VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de
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VHF Bayern<br />
Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong><br />
Handbuch<br />
für die Vergabe und Durchführung von<br />
Freiberuflichen Dienstleistungen<br />
durch die Staatsbauverwaltung<br />
<strong>de</strong>s Freistaates Bayern<br />
Herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong><br />
im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Freiberuflichen Dienstleistungen<br />
Inhalt<br />
(n. b. = nicht besetzt, n. I. = nur im Intranet verfügbar)<br />
0.<br />
0.1 Stichwortverzeichnisse<br />
0.2 Abkürzungsverzeichnisse<br />
0.3 Än<strong>de</strong>rungsdienst<br />
I. Allgemeines, rechtliche und haushaltsrechtliche Grundlagen<br />
I.1 Allgemeine Grundsätze<br />
I.2 Zuständigkeiten bei Vergabe und Vertragsabwicklung<br />
I.3 Schema <strong>de</strong>r rechtlichen Grundlagen<br />
I.4 Freiberufliche Dienstleistung, geistig/schöpferische Leistung, Vergabegrundlage<br />
I.5 Ermittlung <strong>de</strong>s Auftragswertes<br />
II.<br />
II.1<br />
III.<br />
Vergaben unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur Vergabe unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Vergabeverfahren nach VOF<br />
III.1<br />
Schnellübersicht Vergabeverfahren<br />
III.2<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur Durchführung <strong>de</strong>r Vergabeverfahren nach VOF<br />
III.3<br />
Dokumentation<br />
III.4<br />
Ausfüllhilfe Bekanntmachung<br />
III.5<br />
Bekanntmachung Staatsanzeiger<br />
III.6<br />
Teilnahmeantrag<br />
III.7<br />
Verzeichnis benannter Unternehmen<br />
III.8<br />
Verpflichtungserklärung ... benannter Unternehmen<br />
III.9 Erklärung <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft .<br />
III.10 n. b<br />
III.11 Informationsschreiben Nichtberücksichtigung<br />
III.12 Informationsschreiben nach § 101a GWB /Absage<br />
III.13 Informationsschreiben nach § 101a GWB /Auftrag<br />
III.14 - 15 n. b<br />
III.16 Auffor<strong>de</strong>rung zur Auftragsverhandlung<br />
IV.<br />
IV.1<br />
IV.2<br />
IV.3<br />
IV.4<br />
IV.5<br />
IV.5.1<br />
IV.6<br />
IV.7<br />
IV.8<br />
IV.9<br />
IV.10<br />
Durchführung von Wettbewerben nach RPW<br />
Leitfa<strong>de</strong>n<br />
Dokumentation Wettbewerb<br />
Ausfüllhilfe Wettbewerbsbekanntmachung/Auslobung<br />
Bekanntmachung Staatsanzeiger<br />
Auslobungsmuster<br />
Erläuterungen und Hinweise zum Auslobungsmuster<br />
Teilnahmeantrag<br />
Verzeichnis benannter Unternehmen<br />
Verpflichtungserklärung ... benannter Unternehmen<br />
Verfassererklärung/Erklärung <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft<br />
Informationsschreiben Nichtberücksichtigung<br />
V. Freiberufliche Dienstleistungen nach VOL<br />
V.1 Leitfa<strong>de</strong>n zur Vergabe Freiberuflicher Dienstleistungen nach VOL<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1 von 5
VI.<br />
Allgemeine Unterlagen zu allen Verträgen<br />
A. Vertragsanlagen<br />
VI.1<br />
AVB (Allgemeine Vertragsbestimmungen) für alle Verträge Hochbau, ausgenommen Gebäu<strong>de</strong><br />
VI.2 n. b.<br />
VI.3<br />
ZVB Rechnungsprüfung / Feststellungsbescheinigungen<br />
VI.4<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.4.1-3 n. I.<br />
VI.5<br />
ZVB Einsatz Virtueller Projektraum Hochbau<br />
VI.6<br />
ZVB Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB<br />
VI.7<br />
Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>de</strong>r Durchführung von Bauaufgaben (RiSBau) für<br />
schutzbedürftige Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
VI.8<br />
Zugangsbestimmungen (US-Liegenschaften)<br />
VI.9.1 ZVB Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte – nur Vertrag Gebäu<strong>de</strong><br />
VI.9.2 ZVB Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US Streitkräfte – alle sonstigen Verträge Hochbau<br />
VI.10 n. b.<br />
VI.11 Nie<strong>de</strong>rschrift über die Verpflichtung nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
VI.11.1 Hinweise zur Nie<strong>de</strong>rschrift<br />
VI.12.1 Bek. d. Bayer. Staatsregierung zur Verwendung von Schutzerklärungen bei Öffentlichen<br />
Aufträgen (Scientology-Organisation)<br />
VI.12.2 Nie<strong>de</strong>rschrift Schutzerklärung<br />
B. Formulare, Sonstiges<br />
VI.24 n. I.<br />
VI.25 Schreiben Abruf weiterer Leistungen bei Stufenverträgen<br />
VI.26-29 n. b.<br />
VI.30 Abnahmeprotokoll<br />
VII.<br />
Vertragsmuster, individuelle Anlagen und Hilfen zur Vertragserstellung<br />
A. Hochbau<br />
Freie Vereinbarung<br />
VII.01 Vertragsmuster<br />
VII.01.0 Hinweise<br />
VII.01.1 Leistungsumfang<br />
ES-Bau<br />
VII.09 Vertragsmuster<br />
VII.09.0 Hinweise zum Vertrag<br />
Gebäu<strong>de</strong><br />
VII.10 Vertragsmuster (analog RBBau Anhang 10)<br />
VII.10.0 Hinweise zum Vertrag<br />
VII.10.1 AVB Gebäu<strong>de</strong><br />
VII.10.2 Leistungsumfang<br />
VII.10.4 Liste Fachlich Beteiligte<br />
VII.10.5a-b n. I.<br />
Technische Ausrüstung<br />
VII.11 Vertragsmuster (analog RBBau Anhang 11)<br />
VII.11.0 Hinweise zum Vertrag<br />
VII.11.5a-b n. I.<br />
Tragwerksplanung<br />
VII.12 Vertragsmuster (analog RBBau Anhang 12)<br />
VII.12.0 Hinweise zum Vertrag<br />
VII.12.5a-b n. I.<br />
Freianlagen<br />
VII.13 Vertragsmuster (analog RBBau Anhang 13)<br />
VII.13.0 Hinweise zum Vertrag<br />
VII.13.5a-b n. I.<br />
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen<br />
VII.14 Vertragsmuster (analog RBBau Anhang 14)<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2 von 5
VII.14.0 Hinweise zum Vertrag<br />
VII.14.5a-b n. I.<br />
Ingenieurvermessung<br />
VII.15 Vertragsmuster (analog RBBau Anhang 15)<br />
VII.15.0 Hinweise zum Vertrag<br />
Bauphysik<br />
VII.22 Vertragsmuster<br />
VII.22.0 Hinweise<br />
VII.22.1 Anlage zu § 6 (Leistungsumfang)<br />
Prüfauftrag nach PrüfVBau<br />
VII.30 Vertragsmuster<br />
VII.30.1 Gebühren-/Honorarermittlung<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination<br />
VII.34 Vertragsmuster<br />
VII.34.0 Hinweise<br />
Künstlerische Leistungen<br />
VII.41 Vertragsmuster<br />
B. Strassen- und Brückenbau<br />
VII.100<br />
VII.100.1<br />
VII.100.2<br />
VII.100.3<br />
VII.100.4<br />
VII.101.1<br />
VII.102a<br />
VII.102b<br />
VII.102.1a<br />
VII.102.1b<br />
VII.102.1c<br />
VII.102.2<br />
VII.102.3<br />
VII.102.4<br />
VII.102.5<br />
VII.103<br />
VII.103.1<br />
VII.103.2<br />
VII.104a<br />
VII.104b<br />
VII.104.1<br />
VII.104.2<br />
VII.104.3<br />
VII.105.1<br />
VII.106.1<br />
VII.106.2<br />
VII.106.3<br />
VII.107.1<br />
VII.107.3<br />
VII.108.1<br />
VII.108.2<br />
VII.109<br />
VII.109.1<br />
Fachübergreifen<strong>de</strong> Unterlagen/Anlagen (nur zu Abschnitt B)<br />
Vertragsmuster – neutral<br />
allgemeine Hinweise für die Vertragsgestaltung (alle Verträge)<br />
Honorarermittlung<br />
allgemeine Hinweise zur Honorarermittlung (alle Verträge)<br />
AVB (Allgemeine Vertragsbestimmungen) Straßen- und Brückenbau<br />
Verkehrsplanerische Leistungen<br />
Hinweise<br />
Vermessungstechnische Leistungen<br />
Vertragsmuster Entwurfsvermessungen<br />
Vertragsmuster Bauvermessungen<br />
Hinweise Entwurfsvermessung<br />
Hinweise zum Bauvermessung<br />
Hinweise sonstige vermessungstechnische Leistungen<br />
TVB (Technische Vertragsbedingungen) Vermessung<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten Verkehrsanlagen<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten Ingenieurbauwerke<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau<br />
Vertragsmuster<br />
Hinweise<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
Objektplanung Verkehrsanlagen<br />
Vertragsmuster Straßenverkehrsanlagen<br />
Vertragsmuster ortsgerechten Straßenbau<br />
Hinweise<br />
TVB<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
Schallimmissionsschutz<br />
Hinweise<br />
Objektplanung Ingenieurbauwerke<br />
Hinweise<br />
TVB Brücken<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke<br />
Hinweise<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke<br />
Hinweise<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
Umweltverträglichkeitsstudie<br />
Vertragsmuster<br />
Hinweise<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3 von 5
VII.109.2<br />
VII.109.3<br />
VII.110<br />
VII.110.1<br />
VII.110.2<br />
VII.110.3<br />
VII.111<br />
VII.111.1<br />
VII.111.2<br />
VII.111.3<br />
VII.111.4<br />
VII.112<br />
VII.112.1<br />
VII.112.2<br />
VII.112.3<br />
VII.112.4<br />
VII.112.5<br />
VII.113<br />
VII.113.1<br />
VII.113.2<br />
VII.114<br />
VII.114.1<br />
VII.114.2<br />
VII.114.3<br />
VII.115<br />
VII.115.1<br />
VII.115.2<br />
VII.115.3<br />
VII.115.4<br />
TVB<br />
Honorarermittlung<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
Vertragsmuster<br />
Hinweise<br />
TVB<br />
Honorarermittlung<br />
Landschaftspflegerischer Ausführungsplan<br />
Vertragsmuster<br />
Hinweise<br />
TVB<br />
Honorarermittlung<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
Verträglichkeitsprüfung für Natura 2000-Gebiete<br />
Vertragsmuster<br />
Hinweise zum Vertragsmuster<br />
TVB<br />
Honorarermittlung FFH-Vorprüfung<br />
Honorarermittlung FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
Honorarermittlung FFH-Ausnahmeprüfung<br />
Faunistische Untersuchungen<br />
Vertragsmuster<br />
Hinweise<br />
TVB<br />
Bauüberwachung<br />
Vertragsmuster<br />
Hinweise<br />
TVB Bauüberwachung und Bauoberleitung<br />
Honorarermittlung<br />
Überprüfung von Ingenieurbauwerken<br />
Vertragsmuster<br />
Hinweise<br />
TVB statische und konstruktive Prüfung<br />
Honorarermittlung<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
VIII.<br />
Praxisbezogene Themen zu Vertragserstellung und Vertragsabwicklung<br />
A. Vertragsrechtliches, allgemein<br />
VIII.A.1<br />
VIII.A.2<br />
VIII.A.3<br />
VIII.A.4<br />
VIII.A.5<br />
Werkvertragsrecht<br />
Abnahme, Verjährung, Hemmung<br />
Mängelhaftung<br />
Urheberrecht<br />
Vergabeverfahren bei Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen<br />
B, Honorar-, Vergütungsfragen<br />
VIII.B.1<br />
VIII.B.1.1<br />
VIII.B.1.2<br />
VIII.B.1.3<br />
VIII.B.1.4<br />
VIII.B.1.5<br />
VIII.B.1.6<br />
VIII.B.1.7<br />
VIII.B.2<br />
VIII.B.3<br />
VIII.B.4<br />
Honorare über <strong>de</strong>n Tafelwerten <strong>de</strong>r HOAI<br />
erweiterte Honorartafel – Gebäu<strong>de</strong> und raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ausbauten<br />
erweiterte Honorartafel – Freianlagen<br />
erweiterte Honorartafel – Ingenieurbauwerke<br />
erweiterte Honorartafel – Verkehrsanlagen<br />
erweiterte Honorartafel – Tragwerksplanung<br />
erweiterte Honorartafel – Technische Ausrüstung<br />
erweiterte Honorartafel – Wärmeschutz<br />
Bautechnische Nachweise – Brandschutz – Hinweise zu Vergütungsfragen<br />
Hinweise zur Bestimmung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
Hinweise zur Bemessung von Zuschlägen beim Bauen im Bestand<br />
C. Vertragsabwicklung<br />
VIII.C.1<br />
Zahlungseinstellungen, Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4 von 5
Stichwortverzeichnis<br />
0.1<br />
A<br />
Aufbewahrung von Verfahrensunterlagen<br />
III.2 Nr.8<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung<br />
III.2 Nr.5.1, III.3.9<br />
Aufgabenbeschreibung III.2 Nr.4.1, IV.Nr. 4.14<br />
Auftragserteilung<br />
III.2 Nr.4.6<br />
Auftragsverhandlung<br />
III.2 Nr.4.3<br />
Auftragswert I.5<br />
Ausfüllhilfe Bekanntmachung Dienstleistung<br />
III.4<br />
Ausfüllhilfe Bekanntmachung Wettbewerb<br />
IV.3<br />
Auslobung IV.1 Nr.4.6, 5 und 5.1<br />
Ausschlussprüfung<br />
III.2 Nr.3.1<br />
Auswahlverfahren<br />
III.2 Nr.3<br />
Auswahlprüfung<br />
III.2 Nr.3.2<br />
Auswahlkriterien III.2 Nr. 3.3<br />
AVB Gebäu<strong>de</strong><br />
VII.10.1<br />
AVB Sonstige<br />
VI.1<br />
AVB Straßen-,Brückenbau<br />
VII.100.4<br />
B<br />
Bauen im Bestand<br />
VIII.B.4<br />
Bekanntmachungen<br />
III.2 Nr.1<br />
Bekanntmachung Staatsanzeiger<br />
III.2 Nr 1.2, III.5<br />
Bekanntmachung Bun<strong>de</strong>splattform<br />
III.2 Nr.1.2<br />
Berufshaftpflichtversicherung<br />
III.4<br />
Beschafferprofil III.2 Nr. 1.2<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
VIII.B.3<br />
Beteiligung <strong>de</strong>r Fachaussichtsführen<strong>de</strong>n Ebene<br />
I.2 Nr.2<br />
Beteiligung <strong>de</strong>r obersten Behör<strong>de</strong>n<br />
I.2 Nr.3<br />
Bewerbungsbogen<br />
III.3.6<br />
Bewerbergemeinschaft<br />
III.2 Nr.9.3, III.2 Anhang<br />
Brandschutz, Vergütung<br />
VIII.B.2<br />
C<br />
D<br />
Dienstleistung I.4<br />
Diskriminierungsverbot<br />
III.2 Nr.3<br />
Dokumentation<br />
III.2, III.3, IV.1, IV.2<br />
E<br />
Eignung/Eignungsprüfung<br />
III.2 Nr.3<br />
Ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend<br />
I.4 C<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Auftragswertes I.5<br />
Erweiterte Honorartafeln<br />
VIII.B<br />
F<br />
Freiberufliche Dienstleistung I.4<br />
Freihändige Vergabe<br />
II.1<br />
Fachaufsichtsführen<strong>de</strong> Ebene I.2<br />
G<br />
Geistig-schöpferische Leistung I.4<br />
Gewichtung<br />
III.2 Nrn.3.3<br />
Gleichbehandlung III.2 Nrn.3.3, 4.2, 4.3<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Vergabe Freiberufl. Dienstleistungen I.4<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
0.1<br />
Stichwortverzeichnis<br />
H<br />
Honorarzone<br />
Honorare über <strong>de</strong>n Tafelwerten<br />
I<br />
Information nichtberücksichtigte Bewerber<br />
Informationspflicht nach § 101a GWB<br />
VIII.B.3<br />
VIII.B<br />
III.2 Nr.3.4<br />
III.2 Nr.4.5<br />
J<br />
K<br />
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie I.1<br />
L<br />
Leistungsbil<strong>de</strong>r nach HOAI/Aufgabenbeschreibung III.2 Nr. 4.1.1<br />
Leistungsfähigkeit III.2 Nr. 3.2<br />
Leistungen an<strong>de</strong>rer Unternehmer<br />
III.2 Nr. 3.2, III.3.7,<br />
III.3.8<br />
Losverfahren III.2 Nr. 3.3, IV.1 Nr. 4.7.2<br />
M<br />
Mängelhaftung<br />
Min<strong>de</strong>stsatz<br />
N<br />
Nachprüfungsbehör<strong>de</strong><br />
Nachreichen von Bewerbungsunterlagen<br />
Nebenkosten<br />
Nichtberücksichtigte Bewerbungen<br />
O<br />
Öffnung <strong>de</strong>r Bewerbungsunterlagen<br />
P<br />
Prüfingenieurleistung<br />
Prüfsachverständige, vergaberechtl. Grundsätze<br />
VIII.A.3<br />
Teil VII, Hinweise<br />
I.2 Nr.4<br />
III.2 Nr.3<br />
I.5, Abschnitt VII<br />
III.2 Nr.4.5<br />
III.2 Nr.2<br />
II.1, VIII.A.5<br />
VIII.A.5<br />
Q<br />
Qualität III.2, Nr. 4.1.2<br />
R<br />
Rechtliche Grundlagen (Schemaübersicht) bei Vergabe und<br />
Beauftragung freiberuflicher Leistungen I.3<br />
RPW 2008 (Richtlinien für Planungswettbewerbe)<br />
III.2 Nr.0, IV<br />
S<br />
Schätzung <strong>de</strong>s Auftragswertes I.5<br />
Sachverständige m VOF-Verfahren, Mitwirkung<br />
II.1, III.2 Nr.3.2, IV.1 Nr.4.6<br />
Schnellübersicht VOF-Verfahren<br />
III.1<br />
Schutzerklärung Scientology I.1, VI.12.1 und 2<br />
Schwellenwert I.1, I.5<br />
Strafgesetzbuch (Auszüge)<br />
VI.11<br />
T<br />
Tabellen/Punktebewertung<br />
III.2 Nr.3.2<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober <strong>2012</strong><br />
2
Stichwortverzeichnis<br />
0.1<br />
Teilnahmewettbewerb III.2 Nrn. 0, 3, 4<br />
Transparenz III.2 Nr.4.3 und 7<br />
U<br />
Umsatzsteuer – Auftragswert I.5<br />
Umsatzsteuerliche Behandlung von Nebenkosten<br />
VII Hinweise<br />
Unterkriterien III.2 Nr. 4.1.2<br />
Urheberrecht<br />
AVB, VIII.A.4, I.4.B<br />
V<br />
Varianten <strong>de</strong>r Vergabeverfahren nach VOF<br />
III.1<br />
Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen, Grundsätze I.1, I.4<br />
Vergabe nach VOL<br />
V<br />
Vergabe oberhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes I.1<br />
Vergabe unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes<br />
I.1, II.1<br />
Vergabebekanntmachung<br />
III.2 Nr.1<br />
Vergabeentscheidung<br />
III.2 Nr.4.4<br />
Verhandlungsverfahren<br />
III.2 Nr.4<br />
Verpflichtungserklärung an<strong>de</strong>re/benannte Unternehmer III.2 Nr. 3.2, III.3.7 und 3.8<br />
Vertragsmuster<br />
VII<br />
Virtueller Projektraum (VPR)<br />
VI.5<br />
W<br />
Wettbewerb<br />
I.2 C, IV<br />
X<br />
Y<br />
Z<br />
Zuschlagskriterien<br />
Zuständigkeiten bei Vergabe<br />
Zuständigkeiten bei Vertragsabwicklung<br />
III.2 Nr.4.1.2<br />
I.2 A<br />
I.2 B<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
0.2<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
AEUV<br />
AG<br />
AllMBl<br />
AN<br />
AVB<br />
BayBO<br />
BayHO<br />
Bek<br />
BGB<br />
BGBl<br />
BZR<br />
EG<br />
EStG<br />
EU<br />
EUV<br />
EuGH<br />
FBT<br />
GWB<br />
GZR<br />
KOM<br />
KorruR<br />
OLG<br />
PartGG<br />
PrüfVBau<br />
RPW<br />
TVB<br />
TWB<br />
UrhG<br />
VgV<br />
VOB<br />
VOF<br />
VOL<br />
VKR<br />
VPR<br />
ZPO<br />
Vertrag über die Arbeitsweise <strong>de</strong>r Europäischen Union<br />
Auftraggeber<br />
Allgemeines Ministerialamtsblatt<br />
Auftragnehmer<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen<br />
Bayer. Bauordnung<br />
Bayer. Haushaltsordnung<br />
Bekanntmachung<br />
Bürgerliches Gesetzbuch<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzblatt<br />
Bun<strong>de</strong>szentralregister<br />
Europäische Gemeinschaft<br />
Einkommensteuergesetz<br />
Europäische Union<br />
Vertrag über die Europäische Union<br />
Europäischer Gerichtshof<br />
Freiberuflich Tätiger<br />
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
Gewerbezentralregister<br />
Europäische Kommission<br />
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie<br />
Oberlan<strong>de</strong>sgericht<br />
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz<br />
Verordnung über die Prüfingenieure … im Bauwesen<br />
Richtlinien für Planungswettbewerbe<br />
Technische Vertragsbedingungen<br />
Teilnahmewettbewerb<br />
Urheberrechtsgesetz<br />
Vergabeverordnung<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen<br />
Verdingungsordnung für Leistungen<br />
Vergabekoordinierungsrichtlinie<br />
Virtueller Projektraum<br />
Zivilprozessordnung<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong>
0.3<br />
Än<strong>de</strong>rungsdienst<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Bezeichnung<br />
Än<strong>de</strong>rung/Ergänzung<br />
Stand<br />
neu<br />
Begründung<br />
1 IV.1 – IV.9<br />
Leitfa<strong>de</strong>n und Muster für die Durchführung<br />
von Wettbewerben<br />
Aug 09 Einführung <strong>de</strong>r RPW 2009<br />
2 Alle Abschnitte Allgemeine redaktionelle Richtigstellungen Aug 09 Anpassung an HOAI 2009<br />
3 II.1 redaktionelle Textumstellung Aug 09 Bessere Lesbarkeit<br />
4 VII.22b, VII.22.1b<br />
5 VII.34b, VII.34.1b<br />
Vertragsmuster und Hinweise<br />
Thermische Bauphysik - Bund<br />
Vertragsmuster und Hinweise SiGeKoo -<br />
Bund<br />
Aug 09 Erlass BMVBS vom 12.02.2009<br />
Aug 09 Erlass BMVBS vom 12.02.2009<br />
6 VI.7.0 bis VI.7.4 Austausch RiSBau mit Anlagen Aug 09 Erlass BMVBS vom 19.03.2009<br />
7 III.2 bis III.16<br />
Neueinteilung <strong>de</strong>r Nummerierung /<br />
redaktionelle Richtigstellungen<br />
Aug 09<br />
Än<strong>de</strong>rung GWB / VgV<br />
8 VIII.A.5<br />
Vergabegrundsätze Prüfingenieure /<br />
Prüfsachverständige<br />
Aug 09<br />
Ergänzung<br />
9 VIII.B.2 Honorierung Nachweis Brandschutz Aug 09 Ergänzung<br />
10 VII diverse<br />
11 VII.10 bis VII.10.7<br />
Vorübergehen<strong>de</strong> Herausnahme nicht an<br />
die neue HOAI angepasster Unterlagen<br />
Vertragsmuster Gebäu<strong>de</strong> mit Anlagen,<br />
AVB und Hinweisen<br />
Aug 09 HOAI 2009<br />
Okt 09 Erlass BMVBS vom 01.09.2009<br />
12 VII.22 bis VII.22.0 Vertragsmuster Thermische Bauphysik <strong>März</strong><br />
10<br />
Erlass BMVBS vom<br />
24.02.2010<br />
13 VIII.A.5<br />
Vergabegrundsätze Prüfingenieure /<br />
Prüfsachverständige<br />
<strong>März</strong> 10<br />
Än<strong>de</strong>rung PrüfVBau<br />
14 VII.15 bis VII.15.0 Vertragsmuster Vermessung<br />
15 VII.34 bis VII.34.0 Vertragsmuster SiGeKoo<br />
<strong>März</strong><br />
10<br />
<strong>März</strong><br />
10<br />
Erlass BMVBS vom<br />
24.02.2010<br />
Erlass BMVBS vom<br />
24.02.2010<br />
16 VII.09, 11, 12, 13, 14<br />
Bestimmung zu Stun<strong>de</strong>nsätze,<br />
Verpflichtungsgesetz<br />
Feb 10<br />
OBBS vom<br />
17 VII.11 bis VII.11.0 Redaktionelle Ergänzungen<br />
18 III.4 Textvorgabe zu Nr. VI.2 <strong>de</strong>r Bek.<br />
19 III.12a, b / 13a, b Ersetzt durch III.12, 13<br />
<strong>März</strong><br />
10<br />
<strong>März</strong><br />
10<br />
<strong>März</strong><br />
10<br />
Erlass BMVBS vom<br />
24.02.2010<br />
OBBS vom 16.03.10<br />
Än<strong>de</strong>rung GWB<br />
20 Abschnitte I mit V<br />
Redaktionelle Än<strong>de</strong>rungen bzw<br />
Neufassungen<br />
Juni 10 Neufassung VgV, VOL, VOF<br />
© VHF Bayern 1 von 3
0.3<br />
21 VIII.B.3 und 4<br />
Neue Handreichungen zu Bauen im<br />
Bestand und Bemessung Honorarzone<br />
Juni 10 HOAI 2009<br />
22 III.9 Erklärung Bewerbergemeinschaft Aug 10 Neu ergänzt<br />
23 Abschnitte III, IV und VII<br />
Redaktionelle Än<strong>de</strong>rungen,<br />
Fehlerberichtigungen<br />
Aug 10 ./.<br />
24 VII.11.2, VII.15.2 Honorarermittlung Aug 10<br />
Separierung, bisher Teil <strong>de</strong>r<br />
Hinweise<br />
25 VI.11 und VI.11.1<br />
Aktualisierung, Neueinstellung<br />
Hinweise<br />
Aug 10 Anpassung an RBBau<br />
26 VI.3<br />
Aktualisierung, Ersatz für VII.10.3,<br />
verbindlich für alle Verträge<br />
Nov 10<br />
Erlass BMVBS v 21.09.10 /<br />
Bek OBB v 19.09.2002<br />
27 VI.5 Neueinführung Hochbau Nov 10<br />
Lan<strong>de</strong>sweit gleiche Regelung<br />
bei Einrichtung eines virtuellen<br />
Projektraumes<br />
28 VI.6<br />
Zusammenführung von VI.6 und<br />
VII.10.7, redaktionelle Än<strong>de</strong>rungen<br />
Nov 10 Vereinfachung <strong>de</strong>r Anwendung<br />
29 VI.9.1/.2<br />
Neufassung und Zusammenführung /<br />
Ersatz von VII.10.6, VII.11.3, VII.12.3,<br />
VII.13.3, VII.14.3<br />
Nov 10<br />
Neufassung RiABG,<br />
Vereinfachung <strong>de</strong>r Anwendung<br />
30<br />
VII.10, -10.0, -10.1, -<br />
10.2, -10.5a-c<br />
Fortschreibung<br />
Dez<br />
Erlass BMVBS v 21.09.10,<br />
Mail BMVBS vom 08.12.10<br />
31 VII.11 bis VII.41<br />
Inhalts- und Anlagenverzeichnis,<br />
redaktionelle Än<strong>de</strong>rungen<br />
Nov<br />
Anpassung an die Anlagen<br />
VI.3, VI.9<br />
32 II.1 Redaktionelle Än<strong>de</strong>rung Nov 10<br />
Programm RWB (EUkofinanzierung)<br />
33 III.4 Richtigstellung Pflichttext zu III.2.1 Nov 10 § 19 Abs. 3 VOF<br />
34 VII.01, VII.01.0, VII.01.1<br />
Vertragsmuster, Hinweise für<br />
Leistungen mit frei vereinbarer<br />
Vergütung<br />
Apr 11 ./.<br />
35<br />
VII.10.5, VII.11.5,<br />
VII.12.5, VII.13.5,<br />
VII.14.5<br />
Dateien zur Ermittlung <strong>de</strong>r Honorare Apr 11<br />
Weiteres, internes Hilfsmittel,<br />
wird nur im Intranet zur<br />
Verfügung gestellt<br />
36 VI.25<br />
Musterschreiben zum Abruf von<br />
Leistungsstufen<br />
Apr 11 ./.<br />
37 VI.30 Abnahmeprotokoll Apr 11 ./.<br />
38<br />
39<br />
III.4,III.6,IV.3,IV.6,<br />
VI.11.1<br />
VII.114, VII.114.1,<br />
VII.114.2, VII.114.3<br />
Redaktionelle Än<strong>de</strong>rungen Apr 11 ./.<br />
Redaktionelle Än<strong>de</strong>rungen Mai 11 ./.<br />
40 Alles Redaktionelle Än<strong>de</strong>rungen Okt 11 RLBau 2011<br />
© VHF Bayern 2 von 3
41 I.1, III.2, III.4, IV.1, IV.3 Vorübergehen<strong>de</strong> Verweise Okt 11<br />
42 VI.24 Abruf VPR-Leistung Mä 12<br />
RL 842/2011/EU, geän<strong>de</strong>rte<br />
Standardformulare<br />
0.3<br />
OBBs vom 06.03.12 IIA2/IID9-<br />
1075.201-001/09<br />
43 VI.5 Redakt. Än<strong>de</strong>rungen Mä 12 ./.<br />
44 VI.4, VI.4.1 – 3.2 Neufassung Mä 12 RLBau 2011/BFR Geb <strong>2012</strong><br />
45 Alle Vertragsunterlagen Redakt. Än<strong>de</strong>rungen Mä 12 Neufassung VI.4<br />
© VHF Bayern 3 von 3
I.1<br />
Einleitung<br />
Das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von freiberuflichen Dienstleistungen durch die<br />
Staatsbauverwaltung <strong>de</strong>s Freistaats Bayern (VHF Bayern) enthält die bei Vergabeverfahren und <strong>de</strong>r<br />
anschließen<strong>de</strong>n Vertragserstellung und Vertragsabwicklung zu beachten<strong>de</strong>n Regelungen.<br />
Neben <strong>de</strong>r Vorgabe von rechtlichen Grundlagen, Bestimmungen sowie Zuständigkeitsregelungen sind<br />
insbeson<strong>de</strong>re ablaufbezogene Anleitungen für die verschie<strong>de</strong>nen in Betracht kommen<strong>de</strong>n<br />
Vergabeverfahren für Verträge mit freiberuflich Tätigen enthalten.<br />
Außer<strong>de</strong>m sind Vertragsmuster aller Regelverträge mit Anlagen enthalten sowie Handreichungen zu<br />
häufiger vorkommen<strong>de</strong>n Fragen.<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
Das bei freiberuflichen Dienstleistungen im Einzelfall anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Vergaberecht richtet sich<br />
ausschließlich nach <strong>de</strong>r Beschreibbarkeit <strong>de</strong>r Lösung dieser Leistung (siehe I.4 C) !<br />
Freiberufliche Dienstleistungen<br />
Das Handbuch gilt für alle Arten von freiberuflichen Dienstleistungen. Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Leistungen <strong>de</strong>r Architekten und Ingenieure, Leistungen <strong>de</strong>r Sachverständigen sowie selbständig<br />
ausgeübte wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten. Die Definition <strong>de</strong>r freiberuflichen<br />
Dienstleistung ist in I.4.A VHF vertieft erläutert.<br />
Die Schwellenwerte<br />
sind durch Verordnung <strong>de</strong>r EU bestimmt, diese gilt unmittelbar. Sie wer<strong>de</strong>n jeweils zum 01.01. je<strong>de</strong>n<br />
gera<strong>de</strong>n Jahres für die Dauer von zwei Jahren durch Verordnung <strong>de</strong>r EU neu bestimmt.<br />
Diese Verordnung beinhaltet auch <strong>de</strong>n Schwellenwert für freiberufliche Dienstleistungsaufträge in <strong>de</strong>n<br />
Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Näheres regelt übergangsweise bis zum Inkrafttreten <strong>de</strong>r<br />
VSVgV <strong>de</strong>r Erlass BMWT Az IB6-260004 vom 26.07.2011.<br />
Vergaben unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes<br />
Alle Aufträge (sowohl ein<strong>de</strong>utig/erschöpfend als auch nicht ein<strong>de</strong>utig/erschöpfend beschreibbar) über<br />
freiberufliche Dienstleistungen unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwerts sind nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Haushaltsrecht (§ 55 BayHO) nach leistungsbezogenem Wettbewerb an <strong>de</strong>n Bewerber zu vergeben,<br />
<strong>de</strong>r im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und<br />
qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.<br />
Die Aufträge müssen gestreut wer<strong>de</strong>n (siehe Abschnitt II.1 VHF).<br />
Vergaben ab Erreichen <strong>de</strong>s Schwellenwertes<br />
Bei <strong>de</strong>r Vergabe von Leistungen, <strong>de</strong>ren geschätzter Auftragswert ohne Mehrwertsteuer (siehe I.5<br />
VHF) <strong>de</strong>n Schwellenwert erreicht o<strong>de</strong>r übersteigt, sind von <strong>de</strong>n öffentlichen Auftraggebern nach § 98<br />
GWB die einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r VOF (siehe III.2 VHF) anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Bei Leistungen, die nach Art und Umfang ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschrieben (siehe I.4.D VHF)<br />
wer<strong>de</strong>n können, sind die Bestimmungen <strong>de</strong>r VOL (siehe Abschnitt V VHF) anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Schriftform <strong>de</strong>r Auftrags- und Vergütungsvereinbarung<br />
Aufträge über freiberufliche Dienstleistungen sind vor <strong>de</strong>ren Leistungsaufnahme auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
<strong>de</strong>r Vertragsmuster (Abschnitt VII VHF) und Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) schriftlich zu<br />
erteilen. Dabei sind insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Leistung und die Höhe <strong>de</strong>r Vergütung zu<br />
vereinbaren. Die Vergütung ist nach <strong>de</strong>n einschlägigen verbindlichen Gebührenordnungen zu<br />
ermitteln. Soweit solche nicht existieren, ist die Vergütung frei zu vereinbaren.<br />
Erfüllung beson<strong>de</strong>rer Obliegenheiten <strong>de</strong>r Freiberuflich Tätigen (FBT)<br />
Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in <strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung (KorruR)<br />
in <strong>de</strong>r Bek. <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung vom 13.April 2004 Az.: B III 2-515-238 sowie die Bek. <strong>de</strong>r<br />
Bayer. Staatsregierung zur Verwendung von Schutzerklärungen bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge<br />
(Scientology-Organisation) vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 sind zu beachten.<br />
Die FBT sind zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu<br />
verpflichten (siehe Hinweise VI.11.1 VHF).<br />
©VHF Bayern
I.2<br />
Zuständigkeiten bei <strong>de</strong>r Vergabe und <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung von Leistungen freiberuflich<br />
Tätiger einschließlich bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Künstler<br />
A<br />
Vergabe<br />
1 Staatliches Bauamt / die Autobahndirektion (Dienststelle), nachstehend Bauamt genannt.<br />
Die Bauämter können zur Erledigung <strong>de</strong>r ihnen übertragenen Aufgaben Leistungen an Freiberuflich Tätige<br />
vergeben und entschei<strong>de</strong>n hierüber grundsätzlich in eigener Verantwortung. Verträge mit Dritten haben<br />
die Freiberuflich Tätigen dabei für <strong>de</strong>n Auftraggeber unterschriftsreif zu erarbeiten und Zahlungsbelege<br />
kassenreif festzustellen. Vergabeentscheidungen und die kassenmäßige Abwicklung verbleiben jedoch<br />
beim Bauamt.<br />
Die Bekanntmachung <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern vom<br />
05.04.94 (AllMBl S. 466) „Privatisierung Staatlicher Aufgaben; Neufassung <strong>de</strong>s Kriterienkatalogs <strong>de</strong>r<br />
Staatsbauverwaltung für die Erledigung von Planungsleistungen“ ist zu beachten.<br />
Sind bei Hochbaumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s freiberuflich Tätige bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Entscheidungsunterlage<br />
– Bau (ES-Bau) eingeschaltet, sollen diese in <strong>de</strong>r Regel nicht mit <strong>de</strong>n weiteren Leistungen zur Planung<br />
und Ausführung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen beauftragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Straßen- und Brückenbaus sollten die Leistungen <strong>de</strong>r Planung, einschließlich Mitwirken<br />
und Vorbereiten <strong>de</strong>r Vergabe und Leistungen <strong>de</strong>r Bauoberleitung an verschie<strong>de</strong>ne Auftragnehmer<br />
vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Vergabeangelegenheiten <strong>de</strong>r Bauämter sollen sich nach folgen<strong>de</strong>n Grundsätzen ausrichten:<br />
Die Bearbeitung von Vergabeangelegenheiten ist Querschnittsaufgabe <strong>de</strong>r Technischen Geschäftsleitung.<br />
Das Bauamt regelt die näheren Einzelheiten <strong>de</strong>s Verfahrensablaufs. Die Vorgaben zur Online-Vergabe<br />
sind zu beachten.<br />
Die Technische Geschäftsleitung bzw. die technischen Abteilungen beteiligen die Rechtsabteilung bei <strong>de</strong>r<br />
Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>r Vergabe, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, in geeigneter Weise (z.B. durch Mitzeichnung).<br />
Wer<strong>de</strong>n Einwendungen erhoben, die sich auf die Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens<br />
auswirken können, sowie im Fall <strong>de</strong>r Nr. 2, ist die Rechtsabteilung immer zu beteiligen.<br />
Vor <strong>de</strong>r Vergabekammer vertritt in <strong>de</strong>r Regel die Rechtsabteilung das Bauamt; die Technische Geschäftsleitung<br />
ist zu beteiligen. Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene kann die Vertretung vor <strong>de</strong>r Vergabekammer<br />
übernehmen.<br />
Soweit die Rechtsabteilung nicht mit einer/einem Bediensteten mit <strong>de</strong>r Befähigung zum Richteramt besetzt<br />
ist, obliegt die rechtliche Betreuung <strong>de</strong>r Fachaufsicht führen<strong>de</strong>n Ebene.<br />
2 Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene (Regierungen / Lan<strong>de</strong>sbaudirektion) bei Hochbaumaßnahmen<br />
Der Regierung obliegt die Fachaufsicht bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion die<br />
Fachaufsicht bei Bauaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s.<br />
Die Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene ist so rechtzeitig zu unterrichten, dass diese nach Maßgabe <strong>de</strong>r RLBau<br />
entschei<strong>de</strong>n kann, in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt, wenn erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Immer rechtzeitig zu beteiligen ist diese, wenn<br />
- von <strong>de</strong>n eingeführten Vertragsmustern und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hinweisen dazu abgewichen wer<strong>de</strong>n soll<br />
sowie bei<br />
© VHF Bayern – Oktober 2011 1 von 4
I.2<br />
– Feststellungen o<strong>de</strong>r Vorliegen von Anhaltspunkten für ein wettbewerbsbeschränken<strong>de</strong>s Verhalten,<br />
z.B. Preisabre<strong>de</strong>n,<br />
– Berufung eines Bewerbers auf einen Irrtum<br />
– Zustellung eines Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer<br />
– schweren Verfehlungen <strong>de</strong>s Bewerbers<br />
3 Beteiligung <strong>de</strong>r Obersten Behör<strong>de</strong>n<br />
Bei schweren Verfehlungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers, (z.B. bei Verdacht auf Bestechung und bei vorsätzlich<br />
falschen Angaben) ist die Oberste Baubehör<strong>de</strong> (OBB), Sachgebiet IIZ 5 unverzüglich zu unterrichten.<br />
Bereich Hochbau<br />
Bei be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Hochbaus sind in <strong>de</strong>r Regel Wettbewerbe für die Beteiligung bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Künstler durchzuführen. Sofern die OBB nichts an<strong>de</strong>res bestimmt, ist <strong>de</strong>r zur Ausführung vorgesehene<br />
Entwurf bzw. das Ergebnis <strong>de</strong>s Wettbewerbs <strong>de</strong>r OBB zur Entscheidung über die Ausführung vorzulegen.<br />
Rahmenvereinbarungen mit freiberuflich Tätigen bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für kleine Neu-, Um- und<br />
Erweiterungsbauten und Bauunterhaltungsmaßnahmen sind mit <strong>de</strong>r OBB abzustimmen.<br />
Die Projektsteuerung (siehe A.2.2 RLBau und Erläuterungen hierzu) ist die ureigene Aufgabe <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
In beson<strong>de</strong>ren Fällen kann diese Dienstleistung an Freiberuflich Tätige vergeben wer<strong>de</strong>n. Diese<br />
Ausnahmefälle sind mit <strong>de</strong>r OBB abzustimmen.<br />
Die Vergabe von Generalplanerleistungen ist mit <strong>de</strong>r Obersten Technischen Instanz (OBB, BMVBS o<strong>de</strong>r<br />
BMVg) abzustimmen.<br />
Bereich Straßen- und Brückenbau<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r OBB:<br />
zur Absicht, Ingenieurleistungen an Freiberuflich Tätige zu vergeben (oberhalb <strong>de</strong>s EU-Schwellenwertes<br />
nach § 2 Nr.3 VgV),<br />
sowie<br />
bei großräumigen Verkehrsuntersuchungen, Umweltverträglichkeitsstudien und eigenständigen Untersuchungen,<br />
wenn die Auftragssumme 50.000 € übersteigt.<br />
4 Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> nach § 102 ff GWB<br />
Bereich Hochbau:<br />
Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und beim Hochschulbau ist die Vergabekammer<br />
Südbayern bzw. Nordbayern, bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (im Rahmen <strong>de</strong>r Organleihe) die Vergabekammer<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
Bereich Straßenbau:<br />
Nachprüfungsbehör<strong>de</strong> ist die Vergabekammer Südbayern bzw. Nordbayern.<br />
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I.2<br />
B<br />
Vertragsabwicklung<br />
1 Staatliches Bauamt / die Autobahndirektion (Dienststelle), nachstehend Bauamt genannt.<br />
Das Bauamt überwacht die Vertragserfüllung <strong>de</strong>r freiberuflich Tätigen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r AVB. Kommt<br />
<strong>de</strong>r Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, sind unverzüglich die nach § 633 ff.<br />
BGB (verweigerte, verspätete und mangelhafte Leistung <strong>de</strong>s Unternehmers) erfor<strong>de</strong>rlichen Schritte einzuleiten.<br />
Wer<strong>de</strong>n freiberuflich Tätige mit <strong>de</strong>r Objektüberwachung (Bauüberwachung, Bauleitung) beauftragt, soll<br />
ihnen auch die Befugnis zur Abgabe von Teilbescheinigungen und zur Feststellung <strong>de</strong>r zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Unterlagen übertragen wer<strong>de</strong>n. Die durch <strong>de</strong>n freiberuflich Tätigen festgestellten Rechnungsbeträge<br />
sind durch <strong>de</strong>n Anordnungsbefugten im Rahmen seiner Zuständigkeit und Verantwortung unter Verwendung<br />
<strong>de</strong>r eingeführten Vordrucke zur Zahlung anzuordnen (vgl. Bekanntmachung <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong><br />
im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern vom 18. September 2002 (AllMBl S.919).<br />
Soweit Leistungen mit DV durch <strong>de</strong>n freiberuflich Tätigen erbracht und durch die Bauverwaltung weitergenutzt<br />
wer<strong>de</strong>n sollen, sind die Dateninhalte, Formate und Schnittstellen vertraglich festzulegen.<br />
Honorarmehrfor<strong>de</strong>rungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Beurteilung vertiefte<br />
Kenntnisse erfor<strong>de</strong>rn (Beurteilung <strong>de</strong>r Berechtigung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vergütungszuordnung und<br />
-berechnung) beispielsweise aus Bauzeitverzögerung bzw. –beschleunigung o<strong>de</strong>r Planungsän<strong>de</strong>rungen,<br />
wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r zuständigen Fachabteilung in <strong>de</strong>r Regel zusammen mit <strong>de</strong>r Technischen Geschäftsleitung<br />
bearbeitet.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung berät die Rechtsabteilung <strong>de</strong>s Bauamtes soweit erfor<strong>de</strong>rlich die jeweils<br />
zuständige Fachabteilung.<br />
Sie ist insbeson<strong>de</strong>re zu beteiligen bei<br />
- <strong>de</strong>r Bearbeitung von Honorarmehrfor<strong>de</strong>rungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, in je<strong>de</strong>m Fall<br />
bei For<strong>de</strong>rungen wegen Planungsän<strong>de</strong>rung und Bauzeitverzögerung bzw. -beschleunigung<br />
- <strong>de</strong>r Bearbeitung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />
- Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
- Mängelansprüchen, die vom Anspruchsgegner bestritten wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die erhebliche finanzielle<br />
Auswirkungen haben können<br />
- Hemmung <strong>de</strong>s Ablaufs <strong>de</strong>r Verjährung bzw. Neubeginn <strong>de</strong>r Verjährungsfrist<br />
Die Vertretung vor Gericht (Fiskalat) obliegt <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen, soweit sie nicht im Einzelfall auf<br />
das Bauamt o<strong>de</strong>r die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion übertragen wur<strong>de</strong>. In diesem Fall ist die Rechtsabteilung <strong>de</strong>s<br />
Bauamtes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion zuständig.<br />
Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Mahnbeschei<strong>de</strong>, Klagen (auch hinsichtlich Rückfor<strong>de</strong>rungen wegen Überzahlungen),<br />
Streitverkündungen und selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />
Rechtsabteilung <strong>de</strong>s Bauamts bearbeitet, die von <strong>de</strong>n zuständigen Fachabteilungen unterstützt wird. Die<br />
Rechtsabteilung führt die Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion.<br />
2 Fachaufsichtführen<strong>de</strong> Ebene (Regierungen / Lan<strong>de</strong>sbaudirektion) bei Hochbaumaßnahmen<br />
Die Regierung ist Fachaufsicht bei Lan<strong>de</strong>smaßnahmen und vollzieht die baufachliche Begleitung (Projektaufsicht),<br />
stimmt die Planung mit <strong>de</strong>r obersten Baubehör<strong>de</strong> ab (Abschnitt E mit Erl., Anhang RLBau), erstellt<br />
<strong>de</strong>n Vorlagebericht zur HU-Bau (E1.2 und Erl. RLBau) und ist in folgen<strong>de</strong>n Fällen rechtzeitig zu beteiligen:<br />
- Erheblichkeit von Abweichungen und von Kostenerhöhungen (E1.4 und Erl. RLBau)<br />
- AfU-Bau Prüfung (E2 und Erl. RLBau)<br />
- Ausnahmen zum Beginn Bauausführung, Entscheidung bei Überschreiten <strong>de</strong>r KKE (E4 und Erl. RLBau)<br />
- Ansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen wegen Behin<strong>de</strong>rung und Bauzeitverzögerung<br />
bzw. -beschleunigung,<br />
© VHF Bayern – Oktober 2011 3 von 4
I.2<br />
- Mängelansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen<br />
- Gerichtliche Verfahren, wie Mahnbeschei<strong>de</strong>, Klagen (auch hinsichtlich Rückfor<strong>de</strong>rungen von Überzahlungen),<br />
Streitverkündungen, selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO<br />
- Zahlungen an Gläubiger <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
- Kündigung durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
- bei beabsichtigter Vertragskündigung durch das Bauamt<br />
- Zahlungseinstellung durch Auftragnehmer, Insolvenzverfahren<br />
- Geltendmachung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />
- Hemmung <strong>de</strong>s Ablaufes <strong>de</strong>r Verjährung bzw Neubeginn <strong>de</strong>r Verjährungsfrist. In diesem Fall ist<br />
gleichzeitig die OBB durch Kopie zu unterrichten.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion ist Fachaufsicht bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und vollzieht die baufachliche Begleitung<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r RBBau. Sie ist in <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Fällen analog und rechtzeitig zu beteiligen.<br />
3 Zahlungseinstellungen, Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen<br />
Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion koordiniert bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s die Zahlungsabwicklung<br />
bei Zahlungseinstellungen durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer bzw. bei Insolvenzverfahren.<br />
Näheres siehe VIII.C.1 VHF (Schreiben <strong>de</strong>r OBB vom 25.07.2006 Az.: IIB1-4094-033/97 „Zahlungseinstellung,<br />
Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen“)<br />
C. Wettbewerbe<br />
Die Durchführung von Planungswettbewerben bei geeigneten Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Freistaates Bayern auf<br />
<strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>r Raumplanung, <strong>de</strong>s Städtebaues und <strong>de</strong>s Bauwesens veranlasst die Obersten Baubehör<strong>de</strong><br />
im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m zuständigen Staatsministerium und <strong>de</strong>m Staatsministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />
(E1.1 RLBau).<br />
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I.3<br />
Rechtliche Grundlagen von Vergabe und Beauftragung freiberuflicher<br />
Dienstleistungen<br />
Schwellenwert nach § 2 VgV erreicht?<br />
nein<br />
ja<br />
Haushaltsrecht<br />
GWB<br />
Vollzugsvorschriften<br />
VgV<br />
Freihändige Vergabe RPW VOF / VOL/A<br />
Auswahl Auftragnehmer<br />
BGB<br />
VHF*)<br />
Vertrag<br />
VOL/B<br />
Gebühren-<br />
/Honorarordnungen<br />
*)bei Bun<strong>de</strong>smaßnahmen im Hochbau auch RBBau<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010
I.4<br />
Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Begriffen<br />
Freiberufliche Dienstleistung, geistig-schöpferische Leistung, Wahl <strong>de</strong>r<br />
Vergabeverordnung<br />
A. „Freiberufliche Dienstleistung“<br />
Beispiele für eine selbständige Arbeit sind in steuerrechtlicher Sicht nach § 18 Nr. 1 EStG (amtliche<br />
Fußnote zu § 1 VOL/A) „ ... die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische,<br />
schriftstellerische und unterrichten<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r erziehen<strong>de</strong> Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit u. a.<br />
<strong>de</strong>r … Ingenieure, Architekten, … .“<br />
Alle Rechtsnormen <strong>de</strong>s Vergaberechts betrachten nicht <strong>de</strong>n Freiberufler/die Person selbst, son<strong>de</strong>rn<br />
allein die freiberufliche Dienstleistung, unabhängig davon, wer sie erbringt. Deshalb können auch<br />
Gewerbetreiben<strong>de</strong> Leistungen erbringen, die üblicherweise von Freiberuflichen (selbständigen<br />
Personen) erbracht wer<strong>de</strong>n. Für diesen Fall unterliegt auch diese freiberufliche Leistung (oberhalb <strong>de</strong>s<br />
Schwellenwertes) <strong>de</strong>r VOF bzw. VOL.<br />
Rechtsprechung hierzu: OLG München vom 28.04.2006 Verg 6/06, EuGH vom 11.10.2001 Rs C-<br />
267/99<br />
EG-Recht<br />
Nach Art. 56 AEUV sind Beschränkungen <strong>de</strong>s freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb <strong>de</strong>r Union für<br />
Angehörige <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten, die in einem an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaat als <strong>de</strong>mjenigen <strong>de</strong>s<br />
Leistungsempfängers ansässig sind, grundsätzlich verboten. Art. 57 AEUV beschreibt<br />
Dienstleistungen als Leistungen, die in <strong>de</strong>r Regel gegen Entgelt erbracht wer<strong>de</strong>n und nicht <strong>de</strong>n<br />
Vorschriften über <strong>de</strong>n freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit <strong>de</strong>r Personen<br />
unterliegen. Insofern gelten freiberufliche Tätigkeiten als Dienstleistungen. Der Leisten<strong>de</strong> kann seine<br />
Tätigkeit <strong>de</strong>mnach vorübergehend nach <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s jeweiligen Mitgliedsstaates<br />
ausüben, die dieser für seine eigenen Angehörigen vorschreibt.<br />
Nationales Recht<br />
§ 99 Abs. 1 i.V.m. 4 GWB <strong>de</strong>finiert <strong>de</strong>n Dienstleistungsauftrag als einen öffentlichen Auftrag, <strong>de</strong>r<br />
we<strong>de</strong>r Liefer- noch Bauauftrag ist. § 99 Abs. 7 GWB ist zusätzlich zu beachten.<br />
§ 5 VgV regelt die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen.<br />
B. „Geistig-schöpferische Leistung“<br />
Die geistig-schöpferische Leistung unterschei<strong>de</strong>t sich in ihrem Wesen grundlegend vom Herstellen<br />
eines Bauwerkes, <strong>de</strong>r Lieferung von Waren o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Erbringen gewerblicher Dienstleistungen.<br />
Sie ist das Erarbeiten einer noch nicht existieren<strong>de</strong>n Lösung für eine gestellte Aufgabe und somit das<br />
Ergebnis von Denkprozessen. Die Kriterien für die Lösung einer solchen Aufgabe können in Bezug<br />
auf ihre Erfüllung nicht ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend, also nicht hinreichend genau beschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
Ihr Ergebnis ist regelmäßig ein Unikat.<br />
Einzelne, zur Aufgabenerfüllung notwendige, beschreibbare Arbeitsschritte (Erstellen von<br />
Zeichnungen, Aufmass, Berechnungen und dgl) haben gegenüber <strong>de</strong>r Eigenschaft <strong>de</strong>r geistigschöpferischen<br />
Leistung jedoch untergeordneten Charakter; sie sind gleichwohl benötigte Mittel, um<br />
das gestalterisch-schöpferische Potenzial <strong>de</strong>s Auftragnehmers zur Ausarbeitung einer optimalen<br />
Lösung umzusetzen. Dieser untergeordnete Charakter ist auch bei eng vorgegebenen, baurechtlichen<br />
Rahmenbedingungen, z. B. Bebauungsplansatzungen, gegeben.<br />
Das OLG München führt in seiner Urteilsbegründung vom 28.04.2006 Verg 6/06 zur Frage <strong>de</strong>r<br />
Abgrenzung beschreibbarer und nicht beschreibbarer Leistungen u. a. aus, dass im konkreten<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 1
I.4<br />
Einzelfall zu ermitteln sei, wie groß <strong>de</strong>r schöpferische, gestalterische und konstruktive Freiraum <strong>de</strong>s<br />
potentiellen AN zur Erfüllung <strong>de</strong>r Zielvorgaben ist. Ist ein solcher Freiraum vorhan<strong>de</strong>n, so mag das<br />
planerische Ziel <strong>de</strong>s Auftrags beschreibbar sein, nicht jedoch die planerische Umsetzung (= Lösung).<br />
Art. 30 Richtlinie 2004/18/EG (VKR) <strong>de</strong>finiert z. B. „Bauplanungsdienstleistungen“ als geistigschöpferische<br />
Leistungen.<br />
Verbindung zum Urheberrecht (siehe auch VIII.A.4 VHF):<br />
Werke im Sinne <strong>de</strong>s Urheberrechtsgesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2<br />
UrhG). Werke <strong>de</strong>r Baukunst im Sinne <strong>de</strong>s Urheberrechtsgesetzes sind danach solche Unterlagen und<br />
Bauwerke, die eine persönliche, geistige Schöpfung <strong>de</strong>s Auftragnehmers darstellen und einen so<br />
hohen Grad individueller ästhetischer Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus <strong>de</strong>r Masse <strong>de</strong>s<br />
alltäglichen Bauschaffens herausragen.<br />
Nicht je<strong>de</strong> geistig-schöpferische Leistung unterliegt daher automatisch <strong>de</strong>m Urheberrecht, vielmehr ist<br />
eine Einzelfallbeurteilung anzustellen.<br />
C. welche Vergabeordnung für welche freiberufliche Dienstleistung?<br />
Welche Vergabeverordnung anzuwen<strong>de</strong>n ist, bestimmen allein die Beschreibbarkeit <strong>de</strong>r Leistung und<br />
<strong>de</strong>ren Auftragswert.<br />
Rechtsgrundlagen:<br />
§ 5 VgV, § 1 VOF, § 1 VOL und §1 EG VOL<br />
Diese bestimmen kurz gefasst:<br />
<br />
Ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare freiberufliche Dienstleistungen ab Erreichen <strong>de</strong>s<br />
Schwellenwertes haben immer die VOL als Grundlage.<br />
Ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare freiberufliche Dienstleistungen unterhalb <strong>de</strong>s<br />
Schwellenwertes haben we<strong>de</strong>r VOL noch VOF als Grundlage, son<strong>de</strong>rn - für alle öffentlichen<br />
Auftraggeber - ausschließlich das Haushaltsrecht.<br />
<br />
<br />
Nicht ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare freiberufliche Dienstleistungen ab Erreichen<br />
<strong>de</strong>s Schwellenwertes haben immer die VOF als Grundlage.<br />
Nicht ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare freiberufliche Dienstleistungen unterhalb <strong>de</strong>s<br />
Schwellenwertes haben we<strong>de</strong>r VOL noch VOF als Grundlage, son<strong>de</strong>rn - für alle öffentlichen<br />
Auftraggeber - ausschließlich das Haushaltsrecht.<br />
We<strong>de</strong>r VgV, VOF noch VOL geben vor, was unter „ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend“ zu verstehen ist,<br />
insbeson<strong>de</strong>re nicht in Bezug auf geistig/schöpferische Planungsleistungen.<br />
Für Planungsleistungen ist grundsätzlich nicht ausschlaggebend, dass die Leistung wie eine<br />
gewerbliche Leistung nach VOB/VOL beschrieben wer<strong>de</strong>n kann. Vielmehr ist bei <strong>de</strong>r „Ein<strong>de</strong>utigkeit“<br />
<strong>de</strong>r Leistung auf <strong>de</strong>ren Lösung (§ 1 Abs. 1 VOF) abzustellen, also auf das Ergebnis nach<br />
Durchführung <strong>de</strong>r freiberuflichen Dienstleistung.<br />
Der „erschöpfen<strong>de</strong>“ Charakter wird sich in <strong>de</strong>r Regel aus <strong>de</strong>r Ein<strong>de</strong>utigkeit ableiten und ist dann<br />
gegeben, wenn die Beschreibung keine ernsthaften Fragen offen lässt.<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 2
I.5<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Auftragswertes<br />
Grundlage: § 3 VgV, in <strong>de</strong>r Fassung vom 11.06.2010<br />
1. Allgemein<br />
Die Ermittlung/Schätzung <strong>de</strong>s Auftragswertes ist ausschließlich in § 3 iVm § 2 Nr. 7 VgV geregelt. Der<br />
Auftragswert entschei<strong>de</strong>t, ob ein Verfahren nach VOF/VOL o<strong>de</strong>r Haushaltsrecht durchzuführen ist.<br />
Der maßgebliche Auftragswert ohne Umsatzsteuer ergibt sich aus<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<strong>de</strong>r geschätzten Gesamtvergütung an <strong>de</strong>n Auftragnehmer,<br />
einschließlich<br />
etwaigen Prämien o<strong>de</strong>r Zahlungen an Bewerber o<strong>de</strong>r Bieter (z. B. Bonus nach § 7 Abs. 7 HOAI)<br />
bzw. bei Wettbewerben:<br />
etwaige Preisgel<strong>de</strong>r und Zahlungen an die Teilnehmer<br />
<strong>de</strong>m Wert aller Optionen o<strong>de</strong>r etwaiger Vertragsverlängerungen<br />
<strong>de</strong>n Nebenkosten (z. B. nach § 14 HOAI)<br />
Bei Rahmenaufträgen ist <strong>de</strong>r geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge (im vorstehen<strong>de</strong>n Sinne)<br />
über die gesamte Vertragslaufzeit zu bestimmen.<br />
Maßgeblicher Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ermittlung ist <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>s Versands <strong>de</strong>r Bekanntmachung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Einleitung <strong>de</strong>s Verfahrens.<br />
2. Grundsätze<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Schwellenwertes für die Wahl <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens ist die Ermittlung<br />
<strong>de</strong>s geschätzten Auftragswertes in <strong>de</strong>r Dokumentation festzuhalten (OLG Celle vom 2.07.2007 Az. 13<br />
Verg 6/07).<br />
2.1 Auftragswert <strong>de</strong>r vorgesehenen Gesamtleistung<br />
Soweit für die zu vergeben<strong>de</strong> freiberufliche Tätigkeit eine Gebühren- o<strong>de</strong>r Honorarordnung existiert,<br />
wird die Gesamtvergütung hiernach ermittelt.<br />
Existiert für die zu vergeben<strong>de</strong>n Leistungen keine gesetzliche Gebühren- o<strong>de</strong>r Honorarordnung, ist<br />
eine übliche Vergütung zu ermitteln o<strong>de</strong>r unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s voraussichtlichen Zeitaufwan<strong>de</strong>s,<br />
<strong>de</strong>s Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>m Haftungsrisiko zu schätzen. Gelingt dies nicht zweifelsfrei, kann für<br />
die Ermittlung <strong>de</strong>s Auftragswertes ein Sachverständiger eingeschaltet wer<strong>de</strong>n.<br />
Zur Gesamtvergütung <strong>de</strong>r Architekten und Ingenieure nach Maßgabe <strong>de</strong>r HOAI gehören auch die<br />
Nebenkosten nach § 14 HOAI, da <strong>de</strong>r Anspruch hierauf gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 HOAI im Regelfall<br />
Teil <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r HOAI vorgesehenen Entgeltes ist und ein Anspruch auf Nebenkosten grundsätzlich<br />
auch ohne eine ausdrückliche Vereinbarung neben <strong>de</strong>r Honorarfor<strong>de</strong>rung besteht.<br />
Bei Vergaben im Zusammenhang mit Auslobungsverfahren (Wettbewerben) sind die vorgesehenen<br />
Preisgel<strong>de</strong>r und Zahlungen mit ihrer Gesamtsumme zu <strong>de</strong>r geschätzten Gesamtvergütung hinzu zu<br />
addieren. Es sind jedoch gemäß § 3 Abs. 8 VgV ausdrücklich nur Preisgel<strong>de</strong>r und Zahlungen an die<br />
Teilnehmer zu berücksichtigen, also keine Aufwendungen z. B. für das Preisgericht und sonstige<br />
Aufwendungen für <strong>de</strong>n Wettbewerb.<br />
Die Umsatzsteuer bleibt bei <strong>de</strong>r Auftragswertermittlung immer unberücksichtigt (§ 1 VgV).<br />
© VHF Bayern – <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
I.5<br />
2.2 Auftragswert bei Losweiser Vergabe (§§ 2 Nr. 7, 3 Abs. 2, 3 Abs. 7 VgV)<br />
Ausgangspunkt dieser Betrachtung ist <strong>de</strong>r Regelfall <strong>de</strong>r Vergabe von Leistungen für eine Fachplanung<br />
(z. B. Leistungsbil<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>planung, Tragwerksplanung, etc) an einen AN.<br />
Die Aufteilung dieses Regelfalles in Lose kann also nur auf die Leistungsphasen eines<br />
Leistungsbil<strong>de</strong>s bezogen sein und wür<strong>de</strong> beispielsweise be<strong>de</strong>uten, die Phasen 1 mit 5 sowie die<br />
Phasen 6 mit 8 an zwei verschie<strong>de</strong>ne AN zu vergeben.<br />
In diesem Fall ist für bei<strong>de</strong> Auftragsabsichten die geschätzte Gesamtvergütung <strong>de</strong>r Phasen 1 mit 8<br />
zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Ist ein Objekt in einzelne Bauabschnitte aufgeteilt, für die jeweils Einzelaufträge erteilt wer<strong>de</strong>n, sind<br />
die Einzelabschnittskosten je<strong>de</strong>r Fachplanung zu addieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die<br />
Leistungen immer an <strong>de</strong>nselben o<strong>de</strong>r an unterschiedliche AN vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Wird ein Teil <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s vom AG selbst erbracht, fällt dies nicht unter das Verbot nach § 3<br />
Abs. 2 VgV, da die VOF ausschließlich die Vergabeabsicht für Dienstleistungen an Freiberufliche<br />
regelt und damit bei <strong>de</strong>r Auftragswertermittlung auch nur die für diesen Vergabeumfang anfallen<strong>de</strong><br />
Vergütung betrachtet.<br />
2.3 Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2 HOAI).<br />
Beim Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ kann gegebenenfalls in die Bereiche <strong>de</strong>s Maschinen-<br />
(§ 51 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3, 6 und 7) und Elektrowesens (§ 51 Abs. 2 Nrn. 4, 5 und 8) unterteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
Weitere o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Aufteilungen dieser Bereiche nach Anlagengruppen müssen sich streng nach § 3<br />
Abs. 7 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 VgV ausrichten.<br />
Diese Aufteilungsoption im Sinne „...nicht <strong>de</strong>rselben...“ ergibt sich ausschließlich über die unterschiedliche<br />
Ingenieurausbildung und ist in <strong>de</strong>r Dokumentation immer zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
zusammenfassend gilt<br />
<br />
Leistungsphasen innerhalb <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s einer Fachplanung sind zusammenzurechnen,<br />
auch wenn Aufträge an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
<br />
<br />
<br />
Aufträge über Leistungen aus verschie<strong>de</strong>nen Fachplanungen an unterschiedliche Auftragnehmer<br />
sind getrennt zu behan<strong>de</strong>ln.<br />
Aufträge über Leistungen aus verschie<strong>de</strong>nen Fachplanungen an einen Auftragnehmer sind<br />
zusammenzurechnen.<br />
Betrachtungsgrundlage ist immer die potentielle Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung<br />
© VHF Bayern – <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
I.5<br />
3. Beispiele:<br />
1. Bei Realisierung eines Projekts überschreiten die zu vergeben<strong>de</strong>n gesamten Planungsleistungen<br />
eines Leistungsbil<strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Schwellenwert. Es ist aber vorerst nur vorgesehen einen<br />
Teil <strong>de</strong>r Planungsleistungen zu vergeben, da nicht feststeht, ob das Projekt auch fertig gestellt<br />
wird und alle Leistungsphasen beauftragt wer<strong>de</strong>n. Die Entscheidung darüber ist vom Ergebnis<br />
<strong>de</strong>s ersten Teils <strong>de</strong>r Planungen abhängig.<br />
Für <strong>de</strong>n ersten Auftrag ist in diesem Fall nur dann ein VOF-Verfahren durchzuführen, wenn<br />
hierfür <strong>de</strong>r Schwellenwert erreicht wird, und § 2 Nr. 7 VgV eingehalten wird.<br />
Wird die Planung fortgeführt, sind für die Vergabe <strong>de</strong>r Folgeaufträge die Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
VOF anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
2a. Für die Realisierung eines Projektes ist vorgesehen, dass ein Teil <strong>de</strong>r Planungsleistungen<br />
eines Leistungsbil<strong>de</strong>s durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erbracht wird. Diese und die weitere an einen<br />
freiberuflich Tätigen zu vergeben<strong>de</strong> Planungsleistung liegen jeweils unter <strong>de</strong>m Schwellenwert.<br />
Zusammen wür<strong>de</strong> aber <strong>de</strong>r Schwellenwert überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die Berechnung <strong>de</strong>s Auftragswertes sind nur die Leistungen in Ansatz zu bringen, die<br />
auch vergeben wer<strong>de</strong>n sollen. Da nicht beabsichtigt ist, alle Leistungsphasen in Auftrag zu<br />
geben, müssen die Anteile, die <strong>de</strong>r Auftraggeber erbringt, auch nicht eingerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
2b. Die Leistungsteile, die das Amt selbst erbringen wollte, können aber aufgrund geän<strong>de</strong>rter<br />
Rahmenbedingungen nun nicht mehr durch das Amt geleistet wer<strong>de</strong>n. Es sollen <strong>de</strong>shalb auch<br />
diese Leistungsteile (Leistungsphasen) an freiberuflich Tätige vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Erreichen diese Leistungsteile <strong>de</strong>n Schwellenwert, ist ein VOF-Verfahren durchzuführen.<br />
Liegt <strong>de</strong>r Auftragswert für diese Leistungsteile unter <strong>de</strong>m Schwellenwert aber zusammen mit<br />
<strong>de</strong>m bereits erteilten Auftrag darüber, ist für diese weiteren Leistungen ebenfalls ein Verfahren<br />
nach VOF erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
© VHF Bayern – <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
II.1<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur Vergabe unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes<br />
Bei <strong>de</strong>r Vergabe sowohl von nicht ein<strong>de</strong>utig als auch ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbaren<br />
Leistungen, <strong>de</strong>ren geschätzter Auftragswert ohne Mehrwertsteuer <strong>de</strong>n in § 2 VgV (ggfs. geän<strong>de</strong>rt<br />
durch Verordnung <strong>de</strong>r EU-Kommission) genannten Wert (Schwellenwert) nicht erreicht, ist we<strong>de</strong>r VOL<br />
noch VOF Grundlage. Es gilt ausschließlich das Haushaltsrecht.<br />
Es ist kein formelles Vergabeverfahren vorgeschrieben, in erster Linie sind die Grundsätze <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit maßgebend.<br />
Im Anwendungsbereich <strong>de</strong>s VHF sind für solche Vergaben<br />
§ 2 Grundsätze<br />
§ 4 Teilnehmer am Vergabeverfahren<br />
§ 5 Nachweis <strong>de</strong>r Eignung<br />
§ 11 Angebotsabgabe, Auftragserteilung<br />
<strong>de</strong>r VOF sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Für nicht ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare freiberufliche Dienstleistungen sind die zur<br />
Verfügung stehen<strong>de</strong>n Vertragsmuster und AVB anzuwen<strong>de</strong>n. Dabei ist I.2.A 2 VHF zu beachten.<br />
Die Aufträge für freiberufliche Dienstleistungen sind im Wege einer Freihändigen Vergabe nach<br />
leistungsbezogenem Wettbewerb an <strong>de</strong>n Bewerber zu vergeben, <strong>de</strong>r im Hinblick auf die gestellte<br />
Aufgabe die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 11 Abs. 6 VOF).<br />
Daher soll eine Leistungsanfrage bei mehreren (min<strong>de</strong>stens drei) Bewerbern erfolgen.<br />
Sofern für freiberufliche Dienstleistungen nur ein begrenzter Kreis geeigneter Bewerber zur Verfügung<br />
steht, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vergabestelle hinreichend bekannt ist und soweit für die Gesamtmaßnahme keine<br />
speziellen Regelungen (z. B. För<strong>de</strong>rverfahren, EU-kofinanzierten Vorhaben u. ä.) bestehen, kann für<br />
Aufträge,<br />
- <strong>de</strong>ren Leistungen <strong>de</strong>n Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r HOAI entsprechen,<br />
- für die keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n<br />
- für die die Min<strong>de</strong>stsätze <strong>de</strong>r zutreffen<strong>de</strong>n Honorarzone nicht überschritten wer<strong>de</strong>n<br />
eine freihändige Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber erfolgen.<br />
Bei Sachverständigenleistungen und Prüfingenieurleistungen genügt die Verhandlung mit einem<br />
Bewerber, wenn das Honorar nach einschlägigen Gebührenordnungen festgelegt ist.<br />
Alle Vergaben müssen gestreut wer<strong>de</strong>n, sofern mehrere potentielle Auftragnehmer zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Je<strong>de</strong>s Vergabeverfahren ist analog § 12 VOF mit Muster nach III.3 VHF fortlaufend (III.2 Nr. 7<br />
VHF) zu dokumentieren.<br />
Bei allen Vergaben unter <strong>de</strong>m Schwellenwert ist neben <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stinhalten nach III.3 VHF<br />
zusätzlich zu dokumentieren, welcher potentielle Bewerberkreis zur Verfügung steht und nach<br />
welchen Gesichtpunkten <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die Bewerber daraus ausgewählt wur<strong>de</strong>n.<br />
Außer<strong>de</strong>m ist zu dokumentieren, wie die Vorgabe zur Streuung <strong>de</strong>r Vergabe umgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010
III.1<br />
Schnellübersicht zu <strong>de</strong>n möglichen Varianten <strong>de</strong>r Vergabeverfahren nach VOF<br />
><br />
Planungswettbewerb nach<br />
§ 15 VOF auf Grundlage <strong>de</strong>r RPW<br />
Bekanntmachung nach<br />
§ 9 Abs.2 VOF<br />
Wettbewerbsverfahren siehe<br />
Teil IV VHF<br />
Unterrichtung aller Teilnehmer<br />
über das Wettbewerbsergebnis<br />
nach § 16 Abs.6 VOF<br />
Auftragsverhandlung nach<br />
§ 20 VOF iVm § 3 Abs. 4<br />
lit. b) VOF<br />
Bekanntmachung<br />
nach § 14 Abs. 2 VOF<br />
Vergabeverfahren<br />
nach § 3 VOF<br />
Bekanntmachung nach § 9 Abs. 1 VOF<br />
Auswertung <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
Vergabeverfahren nach § 3 VOF<br />
mit Lösungsvorschlägen<br />
nach § 20 Abs. 2 und 3 VOF<br />
Bewerbung um Teilnahme - Bewerbungsfrist gem. § 7 VOF mind 37 (15) Tage<br />
Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber nach § 10 VOF, die die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen nach § 5<br />
VOF erfüllen<br />
Auswahl von min<strong>de</strong>stens drei Bewerbern<br />
Information nichtberücksichtigter Bewerber nach § 10 Abs. 5 VOF - Frist<br />
15 Tage<br />
Festlegung <strong>de</strong>r Auftragskriterien nach § 11 Abs. 2 VOF<br />
Auffor<strong>de</strong>rung<br />
zur Verhandlung nach § 11 VOF<br />
Auftragsverhandlungen nach § 3 und § 20 VOF<br />
Vergabeentscheidung<br />
Information <strong>de</strong>r Mitbewerber nach § 101a GWB - Frist 15/10 Kalen<strong>de</strong>rtage bis Vertragsabschluß<br />
Vertragsabschluß<br />
Auffor<strong>de</strong>rung<br />
zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen<br />
zu einer<br />
Planungsaufgabe gegen<br />
Einzelhonorar nach HOAI<br />
sowie zur Teilnahme an <strong>de</strong>r<br />
Verhandlung<br />
nach § 20 Abs. 3 VOF<br />
Bekanntmachung nach § 14 Abs. 1 VOF - Frist 48 Tage<br />
><br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010
III.2<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur Durchführung <strong>de</strong>r Vergabeverfahren nach VOF<br />
Grundlage:<br />
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) idF <strong>de</strong>r Bek vom 18.11.2009<br />
Inhalt<br />
0. Allgemeines<br />
1. Bekanntmachungen<br />
1.1 Bekanntmachungen<br />
1.2 Allgemein Gültiges zur Veröffentlichung<br />
2. Eingang <strong>de</strong>r Bewerbungsunterlagen<br />
3. Auswahlverfahren – Nachweis <strong>de</strong>r Eignung<br />
3.1 Ausschlussprüfung<br />
3.2 Eignung<br />
3.3 Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber<br />
3.4 Information nichtberücksichtigte Bewerber<br />
4. Verhandlungsverfahren<br />
4.1 Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung<br />
4.2 Vorbereitung Verhandlungsgespräche/ Auswertung Unterlagen<br />
4.3 Auftragsverhandlung<br />
4.4 Vergabeentscheidung<br />
4.5 Information <strong>de</strong>r Bewerber<br />
4.6 Auftragserteilung<br />
5. Vergabebekanntmachung<br />
6. Verfahrensen<strong>de</strong><br />
7. Dokumentation <strong>de</strong>s Verfahrens<br />
8. Aufbewahrung von Unterlagen<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011<br />
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III.2<br />
0. Allgemeines<br />
Der Leitfa<strong>de</strong>n ist ablauforientiert gefasst.<br />
Die vergaberechtliche Verpflichtung zur Anwendung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens nach VOF ist in I.1 und I.4.C<br />
VHF erläutert, die Auftragswertermittlung in Teil I.5 VHF.<br />
Im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF wer<strong>de</strong>n Aufträge über freiberufliche Dienstleistungen ausschließlich im<br />
Verhandlungsverfahren vergeben. Das Verhandlungsverfahren wird nach § 101 Abs. 5 GWB <strong>de</strong>finiert als<br />
Verfahren, bei <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r Aufraggeber an ausgewählte Unternehmen wen<strong>de</strong>t, um über die<br />
Auftragsbedingungen zu verhan<strong>de</strong>ln. Die öffentliche Auffor<strong>de</strong>rung nach § 3 VOF ergeht mittels einer<br />
Vergabebekanntmachung im EU-Amtsblatt, siehe unten, Nr. 1.1.<br />
Das VOF-Verfahren glie<strong>de</strong>rt sich also in <strong>de</strong>r Regel in das<br />
Auswahlverfahren (Teilnahmewettbewerb) nach vorheriger öffentlicher Auffor<strong>de</strong>rung zur<br />
Teilnahme<br />
und in das<br />
Verhandlungsverfahren.<br />
In <strong>de</strong>n abschließend aufgelisteten Fällen <strong>de</strong>s § 3 Abs. 4 VOF können Aufträge im Verhandlungsverfahren<br />
ohne Teilnahmewettbewerb (TWB) vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Regelung <strong>de</strong>s § 3 Abs. 4b) VOF – Auftragsvergabe im Anschluss an einen Wettbewerb – ist so zu<br />
verstehen, dass nach Vorliegen <strong>de</strong>s Wettbewerbsergebnisses (Preisgerichtsentscheidung) und <strong>de</strong>r<br />
Ankündigung <strong>de</strong>r Absicht in <strong>de</strong>r Wettbewerbsbekanntmachung, <strong>de</strong>n Auftrag im Anschluss an <strong>de</strong>n<br />
Wettbewerb an <strong>de</strong>n Gewinner o<strong>de</strong>r einen <strong>de</strong>r Preisträger zu erteilen, von einem zusätzlichen TWB (Bek.<br />
mit Standardformular 2) im Sinne von § 3 Abs. 1 VOF abgesehen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Ziel <strong>de</strong>r VOF-Novelle 2009 ist es, u. a. <strong>de</strong>n Aufwand bei <strong>de</strong>n Bewerbern erheblich zu verringern,<br />
insbeson<strong>de</strong>re durch <strong>de</strong>n größtenteils entfallen<strong>de</strong>n Umfang behördlicher Nachweise. Eignungsnachweise,<br />
die für das Auswahlverfahren/<strong>de</strong>n TWB abverlangt wer<strong>de</strong>n, sind <strong>de</strong>shalb überwiegend in Form einer<br />
Eigenerklärung zu verlangen. Wer<strong>de</strong>n über diese Eigenerklärungen hinausgehen<strong>de</strong> Unterlagen verlangt,<br />
ist dies gemäß § 5 Abs. 2 VOF in <strong>de</strong>r Dokumentation (III.3 VHF) einzeln zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Kosten für die Teilnahme bzw. Verfahrensunterlagen dürfen gegenseitig nicht erhoben wer<strong>de</strong>n (§ 13<br />
VOF), ausgenommen bei Wettbewerben und Planungsleistungen.<br />
Zusammenspiel Vergabeverfahren und Planungswettbewerb<br />
§ 15 Abs. 2 VOF bestimmt für Architekten- und Ingenieurleistungen, dass Planungswettbewerbe vor,<br />
während o<strong>de</strong>r ohne Verhandlungsverfahren ausgelobt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r Wettbewerbsart ist zu beachten:<br />
Das Preisgericht ist nur zu einer objektiven, allein an <strong>de</strong>r Auslobung orientierten und die Anonymität<br />
wahren<strong>de</strong>n Beurteilung <strong>de</strong>r eingereichten Wettbewerbsarbeiten verpflichtet.<br />
Der Auftraggeber muss <strong>de</strong>shalb bei nichtoffenen Wettbewerben die Erfüllung <strong>de</strong>r fachlichen, persönlichen<br />
und sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen gemäß § 4 RPW im Sinne von § 20 Abs. 1 VOF vor Zulassung zum<br />
Wettbewerb bewerten.<br />
Die Durchführung von Wettbewerben mit bzw ohne Einbindung in ein VOF-Verfahren ist im Abschnitt IV<br />
VHF beschrieben.<br />
Dokumentation<br />
Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn an fortlaufend zu dokumentieren. Dies ist notwendig, um zu je<strong>de</strong>r<br />
Zeit <strong>de</strong>n korrekten Ablauf <strong>de</strong>s Verfahrens nachweisen zu können. Einzelnes siehe unten, Nr. 7<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011<br />
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III.2<br />
1. Bekanntmachungen<br />
1.1 die verschie<strong>de</strong>nen Standardformulare<br />
Alle nachstehend genannten Standardformulare können Sie unter http://simap.europa.eu abrufen und<br />
bearbeiten.<br />
Für die Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und insbeson<strong>de</strong>re Dienstleistungsaufträgen im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Verteidigung und Sicherheit sind mit Durchführungsverordnung (EU) 842/2011 eigene<br />
Standardformulare eingeführt wor<strong>de</strong>n; sie sind auf o.g. websi<strong>de</strong> enthalten. Bei <strong>de</strong>r Anwendung ist bis zum<br />
Inkrafttreten <strong>de</strong>r VSVgV <strong>de</strong>r Erlass <strong>de</strong>s BMWT vom 26.07.2011 Az IB6-260004 maßgebend.<br />
1. Die beabsichtigte Auftragsvergabe (§ 3 Abs. 1 VOF, Ausnahmen siehe § 3 Abs 4 VOF) freiberuflicher<br />
Dienstleistungen wird mit einer Bekanntmachung nach § 9 Abs. 1 VOF (Standardformular 2, „Bekanntmachung“)<br />
veröffentlicht.<br />
Achtung: Zur einheitlichen Erfüllung <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s § 5 Abs. 2 Satz 1 VOF wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
„Ausfüllhilfe für die Bekanntmachung“ (III.4 VHF) grundsätzlich einzusetzen<strong>de</strong> Pflichttexte vorgegeben.<br />
Für darüber hinausgehen<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rungen stehen Bedarfstexte zur Verfügung, die auf <strong>de</strong>n Einzelfall<br />
bezogen abzustimmen/zu ergänzen sind. Diese For<strong>de</strong>rungen müssen in <strong>de</strong>r Dokumentation begrün<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n!<br />
2. Die beabsichtigte Durchführung eines Wettbewerbes (Auslobungsverfahren nach § 99 Abs. 1 und 5<br />
GWB) ist mit einer Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 VOF (Standardformular 12, „Wettbewerbsbekanntmachung“)<br />
mitzuteilen. Näheres siehe in <strong>de</strong>r „Ausfüllhilfe für die Wettbewerbsbekanntmachung“<br />
(IV.3 VHF).<br />
3. Sofern sich nach Versand <strong>de</strong>r Bekanntmachung die Notwendigkeit von Än<strong>de</strong>rungen zur Korrektur<br />
fehlerhafter Angaben ergibt, Verfahren eingestellt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r dgl., können Bekanntmachungen, sofern<br />
diese online abgegeben wur<strong>de</strong>n, mit Hilfe <strong>de</strong>s Standardformulars 14, „Bekanntmachung über zusätzliche<br />
Informationen, Informationen über nicht abgeschlossene Verfahren o<strong>de</strong>r Berichtigung“ überarbeitet<br />
wer<strong>de</strong>n. Bei Än<strong>de</strong>rungen ist zu beachten, dass sich dadurch ggfs die Fristen entsprechend verän<strong>de</strong>rn<br />
könnten und <strong>de</strong>shalb anzupassen sind.<br />
4. Nach durchgeführten Wettbewerben ist das Ergebnis spätestens 48 Tage nach <strong>de</strong>ren Abschluss mit<br />
einer Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 VOF mit Standardformular 13, „Bek über die Ergebnisse von<br />
Wettbewerben“ zu veröffentlichen.<br />
5. Vergebene Aufträge sind spätestens 48 Tage nach Vergabe gemäß § 14 Abs. 1 VOF mit Standardformular<br />
3, „Bek. über vergebene Aufträge“ mitzuteilen.<br />
Hinweis:<br />
Soweit vorstehen<strong>de</strong> Fristen in Tagen bestimmt sind, siehe bezüglich Fristbeginn § 187 Abs. 1 BGB (<strong>de</strong>r<br />
Tag nach Absendung <strong>de</strong>r Bekanntmachung) und Fristen<strong>de</strong> § 188 Abs. 1 BGB iVm § 193 BGB (<strong>de</strong>r letzte<br />
Tag <strong>de</strong>r Frist; dabei tritt an die Stelle eines Sonn- o<strong>de</strong>r Feiertages o<strong>de</strong>r Sonnabend <strong>de</strong>r nächste Werktag).<br />
1.2 Allgemein Gültiges bei Veröffentlichungen<br />
Bekanntmachungen sind auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s Amtes für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Gemeinschaften in Luxemburg zu veröffentlichen. Die Formulare können dabei direkt in <strong>de</strong>r Rubrik<br />
„Auftraggeber-Seite“ online bearbeitet und abgegeben wer<strong>de</strong>n, eine vorherige Anmeldung und<br />
Registrierung ist dabei erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Da die Vergabestelle nach herrschen<strong>de</strong>m Recht für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Veröffentlichung verantwortlich bleibt,<br />
empfiehlt es sich <strong>de</strong>shalb, die Veröffentlichung entsprechend zu kontrollieren.<br />
Bei Nutzung <strong>de</strong>r Online-Bearbeitung kann eine Fristverkürzung gemäß § 7 Abs. 1 VOF angewen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Beschleunigtes Verfahren<br />
Grundlage für die nur in Ausnahmefällen mögliche Wahl eines beschleunigten Verfahrens ist § 7 Abs. 2<br />
VOF. Die Anwendung ist in <strong>de</strong>r Dokumentation grundsätzlich nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Gemäß einer OLG-Entscheidung zur analogen Regelung <strong>de</strong>s VOF a. F. hat § 7 Abs. 2 VOF<br />
bieterschützen<strong>de</strong>n Charakter. Die Dringlichkeit ist insofern ein Ausnahmetatbestand und als solcher vom<br />
öffentlichen Auftraggeber eng aus- und darzulegen und zu beweisen. Dabei sind die Interessen <strong>de</strong>s<br />
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III.2<br />
Auftraggebers <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>r Bewerber grundsätzlich dann unterzuordnen, wenn die maßgeblichen<br />
Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Auftraggeber selbst zuzuschreiben sind.<br />
Nicht ausreichend sind also rein verwaltungsinterne Grün<strong>de</strong>, etwa Personalmangel durch Urlaub o<strong>de</strong>r<br />
Krankheit, o<strong>de</strong>r die Absicht, durch Verkürzung <strong>de</strong>r Fristen die Anzahl <strong>de</strong>r Teilnehmer einzugrenzen. Eine<br />
„beson<strong>de</strong>re Dringlichkeit“ setzt in <strong>de</strong>r Regel höhere Gewalt voraus bzw Gegebenheiten, die außerhalb <strong>de</strong>s<br />
Einflussbereiches <strong>de</strong>s Auftraggebers liegen.<br />
Die Formulare können im Ausnahmefall aber auch heruntergela<strong>de</strong>n und per E-Mail, Post o<strong>de</strong>r Telefax an<br />
das Amt für Veröffentlichungen versandt wer<strong>de</strong>n.<br />
Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung gibt es kein Beschafferprofil im Sinne von § 9 Abs. 4, 5 VOF.<br />
Bekanntmachungen können nach Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r EG auch<br />
im Inland (Staatsanzeiger) veröffentlicht wer<strong>de</strong>n. Hierfür kann das entsprechen<strong>de</strong> Muster III.5 (bei<br />
Wettbewerben IV.4) VHF verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Angaben müssen dabei mit <strong>de</strong>n Veröffentlichungen im<br />
Amtsblatt <strong>de</strong>r EG übereinstimmen.<br />
Für freiberufliche Leistungen im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau hat die Veröffentlichung auch auf <strong>de</strong>m<br />
Internetportal <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung (http://www.bund.<strong>de</strong>) zu erfolgen. Bei Veröffentlichung auf dieser<br />
Bun<strong>de</strong>splattform ist das Standardformular 2 „Bekanntmachung“ zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
2. Eingang <strong>de</strong>r Bewerbungsunterlagen<br />
Im Standardformular „Bekanntmachung“ ist vorzugeben, auf welchem Weg die Teilnahmebewerbungen<br />
(Postweg, direkt, elektronisch, Telefax, o<strong>de</strong>r einer Kombination) einzureichen sind. Telefonische<br />
Bewerbungen muss <strong>de</strong>r Bewerber bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Frist in Textform bestätigen.<br />
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit (Verschluss, Verschlüsselung) bis zum<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Einreichungsfrist gewahrt ist und die Bewerbungsunterlagen solange unter Verschluss bleiben.<br />
Zu<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Auftraggeber sicherzustellen, dass seine Empfangsmedien die Anfor<strong>de</strong>rungen von<br />
Anhang II VOF erfüllen.<br />
3. Auswahlverfahren/Teilnahmewettbewerb – Nachweis <strong>de</strong>r Eignung<br />
Für die Öffnung <strong>de</strong>r eingegangenen Bewerbungsunterlagen und die Protokollierung von Umfang und<br />
Inhalten gibt es keine Formvorgaben. Das Bewerbungsergebnis (Min<strong>de</strong>stumfang: Anzahl, beson<strong>de</strong>re<br />
Vorkommnisse, fehlen<strong>de</strong> Unterschrift o<strong>de</strong>r Signatur, verspätete Eingänge, etc.) ist jedoch in <strong>de</strong>r<br />
Dokumentation (§ 12 VOF) festzuhalten, siehe unten, Nr. 7.<br />
Im Auswahlverfahren sind die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 4 und 5 VOF anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Grundsatz <strong>de</strong>s Verfahrens: In allen Phasen <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens sind die Bewerber gleich zu<br />
behan<strong>de</strong>ln, die Integrität <strong>de</strong>r Daten, die Vertraulichkeit <strong>de</strong>r Bewerberunterlagen und die Transparenz <strong>de</strong>s<br />
Verfahrens sind zu gewährleisten, das Diskriminierungsverbot einzuhalten.<br />
Das Nachfor<strong>de</strong>rn von fehlen<strong>de</strong>n Unterlagen ist zulässig. Voraussetzung ist immer eine Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
AG unter Setzung einer Nachfrist (§ 5 Abs. 3 VOF), die Grundsätze <strong>de</strong>r Gleichbehandlung sind dabei zu<br />
beachten.<br />
3.1 Ausschlussprüfung<br />
Die in Nr. III.2.1 <strong>de</strong>r Bekanntmachung gefor<strong>de</strong>rte Eigenerklärung reicht zunächst für die Beurteilung im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Ausschlussprüfung nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF aus. Bei Nichtvorliegen einer solchen<br />
Erklärung ist <strong>de</strong>r Bewerber wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen.<br />
Liegt <strong>de</strong>m AG Kenntnis über eine rechtskräftige Verurteilung nach § 4 Abs. 6 VOF entgegen <strong>de</strong>r<br />
Eigenerklärung vor, kann <strong>de</strong>r Bewerber diese Kenntnis durch Nachweise gemäß § 4 Abs. 7 VOF<br />
wi<strong>de</strong>rlegen. Ist dies nicht möglich, kann dies durch eine ei<strong>de</strong>sstattliche o<strong>de</strong>r förmliche Erklärung nach<br />
Maßgabe von § 4 Abs. 7 Satz 2 VOF erfolgen. Kann <strong>de</strong>r Bewerber die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Kenntnis nicht<br />
wi<strong>de</strong>rlegen, ist er zwingend vom weiteren Auswahlverfahren auszuschließen. Ausnahmen von einem<br />
solchermaßen begrün<strong>de</strong>ten Ausschluss sind nur nach <strong>de</strong>n in § 4 Abs. 8 VOF genannten zwingen<strong>de</strong>n<br />
Grün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong>n möglich.<br />
Eine Pflicht für <strong>de</strong>n Auftraggeber, die „Kenntnis“ durch gezielte Recherchen zu erlangen, besteht nicht.<br />
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III.2<br />
Bei <strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>s § 4 Abs. 9 VOF muss ein Ausschluss vom weiteren Verfahren aufgrund <strong>de</strong>r „kann“-<br />
Bestimmung im Einzelfall <strong>de</strong>s konkreten Auftrages geprüft und abgewogen wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re bei § 4<br />
Abs. 9 lit. e VOF. Diese Ermessensentscheidung ist immer unter Beachtung <strong>de</strong>s Gleichbehandlungsgebotes<br />
zu treffen. Im Zweifelsfall ist die vorgesetzte Behör<strong>de</strong> zu beteiligen.<br />
In <strong>de</strong>r Ausschlussliste von OBB/SG IIZ5 geführte Unternehmen sind auszuschließen.<br />
Die in § 4 VOF genannten Ausschlussgrün<strong>de</strong> sind abschließend und nicht um zusätzliche Grün<strong>de</strong><br />
erweiterbar.<br />
Hinweis: Im gesamten weiteren Auswahlverfahren wird ausnahmslos bewertet und in Konsequenz <strong>de</strong>s<br />
Bewertungsergebnisses ausgewählt, aber nicht mehr ausgeschlossen!<br />
Das Ergebnis aller Ausschlussentscheidungen ist für je<strong>de</strong>n Einzelfall in <strong>de</strong>r Dokumentation (unten, Nr. 7)<br />
festzuhalten.<br />
3.2 Eignung<br />
Der verbliebene Bewerberkreis wird nun nach <strong>de</strong>m Katalog <strong>de</strong>r nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 4 und 5 VOF im<br />
Standardformular „Bekanntmachung“ benannten Nachweise, Eigenerklärungen und Angaben beurteilt. Zu<br />
bemessen ist dabei insbeson<strong>de</strong>re die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aussagekraft <strong>de</strong>r<br />
eingereichten Unterlagen.<br />
Ziel <strong>de</strong>r Auswahl ist es, für das weitere (Verhandlungs-)Verfahren einen Kreis aus fachkundigen,<br />
leistungsfähigen und zuverlässigen Bewerbern zu ermitteln, <strong>de</strong>r die wirtschaftlichen und technischen<br />
Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen erfüllt. Das gewählte Auswahlverfahren muss willkürliche Bewertungen verhin<strong>de</strong>rn.<br />
Sind die Angaben eines Bewerbers unvollständig o<strong>de</strong>r erfüllen die Angaben die Vorgaben nicht (z. B. kein<br />
Eintrag in <strong>de</strong>r Architektenliste), o<strong>de</strong>r liegen Bewerbungen mit kritisch zu beurteilen<strong>de</strong>n wirtschaftlichen<br />
Unternehmensverknüpfungen vor, wie z.B. ein Planungsbüro, das Tochterfirma eines Bauunternehmens<br />
ist, muss sich dies in <strong>de</strong>r Punktebewertung bzw. Gewichtung entsprechend nie<strong>de</strong>rschlagen. Zweifel an<br />
<strong>de</strong>r Richtigkeit jedwe<strong>de</strong>r Angaben, sind in ausreichen<strong>de</strong>r Tiefe zu überprüfen.<br />
Umsatzwerte, Anzahl von Beschäftigten, etc. können nicht <strong>de</strong>r Höhe nach linear bepunktet wer<strong>de</strong>n.<br />
Leitkriterium bei Bepunktungswertungen kann dabei nur sein, ob das Unternehmen in <strong>de</strong>r Lage ist, das<br />
Auftragsvolumen zuverlässig abzuwickeln.<br />
D. h., <strong>de</strong>r alleinige Ansatz: je höher <strong>de</strong>r Umsatz/je mehr Mitarbeiter, umso höher die Bewertung, ist<br />
unzulässig, da er <strong>de</strong>m Gleichbehandlungsgrundsatz und <strong>de</strong>m Diskriminierungsverbot wi<strong>de</strong>rspricht!<br />
Wenn sich Bewerber <strong>de</strong>r Kapazitäten an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen, können sie <strong>de</strong>shalb im weiteren<br />
Verfahren nicht unberücksichtigt bleiben (Art. 47 Abs. 2 VKR). In diesem Fall ist die Vorlage einer<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Verpflichtungserklärung nach § 5 Abs. 6 VOF erfor<strong>de</strong>rlich. Dies gilt für Bewerber und<br />
Bewerbergemeinschaften gleichermaßen. Muster siehe III.7 und III.8 VHF.<br />
Ausländische Bewerber<br />
Die Herkunft ausländischer Bewerber ist kein Auswahlkriterium. Für ausländische Bewerber sind<br />
dieselben objektiven Maßstäbe anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Berufsanfänger/kleinere Büros<br />
Die Regelung in § 2 Abs. 5 beinhaltet keine direkte Verpflichtung (...soll...), diese in einem bestimmten<br />
Umfang bei <strong>de</strong>r Auswahl zu berücksichtigen. Der Maßstab für eine Gewichtung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien<br />
richtet sich dabei alleine nach <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung und Komplexität <strong>de</strong>r geplanten Auftragsleistung.<br />
Vorbefasste Bewerber<br />
Es kann nicht verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass sich nach § 4 Abs. 5 VOF im Vorfeld Beschäftigte auch im<br />
eigentlichen Verfahren bewerben. Der AG hat dann sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r TWB hierdurch nicht<br />
verfälscht wird. Um nicht gegen das Diskriminierungsverbot zu verstoßen, ist aufgrund einer EuGH-<br />
Entscheidung einem Betroffenen die Beweismöglichkeit einzuräumen, dass seine Vorbefassung keine<br />
wettbewerbsverfälschen<strong>de</strong> Auswirkung hat.<br />
Im Zweifelsfall ist die vorgesetzte Behör<strong>de</strong> zu beteiligen.<br />
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III.2<br />
3.3 Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber für das weitere (Verhandlungs-)Verfahren<br />
Ein Anspruch <strong>de</strong>r Bewerber auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren besteht nicht. Grundsätzlich<br />
besteht aber ein Anspruch auf eine sachgerechte Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber!<br />
Schwerpunkt aller Verfahren ist also die Qualifikation. Kriterien über Leistungsumfänge und Vergütung<br />
kommen erst im Verhandlungsverfahren zum tragen.<br />
Entschei<strong>de</strong>nd ist, dass die Frage <strong>de</strong>r Eignung mit einer Abstufung dargestellt wird, also eine Rangfolge<br />
erzeugt wird. Die Auswahlentscheidung für die Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung muss sich nach dieser<br />
Reihenfolge richten. Der Beurteilungs-(Ermessens-)spielraum ist dabei nur eingeschränkt überprüfbar.<br />
Überprüft wer<strong>de</strong>n – auch gerichtlich – kann nur, ob rechtliche Grenzen dieses Ermessens nicht<br />
eingehalten, unzutreffend o<strong>de</strong>r unvollständig angewandt wur<strong>de</strong>n. Rechtliche Grenzen sind insofern das<br />
Gleichbehandlungsgebot, das Diskriminierungsverbot, Transparenz. Grundlage hierfür ist § 97 Abs. 7<br />
GWB.<br />
Die hierbei angewen<strong>de</strong>ten objektiven Kriterien für die Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber sind nach § 10 Abs. 2 VOF<br />
in <strong>de</strong>r Vergabebekanntmachung (Nr. IV.1.2) anzugeben. Ist beabsichtigt, insbeson<strong>de</strong>re auf die fachliche<br />
Eignung und <strong>de</strong>ren Nachweis abzustellen, sind die Bewerber darauf hinzuweisen. Damit ist klarzustellen,<br />
worauf sich die Bewerber einstellen und ihre Bewerbungsunterlagen abstellen können.<br />
Eine Verpflichtung, diese Kriterien zu gewichten sowie diese Gewichtung in <strong>de</strong>r Bekanntmachung zu<br />
veröffentlichen, besteht nicht. Sofern jedoch Regeln für die Gewichtung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien für die<br />
Eignungsprüfung aufgestellt wer<strong>de</strong>n (z. B. mittels einer Bewertungsmatrix), ist dies bereits vor <strong>de</strong>r<br />
Veröffentlichung <strong>de</strong>r Bekanntmachung erfor<strong>de</strong>rlich. Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gleichbehandlung und Transparenz<br />
muss dies dann in <strong>de</strong>r Bekanntmachung mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
Wichtig bei Verwendung einer Bewertungsmatrix:<br />
Eine Matrix muss nach herrschen<strong>de</strong>r Rechtsprechung vor Ablauf <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist und vor Kenntnis<br />
<strong>de</strong>r Bewerbungen festliegen. In <strong>de</strong>r Dokumentation muss <strong>de</strong>shalb festgehalten sein, wann von wem die<br />
Bewertungsmatrix bzw. eine Gewichtung von Auswahlkriterien festgelegt wur<strong>de</strong>.<br />
Ein Bepunktungsschema muss schlüssig abstufen. Fehlt die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit,<br />
verhin<strong>de</strong>rt dies die verpflichtend zu gewährleisten<strong>de</strong> differenzierte Betrachtung und Nachprüfbarkeit und<br />
stellt einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar.<br />
Losverfahren<br />
Nach § 10 Abs. 3 kann die Auswahl für die Teilnahme an Verhandlungsverfahren unter <strong>de</strong>n verbliebenen<br />
Bewerbern durch Los getroffen wer<strong>de</strong>n. Voraussetzung ist jedoch, dass die in Frage kommen<strong>de</strong>n<br />
Bewerber absolut gleichwertig sind und keine weiteren Differenzierungsansätze möglich sind. Das<br />
Losverfahren muss von min<strong>de</strong>stens drei Personen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, eine dieser Personen darf am<br />
betroffenen Verfahren bislang nicht beteiligt gewesen sein. Die Grün<strong>de</strong> und das Ergebnis sind zu<br />
dokumentieren.<br />
Nach Vorliegen <strong>de</strong>s Bewertungsergebnisses sind diejenigen auszuwählen, die zur Verhandlung<br />
aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Gemäß § 10 Abs. 4 VOF sind bei hinreichen<strong>de</strong>r Anzahl min<strong>de</strong>stens drei Bewerber<br />
zur Verhandlung aufzufor<strong>de</strong>rn. Dabei ist <strong>de</strong>r Begriff „hinreichend“ dahingehend auszulegen, dass diese<br />
drei Bewerber auch eine ausreichen<strong>de</strong> Bewertung über die zu erwarten<strong>de</strong> Erfüllung <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
und technischen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen aufweisen müssen. An<strong>de</strong>renfalls könnte die Quote auch<br />
unterschritten wer<strong>de</strong>n.<br />
3.4 Information <strong>de</strong>r nichtberücksichtigten Bewerber nach Abschluss <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens<br />
§ 10 Abs. 5 VOF gibt vor, <strong>de</strong>n Bewerbern innerhalb von 15 Tagen (Fristberechnung siehe oben, Nr. 1.2)<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>s TWB die Begründung ihrer Nichtberücksichtigung schriftlich mitzuteilen (Muster<br />
III.11 VHF). Eine Zurückhaltung von Grün<strong>de</strong>n ist nur nach Maßgabe von § 10 Abs. 5 VOF möglich.<br />
4. Verhandlungsverfahren<br />
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III.2<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>s Auswahlverfahren (TWB) folgt das Verhandlungsverfahren. Gegenstand dieses<br />
Verfahrensabschnitts sind die Vertragsverhandlungen zwischen Auftraggeber und ausgewählten<br />
Bewerbern mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Auftragserteilung. Verhan<strong>de</strong>ln heißt in diesem Zusammenhang, dass <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber Auftragsinhalt und Auftragsbedingungen festlegt und die potentiellen Auftragnehmer<br />
anbieten bzw. darstellen, wie und zu welchen Konditionen sie die Leistung erbringen wer<strong>de</strong>n. Das<br />
Verhandlungsverfahren kann nach § 3 Abs. 2 VOF in mehreren Phasen abgewickelt wer<strong>de</strong>n, sofern dies<br />
in <strong>de</strong>r Bekanntmachung angegeben war.<br />
4.1 Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung<br />
Die ausgewählten Bewerber sind schriftlich (Muster Auffor<strong>de</strong>rungsschreiben siehe III.16 VHF) mit<br />
angemessenem zeitlichen Vorlauf zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Verhandlung aufzufor<strong>de</strong>rn bzw. einzula<strong>de</strong>n.<br />
Darin muss unter Bezugnahme auf die zugehörige Bekanntmachung in <strong>de</strong>r Regel enthalten sein:<br />
- die Verfahrensbedingungen<br />
- ein-/mehrphasiges Verhandlungsverfahren<br />
- Hinweis auf die veröffentlichte Bekanntmachung<br />
- Angaben zu <strong>de</strong>n Fristen<br />
- Aufgabenbeschreibung<br />
- Vertragsentwurf mit konkretem Leistungsbild o<strong>de</strong>r<br />
- die Grundlage für ein abzugeben<strong>de</strong>s Honorar- /Vergütungsangebot mit Auftragsbedingungen<br />
- Zuschlagskriterien und die Gewichtung o<strong>de</strong>r Wertungsreihenfolge<br />
- Verhandlungstermine<br />
- nach einem Wettbewerb die Beschreibung <strong>de</strong>r Eignungskriterien, sofern dies nicht im Vorfeld <strong>de</strong>s<br />
Wettbewerbes überprüft wer<strong>de</strong>n konnte<br />
Der individuelle Inhalt ist einzelfallbezogen zu formulieren und ggfs. zu ergänzen um einschlägige<br />
Anlagen, z.B.: Vertragsmuster (Teil VII VHF), Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und dgl<br />
Eine Frist für die Ausarbeitung und Abgabe etwaiger Angebots- o<strong>de</strong>r sonstiger Unterlagen muss <strong>de</strong>m<br />
Bearbeitungsumfang angemessen sein. Eine zu kurze Frist wird nie zum erwarteten Ergebnis führen.<br />
4.1.1 Aufgabenbeschreibung<br />
Die Aufgabe ist so zu beschreiben, dass sie alle Bewerber im gleichen Sinne verstehen, beurteilen<br />
und/o<strong>de</strong>r kalkulieren können. Die Beschreibung soll alle für das Vorhaben relevanten Angaben enthalten<br />
soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt. Sie enthält im Regelfall<br />
<br />
<br />
die Beschreibung einer zu erbringen<strong>de</strong>n Planungsleistung nach <strong>de</strong>n Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r HOAI,<br />
einer Planungsleistung außerhalb <strong>de</strong>r Leistungsbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r HOAI o<strong>de</strong>r einer sonstigen<br />
freiberuflichen Dienstleistung.<br />
Mit dieser Variante wird <strong>de</strong>r Bewerber selbst beurteilt im Hinblick auf seine Eignung für die in<br />
Aussicht gestellte Leistung.<br />
Bei Anwendung <strong>de</strong>s § 20 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 3 VOF bei Architekten- und Ingenieurleistungen<br />
zusätzlich die Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgaben für die Erarbeitung eines Lösungsvorschlages, z. B.<br />
ein Vorentwurf für eine bauliche Anlage. Die Bewerber haben für einen Lösungsvorschlag einen<br />
Vergütungsanspruch nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Gebührenordnung.<br />
Hinweis: Unaufgefor<strong>de</strong>rte Lösungsvorschläge dürfen nach § 20 Abs. 2 VOF nicht gewertet<br />
wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re nicht im Zusammenhang mit präsentierten Referenzobjekten.<br />
4.1.2 Zuschlagskriterien<br />
Spätestens im Auffor<strong>de</strong>rungsschreiben (siehe III.16 VHF) sind, sofern nicht schon in <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />
erfolgt, alle Zuschlagskriterien sowie zwingend <strong>de</strong>ren Gewichtung anzugeben.<br />
Zuschlagskriterien können im Einzelfall mit Unterkriterien präzisiert wer<strong>de</strong>n. Sofern Unterkriterien<br />
aufgestellt wer<strong>de</strong>n, ist auch <strong>de</strong>ren Gewichtung anzugeben. Die Zuschlagskriterien müssen sich klar und<br />
nachvollziehbar von <strong>de</strong>n Eignungskriterien <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens abgrenzen.<br />
Sofern mit nachvollziehbarer Begründung keine Gewichtung vorgenommen wer<strong>de</strong>n kann, ist nach<br />
absteigen<strong>de</strong>r Reihenfolge zu werten. Diese Reihenfolge wird durch die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Kriterien bestimmt<br />
und ist mitzuteilen.<br />
§ 11 Abs. 5 VOF enthält eine nicht abschließen<strong>de</strong> Aufzählung möglicher Auftragskriterien. Genannt sind:<br />
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III.2<br />
- Qualität<br />
- Fachlicher und technischer Wert<br />
- Ästhetik<br />
- Zweckmäßigkeit<br />
- Umwelteigenschaften<br />
- Kun<strong>de</strong>ndienst und technische Hilfe<br />
- Leistungszeitpunkt<br />
- Ausführungszeitraum o<strong>de</strong>r – frist<br />
- Preis/Honorar<br />
Zu ergänzend ist ggfs.<br />
- Unterhalt, Instandhaltung,<br />
- Betriebskosten<br />
- Nachhaltigkeit<br />
Die Zuschlagskriterien dürfen im Nachhinein nicht mehr verän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r ergänzt wer<strong>de</strong>n, Hat <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber beispielsweise schon alle relevanten Zuschlagskriterien in <strong>de</strong>r „Bekanntmachung“ benannt,<br />
so darf er diese später auch in <strong>de</strong>r Aufgabenbeschreibung bzw. <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung nicht<br />
mehr än<strong>de</strong>rn.<br />
Bei <strong>de</strong>m Kriterium „Preis/Honorar“ ist zu beachten:<br />
Ist eine Gebühren- o<strong>de</strong>r Honorarordnung anzuwen<strong>de</strong>n, ist das Planungshonorar in diesem Verfahren<br />
grundsätzlich nicht ausgenommen. Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 97 Abs. 5 GWB, wonach <strong>de</strong>r<br />
Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist. Das heißt, mit dieser Angabe <strong>de</strong>s Bewerbers<br />
kann geprüft wer<strong>de</strong>n, ob sich ein Angebot im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Gebührenordnung bewegt und<br />
damit wirtschaftlich ist.<br />
Bei Leistungen, für die die Vergütung frei zu vereinbaren ist, muss für ein vernünftiges Angebotsbild und<br />
<strong>de</strong>ssen Vergleichbarkeit die Nennung von realen Maßstäben für die Honorarbemessung vorgegeben<br />
sein, also überschlägig ermittelte anrechenbare Kosten, Schwierigkeitsgrad, Leistungsumfang, spezielle<br />
Planungsanfor<strong>de</strong>rungen, ggfs. Nebenkosten und sonstige Honorar- bzw. Vergütungsbestandteile.<br />
Soweit das Honorar/Vergütung frei zu vereinbaren ist, ist das Kriterium Preis/Honorar mit min<strong>de</strong>stens 30<br />
% zu gewichten.<br />
4.2. Vorbereitung <strong>de</strong>r Verhandlungsgespräche / Auswertung <strong>de</strong>r eingegangenen Unterlagen<br />
Zur Wahrung <strong>de</strong>r vertraulichen Behandlung eingegangener Unterlagen ist zwingend § 8 Abs. 3<br />
insbeson<strong>de</strong>re Satz 3 VOF anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Zur Wahrung <strong>de</strong>s Gleichbehandlungsgebotes sind alle allgemeingültigen einheitlichen<br />
Wertungsunterlagen (Fragenkatalog/Bewertungsmatrix/Bewertungstabelle) entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben<br />
<strong>de</strong>s Auffor<strong>de</strong>rungsschreibens vorzubereiten. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Einreichungsfrist dürfen diese Unterlagen<br />
nicht mehr geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Dies dient auch <strong>de</strong>r Vereinfachung <strong>de</strong>r späteren Vergabeentscheidung und<br />
Vorbeugung gegen etwaige Willkürvorwürfe.<br />
Zur Anwendung einer Wertungsmatrix siehe die analog anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausführungen oben in Nr. 3.<br />
4.3 Auftragsverhandlung<br />
Ziel <strong>de</strong>r Verhandlung ist es, nach Abwägung <strong>de</strong>r Vor- und Nachteile <strong>de</strong>r einzelnen Darstellungen und<br />
Erkenntnisse im Verbund mit <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>n Bewerber zu erkennen, <strong>de</strong>r einschließlich <strong>de</strong>r<br />
auszuhan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Auftragsbedingungen im Rahmen <strong>de</strong>r vorgegebenen Kriterien die bestmögliche<br />
Leistung erwarten lässt.<br />
Vorschriften für Form und Durchführung dieser Verhandlungen gibt es im Bereich <strong>de</strong>r VOF nicht.<br />
Dennoch eröffnet dies keinen vergaberechtsfreien Raum und erlaubt auch keinerlei willkürliches Han<strong>de</strong>ln.<br />
Verhandlungen unterliegen – wie das gesamte Verfahren - <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s Wettbewerbes, <strong>de</strong>r<br />
Transparenz, <strong>de</strong>m Diskriminierungsverbot, <strong>de</strong>r Vertraulichkeit und <strong>de</strong>r Gleichbehandlung. Vertrauliche<br />
Informationen dürfen daher nicht an an<strong>de</strong>re Teilnehmer weitergegeben und Verhandlungsteilnehmer<br />
dürfen nicht gegeneinan<strong>de</strong>r ausgespielt wer<strong>de</strong>n (Diskriminierungsverbot) – z. B. in Vergütungsfragen.<br />
Zur jeweiligen Verhandlungsrun<strong>de</strong> müssen die Teilnehmer auf gleichem Kenntnisstand sein.<br />
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III.2<br />
Verhandlungsgegenstän<strong>de</strong> sind neben <strong>de</strong>n in 4.1.2 genannten Auftragskriterien im Wesentlichen:<br />
- die Auftragsbedingungen<br />
- die Präzisierung <strong>de</strong>r Leistungsinhalte und -ergebnisse<br />
- die Vergütung<br />
- die Termine und Fristen <strong>de</strong>r Abwicklung<br />
- das eingesetzte Personal<br />
- Fremdleistungsanteile<br />
Die mit <strong>de</strong>n Verhandlungsteilnehmern einzeln zu führen<strong>de</strong>n Verhandlungsgespräche sind aus Grün<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Transparenz zu dokumentieren. Diese Gesprächsprotokolle sollen grundsätzlich auch die direkten<br />
Antworten <strong>de</strong>r Bewerber/Bieter enthalten und <strong>de</strong>n Beteiligten zur Kenntnis und Gegenzeichnung gegeben<br />
wer<strong>de</strong>n um Einvernehmen zum Gesprächsergebnis zu dokumentieren.<br />
Aus diesen Gesprächsprotokollen und <strong>de</strong>n weiteren Erkenntnissen aus <strong>de</strong>r Auswertung <strong>de</strong>r ggfs.<br />
eingegangenen Unterlagen sowie <strong>de</strong>n eigentlichen Verhandlungsergebnissen entsteht das Einzelprotokoll<br />
je Verhandlungsteilnehmer. Einzelprotokolle und Bewertungstabellen sind im Vergabevermerk als Anlage<br />
beizufügen.<br />
Damit wird die für Dritte erfor<strong>de</strong>rliche Nachvollziehbarkeit <strong>de</strong>s Verhandlungsergebnisses sichergestellt in<br />
Bezug auf die subjektiven und objektiven Einschätzungen <strong>de</strong>r Bewerber, <strong>de</strong>ren Verhalten und<br />
persönlichen Präsentation.<br />
Ist für die Vergütung <strong>de</strong>r vorgesehenen Leistung eine Gebühren- o<strong>de</strong>r Honorarordnung anzuwen<strong>de</strong>n, ist<br />
<strong>de</strong>ren Rahmen Maßstab für alle Verhandlungen in diesem Zusammenhang. Die VOF verlangt die<br />
bestmögliche wirtschaftliche Leistung, nicht die billigste; das Kriterium Preis/Honorar bewegt sich also in<br />
<strong>de</strong>n im Einzelfall anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n gesetzlichen Grenzen soweit diese keine etwaige Öffnungsklausel<br />
innehaben.<br />
Fin<strong>de</strong>t die HOAI Anwendung, ist die Honorarzone kein Wettbewerbskriterium, da diese <strong>de</strong>r Festlegung<br />
durch die zwingen<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>r HOAI unterliegt.<br />
Liegen Verdachtsmomente über ungewöhnlich niedrige Preise vor, sind die Bewerber zunächst aus<br />
Beweisgrün<strong>de</strong>n grundsätzlich schriftlich zur Aufklärung aufzufor<strong>de</strong>rn. Ein Unterlassen einer solchen<br />
Sachverhaltsaufklärung führt zur Rechtswidrigkeit <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens.<br />
Ungewöhnlich niedrige Preise können ihre Ursache ggfs. in staatlichen Beihilfen haben. Eine<br />
Anerkennung solcher Beihilfen ist immer dann zu treffen, wenn diese Beihilfen rechtmäßig sind.<br />
Rechtmäßigkeit liegt vor, wenn eine staatliche Beihilfe mit <strong>de</strong>m gemeinsamen Markt vereinbar ist; diese<br />
Feststellung trifft die Europäische Kommission (KOM) nach Art. 197 ff AEUV. Ein berechtigter Verdacht<br />
<strong>de</strong>r Unrechtmäßigkeit ist <strong>de</strong>r KOM mitzuteilen, die im Rahmen <strong>de</strong>r Beihilfenaufsicht tätig wird.<br />
4.4. Vergabeentscheidung<br />
Den Verhandlungen folgt die Entscheidung, an welchen Bieter/Bewerber <strong>de</strong>r Auftrag vergeben wer<strong>de</strong>n<br />
soll (Vergabeentscheidung).<br />
Die Auswahl <strong>de</strong>s Bewerbers/Bieters, <strong>de</strong>r die bestmöglichste Leistungserbringung erwarten lässt (§ 11<br />
Abs. 6 VOF) bzw. die im Hinblick auf die Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und<br />
qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet (§ 20 Abs. 1 VOF), ist ausschließlich im Rahmen <strong>de</strong>r bekannt<br />
gemachten Zuschlagskriterien und <strong>de</strong>ren Gewichtung zu treffen.<br />
4.5 Information <strong>de</strong>r Bieter/Bewerber<br />
Über die Vergabeentscheidung ist zunächst <strong>de</strong>n nichtberücksichtigten Bietern/Bewerbern eine<br />
Information mit Muster III.12 VHF zu erteilen über <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s vorgesehenen Auftragnehmers sowie<br />
die Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nichtberücksichtigung.<br />
Der Bieter/Bewerber, <strong>de</strong>ssen Angebot angenommen wer<strong>de</strong>n soll, ist zeitgleich von dieser Absicht mit<br />
Muster III.13 VHF zu informieren.<br />
Es empfiehlt sich, diese Informationen vorab als Telefax zu versen<strong>de</strong>n, da mit <strong>de</strong>m Sen<strong>de</strong>bericht ein<br />
Zugangsbeleg vorliegt und die Wartefrist von 15 auf 10 Kalen<strong>de</strong>rtage verkürzt wird.<br />
4.6. Auftragserteilung<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011<br />
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III.2<br />
Der Auftrag darf erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Fristen nach § 101a GWB erteilt wer<strong>de</strong>n und sofern von <strong>de</strong>r<br />
Vergabekammer kein Antrag auf Nachprüfung zugestellt wur<strong>de</strong>. Ein Vertrag, <strong>de</strong>r vor Fristablauf o<strong>de</strong>r ohne<br />
Information geschlossen wird, ist unwirksam nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 101b GWB.<br />
5. Vergabebekanntmachung<br />
Bis spätestens 48 Tage nach Auftragserteilung ist Mitteilung mit Standardformular 3, „Bek. über<br />
vergebene Aufträge“ zu machen, bzw. mit Standardformular 13 „Bekanntmachung ...“ sofern <strong>de</strong>m<br />
Verhandlungsverfahren ein Wettbewerb vorausgegangen ist.<br />
6. Verfahrensen<strong>de</strong><br />
Das VOF-Verfahren en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r Auftragerteilung (Unterzeichnung durch <strong>de</strong>n AG) o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r<br />
schriftlichen Erklärung <strong>de</strong>s AG, auf eine Auftragserteilung zu verzichten.<br />
7. Dokumentation <strong>de</strong>s Verfahrens<br />
Die Auftraggeber sind zwingend verpflichtet, je<strong>de</strong>rzeit einen nachvollziehbaren Überblick über <strong>de</strong>n<br />
aktuellen Stand <strong>de</strong>s Verfahrens vorzuhalten. Der Vermerk muss <strong>de</strong>shalb laufend fortgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
Damit ist gewährleistet, dass <strong>de</strong>r jeweilige Verfahrensstand bei etwaigen Nachprüfungsverfahren ohne<br />
Zeitverlust bei <strong>de</strong>r Nachprüfungsstelle vorgelegt wer<strong>de</strong>n kann sowie erfor<strong>de</strong>rlichenfalls bei<br />
Rechnungsprüfungsbehör<strong>de</strong>n, Zuwendungsgebern o<strong>de</strong>r KOM.<br />
Gleichzeitig ermöglicht dies die laufen<strong>de</strong> Eigenkontrolle <strong>de</strong>s ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens.<br />
Der Vermerk nach III.3 VHF dokumentiert das Verfahren unter Einhaltung <strong>de</strong>r allgemeinen Grundsätze<br />
<strong>de</strong>r Transparenz und <strong>de</strong>r Gleichbehandlung nach § 97 GWB. Aus <strong>de</strong>m Vergabevermerk soll nicht nur<br />
hervorgehen, weshalb <strong>de</strong>r erfolgreiche Bewerber <strong>de</strong>n Auftrag erhält, son<strong>de</strong>rn es muss auch<br />
nachvollziehbar dargestellt sein, weshalb die an<strong>de</strong>ren Teilnehmer am Verhandlungsverfahren im<br />
Vergleich zum erfolgreichen Bewerber bei <strong>de</strong>r Bewertung ein schlechteres Ergebnis erzielen.<br />
Im Sinne <strong>de</strong>r Transparenz und <strong>de</strong>s Willkürverbotes ist darzulegen, warum welcher Bieter für welches<br />
Kriterium welche Punkte erzielt hat. Es ist dabei nachvollziehbar darzustellen, auf Grund welcher<br />
wesentlichen Erwägungen die Vergabestelle zu <strong>de</strong>r Bewertung und Einstufung/Gewichtung <strong>de</strong>r<br />
Bewertungsinhalte und damit <strong>de</strong>r Punkteverteilung gelangt ist. Die kriterienbezogene Angabe erzielter<br />
Punkte und ihre Addition allein sind aufgrund mehrerer Vergabekammer-Entscheidungen nicht<br />
ausreichend.<br />
Der Vermerk ist nicht formalisiert. Da <strong>de</strong>r Inhalt immer individuell auf <strong>de</strong>n Einzelfall abzustimmen ist, sind<br />
in III.3 nur die Min<strong>de</strong>stangaben aufgelistet, die <strong>de</strong>m Bedarf entsprechend zu ergänzen sind.<br />
Für eine objektive Nachvollziehbarkeit sind die Angaben <strong>de</strong>tailliert, wahrheitsgemäß und verständlich zu<br />
fassen.<br />
8. Aufbewahrung von Verfahrensunterlagen<br />
Die Verfahrensunterlagen sind analog zu <strong>de</strong>n Rechnungslegungsunterlagen sechs Jahre im Bauamt<br />
aufzubewahren (gem. Nr. 3.3.6 – und ggfs länger nach Nr. 5.1.6 - <strong>de</strong>r Anlage 2 zu <strong>de</strong>n VV zu Art. 71<br />
BayHO iVm Nr. 9.2b <strong>de</strong>r VV zu Art. 80 BayHO).<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011<br />
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III.3<br />
Dokumentation<br />
Min<strong>de</strong>stinhalt<br />
(Rügen, Nachprüfungsverfahren und dgl. sowie sonstiges sind an entsprechen<strong>de</strong>r Position <strong>de</strong>s<br />
Vermerkes mit weiteren Unterpunkten einzufügen.)<br />
0. Anlagen (Einzelauflistung)<br />
….<br />
1. Allgemeine Verfahrensdaten<br />
1.1 Name / Anschrift Auftraggeber<br />
1.2 Art / Gegenstand<br />
1.3 Wahl <strong>de</strong>s Verfahrens<br />
1.4 Auftragswertermittlung<br />
2. Veröffentlichung<br />
2.1 Bekanntmachung vom … mit Standardformular 2 in …<br />
2.2 etwaige sonstige Veröffentlichungen vom … in …<br />
2.3 En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist ………<br />
2.4 Zusammenstellung eingegangener Teilnahmeanträge<br />
3. Auswahlverfahren<br />
3.1 Ergebnis <strong>de</strong>r Ausschlussprüfung nach § 4 VOF /Auflistung <strong>de</strong>r Bewerber mit Ausschluss-<br />
Begründung<br />
3.2 Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Eignungskriterien nach § 5 VOF / Erläuterung <strong>de</strong>r Gewichtung<br />
3.3 Ergebnis <strong>de</strong>s Auswahlverfahren<br />
3.3.1 Auflistung <strong>de</strong>r Bewerber mit Begründung ihrer Auswahl<br />
3.3.2 Auflistung <strong>de</strong>r Bewerber mit Begründung ihrer Ablehnung<br />
3.3.3 Grün<strong>de</strong> für die Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote<br />
3.4 Mitteilung nach § 9 Abs. 5 VOF<br />
4. Verhandlungsverfahren<br />
4.1 Auffor<strong>de</strong>rung zur Teilnahme<br />
4.2 Termin Abgabefrist<br />
4.3 Verhandlungsgespräche (Einzelgesprächsdaten/-nie<strong>de</strong>rschriften)<br />
4.4 Auswertungsergebnis / ggfs. Zwischenergebnis<br />
4.5 Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe von Konkretisierungsangeboten o<strong>de</strong>r dgl bei mehrstufigen<br />
Verhandlungsverfahren/Abgabefrist<br />
4.6 Auswertung <strong>de</strong>r Konkretisierungsangebote/ Bewertungsergebnisse<br />
4.7 Grün<strong>de</strong> zur Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote<br />
4.8 Benennung <strong>de</strong>s erfolgreichen Bieters/Begründung für die vorgesehene Beauftragung mit<br />
Auftragskriterien/Auftragsanteil <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bieter ggfs an Dritte weiterzugeben beabsichtigt, falls<br />
bekannt<br />
4.9 Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Verzicht auf eine Auftragserteilung<br />
5. Information <strong>de</strong>r nicht berücksichtigten Bieter (§ 101a GWB)<br />
- Tag <strong>de</strong>r Absendung …<br />
- Beginn <strong>de</strong>r Frist … / - En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Frist … , 24.00 Uhr<br />
- Frühest möglicher Termin <strong>de</strong>r Auftragserteilung …<br />
6. Auftragserteilung<br />
mit Schreiben / mit Vertrag vom …<br />
7. Mitteilung nach § 14 Abs. 1 VOF<br />
Bekanntmachung vom ... mit Standardformular 3 über <strong>de</strong>n vergebenen Auftrag<br />
Vermerk erstellt von:<br />
…………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………….. ……………………………………….<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
Ausfüllhilfe „Auftragsbekanntmachung“ (Standardformular 2)<br />
III.4<br />
Immer zu beachten<strong>de</strong> Vorbemerkungen:<br />
1. Grundsatz: Neben <strong>de</strong>n Eigenerklärungen nach § 5 Abs. 2 VOF sind weitere Erklärungen und Nachweise<br />
nur in <strong>de</strong>m Umfang zu for<strong>de</strong>rn, als dies durch <strong>de</strong>n potentiellen Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist und in<br />
<strong>de</strong>r Dokumentation zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
ACHTUNG: DIE VORGABEN IM „TEILNAHMEANTRAG“ MÜSSEN IDENTISCH SEIN MIT DEN VORGABEN IN<br />
DIESER „BEKANNTMACHUNG“!<br />
2. Grundsatz: Bei <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen ist nach § 2 Abs. 4 VOF die angemessenen Beteiligung<br />
kleinerer Büros und von Berufsanfängern zu beachten. Die Möglichkeit einer solchen Beteiligung ergibt sich<br />
ausnahmslos aus <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Eignungskriterien.<br />
3. Zu beachten ist bei <strong>de</strong>r Anwendung, dass die Standardformulare <strong>de</strong>r EU für alle Arten öffentlicher<br />
Aufträge (siehe II.1.2 a – c <strong>de</strong>r Bek.) abgefasst sind. Diese Ausfüllhilfe bezieht sich <strong>de</strong>shalb alleine auf die<br />
Spezifika eines VOF-Verfahrens für freiberufliche Dienstleistungen.<br />
Für die Verfahren zur Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungsaufträgen im Bereich <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
