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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VI.1<br />

Haushaltsunterlage - Bau - (Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s) auf 40 v.H. <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung<br />

festgelegt, es sei <strong>de</strong>nn, geringere o<strong>de</strong>r höhere ersparte Aufwendungen wer<strong>de</strong>n nachgewiesen.<br />

8.3 Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß<br />

erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und<br />

die für diese nachweisbar entstan<strong>de</strong>nen notwendigen Nebenkosten zu erstatten.<br />

8.4 Die Mängel- und Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers bleiben unberührt.<br />

8.5 Bei einer vorzeitigen Beendigung <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses bleiben die Ansprüche <strong>de</strong>r Vertragsparteien<br />

aus <strong>de</strong>n §§ 4 bis 6 unberührt.<br />

§ 9<br />

Haftung und Verjährung<br />

9.1 Die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers aus Pflichtverletzungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers wie Mängel- und<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche richten sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften.<br />

9.2 Die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers beginnt erst mit <strong>de</strong>r<br />

Erfüllung <strong>de</strong>r letzten nach <strong>de</strong>m Vertrag zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung. Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase<br />

9 wird nach Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsphase 8 eine förmliche Abnahme durchgeführt.<br />

Mit dieser Abnahme beginnt die Verjährung <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1-8.<br />

§ 10<br />

Haftpflichtversicherung<br />

10.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während <strong>de</strong>r gesamten Vertragszeit<br />

unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Scha<strong>de</strong>ns<br />

aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz in Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag genannten Deckungssummen<br />

besteht.<br />

10.2 Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis <strong>de</strong>s Fortbestehens<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />

10.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit<br />

Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich<br />

durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe<br />

für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen.<br />

§ 11<br />

Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

11.1 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen<br />

dort zu erbringen sind, im Übrigen <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

11.2 Bei Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer zunächst die <strong>de</strong>m Auftraggeber unmittelbar<br />

vorgesetzte Behör<strong>de</strong> anrufen. Streitigkeiten berechtigen <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht, die<br />

Arbeiten einzustellen.<br />

11.3 Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 <strong>de</strong>r Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich<br />

<strong>de</strong>r Gerichtsstand für Streitigkeiten nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>r für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

zuständigen Stelle.<br />

© VHF Bayern - Stand November 2010 Seite 6 von 7

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