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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VI.1<br />

Bei <strong>de</strong>r Leistungserbringung ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer an die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig<br />

anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau - (Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s) bzw.<br />

Haushaltsunterlage - Bau – (Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Freistaates Bayern) gebun<strong>de</strong>n. Der Auftragnehmer<br />

hat die vom Auftraggeber vor Leistungserbringung mitgeteilte bzw. vertraglich vereinbarte<br />

Kostenobergrenze unter Einschluss aller planerischen Maßnahmen zur Optimierung <strong>de</strong>s<br />

Planungskonzepts zu beachten.<br />

Wird erkennbar, dass die in <strong>de</strong>r haushaltsmäßig anerkannten Entscheidungsunterlage - Bau -<br />

(Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s) bzw. Haushaltsunterlage - Bau – (Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Freistaates<br />

Bayern) haushaltsmäßig anerkannten Kosten (Kostenobergrenze) o<strong>de</strong>r die vereinbarten<br />

Termine bei <strong>de</strong>r Verfolgung <strong>de</strong>r bisherigen Planung o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />

einer Leistung nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n, hat er <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich unter Darlegung<br />

<strong>de</strong>r aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und <strong>de</strong>ren Auswirkungen auf Kosten, Qualität,<br />

Termine und Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>s Objekts zu unterrichten.<br />

1.7 Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro zu erbringen. Nur mit<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers ist eine Unterbeauftragung zulässig.<br />

§ 2<br />

Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer<br />

und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligen<br />

2.1 Weisungsbefugter Vertragspartner auf Auftraggeberseite ist nur die vertragsschließen<strong>de</strong> Stelle,<br />

nachstehend Auftraggeber genannt.<br />

2.2 Der Auftraggeber unterrichtet <strong>de</strong>n Auftragnehmer rechtzeitig über die Leistungen, die an<strong>de</strong>re<br />

fachlich Beteiligte zu erbringen haben und über die mit diesen vereinbarten Termine / Fristen.<br />

2.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben<br />

und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen<br />

können. Verzögert sich <strong>de</strong>r Projektablauf, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer verpflichtet, dies unverzüglich<br />

schriftlich <strong>de</strong>m Auftraggeber anzuzeigen.<br />

2.4 Wenn während <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten auftreten, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer unverzüglich<br />

schriftlich die Entscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers herbeizuführen.<br />

§ 3<br />

Vertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

3.1 Der Auftragnehmer ist zur Wahrung <strong>de</strong>r Rechte und <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>s Auftraggebers im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet.<br />

Er hat <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich über Umstän<strong>de</strong> zu unterrichten, aus <strong>de</strong>nen sich Ansprüche<br />

gegen mit <strong>de</strong>r Bauausführung beauftragte Unternehmen ergeben können.<br />

Die Geltendmachung <strong>de</strong>rartiger Ansprüche obliegt <strong>de</strong>m Auftraggeber.<br />

3.2 Finanzielle Verpflichtungen für <strong>de</strong>n Auftraggeber darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht eingehen. Dies<br />

gilt auch für <strong>de</strong>n Abschluss, die Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung<br />

neuer Preise.<br />

3.3 Der Auftragnehmer darf Dritten ohne Einwilligung <strong>de</strong>s Auftraggebers keine Pläne aushändigen<br />

und keine Auskünfte geben, die sich auf das Vorhaben beziehen. Nr. 2.3 bleibt unberührt.<br />

§ 4<br />

Auskunftspflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

4.1 Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>m Auftraggeber auf Anfor<strong>de</strong>rung über seine Leistungen unverzüglich<br />

und ohne beson<strong>de</strong>re Vergütung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren<br />

für die Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist.<br />

© VHF Bayern - Stand November 2010 Seite 3 von 7

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