und Sicherheit sind mit Durchführungsverordnung (EU) 842/2011 eigene Standardformulare eingeführt<br />
wor<strong>de</strong>n. Für die Bekanntmachung solcher Verfahren ist ergänzend zu dieser Ausfüllhilfe bis zum<br />
Inkrafttreten <strong>de</strong>r VSVgV <strong>de</strong>r Erlass <strong>de</strong>s BMWT vom 26.07.2011 Az IB6-260004 maßgebend.<br />
4. Erläuterung zur Ausfüllhilfe:<br />
Linke Spalte:<br />
Original-Formulartext<br />
rechte Spalte:<br />
fett (normal):<br />
fett (Kursiv):<br />
Normalschrift:<br />
Pflichttexte (siehe Leitfa<strong>de</strong>n<br />
III.2, 1.1, Nr.1 VHF)<br />
Bedarfstext (einzelfallbezogen,<br />
falls zutreffend)<br />
erläutern<strong>de</strong> Hinweise<br />
AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG<br />
Richtlinie 2004/18/EG<br />
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN<br />
Offizielle Bezeichnung<br />
Postanschrift<br />
Kontaktstelle(n)<br />
Internet-Adresse(n)<br />
Weitere Auskünfte erteilen:<br />
Ausschreibungs- und ergänzen<strong>de</strong> Unterlagen …<br />
verschicken<br />
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an:<br />
Zwingend sind die Angaben zu offizieller Bezeichnung,<br />
Postanschrift, Telefon- und Faxnummer sowie Email-Adresse.<br />
Die Angabe <strong>de</strong>r Internet-Adresse (URL) ist freiwillig.<br />
Land: Deutschland<br />
Anzukreuzen ist: die oben genannten Kontaktstellen<br />
Anzukreuzen ist jeweils: die oben genannten Kontaktstellen.<br />
Ist dies in Ausnahmefällen nicht zutreffend, so sind<br />
die notwendigen Angaben im Anhang A <strong>de</strong>r<br />
Vergabebekanntmachung einzutragen.<br />
Anzukreuzen ist: die oben genannten Kontaktstellen<br />
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS<br />
Bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist anzukreuzen:<br />
Ministerium o<strong>de</strong>r sonstige zentral- o<strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s-<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 1
III.4<br />
staatliche Behör<strong>de</strong> einschließlich regionaler o<strong>de</strong>r lokaler<br />
Unterabteilungen sowie die Haupttätigkeit <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Ressorts.<br />
Bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (einschl.<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßen im Rahmen <strong>de</strong>r Auftragsverwaltung) ist<br />
anzukreuzen: Regional- o<strong>de</strong>r Lokalbehör<strong>de</strong>.<br />
I.3) HAUPTTÄTIGKEITEN<br />
Als Haupttätigkeit ist im Hochbau die entspr.<br />
Ressortzuordnung anzukreuzen, im Straßenbau ist<br />
Sonstiges anzukreuzen und „Straßenbau“ einzutragen.<br />
I.4) AUFTRAGSVERGABE IM AUFTRAG ANDERER ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag<br />
an<strong>de</strong>rer öffentlicher Auftraggeber<br />
Anzukreuzen ist: Nein<br />
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND<br />
II.1) BESCHREIBUNG<br />
II.1.1) Bezeichnung <strong>de</strong>s Auftrags durch <strong>de</strong>n<br />
öffentlichen Auftraggeber<br />
II.1.2) Art <strong>de</strong>s Auftrags und Ort <strong>de</strong>r Ausführung,<br />
Lieferung bzw. Dienstleistung<br />
Hauptort <strong>de</strong>r ... Dienstleistungserbringung<br />
NUTS-Co<strong>de</strong><br />
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag ...<br />
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls<br />
zutreffend)<br />
II.1.5) Kurze Beschreibung <strong>de</strong>s Auftrags o<strong>de</strong>r<br />
Beschaffungsvorhabens<br />
Vom Auftraggeber gewählte Kurzbezeichnung für <strong>de</strong>n<br />
gesamten Auftrag, z.B. ...planung für Gebäu<strong>de</strong> nach § ...<br />
HOAI<br />
Anzukreuzen ist Dienstleistung; die Nr. <strong>de</strong>r Dienstleistungskategorie<br />
ist einzutragen, siehe VOF Anhang I<br />
(entspricht RL 2004/18/EG, Anhang II): z.B. Nr. 12 bei Arch.-<br />
und Ingenieurleistungen.<br />
Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist<br />
die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen<br />
sind, im Übrigen <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Eintrag nicht zwingend erfor<strong>de</strong>rlich, wird jedoch empfohlen.<br />
Anzukreuzen ist: ... öffentlicher Auftrag<br />
keine Einträge<br />
Es ist nicht zweckmäßig, die Bekanntmachung mit einer<br />
ausführlichen Aufgabenbeschreibung zu überfrachten.<br />
Min<strong>de</strong>stangaben soweit zutreffend:<br />
Architekten-, Ingenieurleistung, Fachplanung,<br />
Forschungsleistung, Projektsteuerung o<strong>de</strong>r dgl,<br />
Auftragsumfang (z. B.: Leistungsphasen 2 mit 4 § … HOAI),<br />
stufenweise Vergabe (weiterer Leistungen),<br />
Neubau/Sanierung/Umbau … , BGF, BRI, Abschnittslänge<br />
..., etwaige Kostenobergrenze, Honorarzone …<br />
Sofern eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt und<br />
<strong>de</strong>shalb anzukündigen ist, muss auch <strong>de</strong>r potentielle<br />
Gesamtumfang benannt wer<strong>de</strong>n. Dies <strong>de</strong>shalb, weil sich die<br />
Eignungsprüfung über diese Gesamtleistung erstrecken<br />
muss und ein Bewerber, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>nnoch nur teilweise<br />
Eignungsnachweise (z. B. nur über die<br />
Grundbeauftragungsstufen) liefert, im weiteren Verfahren<br />
nicht mehr zu berücksichtigen ist.<br />
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche<br />
Aufträge (CPV)<br />
Die Angaben sind entsprechend einzutragen. Das<br />
Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (Common<br />
Procurement Vocabulary – CPV) ist in <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />
Nr. 213/2008 in <strong>de</strong>r Fassung vom 28.11.2007 eingeführt.<br />
ReferenzNr. Siehe Anhang I VOF<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 2
III.4<br />
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen<br />
(GPA):<br />
II.1.8) Lose<br />
II.1.9) Varianten/ Alternativangebote sind zulässig:<br />
Anzukreuzen ist: Ja<br />
Falls Ja in Frage kommt, ist im folgen<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel für<br />
ein o<strong>de</strong>r mehrere Lose anzukreuzen.<br />
Anzukreuzen ist i.d.R.: Nein<br />
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS<br />
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich<br />
aller Lose und Optionen, falls zutreffend)<br />
II.2.2) Angaben zu Optionen (falls zutreffend).<br />
II.2.3) Angaben über Varianten/Alternativangebote<br />
Einzutragen ist siehe Nr. II.1.5<br />
Beabsichtigte, etwaige stufenweise Beauftragungen (welche<br />
Leistungsphasen/Teilleistungen) sind zu beschreiben, o<strong>de</strong>r<br />
Verweis auf Nr. II.1.5 <strong>de</strong>r Bek.<br />
Anzukreuzen ist i.d.R.: Nein<br />
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG<br />
Es ist in <strong>de</strong>r Regel in diesem Stadium zielführen<strong>de</strong>r, die<br />
Dauer in Monaten anzugeben. Die datumsmäßige<br />
Festlegung sollte nur in Ausnahmefällen gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ANGABEN<br />
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG<br />
III.1.1) Gefor<strong>de</strong>rte Kautionen und Sicherheiten (falls<br />
zutreffend)<br />
Objektbezogene*) Berufshaftpflichtversicherung über …<br />
€ für Personenschä<strong>de</strong>n sowie über … € für Sachschä<strong>de</strong>n<br />
bei einem, in einem Mitgliedstaat <strong>de</strong>r EU o<strong>de</strong>r eines<br />
Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen<br />
Wirtschaftsraum<br />
zugelassenen<br />
Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das<br />
Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit<br />
uneingeschränkt erhalten bleiben.<br />
Die gefor<strong>de</strong>rte Sicherheit kann auch durch eine<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Versicherungsunternehmens erfüllt<br />
wer<strong>de</strong>n, mit <strong>de</strong>r dieses <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten<br />
Haftpflichtleistungen und Deckungs-nachweise im<br />
Auftragsfall zusichert.<br />
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschal<strong>de</strong>ckungen<br />
(also ohne Unterscheidung nach Sach- und<br />
Personenschä<strong>de</strong>n) ist eine Erklärung <strong>de</strong>s Versicherungsunternehmens<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, dass bei<strong>de</strong><br />
Scha<strong>de</strong>nskategorien im Auftragsfall parallel zueinan<strong>de</strong>r<br />
mit <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Deckungssummen abgesichert sind.<br />
*) „Objektbezogene“ nur, soweit in <strong>de</strong>n Vertragsmustern <strong>de</strong>s<br />
VHF vorgesehen.<br />
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und<br />
Zahlungsbedingungen und/o<strong>de</strong>r Verweis auf die<br />
maßgeblichen Vorschriften<br />
III.1.3) Rechtsform, <strong>de</strong>r Bietergemeinschaft, an die<br />
<strong>de</strong>r Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)<br />
Eingetragen wer<strong>de</strong>n kann z.B. bei Arch.- und Ingenieurleistungen:<br />
gemäß § … AVB (siehe Nr. VI.3)<br />
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem<br />
Vertreter.<br />
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem<br />
Teilnahmeantrag eine von allen Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
unterzeichnete Erklärung abzugeben, in <strong>de</strong>r alle<br />
Mitglie<strong>de</strong>r aufgeführt sind und <strong>de</strong>r bevollmächtigte<br />
Vertreter aufgezeigt ist, <strong>de</strong>r die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.<br />
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglie<strong>de</strong>r einer<br />
Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 3
III.4<br />
Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen<br />
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.<br />
III.1.4) Sonstige beson<strong>de</strong>re Bedingungen (falls<br />
zutreffend)<br />
Anzukreuzen ist i.d.R.: Ja<br />
Einzutragen ist bei Architekten- und Ingenieurleistungen:<br />
Vertragsgrundlage wer<strong>de</strong>n das Vertragsmuster sowie die<br />
Allgemeinen Vertragbedingungen (AVB) <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers (siehe VI.3). Honorare und Vergütungen<br />
ermitteln sich nach <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Bestimmungen<br />
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />
III.2.1) Persönliche Lage <strong>de</strong>s Wirtschaftsteilnehmers<br />
sowie Auflagen hinsichtlich <strong>de</strong>r Eintragung in einem<br />
Berufs- o<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregister<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über das Nichtvorliegen von<br />
Ausschlussgrün<strong>de</strong>n nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a –<br />
d VOF.<br />
Ein etwaiges Verlangen, dass diese Erklärung mit einem<br />
Auszug aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>szentralregister zu belegen ist,<br />
wi<strong>de</strong>rspräche § 4 Abs. 7 iVm § 5 Abs. 2 VOF.<br />
FBT sollten unabhängig sein von ausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen, Beteiligten einer Gemeinschaftsmaß-nahme<br />
und sonstigen vom Wettbewerb tangierten Unternehmen. Da<br />
die VOF die Unabhängigkeit nicht zwingend vorschreibt,<br />
muss sich <strong>de</strong>r Auftrageber früh-zeitig entschei<strong>de</strong>n, ob er<br />
konzerngebun<strong>de</strong>ne Bewerber zulassen will.<br />
Einzutragen ist <strong>de</strong>shalb bei Bedarf:<br />
Angabe von rechtlichen und/o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
Verknüpfungen zu an<strong>de</strong>ren Unternehmen.<br />
Ist <strong>de</strong>r inländische Bewerber eine juristische Person, zu<br />
<strong>de</strong>ren satzungsgemäßem Geschäftszweck die <strong>de</strong>m<br />
Projekt entsprechen<strong>de</strong>n Fach-/Planungsleistungen<br />
gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn<br />
durch Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen<br />
wird, dass <strong>de</strong>r verantwortliche Projektbearbeiter die an<br />
die natürliche Person gestellten Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt.<br />
Auswärtige Bewerber mit <strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit eines<br />
Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines<br />
Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen<br />
Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für<br />
ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung<br />
ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach <strong>de</strong>r<br />
Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von<br />
Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im<br />
Auftragsfalle die Vorgaben <strong>de</strong>s Art 2 BauKaG erfüllt sind.<br />
Einzutragen ist soweit im Einzelfall zutreffend:<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Bauvorlageberechtigung nach Art. 61<br />
BayBO <strong>de</strong>s Bewerbers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r für die Dienstleistung<br />
verantwortlichen Person durch<br />
Berechtigung zur Führung einer Berufs-bezeichnung<br />
(Architekt, Innenarchitekt, Land-schaftsarchitekt,<br />
beraten<strong>de</strong>r Ingenieur, Stadt-planer) gemäß <strong>de</strong>m<br />
Baukammergesetz (BauKaG) vom 09.Mai 2007<br />
Berechtigung <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Stand-sicherheitsnachweises<br />
gemäß Art. 62 Abs. 2 BayBO<br />
Der erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnisse <strong>de</strong>s Brand-schutzes<br />
gemäß Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO durch Eintrag in<br />
einer eigenen Liste <strong>de</strong>r Bayer. Architekten- o<strong>de</strong>r<br />
Ingenieurekammer Bau<br />
o<strong>de</strong>r durch<br />
Studiennachweise und Bescheinigungen<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über die technische Leitung<br />
<strong>de</strong>s Unternehmens<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 4
III.4<br />
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle<br />
Leistungsfähigkeit<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über <strong>de</strong>n Gesamtumsatz <strong>de</strong>s<br />
Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechen<strong>de</strong><br />
Dienstleistungen in <strong>de</strong>n letzten drei Geschäftsjahren.<br />
Firmensitz <strong>de</strong>s Bewerbers und seiner Nie<strong>de</strong>rlassungen.<br />
Sofern die Ausführung durch eine Nie<strong>de</strong>rlassung<br />
erfolgen soll, sind die vorstehend abgefragten Daten<br />
sowohl für das Gesamt-unternehmen (Hauptsitz), als<br />
auch die fragliche Nie<strong>de</strong>rlassung zu erstellen.<br />
Bilanzen/Bilanzauszüge, falls <strong>de</strong>ren Veröffentlichung<br />
nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsrecht <strong>de</strong>s Mitgliedsstaates, in<br />
<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über das jährliche Mittel <strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>n letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl <strong>de</strong>r<br />
Führungskräfte <strong>de</strong>s/r Bewerbers / Bewerbergemeinschaft<br />
und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kapazitäten an<strong>de</strong>rer Unternehmen,<br />
geglie<strong>de</strong>rt nach Berufsgruppen, analog zu <strong>de</strong>n Angaben<br />
in III.2.1 (berufliche Befähigung).<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>s Bewerbers/<strong>de</strong>r<br />
Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Qualität<br />
und seiner Untersuchungs- und<br />
Forschungsmöglichkeiten, z.B. Fortbildungszertifikate<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers, welche Teile <strong>de</strong>s Auftrages<br />
unter Umstän<strong>de</strong>n als Unteraufträge vergeben wer<strong>de</strong>n<br />
sollen.<br />
Will sich <strong>de</strong>r Bewerber bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>s Auftrages<br />
<strong>de</strong>r Leistungen an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen, hat er<br />
diese vor Zuschlagserteilung zu benennen.<br />
Eine entsprechen<strong>de</strong> Verpflichtungserklärung dieser<br />
Unternehmen ist<br />
auf Anfor<strong>de</strong>rung nachzureichen<br />
(o<strong>de</strong>r in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen:<br />
mit <strong>de</strong>r Bewerbung vorzulegen)<br />
Sofern im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlich, sind die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Angaben nach § 5 Abs. 5 lit. g VOF zu verlangen.<br />
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Auflistung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Projektverantwortlichen, <strong>de</strong>r<br />
Mitarbeiter am Projekt, Nachweise zu <strong>de</strong>ren Berufszulassung<br />
und Befähigung sowie Organigramm dieser<br />
Beschäftigten.<br />
Auflistung <strong>de</strong>r wesentlichen, vom Bewerber in <strong>de</strong>n<br />
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (aus<br />
abgeschlossenen und/o<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Projekten o<strong>de</strong>r<br />
Wettbewerbserfolgen), mit Angabe <strong>de</strong>r Objektbezeichnung,<br />
<strong>de</strong>r Herstellungskosten <strong>de</strong>r Maßnahme, <strong>de</strong>s<br />
Leistungszeitraumes, <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>s öffentl.<br />
o<strong>de</strong>r privaten Auftraggebers sowie einer Bescheinigung<br />
dieser Auftraggeber.<br />
Diese Auflistung ist auf max. ... Projekte zu beschränken.<br />
Anzahl und Qualifikation <strong>de</strong>r Beschäftigten, <strong>de</strong>rer sich<br />
<strong>de</strong>r Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei <strong>de</strong>r<br />
Erfüllung <strong>de</strong>s Dienstleistungsauftrages bedienen will.<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers zu Ausstattung, Gerät und<br />
technischer Ausrüstung, über die <strong>de</strong>r Bewerber/die<br />
Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung <strong>de</strong>r<br />
Dienstleistung verfügen wird.<br />
Nachweis über beson<strong>de</strong>re Erfahrungen im Umgang mit<br />
…<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 5
III.4<br />
Sofern im Einzelfall notwendig, sind die dann erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Angaben nach § 5 Abs. 7 (Zertifizierung) und 8<br />
(Umweltmanagement) VOF zu verlangen. Diese Erfor<strong>de</strong>rnis<br />
ist in <strong>de</strong>r Dokumentation nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen<br />
Anzukreuzen nur falls zutreffend<br />
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE<br />
III.3.1) Angaben zu einem beson<strong>de</strong>ren Berufsstand<br />
III.3.2) Für die Erbringung <strong>de</strong>r Dienstleistung<br />
verantwortliches Personal<br />
Hier ist ja anzukreuzen bei Leistungen für die Berufsstän<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Architekten, (beraten<strong>de</strong>n) Ingenieure, Innen- und<br />
Landschaftsarchitekten, Stadtplaner<br />
Als Vorschrift ist dann das BauKaG zu nennen und auf die<br />
verlangten Nachweise zur Bauvorlageberechtigung, etc in Nr.<br />
III.2.1 dieser Bekanntmachung zu verweisen.<br />
Bei Prüfsachverständigenleistungen ist als Vorschrift die<br />
PrüfVBau zu nennen.<br />
Hier ist ja anzukreuzen (Bezug siehe Pflichttext in III.2.1)<br />
Zu beachten ist § 4 Abs. 1 Satz 2 VOF!<br />
ABSCHNITT IV: VERFAHREN<br />
IV.1) VERFAHRENSART<br />
IV.1.1) Verfahrensart<br />
Anzukreuzen ist das Verhandlungsverfahren und nein zur<br />
Vorauswahl<br />
Die Alternativen „offen, nichtoffen, beschleunigtes<br />
nichtoffenes Verfahren, Wettbewerblicher Dialog“ sind in <strong>de</strong>r<br />
VOF nicht vorgesehen<br />
Alternative „Beschleunigtes Verhandlungsverfahren“:<br />
Grundlage für die nur in Ausnahmefällen mögliche Wahl<br />
eines beschleunigten Verfahrens ist § 7 Abs. 2 VOF. Die<br />
Anwendung ist in <strong>de</strong>r Dokumentation grundsätzlich<br />
nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Gemäß einer OLG-Entscheidung zur analogen Regelung <strong>de</strong>r<br />
VOF a. F. hat § 7 Abs. 2 VOF bieterschützen<strong>de</strong>n Charakter.<br />
Die Dringlichkeit ist insofern ein Ausnahmetatbestand und als<br />
solcher vom öffentlichen Auftraggeber eng aus- und<br />
darzulegen und zu beweisen. Dabei sind die Interessen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>r Bewerber grundsätzlich<br />
dann unterzuordnen, wenn die maßgeblichen Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber selbst zuzuschreiben sind.<br />
Nicht ausreichend sind also rein verwaltungsinterne Grün<strong>de</strong>,<br />
etwa Personalmangel durch Urlaub o<strong>de</strong>r Krankheit, o<strong>de</strong>r die<br />
Absicht, durch Verkürzung <strong>de</strong>r Fristen die Anzahl <strong>de</strong>r<br />
Teilnehmer einzugrenzen. Eine „beson<strong>de</strong>re Dringlichkeit“<br />
setzt in <strong>de</strong>r Regel höhere Gewalt voraus bzw Gegebenheiten,<br />
die außerhalb <strong>de</strong>s Einflussbereiches <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
liegen.<br />
IV.1.2) Beschränkung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftsteilnehmer ...<br />
Objektive Kriterien für die Auswahl <strong>de</strong>r begrenzten<br />
Zahl von Bewerbern<br />
Gemäß § 10 Abs. 4 VOF ist die Min<strong>de</strong>stzahl grundsätzlich<br />
festzulegen, also drei (o<strong>de</strong>r ggfs mehr) Teilnehmer<br />
einzutragen.<br />
Die Höchstzahl kann festgelegt wer<strong>de</strong>n, dies empfiehlt sich<br />
idR nicht.<br />
Hier sind die Kriterien zu benennen, die eine tragen<strong>de</strong> Rolle<br />
bei <strong>de</strong>r Auswahlentscheidung spielen, z. B. wenn das<br />
Hauptgewicht auf <strong>de</strong>r fachlichen Eignung steht, damit sich die<br />
Bewerber hierauf einstellen können.<br />
Achtung:<br />
Wer<strong>de</strong>n Regeln bei <strong>de</strong>r Gewichtung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien z.B.<br />
mittels einer Bewertungsmatrix aufgestellt, muss dies hier<br />
aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gleichbehandlung und Transparenz<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 6
III.4<br />
mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
IV.1.3) Verringerung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftsteilnehmer …<br />
Die Vorgehensweise ist einzelfallbezogen nach <strong>de</strong>n<br />
Eigenschaften <strong>de</strong>s Projektes zu bemessen.<br />
In d. R. ist ja anzukreuzen.<br />
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN<br />
IV.2.1) Zuschlagskriterien<br />
Der „niedrigste Preis“ kommt als alleiniges Beurteilungskriterium<br />
im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach<br />
VOF niemals in Betracht.<br />
Anzukreuzen ist:<br />
Wirtschaftlich günstigstes Angebot<br />
in Bezug auf<br />
die Kriterien, die in <strong>de</strong>n …<br />
Nach herrschen<strong>de</strong>r Rechtsprechung ist es hinreichend, <strong>de</strong>n<br />
ausgewählten Teilnehmern mit Versand <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung<br />
zum Verhandlungsverfahren gemäß § 11 Abs. 4 VOF die<br />
Zuschlagskriterien und <strong>de</strong>ren Gewichtung mitzuteilen.<br />
Es kann jedoch je nach Einzelfall sinnvoll sein, die<br />
Zuschlagskriterien und <strong>de</strong>ren Gewichtung bereits in <strong>de</strong>r<br />
Bekanntmachung zu benennen.<br />
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion<br />
Anzukreuzen ist: Nein<br />
IV.3) VERWALTUNGANGABEN<br />
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber Statt eines Aktenzeichens kann die Vergabenummer<br />
angegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung <strong>de</strong>sselben<br />
Auftrags<br />
IV.3.3) Bedingungen für Erhalt von Ausschreibungsund<br />
ergänzen<strong>de</strong>n Unterlagen …<br />
IV.3.4) Schlusstermin für <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>r Angebote<br />
o<strong>de</strong>r Teilnahmeanträge<br />
IV.3.5) Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur<br />
Angebotsabgabe …<br />
IV.3.6) Sprache(n) in <strong>de</strong>r (<strong>de</strong>nen) Angebote o<strong>de</strong>r<br />
Teilnahmeanträge verfasst wer<strong>de</strong>n können<br />
IV.3.7) Bin<strong>de</strong>frist <strong>de</strong>s Angebots<br />
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung <strong>de</strong>r Angebote<br />
Entsprechend zutreffen<strong>de</strong>s ankreuzen.<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Daten eintragen, zur Kostenpflicht ist<br />
anzukreuzen: Nein; VOF-Unterlagen sind nicht<br />
kostenpflichtig!<br />
Keine Einträge zu Zahlungsbedingungen!<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Daten eintragen<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Daten eintragen<br />
Anzukreuzen ist: DE (= <strong>de</strong>utsch)<br />
Kommt bei Verfahren nach VOF nicht zur Anwendung<br />
Kommt bei Verfahren nach VOF nicht zur Anwendung<br />
ABSCHNITT VI: WEITERE ANGABEN<br />
VI.1) ANGABEN ZUR WIEDERKEHR DES AUFTRAGES (falls zutreffend)<br />
Anzukreuzen ist: Nein<br />
VI.2) ANGABEN ZU MITTELN DER EU<br />
Anzukreuzen ist i.d.R.: Nein<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 7
III.4<br />
VI.3) ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
Mit <strong>de</strong>n Bewerbungsunterlagen ist <strong>de</strong>r<br />
„Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser<br />
Antrag, in <strong>de</strong>m die gewünschten Informationen und<br />
Nachweise dieser Bekanntmachung zusammen-gefasst<br />
sind, weitere Formulare, das Vertragsmuster und die<br />
Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) können bei <strong>de</strong>r<br />
Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unter<br />
www. heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im<br />
verschlossenen Umschlag mit entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Kennzeichnung beim Auftraggeber auf <strong>de</strong>m Postweg<br />
o<strong>de</strong>r direkt einzureichen.<br />
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht<br />
eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge<br />
wer<strong>de</strong>n im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.<br />
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger wer<strong>de</strong>n<br />
beson<strong>de</strong>rs auf die Möglichkeit <strong>de</strong>r Bildung von<br />
Bewerbergemeinschaften hingewiesen.<br />
Die Anzahl <strong>de</strong>r kompletten Bewerbungsunterlagen soll<br />
maximal … Seiten DIN A 4 sowie sonstige Unterlagen mit<br />
maximal … Seiten in DIN A 3 nicht überschreiten.<br />
VI.4) RECHTSBEHELFSVERFAHREN / NACHPRÜFUNGSVERFAHREN<br />
VI 4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-<br />
/Nachprüfungsverfahren<br />
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren<br />
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen<br />
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von<br />
Rechtsbehelfen erteilt<br />
Einzutragen ist die zuständige Vergabekammer (Süd- o<strong>de</strong>r<br />
Nordbayern)<br />
kein Eintrag<br />
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die<br />
Beantragung eines Nachprüfungsverfahren vor <strong>de</strong>r<br />
Vergabekammer 15 Kalen<strong>de</strong>rtage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4<br />
GWB)<br />
Einzutragen ist die Vergabestelle<br />
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG<br />
Datum eintragen<br />
Anhang A<br />
In <strong>de</strong>r Regel nicht auszufüllen<br />
Anhang B<br />
Bei Vergaben nach Losen ist je Los ein eigenes Blatt<br />
auszufüllen<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 8
III.5<br />
Verhandlungsverfahren nach VOF<br />
Bekanntmachung Staatsanzeiger<br />
Vergabenummer<br />
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber<br />
I.1 Name und Anschrift <strong>de</strong>s Öffentlichen Auftraggebers (Vergabestelle)<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Telefon<br />
E-mail<br />
Fax<br />
Internet<br />
Anh. A Anschrift für nähere Auskünfte, für Anfor<strong>de</strong>rung von Unterlagen, für Teilnahmeanträge<br />
Abschnitt II: Auftragsgegenstand<br />
II.1.1<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>s Auftrages<br />
II.1.2<br />
Art <strong>de</strong>s Auftrags<br />
Dienstleistungsauftrag<br />
Dienstleistungskategorie Nr.:<br />
(Dienstleistungskategorien 1 – 27 siehe Richtlinie 2004/18/EG, Anhang II)<br />
Ort <strong>de</strong>r Dienstleistung:<br />
weitere Informationen<br />
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sind <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union www.simap.europa.eu<br />
auf <strong>de</strong>r Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong><br />
zu entnehmen<br />
© VHF Bayern
III.6<br />
Eingang <strong>de</strong>r Bewerbung: ..............………………<br />
Bewerber-Nr.: ……………………………………..<br />
Teilnahmeantrag<br />
Bitte Zutreffen<strong>de</strong>s ausfüllen bzw. ankreuzen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise beifügen. Alle Anlagen zu diesem<br />
Antrag sind im letzten Blatt <strong>de</strong>s Antrags vollständig aufzulisten. Dieser Antrag ist rechtsverbindlich zu<br />
unterschreiben.<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Maßnahme:<br />
Nr.:<br />
Leistung:<br />
Allgemeine Angaben<br />
Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft<br />
ausführen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rlassung<br />
vertragsschließen<strong>de</strong> Stelle / Nie<strong>de</strong>rlassung<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
Land<br />
Telefon / Fax<br />
E-Mail<br />
Homepage<br />
das/die Unternehmen besteht/en seit<br />
Rechtsform <strong>de</strong>s / <strong>de</strong>r Unternehmen<br />
Hauptgesellschafter, Adresse<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Zuordnungen (z. B.: „Zu III.1.1“) beziehen sich auf die Nummern <strong>de</strong>r Bekanntmachung.<br />
Zu III.1.1 Gefor<strong>de</strong>rte Kautionen und Sicherheiten<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherungs<strong>de</strong>ckung entsprechend <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
Bekanntmachung ist beigefügt.<br />
Zu III.1.3 Rechtsform <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft<br />
Wir bieten als Bewerbergemeinschaft an.<br />
Eine von allen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung <strong>de</strong>s<br />
bevollmächtigten Vertreters liegt <strong>de</strong>n Bewerbungsunterlagen bei.<br />
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben unter Nr. III.2.1 bis Nr. III.2.3 (siehe auch<br />
Bekanntmachung Nr. III.2.1 bis Nr. III.2.3) auf die Bewerbergemeinschaft bezogen anzugeben!<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 Seite 1 von 4
III.6<br />
Zu III.2.1 Persönliche Lage <strong>de</strong>s Bewerbers<br />
Eine Person, <strong>de</strong>ren Verhalten meinem / unserem Unternehmen zuzuordnen ist, ist aufgrund <strong>de</strong>r in<br />
§ 4 Abs. 6 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt wor<strong>de</strong>n.<br />
Es liegt folgen<strong>de</strong>r, in § 4 Abs. 9 lit. a mit d VOF erwähnter Umstand vor:<br />
Ich bin / wir sind wirtschaftlich mit an<strong>de</strong>ren Unternehmen verknüpft.<br />
Die Erläuterung <strong>de</strong>r Art meiner wirtschaftlichen Verknüpfung ist beigefügt<br />
Ich / wir wer<strong>de</strong>n auftragsbezogen in relevanter Weise mit an<strong>de</strong>ren Unternehmen zusammenarbeiten.<br />
Die Erläuterung <strong>de</strong>r auftragsbezogenen Zusammenarbeit ist beigefügt<br />
Auflagen hinsichtlich <strong>de</strong>r Eintragungen in ein Berufsregister siehe unten zu III.3.1<br />
Zu III.2.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird erbracht durch<br />
Vorlage von Bilanzen o<strong>de</strong>r Bilanzauszügen<br />
Erklärung über <strong>de</strong>n Gesamtumsatz und <strong>de</strong>n Umsatz für entsprechen<strong>de</strong><br />
Dienstleistungen in <strong>de</strong>n letzten drei Geschäftsjahren<br />
an<strong>de</strong>re Nachweise:<br />
Beschäftigte/Führungskräfte<br />
Eine Erklärung über das jährliche Mittel meiner in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren Beschäftigten sowie<br />
über meine Führungskräfte <strong>de</strong>r letzten drei Jahre, jeweils geglie<strong>de</strong>rt nach Berufsgruppen, liegt bei.<br />
Eine Erklärung über die technische Leitung meines Unternehmens liegt bei.<br />
Qualitätsmanagement<br />
Eine Beschreibung meiner/unserer Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Qualität und <strong>de</strong>r<br />
bzw. <strong>de</strong>r Kontrolle durch liegt bei.<br />
Ich/Wir wer<strong>de</strong>/n mich/uns <strong>de</strong>r Kapazitäten an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen.<br />
Eine Erklärung, welche Teile <strong>de</strong>s Auftrages unter Umstän<strong>de</strong>n vergeben wer<strong>de</strong>n sollen, liegt bei.<br />
Ein Verzeichnis <strong>de</strong>r benannten Unternehmen liegt bei.<br />
Die Verpflichtungserklärung/en dieses/r Unternehmen, dass diesem/n die<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel zur Verfügung stehen, liegt/en bei.<br />
Zu III.2.3 Technische Leistungsfähigkeit<br />
Als Projektverantwortliche/r wird/wer<strong>de</strong>n benannt:<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Berufszulassung/Eignung durch<br />
Eintrag in das Berufsregister , Nachweis liegt bei<br />
Bescheinigung <strong>de</strong>r , Nachweis liegt bei<br />
, Nachweis liegt bei<br />
(z.B. Bauvorlageberechtigung, berufliche Qualifikation, Referenzen, Stellung im Unternehmen, Dauer <strong>de</strong>r<br />
Unternehmenszugehörigkeit, etc)<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 Seite 2 von 4
III.6<br />
Nachweis <strong>de</strong>r beruflichen Befähigung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Projektverantwortlichen durch<br />
, Nachweis liegt bei<br />
, Nachweis liegt bei<br />
, Nachweis liegt bei<br />
, Nachweis liegt bei<br />
Mitarbeiter am Projekt<br />
Für die Fachkräfte, die für <strong>de</strong>n Auftrag zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n, wird für je<strong>de</strong> Person <strong>de</strong>r<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Befähigung geführt.<br />
Hierfür wird jeweils vorgelegt: Referenzobjekte, Befähigung, berufliche Qualifikation, Nachweis <strong>de</strong>r<br />
Berechtigung zum Führen <strong>de</strong>r Berufsbezeichnung, Stellung im Unternehmen, Dauer <strong>de</strong>r<br />
Unternehmenszugehörigkeit, geplanter Aufgabenbereich für <strong>de</strong>n Auftrag<br />
Eine tabellarische Auflistung <strong>de</strong>r für die Leistungen vorgesehenen Personen liegt bei.<br />
Ein Organigramm <strong>de</strong>r für die Leistungen vorgesehenen Projektverantwortlichen und Mitarbeiter am<br />
Projekt liegt bei.<br />
Erbrachte Leistungen<br />
Eine tabellarische Auflistung <strong>de</strong>r wesentlichen in <strong>de</strong>n letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren<br />
erbrachten Leistungen, Projekte o<strong>de</strong>r Wettbewerbserfolge<br />
mit Angabe <strong>de</strong>r Objektbezeichnung, <strong>de</strong>r Herstellungskosten, <strong>de</strong>s Leistungszeitraumes, <strong>de</strong>s<br />
Leistungsbil<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Leistungsphasen sowie <strong>de</strong>r Auftraggeber und <strong>de</strong>ssen Ansprechpartner liegt bei.<br />
Die Bescheinigung/en über diese beauftragten und erbrachten Leistungen<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> eines öffentlichen Auftraggebers liegt bei<br />
<strong>de</strong>r/eines privaten Auftraggeber/s, und/o<strong>de</strong>r ersatzweise<br />
eine Eigenerklärung über einen privaten Auftrag liegt/en bei<br />
Ausstattung meines Unternehmens<br />
Eine Erklärung über die Ausstattung, die Geräte, die technische Ausrüstung, die<br />
Softwareausstattung für diese Dienstleistung, die Datenaustauschformate für Zeichnungen,<br />
Berechnungen, LV- Dateien u. Dimensionierungen, die , über die mein/unser Unternehmen<br />
verfügt, liegt bei.<br />
Nachweise über meine/unsere beson<strong>de</strong>re Erfahrung in<br />
liegt bei.<br />
Zu III.3.1 Erbringung <strong>de</strong>r Dienstleistung durch einen beson<strong>de</strong>ren Berufsstand<br />
Ich/Wir erfülle/n die Voraussetzungen <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Bekanntmachung genannten beson<strong>de</strong>ren<br />
Berufsstands.<br />
Der Nachweis nach III.2.1 meiner/unserer Voraussetzung für <strong>de</strong>n genannten Berufsstand über<br />
Eintragung in das Berufsregister <strong>de</strong>r liegt bei<br />
Die Nachweise nach Art. 2 BauKaG liegen bei.<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Voraussetzung für <strong>de</strong>n genannten Berufsstand liegt für je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r<br />
Bewerbergemeinschaft bei.<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Voraussetzung für <strong>de</strong>n genannten Berufsstand liegt für je<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Unternehmer, <strong>de</strong>ren Kapazität ich mich/wir uns bediene/en, bei.<br />
Der Nachweis zur Berechtigung <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Standsicherheitsnachweises gemäß Art. 62 Abs.<br />
2 BayBO liegt bei<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnisse <strong>de</strong>s Brandschutzes nach Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO<br />
liegt bei.<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 Seite 3 von 4
III.6<br />
Zu III.3.1 und 2) Juristische Personen<br />
Erklärungen über die Namen und die berufliche Qualifikation (gemäß III.3.1) <strong>de</strong>r Personen<br />
(Gesellschafter, bevollmächtigte/r Vertreter, <strong>de</strong>r/die verantwortliche/n Projektbearbeiter), die für die<br />
Ausführung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Dienstleistung verantwortlich sein sollen, liegen bei.<br />
Verzeichnis aller vom Bewerber/ <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft beigefügten Erklärungen,<br />
Nachweise und sonstiger Unterlagen:<br />
(Bitte in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Bezugsnummer <strong>de</strong>s Antrags auflisten)<br />
Diese Erklärungen und Anlagen sind Bestandteil <strong>de</strong>s Teilnahmeantrages.<br />
_______________________<br />
Ort<br />
_________________<br />
Datum<br />
_________________________ ________________________ ________________________<br />
Unterschrift / en<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 Seite 4 von 4
III.7<br />
Eingang <strong>de</strong>r Bewerbung:<br />
Bewerber-Nr.:<br />
Verzeichnis benannter Unternehmen<br />
Bitte Zutreffen<strong>de</strong>s ausfüllen bzw. ankreuzen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise beifügen.<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Nr.:<br />
Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft:<br />
Maßnahme<br />
Leistung<br />
Ich/Wir benenne/n gemäß Nr. III.2.2 <strong>de</strong>r Bekanntmachung folgen<strong>de</strong>/s Unternehmen,<br />
<strong>de</strong>ssen/<strong>de</strong>rer ich mich/wir uns für die Erfüllung <strong>de</strong>s Auftrages bedienen will/wollen sowie Art<br />
und Umfang <strong>de</strong>r insofern auszuführen<strong>de</strong>n Leistungen:<br />
Unternehmen 1:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
Unternehmen 2:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
Unternehmen 3:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
Unternehmen 4:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
III.8<br />
Eingang <strong>de</strong>r Bewerbung:<br />
Bewerber-Nr.:<br />
Verpflichtungserklärung für Teilleistungen benannter Unternehmen<br />
Bitte Zutreffen<strong>de</strong>s ausfüllen bzw. ankreuzen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise beifügen.<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft:<br />
Maßnahme:<br />
Nr.:<br />
Leistung:<br />
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle <strong>de</strong>r Auftragsvergabe an <strong>de</strong>n o.g. Bewerber, die in<br />
Formblatt III.7 (Verzeichnis benannter Unternehmen) für mein/unser Unternehmen<br />
beschriebenen Teilleistungen zu erbringen:<br />
Unternehmen Nr.:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
III.9<br />
Eingang <strong>de</strong>r Bewerbung:<br />
Bewerber-Nr.:<br />
Erklärung <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Maßnahme:<br />
Leistung:<br />
Nr.:<br />
Die nachstehend genannten Unternehmen<br />
Unternehmen 1 *)<br />
Unternehmen 2 *)<br />
Unternehmen 3 *)<br />
Unternehmen 4 *)<br />
*) Name, Anschrift, Unternehmensform<br />
bewerben sich als Bewerbergemeinschaft und bil<strong>de</strong>n im Falle <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Teilnahme an <strong>de</strong>r<br />
Verhandlung nach § 11 VOF eine Bieter/-Arbeitsgemeinschaft.<br />
Als bevollmächtigter Vertreter wird benannt:<br />
Wir erklären mit nachfolgen<strong>de</strong>r Unterzeichnung, dass <strong>de</strong>r bevollmächtigte Vertreter die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Vergabestelle vertritt:<br />
(Ort) (Datum) (Unterschrift)<br />
(Ort) (Datum) (Unterschrift)<br />
(Ort) (Datum) (Unterschrift)<br />
(Ort) (Datum) (Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010
III.11<br />
Informationsschreiben<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung/Maßnahme<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Ihre Bewerbung vom<br />
Nr.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Wir bedanken uns für Ihre Bewerbung zur vorstehen<strong>de</strong>n Bekanntmachung.<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens teilen wir Ihnen gemäß § 10 Abs. 5 VOF fristgerecht mit,<br />
dass wir Sie im weiteren Verfahren nicht beteiligen können.<br />
Die Nichtberücksichtigung begrün<strong>de</strong>t sich wie folgt.<br />
…<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
III.12<br />
Informationsschreiben<br />
An<br />
Vorab per Telefax<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung/Maßnahme<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Ihre Bewerbung vom<br />
Nr.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Wir bedanken uns für Ihre Bewerbung und die Teilnahme am/an <strong>de</strong>n Verhandlungsgespräch/en.<br />
Hiermit informieren wir Sie gemäß § 101a GWB, dass Ihr/e Bewerbung/Angebot nicht berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Wir beabsichtigen <strong>de</strong>n Zuschlag auf die Bewerbung/das Angebot <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r<br />
zu erteilen.<br />
Ihre Bewerbung/Ihr Angebot konnte nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n,<br />
da<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
III.13<br />
Informationsschreiben<br />
An<br />
Vorab per Telefax<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung/Maßnahme<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Ihre Bewerbung vom<br />
Nr.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Wir bedanken uns für Ihre Bewerbung und die Teilnahme am/an <strong>de</strong>n Verhandlungsgespräch/en.<br />
Nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Stand <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens beabsichtigen wir, Ihnen <strong>de</strong>n Auftrag zu erteilen.<br />
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass erst mit Ablauf <strong>de</strong>r in § 101a GWB genannten Frist<br />
ein Zuschlag erteilt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
III.16<br />
Vergabestelle<br />
An<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung/Maßnahme<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Ihre Bewerbung vom<br />
Nr.<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Verhandlung nach § 11 VOF *<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Verhandlung nach § 11 VOF und Abgabe eines Angebotes *<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Verhandlung nach § 11 VOF und Abgabe eines<br />
Lösungsvorschlages *<br />
Anlagen<br />
Zum Verbleib beim Bewerber*<br />
-<br />
-<br />
Dem Auftraggeber einzureichen*<br />
-<br />
-<br />
(mögliche Anlagen: Auftragsbeschreibung, Vertragsentwurf, Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Beschreibung Programm<br />
Lösungsvorschlag, Terminplan, Rücksen<strong>de</strong>aufkleber, Fragebogen, Unterlagen für die Erarbeitung eines Lösungsvorschlages,<br />
…)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
nach Beurteilung Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen und Abschluss <strong>de</strong>s Teilnahmewettbewerbs<br />
for<strong>de</strong>rn wir Sie zur Verhandlung über <strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>r Leistung, Ihr Angebot* und<br />
die Auftragsbedingungen auf.<br />
Die grundlegen<strong>de</strong>n Informationen und Hinweise zum Projekt* / zu <strong>de</strong>n zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen<br />
* wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union<br />
veröffentlicht.<br />
Für das Verhandlungsgespräch sind bis zum nachstehen<strong>de</strong>n Termin folgen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
einzureichen:<br />
Abgabefrist: *<br />
Die vorgenannten Unterlagen müssen spätestens am , um Uhr<br />
bei<br />
eingegangen sein.<br />
Wir bitten Sie, am um Uhr zur Verhandlung zu kommen. Diese fin<strong>de</strong>t im* /bei*<br />
statt.*<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
III.16<br />
Die Verhandlungen wer<strong>de</strong>n ab in* / im* /bei* stattfin<strong>de</strong>n. Die Einladung hierzu ergeht<br />
geson<strong>de</strong>rt.*<br />
Für die Vergütung <strong>de</strong>s Lösungsvorschlages wur<strong>de</strong> nach HOAI ein Honorar von netto € einschl.<br />
Nebenkosten ermittelt. Mit Abgabe <strong>de</strong>r Unterlagen ist hierfür eine Rechnung über diesen Betrag<br />
einzureichen. Die Vergütung erfolgt nach Abschluss <strong>de</strong>r Verhandlungen. *<br />
Unaufgefor<strong>de</strong>rt eingereichte Lösungsvorschläge über die in <strong>de</strong>r Anlage beschriebenen Vorgaben<br />
hinaus wer<strong>de</strong>n im Verfahren nicht berücksichtigt.*<br />
Alle Unterlagen sind in einem Umschlag bzw. einem geeigneten Versandbehältnis verschlossen<br />
abzugeben. Der Umschlag bzw. das Versandbehältnis ist mit <strong>de</strong>m beiliegen<strong>de</strong>n Rücksen<strong>de</strong>aufkleber<br />
zu versehen. Die Absen<strong>de</strong>rangabe ist zulässig.<br />
Än<strong>de</strong>rungen, Ergänzungen und Berichtigungen zu diesen Unterlagen sind ebenso verschlossen in <strong>de</strong>r<br />
oben angegebenen Form innerhalb <strong>de</strong>r Frist für die Abgabe zuzustellen.<br />
Bis zum Ablauf dieser Frist können die Unterlagen in <strong>de</strong>r oben beschriebenen Form zurückgezogen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bewerbers an seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein. Än<strong>de</strong>rungen und<br />
Ergänzungen an <strong>de</strong>n übergebenen Unterlagen <strong>de</strong>s Auftraggebers sind unzulässig.<br />
Rückfragen sind an die in <strong>de</strong>r Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu richten.<br />
Die eingereichten Unterlagen wer<strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>r Verhandlung. Die Verhandlungsergebnisse<br />
wer<strong>de</strong>n protokolliert, das Protokoll ist von allen Verhandlungsteilnehmern nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Verhandlung gegenzuzeichnen.<br />
Die Bewertung von Unterlagen und Aussagen im Verhandlungsgespräch erfolgt entsprechend <strong>de</strong>n in<br />
<strong>de</strong>r Bekanntmachung genannten Zuschlagskriterien nach § 11 VOF.* / nachstehen<strong>de</strong>n<br />
Zuschlagskriterien nach § 11 VOF:*<br />
* Anmerkung: Sofern ein offener Wettbewerb vorausging, müssen in <strong>de</strong>r Verhandlung auch die<br />
Kriterien nach §§ 4, 5 VOF abgearbeitet wer<strong>de</strong>n. Für diesen Fall sind die erfor<strong>de</strong>rlichen Erklärungen<br />
und Nachweise in die nachstehen<strong>de</strong> Liste aufzunehmen.<br />
Zuschlagskriterien nach § 11 VOF<br />
Die einzelnen Kriterien wer<strong>de</strong>n mit jeweils 0 bis<br />
Punkten bewertet.<br />
1. Qualität<br />
2. fachlicher und technischer Wert<br />
3. Ästhetik<br />
4. Zweckmäßigkeit<br />
5. Präsentation vergleichbarer Objekte<br />
6. Kun<strong>de</strong>ndienst / techn. Hilfe<br />
7. Leistungszeitraum o<strong>de</strong>r –fristen<br />
Gewichtung in v.H.<br />
8. Preis/Honorar<br />
9.<br />
10.<br />
Summe<br />
100 v.H.<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
III.16<br />
Angaben und Nachweise zu Unterkriterien<br />
Der Bieter hat zu nachstehend angekreuzten Unterkriterien geeignete Angaben und Nachweise auf<br />
Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabestelle<br />
mit seinen Unterlagen vorzulegen.<br />
im Verhandlungsgespräch darzulegen.<br />
Die vom Bewerber erbetenen personenbezogenen Angaben wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung<br />
Ihres Angebotes.<br />
* Anmerkung: Die nachstehen<strong>de</strong>n Auflistungen sind beispielhaft und haben keinen Anspruch auf<br />
Vollständigkeit. Sie sind auf <strong>de</strong>n Einzelfall hin auszurichten.*<br />
1. Unterkriterien Qualität<br />
Punkte/<br />
Gewichtung<br />
Verfügbarkeit <strong>de</strong>r technischen Ausstattung, Internet ISDN / DSL, E-Mail<br />
Datenverarbeitung: Datenaustausch digital, CAD Format dwg / dxf, AVA<br />
GAEB 90 / XML<br />
Personaleinsatzplan mit namentlicher Benennung <strong>de</strong>s Projektleiters<br />
Organisation <strong>de</strong>r Qualitätskontrolle<br />
Verfügbarkeit <strong>de</strong>s projektleiten<strong>de</strong>n Personals<br />
Erfahrung <strong>de</strong>s für die Bearbeitung vorgesehenen Personals mit<br />
vergleichbaren Leistungen<br />
Erfahrung <strong>de</strong>s für die Bearbeitung vorgesehenen Personals mit<br />
einschlägigen Regelwerken<br />
Erfahrungen in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Beteiligten<br />
Ort <strong>de</strong>r Leistungserbringung<br />
Haftpflicht: Scha<strong>de</strong>nsfälle in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren<br />
Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen<br />
Persönlich vermittelter Eindruck<br />
2. Unterkriterien fachlicher und technischer Wert:<br />
bei <strong>de</strong>r Planung/Koordination <strong>de</strong>r Planungsbeteiligten<br />
mit <strong>de</strong>m Einsatz innovativer Techniken<br />
<strong>de</strong>r Einordnung ökologischer Randbedingungen<br />
<strong>de</strong>r Einordnung energetischer Maßnahmen/Auflagen<br />
in <strong>de</strong>r Realisierbarkeit aus technischer und wirtschaftlicher Sicht<br />
beim Primärenergieverbrauch<br />
bei <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit Fachplanern<br />
bei Störungen im Planungsablauf<br />
bei <strong>de</strong>r Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Mengenermittlung<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
III.16<br />
bei <strong>de</strong>r Wertung, Vergabevorschlag<br />
beim Nachtragsmanagement<br />
bei <strong>de</strong>r Terminplanung<br />
im Objektablaufmanagement<br />
in <strong>de</strong>r Leistungsüberwachung / Mängelbeseitigung<br />
beim Kostenmanagement<br />
bei <strong>de</strong>r Steuerung Mittelabfluss<br />
bei <strong>de</strong>r Rechnungsbearbeitung<br />
bei Störungen im Bauablauf<br />
bei <strong>de</strong>r Aktenführung einschl. Bautagebuch<br />
bei <strong>de</strong>r Teil- und Schlussabnahme<br />
bei <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit Fachbauleitern<br />
3. Unterkriterien Ästhetik<br />
Ästhetik / Gestaltung (z.B. Referenzobjekte)<br />
4. Unterkriterien Zweckmäßigkeit<br />
5. Unterkriterien Umweltverträglichkeit:<br />
6. Unterkriterien Kun<strong>de</strong>ndienst / techn. Hilfe:<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
III.16<br />
7. Unterkriterien Leistungszeitraum o<strong>de</strong>r –fristen:<br />
Sicherstellung von Ausführungszeiträumen/-fristen<br />
Planungslauf bei <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten<br />
8. Unterkriterien Preis/Honorar<br />
für Leistungen, bei <strong>de</strong>nen die Tafelwerte <strong>de</strong>r HOAI überschritten wer<strong>de</strong>n<br />
zur Anwendung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>st-, Mittel- o<strong>de</strong>r Höchstsatzes innerhalb einer Honorarzone<br />
zum Zuschlag für<br />
zu Beson<strong>de</strong>ren Leistungen<br />
zu Umfang und Höhe <strong>de</strong>r Nebenkosten<br />
Die Auswertung <strong>de</strong>r Verhandlungsergebnisse erfolgt mittels Punktebewertung und <strong>de</strong>r oben<br />
benannten Gewichtung.*<br />
Die Nachweise und Angaben sowie das Ergebnis <strong>de</strong>s Verhandlungsgesprächs (Präsentation) wer<strong>de</strong>n<br />
mit einer Punktzahl von jeweils 0 bis 5 Punkten bewertet.*<br />
Die Bewertung erfolgt nach absteigen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Kriterien in Reihung wie folgt:<br />
*<br />
Den Zuschlag erhält <strong>de</strong>r Bewerber / Bieter, <strong>de</strong>ssen Beurteilung und Verhandlungsergebnis im<br />
Rahmen vorstehend genannter Kriterien und <strong>de</strong>ren Gewichtungen die bestmögliche Leistung erwarten<br />
lässt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
IV.1<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur Durchführung von Wettbewerben<br />
(ohne Sektorenbereiche)<br />
Grundlage:<br />
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2008 idF vom 12. September 2008<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r OBB vom 01.04.2009<br />
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) idF <strong>de</strong>r Bek vom 18.11.2009<br />
Inhalt<br />
0. Der Wettbewerb und seine Ziele<br />
0.1 Warum Wettbewerb?<br />
0.2 Anwendung <strong>de</strong>r RPW und allgemeine Verfahrensvoraussetzungen<br />
0.3 Beteiligungen <strong>de</strong>r Architekten- und Ingenieurkammern<br />
0.4 Dokumentation<br />
1. Wettbewerbsarten/ - verfahren<br />
2. Auftragswert<br />
3. Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOL<br />
4. Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF<br />
4.1 Vorbereitung und allgemeine wettbewerbsorganisatorische Randbedingungen<br />
4.2 Festlegung <strong>de</strong>r Wettbewerbssumme, <strong>de</strong>r Preisstaffelung sowie <strong>de</strong>r Honorare <strong>de</strong>r Vorprüfer und<br />
Preisrichter<br />
4.3 Auswahl und Verpflichtung <strong>de</strong>r Vorprüfer und Preisrichter<br />
4.4 Zusätzliche Formalien bei nichtoffenem Verfahren<br />
4.5 Bestimmungen <strong>de</strong>r Entscheidungskriterien <strong>de</strong>r Preisrichter<br />
4,6 Bekanntmachung/Auslobung im EU-Amtsblatt und <strong>de</strong>r Fachpresse<br />
4.7 Bewerbungsphase/Eingang Bewerbungen, Auswahl <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />
4.7.1 Offenes Verfahren<br />
4.7.2 Nichtoffenes Verfahren<br />
4.7.3 Kooperatives Verfahren<br />
4.8 Eingang <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
4.9 Versand <strong>de</strong>r Auslobungsunterlagen<br />
4.10 Vorprüfung Durchführung eines Kolloquiums<br />
4.11 Preisgericht<br />
4.12 Informationspflichten<br />
4.13 Verhandlungsverfahren nach einem Wettbewerb<br />
4.14 Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung und Auftragsverhandlung, Vergabeentscheidung<br />
4.15 Information nach § 101a GWB<br />
4.16 Auftragserteilung<br />
4.17 Information nach § 14 Abs. 2 VOF<br />
5. Wettbewerb im Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />
6. Aufbewahrung von Verfahrensunterlagen<br />
7. Keine Nutzung <strong>de</strong>s Wettbewerbsergebnisses<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 1 von 12
IV.1<br />
0. Allgemeines<br />
Dieser Leitfa<strong>de</strong>n ist ablauforientiert gefasst.<br />
0.1 Warum Wettbewerb?<br />
Ein Wettbewerb optimiert <strong>de</strong>n Prozess über das “Wie“ bei <strong>de</strong>r Suche nach <strong>de</strong>r gestalterisch, energetisch,<br />
funktionell, wirtschaftlich, künstlerisch … besten Lösung und schafft dabei bereits ein positives Bild und<br />
breite Akzeptanz für das Projekt in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit. Das Preisgericht fin<strong>de</strong>t diese besten Lösungen<br />
heraus, <strong>de</strong>r Auslober entschei<strong>de</strong>t, welche <strong>de</strong>r Lösungen er verwirklichen will.<br />
§ 1 RPW <strong>de</strong>finiert <strong>de</strong>n Wettbewerb als „Auslobungsverfahren, die … <strong>de</strong>m Auftraggeber einen Plan o<strong>de</strong>r<br />
eine Planung verschaffen, <strong>de</strong>ren Auswahl durch ein Preisgericht … erfolgt“ und <strong>de</strong>r darauf abzielt,<br />
„alternative I<strong>de</strong>en und optimierte Konzepte für die Lösung von Planungsaufgaben und <strong>de</strong>n geeigneten<br />
Auftragnehmer … zu fin<strong>de</strong>n.“<br />
Gegenstand von Wettbewerben für Neuplanungen wie auch für Planungen am Bestand können also sein:<br />
Gebäu<strong>de</strong>, Städtebauliche Planungen<br />
Grunddaten <strong>de</strong>r Stadtplanung und Stadtentwicklung,<br />
Eckdaten für Flächennutzungs- und Bebauungsplanung,<br />
Freianlagen- und Landschaftsplanung,<br />
Innenraumplanung- und Ausstattung,<br />
Ingenieurbauwerke,<br />
Verkehrsanlagen,<br />
technische Fachplanungen,<br />
Kunst und Design<br />
Wettbewerbe können auch fachübergreifen<strong>de</strong> (interdisziplinäre) Aufgabenstellungen umfassen.<br />
Um insbeson<strong>de</strong>re energieeffizientes und nachhaltiges Bauen auch interdisziplinär zu betonen, sollen wo<br />
immer möglich, fachübergreifen<strong>de</strong> Wettbewerbe ausgelobt wer<strong>de</strong>n, um <strong>de</strong>r zunehmend stärker ins<br />
Gewicht fallen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utungen <strong>de</strong>s Zusammenspiels von Architektur, Städtebau, Brückenbau,<br />
Tragwerksplanung, technischer Gebäu<strong>de</strong>ausrüstung und Bauphysik zukunftweisend Rechnung zu tragen.<br />
0.2 Anwendung <strong>de</strong>r RPW und allgemeine Verfahrensvoraussetzungen<br />
Die verpflichten<strong>de</strong> Anwendung <strong>de</strong>r RPW für Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist mit<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Modifikationen in <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r OBB vom 01.04.2009 IIZ5-4634-001/09<br />
geregelt.<br />
Bei <strong>de</strong>n RPW han<strong>de</strong>lt es sich um im Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 2 VOF veröffentlichte, einheitliche Richtlinien im<br />
verwaltungsinternen Geltungsbereich, stehen also in <strong>de</strong>r Normenhierarchie nachrangig zum GWB, zur<br />
VgV und zur VOF. Bestimmungen <strong>de</strong>r RPW erhalten zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten nur dann <strong>de</strong>n Charakter<br />
einer Rechtsnorm, wenn auf sie in <strong>de</strong>r Auslobung ausdrücklich Bezug genommen wird.<br />
Vorrangiger Grundsatz aller Wettbewerbsverfahren ist die Gleichbehandlung <strong>de</strong>r Bewerber nach § 1<br />
Abs.3 RPW sowohl beim Zugang zum Wettbewerb als auch im Verfahren (gleiche Bedingungen, Fristen<br />
und Informationen) und die Wahrung <strong>de</strong>r Anonymität bis zur Entscheidung <strong>de</strong>s Preisgerichts, bei<br />
mehrphasigen Wettbewerben bis zum Abschluss <strong>de</strong>s gesamten Verfahrens.<br />
Die Grundsätze <strong>de</strong>s EU-Rechts für Wettbewerbe (verankert in Art. 72 (Auswahl <strong>de</strong>r Teilnehmer), Art. 73<br />
(Zusammensetzung Preisgericht) und Art. 74 (Entscheidung Preisgericht) <strong>de</strong>r RL 2004/18/EG) fin<strong>de</strong>n<br />
sich in <strong>de</strong>n RPW wie<strong>de</strong>r und gelten für alle Wettbewerbsverfahren.<br />
Die angemessene Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern (§ 1 Abs. 5 RPW /<br />
§ 2 VOF) ist nur über die Definition <strong>de</strong>r Eignungskriterien möglich. Nicht angemessene Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsätze, personelle o<strong>de</strong>r sachliche Büroausstattung) sind daher zu<br />
vermei<strong>de</strong>n. Dagegen ist stärkeres Gewicht auf die qualitativen Kriterien zu legen. Der Grad <strong>de</strong>r<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 2 von 12
IV.1<br />
Spezialisierung und die Höhe <strong>de</strong>r Auftragswerte <strong>de</strong>r Baumaßnahmen, für die Referenzen vorzulegen<br />
sind, ist ausschließlich in <strong>de</strong>m für das Projekt gerechtfertigten Umfang festzulegen (§ 5 Abs. 1 VOF).<br />
Ein zu hoch angelegtes Kriterienniveau wür<strong>de</strong> zu einer Diskriminierung führen, es ist also ein strenger<br />
Maßstab bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Kriterien anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
0.3 Beteiligungen <strong>de</strong>r Architekten- und Ingenieurekammern<br />
Die Rolle <strong>de</strong>r Architekten- und Ingenieurekammern als Berater im Wettbewerb ist in § 2 Abs. 4 RPW<br />
festgelegt. Sie wirken vor, während und nach <strong>de</strong>m Wettbewerb mit. Sie registrieren <strong>de</strong>n Wettbewerb.<br />
Die RPW enthalten keine <strong>de</strong>taillierten Regelungen zur Beteiligung <strong>de</strong>r Berufskammern. An bewährten<br />
Formen <strong>de</strong>r Zusammenarbeit soll festgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Beteiligung bis zur Registrierung nach § 2 Abs. 4, 3. Unterabsatz RPW iVm § 15 Abs. 2 VOF wird<br />
<strong>de</strong>shalb im Einzelnen wie folgt festgelegt:<br />
1. informativ:<br />
bei <strong>de</strong>r Preiseinteilung, <strong>de</strong>m Auslobungstext, <strong>de</strong>n Ergebnisprotokollen<br />
2. aktiv:<br />
bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>r Preisrichter, ggfs <strong>de</strong>m Auslobungstext, <strong>de</strong>r Registrierung und <strong>de</strong>r<br />
Veröffentlichung in <strong>de</strong>n jeweiligen Medien <strong>de</strong>r Kammern<br />
Befasste Mitarbeiter <strong>de</strong>r Kammern sind dabei zur Vertraulichkeit über alle Vorgänge im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>s Wettbewerbes zu verpflichten sowie dazu, die Unterrichtung<br />
<strong>de</strong>r Öffentlichkeit <strong>de</strong>m Auslober zu überlassen.<br />
0.4 Dokumentation<br />
Über <strong>de</strong>n gesamten Verfahrensverlauf ist beginnend mit <strong>de</strong>r Entscheidung einen Wettbewerb<br />
durchzuführen, ein Vermerk (Muster IV.3 VHF) zu erstellen.<br />
Die Auftraggeber sind zwingend verpflichtet, je<strong>de</strong>rzeit einen nachvollziehbaren Überblick über <strong>de</strong>n<br />
aktuellen Stand <strong>de</strong>s Verfahrens zu dokumentieren. Der Vermerk muss <strong>de</strong>shalb laufend nach je<strong>de</strong>r<br />
Zwischenentscheidung einschließlich aller notwendiger Begründungen und Belege fortgeschrieben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Damit ist gewährleistet, dass <strong>de</strong>r jeweilige Verfahrensstand bei etwaigen Nachprüfungsverfahren ohne<br />
Zeitverlust bei <strong>de</strong>r Nachprüfungsstelle vorgelegt wer<strong>de</strong>n kann sowie erfor<strong>de</strong>rlichenfalls bei<br />
Rechnungsprüfungsbehör<strong>de</strong>n, Zuwendungsgebern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r EG-Kommission.<br />
Gleichzeitig ermöglicht dies die laufen<strong>de</strong> Eigenkontrolle <strong>de</strong>s ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens.<br />
Der Vermerk dokumentiert die Einhaltung <strong>de</strong>r allgemeinen Grundsätze <strong>de</strong>r Transparenz, <strong>de</strong>s<br />
Wettbewerbes und <strong>de</strong>r Gleichbehandlung nach § 97 GWB. Aus ihm soll nicht nur hervorgehen, weshalb<br />
ein bestimmter Wettbewerbsteilnehmer <strong>de</strong>n Auftrag erhält, son<strong>de</strong>rn es muss auch nachvollziehbar<br />
dargestellt sein, weshalb die an<strong>de</strong>ren im Vergleich zum erfolgreichen Teilnehmer bei <strong>de</strong>r Bewertung ein<br />
schlechteres Ergebnis erzielten.<br />
1. Wettbewerbsarten/ - verfahren<br />
Nach <strong>de</strong>r Entscheidung (siehe I.2.C VHF) einen Wettbewerb für eine Planungsaufgabe durchzuführen, ist<br />
als erstes die Wettbewerbsart zu klären und zwar sowohl unterhalb als auch ab Erreichen <strong>de</strong>s<br />
Schwellenwertes:<br />
Zu beachten ist, dass es im Gegensatz zur bisherigen Regelung keine Wettbewerbsstufen mehr gibt. Ein<br />
Wettbewerb kann jedoch in zwei Phasen abgewickelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Wettbewerbsarten „Offen“ und „Nichtoffen“ unterschei<strong>de</strong>n sich im Wesentlichen durch:<br />
Die Eignung <strong>de</strong>r Bewerber/Teilnehmer ist beim Offenen Wettbewerb im Rahmen <strong>de</strong>s Verhandlungsverfahrens<br />
vertieft zu prüfen, im Nichtoffenen Wettbewerb vor Versand <strong>de</strong>r Auslobungsunterlagen bzw.<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 3 von 12
IV.1<br />
vor einem etwaigen Setzen als feste Teilnehmer. Diese Prüfungsergebnisse sind im Vergabevermerk in<br />
Erfüllung <strong>de</strong>s Transparenzgebotes nachvollziehbar nie<strong>de</strong>rzuschreiben.<br />
Offener Wettbewerb<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shochbaus ist <strong>de</strong>m Offenen Wettbewerb <strong>de</strong>r Vorzug zu geben (gemäß Erlass<br />
BMVBW B 23 - B 1046-11/9.2 vom 20.07.2004).<br />
Für alle an<strong>de</strong>ren Bereiche stehen die Wettbewerbsarten zunächst gleichwertig nebeneinan<strong>de</strong>r. Die Auch<br />
bei Lan<strong>de</strong>smaßnahmen sind Offene Wettbewerbe bevorzugt durchzuführen, um möglichst vielen<br />
Teilnehmern <strong>de</strong>n Zugang zu <strong>de</strong>n Wettbewerben zu ermöglichen. Insbeson<strong>de</strong>re kleine Büros und<br />
Berufsanfänger haben hier die beste Möglichkeit einer Beteiligung.<br />
Nichtoffener Wettbewerb<br />
In <strong>de</strong>r Regel wählt man dieses Verfahren nur dann, wenn mit einer angemessen reduzierten<br />
Teilnehmerzahl ein adäquates Verhältnis zwischen Aufwand und Aufgabe herzustellen ist, o<strong>de</strong>r, wenn<br />
ganz beson<strong>de</strong>re spezifische Fachkenntnisse erfor<strong>de</strong>rlich sind. Die Teilnehmerzahl muss grundsätzlich<br />
immer einen echten Wettbewerb zulassen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 VOF).<br />
Spezifische Anfor<strong>de</strong>rungen sind in <strong>de</strong>r Regel auch mit einem angemessenen Bearbeitungshonorar<br />
auszugleichen.<br />
Kooperatives Verfahren<br />
Dieses Verfahren kann von öffentlichen Auftraggebern im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF aus europarechtlichen<br />
Grün<strong>de</strong>n nicht angewandt wer<strong>de</strong>n.<br />
Unterhalb <strong>de</strong>r Schwelle siehe unten Nr. 5<br />
Wettbewerbe ohne Verhandlungsverfahren<br />
Wettbewerbe (sowohl offen als auch nichtoffen), die im Sinne <strong>de</strong>s § 1 Abs. 2 RPW auf die Lösung<br />
konzeptioneller Aufgaben abzielen, sind Wettbewerbe ohne Realisierungsabsichten. Bei solchen<br />
Wettbewerben müssen die Bewerber in <strong>de</strong>r Bekanntmachung/Auslobung informiert wer<strong>de</strong>n, dass eine<br />
Realisierung <strong>de</strong>s Projekts nicht vorgesehen ist. Das Preisgeld ist in diesem Fall angemessen zu erhöhen<br />
(siehe unten, 4.2).<br />
Phasen<br />
Offene und Nichtoffene Wettbewerbe können nach Maßgabe von § 3 Abs. 3 RPW in zwei Phasen abgewickelt<br />
wer<strong>de</strong>n. D. h. neben <strong>de</strong>n allgemeinen Verfahrensunterschie<strong>de</strong>n bemisst sich die Beschränkung<br />
<strong>de</strong>s Teilnehmerkreises für die zweite Phase am Beurteilungsergebnis <strong>de</strong>s Lösungsansatzes. Bei<br />
nichtoffenen Verfahren be<strong>de</strong>utet dies, dass bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>r Teilnehmerzahl für die erste Phase<br />
nicht zu sehr eingeschränkt wer<strong>de</strong>n darf, um für die zweite noch die Verpflichtung für einen echten<br />
Wettbewerb einhalten zu können.<br />
2. Auftragswert<br />
Bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s einschlägigen Vergaberechtsweges ist entschei<strong>de</strong>nd, ob <strong>de</strong>r Schwellenwert<br />
nach § 2 Nr. 2 VgV erreicht wird o<strong>de</strong>r nicht. Maßgeben<strong>de</strong> Bezugsgröße hierfür ist bei Wettbewerben <strong>de</strong>r<br />
geschätzte Auftragswert <strong>de</strong>r (Wettbewerbs-)Dienstleistung, die aus <strong>de</strong>m Auslobungsverfahren hervorgeht,<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Preisgel<strong>de</strong>r und Zahlungen an Teilnehmer. Dieser Auftragswert entschei<strong>de</strong>t (siehe auch<br />
I.4.D VHF), ob <strong>de</strong>n Vergaben <strong>de</strong>r Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF, <strong>de</strong>r VOL o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Haushaltsrechtes zu<br />
Grun<strong>de</strong> zu legen ist.<br />
Zur Ermittlung <strong>de</strong>s Auftragswertes nach § 3 VgV siehe I.5 VHF.<br />
3. Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOL<br />
Die ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare Lösung einer freiberuflichen Dienstleistung schließt einen<br />
Wettbewerb aus.<br />
Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOL kommen insofern nicht in Frage.<br />
4. Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF<br />
Wettbewerbe über eine nicht ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare Lösung einer freiberuflichen<br />
Dienstleistung ab Erreichen <strong>de</strong>s Schwellenwertes sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r VOF auszuloben.<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 4 von 12
IV.1<br />
Ein VOF-Verfahren (siehe III.2 VHF) glie<strong>de</strong>rt sich in Auswahl- und Verhandlungsverfahren. Der<br />
Wettbewerb nach § 15 VOF ersetzt dabei im übertragen<strong>de</strong>n Sinne das Auswahlverfahren. Nach § 3 Abs.<br />
4 lit. b VOF ist dann vor <strong>de</strong>m abschließen<strong>de</strong>n Verhandlungsverfahren keine Vergabebekanntmachung mit<br />
Standardformular 2 erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Eine Auftragserteilung erfolgt auch nach Wettbewerben immer im Verhandlungsverfahren nach § 11 iVm<br />
§ 3 Abs. 1 VOF.<br />
Achtung: Wettbewerbe unterliegen <strong>de</strong>r vergaberechtlichen Nachprüfung!<br />
4.1 Vorbereitung und allgemeine wettbewerbsorganisatorische Randbedingungen<br />
Zu erarbeiten und festzulegen sind in <strong>de</strong>r Regel zunächst die Terminplanung über das gesamte<br />
Verfahren, Umfang und Herstellung <strong>de</strong>r Teilnehmerunterlagen, Angebotseinholung Mo<strong>de</strong>llbau für ein<br />
Umgebungs- und Einsatzmo<strong>de</strong>ll, die Festlegung einer Schutzgebühr, die erfor<strong>de</strong>rlichen Räumlichkeiten<br />
für Vorprüfung und Preisgericht, <strong>de</strong>r Unterlagentransport und Versand. Des Weiteren ist <strong>de</strong>r<br />
Beteiligungsumfang <strong>de</strong>r Berufskammer festzulegen und entsprechend Kontakt aufzunehmen.<br />
4.2 Festlegung <strong>de</strong>r Wettbewerbssumme, <strong>de</strong>r Preisstaffelung sowie <strong>de</strong>r Honorare <strong>de</strong>r Vorprüfer<br />
und Preisrichter<br />
Wettbewerbssumme<br />
Für die Berechnung <strong>de</strong>r Wettbewerbssumme wird als Untergrenze das Einfache <strong>de</strong>s Honorars nach <strong>de</strong>r<br />
gelten<strong>de</strong>n Honorarordnung als Min<strong>de</strong>stsatz festgelegt. Je nach Bearbeitungsgrad und Umfang <strong>de</strong>r<br />
gefor<strong>de</strong>rten Leistungen, insbeson<strong>de</strong>re auch bei mehreren Bearbeitungsphasen, ist das Basishonorar<br />
jedoch angemessen zu erhöhen. Das Basishonorar richtet sich nach <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Wettbewerbsleistung.<br />
So kann beispielsweise bei Architektenleistungen im Einzelfall ein Leistungsbild erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, das<br />
weitergehen<strong>de</strong> Teilleistungen enthält, als die <strong>de</strong>r Vorplanung nach <strong>de</strong>r HOAI.<br />
Wird von Wettbewerbsteilnehmern eine große Bearbeitungstiefe, beson<strong>de</strong>rs bei fachübergreifen<strong>de</strong>n<br />
Wettbewerben und/o<strong>de</strong>r in mehreren Bearbeitungsphasen (§ 3 Abs. 3 RPW) verlangt, können für <strong>de</strong>n<br />
Mehraufwand neben <strong>de</strong>n Preisen Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet wer<strong>de</strong>n.<br />
In begrün<strong>de</strong>ten Fällen kann die Höhe <strong>de</strong>r Aufwandsentschädigungen die Höhe <strong>de</strong>r Summe für Preise und<br />
Anerkennungen übersteigen.<br />
Bei Wettbewerben ohne Realisierungsabsicht ist zu beachten, dass die Wettbewerbssumme<br />
entsprechend anzupassen ist.<br />
Preisstaffelung<br />
Es sind Preise auszuloben, Anerkennungen können vorbehalten o<strong>de</strong>r direkt ausgelobt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Auslobung bzw Zuerkennung von Ankäufen ist nicht statthaft.<br />
Aufwandsentschädigung <strong>de</strong>r Vorprüfer/Preisrichter:<br />
Preisrichter erhalten für ihre Tätigkeit bei <strong>de</strong>r Preisrichtervorbesprechung, beim Kolloquium und im<br />
Preisgericht eine nach ganzen und/o<strong>de</strong>r halben Tagessätzen bemessene Aufwandsentschädigung.<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Tagessätze kann sich an <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>r Kammern (ersatzweise am aktuellen<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz nach PrüfVBau) orientieren. Die Tagessätze sind zu pauschalieren.<br />
Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Tagessätze sind auch die Aufwendungen für die persönliche Vorbereitung,<br />
Reisezeiten und Stellungnahmen zum Wettbewerbsprogramm und zu Teilnehmer-Rückfragen zu<br />
berücksichtigen.<br />
Inwieweit Personen eine Vergütung erhalten, die zum Auslober in einem Dienst- o<strong>de</strong>r Arbeitsverhältnis<br />
stehen und ihre Preisrichterfunktion auf Veranlassung ihrer Behör<strong>de</strong> ausüben sowie gleichermaßen<br />
Mandatsträger aller Ebenen, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Vorschriften und<br />
Anstellungsverträge zu regeln.<br />
Stellvertreten<strong>de</strong> Preisrichter und Vorprüfer erhalten für eine vom Auslober veranlasste Tätigkeit und/o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m Einsatz als Preisrichter eine Aufwandsentschädigung nach einem Tagessatz im vorstehen<strong>de</strong>n Sinne.<br />
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IV.1<br />
Auslagenerstattung<br />
Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s BRKG bzw. BayRKG<br />
erstattet, für <strong>de</strong>n eigenen PKW die jeweils gelten<strong>de</strong>n steuerlichen km-Pauschsätze. Bei Kosten für ÖPNV,<br />
Bahn, Taxi und Flugzeug ist die Vorsteuer von z. Zt. 15,97 v. H. abzuziehen.<br />
Es empfiehlt sich jedoch, im Regelfall Tagessätze einschließlich <strong>de</strong>r üblichen Nebenkosten zu<br />
vereinbaren.<br />
4.3 Auswahl und Verpflichtung <strong>de</strong>r Vorprüfer und Preisrichter<br />
Die Auswahl <strong>de</strong>r Preisrichter sollte unter Einbeziehung <strong>de</strong>r zuständigen Kammer erfolgen. Sofern<br />
Auslober regelmäßig Wettbewerbe ausrichten, muss <strong>de</strong>r Kreis <strong>de</strong>r Preisrichter laufend variieren. Ein<br />
Preisrichter sollte nur in absoluten Ausnahmefällen zweimal hintereinan<strong>de</strong>r eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Dies ist im<br />
Vergabevermerk zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Die ungera<strong>de</strong> Besetzung <strong>de</strong>s Preisgerichts ist so zu gestalten, dass die Mehrheit <strong>de</strong>r Preisrichter dieselbe<br />
o<strong>de</strong>r eine gleichwertige berufliche Qualifikation wie die Teilnehmer aufweist. Von dieser Mehrheit muss<br />
wie<strong>de</strong>rum die Mehrzahl unabhängig vom Auslober sein.<br />
In <strong>de</strong>r Regel sollen alle Preisrichter bei öffentlichen Auslobungen die Qualifikation <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />
aufweisen. Alle Preisrichter und Vorprüfer müssen nach § 16 Abs. 4 VOF (rechtlich und wirtschaftlich)<br />
unabhängig von <strong>de</strong>n Teilnehmern sein.<br />
Etwaige Rangfolgen in <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Preisrichter müssen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Bestellung <strong>de</strong>r Preisrichter sollte so rechtzeitig erfolgen, dass das Preisgericht ggfs bei <strong>de</strong>r Abfassung<br />
<strong>de</strong>r Auslobung und bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Entscheidungskriterien gehört wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Für die Besetzung <strong>de</strong>s Preisgerichts empfiehlt sich je nach Aufgabe ein Umfang von sieben bis elf<br />
Personen.<br />
Die formale Verpflichtung <strong>de</strong>r Preisrichter muss die einzuhalten<strong>de</strong>n und anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rechtsnormen<br />
<strong>de</strong>s Wettbewerbsverfahrens enthalten.<br />
4.4 Zusätzliche Formalien bei Nichtoffenem Wettbewerb<br />
Sowohl bei <strong>de</strong>n ausgewählten Bewerbern als auch bei direkt eingela<strong>de</strong>nen und gesetzten Teilnehmern<br />
stellt sich regelmäßig die Frage <strong>de</strong>r Verbindlichkeit einer Erklärung zur Teilnahmebereitschaft. Eine<br />
solchermaßen formlose aber verbindliche Erklärung ist in je<strong>de</strong>m Fall von <strong>de</strong>n Teilnehmern abzuverlangen.<br />
Dies sollte zeitlich so erfolgen, dass noch vor <strong>de</strong>r Bekanntmachung ein Ersatz verpflichtet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Es ist jedoch zu beachten, dass sich eine Teilnahmeerklärung auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt ihrer Erteilung bezieht<br />
und keinen rechtswirksamen Anspruch <strong>de</strong>s Auslobers auf Abgabe einer Arbeit bewirkt. Um <strong>de</strong>m zu<br />
begegnen, kann auch bei Nichtoffenen Wettbewerben eine Schutzgebühr (siehe unten Nr. 4.6) verlangt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Zahl <strong>de</strong>r Teilnehmer muss in je<strong>de</strong>m Fall einen echten Wettbewerb gewährleisten (§ 16 Abs. 3 VOF).<br />
Bei gesetzten Teilnehmern sind dieselben Eignungskriterien maßgebend, die <strong>de</strong>m weiteren Bewerberkreis<br />
vorgegeben ist. Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot sind streng einzuhalten.<br />
4.5 Bestimmung <strong>de</strong>r Entscheidungskriterien <strong>de</strong>r Preisrichter<br />
Diese Kriterien müssen sowohl in <strong>de</strong>r Bekanntmachung als auch in <strong>de</strong>r Auslobung vollständig benannt<br />
sein. Sie sind damit verbindlich für das gesamte Wettbewerbsverfahren, mit <strong>de</strong>r Rechtsfolge, dass sie im<br />
weiteren Verfahren nicht mehr verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
4.6 Bekanntmachung/Auslobung im EG-Amtsblatt und <strong>de</strong>r Fachpresse<br />
Die beabsichtigte Durchführung eines Wettbewerbes (Auslobungsverfahren nach § 99 Abs. 5 GWB) ist<br />
mit einer Bekanntmachung/Auslobung nach § 9 Abs. 2 VOF (Standardformular 12<br />
„Wettbewerbsbekanntmachung“) iVm Anlage 1 RPW mitzuteilen.<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 6 von 12
Die einheitlichen Maßgaben zum Ausfüllen dieser Bekanntmachung mit IV.3 VHF sind umzusetzen.<br />
IV.1<br />
Bekanntmachungen sind auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s Amtes für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Gemeinschaften in Luxemburg (unter http://simap.europa.eu) zu veröffentlichen. Die Formulare können<br />
dabei direkt in <strong>de</strong>r Rubrik „Auftraggeber-Seite“ online bearbeitet und abgegeben wer<strong>de</strong>n. Bei erstmaliger<br />
Nutzung <strong>de</strong>r Online-Formulare ist eine vorherige Anmeldung und Registrierung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Bei Nutzung <strong>de</strong>r Online-Bearbeitung und -Abgabe können die Fristverkürzungen gemäß § 7 Abs. 1 VOF<br />
angewandt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Formulare können im Ausnahmefall aber auch heruntergela<strong>de</strong>n und per E-Mail, Post o<strong>de</strong>r Telefax an<br />
das Amt für Veröffentlichungen versandt wer<strong>de</strong>n.<br />
Für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Veröffentlichung bleibt die Vergabestelle verantwortlich. Es empfiehlt sich <strong>de</strong>shalb, die<br />
Veröffentlichung im Amtsblatt entsprechend zu kontrollieren.<br />
Für die Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und insbeson<strong>de</strong>re Dienstleistungsaufträgen im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Verteidigung und Sicherheit sind mit Durchführungsverordnung (EU) 842/2011 eigene<br />
Standardformulare eingeführt wor<strong>de</strong>n; sie sind auf o.g. websi<strong>de</strong> enthalten. Bei <strong>de</strong>r Anwendung ist bis zum<br />
Inkrafttreten <strong>de</strong>r VSVgV <strong>de</strong>r Erlass <strong>de</strong>s BMWT vom 26.07.2011 Az IB6-260004 maßgebend.<br />
Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung gibt es zurzeit kein Beschafferprofil im Sinne von § 9 Abs. 4, 5<br />
VOF.<br />
Bekanntmachungen können nach Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r EG auch<br />
im Inland (Staatsanzeiger und die entsprechen<strong>de</strong>n Fachorgane <strong>de</strong>r Kammern) veröffentlicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierfür kann das entsprechen<strong>de</strong> Muster IV.4 VHF verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die dort erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben<br />
müssen dabei mit <strong>de</strong>n Veröffentlichungen im Amtsblatt <strong>de</strong>r EG übereinstimmen.<br />
Für Wettbewerbe bei Maßnahmen im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau hat die Veröffentlichung auch auf <strong>de</strong>m<br />
Internetportal <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung (http://www.bund.<strong>de</strong>) zu erfolgen. Bei Veröffentlichung auf dieser<br />
Bun<strong>de</strong>splattform ist das Standardformular 12 „Wettbewerbsbekanntmachung“ zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Sofern sich nach Versand <strong>de</strong>r Bekanntmachung die Notwendigkeit von Än<strong>de</strong>rungen zur Korrektur<br />
fehlerhafter Angaben ergibt, Verfahren eingestellt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r dgl., können Bekanntmachungen, sofern<br />
diese online abgegeben wur<strong>de</strong>n, mit Hilfe <strong>de</strong>s Standardformulars 14, „Bekanntmachung über zusätzliche<br />
Informationen, Informationen über nicht abgeschlossene Verfahren o<strong>de</strong>r Berichtigung“ überarbeitet<br />
wer<strong>de</strong>n. Bei Än<strong>de</strong>rungen ist zu beachten, dass sich dadurch ggfs die Fristen entsprechend verän<strong>de</strong>rn<br />
könnten und <strong>de</strong>shalb anzupassen sind.<br />
Nach Maßgabe von § 5 RPW kommt <strong>de</strong>r Bekanntmachung/Auslobung (IV.3 VHF) eine hohe Be<strong>de</strong>utung<br />
zur Sicherstellung <strong>de</strong>s Verfahrensablaufs zu. Die Ausfüllhilfe gibt <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stumfang nach VOF und<br />
Anlage 1 RPW vor, <strong>de</strong>r grundsätzlich einzuhalten ist.<br />
Die Bekanntmachung/Auslobung hat dabei auch <strong>de</strong>n Anspruch einer ein<strong>de</strong>utigen und klaren<br />
Aufgabenbeschreibung zu erfüllen. Es dürfen nur solche Vorgaben als bin<strong>de</strong>nd einzuhalten ausgelobt<br />
wer<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen unter keinen Umstän<strong>de</strong>n abgewichen wer<strong>de</strong>n darf. Bei Bedarf kann die<br />
Aufgabenbeschreibung auch zusammen mit <strong>de</strong>n übrigen Formalien (Teilnahmeantrag, etc) separat<br />
abrufbar zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Auflistung <strong>de</strong>r Wettbewerbsleistungen ist in <strong>de</strong>m im Einzelfall notwendigen Maß, Umfang und<br />
Detaillierungsgrad zu formulieren, damit die Wettbewerbsarbeiten gleichermaßen zweifelsfrei erstellt,<br />
beurteilt und untereinan<strong>de</strong>r verglichen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Vorbefasste Personen<br />
Sofern sich <strong>de</strong>r AG vor Einleitung <strong>de</strong>s Wettbewerbes beraten o<strong>de</strong>r unterstützen lässt, ist im Einzelfall<br />
eine Bedingung aufzunehmen, die die Teilnahme vorbefasster Bewerber gemäß § 4 Abs. 5 VOF regelt.<br />
Die AG haben damit sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Wettbewerb durch diese Vorbefassung nicht verfälscht<br />
wird.<br />
Ist dies nicht diskriminierungsfrei regelbar, ist die Person von <strong>de</strong>r Teilnahme nach § 4 Abs. 2 RPW<br />
auszuschließen.<br />
Verfassererklärung<br />
Für die mit <strong>de</strong>r Wettbewerbsarbeit abzugeben<strong>de</strong> Verfassererklärung wird ein Muster (IV.9 VHF)<br />
vorgehalten, das die Teilnehmer immer mit <strong>de</strong>r Wettbewerbsarbeit einzureichen haben.<br />
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IV.1<br />
Schutzgebühr<br />
Eine angemessene Schutzgebühr für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Wettbewerbsunterlagen kann verlangt wer<strong>de</strong>n. Sie<br />
ist zurückzuerstatten, wenn eine <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen<strong>de</strong> Arbeit eingereicht wird, o<strong>de</strong>r die<br />
ausgegebenen Unterlagen innerhalb einer hierfür zu bestimmen<strong>de</strong>n Frist unbeschädigt zurückgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
4.7 Bewerbungsphase/Eingang Bewerbungen, Auswahl <strong>de</strong>r Teilnehmer<br />
Gemäß Vorgabe im Standardformular 12 „Wettbewerbsbekanntmachung“ sind die<br />
Teilnahmebewerbungen auf <strong>de</strong>m Postweg o<strong>de</strong>r direkt einzureichen. Sofern Bewerbungen auf an<strong>de</strong>rem<br />
Wege eingehen (Telefax, e-Mail, telefonisch), muss <strong>de</strong>r Bewerber diese gemäß § 8 Abs. 4 VOF bis zum<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Frist durch Übermittlung per Post o<strong>de</strong>r direkt bestätigen. Elektronische Bestätigungen sind<br />
nicht möglich, da kein Beschafferprofil eingerichtet ist.<br />
Das Preisgericht ist zu einer objektiven, allein an <strong>de</strong>r Bekanntmachung/Auslobung orientierten und die<br />
Anonymität wahren<strong>de</strong>n Beurteilung <strong>de</strong>r eingereichten Wettbewerbsarbeiten verpflichtet.<br />
Ergänzend muss <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Auftraggeber je nach Wettbewerbsart die Erfüllung <strong>de</strong>r fachlichen,<br />
persönlichen und sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen gemäß § 4 RPW auf <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Eignung nach §§ 4, 5<br />
VOF iVm § 10 Abs. 1 und 20 Abs. 1 VOF entwe<strong>de</strong>r vor Zulassung zum Wettbewerb o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />
Vergabeverhandlung prüfen.<br />
Bei allen Wettbewerbsarten ist <strong>de</strong>shalb von <strong>de</strong>n Bewerbern <strong>de</strong>r „Teilnahmeantrag“ nach Muster IV.6 VHF<br />
zu verlangen.<br />
.<br />
4.7.1 Offener Wettbewerb<br />
Die Wettbewerbsunterlagen sind zu gleichem Zeitpunkt an die Bewerber zu versen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren in <strong>de</strong>r<br />
Bekanntmachung ausbedungene Unterlagen nach § 19 VOF vollständig und hinsichtlich <strong>de</strong>r Bedingungen<br />
ausreichend sind, die die Schutzgebühr geleistet und die maßgeblichen Fristen eingehalten haben. Die<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Eignungsnachweise erfolgt im Verhandlungsverfahren ggfs.mit <strong>de</strong>n Konsequenzen nach § 16<br />
Abs. 6 Satz 4 VOF.<br />
4.7.2 Nichtoffener Wettbewerb<br />
Die eingegangenen Bewerbungen sind in Erfüllung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 4, 5 VOF hinsichtlich ihrer<br />
Eignung vollumfänglich nach III.2 Nr. 3 VHF zu prüfen. Im gesamten Auswahlverfahren sind die Bewerber<br />
gleich zu behan<strong>de</strong>ln, die Integrität <strong>de</strong>r Daten, die Vertraulichkeit <strong>de</strong>r Bewerberunterlagen und die<br />
Transparenz <strong>de</strong>s Verfahrens sind zu gewährleisten.<br />
Ziel dieses Auswahlverfahrens<br />
ist es, für <strong>de</strong>n Wettbewerb einen Teilnehmerkreis aus fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen<br />
Bewerbern zu ermitteln, <strong>de</strong>r die wirtschaftlichen und fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt. Dabei dürfen we<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Bekanntheitsgrad <strong>de</strong>s Bewerbers noch die Gestaltung <strong>de</strong>r Bewerbung einen Einfluss bei <strong>de</strong>r<br />
Beurteilung ausüben, son<strong>de</strong>rn ausschließlich die Inhalte <strong>de</strong>r Angaben.<br />
Schwerpunkt <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens ist also die Qualifikation <strong>de</strong>s Bewerbers für die auszuloben<strong>de</strong><br />
Aufgabe.<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens und Leistung aller Schutzgebühren, sind die Wettbewerbsunterlagen<br />
unter Einhaltung <strong>de</strong>r maßgeblichen Fristen gleichzeitig an alle Bewerber zu versen<strong>de</strong>n.<br />
Losverfahren<br />
Unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, dass nach Abschluss <strong>de</strong>r Auswahlprüfung anhand <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />
veröffentlichten Kriterien alle verbliebenen Bewerber in gleichem Maße diese Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllen und<br />
eine weitere Auswahl anhand dieser Kriterien nicht mehr möglich ist, kann unter diesen Bewerbern gelost<br />
wer<strong>de</strong>n sofern ihre Anzahl <strong>de</strong>n gewünschten Teilnehmerumfang überschreitet (§ 3 Abs. 2 RPW, § 10 Abs.<br />
3 VOF).<br />
Das Losverfahren muss von min<strong>de</strong>stens drei Personen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, eine dieser Personen darf<br />
am betroffenen Verfahren bislang nicht beteiligt gewesen sein. Die Grün<strong>de</strong> und das Ergebnis sind zu<br />
dokumentieren.<br />
Information <strong>de</strong>r nichtberücksichtigten Bewerber<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 8 von 12
IV.1<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens ist <strong>de</strong>n Bewerbern innerhalb von 15 Tagen (Fristberechnung<br />
siehe III.2 Nr. 1.2 VHF) nach Abschluss <strong>de</strong>s TWB die Begründung ihrer Nichtberücksichtigung schriftlich<br />
mitzuteilen (Muster IV.10 VHF). Eine Zurückhaltung von Grün<strong>de</strong>n ist nur nach Maßgabe von § 10 Abs. 5<br />
VOF möglich.<br />
4.8 Rückfragen und Kolloquium<br />
Die RPW enthalten keine <strong>de</strong>taillierten Regelungen zu Rückfragen und Kolloquien. Die VOF bestimmt,<br />
dass <strong>de</strong>n Teilnehmern jegliche Informationen mit gleichem Inhalt zu gleichem Zeitpunkt zu übermitteln<br />
sind.<br />
Kolloquium<br />
Ein Meinungsaustausch zwischen Teilnehmern und <strong>de</strong>n Vertretern <strong>de</strong>s Auslobers sowie <strong>de</strong>n Vorprüfern<br />
und Preisrichtern darf zur Wahrung <strong>de</strong>r Chancengleichheit und <strong>de</strong>r Anonymität <strong>de</strong>r Verfasser von<br />
Wettbewerbsarbeiten nur auf Kolloquien erfolgen. Bei schwierigen Planungsaufgaben kann <strong>de</strong>r Auslober<br />
vor Ablauf <strong>de</strong>s ersten Drittels <strong>de</strong>r Bearbeitungszeit ein Kolloquium mit <strong>de</strong>n Wettbewerbsteilnehmern und<br />
Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Preisgerichts abhalten, um Gelegenheit zur Erörterung <strong>de</strong>r Aufgabenstellung zu geben.<br />
Rückfragen<br />
Für Rückfragen <strong>de</strong>r Wettbewerbsteilnehmer zur Auslobung muss in <strong>de</strong>r Bekanntmachung eine Frist<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n. Diese Frist muss vor Ablauf <strong>de</strong>s ersten Drittels <strong>de</strong>r Bearbeitungszeit liegen. Rückfragen<br />
sind schriftlich einzureichen, mündliche Anfragen dürfen nicht beantwortet wer<strong>de</strong>n.<br />
Kolloquiumsprotokoll und Antworten auf schriftliche Rückfragen wer<strong>de</strong>n vom Auslober - erfor<strong>de</strong>rlichenfalls<br />
unter Hinzuziehung von Preisrichtern – unter Wahrung <strong>de</strong>s Gleichheitsgrundsatzes zusammengestellt<br />
und allen Wettbewerbsteilnehmern sowie Preisrichtern und Vorprüfern vor Ablauf <strong>de</strong>r ersten Hälfte <strong>de</strong>r<br />
Bearbeitungszeit zugesandt. Diese Unterlagen sind Bestandteil <strong>de</strong>r Auslobung.<br />
Wird diese Frist überschritten, muss <strong>de</strong>r Einlieferungstermin entsprechend verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />
4.9 Eingang <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
Die formale Behandlung <strong>de</strong>r Wettbewerbsarbeiten hinsichtlich Kennzeichnung, Anonymisierung und<br />
Einlieferung ist in Anlage II RPW vorgegeben; die Wettbewerbsbeiträge bleiben anonym bis zur<br />
Entscheidung <strong>de</strong>s Preisgerichts.<br />
4.10 Vorprüfung<br />
Regelablauf und Min<strong>de</strong>stprüfumfang sind in Anlage III RPW abschließend vorgegeben.<br />
Abweichungen vom Regelablauf sind in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen bei Wahrung insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />
Grundsätze <strong>de</strong>r Anonymität und Gleichbehandlung möglich.<br />
Derartige Abweichungen sind in <strong>de</strong>r Dokumentation zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
4.11 Preisgericht<br />
Der Regelablauf ist von <strong>de</strong>r Konstituierung <strong>de</strong>s Preisgerichts bis zum Abschluss <strong>de</strong>r Preisgerichtstätigkeit<br />
abschließend in Anlage IV RPW bestimmt.<br />
Derzeit sind hierzu keine weiteren Hinweise angezeigt, das Preisgericht ist entsprechend seiner<br />
vertraglichen Verpflichtungen hieran gebun<strong>de</strong>n, ebenso wie an die Bestimmungen in §§ 15 ff VOF.<br />
4.12 Informationspflichten<br />
Gemäß § 16 Abs. 6 VOF iVm § 8 RPW sind die Teilnehmer durch Zusendung <strong>de</strong>s Protokolls über das<br />
Ergebnis <strong>de</strong>r Preisgerichtsentscheidung zu informieren.<br />
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IV.1<br />
Spätestens ein Monat nach <strong>de</strong>r Preisgerichtsentscheidung sind alle eingereichten Arbeiten öffentlich<br />
auszustellen.<br />
Das Ergebnis ist spätestens 48 Tage nach <strong>de</strong>r Preisgerichtsentscheidung mit einer Bekanntmachung<br />
nach § 14 Abs. 2 VOF mit Standardformular 13, „Bekanntmachung über die Ergebnisse von Wettbewerben“<br />
im EG-Amtsblatt zu veröffentlichen.<br />
4.13 Verhandlungsverfahren nach einem Wettbewerb<br />
Gem. § 17 Abs. 1 VOF iVm § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW ist bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Projekts einer <strong>de</strong>r<br />
Preisträger unter Würdigung <strong>de</strong>r Empfehlung <strong>de</strong>s Preisgerichts mit <strong>de</strong>n weiteren Planungsleistungen zu<br />
beauftragen, sofern kein wichtiger Grund <strong>de</strong>r Beauftragung entgegensteht und min<strong>de</strong>stens einer <strong>de</strong>r<br />
Preisträger eine einwandfreie Ausführung <strong>de</strong>r zu übertragen<strong>de</strong>n Leistungen gewährleistet.<br />
Im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF sind Aufträge über freiberufliche Leistungen grundsätzlich im<br />
Verhandlungsverfahren (Definition vgl. § 101 Abs. 4 GWB) mit vorherigem TWB zu vergeben (§ 3 Abs. 1<br />
VOF).<br />
Dem Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, an welchen Preisträger er vergeben will. Er ist<br />
insbeson<strong>de</strong>re nicht an die Reihenfolge <strong>de</strong>r Preisgerichtsentscheidung gebun<strong>de</strong>n.<br />
Soll an <strong>de</strong>n Gewinner o<strong>de</strong>r einen <strong>de</strong>r Preisträger vergeben wer<strong>de</strong>n, müssen grundsätzlich immer alle<br />
Preisträger <strong>de</strong>s Wettbewerbs zur Teilnahme an <strong>de</strong>n Verhandlungen aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine Ausnahme hierzu besteht nur, wenn sich <strong>de</strong>r Auslober in <strong>de</strong>r Bekanntmachung auf die Vergabe an<br />
<strong>de</strong>n 1. Preisträger gebun<strong>de</strong>n hat. Dann muss nur mit diesem verhan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Regelung in § 9 Abs.1 RPW, letzter Absatz, wonach „Planungswettbewerbe“ auch „ohne<br />
Verhandlungsverfahren“ ausgelobt wer<strong>de</strong>n können, gilt ausschließlich für Planungswettbewerbe zur<br />
„Lösung konzeptioneller Aufgaben“ d.h. ohne Realisierungsabsichten und anschließen<strong>de</strong> Auftragsvergabe.<br />
4.14 Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung und Auftragsverhandlung, Vergabeentscheidung<br />
Gegenstand dieses Verfahrensabschnitts sind die Vertragsverhandlungen zwischen Auftraggeber und<br />
<strong>de</strong>n Preisträgern mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Auftragserteilung. Verhan<strong>de</strong>ln heißt in diesem Zusammenhang, dass<br />
<strong>de</strong>r Auftraggeber die Teilnahmeberechtigung und Eignung (nur im Offener Wettbewerb), Auftragsinhalt<br />
und Auftragsbedingungen festlegt und die potentiellen Auftragnehmer darstellen, wie und zu welchen<br />
Konditionen sie die Leistung erbringen wer<strong>de</strong>n.<br />
Grundsätzlich gilt hierbei auch für Wettbewerbe die Maßgabe analog nach III.2 Nr. 4 VHF<br />
Weitergehen<strong>de</strong> Vorgaben zur Nutzung <strong>de</strong>r Wettbewerbsarbeiten und <strong>de</strong>s ausgeführten Werkes bei<br />
Beauftragung durch <strong>de</strong>n Auftraggeber sind erst im Auftragsfall individuell von <strong>de</strong>n Vertragspartnern zu<br />
vereinbaren.<br />
Bei <strong>de</strong>r Beauftragung ist falls zutreffend zu vereinbaren, dass <strong>de</strong>r Planer Än<strong>de</strong>rungen am ausgeführten<br />
Werk, die für die Nutzung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlich sind o<strong>de</strong>r die aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr und<br />
Verkehrssicherheit erfolgen müssen, zuzulassen hat.<br />
Detaillierte Hinweise zu urheberrechtlichen Belangen siehe in <strong>de</strong>n AVB (VII.10.1 bzw. VI.5 VHF) sowie<br />
VIII.A.4 VHF<br />
4.15 Information nach § 101a GWB<br />
Vor Beauftragung ist <strong>de</strong>n nichtberücksichtigten Preisträgern zunächst die Information nach § 101a GWB<br />
(Muster III.12) über die Vergabeentscheidung zu erteilen, also <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s vorgesehenen<br />
Auftragnehmers sowie die Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nichtberücksichtigung. Der Preisträger, <strong>de</strong>r beauftragt wer<strong>de</strong>n soll,<br />
ist zeitgleich von dieser Absicht zu informieren (Muster III.13).<br />
Es empfiehlt sich, diese Information vorab als Telefax zu versen<strong>de</strong>n, da dadurch mit <strong>de</strong>m Sen<strong>de</strong>bericht<br />
ein Zugangsbeleg vorliegt.<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 Seite 10 von 12
IV.1<br />
4.16 Auftragserteilung<br />
Der Auftrag darf erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist von 15 Kalen<strong>de</strong>rtagen (10 Kalen<strong>de</strong>rtage, wenn die Information<br />
per Fax/Email versandt wur<strong>de</strong>) erteilt wer<strong>de</strong>n und sofern von <strong>de</strong>r Vergabekammer kein Antrag auf<br />
Nachprüfung zugestellt wur<strong>de</strong>. Ein Vertrag, <strong>de</strong>r vor Fristablauf o<strong>de</strong>r ohne die Information nach § 101a<br />
GWB geschlossen wird, ist unwirksam nach § 101b GWB wenn ein solcher Verstoß in einem<br />
Nachprüfungsverfahren festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
4.17 Information nach § 14 Abs. 2 VOF<br />
Der Auftrag ist spätestens 48 Tage nach seiner Erteilung im EG-Amtsblatt mit <strong>de</strong>m Standardformular 13<br />
zu veröffentlichen.<br />
5. Wettbewerbe im Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />
Für diese Wettbewerbe gilt im übertragenen Sinne das oben in Nr. 4 festgelegte Verfahren.<br />
Anstelle <strong>de</strong>r Bekanntmachung im EG-Amtsblatt erfolgt eine Auslobung (mit Muster IV.5 VHF) mit<br />
Veröffentlichung in <strong>de</strong>n einschlägigen nationalen Medien (Staatsanzeiger, Kammermedien). Bei <strong>de</strong>r<br />
Abfassung <strong>de</strong>r Auslobung sind die Vorgaben in <strong>de</strong>n Hinweisen (IV.5.1 VHF) zu befolgen.<br />
Eine Zulassungsbeschränkung <strong>de</strong>r Teilnehmer auf regionale o<strong>de</strong>r lokale Bereiche ist unzulässig.<br />
Wettbewerbe außerhalb <strong>de</strong>s Anwendungsbereiches <strong>de</strong>r VOF unterliegen nicht <strong>de</strong>m Nachprüfungsverfahren<br />
nach GWB. Rechtsschutz unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes besteht nur auf zivilrechtlicher<br />
Ebene.<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s Haushaltsrechts ist we<strong>de</strong>r VOL noch VOF Grundlage für die Vergabe im Anschluss an<br />
einen Wettbewerb. Vom Gesetzgeber ist hier zu<strong>de</strong>m kein formelles Verfahren für die Auftragsanbahnung<br />
im Anschluss an <strong>de</strong>n Wettbewerb vorgeschrieben.<br />
Im Anwendungsbereich <strong>de</strong>s VHF sind jedoch auch für Vergaben im Haushaltsrecht<br />
§ 2 VOF Grundsätze<br />
§ 4 VOF Teilnehmer am Vergabeverfahren<br />
§ 5 VOF Nachweis <strong>de</strong>r Eignung<br />
grundsätzlich sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Aufträge für freiberufliche Leistungen im Haushaltsrecht wer<strong>de</strong>n im Wege einer Freihändigen Vergabe<br />
erteilt. Auch bei Vergaben nach Wettbewerben sind die Auftragsverhandlungen mit <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r einem <strong>de</strong>r<br />
Gewinner nach II.1 und analog III.2 Nr. 4.3 und 4.4 VHF durchzuführen und zu dokumentieren.<br />
Kooperatives Verfahren<br />
Diese Wettbewerbsform ist im Rahmen <strong>de</strong>r Entscheidung nach I.2.C VHF festzulegen.<br />
Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Staatlichen Bauverwaltung ist diese Wettbewerbsart nur für Maßnahmen unterhalb<br />
<strong>de</strong>s Schwellenwertes zulässig.<br />
Sie besteht aus zwei Abschnitten. Die zunächst „schrittweise Annäherung“ ist eine Folge von Kolloquien,<br />
in <strong>de</strong>nen ein Meinungsaustausch zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten (Auslober, Preisrichtern, ggfs.<br />
Sachverständigen, Vorprüfern und <strong>de</strong>n Wettbewerbsteilnehmern) über die Aufgabenstellung und<br />
mögliche Lösungen stattfin<strong>de</strong>t. Zwischen <strong>de</strong>n Kolloquien fin<strong>de</strong>t kein Meinungsaustausch statt. Das<br />
Verfahren dient dazu, die Wettbewerbsaufgabe weiterzuentwickeln. Das be<strong>de</strong>utet, dass auch das<br />
Wettbewerbsprogramm in <strong>de</strong>n Kolloquien weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n kann. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
Wettbewerbsaufgabe sind also bis zur letzten Kollquiumsnie<strong>de</strong>rschrift dieses Abschnitts möglich.<br />
Ausnahmen zur Wahrung <strong>de</strong>r Anonymität nach § 1 Abs. 4 RPW können in diesem Abschnitt nach § 3<br />
Abs. 4 RPW getroffen wer<strong>de</strong>n. Dies ist bereits in <strong>de</strong>r Auslobung klar festzulegen.<br />
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IV.1<br />
Die Dynamik eines solchen Verfahrens verlangt, die Zahl <strong>de</strong>r Wettbewerbsteilnehmer zu beschränken um<br />
ein effektives Ergebnis zu erlangen. Kooperative Verfahren sind insofern idR als nichtoffene Verfahren<br />
abzuwickeln.<br />
Der zweite Abschnitt ist dann <strong>de</strong>r eigentliche Wettbewerb, <strong>de</strong>ssen Beiträge dann bis zur Entscheidung<br />
anonym bleiben müssen.<br />
6. Aufbewahrung von Verfahrensunterlagen<br />
Siehe im Einzelnen III.2 Nr. 8 VHF<br />
7. Keine Nutzung <strong>de</strong>s Wettbewerbsergebnisses<br />
Sofern wichtige Grün<strong>de</strong> einer Beauftragung entgegenstehen, sind diese zu dokumentieren und <strong>de</strong>n<br />
Teilnehmern mitzuteilen.<br />
Die Wettbewerbsleistungen ebenso wie nicht beauftragte Leistungsanteile dürfen nur nach Erwerb eines<br />
Nutzungsrechtes gegen eine angemessene Vergütung an<strong>de</strong>rweitig genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Einzelfall ist nach VIII.A.4 zu verfahren.<br />
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IV.2<br />
Dokumentation Wettbewerb<br />
Min<strong>de</strong>stinhalt<br />
(Rügen, Nachprüfungsverfahren und dgl. sowie sonstiges sind an entsprechen<strong>de</strong>r Position <strong>de</strong>s<br />
Vermerkes mit weiteren Unterpunkten einzufügen.)<br />
0. Anlagen (Einzelauflistung)<br />
….<br />
1. Allgemeine Verfahrensdaten<br />
1.1 Name / Anschrift Auftraggeber<br />
1.2 Art / Gegenstand<br />
1.3 Wahl <strong>de</strong>r/s Wettbewerbsart/-verfahren<br />
1.4 Auftragswertermittlung<br />
2. Veröffentlichung<br />
2.1 Bekanntmachung vom … mit Standardformular 2 in …<br />
2.2 etwaige sonstige Veröffentlichungen vom … in …<br />
2.3 En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist ………<br />
2.4 Zusammenstellung eingegangener Teilnahmeanträge<br />
3.* Sofern Offener Wettbewerb*<br />
3.1 Versand <strong>de</strong>r Auslobungsunterlagen<br />
3.* Sofern Nichtoffener Wettbewerb: Auswahlverfahren*<br />
3.1 Ergebnis <strong>de</strong>r Ausschlussprüfung nach § 4 VOF /<br />
Auflistung <strong>de</strong>r Bewerber mit Ausschluss-Begründung<br />
3.2 Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Eignungskriterien nach § 5 VOF / Erläuterung <strong>de</strong>r Gewichtung<br />
3.3.1 Auflistung <strong>de</strong>r Bewerber mit Begründung ihrer Auswahl<br />
3.3.2 Auflistung <strong>de</strong>r Bewerber mit Begründung ihrer Ablehnung<br />
3.3.3 Grün<strong>de</strong> für die Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote<br />
3.4 Mitteilung nach § 9 Abs. 5 VOF<br />
3.5 Versand <strong>de</strong>r Auslobungsunterlagen<br />
3.* Sofern Kooperatives Verfahren*<br />
3.1 Ablauf <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>s Meinungsaustausches<br />
3.2 Kolloquiumsnie<strong>de</strong>rschriften<br />
4. Ergebnis <strong>de</strong>r Vorprüfung/Preisgerichtsentscheidung<br />
4.1 Nie<strong>de</strong>rschrift über das Ergebnis <strong>de</strong>r Vorprüfung<br />
4.2 Protokoll <strong>de</strong>r Preisgerichtssitzung<br />
5. Mitteilung Wettbewerbsergebnis<br />
Bekanntmachung vom ... mit Standardformular ...<br />
6. Verhandlungsverfahren<br />
6.1 Auffor<strong>de</strong>rung zur Teilnahme<br />
6.2 Termin Abgabefrist<br />
6.3 Verhandlungsgespräche (Einzelgesprächsdaten/-nie<strong>de</strong>rschriften)<br />
6.4 Auswertungsergebnis<br />
6.5 Benennung <strong>de</strong>s erfolgreichen Bewerbers/Begründung für die vorgesehene Beauftragung mit<br />
Auftragskriterien/Auftragsanteil <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bewerber ggfs weiterzugeben beabsichtigt, falls<br />
bekannt<br />
6.6 Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Verzicht auf eine Auftragserteilung<br />
7. Information <strong>de</strong>r nicht berücksichtigten Bewerber (§ 101a GWB)<br />
- Tag <strong>de</strong>r Absendung …<br />
- Beginn <strong>de</strong>r Frist … / - En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Frist … , 24.00 Uhr<br />
- Frühest möglicher Termin <strong>de</strong>r Auftragserteilung …<br />
8. Auftragserteilung<br />
mit Schreiben / Vertrag vom …<br />
9. Mitteilung nach § 14 Abs. 2 VOF<br />
Bekanntmachung vom ... mit Standardformular 13 über <strong>de</strong>n vergebenen Auftrag<br />
Vergabevermerk erstellt von:<br />
…………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………….. ……………………………………….<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 1
IV.3<br />
Ausfüllhilfe „Auftragsbekanntmachung“ (Standardformular 2)<br />
Immer zu beachten<strong>de</strong> Vorbemerkungen:<br />
1. Grundsatz: Neben <strong>de</strong>n Eigenerklärungen nach § 5 Abs. 2 VOF sind weitere Erklärungen und Nachweise<br />
nur in <strong>de</strong>m Umfang zu for<strong>de</strong>rn, als dies durch <strong>de</strong>n potentiellen Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist; diese<br />
weiteren Erklärungen sind in <strong>de</strong>r Dokumentation zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
2. Die Bekanntmachung muss alle notwendigen Angaben zur Auslobung gemäß Anlage I RPW umfassen,<br />
VORGABEN IM „TEILNAHMEANTRAG“ MÜSSEN IDENTISCH SEIN MIT DEN VORGABEN IN DIESER<br />
„BEKANNTMACHUNG“!<br />
3. Grundsatz: Bei <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen ist nach § 2 Abs. 4 VOF die angemessenen Beteiligung<br />
kleinerer Büros und von Berufsanfängern zu beachten. Die Möglichkeit einer solchen Beteiligung ergibt sich<br />
ausnahmslos aus <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Eignungskriterien.<br />
Für die Verfahren zur Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungsaufträgen im Bereich <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
und Sicherheit sind mit Durchführungsverordnung (EU) 842/2011 eigene Standardformulare eingeführt<br />
wor<strong>de</strong>n. Für die Bekanntmachung solcher Verfahren ist ergänzend zu dieser Ausfüllhilfe bis zum<br />
Inkrafttreten <strong>de</strong>r VSVgV <strong>de</strong>r Erlass <strong>de</strong>s BMWT vom 26.07.2011 Az IB6-260004 maßgebend.<br />
4. Erläuterung zur Ausfüllhilfe:<br />
Linke Spalte:<br />
Original-Formulartext<br />
rechte Spalte:<br />
fett (normal):<br />
fett (Kursiv):<br />
Normalschrift:<br />
Pflichttexte (siehe Leitfa<strong>de</strong>n<br />
III.2, 1.1, Nr.1 VHF)<br />
Bedarfstext (einzelfallbezogen,<br />
falls zutreffend)<br />
erläutern<strong>de</strong> Hinweise<br />
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG<br />
Richtlinie 2004/18/EG<br />
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLEN<br />
Offizielle Bezeichnung<br />
Postanschrift<br />
Kontaktstelle(n)<br />
Internet-Adresse(n)<br />
Weitere Auskünfte erteilen:<br />
Weitere Unterlagen verschicken<br />
Pprojekte/Teilnahmeanträge sind zu richten an:<br />
Zwingend sind die Angaben zu offizieller Bezeichnung,<br />
Postanschrift, Telefon- und Faxnummer sowie Email-Adresse.<br />
Die Angabe <strong>de</strong>r Internet-Adresse (URL) ist freiwillig.<br />
Land: Deutschland<br />
Anzukreuzen ist: die oben genannten Kontaktstellen<br />
Anzukreuzen ist: die oben genannten Kontaktstellen.<br />
Anzukreuzen ist: die oben genannten Kontaktstellen<br />
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS<br />
Bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist anzukreuzen:<br />
Ministerium o<strong>de</strong>r sonstige zentral- o<strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>sstaatliche<br />
Behör<strong>de</strong> einschließlich regionaler o<strong>de</strong>r lokaler<br />
Unterabteilungen sowie die Haupttätigkeit <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Ressorts.<br />
Bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (einschl.<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßen im Rahmen <strong>de</strong>r Auftragsverwaltung) ist<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 1
IV.3<br />
anzukreuzen: Regional- o<strong>de</strong>r Lokalbehör<strong>de</strong>.<br />
I.3) HAUPTTÄTIGKEITEN<br />
Als Haupttätigkeit ist im Hochbau die entspr.<br />
Ressortzuordnung anzukreuzen, im Straßenbau ist<br />
Sonstiges anzukreuzen und „Straßenbau“ einzutragen.<br />
I.4) AUFTRAGSVERGABE IM AUFTRAG ANDERER ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag<br />
an<strong>de</strong>rer öffentlicher Auftraggeber<br />
Anzukreuzen ist: Nein<br />
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS<br />
II.1) BESCHREIBUNG<br />
II.1.1) Bezeichnung <strong>de</strong>s Wettbewerbs/Projekts<br />
durch <strong>de</strong>n öffentlichen Auftraggeber<br />
Vom Auftraggeber gewählte Bezeichnung, Zweck, Anlass, die<br />
Registriernummer <strong>de</strong>r einschlägigen Berufskammer.<br />
Der Wettbewerb unterliegt <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r RPW.<br />
II.1.2) Kurze Beschreibung<br />
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche<br />
Aufträge (CPV)<br />
… <strong>de</strong>r Wettbewerbsaufgabe sowie bei interdisziplinären<br />
Wettbewerben <strong>de</strong>r jeweiligen Fachbeiträge. Eine ausführliche<br />
Beschreibung ist sofern aus Platzgrün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
abrufbar zur Verfügung zu stellen. Neben <strong>de</strong>r<br />
Aufgabenbeschreibung ist darzustellen:<br />
-Die für die Lösung <strong>de</strong>r Aufgabe maßgeblichen Rechtsgrundlagen<br />
und technischen Regelwerke<br />
- Der Umfang und Inhalt <strong>de</strong>r einzureichen<strong>de</strong>n Unterlagen<br />
Die Angaben sind entsprechend einzutragen. Das<br />
Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (Common<br />
Procurement Vocabulary – CPV) ist in <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />
Nr. 213/2008 in <strong>de</strong>r Fassung vom 28.11.2007 eingeführt.<br />
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ANGABEN<br />
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER<br />
Sofern aus Platzgrün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich, ist nachstehen<strong>de</strong>s ggfs<br />
in einer abrufbaren Unterlage zur Verfügung zu stellen. Dann<br />
ist hier auf <strong>de</strong>n dortigen Inhalt zu verweisen.<br />
Hier sind je nach Wettbewerbsart die Kriterien für die<br />
fachlichen, persönlichen Zulassungs-voraussetzungen (§ 4<br />
RPW bzw. §§ 4, 5 VOF) zu benennen. Diese sind bei<br />
Bewerber-/Arbeitsgemein-schaften von je<strong>de</strong>m seiner<br />
Mitglie<strong>de</strong>r zu erfüllen, bzw bei interdisziplinären<br />
Wettbewerben von allen Teilnehmern <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Fachrichtungen.<br />
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten <strong>de</strong>s<br />
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten<br />
<strong>de</strong>r Vertragsparteien <strong>de</strong>s WTO-Übereinkommens über<br />
das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).<br />
(Gemäß WTO-Übereinkommen vom 15.06.2004 sind dies<br />
neben <strong>de</strong>n EU-Mitgliedsstaaten: USA, Kanada,<br />
Hongkong/China, Japan, Südkorea, Schweiz)<br />
Es darf nicht auf Teilnehmer eines (o<strong>de</strong>r einem Teil <strong>de</strong>r)<br />
Mitgliedstaates beschränkt wer<strong>de</strong>n, ebenso nicht auf die<br />
Grundlage eines rechtlichen Status <strong>de</strong>r Teilnehmer (also<br />
Beschränkung auf nur natürliche o<strong>de</strong>r nur juristische<br />
Personen, § 4 Abs. 1 VOF).<br />
Achtung:<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 2
IV.3<br />
Bei offenen Wettbewerben sind die nachstehen<strong>de</strong>n<br />
Eignungskriterien nach § 5 Abs. 2 VOF im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
späteren Auftragsverhandlung zu prüfen. Deshalb sind diese<br />
Kriterien hier bereits vollumfänglich zu benennen, da § 11<br />
VOF die strikte Trennung von Eignungs- und<br />
Zuschlagskriterien verlangt und eine Nennung <strong>de</strong>r<br />
Eignungskriterien erst mit <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung<br />
nicht zulässt.<br />
Bei nichtoffenen Wettbewerben ist <strong>de</strong>r Teilnehmerkreis nach<br />
<strong>de</strong>n hier anhand ein<strong>de</strong>utiger nichtdiskriminieren<strong>de</strong>r<br />
aufgabenbezogen zu benennen<strong>de</strong>r Kriterien und <strong>de</strong>n<br />
Grundsätzen <strong>de</strong>r Gleichbehandlung und Transparenz vor<br />
Versand <strong>de</strong>r Auslobungsunterlagen auszuwählen. In <strong>de</strong>n<br />
späteren Auftragsverhandlungen ist dann keine<br />
Eignungsprüfung mehr erfor<strong>de</strong>rlich. Deshalb empfiehlt es sich<br />
nicht, „zusätzliche fachliche Anfor<strong>de</strong>rungen“ (nach § 4 Abs. 1<br />
Satz 6 RPW) erst mit <strong>de</strong>n Wettbewerbs-unterlagen zu stellen.<br />
Allgemeine Kriterien:<br />
Objektbezogene*) Berufshaftpflichtversicherung über …<br />
€ für Personenschä<strong>de</strong>n sowie über … € für Sachschä<strong>de</strong>n<br />
bei einem, in einem Mitgliedstaat <strong>de</strong>r EU o<strong>de</strong>r eines<br />
Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen<br />
Wirtschaftsraum<br />
zugelassenen<br />
Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das<br />
Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit<br />
uneingeschränkt erhalten bleiben.<br />
Die gefor<strong>de</strong>rte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsunternehmens erfüllt wer<strong>de</strong>n, mit <strong>de</strong>r<br />
dieses <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten<br />
Haftpflichtleistungen und Deckungs-nachweise im<br />
Auftragsfall zusichert.<br />
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschal<strong>de</strong>ckungen<br />
(also ohne Unterscheidung nach Sach- und<br />
Personenschä<strong>de</strong>n) ist eine Erklärung <strong>de</strong>s Versicherungsunternehmens<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, dass bei<strong>de</strong><br />
Scha<strong>de</strong>nskategorien im Auftragsfall parallel zueinan<strong>de</strong>r<br />
