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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VI.1<br />

§ 5<br />

Herausgabeanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

5.1 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrags angefertigten Unterlagen - Pläne o<strong>de</strong>r<br />

Zeichnungen als Transparentpausen und digitale Datenträger - sind an <strong>de</strong>n Auftraggeber herauszugeben;<br />

sie wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ssen Eigentum. Die <strong>de</strong>m Auftragnehmer überlassenen Unterlagen<br />

sind <strong>de</strong>m Auftraggeber spätestens nach Erfüllung seines Auftrags zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte,<br />

die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.<br />

§ 6<br />

Urheberrecht<br />

6.1 Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und das ausgeführte Werk ganz o<strong>de</strong>r in<br />

Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers auf Nutzung,<br />

Än<strong>de</strong>rung und Veröffentlichung dieser Werke nach 6.1.1 bis 6.1.5<br />

Als Werke <strong>de</strong>r Baukunst im Sinne <strong>de</strong>s Urheberrechtsgesetzes sind solche Unterlagen und<br />

Bauwerke anzusehen, die eine persönliche, geistige Schöpfung <strong>de</strong>s Auftragnehmers darstellen<br />

und einen so hohen Grad an individueller ästhetischer Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus<br />

<strong>de</strong>r Masse <strong>de</strong>s alltäglichen Bauschaffens herausragen.<br />

Gegen fachliche Weisungen <strong>de</strong>s Auftraggebers kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht einwen<strong>de</strong>n, dass<br />

die von ihm im Rahmen <strong>de</strong>s Auftrags erstellten Pläne und Unterlagen seinem Urheberrecht unterliegen.<br />

6.1.1 Sofern <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht nur mit <strong>de</strong>r Vorplanung und <strong>de</strong>r Entwurfsplanung eines<br />

Bauwerks beauftragt wor<strong>de</strong>n ist, darf <strong>de</strong>r Auftraggeber die Unterlagen für die im Vertrag<br />

genannte Baumaßnahme und das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

nutzen. Die Unterlagen dürfen auch für eine etwaige Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s ausgeführten<br />

Werks benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.1.2 Sofern <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht nur mit <strong>de</strong>r Vorplanung und <strong>de</strong>r Entwurfsplanung eines<br />

Bauwerks beauftragt wor<strong>de</strong>n ist, darf <strong>de</strong>r Auftraggeber die Unterlagen sowie das ausgeführte<br />

Werk ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftragnehmers än<strong>de</strong>rn, wenn dies für die Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Gebäu<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Unterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

ausgeführten Werks zu Entstellungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Beeinträchtigungen im Sinne von §<br />

14 Urheberrechtsgesetz führen o<strong>de</strong>r die Interessenabwägung im Einzelfall ergibt, dass<br />

das Gebrauchsinteresse <strong>de</strong>s Auftraggebers hinter <strong>de</strong>m Schutzinteresse <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

zurücktreten muss. In <strong>de</strong>n in Satz 2 genannten Fällen wird <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n<br />

Auftragnehmer über das Vorhaben unterrichten und ihm Gelegenheit geben, innerhalb<br />

einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Zeit mitzuteilen, ob und in welcher<br />

Weise er mit einer Än<strong>de</strong>rung einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />

6.1.3 Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />

Das Veröffentlichungsrecht <strong>de</strong>s Auftragnehmers unterliegt <strong>de</strong>r vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers, wenn Geheimhaltungs- bzw. Sicherheitsinteressen<br />

o<strong>de</strong>r sonstige beson<strong>de</strong>re Belange <strong>de</strong>s Auftraggebers durch die Veröffentlichung<br />

berührt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.1.4 Der Auftraggeber kann seine Befugnisse nach 6.1.1 bis 6.1.3 im Rahmen <strong>de</strong>s § 34 Urheberrechtsgesetz<br />

auf <strong>de</strong>n jeweiligen zur Verfügung über das Grundstück Berechtigten<br />

übertragen.<br />

6.1.5 En<strong>de</strong>n die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers mit <strong>de</strong>r Vorplanung o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Entwurfsplanung<br />

und will <strong>de</strong>r Auftraggeber diese für die Ausführung <strong>de</strong>r im Vertrag genannten Baumaßnahme<br />

nutzen, so ist das Nutzungsrecht mit <strong>de</strong>m für diese Leistungen vereinbarten<br />

Honorar abgegolten.<br />

6.2 Liegen die Voraussetzungen von 6.1 nicht vor, darf <strong>de</strong>r Auftraggeber die Unterlagen für die im<br />

Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftragnehmers nutzen und än<strong>de</strong>rn;<br />

dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentli-<br />

© VHF Bayern - Stand November 2010 Seite 4 von 7

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