhaken kenntlich zu<br />

machen; Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen von<br />

Texten ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

2. Inhalt <strong>de</strong>r Feststellungsbescheinigungen<br />

Fachtechnische Richtigkeit<br />

Mit <strong>de</strong>n Bescheinigungen übernimmt <strong>de</strong>r Auftragnehmer auch in Fällen, in <strong>de</strong>nen diese<br />

Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt wer<strong>de</strong>n, die Verantwortung,<br />

2.1 dass die in <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen enthaltenen, für die Zahlung maßgeben<strong>de</strong>n Angaben<br />

richtig sind<br />

2.2 dass nach <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Vorschriften und <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit verfahren<br />

wor<strong>de</strong>n ist<br />

2.3 dass die Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung sowohl <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach als auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Art ihrer<br />

Ausführung geboten war<br />

2.4 dass die Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung entsprechend <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Vereinbarung o<strong>de</strong>r<br />

Bestellung sachgemäß und vollständig ausgeführt wor<strong>de</strong>n ist, d.h., dass die Lieferungen und<br />

Leistungen in Art, Güte und Umfang wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt<br />

wor<strong>de</strong>n sind.<br />

2.5 dass die erbrachten Teil-/ Leistungen mit <strong>de</strong>n ermittelten Mengenansätzen <strong>de</strong>s Auftrages<br />

übereinstimmen, keine Mehrmassen o<strong>de</strong>r Mehrfor<strong>de</strong>rungen bekannt sind und bei erheblichen<br />

Abweichungen vom Auftrag zur Abrechnung frühzeitig eine Begründung vorliegt<br />

2.6 dass bei Instandsetzung o<strong>de</strong>r Ersatz eine Ersatzpflicht eines Dritten berücksichtigt wor<strong>de</strong>n ist<br />

o<strong>de</strong>r nicht in Frage kam.<br />

Rechnerische Richtigkeit<br />

Mit dieser Bescheinigung übernimmt <strong>de</strong>r Auftragnehmer auch in Fällen, in <strong>de</strong>nen diese Bescheinigung<br />

durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt wird, die Verantwortung<br />

2.7 für die Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen,<br />

Mengenberechnungen, Stun<strong>de</strong>nlohnzetteln, Lieferscheinen und dgl.<br />

2.8 für die rechnerische Richtigkeit und dass <strong>de</strong>r anzunehmen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r auszuzahlen<strong>de</strong> Betrag sowie<br />

alle auf Berechnungen beruhen<strong>de</strong>n Angaben richtig sind (unberücksichtigt davon bleiben<br />

Pfändungen, Abtretungen und sonstige Einbehalte, z.B. Vertragsstrafen o<strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche)<br />

2.9 für die Richtigkeit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Unternehmerfor<strong>de</strong>rungen zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Ansätze nach <strong>de</strong>n<br />

Vertrags- und Berechnungsunterlagen (z.B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben,<br />

Tarife, gesetzliche Bestimmungen, bestätigte Aufmass- und Lieferbescheinigungen, anerkannte<br />

Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten)<br />

© VHF Bayern – Stand November 2010 1

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