mit <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Deckungssummen abgesichert sind.<br />
*) „Objektbezogene“ nur, soweit in <strong>de</strong>n Vertragsmustern <strong>de</strong>s<br />
VHF vorgesehen!<br />
Bewerbergemeinschaften haften gesamt-schuldnerisch.<br />
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem<br />
Teilnahmeantrag eine von allen Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
unterzeichnete Erklärung abzugeben, in <strong>de</strong>r alle<br />
Mitglie<strong>de</strong>r aufgeführt sind und <strong>de</strong>r bevollmächtigte<br />
Vertreter aufgezeigt ist, <strong>de</strong>r die Mitglie<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Vergabestelle vertritt.<br />
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglie<strong>de</strong>r einer<br />
Gemeinschaft sind unzulässig und führen zur<br />
Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerber-<br />
/Arbeitsgemeinschaften im weiteren Verfahren.<br />
Einzutragen ist bei Architekten- und Ingenieurleistungen:<br />
Vertragsgrundlage wer<strong>de</strong>n das Vertragsmuster sowie die<br />
Allgemeinen Vertragbedingungen (AVB) <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers (siehe VI.3). Honorare und Vergütungen<br />
ermitteln sich nach <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über das Nichtvorliegen von<br />
Ausschlussgrün<strong>de</strong>n nach § 11 Abs. 1 Buchst. a – g sowie<br />
Abs. 4 Buchst. a – d VOF.<br />
Ein etwaiges Verlangen, dass diese Erklärung mit einem<br />
Auszug aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>szentralregister zu belegen ist,<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 3
IV.3<br />
wi<strong>de</strong>rspräche § 11 Abs. 2 VOF.<br />
FBT sollten unabhängig sein von ausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen, Beteiligten einer Gemeinschaftsmaß-nahme<br />
und sonstigen vom Wettbewerb tangierten Unternehmen. Da<br />
die VOF die Unabhängigkeit nicht zwingend vorschreibt,<br />
muss sich <strong>de</strong>r Auftrageber früh-zeitig entschei<strong>de</strong>n, ob er<br />
konzerngebun<strong>de</strong>ne Bewerber zulassen will.<br />
Einzutragen ist <strong>de</strong>shalb ggfs:<br />
Angabe von rechtlichen und/o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
Verknüpfungen zu an<strong>de</strong>ren Unternehmen.<br />
Ist <strong>de</strong>r inländische Bewerber eine Juristische Person, zu<br />
<strong>de</strong>ren satzungsgemäßem Geschäftszweck die <strong>de</strong>m Projekt<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Fach-/Planungsleistungen gehören, ist<br />
dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird,<br />
dass einer <strong>de</strong>r Gesellschafter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bevollmächtigte<br />
Vertreter <strong>de</strong>r juristischen Person und <strong>de</strong>r verantwortliche<br />
Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt.<br />
Auswärtige Bewerber mit <strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit eines<br />
Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r eines<br />
Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen<br />
Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für<br />
ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung<br />
ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach <strong>de</strong>r<br />
Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von<br />
Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im<br />
Auftragsfalle die Vorgaben <strong>de</strong>s Art 2 BauKaG erfüllt sind.<br />
Einzutragen ist bei Planungsleistungen soweit im Einzelfall<br />
zutreffend:<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Bauvorlageberechtigung nach Art. 61<br />
BayBO über die berufliche Befähigung <strong>de</strong>s Bewerbers<br />
und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Führungskräfte <strong>de</strong>s Unter-nehmens,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r für die Dienstleistungsverantwortlichen<br />
Personen durch Nachweis <strong>de</strong>r<br />
Berechtigung zur Führung einer Berufs-bezeichnung<br />
(Architekt, Innenarchitekt, Land-schaftsarchitekt,<br />
beraten<strong>de</strong>r Ingenieur, Stadt-planer) gemäß <strong>de</strong>m<br />
Baukammergesetz (BauKaG) vom 09.Mai 2007<br />
Berechtigung <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Stand-sicherheitsnachweises<br />
gemäß Art. 62 Abs. 2 BayBO<br />
Der erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnisse <strong>de</strong>s Brand-schutzes<br />
gemäß Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO durch Eintrag in<br />
einer eigenen Liste <strong>de</strong>r Bayer. Architekten- o<strong>de</strong>r<br />
Ingenieuerekammer Bau<br />
Studiennachweise und Bescheinigungen<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über die technische Leitung<br />
<strong>de</strong>s Unternehmens<br />
Wirtschaftliche und finanzielle Kriterien:<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über <strong>de</strong>n Gesamtumsatz <strong>de</strong>s<br />
Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechen<strong>de</strong><br />
Dienstleistungen in <strong>de</strong>n letzten drei Geschäftsjahren.<br />
Falls zutreffend:<br />
Firmensitz <strong>de</strong>s Bewerbers und seiner Nie<strong>de</strong>rlassungen.<br />
Sofern die Ausführung durch eine Nie<strong>de</strong>rlassung<br />
erfolgen soll, sind die vorstehend abgefragten Daten<br />
sowohl für das Gesamt-unternehmen (Hauptsitz), als<br />
auch die fragliche Nie<strong>de</strong>rlassung zu erstellen.<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 4
IV.3<br />
Bilanzen/Bilanzauszüge, falls <strong>de</strong>ren Veröffentlichung<br />
nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsrecht <strong>de</strong>s Mitgliedsstaates, in<br />
<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers über das jährliche Mittel <strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>n letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl <strong>de</strong>r<br />
Führungskräfte <strong>de</strong>s/r Bewerbers / Bewerbergemeinschaft<br />
und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kapazitäten an<strong>de</strong>rer Unternehmen, geglie<strong>de</strong>rt<br />
nach Berufsgruppen, analog zu <strong>de</strong>n Angaben in III.2.1<br />
(berufliche Befähigung).<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>s Bewerbers/<strong>de</strong>r<br />
Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Qualität<br />
und seiner Untersuchungs- und<br />
Forschungsmöglichkeiten, z.B. Fortbildungszertifikate<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers, welche Teile <strong>de</strong>s Auftrages<br />
unter Umstän<strong>de</strong>n als Unteraufträge vergeben wer<strong>de</strong>n<br />
sollen.<br />
Will sich <strong>de</strong>r Bewerber bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>s Auftrages <strong>de</strong>r<br />
Leistungen an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen, hat er diese<br />
vor Zuschlagserteilung zu benennen.<br />
Eine entsprechen<strong>de</strong> Verpflichtungserklärung dieser<br />
Unternehmen ist<br />
auf Anfor<strong>de</strong>rung nachzureichen<br />
(o<strong>de</strong>r in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen:<br />
mit <strong>de</strong>r Bewerbung vorzulegen)<br />
Sofern im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlich, sind die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Angaben nach § 5 Abs. 5 lit. g VOF zu verlangen.<br />
Technische Kriterien:<br />
Auflistung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Projektverantwortlichen, <strong>de</strong>r<br />
Mitarbeiter am Projekt, Nachweise zu <strong>de</strong>ren Berufszulassung<br />
und Befähigung sowie Organigramm dieser<br />
Beschäftigten.<br />
Auflistung <strong>de</strong>r wesentlichen, vom Bewerber in <strong>de</strong>n<br />
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (aus<br />
abgeschlossenen und/o<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Projekten o<strong>de</strong>r<br />
Wettbewerbserfolgen), mit Angabe <strong>de</strong>r Objektbezeichnung,<br />
<strong>de</strong>r Herstellungskosten <strong>de</strong>r Maßnahme, <strong>de</strong>s<br />
Leistungszeitraumes, <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>s öffentl.<br />
o<strong>de</strong>r privaten Auftraggebers sowie einer Bescheinigung<br />
dieser Auftraggeber.<br />
Diese Auflistung ist auf max. ... Projekte zu beschränken.<br />
Anzahl und Qualifikation <strong>de</strong>r Beschäftigten, <strong>de</strong>rer sich <strong>de</strong>r<br />
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>s<br />
Dienstleistungsauftrages bedienen will.<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Bewerbers zu Ausstattung, Gerät und<br />
technischer Ausrüstung, über die <strong>de</strong>r Bewerber/die<br />
Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung <strong>de</strong>r Dienstleistung<br />
verfügen wird.<br />
Nachweis über beson<strong>de</strong>re Erfahrungen im Umgang mit …<br />
Sofern im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlich, sind die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Angaben nach § 5 Abs. 7 (Zertifizierung) und 8<br />
(Umweltmanagement) VOF zu verlangen.<br />
III.2) Angaben zu einem beson<strong>de</strong>ren Berufsstand<br />
Anzukreuzen ist i. d. Regel: ja<br />
Anzugeben ist:<br />
<strong>de</strong>m Berufsstand <strong>de</strong>r Architekten, (beraten<strong>de</strong>n)<br />
Ingenieure, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten,<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 5
IV.3<br />
Stadtplaner, sonstigen Fachplaner<br />
ABSCHNITT IV: VERFAHREN<br />
IV.1) ART DES WETTBEWERBS<br />
Entsprechen<strong>de</strong>s ankreuzen, Teilnehmerzahlen eintragen;<br />
Angaben hierzu sind nur bei nichtoffenen Wettbewerben<br />
notwendig; es empfiehlt sich aber, nur einen Eintrag bei<br />
„Höchstzahl“ zu machen.<br />
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER (bei einem nichtoffenem Wettbewerb)<br />
Angaben hierzu sind nur bei nichtoffenen Wettbewerben<br />
notwendig<br />
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE<br />
Hier sind bei offenen Wettbewerben die für das Preisgericht<br />
bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Entscheidungskriterien zu benennen.<br />
Bei nichtoffenen Wettbewerben kann auf die Auslobung<br />
verwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die Bewertung <strong>de</strong>r Eignungskriterien nach §§ 4, 5 VOF<br />
sind die Kriterien zu benennen, die eine tragen<strong>de</strong> Rolle bei<br />
<strong>de</strong>r Auswahlentscheidung spielen, z. B. wenn das<br />
Hauptgewicht auf <strong>de</strong>r fachlichen Eignung steht, damit sich die<br />
Bewerber hierauf einstellen können.<br />
Achtung:<br />
Wer<strong>de</strong>n Regeln bei <strong>de</strong>r Gewichtung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien z.B.<br />
mittels einer Bewertungsmatrix aufgestellt, muss dies hier<br />
aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gleichbehandlung und Transparenz<br />
mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
IV.4) VERWALTUNGSANGABEN<br />
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber<br />
IV.4.2) Bedingungen für Erhalt von Vertrags- und<br />
ergänzen<strong>de</strong>n Unterlagen<br />
IV.4.3) Schlusstermin für die Anfor<strong>de</strong>rung von<br />
Unterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Einsichtnahme<br />
IV.4.4) Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur<br />
Teilnahme an ausgewählte Bewerber<br />
IV.4.5) Sprache(n) in <strong>de</strong>r (<strong>de</strong>nen) Projekte o<strong>de</strong>r<br />
Teilnahmeanträge verfasst wer<strong>de</strong>n können<br />
Statt eines Az kann die Vergabe-/Auftragnummer eingetragen<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
Eine Schutzgebühr für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Wettbewerbsunterlagen<br />
kann verlangt wer<strong>de</strong>n. Entsprechen<strong>de</strong>s ist mit <strong>de</strong>n<br />
Regelungen für die Rückzahlung unter<br />
„Zahlungsbedingungen“ einzutragen<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Daten eintrage<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Daten eintrage<br />
Anzukreuzen ist „folgen<strong>de</strong> Amtssprache“, einzutragen:<br />
„<strong>de</strong>utsch“<br />
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT<br />
IV.5.1) Angaben zu Preisen<br />
VI.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer<br />
VI.5.3) Folgeaufträge<br />
Anzukreuzen ist i. d. Regel: ja,<br />
Anzahl und Höhe sind einzutragen<br />
Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit <strong>de</strong>n Honoraren<br />
verrechnet<br />
Entsprechen<strong>de</strong>s ankreuzen<br />
VI.5.4) Entscheidung <strong>de</strong>s Preisgerichts<br />
Hier ist nein anzukreuzen<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 6
IV.3<br />
VI.5.5) Namen <strong>de</strong>r ausgewählten Preisrichter<br />
In <strong>de</strong>r Regel auszufüllen<br />
ABSCHNITT VI: WEITERE ANGABEN<br />
VI.1) ANGABEN ZU MITTELN DER EU<br />
Anzukreuzen ist i.d.R.: Nein<br />
Hier sind EU-För<strong>de</strong>rmittel gemeint.<br />
VI.2) ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
Bei nichtoffenen Wettbewerben:<br />
Mit <strong>de</strong>n Bewerbungsunterlagen ist <strong>de</strong>r<br />
„Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser<br />
Antrag, in <strong>de</strong>m die gewünschten Informationen und<br />
Nachweise dieser Bekanntmachung zusammen-gefasst<br />
sind, weitere Formulare, das Vertragsmuster und die<br />
Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) können bei <strong>de</strong>r<br />
Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unter<br />
www. heruntergela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
ACHTUNG: DIE VORGABEN IM TEILNAHMEANTRAG<br />
MÜSSEN IDENTISCH SEIN MIT DEN VORGABEN IN DER<br />
BEKANNTMACHUNG !!!<br />
Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im<br />
verschlossenen Umschlag mit entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Kennzeichnung beim Auftraggeber auf <strong>de</strong>m Postweg<br />
o<strong>de</strong>r direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie<br />
nicht fristgerecht eingereichte Teilnahme-anträge bzw.<br />
formlose Anträge wer<strong>de</strong>n im weiteren Verfahren nicht<br />
berücksichtigt.<br />
In <strong>de</strong>r Regel ist ein Hinweis einzutragen, ob Kolloquien<br />
geplant sind und wie dazu eingela<strong>de</strong>n wird, sowie<br />
an<strong>de</strong>renfalls Fristen für etwaige Rückfragen und <strong>de</strong>ren<br />
gebün<strong>de</strong>lter Beantwortung.<br />
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger wer<strong>de</strong>n<br />
beson<strong>de</strong>rs auf die Möglichkeit <strong>de</strong>r Bildung von Bewerber-<br />
/Arbeitsgemeinschaften hingewiesen.<br />
Bei Arch.- und Ingenieurleistungen:<br />
Vertragsgrundlage wer<strong>de</strong>n im Auftragsfall das<br />
Vertragsmuster sowie die Allgemeinen<br />
Vertragsbedingungen (AVB) <strong>de</strong>s Auftraggebers. Honorare<br />
und Vergütungen ermitteln sich nach <strong>de</strong>n jeweils<br />
gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Die Planungsaufgabe wird <strong>de</strong>r Honorarzone ...<br />
zugeordnet.<br />
Die Anzahl <strong>de</strong>r kompletten Bewerbungsunterlagen soll<br />
maximal … Seiten DIN A 4 sowie sonstige Unterlagen mit<br />
maximal … Seiten in DIN A 3 nicht überschreiten.<br />
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN / NACHPRÜFUNGSVERFAHREN<br />
VI 3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-<br />
/Nachprüfungsverfahren<br />
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren<br />
Einzutragen wäre die zuständige Vergabekammer (Süd- o<strong>de</strong>r<br />
Nordbayern)<br />
kein Eintrag<br />
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen<br />
Einzutragen ist immer:<br />
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 7
IV.3<br />
Beantragung eines Nachprüfungsverfahren vor <strong>de</strong>r<br />
Vergabekammer 15 Kalen<strong>de</strong>rtage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4<br />
GWB)<br />
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von<br />
Rechtsbehelfen erteilt<br />
Einzutragen ist die Vergabestelle<br />
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG<br />
Datum eintragen<br />
Anhang A<br />
Entsprechend auszufüllen sofern nicht mit I.1 übereinstimmend<br />
o<strong>de</strong>r ergänzend erfor<strong>de</strong>rlich<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 8
IV.4<br />
Wettbewerb im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF<br />
Bekanntmachung Staatsanzeiger<br />
Vergabenummer<br />
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber<br />
I.1 Name und Anschrift <strong>de</strong>s Öffentlichen Auftraggebers (Vergabestelle)<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Telefon<br />
E-Mail<br />
Fax<br />
Internet<br />
Anh. A Anschrift für nähere Auskünfte, für Anfor<strong>de</strong>rung von Unterlagen, für Teilnahmeanträge<br />
Abschnitt II: Gegenstand <strong>de</strong>s Wettbewerbes<br />
II.1.1<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Wettbewerbsaufgabe<br />
II.1.2<br />
Art <strong>de</strong>s Auftrags<br />
Dienstleistungsauftrag<br />
Dienstleistungskategorie Nr.:<br />
(Dienstleistungskategorien 1 – 27 siehe Richtlinie 2004/18/EG, Anhang II)<br />
Ort <strong>de</strong>r Dienstleistung:<br />
weitere Informationen<br />
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sind <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt <strong>de</strong>r Europäischen Union www.simap.europa.eu<br />
auf <strong>de</strong>r Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong><br />
zu entnehmen<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
IV.5<br />
Auslobung<br />
1,<br />
Anlass und Zweck <strong>de</strong>s Wettbewerbes:<br />
2.<br />
Auslober:<br />
Vertreten durch:<br />
Freistaat Bayern*<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland*<br />
2a.<br />
Registriernummer <strong>de</strong>r -Kammer in Bayern<br />
3.<br />
Gegenstand/Art <strong>de</strong>s Wettbewerbs<br />
4.<br />
Zulassungsbereich<br />
5.<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Wettbewerbsaufgabe<br />
6.<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n jeweiligen Fachbeiträgen* (nur bei interdisziplinären Wettbewerben)<br />
7.<br />
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen <strong>de</strong>s Wettbewerbs*<br />
8.<br />
Teilnahmeberechtigung<br />
9.<br />
Benennung aller Teilnehmer */Teilnehmer von außerhalb <strong>de</strong>s Zulassungsbereiches: *:<br />
10.1<br />
Preisrichter:<br />
10.2<br />
Stellvertreten<strong>de</strong> Preisrichter:<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 1
IV.5<br />
10.3<br />
Vorprüfer:<br />
10.4<br />
Sachverständige: *<br />
11.<br />
Schutzgebühr, Rückgabefrist <strong>de</strong>r unbeschädigten Wettbewerbsunterlagen *<br />
12.<br />
Einlieferungstermin, Kennzeichnungsart <strong>de</strong>r Unterlagen, Einreichungsadresse<br />
13.<br />
Termine für Rückfragen, Antworten hierzu und Kolloquium<br />
14.<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Wettbewerbsleistung<br />
15.<br />
Verbindliche Vorgaben und Anregungen <strong>de</strong>s Auslobers<br />
16.<br />
Verbindliche Beurteilungskriterien für das Preisgericht<br />
17.<br />
Anzahl und Höhe <strong>de</strong>r Preise, Anerkennungen *, Bearbeitungshonorar *<br />
18.<br />
Wettbewerbsbedingungen,<br />
19.<br />
Verfassererklärung<br />
20.<br />
Sprache<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 2
IV.5<br />
21.<br />
Rechtsgrundlagen, Technische Regelwerke für die Lösung <strong>de</strong>r Wettbewerbsaufgabe<br />
22.1<br />
Art, Umfang und allgemeine Bedingungen <strong>de</strong>r vorgesehenen Beauftragung<br />
22.2<br />
Erklärung zur Auftragsabsicht<br />
22.3<br />
Erklärung zur Honorarzone, <strong>de</strong>n Honorargrundlagen<br />
22.4<br />
Vorgesehener Auftragsumfang und <strong>de</strong>ssen Bedingungen<br />
23.<br />
Sonstiges<br />
* ) nicht zutreffen<strong>de</strong>s streichen<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 3
IV.5.1<br />
Erläuterungen und Hinweise zur Auslobung<br />
sind kursiv gedruckt. Die fett gedruckten Texte sind immer unverän<strong>de</strong>rt zu übernehmen.<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Das Auslobungsmuster IV.5 VHF ist nur bei Wettbewerben außerhalb <strong>de</strong>s Anwendungsbereiches <strong>de</strong>r<br />
VOF nach Maßgabe <strong>de</strong>r Nr. 5 <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Umfang und Inhalt sind durch die Liste <strong>de</strong>r Anlage I RPW bestimmt, mit * versehene Auflistungen sind<br />
zu streichen falls im Einzelfall nicht zutreffend.<br />
Zu 1.<br />
Anlass und Zweck <strong>de</strong>s Wettbewerbes:<br />
Sofern <strong>de</strong>r Wettbewerb durch Dritte abgewickelt wird o<strong>de</strong>r Dritte mitwirken, ist dies hier ergänzend<br />
anzugeben.<br />
Zu 3.<br />
Gegenstand/Art <strong>de</strong>s Wettbewerbs<br />
Gegenstand:<br />
Gebäu<strong>de</strong>planung, städtebauliche Planung, Flächennutzungs- und /o<strong>de</strong>r Bebauungsplanung,<br />
Freianlagenplanung, Landschaftsplanung, Innenraumplanung, Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlage,<br />
technische Fachplanung, Kunst, Design, etc<br />
Ziel:<br />
Umsetzung <strong>de</strong>r Planungslösung o<strong>de</strong>r konzeptionelle Lösung<br />
Art:<br />
Offen/nichtoffen/kooperatives Verfahren<br />
falls zwei Phasen: Beschreibung <strong>de</strong>r Phaseninhalte<br />
zu 4.<br />
Zulassungsbereich<br />
Eine regionale, lokale o<strong>de</strong>r sonstige Beschränkung <strong>de</strong>r Teilnehmer ist gemäß EG-Vertrag<br />
grundsätzlich unzulässig.<br />
Zu 5.<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Wettbewerbsaufgabe<br />
Den Teilnehmern wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Unterlagen zur Verfügung gestellt:<br />
- Auflistung (z. Bsp.: Aufgabenbeschreibung, Raumprogramm, Planunterlagen, Bil<strong>de</strong>r, Mo<strong>de</strong>lleinsatz,<br />
etc.)<br />
- Erläuterung, wie die Unterlagen übergeben, zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n<br />
- Angaben zum Datenschutz bzw zur Weiterverwendung von Datenbestän<strong>de</strong>n<br />
- Ggfs Gebühr ohne Rückerstattung<br />
Die Unterlagen <strong>de</strong>s Auslobers sind vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln. Veröffentlichungen o<strong>de</strong>r die<br />
Weitergabe an Dritte bedürfen <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auslobers.<br />
Die eigentliche Aufgabenbeschreibung muss u. a. auch bauordnungsrechtlichen und sonstigen<br />
Randbedingungen enthalten.<br />
Zu 6.<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n jeweiligen Fachbeiträgen*<br />
Punkt ist nur bei interdisziplinärem Wettbewerb aufzulisten<br />
Disziplinen sind z. B. Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Freianlagen, Verkehrsplanung, etc<br />
Die einzelnen Disziplinen sind in <strong>de</strong>rselben Tiefe zu beschreiben wie in Nr. 5.<br />
Zu 7.<br />
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen <strong>de</strong>s Wettbewerbs<br />
Angaben beispw. hinsichtlich energetischer Vorgaben, Betriebs-, Nutzungs-, Unterhaltskosten,<br />
Nachhaltigkeit, Lebenszyklus<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 1
IV.5.1<br />
Zu 8.<br />
Teilnahmeberechtigung<br />
Berufliche Qualifikation:<br />
Hier sind die Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Berufsstand darzustellen, also die erfor<strong>de</strong>rlichen Nachweise <strong>de</strong>r<br />
Berechtigung zur Führung <strong>de</strong>r Berufsbezeichnungen wie Architekt, Stadtplaner, etc),<br />
Bauvorlageberechtigung bzw weitere berufliche Befähigung o<strong>de</strong>r Berechtigung zur Erstellung<br />
bautechnischer Nachweise.<br />
alle Auslobungen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige<br />
-natürliche Personen mit <strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union o<strong>de</strong>r eines Vertragsstaates <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n Europäischen Wirtschaftsraum;<br />
sie erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur<br />
Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach <strong>de</strong>r Richtlinie 2005/36/EG über die<br />
Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben<br />
<strong>de</strong>s Art 2 BauKaG (bzw zutreffen<strong>de</strong>s je nach Berufsstand!!) erfüllt sind.<br />
-juristische Personen, wenn <strong>de</strong>r satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind,<br />
die <strong>de</strong>r Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der zu benennen<strong>de</strong> bevollmächtigte Vertreter und<br />
<strong>de</strong>r Verfasser <strong>de</strong>r Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllen, die an<br />
eine natürliche Person gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
-Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind<br />
teilnahmeberechtigt, wenn je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Je<strong>de</strong>s<br />
Mitglied <strong>de</strong>r Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft ist zu benennen.<br />
Eignungsnachweise analog §§ 4, 5 VOF:<br />
Bei offenen Wettbewerben sind die Eignungsnachweise im Rahmen <strong>de</strong>r späteren Auftragsverhandlung<br />
zu prüfen.<br />
Bei nichtoffenen Wettbewerben ist <strong>de</strong>r Teilnehmerkreis vor Versand <strong>de</strong>r Auslobungsunterlagen auf<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Eignungsnachweise und sonstigen aufgabenbezogenen Kriterien sowie <strong>de</strong>n<br />
Grundsätzen <strong>de</strong>r Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz auszuwählen. In <strong>de</strong>n<br />
späteren Auftragsverhandlungen ist dann keine Eignungsprüfung mehr erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Für bei<strong>de</strong> Wettbewerbsarten sind <strong>de</strong>shalb in <strong>de</strong>r Auslobung min<strong>de</strong>stens die nach § 5 Abs. 2 VOF zu<br />
verlangen<strong>de</strong>n Eignungsnachweise zu benennen; die entsprechen<strong>de</strong>n Vorgaben sind aus <strong>de</strong>n in Nr.<br />
III.1 <strong>de</strong>r Ausfüllhilfe IV.3 VHF vorgegebenen Pflichttexte zu übernehmen.<br />
Für die Bewertung <strong>de</strong>r Eignung nach §§ 4, 5 VOF sind die Kriterien zu benennen, die eine tragen<strong>de</strong><br />
Rolle bei <strong>de</strong>r Auswahlentscheidung spielen, z. B. wenn das Hauptgewicht auf <strong>de</strong>r fachlichen Eignung<br />
steht, damit sich die Bewerber hierauf einstellen können.<br />
Wer<strong>de</strong>n Regeln für die Bepunktung und Gewichtung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien z.B. mittels einer<br />
Bewertungsmatrix aufgestellt, muss dies hier aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gleichbehandlung und Transparenz<br />
mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
Teilnehmerzahl bei nichtoffenen Wettbewerben:<br />
Die geplante Teilnehmerzahl ist analog IV.1 <strong>de</strong>r Bekanntmachung anzugeben.<br />
Zu 11.<br />
Schutzgebühr, Rückgabefrist *<br />
Näheres siehe Leitfa<strong>de</strong>n IV.1 VHF<br />
Zu 12.<br />
Einlieferungstermin, Kennzeichnungsart <strong>de</strong>r Unterlagen, Einreichungsadresse<br />
…ggfs. können für Unterlagen und Mo<strong>de</strong>ll unterschiedliche Termine vorgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Wettbewerbsunterlagen sind rechts oben durch eine sechsstellige Kennzahl aus<br />
arabischen Ziffern (… cm/ … cm) zu kennzeichnen.<br />
Bei Abgabe <strong>de</strong>r Wettbewerbsarbeiten durch Dritte gilt im Zweifelsfall das Datum <strong>de</strong>s<br />
Lieferscheines.<br />
Zur Wahrung <strong>de</strong>r Anonymität ist als Absen<strong>de</strong>r die Anschrift <strong>de</strong>s Auslobers anzugeben.<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 2
IV.5.1<br />
Zu 13.<br />
Termine für Rückfragen, Antworten hierzu, Kolloquium:<br />
Näheres siehe Leitfa<strong>de</strong>n IV.1 VHF<br />
Rückfragen können schriftlich bis … eingereicht wer<strong>de</strong>n. Mündliche Anfragen sind nicht<br />
statthaft. Alle Teilnehmer erhalten bis zum … eine Antwort zu allen schriftlich eingegangenen<br />
Rückfragen. Sie wird Bestandteil <strong>de</strong>r Auslobung.<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Sofern Teilnehmer dies bis … beantragen, veranstaltet <strong>de</strong>r Auslober ggfs ein Kolloquium; ein<br />
Anspruch hierauf besteht nicht. Einladung ergeht geson<strong>de</strong>rt. Das Protokoll <strong>de</strong>s Kolloquiums<br />
wird Bestandteil <strong>de</strong>r Auslobung.<br />
Zu 14.<br />
die gefor<strong>de</strong>rten Wettbewerbsleistungen<br />
Vorzugeben ist <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r abzugeben<strong>de</strong>n Unterlagen (Zeichnungen, elektr. Datenträger,<br />
Berechungen, Mo<strong>de</strong>ll) einschließlich Maßstab, Formatgröße <strong>de</strong>r Unterlagen, Bezugswerte, Zulassung<br />
von Legen<strong>de</strong>n, farbliche Darstellungen ja/nein, Umfang von Erläuterungen, Unterlagenverzeichnis,<br />
etc.<br />
Je<strong>de</strong>r Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Nicht verlangte Leistungen wer<strong>de</strong>n von<br />
<strong>de</strong>r Beurteilung ausgeschlossen.<br />
Zu 16.<br />
die für das Preisgericht bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Beurteilungskriterien<br />
Hier sind die vom Preisgericht beschlossenen Kriterien zu benennen<br />
Zu 17.<br />
Anzahl und Höhe <strong>de</strong>r Preise, Anerkennungen*, Bearbeitungshonorare*<br />
Preise (und ggfs Anerkennungen) sind einzeln anzugeben, sonstiges sofern zutreffend<br />
Im Falle einer Beauftragung wer<strong>de</strong>n im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen in Höhe <strong>de</strong>s<br />
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet.<br />
Zu 18.<br />
Wettbewerbsbedingungen ...<br />
Der Wettbewerb unterliegt <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r RPW in <strong>de</strong>r gültigen Fassung zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Auslobung. Die §§ 2, 4 und 5 VOF wer<strong>de</strong>n analog angewen<strong>de</strong>t.<br />
Zu 19.<br />
Verfassererklärung<br />
Siehe Muster IV.9 VHF<br />
Die beiliegen<strong>de</strong> Erklärung (Verfassererklärung) ist rechtsverbindlich unterzeichnet zusammen<br />
mit <strong>de</strong>n Wettbewerbsarbeiten in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.<br />
Zu 21.<br />
Rechtsgrundlagen, Technische Regeln für die Lösung <strong>de</strong>r Wettbewerbsaufgabe<br />
Zutreffen<strong>de</strong>s ist aufzulisten,<br />
z. B. BayBO, Liste <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r als Technischen Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln nach<br />
Art. 3 BayBO, Sonstiges (Bebauungsplan, Planfeststellung, etc), Ortssatzungen, VStättV, GaragenV<br />
zu 22.<br />
Vorgesehener Auftragsumfang und –bedingungen<br />
Erklärung, ob <strong>de</strong>r Auftrag an <strong>de</strong>n Gewinner o<strong>de</strong>r an einen o<strong>de</strong>r mehrere <strong>de</strong>r Gewinner beabsichtigt ist,<br />
sowie zu Honorar, Honorarzone, Leistungsbild und Leistungsphasen.<br />
Eine Bindung an <strong>de</strong>n ersten Preisträger (Gewinner) ist nur nach Zustimmung <strong>de</strong>r Obersten<br />
Technischen Instanz möglich.<br />
Erklärung, dass keine Beauftragung erfolgt, wenn das Wettbewerbsziel eine konzeptionelle Lösung<br />
ist.<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 3
IV.5.1<br />
Die Auftragsbedingungen und Vertragsgrundlagen im Auftragsfall:<br />
Vertragsgrundlage wer<strong>de</strong>n im Auftragsfall das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen<br />
Vertragsbedingungen (AVB) <strong>de</strong>s Auftraggebers. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach<br />
<strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Zu 23.<br />
Sonstiges<br />
-Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung (Vorprüfung, Preisgericht, etc)<br />
-zur Abholung von Unterlagen nicht prämierter Arbeiten:<br />
Die prämierten Arbeiten (Preise und Anerkennungen*) wer<strong>de</strong>n Eigentum <strong>de</strong>s Auslobers. Nicht<br />
prämierte Arbeiten können ab … nach vorheriger … abgeholt wer<strong>de</strong>n. Nicht abgeholte Arbeiten<br />
und Mo<strong>de</strong>lle wer<strong>de</strong>n … unfrei zurückgesandt.<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 4
IV.6<br />
Eingang <strong>de</strong>r Bewerbung: ..............………………<br />
Bewerber-Nr.: ……………………………………..<br />
Teilnahmeantrag<br />
Bitte Zutreffen<strong>de</strong>s ausfüllen bzw. ankreuzen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise beifügen. Alle Anlagen zu diesem<br />
Antrag sind im letzten Blatt <strong>de</strong>s Antrags vollständig aufzulisten. Dieser Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Wettbewerb:<br />
Nr.:<br />
Wettbewerbsaufgabe:<br />
Allgemeine Informationen<br />
Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft<br />
ausführen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rlassung<br />
vertragsschließen<strong>de</strong> Stelle / Nie<strong>de</strong>rlassung<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
Land<br />
Telefon / Fax<br />
E-Mail<br />
Homepage<br />
das/die Unternehmen besteht/en seit<br />
Rechtsform <strong>de</strong>s / <strong>de</strong>r Unternehmen<br />
Hauptgesellschafter, Adresse<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Zuordnungen (z. B.: „Zu III.1“) beziehen sich auf die Nummern <strong>de</strong>r Wettbewerbsbekanntmachung.<br />
Zu III.1 und 2<br />
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen<br />
Gefor<strong>de</strong>rte Kautionen und Sicherheiten<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherungs<strong>de</strong>ckung entsprechend <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
Bekanntmachung ist beigefügt.<br />
Rechtsform <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft<br />
Wir bieten als Bewerbergemeinschaft an.<br />
Eine von allen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung <strong>de</strong>s<br />
bevollmächtigten Vertreters liegt <strong>de</strong>n Bewerbungsunterlagen bei.<br />
Die Angaben unter Nr. III.1, Nr. III.2 und VI.2 <strong>de</strong>r Bekanntmachung sind auf die Bewerbergemeinschaft<br />
bezogen anzugeben!<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 Seite 1 von 4
IV.6<br />
Persönliche Lage <strong>de</strong>s Bewerbers<br />
Eine Person, <strong>de</strong>ren Verhalten meinem / unserem Unternehmen zuzuordnen ist, ist aufgrund <strong>de</strong>r in<br />
§ 4 Abs. 6 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt wor<strong>de</strong>n.<br />
Es liegt folgen<strong>de</strong>r, in § 4 Abs. 9 lit. a mit d VOF erwähnter Umstand vor:<br />
Ich bin / wir sind wirtschaftlich mit an<strong>de</strong>ren Unternehmen verknüpft.<br />
Die Erläuterung <strong>de</strong>r Art meiner wirtschaftlichen Verknüpfung ist beigefügt<br />
Ich / wir wer<strong>de</strong>n auftragsbezogen in relevanter Weise mit an<strong>de</strong>ren Unternehmen zusammenarbeiten.<br />
Die Erläuterung <strong>de</strong>r auftragsbezogenen Zusammenarbeit ist beigefügt<br />
Auflagen hinsichtlich <strong>de</strong>r Eintragungen in ein Berufsregister siehe unten.<br />
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird erbracht durch<br />
Vorlage von Bilanzen o<strong>de</strong>r Bilanzauszügen<br />
Erklärung über <strong>de</strong>n Gesamtumsatz und <strong>de</strong>n Umsatz für entsprechen<strong>de</strong><br />
Dienstleistungen in <strong>de</strong>n letzten drei Geschäftsjahren<br />
an<strong>de</strong>re Nachweise:<br />
Beschäftigte/Führungskräfte<br />
Eine Erklärung über das jährliche Mittel meiner in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren Beschäftigten sowie<br />
über meine Führungskräfte <strong>de</strong>r letzten drei Jahre, jeweils geglie<strong>de</strong>rt nach Berufsgruppen, liegt bei.<br />
Eine Erklärung über die technische Leitung meines Unternehmens liegt bei.<br />
Qualitätsmanagement<br />
Eine Beschreibung meiner/unserer Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Qualität und <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Kontrolle durch liegt bei.<br />
bzw.<br />
Ich/Wir wer<strong>de</strong>/n mich/uns <strong>de</strong>r Kapazitäten an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen.<br />
Eine Erklärung, welche Teile <strong>de</strong>s Auftrages unter Umstän<strong>de</strong>n vergeben wer<strong>de</strong>n sollen, liegt bei.<br />
Ein Verzeichnis <strong>de</strong>r benannten Unternehmen liegt bei.<br />
Die Verpflichtungserklärung/en dieses/r Unternehmen, dass diesem/n die<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel zur Verfügung stehen, liegt/en be<br />
Technische Leistungsfähigkeit<br />
Als Projektverantwortliche/r wird/wer<strong>de</strong>n benannt:<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Berufszulassung/Eignung durch<br />
Eintrag in das Berufsregister , Nachweis liegt bei<br />
Bescheinigung <strong>de</strong>r , Nachweis liegt bei<br />
, Nachweis liegt bei<br />
(z.B. Bauvorlageberechtigung, berufliche Qualifikation, Referenzen, Stellung im Unternehmen, Dauer <strong>de</strong>r<br />
Unternehmenszugehörigkeit, etc)<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 Seite 2 von 4
IV.6<br />
Nachweis <strong>de</strong>r beruflichen Befähigung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Projektverantwortlichen durch<br />
, Nachweis liegt bei<br />
, Nachweis liegt bei<br />
, Nachweis liegt bei<br />
, Nachweis liegt bei<br />
Mitarbeiter am Projekt<br />
Für die Fachkräfte, die für <strong>de</strong>n Auftrag zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n, wird für je<strong>de</strong> Person <strong>de</strong>r Nachweis<br />
<strong>de</strong>r Befähigung geführt.<br />
Hierfür wird jeweils vorgelegt: Referenzobjekte, Befähigung, berufliche Qualifikation, Nachweis <strong>de</strong>r<br />
Berechtigung zum Führen <strong>de</strong>r Berufsbezeichnung, Stellung im Unternehmen, Dauer <strong>de</strong>r<br />
Unternehmenszugehörigkeit, geplanter Aufgabenbereich für <strong>de</strong>n Auftrag<br />
Eine tabellarische Auflistung <strong>de</strong>r für die Leistungen vorgesehenen Personen liegt bei.<br />
Ein Organigramm <strong>de</strong>r für die Leistungen vorgesehenen Projektverantwortlichen und Mitarbeiter am<br />
Projekt liegt bei.<br />
Erbrachte Leistungen<br />
Eine tabellarische Auflistung <strong>de</strong>r wesentlichen in <strong>de</strong>n letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren<br />
erbrachten Leistungen, Projekte o<strong>de</strong>r Wettbewerbserfolge<br />
mit Angabe <strong>de</strong>r Objektbezeichnung, <strong>de</strong>r Herstellungskosten, <strong>de</strong>s Leistungszeitraumes, <strong>de</strong>s<br />
Leistungsbil<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Leistungsphasen sowie <strong>de</strong>r Auftraggeber und <strong>de</strong>ssen Ansprechpartner liegt bei.<br />
Die Bescheinigung/en über diese beauftragten und erbrachten Leistungen<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> eines öffentlichen Auftraggebers liegt bei<br />
<strong>de</strong>r/eines privaten Auftraggeber/s, und/o<strong>de</strong>r ersatzweise<br />
eine Eigenerklärung über einen privaten Auftrag liegt/en bei<br />
Ausstattung meines Unternehmens<br />
Eine Erklärung über die Ausstattung, die Geräte, die technische Ausrüstung, die Softwareausstattung<br />
für diese Dienstleistung, die Datenaustauschformate für Zeichnungen, Berechnungen, LV- Dateien u.<br />
Dimensionierungen, die , über die mein/unser Unternehmen verfügt, liegt bei.<br />
Nachweise über meine/unsere beson<strong>de</strong>re Erfahrung in liegt bei .<br />
Erbringung <strong>de</strong>r Dienstleistung durch einen beson<strong>de</strong>ren Berufsstand<br />
Ich/Wir erfülle/n die Voraussetzungen <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Bekanntmachung genannten beson<strong>de</strong>ren<br />
Berufsstands.<br />
Der Nachweis meiner/unserer Voraussetzung für <strong>de</strong>n genannten Berufsstand über Eintragung in das<br />
Berufsregister <strong>de</strong>r liegt bei<br />
Die Nachweise nach Art. 2 BauKaG liegen bei.<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Voraussetzung für <strong>de</strong>n genannten Berufsstand liegt für je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r<br />
Bewerbergemeinschaft bei.<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Voraussetzung für <strong>de</strong>n genannten Berufsstand liegt für je<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Unternehmer, <strong>de</strong>ren Kapazität ich mich/wir uns bediene/en, bei.<br />
Der Nachweis zur Berechtigung <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Standsicherheitsnachweises gemäß Art. 62 Abs. 2<br />
BayBO liegt bei<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnisse <strong>de</strong>s Brandschutzes nach Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO<br />
liegt bei.<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 Seite 3 von 4
IV.6<br />
Zu III.3.1 und 2) Juristische Personen<br />
Erklärungen über die Namen und die berufliche Qualifikation <strong>de</strong>r Personen (Gesellschafter,<br />
bevollmächtigte/r Vertreter, <strong>de</strong>r/die verantwortliche/n Projektbearbeiter), die für die Ausführung <strong>de</strong>r<br />
betreffen<strong>de</strong>n Dienstleistung verantwortlich sein sollen, liegen bei.<br />
Verzeichnis aller vom Bewerber / <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft beigefügten Unterlagen<br />
(Bitte in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>s Bewerbungsbogens eintragen)<br />
Diese Unterlagen sind Bestandteil dieser Eigenerklärung.<br />
……………………………………......................................……….<br />
Ort<br />
Datum<br />
………………………………… …………………………………….. …………………………………………..<br />
Unterschrift/en<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 Seite 4 von 4
IV.7<br />
Eingang <strong>de</strong>r Bewerbung:<br />
Bewerber-Nr.:<br />
Verzeichnis benannter Unternehmen<br />
Bitte Zutreffen<strong>de</strong>s ausfüllen bzw. ankreuzen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise beifügen.<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Nr.:<br />
Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft:<br />
Wettbewerb:<br />
Wettbewerbsaufgabe:<br />
Ich/Wir benenne/n gemäß Nr. III.1 <strong>de</strong>r Bekanntmachung folgen<strong>de</strong>/s Unternehmen, <strong>de</strong>ssen/<strong>de</strong>rer<br />
ich mich/wir uns für die Erfüllung <strong>de</strong>s Auftrages bedienen will/wollen sowie Art und Umfang<br />
<strong>de</strong>r insofern auszuführen<strong>de</strong>n Leistungen:<br />
Unternehmen 1:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
Unternehmen 2:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
Unternehmen 3:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
Unternehmen 4:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
IV.8<br />
Eingang <strong>de</strong>r Bewerbung:<br />
Bewerber-Nr.:<br />
Verpflichtungserklärung für Teilleistungen benannter Unternehmen<br />
Bitte Zutreffen<strong>de</strong>s ausfüllen bzw. ankreuzen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise beifügen.<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft:<br />
Wettbewerb:<br />
Nr.:<br />
Wettbewerbsaufgabe:<br />
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle <strong>de</strong>r Auftragsvergabe an <strong>de</strong>n o.g. Bewerber, die in Nr. ,<br />
Formblatt IV.7 (Verzeichnis benannter Unternehmen) für mein/unser Unternehmen<br />
beschriebenen Teilleistungen zu erbringen:<br />
Unternehmen Nr.:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistung/en:<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
IV.9<br />
Verfassererklärung / Erklärung <strong>de</strong>r Bewerbergemeinschaft<br />
Kennzahl.:<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Nr.:<br />
Wettbewerb:<br />
Wettbewerbsaufgabe:<br />
Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
Bevollmächtigter Vertreter <strong>de</strong>r<br />
Bewerbergemeinschaft<br />
Hiermit erkläre/n ich/wir,<br />
dass ich/wir <strong>de</strong>r/die geistige/n Urheber meiner/unserer Wettbewerbsarbeit bin/sind<br />
dass ich/wir zum Zwecke <strong>de</strong>r weiteren Bearbeitung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Wettbewerb zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Aufgabe<br />
die Befugnis zur Nutzung und Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Wettbewerbsarbeit sowie zur Einräumung<br />
zweckentsprechen<strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>n Auslober besitze/n<br />
dass ich/wir mit <strong>de</strong>r Beauftragung zur weiteren Bearbeitung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Auslobung<br />
einverstan<strong>de</strong>n bin/sind<br />
dass ich/wir zur Durchführung <strong>de</strong>s Auftrags berechtigt und in <strong>de</strong>r Lage bin/sind.<br />
dass wir im Falle <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Verhandlung nach § 11 VOF eine Bieter/-<br />
Arbeitsgemeinschaft bil<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r bevollmächtigte Vertreter die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Bewerbergemeinschaft gegenüber <strong>de</strong>r Vergabestelle vertritt.<br />
Ort, Datum<br />
_______________________<br />
<strong>de</strong>n _________________<br />
Unterschrift / en:<br />
_________________________ ________________________ ________________________<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 1
IV.10<br />
Informationsschreiben<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung/Maßnahme<br />
Bek. im Supplement <strong>de</strong>s Amtsblatt <strong>de</strong>r EU vom<br />
Ihre Bewerbung vom<br />
Nr.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Wir bedanken uns für Ihre Bewerbung zur vorstehen<strong>de</strong>n Bekanntmachung.<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens teilen wir Ihnen in Anlehnung an § 10 Abs. 5 VOF mit, dass<br />
wir Sie im weiteren Verfahren nicht beteiligen können.<br />
Die Nichtberücksichtigung begrün<strong>de</strong>t sich wie folgt.<br />
…<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010
V.1<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen nach VOL<br />
Verträge über freiberufliche Dienstleistungen sind nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>r VOL (Teile A und B) zu<br />
vergeben und abzuwickeln, wenn<br />
<br />
Art und Umfang ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend zu beschreiben sind<br />
und<br />
<br />
<strong>de</strong>r Auftragswert ohne Umsatzsteuer <strong>de</strong>n in § 2 VgV festgelegten Schwellenwert erreicht<br />
o<strong>de</strong>r übersteigt.<br />
Hierzu gibt es keine Vertragsmuster und Formblätter.<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010
Auftragsnummer:<br />
VI.1<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen zu <strong>de</strong>n Verträgen für freiberuflich Tätige<br />
- AVB -<br />
Bereich Hochbau<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Allgemeine Pflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligen<br />
§ 3 Vertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
§ 4 Auskunftspflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 5 Herausgabeanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
§ 6 Urheberrecht<br />
§ 7 Zahlungen<br />
§ 8 Kündigung<br />
§ 9 Haftung und Verjährung<br />
§ 10 Haftpflichtversicherung<br />
§ 11 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />
§ 12 Arbeitsgemeinschaft<br />
§ 13 Anwendbares Recht<br />
§ 14 Schriftform<br />
© VHF Bayern - Stand November 2010 Seite 1 von 7
Auftragsnummer:<br />
VI.1<br />
§ 1<br />
Allgemeine Pflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
1.1 Die Leistungen müssen <strong>de</strong>n allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik, <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftlichkeit, einschließlich <strong>de</strong>r Grundsätze und Voraussetzungen für einen späteren wirtschaftlichen<br />
Betrieb <strong>de</strong>s Bauwerks / <strong>de</strong>r baulichen Anlage und <strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Bestimmungen<br />
entsprechen. Die Leistungsanfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Auftragnehmer wer<strong>de</strong>n durch<br />
die Sachkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Auftraggebers nicht gemin<strong>de</strong>rt.<br />
1.2 Der Auftragnehmer hat insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Regelwerke in <strong>de</strong>r jeweils für die Zeit <strong>de</strong>r Planung<br />
und <strong>de</strong>r Baudurchführung gelten<strong>de</strong>n Fassung zu beachten:<br />
1.2.1 die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RBBau), bzw. die<br />
Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben <strong>de</strong>s Freistaats Bayern (RLBau)<br />
1.2.2 die gesetzlichen Bestimmungen <strong>de</strong>s Öffentlichen Vergabewesens in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
Fassung wie:<br />
- die §§ 7, 24, 34, 54, 55, 56, 58 und 59 Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung (BHO) und ihre Verwaltungsvorschriften,<br />
bzw. Art. 7, 24, 34, 54, 55, 56, 58 und 59 Bayerische Haushaltsordnung<br />
(BayHO) und ihre Verwaltungsvorschriften,<br />
- <strong>de</strong>n Vierten Teil <strong>de</strong>s Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),<br />
- die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).<br />
1.2.3 die Vergabe- und Vertragsordnung bzw. Verdingungsordnungen:<br />
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ,<br />
- die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL),<br />
1.2.4 das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Freistaates Bayern (<strong>VHB</strong> Bayern)<br />
1.3 Als Sachwalter seines Auftraggebers darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Unternehmer- o<strong>de</strong>r Lieferanteninteressen<br />
vertreten. Er hat gemäß seinem Berufs- und Stan<strong>de</strong>srecht im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Vertrages ihm übertragene Vermögensbetreuungspflichten ausschließlich für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
wahrzunehmen.<br />
1.4 We<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Auftragnehmer noch eine <strong>de</strong>r in § 16 Abs. 1 und 2 VgV genannten Personen dürfen<br />
in einem von ihm vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren für einen Bewerber o<strong>de</strong>r Bieter<br />
tätig sein. Dies gilt für alle Vergabeverfahren oberhalb, unterhalb o<strong>de</strong>r außerhalb (s. § 100 Abs.<br />
2 GWB) <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r VgV festgelegten Schwellenwerte für EG-Vergabeverfahren.<br />
1.5 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach <strong>de</strong>n Anordnungen und Anregungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
zu erfüllen. Etwaige Be<strong>de</strong>nken hat er <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
Er hat seine vereinbarten Leistungen vor ihrer endgültigen Ausarbeitung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
und <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten abzustimmen.<br />
Die Haftung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Leistungen wird<br />
durch die Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und die Entgegennahme von Arbeitsergebnissen<br />
durch ihn nicht eingeschränkt.<br />
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob seiner Planung öffentlich-rechtliche<br />
Hin<strong>de</strong>rnisse und Be<strong>de</strong>nken entgegenstehen.<br />
1.6 Notwendige Überarbeitungen <strong>de</strong>r Unterlagen bei unverän<strong>de</strong>rtem Programm und bei nur unwesentlich<br />
verän<strong>de</strong>rten For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers begrün<strong>de</strong>n keinen Anspruch auf zusätzliche<br />
Vergütung.<br />
Nicht vereinbarte Leistungen, die <strong>de</strong>r Auftraggeber zur Herstellung <strong>de</strong>r baulichen Anlage for<strong>de</strong>rt,<br />
hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer mit zu übernehmen, es sei <strong>de</strong>nn, sein Büro ist auf <strong>de</strong>rartige Leistungen<br />
nicht eingerichtet. Soweit Leistungsbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r HOAI angesprochen sind, richten sich<br />
Vergütungsanspruch und Vergütungshöhe nach diesen Bestimmungen. Die Vergütung ist vor<br />
Leistungsbeginn schriftlich zu vereinbaren.<br />
© VHF Bayern - Stand November 2010 Seite 2 von 7
Auftragsnummer:<br />
VI.1<br />
Bei <strong>de</strong>r Leistungserbringung ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer an die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig<br />
anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau - (Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s) bzw.<br />
Haushaltsunterlage - Bau – (Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Freistaates Bayern) gebun<strong>de</strong>n. Der Auftragnehmer<br />
hat die vom Auftraggeber vor Leistungserbringung mitgeteilte bzw. vertraglich vereinbarte<br />
Kostenobergrenze unter Einschluss aller planerischen Maßnahmen zur Optimierung <strong>de</strong>s<br />
Planungskonzepts zu beachten.<br />
Wird erkennbar, dass die in <strong>de</strong>r haushaltsmäßig anerkannten Entscheidungsunterlage - Bau -<br />
(Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s) bzw. Haushaltsunterlage - Bau – (Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Freistaates<br />
Bayern) haushaltsmäßig anerkannten Kosten (Kostenobergrenze) o<strong>de</strong>r die vereinbarten<br />
Termine bei <strong>de</strong>r Verfolgung <strong>de</strong>r bisherigen Planung o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />
einer Leistung nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n, hat er <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich unter Darlegung<br />
<strong>de</strong>r aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und <strong>de</strong>ren Auswirkungen auf Kosten, Qualität,<br />
Termine und Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>s Objekts zu unterrichten.<br />
1.7 Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro zu erbringen. Nur mit<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers ist eine Unterbeauftragung zulässig.<br />
§ 2<br />
Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer<br />
und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligen<br />
2.1 Weisungsbefugter Vertragspartner auf Auftraggeberseite ist nur die vertragsschließen<strong>de</strong> Stelle,<br />
nachstehend Auftraggeber genannt.<br />
2.2 Der Auftraggeber unterrichtet <strong>de</strong>n Auftragnehmer rechtzeitig über die Leistungen, die an<strong>de</strong>re<br />
fachlich Beteiligte zu erbringen haben und über die mit diesen vereinbarten Termine / Fristen.<br />
2.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben<br />
und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen<br />
können. Verzögert sich <strong>de</strong>r Projektablauf, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer verpflichtet, dies unverzüglich<br />
schriftlich <strong>de</strong>m Auftraggeber anzuzeigen.<br />
2.4 Wenn während <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten auftreten, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer unverzüglich<br />
schriftlich die Entscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers herbeizuführen.<br />
§ 3<br />
Vertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
3.1 Der Auftragnehmer ist zur Wahrung <strong>de</strong>r Rechte und <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>s Auftraggebers im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet.<br />
Er hat <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich über Umstän<strong>de</strong> zu unterrichten, aus <strong>de</strong>nen sich Ansprüche<br />
gegen mit <strong>de</strong>r Bauausführung beauftragte Unternehmen ergeben können.<br />
Die Geltendmachung <strong>de</strong>rartiger Ansprüche obliegt <strong>de</strong>m Auftraggeber.<br />
3.2 Finanzielle Verpflichtungen für <strong>de</strong>n Auftraggeber darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht eingehen. Dies<br />
gilt auch für <strong>de</strong>n Abschluss, die Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung<br />
neuer Preise.<br />
3.3 Der Auftragnehmer darf Dritten ohne Einwilligung <strong>de</strong>s Auftraggebers keine Pläne aushändigen<br />
und keine Auskünfte geben, die sich auf das Vorhaben beziehen. Nr. 2.3 bleibt unberührt.<br />
§ 4<br />
Auskunftspflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
4.1 Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>m Auftraggeber auf Anfor<strong>de</strong>rung über seine Leistungen unverzüglich<br />
und ohne beson<strong>de</strong>re Vergütung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren<br />
für die Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist.<br />
© VHF Bayern - Stand November 2010 Seite 3 von 7
Auftragsnummer:<br />
VI.1<br />
§ 5<br />
Herausgabeanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
5.1 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrags angefertigten Unterlagen - Pläne o<strong>de</strong>r<br />
Zeichnungen als Transparentpausen und digitale Datenträger - sind an <strong>de</strong>n Auftraggeber herauszugeben;<br />
sie wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ssen Eigentum. Die <strong>de</strong>m Auftragnehmer überlassenen Unterlagen<br />
sind <strong>de</strong>m Auftraggeber spätestens nach Erfüllung seines Auftrags zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte,<br />
die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.<br />
§ 6<br />
Urheberrecht<br />
6.1 Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und das ausgeführte Werk ganz o<strong>de</strong>r in<br />
Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers auf Nutzung,<br />
Än<strong>de</strong>rung und Veröffentlichung dieser Werke nach 6.1.1 bis 6.1.5<br />
Als Werke <strong>de</strong>r Baukunst im Sinne <strong>de</strong>s Urheberrechtsgesetzes sind solche Unterlagen und<br />
Bauwerke anzusehen, die eine persönliche, geistige Schöpfung <strong>de</strong>s Auftragnehmers darstellen<br />
und einen so hohen Grad an individueller ästhetischer Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus<br />
<strong>de</strong>r Masse <strong>de</strong>s alltäglichen Bauschaffens herausragen.<br />
Gegen fachliche Weisungen <strong>de</strong>s Auftraggebers kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht einwen<strong>de</strong>n, dass<br />
die von ihm im Rahmen <strong>de</strong>s Auftrags erstellten Pläne und Unterlagen seinem Urheberrecht unterliegen.<br />
6.1.1 Sofern <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht nur mit <strong>de</strong>r Vorplanung und <strong>de</strong>r Entwurfsplanung eines<br />
Bauwerks beauftragt wor<strong>de</strong>n ist, darf <strong>de</strong>r Auftraggeber die Unterlagen für die im Vertrag<br />
genannte Baumaßnahme und das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
nutzen. Die Unterlagen dürfen auch für eine etwaige Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s ausgeführten<br />
Werks benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
6.1.2 Sofern <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht nur mit <strong>de</strong>r Vorplanung und <strong>de</strong>r Entwurfsplanung eines<br />
Bauwerks beauftragt wor<strong>de</strong>n ist, darf <strong>de</strong>r Auftraggeber die Unterlagen sowie das ausgeführte<br />
Werk ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftragnehmers än<strong>de</strong>rn, wenn dies für die Nutzung <strong>de</strong>s<br />
Gebäu<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Unterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
ausgeführten Werks zu Entstellungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Beeinträchtigungen im Sinne von §<br />
14 Urheberrechtsgesetz führen o<strong>de</strong>r die Interessenabwägung im Einzelfall ergibt, dass<br />
das Gebrauchsinteresse <strong>de</strong>s Auftraggebers hinter <strong>de</strong>m Schutzinteresse <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
zurücktreten muss. In <strong>de</strong>n in Satz 2 genannten Fällen wird <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n<br />
Auftragnehmer über das Vorhaben unterrichten und ihm Gelegenheit geben, innerhalb<br />
einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Zeit mitzuteilen, ob und in welcher<br />
Weise er mit einer Än<strong>de</strong>rung einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />
6.1.3 Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />
Das Veröffentlichungsrecht <strong>de</strong>s Auftragnehmers unterliegt <strong>de</strong>r vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers, wenn Geheimhaltungs- bzw. Sicherheitsinteressen<br />
o<strong>de</strong>r sonstige beson<strong>de</strong>re Belange <strong>de</strong>s Auftraggebers durch die Veröffentlichung<br />
berührt wer<strong>de</strong>n.<br />
6.1.4 Der Auftraggeber kann seine Befugnisse nach 6.1.1 bis 6.1.3 im Rahmen <strong>de</strong>s § 34 Urheberrechtsgesetz<br />
auf <strong>de</strong>n jeweiligen zur Verfügung über das Grundstück Berechtigten<br />
übertragen.<br />
6.1.5 En<strong>de</strong>n die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers mit <strong>de</strong>r Vorplanung o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Entwurfsplanung<br />
und will <strong>de</strong>r Auftraggeber diese für die Ausführung <strong>de</strong>r im Vertrag genannten Baumaßnahme<br />
nutzen, so ist das Nutzungsrecht mit <strong>de</strong>m für diese Leistungen vereinbarten<br />
Honorar abgegolten.<br />
6.2 Liegen die Voraussetzungen von 6.1 nicht vor, darf <strong>de</strong>r Auftraggeber die Unterlagen für die im<br />
Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftragnehmers nutzen und än<strong>de</strong>rn;<br />
dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentli-<br />
© VHF Bayern - Stand November 2010 Seite 4 von 7
Auftragsnummer:<br />
VI.1<br />
chung unter Namensangabe <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />
Das Veröffentlichungsrecht <strong>de</strong>s Auftragnehmers unterliegt <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers. Die Planungs- und Kostendaten <strong>de</strong>r Baumaßnahme dürfen vom Auftragnehmer<br />
nicht an Dritte weitergegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Auftraggeber kann seine vorgenannten Rechte auf <strong>de</strong>n jeweiligen zur Verfügung über das<br />
Grundstück Berechtigten übertragen.<br />
§ 7<br />
Zahlungen<br />
7.1 Auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftragnehmers wer<strong>de</strong>n Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v.H. <strong>de</strong>r<br />
Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen, einschließlich Umsatzsteuer, gewährt. Abschlagszahlungen<br />
wer<strong>de</strong>n 18 Werktage nach Zugang <strong>de</strong>s prüfbaren Nachweises fällig.<br />
7.2 Wird nach Annahme <strong>de</strong>r Teil- / Schlusszahlung festgestellt, dass die Vergütung abweichend<br />
vom Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund unzutreffen<strong>de</strong>r anrechenbarer Kosten ermittelt wur<strong>de</strong>, so ist die Abrechnung<br />
zu berichtigen. Soweit Honorare aufgrund <strong>de</strong>r Kostenfeststellung zu berechnen sind,<br />
ist die Abrechnung ferner zu berichtigen, wenn sich infolge <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Abrechnung<br />
<strong>de</strong>r Baumaßnahme Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r für die Berechnung <strong>de</strong>r Vergütung maßgeben<strong>de</strong>n anrechenbaren<br />
Kosten ergeben. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich danach<br />
ergeben<strong>de</strong>n Beträge zu erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall <strong>de</strong>r Bereicherung<br />
(§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.<br />
Die <strong>Ausgabe</strong>n <strong>de</strong>s Auftraggebers unterliegen <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung durch die zuständigen<br />
Rechnungsprüfungsstellen und <strong>de</strong>n Rechnungshof. Die Rechnungsprüfung kann auch erst<br />
nach Ablauf mehrerer Jahre durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB)<br />
von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen insoweit festgestellter ungerechtfertigter<br />
Zahlungen bzw. Überzahlungen beginnt mit <strong>de</strong>r Kenntnis <strong>de</strong>s Auftraggebers vom Ergebnis<br />
<strong>de</strong>r Rechnungsprüfung. Der Auftragnehmer muss bis zum Ablauf dieser Verjährungsfrist<br />
damit rechnen, dass er auf Erstattung dieser ungerechtfertigt gezahlten Beträge in Anspruch<br />
genommen wird.<br />
Unter Verzicht auf das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
ein, dass For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer tätig wird, und <strong>de</strong>ssen Lan<strong>de</strong>sbetrieb bzw. Lan<strong>de</strong>sson<strong>de</strong>rvermögen gegen For<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften bzw. <strong>de</strong>r vorgenannten Einrichtungen<br />
aufgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
7.3 Im Falle <strong>de</strong>r Überzahlung hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er<br />
innerhalb von 14 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach Zugang <strong>de</strong>s Rückfor<strong>de</strong>rungsschreibens nicht, befin<strong>de</strong>t er<br />
sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. über<br />
<strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>de</strong>s § 247 BGB zu zahlen.<br />
Auf einen Wegfall <strong>de</strong>r Bereicherung kann sich <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht berufen.<br />
§ 8<br />
Kündigung<br />
8.1 Auftraggeber und Auftragnehmer können <strong>de</strong>n Vertrag nur aus wichtigem Grund schriftlich kündigen.<br />
Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Baumaßnahme<br />
nicht durchgeführt o<strong>de</strong>r nicht weitergeführt wird.<br />
8.2 Wird aus einem Grund gekündigt, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, erhält er für die<br />
ihm übertragenen Leistungen die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 649 Satz 2 BGB.<br />
Die ersparten Aufwendungen wer<strong>de</strong>n auf 60 v.H. <strong>de</strong>r Vergütung für die noch nicht erbrachten<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Objektüberwachung (Bauüberwachung) aus <strong>de</strong>n Verträgen - Gebäu<strong>de</strong>-, - Technische<br />
Ausrüstung -, - Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen - und - Freianlagen -, <strong>de</strong>r<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Ausführung aus <strong>de</strong>m Vertrag - Prüfung <strong>de</strong>r Tragwerksplanung - sowie <strong>de</strong>r<br />
Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung aus <strong>de</strong>m Vertrag - Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen<br />
-, für alle übrigen, nicht erbrachten Leistungen <strong>de</strong>r vorgenannten Verträge sowie<br />
<strong>de</strong>s Vertrages für die Entscheidungsunterlage - Bau - (Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s) bzw.<br />
© VHF Bayern - Stand November 2010 Seite 5 von 7
Auftragsnummer:<br />
VI.1<br />
Haushaltsunterlage - Bau - (Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s) auf 40 v.H. <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung<br />
festgelegt, es sei <strong>de</strong>nn, geringere o<strong>de</strong>r höhere ersparte Aufwendungen wer<strong>de</strong>n nachgewiesen.<br />
8.3 Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß<br />
erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und<br />
die für diese nachweisbar entstan<strong>de</strong>nen notwendigen Nebenkosten zu erstatten.<br />
8.4 Die Mängel- und Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers bleiben unberührt.<br />
8.5 Bei einer vorzeitigen Beendigung <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses bleiben die Ansprüche <strong>de</strong>r Vertragsparteien<br />
aus <strong>de</strong>n §§ 4 bis 6 unberührt.<br />
§ 9<br />
Haftung und Verjährung<br />
9.1 Die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers aus Pflichtverletzungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers wie Mängel- und<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche richten sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften.<br />
9.2 Die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers beginnt erst mit <strong>de</strong>r<br />
Erfüllung <strong>de</strong>r letzten nach <strong>de</strong>m Vertrag zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung. Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase<br />
9 wird nach Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsphase 8 eine förmliche Abnahme durchgeführt.<br />
Mit dieser Abnahme beginnt die Verjährung <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1-8.<br />
§ 10<br />
Haftpflichtversicherung<br />
10.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während <strong>de</strong>r gesamten Vertragszeit<br />
unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Scha<strong>de</strong>ns<br />
aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz in Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag genannten Deckungssummen<br />
besteht.<br />
10.2 Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis <strong>de</strong>s Fortbestehens<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />
10.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit<br />
Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich<br />
durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe<br />
für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen.<br />
§ 11<br />
Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />
11.1 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen<br />
dort zu erbringen sind, im Übrigen <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
11.2 Bei Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer zunächst die <strong>de</strong>m Auftraggeber unmittelbar<br />
vorgesetzte Behör<strong>de</strong> anrufen. Streitigkeiten berechtigen <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht, die<br />
Arbeiten einzustellen.<br />
11.3 Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 <strong>de</strong>r Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich<br />
<strong>de</strong>r Gerichtsstand für Streitigkeiten nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>r für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
zuständigen Stelle.<br />
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Auftragsnummer:<br />
VI.1<br />
§ 12<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
12.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit <strong>de</strong>r Vertretung beauftragte,<br />
im Vertrag genannte Mitglied die Fe<strong>de</strong>rführung.<br />
Es vertritt alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>m Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen<br />
seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus <strong>de</strong>m Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber unwirksam.<br />
12.2 Für die Erfüllung <strong>de</strong>r vertraglichen Verpflichtungen haftet je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
auch nach <strong>de</strong>ren Auflösung gesamtschuldnerisch.<br />
12.3 Die Zahlungen wer<strong>de</strong>n mit befreien<strong>de</strong>r Wirkung für <strong>de</strong>n Auftraggeber ausschließlich an <strong>de</strong>n im<br />
Vertrag genannten Vertreter <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>ssen schriftlicher Weisung<br />
geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft.<br />
§ 13<br />
Anwendbares Recht<br />
13.1 Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />
§ 14<br />
Schriftform<br />
14.1 Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrags bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform.<br />
© VHF Bayern - Stand November 2010 Seite 7 von 7
Auftragsnummer:<br />
VI.3<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen<br />
Prüfung von Unternehmerrechnungen, Inhalt und Form <strong>de</strong>r Feststellungsbescheinigungen<br />
Grundlage:<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r OBB vom 18.09.2002 IIZ4-0744-01/02 zum Vollzug <strong>de</strong>r VV zu Art. 70 BayHO<br />
(AllMBl Nr.13/2002 S. 919)<br />
1. Prüfungsgrundsätze<br />
Zur Feststellung <strong>de</strong>r Rechnungen sind alle rechnungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen (Hochbau: J Nr. 2.3<br />
RBBau / G Nr. 2 RLBau, Tiefbau: Nr. 4 <strong>de</strong>r Anlage zu VV zu Art. 80 BayHO), wie Mengenberechnungen,<br />
Abrechnungszeichnungen und sonstige begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen unverzüglich und<br />
vollständig zu prüfen. Der Auftragnehmer hat die geprüften Angaben durch Abhaken kenntlich zu<br />
machen; Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen von<br />
Texten ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
2. Inhalt <strong>de</strong>r Feststellungsbescheinigungen<br />
Fachtechnische Richtigkeit<br />
Mit <strong>de</strong>n Bescheinigungen übernimmt <strong>de</strong>r Auftragnehmer auch in Fällen, in <strong>de</strong>nen diese<br />
Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt wer<strong>de</strong>n, die Verantwortung,<br />
2.1 dass die in <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen enthaltenen, für die Zahlung maßgeben<strong>de</strong>n Angaben<br />
richtig sind<br />
2.2 dass nach <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Vorschriften und <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit verfahren<br />
wor<strong>de</strong>n ist<br />
2.3 dass die Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung sowohl <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach als auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Art ihrer<br />
Ausführung geboten war<br />
2.4 dass die Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung entsprechend <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Vereinbarung o<strong>de</strong>r<br />
Bestellung sachgemäß und vollständig ausgeführt wor<strong>de</strong>n ist, d.h., dass die Lieferungen und<br />
Leistungen in Art, Güte und Umfang wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt<br />
wor<strong>de</strong>n sind.<br />
2.5 dass die erbrachten Teil-/ Leistungen mit <strong>de</strong>n ermittelten Mengenansätzen <strong>de</strong>s Auftrages<br />
übereinstimmen, keine Mehrmassen o<strong>de</strong>r Mehrfor<strong>de</strong>rungen bekannt sind und bei erheblichen<br />
Abweichungen vom Auftrag zur Abrechnung frühzeitig eine Begründung vorliegt<br />
2.6 dass bei Instandsetzung o<strong>de</strong>r Ersatz eine Ersatzpflicht eines Dritten berücksichtigt wor<strong>de</strong>n ist<br />
o<strong>de</strong>r nicht in Frage kam.<br />
Rechnerische Richtigkeit<br />
Mit dieser Bescheinigung übernimmt <strong>de</strong>r Auftragnehmer auch in Fällen, in <strong>de</strong>nen diese Bescheinigung<br />
durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt wird, die Verantwortung<br />
2.7 für die Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen,<br />
Mengenberechnungen, Stun<strong>de</strong>nlohnzetteln, Lieferscheinen und dgl.<br />
2.8 für die rechnerische Richtigkeit und dass <strong>de</strong>r anzunehmen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r auszuzahlen<strong>de</strong> Betrag sowie<br />
alle auf Berechnungen beruhen<strong>de</strong>n Angaben richtig sind (unberücksichtigt davon bleiben<br />
Pfändungen, Abtretungen und sonstige Einbehalte, z.B. Vertragsstrafen o<strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche)<br />
2.9 für die Richtigkeit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Unternehmerfor<strong>de</strong>rungen zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Ansätze nach <strong>de</strong>n<br />
Vertrags- und Berechnungsunterlagen (z.B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben,<br />
Tarife, gesetzliche Bestimmungen, bestätigte Aufmass- und Lieferbescheinigungen, anerkannte<br />
Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten)<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 1
Auftragsnummer:<br />
VI.3<br />
3. Form <strong>de</strong>r Feststellungsbescheinigungen<br />
Die nachstehen<strong>de</strong>n Feststellungsvermerke sind durch Unterzeichnung (mit Datum und Name <strong>de</strong>s<br />
Unterzeichnen<strong>de</strong>n in Druckschrift, ggf. mit Stempel) zu bescheinigen. Sind mehrere Personen<br />
beteiligt, so muss aus je<strong>de</strong>r Bescheinigung <strong>de</strong>r Umfang (z. B. „Nachgerechnet“) <strong>de</strong>r Verantwortung<br />
ersichtlich sein.<br />
Rechnungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen:<br />
Die z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und dgl. sind mit folgen<strong>de</strong>r Bescheinigung<br />
zu versehen:<br />
„In allen Teilen fachtechnisch und rechnerisch geprüft und mit <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r<br />
Mengenberechnung (Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Än<strong>de</strong>rungen für richtig<br />
befun<strong>de</strong>n“<br />
3.1 Rechnungen<br />
Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk und mit folgen<strong>de</strong>r Bescheinigung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für<br />
die fachtechnische und rechnerische Feststellung zu versehen:<br />
„Fachtechnisch und rechnerisch richtig<br />
mit ............ € “<br />
Der festgestellte Betrag ist nur in Ziffern und mit zwei Nachkommastellen anzugeben.<br />
3.2 Prüfung mittels DV:<br />
Bei <strong>de</strong>r Prüfung von Kostenrechnungen mittels DV hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer die sich aus <strong>de</strong>r DV-<br />
Prüfung ergeben<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen so aus dieser in die Kostenrechnung und in<br />
vorliegen<strong>de</strong> Mengenberechnungen zu übertragen, dass zu erkennen ist, inwieweit die einzelnen<br />
Ansätze berichtigt wor<strong>de</strong>n sind. Soweit Fehler o<strong>de</strong>r Abweichungen auftreten, sind die Ansätze zu<br />
überprüfen. Bei <strong>de</strong>r Bescheinigung ist zu vermerken:<br />
„Die Rechnung wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Prüfrechnung – Anlage – ersichtlichen Umfang<br />
mit DV geprüft<br />
Endbetrag ................ € “<br />
Der festgestellte Betrag ist nur in Ziffern und mit zwei Nachkommastellen anzugeben.<br />
3.3 Gaststreitkräfte-US:<br />
Das Ergebnis <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer gemäß Anlage VI.3 zum Vertrag in einem<br />
Prüfvermerk festzuhalten. Dieser ist <strong>de</strong>m Auftraggeber mit <strong>de</strong>n geprüften Rechnungen und<br />
zugehörigen Unterlagen vorzulegen. Der Prüfvermerk muss insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Aussagen<br />
umfassen:<br />
- eine Zahlungsempfehlung<br />
- Dokumentation <strong>de</strong>r Rechnungskorrekturen <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Höhe nach<br />
- Berechtigung <strong>de</strong>s Ansatzes von nicht vereinbarten Nachtragsleistungen<br />
- abrechnungsbedingte Einbehalte<br />
- Sicherhaltseinbehalte wegen Mängel<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 2
VI.4<br />
Auftragsnummer:<br />
Land / Bund<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen<br />
Pflichtenheft<br />
für die Erstellung aller Planungs-, Bau- und Bestandsunterlagen in digitaler Form<br />
bei Hochbaumaßnahmen sowohl <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland als auch <strong>de</strong>s<br />
Freistaats Bayern<br />
Anhänge bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
VI.4.1<br />
VI.4.2<br />
VI.4.3.1<br />
VI.4.3.2<br />
Datenaustauschbogen<br />
Layerstruktur<br />
Objektkatalog - Objektplanung<br />
Objektkatalog - Technische Ausrüstung<br />
Anhänge bei Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
VI.4.1<br />
VI.4.2<br />
VI.4.3<br />
Datenaustauschbogen<br />
Layerstruktur<br />
Objektkatalog<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VI.4<br />
1 Grundsätze<br />
1.1 Ziel <strong>de</strong>r Digitalisierung<br />
Grundlage einer dauerhaft wirtschaftlichen Nutzung (Facility-Management), Pflege,<br />
Bewirtschaftung und Verwaltung ist eine Baubestandsplanung mit einer Darstellung <strong>de</strong>r/aller<br />
tatsächlichen Daten und notwendigen Informationen neugebauter, sanierter o<strong>de</strong>r umgebauter<br />
baulicher Anlagen.<br />
Sämtliche Planungsunterlagen und Datenverzeichnisse sowohl für die Grundleistungen aller<br />
Leistungsphasen als auch <strong>de</strong>r darauf aufbauen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Leistung <strong>de</strong>r<br />
Baubestandsplanung sind <strong>de</strong>shalb nach Maßgabe von RLBau/RBBau in digitalisierter Form<br />
auf einer einheitlichen Grundlage zu erstellen/erfassen und in Datenbanken vorzuhalten.<br />
Die Baubestandsplanung ist dabei von <strong>de</strong>r Bauverwaltung im „Grafischen Gebäu<strong>de</strong>-<br />
Informationssystem“ (GGIS) in entsprechen<strong>de</strong>r Sparteneinteilung (Hochbau, Anlagen <strong>de</strong>r<br />
Technischen Ausrüstung, etc.) zur Verfügung zu stellen.<br />
2 Datenübergabe<br />
2.1 Allgemeines<br />
Die Daten für fertig gestellte Bauvorhaben sind als einheitliche Dokumentation aller Leistungen<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers in Form, Aufbau und Inhalt unter Einhaltung <strong>de</strong>s unter Nr. 3<br />
vorgegebenen CAD-Standards <strong>de</strong>s AG auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ausführungsplanung zu<br />
erarbeiten und zu übergeben. Im Ergebnis ist dies ein vollständiges, homogenes und aktuelles<br />
Abbild <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s und seiner Technischen Ausrüstung.<br />
2.2 Dateiformate und Datenträger<br />
Es gelten die Festlegungen im Datenaustauschbogen (Anhang VI.4.1) und die Ergebnisse<br />
eines Testlaufs zum Datenaustausch.<br />
Die Datenträger sind zu beschriften, Min<strong>de</strong>stangaben: Projektname, Bearbeitungsstand,<br />
Verfasser<br />
2.3 Datensicherheit<br />
Die Daten und Datenträger müssen vor Übernahme/Übergabe an <strong>de</strong>n AG auf Viren geprüft<br />
und bereinigt sein.<br />
2.4 Namenskonvention (Dateinamen)<br />
Der AG gibt die Systematik zur einheitlichen Benennung von Dateinamen in Anhang VI.4.2 vor.<br />
3 Grafische Dokumentation (CAD-Standard)<br />
3.1 Gebäu<strong>de</strong>, Geometrische Darstellung <strong>de</strong>r Konstruktion<br />
Alle Grundrisse <strong>de</strong>r Baukonstruktion wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>r im Datenaustauschbogen<br />
festgelegten Versionen in 2D- bzw. vereinfachtem 3D-Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll erstellt.<br />
Ein vereinfachtes 3D-Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll ist ein qualifiziertes Rohbaumo<strong>de</strong>ll mit Gründung,<br />
Bo<strong>de</strong>nplatte, Wän<strong>de</strong>n, Decken, Treppen, Dächern, Außenfenster und Türen, sowie mit <strong>de</strong>n<br />
tatsächlichen Geschosshöhen und lückenfreiem Anschluss <strong>de</strong>r Tragglie<strong>de</strong>r<br />
übereinan<strong>de</strong>rliegen<strong>de</strong>r Geschosse in <strong>de</strong>r perspektivischen Darstellung.<br />
3.1.1 Vorgabedateien<br />
Um einheitliche Standards und Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen und<br />
Zeichnungen zu gewährleisten, verwen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Auftraggeber Vorgabedateien, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />
vom Auftraggeber gefor<strong>de</strong>rte CAD-Standard eingearbeitet wur<strong>de</strong>.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
Auftragsnummer:<br />
VI.4<br />
Der CAD-Standard <strong>de</strong>s Auftraggebers setzt sich zusammen aus Layerstrukturen, Vorgaben für<br />
die Stiftdicken, Linienarten, Mustern, Schraffuren und Schriftarten (-fonts). Diese Vorgaben<br />
sind fachliche (zeichentechnische) und spezifische Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechend <strong>de</strong>r<br />
Zeichnungsausführung nach <strong>de</strong>n aktuellen Normen.<br />
Dem Auftragnehmer wer<strong>de</strong>n, soweit das CAD-System <strong>de</strong>s Auftragnehmers es zulässt,<br />
entsprechend dieser CAD-Vorgaben Prototyp-Dateien zum Download zur Verfügung gestellt,<br />
die als Formatvorlagen für die Übergabe dienen.<br />
Eine inhaltliche Dokumentation <strong>de</strong>r Vorgabedatei im CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers ist in<br />
Anhang VI.4.2 vorgegeben.<br />
3.1.2 Maßstab und Zeichnungseinheiten<br />
. Planungen bzw. Konstruktionen im Mo<strong>de</strong>llbereich <strong>de</strong>s CAD-Systems müssen immer im<br />
Maßstab 1:1 erstellt wer<strong>de</strong>n<br />
Die Zeichnungseinheiten (ZE) im CAD-System sind für Pläne <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>planung und <strong>de</strong>r<br />
Technischen Ausrüstung im Übergabeformat 1 ZE = 1 m (ein physikalischer Meter) festgelegt:<br />
3.1.3 Koordinaten<br />
Der Koordinatenbezugspunkt <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s hat die Koordinate (x,y,z – 0,0,0). Alle weiteren<br />
bauwerksbezogenen (relativen) Koordinaten sind mit <strong>de</strong>m Koordinatenursprung ein<strong>de</strong>utig in<br />
Bezug zu setzen.<br />
Die einheitliche Festlegung <strong>de</strong>r Bezugskoordinaten soll sicherstellen, dass die Grundrisse<br />
unterschiedlicher Geschosse o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>teile ohne Nachformatierung in einer<br />
Zeichnungsdatei verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können und lagerichtig übereinan<strong>de</strong>r liegen.<br />
Die Festlegung <strong>de</strong>r Bezugspunkte gilt sinngemäß auch für alle Lagepläne.<br />
3.1.4 Layerstrukturen<br />
Um ein einheitliches Format bei <strong>de</strong>r CAD-Datenübergabe sowohl beim Auftragnehmer als auch<br />
beim Auftraggeber zu gewährleisten, sind Layerstrukturen in Anhang VI.4.2 vorgegeben<br />
In <strong>de</strong>n Prototypdateien ist die vollständige Layerstruktur bereits enthalten. Die Dokumentation<br />
<strong>de</strong>r Layer kann durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer beim Auftraggeber abgerufen wer<strong>de</strong>n.<br />
3.1.5 Strichstärken und Linientypen<br />
In <strong>de</strong>n Prototypdateien ist die vollständige Liste <strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Strichstärken und<br />
Linientypen bereits enthalten. Die Dokumentation dieser Liste kann durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
beim Ansprechpartner <strong>de</strong>s Auftraggebers abgerufen wer<strong>de</strong>n.<br />
3.1.6 Schriftart (Fonts) und Texte<br />
Es ist ausschließlich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche Zeichensatz anzuwen<strong>de</strong>n. Die vom Auftraggeber<br />
gefor<strong>de</strong>rten Zeichenfonts sind in <strong>de</strong>n Prototypdateien bereits enthalten. Für alle Zeichnungen<br />
eines Bauvorhabens ist mit einheitlichen Legen<strong>de</strong>n zu arbeiten, die <strong>de</strong>m jeweiligen<br />
Planungsstand angepasst wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
3.1.7 Schraffuren<br />
Schraffuren sind soweit möglich assoziativ als grafische Gruppe zusammenzufassen.<br />
3.1.8 Bemaßung<br />
Es ist auf eine assoziative Vermassung o<strong>de</strong>r auf eine Bemaßung mit Referenzpunkten zu<br />
achten.<br />
3.1.9 Nordpfeil<br />
In <strong>de</strong>n Grundrisszeichnungen ist immer ein Nordpfeil darzustellen.<br />
3.1.10 Raum<strong>de</strong>finitionen<br />
Raum<strong>de</strong>finitionen (Raumpolygone) sind immer auf <strong>de</strong>m dafür vorgesehenen Layer abzubil<strong>de</strong>n<br />
und als geschlossene Polygonzüge darzustellen. Die Raumgeometrie ist nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r<br />
DIN 277 und bei reinen Wohngebäu<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r 2. Berechnungsverordnung abzubil<strong>de</strong>n.<br />
Daraus ergeben sich die Flächenberechnungen. Raum<strong>de</strong>finitionen sind auf Basis <strong>de</strong>r<br />
Raumbuchdaten nach folgen<strong>de</strong>m Schema zu beschriften:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
Auftragsnummer:<br />
VI.4<br />
Raum-Nummer<br />
Raum-Bezeichnung<br />
Land:<br />
Bund:<br />
Text<br />
Raumnummer , max. 12-stellig<br />
Text<br />
Fläche Format: 0,00 m²<br />
In <strong>de</strong>n Zeichnungen sind für je<strong>de</strong>n Raum nur die wichtigsten Informationen mittels<br />
Raumstempel einzutragen. Die Struktur und die Inhalte wer<strong>de</strong>n in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber vor Projektbeginn <strong>de</strong>finiert.<br />
Der Raumstempel ist innerhalb <strong>de</strong>s Raumes abzulegen. Ist dies aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Übersichtlichkeit nicht möglich, kann <strong>de</strong>r Raumstempel auch außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Gebäu<strong>de</strong>darstellung eingefügt wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall muss <strong>de</strong>r ein<strong>de</strong>utige Bezug zwischen<br />
Raum und Raumstempel herstellbar sein (z.B. Verbindung mittels Linie).<br />
3.1.11 Planlayout (Pläne)<br />
Alle Pläne sind mit einheitlichem Layout (einschließlich Plankopf) nach Vorgabe <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers einzurichten. Es gelten die Festlegungen im Datenaustauschbogen.<br />
3.2 Technische Ausrüstung (TA)<br />
3.2.1 Anlagenkennzeichnung<br />
Anlagen und Systeme <strong>de</strong>r TA sowie wichtige Einzelkomponenten sind entsprechend <strong>de</strong>r<br />
Kennzeichnungssystematik (KZS) in 3.2.2 in folgen<strong>de</strong>n Dokumenten wie folgt zu<br />
kennzeichnen:<br />
-in Anlagenschemata können Gewerk und Anlagenkennzeichnung (einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Hauptanlage mit Hauptanlagennummer) im Schriftfeld platziert wer<strong>de</strong>n.<br />
-in Grundrissplänen sind die zeichnerisch dargestellten Anlagen und Komponenten zu<br />
kennzeichnen.<br />
-in beschreiben<strong>de</strong>n Texten (z.B. Erläuterungsberichten) sind jeweils die<br />
Anlagenkennzeichnungen <strong>de</strong>r beschriebenen Anlage anzugeben und zwar einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Hauptanlage mit Hauptanlagenummer.<br />
-in <strong>de</strong>r Datenbank sowie an allen Stellen, an <strong>de</strong>nen eine Kennzeichnung ein<strong>de</strong>utig verlangt ist<br />
Übersicht <strong>de</strong>r Klassifizierungskategorie von TA-Elementen und ihrer Darstellung in Plänen<br />
und Schemata:<br />
in Grundrissen<br />
in Schemata<br />
Kategorie<br />
Darstellung KZS Darstellung KZS<br />
mit wahrem Platzbedarf<br />
1 Normengerechte Symbole ja Normengerechte Symbole ja<br />
2<br />
mit örtlicher Anordnung<br />
Normengerechte Symbole ja Normengerechte Symbole ja<br />
3 Normengerechte Symbole nein Normengerechte Symbole ja<br />
mit örtlicher Anordnung<br />
4 Normengerechte Symbole nein Normengerechte Symbole nein<br />
5 nein nein nein nein<br />
mit wahrem Platzbedarf<br />
komplett, Symbole<br />
6 Normengerechte Symbole nein Normengerecht<br />
nein<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
Auftragsnummer:<br />
VI.4<br />
Erläuterung zur Tabelle:<br />
Anwendung <strong>de</strong>s Kennzeichnungssystems (KZS) erfor<strong>de</strong>rlich<br />
Kategorie 1:<br />
Kategorie 2:<br />
Kategorie 3:<br />
Kategorie 4:<br />
Kategorie 5:<br />
Kategorie 6:<br />
Zentrale betriebstechnische Anlagen (BAT) sowie baugebun<strong>de</strong>ne<br />
Großgeräte<br />
Dezentrale Anlagen und wichtige Einzelaggregate, die z.B. beson<strong>de</strong>ren<br />
Wartungs-, Inspektions- o<strong>de</strong>r Prüfaufwand erfor<strong>de</strong>rn<br />
Kleine Einzelaggregate, Armaturen und Geräte<br />
Technische Anlagenteile und große Massenartikel, die in großen<br />
Stückzahlen im Gebäu<strong>de</strong> vorkommen<br />
Zubehör, Betriebsmittel und kleine Massenartikel<br />
Leitungen, Kabel, Rohre, Kanäle und Trassen<br />
3.2.2 Kennzeichnungssystem (KZS) <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung<br />
Das KZS für die Technische Ausrüstung (Systeme – Anlagen – Komponenten) setzt sich in<br />
wie nachfolgend dargestellt aus <strong>de</strong>n Bausteinen <strong>de</strong>r Orts-, Anlagen- und GA-Kennung<br />
zusammen.<br />
Gehen die Ortsangaben aus <strong>de</strong>m Plankopf hervor, kann auf die Ortskennung verzichtet<br />
wer<strong>de</strong>n. Die GA-Kennung ist nur in Dokumente aufzunehmen, die für die Gebäu<strong>de</strong>automation<br />
relevant sind.<br />
Ortskennung Anlagenkennung GA-Kennung<br />
000 AAA 00 A000 000 AAA 00 00 AA 00 AA 00 AA 00<br />
Objekt<br />
Gebäu<strong>de</strong> /<br />
Bauteil<br />
Gewerk<br />
nach<br />
DIN 276<br />
Geschoß<br />
Raum<br />
Anlage und<br />
Anlagennr.<br />
Zonennummer<br />
Datenpunktart<br />
und Nummer<br />
Anlagenteil<br />
und Anlagenteilnummer<br />
Einzelgerät<br />
und Einzelgerätnummer<br />
3.2.2.1 Kennzeichnung <strong>de</strong>s Ortes (Ortskennung)<br />
Bei <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>r Ortskennung muss eine einheitliche Kennzeichnung aller Objekte<br />
gewährleistet sein. Für sämtliche Erweiterungen o<strong>de</strong>r Raumän<strong>de</strong>rungen muss eine Anpassung<br />
möglich sein. Gebäu<strong>de</strong>- und Raumkennzeichnung sind mit <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>planung vorgegeben.<br />
3.2.2.2 Kennzeichnung <strong>de</strong>r Anlage (Anlagenkennung)<br />
Die Kennzeichnung aller Anlagen und Komponenten <strong>de</strong>r Gewerke <strong>de</strong>r Technischen<br />
Ausrüstung erfolgt einheitlich und glie<strong>de</strong>rt sich entsprechend obigem Schema. Die zu<br />
verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Kennbuchstaben für Gewerke, Anlagen, Anlagenteile und Einzelgeräte sind in<br />
Anhang VI 4.3.2 erfasst. Falls kein Anlagenteil o<strong>de</strong>r Einzelgerät zugeordnet wer<strong>de</strong>n kann, sind<br />
diejenigen Stellen mit einem Bin<strong>de</strong>strich auszufüllen.<br />
3.2.2.3 Gebäu<strong>de</strong>automations-Kennung (GA-Kennung)<br />
Die GA-Kennung besteht aus <strong>de</strong>r Datenpunktart (dynamische Betriebsinformation) und einer<br />
fortlaufen<strong>de</strong>n Nummer. Die genaue Spezifikation <strong>de</strong>r Kennzeichnung wird projektspezifisch<br />
durch <strong>de</strong>n MSR-Planer festgelegt.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
Auftragsnummer:<br />
VI.4<br />
4 Alphanumerische Dokumentation (Raum- und Gebäu<strong>de</strong>buch)<br />
4.1 Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Gebäu<strong>de</strong>struktur<br />
Der Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Gebäu<strong>de</strong>struktur ist eine mehrstufige hierarchische<br />
Ordnung von <strong>de</strong>r Liegenschaft bis zum Raum zu Grun<strong>de</strong> gelegt.<br />
Die alphanumerische Dokumentation <strong>de</strong>r Daten im Raum- und Gebäu<strong>de</strong>buch muss<br />
ausschließlich nach <strong>de</strong>n vorgegebenen Strukturen <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen.<br />
Diese Strukturen (Gebäu<strong>de</strong> und Technische Ausrüstung) sind nach Maßgabe <strong>de</strong>s Anhang<br />
VI.4.3 in Artikel, Merkmale und Kataloge zu glie<strong>de</strong>rn<br />
4.2 Artikel<br />
Artikel sind in Menge und Typ bestimmbare Ausbau-, Einrichtungs- bzw.<br />
Ausstattungsgegenstän<strong>de</strong> (z.B. Fenster, Türen, Ventilatoren, Heizkessel, Transformatoren,<br />
Telekommunikationsanlagen, Automationsstationen), die mit weiteren Merkmalen nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>s Anhang VI.4.3 beschrieben wer<strong>de</strong>n können.<br />
Durch die Zuordnung von Artikeln zu „Räumlichen Einheiten“ (z.B. Gebäu<strong>de</strong>abschnitt,<br />
Geschoss, Raum) entstehen sog. Ausstattungen. Durch die Zuordnung von Objekten <strong>de</strong>r TA<br />
zu „Systemglie<strong>de</strong>rungen“ (z.B. Gewerk, Anlage, Anlagezone) entstehen sog. TA-<br />
Ausstattungen.<br />
Zur einheitlichen Beschreibung von Gebäu<strong>de</strong>n bzw. TA-Objekten sind die in <strong>de</strong>r Datenbank<br />
hinterlegten Kataloge zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
4.3 Merkmale<br />
Merkmale dienen zur genauen Beschreibung von Bearbeitungsobjekten: z.B. Raum,<br />
Ausstattungen o<strong>de</strong>r Strukturebenen, Gebäu<strong>de</strong>struktur, Organisationsstruktur, TA-Struktur.<br />
Zusammen mit zugeordneten Maßeinheiten und Werten wer<strong>de</strong>n sie diesen zugeordnet.<br />
Ein Fenster o<strong>de</strong>r eine Tür können zum Beispiel durch verschie<strong>de</strong>ne Merkmale näher<br />
beschrieben wer<strong>de</strong>n (z.B. Hersteller, Farbe, Fensterart, Türart etc.)<br />
4.4 Kataloge<br />
Zur einheitlichen Gebäu<strong>de</strong>beschreibung bzw. TA-Dokumentation sind in <strong>de</strong>r Datenbank<br />
Kataloge hinterlegt, in <strong>de</strong>nen Artikel und Merkmale mit einheitlichen Begriffen beschrieben und<br />
in <strong>de</strong>finierten Katalogglie<strong>de</strong>rungen abgelegt sind.<br />
4.5 Datenumfang<br />
Der zu erfassen<strong>de</strong> Datenumfang <strong>de</strong>r alphanumerischen Dokumentation <strong>de</strong>s Raum- und<br />
Gebäu<strong>de</strong>buches ist in Anhang VI.4.3 bestimmt.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6
Auftragsnummer:<br />
VI.5<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen<br />
über <strong>de</strong>n Einsatz eines virtuellen Projektraumes (VPR) bei Hochbaumaßnahmen<br />
1. Nutzung<br />
Der Auftraggeber stellt für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR)<br />
als Plattform für einen koordinierten Austausch aller projektbezogenen Dokumente und die<br />
Kommunikation und Dokumentation aller Projektbeteiligten zur Verfügung.<br />
Diese Plattform ist von <strong>de</strong>n Vertragspartnern und allen weiteren Projektbeteiligten zur Projektabwicklung<br />
zu nutzen.<br />
Über <strong>de</strong>n VPR sind sämtliche Planungsunterlagen auszutauschen, Ausnahmen hiervon bedürfen <strong>de</strong>r<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Der Umfang <strong>de</strong>s über <strong>de</strong>n VPR auszutauschen<strong>de</strong>n Schriftverkehrs, bzw. sonstiger Dokumente, wird vom<br />
Auftraggeber vorgegeben.<br />
2. Voraussetzungen zur Teilnahme am Virtuellen Projektraum<br />
Die Teilnahme an Schulungen ist erfor<strong>de</strong>rlich *.<br />
Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen an das EDV-System <strong>de</strong>s Auftragnehmers:<br />
2.1 Zur Internetverbindung wird verlangt:<br />
a) min<strong>de</strong>stens: A-DSL 786/128 kbit/s<br />
b) optimal: A-DSL 16000/1000 kbit/s<br />
c) gut geeignet: VDSL 25/50 o<strong>de</strong>r 2 Mbit/s Standleitung<br />
2.2 Der Internet-Zugang kann über einen beliebigen Provi<strong>de</strong>r bereitgestellt wer<strong>de</strong>n. Um alle Funktionen<br />
nutzen zu können, ist <strong>de</strong>r Microsoft Internet Explorer ab Version 7 erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
3. Arbeiten mit <strong>de</strong>m Virtuellen Projektraum<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer eine an <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Projekts orientierte<br />
Zugangsberechtigung zum Virtuellen Projektraum zur Verfügung.<br />
Der Auftragnehmer koordiniert sich mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung und Ausführung Beteiligten, in<strong>de</strong>m er<br />
die für ihn relevanten Informationen (Dokumente, Pläne, Protokolle usw.) termingerecht aus <strong>de</strong>n VPR<br />
abruft und seine Beiträge termingerecht einstellt.<br />
Der o<strong>de</strong>r die Empfänger sind zu benachrichtigen.<br />
Für die richtige und vollständige Übermittlung <strong>de</strong>r Dokumente und Pläne ist <strong>de</strong>r einstellen<strong>de</strong><br />
Projektbeteiligte verantwortlich.<br />
4. Kosten<br />
Die Kosten für die Bereitstellung <strong>de</strong>s VPR trägt <strong>de</strong>r Auftraggeber.<br />
Der Aufwand <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die Teilnahme am Virtuellen Projektraum ist mit <strong>de</strong>r Vergütung <strong>de</strong>r<br />
vertraglichen Leistungen abgegolten.<br />
Für Schulung/Basistraining ist vom Auftragnehmer je Teilnehmer ein einmaliger Gesamtbetrag von<br />
€ zzgl. Mehrwertsteuer vor Schulungsteilnahme an <strong>de</strong>n zu entrichten, Reise- und sonstige<br />
Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht erstattet. *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong>
Auftragsnummer:<br />
VI.6<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen<br />
zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB <strong>Ausgabe</strong><br />
1990<br />
Als Ergänzung zu <strong>de</strong>n vertraglichen Regelungen zur Datenverarbeitung sind folgen<strong>de</strong> Vorgaben zu beachten:<br />
1. Vertragliche Regelungen, Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis<br />
Soweit einem Leistungsverzeichnis im Einzelfall Texte für<br />
Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen (WBVB)<br />
vorangestellt wer<strong>de</strong>n müssen, sind diese <strong>de</strong>r Richtlinie zu 214.H aus <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern zu entnehmen.<br />
Die daraus benötigten Texte sind allgemein <strong>de</strong>m ersten LV-Abschnitt (i.d.R. 01) im<br />
Sinne <strong>de</strong>r Datenaustauschregeln <strong>de</strong>s GAEB entwe<strong>de</strong>r als vertragliche Regelungen (ZA T0, T1<br />
und T9) o<strong>de</strong>r als Hinweistexte (ZA 20 und 26) zuzuordnen. Dabei sind die jeweils benötigten<br />
Bereiche durch Blattwechsel voneinan<strong>de</strong>r abzugrenzen.<br />
Die Standardtexte <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen (WBVB) wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
nach Anfor<strong>de</strong>rung im DOS-ASCII-Zeichensatz (Satzlänge = 105) vom Auftraggeber<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
1.1 Für je<strong>de</strong> notwendige und in sich abgeschlossene vertragliche Regelung ist ein eigenes Textelement<br />
(Vorbemerkung/Hinweis) zu bil<strong>de</strong>n (keine Bün<strong>de</strong>lung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher<br />
Vorbemerkungen in einem Textblock). Diese Textelemente sind so zu gestalten, dass sie<br />
im Langtext-Leistungsverzeichnis ausgegeben wer<strong>de</strong>n können und dürfen max. 999 Zeilen umfassen.<br />
Dabei ist zu beachten, dass je Zeile max. 72 Zeichen für vertragliche Regelungen und<br />
55 Zeichen bei Hinweistexten (nur Langtext) zugelassen sind.<br />
1.2 Der Beginn <strong>de</strong>r WBVB ist durch <strong>de</strong>n Eintrag “Weitere Beson<strong>de</strong>re Vertragsbedingungen“ zu<br />
kennzeichnen. Die Einzeltexte sind als Fortsetzung <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />
<strong>de</strong>s Formblatts 214.H <strong>VHB</strong> Bayern – in <strong>de</strong>r jeweils neuesten Fassung - zu nummerieren.<br />
Mit <strong>de</strong>m Eintrag “En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen“ sind die WBVB<br />
abzuschließen.<br />
1.3 Technische Angaben, die erfor<strong>de</strong>rlich sind, um die auszuschreiben<strong>de</strong>n Leistungen ein<strong>de</strong>utig zu<br />
beschreiben, können <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Abschnitten o<strong>de</strong>r Positionen vorangestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Ordnungszahl (OZ)<br />
Die OZ ist zu glie<strong>de</strong>rn in<br />
- 2 Stellen für <strong>de</strong>n Abschnitt<br />
- 2 Stellen für <strong>de</strong>n Unterabschnitt<br />
- 4 Stellen für die Position<br />
Es ist die OZ-Maske 1122PPPPI <strong>de</strong>s GAEB zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Vorangestellte Nullen <strong>de</strong>r OZ können im Ausdruck entfallen (z.B. 01.01.0001 o<strong>de</strong>r 1. 1. 1).<br />
Abschnitts- und Unterabschnittsnummer mit <strong>de</strong>r Ziffer 0 sind nicht zugelassen.<br />
Je<strong>de</strong>r Abschnitt muss min<strong>de</strong>stens eine Position enthalten.<br />
Beim Wechsel von Abschnitten ist wie<strong>de</strong>r mit Position 1 zu beginnen und fortlaufend mit <strong>de</strong>r<br />
Schrittweite 1 zu nummerieren.<br />
Lücken in <strong>de</strong>r Nummerierung sind nicht zugelassen.<br />
Entsprechend vorstehen<strong>de</strong>r OZ-Maske sind Positionen mit Indices (1 – 9 und a,A – z,Z) nicht zu<br />
verwen<strong>de</strong>n. Muss aus triftigen Grün<strong>de</strong>n von obiger OZ-Maske abgewichen wer<strong>de</strong>n, ist dies mit<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 1
Auftragsnummer:<br />
VI.6<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren, da für diesen Fall die elektronische Bauabrechnung<br />
nicht eingesetzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
3. Positionsbearbeitung<br />
3.1 Allgemeines<br />
- Das Deckblatt zur Leistungsbeschreibung wird vom Bauamt vorgegeben.<br />
- Ein manuell erstelltes Inhaltsverzeichnis für die LV-Abschnitte ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
3.1.1 Normalpositionen aus <strong>de</strong>m STLB-Bau<br />
- Standardtexte und Mengeneinheiten <strong>de</strong>s STLB-Bau dürfen nicht modifiziert wer<strong>de</strong>n.<br />
- Langtext- und Kurztextergänzungen von Positionsbeschreibungen sind zwingend auszufüllen.<br />
3.1.2 Normalposition mit frei formuliertem Text<br />
Es ist strikt darauf zu achten, dass<br />
- Fließtexte von Positionen und Hinweisen im Langtext (ZA 26) nicht mehr als 55 Zeichen je<br />
Zeile enthalten, da sie sonst beim Datenaustausch automatisch umgebrochen wer<strong>de</strong>n (gemäß<br />
Nr.: 5.2.4 Satzaufbau <strong>de</strong>r GAEB-Richtlinie 10/90), wobei je<strong>de</strong>s Leerzeichen als eigenes<br />
Zeichen zählt (Kurztexte von Positionen können bis zu 70 Zeichen je ZA 25 enthalten);<br />
- in Texten mit Ausnahme von Leerzeichen keine anwendungsabhängigen Formatierungen<br />
wie z.B. Aufzählungen per Nummerierung o<strong>de</strong>r Spiegelstrich, Tabulatorsprünge o<strong>de</strong>r Tabellen<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />
- Textattributierungen (kursiv, Fettdruck, Unterstreichungen per Bin<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Unterstrich, Ist-<br />
Gleich-Zeichen o<strong>de</strong>r Punkt) von <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle nicht unterstützt wer<strong>de</strong>n;<br />
- Unterstreichungen per Bin<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Unterstrich, Ist-Gleich-Zeichen o<strong>de</strong>r Punkt/Punktfolgen<br />
nicht GAEB-konform und damit nicht zulässige Zeichen sind;<br />
- für vom Aufsteller gefor<strong>de</strong>rte Bieterangaben in Hochkommata gesetzte Punktfolgezeile<br />
(Kenn Nr. 61ff in DA 81) mit anschließen<strong>de</strong>r Konstante: "vom Bieter einzutragen" zwingend<br />
anzulegen sind;<br />
- Textergänzungen bei <strong>de</strong>r Umwandlung von STLB-Bau Positionsbeschreibungen nicht verloren<br />
gehen. Bei <strong>de</strong>n so erzeugten Positionen sind die STL-Nummern aus <strong>de</strong>m Text zu entfernen.<br />
3.1.3 Leit- und Unterbeschreibung<br />
Leit- und Unterbeschreibungen sind jeweils als eigene Positionstexte unmittelbar hintereinan<strong>de</strong>r<br />
zu erfassen. Es ist unzulässig, Unterbeschreibungen aus einzelnen Hinweistexten zusammenzustellen.<br />
3.1.4 Mengeneinheiten<br />
- Es sind nur die im STLB-Bau verwen<strong>de</strong>ten Mengeneinheiten zugelassen.<br />
(siehe die beigefügte Aufstellung unter Nr. 6.3).<br />
- Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mengeneinheiten von Positionen aus <strong>de</strong>m STLB-Bau ist unzulässig<br />
(siehe auch Nr. 3.2 1 und 3.2.2).<br />
3.1.5 Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten<br />
Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten (LB 893) sind als Normalpositionen in einem eigenen Unterabschnitt zu<br />
erfassen und wer<strong>de</strong>n nicht mit einem geson<strong>de</strong>rten Kennzeichen für Stun<strong>de</strong>nlohn versehen.<br />
3.2 Positionsarten<br />
3.2.1 Pauschalposition<br />
Pauschalpositionen mit einer Ausschreibungsmenge ungleich 1 sind unzulässig.<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 2
Auftragsnummer:<br />
VI.6<br />
3.2.2 Nicht zugelassen sind:<br />
- Wahlposition (ehem. Alternativposition)<br />
- Bedarfsposition (ehem. Eventualposition)<br />
- Preisanfrageposition<br />
- Zuschlagsposition<br />
- Position mit "freier Menge"<br />
- Aufteilung <strong>de</strong>s Einheitspreises einer Position in Material- und Lohnkosten<br />
- Bietertextergänzungen in Vorbemerkungen und Hinweistexten<br />
- Hinweistexte in Abschnitten ohne Positionen<br />
3.2.3 Zeichnungen, Tabellen<br />
können nicht im Datenaustausch (GAEB DA 81/DA 83) übergeben wer<strong>de</strong>n, sie sind <strong>de</strong>shalb als<br />
separate Dateien und als kopierfähige Anlagen <strong>de</strong>m LV beizufügen.<br />
4. Anwendung <strong>de</strong>s STLB Bau<br />
Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistungen ist das STLB Bau in <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Fassung zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Aktualisierung <strong>de</strong>s STLB Bau erfolgt alle 6 Monate durch Beuth/GAEB (in digitaler<br />
<strong>Ausgabe</strong>).<br />
5. Leistungsverzeichnisübergabe mittels GAEB-Datenaustausch<br />
5.1 Der Datenaustausch wird nur auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r "Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch Leistungsverzeichnis"<br />
<strong>de</strong>s Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) in <strong>de</strong>r Version<br />
1990 durchgeführt.<br />
5.2 Beim Einlesen wer<strong>de</strong>n die Texte so übernommen, wie sie in <strong>de</strong>r jeweiligen Datenart übergeben<br />
wer<strong>de</strong>n. Das beim Auftraggeber eingesetzte AVA-Programmsystem generiert die Positionstexte<br />
aus <strong>de</strong>r StL-Nummer und vergleicht diesen mit <strong>de</strong>m übergebenen Positionstext (Lang- und<br />
Kurztext).<br />
Wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Datenübernahme Fehler festgestellt, weil die vorgenannten Regelungen nicht<br />
berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, muss das Leistungsverzeichnis vom FBT überarbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />
5.3 Zulässige Medien für die Datenübergabe:<br />
- Diskette 3 ½“ (MS-DOS o<strong>de</strong>r kompatibel)<br />
- CD-Rom / DVD<br />
- e-Mail mit angefügter Datei<br />
und für das Erstellen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen:<br />
- Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong><br />
Das Leistungsverzeichnis ist mit <strong>de</strong>m IBM-PC-Zeichensatz (IBM-ASCII) zu formatieren. An<strong>de</strong>re<br />
Zeichensätze, wie ANSI-ASCII bzw. EBCDIC, führen zu Problemen mit <strong>de</strong>n Umlauten und sind<br />
unbrauchbar.<br />
5.4 Mit Übergabe <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses in Schriftform hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber auch das Leistungsverzeichnis in <strong>de</strong>r vereinbarten Datenaustauschphase<br />
- Kennung 81 / 82 / 83 - zu übergeben.<br />
Wer<strong>de</strong>n Abweichungen zwischen <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r Datenaustauschdatei und <strong>de</strong>r schriftlichen<br />
Fassung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses festgestellt, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer verpflichtet, die Daten<br />
umgehend mit <strong>de</strong>r Schriftform in Übereinstimmung zu bringen und <strong>de</strong>m Auftraggeber wie<strong>de</strong>r zu<br />
übermitteln.<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 3
Auftragsnummer:<br />
VI.6<br />
Hinweise auf <strong>de</strong>n freiberuflich Tätigen (FBT) sind im LV und in <strong>de</strong>n Anlagen nicht gestattet. Das<br />
endgültige (versandfertige) Leistungsverzeichnis wird beim Auftraggeber ausgedruckt.<br />
6. Ergänzen<strong>de</strong> Anmerkungen<br />
6.1 Leistungsverzeichnisse, die Lose beinhalten sollen, sind so aufzuteilen, dass ein Los einem<br />
Leistungsverzeichnis entspricht (Leistungsverzeichnisse mit z.B. 3 Losen bestehen somit aus 3<br />
geson<strong>de</strong>rten Dateien). Allgemeine Vorbemerkungen und vertragliche Regelungen sind in alle<br />
Lose zu übernehmen.<br />
6.2 Zur Vermeidung von unnötiger Mehrarbeit beim Datenaustausch ist rechtzeitig ein Testlauf<br />
beim Bauamt durchzuführen, um evtl. Schwachstellen frühzeitig auf<strong>de</strong>cken und beheben zu<br />
können.<br />
6.3 Zugelassene Einheiten.<br />
Einheit<br />
cm<br />
cm2<br />
d<br />
h<br />
Jr<br />
kg<br />
km<br />
km2<br />
kwh<br />
l<br />
m<br />
m2<br />
m3<br />
Mt<br />
psch<br />
St<br />
t<br />
Wo<br />
md<br />
mMt<br />
mWo<br />
m2d<br />
m2Mt<br />
m2Wo<br />
m3d<br />
m3Mt<br />
m3Wo<br />
Sth<br />
Std<br />
StMt<br />
StWo<br />
St/M<br />
St/J<br />
Hinweistext, vertragliche Regelung<br />
Zentimeter<br />
Quadratzentimeter<br />
Tag<br />
Stun<strong>de</strong><br />
Jahr<br />
Kilogramm<br />
Kilometer<br />
Quadratkilometer<br />
Kilowattstun<strong>de</strong><br />
Liter<br />
Meter<br />
Quadratmeter<br />
Kubikmeter<br />
Monat<br />
Pauschal<br />
Stück<br />
Tonne<br />
Wochen<br />
m x Tag<br />
m x Monat<br />
m x Woche<br />
m2 x Tag<br />
m2 x Monat<br />
m2 x Woche<br />
m3 x Tag<br />
m3 x Monat<br />
m3 x Woche<br />
Stück x Stun<strong>de</strong><br />
Stück x Tag<br />
Stück x Monat<br />
Stück x Woche<br />
Stück pro Monat<br />
Stück pro Jahr<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 4
VI.7<br />
Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>de</strong>r Durchführung von<br />
Bauaufgaben - RiSBau.<br />
Stand: 19. Austauschlieferung 2009<br />
Anhang 20/1 RBBau<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Zweck, Geltungsbereich<br />
2 Definition<br />
2.1 Bewerber, Bieter, Auftragnehmer, freiberuflich Tätige<br />
2.2 Unterlagen<br />
2.3 Verschlusssachen<br />
2.4 Sperrzonen<br />
2.5 Schutzzonen<br />
2.6 Verschlusssachenvergaben<br />
2.7 Verschlusssachenaufträge<br />
3 Aufstellung von Unterlagen gemäß <strong>de</strong>n Abschnitten C, D, E RBBau<br />
3.1 Festlegung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsmaßnahmen<br />
3.2 For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung<br />
3.3 Katalog <strong>de</strong>r Festlegungen<br />
3.4 Veranschlagung<br />
4 Geheimschutz allgemein<br />
4.1 Grundsatz für die Einstufung<br />
4.2 Differenzierung bei <strong>de</strong>r Einstufung<br />
5 Geheimschutz im Verkehr mit Bewerbern, Bietern und Auftragnehmern<br />
5.1 Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber und Auftragnehmer<br />
5.2 Überprüfung<br />
5.3 Anträge auf Überprüfung<br />
5.4 NATO-Überprüfung<br />
5.5 Weitergabe von Verschlusssachen<br />
5.6 Rückgabe von Verschlusssachen<br />
5.7 Meldung an das Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie<br />
6 Sperrzonen und Schutzzonen<br />
6.1 Einrichtung <strong>de</strong>r Zonen<br />
6.2 Personenkontrolle<br />
6.3 Bewachungsvertrag<br />
7 Verschlusssachenvergabe<br />
7.1 Zugang zu Verschlusssachen<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 1 von 24
VI.7<br />
7.2 Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart<br />
7.3 Verdingungs- / Vertragsunterlagen<br />
7.4 Son<strong>de</strong>rregelungen<br />
8 Verträge mit freiberuflich Tätigen<br />
9 Rechnungslegung, Vorprüfung<br />
10 Prüfung <strong>de</strong>r Sicherheitsmaßnahmen<br />
10.1 Prüfung während <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
10.2 Prüfung nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen<br />
11 Baubestandsdokumentation<br />
Anlagen<br />
1. Ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen für Verträge mit freiberuflich Tätigen<br />
2. Muster Bewachungsvertrag mit anliegen<strong>de</strong>r Wachanweisung<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 2 von 24
VI.7<br />
1. Zweck, Geltungsbereich<br />
Die RiSBau regeln die bei Planung und Ausführung schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.<br />
Die RiSBau gelten auch für schutzbedürftige Baumaßnahmen <strong>de</strong>r NATO-Infrastruktur (vgl.<br />
„Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben <strong>de</strong>r gemeinsam finanzierten NATO-<br />
Infrastruktur - RiNATO“, Vergabehandbuch, Teil V) sowie für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Streitkräfte <strong>de</strong>r<br />
Entsen<strong>de</strong>staaten (vgl. „Auftragsbauten Grundsätze - ABG“), soweit mit <strong>de</strong>n Bedarfsträgern<br />
vereinbart.<br />
Die Schutzbedürftigkeit kann sich ergeben aus <strong>de</strong>n Belangen:<br />
- <strong>de</strong>s Geheimschutzes,<br />
- <strong>de</strong>s Sabotageschutzes,<br />
- <strong>de</strong>s Schutzes gegen gewaltsame Demonstrationen,<br />
- <strong>de</strong>s Schutzes gegen terroristische Anschläge.<br />
Die RiSBau wer<strong>de</strong>n ergänzt durch die für die Dienststellen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
ergangenen sonstigen Sicherheits-Anweisungen und Gesetze, wie u. a.:<br />
- das Vergabehandbuch (<strong>VHB</strong>), Teil II und VI,<br />
- das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s (SÜG)<br />
- die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift <strong>de</strong>s BMI zum materiellen und organisatorischen Schutz<br />
von Verschlusssachen (VS-Anweisung- VSA) ,<br />
- das Handbuch für <strong>de</strong>n Geheimschutz in <strong>de</strong>r Wirtschaft (GHB) <strong>de</strong>s BMWi und<br />
- die Baufachlichen Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr (BFR<br />
0-017.50),die im Bedarfsfall zu berücksichtigen sind, sowie<br />
- die beson<strong>de</strong>ren vergabe- und vertragsrechtlichen Bestimmungen für schutzbedürftige<br />
Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>r NATO-Infrastruktur und <strong>de</strong>r Streitkräfte <strong>de</strong>r<br />
Entsen<strong>de</strong>staaten gemäß § 1a A Nr. 3 und § 10 A Nr. 16 <strong>VHB</strong>.<br />
Die RiSBau behan<strong>de</strong>ln:<br />
- das Zusammenwirken <strong>de</strong>r beteiligten Dienststellen (Bedarfsträger, Bauverwaltung,<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Bun<strong>de</strong>samt für gewerbliche<br />
Wirtschaft ) sowie<br />
- <strong>de</strong>n Verkehr mit Außenstehen<strong>de</strong>n (insbeson<strong>de</strong>re Auftragnehmern) hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsmaßnahmen.<br />
2. Definition<br />
2.1 Bewerber, Bieter, Auftragnehmer, Freiberuflich Tätige<br />
Bewerber, Bieter, Auftragnehmer im Sinne dieser Richtlinien sind:<br />
- Unternehmer, die Bau- und Lieferleistungen ausführen,<br />
- an<strong>de</strong>re Unternehmer (z. B. Dienstleistungsunternehmer <strong>de</strong>s Transportgewerbes), die bei<br />
Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen tätig wer<strong>de</strong>n sowie<br />
- Nachunternehmer.<br />
Freiberuflich Tätige sind:<br />
- freiberuflich Tätige, die für Planung und Ausführung eingeschaltet wer<strong>de</strong>n,<br />
- Sachverständige, die beratend o<strong>de</strong>r gutachterlich tätig wer<strong>de</strong>n,<br />
- an<strong>de</strong>re Unternehmer (z. B. Dienstleistungsunternehmer <strong>de</strong>s grafischen Gewerbes), die bei<br />
Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen tätig wer<strong>de</strong>n, sowie<br />
- <strong>de</strong>ren Erfüllungsgehilfen.<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 3 von 24
VI.7<br />
2.2 Unterlagen<br />
Unterlagen im Sinne dieser Richtlinien sind alle schriftlichen, zeichnerischen, bildlichen und<br />
gegenständlichen Darstellungen, wie z. B. Mo<strong>de</strong>lle, Musterstücke, Schriftstücke, Übersetzungen,<br />
Drucksachen, Druckblätter, Zeichnungen, Lageskizzen, Land- und Seekarten, Pläne,<br />
Rechnungslegungsunterlagen nach RBBau Abschnitt J 2. Zur Rechnungslegung gehören<strong>de</strong><br />
Unterlagen sind Statistiken, Lichtpausen, Lichtbil<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>ren Negative, Diapositive, digitale<br />
o<strong>de</strong>r magnetische Bildaufzeichnungen, Fotokopien, Disketten, Tonträger, Datenträger aller Art<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Informationsträger ggf. auch mündliche Darstellungen von Baumaßnahmen bzw.<br />
baulichen Anlagen und ihren Teilen.<br />
2.3 Verschlusssachen<br />
2.3.1 Verschlusssachen im Sinne dieser Richtlinien sind Unterlagen und sonstige Angelegenheiten aller<br />
Art, die durch beson<strong>de</strong>re Sicherheitsmaßnahmen gegen die Kenntnis durch Unbefugte geschützt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit eingestuft und gekennzeichnet sind<br />
(vgl. §§ 2 und 3 <strong>de</strong>r vom BMI herausgegebenen VS-Anweisung).<br />
2.3.2 Bei Verschlusssachen wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> unterschie<strong>de</strong>n:<br />
STRENG GEHEIM<br />
englisch<br />
französisch<br />
TOP SECRET<br />
TRES SECRET<br />
GEHEIM<br />
englisch<br />
französisch<br />
SECRET<br />
SECRET (DEFENSE)<br />
VS-VERTRAULICH<br />
englisch<br />
französisch<br />
CONFIDENTIAL<br />
CONFIDENTIEL (DEFENSE)<br />
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH<br />
englisch<br />
französisch<br />
RESTRICTED<br />
DIFFUSION RESTREINTE<br />
2.4 Sperrzonen<br />
Sperrzonen im Sinne dieser Richtlinien sind aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Geheimschutzes abgegrenzte<br />
Baustellen o<strong>de</strong>r abgegrenzte Teile von Baustellen innerhalb o<strong>de</strong>r außerhalb bestehen<strong>de</strong>r<br />
Anlagen, die VS-VERTRAULICH o<strong>de</strong>r höher eingestuft sind.<br />
2.5 Schutzzonen<br />
Schutzzonen im Sinne dieser Richtlinien sind wegen an<strong>de</strong>rer Sicherheitsbelange - z. B.<br />
Sabotageschutz o<strong>de</strong>r Sicherheitsbereich im Sinne <strong>de</strong>s § 1, Abs. 2, Nr. 3 <strong>de</strong>s SÜG – abgegrenzte<br />
Baustellen o<strong>de</strong>r abgegrenzte Teile von Baustellen.<br />
2.6 Verschlusssachenvergaben<br />
Verschlusssachenvergaben im Sinne dieser Richtlinien sind alle Vergaben an Unternehmer und<br />
Freiberuflich Tätige, bei <strong>de</strong>nen mit Verschlusssachen <strong>de</strong>r Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> VS-<br />
VERTRAULICH, GEHEIM, o<strong>de</strong>r STRENG GEHEIM umgegangen wer<strong>de</strong>n muss. Vergaben für<br />
Leistungen in Sperrzonen sind unabhängig von <strong>de</strong>r Einstufung von Unterlagen hinsichtlich eines<br />
Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s wie Verschlusssachenvergaben durchzuführen.<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 4 von 24
VI.7<br />
2.7 Verschlusssachenaufträge<br />
Verschlusssachenaufträge (VS-Aufträge) im Sinne dieser Richtlinien sind alle Aufträge an<br />
Unternehmer und Freiberuflich Tätige, die im Rahmen eines VS-Vergabeverfahrens vergeben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Aufstellung von Unterlagen gemäß <strong>de</strong>n Abschnitten C, D, E RBBau<br />
3.1 Festlegung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsmaßnahmen<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsmaßnahmen sind grundsätzlich von <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung *) zu<br />
bestimmen.<br />
Die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung beteiligt dabei ihren Geheimschutz- bzw. Sicherheitsbeauftragten.<br />
Dieser kann im Bedarfsfall folgen<strong>de</strong> Stellen hinzuziehen:<br />
- das Bun<strong>de</strong>samt für Sicherheit in <strong>de</strong>r Informationstechnik (BSI) im Rahmen <strong>de</strong>r Mitwirkung nach<br />
§ 7 Abs. 1 VS-Anweisung in allen Fragen <strong>de</strong>s materiellen Geheimschutzes, einschließlich<br />
Abhörsicherheit und <strong>de</strong>r Abstrahlsicherheit,<br />
- die zuständigen örtlichen Beratungsstellen <strong>de</strong>r Kriminalpolizei in Fragen <strong>de</strong>s Objektschutzes<br />
gegen terroristische Angriffe und <strong>de</strong>s Schutzes gegen gewaltsame Demonstrationen,<br />
- das Bun<strong>de</strong>skriminalamt, **) soweit es sich um Dienst- o<strong>de</strong>r Wohnsitze von Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />
Verfassungsorgane <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s han<strong>de</strong>lt, bei Baumaßnahmen für die Verfassungsorgane und<br />
oberste Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n ist zusätzlich die Bun<strong>de</strong>spolizei (BPol) zu beteiligen,<br />
- die Beratungsstellen für Angelegenheiten <strong>de</strong>s materiellen Sabotageschutzes, soweit es sich um<br />
lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen han<strong>de</strong>lt.<br />
Anmerkung:<br />
Wenn eine Einrichtung als lebens- und verteidigungswichtig eingestuft wird, erfolgt eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Mitteilung an die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung.<br />
Bei Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Verteidigung tritt an die Stelle <strong>de</strong>r genannten<br />
Einrichtungen das Amt für Sicherheit <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr.<br />
3.2 For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung<br />
Die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung hat möglichst bereits bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r <strong>Ausgabe</strong>nanmeldung - Bau<br />
- (AA - Bau -) für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Abschnitt D 2 RBBau) bzw. bei<br />
Aufstellung <strong>de</strong>r - Entscheidungsunterlage - Bau - (ES - Bau -) für Große Neu-, Um- und<br />
Erweiterungsbauten (Abschnitt E 2 RBBau)<br />
a) ihre For<strong>de</strong>rungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Geheimhaltung von Unterlagen sowie hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Ausweisung von Sperr- bzw. Schutzzonen zu stellen,<br />
b) die Dienststelle zu benennen, mit <strong>de</strong>r die Bauverwaltung bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahmen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungen in Sicherheitsfragen vornehmen soll sowie<br />
c) ihre For<strong>de</strong>rungen hinsichtlich baulich-technischer Sicherungsmaßnahmen zu stellen.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>s Baubedarfs nach Abschnitt C 3 RBBau legen die nutzen<strong>de</strong><br />
Verwaltung (ggf. nach Abstimmung mit <strong>de</strong>n in Nr. 3.1 genannten Dienststellen) und die<br />
hausverwalten<strong>de</strong> Dienststelle die erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsmaßnahmen gemeinsam fest. Diese<br />
Festlegungen sind in die Baubedarfsnachweisung - BBN - nach Abschnitt 3.2 RBBau<br />
aufzunehmen.<br />
3.3 Katalog <strong>de</strong>r Festlegungen<br />
Mit <strong>de</strong>m Planungs- und Ausführungsauftrag nach Abschnitt D 3 RBBau bzw. Abschnitt E 3.1<br />
RBBau sind festzulegen:<br />
*) Bei Verteidigungsbauten die Wehrbereichsverwaltung (WBV).<br />
**) Bun<strong>de</strong>skriminalamt - Abt. SG -, Treptower Park 5-8, 12435 Berlin.<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 5 von 24
VI.7<br />
die Überprüfungsart im Sinne <strong>de</strong>s SÜG § 8-10 (Ü1-Ü3), wonach die Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />
Bauverwaltung, Freiberuflich Tätige und Auftragnehmer zu überprüfen sind,<br />
b) die baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen,<br />
c) die Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>, in welche die zur Vorbereitung und Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahmen bzw. Bauwerke erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen im Einzelnen sowie in ihrer<br />
Gesamtheit einzustufen sind,<br />
d) in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang eine Baustelle als Schutzzone o<strong>de</strong>r Sperrzone<br />
einzurichten ist,<br />
e) ob und inwieweit Erkundigungen nach <strong>de</strong>r Herkunft bestimmter Stoffe o<strong>de</strong>r Teile erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind,<br />
f) ob und inwieweit Beschränkungen bei <strong>de</strong>r Anfuhr von Stoffen und Teilen notwendig sind,<br />
g) ob und ggf. welche Beschränkungen bei <strong>de</strong>r Beschäftigung von Arbeitskräften bestimmter<br />
Herkunft erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
h) die Art und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Bewachung.<br />
3.4 Veranschlagung<br />
Nach Muster 6 RBBau sind die Kosten für<br />
- baulich-technische Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>de</strong>n Kostengruppen 300 bis 500 und<br />
- Maßnahmen zur Abgrenzung und Überwachung von Sperrzonen und Schutzzonen sowie<br />
sonstige Nebenkosten bei <strong>de</strong>r Kostengruppe 700 zu veranschlagen.<br />
4. Geheimschutz allgemein<br />
4.1 Grundsatz für die VS-Einstufung<br />
4.1.1 Geheimschutz ist nur in <strong>de</strong>m unbedingt notwendigen Umfang anzuordnen. Die Geheimhaltungsgra<strong>de</strong><br />
dürfen nicht höher als erfor<strong>de</strong>rlich festgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
4.1.2 Einzelheiten <strong>de</strong>r Einstufung hinsichtlich eines Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s und eventuelle Än<strong>de</strong>rungen<br />
wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n §§ 8 und 9 in <strong>de</strong>r vom BMI herausgegebenen VS-Anweisung<br />
geregelt.<br />
4.2 Differenzierung bei <strong>de</strong>r VS-Einstufung<br />
4.2.1 Der Geheimschutz ist nach Möglichkeit zu differenzieren, und zwar zeitlich durch unterschiedliche<br />
Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> für die verschie<strong>de</strong>nen Durchführungsphasen <strong>de</strong>r Baumaßnahme (Planung,<br />
Vergabe, Ausführung und Dokumentation) und räumlich durch unterschiedliche<br />
Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> für einzelne Bereiche <strong>de</strong>r Baumaßnahmen / Bauwerke /<br />
Baustellenbereiche.<br />
4.2.2 Möglichkeiten zur Vermeidung unnötiger Geheimschutzmaßnahmen bzw. zur niedrigeren<br />
Einstufung von Unterlagen sind zu nutzen, etwa durch Unterteilung von Lageplänen, Weglassen<br />
von Beschriftungen, Verwendung von Tarnbezeichnungen und <strong>de</strong>rgleichen.<br />
4.3 Zuständigkeit <strong>de</strong>s BMWi<br />
Das BMWi ist für <strong>de</strong>n Geheimschutz in <strong>de</strong>r Wirtschaft zuständig. Es stellt mit <strong>de</strong>n nichtöffentlichen<br />
Auftragnehmern (Unternehmen) <strong>de</strong>n Zugang zu und die Aufbewahrung von VS-<br />
VERTRAULICH o<strong>de</strong>r höher eingestuften VS in <strong>de</strong>r Wirtschaft sicher und führt hier die<br />
Sicherheitsüberprüfungen von Personen durch, die im nicht-öffentlichen Bereich Zugang zu VS<br />
erhalten sollen.<br />
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VI.7<br />
5 Geheimschutz im Verkehr mit Bewerbern, Bietern und Auftragnehmern<br />
5.1 Auswahl <strong>de</strong>r Bewerber und Auftragnehmer<br />
5.1.1 Verschlusssachenvergaben / -aufträge<br />
Für Verschlusssachenvergaben kommen nur solche Bewerber in Betracht, die ihren Sitz in einem<br />
NATO-Staat (z. Zt. Belgien, Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland,<br />
Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg, Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>, Norwegen, Portugal, Spanien,<br />
Türkei, USA) haben und entsprechend zum Zugang mit Verschlusssachen ermächtigt sind bzw.<br />
bereit sind, sich <strong>de</strong>m Geheimschutzverfahren <strong>de</strong>s jeweiligen Heimatlan<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland <strong>de</strong>m geheimschutzverfahren <strong>de</strong>s BMWi (Geheimschutzbetreuung) zu unterziehen.<br />
Für die Geheimschutzbetreuung <strong>de</strong>s BMWi gelten die Vorschriften <strong>de</strong>s Handbuches für <strong>de</strong>n<br />
Geheimschutz in <strong>de</strong>r Wirtschaft (GHB).<br />
Zusätzlich ist wie folgt zu verfahren:<br />
Für die Durchführung von Verschlusssachenaufträgen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist nur dann eine<br />
Sicherheitsbescheid beim BMWi anzufor<strong>de</strong>rn, wenn <strong>de</strong>m Unternehmen o<strong>de</strong>r Freiberuflich Tätigen<br />
Verschlusssachen ausgehändigt wer<strong>de</strong>n sollen, d. h. die Auftragnehmer Vorkehrungen für die<br />
Aufbewahrung von Verschlusssachen treffen und sicherheitsüberprüft sein müssen.<br />
5.1.2 Zugang vor Ort zu Verschlusssachen<br />
Für Auftragnehmer, <strong>de</strong>ren Mitarbeiter lediglich vor Ort Zugang zu Verschlusssachen haben o<strong>de</strong>r<br />
sich verschaffen können und <strong>de</strong>shalb ermächtigt (vgl. § 10 Abs. 3 VSA) wer<strong>de</strong>n müssen, sind die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Überprüfungen <strong>de</strong>s eingesetzten Personals durch die zuständige Bauverwaltung<br />
zu veranlassen, soweit sich diese Auftragnehmer nicht bereits in <strong>de</strong>r Geheimschutzbetreuung <strong>de</strong>s<br />
BMWi befin<strong>de</strong>n (Vorabfrage an BMWi, Referat ZB 3).<br />
5.1.3 Vergabeverfahren<br />
Die Ausschreibungen sind so zu fassen, dass Bewerber<br />
- im Falle von Nr. 5.1.1 sich in <strong>de</strong>r Geheimschutzbetreuung <strong>de</strong>s BMWi befin<strong>de</strong>n müssen o<strong>de</strong>r<br />
bereit sind, sich in diese auf Antrag <strong>de</strong>s Auftraggebers aufnehmen zu lassen,<br />
- im Falle von Nr. 5.1.2 zu erklären haben, dass sie überprüftes Personal zur Verfügung stellen<br />
können o<strong>de</strong>r das erfor<strong>de</strong>rliche Personal bereit ist, sich einer Sicherheitsüberprüfung durch das<br />
Bun<strong>de</strong>samt für Verfassungsschutz zu unterziehen.<br />
5.2 Überprüfung<br />
5.2.1 Vor Durchführung von Verschlusssachenvergaben hat die Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong><br />
Ebene)<br />
- festzustellen, welche Auflagen in <strong>de</strong>n Vergabeunterlagen für <strong>de</strong>n Geheimhaltungsschutz<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
- festzustellen, ob für einen Wettbewerb die ausreichen<strong>de</strong> Anzahl bereits überprüfter Bewerber<br />
zur Verfügung steht (vgl. Nr. 5.3.),<br />
- ggf. Sicherheitsbeschei<strong>de</strong> für alle Bewerber beim BMWi anzufor<strong>de</strong>rn,<br />
- festzustellen, welche Beschäftigten bei diesen Bewerbern zum Zugang zu Verschlusssachen<br />
mit <strong>de</strong>m jeweiligen Geheimhaltungsgrad ermächtigt sind (vgl. Nr. 5.2.3. Satz 1).<br />
5.2.2 Die notwendigen Auskünfte sind von <strong>de</strong>r Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong>n Ebene) durch<br />
Anfrage unmittelbar beim<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie<br />
- Referat Z B 3 -<br />
Villemombler Straße 76<br />
53123 Bonn<br />
einzuholen. Dabei sind genaue Angaben über die vorgesehene VS - Einstufung von Unterlagen<br />
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VI.7<br />
über vorgesehene Sperrzonen und über VS - Aufträge außerhalb von vorgesehenen Sperrzonen<br />
zu machen.<br />
5.2.3 Das BMWi erteilt <strong>de</strong>n Sicherheitsbescheid und benennt <strong>de</strong>n Verantwortlichen<br />
(Sicherheitsbevollmächtigten) für die Sicherheit <strong>de</strong>s Bewerbers / Bieters / Auftragnehmers, <strong>de</strong>r<br />
seinerseits weitere Beschäftigte benennen kann, die zum Zugang zu Verschlusssachen<br />
ermächtigt sind. Für ausländische Bewerber holt das BMWi die notwendigen<br />
Sicherheitserklärungen <strong>de</strong>s Heimatstaates auf diplomatischem Wege ein und teilt sie <strong>de</strong>r<br />
Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong> Ebene) mit.<br />
5.3 Anträge auf Überprüfung<br />
Steht keine für <strong>de</strong>n Wettbewerb ausreichen<strong>de</strong> Zahl bereits überprüfter Bewerber zur Verfügung,<br />
so sind von <strong>de</strong>r Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong>n Ebene) beim BMWi Überprüfungsanträge für<br />
die erfor<strong>de</strong>rliche Zahl von Bewerbern zu stellen (siehe 5.1.1 und 5.1.2). Dabei ist zu<br />
berücksichtigen, dass das Überprüfungsverfahren in <strong>de</strong>r Regel mehrere Monate in Anspruch<br />
nimmt.<br />
In <strong>de</strong>n Überprüfungsanträgen sind anzugeben:<br />
- Name und Anschrift <strong>de</strong>s zu überprüfen<strong>de</strong>n Bewerbers,<br />
- <strong>de</strong>r Geheimhaltungsgrad <strong>de</strong>r Verschlusssachen, die <strong>de</strong>m Bewerber / Auftragnehmer zugänglich<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
- ggf. die Einrichtung einer Sperrzone,<br />
- ob VS-IT-Bearbeitung vorgesehen ist,<br />
- die Art <strong>de</strong>r Leistung, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer erbringen soll (z. B. Planung, Bauausführung,<br />
technisches Gutachten) und<br />
- <strong>de</strong>r Gegenstand <strong>de</strong>r Leistung, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer erbringen soll (z. B. Gebäu<strong>de</strong>entwurf,<br />
Installationsarbeiten, Stahlbetonarbeiten).<br />
5.4 NATO-Überprüfung<br />
Das Verfahren zur Überprüfung von Bewerbern, die am Wettbewerb um Aufträge <strong>de</strong>r gemeinsam<br />
finanzierten NATO-Infrastruktur beteiligt wer<strong>de</strong>n sollen, ist in <strong>de</strong>n Richtlinien zur Vergabe von<br />
Aufträgen für Bauvorhaben <strong>de</strong>r gemeinsam finanzierten NATO-Infrastruktur - RiNATO - (vgl.<br />
Vergabehandbuch, Teil V) geregelt.<br />
Für Bewerber, die bereits im Rahmen einer NATO-Überprüfung für <strong>de</strong>n Zugang zu<br />
Verschlusssachen berechtigt sind, bedarf es keiner weiteren Überprüfung durch das BMWi, wenn<br />
<strong>de</strong>m Unternehmer keine Verschlusssachen mit höherem Geheimhaltungsgrad zugänglich<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n müssen, als in <strong>de</strong>r NATO-Zulassung vorgesehen ist. Die Mel<strong>de</strong>pflicht nach Nr.<br />
5.7 wird hiervon nicht berührt.<br />
5.5 Weitergabe von Verschlusssachen<br />
5.5.1 Verschlusssachen <strong>de</strong>r Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> STRENG GEHEIM, GEHEIM und VS-<br />
VERTRAULICH dürfen nur Bewerbern / Auftragnehmern zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n, die zum<br />
Zugang zu Verschlusssachen <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s ermächtigt sind und<br />
eine VS-Aufbewahrungsmöglichkeit besitzen.<br />
5.5.2 Müssen Bewerbern / Bietern / Auftragnehmern Unterlagen <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s VS - NUR<br />
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n, so ist das VS-NfD-Merkblatt<br />
(Anlage zum Handbuch für <strong>de</strong>n Geheimschutz in <strong>de</strong>r Wirtschaft, zu beziehen über buerozb3@bmwi.bund.<strong>de</strong>)<br />
zum Vertragsbestandteil zu machen (vgl. § 10 A Nr. 16 <strong>VHB</strong>, EVM Erg VS<br />
bzw. Nr. 8 <strong>de</strong>r Anh. 9-15 RBBau).<br />
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VI.7<br />
5.6 Rückgabe von Verschlusssachen<br />
5.6.1 Die vollständige Rückgabe <strong>de</strong>r Bewerbern / Bietern / Auftragnehmern ausgehändigten und <strong>de</strong>r<br />
ggf. von ihnen selbst gefertigten Verschlusssachen <strong>de</strong>r Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> STRENG GEHEIM,<br />
GEHEIM und VS-VERTRAULICH sowie aller an<strong>de</strong>ren Unterlagen, für die eine Rückgabepflicht<br />
besteht (vergleiche EVM Erg VS 246 ,Teil II <strong>VHB</strong> und EFB ErgAbs VS, Teil III <strong>VHB</strong>) ist sorgfältig<br />
zu überwachen und von <strong>de</strong>r Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong> Ebene) im Quittungsbuch für<br />
Verschlusssachen o<strong>de</strong>r durch Empfangsschein nachzuweisen. Die Behandlung <strong>de</strong>r VS - NUR<br />
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften Unterlagen ist - soweit nicht bereits durch an<strong>de</strong>re<br />
Bestimmungen festgelegt - im Einzelfall durch Vereinbarung mit <strong>de</strong>m Bewerber / Bieter /<br />
Auftragnehmer zu regeln.<br />
5.6.2 Bei Bewerbern / Bietern / Auftragnehmern, die ihren Sitz o<strong>de</strong>r Wohnsitz in einem an<strong>de</strong>ren NATO-<br />
Staat haben, kann die Rückgabe <strong>de</strong>r Verschlusssachen durch eine Vernichtungsverhandlung <strong>de</strong>r<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n NATO-Staates ersetzt wer<strong>de</strong>n. In diesem Falle erhält die<br />
Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong> Ebene) von <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Lan<strong>de</strong>s<br />
auf diplomatischem Wege eine Bescheinigung.<br />
5.6.3 Kommt ein Bewerber / Bieter / Auftragnehmer <strong>de</strong>r Verpflichtung zur vollständigen Rückgabe trotz<br />
Auffor<strong>de</strong>rung mit Fristsetzung nicht nach, so unterrichtet die Bauverwaltung (Fachaufsicht<br />
führen<strong>de</strong> Ebene in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, o<strong>de</strong>r das BBR) das BMWi.<br />
5.7 Meldung an das Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie<br />
Bei Verschlusssachenaufträgen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer sofort nach Auftragserteilung unmittelbar<br />
<strong>de</strong>m BMWi gegenüber eine Mel<strong>de</strong>pflicht im Sinne <strong>de</strong>s GHB wahrzunehmen.<br />
Der Fachaufsichtführen<strong>de</strong>n Ebene ist zeitgleich eine Kopie <strong>de</strong>r o.g. Meldung vorzulegen.<br />
6 Sperrzonen und Schutzzonen<br />
6.1 Einrichtung <strong>de</strong>r Zonen<br />
6.1.1 Sperrzonen und Schutzzonen sollen räumlich so klein wie möglich gehalten wer<strong>de</strong>n sowie in sich<br />
übersichtlich und gegen offene Bereiche genau abgrenzbar sein. Sie sind gegenüber öffentlichen<br />
Verkehrsflächen, Nachbargrundstücken und an<strong>de</strong>ren Bereichen <strong>de</strong>r Liegenschaft abzugrenzen.<br />
6.1.2 Bei Sperrzonen und Schutzzonen ist<br />
- <strong>de</strong>r Zu- und Abgang aller Personen zu überwachen,<br />
- <strong>de</strong>r Bewegungsbereich aller Personen durch Zäune, bewachte Tore usw. zu begrenzen,<br />
- ggf. <strong>de</strong>r Einblick in die Anlage durch Sichtblen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Ähnliches zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />
6.1.3 Der Zugang zu Sperrzonen wird nur solchen Personen - einschließlich <strong>de</strong>s Wachpersonals -<br />
gestattet, die aufgrund ihrer Dienstpflichten Zutritt haben müssen und die zum Zugang zu<br />
Verschlusssachen <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s ermächtigt sind. Bei Schutzzonen<br />
dagegen wird <strong>de</strong>r Zugang auf einen bestimmten Kreis durch <strong>de</strong>n Wachdienst überprüfter<br />
Personen beschränkt (vgl. Nr. 6.3).<br />
6.1.4 Die für die Vorbereitung <strong>de</strong>s Anschlusses an das allgemeine Energieversorgungsnetz (z. B.<br />
Leitungen und Trafostationen) notwendigen Angaben über die Lage, Anschlusswerte und<br />
<strong>de</strong>rgleichen sind nur <strong>de</strong>m hierzu Bevollmächtigten <strong>de</strong>s Energieversorgungsunternehmens unter<br />
Hinweis auf § 353 b StGB mitzuteilen.<br />
6.2 Personenkontrolle<br />
6.2.1 Das Betreten und das Verlassen von Sperr- und Schutzzonen ist durch eine Personenkontrolle zu<br />
überwachen und in einem Kontrollbuch nachzuweisen.<br />
6.2.2 Diejenigen Personen, <strong>de</strong>ren regelmäßiger Zutritt zu <strong>de</strong>r Sperr- o<strong>de</strong>r Schutzzone erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
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VI.7<br />
(insbeson<strong>de</strong>re Auftragnehmer und <strong>de</strong>ren Beschäftigte), erhalten von <strong>de</strong>r Bauverwaltung<br />
(Baudurchführen<strong>de</strong> Ebene) Baustellenausweise (EFB-Ausw - 358, Teil III <strong>de</strong>s <strong>VHB</strong>). Die<br />
Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong> Ebene) veranlasst vor Ausstellung eines<br />
Baustellenausweises, dass <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Personenkreis überprüft wird. Art und Umfang <strong>de</strong>r<br />
Überprüfung bestimmt die nach Nr. 3.2 b von <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung benannte Dienststelle.<br />
Die Ausstellung von Besucherausweisen (EFB-Ausw - 358, Teil III <strong>de</strong>s <strong>VHB</strong>) für <strong>de</strong>n kurzzeitigen<br />
Aufenthalt in <strong>de</strong>r Sperr- o<strong>de</strong>r Schutzzone ist durch <strong>de</strong>n Wachdienst zu veranlassen. Die<br />
Ausweisinhaber sind erfor<strong>de</strong>rlichenfalls mit Plaketten o<strong>de</strong>r Anhängekarten für eine leichte<br />
I<strong>de</strong>ntifizierung auszustatten.<br />
6.2.3 Bei Verlust von Baustellenausweisen ist die zuständige Polizeidienststelle von <strong>de</strong>r Bauverwaltung<br />
(Baudurchführen<strong>de</strong> Ebene) unverzüglich zu unterrichten und um Unterstützung bei <strong>de</strong>r Aufklärung<br />
zu bitten. Verloren gegangene Baustellenausweise sind für ungültig zu erklären, das<br />
Wachpersonal ist hiervon zu verständigen.<br />
6.2.4 Der Zu- und Abgang von Besuchern und ihre Bewegung innerhalb <strong>de</strong>r Sperr- o<strong>de</strong>r Schutzzone ist<br />
in geeigneter Weise<br />
- durch Führung eines Wach- und Kontrollbuches sowie<br />
- durch <strong>Ausgabe</strong> und entsprechen<strong>de</strong> Kontrolle von Baustellen- / Besucherausweisen<br />
- o<strong>de</strong>r durch Begleitpersonen zu überwachen.<br />
6.3 Bewachungsvertrag<br />
6.3.1 Soweit die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung (z. B. Bun<strong>de</strong>spolizei, Bun<strong>de</strong>swehr) die Bewachung von Sperro<strong>de</strong>r<br />
Schutzzonen nicht selbst übernimmt, beauftragt die Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong><br />
Ebene) ein Bewachungsunternehmen. Mit diesem Unternehmen ist ein Bewachungsvertrag<br />
gemäß Anlage 2 abzuschließen. Das Muster „Bewachungsvertrag“ und insbeson<strong>de</strong>re das Muster<br />
„Wachanweisung“ (Anlage zum Bewachungsvertrag) sind <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Einzelfalls<br />
anzupassen.<br />
6.3.2 Bewachungsleistungen sollen nach <strong>de</strong>r VOL / A ausgeschrieben und vergeben wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Vergütung ist in geeigneter Art (z. B. nach Tagen o<strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>n, je Wachführer und Wachmann,<br />
ggf. auch differenziert nach gefor<strong>de</strong>rter Ausstattung - Hun<strong>de</strong>, Waffen usw. - o<strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r zu<br />
bewachen<strong>de</strong>n Anlage) zu bestimmen.<br />
Sollen Preisvorbehalte vereinbart wer<strong>de</strong>n, sind die Grundsätze zur Anwendung von<br />
Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen (Teil IV <strong>VHB</strong>) zu beachten.<br />
6.3.3 Mit <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung nach Nr. 3.2 b benannten Dienststelle hat die<br />
Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong> Ebene) das Einvernehmen herzustellen über<br />
- die unter Sicherheitsgesichtspunkten durchzuführen<strong>de</strong> Auswahl und Überprüfung <strong>de</strong>s<br />
Bewachungsunternehmens sowie <strong>de</strong>s Personals <strong>de</strong>r Wachmannschaften und ihrer Ausrüstung,<br />
- <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r schriftlichen Wachanweisung (Anlage 2) und<br />
- die auszugeben<strong>de</strong>n Ausweise.<br />
7 Verschlusssachenvergabe<br />
7.1 Zugang zu Verschlusssachen<br />
Der Geheimschutz im Verkehr mit Unternehmern und freiberuflich Tätigen bezieht sich auf alle<br />
ihnen zugänglichen Verschlusssachen, insbeson<strong>de</strong>re auf:<br />
- die Vergabeunterlagen (§§ 9 und 10 VOB / A, § 9 VOL / A i.V.m. Nr. 7.3.8), einschließlich <strong>de</strong>r<br />
ggf. nur zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen,<br />
- die ggf. von <strong>de</strong>n Bietern im Rahmen <strong>de</strong>r Angebotsbearbeitung auszuarbeiten<strong>de</strong>n Unterlagen,<br />
- die <strong>de</strong>n Auftragnehmern nach Auftragserteilung im Zuge <strong>de</strong>r Ausführung zugänglichen<br />
Unterlagen,<br />
- die von Auftragnehmern selbst zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen o<strong>de</strong>r Teile dieser Leistungen.<br />
7.2 Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 10 von 24
VI.7<br />
Bei Verschlusssachenvergaben sind nur die Beschränkte Ausschreibung o<strong>de</strong>r die Freihändige<br />
Vergabe zulässig, sofern die Voraussetzungen nach § 3, Abs. 3, Nr. 1c VOB / A bzw. § 3, Abs.<br />
3d o<strong>de</strong>r § 3, Abs. 4g VOL / A gegeben sind.<br />
Dies gilt auch für die Vergabe von Leistungen, die innerhalb von Sperrzonen (vgl. Nr. 6)<br />
auszuführen sind, ohne Rücksicht darauf, ob <strong>de</strong>m Bewerber / Bieter / Auftragnehmer dabei<br />
Verschlusssachen zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Für die Vergabe von Leistungen, die innerhalb von Schutzzonen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, gilt<br />
grundsätzlich keine entsprechen<strong>de</strong> Beschränkung bei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>r Vergabeart. Auf eine EUweite<br />
Ausschreibung kann verzichtet wer<strong>de</strong>n, wenn die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 100 , Abs. 2d<br />
GWB erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
7.3 Verdingungs- / Vertragsunterlagen<br />
7.3.1 Bei Verschlusssachenvergaben sowie bei Vergaben für Leistungen innerhalb von Schutzzonen<br />
sind die vertrags- und vergaberechtlichen Bestimmungen <strong>de</strong>s Vergabehandbuchs (vgl. § 10 A Nr.<br />
16 <strong>VHB</strong>) bzw. die Bestimmungen zu Verträgen mit Freiberuflich Tätigen in § 8 <strong>de</strong>r Anh. 9 bis 15<br />
RBBau zu beachten.<br />
7.3.2 Folgen<strong>de</strong> Unterlagen sind <strong>de</strong>n Verdingungs- bzw. Vertragsunterlagen über die Vorgaben <strong>de</strong>s § 10<br />
A Nr. 16 <strong>VHB</strong> und § 8 <strong>de</strong>r Anh. 9 bis 15 RBBau hinaus in zweifacher Ausfertigung beizufügen:<br />
- bei Vergaben von Leistungen, die innerhalb einer Sperrzone auszuführen sind, ein Plan <strong>de</strong>r<br />
Baustelle, aus <strong>de</strong>m die Abgrenzung <strong>de</strong>r Sperrzone für <strong>de</strong>n Bieter ersichtlich wird,<br />
- bei Vergaben von Leistungen, die innerhalb einer Schutzzone auszuführen sind, ein Plan <strong>de</strong>r<br />
Baustelle, aus <strong>de</strong>m die Abgrenzung <strong>de</strong>r Schutzzone für <strong>de</strong>n Bieter ersichtlich wird.<br />
7.3.3 Im Leistungsverzeichnis für Bau- und Lieferleistungen sind für Aufwendungen infolge von<br />
Arbeitserschwernissen und Behin<strong>de</strong>rungen durch Sicherheitsmaßnahmen, soweit sie <strong>de</strong>m<br />
Umfang nach bestimmbar sind, beson<strong>de</strong>re Ansätze vorzusehen. In diesen Fällen ist in <strong>de</strong>n<br />
Weiteren Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen darauf hinzuweisen, dass Zuschläge für<br />
Behin<strong>de</strong>rungen für Sicherheitsmaßnahmen in an<strong>de</strong>re Einheitspreise nicht eingerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
dürfen. Im Übrigen sind Wartezeiten aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen etc. durch vom<br />
Wachpersonal gegengezeichnete Stun<strong>de</strong>nlohnzettel nachzuweisen.<br />
7.3.4 Als Verschlusssachen eingestufte Lagepläne dürfen <strong>de</strong>n Bewerbern / Bietern / Auftragnehmern<br />
und Freiberuflich Tätigen ausgehändigt wer<strong>de</strong>n, wenn sie nach <strong>de</strong>m dazu notwendigen<br />
Geheimhaltungsgrad bereits ermächtigt sind und die VS-Aufbewahrung sichergestellt ist.<br />
7.3.5 Pläne und Zeichnungen von Bauwerken aller Art, die Unternehmern und freiberuflich Tätigen<br />
zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n sollen, sind möglichst so auszuarbeiten bzw. zu verän<strong>de</strong>rn, dass sie<br />
offen behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n können. Ist eine Einstufung jedoch unerlässlich, so dürfen <strong>de</strong>rartige<br />
Unterlagen keine Angaben über Standort und Verwendungszweck enthalten.<br />
7.3.6 Bei Verschlusssachenvergaben für flächenmäßig größere Arbeiten (z. B.: Kanal- und<br />
Versorgungsleitungen, Vermessungsleistungen) dürfen <strong>de</strong>n Bewerbern / Auftragnehmern nur<br />
durch Gelän<strong>de</strong>festpunkte begrenzte Kartenausschnitte in <strong>de</strong>m Umfang zugänglich gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m dies zur Angebotsabgabe bzw. für die Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen unerlässlich ist.<br />
73.7 In <strong>de</strong>n Vertragsunterlagen sind beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen über <strong>de</strong>n Geheimschutz vorzusehen,<br />
wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer außerhalb von Sperrzonen Leistungen o<strong>de</strong>r Teile von Leistungen zu<br />
erbringen hat, die als VS-VERTRAULICH, GEHEIM o<strong>de</strong>r STRENG GEHEIM eingestuft sind.<br />
Dabei sind insbeson<strong>de</strong>re vom BMWi veranlasste Auflagen zu berücksichtigen (Nr. 5.2.2). Die<br />
Festlegungen nach Nr. 3.3 sind zu beachten.<br />
7.3.8 Für Lieferleistungen, die lediglich <strong>de</strong>n Bezug von (Bau-)Stoffen und (Bau-)Teilen sowie<br />
betriebstechnischen Anlagen und sonstigem Zubehör zum Inhalt haben, sind die vorgenannten<br />
Sicherheitsmaßnahmen nur dann anzuwen<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Gegenstand <strong>de</strong>r Lieferleistung selbst in<br />
einen Geheimhaltungsgrad eingestuft ist o<strong>de</strong>r dies nach Nr. 3.3 festgelegt wur<strong>de</strong>. In <strong>de</strong>rartigen<br />
Fällen sind <strong>de</strong>m Lieferanten nur diejenigen Angaben (Bedarfsmenge, Beschaffenheit, Lieferzeit<br />
und -ort) mitzuteilen, die zur Angebotsbearbeitung und Auftragsausführung unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind. Dies gilt auch für Zulieferer von bauausführen<strong>de</strong>n Unternehmern und Erfüllungsgehilfen von<br />
freiberuflich Tätigen.<br />
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VI.7<br />
7.3.9 Dem Auftragnehmer sind daher bei Auftragserteilung die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für<br />
<strong>de</strong>rartige Lieferleistungen zur Umsetzung in <strong>de</strong>ssen vertraglichen Innenverhältnissen mitzuteilen.<br />
7.4 Son<strong>de</strong>rregelungen<br />
Abweichen<strong>de</strong> Son<strong>de</strong>rregelungen wer<strong>de</strong>n ggf. gemäß Nr. 3.2 b von <strong>de</strong>r Dienststelle angeordnet,<br />
die von <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung benannt wur<strong>de</strong>.<br />
8 Verträge mit Freiberuflich Tätigen<br />
Soweit Freiberuflich Tätige bei schutzbedürftigen Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinien tätig<br />
wer<strong>de</strong>n, sind <strong>de</strong>n Vertragsentwürfen die nachfolgend jeweils genannten Unterlagen in zweifacher<br />
Ausfertigung beizufügen und in <strong>de</strong>n Vertragsmustern (Anh. 9 bis 15 RBBau) folgen<strong>de</strong><br />
Eintragungen aufzunehmen:<br />
a) bei allen Verträgen unter § 2.3:<br />
die „Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei <strong>de</strong>r Durchführung von Baumaßnahmen -<br />
RiSBau - (Anh. 20 / 1 RBBau)".<br />
b) als weitere Vereinbarungen:<br />
1. bei Verträgen, bei <strong>de</strong>nen Unterlagen <strong>de</strong>r Geheimhaltungsgra<strong>de</strong> STRENG GEHEIM,<br />
GEHEIM o<strong>de</strong>r VS-VERTRAULICH zu erarbeiten sind bzw. mit <strong>de</strong>rartigen Unterlagen<br />
umgegangen wer<strong>de</strong>n muss o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zugang zu Sperrzonen erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
- die „Ergänzen<strong>de</strong>n Bestimmungen VS / Sperrzone“<br />
2. bei Verträgen, bei <strong>de</strong>nen VS-NfD eingestufte Unterlagen zugänglich gemacht o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>rartige Unterlagen erarbeitet wer<strong>de</strong>n müssen<br />
- die „Ergänzen<strong>de</strong>n Bestimmungen Schutzzone“ und das - „Merkblatt über die<br />
Behandlung von Verschlusssachen <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s VS-NUR FÜR DEN<br />
DIENSTGEBRAUCH - (VS-NfD-Merkblatt).<br />
3. bei Verträgen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Zugang zu Schutzzonen erfor<strong>de</strong>rlich ist, das Formblatt<br />
„Ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen Schutzzone“.<br />
9 Rechnungslegung, Vorprüfung<br />
Soweit Rechnungslegungsunterlagen nach Abschnitt J 2 RBBau als VS-VERTRAULICH,<br />
GEHEIM o<strong>de</strong>r STRENG GEHEIM eingestuft sind, sollen die begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen<br />
abweichend von Abschnitt J 2.3 RBBau nicht <strong>de</strong>n Kassenanordnungen / -anweisungen beigefügt<br />
wer<strong>de</strong>n. In diesen Fällen sind die Kassenanordnungen / -anweisungen mit <strong>de</strong>m Vermerk<br />
„Rechnungsbeleg(e) unterliegt (unterliegen) <strong>de</strong>r Geheimhaltung“ zu versehen.<br />
Die Rechnungslegungsunterlagen sind <strong>de</strong>r für die fachtechnische Vorprüfung zuständigen Stelle<br />
nur auf Anfor<strong>de</strong>rung vorzulegen.<br />
10 Prüfung <strong>de</strong>r Sicherheitsmaßnahmen<br />
10.1 Prüfung während <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
Wer<strong>de</strong>n Prüfungen während <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme erfor<strong>de</strong>rlich, hat die<br />
Bauverwaltung diese Prüfungen zu veranlassen. Die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung teilt <strong>de</strong>r<br />
Bauverwaltung hierzu <strong>de</strong>n jeweiligen Zeitpunkt <strong>de</strong>r notwendigen Prüfungen und die zu<br />
beteiligen<strong>de</strong>n Stellen mit.<br />
10.2 Prüfung nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen<br />
Der Sicherheits- bzw. Geheimschutzbeauftragte <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung unterrichtet die von<br />
ihm nach Nr. 3.1 beteiligten Stellen über die Fertigstellung <strong>de</strong>r Baumaßnahme (Abschnitt H 1<br />
RBBau) und bittet um Prüfung, ob die von ihnen gefor<strong>de</strong>rten Sicherheitsmaßnahmen eingehalten<br />
wur<strong>de</strong>n und um schriftliche Mitteilung über das Ergebnis dieser Prüfung. Soweit die<br />
Sicherheitsfor<strong>de</strong>rungen auch Maßnahmen personeller o<strong>de</strong>r organisatorischer Art enthielten, ist<br />
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VI.7<br />
die Prüfung erst durchzuführen, wenn das Gebäu<strong>de</strong> / Bauwerk in Benutzung genommen wur<strong>de</strong>.<br />
11 Baubestandsdokumentation<br />
Die Baubestandsdokumentation ist gemäß Abschnitt H 2 RBBau zu erstellen und von <strong>de</strong>r<br />
nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung im Benehmen mit <strong>de</strong>r Bauverwaltung (Baudurchführen<strong>de</strong>n Ebene)<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>s Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s einzustufen, wenn dies aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Geheimschutzes erfor<strong>de</strong>rlich ist (vgl. Nr. 4).<br />
Mit <strong>de</strong>r Erstellung von Baubestandsdokumentationen, die VS-VERTRAULICH und höher<br />
eingestuft sind, dürfen nur Personen beauftragt wer<strong>de</strong>n, die zum entsprechen<strong>de</strong>n Zugang zu<br />
Verschlusssachen ermächtigt sind.<br />
Die ggf. erfor<strong>de</strong>rliche Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn zur Baubestandsdokumentation von VS-<br />
VERTRAULICH und höher eingestuften Bauwerken, Baustellen, Einrichtungen, Unterlagen und<br />
<strong>de</strong>rgleichen sowie in Sperrzonen bedarf einer beson<strong>de</strong>ren Genehmigung <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n<br />
Verwaltung. Die Genehmigung ist zu beantragen:<br />
- wenn das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Verteidigung Oberste Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n<br />
Verwaltung ist, bei <strong>de</strong>r zuständigen Wehrbereichsverwaltung,<br />
- wenn <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>spolizei nutzen<strong>de</strong> Verwaltung ist, bei <strong>de</strong>r zuständigen Bun<strong>de</strong>spolizeiverwaltung,<br />
- in allen an<strong>de</strong>ren Fällen auf <strong>de</strong>m Dienstwege bei <strong>de</strong>r nach Nr. 3.2 b von <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n<br />
Verwaltung benannten Dienststelle.<br />
Anlagen<br />
1. Ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen für Verträge mit Freiberuflich Tätigen<br />
a) Schutzzone<br />
b) VS / Sperrzone<br />
2. Muster Bewachungsvertrag mit anliegen<strong>de</strong>r Wachanweisung<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009 Seite 13 von 24
VI.7<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen <strong>de</strong>r Verträge mit Freiberuflich Tätigen<br />
- SCHUTZZONE -<br />
1. Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Schutzzone, wenn sie im Besitz eines<br />
vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises sind. Der Auftraggeber kann die<br />
<strong>Ausgabe</strong> von Baustellenausweisen von einer entsprechen<strong>de</strong>n Überprüfung <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />
abhängig machen. Die Ausweise sind beim Auftraggeber rechtzeitig anzufor<strong>de</strong>rn. Der<br />
Anfor<strong>de</strong>rung sind eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen sowie je ein Lichtbild<br />
<strong>de</strong>r Beschäftigten beizufügen. Die Liste ist durch entsprechen<strong>de</strong> Meldung <strong>de</strong>r Zu- und Abgänge<br />
auf <strong>de</strong>m Laufen<strong>de</strong>n zu halten. Für ausgeschie<strong>de</strong>ne Beschäftigte ist <strong>de</strong>m Auftraggeber eine<br />
Abgangsmeldung zu erstatten. Mit <strong>de</strong>r Abgangsmeldung ist <strong>de</strong>r Baustellenausweis<br />
zurückzugeben.<br />
Der Verlust von Baustellenausweisen ist <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.<br />
2. Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten ist die Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (Negative<br />
und Positive auf beliebigen Schichtträgern sowie Informationsträgern aller Art) <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahme und <strong>de</strong>s Baustellenbereichs untersagt.<br />
Bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber unbescha<strong>de</strong>t weitergehen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Rechte<br />
berechtigt, die Ablieferung <strong>de</strong>r Lichtbil<strong>de</strong>r (einschließlich belichteter Schicht- bzw.<br />
Informationsträger) ohne Entschädigung zu verlangen.<br />
Der Sicherheitsbevollmächtigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers hat die Beschäftigten entsprechend zu<br />
belehren.<br />
3. Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die in <strong>de</strong>r Schutzzone<br />
- außerhalb <strong>de</strong>s ihnen von <strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereich,<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Zugangswege o<strong>de</strong>r<br />
- außerhalb ihrer Arbeitszeit o<strong>de</strong>r ohne gültigen Baustellennachweis o<strong>de</strong>r<br />
- bei <strong>de</strong>r Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (vgl. 2.)<br />
angetroffen wer<strong>de</strong>n, sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Schutzzonen auszuschließen.<br />
Der Sicherheitsbevollmächtigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers hat die Beschäftigten entsprechend zu<br />
belehren.<br />
4. Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines<br />
NATO-Staates o<strong>de</strong>r eines Staates aus <strong>de</strong>r Staatenliste <strong>de</strong>s BMI haben, bei <strong>de</strong>r Ausführung<br />
ablehnen.<br />
5. Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
bestimmte Beschäftigte sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung<br />
ausschließt.<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009
VI.7<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Verträge mit Freiberuflich Tätigen<br />
- VS / SPERRZONE -<br />
1. Bei Ausführung <strong>de</strong>r Leistung sind die Bestimmungen <strong>de</strong>s „Handbuchs für <strong>de</strong>n Geheimschutz in<br />
<strong>de</strong>r Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ zu beachten.<br />
2. Das VS-NfD-Merkblatt aus <strong>de</strong>m GHB ist Vertragsbestandteil.<br />
3. Alle Pläne und Zeichnungen, die <strong>de</strong>m Auftragnehmer ausgehändigt wer<strong>de</strong>n, bleiben Eigentum<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers. Sie sind, ebenso wie die vom Auftragnehmer selbst erstellten Unterlagen,<br />
nach Erhalt <strong>de</strong>r Schlusszahlung ohne beson<strong>de</strong>re Auffor<strong>de</strong>rung auf <strong>de</strong>mselben Weg, auf <strong>de</strong>m<br />
sie <strong>de</strong>m Auftragnehmer zugestellt wur<strong>de</strong>n, an <strong>de</strong>n Auftraggeber zurückzugeben. Sofern <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat, sind die Unterlagen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> seines<br />
Lan<strong>de</strong>s zu übergeben mit <strong>de</strong>r Bitte, ihre Vernichtung zu veranlassen und eine Bescheinigung<br />
hierüber <strong>de</strong>m Auftraggeber auf <strong>de</strong>m diplomatischen Weg zu übersen<strong>de</strong>n.<br />
4. Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten ist die Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (Negative<br />
und Positive auf beliebigen Schichtträgern sowie Informationsträgern aller Art) <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahme und <strong>de</strong>s Baustellenbereiches untersagt.<br />
Bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber unbescha<strong>de</strong>t weitergehen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Rechte<br />
berechtigt, die Ablieferung <strong>de</strong>r Lichtbil<strong>de</strong>r (einschließlich belichteter Schicht- bzw.<br />
Informationsträger) ohne Entschädigung zu verlangen.<br />
Der Sicherheitsbevollmächtigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers hat die Beschäftigten entsprechend zu<br />
belehren.<br />
5. Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines<br />
NATO-Staates o<strong>de</strong>r eines Staates aus <strong>de</strong>r Staatenliste <strong>de</strong>s BMI haben, bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Leistungen ablehnen.<br />
6. Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
bestimmte Beschäftigte sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistung<br />
ausschließt.<br />
7. Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Sperrzone, wenn sie im Besitz eines<br />
vom Auftraggeber ausgestellten gültigen Baustellenausweises sind. Die Ausweise sind vom<br />
Auftragnehmer rechtzeitig anzufor<strong>de</strong>rn. Der Anfor<strong>de</strong>rung sind namentliche Bescheinigungen<br />
<strong>de</strong>s Sicherheitsbevollmächtigten im nationalen Besuchskontrollverfahren (SiBe-<br />
Bescheinigungen) gemäß Anlage 23 und 24 Geheimschutzhandbuch (GHB) sowie je ein<br />
Lichtbild <strong>de</strong>r Beschäftigten beizufügen. Die SiBe-Bescheinigungen sind durch entsprechen<strong>de</strong><br />
Meldung <strong>de</strong>r Zu- und Abgänge auf <strong>de</strong>m Laufen<strong>de</strong>n zu halten. Für ausgeschie<strong>de</strong>ne Beschäftigte<br />
ist <strong>de</strong>m Auftraggeber eine Abgangsmeldung zu erstatten. Mit <strong>de</strong>r Abgangsmeldung ist <strong>de</strong>r<br />
Baustellenausweis zurückzugeben.<br />
Der Verlust von Baustellenausweisen ist <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.<br />
8. Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die in <strong>de</strong>r Sperrzone<br />
- außerhalb <strong>de</strong>s ihnen von <strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereichs,<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Zugangswege o<strong>de</strong>r<br />
- außerhalb ihrer Arbeitszeit o<strong>de</strong>r ohne gültigen Baustellenausweis o<strong>de</strong>r<br />
- bei <strong>de</strong>r Anfertigung von Lichtbil<strong>de</strong>rn (vgl. Nr. 4)<br />
angetroffen wer<strong>de</strong>n, sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers sofort von <strong>de</strong>r Weiterbeschäftigung<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Sperrzone auszuschließen.<br />
Der Sicherheitsbevollmächtigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers hat die Beschäftigten entsprechend zu<br />
belehren.<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009
VI.7<br />
VS - Nur für <strong>de</strong>n Dienstgebrauch<br />
Liegenschaft<br />
Maßnahme<br />
Objekt<br />
Bewachungsvertrag<br />
Zwischen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
diese vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m Bewachungsunternehmen<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009
VI.7<br />
1. Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Der Auftragnehmer übernimmt <strong>de</strong>n Wachdienst für <strong>de</strong>n Bewachungsbereich:<br />
1.2 Die Bewachung ist durchzuführen vom bis zum<br />
**)<br />
und zwar jeweils<br />
in <strong>de</strong>r Zeit vom<br />
***)<br />
bis<br />
1.3 Insgesamt sind zur Bewachung zu stellen<br />
Wächter; und zwar<br />
Wachführer<br />
Wachmänner<br />
Wachhun<strong>de</strong><br />
1.4 Einzelheiten regelt die beiliegen<strong>de</strong> Wachanweisung.<br />
1.5 Die Wachanweisung und das Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen <strong>de</strong>s<br />
Geheimhaltungsgra<strong>de</strong>s VS – NUR FÜR DENDIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) ****) sind<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages.<br />
2. Wachdienst<br />
2.1 Mit <strong>de</strong>m Wachdienst sind nur Personen zu betrauen, die sicherheitsmäßig überprüft sind.<br />
2.2 Die Wächter sind mit einheitlicher Kleidung und<br />
*****) auszustatten.<br />
2.3 Der Auftraggeber stellt einen ausreichend beleucht- und beheizbaren Wachraum zur Verfügung.<br />
2.4 Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
bestimmte Wächter sofort von <strong>de</strong>r Bewachung ausschließt.<br />
2.5 Die Wachanweisung ist im Wachraum auszulegen. Je<strong>de</strong>r Wächter hat vor Aufnahme <strong>de</strong>r<br />
Tätigkeit zu bestätigen, dass er die Wachanweisung zur Kenntnis genommen und verstan<strong>de</strong>n<br />
hat sowie sie als Dienstanweisung anerkennt. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für nachträglich erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wachanweisung.<br />
2.6 Den Wächtern im Dienst können Weisungen nur erteilt wer<strong>de</strong>n<br />
von<br />
(Leiter <strong>de</strong>r Baudurchführen<strong>de</strong>n Ebene)<br />
o<strong>de</strong>r<br />
von<br />
von<br />
(Vertreter <strong>de</strong>r Baudurchführen<strong>de</strong>n Ebene)<br />
(Mitarbeiter <strong>de</strong>r Baudurchführen<strong>de</strong>n Ebene)<br />
und<br />
Das Verhältnis <strong>de</strong>s Auftragnehmers zu <strong>de</strong>n Wächtern wird hierdurch nicht berührt.<br />
3. Vergütung<br />
3.1 Die Vergütung für die Bewachung beträgt ******)<br />
3.2 Im Falle <strong>de</strong>r Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages nach Nr. 5.1. o<strong>de</strong>r 5.2. gilt für die Vergütung § 8 Nr. 3 und<br />
4 VOL/B.<br />
3.3 Der Auftragnehmer hat Rechnungen<br />
*******)<br />
**) Angabe <strong>de</strong>s Endtermins nur soweit möglich.<br />
***) Z. B. "täglich" o<strong>de</strong>r "freitags bis montags".<br />
****) Gegebenenfalls zu ersetzen durch "VS-Merkblatt".<br />
*****) Z. B. Schlagstock, Pistole.<br />
******) Z. B. pauschal, stun<strong>de</strong>nweise.<br />
*******) Z. B. monatlich.<br />
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VI.7<br />
bei<br />
in<br />
-facher Ausfertigung einzureichen.<br />
3.4 Alle Zahlungen wer<strong>de</strong>n bargeldlos geleistet.<br />
4. Haftung<br />
4.1 Der Auftragnehmer hat vor Beginn <strong>de</strong>r Bewachung eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen<br />
und zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Scha<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz<br />
in <strong>de</strong>r Höhe besteht, welcher die nachstehend genannten Scha<strong>de</strong>nsarten min<strong>de</strong>stens bis zu <strong>de</strong>n<br />
vereinbarten Haftungshöchstbeträgen ab<strong>de</strong>ckt.<br />
4.2 Die Haftung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Auftraggebers ist beschränkt<br />
- bei Personenschä<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen eine Person betroffen ist,<br />
auf € je Person<br />
- bei Personenschä<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen mehrere Personen betroffen sind,<br />
auf € insgesamt<br />
- bei Sachschä<strong>de</strong>n mit Ausnahme von Einbruch- und Diebstahlschä<strong>de</strong>n<br />
auf € je Scha<strong>de</strong>nsereignis<br />
- bei Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />
auf € je Scha<strong>de</strong>nsereignis<br />
4.3 Der Auftragnehmer hat alle Schä<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen er Kenntnis erlangt, <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
unverzüglich zu mel<strong>de</strong>n.<br />
5. Kündigung<br />
5.1 Auftraggeber und Auftragnehmer können <strong>de</strong>n Vertrag schriftlich mit einer Frist von zum<br />
kündigen.<br />
5.2 Der Auftraggeber kann <strong>de</strong>n Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn<br />
- über das Vermögen <strong>de</strong>s Auftragnehmers das Insolvenzverfahren o<strong>de</strong>r ein vergleichbares<br />
gesetzliches Verfahren eröffnet o<strong>de</strong>r die Eröffnung beantragt o<strong>de</strong>r dieser Antrag mangels<br />
Masse abgelehnt wor<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r die ordnungsgemäße Abwicklung <strong>de</strong>s Vertrages dadurch in<br />
Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt,<br />
- wenn gegen <strong>de</strong>n Auftragnehmer o<strong>de</strong>r gegen die für ihn han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Personen ein Verfahren<br />
wegen schwerer Verfehlungen eröffnet wird, welches die Zuverlässigkeit <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
in Frage stellt,<br />
- wenn die erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherheitsüberprüfungen <strong>de</strong>s Wachpersonals aus Grün<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer o<strong>de</strong>r seine Beschäftigten zu vertreten haben, nicht durchgeführt wer<strong>de</strong>n<br />
können,<br />
- wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Erfüllung <strong>de</strong>r<br />
übernommenen Wachaufgaben, zum ausschließlichen Einsatz von geeignetem und<br />
überprüften Wachpersonal, zur Abstellung von Mängeln o<strong>de</strong>r von Leistungen aus <strong>de</strong>r<br />
Haftpflicht nicht nachkommt.<br />
6. Gerichtsstand<br />
6.1 Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtstandvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung<br />
(ZPO) vor, richtet sich <strong>de</strong>r Gerichtsstand für Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>r<br />
für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers zuständigen Stelle, wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart<br />
ist. Sie ist <strong>de</strong>m Auftragnehmer auf Verlangen mitzuteilen.<br />
6.2 Abweichend von Nr. 6.1 wird als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Voraussetzungen<br />
nach § 38 ZPO vorliegen.<br />
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VI.7<br />
7. Vertragsän<strong>de</strong>rungen<br />
Je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Vertrages bedarf <strong>de</strong>r Schriftform.<br />
8. Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Auftraggeber<br />
Auftragnehmer<br />
Ort / Datum<br />
Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Ort / Datum<br />
Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
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VI.7<br />
Anlage zum Bewachungsvertrag<br />
Auftragsnummer<br />
Wachanweisung<br />
1. Allgemeines<br />
Die Wache für<br />
wird von<br />
**)<br />
*)<br />
gestellt.<br />
Sie han<strong>de</strong>lt im Auftrag <strong>de</strong>s<br />
***)<br />
2. Stärke und Einteilung <strong>de</strong>r Wache<br />
2.1 Gesamtstärke <strong>de</strong>r Wache: Wachführer,<br />
Wachmänner<br />
2.2 Zusammensetzung <strong>de</strong>r Wache<br />
a) am Tage<br />
(in <strong>de</strong>r Zeit von 6.00 - 18.00 Uhr) ****)<br />
b) bei Nacht<br />
(in <strong>de</strong>r Zeit von 18.00 - 6.00 Uhr) ****)<br />
Wachführer<br />
Vertreter Wachführer<br />
Wachmann(-männer)<br />
(als Torposten (am ) *****<br />
Wachmann(-männer)<br />
(am Torposten (am ) ******)<br />
Wachmann(-männer)<br />
(als Streifendienst)<br />
Wachführer<br />
Vertreter Wachführer<br />
Wachmann(-männer)<br />
als Torposten (am ) *****)<br />
Wachmann(-männer)<br />
als Torposten (am ) ******)<br />
(als Streifendienst)<br />
c) an Sonn- und Feiertagen sowie an arbeitsfreien Werktagen wie bei Nacht.<br />
*) Genaue Bezeichnung <strong>de</strong>s Bewachungsbereiches (Anlage, Gebäu<strong>de</strong>, Gebäu<strong>de</strong>teile usw.).<br />
**) Bezeichnung <strong>de</strong>s Bewachungsunternehmens.<br />
***) Bezeichnung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
****) Soweit die Wache tags und nachts nicht gleich stark besetzt ist (vgl. Nr. 3).<br />
*****) Einzusetzen z. B. "Haupttor".<br />
******) Einzusetzen z. B. "Nebentor"<br />
.<br />
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VI.7<br />
2.3 Streifeneinteilung und Streifenwege<br />
a) bei Tag ****) Streife Nr. 1 a<br />
Stärke: Wachmann(-männer)<br />
Weg: ab<br />
*****)<br />
bis<br />
und zurück.<br />
Streife Nr. 1 b<br />
Stärke: Wachmann(-männer)<br />
Weg: Streifenweg wie Streife Nr. 1a, jedoch in entgegengesetzter<br />
Richtung.<br />
Der Streifenweg ist in <strong>de</strong>r Zeit von 6.00 bis 18.00 Uhr min<strong>de</strong>stens<br />
die Streifen Nr. 1a und 1b begegnen sich am Kontrollpunkt usw.<br />
mal auszuführen;<br />
a) bei Nacht *) Streife Nr. 1 a<br />
Stärke: Wachmann(-männer)<br />
Weg: ab<br />
**)<br />
bis und zurück<br />
Streife Nr. 1 b<br />
Stärke: Wachmann(-männer)<br />
Weg: Streifenweg wie Streife Nr. 1a,<br />
jedoch in entgegengesetzter Richtung<br />
Der Streifenweg ist in <strong>de</strong>r Zeit von 18.00 bis 6.00 Uhr min<strong>de</strong>stens<br />
die Streifen Nr. 1a und 1b begegnen sich am Kontrollpunkt.<br />
c) an Sonn- und Feiertagen sowie an arbeitsfreien Werktagen wie b)<br />
mal auszuführen;<br />
2.4 Die Wache (Wachführer und Wachmänner) wechselt alle 24 Stun<strong>de</strong>n.<br />
2.5 Dienstbeginn mit Ablösung <strong>de</strong>r Wache täglich 6.00 Uhr. Übergabe bzw. Übernahme <strong>de</strong>s<br />
Dienstes wird durch die Wachführer mit Eintragung in das Wachbuch vollzogen. Der Vollzug<br />
wird durch die Unterschrift <strong>de</strong>s übernehmen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>s übergeben<strong>de</strong>n Wachführers bestätigt.<br />
2.6 Der Dienst <strong>de</strong>s Wachführers dauert ununterbrochen 24 Stun<strong>de</strong>n von 6.00 Uhr <strong>de</strong>s Tages, an<br />
<strong>de</strong>m seine Wache beginnt, bis 6.00 Uhr <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Tages.<br />
3. Aufgaben <strong>de</strong>s Wachführers<br />
3.1 Der Wachführer ist für die Erfüllung <strong>de</strong>s Wachauftrages verantwortlich.<br />
Er hat folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />
a) Erhaltung ständiger Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r Wache im Rahmen <strong>de</strong>r Wachanweisung,<br />
b) Einweisen <strong>de</strong>r Torposten und <strong>de</strong>s Streifendienstes in ihre Aufgaben, insbeson<strong>de</strong>re<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Standplätze <strong>de</strong>r Torposten entsprechend <strong>de</strong>n Wetter- und<br />
Sichtverhältnissen, Regelung <strong>de</strong>s Verhaltens bei Alarm und Feuer usw. und Überwachen<br />
<strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Dienstausübung, einschließlich Ablösung,<br />
c) Einteilen <strong>de</strong>s Dienstes <strong>de</strong>r Torposten und <strong>de</strong>s Streifendienstes,<br />
d) Kontrolle <strong>de</strong>s Anzugs, <strong>de</strong>r Ordnung, <strong>de</strong>r Sauberkeit und <strong>de</strong>s Verhaltens <strong>de</strong>r Wache,<br />
*)<br />
**)<br />
Soweit die Wache tags und nachts nicht gleich stark besetzt ist (vgl. Nr. 3).<br />
Einzusetzen z. B. "Haupttor".<br />
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VI.7<br />
e) Übernahme und Übergabe,<br />
- <strong>de</strong>r Ausstattung <strong>de</strong>r Wache,<br />
- von vorläufig festgenommenen Personen und <strong>de</strong>r ihnen abgenommenen Gegenstän<strong>de</strong>,<br />
f) Überprüfen <strong>de</strong>r Verwendungsbereitschaft von Waffen und Munition sowie <strong>de</strong>r Einhaltung<br />
<strong>de</strong>r Sicherheitsvorschriften.<br />
g) Regeln <strong>de</strong>s Dienstbetriebs im Wachraum; hierbei hat <strong>de</strong>r Wachführer zu beachten:<br />
- Besucher sind ordnungsgemäß an <strong>de</strong>m für diesen Zweck vorgesehenen Ort (Fenster o<strong>de</strong>r<br />
beson<strong>de</strong>rer Tisch im Wachraum) abzufertigen,<br />
- im Wachraum dürfen sich jeweils nur soviel Besucher aufhalten, wie mit <strong>de</strong>r Durchführung<br />
eines geregelten Dienstbetriebs vereinbar ist; darüber hinaus hat sich niemand im<br />
Wachraum aufzuhalten, <strong>de</strong>r nicht zur Wache gehört o<strong>de</strong>r dort dienstlich zu tun hat,<br />
h) Kontrolle von Objekten beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung,<br />
i) Führen <strong>de</strong>s Wach- und Kontrollbuches (vgl. Nr. 6.2, 7.4 ...); das Eintragen in diese Bücher<br />
kann er seinem Vertreter o<strong>de</strong>r einem Wachmann übertragen,<br />
j) Das selbstständige Eingreifen bei beson<strong>de</strong>ren Vorfällen im Rahmen seiner Aufgaben und<br />
Meldung solcher Vorfälle an (Auftraggeber),<br />
k) Meldung von Beschädigungen <strong>de</strong>r Schutzeinrichtungen an (Auftraggeber).<br />
3.2 Der Wachführer hat dafür zu sorgen, dass je<strong>de</strong>r Wachmann während <strong>de</strong>r Nacht von 22.00 bis<br />
6.00 Uhr eine angemessene Zeit ruhen kann.<br />
3.3 Der Wachführer darf <strong>de</strong>n Wachraum nur zur Durchführung seiner Aufgaben verlassen o<strong>de</strong>r<br />
während <strong>de</strong>r Nacht ruhen, nach<strong>de</strong>m er <strong>de</strong>n Dienst an seinen Vertreter übergeben hat.<br />
4. Wachmannschaften<br />
4.1 Wachmänner im Wachdienst dürfen ihren Posten- o<strong>de</strong>r Streifenbereich nur mit Erlaubnis <strong>de</strong>s<br />
Wachführers für kurze Zeit verlassen. Sie dürfen Kantinen nur zum Einkauf, jedoch nicht zu<br />
weiterem Aufenthalt betreten.<br />
4.2 Wachmänner dürfen vom Wachführer nur in beson<strong>de</strong>rs dringen<strong>de</strong>n Fällen und erst nach<br />
Eintreffen <strong>de</strong>r Ersatzmänner beurlaubt wer<strong>de</strong>n.<br />
4.3 Dienstunfähige o<strong>de</strong>r sonst ausgefallene Wachmänner mel<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Wachführer unverzüglich <strong>de</strong>m<br />
(Auftraggeber) und <strong>de</strong>m Bewachungsunternehmer. Mit dieser Meldung for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Wachführer<br />
beim Bewachungsunternehmer auch die erfor<strong>de</strong>rlichen Ersatzmänner an.<br />
4.4 Macht sich ein Wachmann im Wachdienst einer Dienstpflichtverletzung (z. B. Trunkenheit,<br />
Verlassen <strong>de</strong>s Posten- o<strong>de</strong>r Streifenbereiches, Rauchen auf <strong>de</strong>m Streifengang) schuldig,<br />
welche die ordnungsgemäße Ausführung <strong>de</strong>s Wachauftrages gefähr<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>rselbe sofort<br />
abzulösen, aus <strong>de</strong>m Bewachungsbereich zu entfernen und <strong>de</strong>m (Auftraggeber) zu<br />
mel<strong>de</strong>n.<br />
5 Ausführung <strong>de</strong>s Wachdienstes<br />
5.1 Es ist <strong>de</strong>n Wachmännern während <strong>de</strong>s Torposten- und Streifendienstes untersagt:<br />
a) die Handwaffen abzulegen,<br />
b) <strong>de</strong>n befohlenen Torposten- o<strong>de</strong>r Streifenbereich zu verlassen, zu essen o<strong>de</strong>r zu rauchen,<br />
c) <strong>de</strong>n Anzug zu verän<strong>de</strong>rn,<br />
d) zu ruhen o<strong>de</strong>r zu schlafen,<br />
e) Gespräche zu führen, die nicht im Zusammenhang mit ihrem Wach- o<strong>de</strong>r Streifenauftrag<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
5.2 Der Genuss von Alkohol ist <strong>de</strong>m Wachführer und <strong>de</strong>n Wachmännern während <strong>de</strong>s<br />
Wachdienstes verboten.<br />
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VI.7<br />
5.3 Die Torposten haben nach <strong>de</strong>n ihnen vom Wachführer im Einzelnen erteilten Weisungen<br />
a) die Personenkontrolle durchzuführen,<br />
b) die Fahrzeugkontrolle durchzuführen,<br />
c) im gegebenen Fall Alarm auszulösen<br />
(Alarmschüsse, Betätigung von Alarmanlagen).<br />
5.4 Der Wachführer ist dafür verantwortlich, dass die Streifen ihren Streifenweg in unregelmäßigen<br />
Zeitabstän<strong>de</strong>n begehen.<br />
6. Ausstattung <strong>de</strong>r Wache<br />
6.1 Zur Ausstattung <strong>de</strong>r Wache gehören:<br />
a) eine Wachanweisung,<br />
b) das Wach- und Kontrollbuch,<br />
c) ein Fernsprechverzeichnis,<br />
d) eine Liste <strong>de</strong>r ausgegebenen Dauerausweise,<br />
e) ein Block fortlaufend nummerierter Besucherscheine,<br />
f) *) .<br />
6.2 Im Wachbuch sind festzuhalten:<br />
a) Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Dienstes <strong>de</strong>r einzelnen Wachen (Datum, Uhrzeit),<br />
b) Name <strong>de</strong>s jeweiligen Wachführers und seines Stellvertreters,<br />
c) Namen <strong>de</strong>r Wachmänner in <strong>de</strong>r Reihenfolge ihrer Torposten und Streifendiensteinteilung,<br />
d) Zeit <strong>de</strong>r Ab- und Rückmeldung von Torposten und Streifendienst,<br />
e) beson<strong>de</strong>re Vorfälle (z. B. Waffengebrauch, vorläufige Festnahmen und dgl.),<br />
f) Erkrankungen,<br />
g) Prüfvermerk <strong>de</strong>s (Auftraggebers) und <strong>de</strong>s Bewachungsunternehmens,<br />
h) Bestätigung <strong>de</strong>r Übergabe und Übernahme <strong>de</strong>r Wache durch <strong>de</strong>n übernehmen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
übergebenen Wachführer.<br />
Im Wach- und Kontrollbuch ist mit Datum und Unterschrift zu vermerken, dass je<strong>de</strong>r<br />
Wachmann vor Aufnahme seines Wachdienstes in <strong>de</strong>m Bewachungsbereich die<br />
Wachanweisung zur Kenntnis genommen hat sowie sie als Dienstanweisung anerkennt.<br />
7. Personenkontrollen<br />
7.1 Beim Betreten und Verlassen <strong>de</strong>s Bewachungsbereiches ist die I<strong>de</strong>ntität aller Personen und die<br />
Gültigkeit ihrer Ausweise zu prüfen.<br />
7.2 Innerhalb <strong>de</strong>s Bewachungsbereiches sind alle Personen verpflichtet, sich auf Verlangen<br />
gegenüber <strong>de</strong>n Wachmännern über ihre Person auszuweisen.<br />
7.3 Besucher haben sich durch einen gültigen Personalausweis o<strong>de</strong>r Reisepass gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Torposten auszuweisen; ohne einen solchen Ausweis dürfen sie <strong>de</strong>n Bewachungsbereich nicht<br />
betreten. Für je<strong>de</strong>n Besucher ist ein Besucherausweis auszustellen.<br />
7.4 Der Wachführer / Torposten hat bei <strong>de</strong>m zu Besuchen<strong>de</strong>n festzustellen, ob <strong>de</strong>r Besuch<br />
erwünscht ist und empfangen wer<strong>de</strong>n kann; ist <strong>de</strong>r Besuch erwünscht, ist <strong>de</strong>r Besucher in<br />
Begleitung eines Wachmannes <strong>de</strong>m zu Besuchen<strong>de</strong>n zuzuführen, wenn ihn dieser nicht selbst<br />
am Wachraum abholt.<br />
*) Angaben über Waffen, Munition, Schlüssel, Alarmeinrichtungen, Schutzkleidung, u. ä. nach Art und Stückzahl<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009
VI.7<br />
7.5 Dem Besucher ist <strong>de</strong>r vom (Auftraggeber) vorgeschriebene Besucherausweis mit<br />
Durchschrift gegen Hinterlegung seines Personalausweises o<strong>de</strong>r Reisepasses auszustellen; die<br />
Urschrift ist <strong>de</strong>m Besucher auszuhändigen.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben im Besucherausweis sind vom Torposten vollständig einzutragen<br />
und durch Unterschrift zu bestätigen. Im Wach- und Kontrollbuch ist <strong>de</strong>r Vor- und Zuname<br />
sowie die Nummer <strong>de</strong>s Besucherausweises einzutragen.<br />
Beim Verlassen <strong>de</strong>s Bewachungsbereiches ist von <strong>de</strong>m Besucher <strong>de</strong>r Besucherausweis<br />
abzufor<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Personalausweis bzw. Reisepass zurückzugeben. Der<br />
Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Besucher das Gelän<strong>de</strong> verlässt, ist in <strong>de</strong>m Besucherausweis<br />
einzutragen. Die Besucherausweise sind als Anlage zum Wach- und Kontrollbuch<br />
aufzubewahren.<br />
7.6 Dauerausweise (Baustellenausweise) für die im Bewachungsbereich beschäftigten Personen<br />
haben nur Gültigkeit in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis o<strong>de</strong>r Reisepass; die<br />
Ausweise sind unaufgefor<strong>de</strong>rt vorzuzeigen.<br />
7.7 Eine Gewerbe- und Han<strong>de</strong>lstätigkeit innerhalb <strong>de</strong>s Bewachungsbereichs ist nur <strong>de</strong>n dort<br />
zugelassenen Betrieben gestattet.<br />
8. Fahrzeugkontrollen<br />
8.1 Die Insassen von Kraftfahrzeugen sind nach Nr. 7.2 bis 7.6 zu kontrollieren; bei ein- und<br />
ausfahren<strong>de</strong>n Kraftfahrzeugen sind die Ladungen stichprobenweise zu kontrollieren. Auf die<br />
Kontrolle von ausfahren<strong>de</strong>n Fahrzeugen ist beson<strong>de</strong>res Augenmerk zu legen.<br />
8.2 Der Torposten hat dafür zu sorgen, dass die Einfahrt und die Einfahrtsstraße von parken<strong>de</strong>n<br />
und halten<strong>de</strong>n Fahrzeugen frei bleibt.<br />
8.3 Die Namen <strong>de</strong>r Wachführer sind:<br />
a) Wachführer I:<br />
b) Wachführer 2:<br />
(Unterschrift <strong>de</strong>s Wachführers I)<br />
(Unterschrift <strong>de</strong>s Wachführers II)<br />
(Ort, Datum)<br />
(Auftraggeber<br />
Rechtsverbindliche Unterschrift)<br />
© VHF Bayern - Stand August 2009
Auftragsnummer:<br />
VI.8<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen<br />
Zugang zu US-Liegenschaften<br />
1. Es gelten beson<strong>de</strong>re Sicherheitsbestimmungen, die vom Auftragnehmer, seinen Nachunternehmern,<br />
seinen Lieferfirmen und sonstigen Dienstleistungsunternehmen und <strong>de</strong>ren Beschäftigten zu beachten<br />
sind. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung <strong>de</strong>r Zugangsbestimmungen in seinen Nachunternehmerund<br />
Lieferantenverträgen zu vereinbaren.<br />
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten darüber zu unterrichten, dass sie auf Anordnung beim<br />
Betreten, beim Verlassen o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Aufenthalts in <strong>de</strong>r Militäreinrichtung durchsucht wer<strong>de</strong>n<br />
können und dass Personen, die versuchen, Zugang zu einer Einrichtung zu erhalten, sich aber weigern,<br />
sich auszuweisen, sich digitale Fingerabdrücke abnehmen zu lassen o<strong>de</strong>r sich, persönliche<br />
Gegenstän<strong>de</strong> und Fahrzeuge durchsuchen zu lassen, <strong>de</strong>r Zugang verweigert wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Die Beschäftigten dürfen sich innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft nur an <strong>de</strong>r Baustelle aufhalten und haben<br />
dorthin <strong>de</strong>n kürzesten Weg zu benutzen. Es ist ständig ein gültiger Personalausweis mitzuführen und<br />
gegebenenfalls Führerschein und Kfz-Papiere. Das Gelän<strong>de</strong> ist am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r täglichen Arbeitszeit<br />
unverzüglich und auf <strong>de</strong>m kürzesten Weg zu verlassen. Der Auftragnehmer darf Beschäftigte, die die<br />
Sicherheitsbestimmungen nicht beachten und gegen die daher Beanstandungen vorliegen, mit<br />
sofortiger Wirkung nicht mehr im o. g. Bereich einsetzen. Eventuelle hieraus entstehen<strong>de</strong> Mehrkosten<br />
sind vom Auftragnehmer zu tragen.<br />
Von US-Seite kann die Ausstellung eines Kasernenausweises auch verweigert wer<strong>de</strong>n. Kosten, die<br />
<strong>de</strong>m Auftragnehmer durch eine Ablehnung entstehen, wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber nicht erstattet.<br />
2. Die Antragsunterlagen für die Zugangsberechtigungen sind nach US-Vorgaben anzufertigen. Alle<br />
Schriftstücke sind in Deutsch und Englisch einzureichen.<br />
Folgen<strong>de</strong> Zugangsberechtigungen sind, je nach Einsatzdauer, zu beantragen:<br />
2.1 Zugangskontrollliste (an einer bestimmten Wache hinterlegt)<br />
a) Grün<strong>de</strong>:<br />
- Kurzzeit-Aufenthalt zu bestimmten Anlässen<br />
- während <strong>de</strong>r Bearbeitung eines Ausweisantrages<br />
b) Bearbeitungsdauer: 2 – 3 Wochen<br />
c) Gültigkeit: bis max. 60 Tage, keine Verlängerung möglich<br />
d) Liste <strong>de</strong>r Beschäftigten, die auf <strong>de</strong>m Baugelän<strong>de</strong> eingesetzt wer<strong>de</strong>n sollen (ist vom Auftragnehmer<br />
in Form einer Excel-Tabelle gemäß <strong>de</strong>m US-Formblatt „Access-Roster-<br />
Datei“ vorzulegen):<br />
- Vor- und Nachname<br />
- Anschrift<br />
- Geburtsdatum<br />
- Geburtsort<br />
- Nationalität<br />
- Reisepass-Nr. / Personalausweis-Nr.<br />
- Name und Telefonnummer <strong>de</strong>s Arbeitgebers (Firma)<br />
- gewünschter Zugangszeitraum:<br />
- Datum von/bis (max. 60 Tage)<br />
- Wochentage <strong>de</strong>s Einsatzes angeben<br />
- Uhrzeit von/bis (z.B. 07:00 bis 17:00 Uhr)<br />
- Ort / Baustelle<br />
© VHF Bayern 1
Auftragsnummer:<br />
VI.8<br />
- Name und Telefonnummer <strong>de</strong>r Unternehmer<br />
- bei Lieferungen Tag und Zeitraum<br />
e) vorzulegen<strong>de</strong> Dokumente:<br />
- Polizeiliches Führungszeugnis (Original) gemäß Angaben in Nr. 5<br />
- Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (Kopien) gemäß Angaben in Nr. 6<br />
f) Liste <strong>de</strong>r Privat- und Dienstfahrzeuge, die auf <strong>de</strong>m Baugelän<strong>de</strong> eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
sollen (vom Auftragnehmer in einer Excel-Tabelle vorzulegen):<br />
-amtliches Kennzeichen<br />
-Hersteller<br />
-Typ/Mo<strong>de</strong>ll, Baujahr, Farbe<br />
2.2 Befristeter Kasernenausweis<br />
a) Grund: Zugang zur Liegenschaft während laufen<strong>de</strong>r Ausweisanträge und noch nicht ab<br />
geschlossener Bearbeitung <strong>de</strong>s Formblattes 604 durch US.<br />
b) Bearbeitungszeit: 2 – 4 Wochen<br />
c) Gültigkeit: bis max. 90 Tage<br />
Einmalige Verlängerung ist bis 90 Tage möglich mit Rückgabe <strong>de</strong>s abgelaufenen US-<br />
Ausweises. Eine stichhaltige Begründung für eine Verlängerung ist erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
d) Vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong> Formulare/Dokumente für je<strong>de</strong>n Beschäftigten:<br />
- vollständig ausgefüllte Antragsformulare in englischer Sprache, Formulare sind von<br />
US-Seite erhältlich<br />
- Formblatt 604, von US-Seite erhältlich, wird benötigt zur Zustimmung <strong>de</strong>r Akteneinsicht<br />
für alle Nicht-US-Staatsbürger, Auskunft über frühere Wohnorte<br />
- Polizeiliche Überprüfung <strong>de</strong>r Unterlagen (oberer Teil <strong>de</strong>s Formblattes)<br />
- Kopie <strong>de</strong>s Personalausweises o<strong>de</strong>r Reisepasses (Vor<strong>de</strong>r- und Rückseite)<br />
- Polizeiliches Führungszeugnis gemäß <strong>de</strong>n Angaben in Nr. 5<br />
- Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gemäß <strong>de</strong>n Angaben in Nr. 6<br />
- Anerkennung <strong>de</strong>r Pflichten <strong>de</strong>s Inhabers eines Kasernenausweises<br />
- Kfz-Liste gemäß <strong>de</strong>n Angaben in Nr. 2.1 f<br />
- DC II – Defence Clearance and Investigation In<strong>de</strong>x:<br />
Wenn <strong>de</strong>r Antragsteller eine frühere Zugehörigkeit o<strong>de</strong>r Verbindung zu <strong>de</strong>n<br />
US-Streitkräften hatte und ihm eine Social Security Number ausgestellt wur<strong>de</strong><br />
kann ein befristeter Kasernenausweis erst nach <strong>de</strong>m Abschluss dieser<br />
Überprüfung ausgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
- Einverständniserklärung für eine einfache Sicherheitsüberprüfung<br />
- Sicherheitsfragebogen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung<br />
2.3 Permanenter Kasernenausweis<br />
a) Grund:<br />
Zugang während <strong>de</strong>s Arbeitseinsatzes in einer Liegenschaft.<br />
b) Bearbeitungszeit: 2 – 4 Wochen, wenn die Sicherheitsüberprüfung schon<br />
abgeschlossen ist und bis zu mehreren Monaten, wenn diese Überprüfung erst durch<br />
US veranlasst wird.<br />
Der Antragsteller wird benachrichtigt, sobald die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen<br />
ist und wann/wo er seinen Ausweis abholen kann.<br />
c) Gültigkeit:<br />
auf die Dauer <strong>de</strong>r Baumaßnahme begrenzt, bis 2 Jahre o<strong>de</strong>r bis zum Ablauf<br />
<strong>de</strong>r Gültigkeit <strong>de</strong>s Personalausweises o<strong>de</strong>r Reisepasses.<br />
d) Benötigte Formulare / Dokumente wie unter Nr. 2.2 d angegeben.<br />
e) Einzelne Mitarbeiter <strong>de</strong>s Auftragnehmers, z.B. Bauleiter o<strong>de</strong>r Polier, können eine<br />
Einschreibeberechtigung bis 4 Personen erhalten. Eine Einschreibeberechtigung ist<br />
durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer schriftlich zu beantragen, zu begrün<strong>de</strong>n und zu unterzeichnen.<br />
Es muss ein stichhaltiger Grund für die Einschreibeberechtigung vorliegen, z.<br />
B. für die Anlieferung von Baumaterialien, für <strong>de</strong>n Zutritt von Personen zu Baube-<br />
© VHF Bayern 2
Auftragsnummer:<br />
VI.8<br />
sprechungen usw. Im formlosen Antragsschreiben müssen Name, Aufgabenbereich und<br />
Pflichten <strong>de</strong>r Personen, die eine Einschreibeberechtigung beantragen, enthalten sein.<br />
2.4 Verfahrensweise bei Verlust o<strong>de</strong>r wenn ein Kasernenausweis gestohlen wird<br />
Wenn ein Ausweis verloren geht o<strong>de</strong>r gestohlen wird, muss <strong>de</strong>r Ausweisinhaber umgehend<br />
die örtliche Militärpolizei und das US-Passbüro (IACO) informieren.<br />
2.5 Erneuerung eines Kasernenausweises<br />
(Siehe Angaben in Nr. 2.2.d)<br />
Die Kosten für die Erneuerung wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt vergütet.<br />
3. Generelle Voraussetzung für die Zugangsgenehmigung ist die Erfassung und datenmäßige<br />
Registrierung <strong>de</strong>r Fingerabdrücke. An Kontrollpunkten (Toren) können zusätzlich Fingerabdrücke<br />
genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Der Antragsteller stimmt zu, dass seine Personalien von <strong>de</strong>n zuständigen Dienststellen für weitere<br />
persönliche Überprüfungen/Sicherheitsüberprüfungen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
5. Wenn ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, darf es nicht älter als 12 Monate sein. Sind<br />
im polizeilichen Führungszeugnis Eintragungen vorhan<strong>de</strong>n (außer <strong>de</strong>m Vermerk „keine Eintragung“),<br />
so muss eine notariell beglaubigte englische Übersetzung <strong>de</strong>s Führungszeugnisses vorgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Arbeitnehmer, die nicht US-Staatsbürger o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche Staatsbürger sind, benötigen ein notariell<br />
beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis ihres Herkunftslan<strong>de</strong>s mit einer englischen<br />
Übersetzung.<br />
6. Eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis benötigen Arbeitnehmer, die we<strong>de</strong>r USamerikanischer<br />
noch <strong>de</strong>utscher Nationalität sind. Im Wesentlichen sind folgen<strong>de</strong> Personen von<br />
dieser Anfor<strong>de</strong>rung ausgenommen:<br />
- Staatsbürger aus EU-Län<strong>de</strong>rn, die eine EU-Aufenthaltserlaubnis besitzen und ihren ständigen<br />
Wohnsitz in Deutschland haben (eigenes Formblatt).<br />
- Stu<strong>de</strong>nten von <strong>de</strong>utschen Universitäten, die aus Län<strong>de</strong>rn kommen, die nicht <strong>de</strong>r EU angehören,<br />
falls sie nicht länger als drei Monate während <strong>de</strong>r Semesterferien gearbeitet haben. Sie müssen<br />
allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen.<br />
- Soldaten, Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s zivilen Gefolges sowie Beschäftigte von Organisationen o<strong>de</strong>r Firmen, die<br />
einen Status gemäß <strong>de</strong>n Artikeln 71 bis 73 <strong>de</strong>s SOFA Abkommens <strong>de</strong>r Nato Streitkräfte in Europa<br />
haben.<br />
- Ausländische Staatsbürger, welche Angehörige <strong>de</strong>r US-Streitkräfte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s zivilen Gefolges sind.<br />
7. Ausländische Beschäftigte, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Antragstellung nicht min<strong>de</strong>stens 1 Jahr in<br />
Deutschland leben, können einen Ausweis nur bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Gültigkeitsdatums ihres Visums<br />
erhalten, jedoch maximal für 1 Jahr.<br />
Sicherheitsüberprüfung:<br />
Die Personen müssen min<strong>de</strong>stens 18 Jahre alt sein und müssen seit min<strong>de</strong>stens 1 Jahr einen<br />
ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Bei Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland<br />
haben entfällt eine Sicherheitsprüfung. Dafür ist ein polizeiliches Führungszeugnis <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Herkunftslan<strong>de</strong>s gemäß <strong>de</strong>n Angaben in Nr. 5 erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Kasernenausweise wer<strong>de</strong>n erst ausgestellt, wenn alle notwendigen Dokumente und Erklärungen<br />
vorliegen. Das gesamte Genehmigungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Wird <strong>de</strong>r Ausweis<br />
früher benötigt, kann ein befristeter Ausweis ausgestellt wer<strong>de</strong>n. Alle Ausweise müssen vom<br />
Antragsteller persönlich im US-Passbüro abgeholt wer<strong>de</strong>n. Bei Abholung eines Ausweises wird <strong>de</strong>r<br />
Antragsteller fotografiert und es wer<strong>de</strong>n seine Fingerabdrücke genommen.<br />
8. Unangemel<strong>de</strong>ten Personen wird an <strong>de</strong>r Wache <strong>de</strong>r Zutritt verweigert. In diesem Fall verbleibt nur die<br />
Möglichkeit diese Personen einzuschreiben. Personen, die eingeschrieben wer<strong>de</strong>n, müssen immer<br />
© VHF Bayern 3
Auftragsnummer:<br />
VI.8<br />
eskortiert wer<strong>de</strong>n. Die Eskortierten sind vom Einschreibeberechtigten während <strong>de</strong>r gesamten<br />
Aufenthaltszeit in <strong>de</strong>r Liegenschaft zu begleiten. Für die Möglichkeit <strong>de</strong>r Bereitstellung einer<br />
Eskortierung übernimmt <strong>de</strong>r Auftraggeber keine Gewähr. Beim Verlassen <strong>de</strong>r Liegenschaft müssen<br />
diese Personen wie<strong>de</strong>r abgemel<strong>de</strong>t und ausgetragen wer<strong>de</strong>n. Dem Auftraggeber dürfen durch die<br />
Eskortierung keine Kosten entstehen.<br />
9. Bei Beendigung <strong>de</strong>s Einsatzes <strong>de</strong>s Beschäftigten auf <strong>de</strong>r Baustelle o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Ausweis erneuert<br />
wer<strong>de</strong>n muss, ist <strong>de</strong>r Ausweis unverzüglich <strong>de</strong>m US-Passbüro zurückzugeben.<br />
10. Die Kosten, die <strong>de</strong>m Auftragnehmer im Rahmen <strong>de</strong>s Antragsverfahrens entstehen, z.B. für Antragsunterlagen<br />
und Zeitaufwand, wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt vergütet.<br />
11. Beim Betreten und Verlassen <strong>de</strong>r US-Liegenschaft können Wartezeiten durch Kontrollen /Durchsuchungen<br />
auftreten. Der Zeitverlust bis jeweils eine Stun<strong>de</strong> pro Ein- o<strong>de</strong>r Ausfahrtskontrolle wird<br />
nicht geson<strong>de</strong>rt vergütet.<br />
Beschäftigte <strong>de</strong>s Auftragnehmers, seiner Nachunternehmer und Lieferanten, die an <strong>de</strong>r Wache<br />
aufgehalten wer<strong>de</strong>n, müssen sich umgehend bei <strong>de</strong>m für sie zuständigen Ansprechpartner<br />
(Generalunternehmer, Planer usw.) mel<strong>de</strong>n.<br />
Berechtigte For<strong>de</strong>rungen aus Wartezeiten müssen vom Auftragnehmer innerhalb 1 Woche<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber nachgewiesen wer<strong>de</strong>n. Später geltend gemachte For<strong>de</strong>rungen<br />
können nicht mehr berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
12. Die Besichtigung von Baustellen bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und ist<br />
min<strong>de</strong>stens eine Woche vorher anzumel<strong>de</strong>n. Ortsbesichtigungen können bis spätestens 14 Tage vor<br />
Angebotsabgabe durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Für je<strong>de</strong>n Bewerber / Bieter ist grundsätzlich nur eine<br />
Ortsbesichtigung vorgesehen, wobei zu diesem Termin die Besichtigungen durch die<br />
Nachunternehmer eingeschlossen sind.<br />
13. Län<strong>de</strong>rbeschränkungen<br />
- Auftragnehmer, Nachunternehmer, <strong>de</strong>ren Personal, Material-Zulieferfirmen und Dienstleistungsunternehmen,<br />
die Ausweis- und / o<strong>de</strong>r Passinhaber folgen<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind, dürfen nicht zur Auftragsausführung<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n: Afghanistan, Algerien, Burma, Kambodscha, Kuba, Iran, Irak,<br />
das frühere Jugoslawien (Bürger aus Serbien und Montenegro haben einen jugoslawischen Pass;<br />
Bürger aus Bosnien-Herzegowina haben einen eigenen Pass), Laos, Libyen, Mongolei,<br />
Nordkorea, Volksrepublik China (inkl. Tibet), Syrien, Yemen.<br />
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Ausführung dieses Vertrages keine Materialien o<strong>de</strong>r<br />
Dienstleistungen zu verwen<strong>de</strong>n, die ihren Ursprung in <strong>de</strong>n kommunistischen Gebieten von<br />
Nordkorea, Vietnam, Kambodscha o<strong>de</strong>r Kuba haben, sich dort befun<strong>de</strong>n haben o<strong>de</strong>r aus diesen<br />
Gebieten o<strong>de</strong>r durch diese Gebiete transportiert wor<strong>de</strong>n sind, es sei <strong>de</strong>nn, dass zuvor eine ausdrückliche<br />
schriftliche Genehmigung <strong>de</strong>s US-Vertragsoffiziers dafür eingeholt wor<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r<br />
vorliegt.<br />
16. Für die Antragsunterlagen zuständige US-Dienststelle:<br />
17. In <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten folgen<strong>de</strong> ergänzen<strong>de</strong> / abweichen<strong>de</strong> Regelungen:<br />
Hinweise für die Vergabestellen:<br />
- Unter Nr. 16 ist jeweils anzugeben, bei welcher US-Dienststelle <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Antragsunterlagen<br />
erhalten und abgeben kann und wo er die Ausweise abholen kann<br />
- Die Län<strong>de</strong>rauflistungen sind auf Aktualität zu prüfen<br />
- Festlegung eines realistischen Baubeginns in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Frist für die Erteilung <strong>de</strong>r Zugangsgenehmigungen.<br />
© VHF Bayern 4
Auftragsnummer:<br />
VI.9.1<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen<br />
für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte nach ABG 1975 / RiABG (US)<br />
Der Auftragnehmer hat folgen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte bei <strong>de</strong>r Erbringung seiner Leistungen<br />
zugrun<strong>de</strong> zu legen bzw. zu berücksichtigen:<br />
Allgemein<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Planung sind das Auftragsdokument <strong>de</strong>r US-Streitkräfte (Formblatt ABG3) und die Ergebnisse<br />
<strong>de</strong>r Startbesprechung sowie projektbezogene Anhänge (z. B. US-Richtlinien, US-Design Gui<strong>de</strong>s, NFPA –<br />
Brandschutzvorschriften) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung. Diese sind in § 2 <strong>de</strong>s Vertrags benannt.<br />
Der Leistungsumfang und das Erarbeiten <strong>de</strong>r Unterlagen für KVM-, HU- und AFU-Bau erfolgt auf Grundlage<br />
ABG 1975/RiABG(US), die <strong>de</strong>m Auftragnehmer ausgehändigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Sämtliche Unterlagen gemäß Unterzeichnungsprotokoll (UP) zu Art. 23 ABG1975 sind auch in englischer<br />
Sprache zu erstellen.<br />
Projektbezogene Symboldaten und Folienstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber in digitaler Form zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Die jeweils betroffenen Planungs- und Projektunterlagen sind nach abgeschlossener Prüfung <strong>de</strong>r KVM-, HUbzw.<br />
AFU -Bau- durch die US-Streitkräfte und <strong>de</strong>n Auftraggeber auf <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Prüfergebnisse hin<br />
fortzuschreiben.<br />
Ergänzung zu § 5.6 - Besprechungen<br />
Die Besprechungen nach § 5.6.1 bezeichnen sich wie folgt:<br />
Startbesprechung (kick-off), Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau, Prüfungsbesprechung zur HU-Bau und<br />
Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau, sowie etwaige Zwischenbesprechungen (onboard reviews).<br />
In <strong>de</strong>n Besprechungsnie<strong>de</strong>rschriften nach § 5.6.1 sind insbeson<strong>de</strong>re einschlägige Angaben,<br />
Prüfbemerkungen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte sowie die Veranlassungsvermerke zu je<strong>de</strong>m einzelnen Prüfkommentar<br />
zu erfassen.<br />
Ergänzung zu § 4.2 – Stufenweise Beauftragung und zu § 6 – Spezifische Leistungspflichten<br />
Voraussetzung für die einzelnen, stufenweisen Beauftragungen/Teilbeauftragungen ist jeweils die<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r US-Streitkräfte im Einzelfall.<br />
Zu Leistungsstufe 1 – KVM-/HU-Bau:<br />
Das Erarbeiten <strong>de</strong>r HU-Bau kann erst begonnen wer<strong>de</strong>n, wenn die US-Streitkräfte <strong>de</strong>r KVM-Bau nach<br />
Einarbeitung ihrer Prüfbemerkungen gemäß Art. 7.1.3 ABG1975 zugestimmt haben. Deshalb erfolgt <strong>de</strong>r<br />
Leistungsabruf <strong>de</strong>r Stufe 1 in zwei Teilleistungen (§ 4.2).<br />
Zu Leistungsstufe 2 – Ausführungsplanung:<br />
Die Vorlage <strong>de</strong>r Ausführungsplanung erfolgt gemäß <strong>de</strong>n US-Vorschriften zunächst in einem vorläufigen<br />
Fertigungsgrad (Final-Design) in einer „95%-Vorlage“ und wird nach Freigabe <strong>de</strong>r US-Streitkräfte mit<br />
Einarbeitung <strong>de</strong>r Prüfbemerkungen sowie eventuell erfor<strong>de</strong>rlicher Planungsän<strong>de</strong>rungen bei unverän<strong>de</strong>rtem<br />
Programm endgültig fertig gestellt (Corrected-Final-Design = 100%-Vorlage).<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 1 von 2
Auftragsnummer:<br />
VI.9.1<br />
Zu Leistungsstufe 3 – Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe:<br />
In die Ausschreibungen ist vom Auftragnehmer aufzunehmen: „Lieferungen und sonstige Leistungen für die<br />
US-Streitkräfte sind unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s Art. 67 Abs. 3 <strong>de</strong>s Zusatzabkommens zum NATO-<br />
Truppenstatut von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke <strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Steuerfreiheit dieser<br />
Lieferungen und sonstigen Leistungen erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer vom Bauamt eine Bescheinigung zur<br />
Vorlage beim Finanzamt.“<br />
Ergänzung zu § 6.4 – Rechnungsbearbeitung<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung, insbeson<strong>de</strong>re bei Abweichungen vom Bauvertrag, sind mit Vermerk<br />
im Einzelnen zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Freiberufliche Leistungen sind nach <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s Art. 67 Abs. 3 <strong>de</strong>s Zusatzabkommens zum<br />
NATO-Truppenstatut von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit. Zum Nachweis <strong>de</strong>r Steuerfreiheit dieser Lieferungen und<br />
sonstigen Leistungen erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer vom Bauamt eine Bescheinigung zur Vorlage beim<br />
Finanzamt.<br />
Auf <strong>de</strong>n Rechnungen ist vom Auftragnehmer gemäß Nr. 6.3 RiABG(US) zu bestätigen: "Der<br />
Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer"<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 2 von 2
Auftragsnummer:<br />
VI.9.2<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen<br />
für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte nach ABG 1975 / RiABG (US)<br />
Der Auftragnehmer hat folgen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte bei <strong>de</strong>r Erbringung seiner Leistungen<br />
zugrun<strong>de</strong> zu legen bzw. zu berücksichtigen:<br />
Allgemein<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Planung sind das Auftragsdokument <strong>de</strong>r US-Streitkräfte (Formblatt ABG3) und die Ergebnisse<br />
<strong>de</strong>r Startbesprechung sowie projektbezogene Anhänge (z. B. US-Richtlinien, US-Design Gui<strong>de</strong>s, NFPA –<br />
Brandschutzvorschriften) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung. Diese sind in § 2 <strong>de</strong>s Vertrags benannt.<br />
Der Leistungsumfang und das Erarbeiten <strong>de</strong>r Unterlagen für KVM-, HU- und AFU-Bau erfolgt auf Grundlage<br />
ABG 1975/RiABG(US), die <strong>de</strong>m Auftragnehmer ausgehändigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Sämtliche Unterlagen gemäß Unterzeichnungsprotokoll (UP) zu Art. 23 ABG1975 sind auch in englischer<br />
Sprache zu erstellen.<br />
Projektbezogene Symboldaten und Folienstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber in digitaler Form zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Die jeweils betroffenen Planungs- und Projektunterlagen sind nach abgeschlossener Prüfung <strong>de</strong>r KVM-, HUbzw.<br />
AFU -Bau- durch die US-Streitkräfte und <strong>de</strong>n Auftraggeber auf <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Prüfergebnisse hin<br />
fortzuschreiben.<br />
Besprechungen<br />
Die Besprechungen nach § 3.8 bezeichnen sich wie folgt:<br />
Startbesprechung (kick-off), Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau, Prüfungsbesprechung zur HU-Bau und<br />
Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau, sowie etwaige Zwischenbesprechungen (onboard reviews).<br />
In <strong>de</strong>n Besprechungsnie<strong>de</strong>rschriften nach § 3.8 sind insbeson<strong>de</strong>re einschlägige Angaben, Prüfbemerkungen<br />
<strong>de</strong>r US-Streitkräfte sowie die Veranlassungsvermerke zu je<strong>de</strong>m einzelnen Prüfkommentar zu<br />
erfassen.<br />
Stufenweise Beauftragung – Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Voraussetzung für die einzelnen Beauftragungen/Teilbeauftragungen ist jeweils die Zustimmung <strong>de</strong>r US-<br />
Streitkräfte im Einzelfall.<br />
Zu § 3.2, KVM-/HU-Bau:<br />
Das Erarbeiten <strong>de</strong>r HU-Bau kann erst begonnen wer<strong>de</strong>n, wenn die US-Streitkräfte <strong>de</strong>r KVM-Bau nach<br />
Einarbeitung ihrer Prüfbemerkungen gemäß Art. 7.1.3 ABG1975 zugestimmt haben. Deshalb erfolgt <strong>de</strong>r<br />
Leistungsabruf in zwei Teilleistungen.<br />
Zu § 3.3, Ausführungsplanung:<br />
Die Vorlage <strong>de</strong>r Ausführungsplanung erfolgt gemäß <strong>de</strong>n US-Vorschriften zunächst in einem vorläufigen<br />
Fertigungsgrad (Final-Design) in einer „95%-Vorlage“ und wird nach Freigabe <strong>de</strong>r US-Streitkräfte mit<br />
Einarbeitung <strong>de</strong>r Prüfbemerkungen sowie eventuell erfor<strong>de</strong>rlicher Planungsän<strong>de</strong>rungen bei unverän<strong>de</strong>rtem<br />
Programm endgültig fertig gestellt (Corrected-Final-Design = 100%-Vorlage).<br />
Zu § 3.4, Vorbereiten <strong>de</strong>r Vergabe<br />
In die Ausschreibungen ist vom Auftragnehmer aufzunehmen: „Lieferungen und sonstige Leistungen für die<br />
US-Streitkräfte sind unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s Art. 67 Abs. 3 <strong>de</strong>s Zusatzabkommens zum NATO-<br />
Truppenstatut von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke <strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Steuerfreiheit dieser<br />
Lieferungen und sonstigen Leistungen erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer vom Bauamt eine Bescheinigung zur<br />
Vorlage beim Finanzamt.“<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 1 von 2
Auftragsnummer:<br />
VI.9.2<br />
Rechnungsbearbeitung<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung, insbeson<strong>de</strong>re bei Abweichungen vom Bauvertrag, sind mit Vermerk<br />
im Einzelnen zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Freiberufliche Leistungen sind nach <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s Art. 67 Abs. 3 <strong>de</strong>s Zusatzabkommens zum<br />
NATO-Truppenstatut von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit. Zum Nachweis <strong>de</strong>r Steuerfreiheit dieser Lieferungen und<br />
sonstigen Leistungen erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer vom Bauamt eine Bescheinigung zur Vorlage beim<br />
Finanzamt.<br />
Auf <strong>de</strong>n Rechnungen ist vom Auftragnehmer gemäß Nr. 6.3 RiABG(US) zu bestätigen: "Der<br />
Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer"<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 2 von 2
VI.11<br />
Auftragsnummer:<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift und Erklärung über die Verpflichtung<br />
nach § 1 <strong>de</strong>s Verpflichtungsgesetzes vom 02. <strong>März</strong> 1974 (BGBl. S. 547)<br />
zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl.I.S.1942)<br />
Frau / Herr<br />
Beschäftigte/r) <strong>de</strong>r Firma<br />
ist heute vom Unterzeichnen<strong>de</strong>n auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer / seiner Obliegenheiten verpflichtet<br />
und auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wor<strong>de</strong>n.<br />
Ihr / Ihm wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r nachfolgend aufgeführten und als Anlage beigefügten Strafvorschriften <strong>de</strong>s<br />
Strafgesetzbuches eröffnet:<br />
- § 133 Verwahrungsbruch<br />
- § 201 Verletzung <strong>de</strong>r Vertraulichkeit <strong>de</strong>s Wortes<br />
- § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen<br />
- § 204 Verwertung frem<strong>de</strong>r Geheimnisse<br />
- § 331 Vorteilsannahme<br />
- § 332 Bestechlichkeit<br />
- § 333 Vorteilsgewährung<br />
- § 334 Bestechung<br />
- § 335 Beson<strong>de</strong>rs schwere Fälle <strong>de</strong>r Bestechlichkeit und Bestechung<br />
- § 353 b Verletzung <strong>de</strong>s Dienstgeheimnisses und einer beson<strong>de</strong>ren Geheimhaltungspflicht<br />
- § 358 Nebenfolgen<br />
______________________________________<br />
Ort, Datum<br />
_________________________________<br />
Dienststelle<br />
______________________________________<br />
Unterschrift <strong>de</strong>r / <strong>de</strong>s Verpflichteten<br />
_________________________________<br />
Unterschrift <strong>de</strong>r / <strong>de</strong>s Verpflichten<strong>de</strong>n<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 1
VI.11<br />
Auftragsnummer:<br />
Anlage: Auszug aus <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz und <strong>de</strong>m Strafgesetzbuch<br />
Verpflichtung nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
- Auszug aus <strong>de</strong>n maßgeben<strong>de</strong>n Gesetzesbestimmungen –<br />
1. Auszug aus <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz (Art. 42 <strong>de</strong>s Einführungsgesetzes zum StGB v. 02.03.74<br />
i.d. Fassung <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungsgesetzes v. 15.08.1974 - BGBl. S. 1942)<br />
§ 1<br />
(1) Auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten soll verpflichtet wer<strong>de</strong>n, wer, ohne<br />
Amtsträger (§ 11 Abs.1 Nr. 2 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuches) zu sein,<br />
1. bei einer Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben <strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung<br />
wahrnimmt, beschäftigt o<strong>de</strong>r für sie tätig ist,<br />
2. bei einem Verband o<strong>de</strong>r sonstigen Zusammenschluss, einem Betrieb o<strong>de</strong>r Unternehmen, die<br />
für eine Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r sonstige Stelle Aufgaben <strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung ausführen,<br />
beschäftigt o<strong>de</strong>r für sie tätig ist o<strong>de</strong>r<br />
3. als Sachverständiger öffentlich bestellt ist.<br />
(2) Die Verpflichtung wird mündlich vorgenommen. Dabei ist auf die strafrechtlichen Folgen einer<br />
Pflichtverletzung hinzuweisen.<br />
(3) Über die Verpflichtung wird eine Nie<strong>de</strong>rschrift aufgenommen, die <strong>de</strong>r Verpflichtete mit<br />
unterzeichnet. Er erhält eine Abschrift <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift; davon kann abgesehen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
dies im Interesse <strong>de</strong>r inneren o<strong>de</strong>r äußeren Sicherheit <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland geboten<br />
ist.<br />
(4) Welche Stelle für die Verpflichtung zuständig ist, bestimmt<br />
1. in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 1 Nr. 1 und 2 bei Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Stellen nach<br />
Bun<strong>de</strong>srecht die jeweils zuständige oberste Dienstaufsichtsbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r, soweit eine<br />
Dienstaufsicht nicht besteht, die oberste Fachaufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />
2. in allen übrigen Fällen diejenige Behör<strong>de</strong>, die von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung durch<br />
Rechtsverordnung bestimmt wird.<br />
2. Auszug aus <strong>de</strong>m Strafgesetzbuch (StGB) i.d. Fassung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322)<br />
§ 11 Personen und Sachbegriffe<br />
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist<br />
...<br />
2. Amtsträger:<br />
wer nach <strong>de</strong>utschem Recht<br />
a) Beamter o<strong>de</strong>r Richter ist,<br />
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht o<strong>de</strong>r<br />
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bei einer sonstigen Stelle o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ren Auftrag<br />
Aufgaben <strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r zur Aufgabenerfüllung gewählten<br />
Organisationsform wahrzunehmen;<br />
...<br />
4. für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteter:<br />
wer, ohne Amtsträger zu sein,<br />
a) bei einer Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben <strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung<br />
wahrnimmt, o<strong>de</strong>r<br />
b) bei einem Verband o<strong>de</strong>r sonstigen Zusammenschluss, Betrieb o<strong>de</strong>r Unternehmen, die für eine<br />
Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r für eine sonstige Stelle Aufgaben <strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung ausführen,<br />
beschäftigt o<strong>de</strong>r für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund<br />
eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist.<br />
§ 133 Verwahrungsbruch<br />
(1) Wer Schriftstücke o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwaltung befin<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r ihm o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren dienstlich in Verwahrung gegeben wor<strong>de</strong>n sind, zerstört,<br />
beschädigt, unbrauchbar macht o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu zwei Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe bestraft.<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 2
VI.11<br />
Auftragsnummer:<br />
(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re bewegliche Sachen, die sich in amtlicher Verwahrung<br />
einer Kirche o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Religionsgesellschaft <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts befin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r von dieser<br />
<strong>de</strong>m Täter o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren amtlich in Verwahrung gegeben wor<strong>de</strong>n sind.<br />
(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst<br />
beson<strong>de</strong>rs Verpflichteten anvertraut wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zugänglich gewor<strong>de</strong>n ist, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe bestraft.<br />
§ 201 Verletzung <strong>de</strong>r Vertraulichkeit <strong>de</strong>s Wortes<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt<br />
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines an<strong>de</strong>ren auf einen Tonträger aufnimmt o<strong>de</strong>r<br />
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht o<strong>de</strong>r einem Dritten zugänglich macht.<br />
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt<br />
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines an<strong>de</strong>ren mit<br />
einem Abhörgerät abhört o<strong>de</strong>r<br />
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene o<strong>de</strong>r nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich<br />
gesprochene Wort eines an<strong>de</strong>ren im Wortlaut o<strong>de</strong>r seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich<br />
mitteilt.<br />
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte<br />
Interessen eines an<strong>de</strong>ren zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche<br />
Mitteilung zur Wahrnehmung überragen<strong>de</strong>r öffentlicher Interessen gemacht wird.<br />
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger o<strong>de</strong>r als<br />
für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteter die Vertraulichkeit <strong>de</strong>s Wortes verletzt<br />
(Absätze 1 und 2).<br />
(4) Der Versuch ist strafbar.<br />
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen<br />
(1) Wer unbefugt ein frem<strong>de</strong>s Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich<br />
gehören<strong>de</strong>s Geheimnis o<strong>de</strong>r ein Betriebs- o<strong>de</strong>r Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als<br />
1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker o<strong>de</strong>r Angehörigen eines an<strong>de</strong>ren Heilberufs, <strong>de</strong>r für die<br />
Berufsausübung o<strong>de</strong>r die Führung <strong>de</strong>r Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung<br />
erfor<strong>de</strong>rt,<br />
2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,<br />
3. Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren,<br />
Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten o<strong>de</strong>r Organ<br />
o<strong>de</strong>r Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-,<br />
Buchprüfungs- o<strong>de</strong>r Steuerberatungsgesellschaft,<br />
4. Ehe-, Familien-, Erziehungs- o<strong>de</strong>r Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer<br />
Beratungsstelle, die von einer Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Körperschaft, Anstalt o<strong>de</strong>r Stiftung <strong>de</strong>s öffentlichen<br />
Rechts anerkannt ist,<br />
4a. Mitglied o<strong>de</strong>r Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach <strong>de</strong>n §§ 3 und 8 <strong>de</strong>s<br />
Schwangerschaftskonfliktgesetzes,<br />
5. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter o<strong>de</strong>r staatlich anerkanntem Sozialpädagogen o<strong>de</strong>r<br />
6. Angehörigen eines Unternehmens <strong>de</strong>r privaten Kranken-, Unfall- o<strong>de</strong>r Lebensversicherung<br />
o<strong>de</strong>r einer privatärztlichen Verrechnungsstelle anvertraut wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonst bekannt gewor<strong>de</strong>n<br />
ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein frem<strong>de</strong>s Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen<br />
Lebensbereich gehören<strong>de</strong>s Geheimnis o<strong>de</strong>r ein Betriebs- o<strong>de</strong>r Geschäftsgeheimnis, offenbart,<br />
das ihm als<br />
1. Amtsträger,<br />
2. für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteten,<br />
3. Person, die Aufgaben o<strong>de</strong>r Befugnisse nach <strong>de</strong>m Personalvertretungsrecht wahrnimmt,<br />
4. Mitglied eines für ein Gesetzgebungsorgan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eines Lan<strong>de</strong>s tätigen<br />
Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses o<strong>de</strong>r Rates, das nicht selbst Mitglied <strong>de</strong>s<br />
Gesetzgebungsorgans ist, o<strong>de</strong>r als Hilfskraft eines solchen Ausschusses o<strong>de</strong>r Rates o<strong>de</strong>r<br />
5. öffentlich bestelltem Sachverständigen, <strong>de</strong>r auf die gewissenhafte Erfüllung seiner<br />
Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet wor<strong>de</strong>n ist, anvertraut wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
sonst bekannt gewor<strong>de</strong>n ist. Einem Geheimnis im Sinne <strong>de</strong>s Satzes 1 stehen Einzelangaben über<br />
persönliche o<strong>de</strong>r sachliche Verhältnisse eines an<strong>de</strong>ren gleich, die für Aufgaben <strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Verwaltung erfasst wor<strong>de</strong>n sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwen<strong>de</strong>n, soweit solche<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 3
VI.11<br />
Auftragsnummer:<br />
Einzelangaben an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Stellen für Aufgaben <strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Verwaltung bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n und das Gesetz dies nicht untersagt.<br />
(3) Einem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Rechtsanwalt stehen an<strong>de</strong>re Mitglie<strong>de</strong>r einer<br />
Rechtsanwaltskammer gleich. Den in Absatz 1 und Satz 1 Genannten stehen ihre berufsmäßig<br />
tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf <strong>de</strong>n Beruf tätig sind.<br />
Den in Absatz 1 und <strong>de</strong>n in Satz 1 und 2 Genannten steht nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s zur Wahrung <strong>de</strong>s<br />
Geheimnisses Verpflichteten ferner gleich, wer das Geheimnis von <strong>de</strong>m Verstorbenen o<strong>de</strong>r aus<br />
<strong>de</strong>ssen Nachlass erlangt hat.<br />
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwen<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Täter das frem<strong>de</strong> Geheimnis nach <strong>de</strong>m<br />
Tod <strong>de</strong>s Betroffenen unbefugt offenbart.<br />
(5) Han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Täter gegen Entgelt o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Absicht, sich o<strong>de</strong>r einen an<strong>de</strong>ren zu bereichern o<strong>de</strong>r<br />
einen an<strong>de</strong>ren zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren o<strong>de</strong>r Geldstrafe.<br />
§ 204 Verwertung frem<strong>de</strong>r Geheimnisse<br />
(1) Wer unbefugt ein frem<strong>de</strong>s Geheimnis, namentlich ein Betriebs- o<strong>de</strong>r Geschäftsgeheimnis, zu<br />
<strong>de</strong>ssen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />
zwei Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) § 203 Abs. 4 gilt entsprechend.<br />
§ 331 Vorteilsannahme<br />
(1) Ein Amtsträger o<strong>de</strong>r ein für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteter, <strong>de</strong>r für die<br />
Dienstausübung einen Vorteil für sich o<strong>de</strong>r einen Dritten for<strong>de</strong>rt, sich versprechen lässt o<strong>de</strong>r<br />
annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Ein Richter o<strong>de</strong>r Schiedsrichter, <strong>de</strong>r einen Vorteil für sich o<strong>de</strong>r einen Dritten als Gegenleistung<br />
dafür for<strong>de</strong>rt, sich versprechen lässt o<strong>de</strong>r annimmt, dass er eine richterliche Handlung<br />
vorgenommen hat o<strong>de</strong>r künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren o<strong>de</strong>r mit<br />
Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.<br />
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn <strong>de</strong>r Täter einen nicht von ihm gefor<strong>de</strong>rten Vorteil<br />
sich versprechen lässt o<strong>de</strong>r annimmt und die zuständige Behör<strong>de</strong> im Rahmen ihrer Befugnisse<br />
entwe<strong>de</strong>r die Annahme vorher genehmigt hat o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet<br />
und sie die Annahme genehmigt.<br />
§ 332 Bestechlichkeit<br />
(1) Ein Amtsträger o<strong>de</strong>r ein für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteter, <strong>de</strong>r einen Vorteil für<br />
sich o<strong>de</strong>r einen Dritten als Gegenleistung dafür for<strong>de</strong>rt, sich versprechen lässt o<strong>de</strong>r annimmt,<br />
dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat o<strong>de</strong>r künftig vornehme und dadurch seine<br />
Dienstpflichten verletzt hat o<strong>de</strong>r verletzen wür<strong>de</strong>, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis<br />
zu fünf Jahren bestraft. In min<strong>de</strong>r schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren<br />
o<strong>de</strong>r Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.<br />
(2) Ein Richter o<strong>de</strong>r Schiedsrichter, <strong>de</strong>r einen Vorteil für sich o<strong>de</strong>r einen Dritten als Gegenleistung<br />
dafür for<strong>de</strong>rt, sich versprechen lässt o<strong>de</strong>r annimmt, dass er eine richterliche Handlung<br />
vorgenommen hat o<strong>de</strong>r künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat<br />
o<strong>de</strong>r verletzen wür<strong>de</strong>, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In<br />
min<strong>de</strong>r schweren Fällen ist die Strafen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.<br />
(3) Falls <strong>de</strong>r Täter <strong>de</strong>n Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung for<strong>de</strong>rt, sich versprechen<br />
lässt o<strong>de</strong>r annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwen<strong>de</strong>n, wenn er sich <strong>de</strong>m<br />
an<strong>de</strong>ren gegenüber bereit gezeigt hat,<br />
1. bei <strong>de</strong>r Handlung seine Pflichten zu verletzen o<strong>de</strong>r,<br />
2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung <strong>de</strong>s Ermessens durch <strong>de</strong>n<br />
Vorteil beeinflussen zu lassen.<br />
§ 333 Vorteilsgewährung<br />
(1) Wer einem Amtsträger, einem für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteten o<strong>de</strong>r einem<br />
Soldaten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen o<strong>de</strong>r einen Dritten<br />
anbietet, verspricht o<strong>de</strong>r gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe<br />
bestraft.<br />
(2) Wer einem Richter o<strong>de</strong>r Schiedsrichter einen Vorteil für diesen o<strong>de</strong>r einen Dritten als<br />
Gegenleistung dafür anbietet, verspricht o<strong>de</strong>r gewährt, dass er eine richterliche Handlung<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 4
VI.11<br />
Auftragsnummer:<br />
vorgenommen hat o<strong>de</strong>r künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren o<strong>de</strong>r mit<br />
Geldstrafe bestraft.<br />
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn die zuständige Behör<strong>de</strong> im Rahmen ihrer<br />
Befugnisse entwe<strong>de</strong>r die Annahme <strong>de</strong>s Vorteils durch <strong>de</strong>n Empfänger vorher genehmigt hat o<strong>de</strong>r<br />
sie auf unverzügliche Anzeige <strong>de</strong>s Empfängers genehmigt.<br />
§ 334 Bestechung<br />
(1) Wer einem Amtsträger, einem für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteten o<strong>de</strong>r einem<br />
Soldaten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr einen Vorteil für diesen o<strong>de</strong>r einen Dritten als Gegenleistung dafür<br />
anbietet, verspricht o<strong>de</strong>r gewährt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat o<strong>de</strong>r künftig<br />
vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat o<strong>de</strong>r verletzen wür<strong>de</strong>, wird mit<br />
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In min<strong>de</strong>r schweren Fällen ist die<br />
Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren o<strong>de</strong>r Geldstrafe.<br />
(2) Wer einem Richter o<strong>de</strong>r Schiedsrichter einen Vorteil für diesen o<strong>de</strong>r einen Dritten als<br />
Gegenleistung dafür anbietet, verspricht o<strong>de</strong>r gewährt, dass er eine richterliche Handlung<br />
1. vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat o<strong>de</strong>r<br />
2. künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen wür<strong>de</strong>,<br />
wird in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in <strong>de</strong>n<br />
Fällen <strong>de</strong>r Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der<br />
Versuch ist strafbar.<br />
(3) Falls <strong>de</strong>r Täter <strong>de</strong>n Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht o<strong>de</strong>r<br />
gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwen<strong>de</strong>n, wenn er <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren zu<br />
bestimmen versucht, dass dieser<br />
1. bei <strong>de</strong>r Handlung seine Pflichten verletzt o<strong>de</strong>r,<br />
2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s Ermessens durch<br />
<strong>de</strong>n Vorteil beeinflussen lässt.<br />
§ 335 Beson<strong>de</strong>rs schwere Fälle <strong>de</strong>r Bestechlichkeit und Bestechung<br />
(1) In beson<strong>de</strong>rs schweren Fällen wird<br />
1. eine Tat nach<br />
a) § 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und<br />
b) § 334 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe von<br />
einem Jahr bis zu zehn Jahren und<br />
2. eine Tat nach § 332 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei<br />
Jahren bestraft.<br />
(2) Ein beson<strong>de</strong>rs schwerer Fall im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 1 liegt in <strong>de</strong>r Regel vor, wenn<br />
1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht,<br />
2. <strong>de</strong>r Täter fortgesetzt Vorteile annimmt, die er als Gegenleistung dafür gefor<strong>de</strong>rt hat, dass er<br />
eine Diensthandlung künftig vornehme, o<strong>de</strong>r<br />
3. <strong>de</strong>r Täter gewerbsmäßig o<strong>de</strong>r als Mitglied einer Ban<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lt, die sich zur fortgesetzten<br />
Begehung solcher Taten verbun<strong>de</strong>n hat. Der Vornahme einer Diensthandlung o<strong>de</strong>r einer<br />
richterlichen Handlung im Sinne <strong>de</strong>r §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen <strong>de</strong>r Handlung gleich.<br />
§ 353 b Verletzung <strong>de</strong>s Dienstgeheimnisses und einer beson<strong>de</strong>ren Geheimhaltungspflicht<br />
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als<br />
1. Amtsträger,<br />
2. für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst beson<strong>de</strong>rs Verpflichteten o<strong>de</strong>r<br />
3. Person, die Aufgaben o<strong>de</strong>r Befugnisse nach <strong>de</strong>m Personalvertretungsrecht wahrnimmt,<br />
anvertraut wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonst bekannt gewor<strong>de</strong>n ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige<br />
öffentliche Interessen gefähr<strong>de</strong>t, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe<br />
bestraft. Hat <strong>de</strong>r Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefähr<strong>de</strong>t, so wird<br />
er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Wer, abgesehen von <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand o<strong>de</strong>r eine<br />
Nachricht, zu <strong>de</strong>ren Geheimhaltung er<br />
1. auf Grund <strong>de</strong>s Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eines Lan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r<br />
eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist o<strong>de</strong>r<br />
2. von einer an<strong>de</strong>ren amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r<br />
Geheimhaltungspflicht förmlich verpflichtet wor<strong>de</strong>n ist, an einen an<strong>de</strong>ren gelangen lässt o<strong>de</strong>r<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 5
VI.11<br />
Auftragsnummer:<br />
öffentlich bekannt macht und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefähr<strong>de</strong>t, wird mit<br />
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe bestraft.<br />
(3) Der Versuch ist strafbar.<br />
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird erteilt,<br />
1. von <strong>de</strong>m Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Gesetzgebungsorgans<br />
a) in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 1, wenn <strong>de</strong>m Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit bei<br />
einem o<strong>de</strong>r für ein Gesetzgebungsorgan <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eines Lan<strong>de</strong>s bekannt gewor<strong>de</strong>n ist,<br />
b) in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 2 Nr. 1,<br />
2. von <strong>de</strong>r obersten Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong><br />
a) in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 1, wenn <strong>de</strong>m Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit sonst<br />
bei einer o<strong>de</strong>r für eine Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bei einer an<strong>de</strong>ren amtlichen Stelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r für eine<br />
solche Stelle bekannt gewor<strong>de</strong>n ist,<br />
b) in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 2 Nr. 2, wenn <strong>de</strong>r Täter von einer amtlichen Stelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
verpflichtet wor<strong>de</strong>n ist;<br />
3. von <strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> in allen übrigen Fällen <strong>de</strong>r Absätze 1 und 2 Nr. 2.<br />
4. die Träger von Ämtern <strong>de</strong>r Kirchen und an<strong>de</strong>ren Religionsgesellschaften <strong>de</strong>s öffentlichen<br />
Rechts.<br />
(3) Die Tat wird nur auf Antrag <strong>de</strong>s Dienstvorgesetzten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Verletzten verfolgt. Bei Taten<br />
amtlich zugezogener Sachverständiger ist <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Verfahren betroffen ist,<br />
neben <strong>de</strong>m Verletzten antragsberechtigt.<br />
§ 358 Nebenfolgen<br />
Neben einer Freiheitsstrafe von min<strong>de</strong>stens sechs Monaten wegen einer Straftat nach <strong>de</strong>n §§ 332, 335,<br />
339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353 b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die<br />
Fähigkeit, öffentliche Ämter zu beklei<strong>de</strong>n (§ 45 Abs. 2), aberkennen.<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 6
VI.11.1<br />
Hinweise<br />
zur<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift und Erklärung über die Verpflichtung<br />
Nach Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer, die im<br />
Zusammenhang mit ihrem Auftrag auch mit <strong>de</strong>r Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben beauftragt<br />
wer<strong>de</strong>n, nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf die<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und als Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />
Die Verpflichtung ist <strong>de</strong>mnach für je<strong>de</strong>n eigenständig wirken<strong>de</strong>n Vertrag unabhängig von <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Höhe <strong>de</strong>r Vergütung, für alle Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Gaststreitkräfte und <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s, sowie je<strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>rholungs- o<strong>de</strong>r Folgeauftrag durchzuführen.<br />
Eine Verpflichtung kann unterbleiben, wenn ein privater Leistungserbringer<br />
- keinerlei Zugang zu verwaltungsinternen Vorgängen erhält<br />
und<br />
- ihm keinerlei Funktion und/o<strong>de</strong>r Tätigkeit übertragen wer<strong>de</strong>n, die idR von <strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Verwaltung wahrgenommen wird.<br />
Dies können beispielsweise Leistungen <strong>de</strong>r „Kunst am Bau“, Bo<strong>de</strong>ngutachten, etc. sein.<br />
Nach PrüfVBau anerkannte Prüfingenieure und Prüfämter sind Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2<br />
lit. c und somit nicht zu verpflichten.<br />
.Für das Verpflichtungsgespräch gilt folgen<strong>de</strong>s:<br />
<br />
Die Verpflichtung hat durch eine mündliche Unterrichtung über die in <strong>de</strong>r „Nie<strong>de</strong>rschrift und<br />
Erklärung über die Verpflichtung ….“ aufgeführten Strafvorschriften <strong>de</strong>s Strafgesetzbuches zu<br />
erfolgen. Dabei wird <strong>de</strong>r Wortlaut <strong>de</strong>r Strafvorschriften eröffnet und auf die strafrechtlichen<br />
Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen.<br />
<br />
Die Verpflichtung ist in einer Nie<strong>de</strong>rschrift festzuhalten.<br />
<br />
Im Anschluss an diese Belehrung haben die Auftraggeberin bzw. <strong>de</strong>r Auftraggeber und je<strong>de</strong><br />
verpflichtete Person die „Nie<strong>de</strong>rschrift und Erklärung über die Verpflichtung ….“ zu unterschreiben.<br />
Die verpflichtete Person erhält eine Abschrift.<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011
VI.12.1<br />
Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen<br />
bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Aufträge<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung<br />
Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)<br />
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter <strong>de</strong>m<br />
Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und <strong>de</strong>n einzelnen mittels<br />
rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Metho<strong>de</strong>n einer totalen inneren und<br />
äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach <strong>de</strong>r Technologie von L.<br />
Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil <strong>de</strong>r Gesamtorganisation Scientology zu<br />
betrachten ist. Ein <strong>de</strong>rartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron<br />
Hubbard und die I<strong>de</strong>ologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei<br />
Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.<br />
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:<br />
1. Von Auftragnehmern ist bei <strong>de</strong>r Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Fällen bei <strong>de</strong>r Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage*) zu verlangen, die bei<br />
Annahme <strong>de</strong>s Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und<br />
notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers abzuklären, die<br />
- Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation <strong>de</strong>s Vertragspartners o<strong>de</strong>r<br />
seine Beschäftigten eröffnen<br />
- ein beson<strong>de</strong>res Vertrauensverhältnis voraussetzen o<strong>de</strong>r<br />
- die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Vertragspartner erfor<strong>de</strong>rn.<br />
Schutzerklärungen kommen <strong>de</strong>mnach regelmäßig in folgen<strong>de</strong>n Vertragsverhältnissen in Betracht:<br />
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen,<br />
Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung,<br />
Forschungs- und Untersuchungsaufträge.<br />
2. Die Nichtabgabe <strong>de</strong>r Erklärung o<strong>de</strong>r die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat <strong>de</strong>n<br />
Ausschluss von <strong>de</strong>m laufen<strong>de</strong>n Vergabeverfahren zur Folge.<br />
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben o<strong>de</strong>r gegen<br />
mit <strong>de</strong>r Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wur<strong>de</strong>, so ist <strong>de</strong>r Vertrag aus<br />
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.<br />
4. Den kommunalen Auftraggebern und <strong>de</strong>n sonstigen <strong>de</strong>r Aufsicht <strong>de</strong>s Freistaates Bayern<br />
unterliegen<strong>de</strong>n juristischen Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu<br />
verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen <strong>de</strong>s Freistaates Bayern, wenn die<br />
Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft<br />
*) siehe VI.12.2 VHF<br />
© VHF Bayern
Auftragsnummer:<br />
VI.12.2<br />
1. Erklärung zum Vergabeverfahren:<br />
Schutzerklärung<br />
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe <strong>de</strong>r Erklärung nach Nummer 2<br />
o<strong>de</strong>r die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung <strong>de</strong>n Ausschluss von diesem<br />
Vergabeverfahren zur Folge hat.<br />
2. Erklärung für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Zuschlagserteilung:<br />
2.1 Der Bewerber/Bieter versichert,<br />
- dass er gegenwärtig sowie während <strong>de</strong>r gesamten Vertragsdauer die Technologie von L.<br />
Ron Hubbard nicht anwen<strong>de</strong>t, lehrt o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse<br />
o<strong>de</strong>r Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte o<strong>de</strong>r sonst zur<br />
Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse o<strong>de</strong>r Seminare nach dieser<br />
Technologie besuchen lässt;<br />
- dass nach seiner Kenntnis keine <strong>de</strong>r zur Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrags eingesetzten Personen die<br />
Technologie von L. Ron Hubbard anwen<strong>de</strong>t, lehrt o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise verbreitet o<strong>de</strong>r<br />
Kurse o<strong>de</strong>r Seminare nach dieser Technologie besucht.<br />
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrags eingesetzte Personen<br />
von <strong>de</strong>r weiteren Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während <strong>de</strong>r<br />
Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwen<strong>de</strong>n, lehren, in sonstiger Weise<br />
verbreiten o<strong>de</strong>r Kurse o<strong>de</strong>r Seminare nach dieser Technologie besuchen.<br />
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen<br />
die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigen <strong>de</strong>n Auftraggeber zur Kündigung <strong>de</strong>s<br />
Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehen<strong>de</strong> Rechte <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers bleiben unberührt.<br />
Ort, Datum<br />
______________________________________________________<br />
Unterschrift <strong>de</strong>s Bewerbers/Bieters<br />
Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 <strong>de</strong>s Bayerischen Datenschutzgesetzes:<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r Schutzerklärung wird auf die anliegen<strong>de</strong> Bekanntmachung <strong>de</strong>r<br />
Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl S. 701) verwiesen.<br />
© VHF Bayern 1
VI.25<br />
Vergabestelle<br />
An<br />
Original*<br />
Zweitfertigung*<br />
Unser Zeichen Bearbeiter München<br />
Telefon / - Fax Zimmer E-Mail<br />
Architekten*/Ingenieur*vertrag vom<br />
Auftragsnummer<br />
Abruf weiterer Leistungen<br />
Anlagen<br />
Gegengezeichnete Zweitschrift zum Verbleib<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage und zu <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>s vorgenannten Vertrages rufen wir folgen<strong>de</strong> weitere<br />
Leistung/en ab:<br />
1. Leistungsstufe - * / Leistungen nach § 3. - *<br />
2.<br />
Für die Ausführung dieser Leistungen wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Termine */ Fristen* gemäß <strong>de</strong>r Abstimmung<br />
vom * / gemäß * vereinbart:<br />
1.<br />
2.<br />
Das von Ihnen gegengezeichnete Original dieses Schreibens bitten wir umgehend zurückzusen<strong>de</strong>n.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Auftragnehmer:<br />
……………………...…<strong>de</strong>n……………<br />
(Ort/Datum)<br />
……………………………………………<br />
(Unterschrift)<br />
....…………………...…………………..<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011
Abnahmeprotokoll<br />
VI.30<br />
Auftragsnummer:<br />
Auftragnehmer:<br />
Vertrag vom:<br />
Leistung:<br />
Maßnahme/Projekt:<br />
1. Die Abnahmeverhandlung (nach § 640 BGB) über<br />
die Gesamtleistung<br />
die Leistungsstufe 1 / die Leistungen nach 3.2<br />
die Leistungsstufen 2 mit 4 / die Leistungen nach 3.3 mit<br />
die Leistungsstufe 5 / die Leistungen nach<br />
die folgen<strong>de</strong>n Mängelbeseitigungsleistungen<br />
die folgen<strong>de</strong>n Restleistungen<br />
fand am<br />
statt.<br />
2. Teilnehmer:<br />
Für <strong>de</strong>n Auftragnehmer:<br />
Für <strong>de</strong>n Auftraggeber:<br />
Sonstige Beteiligte:<br />
3. Die Ausführung <strong>de</strong>r abgenommenen Leistung/en<br />
wur<strong>de</strong> am begonnen und am been<strong>de</strong>t.<br />
4. Feststellungen zur Beschaffenheit (nach § 633 BGB):<br />
Es sind<br />
keine Restleistungen<br />
folgen<strong>de</strong> Restleistungen:<br />
die Restleistungen laut Anlage zu erbringen.<br />
Es sind<br />
keine Mängel<br />
folgen<strong>de</strong> Mängel:<br />
die Mängel laut Anlage festgestellt wor<strong>de</strong>n.<br />
Diese Mängel sind unverzüglich, spätestens bis<br />
Die Restleistungen sind bis<br />
abzuschließen.<br />
vollständig und endgültig zu beseitigen.<br />
Erfolgt dies nicht fristgerecht, ist <strong>de</strong>r Auftraggeber nach § 637 BGB berechtigt, die Mängelbeseitigung auf<br />
Kosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers vornehmen zu lassen.<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 1
5. Vorbehalte <strong>de</strong>s Auftraggebers:<br />
Die Geltendmachung <strong>de</strong>s vereinbarten Malus-Honorars wird vorbehalten.<br />
Mängelansprüche und Ansprüche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz aufgrund <strong>de</strong>r Feststellungen in Nr. 4, bleiben<br />
unberührt.<br />
6. Der Auftraggeber erklärt:<br />
Die Leistung wird abgenommen.<br />
Die Abnahme <strong>de</strong>r Leistung wird wegen wesentlicher Mängel verweigert.<br />
Begründung (ggf. Anlage beifügen):<br />
7. Der Auftragnehmer erklärt (ggf. Anlage beifügen):<br />
8. Die Verjährung <strong>de</strong>r Mängelansprüche<br />
aus <strong>de</strong>r abgenommenen Leistung beginnt mit <strong>de</strong>r Abnahme und en<strong>de</strong>t am .<br />
9. Termin Schlussrechnung:<br />
Der Termin für das Einreichen <strong>de</strong>r prüfbaren Schlussrechnung wird auf <strong>de</strong>n<br />
festgelegt.<br />
10. Sonstiges:<br />
_______________ , <strong>de</strong>n __________<br />
________________, <strong>de</strong>n ________<br />
______________________________<br />
(Auftragnehmer)<br />
_____________________________<br />
(Auftraggeber)<br />
© VHF Bayern – Stand April 2011 2
Auftragsnummer:<br />
VII.01<br />
Vertrag *<br />
über Leistungen für */ -Leistungen*<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Freistaat Bayern *<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
dieser vertreten durch<br />
diese/r vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.01<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile und Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Allgemeine Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers und stufenweise Beauftragung<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 5 Honorar<br />
§ 6 Nebenkosten<br />
§ 7 Umsatzsteuer<br />
§ 8 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 9 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
§ 10 Datenverarbeitung<br />
Anlagen:<br />
VII.10.1<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />
VI.3 * ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsbescheinigungen *<br />
VI.4<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 * ZVB Virtueller Projektraum *<br />
VI.6 * ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung *<br />
VI.11<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift Verpflichtungserklärung<br />
VII.01.1 * Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
Auftragsnummer:<br />
VII.01<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die nachfolgend genannten Leistungen<br />
<strong>de</strong>r/über<br />
für das Gebäu<strong>de</strong> */ Objekt * / die Anlage *<br />
in <strong>de</strong>r Liegenschaft *<br />
§ 2<br />
Bestandteile und Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />
2.2 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften,<br />
Regelwerke und Erlasse zu beachten:<br />
„Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung in <strong>de</strong>r jeweils<br />
gelten<strong>de</strong>n Fassung.<br />
*<br />
2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen:<br />
<br />
mit folgen<strong>de</strong>n Ergänzungen und Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers: *<br />
Diese Unterlagen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftragnehmer soweit vorliegend, mit Vertragsschluss übergeben.<br />
2.4 * Die Maßnahme unterliegt <strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Abs. 1 BayBO. *<br />
§ 3<br />
Allgemeine Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
und stufenweise Beauftragung<br />
3.1 Ausführungsgrundlagen<br />
Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r ihm vom Auftraggeber mit<br />
Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen<strong>de</strong>n Unterlagen aus:<br />
3.2 Kosten<br />
Die anteiligen Baukosten* / Die Herstellungskosten * für <strong>de</strong>n Gegenstand dieser Vertragsleistung<br />
dürfen <strong>de</strong>n Betrag von € (Kostenobergrenze) nicht überschreiten.<br />
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze unter<br />
Erfüllung <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen zwingend eingehalten wird.<br />
Alle Kostenermittlungen sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r DIN 276-1:2008-12 * / 276-4:2009-08 * zu<br />
erstellen.<br />
3.3 Termine<br />
Der Auftragnehmer hat seine Planung * / * so auszurichten, dass folgen<strong>de</strong> Ecktermine<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n können:<br />
*<br />
Für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers wer<strong>de</strong>n zusätzlich die nachfolgen<strong>de</strong>n Einzeltermine<br />
bzw. Leistungszeiträume */ Fertigstellungstermine */ Erledigungstermine * vorgegeben; es<br />
han<strong>de</strong>lt sich dabei um Vertragstermine bzw. -fristen:<br />
3.4 Erreichen <strong>de</strong>r Projektziele<br />
Wird erkennbar, dass die Projektziele (Kostenobergrenze, Termine, Leistungserfüllung,<br />
) mit <strong>de</strong>m Leistungsverlauf nicht erreicht wer<strong>de</strong>n können, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n<br />
Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten<br />
und <strong>de</strong>ren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele<br />
und insbeson<strong>de</strong>re die Kostenobergrenze doch noch eingehalten wer<strong>de</strong>n können.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
Auftragsnummer:<br />
VII.01<br />
3.5 Unterlagen<br />
Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen, Ausschreibungsunterlagen und sonstige Unterlagen<br />
sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s<br />
§10 sowie -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben.<br />
Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />
Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit Symbolen anzulegen, DINgemäß<br />
zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
4.1 Die Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers umfassen folgen<strong>de</strong> Leistungen * / Grundleistungen<br />
nach Anlage 1 Nr. HOAI *:<br />
4.2 Der Auftragnehmer hat insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Pläne/Unterlagen vorzulegen:<br />
§ 5<br />
Honorar<br />
5.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Pauschalhonorar gemäß <strong>de</strong>m geprüften<br />
Angebot vom in Höhe von € netto pauschal.<br />
5.2 *Sonstige/ Weitere Vergütungsvereinbarungen:<br />
6.1 Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht erstattet.<br />
§ 6<br />
Nebenkosten<br />
§ 7<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen.<br />
§ 8<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers nach § 16 AVB<br />
müssen min<strong>de</strong>stens betragen:<br />
Für Personenschä<strong>de</strong>n €<br />
Für sonstige Schä<strong>de</strong>n €<br />
§ 9<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
9.1 Verpflichtungserklärung<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz über die gewissenhafte<br />
Erfüllung seiner Obliegenheiten vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle mündlich abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung<br />
vor <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
9.2<br />
§ 10<br />
Datenverarbeitung<br />
10.1 Für die nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind nachstehen<strong>de</strong><br />
Vorgaben zu beachten:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
Auftragsnummer:<br />
VII.01<br />
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung aller Unterlagen ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft)<br />
mit seinen Anhängen.<br />
Abweichungen von und/o<strong>de</strong>r notwendige Ergänzungen dieser Vorgaben müssen nach einvernehmlichen<br />
Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
10.2 Regelungen für die Erstellung von Unterlagen mit <strong>de</strong>r Datenverarbeitung<br />
10.2.1 Graphische Daten (Pläne):<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige<br />
und richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />
ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vorgegeben.<br />
10.2.2 Sonstige Unterlagen:<br />
Der Auftragnehmer hat die sonstigen Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber auf einem Datenträger zu übergeben.<br />
10.3 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s durchgeführten<br />
Testlaufes zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />
vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung als nicht<br />
vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung<br />
auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />
ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur, wenn<br />
vom Prüftool keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit Frau /<br />
Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
.....................................................................<br />
(Unterschrift)<br />
............................................................................<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
VII.01.0<br />
Hinweise<br />
zur Ausfertigung <strong>de</strong>s Vertrags sowie zur Anwendung <strong>de</strong>r AVB<br />
Textstellen und Textblöcke im Vertrag, die mit * versehen sind, sind zu prüfen, nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist<br />
zu löschen.<br />
1. Allgemeines<br />
Anwendung <strong>de</strong>s Musters<br />
Das Muster VII.01 ist für alle freiberuflichen Dienstleistungen anzuwen<strong>de</strong>n,<br />
die <strong>de</strong>r Preisverordnung unterliegen und für die keine speziellen Vertragsmuster vorliegen. Dies sind<br />
die Leistungsbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Teils 2 <strong>de</strong>r HOAI (Flächenplanung):<br />
- Flächennutzungsplan (§ 18 HOAI)<br />
- Bebauungsplan (§ 19 HOAI)<br />
- Landschaftsplan (§ 23 HOAI)<br />
- Grünordnungsplan (§ 24 HOAI)<br />
- Landschaftsrahmenplan (§ 25 HOAI)<br />
- Pflege- und Entwicklungsplan (§ 27 HOAI)<br />
die keiner Preisverordnung unterliegen und für die das VHF nicht bereits spezielle Vertragsmuster<br />
(z.B. SiGeKoo, Bauphysik, Kunst) vorhält.<br />
Beispielhaft können dies sein:<br />
- Beratungsleistungen <strong>de</strong>r unverbindlichen Anlage 1 <strong>de</strong>r HOA<br />
- Gutachten<br />
- Machbarkeitsstudien<br />
- wissenschaftliche Tätigkeit<br />
- unterrichten<strong>de</strong> Tätigkeit<br />
- Gestaltung von Graphiken, Layouts und dgl.<br />
- Wertermittlungen<br />
- Beweissicherungen<br />
- Wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Prüfungen<br />
- Altlastenuntersuchungen<br />
- Übersetzungen<br />
- Beratung und Durchführung von Wettbewerben, VOF-Verfahren und dgl<br />
Musterumfang/Erweiterung <strong>de</strong>r Grundtexte<br />
Das Grundmuster enthält alle erfor<strong>de</strong>rlichen vertraglichen Regelungen und darf daher nicht weiter<br />
verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, ausgenommen die Texte mit *-Kennzeichnungen. Nachfolgend stehen jedoch<br />
Textblöcke (kursiv) zur Verfügung, die bei speziellem Bedarf (siehe zusätzliche Anmerkungen bei <strong>de</strong>n<br />
Textstellen) sowie bei Maßnahmen für <strong>de</strong>n Bund o<strong>de</strong>r die Gaststreitkräfte zu verwen<strong>de</strong>n sind.<br />
Dieses Grundmuster kann damit auch als Vertrag mit Stufenabruf ausgestaltet wer<strong>de</strong>n. In diesem<br />
Fall sind die §§ 3.6/7, 4.1 und 5.1 zu ergänzen und die Anlage VII.01.1 beizufügen. Aber Achtung:<br />
sofern dabei § 9 AVB nicht zum Tragen kommen soll, ist <strong>de</strong>r Vertrag in § 4.1 zu ergänzen um: § 9.1<br />
Sätze 3 und 4 AVB gelten nicht.<br />
Vertragsabschluss<br />
Allgemein darf eine Kostenverpflichtung für freiberufliche Dienstleistungen (entsteht bereits bei<br />
mündlicher Beauftragung) nur insoweit eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r KVM-Bau,<br />
<strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / <strong>de</strong>r Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) nach RLBau / RBBau /<br />
ABG1975 / RiABG(US) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Einhaltung an<strong>de</strong>rer haushaltsrechtlicher Vorgaben notwendig ist.<br />
Dem freiberuflich Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
VII.01.0<br />
Vertragsbestimmungen (AVB), die weiteren Anlagen laut Anlagenverzeichnis und alle weiteren für die<br />
Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen (z. B. die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig<br />
anerkannte ES-Bau / <strong>de</strong>r genehmigte Bauauftrag / <strong>de</strong>r Auftrag ABG1975/ABG3 / ggfs. eine vorläufige<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung) zu übergeben.<br />
Da je<strong>de</strong>r (Ausnahmen siehe in <strong>de</strong>n Hinweisen VII.11.1) Auftragnehmer eine Verpflichtungserklärung<br />
abgeben muss, ist das Muster „Verpflichtungserklärung“ (VI.11 VHF) <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf<br />
als Anlage zum Vertrag beizufügen..<br />
AVB<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Vertragsausfertigung (VII.01)<br />
Deckblatt<br />
Die Angaben zu <strong>de</strong>n Vertragsparteien sind vollständig einzutragen.<br />
Auf Auftraggeberseite kommen in Betracht:<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, vertreten durch das Bun<strong>de</strong>sministerium für<br />
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung o<strong>de</strong>r das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r<br />
Verteidigung,<br />
Bun<strong>de</strong>sanstalt für Immobilienaufgaben ,<br />
sonstige Dritte (siehe Abschnitt L.3 RBBau)<br />
Maßnahmen für <strong>de</strong>n Bund:<br />
Die Vertretungsfolge „Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene“ und „Baudurchführen<strong>de</strong><br />
Ebene“ ist darzustellen.<br />
Eine Vertretung <strong>de</strong>r Auftragnehmerseite ist auf <strong>de</strong>m Deckblatt immer anzugeben:<br />
bei Arbeitsgemeinschaften,<br />
wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer einen rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten<br />
bestimmt.<br />
S.2, Anlagen<br />
Zu Anlage VI.4<br />
Das Anlagenverzeichnis umfasst die <strong>de</strong>m Vertrag beizufügen<strong>de</strong>n Anlagen und ist<br />
ggfs. entsprechend zu ergänzen. Die Anlagen sind Vertragsbestandteil.<br />
Falls erfor<strong>de</strong>rlich, ist nach § 10.2.2 zu ergänzen:<br />
10.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen<br />
System zu erstellen, erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten<br />
Datenbankanwendung <strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r<br />
Baufertigstellung auf einem Datenträger zu dokumentieren.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang<br />
<strong>de</strong>r vom Auftragnehmer einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft<br />
geregelt.<br />
10.2.4 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />
Der Auftragnehmer hat die in § 4 aufgelisteten Leistungen für die<br />
Ausschreibungsunterlagen nach Maßgabe <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem<br />
Vertrag auf seiner DV-Anlage und mit seinem DV-Programmsystem für alle<br />
Ausschreibungen zu erstellen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
VII.01.0<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines<br />
Programmsystems das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-<br />
Verfahrens-Beschreibungen in <strong>de</strong>r jeweils neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die<br />
Regelungen und Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung <strong>de</strong>r DV bei <strong>de</strong>r Prüfung und<br />
Wertung und bei <strong>de</strong>r Abrechnung zu beachten und die Listenbil<strong>de</strong>r für<br />
Leistungsverzeichnisse (Lang- und Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
zu erstellen.<br />
Unterlagen für die Vergabeplattform<br />
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für<br />
die Vergabeplattform erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der<br />
Auftragnehmer hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-<br />
Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu<br />
beseitigen.<br />
Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwen<strong>de</strong>n, die<br />
Internetadresse und das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />
Die geprüfte Datei hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
durch Hochla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform<br />
www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r durch elektronische Übermittlung (z. B. per Email<br />
o<strong>de</strong>r CD-ROM) zu übergeben.<br />
CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln<br />
und je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform<br />
www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r elektronisch zu übermitteln.<br />
Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit<br />
entsprechen<strong>de</strong>m Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />
10.2.5 Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller<br />
Projektbeteiligten für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen<br />
Projektraum (VPR) zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />
Zu §1<br />
Hier ist die Bezeichnung/Beschreibung <strong>de</strong>s Gegenstands <strong>de</strong>r Leistung zu<br />
benennen, <strong>de</strong>r Leistungsumfang wird in § 4 <strong>de</strong>finiert.<br />
1.1 Bezieht sich <strong>de</strong>r Vertrag auf eine Maßnahme mit/in mehreren Objekten, sind diese<br />
in einer formlosen Anlage zu 1.1 aufzuführen.<br />
Zu ergänzen bei Maßnahmen für die GastStKr-US:<br />
1.2<br />
Die Maßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die US-Streitkräfte durchgeführt<br />
und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert.<br />
Zu ergänzen bei Maßnahmen für <strong>de</strong>n Bund:<br />
1.2 Die bauliche Anlage / die Baumaßnahme ist für<br />
1 als<br />
bestimmt und soll auf unbestimmte Zeit * / vorübergehend bis<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
1.3 Die Baumaßnahme ist Teil <strong>de</strong>s Gesamtvorhabens<br />
2<br />
* genutzt<br />
1 siehe Nutzerkatalog nach Muster 6 RBBau<br />
2 siehe Bauwerkszuordnungskatalog zu Muster 6 RBBau<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
VII.01.0<br />
Zu § 2<br />
2.2, 2.3 Den Auftragnehmern sind in §§ 2.2 und 2.3 die für die Vertragsleistung zu<br />
beachten<strong>de</strong>n Regelwerke und Grundlagen zu benennen und, soweit erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
<strong>de</strong>ren wesentliche Inhalte im Einführungsgespräch zu erläutern.<br />
Alle zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses vorliegen<strong>de</strong>n, für die Vertragsleistung<br />
maßgeblichen Unterlagen sind aufzulisten und <strong>de</strong>n Auftragnehmern in <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Anzahl zu übergeben.<br />
2.2 Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist 2.2 zu ergänzen, bei<br />
- Maßnahmen für <strong>de</strong>n Bund:<br />
BFR Gebäu<strong>de</strong>bestand<br />
Raum- und Gebäu<strong>de</strong>buch:<br />
Leitfa<strong>de</strong>n Nachhaltiges Bauen<br />
Brandschutzleitfa<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s BMVBS<br />
BFR Vermessung<br />
Richtlinie für die Überwachung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit von baulichen<br />
Anlagen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RÜV)<br />
Leitfa<strong>de</strong>n Kunst am Bau<br />
AMEV Richtlinien<br />
etc<br />
- Maßnahmen für die GastStKr-US:<br />
ABG 1975/RiABG(US) (www.abg-plus.<strong>de</strong>) *<br />
US-Richtlinien<br />
US-Design Gui<strong>de</strong>s<br />
NFPA – Brandschutzvorschriften<br />
etc<br />
2.3 Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist 2.3 zu ergänzen, bei<br />
- Maßnahmen für <strong>de</strong>n Bund:<br />
Für das Aufstellen <strong>de</strong>r Entwurfsunterlage-Bau * / Bauunterlage (§ 6.1) *<br />
die Entscheidungsunterlage-Bau vom *<br />
die AA-Bau vom *<br />
etc<br />
in <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten Fassung mit<br />
Ergänzungen und folgen<strong>de</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers:<br />
Für die weitere Bearbeitung<br />
Die vom Auftraggeber gebilligte und mit <strong>de</strong>r Einverständniserklärung <strong>de</strong>s<br />
Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage-Bau * / Bauunterlage. *<br />
- Maßnahmen für das Land:<br />
Für das Aufstellen <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau:<br />
<strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag vom (Anlage)<br />
etc<br />
und folgen<strong>de</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers:<br />
Für die weitere Bearbeitung<br />
Die baufachlich genehmigte und festgesetzte Haushaltsunterlage Bau. *<br />
etc<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
VII.01.0<br />
- Maßnahmen für die GastStKr-US:<br />
Für das Aufstellen <strong>de</strong>r KVM-Bau (§ 6.1.1 Teilleistung 1):<br />
das Auftragsdokument (ABG3) <strong>de</strong>r US-Streitkräfte vom und<br />
das Ergebnis <strong>de</strong>r Startbesprechung<br />
Für das Aufstellen <strong>de</strong>r HU-Bau (§ 6.1.1 Teilleistung 2):<br />
die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Fassung <strong>de</strong>r<br />
KVM-Bau mit <strong>de</strong>n Ergänzungen und Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Für die weitere Bearbeitung<br />
Das Auftragsdokument ABG3 und die von <strong>de</strong>n Streitkräften zugestimmte und<br />
baufachlich genehmigte und festgesetzte HU-Bau *<br />
Die Freigabe und die Prüfbemerkungen zur vorläufigen (95%-Vorlage)<br />
Ausführungsplanung *<br />
Das Zustimmungsdokument ABG4 <strong>de</strong>r Streitkräfte zum Vergabevorschlag *<br />
etc.<br />
2.4 Unterliegt die Leistung keinem Zustimmungs- bzw Baugenehmigungsverfahren, ist<br />
§ 2.4 zu streichen.<br />
Soweit <strong>de</strong>r Mustertext nicht zutrifft, ist aus nachstehen<strong>de</strong>m zu ergänzen:<br />
Zu § 3<br />
3.2<br />
...<strong>de</strong>m vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO /<br />
...<strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO /<br />
...<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 Abs. 4 BayBO /<br />
...ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO /<br />
...ist genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO<br />
Falls die Vorgabe einer Kostenobergrenze nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist (z. B. bei Erstellung<br />
eines Gutachtens) kann Nr. 3.2 im Vertrag entfallen. In diesem Fall genügt die<br />
Festlegung in § 5.<br />
Die Einhaltung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze als werkvertragliche Erfolgsverpflichtung<br />
betrifft ggfs. die Kostengruppen (nach DIN 276), auf die die Auftragnehmer<br />
unmittelbar Einfluss haben. Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist <strong>de</strong>shalb in 3.2<br />
nach <strong>de</strong>m 2. Abs. zu ergänzen:<br />
Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen bis nach DIN<br />
276-1: 2008-12 (jeweils einschließlich Umsatzsteuer), soweit diese Kostengruppen<br />
im genehmigten Bauantrag */ <strong>de</strong>r HU-Bau * / * erfasst sind.<br />
Sowie ggfs.:<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>r Projektziele hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer bei allen<br />
Leistungen die Grundsätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in<br />
Bezug auf die Bau-/ kosten, son<strong>de</strong>rn auch im Hinblick auf <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s<br />
Gebäu<strong>de</strong>s * / <strong>de</strong>r * zu beachten. Unter Wahrung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu<br />
halten; Bau-/ kosten dürfen nicht mit <strong>de</strong>r Folge eingespart wer<strong>de</strong>n, dass die<br />
Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbeson<strong>de</strong>re Betriebsund<br />
Instandsetzungskosten) aufgezehrt wer<strong>de</strong>n.<br />
3.3 Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />
Auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Termine erarbeitet <strong>de</strong>r Auftraggeber * / <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer * in Abstimmung mit seinem Vertragspartner unverzüglich nach<br />
Vertragsschluss einen Zeit- und Ablaufplan betreffend Planung, Vergabe und<br />
Ausführung. In Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber wird <strong>de</strong>r Auftragnehmer diesen<br />
Terminplan in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n überprüfen und, soweit sich die<br />
Projektumstän<strong>de</strong> geän<strong>de</strong>rt haben, fortschreiben bzw. an <strong>de</strong>ssen Fortschreibung<br />
mitwirken.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
VII.01.0<br />
3.6 Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist als 3.6 zu ergänzen:<br />
3.6.<br />
3.6.1<br />
Besprechungen<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an<br />
projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit<br />
Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung<br />
von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen<br />
und Verhandlungen unverzüglich Nie<strong>de</strong>rschriften an und legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
zur Genehmigung vor.<br />
3.6.2 Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und<br />
Baubesprechungen Nie<strong>de</strong>rschriften. Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis<br />
vor<br />
3.6/3.7 Bei Stufenverträgen ist als 3.6 (o<strong>de</strong>r 3.7) zu ergänzen:<br />
3.6 Stufenweise Beauftragung<br />
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die<br />
Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen o<strong>de</strong>r auf einzelne<br />
Abschnitte <strong>de</strong>r Maßnahme zu beschränken.<br />
3.6.1 Der Auftraggeber beauftragt <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit <strong>de</strong>r<br />
Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 gemäß § 4 */ mit *.<br />
3.6.2 Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Maßnahme <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit weiteren Leistungen nach § 4 einzeln o<strong>de</strong>r im<br />
Ganzen zu beauftragen.<br />
Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich durch einseitigen Abruf.<br />
3.6.3 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der<br />
Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen <strong>de</strong>r weiteren Leistungsstufen zu<br />
erbringen, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber sie ihm überträgt; § 14.1 AVB bleibt unberührt.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung<br />
seines Honorars ableiten.<br />
3.6.4 Für die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n die Termine bzw. Fristen jeweils schriftlich bei<br />
Abruf vereinbart.<br />
Zu § 4<br />
Bei Maßnahmen für Gaststreitkräfte-US ist <strong>de</strong>r Leistungskatalog in § 4.1 nach<br />
AGB 1975 / RiABG(US) / ABG3 auf zu stellen.<br />
4.1 Bei Stufenverträgen ist § 4.1 <strong>de</strong>s Grundmusters zu ersetzen durch:<br />
Die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers umfassen die in <strong>de</strong>r Anlage VII.01.1<br />
enthaltenen Leistungen, die sich in die Leistungsstufen 1 mit glie<strong>de</strong>rn. Der<br />
Auftraggeber beauftragt <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit <strong>de</strong>r<br />
Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 gemäß .<br />
Bei Maßnahmen für Gaststreitkräfte-US mit Stufenverträgen ist vorstehen<strong>de</strong>r<br />
Satz 2 zu ergänzen:<br />
... mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Teilleistung 1 <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 gemäß <strong>de</strong>r<br />
Zusätzlichen Vertragsbestimmungen für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte<br />
(Anlage VI.9.1).<br />
3.5, 4.2 und<br />
10.1<br />
In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich vor<br />
Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen sowie<br />
die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog maßnahmen- und<br />
nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu beachten,<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6
VII.01.0<br />
insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2<br />
RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />
Baubestandsunterlagen sind grundsätzlich immer gemäß Maßgabe von F.1.3<br />
RLBau / H.2 RBBau zu beauftragen, § 10 <strong>de</strong>s Vertrages bestimmt die Ausführung<br />
4.3 Soweit allgemein zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />
4.3 Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen<br />
wer<strong>de</strong>n benannt (Name, Qualifikation):<br />
4.4 Dem Vertrag sind soweit zutreffend die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zur<br />
Rechnungsprüfung und <strong>de</strong>n Feststellungsbescheinigungen (VI.3) beizufügen.<br />
Diese Regelungen gelten sowohl bei <strong>de</strong>r Durchführung von Baumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s als auch <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. Sie grün<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r OBB vom<br />
18.09.2002 IIZ4-0744-01/02 zum Vollzug <strong>de</strong>r VV zu Art. 70 BayHO (AllMBl<br />
Nr.13/2002 S. 919). Die haushaltsrechtliche Feststellung <strong>de</strong>r „sachlichen<br />
Richtigkeit“ kann <strong>de</strong>mgemäß nicht auf freiberuflich Tätige übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Fristen zur Rechnungsvorlage sind so festzulegen, dass die Zahlungsfristen<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n können:<br />
4.4 Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und<br />
wenn prüffähig, gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungs-bescheinigungen)<br />
fachtechnisch und rechnerisch zu prüfen und mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Feststellungsvermerken festzustellen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen und <strong>de</strong>r diese begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind<br />
die Abschnitte B und J <strong>de</strong>r RLBau / RBBau zu beachten.<br />
Der Auftragnehmer hat bei <strong>de</strong>r Vorlage von Rechnungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen beim Auftraggeber folgen<strong>de</strong> Fristen einzuhalten:<br />
Abschlagsrechnungen:<br />
Teil-/ Schlussrechnungen:<br />
Soweit allgemein zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />
4.5 Die Leistungen sind erbracht, wenn<br />
- die endgültige Lösung <strong>de</strong>r Planungs-/ aufgabe in einer Weise erarbeitet ist,<br />
dass die vereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten wer<strong>de</strong>n können,<br />
- auf ihrer Grundlage die weiteren Stufen abgerufen wer<strong>de</strong>n können und<br />
- <strong>de</strong>r Auftragnehmer die für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und<br />
Zustimmungen erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen genehmigungs- und<br />
zustimmungsfähig übergeben hat *<br />
-<br />
Zu § 5<br />
5.1 Wird die Pauschalierung <strong>de</strong>s Honorars z. B. bei Stufenaufträgen nach<br />
unterschiedlichen Kriterien aufgeteilt, ist § 5.1 durch folgen<strong>de</strong>n Text zu ersetzen:<br />
5.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen * / Teilleistungen * /<br />
Grundleistungen * / Leistungsstufen * nach § 4 das folgen<strong>de</strong> Pauschalhonorar<br />
gemäß <strong>de</strong>m geprüften Angebot vom :<br />
Summe<br />
€ netto pauschal<br />
€ netto pauschal<br />
€ netto pauschal<br />
€ netto pauschal<br />
€ netto pauschal<br />
€ netto pauschal<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7
VII.01.0<br />
Für Maßnahmen im Bestand kann soweit zutreffend, ein Zuschlag vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Umbau-/Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen gilt:<br />
Es kann analog § 35 HOAI bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r<br />
Leistungen ein Zuschlag von max. 50 v. H. vereinbart wer<strong>de</strong>n, höhere Zuschläge<br />
bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht:<br />
5.1.1 Honorarzuschläge<br />
Für Leistungen im Bestand wird das Honorar aller Leistungsstufen analog § 35<br />
HOAI wie folgt erhöht:<br />
Gebäu<strong>de</strong> / Gebäu<strong>de</strong>teil<br />
v. H. - Satz<br />
Bei Instandhaltung/Instandsetzung gilt:<br />
Es kann analog § 36 HOAI ein Satz bis max 30 v. H. für die Objektüberwachung<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n. Der Zuschlag ist, sofern eine Vereinbarung getroffen wer<strong>de</strong>n<br />
soll, bei Vertragsabschluss zu vereinbaren, höhere Zuschläge bedürfen <strong>de</strong>r<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht:<br />
5.1.1 Honorarzuschläge<br />
Für Instandhaltungen / Instandsetzung wird das Honorar für die Leistungsstufe 4<br />
analog § 36 HOAI wie folgt erhöht:<br />
Gebäu<strong>de</strong> / Gebäu<strong>de</strong>teil<br />
v. H.- Satz<br />
5.2 Soweit im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />
5.2 Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die in § 4 vereinbarten Leistungen hinaus weitere<br />
Leistungen an, die nicht auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s § 5.1 honoriert wer<strong>de</strong>n können und<br />
die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen<br />
Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand honoriert.<br />
Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />
für <strong>de</strong>n Auftragnehmer € / Stun<strong>de</strong><br />
für <strong>de</strong>n Mitarbeiter € / Stun<strong>de</strong><br />
für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer<br />
Qualifikation, die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen:<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu<br />
ermitteln. Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r<br />
Leistung schriftlich vereinbart.<br />
Zu § 6<br />
Die Vereinbarung einer Pauschale ist grundsätzlich anzustreben; die ihr zu Grun<strong>de</strong><br />
gelegten Einzelansätze sind in <strong>de</strong>r Dokumentation festzuhalten.<br />
Alle sonstigen Nebenkostenberechnungen und -vereinbarungen sind verwaltungsintern<br />
in <strong>de</strong>r Dokumentation nachvollziehbar darzustellen.<br />
Sofern Nebenkosten vergütet wer<strong>de</strong>n sollen, ist eine <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Alternativen<br />
einzufügen:<br />
6.1* Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet für*<br />
v. H./ €/ Netto pauschal<br />
v. H./ €/ Netto pauscha<br />
v. H./ €/ Netto pauschal<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8
VII.01.0<br />
insgesamt:<br />
€/ Netto pauschal<br />
6.1 * Nebenkosten wer<strong>de</strong>n insgesamt pauschal mit v. H. vom Nettohonorar<br />
erstattet mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für , die auf Einzelnachweis zusätzlich<br />
erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />
6.1 * Nebenkosten wer<strong>de</strong>n insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von €<br />
netto erstattet, mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für , die auf Einzelnachweis<br />
zusätzlich erstattet wer<strong>de</strong>n *.<br />
6.1 * Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet. Sie sind sie<br />
aufzuschlüsseln nach .<br />
6.2 * Bei Erstattung von Reisekosten/Trennungsentschädigung * auf Einzelnachweis ist<br />
das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz/Bayer. Reisekostengesetz anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Erstattung <strong>de</strong>r Reisekosten ist unter Beifügung <strong>de</strong>r Originalbelege innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen.<br />
Reiseunterlagen wer<strong>de</strong>n vom Auftragnehmer beschafft.<br />
Der Vorsteuerabzug nach Bun<strong>de</strong>s-/Bayer. Reisekostengesetz ist bei <strong>de</strong>r<br />
Ermittlung/Erstattung <strong>de</strong>r Nebenkosten nach § 15 Abs. 1 UStG in Höhe von z. Zt.<br />
15,97 v. H. ist vorzunehmen bei:<br />
- Vervielfältigungskosten<br />
- Telefonkosten<br />
- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />
- bei sonstigen Kosten nur, soweit hierfür die Abrechnung nach nachgewiesenen<br />
und tatsächlichen Kosten vereinbart sind.<br />
Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />
6. Vorsteuerabzug<br />
Soweit Nebenkosten - ob pauschal o<strong>de</strong>r zum Einzelnachweis – erstattet wer<strong>de</strong>n,<br />
sind sie abzüglich <strong>de</strong>r nach § 15 Abs. 1 <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes abziehbaren<br />
Vorsteuern anzusetzen.<br />
Maßnahmen im Ausland / Beschäftigung ausländischer AN / Gaststreitkräfte<br />
Bei Baumaßnahmen im Ausland o<strong>de</strong>r, wenn ausländische Architekten in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik arbeiten, sind im Vertrag nach § 11.3 folgen<strong>de</strong>, Textbausteine<br />
einzufügen:<br />
6. Für eine ständige örtliche Abwesenheit außerhalb <strong>de</strong>s Geschäftssitzes am<br />
ausländischen Ort <strong>de</strong>s Baustellenbüros erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer:<br />
vom 1. bis 14. Aufenthaltstag Tage- und Übernachtungsgeld sowie<br />
Wegstreckenentschädigung nach <strong>de</strong>m Bayerischen Reisekostengesetz /<br />
Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz,<br />
ab <strong>de</strong>m 15. Aufenthaltstag Trennungsentschädigung<br />
gemäß jeweils gültigem Rahmentarifvertrag <strong>de</strong>s Baugewerbes (Auslösung) *<br />
o<strong>de</strong>r *<br />
gemäß Verordnung Reisekostenentschädigung bei Auslandsreisen *<br />
Für Trennungsgel<strong>de</strong>ntschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten <strong>de</strong>r<br />
Mitarbeiter <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist keine Pauschale zu vereinbaren, es sei <strong>de</strong>nn,<br />
die Anzahl <strong>de</strong>r Reisen und Aufenthalte kann bei Vertragsabschluss festgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Pauschalierung sind die vorgenannten Bemessungsregelungen zu<br />
Grun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass die Anzahl <strong>de</strong>r Reisen und Aufenthalte am<br />
Erfüllungsort so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n, dass die beauftragten Leistungen<br />
ordnungsgemäß erfüllt wer<strong>de</strong>n können.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9
VII.01.0<br />
Soweit Übersetzungsarbeiten anfallen, ist folgen<strong>de</strong>r Textbaustein einzufügen:<br />
6. Für Übersetzungsarbeiten in das und aus <strong>de</strong>m Englischen */ Französischen * /<br />
* wird ein Verrechnungssatz vereinbart von € / Seite und € /<br />
Plan (DIN A 0 / US-Format) *<br />
Zu § 7<br />
Zu § 8<br />
Bei Maßnahmen für Gaststreitkräfte-US ist <strong>de</strong>r Mustertext zu ersetzen durch:<br />
Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit.<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Hier sind Angaben zu <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Höhe <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung zu<br />
machen. Der Nachweis <strong>de</strong>s Haftpflichtversicherungsschutzes ist vor<br />
Vertragsabschluss anzufor<strong>de</strong>rn und nach Vertragsabschluss bei längerfristiger<br />
Leistungsabwicklung ggf. erneut zu überprüfen.<br />
Die Deckungssummen (Grund<strong>de</strong>ckung) sind nach Anhang 4 RBBau zu bemessen.<br />
Die dort enthalten Summen (<strong>de</strong>rzeit noch DM-Beträge) sind in <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n<br />
Tabelle zusammengefasst:<br />
Zu § 9<br />
bei voraussichtlichen<br />
Herstellungskosten<br />
für<br />
Personenschä<strong>de</strong>n<br />
für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />
über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />
über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />
Die nachstehen<strong>de</strong>n höheren Deckungssummen können aufgrund Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m BMVBS auch für Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die<br />
Umstän<strong>de</strong> (erhöhtes individuelles Scha<strong>de</strong>nsrisiko) im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rn. Dies ist<br />
in <strong>de</strong>r Dokumentation zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Der AN kann <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Versicherungsschutz auch mit einer<br />
objektbezogenen (Exze<strong>de</strong>nten-) Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.<br />
bei voraussichtlichen<br />
honorarfähigen<br />
Herstellungskosten<br />
für<br />
Personenschä<strong>de</strong>n<br />
für<br />
Schä<strong>de</strong>n<br />
sonstige<br />
bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />
über 15,0 Mio. € 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten<br />
Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m<br />
Vertrag schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und<br />
als Anlage zum Vertrag zu nehmen. Siehe auch die Hinweise in VI.11.1 VHF.<br />
9.2, 9.3... Hier können weitere vertragliche Regelungen, z.B. Vertragstrafen,<br />
urheberrechtliche Regelungen bei <strong>de</strong>r Beauftragung eines Preisträgers o<strong>de</strong>r<br />
Son<strong>de</strong>rregelungen beim Urheberrecht bei Muster -und Standardplanungen<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />
9. Fachlich Beteiligte sind:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 10
VII.01.0<br />
Zu § 10<br />
Zu ergänzen bei Maßnahmen für Gaststreitkräfte-US:<br />
9. Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen<br />
Zugangsbestimmungen (Anlage VI.8) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die<br />
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten.<br />
Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />
Virtueller Projektraum<br />
Der Auftraggeber stellt für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen<br />
Projektraum (VPR) als Plattform für einen koordinierten Austausch aller<br />
projektbezogenen Dokumente und die Kommunikation und Dokumentation aller<br />
Projektbeteiligten zur Verfügung. Regelungen im Einzelnen siehe Anlage VI.5 zum<br />
Vertrag.<br />
Sofern zutreffend, kann <strong>de</strong>r § 10 auch vollständig herausgenommen wer<strong>de</strong>n. Dann ist<br />
auch auf S. 2 <strong>de</strong>r § 10 zu löschen sowie <strong>de</strong>r Wahltext im 2. Abs. <strong>de</strong>s § 3.5<br />
3. Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>r AVB (VII.10.1)<br />
Zu § 12 AVB<br />
Zu § 13 AVB<br />
Zahlungen<br />
Der Sicherheitseinbehalt wird nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen in Verbindung mit <strong>de</strong>r<br />
Teil-Schlusszahlung ausgezahlt.<br />
Kündigung<br />
Der Auftragnehmer hat die Kündigung zu vertreten, wenn er<br />
- die vertraglichen Ziele (die Quantitäts- und Qualitätsziele, die Kostenziele,<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Kostenobergrenze, die Termine / Vertragsfristen) nicht einhält, ohne<br />
daran begrün<strong>de</strong>t gehin<strong>de</strong>rt zu sein,<br />
- erkannt hat, dass die Einhaltung <strong>de</strong>r Vertragsziele gefähr<strong>de</strong>t ist, <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
jedoch darüber nicht unverzüglich unterrichtet hat,<br />
- seine Tätigkeit nicht rechtzeitig aufnimmt, sein gegebenenfalls vorzuhalten<strong>de</strong>s<br />
Baubüro nicht ordnungsgemäß personell und/o<strong>de</strong>r sächlich ausgestattet vorhält,<br />
- mit seiner Leistungserbringung in Verzug gerät (Schuldnerverzug),<br />
- ohne vorher eingeholte Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers Leistungen von Dritten<br />
(Nachunternehmern) o<strong>de</strong>r von Mitarbeitern seines Unternehmens / Büros ausführen<br />
lässt, die nicht im gemeinsam abgestimmten Mitarbeiterverzeichnis zum Vertrag<br />
aufgeführt sind,<br />
- gravierend gegen seine Vertragspflichten nach § 2.10 verstößt<br />
o<strong>de</strong>r<br />
- in sonstiger Weise wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r gravierend gegen die ihm vertraglich obliegen<strong>de</strong>n<br />
Verpflichtungen verstößt,<br />
und<br />
die jeweils dazu vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist mit<br />
Kündigungsandrohung zur Einhaltung, Nachholung o<strong>de</strong>r Nacherfüllung seiner<br />
Verpflichtungen fruchtlos hat verstreichen lassen.<br />
Wird <strong>de</strong>r Vertrag mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer gekündigt, so ist auf eine geeignete<br />
Trennung zwischen <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n gekündigten Auftragnehmer erbrachten und ggf.<br />
noch zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung und <strong>de</strong>r neu zu beauftragen<strong>de</strong>n Leistung zu achten.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 11
Auftragsnummer:<br />
VII.01.1<br />
Zu § 4, Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Leistungsstufe 1<br />
Leistungen <strong>de</strong>r / über<br />
Teilleistungen<br />
GastStKr-US: Nachweis spezieller Anfor<strong>de</strong>rungen über , die gemäß Nr. 4.1.2<br />
RiABG über <strong>de</strong>utsches Recht hinausgehen *<br />
GastStKr-US: Nachweis spezieller Brandschutzanfor<strong>de</strong>rungen, die gemäß Nr. 4.1.2<br />
RiABG über <strong>de</strong>utsches Recht hinausgehen *<br />
Vorgezogene Teilleistungen aus <strong>de</strong>r Leistungsstufe 2<br />
Leistungsstufe 2<br />
Leistungen <strong>de</strong>r / über<br />
Teilleistungen<br />
GastStKr-US: Vorlage Leistungsverzeichnisse gemäß Nr. 7.3.2 RiABG(US) mit<br />
geschätzten Preisen *<br />
GastStKr-US: Bauzeitenplan gemäß Nr. 7.6 RiABG(US) einschl. Fortschreibung *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.01.1<br />
Leistungsstufe 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>r / über<br />
Teilleistungen<br />
Leistungsstufe 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>r / über<br />
Teilleistungen<br />
Leistungsstufe 5<br />
Leistungen <strong>de</strong>r / über<br />
Teilleistungen<br />
(Bau)bestandsunterlagen nach F.1.3 RLBau / H.2 RBBau<br />
Erstellen eines digitalen Raumbuches nach § 10 *<br />
GastStKr-US: Ausfertigung Baubestandszeichnungen gemäß Nr. 7.7.1 RiABG(US) *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
VII.09<br />
Auftragsnummer:<br />
Liegenschaft<br />
Maßnahme<br />
Objekt<br />
Vertrag<br />
Erstellung einer Entscheidungsunterlage – Bau (ES-Bau)<br />
Zwischen<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />
diese vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
VII.09<br />
Auftragsnummer:<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
§ 9<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Fachlich Beteiligte<br />
Termine und Fristen<br />
Vergütung<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Datenverarbeitung<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Anlagen<br />
VI.1<br />
VI.11<br />
VI.3<br />
VI.4.<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift Verpflichtungserklärung<br />
ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsvermerke<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 ZVB Einsatz Virtueller Raum *<br />
VI.6<br />
ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung<br />
VI.7.1 ZVB Schutzzone *<br />
VI.7.2 ZVB Sperrzone *<br />
VI.8 ZVB Zugang US-Liegenschaften *<br />
VI.9 ZVB für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
n© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2Stand Juni 2006
VII.09<br />
Auftragsnummer:<br />
n© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3Stand Juni 2006
VII.09<br />
Auftragsnummer:<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen für die Aufstellung einer Entscheidungsunterlage<br />
– Bau (ES-Bau) für:<br />
e (Bezeichnung <strong>de</strong>r Baumaßnahme)<br />
und zwar für folgen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> / technische Ausrüstung / Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen<br />
* und zugehörige bauliche Anlagen:<br />
Die o.g. Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die US-Streitkräfte durchgeführt *<br />
und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />
§ 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Angebot <strong>de</strong>s Auftragnehmers vom (Anlage ) *<br />
2.2 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />
2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen:<br />
Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RBBau)<br />
Folgen<strong>de</strong>, vom Auftraggeber übergebene Unterlagen:<br />
Lageplan *<br />
Weitere For<strong>de</strong>rungen und Anregungen <strong>de</strong>s Auftraggebers:<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
Abweichungen von 2.3 bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
2.4 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften<br />
und Regelwerke zu beachten:<br />
„Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Staatsregierung in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
Fassung. *<br />
2.5 Die Baumaßnahme ist<br />
ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />
genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />
Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Abs. 1 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 Abs. 4 BayBO. *<br />
n© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4Stand Juni 2006
VII.09<br />
Auftragsnummer:<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer folgen<strong>de</strong> Leistungen für die Erstellung <strong>de</strong>r<br />
Entscheidungsunterlage – Bau - :<br />
3.1 Nicht von <strong>de</strong>r HOAI erfasste Leistungen<br />
3.1.1 Bedarfsbeschreibung – F 1.1 *<br />
3.1.2 Anfor<strong>de</strong>rungsraumbuch – F 1.1 *<br />
3.1.3 Machbarkeitsstudie – F 1.10 *<br />
3.1.4 Kostenvergleichsbetrachtung – F 1.11 (Anmietung, Mietkauf, Eigenbau)<br />
3.1.5<br />
3.2 Leistungen / Teilleistungen nach HOAI *<br />
Das sind Grundleistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 1 (z.B. aus §§ 33, 38, 42, 46 und 53 HOAI) :<br />
3.2.1 Grundlagenermittlung / Teile <strong>de</strong>r Grundlagenermittlung *<br />
3.2.2 Teile <strong>de</strong>r Vorplanung *<br />
(nur wenn dies zur nachvollziehbaren Ermittlung <strong>de</strong>r Kosten unumgänglich ist)<br />
3.2.2.1 Zeichnerische Darstellung – F 1.6, einschließlich Untersuchung alternativer<br />
Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
3.2.2.2 Erläuterung <strong>de</strong>r Baumaßnahme nach Muster 7<br />
3.2.2.3<br />
3.2.2.4 Kostenermittlung – F 1.9<br />
3.3 Terminplanung<br />
3.4 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n schriftlichen Unterlagen, Berechnungen, Zeichnungen,<br />
Skizzen sind in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 8 und <strong>de</strong>r<br />
Anlagen VI.4 und VI.6 zu erstellen.<br />
Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben<br />
Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />
Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht - fach farbig bzw. mit Symbolen<br />
anzulegen, DIN-gerecht zu falten und in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach <strong>de</strong>n Angaben<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers zu beschriften.<br />
3.5 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />
beziehungsweise „Planverfasser“, die übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />
3.6 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung von Leistungen im Rahmen<br />
einer späteren Realisierung <strong>de</strong>r Maßnahme.<br />
n© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5Stand Juni 2006
VII.09<br />
Auftragsnummer:<br />
§ 4<br />
Fachlich Beteiligte<br />
4.1 Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />
4.1.1<br />
4.1.2<br />
4.1.3<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
5.1.1<br />
5.1.2<br />
5.1.3<br />
§ 6<br />
Vergütung<br />
6.1 Der Vergütung bzw. <strong>de</strong>r Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n zu Grun<strong>de</strong> gelegt<br />
Nicht von <strong>de</strong>r HOAI erfasste Leistungen:<br />
6.1.1 für die Leistungen nach § 3 Ziffer 3.1, die auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
vom vereinbarte Vergütung in Höhe von €.<br />
Leistungen nach HOAI:<br />
6.1.2 für die Leistungen nach § 3, Ziffer 3.2, die nach § 6 HOAI anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>r baufachlich<br />
genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage<br />
– Bau - ohne Nachträge und ohne Umsatzsteuer.<br />
6.1.3 Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen nach § 3, Ziffer 3.2 *<br />
Honorarzone<br />
Grundlagenermittlung 3.2.1 v.H.<br />
Teile <strong>de</strong>r Vorplanung 3.2.2 v.H.<br />
Kostenermittlung 3.2.2.4<br />
Terminplanung 3.3<br />
n© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6Stand Juni 2006
VII.09<br />
Auftragsnummer:<br />
6.2 Solange die für die Berechnung <strong>de</strong>s Honorars gemäß 3.2 maßgeben<strong>de</strong>n Beträge nicht feststehen,<br />
treten für die Bemessung <strong>de</strong>r Abschlagszahlungen an <strong>de</strong>ren Stelle die bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
geschätzten vorläufigen Kosten.<br />
6.3 Wer<strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers o<strong>de</strong>r seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet,<br />
wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze vergütet: *<br />
Für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
Für Mitarbeiter<br />
Für Technische Zeichner<br />
€/Stun<strong>de</strong> (netto) *<br />
€/Stun<strong>de</strong> (netto) *<br />
€/Stun<strong>de</strong> (netto) *<br />
Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche die Leistung<br />
genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe <strong>de</strong>r Bearbeiter, sind <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />
6.4<br />
6.5<br />
Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />
Nebenkosten nach § 14 HOAI<br />
6.5.1 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />
Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren<br />
Vervielfältigen <strong>de</strong>r Unterlagen nach 3.4 *<br />
Reisen <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter *<br />
für die Leistungen nach 3.1 €<br />
für die Leistungen nach 3.2 €<br />
für die Leistungen nach 3.3 €<br />
_____________<br />
Summe €<br />
zuzüglich Umsatzsteuer €<br />
_____________<br />
Gesamtsumme €<br />
6.5.2 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />
Reisen *<br />
nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz<br />
in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung<br />
Fahrten, die über <strong>de</strong>n Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers, d.h.<br />
Stammsitz und ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planen<strong>de</strong>r Bereich hinausgehen, wer<strong>de</strong>n in Höhe<br />
<strong>de</strong>r steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />
Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- und Taxifahrten ist die Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />
*<br />
Die Reisekostennachweise sind <strong>de</strong>m Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />
§ 7<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
n© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7Stand Juni 2006
VII.09<br />
Auftragsnummer:<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens<br />
betragen:<br />
7.1 Für Personenschä<strong>de</strong>n €<br />
7.2 Für sonstige Schä<strong>de</strong>n €<br />
§ 8<br />
Datenverarbeitung<br />
8.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind die nachstehen<strong>de</strong>n<br />
Vorgaben maßgebend:<br />
8.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />
8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen Daten<br />
ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur<br />
und Objektkatalog. Abweichungen von und/o<strong>de</strong>r notwendige Ergänzungen dieser Vorgaben<br />
müssen nach einvernehmlichen Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor<br />
Ausführung schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
8.2.1 Graphische Daten (Pläne)<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige<br />
und richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />
ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vorgegeben.<br />
8.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch) *<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Anfor<strong>de</strong>rungsraumbuch nach F RBBau mit<br />
einem digitalen System zu erstellen, erhält er Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang <strong>de</strong>r vom<br />
Auftragnehmer einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft geregelt.<br />
8.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem<br />
8.3.1 * Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung *<br />
Der Auftragnehmer hat die in § 3 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-Anlage und mit<br />
seinem DV-Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems<br />
das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-Verfahrens-Beschreibungen in <strong>de</strong>r<br />
jeweils neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die Regelungen und Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung<br />
<strong>de</strong>r DV bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung und bei <strong>de</strong>r Abrechnung zu beachten und die<br />
Listenbil<strong>de</strong>r für Leistungsverzeichnisse (Lang- und Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
zu erstellen.<br />
Unterlagen für die Vergabeplattform<br />
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplattform<br />
erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />
hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms<br />
zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.<br />
Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwen<strong>de</strong>n, die Internetadresse<br />
und das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />
Die geprüfte Datei hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers durch Hochn©<br />
VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8Stand Juni 2006
VII.09<br />
Auftragsnummer:<br />
la<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
durch elektronische Übermittlung (z. B. per Email o<strong>de</strong>r CD-ROM) zu übergeben.<br />
CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln und je<br />
nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r elektronisch zu übermitteln.<br />
Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit entsprechen<strong>de</strong>m<br />
Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />
8.3.2 Sonstige Unterlagen<br />
Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n sonstigen<br />
Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber gemäß <strong>de</strong>n Regelungen<br />
dieses Vertrages zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />
- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />
- die Kostenberechnung<br />
- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />
- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />
8.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
8.4.1 * Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten<br />
für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur<br />
Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />
8.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s<br />
durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />
vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung als<br />
nicht vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch<br />
entstehen<strong>de</strong>n Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung<br />
auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />
ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur, wenn<br />
vom Prüftool keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />
Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
§ 9<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
9.1 Als Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n benannt (Name,<br />
Qualifikation) :<br />
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 9.<br />
<strong>März</strong> 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547 ) in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n<br />
Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>/Stelle abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten<br />
Beschäftigten gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung<br />
vor <strong>de</strong>r<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>/Stelle abgeben.<br />
9.3 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />
(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und<br />
Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />
n© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9Stand Juni 2006
VII.09.0<br />
Hinweise zum Vertragsmuster - Entscheidungsunterlage - Bau -<br />
Vorbemerkung<br />
Die Entscheidungsunterlage - Bau - ist grundsätzlich vom Bedarfsträger<br />
unter fachlicher Beratung <strong>de</strong>r Bauverwaltung aufzustellen<br />
(E 2 und F 1 RBBau).<br />
1<br />
1.1<br />
Vertragsabschluss<br />
Allgemein<br />
Vertragsbestimmungen<br />
Die in Klammern gesetzten Abschnittsbezeichnungen beziehen<br />
sich auf das Vertragsmuster VII.09.<br />
Die Auflistung <strong>de</strong>r Anlagen sowie Texte mit * sind zu prüfen,<br />
ob diese zutreffen; nicht Zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />
Kostenverpflichtungen für die Erstellung <strong>de</strong>r Entscheidungsunterlage<br />
- Bau - dürfen nur insoweit eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie<br />
dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r Unterlagen nach Abschnitt F RBBau<br />
notwendig ist. Wenn dazu ein freiberuflich Tätiger hinzugezogen<br />
wer<strong>de</strong>n soll, ist mit ihm ein Vertrag unter Beachtung von<br />
Abschnitt K 12 RBBau abzuschließen. Dem freiberuflich Tätigen<br />
sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />
Vertragsbestimmungen (AVB, VI.5 VHF) sowie weitere<br />
Vertragsunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis, zuzuleiten.<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.2 Leistungen für die<br />
Entscheidungsunterlage -<br />
Bau<br />
(3.1 - 3.4)<br />
Im Vertrag sind alle Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung<br />
an <strong>de</strong>n Auftragnehmer vorgesehen ist. Dieses können u.<br />
a. Teile aus <strong>de</strong>n zutreffen<strong>de</strong>n Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r HOAI sein.<br />
Dem Auftragnehmer dürfen in <strong>de</strong>r Regel nur Leistungen nach<br />
3.1 bis 3.4 <strong>de</strong>s Vertragsmusters übertragen wer<strong>de</strong>n. Die zutreffen<strong>de</strong>n<br />
Leistungen sind auszuwählen, nicht zu übertragen<strong>de</strong><br />
Leistungen sind zu streichen.<br />
2<br />
2.1<br />
Vergütung (6.1 - 6.5)<br />
Allgemein<br />
Wer<strong>de</strong>n die Leistungen <strong>de</strong>r Grundlagenermittlung nach HOAI<br />
nicht von <strong>de</strong>r Baudurchführen<strong>de</strong>n Ebene erbracht, können<br />
diese <strong>de</strong>m Auftragnehmer in Auftrag gegeben wer<strong>de</strong>n. Weitere<br />
Leistungen, z. B. für die Vorplanung nach HOAI, sollen im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r ES - Bau - nur erbracht<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn dies zur nachvollziehbaren Ermittlung<br />
<strong>de</strong>r Kosten unumgänglich ist. Diese Leistungen sind unter<br />
3.2.2 <strong>de</strong>s Vertragsmusters zu benennen.<br />
Soweit Leistungen für die ES - Bau - nicht von <strong>de</strong>r HOAI erfasst<br />
sind, soll dafür eine Vergütung nach Aufwand auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage eines Angebotes vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
2.2 Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung Wer<strong>de</strong>n Grundleistungen nach HOAI erbracht, ist das vorläufige<br />
Honorar auf <strong>de</strong>r Grundlage geschätzter Kosten zu ermitteln.<br />
Der endgültigen Honorarermittlung ist die baufachlich<br />
genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Kostenermittlung<br />
zur ES - Bau - zu Grun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen auf Veranlassung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, die zu Mehrarbeiten <strong>de</strong>s Auftragnehmers führen,<br />
ist über <strong>de</strong>ren angemessene Vergütung eine zusätzliche Vereinbarung<br />
vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten zu treffen.<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung richtet sich nach §§ 7, 8 HOAI.<br />
© VHF Bayern - Stand Februar 2010 Seite 1 von 4
VII.09.0<br />
2.3 Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Leistungen nach HOAI<br />
(6.1.4)<br />
Im Vertragsmuster aufgeführte, von <strong>de</strong>r HOAI erfasste Leistungen<br />
sind unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
in <strong>de</strong>r Regel wie folgt zu bewerten:<br />
Leistungen für die Entscheidungsunterlage - Bau - nach HOAI<br />
Grundlagenermittlung Leistungsphase 1<br />
z. B. nach §§ 33, 53 HOAI max. 3. v.H.<br />
z. B. nach §§ 42, 46 HOAI max. 2. v.H.<br />
Soweit anstelle <strong>de</strong>r Machbarkeitsstudie nach 3.1.3 weitere<br />
Leistungen / Teilleistungen notwendig wer<strong>de</strong>n, können diese<br />
im begrün<strong>de</strong>ten Einzelfall mit beauftragt wer<strong>de</strong>n.<br />
2.4 Nebenkosten<br />
(6.4)<br />
Die Vergütung von Nebenkosten (§ 14 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis,<br />
sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale<br />
Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Die Vereinbarung einer Pauschale (für die vorzulegen<strong>de</strong>n Ausarbeitungen<br />
<strong>de</strong>s AN sowie die Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren)<br />
ist anzustreben, die ihr zu Grun<strong>de</strong> gelegten Einzelansätze sind<br />
im Vergabevermerk festzuhalten.<br />
Eine so <strong>de</strong>finierte Pauschale kann in <strong>de</strong>r Regel bezogen auf<br />
das Basishonorar (netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als<br />
angemessen gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />
- für ES-Bau je vier Fertigungen in Papierform, davon eine<br />
kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />
- für die Vergabeunterlagen eine Fertigung in Papier sowie<br />
eine auf Datenträger<br />
Mehr-/Min<strong>de</strong>rfertigungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n datentechnischen<br />
Übertragungsform ist durch Anpassung <strong>de</strong>s v.H.-<br />
Satzes Rechnung zu tragen.<br />
Für zusätzliche Vervielfältigungskosten und dgl. sind vom Auftragnehmer<br />
Einheitspreise anzubieten, die auf Angemessenheit<br />
zu prüfen sind.<br />
Für die Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen und sonstiger<br />
Texte sowie für die fremdsprachige Beschriftung von Plänen<br />
(z.B. US-Format) sind Angebote einzuholen.<br />
Für die Vergütung <strong>de</strong>r Reisekosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers und<br />
seiner Mitarbeiter sind zu beachten:<br />
1. Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs<br />
und seiner Mitarbeiter setzt <strong>de</strong>r Auftraggeber auf<br />
Vorschlag <strong>de</strong>s Auftragnehmers fest.<br />
2. Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für<br />
Reisen, die über <strong>de</strong>n Umkreis von mehr als 15 km vom<br />
Geschäftssitz <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs hinausgehen,<br />
dürfen nicht höher berechnet wer<strong>de</strong>n, als es das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz<br />
- BRKG - vom 13. November 1973 und<br />
die dazu herausgegebenen Ergänzungen in sinngemäßer<br />
Anwendung vorsehen. In Ergänzung zu § 6 BRKG ist für<br />
Wegstrecken, die <strong>de</strong>r Architekt / Ingenieur im eigenen Pkw<br />
zurücklegt, von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />
Für Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten<br />
<strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs ist keine<br />
Pauschale zu vereinbaren. Die Kosten dürfen nicht höher erstattet<br />
wer<strong>de</strong>n, als es <strong>de</strong>r jeweils gültige Tarifvertrag für das<br />
© VHF Bayern - Stand Februar 2010 Seite 2 von 4
VII.09.0<br />
Baugewerbe mit <strong>de</strong>n dazu vereinbarten Sätzen für technische<br />
und kaufmännische Angestellte vorsieht.<br />
2.5 Umsatzsteuer<br />
(6.5)<br />
2.6 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen; bei Verträgen<br />
für ausländische Streitkräfte o<strong>de</strong>r NATO darf die Rechnung<br />
nur netto, ohne Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil die Leistungen<br />
insoweit von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer befreit sind.<br />
Zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />
- Grundlagenermittlung gemäß § 33 Nr. 1 HOAI Übergabe<br />
<strong>de</strong>r Ergebnisse,<br />
- Aufstellen <strong>de</strong>s baufachlichen Gutachtens über das Baugrundstück,<br />
- Einholen <strong>de</strong>r Einverständniserklärung <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong>n Verwaltung<br />
zur Kostenermittlung,<br />
- Führen von Vorverhandlungen mit <strong>de</strong>n für die bauordnungsrechtlichen<br />
und sonstigen erfor<strong>de</strong>rlichen Genehmigungen<br />
o<strong>de</strong>r Zustimmungen zuständigen Behör<strong>de</strong>n.<br />
3 Haftpflichtversicherung (7.1) Hier sind Angaben zu <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Höhe <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung<br />
zu machen. Der Nachweis <strong>de</strong>s Haftpflichtversicherungsschutzes<br />
ist vor Vertragsabschluss anzufor<strong>de</strong>rn und<br />
nach Vertragsabschluss bei längerfristiger Leistungsabwicklung<br />
ggf. erneut zu überprüfen.<br />
Die Deckungssummen (Grund<strong>de</strong>ckung) sind nach Anhang 4<br />
RBBau zu bemessen. Die dort enthalten Summen (<strong>de</strong>rzeit<br />
noch DM-Beträge) sind in <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Tabelle zusammengefasst:<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten<br />
für Personenschä<strong>de</strong>n<br />
für sonstige<br />
Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 €<br />
über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 €<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 €<br />
über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 €<br />
über 25,0 Mio. € 500.000 € 1000.000 €<br />
Die nachstehen<strong>de</strong>n höheren Deckungssummen können aufgrund<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m BMVBS auch für Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die Umstän<strong>de</strong> (erhöhtes<br />
individuelles Scha<strong>de</strong>nsrisiko) im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rn. Dies ist in<br />
<strong>de</strong>r Dokumentation zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Der AN kann <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Versicherungsschutz auch mit<br />
einer objektbezogenen (Exze<strong>de</strong>nten-) Berufshaftpflichtversicherung<br />
nachweisen.<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten<br />
für Personenschä<strong>de</strong>n<br />
für sonstige<br />
Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 €<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 €<br />
4 Entfällt<br />
über 15,0 Mio. € 3.000.000 € 3.000.000 €<br />
© VHF Bayern - Stand Februar 2010 Seite 3 von 4
VII.09.0<br />
5 Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
(9.2)<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle<br />
privaten Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu<br />
verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf die<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und als Anlage<br />
zum Vertrag zu nehmen. Siehe auch die Hinweise in<br />
VI.11.1 VHF.<br />
© VHF Bayern - Stand Februar 2010 Seite 4 von 4
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
Architektenvertrag<br />
- Gebäu<strong>de</strong> - *<br />
und<br />
- Raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ausbauten - *<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Freistaat Bayern * / <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
diese/r vertreten durch<br />
diese/r vertreten durch<br />
nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>n<br />
vertreten durch<br />
nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile und Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Unterlagen zum Vertrag<br />
§ 4 Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung<br />
§ 5 Allgemeine Leistungspflichten<br />
§ 6 Spezifische Leistungspflichten<br />
§ 7 Fachlich Beteiligte<br />
§ 8 Personaleinsatz <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 9 Baustellenbüro<br />
§ 10 Honorar<br />
§ 11 Nebenkosten<br />
§ 12 Umsatzsteuer<br />
§ 13 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 14 Datenverarbeitung<br />
§ 15 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Anlagen<br />
VII.10.1<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen Gebäu<strong>de</strong> (AVB)<br />
VII.10.2 Spezifische Leistungspflichten (Anlage zu § 6)<br />
VI.11<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift Verpflichtungserklärung<br />
VI.3<br />
ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsvermerke<br />
VI.4<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 ZVB Einsatz virtueller Raum *<br />
VI.6<br />
ZVB Regelungen zur Datenverarbeitung<br />
VI.7 Sicherheitsmaßnahmen schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RiSBau) *<br />
VI.7.1 ZVB - Schutzzone *<br />
VI.7.2 ZVB - Sperrzone *<br />
VI.8 ZVB Zugang US-Liegenschaften *<br />
VI.9 ZVB für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
VII.10.4 Liste <strong>de</strong>r Fachlich Beteiligten (Anlage zu § 7.1) *<br />
Formlos Objektverzeichnis (Anlage zu § 1.1) *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages sind Leistungen <strong>de</strong>r Objektplanung für Gebäu<strong>de</strong> * und /<br />
o<strong>de</strong>r raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ausbauten * gem. § 33 HOAI, mit <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r Liegenschaft<br />
*, (Straße), (Ort)*,<br />
auf <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>n Grundstück/en , (Fl.st.Nr. ), *<br />
Flur/e , * Größe , *<br />
Gesamtfläche aller Flurstücke: m² *<br />
eine bauliche Anlage (Gebäu<strong>de</strong>) * / eine Baumaßnahme, bestehend aus mehreren<br />
Gebäu<strong>de</strong>n (siehe Anlage) *<br />
mit einer Nutzfläche (NF) nach DIN 277 von m²<br />
mit einer Brutto-Geschoßfläche (BGF) nach DIN 277 von m²<br />
mit einer Geschossfläche von m²<br />
mit einer Anzahl Nutzeinheiten (NE) von<br />
NE<br />
neu gebaut * umgebaut * erweitert * instand gesetzt * instand gehalten * *<br />
wer<strong>de</strong>n soll.<br />
GastStKr-US:*<br />
1.2 *<br />
Die Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt<br />
und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />
Bund:<br />
1.2 *<br />
Die bauliche Anlage / die Baumaßnahme ist für<br />
soll auf unbestimmte Zeit * / vorübergehend bis<br />
1 als<br />
2 bestimmt und<br />
* genutzt wer<strong>de</strong>n.*<br />
1.3 * Die Leistungen umfassen auch Freianlagen mit weniger als 7.500 EUR anrechenbaren<br />
Kosten (§ 32 Abs. 4 HOAI) *<br />
1.4 * Die Baumaßnahme ist Teil <strong>de</strong>s Gesamtvorhabens *<br />
§ 2<br />
Bestandteile und Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />
2.1.2 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften,<br />
Regelwerke und Erlasse zu beachten:<br />
Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung<br />
Leitfa<strong>de</strong>n Nachhaltiges Bauen *<br />
Brandschutzleitfa<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s BMVBS *<br />
BFR Vermessung *<br />
Richtlinie für die Überwachung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s (RÜV) *<br />
Leitfa<strong>de</strong>n Kunst am Bau *<br />
ABG 1975/RiABG(US) (www.abg-plus.<strong>de</strong>) *<br />
US-Richtlinien*, US-Design Gui<strong>de</strong>s*, NFPA – Brandschutzvorschriften*, *<br />
1<br />
siehe Nutzerkatalog nach Muster 6 RBBau<br />
2<br />
siehe Bauwerkszuordnungskatalog zu Muster 6 RBBau<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen:<br />
Land: *<br />
2.2.1 *<br />
Für das Aufstellen <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau (§ 6.1):<br />
<strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag vom<br />
(Anlage)<br />
Bund: *<br />
2.2.1 *<br />
Für das Aufstellen <strong>de</strong>r Entwurfsunterlage-Bau * / Bauunterlage (§ 6.1) *<br />
die Entscheidungsunterlage-Bau vom *<br />
die AA-Bau vom *<br />
in <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten Fassung mit Ergänzungen<br />
und folgen<strong>de</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers:<br />
GastStKr-US:*<br />
2.2.1 *<br />
Für das Aufstellen <strong>de</strong>r KVM-Bau (§ 6.1.1 Teilleistung 1):<br />
das Auftragsdokument (ABG3) <strong>de</strong>r US-Streitkräfte vom<br />
das Ergebnis <strong>de</strong>r Startbesprechung<br />
und<br />
Für das Aufstellen <strong>de</strong>r HU-Bau (§ 6.1.1 Teilleistung 2):<br />
die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Fassung <strong>de</strong>r<br />
KVM-Bau mit <strong>de</strong>n Ergänzungen und Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
2.2.2 Für die weitere Bearbeitung (§ 6.2 bis 6.5):<br />
Land:*<br />
Bund:*<br />
GastStKr-US:*<br />
baufachlich genehmigte und festgesetzte HU Bau. *<br />
Die vom Auftraggeber gebilligte und mit <strong>de</strong>r Einverständniserklärung <strong>de</strong>s Bedarfsträgers<br />
versehene EW-Bau * / Bauunterlage. *<br />
Das Auftragsdokument ABG3 und die - von <strong>de</strong>n Streitkräften zugestimmte und baufachlich<br />
genehmigte und festgesetzte HU-Bau *<br />
Die Freigabe und die Prüfbemerkungen zur vorläufigen (95%-Vorlage) Ausführungsplanung<br />
*<br />
Das Zustimmungsdokument ABG4 <strong>de</strong>r Streitkräfte zum Vergabevorschlag *<br />
2.3 Die Baumaßnahme ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. * /<br />
genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />
Die Baumaßnahme unterliegt <strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach<br />
Art. 59 BayBO. * / <strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. * / <strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren<br />
nach Art. 73 Abs. 1 BayBO. * / <strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren nach Art.<br />
73 Abs. 4 BayBO. *<br />
§ 3<br />
Unterlagen zum Vertrag<br />
Dem Auftragnehmer wer<strong>de</strong>n mit Vertragsabschluss folgen<strong>de</strong> Unterlagen in -<br />
facher Ausfertigung übergeben:<br />
Land:* <strong>de</strong>r genehmigte Bauantrag *<br />
die baufachlich genehmigte und festgesetzte HU-Bau * 3<br />
Bund:* die Entscheidungsunterlage - Bau gemäß § 2.2.1 *<br />
die AA-Bau gemäß § 2.2.1 *<br />
GastStKr-US:*<br />
Formblatt ABG3 vom<br />
die KVM-Bau 4 gemäß § 2.2.1 *<br />
alle:* das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück gemäß RBBau K 1 *<br />
<strong>de</strong>r amtliche Lageplan vom *<br />
die Bestandspläne <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s / <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>komplexes mit Stand vom *<br />
in Papierform * / digital * / gemäß beigefügter Planliste *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
das Bo<strong>de</strong>ngutachten vom *<br />
§ 4<br />
Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers, stufenweise Beaufragung<br />
4.1 Allgemeine und spezifische Leistungspflichten<br />
Die Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers glie<strong>de</strong>rn sich in allgemeine und spezifische<br />
Leistungspflichten:<br />
- Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in je<strong>de</strong>r Stufe <strong>de</strong>r Beauftragung zu<br />
beachten und zu erfüllen.<br />
- Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in <strong>de</strong>r jeweils beauftragten Stufe zu<br />
erbringen.<br />
4.2 Stufenweise Beauftragung<br />
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen<br />
o<strong>de</strong>r auf einzelne Abschnitte <strong>de</strong>r Baumaßnahme zu beschränken.<br />
4.2.1 Der Auftraggeber beauftragt <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit Vertragsschluss<br />
Land/Bund:* - mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 gemäß § 6.1. *<br />
GastStKr-US:*<br />
- mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Teilleistung 1 <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 (§ 6.1.1) gemäß <strong>de</strong>r<br />
Zusätzlichen Vertragsbestimmungen für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte (Anlage<br />
VI.9.1). *<br />
Alle* - mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe gemäß § 6. *<br />
Die Beauftragung ist beschränkt auf <strong>de</strong>n Bauabschnitt *<br />
4.2.2<br />
Land/Bund:*<br />
GastStKr-US:*<br />
Alle:<br />
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahme <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit weiteren, noch nicht gemäß § 4.2.1 beauftragten<br />
Leistungen nach § 6.2 bis 6.5 - einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen - zu beauftragen.<br />
Diese weitere Beauftragung erfolgt schriftlich durch einseitigen Abruf.<br />
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahme <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit weiteren, noch nicht gemäß § 4.2.1 beauftragten<br />
Leistungen nach § 6.1.1 Teilleistung 2, § 6.2 bis 6.5 - einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen<br />
- zu beauftragen. Diese weitere Beauftragung erfolgt schriftlich durch einseitigen<br />
Abruf.<br />
Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Auftraggeber rechtzeitig auf die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Anschlussbeauftragung<br />
hinzuweisen. Bei <strong>de</strong>r Entscheidung über die weitere Beauftragung<br />
wird <strong>de</strong>r Auftraggeber berücksichtigen, dass diese in <strong>de</strong>r Regel unter an<strong>de</strong>rem<br />
die Einhaltung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze gemäß § 5.3.1 voraussetzt.<br />
Für die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n die Termine bzw. Fristen jeweils schriftlich bei<br />
Abruf vereinbart.<br />
4.2.3 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der<br />
Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen <strong>de</strong>r weiteren Leistungsstufen zu erbringen,<br />
wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber sie ihm überträgt; § 14.1 AVB bleibt unberührt. Aus <strong>de</strong>r<br />
stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />
ableiten.<br />
§ 5<br />
Allgemeine Leistungspflichten<br />
5.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r §§ 2 und 3 seine Leistun-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
gen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage / die Baumaßnahme<br />
(§ 1.1) gemäß <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Vorgaben nach § 5.2 bis 5.4 (Projektziele)<br />
mangelfrei hergestellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
5.2 Quantitäten/Qualitäten<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im genehmigten Bauantrag * / in <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau<br />
* / in <strong>de</strong>r Entscheidungsunterlage-Bau bzw. KVM-Bau bzw. AA-<br />
Bau * vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten<br />
(EUR/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NF, BGF, GF,<br />
NE) sind vom Auftragnehmer als Teil <strong>de</strong>r Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen.<br />
Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen<br />
bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers (Art. 24 und<br />
54 BayHO / §§ 24 und 54 BHO).<br />
5.3 Kosten<br />
5.3.1<br />
Land:*<br />
Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen <strong>de</strong>n Betrag von € brutto nicht<br />
überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach<br />
DIN 276-1: 2008-12 (jeweils einschließlich Umsatzsteuer), soweit diese Kostengruppen<br />
im genehmigten Bauantrag / HU-Bau erfasst sind.<br />
Bund:* Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen <strong>de</strong>n Betrag von € brutto nicht<br />
überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach<br />
DIN 276-1: 2008-12 (jeweils einschließlich Umsatzsteuer), soweit diese Kostengruppen<br />
in <strong>de</strong>r ES-Bau erfasst sind.<br />
GastStKr-US:* Die Baukosten für die Baumaßnahme gemäß Formblatt ABG3 vom dürfen<br />
<strong>de</strong>n Betrag von € netto nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen<br />
die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12 (jeweils ohne Umsatzsteuer),<br />
soweit diese Kostengruppen in <strong>de</strong>r KVM-Bau / HU-Bau erfasst sind.<br />
Alle:*<br />
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze<br />
eingehalten wird.<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>r Projektziele hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer bei allen<br />
Leistungen die Grundsätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug<br />
auf die Baukosten, son<strong>de</strong>rn auch im Hinblick auf <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s zu beachten.<br />
Unter Wahrung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers sind die künftigen Bau- und<br />
Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nicht mit <strong>de</strong>r Folge<br />
eingespart wer<strong>de</strong>n, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten<br />
(insbeson<strong>de</strong>re Betriebs- und Instandsetzungskosten) aufgezehrt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Kostenermittlungen sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r DIN 276-1: 2008-12 zu erstellen.<br />
5.3.2 Im Rahmen <strong>de</strong>r fortlaufen<strong>de</strong>n Kostensteuerung und Kostenkontrolle ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
verpflichtet, die Kosten bis zum Abschluss <strong>de</strong>r Entwurfsplanung in <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>rung<br />
gemäß DIN 276: 2008-12 und ab <strong>de</strong>r Ausführungsplanung parallel auch nach<br />
Vergabeeinheiten / vergabe-orientierte Kostenkontrolleinheiten (KKE) zu erfassen<br />
und kontinuierlich fortzuschreiben. Muster 16 RBBau ist vom Auftragnehmer nach<br />
Aufstellung <strong>de</strong>r Kostenberechnung im Rahmen <strong>de</strong>r Ausführungsplanung anzulegen;<br />
hinsichtlich Muster 17 und 18 RBBau gelten die Vorgaben nach Abschnitt G 2.2<br />
RBBau. Statt <strong>de</strong>r Muster 16 bis 18 RBBau kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer in Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>m Auftraggeber gleichwertige Formulare o<strong>de</strong>r Kostenkontrollinstrumente einsetzen.<br />
5.4 Termine<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
5.4.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgen<strong>de</strong> Termine<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n können:<br />
Baubeginn:<br />
Fertigstellungstermin:<br />
Beginn <strong>de</strong>r Inbetriebnahmephase: *<br />
Übergabe an die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung: *<br />
5.4.2 Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Termine gemäß § 5.4.1 erarbeitet <strong>de</strong>r Auftraggeber * / <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer * in Abstimmung mit seinem Vertragspartner unverzüglich nach Vertragsschluss<br />
einen Zeit- und Ablaufplan betreffend Planung, Vergabe und Ausführung.<br />
In Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber wird <strong>de</strong>r Auftragnehmer diesen Terminplan<br />
in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n überprüfen und, soweit sich die Projektumstän<strong>de</strong><br />
geän<strong>de</strong>rt haben, fortschreiben bzw. an <strong>de</strong>ssen Fortschreibung mitwirken.<br />
5.4.3 Fertigstellungstermine */Leistungszeiträume *<br />
Für die komplette Erbringung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Leistungen gemäß Anlage zu § 6 gelten<br />
die folgen<strong>de</strong>n Termine o<strong>de</strong>r anstelle fester Termine folgen<strong>de</strong> Leistungszeiträume; es<br />
han<strong>de</strong>lt sich dabei um Vertragstermine bzw. -fristen:<br />
Datum/Leistungszeitraum<br />
Bund: EW-Bau *: / GastStKr-US: KVM-Bau * / Land/GastStKr-<br />
/ Wochen<br />
US: HU-Bau *<br />
sämtliche Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 - Anlage zu § 6 * : / Wochen<br />
sämtliche Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 2 - Anlage zu § 6 * : / Wochen<br />
Ausschreibungsunterlagen / Wochen<br />
* / Wochen<br />
* / Wochen<br />
5.5 Erreichen <strong>de</strong>r Projektziele<br />
5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen <strong>de</strong>s Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu<br />
überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefähr<strong>de</strong>n. Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
insoweit Be<strong>de</strong>nken, ist er verpflichtet, sie schriftlich zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele mit <strong>de</strong>r bisherigen Planung, nach <strong>de</strong>m Ergebnis<br />
<strong>de</strong>r Ausschreibung von Leistungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m bisher vorgesehenen Bauablauf nicht<br />
erreicht wer<strong>de</strong>n können, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich<br />
schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten<br />
und <strong>de</strong>ren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele und<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Kostenobergrenze doch noch eingehalten wer<strong>de</strong>n können.<br />
5.5.3 Erkennt <strong>de</strong>r Auftraggeber die Planungsergebnisse <strong>de</strong>s Auftragnehmers im Rahmen<br />
einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung an, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer verpflichtet,<br />
seine weiterführen<strong>de</strong>n Arbeiten auf die darin enthaltenen gestalterischen, wirtschaftlichen<br />
und funktionalen Anfor<strong>de</strong>rungen aufzubauen. Die Billigung von Planungsergebnissen<br />
durch <strong>de</strong>n Auftraggeber befreit <strong>de</strong>n Auftragnehmer jedoch nicht<br />
von seiner Verantwortung für die vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die<br />
Mangelfreiheit <strong>de</strong>r sie realisieren<strong>de</strong>n Bauleistungen.<br />
5.5.4 Die Verantwortung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die Erreichung <strong>de</strong>r Projektziele bleibt<br />
durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.<br />
5.6 Besprechungen<br />
5.6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen<br />
Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken.<br />
Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch<br />
rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt<br />
über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Nie<strong>de</strong>rschriften an und<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Genehmigung vor.<br />
5.6.2 Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen<br />
Nie<strong>de</strong>rschriften. Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />
5.7 Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />
5.7.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Projektziele zu än<strong>de</strong>rn. Sofern hierdurch geän<strong>de</strong>rte<br />
o<strong>de</strong>r zusätzliche Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, gilt §. 5.7.2.<br />
5.7.2 Der Auftraggeber ist zu<strong>de</strong>m berechtigt, die Ausführung geän<strong>de</strong>rter o<strong>de</strong>r zusätzlicher<br />
Planungsleistungen zu verlangen, soweit diese <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Bauvorhabens<br />
nach § 1.1 dienlich sind, es sei <strong>de</strong>nn, das Unternehmen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist auf<br />
<strong>de</strong>rartige Leistungen nicht eingerichtet.<br />
5.8 Behandlung von Unterlagen<br />
5.8.1 Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten<br />
Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn schriftlich zu unterrichten, wenn er feststellt,<br />
dass sie unvollständig o<strong>de</strong>r unzutreffend sind o<strong>de</strong>r ihre Beachtung als Grundlage<br />
<strong>de</strong>r Planung und Ausführung mit <strong>de</strong>n Projektzielen nicht vereinbar ist.<br />
5.8.2 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen<br />
einschl. <strong>de</strong>r Leistungsverzeichnisse sind in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n<br />
Regelungen <strong>de</strong>s § 14 und <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu erstellen.<br />
Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben<br />
Abweichend hiervon sind folgen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
-fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben. *<br />
Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer<br />
im nötigen Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit Symbolen<br />
anzulegen, DIN-gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />
5.9 Koordination<br />
Der Auftragnehmer hat die Fachlich Beteiligten in je<strong>de</strong>r Leistungsstufe zeitlich und<br />
sachlich zu koordinieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren.<br />
§ 6<br />
Spezifische Leistungspflichten<br />
Die spezifischen Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers umfassen die in <strong>de</strong>r Anlage<br />
zu § 6 enthaltenen Teilleistungen und glie<strong>de</strong>rn sich in folgen<strong>de</strong> Leistungsstufen:<br />
6.1 Leistungsstufe 1 - HU-Bau */ EW-Bau */ Bauunterlage *<br />
Land:*<br />
6.1.1 *<br />
Die Leistungsstufe 1 umfasst:<br />
für die Erarbeitung <strong>de</strong>r HU-Bau nach Maßgabe <strong>de</strong>r RLBau alle in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6<br />
zu dieser Stufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen (Vorplanung soweit<br />
noch nicht erbracht, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung).<br />
Der Auftragnehmer hat insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Unterlagen vorzulegen:<br />
Übersichtsplan M = 1 : 25.000<br />
Katasterkarte<br />
mit Eintragungen<br />
Lageplan M = 1 : 500<br />
Baupläne * M = 1 : 100 bzw. 50 *<br />
*<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
Erläuterungsbericht nach Muster 7 RLBau mit Anlagen<br />
Kostenberechnung nach Muster 6 RLBau nach Kostengruppen bis zur 2. Ebene */<br />
3. Ebene * <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung nach DIN 276<br />
Zusätzlich wer<strong>de</strong>n Teile <strong>de</strong>r Leistungsstufe 2 in <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>r nachfolgend beschriebenen<br />
Darstellungen von Einzelheiten <strong>de</strong>s Objekts als Ausführungszeichnungen<br />
beauftragt: *<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
Dem Auftraggeber obliegt im Rahmen <strong>de</strong>s bauaufsichtlichen Verfahrens das<br />
- Einreichen dieser Unterlagen einschließlich <strong>de</strong>r noch notwendigen Verhandlungen<br />
mit Behör<strong>de</strong>n *<br />
Bund:*<br />
6.1.1 *<br />
Die Leistungsstufe 1 umfasst:<br />
für die Erarbeitung <strong>de</strong>r Entwurfsunterlage- Bau gemäß Abschnitt F 2 RBBau *<br />
für die Erarbeitung <strong>de</strong>r Bauunterlagen nach Abschnitt D RBBau in Verbindung mit<br />
Abschnitt F 2 RBBau *<br />
alle in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 zu dieser Stufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
Dem Auftraggeber obliegt im Rahmen <strong>de</strong>s bauaufsichtlichen Verfahrens das<br />
- Führen von Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n über die Genehmigungsfähigkeit<br />
*<br />
- Einreichen dieser Unterlagen einschließlich <strong>de</strong>r noch notwendigen Verhandlungen<br />
mit Behör<strong>de</strong>n *<br />
GastStKr-US:*<br />
6.1.1 *<br />
Die Leistungsstufe 1 umfasst:<br />
für die Teilleistung 1, Erarbeiten <strong>de</strong>r Kostenvoranmeldung-Bau, Pre Concept Design,<br />
gemäß Art. 7 ABG 1975/RiABG(US), alle in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 zu dieser Stufe<br />
gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
für die Teilleistung 2, Erarbeiten <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau nach Zustimmung zur<br />
KVM -Bau und unter Beachtung <strong>de</strong>r Prüfbemerkungen <strong>de</strong>s US-Streitkräfte, Concept<br />
Design, Art. 7 ABG 1975/RiABG(US), alle in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 zu dieser Stufe gekennzeichneten<br />
/ aufgeführten Leistungen (Vorplanung soweit noch nicht erbracht,<br />
Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung).<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
Dem Auftraggeber obliegt im Rahmen <strong>de</strong>s bauaufsichtlichen Verfahrens das<br />
- Führen von Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n über die Genehmigungsfähigkeit<br />
*<br />
- Einreichen dieser Unterlagen einschließlich <strong>de</strong>r noch notwendigen Verhandlungen<br />
mit Behör<strong>de</strong>n *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
6.1.2 Die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 sind erbracht, wenn<br />
- die endgültige Lösung <strong>de</strong>r Planungsaufgabe in einer Weise erarbeitet ist, dass die<br />
vereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten wer<strong>de</strong>n können,<br />
- auf ihrer Grundlage die Ausführung geplant wer<strong>de</strong>n kann und<br />
- <strong>de</strong>r Auftragnehmer die für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen genehmigungs- und zustimmungsfähig übergeben<br />
hat<br />
GastStKr-US:* - wenn die Prüfbemerkungen (Review Comments) <strong>de</strong>s Auftraggebers und <strong>de</strong>r US-<br />
Streitkräfte vollständig eingearbeitet und die Leistungen vom Auftraggeber anerkannt<br />
sind *<br />
6.2 Leistungsstufe 2 - Ausführungsplanung<br />
6.2.1 Die Leistungsstufe 2 umfasst alle Leistungen, die zur Erstellung <strong>de</strong>r Ausführungsplanung<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r RLBau / RBBau erfor<strong>de</strong>rlich sind Land: * soweit sie nicht<br />
bereits nach § 6.1.1 beauftragt waren. *<br />
Hierzu gehören die in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten /<br />
aufgeführten Leistungen.<br />
Der Auftragnehmer hat insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Ausführungsunterlagen vorzulegen:<br />
M = 1 : 50<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
6.2.2 Die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 2 sind erbracht, wenn<br />
- die in Leistungsstufe 1 erarbeitete Lösung <strong>de</strong>r Planungsaufgabe nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />
beschriebenen Leistungsumfanges ausführungsreif durchgeplant und dargestellt<br />
ist,<br />
- die zur Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe für die Ausschreibung notwendigen zeichnerischen<br />
Details einschließlich <strong>de</strong>r Planvorgaben DIN-gerecht und so vollständig erstellt<br />
sind, dass auf dieser Grundlage ein<strong>de</strong>utige und erschöpfen<strong>de</strong> Leistungsbeschreibungen<br />
aufgestellt wer<strong>de</strong>n können,<br />
- die Ausführungsplanung die Kostenobergrenze gemäß § 5.3.1 nachweislich einhält<br />
(Muster 6 RLBau / RBBau),<br />
- sowie die fortgeschriebenen Ausführungspläne mit <strong>de</strong>r tatsächlich zu realisieren<strong>de</strong>n<br />
Ausführung übereinstimmen<br />
GastStKr-US:* - wenn die Prüfbemerkungen (Review Comments) <strong>de</strong>s Auftraggebers und <strong>de</strong>r US-<br />
Streitkräfte vollständig eingearbeitet und die Leistungen vom Auftraggeber anerkannt<br />
sind *<br />
6.3 Leistungsstufe 3 - Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
6.3.1 Die Leistungsstufe 3 umfasst alle in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 zu dieser Stufe gekennzeichneten/aufgeführten<br />
Leistungen.<br />
6.3.2 Der Auftraggeber erbringt im Rahmen <strong>de</strong>r Vergabe folgen<strong>de</strong> Leistungen:<br />
- Zusammenstellen und Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle<br />
Leistungsbereiche, einschließlich Führen <strong>de</strong>r Bewerber- und Bieterliste,<br />
- Auskunftserteilung gegenüber Bewerbern und Bietern,<br />
- Einholen von Angeboten,<br />
- Formale Prüfung einschließlich Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote und Aufstellen <strong>de</strong>s<br />
Preisspiegels,<br />
- Verhandlungen mit Bietern,<br />
- Auftragserteilung,<br />
-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 10
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
6.3.3 Der Kostenanschlag gemäß DIN 276-1: 2008-12 ist unverzüglich nach <strong>de</strong>r ersten<br />
maßgeblichen Ausschreibungsrun<strong>de</strong> vorzulegen, er bedarf <strong>de</strong>r Anerkennung durch<br />
<strong>de</strong>n Auftraggeber. Die Fortschreibung ist durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Kostensteuerung und Kostenkontrolle nach § 5.3.2 vorzunehmen.<br />
6.3.4 Die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 3 sind erbracht, wenn unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Projektziele<br />
- die zur Realisierung <strong>de</strong>r ausführungsreifen Planungen erfor<strong>de</strong>rlichen Mengen nachvollziehbar<br />
ermittelt sind,<br />
- die erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungsbeschreibungen ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend aufgestellt<br />
sind,<br />
- die Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r eingereichten Angebote fachlich zuschlagsreif abgeschlossen<br />
sind,<br />
- <strong>de</strong>r Kostenanschlag gemäß Anlage zu § 6 vorliegt und vom Auftraggeber anerkannt<br />
ist<br />
GastStKr-US:*<br />
- wenn die Prüfbemerkungen (Review Comments) <strong>de</strong>s Auftraggebers und <strong>de</strong>r US-<br />
Streitkräfte vollständig eingearbeitet und die Leistungen vom Auftraggeber anerkannt<br />
sind *.<br />
6.4 Leistungsstufe 4 –Objektüberwachung<br />
6.4.1 Die Leistungsstufe 4 umfasst alle in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten<br />
/ aufgeführten Leistungen.<br />
6.4.2 Der Auftragnehmer hat seine für die Bauausführung erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungen so zu<br />
erbringen, dass <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n ausführen<strong>de</strong>n Firmen vereinbarte Bauablauf störungsfrei<br />
verläuft.<br />
6.4.3 Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn<br />
prüffähig, gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungsbescheinigungen) fachtechnisch<br />
und rechnerisch zu prüfen und mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Feststellungsvermerken festzustellen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen und <strong>de</strong>r diese begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind<br />
die Vorgaben <strong>de</strong>r RLBau / RBBau zu beachten.<br />
Der Auftragnehmer hat bei <strong>de</strong>r Vorlage von Rechnungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />
beim Auftraggeber folgen<strong>de</strong> Fristen einzuhalten:<br />
Abschlagsrechnungen:<br />
Teil-/ Schlussrechnungen:<br />
6.4.4 Der mit <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat während <strong>de</strong>r Bauzeit zum<br />
Nachweis aller Leistungen - ausgenommen solcher, die durch fachlich Beteiligte<br />
überwacht wer<strong>de</strong>n - die Ausführungszeichnungen entsprechend <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />
Ausführung zu ergänzen bzw. ihre Ergänzung durch die jeweiligen Ausführungsplanen<strong>de</strong>n<br />
zu veranlassen.<br />
6.4.5 Die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 4 sind erbracht, wenn<br />
- alle Leistungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen zur Realisierung <strong>de</strong>r genehmigten<br />
Planung und zur Erfüllung <strong>de</strong>r Projektziele vollständig erbracht, abgenommen und<br />
schlussgerechnet sind,<br />
- alle bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistungen festgestellten Mängel beseitigt sind,<br />
- die Kostenkontrolle gemäß § 6 Leistungsstufe 4 durchgeführt ist,<br />
Bund: *<br />
- die Kostenfeststellung unter Verwendung <strong>de</strong>r digitalen Erhebungsformulare nach K<br />
6 Nr. 2 RBBau vorliegt.*<br />
6.5 Leistungsstufe 5 – Objektbetreuung und Dokumentation<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 11
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
6.5.1 Die Leistungsstufe 5 umfasst alle in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufgeführten<br />
Leistungen.<br />
6.5.2 Die Leistungen zur Überwachung <strong>de</strong>r Beseitigung von Mängeln, die innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Verjährungsfrist nach § 13 VOB/B / § 14 VOL/B festgestellt wer<strong>de</strong>n, sind erbracht,<br />
wenn die Verjährungsfrist <strong>de</strong>r letzten Mängelbeseitigungsleistung abgelaufen ist.<br />
Alle an<strong>de</strong>ren Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 5 sind erbracht, wenn sie jeweils vertragsgemäß<br />
und fristgerecht vorliegen.<br />
§ 7<br />
Fachlich Beteiligte<br />
7.1 Die für die Erbringung <strong>de</strong>r übrigen Planungs- und Überwachungs- sowie <strong>de</strong>r Beratungs-<br />
und Gutachterleistungen vorgesehenen Unternehmen (Fachlich Beteiligte)<br />
ergeben sich aus <strong>de</strong>r als Anlage zu § 7.1 beigefügten Liste. Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen<br />
zu dieser Liste wird <strong>de</strong>r Auftraggeber zeitnah <strong>de</strong>m Auftragnehmer mitteilen. *<br />
7.2 * Das Projekt wird unter Beteiligung eines Projektsteuerers durchgeführt.<br />
Beauftragt ist<br />
Der Projektsteuerer ist im Rahmen <strong>de</strong>s mit ihm abgeschlossenen Vertrages bevollmächtigt,<br />
die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers zur Realisierung <strong>de</strong>r Projektziele gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Auftragnehmer und <strong>de</strong>n Fachplanern wahrzunehmen.<br />
§ 8<br />
Personaleinsatz <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
8.1 Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n<br />
benannt (Name, Qualifikation):<br />
für Leistungsstufe 1 *<br />
für Leistungsstufe 2 *<br />
für Leistungsstufe 3 *<br />
für Leistungsstufe 4 *.<br />
für Leistungsstufe 5 *<br />
Der für die Leistungsstufe 4 Benannte ist berechtigt, die nach § 6.4.3 und Anlage zu<br />
§ 6, Leistungsstufe 4 auszustellen<strong>de</strong>n Bescheinigungen für <strong>de</strong>n Auftragnehmer zu<br />
vollziehen.<br />
8.2 Durchgängiger Mitarbeitereinsatz<br />
Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die genannten Mitarbeiter über die<br />
gesamte Vertragsdauer bzw. während <strong>de</strong>r jeweiligen Leistungsstufe eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 9<br />
Baustellenbüro<br />
9.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten.<br />
Er hat ausreichen<strong>de</strong> Kontrollen vorzunehmen, <strong>de</strong>ren Häufigkeit sich nach<br />
ihrer Notwendigkeit und nach <strong>de</strong>m Fortgang <strong>de</strong>r Arbeiten richtet. *<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab <strong>de</strong>r Leistungsstufe 4 bis zur Fertigstellung <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahme ein Baustellenbüro auf o<strong>de</strong>r in unmittelbarer Nähe <strong>de</strong>r Liegenschaft<br />
ausreichend zu besetzen. *<br />
Der Auftragnehmer hat durch min<strong>de</strong>stens fachlich geeignete Mitarbeiter während<br />
<strong>de</strong>s Betriebs <strong>de</strong>r Baustelle im Baustellenbüro präsent zu sein. *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 12
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
9.2 Kostentragung<br />
Die Räume für das Baustellenbüro wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftragnehmer vom Auftraggeber<br />
- ohne Einrichtung - kostenfrei zur Verfügung gestellt. *<br />
Die Räume für das Baustellenbüro wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftragnehmer mit folgen<strong>de</strong>n Einrichtungen<br />
kostenfrei bereitgestellt: *<br />
Telefonanschluss *<br />
Möblierung *<br />
Die Betriebskosten trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer. *<br />
Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst auf eigene Kosten. *<br />
§ 10<br />
Honorar<br />
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart<br />
wird:<br />
10.1 Anrechenbare Kosten<br />
Die anrechenbaren Kosten nach § 4 in Verbindung mit § 32 HOAI wer<strong>de</strong>n für die<br />
Leistungen nach §§ 6.1 - 6.5 auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und<br />
festgesetzten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / <strong>de</strong>r seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau / <strong>de</strong>r Bauunterlage,<br />
ohne Umsatzsteuer ermittelt. Solange diese nicht vorliegt, ist die Kostenschätzung<br />
/ die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Kostenermittlung<br />
zur Entscheidungsunterlage-Bau / KVM-Bau- / AA-Bau-, ohne Umsatzsteuer,<br />
zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Der Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten ist die DIN 276-1: 2008-12 zugrun<strong>de</strong> zu<br />
legen. Die nach Nr. 3.3.6 DIN 276-1: 2008-12 geson<strong>de</strong>rt auszuweisen<strong>de</strong>n Werte<br />
vorhan<strong>de</strong>ner Bausubstanz und vorhan<strong>de</strong>ner Teile wer<strong>de</strong>n nicht Bestandteil <strong>de</strong>r anrechenbaren<br />
Kosten.<br />
10.2 Honorarzonen<br />
Folgen<strong>de</strong> Honorarzonen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Honorarermittlung zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>s Bauwerks* / raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbaus*<br />
Honorarzone<br />
10.3 Honorarsatz<br />
Als Honorarsatz wird <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel nach § 34 Abs. 1 HOAI vereinbart.<br />
*<br />
Als Honorarsatz wird <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel nach § 34 Abs. 1 HOAI vereinbart<br />
zuzüglich<br />
v. H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Gebäu<strong>de</strong> *<br />
v. H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Gebäu<strong>de</strong> *<br />
10.4 Vom-Hun<strong>de</strong>rt-Sätze<br />
Die Leistungen gemäß Anlage zu § 6 <strong>de</strong>s Vertrages wer<strong>de</strong>n wie folgt bewertet:<br />
Gebäu<strong>de</strong>: *<br />
raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Ausbauten:*<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 13
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
v. H. v. H.<br />
Land: *<br />
GastStKr-US: *<br />
Leistungsstufe 1:<br />
vorgezogene Teile <strong>de</strong>r Leistungsstufe 2 gemäß Anlage<br />
VII.10.2<br />
Leistungsstufe 1 *<br />
Teilleistung 1 (KVM-Bau): *<br />
Teilleistung 2 (HU-Bau): *<br />
Leistungsstufe 2:<br />
Leistungsstufe 3:<br />
Leistungsstufe 4:<br />
Leistungsstufe 5:<br />
Insgesamt:<br />
10.5 * Honorarzuschläge<br />
Folgen<strong>de</strong> Honorarzuschläge wer<strong>de</strong>n vereinbart:<br />
Für Leistungen im Bestand wird das Honorar aller Leistungsstufen gemäß § 35 HOAI<br />
wie folgt erhöht:<br />
Gebäu<strong>de</strong> / Gebäu<strong>de</strong>teil<br />
v. H. - Satz<br />
Für Instandhaltungen / Instandsetzung wird das Honorar für die Leistungsstufe 4<br />
gemäß § 36 HOAI wie folgt erhöht:<br />
Gebäu<strong>de</strong> / Gebäu<strong>de</strong>teil<br />
v. H.- Satz<br />
10.5 * Für Leistungen im Bestand * / Instandhaltungen/Instandsetzungen * wird kein Zuschlag<br />
vereinbart.<br />
10.6 * Wie<strong>de</strong>rholungsbauten:<br />
10.7. * Unterschreitung <strong>de</strong>r Eingangstafelwerte <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
Unterschreiten die anrechenbaren Kosten nach § 32 HOAI die Eingangstafelwerte <strong>de</strong>s<br />
§ 34 Abs. 1 HOAI (25.565,00 €), wer<strong>de</strong>n die Leistungen gemäß § 10.3 AVB und <strong>de</strong>n<br />
Stun<strong>de</strong>nsätzen nach § 10.10 <strong>de</strong>s Vertrages wie folgt vergütet:<br />
10.8. * Überschreitung <strong>de</strong>s maximalen Tafelwertes <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
Überschreiten die anrechenbaren Kosten nach § 32 HOAI die Tafelwerte <strong>de</strong>s § 34<br />
Abs. 1 HOAI (25.564.594,00 €), wer<strong>de</strong>n die Leistungen wie folgt vergütet:<br />
10.9 * Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
Die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen gemäß Anlage zu § 6 wer<strong>de</strong>n wie folgt bewertet bzw.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 14
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
honoriert:<br />
Leistungsstufe 1 * v.H. €/ netto pauschal<br />
Leistungsstufe 2 * v. H €/ Netto pauscha<br />
Leistungsstufe 3 * v.H. €/ Netto pauschal<br />
Leistungsstufe 4 * v.H. €/ Netto pauschal<br />
Leistungsstufe 5 * v.H. €/ Netto pauschal<br />
________________________________<br />
insgesamt: v.H. €/ Netto pauschal<br />
10.10 Honorar bei Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />
Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus gemäß § 5.7.2<br />
weitere Leistungen an, die nicht über die v. H. - Sätze honoriert wer<strong>de</strong>n können und<br />
die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeitsund<br />
Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand honoriert.<br />
Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />
für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
für <strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />
für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer<br />
Qualifikation, die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche<br />
Aufgaben erfüllen:<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Auftraggeber rechtzeitig vor <strong>de</strong>r Ausführung<br />
von Leistungen darauf hinzuweisen, dass es sich seiner Meinung nach um zusätzlich<br />
zu honorieren<strong>de</strong> Leistungen han<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>n voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen<br />
und die Entscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers über die Anordnung entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Leistungen abzuwarten.<br />
Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich<br />
vereinbart.<br />
Bund:*<br />
10.11 *<br />
Bund:*<br />
10.12 *<br />
Erfolgshonorar<br />
Für Kostenunterschreitungen, die unter Ausschöpfung technisch-wirtschaftlicher o<strong>de</strong>r<br />
umweltverträglicher Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung<br />
ohne Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s vertraglich festgelegten Standards führen, wird auf Grundlage<br />
<strong>de</strong>r vom Auftraggeber bestätigten EW-Bau * / HU-Bau * / Bauunterlage * ein Erfolgshonorar<br />
in Höhe von v. H. <strong>de</strong>s vereinbarten Honorars festgelegt.<br />
Malus-Honorar<br />
Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Überschreitung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze gemäß § 5.3.1 vereinbaren<br />
die Parteien ein Malus-Honorar in Höhe von % <strong>de</strong>s die Kostenobergrenze<br />
überschreiten<strong>de</strong>n Betrages, maximal jedoch % <strong>de</strong>s Brutto-Honorars <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />
Das Malus-Honorar fällt nicht an, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Überschreitung<br />
nicht zu vertreten hat. Etwaige Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
wegen <strong>de</strong>r Überschreitung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze gemäß § 5.3.1 bleiben unberührt;<br />
<strong>de</strong>r Malus-Betrag wird hierauf angerechnet.<br />
10.13 * Sonstige/ Weitere Vergütungsvereinbarungen:<br />
§ 11<br />
Nebenkosten<br />
11.1* Die Nebenkosten nach § 14 HOAI wer<strong>de</strong>n nicht erstattet. *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 15
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
11.1* Die Nebenkosten nach § 14 HOAI wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet *<br />
für die Leistung nach 6.1<br />
€<br />
für die Leistungen nach 6.2 €<br />
für die Leistungen nach 6.3<br />
€<br />
für die Leistung nach 6.4<br />
€<br />
für die Leistungen nach 6.5 *<br />
€<br />
für die Leistungen nach €<br />
___________<br />
Summen netto<br />
€<br />
11.1* Die Nebenkosten nach § 14 HOAI wer<strong>de</strong>n insgesamt pauschal mit v. H. vom<br />
Nettohonorar erstattet * mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für , die auf Einzelnachweis<br />
zusätzlich erstattet wer<strong>de</strong>n. *<br />
11.1* Die Nebenkosten nach § 14 HOAI wer<strong>de</strong>n insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe<br />
von € netto erstattet * mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für , die auf Einzelnachweis<br />
zusätzlich erstattet wer<strong>de</strong>n. *<br />
11.1* Die Nebenkosten nach § 14 HOAI wer<strong>de</strong>n ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet.*<br />
11.2 Reisekosten<br />
Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bayerische Reisekostengesetz<br />
/ Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Erstattung <strong>de</strong>r Reisekosten ist unter Beifügung <strong>de</strong>r Originalbelege innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Die Reisekostennachweise<br />
sind <strong>de</strong>m Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />
Reiseunterlagen wer<strong>de</strong>n vom Auftragnehmer beschafft.<br />
11.3 Vorsteuerabzug<br />
Soweit Nebenkosten - ob pauschal o<strong>de</strong>r zum Einzelnachweis – erstattet wer<strong>de</strong>n, sind<br />
sie abzüglich <strong>de</strong>r nach § 15 Abs. 1 <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern<br />
anzusetzen.<br />
§ 12<br />
Umsatzsteuer<br />
Für das Honorar <strong>de</strong>s Auftragnehmers gemäß § 10 und die Nebenkostenerstattung<br />
gemäß § 11 gilt:<br />
Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen. *<br />
Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit. *<br />
§ 13<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers nach<br />
§ 16 AVB müssen min<strong>de</strong>stens betragen:<br />
Für Personenschä<strong>de</strong>n €<br />
Für sonstige Schä<strong>de</strong>n €<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 16
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
§ 14<br />
Datenverarbeitung<br />
14.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind die<br />
nachstehen<strong>de</strong>n Vorgaben maßgebend:<br />
14.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />
14.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen<br />
Daten ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch,<br />
Layerstruktur und Objektkatalog. Abweichungen hiervon und/o<strong>de</strong>r notwendige<br />
Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser Vorgaben müssen nach einvernehmlicher<br />
Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
14.2.2 Graphische Daten (Pläne)<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die<br />
vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über<br />
geeignete Schnittstellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n<br />
vom Auftraggeber vorgegeben.<br />
14.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System<br />
zu erstellen, erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Baufertigstellung<br />
auf einem Datenträger zu dokumentieren.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang<br />
<strong>de</strong>r vom Auftragnehmer einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft geregelt.<br />
14.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und<br />
Sonstigem<br />
14.3.1 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />
Der Auftragnehmer hat die in § 6 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-<br />
Anlage und mit seinem DV-Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems<br />
das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-Verfahrens-<br />
Beschreibungen in <strong>de</strong>r jeweils neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die Regelungen und<br />
Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung <strong>de</strong>r DV bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung und bei <strong>de</strong>r<br />
Abrechnung zu beachten und die Listenbil<strong>de</strong>r für Leistungsverzeichnisse (Lang- und<br />
Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers zu erstellen.<br />
Unterlagen für die Vergabeplattform<br />
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die<br />
Vergabeplattform erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der<br />
Auftragnehmer hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-<br />
Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu<br />
beseitigen.<br />
Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwen<strong>de</strong>n, die Internetadresse<br />
und das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />
Die geprüfte Datei hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers durch<br />
Hochla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform<br />
www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r durch elektronische Übermittlung (z. B. per Email o<strong>de</strong>r<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 17
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
CD-ROM) zu übergeben.<br />
CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln<br />
und je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform<br />
www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r elektronisch zu übermitteln.<br />
Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit<br />
entsprechen<strong>de</strong>m Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />
14.3.2 Sonstige Unterlagen<br />
Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n sonstigen<br />
Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
gemäß <strong>de</strong>n Regelungen dieses Vertrages zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />
- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />
- die Kostenberechnung<br />
- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />
- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />
14.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
14.4.1 * Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller<br />
Projektbeteiligten für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum<br />
(VPR) zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />
14.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r<br />
abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />
<strong>de</strong>s durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach<br />
Übermittlung vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r<br />
Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung<br />
verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool<br />
Intellicheck ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
erfolgt nur, wenn vom Prüftool keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />
Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
§ 15<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
15.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor<br />
Aufnahme <strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz<br />
vom 02. <strong>März</strong> 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547 - in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses<br />
gelten<strong>de</strong>n Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />
nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abzugeben (Anlage VI.11).<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten<br />
Beschäftigten gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung<br />
vor <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
15.2 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />
(Anlage VI.8) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die<br />
Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 18
VII.10<br />
Auftragsnummer:<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
.................................................. <strong>de</strong>n ................ ............................................... <strong>de</strong>n ....................<br />
(Ort/Datum)<br />
(Ort/Datum)<br />
……………………………………………............<br />
(Unterschrift)<br />
....…………………...…………………......................<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 19
VII.10.0<br />
Hinweise zur<br />
Ausfertigung eines Vertrags Gebäu<strong>de</strong> und/o<strong>de</strong>r Raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Ausbau (VII.10),<br />
Anlage VII.10.2 zu § 6<br />
Anwendung <strong>de</strong>r AVB (VII.10.1)<br />
Textstellen und Textblöcke im Vertrag, die mit * versehen sind, sind zu prüfen, nicht zutreffen<strong>de</strong>s<br />
ist zu löschen.<br />
Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die Bereiche, die mit Bund* / Land* / Gaststreitkräfte (GastStKr-...) *<br />
gekennzeichnet sind.<br />
1. Vertrag Gebäu<strong>de</strong> / Raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Ausbau (VII.10)<br />
Vertragsabschluss<br />
Allgemein darf eine Kostenverpflichtung für Planungsleistungen nur insoweit<br />
eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r KVM-Bau, <strong>de</strong>r<br />
Haushaltsunterlage-Bau / <strong>de</strong>r Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) nach RLBau /<br />
RBBau / ABG1975 / RiABG(US) notwendig ist. Wenn dazu ein freiberuflich tätiger<br />
Architekt / Ingenieur eingeschaltet wer<strong>de</strong>n soll, ist das Vertragsmuster Gebäu<strong>de</strong> zu<br />
verwen<strong>de</strong>n. Dem freiberuflich Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine<br />
Ausfertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB), die Anlagen laut<br />
Anlagenverzeichnis, eine vorläufige Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung, die baufachlich<br />
genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte ES-Bau / <strong>de</strong>r genehmigte Bauauftrag /<br />
<strong>de</strong>r Auftrag ABG1975/ABG3 und alle weiteren für die Vertragserfüllung<br />
notwendigen Unterlagen zu übergeben.<br />
Da je<strong>de</strong>r Auftragnehmer eine Verpflichtungserklärung abgeben muss, ist das<br />
Muster „Verpflichtungserklärung“ (VI.11 VHF) <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf als<br />
Anlage zum Vertrag beizufügen.<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Deckblatt<br />
Die Angaben zu <strong>de</strong>n Vertragsparteien sind vollständig einzutragen.<br />
Auf Auftraggeberseite kommen in Betracht:<br />
- Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, vertreten durch<br />
das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
o<strong>de</strong>r das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Verteidigung,<br />
- Bun<strong>de</strong>sanstalt für Immobilienaufgaben ,<br />
- sonstige Dritte (siehe Abschnitt L.3 RBBau).<br />
Bund: Die Vertretungsfolge „Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene“ und „Baudurchführen<strong>de</strong><br />
Ebene“ ist darzustellen<br />
Eine Vertretung <strong>de</strong>r Auftragnehmerseite auf <strong>de</strong>m Deckblatt ist immer anzugeben:<br />
- bei Arbeitsgemeinschaften,<br />
- wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer einen rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten<br />
bestimmt.<br />
S. 2, Anlagen Das Anlagenverzeichnis umfasst die <strong>de</strong>m Vertrag immer beizufügen<strong>de</strong>n Anlagen.<br />
Zu §1<br />
Vertragsgegenstand<br />
Bezieht sich <strong>de</strong>r Vertrag auf eine Baumaßnahme mit mehreren Objekten, sind diese<br />
in einer formlosen Anlage zu 1.1 aufzuführen.<br />
Wenn <strong>de</strong>m Auftragnehmer auch Leistungen <strong>de</strong>s raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbaus / Frei-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
VII.10.0<br />
anlagen übertragen wer<strong>de</strong>n sollen, so ist dies unter 1.1 bzw. 1.3 vorzugeben.<br />
Das Honorar für Leistungen <strong>de</strong>s raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbaus ist im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Prozentsätze für raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ausbauten (§ 33 HOAI) zu vereinbaren.<br />
Für Freianlagen mit mehr als 7.500 EUR anrechenbare Kosten sind geson<strong>de</strong>rte<br />
Verträge abzuschließen.<br />
Flurstückangaben sind nur zu machen, wenn sie bekannt sind<br />
Zu § 1.2<br />
Zu § 2,<br />
2.1.2 / 2.2.1<br />
Zu § 3<br />
Zu § 4<br />
4.2.1 / 4.2.2<br />
Nur für Bun<strong>de</strong>smaßnahmen anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Vertragsgrundlage<br />
Den Auftragnehmern sind die für die Vertragsleistung zu beachten<strong>de</strong>n Regelwerke<br />
zu benennen und, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, die wesentlichen Inhalte im<br />
Einführungsgespräch zu erläutern.<br />
Zu benennen<strong>de</strong>s Datum ist das Aufstelldatum <strong>de</strong>r Bauunterlage / ES-Bau / KVM-<br />
Bau / AA-Bau<br />
Bund: Mit genehmigter Fassung ist die ES-Bau in Verbindung mit <strong>de</strong>m<br />
Genehmigungserlass gemeint.<br />
Unterlagen<br />
Alle zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses vorliegen<strong>de</strong>n, für die Vertragsleistung<br />
maßgeblichen Unterlagen sind aufzulisten und <strong>de</strong>n Auftragnehmern in <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Anzahl zu übergeben.<br />
Beauftragung<br />
Im Vertrag bzw. in <strong>de</strong>r Anlage VII.10.2 zu § 6 (Spezifische Leistungspflichten) sind<br />
die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an die Auftragnehmer vorgesehen<br />
ist.<br />
Die Auftragnehmer sollen zunächst nur mit <strong>de</strong>n Spezifischen Leistungspflichten<br />
nach § 6 in Verbindung mit § 5 und <strong>de</strong>r Anlage VII.10.2 zu § 6 beauftragt wer<strong>de</strong>n,<br />
die zur Erstellung <strong>de</strong>r HU-Bau / EW-Bau (§ 6.1) erfor<strong>de</strong>rlich sind. Soweit im<br />
Ausnahmefall Leistungen weiterer Leistungsstufen o<strong>de</strong>r Teile davon mit beauftragt<br />
wer<strong>de</strong>n sollen, ist dies im Vergabevermerk beson<strong>de</strong>rs zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n unter gleichzeitiger Termin-/Fristvereinbarung – je<br />
nach Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst – mit geson<strong>de</strong>rtem Schreiben<br />
beauftragt. In diesem Schreiben ist auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar<br />
zu erwähnen.<br />
In <strong>de</strong>r Regel sollen die Stufen 2, 3 und 4 an dieselben AN vergeben wer<strong>de</strong>n, es sei<br />
<strong>de</strong>nn, die Projektorganisation sieht im Bedarfsfall eine Aufteilung auf mehrere AN<br />
vor.<br />
Innerhalb einer Leistungsstufe sind die Teilleistungen grundsätzlich insgesamt (im<br />
Paket) zu vergeben. Nicht beauftragte Teilleistungen sind, soweit diese für eine<br />
mangelfreie Planung und Objektüberwachung erfor<strong>de</strong>rlich sind, von <strong>de</strong>r<br />
Bauverwaltung zu erbringen.<br />
Eine Aufteilung <strong>de</strong>r Teilleistungen auf mehrere Auftragnehmer in separaten<br />
Verträgen ist generell zu vermei<strong>de</strong>n; bei Bun<strong>de</strong>smaßnahmen ausgenommen sind<br />
davon nur die Teilleistungen, die z.B. im Rahmen <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r ES-Bau bzw.<br />
KVM-Bau- / AA-Bau vorbereitend auf Grund eines „ES-Bau- / KVM-Bau- / AA-Bau-<br />
Vertrages“ erbracht wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Sofern bereits (Teil-) Leistungen nach § 33 S. 2 Nr. 2 HOAI mit <strong>de</strong>r ES-Bau bzw.<br />
nach § 33 S.2 Nr. 5 HOAI mit <strong>de</strong>r HU-Bau erbracht wur<strong>de</strong>n, ist dies bei <strong>de</strong>r weiteren<br />
Honorarermittlung zu berücksichtigen.<br />
Zu § 5<br />
Zu 5.1<br />
Zu 5.3<br />
Allgemeine Leistungspflichten<br />
Nach Werkvertragsrecht ist eine Leistung grundsätzlich nur dann mangelfrei, wenn<br />
sie <strong>de</strong>r vereinbarten Beschaffenheit <strong>de</strong>r Leistung entspricht. Die Beschaffenheit <strong>de</strong>r<br />
Architektenleistung ist in <strong>de</strong>n §§ 5 und 6 genau beschrieben.<br />
Die Einhaltung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze als werkvertragliche Erfolgsverpflichtung<br />
betrifft die Kostengruppen, auf die die Auftragnehmer unmittelbar Einfluss haben<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
VII.10.0<br />
Bei Gebäu<strong>de</strong>planern betrifft dies auch alle Kostengruppen, für die nach <strong>de</strong>m<br />
Vertrag Koordinationsverpflichtungen übertragen wer<strong>de</strong>n (z.B. KG 400 Technische<br />
Anlagen). Die Verantwortung <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten bleibt davon allerdings<br />
unberührt.<br />
Es sind daher in Ziffer 5.3 als Regelfall die Kosten <strong>de</strong>r Kostengruppen 200 bis 600<br />
zu Grun<strong>de</strong> gelegt.<br />
Zu 5.3.2<br />
Zu 5.4.1<br />
Zu 5.4.2<br />
Zu 5.5.2<br />
Zu 5.8.2<br />
Die Dateien zu M 16, 17 und 18 RBBau sind bei BMVBS zugänglich unter<br />
www.evergabe-online.info/Vergabestelle/Interner Bereich.<br />
Bei einer Baumaßnahme mit mehreren Objekten sind die Termine objektweise<br />
anzugeben.<br />
Die Textauswahl ist in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Projektorganisation nur alternativ zu<br />
wählen.<br />
Wird erkennbar, dass die vereinbarten Ziele nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n können und<br />
haben die Auftragnehmer die aus ihrer Sicht möglichen Varianten aufgezeigt,<br />
können sie nicht ohne Vergütungsfolgen zur Entwicklung weiterer Varianten<br />
veranlasst wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich vor<br />
Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen sowie<br />
die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog maßnahmen- und<br />
nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu beachten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2<br />
RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />
Nach <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 (Spezifische Leistungen) ist die EW-Bau– / HU-Bau bzw.<br />
Bauunterlage in 4-facher Ausfertigung zu liefern. Sofern eine größere o<strong>de</strong>r für<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s eine an<strong>de</strong>re Anzahl an Ausfertigungen vorzulegen ist, ist<br />
dies an dieser Stelle zu vereinbaren.<br />
Zu § 6<br />
Spezifische Leistungspflichten<br />
Bei Baumaßnahmen für Gaststreitkräfte ist <strong>de</strong>r Leistungskatalog (US: nach AGB<br />
1975/RiABG(US)/ABG3) geson<strong>de</strong>rt zusammen zu stellen.<br />
Zu 6.1.1 Das Einreichen <strong>de</strong>r Baugenehmigungsunterlagen bei <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n und das Führen von Verhandlungen mit diesen im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsphase 4 obliegen <strong>de</strong>m Auftraggeber. Diese Teilleistungen<br />
sind daher in § 6.1.1 vorgegeben, in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 ist <strong>de</strong>shalb i. d. R. nichts<br />
anzukreuzen. Nur ausnahmsweise (z.B. Auslandsbau) sind diese Aufgaben<br />
<strong>de</strong>legierbar. Dann sind die Vorgaben in § 6.1.1 zu entfernen und in <strong>de</strong>r Anlage zu §<br />
6 entsprechen<strong>de</strong> Eintragungen vorzunehmen.<br />
Zu 6.1.2<br />
Zu 6.3.2<br />
Zu 6.3.3<br />
Zu 6.4<br />
Die Übergabe <strong>de</strong>r Unterlagen ist erst dann zu bestätigen, wenn die Unterlagen<br />
vollständig vorliegen und <strong>de</strong>r Nutzer sein Einverständnis gegeben hat.<br />
„Formale Prüfung“ <strong>de</strong>r Angebote umfasst die Prüfung nach Nr. 1 <strong>de</strong>r Richtlinie zu<br />
321 <strong>VHB</strong>.<br />
Der Kostenanschlag nach DIN 276-1:2008-12 umfasst grundsätzlich keine<br />
Nachträge bauausführen<strong>de</strong>r Firmen, es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich um neue o<strong>de</strong>r<br />
zusätzliche Leistungen auf Veranlassung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Die Dauer <strong>de</strong>r Objektüberwachung ist spätestens mit Beginn <strong>de</strong>r Bauausführung<br />
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich festzulegen (Bei<br />
Verlängerung <strong>de</strong>r Bauzeit siehe § 10.2 AVB).<br />
GastStKr-US: Art. 25 ABG1975/RiABG ist zu beachten.<br />
Zu 6.4.3 Dem Vertrag sind die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zur<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
VII.10.0<br />
Rechnungsprüfung und <strong>de</strong>n Feststellungsbescheinigungen (VI.3) beizufügen.<br />
Diese Regelungen gelten sowohl bei <strong>de</strong>r Durchführung von Baumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s als auch <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. Sie grün<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r OBB<br />
vom 18.09.2002 IIZ4-0744-01/02 zum Vollzug <strong>de</strong>r VV zu Art. 70 BayHO (AllMBl<br />
Nr.13/2002 S. 919). Die haushaltsrechtliche Feststellung <strong>de</strong>r „sachlichen<br />
Richtigkeit“ kann <strong>de</strong>mgemäß nicht auf freiberuflich Tätige übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Fristen zur Rechnungsvorlage sind so festzulegen, dass die Zahlungsfristen<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n können.<br />
Zu 6.4.5 Letzter<br />
Spiegelstrich<br />
Zu 6.5.1<br />
Zu 6.5.2<br />
Zu § 7<br />
7.2<br />
Zu § 8<br />
8.1<br />
Zu § 9<br />
Zu § 10<br />
Diese Bedingung setzt voraus, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer (nur bei<br />
Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r GastStKr-US) tatsächlich mit dieser<br />
Leistung beauftragt ist.<br />
Bei <strong>de</strong>r Übertragung dieser Leistungen, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Vereinbarung <strong>de</strong>r<br />
Beson<strong>de</strong>ren Leistungen für die Baubestandsunterlagen, ist auf die<br />
unterschiedlichen Vorgaben von F 1.3 RLBau / H 2 RBBau zu achten.<br />
Die projekt- und nutzerspezifischen Details zur Erstellung dieser Unterlagen<br />
müssen vom Auftraggeber nach <strong>de</strong>ssen Abstimmung mit <strong>de</strong>r Grundbesitzverwalten<strong>de</strong>n<br />
Dienststelle bereits mit Vertragsabschluss in <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s<br />
Pflichtenheftes (VI.4 VHF) festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>r HOAI ist die Leistung zur Überwachung <strong>de</strong>r Beseitigung von Mängeln auf<br />
<strong>de</strong>n Zeitraum von 4 Jahren begrenzt. Er entspricht <strong>de</strong>r Verjährungsfrist gemäß § 13<br />
Abs. 4 VOB/B. Bei Verjährungsfristen für Mängelansprüche, die 4 Jahre<br />
überschreiten, ist das Honorar <strong>de</strong>r Überwachungsleistung für die sich ergeben<strong>de</strong><br />
Zeitdifferenz geson<strong>de</strong>rt frei zu vereinbaren.<br />
Fachlich Beteiligte<br />
Zur Einschaltung eines Projektsteuerers ist I.2 Nr. 3 VHF zu beachten. Diese<br />
Leistungen dürfen nicht Auftragnehmern übertragen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nen gleichzeitig die<br />
Objektplanung Gebäu<strong>de</strong> übertragen wird.<br />
Personal<br />
Die für die Erbringung <strong>de</strong>r Leistungen fachlich Verantwortlichen sind zwingend hier<br />
unter § 8 (8.1) <strong>de</strong>s Vertrages einzutragen.<br />
Baustellenbüro<br />
Die For<strong>de</strong>rung nach Anwesenheit <strong>de</strong>r Auftragnehmer muss in Abhängigkeit von Art,<br />
Schwierigkeitsgrad, Komplexität, Mängelanfälligkeit <strong>de</strong>r Bauausführungsleistungen<br />
und Umfang <strong>de</strong>r Überwachungsleistung angemessen sein. Vor Vertragsabschluss<br />
ist zu klären, wer die Kosten für das Baubüro tragen soll.<br />
Honorar<br />
§ 10 <strong>de</strong>s Vertragsmusters sieht grundsätzlich alle Möglichkeiten <strong>de</strong>r Honorierung<br />
gemäß HOAI vor.<br />
Bei Vertragsabschluss sind <strong>de</strong>r vorläufigen Honorarermittlung die Kosten <strong>de</strong>r<br />
Kostenschätzung <strong>de</strong>s genehmigten Bauantrages / <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten<br />
und haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage-<br />
Bau zu Grun<strong>de</strong> zu legen. Sie sind in die Anlage zu § 10 (Honorarermittlung zum<br />
Vertragsmuster Gebäu<strong>de</strong>) einzutragen.<br />
Das endgültige Honorar für die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 ist auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur<br />
Haushaltsunterlage-Bau / Entwurfsunterlage-Bau zu ermitteln. Nachträge sind nicht<br />
Bestandteil <strong>de</strong>r Kostenberechnung und damit nicht Grundlage für die<br />
Honorarermittlung für die Leistungen zur Leistungsstufe 1.<br />
Wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rlich, die zu Mehrarbeiten <strong>de</strong>s Objektplaners bei <strong>de</strong>n<br />
Leistungen zur Stufe 1 führen, ist über <strong>de</strong>ren angemessene Honorierung eine<br />
zusätzliche Vereinbarung zu treffen. Insoweit können entwe<strong>de</strong>r die<br />
än<strong>de</strong>rungsbedingten Mehrkosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
VII.10.0<br />
Bau / Entwurfsunterlage-Bau zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Mehrleistungen<br />
pauschal nach Zeitaufwand honoriert wer<strong>de</strong>n (vgl. § 10.5 AVB).<br />
Soweit aus haushaltsrechtlichen Erwägungen Teile <strong>de</strong>r Baumaßnahme, die<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r Planung zur Leistungsstufe 1 sind, nicht weitergeplant o<strong>de</strong>r<br />
zurückgestellt wer<strong>de</strong>n, ist eine entsprechen<strong>de</strong> Vertragsanpassung vorzunehmen.<br />
Sofern die betreffen<strong>de</strong>n Leistungen bereits vertragsgemäß erbracht sind, sind diese<br />
auch vertragsgemäß zu vergüten. Die Bestimmung nach § 10.1 <strong>de</strong>s<br />
Vertragsmusters ist in <strong>de</strong>m Fall nur bedingt – bezogen auf das baufachlich geprüfte<br />
und anerkannte Prüfergebnis zur HU-Bau / EW-Bau - anwendbar.<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung richtet sich nach §§ 4-11 und 32-36 HOAI.<br />
Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Gebäu<strong>de</strong>n, so sind die Honorare<br />
vorbehaltlich <strong>de</strong>r in § 11 HOAI geregelten Ausnahmen für je<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong> getrennt<br />
zu berechnen.<br />
Zu 10.2 Die Honorarzone ist (siehe VIII.B.3) gemäß §§ 5 und 34 Abs. 2-5 sowie Anlage 3.1<br />
HOAI, bei Umbau- und Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen gemäß § 35 HOAI sowie bei<br />
Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 36 HOAI festzulegen. Honorarfestlegungen<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage von §§ 5 und 34 Abs. 2 mit 5 haben Vorrang. Die Grün<strong>de</strong> für die<br />
Festlegungen sind in <strong>de</strong>r Dokumentation festzuhalten.<br />
Zu 10.3<br />
Wenn an die zu übertragen<strong>de</strong>n Aufgaben die <strong>de</strong>m Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r<br />
Honorarzone entsprechen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>r<br />
Min<strong>de</strong>stsatz zu vereinbaren und <strong>de</strong>r Zusatz zu streichen.<br />
Ein höherer Satz als <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz kann vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn darüber hinaus<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Bearbeitungsaufwand erhöhen und die<br />
nicht schon in an<strong>de</strong>rer Weise vergütet wer<strong>de</strong>n. Als solche Anfor<strong>de</strong>rungen kommen<br />
u.a. in Betracht:<br />
- Beteiligung und Koordinierung einer Vielzahl von Bedarfsträgern,<br />
- außergewöhnliche kurze Planungs- und Bauzeiten,<br />
- verbindliche Festtermine und Fristen,<br />
- Planung und Durchführung bei laufen<strong>de</strong>n Betrieb,<br />
- erhöhte baukünstlerische Anfor<strong>de</strong>rungen,<br />
- Berücksichtigung von For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Denkmalschutzes und <strong>de</strong>r<br />
Integration erhaltenswerter Bausubstanz (soweit nicht bereits gemäß §§<br />
35/36 berücksichtigt),<br />
- Anwendung neuer Herstellungsverfahren.<br />
Dazu ist festzulegen, um welchen Prozentsatz <strong>de</strong>r Differenz zwischen Höchst- und<br />
Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafeln nach § 34 Abs. 1 HOAI das Honorar erhöht wird. Die<br />
Grün<strong>de</strong> für die Vereinbarung sind schriftlich festzuhalten.<br />
Zu 10.4<br />
Die in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 genannten v. H. - Sätze sind Vorschläge zur Orientierung.<br />
Die maximalen Summen je Leistungsphase nach § 33 HOAI in <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
Leistungsstufen dürfen nicht überschritten wer<strong>de</strong>n. Erfor<strong>de</strong>rliche Anpassungen sind<br />
im Bedarfsfall vertragsspezifisch vorzunehmen.<br />
Bei Beauftragung von Leistungen <strong>de</strong>s raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbaus ist die Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Teilleistungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r v. H.- Sätze <strong>de</strong>s § 33 HOAI für <strong>de</strong>n<br />
raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbau analog festzulegen.<br />
Zu 10.5 Honorarzuschläge für Leistungen im Bestand (§ 35 HOAI) o<strong>de</strong>r Instandhaltung /<br />
Instandsetzung (§ 36 HOAI) sind nach VIII.B.4 VHF zu vereinbaren, je nach <strong>de</strong>m,<br />
welche Voraussetzungen nach § 35 i.V.m. § 2 Nr. 6 bzw. Nr. 7 o<strong>de</strong>r. § 36 HOAI<br />
vorliegen.<br />
Für Umbau-/Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen gilt:<br />
- Die Höhe <strong>de</strong>s Zuschlags richtet sich nach <strong>de</strong>m bei Vertragabschluss zu<br />
erwarten<strong>de</strong>n Schwierigkeitsgrad.<br />
- Für Leistungen <strong>de</strong>r Honorarzone I kann, soweit bei Vertragsabschluss<br />
keine Vereinbarung getroffen wur<strong>de</strong>, kein Zuschlag beansprucht wer<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
VII.10.0<br />
-<br />
-<br />
Für Leistungen ab <strong>de</strong>r Honorarzone II kann ein Zuschlag bis zu 80 %<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n. Sofern keine Vereinbarung getroffen wur<strong>de</strong>, gilt 20 %<br />
als vereinbart.<br />
Land: Der Zuschlag kann sich bei Umbauten/Mo<strong>de</strong>rnisierungen nach § 35<br />
HOAI auf alle o<strong>de</strong>r einzelne übertragenen Leistungsphasen beziehen<br />
(siehe VIII.B.4), o<strong>de</strong>r ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r Leistungen kann ein<br />
Zuschlag von max. 50 v.H. vereinbart wer<strong>de</strong>n, Höhere Zuschläge bedürfen<br />
<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht.<br />
Bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad gilt <strong>de</strong>r Hinweis zu § 10.3.<br />
Bei Instandhaltung/Instandsetzung gilt:<br />
- Es kann ein Satz bis 50 v. H. für die Objektüberwachung – Leistungsstufe 4<br />
– vereinbart wer<strong>de</strong>n. Der Zuschlag ist, sofern eine Vereinbarung getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n soll, bei Vertragsabschluss zu vereinbaren.<br />
Land: Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad kann ein Zuschlag von<br />
max 30 v. H. vereinbart wer<strong>de</strong>n. Höhere Zuschläge bedürfen <strong>de</strong>r<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht.<br />
Zu 10.6<br />
Umfasst ein Auftrag mehrere im Wesentlichen gleichartige Gebäu<strong>de</strong>, die im<br />
zeitlichen o<strong>de</strong>r örtlichen Zusammenhang unter gleichen baulichen Verhältnissen<br />
geplant und errichtet wer<strong>de</strong>n sollen, o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> nach Typenplanung o<strong>de</strong>r<br />
Serienbauten, ist entsprechend § 11 Abs. 2 HOAI folgen<strong>de</strong>r Textbaustein<br />
einzufügen:<br />
Das Honorar für die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufen 1-3 wird wie folgt vereinbart:<br />
für die 1.-4. Wie<strong>de</strong>rholung<br />
= Min<strong>de</strong>rung um 50 % <strong>de</strong>s Honorars<br />
für die 5.-7. Wie<strong>de</strong>rholung<br />
= Min<strong>de</strong>rung um 60 % <strong>de</strong>s Honorars<br />
ab <strong>de</strong>r 8. Wie<strong>de</strong>rholung<br />
= Min<strong>de</strong>rung um 90 % <strong>de</strong>s Honorars.<br />
Umfasst ein Auftrag Leistungen, die bereits Gegenstand eines an<strong>de</strong>ren Auftrags<br />
zwischen <strong>de</strong>n Vertragsparteien waren, so wer<strong>de</strong>n die Prozentsätze <strong>de</strong>r beauftragten<br />
Leistungsphasen auch dann gem. § 11 Abs.2 HOAI gemin<strong>de</strong>rt, wenn die Leistungen<br />
nicht im zeitlichen o<strong>de</strong>r örtlichen Zusammenhang erbracht wer<strong>de</strong>n (§ 11 Abs.3<br />
HOAI).<br />
Zu 10.8<br />
Zu 10.9<br />
Zu 10.10<br />
Zu 10.11<br />
Zu 10.12<br />
Bei Überschreitung <strong>de</strong>s Tafelendwertes ist das Honorar frei zu vereinbaren. Als<br />
Anhalt hierfür sind die erweiterten Tafeln nach Maßgabe von VIII.B.1 VHF<br />
anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Da zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vertragsverhandlung zunächst kein endgültiger Wert<br />
festgelegt wer<strong>de</strong>n kann, son<strong>de</strong>rn erst mit Vorliegen <strong>de</strong>r Kostenberechnung, ist hier<br />
neben <strong>de</strong>m vorläufigen Honorar eine Regelung für die spätere Anpassung zu<br />
treffen (z. B. im v. H. - Verhältnis). § 10.3 ist dann zu streichen.<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen wer<strong>de</strong>n pauschal vergütet.<br />
Für die Vereinbarung von Stun<strong>de</strong>nsätzen ist von folgen<strong>de</strong>n Orientierungswerten<br />
auszugehen:<br />
Auftragnehmer 42 bis 90 €<br />
Mitarbeiter 40 bis 66 €<br />
Zeichner/sonstige MA 34 bis 48 €<br />
Bund: Die Regelung entspricht § 7 Abs. 7 HOAI (Bonusregelung).<br />
Gem. § 7 Abs. 7 HOAI kann das Erfolgshonorar maximal bis zu 20% <strong>de</strong>s<br />
vereinbarten Honorars betragen.<br />
Land: § 7 Abs. 7 S. 1 ist vorerst nicht anzuwen<strong>de</strong>n. In Ausnahmefällen ist dies mit<br />
<strong>de</strong>r Obersten Technischen Instanz abzustimmen.<br />
Bund: Die Regelung entspricht § 7 Abs. 7 HOAI (Malusregelung).<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6
VII.10.0<br />
Als Malus-Honorar gem. § 7 Abs. 7 HOAI kann maximal eine Vertragsstrafe von 5<br />
% <strong>de</strong>s vertraglich vereinbarten Honorars vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Land: § 7 Abs. 7 S. 2 ist vorerst nicht anzuwen<strong>de</strong>n. In Ausnahmefällen ist dies mit<br />
<strong>de</strong>r Obersten Technischen Instanz abzustimmen.<br />
Zu 10.13<br />
Zu § 11<br />
Hier können sonstige weitere Vergütungsregelungen aufgenommen wer<strong>de</strong>n:<br />
Wird z.B. die Objektüberwachung als Einzellleistung in Auftrag gegeben, so kann<br />
nach § 9 Abs. 1 mit 2 HOAI verfahren wer<strong>de</strong>n.<br />
Nebenkosten<br />
Die Vereinbarung einer Pauschale ist grundsätzlich anzustreben; die ihr zu Grun<strong>de</strong><br />
gelegten Einzelansätze sind in <strong>de</strong>r Dokumentation festzuhalten.<br />
Soweit vereinbart wird, dass die Nebenkosten nicht erstattet wer<strong>de</strong>n, liegt darin<br />
keine unzulässige Min<strong>de</strong>stsatzunterschreitung.<br />
Alle sonstigen Nebenkostenberechnungen und -vereinbarungen sind verwaltungsintern<br />
in <strong>de</strong>r Dokumentation nachvollziehbar darzustellen.<br />
Zu 11.3<br />
Zu 11.4<br />
Der Vorsteuerabzug gemäß § 14 Abs.1 HOAI ist bei <strong>de</strong>r Ermittlung/Erstattung <strong>de</strong>r<br />
Nebenkosten nach § 15 Abs. 1 UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist vorzunehmen<br />
bei:<br />
- Vervielfältigungskosten<br />
- Telefonkosten<br />
- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />
- bei sonstigen Kosten nur, soweit hierfür die Abrechnung nach nachgewiesenen und<br />
tatsächlichen Kosten vereinbart sind<br />
Maßnahmen im Ausland / Beschäftigung ausländischer AN / Gaststreitkräfte<br />
Bei Baumaßnahmen im Ausland o<strong>de</strong>r, wenn ausländische Architekten in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik arbeiten, sind im Vertrag nach § 11.3 folgen<strong>de</strong>, Textbausteine<br />
einzufügen:<br />
11.4 Für eine ständige örtliche Abwesenheit außerhalb <strong>de</strong>s Geschäftssitzes<br />
am ausländischen Ort <strong>de</strong>s Baustellenbüros erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer:<br />
vom 1. bis 14. Aufenthaltstag Tage- und Übernachtungsgeld sowie<br />
Wegstreckenentschädigung nach <strong>de</strong>m Bayerischen<br />
Reisekostengesetz / Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz,<br />
ab <strong>de</strong>m 15. Aufenthaltstag Trennungsentschädigung<br />
gemäß jeweils gültigem Rahmentarifvertrag <strong>de</strong>s Baugewerbes (Auslösun<br />
*<br />
o<strong>de</strong>r *<br />
gemäß Verordnung Reisekostenentschädigung bei Auslandsreisen *<br />
Für Trennungsgel<strong>de</strong>ntschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten <strong>de</strong>r<br />
Mitarbeiter <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist keine Pauschale zu vereinbaren, es sein <strong>de</strong>nn,<br />
die Anzahl <strong>de</strong>r Reisen und Aufenthalte kann bei Vertragsabschluss festgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Pauschalierung sind die vorgenannten Bemessungsregelungen zu<br />
Grun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass die Anzahl <strong>de</strong>r Reisen und Aufenthalte am<br />
Erfüllungsort so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n, dass die beauftragten Leistungen<br />
ordnungsgemäß erfüllt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Soweit Übersetzungsarbeiten anfallen, ist folgen<strong>de</strong>r Textbaustein einzufügen:<br />
11. ... Für Übersetzungsarbeiten in das und aus <strong>de</strong>m Englischen * / Französischen<br />
* / * wird ein Verrechnungssatz vereinbart von € / Seite und<br />
€ / Plan (DIN A 0 / US-Format) *.<br />
Zu § 13<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Hier sind Angaben zu <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Höhe <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung zu<br />
machen. Der Nachweis <strong>de</strong>s Haftpflichtversicherungsschutzes ist vor<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7
VII.10.0<br />
Vertragsabschluss anzufor<strong>de</strong>rn und nach Vertragsabschluss bei längerfristiger<br />
Leistungsabwicklung ggf. erneut zu überprüfen.<br />
Die Deckungssummen (Grund<strong>de</strong>ckung) sind nach Anhang 4 RBBau zu bemessen.<br />
Die dort enthalten Summen (<strong>de</strong>rzeit noch DM-Beträge) sind in <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n<br />
Tabelle zusammengefasst:<br />
bei voraussichtlichen<br />
honorarfähigen<br />
Herstellungskosten<br />
für<br />
Personenschä<strong>de</strong>n<br />
für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />
über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />
über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />
Die nachstehen<strong>de</strong>n höheren Deckungssummen können aufgrund Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m BMVBS auch für Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die<br />
Umstän<strong>de</strong> (erhöhtes individuelles Scha<strong>de</strong>nsrisiko) im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rn. Dies ist in<br />
<strong>de</strong>r Dokumentation zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Der AN kann <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Versicherungsschutz auch mit einer<br />
objektbezogenen (Exze<strong>de</strong>nten-) Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.<br />
bei voraussichtlichen<br />
honorarfähigen<br />
Herstellungskosten<br />
für<br />
Personenschä<strong>de</strong>n<br />
für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />
Zu § 15<br />
Erg. Vereinbarungen<br />
15.1<br />
Zu 15.2<br />
über 15,0 Mio. € 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten<br />
Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m<br />
Vertrag schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und<br />
als Anlage zum Vertrag zu nehmen. Siehe auch die Hinweise in VI.11.1 VHF.<br />
Hier können weitere vertragliche Regelungen, z.B. Vertragstrafen, urheberrechtliche<br />
Regelungen bei <strong>de</strong>r Beauftragung eines Preisträgers o<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rregelungen beim<br />
Urheberrecht bei Muster -und Standardplanungen vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Hinweise zur Anlage zu § 6 (VII.10.2)<br />
Sofern <strong>de</strong>r Vertrag sowohl Leistungen für die Gebäu<strong>de</strong>planung als auch <strong>de</strong>n<br />
raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbau enthält, ist diese Anlage getrennt für je<strong>de</strong>s Leistungsbild zu<br />
erstellen.<br />
Die in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 aufgeführten Leistungen sind für die ordnungsgemäße<br />
Erledigung im Allgemeinen erfor<strong>de</strong>rlich. Nicht angekreuzte Leistungen sind nicht<br />
beauftragt und sind bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Vergütung gemäß § 8 Abs. 2 HOAI nicht<br />
zu berücksichtigen.<br />
Nicht beauftragte Leistungen sollten aus <strong>de</strong>r Zusammenstellung herausgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, sodass nur <strong>de</strong>r Auftragsumfang enthalten bleibt.<br />
In <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 sind die vorgeschlagenen v. H. - Sätze zu <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Leistungen für durchschnittliche Maßnahmen als Orientierungshilfe angesetzt. Davon<br />
kann im konkreten Einzelfall im Rahmen <strong>de</strong>r Maximalsätze <strong>de</strong>r Leistungsphasen<br />
abgewichen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Vergütungssatz für die Leistung „Überwachen <strong>de</strong>r Ausführung von Tragwerken<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8
VII.10.0<br />
nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HOAI auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
Standsicherheitsnachweis“ (Leistungsstufe 4) soll auch dann nicht gestrichen bzw.<br />
nicht verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn ein Tragwerk einer höheren Honorarzone vorliegt und<br />
somit eine ingenieurtechnische Kontrolle (die als Beson<strong>de</strong>re Leistung an einen<br />
Tragwerksplaner beauftragt wer<strong>de</strong>n kann) erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Soweit die Baudurchführung auf <strong>de</strong>r Basis einer Leistungsbeschreibung nach<br />
Leistungsprogramm vorgesehen ist, ersetzen die in Anlage 2 Nr. 2.6.5 bis 2.6.7<br />
HOAI genannten Beson<strong>de</strong>ren Leistungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise die in <strong>de</strong>r Anlage zu §<br />
6 aufgeführten Leistungen. Zusätzliche Vergütungen dafür sind nicht vorzusehen.<br />
GastStKr-US:<br />
Die Leistungen sind im Abgleich mit RBBau, ABG1975/RiABG(US) und <strong>de</strong>m<br />
Auftragsdokument ABG3 festzulegen.<br />
Die nach <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Streitkräfte über die Leistungsbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r HOAI<br />
hinausgehen<strong>de</strong>n weiteren Leistungen sind in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Tabellen<br />
(Beson<strong>de</strong>re Leistungen) bei <strong>de</strong>n jeweiligen Leistungsstufen einzutragen. Sie<br />
unterliegen <strong>de</strong>r freien Vereinbarung. Hierfür ist eine Bemessung nach v. H.- Sätzen<br />
anzustreben o<strong>de</strong>r eine angemessene Pauschalierung.<br />
Bei keinem o<strong>de</strong>r nur geringfügigem Mehraufwand können diese Leistungen auch im<br />
Grundhonorar nach HOAI enthalten sein.<br />
3. Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>r AVB (VII.10.1)<br />
Zu § 12 AVB<br />
Zu § 13 AVB<br />
Zahlungen<br />
Der Sicherheitseinbehalt wird nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen in Verbindung mit <strong>de</strong>r<br />
Teil-/Schlusszahlung ausgezahlt.<br />
Kündigung<br />
Der Auftragnehmer hat die Kündigung zu vertreten, wenn er<br />
- die vertraglichen Ziele (die Quantitäts- und Qualitätsziele, die Kostenziele,<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Kostenobergrenze, die Termine / Vertragsfristen) nicht einhält,<br />
ohne daran begrün<strong>de</strong>t gehin<strong>de</strong>rt zu sein,<br />
- erkannt hat, dass die Einhaltung <strong>de</strong>r Vertragsziele gefähr<strong>de</strong>t ist, <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
jedoch darüber nicht unverzüglich unterrichtet hat,<br />
- seine Tätigkeit nicht rechtzeitig aufnimmt, sein gegebenenfalls vorzuhalten<strong>de</strong>s<br />
Baubüro nicht ordnungsgemäß personell und/o<strong>de</strong>r sächlich ausgestattet vorhält,<br />
- mit seiner Leistungserbringung in Verzug gerät (Schuldnerverzug),<br />
- ohne vorher eingeholte Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers Leistungen von Dritten<br />
(Nachunternehmern) o<strong>de</strong>r von Mitarbeitern seines Unternehmens / Büros ausführen<br />
lässt, die nicht im gemeinsam abgestimmten Mitarbeiterverzeichnis zum Vertrag<br />
aufgeführt sind,<br />
- gravierend gegen seine Vertragspflichten nach § 2.10 verstößt<br />
o<strong>de</strong>r<br />
-- in sonstiger Weise wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r gravierend gegen die ihm vertraglich<br />
obliegen<strong>de</strong>n Verpflichtungen verstößt,<br />
und<br />
die jeweils dazu vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist mit<br />
Kündigungsandrohung zur Einhaltung, Nachholung o<strong>de</strong>r Nacherfüllung seiner<br />
Verpflichtungen fruchtlos hat verstreichen lassen.<br />
Wird <strong>de</strong>r Vertrag mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer gekündigt, so ist auf eine geeignete<br />
Trennung zwischen <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n gekündigten Auftragnehmer erbrachten und ggf.<br />
noch zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung und <strong>de</strong>r neu zu beauftragen<strong>de</strong>n Leistung zu achten.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9
Auftragsnummer:<br />
VII.10.1<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Vertrag Objektplanung Gebäu<strong>de</strong><br />
- AVB -<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Allgemeine Pflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligen<br />
§ 3 Vertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
§ 4 Herausgabeanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
§ 5 Urheberrecht<br />
§ 6 Öffentlichkeitsarbeit<br />
§ 7 Behandlung von Unterlagen<br />
§ 8 Leistungsverzögerungen<br />
§ 9 Abnahme<br />
§ 10 Vergütung<br />
§ 11 Abrechnung<br />
§ 12 Zahlungen<br />
§ 13 Kündigung durch <strong>de</strong>n Auftraggebe r<br />
§ 14 Kündigung durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
§ 15 Haftung und Verjährung<br />
§ 16 Haftpflichtversicherung<br />
§ 17 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />
§ 18 Arbeitsgemeinschaft<br />
§ 19 Anwendbares Recht, Schriftform, Sprache<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 1
§ 1<br />
Allgemeine Pflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
VII.10.1<br />
1.1 Die Leistungen müssen <strong>de</strong>n allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik, <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftlichkeit einschließlich <strong>de</strong>r Grundsätze und Voraussetzungen für einen späteren<br />
wirtschaftlichen Betrieb <strong>de</strong>s Bauwerks / <strong>de</strong>r baulichen Anlage sowie <strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen<br />
Bestimmungen entsprechen.<br />
1.2 Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen Bestimmungen und die Verwaltungsvorschriften für<br />
das Öffentliche Bauwesen in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung zu beachten; insbeson<strong>de</strong>re:<br />
-die Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung (BHO) und ihre Verwaltungsvorschriften<br />
(VV-BHO), insbeson<strong>de</strong>re die §§ 7, 24, 34, 54, 55, 56, 58, 59 und 70 BHO<br />
-die Bayer. Haushaltsordnung (BayHO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VV-BayHO)<br />
-die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RBBau), bzw. die<br />
Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben <strong>de</strong>s Freistaats Bayern (RLBau)<br />
-<strong>de</strong>n Vierten Teil <strong>de</strong>s Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),<br />
-die Vergabeverordnung für EG-Vergabeverfahren (VgV),<br />
-die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),<br />
-die Verdingungsordnung für Leistungen, ausgenommen Bauleistungen (VOL),<br />
-die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),<br />
-das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Freistaats Bayern (<strong>VHB</strong> Bayern)<br />
-das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Lieferungen und Leistungen<br />
durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaats Bayern (VHL Bayern)<br />
1.3 Die Leistungsanfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Auftragnehmer wer<strong>de</strong>n durch die Sach- und Fachkun<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers nicht gemin<strong>de</strong>rt.<br />
1.4 Als Sachwalter seines Auftraggebers darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Unternehmer- o<strong>de</strong>r<br />
Lieferanteninteressen vertreten. Er hat gemäß seinem Berufs- und Stan<strong>de</strong>srecht im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s Vertrages die ihm mit übertragenen Vermögensbetreuungspflichten ausschließlich für <strong>de</strong>n<br />
Auftraggeber wahrzunehmen.<br />
1.5 We<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Auftragnehmer noch eine ihm angehörige o<strong>de</strong>r wirtschaftlich verbun<strong>de</strong>ne Person<br />
dürfen in einem von ihm vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren für einen Bewerber o<strong>de</strong>r<br />
Bieter tätig sein, es sei <strong>de</strong>nn, dass dadurch für <strong>de</strong>n Auftragnehmer kein Interessenskonflikt<br />
besteht o<strong>de</strong>r sich die Tätigkeiten nicht auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren<br />
auswirken.<br />
1.6 Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen mit seinem eigenen Büro zu<br />
erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers ist eine<br />
Unterbeauftragung an Nachunternehmer zulässig.<br />
1.6.1 Die für die Erbringung <strong>de</strong>r Leistungen benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung<br />
als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten o<strong>de</strong>r Fachhochschulen<br />
o<strong>de</strong>r eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen, sie dürfen sich durch entsprechend<br />
Qualifizierte vertreten lassen.<br />
Für die Objektüberwachung ist zusätzlich eine angemessene Baustellenpraxis von mind. 3<br />
Jahren Voraussetzung.<br />
Ausnahmen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
1.6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Auswechslung eines Mitarbeiters zu<br />
verlangen, wenn das Vertrauensverhältnis aus vom Mitarbeiter zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />
gestört ist. Der Auftraggeber kann darüber hinaus eine Ergänzung <strong>de</strong>s Personals durch<br />
geeignete Fachleute verlangen, wenn die eingesetzten Mitarbeiter nicht in ausreichen<strong>de</strong>m<br />
Maße eine rechtzeitige Planung o<strong>de</strong>r einen störungsfreien Bauablauf gewährleisten.<br />
1.6.3 Entsprechen die Leistungen <strong>de</strong>s Nachunternehmers trotz Beanstandung durch <strong>de</strong>n<br />
Auftraggeber nicht <strong>de</strong>n vertraglichen Anfor<strong>de</strong>rungen, kann <strong>de</strong>r Auftraggeber seine<br />
Zustimmung zur Beauftragung wi<strong>de</strong>rrufen mit <strong>de</strong>r Folge, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Leistung<br />
<strong>de</strong>s Nachunternehmers selbst übernehmen muss o<strong>de</strong>r mit Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
einen an<strong>de</strong>ren Nachunternehmer mit <strong>de</strong>r Leistung beauftragt.<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 2
§ 2<br />
Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer<br />
und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligen<br />
VII.10.1<br />
2.1 Weisungsbefugt gegenüber <strong>de</strong>m Auftragnehmer ist nur die mit <strong>de</strong>r Vertragsdurchführung<br />
betraute Stelle <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
2.2 Auftraggeber und Auftragnehmer wirken mit <strong>de</strong>n fachlich Beteiligten und <strong>de</strong>n beauftragten<br />
Unternehmen vertrauensvoll zusammen, um die vereinbarten Projektziele zu realisieren.<br />
2.3 Der Auftraggeber unterrichtet <strong>de</strong>n Auftragnehmer über die Leistungen, die die von ihm<br />
beauftragten fachlich Beteiligten zu erbringen haben, und übermittelt ihm die mit ihnen auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>s Ablaufplans vereinbarten Termine.<br />
2.4 Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Auftraggeber umfassend über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Planung und die<br />
planerischen Alternativen zur Realisierung <strong>de</strong>r vereinbarten Projektziele zu unterrichten,<br />
Auskunft über <strong>de</strong>n vorgesehenen Bauablauf zu erteilen, sich mit ihm zu beraten und sich an<br />
<strong>de</strong>n Vorgaben und Weisungen <strong>de</strong>s Auftraggebers auszurichten.<br />
2.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Auftraggeber, <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten und<br />
<strong>de</strong>m ggf. beauftragten Projektsteuerer die notwendigen Angaben und Unterlagen so<br />
rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können.<br />
2.6 Der Auftraggeber hat zu <strong>de</strong>n vom Auftragnehmer vorgeschlagenen planerischen Lösungen<br />
die im Rahmen <strong>de</strong>r jeweiligen Leistungsstufe notwendigen Entscheidungen in angemessener<br />
Frist zu treffen. Er nimmt bei <strong>de</strong>r Anberaumung von Besprechungen Rücksicht auf die<br />
Arbeitsdispositionen <strong>de</strong>s Auftragnehmers. Über Verzögerungen in <strong>de</strong>r Entscheidungsfindung<br />
hat <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n Auftragnehmer zu unterrichten.<br />
2.7 Wird erkennbar, dass die Vertragsziele voraussichtlich nicht erreicht wer<strong>de</strong>n können, ist <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich <strong>de</strong>m Auftraggeber anzuzeigen und<br />
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.<br />
2.8 Wenn während <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten auftreten, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
unverzüglich schriftlich die Entscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers herbeizuführen.<br />
2.9 Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich über Umstän<strong>de</strong> zu unterrichten, aus<br />
<strong>de</strong>nen sich Ansprüche gegen mit <strong>de</strong>r Ausführung beauftragte Unternehmen o<strong>de</strong>r gegen<br />
fachlich Beteiligte bzw. gegen ihn selbst ergeben können. Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n<br />
Auftraggeber bei <strong>de</strong>r Geltendmachung seiner Ansprüche zu unterstützen; die<br />
Geltendmachung erfolgt durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />
2.10 Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>m Auftraggeber nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />
Leistungsstufe 5 auf Anfor<strong>de</strong>rung über seine Leistungen unverzüglich und ohne beson<strong>de</strong>re<br />
Vergütung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für<br />
die Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist.<br />
2.11 Streitfälle berechtigen <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht, die Leistungen einzustellen.<br />
§ 3<br />
Vertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
3.1 Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Objektüberwachungspflichten berechtigt und<br />
verpflichtet, die ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen zur vertragsgemäßen Ausführung ihrer<br />
Leistungen anzuhalten und ihnen gegenüber die Anordnungen zu treffen, die zur<br />
vertragsgemäßen Ausführung ihrer Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Der Auftragnehmer darf keine Anordnungen treffen, die zusätzliche Vergütungsansprüche <strong>de</strong>r<br />
ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen begrün<strong>de</strong>n können, es sei <strong>de</strong>nn, er hat zuvor die Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers in Textform eingeholt; seine Anordnungsbefugnis zur Aufrechterhaltung<br />
<strong>de</strong>s ordnungsgemäßen Baubetriebs bleibt davon unberührt.<br />
3.2 Über 3.1 hinaus hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Befugnisse, finanzielle Verpflichtungen für <strong>de</strong>n<br />
Auftraggeber einzugehen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n Abschluss, die Än<strong>de</strong>rung und<br />
Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise.<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 3
§ 4<br />
Herausgabeanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
VII.10.1<br />
4.1 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrags angefertigten Unterlagen sind an <strong>de</strong>n<br />
Auftraggeber herauszugeben; sie wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ssen Eigentum.<br />
4.2 Die <strong>de</strong>m Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich nach<br />
Erfüllung o<strong>de</strong>r Beendigung seines Vertrages zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte, die<br />
nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.<br />
4.3 Auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftraggebers hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer die vom Auftraggeber digital zur<br />
Verfügung gestellten Daten in seinem DV-System zu löschen.<br />
§ 5<br />
Urheberrecht<br />
5.1 Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und das ausgeführte Werk ganz o<strong>de</strong>r in<br />
Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers auf<br />
Nutzung, Än<strong>de</strong>rung und Veröffentlichung dieser Werke nach 5.1.1 bis 5.1.4.<br />
Als Werke <strong>de</strong>r Baukunst im Sinne <strong>de</strong>s Urheberrechtsgesetzes sind solche Unterlagen und<br />
Bauwerke anzusehen, die eine persönliche, geistige Schöpfung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
darstellen und einen so hohen Grad an individueller ästhetischer Gestaltungskraft aufweisen,<br />
dass sie aus <strong>de</strong>r Masse <strong>de</strong>s alltäglichen Bauschaffens herausragen.<br />
Gegen fachliche Weisungen <strong>de</strong>s Auftraggebers kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht einwen<strong>de</strong>n,<br />
dass die von ihm im Rahmen <strong>de</strong>s Auftrags erstellten Pläne und Unterlagen seinem<br />
Urheberrecht unterliegen.<br />
5.1.1 Der Auftraggeber darf die Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme und das<br />
ausgeführte Werk ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftragnehmers nutzen. Die Unterlagen dürfen auch<br />
für eine etwaige Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s ausgeführten Werks benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
5.1.2 Der Auftraggeber darf die Unterlagen sowie das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers än<strong>de</strong>rn, wenn die vom Auftraggeber vorzunehmen<strong>de</strong> Interessenabwägung im<br />
Einzelfall ergeben hat, dass das Schutzinteresse <strong>de</strong>s Auftragnehmers hinter <strong>de</strong>m<br />
Gebrauchsinteresse <strong>de</strong>s Auftraggebers zurücktreten muss. In diesem Fall wird <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber <strong>de</strong>n Auftragnehmer über das Vorhaben unterrichten und ihm Gelegenheit<br />
geben, innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Zeit mitzuteilen, ob und<br />
in welcher Weise er mit einer Än<strong>de</strong>rung einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />
5.1.3 Müssen am ausgeführten Werk Mängel, die insbeson<strong>de</strong>re eine Gefahr für die Sicherheit<br />
darstellen o<strong>de</strong>r die Nutzung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s beeinträchtigen und die nicht ohne eine Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s ursprünglichen Werkes behoben wer<strong>de</strong>n können, beseitigt wer<strong>de</strong>n, kann <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftragnehmers än<strong>de</strong>rn. 5.1.2. Satz 1 gilt<br />
entsprechend mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass an die Stelle <strong>de</strong>s Gebrauchsinteresses <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers das Interesse <strong>de</strong>s Auftraggebers an einer mangelfreien Werkausführung tritt.<br />
Soweit möglich, wird er <strong>de</strong>n Urheber vor Ausführung hören.<br />
5.1.4 Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers. Das Veröffentlichungsrecht <strong>de</strong>s Auftragnehmers unterliegt <strong>de</strong>r vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers, wenn Geheimhaltungs- bzw.<br />
Sicherheitsinteressen o<strong>de</strong>r sonstige beson<strong>de</strong>re Belange <strong>de</strong>s Auftraggebers durch die<br />
Veröffentlichung berührt wer<strong>de</strong>n.<br />
5.2 Liegen die Voraussetzungen von 5.1 nicht vor, darf <strong>de</strong>r Auftraggeber die Unterlagen für die im<br />
Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Auftragnehmers nutzen und än<strong>de</strong>rn;<br />
dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der Auftraggeber hat das Recht zur<br />
Veröffentlichung unter Namensangabe <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />
Das Veröffentlichungsrecht <strong>de</strong>s Auftragnehmers unterliegt <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Die Planungs- und Kostendaten <strong>de</strong>r Baumaßnahme dürfen vom Auftragnehmer nicht an Dritte<br />
weitergegeben wer<strong>de</strong>n; § 2.5 bleibt davon unberührt.<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 4
VII.10.1<br />
5.3 Der Auftraggeber kann seine vorgenannten Rechte auf <strong>de</strong>n jeweiligen zur Verfügung über das<br />
Grundstück Berechtigten übertragen.<br />
§ 6<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen <strong>de</strong>r Baudurchführung bekannt gewor<strong>de</strong>nen<br />
Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln. Diese Pflicht besteht auch<br />
nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.<br />
Der Auftragnehmer hat Personen, die er mit <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Vertragspflichten beauftragt, zur<br />
Verschwiegenheit im Sinne von Satz 1 und 2 zu verpflichten.<br />
6.2 Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer Dritten nur mit<br />
vorheriger Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers weitergeben; §§ 2.5 und 5.2 bleiben davon<br />
unberührt.<br />
Anfragen <strong>de</strong>r Medien hat er an <strong>de</strong>n Auftraggeber weiter zu leiten.<br />
§ 7<br />
Behandlung von Unterlagen<br />
7.1 Der Auftragnehmer hat Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige<br />
Unterlagen DIN-gemäß zu erstellen, aufeinan<strong>de</strong>r abzustimmen und sachlich in sich schlüssig<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber vorzulegen. Sie müssen <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r RLBau/RBBau und <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong>,<br />
VHL entsprechen.<br />
7.2 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Arbeitsergebnisse über die DV-Anlagen<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers und <strong>de</strong>r übrigen fachlich Beteiligten ausgetauscht wer<strong>de</strong>n können.<br />
Auf Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r auf Wunsch <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist zur Prüfung <strong>de</strong>r<br />
Kompatibilität <strong>de</strong>r DV-Systeme <strong>de</strong>r Datenaustausch zwischen Auftraggeber und<br />
Auftragnehmer praktisch zu testen.<br />
Alle Pläne und Planinhalte sind nach Vorgabe durch <strong>de</strong>n Auftraggeber einheitlich zu kodieren;<br />
<strong>de</strong>r Auftragnehmer erarbeitet hierzu Vorschläge, für <strong>de</strong>ren Umsetzung es <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers bedarf.<br />
7.3 Der Auftragnehmer unterzeichnet die von ihm gefertigten Unterlagen als „Verfasser“.<br />
Der Auftragnehmer hat die Planungsunterlagen, soweit ein Baugenehmigungsverfahren<br />
durchgeführt wird, als Entwurfsverfasser und in allen an<strong>de</strong>ren Fällen (Zustimmungsverfahren,<br />
Kenntnisgabe) als Planverfasser zu unterzeichnen.<br />
§ 8<br />
Leistungsverzögerungen<br />
8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, <strong>de</strong>n Auftragnehmer zur vertragsgerechten<br />
Leistungserbringung anzuhalten und Anordnungen zu treffen, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine<br />
Tätigkeiten nicht zeitgerecht aufnimmt o<strong>de</strong>r fortführt.<br />
Verzögert <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine Leistung, für die keine Vertragsfrist besteht, kann ihm <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber eine angemessene Frist zur Leistungserbringung setzen. Hält <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer diese Frist nicht für angemessen, hat er unverzüglich zu wi<strong>de</strong>rsprechen und<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber <strong>de</strong>n aus seiner Sicht erfor<strong>de</strong>rlichen Zeitraum für die Leistungserbringung<br />
unter Beachtung <strong>de</strong>r Vertragsfristen zu benennen; <strong>de</strong>r Auftraggeber entschei<strong>de</strong>t unter<br />
Würdigung <strong>de</strong>r vom Auftragnehmer genannten benötigten Zeitdauer.<br />
8.2 Verzögert sich die Leistung eines fachlich Beteiligten o<strong>de</strong>r eine Entscheidung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers, kann <strong>de</strong>r Auftraggeber im Rahmen <strong>de</strong>s Zumutbaren<br />
Beschleunigungsmaßnahmen anordnen.<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 5
VII.10.1<br />
Können Vertragsfristen aus unabweisbaren Grün<strong>de</strong>n nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n, gibt <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber neue Fristen vor, die die objektiv eingetretenen Terminverzögerungen<br />
berücksichtigen.<br />
Vor Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Festlegung von neuen Terminen<br />
o<strong>de</strong>r Fristen hört <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n Auftragnehmer an und berücksichtigt seine<br />
Leistungsfähigkeit.<br />
8.3 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Verlängerung von Vertragsfristen, wenn er bei <strong>de</strong>r<br />
Erbringung seiner Leistung durch einen Umstand aus <strong>de</strong>m Risikobereich <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
o<strong>de</strong>r durch höhere Gewalt o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n Auftragnehmer unabwendbare Umstän<strong>de</strong><br />
behin<strong>de</strong>rt wird.<br />
Behin<strong>de</strong>rungen hat er unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, obwohl ihm das<br />
nach <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n möglich gewesen wäre, hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung<br />
behin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong>, wenn <strong>de</strong>m Auftraggeber die entsprechen<strong>de</strong>n Tatsachen und ihre<br />
hin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Wirkung bekannt waren o<strong>de</strong>r er diese hätte kennen müssen.<br />
§ 9<br />
Abnahme<br />
9.1 Der Auftraggeber nimmt die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers nach Erbringung <strong>de</strong>r letzten<br />
beauftragten Leistungsstufe ab; Voraussetzung ist, dass die Leistungen abnahmefähig fertig<br />
gestellt sind und keine wesentlichen Mängel erkennen lassen.<br />
Erstreckt sich die Weiterbeauftragung auf die Objektbetreuung / Dokumentation, fin<strong>de</strong>t nach<br />
Vollendung <strong>de</strong>r Objektüberwachung / Bauüberwachung eine Teilabnahme statt.<br />
Nach Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 kann auf Antrag einer Vertragspartei eine Teilabnahme<br />
erfolgen.<br />
Sonstige Teilabnahmen fin<strong>de</strong>n nicht statt.<br />
9.2 Die Abnahme hat gemeinsam und förmlich zu erfolgen. Das Ergebnis <strong>de</strong>r Abnahme ist in<br />
einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhan<strong>de</strong>ne Mängel<br />
festzustellen und die vertraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten.<br />
Die Abnahmewirkungen treten auch ein, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
schriftlich erklärt, dass er die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt.<br />
§ 10<br />
Vergütung<br />
10.1 Alle Vergütungsregelungen sind vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen schriftlich zu vereinbaren.<br />
10.2 Verlängert sich die Bauzeit aus Grün<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,<br />
wesentlich und entstehen ihm dadurch erhebliche Mehraufwendungen für die<br />
Objektüberwachung/Bauüberwachung, kann dafür eine zusätzliche Vergütung vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn die Überschreitung mehr als 20 v.H. <strong>de</strong>r festgelegten Bauzeit, o<strong>de</strong>r mehr als 6<br />
Monate beträgt. Der Auftragnehmer hat seinen Mehraufwand im Einzelnen nachzuweisen und<br />
darzulegen.<br />
Im Übrigen begrün<strong>de</strong>n Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r festgelegten Termine allein keinen Anspruch auf<br />
Erhöhung <strong>de</strong>s Honorars.<br />
10.3 Zeithonorare sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r im Vertrag festgelegten Stun<strong>de</strong>nsätze durch<br />
Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs als Fest- o<strong>de</strong>r Höchstbetrag zu berechnen. Ist eine<br />
Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs nicht möglich, so sind die Honorare nach <strong>de</strong>m<br />
nachgewiesenen Zeitbedarf auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vereinbarten Stun<strong>de</strong>nsätze zu berechnen.<br />
10.3.1 Der Auftragnehmer hat die erbrachten Stun<strong>de</strong>n durch qualifizierte, die Leistung genau<br />
bezeichnen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nbelege nachzuweisen. Die Stun<strong>de</strong>nbelege mit Angabe <strong>de</strong>r Bearbeiter<br />
sind <strong>de</strong>m Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />
Unterlässt <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine fristgerechte Einreichung, hat er daraus resultieren<strong>de</strong><br />
Mehraufwendungen <strong>de</strong>s Auftraggebers bei <strong>de</strong>r Prüfung, z. B. durch die Einschaltung eines<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 6
sachverständigen Dritten zur Leistungsbewertung, zu tragen.<br />
VII.10.1<br />
10.3.2 Mit <strong>de</strong>r Unterzeichnung von Stun<strong>de</strong>nzetteln erkennt <strong>de</strong>r Auftraggeber die Leistungen nach Art<br />
und Umfang <strong>de</strong>r aufgelisteten Stun<strong>de</strong>n an. Die Prüfung <strong>de</strong>s Vergütungsanspruchs <strong>de</strong>m Grund<br />
und Höhe nach bleibt davon unberührt.<br />
10.4 Für die Erteilung von Auskünften über eigene Leistungen im Zuge <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />
erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine zusätzliche Vergütung.<br />
10.5 Nachfor<strong>de</strong>rungen nach erteilter (Teil-)Schlussrechnung sind ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber durfte aufgrund beson<strong>de</strong>rer Umstän<strong>de</strong> nicht davon ausgehen, dass <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer mit <strong>de</strong>r (Teil-) Schlussrechnung eine endgültige Bewertung seiner Leistungen<br />
vorgenommen hat.<br />
§ 11<br />
Abrechnung<br />
11.1 Sobald die vereinbarten Leistungen insgesamt vertragsgemäß erbracht sind, hat <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer sie prüffähig abzurechnen (Schlussrechnung).<br />
Er hat die Schlussrechnung übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge <strong>de</strong>r<br />
Leistungspositionen gemäß <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>rungsstruktur <strong>de</strong>r Anlage zu <strong>de</strong>n Spezifischen<br />
Leistungspflichten und <strong>de</strong>n Vergütungsregelungen (Honorar, Nebenkosten, Umsatzsteuer)<br />
<strong>de</strong>s Vertrages in <strong>de</strong>r Schlussrechnung einzuhalten und die in <strong>de</strong>n Vertragsbestandteilen<br />
enthaltenen Bezeichnungen zu verwen<strong>de</strong>n. Die zum Nachweis von Art und Umfang <strong>de</strong>r<br />
vertragsgemäß erbrachten Leistungen erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen sind <strong>de</strong>r Rechnung<br />
beizufügen.<br />
Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrags sind in <strong>de</strong>r Schlussrechnung beson<strong>de</strong>rs kenntlich<br />
zu machen und auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers getrennt abzurechnen.<br />
11.2 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 2 Monaten nach vertragsgemäßer Erbringung <strong>de</strong>r<br />
letzten Leistung eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Reicht <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine prüffähige Schlussrechnung nicht ein, obwohl ihm <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist dafür eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, so kann<br />
<strong>de</strong>r Auftraggeber die Schlussrechnung selbst auf Kosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers aufstellen. Die<br />
Ersatzschlussrechnung begrün<strong>de</strong>t dann ebenfalls die Fälligkeit <strong>de</strong>r Vergütungsfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers.<br />
§ 12<br />
Zahlungen<br />
12.1 Auf Antrag <strong>de</strong>s Auftragnehmers wer<strong>de</strong>n Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen<br />
vertragsgemäßen Leistungen und Nebenkosten einschließlich <strong>de</strong>s darauf entfallen<strong>de</strong>n bzw.<br />
dazu ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages gewährt. Die For<strong>de</strong>rungsaufstellung<br />
(Abschlagsrechnung) muss prüffähig sein.<br />
Auf Wunsch einer Vertragspartei kann ein Zahlungsplan vereinbart wer<strong>de</strong>n; zu <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Zahlungsterminen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer jeweils eine prüffähige Abschlagsrechnung<br />
vorzulegen. Erfolgt zum einzelnen Zahlungstermin keine Abschlagsrechnung, so ist <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber berechtigt, nach erfolgloser, angemessener, kurzer Nachfristsetzung für die<br />
Abschlagszahlung eine Ersatzabschlagsrechnung zu erstellen.<br />
Abschlagszahlungen wer<strong>de</strong>n 18 Werktage nach Zugang <strong>de</strong>r prüffähigen Abschlagsrechnung<br />
bzw. <strong>de</strong>r Versendung <strong>de</strong>r Ersatzabschlagsrechnung fällig.<br />
Als Sicherheit behält <strong>de</strong>r Auftraggeber von je<strong>de</strong>r Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von<br />
5 v.H. <strong>de</strong>s tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann statt<strong>de</strong>ssen auch eine<br />
Bankbürgschaft stellen.<br />
12.2 Wird nach Annahme <strong>de</strong>r Teil- / Schlusszahlung festgestellt, dass die Vergütung abweichend<br />
vom Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund unzutreffen<strong>de</strong>r anrechenbarer Kosten ermittelt wur<strong>de</strong>, so ist die<br />
Abrechnung zu berichtigen. Soweit Honorare aufgrund <strong>de</strong>r Kostenfeststellung zu berechnen<br />
sind, ist die Abrechnung ferner zu berichtigen, wenn sich infolge <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r<br />
Abrechnung <strong>de</strong>r Baumaßnahme Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r für die Berechnung <strong>de</strong>r Vergütung<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 7
VII.10.1<br />
maßgeben<strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten ergeben. Auftraggeber und Auftragnehmer sind<br />
verpflichtet, die sich danach ergeben<strong>de</strong>n Beträge zu erstatten. Sie können sich nicht auf einen<br />
etwaigen Wegfall <strong>de</strong>r Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.<br />
Die <strong>Ausgabe</strong>n <strong>de</strong>s Auftraggebers unterliegen <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung durch <strong>de</strong>n<br />
Rechnungshof. Die Rechnungsprüfung kann auch erst nach Ablauf mehrerer Jahre<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB) von Ansprüchen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers wegen Überzahlung <strong>de</strong>s Auftragnehmers von Ansprüchen aus<br />
ungerechtfertigter Bereicherung wegen insoweit festgestellter ungerechtfertigter Zahlungen<br />
bzw. Überzahlungen beginnt mit <strong>de</strong>r Kenntnis <strong>de</strong>s Auftraggebers vom Ergebnis <strong>de</strong>r<br />
Rechnungsprüfung, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Auftraggeber hatte bereits zuvor von <strong>de</strong>r Überzahlung<br />
Kenntnis o<strong>de</strong>r seine Unkenntnis war grob fahrlässig; § 199 Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Der<br />
Auftragnehmer muss bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Verjährungsfrist damit rechnen, dass er auf<br />
Erstattung dieser ungerechtfertigt gezahlten Beträge in Anspruch genommen wird.<br />
12.3 Im Falle <strong>de</strong>r Überzahlung hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet<br />
er innerhalb von 14 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach Zugang <strong>de</strong>s Rückfor<strong>de</strong>rungsschreibens nicht,<br />
befin<strong>de</strong>t er sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe<br />
von 8 v.H. über <strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>de</strong>s § 247 BGB zu zahlen.<br />
12.4 Unter Verzicht auf das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer ein, dass vertragliche und steuerliche For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland tätig wird, sowie vertragliche For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für<br />
Immobilienaufgaben und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebs bzw. <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sson<strong>de</strong>rvermögens <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland tätig wird,<br />
gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers an eine dieser Gebietskörperschaften bzw. <strong>de</strong>r<br />
vorgenannten Einrichtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s / <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s aufgerechnet wer<strong>de</strong>n .<br />
§ 13<br />
Kündigung durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
13.1 Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung <strong>de</strong>r beauftragten Leistung je<strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>n Vertrag<br />
kündigen.<br />
13.2 Kündigt <strong>de</strong>r Auftraggeber aus einem Grund, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so<br />
ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich<br />
jedoch anrechnen lassen, was er infolge <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrags an Kosten erspart o<strong>de</strong>r<br />
durch an<strong>de</strong>rweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Unternehmens / Büros erwirbt<br />
o<strong>de</strong>r zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 Satz 2, 2. Halbsatz BGB).<br />
Die ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten, vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n für<br />
- die Leistungen Entwurfsunterlage, Ausführungsplanung sowie Vorbereitung und<br />
Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe auf 40 v.H. <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung,<br />
- die Leistungen Objektüberwachung / Bauüberwachung, Überwachung <strong>de</strong>r Ausführung<br />
beziehungsweise <strong>de</strong>r Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung auf 60 v.H. <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Vergütung festgelegt,<br />
- die Leistungen Objektbetreuung / Dokumentation auf 90 v.H. <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung<br />
festgelegt,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, es wer<strong>de</strong>n geringere o<strong>de</strong>r höhere ersparte Aufwendungen o<strong>de</strong>r sonstige<br />
vergütungsmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong> von einer Vertragspartei nachgewiesen.<br />
13.3 Kündigt <strong>de</strong>r Auftraggeber aus einem Grund, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Auftragnehmer zu vertreten hat, hat <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer nur Anspruch auf Vergütung <strong>de</strong>r bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten<br />
Leistungen.<br />
13.4 Der Auftraggeber kann auch kündigen, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt<br />
o<strong>de</strong>r das Insolvenzverfahren beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren<br />
beantragt o<strong>de</strong>r ein solches Verfahren eröffnet wird o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Eröffnung mangels Masse<br />
abgelehnt wird. Der Auftragnehmer hat dann nur Anspruch auf Vergütung <strong>de</strong>r bis zur<br />
Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen.<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 8
VII.10.1<br />
13.5 Die Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages kann auf einen in sich abgeschlossenen Teil <strong>de</strong>r vertraglichen<br />
Leistung beschränkt wer<strong>de</strong>n. Das gilt auch für innerhalb <strong>de</strong>r einzelnen beauftragten<br />
Leistungsstufe zu erbringen<strong>de</strong> Einzelleistungen.<br />
Nach Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages o<strong>de</strong>r eines Teils davon ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, die<br />
bisher erbrachten Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die im Vertrag genannte Baumaßnahme<br />
zu nutzen und zu än<strong>de</strong>rn.<br />
Entstehen <strong>de</strong>m Auftraggeber durch die Kündigung nach 13.3 o<strong>de</strong>r 13.4 zusätzliche Kosten<br />
o<strong>de</strong>r Aufwendungen, z.B. durch Verzögerung <strong>de</strong>r Projektrealisierung o<strong>de</strong>r Weiterbeauftragung<br />
an einen Dritten, gehen sie zu Lasten <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />
13.6 Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie die Kündigung sind schriftlich zu erklären.<br />
Bei Kündigung nach Nr. 13.3 o<strong>de</strong>r 13.4 sind die Kündigungsgrün<strong>de</strong> in kurzer,<br />
nachvollziehbarer Weise im Kündigungsschreiben darzulegen.<br />
13.7 Der Auftragnehmer kann die Feststellung und Abnahme seiner bis zur Kündigung erbrachten<br />
Leistungen alsbald nach <strong>de</strong>r Kündigung verlangen; er hat danach unverzüglich eine prüffähige<br />
Rechnung über seine ausgeführten Leistungen vorzulegen.<br />
13.9 Die Ansprüche <strong>de</strong>r Vertragsparteien aus §§ 4, 5, 6, 14, 15, 16 und 18 AVB bleiben unberührt.<br />
§ 14<br />
Kündigung durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
14.1 Bei stufenweiser Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb einer Frist von<br />
einem Monat kündigen, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber die Leistungen für die jeweils folgen<strong>de</strong> Stufe<br />
erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen Stufe<br />
beauftragt. Hieraus erwachsen keiner Vertragspartei Scha<strong>de</strong>nsersatz-, Entschädigungs- o<strong>de</strong>r<br />
Vergütungsansprüche; die Ansprüche aus <strong>de</strong>n bis dahin erbrachten Leistungen bleiben<br />
unberührt.<br />
14.2 Im Übrigen kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Vertrag nur kündigen, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
- eine ihm obliegen<strong>de</strong> Handlung unterlässt und dadurch <strong>de</strong>n Auftragnehmer außerstan<strong>de</strong><br />
setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff BGB),<br />
- eine fällige Zahlung nicht leistet o<strong>de</strong>r sonst in Schuldnerverzug gerät.<br />
14.2.1 Die Kündigung ist erst zulässig, wenn eine vom Auftragnehmer gesetzte angemessene Frist<br />
zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist und in <strong>de</strong>r Fristsetzung mit Auffor<strong>de</strong>rung zur<br />
Nacherfüllung erklärt wor<strong>de</strong>n ist, dass <strong>de</strong>r Vertrag nach fruchtlosem Verlauf gekündigt wer<strong>de</strong>.<br />
14.2.2 Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie die Kündigung sind schriftlich zu erklären.<br />
Die Kündigungsgrün<strong>de</strong> sind in kurzer, nachvollziehbarer Weise im Kündigungsschreiben<br />
darzulegen; enthält die Kündigung keine Kündigungsgrün<strong>de</strong>, ist die Kündigung unwirksam.<br />
14.2.3 Die bis zur Kündigung erbrachten vertraglichen Leistungen sind nach <strong>de</strong>n vertraglich<br />
vereinbarten Vergütungsregelungen abzurechnen. Etwaige weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers bleiben unberührt.<br />
Für die ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten, vertraglichen Leistungen gilt § 13.2,<br />
2. Absatz AVB entsprechend.<br />
14.3 Die Ansprüche <strong>de</strong>r Vertragsparteien aus §§ 4, 5, 6, 13, 15, 16 und 18 AVB bleiben unberührt.<br />
§ 15<br />
Haftung und Verjährung<br />
15.1 Die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers aus Pflichtverletzungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers wie Mängel- und<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche richten sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften.<br />
15.2 Die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers beginnt mit<br />
Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen gemäß § 9 AVB.<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 9
§ 16<br />
Haftpflichtversicherung<br />
VII.10.1<br />
16.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während <strong>de</strong>r gesamten<br />
Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines<br />
Scha<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz in Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag genannten<br />
Deckungssummen besteht.<br />
16.2 Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis <strong>de</strong>s<br />
Fortbestehens <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />
16.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit<br />
Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet,<br />
unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und<br />
nachzuweisen.<br />
§ 17<br />
Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />
17.1 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen<br />
dort zu erbringen sind, im Übrigen <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
17.2 Bei Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer zunächst die Fachaufsicht führen<strong>de</strong><br />
Stelle <strong>de</strong>s Auftraggebers anrufen. Streitigkeiten berechtigen <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht, die<br />
Arbeiten einzustellen.<br />
17.3 Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 <strong>de</strong>r Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet<br />
sich <strong>de</strong>r Gerichtsstand für Streitigkeiten nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>r für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />
§ 18<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
18.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit <strong>de</strong>r Vertretung<br />
beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Fe<strong>de</strong>rführung.<br />
Es vertritt alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>m Auftraggeber gegenüber.<br />
Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus <strong>de</strong>m Arbeitsgemeinschaftsvertrag<br />
ergeben, sind gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber unwirksam.<br />
18.2 Für die Erfüllung <strong>de</strong>r vertraglichen Verpflichtungen haftet je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsgemeinschaft auch nach <strong>de</strong>ren Auflösung gesamtschuldnerisch.<br />
18.3 Die Zahlungen wer<strong>de</strong>n mit befreien<strong>de</strong>r Wirkung für <strong>de</strong>n Auftraggeber ausschließlich an <strong>de</strong>n im<br />
Vertrag genannten Vertreter <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>ssen schriftlicher Weisung<br />
geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft.<br />
§ 19<br />
Anwendbares Recht, Schriftform, Sprache<br />
19.1 Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />
19.2 Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform.<br />
19.3 Für die Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags gilt ausschließlich die <strong>de</strong>utsche Sprache. .<br />
© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 10
Auftragsnummer:<br />
VII.10.2<br />
Zu § 6, Spezifische Leistungspflichten<br />
Leistungsumfang Gebäu<strong>de</strong> (Geb) und/o<strong>de</strong>r raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Ausbau (rA)<br />
Leistungsstufe 1<br />
Haushaltsunterlage-Bau / Entwurfsunterlage-Bau / Bauunterlage<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Geb rA<br />
Teilleistungen v. H.<br />
Analysieren <strong>de</strong>r übergebenen Unterlagen nach § 3 <strong>de</strong>s Vertrags 0,25 0,25<br />
Abstimmen <strong>de</strong>r Randbedingungen und Zielkonflikte unter Wahrung <strong>de</strong>r Zielvorgaben 0,25 0,5<br />
Aufstellen <strong>de</strong>s Zielkatalogs für die weiteren Planungsschritte mit Erstellung <strong>de</strong>s Zeitund<br />
Ablaufplanes nach <strong>de</strong>n vorgegebenen Projektzielen<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>s Planungskonzepts einschließlich <strong>de</strong>r Untersuchung von alternativen<br />
Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anfor<strong>de</strong>rungen mit zeichnerischer Darstellung<br />
und Bewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellung, Strichskizzen, ggf.<br />
mit erläutern<strong>de</strong>n Angaben<br />
0,25 0,25<br />
2,5 3,0<br />
Integrieren <strong>de</strong>r Leistungen an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter 0,75 0,25<br />
Klären <strong>de</strong>r wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen,<br />
bauphysikalischen, wirtschaftlichen, arbeitsschutzrechtlichen, energiewirtschaftlichen<br />
(z. B. hinsichtlich rationelle Energieverwendung und <strong>de</strong>r Verwendung erneuerbarer<br />
Energie), und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und<br />
Bedingungen, sowie <strong>de</strong>r Belastung und Empfindlichkeit <strong>de</strong>r betroffen Ökosysteme<br />
und Erläuterungen dazu unter Verwendung <strong>de</strong>s Musters 7 RLBau / RBBau<br />
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7.500 € anrechenbare Kosten:<br />
Erfassen, Bewerten und Erläutern <strong>de</strong>r ökosystemaren Strukturen und<br />
Zusammenhänge, z. B. Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt<br />
Darstellen <strong>de</strong>r räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläutern<strong>de</strong>n<br />
Angaben, insbeson<strong>de</strong>re zur Gelän<strong>de</strong>gestaltung, Biotopverbesserung und -<br />
vernetzung, zur vorhan<strong>de</strong>nen Vegetation, zur Neupflanzung und zur<br />
Flächenverteilung <strong>de</strong>r Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- und Sportflächen<br />
Klären <strong>de</strong>r Randgestaltung und <strong>de</strong>r Anbindung an die Umgebung<br />
Führen von Abstimmungen mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten über die<br />
Genehmigungsfähigkeit<br />
1,0 1,0<br />
Anteilig in<br />
<strong>de</strong>n übrigen<br />
Grundleistungen<br />
enthalten<br />
0,1 ...1)<br />
Vorverhandlungen mit <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n über die Genehmigungsfähigkeit 0,15 ...1)<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r Kosten und Aufstellen <strong>de</strong>r Kostenschätzung nach DIN 276 min<strong>de</strong>stens<br />
geglie<strong>de</strong>rt in die erste Ebene <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung unter Verwendung <strong>de</strong>s Musters 5 1,5 1,5<br />
RLBau / RBBau<br />
Zusammenstellen und Übergeben aller Vorplanungsergebnisse 0,25 0,25<br />
Summe<br />
1) sofern diese Leistung erfor<strong>de</strong>rlich ist, sind die übrigen Orientierungsansätze für die Teilleistungen dieser Phase<br />
entsprechend aufzuteilen (Gesamtsumme Ph. 2 rA: max. 7 v.H.)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.10.2<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung ) Geb rA<br />
Teilleistungen v. H.<br />
Durcharbeiten <strong>de</strong>s Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung <strong>de</strong>r zeichnerischen<br />
Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler,<br />
technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, arbeitsschutzrechtlicher,<br />
energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anfor<strong>de</strong>rungen unter<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlicher Beteiligter bis zum<br />
vollständigen bauaufsichtlich genehmigungsfähigen Entwurf<br />
2,0 2,5<br />
Integrieren <strong>de</strong>r Leistungen an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter. 0,5 0,25<br />
Erläuterungsbericht (Objektbeschreibung) unter Verwendung <strong>de</strong>s Musters 7 RLBau /<br />
RBBau mit Anlagen unter Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer fachlich Beteiligter<br />
Zeichnerisches Darstellen <strong>de</strong>s Entwurfs § 6.1.1. Nachweisen <strong>de</strong>r Planungsdaten zur<br />
Kostenberechnung in <strong>de</strong>n Entwurfsplänen<br />
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7.500 € anrechenbarer Kosten :<br />
Erstellen <strong>de</strong>s Entwurfes im Maßstab 1:500 bis 1:1000, insbeson<strong>de</strong>re mit Angaben zur<br />
Verbesserung <strong>de</strong>r Biotopfunktion zur Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und<br />
Entwicklungs-maßnahmen sowie zu differenzierten Bepflanzung;<br />
Ergänzend bei raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbauten:<br />
Erstellen <strong>de</strong>s Entwurfes im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbeson<strong>de</strong>re mit Einzelheiten <strong>de</strong>r<br />
Wandabwicklung, Fach-, Licht- und Materialgestaltung, ggf. auch Detailpläne<br />
mehrfach wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>r Raumgruppen<br />
Führen von Abstimmungen mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten über die<br />
Genehmigungsfähigkeit<br />
Führen von Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n über die<br />
Genehmigungsfähigkeit<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r Kosten und Aufstellen <strong>de</strong>r Kostenberechnung nach DIN 276<br />
min<strong>de</strong>stens geglie<strong>de</strong>rt in die zweite Ebene* / dritte Ebene * <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung<br />
unter Verwendung <strong>de</strong>s Musters 6 RLBau / RBBau<br />
Kontrollieren <strong>de</strong>r Kosten durch Vergleich <strong>de</strong>r Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r<br />
Kostenschätzung in allen Kostengruppen; bei mehreren Objekten jeweils getrennt<br />
und dann im Ergebnis zusammengefasst.<br />
Land:<br />
Zusammenfassen und übergeben <strong>de</strong>r Unterlagen zur Haushaltsunterlage-Bau nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r RLBau<br />
Bund:<br />
Zusammenfassen und übergeben <strong>de</strong>r Unterlagen zur Entwurfsunterlage Bau /<br />
Bauunterlage gemäß F 2 RBBau<br />
0,4 0,5<br />
5,0<br />
5,0<br />
./.<br />
./. 2,5<br />
0,25 ...2)<br />
0,65 ...2)<br />
1,5 2,0<br />
0,5 0,75<br />
0,2 0,5<br />
Summe<br />
2) sofern diese Leistung erfor<strong>de</strong>rlich ist, sind die übrigen Orientierungsansätze für die Teilleistungen dieser Phase<br />
entsprechend aufzuteilen (Gesamtsumme Ph. 3 rA: max. 14 v.H.)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
Auftragsnummer:<br />
VII.10.2<br />
Leistungen für das bauaufsichtliche Verfahren Geb rA<br />
Teilleistungen v. H.<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Vorlagen für die nach <strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Genehmigungen o<strong>de</strong>r Zustimmungen nach Bauvorlagenverordnung<br />
(BauVorlV) einschließlich <strong>de</strong>r ggf. erfor<strong>de</strong>rlichen Anträge auf Ausnahmen und/ o<strong>de</strong>r<br />
Befreiungen unter Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
Übergeben dieser Unterlagen<br />
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7.500 € anrechenbarer Kosten sowie bei<br />
raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbauten:<br />
Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmung und<br />
Genehmigungen<br />
Vervollständigen und Anpassen <strong>de</strong>r Planungsunterlagen, Beschreibungen und<br />
Berechnungen nach Maßgabe <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>s bauaufsichtlichen Verfahrens unter<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
Summe<br />
4,0 1,25<br />
Anteilig in <strong>de</strong>r<br />
o.g.<br />
Grundleistung<br />
enthalten<br />
1,5 0,75<br />
Vorgezogene Teilleistungen aus <strong>de</strong>r Leistungsstufe 2 Geb rA<br />
v. H.<br />
Summe<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen für die Leistungsstufe 1 Geb rA<br />
Teilleistungen<br />
Untersuchen verschie<strong>de</strong>ner Lösungsmöglichkeiten mit überschlägiger<br />
Berechnung für <strong>de</strong>n Wärmeschutz und die Energieeinsparung gemäß <strong>de</strong>n<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung (EnEV) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Beiträge von an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten.<br />
Erstellen <strong>de</strong>r prüfbaren Berechnungen mit grafischer Darstellung <strong>de</strong>r<br />
Systemgrenze und <strong>de</strong>r Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung <strong>de</strong>s Jahres-<br />
Primärenergiebedarfs bzw. <strong>de</strong>s spezifischen Transmissionswärmeverlustes<br />
nach <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r EnEV festgelegten Nachweisverfahren unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beiträge von an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten.<br />
Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises gem. Abschnitt 5 EnEV auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
<strong>de</strong>s berechneten Energiebedarfs sowie <strong>de</strong>ssen Fortschreibung auf <strong>de</strong>n Stand<br />
<strong>de</strong>r übergebenen Baumaßnahme.<br />
Nachweis <strong>de</strong>s sommerlichen Wärmeschutzes in Hinblick auf die Einhaltung<br />
<strong>de</strong>r Sonneneintragskennwerte und <strong>de</strong>r Kühlleistung nach Anlage 1 Nr. 3<br />
(Wohngebäu<strong>de</strong>)* / Anlage 2 Nr. 4 (Nichtwohngebäu<strong>de</strong>)* EnEV i.V. mit DIN<br />
4108-Teil 2, Abschnitt 8 (Vereinfachter Nachweis).<br />
GastStKr-US: Nachweis spezieller Anfor<strong>de</strong>rungen über , die gemäß<br />
Nr. 4.1.2 RiABG über <strong>de</strong>utsches Recht hinausgehen<br />
GastStKr-US: Nachweis spezieller Brandschutzanfor<strong>de</strong>rungen, die gemäß<br />
Nr. 4.1.2 RiABG über <strong>de</strong>utsches Recht hinausgehen<br />
Summe<br />
v. H. / € pauschal<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
Auftragsnummer:<br />
VII.10.2<br />
Leistungsstufe 2<br />
Ausführungsplanung<br />
Leistungen für die Ausführungsplanung Geb rA<br />
Teilleistungen v. H.<br />
Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 (stufenweise Erarbeitung und<br />
Darstellung bis zur ausführungsreifen Lösung) unter Berücksichtigung<br />
städtebaulicher, gestalterische, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,<br />
wirtschaftlicher (Nachweis u. a. durch Verwendung Muster 6 RBBau min<strong>de</strong>stens bis<br />
zur 3. Glie<strong>de</strong>rungsebene <strong>de</strong>r DIN 276), energiewirtschaftlicher (z. B. hinsichtlich<br />
rationeller Energieverwendung und <strong>de</strong>r Verwendung erneuerbarer Energien)<br />
arbeitsschutzrechtlicher und landschaftsöko-logischer Anfor<strong>de</strong>rungen unter<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter bis zur<br />
ausführungsreifen Lösung<br />
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7.500 EUR anrechenbaren Kosten: DINgemäßes<br />
zeichnerisches Darstellen <strong>de</strong>s Objekts mit allen für die Ausführung<br />
notwendigen Einzelangaben, z. B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und<br />
Konstruktionszeichnungen, je nach Art <strong>de</strong>s Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Bepflanzungspläne mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen textlichen Ausführungen.<br />
Ergänzend bei raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbauten: Detailliertes Darstellen <strong>de</strong>r Räume und<br />
Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen textlichen Ausführungen;<br />
Materialbestimmung.<br />
DIN- gemäßes zeichnerisches Darstellen <strong>de</strong>s Objekts mit allen für die Ausführung<br />
notwendigen Einzelangaben, z. B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und<br />
Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 (siehe auch § 6.2.1)<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Grundlagen für die an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten und<br />
Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung<br />
Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungspläne während <strong>de</strong>r Objektausführung bis zur<br />
Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r tatsächlich zu realisieren<strong>de</strong>n Ausführung<br />
5,0<br />
5,0<br />
./.<br />
./. 5,0<br />
15,0 16,5<br />
2,5 1,0<br />
2,5 2,5<br />
Summe<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen für die Leistungsstufe 2 Geb rA<br />
Teilleistungen<br />
v. H. / € pauschal<br />
Optimierung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beiträge von<br />
an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten. Erstellung erfor<strong>de</strong>rlicher <strong>de</strong>taillierter<br />
Nachweise insbeson<strong>de</strong>re zu Wärmebrücken, Son<strong>de</strong>rbauteilen, Speichermassen,<br />
solaren und internen Wärmegewinnen. *<br />
GastStKr-US: Vorlage Leistungsverzeichnisse gemäß Nr. 7.3.2 RiABG(US) mit<br />
geschätzten Preisen<br />
GastStKr-US: Bauzeitenplan gemäß Nr. 7.6 RiABG(US) einschl. Fortschreibung<br />
Summe<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
Auftragsnummer:<br />
VII.10.2<br />
Leistungsstufe 3<br />
Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Leistungen für die Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe Geb rA<br />
Teilleistungen v. H.<br />
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von<br />
Leistungsbeschreibungen unter Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung 3,5 2,25<br />
fachlich Beteiligter<br />
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach<br />
Leistungsbereichen insbeson<strong>de</strong>re nach Maßgabe <strong>de</strong>r Richtlinien <strong>de</strong>s Handbuches für<br />
die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaates 5,5 4,5<br />
Bayern (<strong>VHB</strong> Bayern) und unter Verwendung <strong>de</strong>r Standardleistungsbücher für das<br />
Bauwesen<br />
Abstimmen und Koordinieren <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligten einschließlich Erarbeiten von Beiträgen zur Erstellung <strong>de</strong>r<br />
1,0 0,25<br />
Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen (BVB) und Übergeben dieser Unterlagen<br />
Summe<br />
Leistungen für die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Teilleistungen v. H.<br />
Prüfen und Werten <strong>de</strong>r Angebote unter Verwendung aller während <strong>de</strong>r<br />
Leistungsstufen 2 und 3 erbrachten Beiträge <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten 1,2 1,0<br />
Abstimmen und Zusammenstellen <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten, die an <strong>de</strong>r<br />
Vergabe mitwirken<br />
Teilnehmen an und Auswerten <strong>de</strong>r Verhandlungen mit Bietern und<br />
Erstellen <strong>de</strong>r Vergabevorschläge unter Verwendung <strong>de</strong>r <strong>VHB</strong>- Muster<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r Kosten und Aufstellen <strong>de</strong>s Kostenanschlages nach DIN 276,<br />
min<strong>de</strong>stens geglie<strong>de</strong>rt in die dritte Ebene <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung unter Verwendung<br />
<strong>de</strong>s Musters 6 RLBau/RBBau, bestehend aus Einheits- o<strong>de</strong>r Pauschalpreisen <strong>de</strong>r<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Angebote (siehe § 6.3.3), vervollständigt durch ortsübliche Marktpreise,<br />
z.B. durch ausgepreiste Leistungsverzeichnisse<br />
und <strong>de</strong>r Prüfung von Nachträgen von bauausführen<strong>de</strong>n Firmen gemäß <strong>de</strong>m<br />
Leitfa<strong>de</strong>n für die Vergütung von Nachträgen (<strong>VHB</strong> / VHL)<br />
Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>s Kostenanschlags mit <strong>de</strong>r Kostenberechnung in<br />
allen Kostengruppen und min<strong>de</strong>stens unter Verwendung <strong>de</strong>r Muster 16 – 17 RBBau<br />
o<strong>de</strong>r gleichwertigen Unterlagen;<br />
bei mehreren Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst.<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
Summe<br />
0,2 0,1<br />
0,2 0,2<br />
1,0 0,75<br />
0,3 0,2<br />
0,1 0,1<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen für die Leistungsstufe 3 Geb rA<br />
Teilleistungen<br />
v. H. / € pauschal<br />
Summe<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
Auftragsnummer:<br />
VII.10.2<br />
Leistungsstufe 4<br />
Leistungen für die Objektüberwachung / Bauüberwachung<br />
Leistungen für die Überwachung<br />
Geb rA<br />
Teilleistungen v. H.<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Objekts von Beginn an durch ausreichen<strong>de</strong><br />
Kontrollen auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n bauaufsichtlichen Belangen, <strong>de</strong>n<br />
Ausführungsplänen und <strong>de</strong>n Leistungsbeschreibungen, <strong>de</strong>n allgemein anerkannten<br />
Regeln <strong>de</strong>r Technik und <strong>de</strong>n sonstigen einschlägigen Vorschriften sowie allen<br />
materiellrechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen<br />
12,5<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Bauarbeiten auf <strong>de</strong>r Baustelle<br />
12,5<br />
Beaufsichtigen durch Inaugenscheinnahme von scha<strong>de</strong>nsgeneigten Leistungen und<br />
solchen Leistungen, die eine beson<strong>de</strong>re Sorgfalt <strong>de</strong>r Ausführung verlangen, sowie<br />
von Leistungen, <strong>de</strong>ren Ergebnisse durch die nachfolgen<strong>de</strong> Bautätigkeit nicht mehr<br />
zugänglich sind<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Ausführung von Tragwerken nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HOAI<br />
./.<br />
auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m Standsicherheitsnachweis<br />
Koordinieren <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Objektüberwachung fachlich Beteiligten 0,5 0,5<br />
Überwachen und Detailkorrektur von vorgefertigten Bauteilen 0,5 0,5<br />
Aufstellen, Überwachen und Fortschreibung <strong>de</strong>s Terminplanes (Balkendiagramm)<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r Vertragsfristen<br />
1,0 1,0<br />
Führen <strong>de</strong>s Bautagebuches gemäß <strong>VHB</strong> / VHL (Richtlinie zum Führen <strong>de</strong>s<br />
Bautagebuches) unter Verwendung <strong>de</strong>s darin enthaltenen Formblattes<br />
0,5 0,5<br />
Erstellen <strong>de</strong>s gemeinsamen Aufmasses zusammen mit <strong>de</strong>n bauausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen jeweils nach Baufortschritt unabhängig von Rechnungszugängen<br />
3,2 3,2<br />
Organisieren und Durchführen <strong>de</strong>r Abnahmen und <strong>de</strong>r Feststellungen gemäß § 4<br />
Abs. 10 VOB/B nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Leistung unter Mitwirkung an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung und <strong>de</strong>r Objektüberwachung<br />
fachlich Beteiligter einschließlich<br />
Feststellen <strong>de</strong>r Abnahmereife <strong>de</strong>r Leistungen und <strong>de</strong>s Leistungszustan<strong>de</strong>s<br />
gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B<br />
1,5 1,5<br />
Einholen <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen, wie z. B. Bedienungsanleitungen,<br />
Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise<br />
Erstellen <strong>de</strong>r Abnahmeprotokolle gemäß <strong>VHB</strong>/VHL sowie <strong>de</strong>r<br />
Feststellungsnie<strong>de</strong>rschriften<br />
Antrag auf behördliche Abnahmen (öffentlich-rechtlicher Art) und Teilnahme daran 0,5 0,5<br />
Durchführen <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung gemäß § 6.4.3 5,0 5,0<br />
Feststellen <strong>de</strong>r Kosten und Aufstellen <strong>de</strong>r Kostenfeststellung nach DIN 276<br />
Nur Bund: unter Verwendung <strong>de</strong>r digitalen Erhebungsformulare gemäß K 6 Nr. 2 1,0 1,0<br />
RBBau<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>s Objekts nach Maßgabe RLBau / RBBau<br />
einschließlich Zusammenstellen und Übergeben <strong>de</strong>r dafür erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Unterlagen, z. B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle,<br />
1,5 1,5<br />
Übereinstimmungsnachweise, Bautagebuch<br />
Auflisten <strong>de</strong>r Verjährungsfristen für Mängelansprüche 0,3 0,3<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Beseitigung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistungen festgestellten<br />
Mängel<br />
1,0 1,0<br />
Kontinuierliche Kostenkontrolle ab <strong>de</strong>r ersten Zuschlagserteilung durch<br />
Überprüfung <strong>de</strong>r Leistungsabrechnungen <strong>de</strong>r bauausführen<strong>de</strong>n Unternehmen im<br />
Vergleich zu <strong>de</strong>n Vertragspreisen und <strong>de</strong>m Kostenanschlag unter Verwendung <strong>de</strong>s 2,0 2,0<br />
Muster 18 RBBau o<strong>de</strong>r gleichwertig; bei mehreren Objekten jeweils getrennt und<br />
dann im Ergebnis zusammengefasst.<br />
Summe<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6
Auftragsnummer:<br />
VII.10.2<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen für die Leistungsstufe 4 Geb rA<br />
Teilleistungen<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Überwachung wichtiger Ausführungsarbeiten und <strong>de</strong>r<br />
Durchführung von bauphysikalischen Messungen, Dichtheitsprüfungen<br />
etc. gem. § 6 EnEV.<br />
Durchführung von erfor<strong>de</strong>rlichen Simulationsberechnungen zu<br />
Wärmeverteilung, Aufheizung, Luftströmung etc.<br />
Erstellung <strong>de</strong>r nach § 23 Abs. 3 EnEV erfor<strong>de</strong>rlichen Nachweise für<br />
Bauteile, für die eine Bewertung im Hinblick auf die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
EnEV aufgrund anerkannter Regeln <strong>de</strong>r Technik nicht möglich ist, weil<br />
solche Regeln nicht vorliegen o<strong>de</strong>r wesentlich von ihnen abgewichen<br />
wird.<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Energiebedarfs<br />
gem. § 16 EnEV und Anlage 6 (Wohngebäu<strong>de</strong>)* / Anlage 7<br />
(Nichtwohngebäu<strong>de</strong>)* und Anlage 8 zur EnEV sowie <strong>de</strong>ssen<br />
Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Än<strong>de</strong>rungen im Zuge von<br />
Planung und Ausführung.<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s<br />
Energieverbrauchs gem. § 16 EnEV und Anlage 6 (Wohngebäu<strong>de</strong>)* /<br />
Anlage 7 (Nichtwohngebäu<strong>de</strong>)* und Anlage 9 zur EnEV sowie <strong>de</strong>ssen<br />
Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Än<strong>de</strong>rungen im Zuge von<br />
Planung und Ausführung.<br />
v.H. / € pauschal<br />
Summe<br />
Leistungsstufe 5<br />
Leistungen für die Objektbetreuung und Dokumentation<br />
Leistungen für die Objektbetreuung und Dokumentation Geb rA<br />
Teilleistungen v. H.<br />
Begehen <strong>de</strong>s Objektes zur Mängelfeststellung vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />
Verjährungsfristen <strong>de</strong>r Mängelansprüche gegenüber <strong>de</strong>n bauausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Beseitigung von Mängeln, die innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Verjährungsfristen <strong>de</strong>r Mängelansprüche, längsten jedoch bis zum Ablauf<br />
<strong>de</strong>r Verjährungsfrist <strong>de</strong>r letzten Mängelbeseitigungsleistung<br />
0,5 0,5<br />
1,0 1,0<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,25 0,25<br />
Systematisches Zusammenstellen <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellungen <strong>de</strong>s<br />
Objekts (letzter Stand <strong>de</strong>r Entwurfs-, Ausführungs- und Detailpläne) in<br />
zweifacher Ausfertigung und digital und <strong>de</strong>r rechnerischen Ergebnisse<br />
(Kosten, Flächen, Rauminhalte) Bund: unter Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Erhebungsformulare nach K 6 Nr. 2 RBBau<br />
1,25 1,25<br />
Summe<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7
Auftragsnummer:<br />
VII.10.2<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen für die Leistungsstufe 5 Geb rA<br />
Teilleistungen<br />
Anfertigen von Baubestandszeichnungen nach Maßgabe F.1.3 RLBau */<br />
H.2 RBBau * und gemäß Anlage VI.4,<br />
GastStKr-US: Ausfertigung gemäß Nr. 7.7.1 RiABG (US)<br />
Erstellen eines digitalen Raumbuches nach § 14<br />
Summe<br />
v. H. / € pauschal<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8
VII.10.4<br />
Auftragsnummer:<br />
Liste <strong>de</strong>r Fachlich Beteiligten<br />
Für die Erbringung folgen<strong>de</strong>r Leistungen sind vorgesehen bzw. bereits beauftragt:<br />
Leistung<br />
Auftragnehmer<br />
Projektsteuerung (siehe <strong>de</strong>s Vertrages) *<br />
Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordination *<br />
Tragwerksplanung *<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Tragwerksplanung *<br />
Technische Ausrüstung: *<br />
Anlagengruppe<br />
Anlagengruppe<br />
Anlagengruppe<br />
Anlagengruppe<br />
Freianlagen *<br />
Ingenieurbauwerke *<br />
Thermische Bauphysik *<br />
Bau- und Raumakustik *<br />
Vermessung *<br />
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung *<br />
Fachgutachter für Brandschutz *<br />
Denkmalpflegegutachten *<br />
Schadstoffkataster für das Projekt *<br />
Schadstoffkataster für das Grundstück *<br />
Lichtplanung *<br />
Fassa<strong>de</strong>nplanung *<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 1
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
Liegenschaft<br />
Maßnahme<br />
Objekt<br />
Ingenieurvertrag<br />
- Technische Ausrüstung -<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Freistaat Bayern *<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
diese(r) vertreten durch<br />
diese(r) vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
§ 9<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Fachlich Beteiligte<br />
Termine und Fristen<br />
Vergütung<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Datenverarbeitung<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Anlagen<br />
VI.1<br />
VI.3<br />
VI.4<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />
ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsvermerke<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 ZVB Einsatz virtueller Raum *<br />
VI.6<br />
VI.11<br />
ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
VI.7 Sicherheitsmaßnahmen schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RiSBau) *<br />
VI.7.1 ZVB - Schutzzone *<br />
VI.7.2 ZVB - Sperrzone *<br />
VI.8 ZVB Zugang US-Liegenschaften *<br />
VI.9 ZVB für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 2 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages sind Fachplanungen <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung nach § 51 ff HOAI,<br />
für<br />
eine bauliche Anlage *<br />
eine Baumaßnahme, bestehend aus mehreren Gebäu<strong>de</strong>n (siehe Anlage) *<br />
ein Ingenieurbauwerk *<br />
mit einer HNF von m²<br />
mit einer NF von .m²<br />
mit einer Geschossfläche von m²<br />
die/das in <strong>de</strong>r Liegenschaft *<br />
*, (Straße) *, (Ort) *<br />
die/das auf <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>n Grundstück/en (Fl.st.Nr ) *<br />
Größe *<br />
Gesamtfläche aller Flurstücke: m² *<br />
neu gebaut * umgebaut * erweitert * instand gesetzt * mo<strong>de</strong>rnisiert * *<br />
wer<strong>de</strong>n soll<br />
Die Baumaßnahme ist Teil <strong>de</strong>s Gesamtvorhabens *<br />
Die Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt * und<br />
aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />
Die Leistungen umfassen die Fachplanungen <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung folgen<strong>de</strong>r Anlagengruppen<br />
nach § 51 Abs. 2 HOAI:<br />
1.1.1 Abwasser- Wasser- und Gasanlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />
1.1.2 Wärmeversorgungsanlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />
1.1.3 Lufttechnische Anlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />
1.1.4 Starkstromanlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />
1.1.5 Fernmel<strong>de</strong>- und informationstechnische Anlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />
1.1.6 För<strong>de</strong>ranlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />
1.1.7 Nutzungsspezifische Anlagen, einschließlich maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in<br />
Ingenieurbauwerken<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 3 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
1.1.8 Gebäu<strong>de</strong>automation<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />
Bund:<br />
1.1.9 * Sonstige Technik<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />
§ 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />
2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen bzw. folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu erfüllen:<br />
2.2.1 Für das Aufstellen <strong>de</strong>r Haushalts-/Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />
<strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />
die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />
vom (Anlage) *<br />
Die Baukosten für die Baumaßnahme (gemäß Formblatt ABG 3) * dürfen <strong>de</strong>n Betrag von<br />
€ nicht überschreiten (Kostenobergrenze). Diese Kosten umfassen die Kostengruppe 400 nach<br />
DIN 276-1: 2008-12.<br />
Davon entfallen auf die *<br />
Kostengruppe 410: € *<br />
Kostengruppe : € *<br />
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten<br />
wird.<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer alle Möglichkeiten<br />
zur Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s unter Beachtung <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />
Quantitäts-, Qualitäts- und Terminziele unter Wahrung <strong>de</strong>s vom Auftraggeber gebilligten<br />
Planungskonzeptes auszuschöpfen. Er hat dabei die Grundsätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und<br />
Sparsamkeit sowohl beim Bau als auch beim Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s einzeln wie im Zusammenhang<br />
zu beachten.<br />
Die Planung muss Betriebsabläufe funktionell optimieren und ermöglichen, die künftigen Betriebs-<br />
und Unterhaltungskosten <strong>de</strong>s Objektes in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n funktionalen Nutzungszielen<br />
gering zu halten.<br />
Baukosten dürfen nicht mit <strong>de</strong>r Folge eingespart wer<strong>de</strong>n, dass die absehbaren Betriebs-,<br />
Verbrauchs- o<strong>de</strong>r Instandhaltungskosten so steigen, dass die Einsparungen dadurch ausgeglichen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Kostenermittlungen sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r DIN 276-1:2008-12 zu erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Kostenkontrolle durch Umglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kostengruppen<br />
nach DIN 276-1: 2008-12 in vergabeorientierte Kostenkontrolleinheiten (KKE), sowie Rückkopplung<br />
von vergabeorientierten Kostenkontrolleinheiten zu Kostengruppen, auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Muster<br />
16-18 <strong>de</strong>r RBBau o<strong>de</strong>r gleichwertiger Instrumente/Formulare durchzuführen und kontinuierlich<br />
fortzuschreiben.<br />
Folgen<strong>de</strong> weitere For<strong>de</strong>rungen und Anregungen <strong>de</strong>s Auftraggebers:*<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte (Anlage) *<br />
(Anlage) *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 4 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
2.2.2 Für die weitere Bearbeitung (3.3 - 3.6):<br />
Die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />
Die mit <strong>de</strong>r Einverständniserklärung <strong>de</strong>s Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau<br />
(Anlage) *<br />
2.2.3 Hinsichtlich <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze wird ausdrücklich auf § 1 Nr. 1.6 AVB hingewiesen.<br />
Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer, im Rahmen <strong>de</strong>r vorgegebenen Qualitäts- und<br />
Terminziele sowie <strong>de</strong>s vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzepts, alle Möglichkeiten zur<br />
Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>s Objektes auszuschöpfen.<br />
Abweichungen von 2.2.1 und 2.2.2 bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften und<br />
Regelwerke zu beachten:<br />
„Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung<br />
2.4 Die Baumaßnahme ist<br />
ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />
genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />
Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />
3.1 Auftragsumfang<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2.<br />
Er beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.6 - einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen - zu übertragen.<br />
Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />
dass die Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist und entsprechen<strong>de</strong> Mittel für die Baumaßnahme<br />
bereit stehen.*<br />
die Einhaltung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständniserklärung<br />
<strong>de</strong>s Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber<br />
innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe<br />
zumin<strong>de</strong>st die Leistungen <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufe übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />
<strong>de</strong>r Baumaßnahme zu beschränken.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen nach 3.3 bis 3.6 besteht nicht.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />
ableiten.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 5 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
3.2 Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau / <strong>de</strong>r Beiträge zur Haushaltsunterlage - Bau<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r RLBau, *<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Entwurfsunterlage-Bau / <strong>de</strong>r Beiträge zur Entwurfsunterlage - Bau<br />
nach Abschn. F 2.2 RBBau, *<br />
einschließlich aller für die bauaufsichtliche Behandlung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen und Angaben.<br />
3.2.1 Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 53 Abs. 1 S. 2 Nrn. 2, 3 und 4 HOAI ohne<br />
- Einreichen <strong>de</strong>r Unterlagen ...<br />
- … noch notwendige Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n (aus Leistungsphase 4 lit. a Anlage 14<br />
HOAI)<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen o<strong>de</strong>r Teile <strong>de</strong>r Leistungen entfallen, weil sie bereits mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r<br />
ES - Bau - erbracht sind:<br />
*<br />
Die Leistung <strong>de</strong>s § 53 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 HOAI (Genehmigungsplanung) ist für folgen<strong>de</strong> Anlagen<br />
zu erbringen:<br />
*<br />
Der Auftragnehmer hat diejenigen Pläne, Berechnungen und Beschreibungen vorzulegen, die zu<br />
Erfüllung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r RLBau / RBBau * erfor<strong>de</strong>rlich sind, dies sind insbeson<strong>de</strong>re Pläne<br />
für:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
- Schaltschemata – soweit zum Verständnis von Funktionsabläufen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
- Beitrag zum Erläuterungsbericht nach Muster 7 RLBau / RBBau. * mit Anlagen<br />
- Beitrag zur Aufstellung <strong>de</strong>r Kosten für je<strong>de</strong> einzelne Anlagengruppe nach Muster 6 RLBau /<br />
RBBau unterteilt nach Kostengruppen <strong>de</strong>r Kostenberechnung mit allen erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen<br />
und Angaben.<br />
3.2.2 Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
3.2.2.1 Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis für:<br />
*<br />
3.2.2.2 Betriebskostenberechnung für:<br />
3.3 Ausführungsplanung<br />
*<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Ausführungsplanung nach Maßgabe RLBau / RBBau *<br />
Das sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen <strong>de</strong>s § 53 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 HOAI:<br />
Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung<br />
<strong>de</strong>r Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen sowie unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>r durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen<br />
Lösung.<br />
Darauf aufbauend hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer anzufertigen, vorzulegen und auf <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Ausschreibungsergebnisse<br />
fortzuschreiben:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 6 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
3.3.1 Ausführungsplanung mit Schlitz- und Durchbruchsplänen für die Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />
*<br />
3.3.2 Ausführungsplanung ohne Schlitz- und Durchbruchspläne für die Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />
*<br />
3.3.3 Schlitz- und Durchbruchspläne für die Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />
*<br />
und / o<strong>de</strong>r als Beson<strong>de</strong>re Leistungen zu prüfen, zu koordinieren und - nach vorheriger Unterrichtung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers - anzuerkennen:<br />
*<br />
3.3.4 die von <strong>de</strong>n ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen gefertigten Ausführungszeichnungen, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Schlitz- und Durchbruchspläne, für die Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />
*<br />
3.3.5 die von <strong>de</strong>n ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen gefertigten Ausführungszeichnungen ohne Schlitz- und<br />
Durchbruchsplane für die Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />
*<br />
3.3.6 die von <strong>de</strong>n ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen gefertigten Schlitz- und Durchbruchspläne für die Anlage(n)<br />
/ Anlagengruppe(n)<br />
*<br />
3.4 Leistungen für die Vergabe<br />
3.4.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 53 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 HOAI.<br />
Das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />
<strong>de</strong>s Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) für das Bauwesen<br />
* und <strong>de</strong>r Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> zu erfolgen.<br />
3.4.2 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Das sind die Leistungen – bzw. Teile - <strong>de</strong>s § 53 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 HOAI, einschließlich Prüfen <strong>de</strong>r<br />
Nachtragsangebote *, ohne:<br />
- Zusammenstellen und Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche,<br />
einschließlich Führen <strong>de</strong>r Bewerber- und Bieterliste,<br />
- Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />
- Einholen von Angeboten,<br />
- Durchsicht und Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote, einschließlich Aufstellen <strong>de</strong>s Preisspiegels<br />
- Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Bietern,<br />
- Auftragserteilung<br />
3.5 Objektüberwachung - Bauüberwachung<br />
3.5.1 Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 53 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 HOAI, ohne:<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Kostenfeststellung<br />
Zur fachtechnischen Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen gehören insbeson<strong>de</strong>re:<br />
- Vorbereiten <strong>de</strong>r rechtsgeschäftlichen Abnahmen und Teilnahme daran,<br />
- Prüfen <strong>de</strong>r Leistungen auf vertragsgemäße Erfüllung (s. 3.5.2).<br />
- Feststellen und Auflisten <strong>de</strong>r Mängel,<br />
- Klären <strong>de</strong>r Vorbehalte wegen Leistungsmängeln und Vertragsstrafen.<br />
Die Pflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die Ausführung <strong>de</strong>s Objektes auch auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n<br />
einschlägigen Vorschriften <strong>de</strong>s Arbeitsschutzrechts zu überwachen, wird durch die Leistungen<br />
<strong>de</strong>s Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV nicht gemin<strong>de</strong>rt.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 7 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
3.5.2 Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn prüffähig,<br />
gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungsbescheinigungen) fachtechnisch und rechnerisch zu<br />
prüfen und mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Feststellungsvermerken festzustellen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen und <strong>de</strong>r diese begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind die Maßgaben<br />
<strong>de</strong>r RLBau / RBBau zu beachten.<br />
Der Auftragnehmer hat bei <strong>de</strong>r Vorlage von Rechnungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen beim<br />
Auftraggeber folgen<strong>de</strong> Fristen einzuhalten:<br />
Abschlagsrechnungen:<br />
Teil-/ Schlussrechnungen<br />
3.5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle von Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten an bis zur Fertigstellung<br />
<strong>de</strong>s Bauwerks / <strong>de</strong>r baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die Räume<br />
für dieses Baubüro wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Möblierung, Beleuchtung und Beheizung. *<br />
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat<br />
ausreichend Kontrollen vorzunehmen, <strong>de</strong>ren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach<br />
<strong>de</strong>m Fortgang <strong>de</strong>r Arbeiten richtet.*<br />
Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass die Bauleistungen von<br />
<strong>de</strong>n Bauunternehmen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re sind scha<strong>de</strong>nsgeneigte<br />
Bauleistungen und solche Arbeiten, <strong>de</strong>ren Ergebnisse durch die nachfolgen<strong>de</strong><br />
Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, durch Augenschein sorgfältig zu kontrollieren.<br />
3.5.4 Die mit <strong>de</strong>m Überwachen <strong>de</strong>r Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich über eine abgeschlossene<br />
Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) und eine angemessene Baustellenpraxis<br />
- in <strong>de</strong>r Regel von min<strong>de</strong>stens drei Jahren - verfügen. Der örtliche Vertreter <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers auf <strong>de</strong>r Baustelle ist <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen schriftlich<br />
zu benennen; er ist berechtigt, die nach 3.5.2 auszustellen<strong>de</strong>n Bescheinigungen für <strong>de</strong>n<br />
Auftragnehmer zu vollziehen.<br />
Bestellen und Wechsel <strong>de</strong>s örtlichen Vertreters <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>s schriftlichen<br />
Einvernehmens <strong>de</strong>r Vertragspartner.<br />
3.5.5 Der mit <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen<br />
solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht wer<strong>de</strong>n - die Ausführungszeichnungen<br />
<strong>de</strong>r tatsächlichen Ausführung entsprechend während <strong>de</strong>r Bauzeit zu ergänzen bzw. ihre Ergänzung<br />
zu veranlassen.<br />
3.5.6 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen*<br />
3.6 Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />
3.6.1 Leistungen zu Wärmeschutz und Energieeinsparung *<br />
3.6.1.1 zu <strong>de</strong>n Leistungen nach 3.2 *<br />
Untersuchen verschie<strong>de</strong>ner Lösungsmöglichkeiten mit überschlägiger Berechnung für <strong>de</strong>n Wärmeschutz<br />
und die Energieeinsparung gemäß <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV) unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beiträge von an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten. *<br />
Erstellen <strong>de</strong>r prüfbaren Berechnungen mit grafischer Darstellung <strong>de</strong>r Systemgrenze und <strong>de</strong>r<br />
Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung <strong>de</strong>s Jahres-Primärenergiebedarfs bzw. <strong>de</strong>s spezifischen<br />
Transmissionswärmeverlustes nach <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r EnEV festgelegten Nachweisverfahren, unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beiträge von an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten. *<br />
Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises gem. Abschnitt 5 EnEV auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s berechneten<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 8 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
Energiebedarfs sowie <strong>de</strong>ssen Fortschreibung auf <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r übergebenen Baumaßnahme. *<br />
Nachweis <strong>de</strong>s sommerlichen Wärmeschutzes in Hinblick auf die Einhaltung <strong>de</strong>r Sonneneintragskennwerte<br />
und <strong>de</strong>r Kühlleistung nach Anlage 1 Nr. 2.9 (Wohngebäu<strong>de</strong>)* / Anlage 2 Nr. 4 (Nichtwohngebäu<strong>de</strong>)*<br />
EnEV i.V. mit DIN 4108-Teil 2, Abschnitt 8 (Vereinfachter Nachweis). *<br />
3.6.1.2 zu <strong>de</strong>n Leistungen nach 3.3 *<br />
Optimierung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beiträge von an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r<br />
Planung Beteiligten. Erstellung erfor<strong>de</strong>rlicher <strong>de</strong>taillierter Nachweise insbeson<strong>de</strong>re zu Wärmebrücken,<br />
Son<strong>de</strong>rbauteilen, Speichermassen, solaren und internen Wärmegewinnen. *<br />
3.6.1.3 zu <strong>de</strong>n Leistungen nach 3.5 *<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Überwachung wichtiger Ausführungsarbeiten und <strong>de</strong>r Durchführung von bauphysikalischen<br />
Messungen, Dichtheitsprüfungen etc. gem. § 6 EnEV. *<br />
3.6.1.4 Weitere Leistungen, wie<br />
Durchführung von erfor<strong>de</strong>rlichen Simulationsberechnungen zu Wärmeverteilung, Aufheizung,<br />
Luftströmung etc.<br />
Erstellung <strong>de</strong>r nach § 23 Nr. 3 EnEV erfor<strong>de</strong>rlichen Nachweise für Bauteile, für die eine Bewertung<br />
im Hinblick auf die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r EnEV aufgrund anerkannter Regeln <strong>de</strong>r<br />
Technik nicht möglich ist, weil solche Regeln nicht vorliegen o<strong>de</strong>r wesentlich von ihnen abgewichen<br />
wird<br />
wer<strong>de</strong>n bei Bedarf geson<strong>de</strong>rt beauftragt.<br />
3.6.1.5* Nach Abschluss <strong>de</strong>r Baumaßnahme *<br />
Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Energiebedarfs gem. § 16 EnEV und<br />
Anlage 6 (Wohngebäu<strong>de</strong>)* / Anlage 7 (Nichtwohngebäu<strong>de</strong>)* und Anlage 8 zur EnEV sowie <strong>de</strong>ssen<br />
Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Än<strong>de</strong>rungen im Zuge von Planung und Ausführung.<br />
*<br />
3.6.1.5* Nach Abschluss <strong>de</strong>r Baumaßnahme *<br />
Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Energieverbrauchs gem. § 16 EnEV<br />
und Anlage 6 (Wohngebäu<strong>de</strong>)* / Anlage 7 (Nichtwohngebäu<strong>de</strong>)* und Anlage 9 zur EnEV sowie<br />
<strong>de</strong>ssen Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Än<strong>de</strong>rungen im Zuge von Planung und Ausführung.<br />
*<br />
3.6.2 Leistungen für das digitale Raumbuch *<br />
3.6.2.1 Erstellen eines digitalen Anfor<strong>de</strong>rungsraumbuches und Fortschreiben zu einem Raumbuch auf<br />
<strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau<br />
3.6.2.2 Fortschreiben <strong>de</strong>s digitalen Raumbuches auf <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Ausführungsunterlage-Bau<br />
3.6.2.3 Fortschreiben <strong>de</strong>s digitalen Raumbuches auf <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Baufertigstellung<br />
3.6.3 Erstellen <strong>de</strong>r Baubestandsunterlagen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ausführungsplanung nach F.1.3<br />
RLBau / H.2 RBBau und gemäß Anlage VI.4<br />
3.6.4 Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte<br />
3.6.4.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen *<br />
3.6.4.2 *<br />
3.6.4.3 *<br />
3.6.5 Sonstige Beson<strong>de</strong>re Leistungen *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 9 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
3.7 Behandlung von Unterlagen<br />
3.7.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen einschl. <strong>de</strong>r<br />
Leistungsverzeichnisse sind in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 8 und<br />
<strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu erstellen.<br />
Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben<br />
Abweichend hiervon sind folgen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
-fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben. *<br />
Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />
Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit Symbolen anzulegen, DIN-gemäß<br />
zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />
3.7.2 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />
beziehungsweise „Planverfasser“, die übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />
3.7.3 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />
bleibt trotz<strong>de</strong>m ausschließlich <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner<br />
Planungen verantwortlich.<br />
3.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen<br />
teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken. Diese Termine<br />
sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von<br />
Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen<br />
unverzüglich Nie<strong>de</strong>rschriften an und legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Genehmigung vor.<br />
Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Nie<strong>de</strong>rschriften.<br />
Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />
§ 4<br />
Fachlich Beteiligte<br />
4.1 Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />
4.1.1 Gebäu<strong>de</strong>planung<br />
4.1.2 Tragwerksplanung<br />
4.1.3 Prüfen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />
4.1.4 Ingenieurbauwerke<br />
4.1.5 Freianlagen<br />
4.1.6<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
5.1.1 Für die Leistungen nach 3.2: *<br />
Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen<br />
Vertragsschluss vollständig und mängelfrei vorliegen. *<br />
Monaten nach<br />
5.1.2 Für die weiteren Leistungen jeweils <strong>de</strong>r einvernehmlich festgelegte Terminplan o<strong>de</strong>r die entsprechend<br />
vereinbarten Einzeltermine. *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 10 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
5.1.3 Die Termine bzw. Fristen wer<strong>de</strong>n stufenweise jeweils bei Übertragung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Leistungen<br />
vereinbart.<br />
5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,<br />
sind neue Fristen festzulegen.<br />
5.2 Wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planungs- und Baubesprechungen Termine / Fristen für die Lieferung <strong>de</strong>r Pläne,<br />
Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer eine<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers dazu wer<strong>de</strong>n diese Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />
§ 6<br />
Vergütung<br />
6.1 Der Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
Für die Leistungen nach 3.2 bis 3.5 die anrechenbaren Kosten nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r §§ 51 mit 54<br />
HOAI aus <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau*<br />
/ seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-<br />
Bau *, solange sie nicht vorliegt aus <strong>de</strong>n nach 2.2.1 vorgegebenen Kosten.<br />
Der Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten ist die DIN 276-1:2008-12 zugrun<strong>de</strong> zu legen. Die nach<br />
Nr. 3.3.6 DIN 276-1:2008-12 geson<strong>de</strong>rt auszuweisen<strong>de</strong>n Werte vorhan<strong>de</strong>ner Bausubstanz und<br />
vorhan<strong>de</strong>ner Teile wer<strong>de</strong>n nicht Bestandteil <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten.<br />
Die angemessene Anrechenbarkeit <strong>de</strong>r in § 52 Abs. 4 HOAI genannten Kosten erfolgt mit<br />
v.H. (Diese Kosten können überschlägig ermittelt wer<strong>de</strong>n.) *<br />
Da <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>s § 54 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus <strong>de</strong>n nach 2.2.1 vorgegebenen<br />
Kosten über 3.834.689 € liegt, wird für die Leistungen nach 3.2 bis 3.5 ein Honorar<br />
von € vereinbart.*<br />
Da die anrechenbaren Kosten nach § 52 HOAI die Eingangstafelwerte <strong>de</strong>s § 54 Abs. 1 HOAI<br />
(5.113,- €) unterschreiten, wer<strong>de</strong>n die Leistungen wie folgt vergütet:<br />
Für die Honorarberechnung <strong>de</strong>r Genehmigungsplanung sind jeweils nur die Kosten <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Anlage zugrun<strong>de</strong> zu legen, für die nach <strong>de</strong>n öffentlich rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare<br />
Genehmigung erfor<strong>de</strong>rlich ist.*<br />
Anrechenbare Kosten für das Entwässerungsgesuch sind die Herstellungskosten für die Wasserund<br />
Abwasserinstallation, einschließlich <strong>de</strong>r in / unter <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nplatte verlegten Grundleitungen,<br />
Abwasserbehandlungsanlagen und die Sanitärobjekte. *<br />
6.2 Honorarzonen nach § 54 und Anlage 3 Nr. 3.6 HOAI für die nachfolgend genannten einzelnen<br />
technischen Anlagen in <strong>de</strong>n Anlagengruppen nach 1.1<br />
Gebäu<strong>de</strong>/<br />
Ing.-Bauwerk<br />
Honorarzone<br />
Gebäu<strong>de</strong>/<br />
Ing.-Bauwerk<br />
Gebäu<strong>de</strong>/<br />
Ing.-Bauwerk<br />
6.2.1<br />
Abwasser-, Wasser, Gasanlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Anlagen)<br />
6.2.2<br />
Wärmeversorgungsanlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Anlagen)<br />
6.2.3<br />
Lufttechnische Anlagen<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 11 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Anlagen)<br />
6.2.4<br />
Starkstromanlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Anlagen)<br />
6.2.5<br />
Fernmel<strong>de</strong>- und informationstechnische<br />
Anlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Anlagen)<br />
6.2.6<br />
För<strong>de</strong>ranlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Anlagen)<br />
6.2.7<br />
Nutzungsspezifische Anlagen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Anlagen)<br />
6.2.8<br />
Gebäu<strong>de</strong>automation<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Anlagen)<br />
Bund: 6.2.9<br />
Sonstige Technik<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Anlagen)<br />
6.3* Erhöhung <strong>de</strong>s Honorars nach § 35 HOAI für Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen technischer Anlagen:<br />
*<br />
Für die Leistungen im Bestand * <strong>de</strong>r<br />
Anlagengruppen Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerk v.H. -Satz<br />
wird gemäß § 35 HOAI kein Zuschlag * / ein Zuschlag wie vor zum Teilhonorar vereinbart. * Der<br />
Zuschlag wird auf alle Leistungsphasen * / nur für die Leistungsphasen * vereinbart *.<br />
6.3* Erhöhung <strong>de</strong>s Honorars nach § 36 HOAI für Instandhaltungen und Instandsetzungen technischer<br />
Anlagen: *<br />
Für die Instandhaltung */Instandsetzung * <strong>de</strong>r<br />
Anlagengruppe <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s*/<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>* wird gemäß § 36 HOAI kein Zuschlag<br />
* / ein Zuschlag zum Teilhonorar für die Leistungsphase <strong>de</strong>r Bauüberwachung (nach § 53<br />
Abs. 1 S. 2 Nr. 8) von v.H. vereinbart. *<br />
Mit diesem Zuschlag ist <strong>de</strong>r Aufwand für <strong>de</strong>n mit zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Bestand abgegolten.<br />
6. 4 Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen nach § 53 HOAI<br />
für das Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerk :<br />
Vorplanung<br />
Leistungen<br />
Entwurfsplanung<br />
Genehmigungsplanung<br />
Wirtschaftlichkeitsnachweis<br />
nach 3.2.2.1<br />
Betriebskostenbe-<br />
Bewertung in v.H.<br />
6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.2.4 6.2.5 6.2.6 6.2.7 6.2.8 6.2.9<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 12 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
rechnung nach 3.2.2.2<br />
Ausführungsplanung<br />
nach 3.3,<br />
3.3 + Ausführungszeichnungen<br />
+<br />
Schlitzpläne nach<br />
3.3.1<br />
3.3 + Ausführungszeichnungen<br />
nach<br />
3.3.2<br />
3.3 + Schlitzpläne<br />
nach<br />
3.3.3<br />
3.3 + Prüfen <strong>de</strong>r Ausführungszeichnungen<br />
und Schlitzpläne nach<br />
3.3.4<br />
3.3 + 3.3.3 + Prüfen<br />
<strong>de</strong>r Ausführungszeichnungen<br />
nach<br />
3.3.5<br />
3.3 + 3.3.2 + Prüfen<br />
<strong>de</strong>r Schlitzpläne nach<br />
3.3.6<br />
Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
nach 3.4.1<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
nach 3.4.2<br />
Objekt-<br />
/Bauüberwachung<br />
nach 3.5<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte *<br />
nach § 3.6.4.1<br />
6.5<br />
Als Honorarsatz wird <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel nach § 54 HOAI vereinbart.<br />
Zusätzlich wird vereinbart: *<br />
v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke *<br />
v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke *<br />
6.6 Nichtöffentliche Erschließung/Aussenanlagen<br />
Wer<strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>r nichtöffentlichen Erschließung und / o<strong>de</strong>r Anlagen von Außenanlagen für die<br />
Versorgung mit Fernwärme, Fernkälte, Kühlwasser und elektrischem Strom vom Auftragnehmer<br />
geplant und die Ausführung überwacht, wer<strong>de</strong>n diese auf <strong>de</strong>r Grundlage zusammengefasster anrechenbarer<br />
Kosten <strong>de</strong>r jeweiligen Anlagengruppe vergütet.<br />
6.7 Verlängert sich die Bauzeit durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich,<br />
so ist für die nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu<br />
vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. <strong>de</strong>s festgelegten Zeitraumes, min<strong>de</strong>stens drei<br />
Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten. *<br />
6.8 Vergütung für Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />
Das Honorar für die Leistungen im Vollzug <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung – EnEV wird entsprechend<br />
<strong>de</strong>m Arbeitsaufwand einschließlich eventueller Nebenkosten wie folgt frei vereinbart:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 13 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
6.8.1 Für die Leistungen nach 3.6.1.1 €<br />
6.8.2 Für die Leistungen nach 3.6.1.2 €<br />
6.8.3 Für die Leistungen nach 3.6.1.3 €<br />
6.8.4 Für die Leistungen nach 3.6.1.4 €<br />
Das Honorar für Leistungen für das digitale Raumbuch wird entsprechend <strong>de</strong>m Arbeitsaufwand<br />
einschließlich eventueller Nebenkosten wie folgt frei vereinbart:<br />
6.8.5 Für die Leistungen nach 3.6.2.1 €<br />
6.8.6 Für die Leistungen nach 3.6.2.2 €<br />
6.8.7 Für die Leistungen nach 3.6.2.3 €<br />
6.8.8 Das Honorar für das Erstellen <strong>de</strong>r Baubestandsunterlagen nach 3.6.3 wird,<br />
entsprechend <strong>de</strong>m Arbeitsaufwand, einschließlich eventueller Nebenkosten<br />
als Pauschale vereinbart mit:<br />
€<br />
6.9 Das Honorar für die sonstigen Beson<strong>de</strong>ren Leistungen nach 3.6.4 und<br />
3.6.5 wird entsprechend <strong>de</strong>m Arbeitsaufwand einschließlich eventueller<br />
Nebenkosten, wie folgt frei als Pauschale vereinbart:<br />
Für die Leistungen nach 3.6.4 €<br />
Für die Leistungen nach 3.6.5 €<br />
6.10<br />
Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weitere Leistungen an, die nicht<br />
über die v. H. - Sätze honoriert wer<strong>de</strong>n können und die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten Leistungen<br />
einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand<br />
honoriert.<br />
Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />
- für <strong>de</strong>n Auftragnehmer € / Stun<strong>de</strong><br />
- für <strong>de</strong>n Mitarbeiter € / Stun<strong>de</strong><br />
- für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer<br />
Qualifikation, die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermitteln.<br />
Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich vereinbart.<br />
6.11 Nebenkosten nach § 14 HOAI<br />
6.11.1 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet:<br />
Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren<br />
Vervielfältigen <strong>de</strong>r Unterlagen nach 3.7 *<br />
Reisen <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter *<br />
für die Leistung nach 3.2 €<br />
für die Leistungen nach 3.3 und 3.4 €<br />
für die Leistung nach 3.5 €<br />
für Leistungen über <strong>de</strong>n Umfang nach 3.5 hinaus €<br />
Summe € €<br />
zuzüglich USt € €<br />
Gesamtsumme € €<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 14 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
6.11.2 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n zum Nachweis erstattet: *<br />
Reisen *<br />
nach <strong>de</strong>m Bayer. Reisekostengesetz *<br />
nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz *<br />
in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung<br />
Fahrten, die über <strong>de</strong>n Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers, d.h. Stammsitz<br />
und ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planen<strong>de</strong>r Bereich hinausgehen, wer<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>r steuerlich<br />
zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />
Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- und Taxifahrten ist die Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen. *<br />
Die Reisekostennachweise sind <strong>de</strong>m Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />
Trennungsentschädigung*<br />
nach <strong>de</strong>n jeweils gültigen Tarifverträgen für das Baugewerbe*<br />
6.12 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen die Honorarermittlung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren<br />
Kosten beizufügen.<br />
Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />
§ 7<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit <strong>de</strong>n niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />
7.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens<br />
betragen:<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten für Personenschä<strong>de</strong>n für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />
über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />
über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />
(Ausfüllhinweis: Im beson<strong>de</strong>ren Fall ist Nr. 7.1 mit <strong>de</strong>n höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />
7.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens<br />
betragen:<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten für Personenschä<strong>de</strong>n für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />
über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />
7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für dieses Objekt<br />
uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung zu<br />
erfolgen und kann durch eine Separierung <strong>de</strong>r Deckungssummen in <strong>de</strong>r Bescheinigung über die<br />
Jahresversicherung nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 8<br />
Datenverarbeitung<br />
8.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind die nachstehen<strong>de</strong>n<br />
Vorgaben maßgebend:<br />
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Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
8.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />
8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen Daten ist<br />
Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur und Objektkatalog.<br />
Abweichungen hiervon und/o<strong>de</strong>r notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser<br />
Vorgaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
vor Ausführung schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
8.2.2 Graphische Daten (Pläne)<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige und<br />
richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über geeignete Schnittstellen ermöglicht.<br />
Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vorgegeben.<br />
8.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System zu erstellen,<br />
erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Baufertigstellung auf einem Datenträger zu dokumentieren.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang <strong>de</strong>r vom Auftragnehmer<br />
einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft geregelt.<br />
8.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem<br />
8.3.1 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />
Der Auftragnehmer hat die in § 3 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-Anlage und mit seinem DV-<br />
Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems<br />
das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-Verfahrens-Beschreibungen in <strong>de</strong>r jeweils<br />
neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die Regelungen und Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung <strong>de</strong>r DV<br />
bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung und bei <strong>de</strong>r Abrechnung zu beachten und die Listenbil<strong>de</strong>r für Leistungsverzeichnisse<br />
(Lang- und Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers zu erstellen.<br />
Unterlagen für die Vergabeplattform<br />
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplattform<br />
erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />
hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms zu prüfen, ob<br />
die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.<br />
Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwen<strong>de</strong>n, die Internetadresse und<br />
das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />
Die geprüfte Datei hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers durch Hochla<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r durch elektronische<br />
Übermittlung (z. B. per Email o<strong>de</strong>r CD-ROM) zu übergeben.<br />
CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln und je nach<br />
Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
elektronisch zu übermitteln.<br />
Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit entsprechen<strong>de</strong>m<br />
Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />
8.3.2 Sonstige Unterlagen<br />
Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n sonstigen Unterlagen<br />
im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber gemäß <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>r<br />
§§ 5 und 6 zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />
- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />
- die Kostenberechnung<br />
- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />
- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />
8.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 16 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
8.4.1 * Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten<br />
für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur Verfügung.<br />
Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />
8.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s durchgeführten Testlaufes<br />
zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />
vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung als nicht vollständig<br />
und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung auf Vollständigkeit<br />
und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />
ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom Prüftool<br />
keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />
Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
§ 9<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
9.1<br />
Als Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n benannt (Name, Qualifikation):<br />
für Leistungen nach 3.2:<br />
für Leistungen nach 3.3:<br />
für Leistungen nach 3.4:<br />
für Leistungen nach 3.5 (siehe auch 3.5.4):<br />
für Leistungen nach 3.6:<br />
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme <strong>de</strong>r<br />
Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. <strong>März</strong> 1974 (BGBI. I<br />
S. 469 ff. und S. 547) in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n Fassung über die<br />
gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber<br />
dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
9.3 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />
(Anlage VI.8) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften,<br />
die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 17 von 18
Auftragsnummer:<br />
VII.11<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Unterschrift)<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 18 von 18
VII.11.0<br />
Hinweise zum Vertrag - Technische Ausrüstung<br />
Die Anlagen <strong>de</strong>r Auflistung auf Seite 2 sowie Textstellen und -blöcke, die mit * versehen sind,<br />
sind zu prüfen.<br />
Nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />
Anwendungsbereich<br />
Das Vertragsmuster Technische Ausrüstung ist für Leistungen bei <strong>de</strong>r<br />
technischen Ausrüstung von Gebäu<strong>de</strong>n / Ingenieurbauwerken unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>s Teiles 4 Abschnitt 2 HOAI anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Der Anwendungsbereich umfasst auch die neben <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> /<br />
Ingenieurbauwerk stehen<strong>de</strong>n Anlagen o<strong>de</strong>r Anlagen auf <strong>de</strong>m Dach, sofern<br />
sie funktional <strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>r Technischen Gebäu<strong>de</strong>ausrüstung von<br />
Gebäu<strong>de</strong>n / Ingenieurbauwerken zuzuordnen sind. Nach § 51 HOAI sind die<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Technischen Gebäu<strong>de</strong>ausrüstung in 8 Anlagengruppen<br />
unterteilt.<br />
Bund:<br />
Alle nicht in <strong>de</strong>r HOAI erfassten technischen Bereiche sind in einer 9.<br />
Anlagengruppe zusammenzufassen. Die Honorare für diese Anlagengruppe<br />
sind frei zu vereinbaren.<br />
Die <strong>de</strong>n Energieversorgungsunternehmen, <strong>de</strong>r TELEKOM bzw. <strong>de</strong>n<br />
Kommunen zu leisten<strong>de</strong>n Anschluss- und Netzbeiträge wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>n<br />
anrechenbaren Kosten und bei <strong>de</strong>r Honorarermittlung nicht berücksichtigt.<br />
Anlagen <strong>de</strong>r Zentralen Leittechnik / ZLT) sowie <strong>de</strong>r Mess-, Steuer- und<br />
Regeltechnik (MSR-Anlagen) sind, soweit sie in DDC (Direct Digital Control)-<br />
Technik, ausgeführt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Anlagengruppen folgen<strong>de</strong>rmaßen<br />
zuzuordnen:<br />
- Die MSR-Technik ist grundsätzlich <strong>de</strong>r jeweiligen Anlage zuzurechnen.<br />
- Leitzentrale mit Peripherie und Übertragungsnetze, einschließlich<br />
Netzkomponenten und Netzelektronik, sind <strong>de</strong>r ZLT (Anlagengruppe 1.1.8,<br />
Gebäu<strong>de</strong>automation) zuzurechnen.<br />
- Die Kosten <strong>de</strong>r Geräte und Software <strong>de</strong>r Gruppenleitebene (s. AMEV-<br />
Broschüre „Planung und Ausführung von firmenneutralen Datenübertragungssystemen<br />
in öffentlichen Gebäu<strong>de</strong>n und Liegenschaften (FND)“, Teil<br />
1, FND-Spezifikation, Abb. 1.1 und Abb. 1.2) sind zu 20 v.H. <strong>de</strong>r ZLT und zu<br />
80 v.H. <strong>de</strong>n DDC-Anlagen (Anlagengruppe <strong>de</strong>r jeweiligen Anlage)<br />
zuzurechnen.<br />
- Wird objektbezogen in <strong>de</strong>r Gruppenleitebene für mehrere Gewerke nur<br />
eine DDC-Station erfor<strong>de</strong>rlich, ist ein angemessener Teilleistungssatz für die<br />
Integration aller Gewerke zu vergüten. Dies gilt nicht, wenn die Planung für<br />
diese Gewerke von einem Auftragnehmer erbracht wird.<br />
- Falls keine ZLT-Anlage vorgesehen ist, wer<strong>de</strong>n die Kosten <strong>de</strong>r MSR-<br />
Anlagen zu 100 v.H. <strong>de</strong>r jeweiligen Anlage zugerechnet.<br />
- Bei nachträglicher Planung einer ZLT-Anlage sind dieser zusätzlich 20 v.H.<br />
<strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r ZLT zuzuordnen<strong>de</strong>n; Geräte und Software <strong>de</strong>r Gruppenleitebene<br />
(Anlagengruppe 1.1.8, Gebäu<strong>de</strong>automation) zuzurechnen.<br />
- Bei Software-Neuentwicklungen ist nur ein im Einzelnen zu<br />
vereinbaren<strong>de</strong>r, angemessener Kostenanteil <strong>de</strong>r Honorarberechnung<br />
zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Fernmel<strong>de</strong>- und informationstechnische Anlagen, einschließlich<br />
Übertragungsnetze (vgl. DIN VDE 0800 und DIN 276), sind § 1, Nummer<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1 von 9
VII.11.0<br />
1.1.5 <strong>de</strong>s Vertragsmusters zuzuordnen. Zu <strong>de</strong>n Übertragungsnetzen zur<br />
Übermittlung von Daten, Sprache, Text und Bild gehören auch die<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen passiven und aktiven Netzbetriebseinrichtungen.<br />
Vertragsabschluss<br />
Allgemein<br />
Kostenverpflichtungen für Planungsleistungen dürfen nur insoweit<br />
eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau /<br />
Entwurfsunterlage - Bau - nach Maßgabe RLBau / RBBau notwendig ist.<br />
Wenn dazu freiberuflich tätige Ingenieure eingeschaltet wer<strong>de</strong>n, ist das<br />
Vertragsmuster Technische Ausrüstung zu verwen<strong>de</strong>n. Dem freiberuflich<br />
Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />
Vertragsbestimmungen (AVB, VI.1 VHF) sowie die Vertragsunterlagen gemäß<br />
Anlagenverzeichnis mit einer vorläufigen Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung,<br />
zuzuleiten.<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Leistungen für die HU-<br />
Bau, EW-Bau und<br />
weiterer Leistungen<br />
(§§ 3.2 bis 3.6)<br />
Im Vertrag sind nur die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n<br />
Auftragnehmer vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer sollen zunächst nur die<br />
Leistungen nach 3.2 <strong>de</strong>s Vertragsmusters übertragen wer<strong>de</strong>n. Soweit im<br />
Ausnahmefall Leistungen nach 3.3 o<strong>de</strong>r Teile davon mit beauftragt wer<strong>de</strong>n<br />
sollen, ist dies im Vergabevermerk beson<strong>de</strong>rs zu begrün<strong>de</strong>n. Die weiteren<br />
Leistungen wer<strong>de</strong>n - je nach Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst - durch<br />
ein Schreiben übertragen, in <strong>de</strong>m auch das im Vertrag bereits festgelegte<br />
Honorar zu erwähnen ist. Als Frist, in <strong>de</strong>r weitere Leistungen übertragen<br />
wer<strong>de</strong>n, sollen in 3.1 "24 Monate" eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bund:<br />
Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 53 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HOAI<br />
(Vorplanung) mit <strong>de</strong>r ES - Bau - erbracht wur<strong>de</strong>n, ist dies bei <strong>de</strong>r<br />
Honorarermittlung zu Ziff. 3.2.1 zu berücksichtigen.<br />
Art und Umfang von beson<strong>de</strong>ren Leistungen zur HU- / EW-Bau<br />
(Wirtschaftlichkeitsnachweis, Betriebskostenberechnung) sind bei Bedarf<br />
geson<strong>de</strong>rt zu vereinbaren und zu dokumentieren.<br />
Unterlagen<br />
(§ 3.7.1)<br />
Einzelleistungen<br />
Vergütung<br />
Allgemein<br />
In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich<br />
vor Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen<br />
sowie die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog<br />
maßnahmen- und nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu<br />
beachten, insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3<br />
RLBau / H 2 RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />
Das Vertragsmuster kann auch angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r freiberuflich<br />
Tätige ausschließlich mit einzelnen Leistungsphasen o<strong>de</strong>r Teilen davon<br />
beauftragt wer<strong>de</strong>n soll. In diesem Fall ist das Honorar nach §§ 8, 9 HOAI zu<br />
berechnen<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r nichtöffentlichen Erschließung und <strong>de</strong>r Außenanlagen sind<br />
anrechenbar, wenn sie <strong>de</strong>r Auftragnehmer plant o<strong>de</strong>r ihre Ausführung<br />
überwacht. Trifft dies zu, sind sie einer <strong>de</strong>r jeweiligen Anlagengruppen nach<br />
§ 51 HOAI zuzuordnen.<br />
Für die mit diesen Anlagen ggfs in Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Erdarbeiten<br />
und Ingenieurbauwerke ist ein eigener Vertrag abzuschließen.<br />
Soweit Anlagen einer Anlagengruppe verschie<strong>de</strong>nen Honorarzonen<br />
zugeordnet wer<strong>de</strong>n, ist nach § 54 Abs. 3 HOAI zu verfahren. Hierfür können<br />
die in diesen Hinweisen enthaltenen Berechnungsmuster <strong>de</strong>s BMVBS<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rlich, die zu Mehrarbeiten<br />
<strong>de</strong>s Ingenieurs bei <strong>de</strong>n Leistungen nach 3.2 führen, ist über <strong>de</strong>ren<br />
angemessene Honorierung eine zusätzliche Vereinbarung zu treffen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2 von 9
VII.11.0<br />
Insoweit können entwe<strong>de</strong>r die än<strong>de</strong>rungsbedingten Mehrkosten <strong>de</strong>r<br />
Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage –Bau bzw. Entwurfsunterlage -<br />
Bau hinzugeschlagen o<strong>de</strong>r die Mehrleistungen pauschal honoriert wer<strong>de</strong>n.<br />
Vertragsabschluss sind <strong>de</strong>r vorläufigen Honorarermittlung die geschätzten<br />
Kosten bzw. die Kosten <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig<br />
anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage - Bau - zu<br />
Grun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Das endgültige Honorar für die gesamten Leistungen ist auf Grundlage <strong>de</strong>r<br />
baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur HU-Bau bzw.<br />
seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur EW-Bau zu<br />
ermitteln<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
Vergütung<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung richtet sich nach Teil 1 und §§ 51 mit 54 HOAI.<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 HOAI ist <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
die DIN 276 in <strong>de</strong>r Fassung vom Dezember 2008 zugrun<strong>de</strong> zu legen. Die<br />
HOAI verlangt damit im Wesentlichen die Anwendung <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung<br />
nach Nr. 4 DIN 276. Dies ergibt sich ergänzend auch aus <strong>de</strong>r Definition in §<br />
2 Nrn. 13 und 14 HOAI, mit <strong>de</strong>r die Ebene <strong>de</strong>r jeweiligen Ermittlungstiefe in<br />
<strong>de</strong>n Kostengruppen festgelegt wird.<br />
Da die HOAI 2009 im Gegensatz zur vorherigen Fassung bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />
<strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten nicht mehr auf die vorhan<strong>de</strong>ne Bausubstanz<br />
abstellt, ist die Regelung in Nr. 3.3.6 DIN 276, dass "Der Wert vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Bausubstanz … geson<strong>de</strong>rt auszuweisen" ist, nicht anzuwen<strong>de</strong>n. Zur<br />
Klarstellung: die Herstellungskosten dürfen keine fiktiven Kosten<br />
vorhan<strong>de</strong>ner Substanz beinhalten, son<strong>de</strong>rn ausschließlich reine Baukosten.<br />
Die Berücksichtigung <strong>de</strong>s erhöhten Aufwands bei Umbauten etc ist wie<br />
unten in Nr. 2.5 erläutert, zu regeln.<br />
Die Honorarzone ist nach Maßgabe <strong>de</strong>r Objektliste (Anlage 3.6 HOAI) i.V.m.<br />
§ 54 Abs. 2 HOAI festzulegen. Im Zweifelsfall ist die Definition <strong>de</strong>r Anlage<br />
3.6 ausschlaggebend. Siehe hierzu VIII.B.3 VHF.<br />
Wenn an die zu übertragen<strong>de</strong>n Aufgaben die <strong>de</strong>m Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r<br />
Honorarzone entsprechen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, gilt<br />
<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz.<br />
Wenn darüber hinaus Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n<br />
Bearbeitungsaufwand verän<strong>de</strong>rn und die nicht schon in an<strong>de</strong>rer Weise<br />
vergütet wer<strong>de</strong>n, ist ein Honorarsatz unter Beachtung <strong>de</strong>s § 7 HOAI<br />
festzulegen.<br />
Als solche Anfor<strong>de</strong>rungen kommen u. a. in Betracht:<br />
- Beteiligung und Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />
- außergewöhnlich kurze Planungs- und Bauzeiten,<br />
- verbindliche Festtermine und Fristen,<br />
- Planung und Durchführung bei laufen<strong>de</strong>m Betrieb,<br />
- beson<strong>de</strong>re ausführungstechnische Anfor<strong>de</strong>rungen (z.B. Sichtinstallationen<br />
auch als Gestaltungselemente),<br />
- beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen an technische Einrichtungen und Installationen<br />
in <strong>de</strong>nkmalgeschützten Gebäu<strong>de</strong>n,<br />
- beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen bei EMV-sensiblen Gebäu<strong>de</strong>n (z.B.<br />
entsprechen<strong>de</strong> Forschungs- und Klinikbereiche).<br />
Dazu ist in 6. 5 festzulegen, um welchen Prozentsatz <strong>de</strong>r Differenz zwischen<br />
Höchst- und Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel gemäß § 54 HOAI das Honorar<br />
erhöht wird. Die Grün<strong>de</strong> für diese abweichen<strong>de</strong> Honorarvereinbarung sind<br />
im Vergabevermerk festzuhalten.<br />
Anwendung <strong>de</strong>s § 52<br />
Abs. 4 HOAI (§ 6.1)<br />
Anlage 3 Nr. 3.6 HOAI<br />
Beispiel für die Festlegung eines angemessenen Anteils nach § 52 Abs. 4<br />
HOAI. Ein Lüftungskanal wird in Beton ausgeführt und kostet 40.000,- €.<br />
Eine Ausführung in verzinktem Stahlblech hätte etwa die Hälfte gekostet. In<br />
solch einem Fall ist es angemessen, "50" v. H. einzutragen.<br />
Anlagen für Druckluft und Son<strong>de</strong>rgase, wie z. B. Sauerstoff, Stickstoff und<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3 von 9
VII.11.0<br />
(§ 6. 2.1) Helium, rechnen zu <strong>de</strong>n in Anlage 3 Nr. 3.6.3 erwähnten Anlagen"<br />
Genehmigungsplanung<br />
(§ 3.2.1 / § 6.1)<br />
Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Leistungen<br />
Die Teilleistung "Genehmigungsplanung" ist nur für solche Anlagen zu<br />
übertragen, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare<br />
Genehmigung erfor<strong>de</strong>rlich ist (z.B. Entwässerungsgesuch, Wasserrechtsverfahren).<br />
Den anrechenbaren Kosten für das Entwässerungsgesuch sind die<br />
Herstellungskosten für die Wasser- und Abwasserinstallationen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r in / unter <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nplatte verlegten Grundleitungen,<br />
Abwasserbehandlungsanlagen und die Sanitärobjekte zuzurechnen. Eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Vereinbarung ist unter 6.1 <strong>de</strong>s Vertrags zu treffen.<br />
Soweit das vollständige Leistungsbild nach 3.2.1 zu erbringen ist, wird die<br />
Genehmigungsplanung mit 5 v. H. bewertet. Ist die Genehmigungsplanung<br />
nur für einzelne Anlagen einer Anlagengruppe notwendig, ist dies bei <strong>de</strong>r<br />
Leistungsbewertung im Verhältnis: Kosten <strong>de</strong>r zu genehmigen<strong>de</strong>n Anlagen :<br />
Gesamtkosten <strong>de</strong>r Anlagengruppe zu berücksichtigen.<br />
Die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers in <strong>de</strong>r Regel wie folgt zu<br />
bewerten:<br />
3.2 Haushaltsunterlage- / Entwurfsunterlage-Bau<br />
Vorplanung<br />
Entwurfsplanung<br />
Genehmigungsplanung<br />
3.3 Ausführungsplanung<br />
11 v.H.<br />
15 v.H.<br />
5 v.H<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
4)<br />
3.3 + 3.3.1 –<br />
o<strong>de</strong>r<br />
3.3 + 3.3.2 (6 v.H. + 8 v.H.) =<br />
o<strong>de</strong>r<br />
3.3 + 3.3.3 (6 v.H. + 6 v.H.) =<br />
o<strong>de</strong>r<br />
3.3 als Einzelleistung =<br />
18 v.H.<br />
14 v.H.<br />
12 v.H.<br />
6 v.H.<br />
5)<br />
6)<br />
o<strong>de</strong>r / und als Beson<strong>de</strong>re Leistung<br />
3.3.4<br />
- als Einzelleistung (3.3) 6 v.H. + 6 v.H. =<br />
3.3.5 –<br />
- als Einzelleistung (3.3) 6 v.H. + 4 v.H. =<br />
7) 3.3.6 –<br />
- als Einzelleistung (3.3) 6 v.H. + 2 v.H.<br />
3.4.1 - Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
3.4.2 – Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
3.5 – Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />
6 v.H.<br />
12 v.H.<br />
4 v.H.<br />
10 v.H.<br />
2 v.H.<br />
8 v.H.<br />
6 v.H.<br />
4 v.H.<br />
31 v.H.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4 von 9
VII.11.0<br />
3.2.2 – Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
3.2.2.1 - Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis<br />
3.2.2.2 -Betriebskostenberechnung<br />
6 v.H.<br />
v.H<br />
Leerrohrpläne<br />
Eine Beson<strong>de</strong>re Leistung im Sinne <strong>de</strong>r HOAI kann vorliegen, wenn<br />
Leerrohrpläne<br />
- genau zu vermaßen sind, z.B. im Zusammenhang mit Sichtmauerwerk /<br />
Sichtbeton / Fertigteilen<br />
- für Anlagen zu erstellen sind, die von Dritten geplant wer<strong>de</strong>n<br />
(Lichtplaner, Zuleitungen für elektrische Antriebe usw.)<br />
Dann ist hierfür eine Vergütung im Einzelfall frei zu vereinbaren.<br />
Ausführungszeichnungen<br />
Ausführungszeichnungen sind die Grundlage für die Montage- und für die<br />
Bestandszeichnungen. Sie sind in je<strong>de</strong>m Fall auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Ausschreibung zu aktualisieren und auf <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r<br />
Ausschreibungsergebnisse fortzuschreiben.<br />
Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber selbst o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re darüber hinaus Teile <strong>de</strong>r unter 3.2<br />
bis 3.6 <strong>de</strong>s Vertragsmusters genannten Leistungen erbringen, ist das bei <strong>de</strong>r<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen zu berücksichtigen<br />
Mehrere Objekte Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren eigenständigen Gebäu<strong>de</strong>n /<br />
Ingenieurbauwerken, so sind die Honorare weitgehend vergleichbarer<br />
Anlagen einer Anlagengruppe zusammenzufassen. Weitere Voraussetzung<br />
ist, dass sie im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang als Teil einer<br />
Gesamtmaßnahme geplant, betrieben und genutzt wer<strong>de</strong>n<br />
Planen / Bauen im<br />
Bestand (§ 6.3)<br />
Bei Umbau, Mo<strong>de</strong>rnisierung bzw Instandsetzung und Instandhaltung von<br />
Anlagen <strong>de</strong>r Technischen Gebäu<strong>de</strong>ausrüstung kann gemäß § 35/36 HOAI<br />
ein Zuschlag in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>s schriftlich vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n. Siehe hierzu VIII.B.4 VHF.<br />
Bei Umbau und Mo<strong>de</strong>rnisierung kann gemäß § 35 HOAI ein Zuschlag in<br />
Abhängigkeit <strong>de</strong>s Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>s schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Zuschlag kann sich bei Umbauten/Mo<strong>de</strong>rnisierungen nach § 35 HOAI auf<br />
alle o<strong>de</strong>r einzelne übertragenen Leistungsphasen beziehen (siehe VIII.B.4),<br />
o<strong>de</strong>r ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Instandsetzung/Instandhaltung nach § 36 HOAI bezieht sich <strong>de</strong>r<br />
Zuschlag nur auf die Leistungsphase <strong>de</strong>r Objekt-/Bauüberwachung.<br />
Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r Leistungen sollte bei Umbau<br />
und Mo<strong>de</strong>rnisierung ein Zuschlag von 20 bis 50 v.H. vereinbart wer<strong>de</strong>n, bei<br />
Instandsetzung und Instandhaltung ein Zuschlag vom 15 bis 30 v. H.<br />
Höhere Zuschläge bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s jeweiligen Zuschlags ist schriftlich im Vergabevermerk zu<br />
begrün<strong>de</strong>n und schriftlich zu vereinbaren. Sofern bei Umbau und<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierung kein Zuschlag vereinbart ist, wirkt § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI.<br />
Sollte also trotz Umbau/Mo<strong>de</strong>rnisierung einvernehmlich kein Zuschlag<br />
vereinbart sein, ist auch diese Vereinbarung im Vertrag schriftlich zu<br />
ergänzen um spätere For<strong>de</strong>rungen auszuschließen.<br />
Objektüberwachung<br />
Dauer<br />
Die Dauer <strong>de</strong>r Objektüberwachung ist spätestens mit Beginn <strong>de</strong>r<br />
Bauausführung festzulegen (siehe dazu auch Nr. 5.1.3 und 6.3 <strong>de</strong>s<br />
Vertragsmusters)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5 von 9
VII.11.0<br />
Verlängerte<br />
Objektüberwachung<br />
Einzelleistung<br />
Zeichnungen<br />
Baubestandsunterlagen<br />
(§ 3.6.3)<br />
Tabellen<br />
Berechnung <strong>de</strong>r<br />
Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Einzelleistungen<br />
(§ 6.4)<br />
Verzögert sich die Bauzeit durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu<br />
vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine<br />
Überschreitung bis zu 20 v.H. <strong>de</strong>r festgelegten Ausführungszeit, min<strong>de</strong>stens<br />
3 Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten.<br />
Für <strong>de</strong>n daran Verlängerungszeitraum soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die<br />
nachweislich gegenüber <strong>de</strong>n Grundleistungen entstan<strong>de</strong>nen<br />
Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung frei bis zum Höchstbetrag<br />
<strong>de</strong>r Vergütung je Monat erhalten, die er als Anteil <strong>de</strong>r Vergütung für die<br />
Objektüberwachung je Monat <strong>de</strong>r vereinbarten Ausführungszeit erhalten hat.<br />
Für eine Prüfung <strong>de</strong>r Ansprüche und Feststellung einer angemessenen<br />
Honorierung ist eine genaue Erfassung <strong>de</strong>r Ursachen <strong>de</strong>r verlängerten<br />
Objektüberwachung – z.B. durch die sorgfältige Führung <strong>de</strong>s<br />
Bautagebuches - unerlässlich.<br />
Die Vergütungsvereinbarung bedarf einer schriftlichen Vertragsergänzung<br />
Wird die Objektüberwachung als Einzelleistung in Auftrag gegeben, ist nach<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 HOAI zu verfahren.<br />
In 3.2 und 3.3 sind die vom Auftragnehmer gefor<strong>de</strong>rten Pläne anzugeben.<br />
Im Stadium <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage / Entwurfsunterlage - Bau - sind die<br />
wesentlichen Bestandteile <strong>de</strong>r Anlage zeichnerisch darzustellen. Der<br />
Maßstab ist so zu wählen, wie er zum Verständnis nötig ist, z.B. Maßstab<br />
1:500 für Lagepläne, Maßstab 1:200 o<strong>de</strong>r 1:100 für Gebäu<strong>de</strong>pläne. Ferner<br />
sind Funktionsschemata und Prinzipschaltbil<strong>de</strong>r vorzulegen.<br />
Die Entwurfszeichnungen sollen min<strong>de</strong>stens im Maßstab 1:100, Anlagen<br />
außerhalb <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke in kleinerem Maßstab,<br />
Maschinenzentralen, Schaltanlagen und an<strong>de</strong>re Anlagen von beson<strong>de</strong>rer<br />
Be<strong>de</strong>utung in größerem Maßstab gefertigt wer<strong>de</strong>n. Ferner sind<br />
Strangschemata und Schaltbil<strong>de</strong>r vorzulegen. Der Maßstab für<br />
Ausführungszeichnungen ist entsprechend <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen zu wählen<br />
(übliche Maßstäbe 1:50 bis 1:1).<br />
Bei <strong>de</strong>r Übertragung dieser Leistungen, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Vereinbarung<br />
<strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rer Leistungen für die Baubestandsunterlagen, ist auf die<br />
unterschiedlichen Vorgaben von F 1.3 RLBau / H 2 RBBau zu achten.<br />
Die projekt- und nutzerspezifischen Details zur Erstellung dieser Unterlagen<br />
müssen vom Auftraggeber nach <strong>de</strong>ssen Abstimmung mit <strong>de</strong>r Grundbesitzverwalten<strong>de</strong>n<br />
Dienststelle bereits mit Vertragsabschluss in <strong>de</strong>n Anhängen<br />
<strong>de</strong>s Pflichtenheftes (VI.4 VHF) festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Tabellen in § 6 sind so aufgebaut, dass die Honorarzonen für die<br />
einzelnen technischen Anlagen innerhalb <strong>de</strong>r Anlagengruppen 6.2.1 bis<br />
6.2.8 für bis zu drei Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke eingetragen wer<strong>de</strong>n<br />
können.<br />
In die Tabelle für die Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen nach 6.4 können für die<br />
verschie<strong>de</strong>nen Anlagengruppen und Leistungen die Werte lediglich für 1<br />
Gebäu<strong>de</strong> eingetragen wer<strong>de</strong>n, d.h. bei mehreren Gebäu<strong>de</strong>n ist je Gebäu<strong>de</strong><br />
je eine Tabelle auszufüllen<br />
Die anrechenbare Bewertung <strong>de</strong>r Einzelleistungen ergibt sich aus <strong>de</strong>r<br />
Multiplikation <strong>de</strong>s Kostenverhältnisses<br />
A<br />
anrechenba re Kosten <strong>de</strong>r Anlagengru ppe / Anlage / Teil <strong>de</strong>r Anlage<br />
=<br />
anrechenba re Kosten <strong>de</strong>r Anlagengru ppe<br />
=<br />
mit<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6 von 9
VII.11.0<br />
B = Leistungsbewertung nach 6.1.4<br />
A x B = anrechenbare Bewertung in v.H.<br />
=<br />
Dabei ist zu beachten, dass das hiermit festgelegte Kostenverhältnis A sich<br />
bezüglich <strong>de</strong>r Berechnung auch dann nicht än<strong>de</strong>rt, wenn sich mit<br />
fortschreiten<strong>de</strong>r Planung und Ausführung die tatsächlichen Kosten än<strong>de</strong>rn.<br />
Rechenbeispiel<br />
Für ein Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerk sind aus <strong>de</strong>r Anlagengruppe 1.1.2 Heizungs-,<br />
Wassererwärmungs- und RLT-Anlage zu planen.<br />
Die Einzelleistung 3.2.2.1 - Wirtschaftlichkeitsnachweis - ist jedoch nur für<br />
die Wärmerückgewinnungsanlage <strong>de</strong>r RLT-Anlage zu erbringen.<br />
Kosten : RLT-Anlage 280 000,- €<br />
Anlagengruppe 1.1.2 400 000,- €<br />
Anrechenbare Bewertung für 3.2.2.1:<br />
A =<br />
280 000,- €<br />
400 000,- €<br />
= 0,7<br />
B = 6 v.H. = 0,06<br />
A x B = 0,7 x 0,06 = 0,042 = 4,2 v.H.<br />
Diese Berechnungsart gilt nur für über Grundleistungen hinausgehen<strong>de</strong><br />
Leistungen<br />
Nebenkosten<br />
Die Vergütung von Nebenkosten nach § 14 HOAI erfolgt auf Einzelnachweis,<br />
sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung vereinbart<br />
wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Die Vereinbarung einer Pauschale (für die vorzulegen<strong>de</strong>n Ausarbeitungen<br />
<strong>de</strong>s AN sowie die Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren) ist anzustreben, die ihr zu<br />
Grun<strong>de</strong> gelegten Einzelansätze sind im Vergabevermerk festzuhalten.<br />
Eine so <strong>de</strong>finierte Pauschale kann in <strong>de</strong>r Regel bezogen auf das<br />
Basishonorar (netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen<br />
gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />
- für ES-, EW-, HU- und AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />
davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />
- für die Vergabeunterlagen eine Fertigung in Papier sowie eine auf<br />
Datenträger<br />
Mehr-/Min<strong>de</strong>rfertigungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n datentechnischen<br />
Übertragungsform ist durch Anpassung <strong>de</strong>s v.H.-Satzes Rechnung zu tragen.<br />
Die Kosten für im Büro <strong>de</strong>s Auftragnehmers anfallen<strong>de</strong> Vervielfältigungen<br />
sowie die Kosten <strong>de</strong>s Datenaustausches gehören zu <strong>de</strong>n Allgemeinen<br />
Geschäftskosten und sind mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />
Für zusätzliche Vervielfältigungskosten und dgl. sind vom Auftragnehmer<br />
Einheitspreise anzubieten, die auf Angemessenheit zu prüfen sind.<br />
Für die Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen und sonstiger Texte<br />
sowie für die fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B. US-Format) sind<br />
Angebote einzuholen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Vergütung <strong>de</strong>r Reisekosten <strong>de</strong>s Ingenieurs und seiner Mitarbeiter sind<br />
zu beachten:<br />
1.<br />
Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen <strong>de</strong>s Ingenieurs und seiner Mitarbeiter<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7 von 9
VII.11.0<br />
setzt <strong>de</strong>r Auftraggeber auf Vorschlag <strong>de</strong>s Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu<br />
beachten, dass die Reisen <strong>de</strong>s Ingenieurs so ausreichend bemessen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass er die Objektüberwachung ordnungsgemäß erfüllen kann.<br />
2.<br />
Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für Reisen, die über<br />
<strong>de</strong>n Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
hinausgehen, dürfen für Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>smaßnahmen nicht höher<br />
berechnet wer<strong>de</strong>n, als es das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz (BRKG) vom<br />
13.11.1993 und die dazu herausgegebenen Ergänzungen/das Bayerische<br />
Reisekostengesetz (BayRKG) vom 24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005,<br />
vorsieht. Für Wegstrecken, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im eigenen Pkw<br />
zurücklegt, ist von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />
Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r bemessen sich nach Art. 8 bzw. 9<br />
BayRKG.<br />
Für Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten <strong>de</strong>r<br />
Mitarbeiter <strong>de</strong>s Ingenieurs ist keine Pauschale zu vereinbaren. Die Kosten<br />
dürfen nicht höher erstattet wer<strong>de</strong>n, als es <strong>de</strong>r jeweils gültige Tarifvertrag für<br />
das Baugewerbe mit <strong>de</strong>n dazu vereinbarten Sätzen für technische und<br />
kaufmännische Angestellte vorsieht.<br />
Umsatzsteuerliche<br />
Behandlung von<br />
Nebenkosten<br />
Die Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist<br />
abzuziehen bei:<br />
- Vervielfältigungskosten<br />
- Telefonkosten<br />
- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />
In folgen<strong>de</strong>n Kosten ist keine Vorsteuer enthalten und somit auch nicht<br />
abzuziehen:<br />
- Postgebühren,<br />
- Trennungsentschädigungen,<br />
- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-,<br />
Übernachtungs- o<strong>de</strong>r Fahrtkosten für Fahrzeuge <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers). Ausnahme: Bei nachgewiesenen und tatsächlich<br />
höheren Kosten, insbeson<strong>de</strong>re bei Übernachtungskosten, ist vom<br />
Rechnungsbetrag die anteilige Vorsteuer abzuziehen.<br />
Umsatzsteuer<br />
Leistungen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
(§ 3)<br />
Die Umsatzsteuer für Honorare und Nebenkosten ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen.<br />
Bei Verträgen für ausländische Streitkräfte o<strong>de</strong>r NATO darf die Rechnung nur<br />
netto, ohne Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil die Leistungen insoweit<br />
umsatzsteuerbefreit sind.<br />
Zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />
- Grundlagenermittlung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 14 HOAI,<br />
Übergabe <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
- Bund: Vorlage <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig<br />
anerkannten ES-Bau -,<br />
- Einholen <strong>de</strong>r Bestätigung <strong>de</strong>s Bedarfsträgers zur HU- bzw. EW-Bau -,<br />
- Einholen <strong>de</strong>r bauordnungsrechtlichen und sonst erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Genehmigungen o<strong>de</strong>r Zustimmungen,<br />
- Vergabe,<br />
Zusammenstellen und Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle<br />
Leistungsbereiche, Ausfüllen <strong>de</strong>r Einheitlichen Verdingungsmuster,<br />
Festlegung <strong>de</strong>r Vergabeart, Führen <strong>de</strong>r Bewerber- und Bieterlisten, Auswahl<br />
<strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmen, Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />
Einholen <strong>de</strong>r Angebote, Verdingungsverhandlungen, Durchsicht und<br />
Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote, einschließlich Aufstellen <strong>de</strong>s Preisspiegels,<br />
Verhan<strong>de</strong>ln mit <strong>de</strong>n Bietern, Abfassen <strong>de</strong>r Verträge und Auftragserteilung,<br />
- Kassenreifmachen <strong>de</strong>r vom Auftragnehmer geprüften und festgestellten /<br />
bescheinigten Kostenrechnungen,<br />
- Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran,<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8 von 9
VII.11.0<br />
- rechtsgeschäftliche Erklärung <strong>de</strong>r Abnahme<br />
- die Haushaltsführung nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung / Bayerischen<br />
Haushaltsordnung<br />
- Kostenfeststellung nach DIN 276 o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m wohnungsrechtlichen<br />
Berechnungsrecht,<br />
- Führen <strong>de</strong>r Haushaltsüberwachungslisten, <strong>de</strong>r Rechnungslegungsliste.<br />
Zusätzliche Leistungen<br />
(§ 6.10)<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Basis<strong>de</strong>ckung<br />
(§ 7.1)<br />
erhöhter<br />
Deckungsbedarf<br />
(§§7.1, 7.2)<br />
Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
(§ 9.2)<br />
Für die Vereinbarung von Stun<strong>de</strong>nsätzen ist von folgen<strong>de</strong>n Orientierungswerten<br />
auszugehen:<br />
Auftragnehmer 42 bis 90 €<br />
Mitarbeiter 40 bis 66 €<br />
Zeichner/sonstige MA 34 bis 48 €<br />
Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel als Pauschalhonorar zu vereinbaren.<br />
Die in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />
abgestuften Deckungssummen dienen als Anhalt für die Vereinbarung<br />
im Regelfall.<br />
Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die<br />
Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalles erfor<strong>de</strong>rn. Dies gilt in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
BMVBS auch für Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. In diesem Fall besteht die<br />
Möglichkeit, <strong>de</strong>n Abschluss einer Objektversicherung o<strong>de</strong>r einer<br />
Zusatz<strong>de</strong>ckung durch eine hinzutreten<strong>de</strong> Berufshaftpflicht<br />
/Exze<strong>de</strong>ntenversicherung zu for<strong>de</strong>rn.<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten<br />
Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür<br />
ist <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF)<br />
beizufügen und als Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9 von 9
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
Liegenschaft<br />
Maßnahme<br />
Objekt<br />
Ingenieurvertrag<br />
- Tragwerksplanung -<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Freistaat Bayern *<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
diese(r) vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
§ 9<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Fachlich Beteiligte<br />
Termine und Fristen<br />
Vergütung<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Datenverarbeitung<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Anlagen<br />
VI.1<br />
VI.4<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 * ZVB Einsatz virtueller Raum *<br />
VI.6<br />
VI.11<br />
ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
VI.7 * Sicherheitsmaßnahmen schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RiSBau) *<br />
VI.7.1 * ZVB Schutzzone *<br />
VI.7.2 * ZVB Sperrzone *<br />
VI.8 * ZVB Zugang US-Liegenschaften *<br />
VI.9 * ZVB für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 2 von 11
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages sind Leistungen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1<br />
HOAI, für<br />
eine bauliche Anlage *<br />
eine Baumaßnahme, bestehend aus mehreren Gebäu<strong>de</strong>n (siehe Anlage) *<br />
ein Ingenieurbauwerk *<br />
mit einer HNF von m²<br />
mit einer NF von m²<br />
mit einer Geschossfläche von m²<br />
die/das in <strong>de</strong>r Liegenschaft *<br />
. , (Straße), (Ort)<br />
die/das auf <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>n Grundstück/en (Fl.st.Nr. ) *<br />
Größe *<br />
Gesamtfläche aller Flurstücke: m²<br />
neu gebaut * umgebaut * erweitert * instand gesetzt * mo<strong>de</strong>rnisiert * *<br />
wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Die Baumaßnahme ist Teil <strong>de</strong>s Gesamtvorhaben: *<br />
Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt *<br />
und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />
§ 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />
2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen bzw. folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu erfüllen:<br />
2.2.1 Für <strong>de</strong>n Beitrag zur Haushalts-/ Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />
<strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />
die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau – vom<br />
(Anlage) *<br />
Die Baukosten für die Baumaßnahme (gemäß Formblatt ABG 3)* dürfen <strong>de</strong>n Betrag von €<br />
nicht überschreiten (Kostenobergrenze). Diese Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600/700<br />
nach DIN 276-1: 2008-12.<br />
Davon entfallen auf die *<br />
Kostengruppe 300: € *<br />
Kostengruppe : € *<br />
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten<br />
wird.<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer alle Möglichkeiten zur<br />
Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s unter Beachtung <strong>de</strong>r vorgegebenen Quantitäts-,<br />
Qualitäts- und Terminziele unter Wahrung <strong>de</strong>s vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzeptes<br />
auszuschöpfen. Er hat dabei die Grundsätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowohl beim<br />
Bau als auch bei Nutzung und Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s einzeln wie im Zusammenhang zu beachten.<br />
Die Planung muss Betriebsabläufe funktionell optimieren und ermöglichen, die künftigen Nutzungs-,<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 3 von 11
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
Betriebs- und Unterhaltungskosten <strong>de</strong>s Objektes in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n funktionalen Nutzungszielen<br />
gering zu halten.<br />
Baukosten dürfen nicht mit <strong>de</strong>r Folge eingespart wer<strong>de</strong>n, dass die absehbaren Betriebs-, Nutzungso<strong>de</strong>r<br />
Instandhaltungskosten so steigen, dass die Einsparungen dadurch ausgeglichen wer<strong>de</strong>n.<br />
Folgen<strong>de</strong> weitere For<strong>de</strong>rungen und Anregungen <strong>de</strong>s Auftraggebers:<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Gaststreitkräfte (Anlage) *<br />
2.2.2 Für die weitere Bearbeitung (3.3 - 3.5):<br />
Die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />
Die mit <strong>de</strong>r Einverständniserklärung <strong>de</strong>s Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau - *<br />
(Anlage) *<br />
Abweichungen von 2.2.1 und 2.2.2 bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften und Regelwerke<br />
zu beachten:<br />
- „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung<br />
-<br />
2.4 Die Baumaßnahme ist<br />
ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />
genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />
Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />
3.1 Auftragsumfang<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2.<br />
Er beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.5 - einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen - zu übertragen.<br />
Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />
dass die Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist und entsprechen<strong>de</strong> Mittel für die Baumaßnahme bereit<br />
stehen.*<br />
die Einhaltung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständniserklärung<br />
<strong>de</strong>s Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber<br />
innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe<br />
zumin<strong>de</strong>st die Leistungen <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufe übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte <strong>de</strong>r<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 4 von 11
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
Baumaßnahme zu beschränken.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen nach 3.3 bis 3.5 besteht nicht.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.<br />
3.2 Beitrag zur Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />
3.2.1 Vorplanung<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HOAI<br />
3.2.2 Entwurfsplanung<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HOAI<br />
3.3 Beitrag zur weiteren Planung<br />
3.3.1 Genehmigungsplanung<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HOAI<br />
3.3.2 Ausführungsplanung<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 HOAI<br />
3.4 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HOAI<br />
3.4.1 Das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung <strong>de</strong>s<br />
Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) für das Bauwesen * und<br />
<strong>de</strong>r Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> zu erfolgen.<br />
3.5 Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />
3.5.1 Ingenieurtechnische Kontrolle <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Tragwerks auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n geprüften<br />
statischen Unterlagen nach Anlage 2 Nr. 2.10.7 HOAI *<br />
3.6 Vorzulegen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
3.6.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen (einschl. ggfs. <strong>de</strong>r<br />
Leistungsverzeichnisse) sind in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 8 und <strong>de</strong>r<br />
Anlagen VI.4 und ggfs. VI.6 zu erstellen.<br />
Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben.<br />
Abweichend hiervon sind die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen, Beschreibungen<br />
(einschl. Leistungsverzeichnisse) und Berechnungen <strong>de</strong>m Auftraggeber in<br />
-facher Ausfertigung für Leistungen nach 3.2<br />
-facher Ausfertigung für Leistungen nach 3.3<br />
-facher Ausfertigung für Leistungen nach 3.4<br />
in kopier- / pausfähiger Ausführung zu übergeben.<br />
Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen Umfang<br />
weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen, DINgerecht<br />
zu falten und in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Auftraggebers zu<br />
beschriften.<br />
3.6.2 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser“ beziehungsweise „Planverfasser“,<br />
zu unterzeichnen.<br />
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Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
3.6.3 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet, bleibt<br />
trotz<strong>de</strong>m ausschließlich <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Planungen<br />
verantwortlich.<br />
3.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen<br />
teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig<br />
abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu<br />
unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich<br />
Nie<strong>de</strong>rschriften an und legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Genehmigung vor.<br />
Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Nie<strong>de</strong>rschriften.<br />
Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />
§ 4<br />
Fachlich Beteiligte<br />
4.1 Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />
4.1.1 Gebäu<strong>de</strong>planung<br />
4.1.2 Ingenieurbauwerke<br />
4.1.3 Prüfen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />
4.1.4 Technische Ausrüstung,<br />
Anlagengruppe<br />
4.1.5 Technische Ausrüstung,<br />
Anlagengruppe<br />
4.1.6 Technische Ausrüstung,<br />
Anlagengruppe<br />
4.1.7 Technische Ausrüstung,<br />
Anlagengruppe<br />
4.1.8 Freianlagen<br />
4.1.9<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
5.1.1 Für die Leistungen nach 3.2:<br />
Monaten nach Ver-<br />
Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen<br />
tragsschluss vollständig und mängelfrei vorliegen. *<br />
5.1.2 Für die weiteren Leistungen jeweils <strong>de</strong>r einvernehmlich festgelegte Terminplan o<strong>de</strong>r die entsprechend<br />
vereinbarten Einzeltermine. *<br />
5.1.3 Die Termine bzw. Fristen wer<strong>de</strong>n stufenweise jeweils bei Übertragung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Leistungen<br />
vereinbart.<br />
5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind<br />
neue Fristen festzulegen.<br />
5.2 Wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planungs- und Baubesprechungen Termine / Fristen für die Lieferung <strong>de</strong>r Pläne, Leistungsverzeichnisse<br />
und sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer eine Nie<strong>de</strong>rschrift<br />
zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers dazu wer<strong>de</strong>n diese Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 6 von 11
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
§ 6<br />
Vergütung<br />
6.1 Der Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
Für die Leistungen nach 3.2 bis 3.4 <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>s § 48 HOAI als anrechenbar ermittelte<br />
Teil aus <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau<br />
/ seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange<br />
sie nicht vorliegt aus <strong>de</strong>n nach 2.2.1 vorgegebenen Kosten.<br />
Die anrechenbaren Kosten wer<strong>de</strong>n ermittelt nach<br />
§ 48 Abs. 1*<br />
§ 48 Abs. 3 Nrn. 1 mit 12*<br />
zuzüglich die in § 48 Abs. 1 mit 3 nicht erwähnten Kosten für zu v. H.*<br />
zuzüglich die Kosten nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 mit v. H.*<br />
zuzüglich die Kosten nach § 48 Abs. 3 Nrn. (13 – 16) mit v. H.*<br />
zuzüglich § 48 Abs. 5 mit <strong>de</strong>n Herstellkosten* / nach <strong>de</strong>m Neuwert*<br />
Der Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten ist die DIN 276-1:2008-12 zugrun<strong>de</strong> zu legen. Die nach Nr.<br />
3.3.6 DIN 276-1:2008-12 geson<strong>de</strong>rt auszuweisen<strong>de</strong>n Werte vorhan<strong>de</strong>ner Bausubstanz und vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Teile wer<strong>de</strong>n nicht Bestandteil <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten.<br />
6.2 Für <strong>de</strong>n Umbau/die Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s*/<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>*/<strong>de</strong>s Ingenieurbauwerkes*<br />
wird gemäß § 35 HOAI kein Zuschlag * / ein Zuschlag zum Honorar von v.H. vereinbart. *<br />
Der Zuschlag wird auf alle Leistungsphasen * / nur für die Leistungsphasen * vereinbart *.<br />
Mit diesem Zuschlag ist <strong>de</strong>r Aufwand für <strong>de</strong>n mit zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Bestand abgegolten. *<br />
Gebäu<strong>de</strong>/<br />
Ingenieurbauwerke<br />
6.3 Folgen<strong>de</strong> Grundlagen im Sinne <strong>de</strong>r §§ 48 mit 50 HOAI sowie Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen wer<strong>de</strong>n vereinbart:<br />
Honorarzone<br />
Zuschlag<br />
§ 35<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
v.H.<br />
§ 50<br />
Abs.2<br />
v.H.. 3.2.1 3.2.2 3.3.1 3.3.2 3.4 ….<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
6.4 Als Honorarsatz wird <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel nach § 50 HOAI vereinbart.<br />
Zusätzlich wird vereinbart: *<br />
v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 7 von 11
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke *<br />
6.5 § 6 Abs. 1 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig en<strong>de</strong>t und die für<br />
die endgültige Berechnung <strong>de</strong>s Honorars maßgeben<strong>de</strong>n Beträge nicht mehr festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
6.6 Vergütung für Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />
6.6.1 Ingenieurtechnische Kontrolle (3.5.1) v.H. *<br />
6.7 Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weitere Leistungen an, die nicht<br />
über die v. H. - Sätze honoriert wer<strong>de</strong>n können und die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten Leistungen<br />
einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand honoriert.<br />
Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />
für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
für <strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />
für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation,<br />
die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen:<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermitteln.<br />
Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich vereinbart.<br />
6.8 Nebenkosten nach § 14HOAI<br />
6.8.1 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet:<br />
Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren<br />
Vervielfältigen <strong>de</strong>r Unterlagen nach 3.6 *<br />
Reisen <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter *<br />
für die Leistung nach 3.2 €<br />
für die Leistungen nach 3.3 und 3.4 €<br />
für die Leistung nach 3.5 €<br />
Summe € €<br />
zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />
Gesamtsumme € €<br />
6.8.2 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n zum Nachweis erstattet: *<br />
Reisen *<br />
nach <strong>de</strong>m Bayer. Reisekostengesetz *<br />
nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz *<br />
in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung<br />
Fahrten, die über <strong>de</strong>n Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers, d.h. Stammsitz<br />
und ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planen<strong>de</strong>r Bereich hinausgehen, wer<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>r steuerlich<br />
zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />
Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- und Taxifahrten ist die Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen. *<br />
Die Reisekostennachweise sind <strong>de</strong>m Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />
Trennungsentschädigung*<br />
nach <strong>de</strong>n jeweils gültigen Tarifverträgen für das Baugewerbe*<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 8 von 11
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
6.9 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen die Honorarermittlung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren<br />
Kosten beizufügen.<br />
6.10 Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />
§ 7<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit <strong>de</strong>n niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />
7.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens betragen:<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten für Personenschä<strong>de</strong>n für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />
über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />
über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />
(Ausfüllhinweis: Im beson<strong>de</strong>ren Fall ist Nr. 7.1 mit <strong>de</strong>n höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />
7.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens betragen:<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten für Personenschä<strong>de</strong>n für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />
über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />
7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für dieses Objekt<br />
uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung zu erfolgen<br />
und kann durch eine Separierung <strong>de</strong>r Deckungssummen in <strong>de</strong>r Bescheinigung über die Jahresversicherung<br />
nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 8<br />
Datenverarbeitung<br />
8.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind die nachstehen<strong>de</strong>n<br />
Vorgaben maßgebend:<br />
8.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />
8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen Daten ist<br />
Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur und Objektkatalog.<br />
Abweichungen hiervon und/o<strong>de</strong>r notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser<br />
Vorgaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
vor Ausführung schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
8.2.2 Graphische Daten (Pläne)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 9 von 11
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige und<br />
richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über geeignete Schnittstellen ermöglicht.<br />
Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vorgegeben.<br />
8.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System zu erstellen,<br />
erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Baufertigstellung auf einem Datenträger zu dokumentieren.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang <strong>de</strong>r vom Auftragnehmer<br />
einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft geregelt.<br />
8.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem<br />
8.3.1 Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit entsprechen<strong>de</strong>m<br />
Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />
Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />
Der Auftragnehmer hat die in § 3 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-Anlage und mit seinem DV-<br />
Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems<br />
das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-Verfahrens-Beschreibungen in <strong>de</strong>r jeweils<br />
neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die Regelungen und Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung <strong>de</strong>r DV<br />
bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung und bei <strong>de</strong>r Abrechnung zu beachten und die Listenbil<strong>de</strong>r für Leistungsverzeichnisse<br />
(Lang- und Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers zu erstellen.<br />
Unterlagen für die Vergabeplattform<br />
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplattform<br />
erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />
hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms zu prüfen, ob<br />
die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.<br />
Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwen<strong>de</strong>n, die Internetadresse und<br />
das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />
Die geprüfte Datei hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers durch Hochla<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r durch elektronische<br />
Übermittlung (z. B. per Email o<strong>de</strong>r CD-ROM) zu übergeben.<br />
CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln und je nach<br />
Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
elektronisch zu übermitteln.<br />
8.3.2 Sonstige Unterlagen<br />
Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n sonstigen Unterlagen<br />
im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber gemäß <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>r<br />
§§ 5 und 6 zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />
- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />
- die Kostenberechnung<br />
- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />
- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />
8.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
8.4.1 * Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten<br />
für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur Verfügung.<br />
Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />
8.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s durchgeführten Testlaufes<br />
zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 10 von 11
Auftragsnummer:<br />
VII.12<br />
vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung als nicht vollständig<br />
und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung auf Vollständigkeit<br />
und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />
ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom Prüftool<br />
keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />
Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
§ 9<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
9.1 Als Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n benannt (Name, Qualifikation):<br />
für Leistungen nach 3.2:<br />
für Leistungen nach 3.3:<br />
für Leistungen nach 3.4:<br />
für Leistungen nach 3.5:<br />
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme <strong>de</strong>r<br />
Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. <strong>März</strong> 1974 -BGBI. I S.<br />
469 ff. / 547- in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n Fassung über die gewissenhafte<br />
Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür<br />
anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
9.3 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />
(Anlage VI.8) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften,<br />
die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Unterschrift)<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 11 von 11
VII.12.0<br />
Hinweise zum Vertrag Tragwerksplanung<br />
Die Anlagen <strong>de</strong>r Auflistung auf Seite 2 sowie Textstellen und -blöcke, die mit * versehen sind, sind<br />
zu prüfen.<br />
Nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />
0 Anwendungsbereich Das Vertragsmuster Tragwerksplanung ist für Leistungen bei <strong>de</strong>r<br />
Tragwerksplanung von Gebäu<strong>de</strong>n und zugehörigen baulichen<br />
Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke unter Beachtung <strong>de</strong>r §§ 48<br />
mit 50 HOAI anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
1<br />
1.1<br />
Vertragsabschluss<br />
Allgemein<br />
Kostenverpflichtungen für Planungsleistungen dürfen nur insoweit<br />
eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau<br />
/ Entwurfsunterlage - Bau - nach Maßgabe RLBau /<br />
RBBau notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich tätige Architekten<br />
o<strong>de</strong>r Ingenieure eingeschaltet wer<strong>de</strong>n, ist das Vertragsmuster<br />
Tragwerksplanung zu verwen<strong>de</strong>n. Dem freiberuflich Tätigen sind<br />
mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />
(AVB, VI.1 VHF) sowie weitere Vertragsunterlagen<br />
gemäß Anlagenverzeichnis mit einer vorläufige Honorarermittlung<br />
zuzuleiten.<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.2 Beitrag für die HU-Bau /<br />
EW-Bau und Übertragung<br />
weiterer Leistungen (§§<br />
3.2 bis 3.5)<br />
1.3 Unterlagen<br />
§ 3.6.1)<br />
Im Vertrag sind nur die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung<br />
an <strong>de</strong>n Auftragnehmer vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer<br />
sollen zunächst nur die Leistungen nach 3.2 <strong>de</strong>s Vertragsmusters<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n. Die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n - je nach<br />
Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst - durch ein Schreiben<br />
übertragen, in <strong>de</strong>m auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar<br />
zu erwähnen ist. Als Frist, in <strong>de</strong>r weitere Leistungen übertragen<br />
wer<strong>de</strong>n, sollen in 3.1 "24 Monate" eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen<br />
grundsätzlich vor Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben<br />
zum Datenaustauschbogen sowie die projekt- und nutzerspezifischen<br />
Details im Objektkatalog maßnahmen- und nutzerbezogen<br />
festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau<br />
zu beachten, insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen<br />
nach F 1.3 RLBau / H 2 RBBau, die auf die Ausführungsunterlage<br />
aufbauen.<br />
1.4 Einzelleistungen Das Vertragsmuster kann auch angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r<br />
freiberuflich Tätige ausschließlich mit einzelnen Leistungsphasen<br />
o<strong>de</strong>r Teilen davon beauftragt wer<strong>de</strong>n soll. In diesem Falle darf<br />
entsprechend § 8 HOAI nur ein Honorar berechnet wer<strong>de</strong>n, das<br />
<strong>de</strong>m Anteil <strong>de</strong>r übertragenen Leistungen an <strong>de</strong>r gesamten Leistungsphase<br />
entspricht.<br />
2<br />
2.1<br />
Vergütung<br />
Allgemein<br />
Bei Vertragsabschluss sind <strong>de</strong>r vorläufigen Honorarermittlung die<br />
geschätzten Kosten bzw. die Kosten <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten<br />
und haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage<br />
- Bau - zu Grun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Das endgültige Honorar für die gesamten Leistungen ist auf Grundlage<br />
<strong>de</strong>r baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur<br />
Haushaltsunterlage - Bau bzw. seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätig-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1 von 7
VII.12.0<br />
ten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage - Bau zu ermitteln.<br />
Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen die Honorarermittlung<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten beizufügen.<br />
2.2 Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung Die Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung richtet sich nach Teil 1 und §§ 48<br />
mit 50 HOAI.<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 HOAI ist <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren<br />
Kosten die DIN 276 in <strong>de</strong>r Fassung vom Dezember 2008<br />
zugrun<strong>de</strong> zu legen. Die HOAI verlangt damit im Wesentlichen die<br />
Anwendung <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung nach Nr. 4 DIN 276. Dies ergibt<br />
sich ergänzend auch aus <strong>de</strong>r Definition in § 2 Nrn. 13 und 14 HO-<br />
AI, mit <strong>de</strong>r die Ebene <strong>de</strong>r jeweiligen Ermittlungstiefe in <strong>de</strong>n Kostengruppen<br />
festgelegt wird.<br />
Da die HOAI 2009 im Gegensatz zur vorherigen Fassung bei <strong>de</strong>r<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten nicht mehr auf die vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Bausubstanz abstellt, ist die Regelung in Nr. 3.3.6 DIN 276,<br />
dass "Der Wert vorhan<strong>de</strong>ner Bausubstanz … geson<strong>de</strong>rt auszuweisen"<br />
ist, nicht anzuwen<strong>de</strong>n. Zur Klarstellung: die Herstellungskosten<br />
dürfen keine fiktiven Kosten vorhan<strong>de</strong>ner Substanz beinhalten,<br />
son<strong>de</strong>rn ausschließlich reine Baukosten. Die Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s erhöhten Aufwands bei Umbauten etc ist wie unten in<br />
Nr. 2.5 erläutert, zu regeln.<br />
2.2.1 Honorarzone Die Honorarzone ist gemäß § 50 HOAI in 6.3 festzulegen.<br />
Wenn an die zu übertragen<strong>de</strong>n Aufgaben die <strong>de</strong>m Schwierigkeitsgrad<br />
<strong>de</strong>r Honorarzone entsprechen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n, gilt <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz und <strong>de</strong>r Zusatz zu 6.4 ist zu<br />
löschen. Siehe VIII.B.3 VHF.<br />
2.2.2 Abweichung vom<br />
Min<strong>de</strong>stsatz<br />
Wenn darüber hinaus Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n<br />
Bearbeitungsaufwand verän<strong>de</strong>rn und die nicht schon in an<strong>de</strong>rer<br />
Weise vergütet wer<strong>de</strong>n, ist ein Honorarsatz unter Beachtung <strong>de</strong>s<br />
§ 7 HOAI festzulegen.<br />
Als solche Anfor<strong>de</strong>rungen kommen u. a. in Betracht:<br />
- Beteiligung und Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />
- außergewöhnlich kurze Planungs- und Bauzeiten,<br />
- erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen an Planungsoptimierung bzw. an Planungsvarianten<br />
- verbindliche Festtermine und Fristen,<br />
- Planung und Durchführung bei laufen<strong>de</strong>m Betrieb,<br />
- statische Einflüsse aus Nachbarbauwerken o<strong>de</strong>r Verkehrsanlagen,<br />
- gehobene gestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen an das Tragwerk,<br />
- Tragwerk o<strong>de</strong>r wesentliche Teile <strong>de</strong>s Tragwerks schiefwinklig,<br />
gekrümmt o<strong>de</strong>r sehr unregelmäßig,<br />
- wesentliche Einflüsse <strong>de</strong>r technischen Ausrüstung und <strong>de</strong>s<br />
technischen Ausbaus auf die Tragwerksplanung,<br />
- Anwendung neuer Herstellungsverfahren.<br />
Dazu ist in 6.4 festzulegen, um welchen Prozentsatz <strong>de</strong>r Differenz<br />
zwischen Höchst- und Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel gemäß § 50<br />
HOAI das Honorar erhöht wird. Die Grün<strong>de</strong> für diese abweichen<strong>de</strong><br />
Honorarvereinbarung sind schriftlich im Vergabevermerk festzuhalten.<br />
2.2.3 Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
(§ 3.5)<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen (siehe Anlage 2.10 HOAI) sind zu vereinbaren,<br />
soweit dies aufgrund beson<strong>de</strong>rer Umstän<strong>de</strong> erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Art und Umfang <strong>de</strong>r Leistung sind schriftlich genau festzulegen<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2 von 7
und zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
VII.12.0<br />
Die Honorierung ist frei zu vereinbaren und im Vergabevermerk<br />
zu dokumentieren.<br />
Im Einzelnen sind zu beachten:<br />
2.2.3.1 Vorgezogene Mengenermittlung<br />
Falls die Leistung <strong>de</strong>r Leistungsphase 6 "Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe"<br />
in <strong>de</strong>r Leistungsphase 3 o<strong>de</strong>r 4 erbracht wer<strong>de</strong>n muss, wird<br />
diese Leistung i.d.R. für:<br />
Tragwerke <strong>de</strong>s Ingenieurholzbaus<br />
alle übrigen Tragwerke<br />
mit 6,0 v.H.<br />
mit 4,5 v.H.<br />
bewertet und tritt als Beson<strong>de</strong>re Leistung in dieser Höhe an die<br />
Stelle <strong>de</strong>r Grundleistung <strong>de</strong>r Leistungsphase 6.<br />
2.2.3.2 Brandschutznachweis<br />
nach Art. 62 BayBO<br />
Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz sind Nachweise<br />
<strong>de</strong>r Ausbildung <strong>de</strong>s Feuerwi<strong>de</strong>rstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bauteile nach DIN<br />
4102 entsprechend <strong>de</strong>r Feuerwi<strong>de</strong>rstandsklasse.<br />
Bis einschließlich Leistungsphase 3 ist die Leistung hierfür mit<br />
<strong>de</strong>m Honorar für die Grundleistung abgegolten. Ab Leistungsphase<br />
4 ist die Beson<strong>de</strong>re Leistung i.d.R. mit 3 bis 5 v.H. zu bewerten.<br />
Der Nachweis ist prüfbar als Teil <strong>de</strong>s Standsicherheitsnachweises<br />
aufzustellen.<br />
Eine Zusammenstellung mit Positionsnummern und Hinweisen<br />
zur DIN 4102, Teil 4 ist als beson<strong>de</strong>res Kapitel vorzulegen. Sofern<br />
für Einzelbauteile aufwendige rechnerische Nachweise erfor<strong>de</strong>rlich<br />
wer<strong>de</strong>n, die über die Regelungen nach DIN 4102, Teil 4 hinausgehen,<br />
ist eine beson<strong>de</strong>re Honorierung zu vereinbaren.<br />
2.2.3.3 Erdbebensicherung Für <strong>de</strong>n Fall, dass bei <strong>de</strong>r Tragwerksplanung Anfor<strong>de</strong>rungen aus<br />
<strong>de</strong>r Erdbebensicherung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n müssen, sind sie<br />
als Beson<strong>de</strong>re Leistung wie folgt zu bewerten:<br />
a) bis einschließlich Leistungsphase 3 2 v.H<br />
(Berücksichtigung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Erdbebensicherheit)<br />
b) ab Leistungsphase 4<br />
Falls rechnerische Nachweise erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, sind<br />
sie wie folgt zu bewerten:<br />
- vereinfachter rechnerischer Nachweis 4 v.H.<br />
(Näherungsverfahren nach DIN 4149, Nr. 8.2)<br />
o<strong>de</strong>r<br />
- genauer rechnerischer Nachweis 8 v.H.<br />
Die Leistungen a) und b) sind gegebenenfalls additiv zu beauftragen.<br />
2.2.3.4 Ergänzen<strong>de</strong> Schalpläne Bei schwierigen Baumaßnahmen können ergänzen<strong>de</strong> Schalpläne<br />
mit allen für die Ausführung <strong>de</strong>s Tragwerks erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben,<br />
auch solchen, die das Einschalen <strong>de</strong>s Betons nicht betreffen,<br />
als Beson<strong>de</strong>re Leistung in Auftrag gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierdurch wer<strong>de</strong>n zusätzliche Angaben aus <strong>de</strong>n Ausführungszeichnungen<br />
<strong>de</strong>s Objektplaners auf <strong>de</strong>r Baustelle für <strong>de</strong>n Rohbau<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3 von 7
VII.12.0<br />
entsprechend DIN 1356 <strong>Ausgabe</strong>jahr 1988 (im bisher verwen<strong>de</strong>ten<br />
Sinne) nicht mehr benötigt.<br />
Diese Beson<strong>de</strong>re Leistung ist in <strong>de</strong>r Regel mit bis zu 12 v.H. zu<br />
bewerten.<br />
Der Koordinierungsaufwand <strong>de</strong>s Objektplaners bleibt unberührt.<br />
2.2.3.5 Objektüberwachung<br />
(Bauüberwachung)<br />
Ingenieurtechnische Kontrolle <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Tragwerks auf<br />
Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n geprüften statischen Unterlagen.<br />
Diese Leistung ist in <strong>de</strong>r Regel erst ab Honorarzone III zu vergeben.<br />
In Honorarzone I und II ist dies Grundleistung bei <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>planung.<br />
Diese Beson<strong>de</strong>re Leistung ist in <strong>de</strong>r Regel mit bis zu 6 v.H. zu<br />
bewerten<br />
2.2.4 Außenanlagen Wer<strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung für Bauwerke von<br />
Außenanlagen (z. B. Stützmauern), <strong>de</strong>ren anrechenbare Kosten<br />
10 v.H. <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s / Ingenieurbauwerks<br />
bzw. 100.000,- € nicht überschreiten, im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
so sind die anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>r Tragwerke zur<br />
Berechnung <strong>de</strong>s Honorars zusammenzufassen; das Honorar ist<br />
nach <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten zu berechnen.<br />
2.3 Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
(§ 6.3)<br />
Die im § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind in<br />
<strong>de</strong>r Regel wie folgt zu bewerten:<br />
3.2.1 Vorplanung 10 v.H.<br />
Entwurfsplanung<br />
12 v.H.<br />
3.3.1 Genehmigungsplanung 30 v.H.<br />
3.3.2 Ausführungsplanung 26 v.H.<br />
Die Ausführungsplanung ist mit 42 v.H. zu bewerten:<br />
- im Stahlbetonbau, wenn auch Schalpläne in Auftrag gegeben<br />
wer<strong>de</strong>n,<br />
- im Stahlbau, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Werkstattpläne auf<br />
Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r Genehmigungsplanung und <strong>de</strong>n<br />
Ausführungszeichnungen nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 HOAI überprüft,<br />
- im Holzbau, mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad<br />
Bei Mischbauten (z. B. Stahlbeton- und Holzbau) ist <strong>de</strong>r Bewertungssatz<br />
anteilig zu ermitteln.<br />
3.4 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe 3 v.H.<br />
2.4 Mehrere Objekte Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Objekten, so sind die<br />
Honorare gemäß § 11 zu berechnen.<br />
Umfasst ein Auftrag mehrere im wesentlichen gleichartige Objekte,<br />
die im zeitlichen o<strong>de</strong>r örtlichen Zusammenhang unter gleichen<br />
baulichen Verhältnissen geplant und errichtet wer<strong>de</strong>n sollen, o<strong>de</strong>r<br />
Objekte nach Typenplanung o<strong>de</strong>r Serienbauten, wird gem. § 11<br />
Abs. 2 HOAI folgen<strong>de</strong> Vereinbarung getroffen:<br />
„Das Honorar für die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 – 7 wird<br />
wie folgt vereinbart:<br />
Für die 1. – 4. Wie<strong>de</strong>rholung Min<strong>de</strong>rung um 50 v.H. <strong>de</strong>s<br />
Honorars<br />
Für die 5. – 7. Wie<strong>de</strong>rholung Min<strong>de</strong>rung um 60 v. H. <strong>de</strong>s<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4 von 7
Honorars<br />
Min<strong>de</strong>rung um 90 v. H. <strong>de</strong>s Hono-<br />
Ab <strong>de</strong>r 8. Wie<strong>de</strong>rholung<br />
rars.“<br />
VII.12.0<br />
Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung wird nicht reduziert.<br />
2.5 Planen/Bauen im Bestand<br />
Umbau/Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />
(§ 6.2)<br />
Bei Umbau und Mo<strong>de</strong>rnisierung kann gemäß § 35 HOAI ein Zuschlag<br />
in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>s schriftlich vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n, siehe VIII.B.4 VHF.<br />
Der Zuschlag kann sich bei Umbauten/Mo<strong>de</strong>rnisierungen nach §<br />
35 HOAI auf alle o<strong>de</strong>r einzeln übertragene Leistungsphasen beziehen,<br />
o<strong>de</strong>r ganz ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r Leistungen kann<br />
bei Umbau und Mo<strong>de</strong>rnisierung ein Zuschlag von max. 50 v.H.<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n,<br />
Höhere Zuschläge bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s jeweiligen Zuschlags ist im Vergabevermerk zu<br />
begrün<strong>de</strong>n und schriftlich (6.3) zu vereinbaren.<br />
Sofern bei Umbau und Mo<strong>de</strong>rnisierung kein Zuschlag vereinbart<br />
ist, wirkt § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI. Sollte also trotz Umbau/Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />
einvernehmlich kein Zuschlag vereinbart<br />
sein, ist auch diese Vereinbarung im Vertrag schriftlich zu ergänzen<br />
um spätere For<strong>de</strong>rungen auszuschließen.<br />
2.6 Nebenkosten (§ 6.8) Die Vergütung von Nebenkosten nach § 14 HOAI erfolgt auf Einzelnachweis,<br />
sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale<br />
Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Die Vereinbarung einer Pauschale ist anzustreben, die ihr zu<br />
Grun<strong>de</strong> gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk<br />
festzuhalten.<br />
Eine so <strong>de</strong>finierte Pauschale kann in <strong>de</strong>r Regel bezogen auf das<br />
Basishonorar (netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen<br />
gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />
- für ES-, EW-, HU- und AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />
davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf<br />
Datenträger<br />
- für die Vergabeunterlagen eine Fertigung in Papier sowie<br />
eine auf Datenträger<br />
Mehr-/Min<strong>de</strong>rfertigungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n datentechnischen<br />
Übertragungsform ist durch Anpassung <strong>de</strong>s v.H.-Satzes<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Die Kosten für im Büro <strong>de</strong>s Auftragnehmers anfallen<strong>de</strong> Vervielfältigungen<br />
sowie die Kosten <strong>de</strong>s Datenaustausches gehören zu <strong>de</strong>n<br />
Allgemeinen Geschäftskosten und sind mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />
Für zusätzliche Vervielfältigungskosten und dgl. sind vom Auftragnehmer<br />
Einheitspreise anzubieten, die auf Angemessenheit zu<br />
prüfen sind.<br />
Für die Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen und sonstiger<br />
Texte sowie für die fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B.<br />
US-Format) sind Angebote einzuholen.<br />
Für die Vergütung <strong>de</strong>r Reisekosten <strong>de</strong>s Ingenieurs und seiner<br />
Mitarbeiter sind zu beachten:<br />
1. Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen setzt <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
auf Vorschlag <strong>de</strong>s Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu beachten,<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5 von 7
VII.12.0<br />
dass die Reisen so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n, dass er die<br />
Leistung ordnungsgemäß erfüllen kann.<br />
2. Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für Reisen,<br />
die über <strong>de</strong>n Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers hinausgehen, dürfen für Bun<strong>de</strong>s- und<br />
Lan<strong>de</strong>smaßnahmen nicht höher berechnet wer<strong>de</strong>n, als es das<br />
Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz (BRKG) vom 13.11.1993 und die dazu<br />
herausgegebenen Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz<br />
(BayRKG) vom 24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005,<br />
vorsieht. Für Wegstrecken, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im eigenen<br />
Pkw zurücklegt, ist von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />
Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r bemessen sich nach Art. 8<br />
bzw. 9 BayRKG.<br />
Umsatzsteuerliche Behandlung<br />
von Nebenkosten<br />
Für Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten<br />
<strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Ingenieurs ist keine Pauschale zu<br />
vereinbaren. Die Kosten dürfen nicht höher erstattet wer<strong>de</strong>n, als<br />
es <strong>de</strong>r jeweils gültige Tarifvertrag für das Baugewerbe mit <strong>de</strong>n<br />
dazu vereinbarten Sätzen für technische und kaufmännische<br />
Angestellte vorsieht.<br />
Die Vorsteuer nach § 15 UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist<br />
abzuziehen bei:<br />
- Vervielfältigungskosten<br />
- Telefonkosten<br />
- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />
In folgen<strong>de</strong>n Kosten ist keine Vorsteuer enthalten und somit auch<br />
nicht abzuziehen:<br />
- Postgebühren,<br />
- Trennungsentschädigungen,<br />
- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-,<br />
Übernachtungs- o<strong>de</strong>r Fahrtkosten für Fahrzeuge <strong>de</strong>s Auftragnehmers)<br />
also <strong>de</strong>r Abrechung mit <strong>de</strong>n Pauschalsätzen.<br />
Ausnahme: Ist die Abrechnung nach nachgewiesenen und tatsächlich<br />
Kosten vertraglich vereinbart, insbeson<strong>de</strong>re bei Übernachtungskosten,<br />
ist vom Rechnungsbetrag die anteilige Vorsteuer abzuziehen.<br />
2.7 Umsatzsteuer (§ 6.10) Die Umsatzsteuer für Honorare und Nebenkosten ist geson<strong>de</strong>rt<br />
auszuweisen. Bei Verträgen für ausländische Streitkräfte o<strong>de</strong>r<br />
NATO darf die Rechnung nur netto, ohne Umsatzsteuerausweis,<br />
erfolgen, weil die Leistungen insoweit umsatzsteuerbefreit sind.<br />
2.8 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
2.9 Zusätzliche Leistungen<br />
(§ 6.7)<br />
Zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />
- Grundlagenermittlung gem. Anlage 13 HOAI Übergabe <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
- Aufstellen <strong>de</strong>s baufachlichen Gutachtens über das Grundstück<br />
- Einholen <strong>de</strong>r bauordnungsrechtlichen und sonst erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Genehmigen o<strong>de</strong>r Zustimmungen.<br />
Für die Vereinbarung von Stun<strong>de</strong>nsätzen ist von folgen<strong>de</strong>n Orientierungswerten<br />
auszugehen:<br />
Auftragnehmer 42 bis 90 €<br />
Mitarbeiter 40 bis 66 €<br />
Zeichner/sonstige MA 34 bis 48 €<br />
Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel als Pauschalhonorar zu vereinbaren.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6 von 7
3 Haftpflichtversicherung<br />
Basis<strong>de</strong>ckung (§ 7.1)<br />
Erhöhter Deckungsbedarf<br />
(§§ 7.1, 7.2)<br />
5 Verpflichtung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(§ 9.2)<br />
VII.12.0<br />
Die in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />
abgestuften Deckungssummen dienen als Anhalt<br />
für die Vereinbarung im Regelfall.<br />
Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es<br />
die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalles erfor<strong>de</strong>rn. Dies gilt in Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>m BMVBS auch für Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. In diesem<br />
Fall besteht die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Abschluss einer Objektversicherung<br />
o<strong>de</strong>r einer Zusatz<strong>de</strong>ckung durch eine hinzutreten<strong>de</strong> Berufshaftpflicht<br />
/Exze<strong>de</strong>ntenversicherung zu for<strong>de</strong>rn<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten<br />
Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.<br />
Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung<br />
(VI.11 VHF) beizufügen und als Anlage zum Vertrag<br />
zu nehmen.<br />
6 Überarbeitung Für die Leistungen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung und Prüfung <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />
sind die Begriffe nach 1.6 <strong>de</strong>r Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />
"Überarbeitung <strong>de</strong>r Unterlagen bei unverän<strong>de</strong>rtem<br />
Programm" und "unwesentlich verän<strong>de</strong>rte For<strong>de</strong>rungen"<br />
nicht auf das Bauobjekt, son<strong>de</strong>rn auf die jeweilige Vertragsleistung<br />
zu beziehen.<br />
Das be<strong>de</strong>utet, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer auch dann Anspruch auf<br />
zusätzliche Vergütung hat, wenn sich die Objektplanung nur geringfügig<br />
än<strong>de</strong>rt, diese Än<strong>de</strong>rung aber erhebliche Auswirkungen<br />
auf die Leistung <strong>de</strong>s Tragwerksplaners o<strong>de</strong>r Prüfers <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />
hat.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7 von 7
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
Liegenschaft<br />
Maßnahme<br />
Objekt<br />
Architektenvertrag<br />
- Freianlagen -<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Freistaat Bayern *<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
diese(r) vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
§ 9<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Fachlich Beteiligte<br />
Termine und Fristen<br />
Vergütung<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Datenverarbeitung<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Anlagen<br />
VI.1<br />
VI.3<br />
VI.4<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />
ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsvermerke<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 * ZVB Einsatz virtueller Raum *<br />
VI.6<br />
VI.11<br />
ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
VI.7 * Sicherheitsmaßnahmen schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RisBau) *<br />
VI.7.1 * ZVB - Schutzzone *<br />
VI.7.2 * ZVB - Sperrzone *<br />
VI.8 * ZVB Zugang US-Liegenschaften *<br />
VI.9 * ZVB für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages sind Leistungen <strong>de</strong>r Freianlagen gem. § 38 HOAI, mit <strong>de</strong>nen<br />
in <strong>de</strong>r Liegenschaft *<br />
* (Straße)* (Ort)*<br />
auf <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>n Grundstück/en (Fl.st.Nr )*<br />
Flur/e Größe *<br />
Gesamtfläche aller Flurstücke: m²<br />
eine bauliche Anlage *<br />
eine Baumaßnahme, bestehend aus mehreren Gebäu<strong>de</strong>n (siehe Anlage) *<br />
mit einer HNF von m²<br />
neu gebaut * umgebaut * erweitert * instand gesetzt * mo<strong>de</strong>rnisiert * *<br />
wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Die Baumaßnahme ist Teil <strong>de</strong>s Gesamtvorhaben: *<br />
Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt<br />
und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />
§ 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />
2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen bzw. folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu<br />
erfüllen:<br />
2.2.1 Für das Aufstellen <strong>de</strong>r Haushalts-/Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />
<strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />
die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />
vom (Anlage) *<br />
Die Baukosten für die Baumaßnahme (gemäß Formblatt ABG 3)* dürfen <strong>de</strong>n Betrag von<br />
€ nicht überschreiten (Kostenobergrenze). Diese Kosten umfassen die Kostengruppe<br />
500 nach DIN 276-1: 2008-12.<br />
Davon entfallen auf die<br />
Kostengruppe €<br />
Kostengruppe €<br />
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten<br />
wird.<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer alle Möglichkeiten<br />
zur Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s unter Beachtung <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />
Quantitäts-, Qualitäts- und Terminziele unter Wahrung <strong>de</strong>s vom Auftraggeber gebilligten<br />
Planungskonzeptes auszuschöpfen. Er hat dabei die Grundsätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />
und Sparsamkeit sowohl beim Bau als auch bei Nutzung und Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s einzeln<br />
wie im Zusammenhang zu beachten.<br />
Die Planung muss Betriebsabläufe funktionell optimieren und ermöglichen, die künftigen Nutzungs-,<br />
Betriebs- und Unterhaltungskosten <strong>de</strong>s Objektes in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n funktionalen<br />
Nutzungszielen gering zu halten.<br />
Baukosten dürfen nicht mit <strong>de</strong>r Folge eingespart wer<strong>de</strong>n, dass die absehbaren Betriebs-, Nutzungs-<br />
o<strong>de</strong>r Instandhaltungskosten so steigen, dass die Einsparungen dadurch ausgeglichen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
Alle Kostenermittlungen sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r DIN 276-1:2008-12 zu erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Kostenkontrolle durch Umglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kostengruppen<br />
nach DIN 276-1: 2008-12 in vergabeorientierte Kostenkontrolleinheiten (KKE), sowie<br />
Rückkopplung von vergabeorientierten Kostenkontrolleinheiten zu Kostengruppen, auf <strong>de</strong>r<br />
Basis <strong>de</strong>r Muster 16-18 <strong>de</strong>r RBBau o<strong>de</strong>r gleichwertiger Instrumente/Formulare durchzuführen<br />
und kontinuierlich fortzuschreiben.<br />
Folgen<strong>de</strong> weitere For<strong>de</strong>rungen und Anregungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Gaststreitkräfte *<br />
2.2.2 Für die weitere Bearbeitung (3.3 - 3.6):<br />
Die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />
Die mit <strong>de</strong>r Einverständniserklärung <strong>de</strong>s Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau -<br />
(Anlage) *<br />
2.2.3 Hinsichtlich <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze wird ausdrücklich auf § 1 Nr. 1.6 AVB hingewiesen.<br />
Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer, im Rahmen <strong>de</strong>r vorgegebenen Qualitätsund<br />
Terminziele sowie <strong>de</strong>s vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzepts, alle Möglichkeiten<br />
zur Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>s Objektes auszuschöpfen.<br />
Abweichungen von 2.2.1 und 2.2.2 bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers.<br />
2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften<br />
und Regelwerke zu beachten:<br />
- „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung<br />
Ergänzend zu § 1 Nr. 1.2.1 AVB wird darauf hingewiesen, dass die<br />
RLBau bekannt gemacht sind im Allgemeinen Ministerialblatt <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung vom<br />
12. April 1999 S. 221 ff. und auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n.*<br />
RBBau, auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>s BMVBS zur Verfügung steht.*<br />
2.4 Die Baumaßnahme ist<br />
ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />
genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />
Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />
3.1 Auftragsumfang<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2.<br />
Er beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r Bau-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
maßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.6 - einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen - zu übertragen.<br />
Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />
dass die Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist und entsprechen<strong>de</strong> Mittel für die Baumaßnahme<br />
bereit stehen.*<br />
die Einhaltung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständniserklärung<br />
<strong>de</strong>s Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom<br />
Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen<br />
Beauftragungsstufe zumin<strong>de</strong>st die Leistungen <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufe übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />
<strong>de</strong>r Baumaßnahme zu beschränken.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen nach 3.3 bis 3.6 besteht nicht.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />
ableiten.<br />
3.2 Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau nach Maßgabe RLBau *<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Entwurfsunterlage-Bau nach Abschn. F 2.4 RBBau *<br />
einschließlich aller für die bauaufsichtliche Behandlung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen und Angaben.<br />
3.2.1 Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nrn 2 mit 4 HOAI ohne<br />
- Einreichen <strong>de</strong>r Unterlagen (aus Leistungsphase 4 lit. b Anlage 11 HOAI)<br />
- ... notwendige Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n (aus Leistungsphase 4 lit. a Anlage 11 HOAI).<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen o<strong>de</strong>r Teile <strong>de</strong>r Leistungen entfallen, weil sie bereits mit <strong>de</strong>r Aufstellung<br />
<strong>de</strong>r ES - Bau - erbracht sind:<br />
*<br />
Der Auftragnehmer hat diejenigen Pläne vorzulegen, die zu Erfüllung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r RLBau / RBBau erfor<strong>de</strong>rlich sind, dies sind insbeson<strong>de</strong>re:<br />
Übersichtsplan<br />
M = 1 :<br />
Katasterkarte mit Eintragungen<br />
M = 1 :<br />
Lageplan<br />
M = 1 :<br />
Baupläne<br />
M = 1 :<br />
In <strong>de</strong>n Bauplänen sind die Planungsdaten zur Kostenberechnung nachzuweisen.<br />
Erläuterungsbericht nach Muster 7 mit Anlagen RLBau / RBBau *.<br />
Kostenberechnung nach Muster 6 RLBau / RBBau *.<br />
3.2.2 Des Weiteren wer<strong>de</strong>n Teile <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 5 HOAI in <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>r nachfolgend<br />
beschriebenen Darstellungen von Einzelheiten <strong>de</strong>s Objekts als Ausführungszeichnungen<br />
beauftragt:<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
3.3 Ausführungsplanung<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 5 HOAI, soweit sie nicht bereits nach 3.2.2 beauftragt<br />
sind.<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Ausführungszeichnungen nach Abschn. F 3.2 RLBau */ F3.4 RBBau *.<br />
Der Auftragnehmer hat vorzulegen:<br />
Ausführungszeichnungen<br />
3.4 Leistungen für die Vergabe<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
3.4.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 6 HOAI<br />
Das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />
<strong>de</strong>s Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) für das Bauwesen<br />
* und <strong>de</strong>r Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> zu erfolgen.<br />
3.4.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 7 HOAI, einschließlich Prüfen <strong>de</strong>r Nachtragsangebote,<br />
* ohne:<br />
- Zusammenstellen und Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche,<br />
einschließlich Führen <strong>de</strong>r Bewerber- und Bieterliste,<br />
- Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />
- Einholen von Angeboten,<br />
- Durchsicht und Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote, einschließlich Aufstellen <strong>de</strong>s Preisspiegels<br />
- Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Bietern,<br />
- Auftragserteilung<br />
-<br />
3.5 Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />
3.5.1 Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 8 HOAI, ohne:<br />
- Kostenfeststellung nach DIN 276<br />
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran*<br />
-<br />
Die Pflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die Ausführung <strong>de</strong>s Objektes auch auf Übereinstimmung mit<br />
<strong>de</strong>n einschlägigen Vorschriften <strong>de</strong>s Arbeitsschutzrechts zu überwachen, wird durch die Leistungen<br />
<strong>de</strong>s Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV nicht gemin<strong>de</strong>rt.<br />
3.5.2 Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn prüffähig,<br />
gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungsbescheinigungen) fachtechnisch und rechnerisch<br />
zu prüfen und mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Feststellungsvermerken festzustellen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen und <strong>de</strong>r diese begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind die Maßgaben<br />
<strong>de</strong>r RLBau / RBBau zu beachten.<br />
Der Auftragnehmer hat bei <strong>de</strong>r Vorlage von Rechnungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />
beim Auftraggeber folgen<strong>de</strong> Fristen einzuhalten:<br />
Abschlagsrechnungen<br />
Teil-/ Schlussrechnungen<br />
3.5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle von Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten an bis zur Fertigstellung<br />
<strong>de</strong>s Bauwerks / <strong>de</strong>r baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
Räume für dieses Baubüro wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Möblierung, Beleuchtung und Beheizung. *<br />
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat<br />
ausreichend Kontrollen vorzunehmen, <strong>de</strong>ren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und<br />
nach <strong>de</strong>m Fortgang <strong>de</strong>r Arbeiten richtet.*<br />
Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass die Bauleistungen<br />
von <strong>de</strong>n Bauunternehmen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re sind<br />
scha<strong>de</strong>nsgeneigte Bauleistungen und solche Arbeiten, <strong>de</strong>ren Ergebnisse durch die nachfolgen<strong>de</strong><br />
Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, durch Augenschein sorgfältig zu kontrollieren.<br />
3.5.4 Die mit <strong>de</strong>m Überwachen <strong>de</strong>r Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich über eine<br />
abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) und eine angemessene<br />
Baustellenpraxis - in <strong>de</strong>r Regel von min<strong>de</strong>stens drei Jahren - verfügen. Der örtliche Vertreter<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers auf <strong>de</strong>r Baustelle ist <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
schriftlich zu benennen; er ist berechtigt, die nach 3.5.2 auszustellen<strong>de</strong>n Bescheinigungen für<br />
<strong>de</strong>n Auftragnehmer zu vollziehen.<br />
Bestellen und Wechsel <strong>de</strong>s örtlichen Vertreters <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>s schriftlichen<br />
Einvernehmens <strong>de</strong>r Vertragspartner.<br />
3.5.5 Der mit <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen<br />
solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht wer<strong>de</strong>n - die Ausführungszeichnungen<br />
<strong>de</strong>r tatsächlichen Ausführung entsprechend während <strong>de</strong>r Bauzeit zu ergänzen bzw.<br />
ihre Ergänzung zu veranlassen.<br />
3.5.6 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen*<br />
3.6 Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />
3.6.1 Anfertigen von Baubestandszeichnungen nach Maßgabe F.1.3 RLBau / H.2 RBBau und gemäß<br />
Anlage VI.4<br />
3.6.2 Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen*<br />
Art und Umfang dieser Leistung wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Übertragung gemäß § 3.1 festgelegt. *<br />
3.6.3 Überwachen <strong>de</strong>r Wartungs- und Pflegeleistungen (Entwicklungspflege)*<br />
Art und Umfang dieser Leistung wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Übertragung gemäß § 3.1 festgelegt. *<br />
3.6.4 Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte<br />
3.6.4.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen *<br />
3.6.4.2 Bauablaufplan *<br />
3.6.5 Sonstige Leistungen *<br />
3.7 Behandlung von Unterlagen<br />
3.7.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen einschl.<br />
<strong>de</strong>r Leistungsverzeichnisse sind in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s §<br />
8 und <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu erstellen.<br />
Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben<br />
Abweichend hiervon sind folgen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
-fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben. *<br />
Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />
Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit Symbolen anzulegen, DIN-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />
3.7.2 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />
beziehungsweise „Planverfasser“, die übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />
3.7.3 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />
bleibt trotz<strong>de</strong>m ausschließlich <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner<br />
Planungen verantwortlich.<br />
3.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen<br />
Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken. Diese Termine<br />
sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung<br />
von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen<br />
unverzüglich Nie<strong>de</strong>rschriften an und legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Genehmigung<br />
vor.<br />
Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Nie<strong>de</strong>rschriften.<br />
Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />
§ 4<br />
Fachlich Beteiligte<br />
4.1 Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />
4.1.1 Gebäu<strong>de</strong>planung<br />
4.1.2 Tragwerksplanung<br />
4.1.3 Prüfen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />
4.1.4 Ingenieurbauwerke<br />
Technische Ausrüstung<br />
4.1.5 Anlagengruppe<br />
4.1.6 Anlagengruppe<br />
4.1.7 Anlagengruppe<br />
4.1.8 Anlagengruppe<br />
4.1.9<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
5.1.1 Für die Leistungen nach 3.2:<br />
Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen<br />
nach Vertragsschluss vollständig und mängelfrei vorliegen. *<br />
Monaten<br />
5.1.2 Für die weiteren Leistungen jeweils <strong>de</strong>r einvernehmlich festgelegte Terminplan o<strong>de</strong>r die entsprechend<br />
vereinbarten Einzeltermine. *<br />
5.1.3 Die Termine bzw. Fristen wer<strong>de</strong>n stufenweise jeweils bei Übertragung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Leistungen vereinbart.<br />
5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />
hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
5.2 Wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planungs- und Baubesprechungen Termine / Fristen für die Lieferung <strong>de</strong>r Pläne,<br />
Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />
eine Nie<strong>de</strong>rschrift zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit <strong>de</strong>r<br />
schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers dazu wer<strong>de</strong>n diese Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />
§ 6<br />
Vergütung<br />
6.1 Der Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
6.1.1 Für die Leistungen nach 3.2 bis 3.5 die anrechenbaren Kosten nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r §§ 37 mit<br />
39 HOAI aus <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur<br />
Haushaltsunterlage-Bau / seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau<br />
*, solange sie nicht vorliegt aus <strong>de</strong>n nach 2.2.1 vorgegebenen Kosten. *<br />
Der Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten ist die DIN 276-1:2008-12 zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />
6.1.2 Honorarzonen nach § 39 und Anlage 3 Nr. 3.2 HOAI<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Freianlage<br />
Honorarzone<br />
6.1.3 Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
6.1.3.1 3.2 Aufstellen <strong>de</strong>r HU/ EW-Bau v.H.<br />
6.1.3.2 3.2.2 Vorgezogene Ausführungszeichnungen für die HU-Bau * v.H.<br />
6.1.3.3 3.3 Ausführungsplanung v.H.<br />
6.1.3.4 3.4.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe v.H.<br />
6.1.3.5 3.4.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe v.H.<br />
6.1.3.6 3.5 Objektüberwachung (Bauüberwachung) v.H.<br />
6.1.4 Als Honorarsatz wird <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel nach § 39 HOAI vereinbart.<br />
Zusätzlich wird vereinbart: *<br />
v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Freianlagen *<br />
v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Freianlagen *<br />
6.1.5 Da <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>s § 37 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus <strong>de</strong>n nach 2.2.1<br />
vorgegebenen Kosten über 1.533.876 € liegt, wird für die Leistungen nach 3.2 bis 3.5 ein Honorar<br />
von € vereinbart und wer<strong>de</strong>n darin die Leistungen wie in 6.1.3.1 bis 6.1.3.5 bewertet.<br />
6.2 § 6 Abs. 1 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig en<strong>de</strong>t und<br />
die für die endgültige Berechnung <strong>de</strong>s Honorars maßgeben<strong>de</strong>n Beträge nicht mehr festgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n. *<br />
6.3 Verlängert sich die Bauzeit durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,<br />
wesentlich, so ist für die nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung<br />
zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. <strong>de</strong>s festgelegten Zeitraumes, min<strong>de</strong>stens<br />
drei Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten. *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
6.4 Vergütung für Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />
6.4.1 Das Honorar für das Anfertigen <strong>de</strong>r Bestandspläne, das Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen<br />
und / o<strong>de</strong>r das Überwachen <strong>de</strong>r Entwicklungspflege nach 3.6.1 bis 3.6.3 wird,<br />
entsprechend <strong>de</strong>m Arbeitsaufwand einschließlich eventueller Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />
Als Pauschale, sobald diese Teilleistung in Auftrag gegeben wird *<br />
Für Leistungen nach 3.6.1 €<br />
Für Leistungen nach 3.6.2 € *<br />
Für Leistungen nach 3.6.3 € *<br />
6.4.2 Beson<strong>de</strong>re Leistungen für US-Streitkräfte: *<br />
6.4.2.1 3.6.4.2 Leistungsverzeichnis mit geschätzten v. H. * pauschal € *<br />
Preisen<br />
6.4.2.2 3.6.4.2 Bauphasenplan v. H. * pauschal € *<br />
6.4.3 3.6.5 Sonstige Leistungen v. H. * pauschal € *<br />
6.5 Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weitere Leistungen an, die<br />
nicht über die v. H. - Sätze honoriert wer<strong>de</strong>n können und die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten<br />
Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese<br />
nach Zeitaufwand honoriert.<br />
für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
für <strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />
€/Std<br />
€/Std<br />
für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit<br />
€/Std<br />
vergleichbarer Qualifikation,<br />
die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen<br />
Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermitteln.<br />
Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich vereinbart.<br />
6.6 Nebenkosten nach § 14 HOAI<br />
6.6.1 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />
Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren<br />
Vervielfältigen <strong>de</strong>r Unterlagen nach 3.7 *<br />
Reisen <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter *<br />
für die Leistung nach 3.2 €<br />
für die Leistungen nach 3.3 und 3.4 €<br />
für die Leistung nach 3.5 €<br />
für die Leistungen über <strong>de</strong>n Umfang nach 3.5 hinaus * €<br />
Summe € €<br />
zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />
Gesamtsumme € €<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 10
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
6.6.2 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />
Reisen *<br />
nach <strong>de</strong>m Bayer. Reisekostengesetz *<br />
nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz *<br />
in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung<br />
Fahrten, die über <strong>de</strong>n Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers, d.h.<br />
Stammsitz und ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planen<strong>de</strong>r Bereich hinausgehen, wer<strong>de</strong>n in Höhe<br />
<strong>de</strong>r steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />
Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- und Taxifahrten ist die Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />
*<br />
Die Reisekostennachweise sind <strong>de</strong>m Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />
Trennungsentschädigung*<br />
nach <strong>de</strong>n jeweils gültigen Tarifverträgen für das Baugewerbe*<br />
6.7 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen die Honorarermittlung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren<br />
Kosten beizufügen.<br />
6.8 Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />
§ 7<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit <strong>de</strong>n niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />
7.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens<br />
betragen:<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten für Personenschä<strong>de</strong>n für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />
über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />
über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />
(Ausfüllhinweis: Im beson<strong>de</strong>ren Fall ist Nr. 7.1 mit <strong>de</strong>n höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />
7.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens<br />
betragen:<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten für Personenschä<strong>de</strong>n für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />
über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />
7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für dieses<br />
Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />
zu erfolgen und kann durch eine Separierung <strong>de</strong>r Deckungssummen in <strong>de</strong>r Bescheinigung<br />
über die Jahresversicherung nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 8<br />
Datenverarbeitung<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 11
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
8.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind die nachstehen<strong>de</strong>n<br />
Vorgaben maßgebend:<br />
8.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />
8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen Daten<br />
ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur<br />
und Objektkatalog. Abweichungen hiervon und/o<strong>de</strong>r notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen<br />
dieser Vorgaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber<br />
und Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
8.2.2 Graphische Daten (Pläne)<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige<br />
und richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />
ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vorgegeben.<br />
8.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System zu<br />
erstellen, erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Baufertigstellung auf einem Datenträger zu<br />
dokumentieren.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang <strong>de</strong>r vom<br />
Auftragnehmer einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft geregelt.<br />
8.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem<br />
8.3.1 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />
Der Auftragnehmer hat die in § 3 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-Anlage und mit<br />
seinem DV-Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems<br />
das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-Verfahrens-Beschreibungen in <strong>de</strong>r<br />
jeweils neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die Regelungen und Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung<br />
<strong>de</strong>r DV bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung und bei <strong>de</strong>r Abrechnung zu beachten und die Listenbil<strong>de</strong>r<br />
für Leistungsverzeichnisse (Lang- und Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
zu erstellen.<br />
Unterlagen für die Vergabeplattform<br />
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplattform<br />
erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />
hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms zu<br />
prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.<br />
Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwen<strong>de</strong>n, die Internetadresse<br />
und das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />
Die geprüfte Datei hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers durch Hochla<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r durch<br />
elektronische Übermittlung (z. B. per Email o<strong>de</strong>r CD-ROM) zu übergeben.<br />
CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln und je nach<br />
Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r elektronisch zu übermitteln.<br />
Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit entsprechen<strong>de</strong>m<br />
Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />
8.3.2 Sonstige Unterlagen<br />
Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n sonstigen<br />
Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber gemäß <strong>de</strong>n Regelungen<br />
<strong>de</strong>r §§ 5 und 6 zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 12
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />
- die Kostenberechnung<br />
- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />
- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />
8.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
8.4.1 * Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten<br />
für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur<br />
Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />
8.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s durchgeführten<br />
Testlaufes zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />
vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung als nicht<br />
vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung<br />
auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />
ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur, wenn<br />
vom Prüftool keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />
Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
§ 9<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
9.1 Als Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n benannt (Name,<br />
Qualifikation):<br />
für Leistungen nach 3.2<br />
für Leistungen nach 3.3<br />
für Leistungen nach 3.4<br />
für Leistungen nach 3.5 (siehe auch 3.5.4)<br />
für Leistungen nach 3.6<br />
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. <strong>März</strong><br />
1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n Fassung<br />
über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung<br />
vor <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
9.3 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />
(Anlage VI.8) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften,<br />
die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 13
Auftragsnummer:<br />
VII.13<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Unterschrift)<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 14
VII.13.0<br />
Hinweise zum Vertrag Freianlagen<br />
Die Anlagen <strong>de</strong>r Auflistung auf Seite 2 sowie Textstellen und -blöcke, die mit * versehen sind, sind<br />
zu prüfen.<br />
Nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />
Vertragsabschluss<br />
allgemein<br />
Kostenverpflichtungen für Planungsleistungen dürfen nur insoweit eingegangen<br />
wer<strong>de</strong>n, wie dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau / Entwurfsunterlage<br />
- Bau - nach Abschn. F 2 RLBau / RBBau notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich<br />
tätige Architekten o<strong>de</strong>r Ingenieure eingeschaltet wer<strong>de</strong>n, ist das Vertragsmuster<br />
Freianlagen zu verwen<strong>de</strong>n. Dem freiberuflich Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf<br />
eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB,<br />
VI.1 VHF) sowie weitere Vertragsunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis mit<br />
einer vorläufigen Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung zuzuleiten.<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Zur Beurteilung <strong>de</strong>r ökologischen Grundlagen <strong>de</strong>s Standorts, wegen <strong>de</strong>r optimalen<br />
Gelän<strong>de</strong>gestaltung und <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s erhaltbaren Pflanzenbestan<strong>de</strong>s<br />
ist <strong>de</strong>r Garten- und Landschaftsarchitekt rechtzeitig zu beteiligen.<br />
Leistungen für die HU-<br />
Bau / EW-Bau /<br />
Übertragung weiterer<br />
Leistungen<br />
(§§ 3.2 bis 3.6)<br />
Im Vertrag sind nur die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer sollen zunächst nur die Leistungen<br />
nach 3.2 <strong>de</strong>s Vertragsmusters übertragen wer<strong>de</strong>n. Soweit im Ausnahmefall<br />
Leistungen nach 3.3 o<strong>de</strong>r Teile davon mit beauftragt wer<strong>de</strong>n sollen, ist dies<br />
im Vergabevermerk beson<strong>de</strong>rs zu begrün<strong>de</strong>n. Die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n -<br />
je nach Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst - durch ein Schreiben übertragen,<br />
in <strong>de</strong>m auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar zu erwähnen ist. Als<br />
Frist, in <strong>de</strong>r weitere Leistungen übertragen wer<strong>de</strong>n, sollen in 3.1 "24 Monate"<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Wer<strong>de</strong>n ausnahmsweise die Leistungen nach § 38 S. 2 Nr 1 HOAI, (Grundlagenermittlung)<br />
nicht von <strong>de</strong>r Bauverwaltung erbracht, so können diese Leistungen<br />
<strong>de</strong>m Auftragnehmer mit max. 3 v.H. zusätzlich in Auftrag gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
In diesem Fall ist in § 3 <strong>de</strong>s Vertrages ein weiterer Abschnitt mit fortlaufen<strong>de</strong>r<br />
Nummerierung einzufügen.<br />
Bund:<br />
Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 38 S. 2 Nr. 2 HOAI (Vorplanung) mit <strong>de</strong>r<br />
ES - Bau - erbracht wur<strong>de</strong>n, ist dies bei <strong>de</strong>r Honorarermittlung zu Ziff. 3.2.1 zu<br />
berücksichtigen.<br />
Wartungs- und Pflegeanweisungen sowie Überwachen <strong>de</strong>r Entwicklungspflege<br />
sind erst dann in Auftrag zu geben, wenn Art und Umfang dieser Leistungen<br />
festgelegt wer<strong>de</strong>n können. In das Schreiben zur Übertragung <strong>de</strong>r Leistung nach<br />
3.6 ist auch das vereinbarte Honorar mit aufzunehmen.<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
(§ 3.6.1)<br />
Unterlagen<br />
(§ 3.7.1)<br />
Bei <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Leistungen für die Baubestandsunterlagen,<br />
ist auf die unterschiedlichen Vorgaben von F 1.3 RLBau / H 2 RBBau zu achten.<br />
Die projekt- und nutzerspezifischen Details zur Erstellung dieser Unterlagen<br />
müssen vom Auftraggeber nach <strong>de</strong>ssen Abstimmung mit <strong>de</strong>r Grundbesitzverwalten<strong>de</strong>n<br />
Dienststelle bereits mit Vertragsabschluss in <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s<br />
Pflichtenheftes (VI.4 VHF) festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich vor<br />
Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen sowie<br />
die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog maßnahmen- und<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1 von 6
VII.13.0<br />
nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu beachten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2<br />
RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />
Vergütung allgemein<br />
(§ 6)<br />
Bei Vertragsabschluss sind <strong>de</strong>r vorläufigen Honorarermittlung die geschätzten<br />
Kosten bzw. die Kosten <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten<br />
Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage - Bau - zu Grun<strong>de</strong> zu<br />
legen.<br />
Das endgültige Honorar für die gesamten Leistungen ist auf Grundlage <strong>de</strong>r baufachlich<br />
als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage - Bau<br />
bzw. seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage<br />
- Bau - zu ermitteln.<br />
Wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rlich, die zu Mehrarbeiten <strong>de</strong>s Planers bei <strong>de</strong>n Leistungen<br />
nach 3.2 führen, ist über <strong>de</strong>ren angemessene Honorierung eine zusätzliche<br />
Vereinbarung zu treffen. Insoweit können entwe<strong>de</strong>r die än<strong>de</strong>rungsbedingten<br />
Mehrkosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage –Bau bzw. Entwurfsunterlage<br />
- Bau - hinzugeschlagen und/o<strong>de</strong>r die Mehrleistungen frei vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung<br />
(§ 6)<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung richtet sich nach Teil 1 und §§ 37 mit 39 HOAI.<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 HOAI ist <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten die<br />
DIN 276 in <strong>de</strong>r Fassung vom Dezember 2008 zugrun<strong>de</strong> zu legen. Die HOAI verlangt<br />
damit im Wesentlichen die Anwendung <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung nach Nr. 4 DIN<br />
276. Dies ergibt sich ergänzend auch aus <strong>de</strong>r Definition in § 2 Nrn. 13 und 14<br />
HOAI, mit <strong>de</strong>r die Ebene <strong>de</strong>r jeweiligen Ermittlungstiefe in <strong>de</strong>n Kostengruppen<br />
festgelegt wird.<br />
Die Honorarzone ist nach Maßgabe <strong>de</strong>r Objektliste in Anlage 3.2 HOAI iVm § 39<br />
HOAI festzulegen. Im Zweifelsfall ist die Definition <strong>de</strong>r Anlage 3.1 ausschlaggebend.<br />
Siehe VIII.B.3 VHF.<br />
Wenn an die zu übertragen<strong>de</strong>n Aufgaben die <strong>de</strong>m Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, gilt <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz<br />
und <strong>de</strong>r Zusatz zu 6.1.4 ist zu löschen.<br />
Wenn darüber hinaus Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Bearbeitungsaufwand<br />
verän<strong>de</strong>rn und die nicht schon in an<strong>de</strong>rer Weise vergütet wer<strong>de</strong>n, ist ein<br />
Honorarsatz unter Beachtung <strong>de</strong>s § 7 HOAI festzulegen.<br />
Als solche Anfor<strong>de</strong>rungen kommen u. a. in Betracht:<br />
- Beteiligung und Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />
- außergewöhnlich kurze Planungs- und Bauzeiten,<br />
- verbindliche Festtermine und Fristen,<br />
- Planung und Durchführung bei laufen<strong>de</strong>m Betrieb,<br />
- Berücksichtigung von For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Denkmalschutzes und <strong>de</strong>r Integration erhaltenswerter<br />
Substanz,<br />
- Anwendung neuer Herstellungsverfahren,<br />
- erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Landschafts- und Naturschutzes,<br />
- Berücksichtigung beson<strong>de</strong>rs schwieriger Bo<strong>de</strong>nverhältnisse durch Altlasten / Deponien,<br />
- erhöhte gestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Dazu ist in 6.1.4 festzulegen, um welchen Prozentsatz <strong>de</strong>r Differenz zwischen<br />
Höchst- und Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel gemäß § 39 HOAI das Honorar erhöht<br />
wird. Die Grün<strong>de</strong> für diese abweichen<strong>de</strong> Honorarvereinbarung sind schriftlich im<br />
Vergabevermerk festzuhalten.<br />
Baubestandsunterlagen<br />
Bei <strong>de</strong>r Übertragung dieser Leistungen ist auf die unterschiedlichen Vorgaben<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2 von 6
VII.13.0<br />
(§ 3.6.1) von RLBau / RBBau zu achten, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Vereinbarung Beson<strong>de</strong>rer<br />
Leistungen für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2 RBBau. Sofern<br />
bei diesen Leistungen die alphanumerische Dokumentation (digitales Raumund<br />
Gebäu<strong>de</strong>buch) enthalten ist, sind die Anhänge VI.4.3.1 und 2 in <strong>de</strong>r jeweils<br />
zutreffen<strong>de</strong>n Version für die Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s / Bun<strong>de</strong>s beizufügen. Das<br />
Pflichtenheft und die Anhänge 1 und 2 gelten für Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>smaßnahmen<br />
gleichermaßen.<br />
Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche<br />
Leistungen<br />
§ (6.4.1)<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
(§ 6.1.3)<br />
Die Erstellung bzw. Fortschreibung <strong>de</strong>r Bestandszeichnungen ist mit <strong>de</strong>n weiteren<br />
Leistungen zu beauftragen. Dabei ist die Bestandserfassung in digitaler<br />
Form zu erstellen. Die Honorierung ist frei zu vereinbaren und im Vergabevermerk<br />
zu dokumentieren.<br />
Die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers in <strong>de</strong>r Regel wie folgt zu bewerten:<br />
3.2 Haushaltsunterlage- bzw. Entwurfsunterlage-Bau 30 v.H.<br />
dabei sind berücksichtigt:<br />
Vorplanung<br />
Entwurfsplanung<br />
Genehmigungsplanung<br />
10 v.H.<br />
15 v.H.<br />
5 v.H.<br />
Bund:<br />
Wur<strong>de</strong>n für die Erarbeitung <strong>de</strong>r Entscheidungsunterlage - Bau - bereits Leistungen<br />
aus <strong>de</strong>r Vorplanung erbracht, sind diese zu bewerten und zu berücksichtigen.<br />
Soweit in beson<strong>de</strong>ren Fällen zur Erzielung <strong>de</strong>r Kostensicherheit zeichnerische<br />
Darstellungen von Einzelheiten <strong>de</strong>s Objekts in Form von Ausführungszeichnungen<br />
nach 3.3 erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, können diese in einer anteiligen Höhe bis zu 5<br />
v.H. mit <strong>de</strong>n Leistungen nach 3.2 beauftragt wer<strong>de</strong>n.<br />
3.3 Ausführungsplanung 24 v.H.<br />
3.4 Leistungen für die Vergabe<br />
3.4.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe 7 v.H.<br />
3.4.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe 1,5 v.H.<br />
3.5 Objektüberwachung (Bauüberwachung) 27,5 v.H.<br />
Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber selbst o<strong>de</strong>r freiberuflich Tätige darüber hinaus Teile <strong>de</strong>r<br />
unter 3.2 bis 3.5 <strong>de</strong>s Vertragsmusters genannten Leistungen erbringen o<strong>de</strong>r<br />
bereits erbracht haben, ist dies bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen zu berücksichtigen.<br />
Objektüberwachung<br />
(Bauüberwachung)<br />
Verlängerte<br />
Objektüberwachung<br />
Die Dauer <strong>de</strong>r Objektüberwachung ist spätestens mit Beginn <strong>de</strong>r Bauausführung<br />
festzulegen (siehe dazu auch Ziff. 5.1.3 und 6.3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters).<br />
Verzögert sich die Bauzeit durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu<br />
vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen Mehraufwendungen<br />
eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu<br />
20 v.H. <strong>de</strong>r festgelegten Ausführungszeit, min<strong>de</strong>stens 3 Monate, maximal jedoch<br />
6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten.<br />
Für <strong>de</strong>n daran anschließen<strong>de</strong>n Zeitraum soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die nachweislich<br />
gegenüber <strong>de</strong>n Grundleistungen entstan<strong>de</strong>nen Mehraufwendungen eine<br />
zusätzliche Vergütung bis zum Höchstbetrag <strong>de</strong>r Vergütung je Monat erhalten,<br />
die er als Anteil <strong>de</strong>r Vergütung für die Objektüberwachung je Monat <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Ausführungszeit erhalten hat.<br />
Für eine Prüfung <strong>de</strong>r Ansprüche und Feststellung einer angemessenen Honorie-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3 von 6
VII.13.0<br />
rung ist eine genaue Erfassung <strong>de</strong>r Ursachen <strong>de</strong>r verlängerten Objektüberwachung<br />
– z.B. durch die sorgfältige Führung <strong>de</strong>s Bautagebuches - unerlässlich.<br />
Fertigstellungspflege<br />
Die Fertigstellungspflege nach DIN 18 035, Teil 4, DIN 18 916, DIN 18 917 und<br />
DIN 18 918 ist Teil <strong>de</strong>r Bauleistung. Ihre Überwachung gehört zu <strong>de</strong>n Leistungen<br />
<strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 8 HOAI und ist nicht mit <strong>de</strong>r in 3.6.3 <strong>de</strong>s Vertrages aufgeführten<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Wartungs- und Pflegeleistungen (Entwicklungspflege) zu<br />
verwechseln.<br />
Bei Gehölzpflanzungen ist die Dauer <strong>de</strong>r Fertigstellungspflege so zu wählen,<br />
dass das Anwuchsergebnis nach DIN 18 916 feststellbar ist (Pflanzen müssen<br />
ausgetrieben haben bzw. voll im Saft stehen). Sie beträgt in <strong>de</strong>r Regel eine Vegetationsperio<strong>de</strong>.<br />
Nebenkosten<br />
(§ 6.6)<br />
Die Vergütung von Nebenkosten nach § 14 HOAI erfolgt auf Einzelnachweis,<br />
sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n<br />
ist.<br />
Die Vereinbarung einer Pauschale (für die vorzulegen<strong>de</strong>n Ausarbeitungen <strong>de</strong>s<br />
AN sowie die Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren) ist anzustreben, die ihr zu Grun<strong>de</strong><br />
gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk festzuhalten.<br />
Eine so <strong>de</strong>finierte Pauschale kann in <strong>de</strong>r Regel bezogen auf das Basishonorar<br />
(netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen gelten. Dabei sind als<br />
üblich vorausgesetzt:<br />
- für ES-, EW-, HU- und AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform, davon<br />
eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />
- für die Vergabeunterlagen eine Fertigung in Papier sowie eine auf Datenträger<br />
Mehr-/Min<strong>de</strong>rfertigungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n datentechnischen Übertragungsform<br />
ist durch Anpassung <strong>de</strong>s v.H.-Satzes Rechnung zu tragen.<br />
Die Kosten für im Büro <strong>de</strong>s Auftragnehmers anfallen<strong>de</strong> Vervielfältigungen sowie<br />
die Kosten <strong>de</strong>s Datenaustausches gehören zu <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftskosten<br />
und sind mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />
Für zusätzliche Vervielfältigungskosten und dgl. sind vom Auftragnehmer Einheitspreise<br />
anzubieten, die auf Angemessenheit zu prüfen sind.<br />
Für die Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen und sonstiger Texte sowie<br />
für die fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B. US-Format) sind Angebote<br />
einzuholen.<br />
Für die Vergütung <strong>de</strong>r Reisekosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter<br />
sind zu beachten:<br />
1. Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs und Mitarbeiter setzt<br />
<strong>de</strong>r Auftraggeber auf Vorschlag <strong>de</strong>s Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu beachten,<br />
dass die Reisen <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass er die Objektüberwachung ordnungsgemäß erfüllen kann.<br />
2. Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für Reisen, die über <strong>de</strong>n Umkreis<br />
von mehr als 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers hinausgehen, dürfen<br />
für Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>smaßnahmen nicht höher berechnet wer<strong>de</strong>n, als es das<br />
Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz (BRKG) vom 13.11.1993 und die dazu herausgegebenen<br />
Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz (BayRKG) vom 24. April 2001, zul.<br />
geä. 26.07.2005, vorsieht. Für Wegstrecken, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im eigenen Pkw<br />
zurücklegt, ist von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />
Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r bemessen sich nach Art. 8 bzw. 9 BayRKG.<br />
Für Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />
<strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs ist keine Pauschale zu vereinbaren. Die Kosten<br />
dürfen nicht höher erstattet wer<strong>de</strong>n, als es <strong>de</strong>r jeweils gültige Tarifvertrag für<br />
das Baugewerbe mit <strong>de</strong>n dazu vereinbarten Sätzen für technische und kaufmännische<br />
Angestellte vorsieht.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4 von 6
VII.13.0<br />
Die Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen<br />
bei:<br />
- Vervielfältigungskosten<br />
- Telefonkosten<br />
- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />
Umsatzsteuerliche Behandlung<br />
von Nebenkosten<br />
In folgen<strong>de</strong>n Kosten ist keine Vorsteuer enthalten und somit auch nicht abzuziehen:<br />
- Postgebühren,<br />
- Trennungsentschädigungen,<br />
- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-, Übernachtungso<strong>de</strong>r<br />
Fahrtkosten für Fahrzeuge <strong>de</strong>s Auftragnehmers) also <strong>de</strong>r Abrechung<br />
mit <strong>de</strong>n Pauschalsätzen.<br />
Ausnahme: Ist die Abrechnung nach nachgewiesenen und tatsächlich Kosten<br />
vertraglich vereinbart, insbeson<strong>de</strong>re bei Übernachtungskosten, ist vom Rechnungsbetrag<br />
die anteilige Vorsteuer abzuziehen (BMF vom 28.03.2003 Gz. IV<br />
B 7-S 7303a-2001).<br />
Auf die Nettogesamtsumme <strong>de</strong>r Nebenkosten wird die jeweils gelten<strong>de</strong> Umsatzsteuer<br />
hinzugerechnet. Maßnahmen <strong>de</strong>r Stationierungsstreitkräfte sind umsatzsteuerbefreit.<br />
Umsatzsteuer<br />
(§ 6.8)<br />
Leistungen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Zusätzliche Leistungen<br />
Die Umsatzsteuer für Honorare und Nebenkosten ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen.<br />
Bei Verträgen für ausländische Streitkräfte o<strong>de</strong>r NATO darf die Rechnung nur<br />
netto, ohne Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil die Leistungen insoweit umsatzsteuerbefreit<br />
sind.<br />
Zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />
- Grundlagenermittlung gemäß Anlage 11 HOAI<br />
Übergabe <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
- Aufstellen <strong>de</strong>s baufachlichen Gutachtens über das Baugrundstück,<br />
- Bund: Vorlage <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten ES -<br />
Bau -,<br />
- Einholen <strong>de</strong>r Bestätigung <strong>de</strong>s Bedarfsträgers zur HU - bzw. EW - Bau -,<br />
- Einholen <strong>de</strong>r bauordnungsrechtlichen und sonst erfor<strong>de</strong>rlichen Genehmigungen o<strong>de</strong>r<br />
Zustimmungen,<br />
- Vergabe,<br />
Zusammenstellen und Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,<br />
Ausfüllen <strong>de</strong>r Einheitlichen Verdingungsmuster, Festlegung <strong>de</strong>r Vergabeart,<br />
Führen <strong>de</strong>r Bewerber- und Bieterliste, Auswahl <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmen,<br />
Auskünfte gegenüber <strong>de</strong>n Bewerbern, Einholen <strong>de</strong>r Angebote, Verdingungsverhandlungen,<br />
Durchsicht und Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote einschließlich <strong>de</strong>s Aufstellens<br />
<strong>de</strong>s Preisspiegels, Verhan<strong>de</strong>ln mit <strong>de</strong>n Bietern, Abfassen <strong>de</strong>r Verträge und Auftragserteilung,<br />
- Kassenreifmachen <strong>de</strong>r vom Auftragnehmer geprüften und festgestellten / bescheinigten<br />
Kostenrechnungen,<br />
- Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran,<br />
- rechtsgeschäftliche Erklärung <strong>de</strong>r Abnahme<br />
- die Haushaltsführung nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung / Bayerischen Haushaltsordnung<br />
- Kostenfeststellung nach DIN 276 o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht,<br />
- Führen <strong>de</strong>r Haushaltsüberwachungslisten, <strong>de</strong>r Rechnungslegungsliste.<br />
Für die Vereinbarung von Stun<strong>de</strong>nsätzen ist von folgen<strong>de</strong>n Orientierungswerten<br />
auszugehen:<br />
Auftragnehmer 42 bis 90 €<br />
Mitarbeiter 40 bis 66 €<br />
Zeichner/sonstige MA 34 bis 48 €<br />
Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel als Pauschalhonorar zu vereinbaren.<br />
Entwicklungspflege<br />
(§ 3.6.3)<br />
Im Anschluss an die Fertigstellungspflege ist bei Gehölzpflanzung i.d.R. das<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Wartungs- und Pflegeleistungen nach DIN 18 919 erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5 von 6
VII.13.0<br />
Sie kann für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Ihre Überwachung ist in 3.6.3 <strong>de</strong>s Vertrages zu regeln. Hierzu ist ein geson<strong>de</strong>rter<br />
Vertrag abzuschließen.<br />
Wartungs- und Pflegeanweisungen<br />
(§ 3.6.2)<br />
Wenn <strong>de</strong>m freiberuflich Tätigen das Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen<br />
übertragen wird, ist dies in <strong>de</strong>n Vertrag aufzunehmen.<br />
Die Grundlagen einer möglichst wirtschaftlichen Pflege sind aufzuzeigen. Es<br />
sind Angaben über Art und Größe von Pflegegeräten und Maschinen sowie <strong>de</strong>n<br />
zu erwarten<strong>de</strong>n Personalaufwand zu machen.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n Angaben über längerfristige Pflegemaßnahmen für Vegetationsflächen<br />
verlangt (z. B. Zeitpunkt und Häufigkeit notwendiger Umpflanzungen<br />
von Stau<strong>de</strong>n, Rodungen o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stock-Setzen von so genannten dienen<strong>de</strong>n<br />
Holzarten u. ä.).<br />
Haftpflichtversicherung<br />
(§ 7)<br />
Basis<strong>de</strong>ckung<br />
(§ 7.1)<br />
erhöhter Deckungsbedarf<br />
(§§ 7.1, 7.2)<br />
Verpflichtung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(§ 9.2)<br />
Die in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />
abgestuften Deckungssummen dienen als Anhalt für die Vereinbarung im Regelfall.<br />
Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die Umstän<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s Einzelfalles erfor<strong>de</strong>rn. Dies gilt in Abstimmung mit <strong>de</strong>m BMVBS auch für<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Abschluss<br />
einer Objektversicherung o<strong>de</strong>r einer Zusatz<strong>de</strong>ckung durch eine hinzutreten<strong>de</strong><br />
Berufshaftpflicht /Exze<strong>de</strong>ntenversicherung zu for<strong>de</strong>rn.<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer<br />
nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag<br />
schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und<br />
als Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6 von 6
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
Liegenschaft<br />
Maßnahme<br />
Objekt<br />
Ingenieurvertrag<br />
- Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen -<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Freistaat Bayern *<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
diese(r) vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
§ 9<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Fachlich Beteiligte<br />
Termine und Fristen<br />
Vergütung<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Datenverarbeitung<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Anlagen<br />
VI.1<br />
VI.3<br />
VI.4<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />
ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsvermerke<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 * ZVB Einsatz virtueller Raum *<br />
VI.6<br />
VI.11<br />
ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
VI.7 * Sicherheitsmaßnahmen schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RisBau) *<br />
VI.7.1 * ZVB - Schutzzone *<br />
VI.7.2 * ZVB - Sperrzone *<br />
VI.8 * ZVB Zugang US-Liegenschaften *<br />
VI.9 * ZVB für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 2 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen für die bauliche Anlage<br />
in <strong>de</strong>r Liegenschaft *<br />
*, (Straße)*, (Ort)*<br />
auf <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>n Grundstück/en . (Fl.st.Nr. )*<br />
Größe *<br />
Gesamtfläche aller Flurstücke: m² *<br />
und zwar für folgen<strong>de</strong><br />
1.1.1 Ingenieurbauwerke*<br />
(siehe Lageplan Anlage) *<br />
1.1.2 * Verkehrsanlagen*<br />
(siehe Lageplan Anlage) *<br />
Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt<br />
und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />
§ 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />
2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen bzw. folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu<br />
erfüllen:<br />
2.2.1 Für <strong>de</strong>n Beitrag zur Haushalts-/ Entwurfsunterlage - Bau (3.2):<br />
<strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />
die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage -<br />
Bau vom (Anlage) *<br />
Die Baukosten für die Baumaßnahme (gemäß Formblatt ABG 3) * dürfen <strong>de</strong>n Betrag von<br />
€ nicht überschreiten (Kostenobergrenze). Diese Kosten umfassen die Kostengruppen<br />
200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12 und/o<strong>de</strong>r die Kostengruppen 300 und 400<br />
nach DIN 276-4:2009-08.<br />
Davon entfallen auf die *<br />
Kostengruppe 300 DIN 276- : € *<br />
Kostengruppe : € *<br />
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze<br />
eingehalten wird.<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer alle Möglichkeiten<br />
zur Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>r baulichen Anlage unter Beachtung<br />
<strong>de</strong>r vorgegebenen Quantitäts-, Qualitäts- und Terminziele unter Wahrung <strong>de</strong>s<br />
vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzeptes auszuschöpfen. Er hat dabei die Grundsätze<br />
<strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowohl beim Bau als auch bei Nutzung und<br />
Betrieb <strong>de</strong>r baulichen Anlage einzeln wie im Zusammenhang zu beachten.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 3 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
Die Planung muss Betriebsabläufe funktionell optimieren und ermöglichen, die künftigen<br />
Nutzungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten <strong>de</strong>s Objektes in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n<br />
funktionalen Nutzungszielen gering zu halten.<br />
Baukosten dürfen nicht mit <strong>de</strong>r Folge eingespart wer<strong>de</strong>n, dass die absehbaren Betriebs-,<br />
Nutzungs- o<strong>de</strong>r Instandhaltungskosten so steigen, dass die Einsparungen dadurch ausgeglichen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Kostenermittlungen sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r DIN 276-1:2008-12 und DIN 276-<br />
4:2009-08 zu erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Kostenkontrolle durch Umglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kostengruppen<br />
nach DIN 276 in vergabeorientierte Kostenkontrolleinheiten (KKE), sowie Rückkopplung<br />
von vergabeorientierten Kostenkontrolleinheiten zu Kostengruppen, auf <strong>de</strong>r Basis<br />
<strong>de</strong>r Muster 16-18 <strong>de</strong>r RBBau o<strong>de</strong>r gleichwertiger Instrumente/Formulare durchzuführen<br />
und kontinuierlich fortzuschreiben.<br />
Folgen<strong>de</strong> weitere For<strong>de</strong>rungen und Anregungen <strong>de</strong>s Auftraggebers:<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r Gaststreitkräfte *<br />
*<br />
2.2.2 Für die weitere Bearbeitung (3.3 - 3.7):<br />
Die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />
Die mit <strong>de</strong>r Einverständniserklärung <strong>de</strong>s Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage -<br />
Bau -*<br />
2.2.3 Hinsichtlich <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze wird ausdrücklich auf § 1 Nr. 1.6 AVB<br />
hingewiesen. Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer, im Rahmen <strong>de</strong>r vorgegebenen Qualitäts-<br />
und Terminziele sowie <strong>de</strong>s vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzepts, alle<br />
Möglichkeiten zur Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>s Objektes auszuschöpfen.<br />
Abweichungen von 2.2.1 und 2.2.2 bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers.<br />
2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften<br />
und Regelwerke zu beachten:<br />
- „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung<br />
-<br />
2.4 Die Baumaßnahme ist<br />
ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />
genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />
Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />
<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />
3.1 Auftragsumfang<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 4 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2.<br />
Er beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.8 - einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen - zu übertragen.<br />
Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />
dass die Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist und entsprechen<strong>de</strong> Mittel für die Baumaßnahme<br />
bereit stehen.*<br />
die Einhaltung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständniserklärung<br />
<strong>de</strong>s Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom<br />
Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen<br />
Beauftragungsstufe zumin<strong>de</strong>st die Leistungen <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufe übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />
<strong>de</strong>r Baumaßnahme zu beschränken.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen nach 3.3 bis 3.8 besteht nicht.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />
ableiten.<br />
3.2 Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />
3.2.1 Vorplanung<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r HU-Bau nach Maßgabe RLBau *<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r EW-Bau nach Abschn. F 2.3 RBBau *<br />
einschließlich aller für die bauaufsichtliche Behandlung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen und<br />
Angaben.<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 2*/§ 46 Abs. 1 Nr. 2* HOAI<br />
ohne<br />
- Beschaffen <strong>de</strong>r amtlichen Karten<br />
- Mitwirken beim Erläutern <strong>de</strong>s Planungskonzepts gegenüber Bürgern und politischen<br />
Gremien *<br />
- Überarbeiten <strong>de</strong>s Planungskonzepts nach Be<strong>de</strong>nken und Anregungen *<br />
- Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus <strong>de</strong>m Vorentwurf zur Verwendung für ein<br />
Raumordnungsverfahren *<br />
3.2.2 Entwurfsplanung<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 3*/§ 46 Abs. 1 Nr. 3* HOAI<br />
ohne<br />
- Ermitteln und Begrün<strong>de</strong>n zuwendungsfähiger Kosten sowie Vorbereiten <strong>de</strong>r Anträge<br />
auf Finanzierung *<br />
- Mitwirken beim Erläutern <strong>de</strong>s vorläufigen Entwurfs gegenüber Bürgern und politischen<br />
Gremien *<br />
- Überarbeiten <strong>de</strong>s vorläufigen Entwurfs aufgrund von Be<strong>de</strong>nken und Anregungen *<br />
Der Auftragnehmer hat diejenigen Pläne und Angaben vorzulegen, die zur Erfüllung nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r RLBau / RBBau * notwendig sind. Dies sind insbeson<strong>de</strong>re:<br />
für Ingenieurbauwerke:*<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 5 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
Übersichtsplan<br />
Katasterkarte mit Eintragungen<br />
Lageplan<br />
Baupläne<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
für Verkehrsanlagen*<br />
Übersichtsplan<br />
Katasterkarte mit Eintragungen<br />
Lageplan<br />
Baupläne<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
In <strong>de</strong>n Bauplänen sind die zur Kostenberechnung erfor<strong>de</strong>rlichen Planungsdaten nachzuweisen.<br />
Erläuterungsbericht nach Muster 7 RLBau/RBBau mit Anlagen<br />
Kostenberechnung nach Muster 6 RLBau/RBBau *.<br />
3.3<br />
Genehmigungsplanung<br />
einschließlich <strong>de</strong>r für die bauaufsichtliche Behandlung notwendigen Angaben, Berechnungen<br />
und Vorlagen.<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 4*/§ 46 Abs. 1 Nr. 4* HOAI<br />
ohne<br />
- Einreichen <strong>de</strong>r Unterlagen *<br />
- Grun<strong>de</strong>rwerbsplan und Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnis *<br />
- Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgern *<br />
- Mitwirken beim Planfeststellungsverfahren *<br />
Der Auftragnehmer hat insbeson<strong>de</strong>re vorzulegen<br />
für Ingenieurbauwerke*<br />
Lageplan<br />
Baupläne<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
für Verkehrsanlagen*<br />
Lageplan<br />
Baupläne<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
3.4 Ausführungsplanung<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 5*/§ 46 Abs. 1 Nr. 5* HOAI<br />
Ohne *<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Ausführungszeichnungen nach Maßgabe RLBau / RBBau *<br />
Der Auftragnehmer hat insbeson<strong>de</strong>re vorzulegen<br />
für Ingenieurbauwerke:*<br />
Lageplan<br />
Baupläne<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
für Verkehrsanlagen*<br />
Lageplan<br />
Baupläne<br />
M = 1 :<br />
M = 1 :<br />
3.5 Leistungen für die Vergabe<br />
3.5.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 6 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 6*/§ 46 Abs. 1 Nr. 6* HOAI<br />
ohne *<br />
Das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />
<strong>de</strong>s Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) für<br />
das Bauwesen * und <strong>de</strong>r Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> zu erfolgen.<br />
3.5.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 7*/§ 46 Abs. 1 Nr. 7* HOAI<br />
einschließlich Prüfen <strong>de</strong>r Nachtragsangebote, *<br />
ohne<br />
Zusammenstellen und Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,<br />
einschließlich Führen <strong>de</strong>r Bewerber- und Bieterliste,<br />
Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />
Einholen von Angeboten,<br />
Durchsicht und Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote, einschließlich Aufstellen <strong>de</strong>s Preisspiegels<br />
Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Bietern,<br />
Auftragserteilung<br />
*<br />
3.6 Bauoberleitung<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 8*/§ 46 Abs. 1 Nr. 8* HOAI,<br />
ohne<br />
Inverzugsetzen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen *<br />
Auflisten <strong>de</strong>r Verjährungsfristen *<br />
Kostenfeststellung *<br />
Antrag auf behördliche Abnahmen *<br />
Übergabe <strong>de</strong>s Objekts *<br />
3.7 Örtliche Bauüberwachung<br />
3.7.1 Das sind Beson<strong>de</strong>re Leistungen nach Anlage 2 Nr. 2.8.8 HOAI<br />
ohne *<br />
Die Pflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die Ausführung <strong>de</strong>s Objektes auch auf Übereinstimmung<br />
mit <strong>de</strong>n einschlägigen Vorschriften <strong>de</strong>s Arbeitsschutzrechts zu überwachen, wird durch die<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV nicht<br />
gemin<strong>de</strong>rt.<br />
3.7.2 Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn<br />
prüffähig, gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungsbescheinigungen) fachtechnisch und<br />
rechnerisch zu prüfen und mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Feststellungsvermerken festzustellen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen und <strong>de</strong>r diese begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind die<br />
Vorgaben <strong>de</strong>r RLBau / RBBau zu beachten.<br />
Der Auftragnehmer hat bei <strong>de</strong>r Vorlage von Rechnungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />
beim Auftraggeber folgen<strong>de</strong> Fristen einzuhalten:<br />
Abschlagsrechnungen:<br />
Teil-/ Schlussrechnungen:<br />
3.7.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle von Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten an bis zur<br />
Fertigstellung <strong>de</strong>s Bauwerks / <strong>de</strong>r baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen.<br />
Die Räume für dieses Baubüro wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung<br />
gestellt, einschließlich <strong>de</strong>r Möblierung, Beleuchtung und Beheizung. *<br />
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er<br />
hat ausreichend Kontrollen vorzunehmen, <strong>de</strong>ren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 7 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
und nach <strong>de</strong>m Fortgang <strong>de</strong>r Arbeiten richtet.*<br />
Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass die Bauleistungen<br />
von <strong>de</strong>n Bauunternehmen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re<br />
sind scha<strong>de</strong>nsgeneigte Bauleistungen und solche Arbeiten, <strong>de</strong>ren Ergebnisse durch<br />
die nachfolgen<strong>de</strong> Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, durch Augenschein sorgfältig zu<br />
kontrollieren.<br />
3.7.4 Die mit <strong>de</strong>m Überwachen <strong>de</strong>r Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich über<br />
eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) und eine angemessene<br />
Baustellenpraxis - in <strong>de</strong>r Regel von min<strong>de</strong>stens drei Jahren - verfügen. Der<br />
örtliche Vertreter <strong>de</strong>s Auftragnehmers auf <strong>de</strong>r Baustelle ist <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Übertragung<br />
<strong>de</strong>r Leistungen schriftlich zu benennen; er ist berechtigt, die nach 3.7.2 auszustellen<strong>de</strong>n<br />
Bescheinigungen für <strong>de</strong>n Auftragnehmer zu vollziehen.<br />
Bestellen und Wechsel <strong>de</strong>s örtlichen Vertreters <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>s schriftlichen<br />
Einvernehmens <strong>de</strong>r Vertragspartner.<br />
3.7.5 Der mit <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat zum Nachweis aller Leistungen -<br />
ausgenommen solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht wer<strong>de</strong>n - die Ausführungszeichnungen<br />
<strong>de</strong>r tatsächlichen Ausführung entsprechend während <strong>de</strong>r Bauzeit zu ergänzen<br />
bzw. ihre Ergänzung zu veranlassen.<br />
3.7.6 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen*<br />
3.8 Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />
3.8.1 Erstellen <strong>de</strong>r Baubestandsunterlagen nach F.1.3 RLBau / H.2 RBBau und gemäß Anlage<br />
VI.4.<br />
3.8.2 Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte<br />
3.8.2.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen *<br />
3.8.2.2 Bauablaufplan *<br />
3.8.2.3 Topographische Vermessung *<br />
3.8.3 Sonstige Leistungen *<br />
3.9 Vorzulegen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
3.9.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen<br />
einschl. <strong>de</strong>r Leistungsverzeichnisse sind in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n Regelungen<br />
<strong>de</strong>s § 8 und <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu erstellen.<br />
Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben<br />
Abweichend hiervon sind folgen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
-fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben. *<br />
Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im<br />
nötigen Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit Symbolen anzulegen,<br />
DIN-gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />
3.9.2 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />
beziehungsweise „Planverfasser“, die übrigen Unterlagen als „Verfasser“<br />
zu unterzeichnen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 8 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
3.9.3 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />
bleibt trotz<strong>de</strong>m ausschließlich <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
seiner Planungen verantwortlich.<br />
3.10 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen<br />
Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken. Diese<br />
Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung<br />
von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen<br />
und Verhandlungen unverzüglich Nie<strong>de</strong>rschriften an und legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
zur Genehmigung vor.<br />
Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen<br />
Nie<strong>de</strong>rschriften. Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />
§ 4<br />
Fachlich Beteiligte<br />
4.1 Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />
4.1.1 Der Auftraggeber erbringt alle Grundleistungen <strong>de</strong>r Objektplanung, die <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
gemäß § 3 nicht übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
4.1.2 Tragwerksplanung<br />
4.1.3 Prüfen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />
4.1.4<br />
Technische Ausrüstung Anlagengruppe<br />
Technische Ausrüstung Anlagengruppe<br />
Technische Ausrüstung Anlagengruppe<br />
4.1.5 Freianlagen<br />
4.1.6<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
5.1.1 Für die Leistungen nach 3.2<br />
Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen<br />
nach Vertragsschluss vollständig und mängelfrei vorliegen. *<br />
Monaten<br />
5.1.2 Für die weiteren Leistungen jeweils <strong>de</strong>r einvernehmlich festgelegte Terminplan o<strong>de</strong>r die<br />
entsprechend vereinbarten Einzeltermine. *<br />
5.1.3 Die Termine bzw. Fristen wer<strong>de</strong>n stufenweise jeweils bei Übertragung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Leistungen vereinbart.<br />
5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />
hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />
5.2 Wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planungs- und Baubesprechungen Termine / Fristen für die Lieferung <strong>de</strong>r<br />
Pläne, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />
eine Nie<strong>de</strong>rschrift zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten.<br />
Mit <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers dazu wer<strong>de</strong>n diese Termine / Fristen<br />
Vertragsbestandteil.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 9 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
§ 6<br />
Vergütung<br />
6.1 Der Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
6.1.1 Für die Leistungen nach 3.2 bis 3.6 die anrechenbaren Kosten nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r §§<br />
41 mit 43* und* 45 mit 47* HOAI aus <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r baufachlich als richtig anerkannten<br />
Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten<br />
Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange sie nicht vorliegt aus <strong>de</strong>n nach<br />
2.2.1 vorgegebenen Kosten. *<br />
Der Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten sind die DIN 276-1:2008-12 und die DIN 276-<br />
4:2009-08 zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Die nach Nr. 3.3.6 DIN 276-1:2008-12 geson<strong>de</strong>rt auszuweisen<strong>de</strong>n Werte vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Bausubstanz und vorhan<strong>de</strong>ner Teile wer<strong>de</strong>n nicht Bestandteil <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten.<br />
6.1.2 Honorarzonen nach § 43 und Anlage 3.4 HOAI für folgen<strong>de</strong> Ingenieurbauwerke nach<br />
1.1.1<br />
BW-Nr. Bezeichnung <strong>de</strong>s Ingenieurbauwerks Honorarzone<br />
6.1.3 Honorarzonen nach § 47 Abs. 2 und Anlage 3.5 HOAI für folgen<strong>de</strong> Verkehrsanlagen<br />
nach 1.1.2<br />
BW-Nr. Bezeichnung <strong>de</strong>r Verkehrsanlage Honorarzone<br />
6.1.4 Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen für Ingenieurbauwerke<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke nach<br />
6.1.2<br />
3.2 HU-Bau/EW-Bau<br />
3.3 Genehmigungsplanung<br />
Bewertung in v.H.<br />
3.4 Ausführungsplanung<br />
3.5.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
3.5.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
3.6 Bauoberleitung<br />
Summe <strong>de</strong>r Teilleistungssätze<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 10 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
3.8.2.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten<br />
Preisen<br />
3.8.2.2 Bauablaufplan<br />
3.8.2.3 Topographische Vermessung<br />
6.1.5 Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen für Verkehrsanlagen<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Verkehrsanlagen nach 6.1.3<br />
Bewertung in v.H.<br />
3.2 HU-Bau/ EW-Bau *<br />
3.3 Genehmigungsplanung<br />
3.4 Ausführungsplanung<br />
3.5.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
3.5.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
3.6 Bauoberleitung<br />
Summe <strong>de</strong>r Teilleistungssätze<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte *<br />
3.8.2.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten<br />
Preisen<br />
3.8.2.2 Bauphasenplan<br />
3.8.2.3 Topograph.Vermessung<br />
6.1.6 Als Honorarsatz wird <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel nach § 43* bzw.* 47* HOAI vereinbart.<br />
Zusätzlich wird vereinbart: *<br />
v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlage<br />
*<br />
v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlage<br />
*<br />
6.1.7 Das Honorar für die Leistungen bei <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung -3.7.1- wird wie folgt<br />
ermittelt:<br />
6.1.7.1 mit v.H. <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten nach § 41* bzw* 45* HOAI *)<br />
6.1.7.2 mit € pauschal unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>r geschätzten Bauzeit von Monaten<br />
*)<br />
6.1.8 * Für <strong>de</strong>n Umbau* /die Mo<strong>de</strong>rnisierung * <strong>de</strong>s Ingenieurbauwerks / <strong>de</strong>r Verkehrsanlage *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 11 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
wird gemäß § 35 HOAI kein Zuschlag * / ein Zuschlag zum Honorar von v.H. vereinbart.<br />
* Der Zuschlag wird auf alle Leistungsphasen * / nur für die Leistungsphasen<br />
* vereinbart *.<br />
Mit diesem Zuschlag ist <strong>de</strong>r Aufwand für <strong>de</strong>n mit zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Bestand abgegolten.*<br />
6.1.9 * Da <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>s § 41* bzw* 45* HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus<br />
<strong>de</strong>n nach 2.2.1 vorgegebenen Kosten über 25.564.594 € liegt, wird für die Leistungen<br />
nach 3.2 bis 3.6 ein Honorar von € vereinbart und wer<strong>de</strong>n darin die Leistungen<br />
wie in 6.1.4 und 6.1.5 bewertet.<br />
6.2 § 6 Abs. 1 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig en<strong>de</strong>t<br />
und die für die endgültige Berechnung <strong>de</strong>s Honorars maßgeben<strong>de</strong>n Beträge nicht mehr<br />
festgestellt wer<strong>de</strong>n. *<br />
6.3 Verlängern sich die nach 5.1.3 vereinbarten Fristen durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis<br />
zu 20 v.H. <strong>de</strong>s festgelegten Zeitraumes, min<strong>de</strong>stens drei Monate, maximal jedoch 6 Monate,<br />
ist durch das Honorar abgegolten. *<br />
Bei Vereinbarung eines Festbetrages nach 6.1.7.2 verän<strong>de</strong>rt sich das Honorar bei Verkürzung<br />
o<strong>de</strong>r Verlängerung <strong>de</strong>r geschätzten Bauzeit entsprechend. *<br />
6.4 Vergütung für Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />
6.4.1 Das Honorar für das Anfertigen <strong>de</strong>r Bestandszeichnungen nach 3.8.1<br />
wird entsprechend <strong>de</strong>m Arbeitsaufwand einschließlich eventueller Nebenkosten<br />
als Pauschale vereinbart mit:<br />
€ *<br />
6.4.2 Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte *<br />
6.4.2.1 3.8.2.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen v.H. *<br />
6.4.2.2 3.8.2.2 Bauphasenplan v.H. *<br />
6.4.2.3 3.8.2.3 Topographische Vermessung v.H. *<br />
6.5<br />
Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weitere Leistungen an,<br />
die nicht über die v. H. - Sätze honoriert wer<strong>de</strong>n können und die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n<br />
beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn,<br />
wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand honoriert.<br />
für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
€/Std<br />
für <strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />
für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer<br />
Qualifikation, die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen<br />
€/Std<br />
€/Std<br />
Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermitteln.<br />
Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich<br />
vereinbart.<br />
6.6 Nebenkosten nach § 14 HOAI<br />
6.6.1 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />
Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren<br />
Vervielfältigen <strong>de</strong>r Unterlagen nach 3.9 *<br />
Reisen <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 12 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
für die Leistungen nach 3.2 und 3.3 €<br />
für die Leistungen nach 3.4 und 3.5 €<br />
für die Leistungen nach 3.6 * und 3.7 * €<br />
Summe € €<br />
zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />
Gesamtsumme € €<br />
6.6.2 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />
Reisen *<br />
nach <strong>de</strong>m Bayer. Reisekostengesetz *<br />
nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz *<br />
in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung<br />
Fahrten, die über <strong>de</strong>n Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers, d.h.<br />
Stammsitz und ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planen<strong>de</strong>r Bereich hinausgehen, wer<strong>de</strong>n in<br />
Höhe <strong>de</strong>r steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />
Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- und Taxifahrten ist die Vorsteuer in Höhe von v.H.<br />
abzuziehen. *<br />
Die Reisekostennachweise sind <strong>de</strong>m Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung<br />
zuzuleiten.<br />
Trennungsentschädigung*<br />
nach <strong>de</strong>n jeweils gültigen Tarifverträgen für das Baugewerbe*<br />
6.7 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen die Honorarermittlung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
anrechenbaren Kosten beizufügen.<br />
6.8 Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit.<br />
*<br />
§ 7<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit <strong>de</strong>n niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />
7.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens<br />
betragen:<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten<br />
für Personenschä<strong>de</strong>n<br />
für sonstige<br />
Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />
über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />
über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />
(Ausfüllhinweis: Im beson<strong>de</strong>ren Fall ist Nr. 7.1 mit <strong>de</strong>n höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />
7.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens<br />
betragen:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 13 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten<br />
für Personenschä<strong>de</strong>n<br />
für sonstige<br />
Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />
über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />
7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für dieses<br />
Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />
zu erfolgen und kann durch eine Separierung <strong>de</strong>r Deckungssummen in<br />
<strong>de</strong>r Bescheinigung über die Jahresversicherung nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 8<br />
Datenverarbeitung<br />
8.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind<br />
die nachstehen<strong>de</strong>n Vorgaben maßgebend:<br />
8.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />
8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen<br />
Daten ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur<br />
und Objektkatalog. Abweichungen hiervon und/o<strong>de</strong>r notwendige Ergänzungen<br />
bzw. Anpassungen dieser Vorgaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen<br />
Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
8.2.2 Graphische Daten (Pläne)<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige<br />
und richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über geeignete<br />
Schnittstellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber<br />
vorgegeben.<br />
8.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System<br />
zu erstellen, erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Baufertigstellung auf einem<br />
Datenträger zu dokumentieren.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang <strong>de</strong>r<br />
vom Auftragnehmer einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft geregelt.<br />
8.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem<br />
8.3.1 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />
Der Auftragnehmer hat die in § 3 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-Anlage<br />
und mit seinem DV-Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems<br />
das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-Verfahrens-<br />
Beschreibungen in <strong>de</strong>r jeweils neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die Regelungen und<br />
Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung <strong>de</strong>r DV bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung und bei <strong>de</strong>r<br />
Abrechnung zu beachten und die Listenbil<strong>de</strong>r für Leistungsverzeichnisse (Lang- und<br />
Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers zu erstellen.<br />
Unterlagen für die Vergabeplattform<br />
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die<br />
Vergabeplattform erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />
hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-<br />
Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu besei-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 14 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
tigen.<br />
Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwen<strong>de</strong>n, die Internetadresse<br />
und das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />
Die geprüfte Datei hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers durch<br />
Hochla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r durch elektronische Übermittlung (z. B. per Email o<strong>de</strong>r CD-ROM) zu übergeben.<br />
CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln und je<br />
nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong><br />
hochzula<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r elektronisch zu übermitteln.<br />
Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit entsprechen<strong>de</strong>m<br />
Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />
8.3.2 Sonstige Unterlagen<br />
Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n sonstigen<br />
Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber gemäß <strong>de</strong>n<br />
Regelungen <strong>de</strong>r §§ 5 und 6 zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />
- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />
- die Kostenberechnung<br />
- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />
- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />
8.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
8.4.1 Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten<br />
für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum<br />
(VPR) zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />
8.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s<br />
durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />
vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung<br />
als nicht vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.<br />
Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung<br />
auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool<br />
Intellicheck ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur,<br />
wenn vom Prüftool keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />
Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
§ 9<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
9.1 Als Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n benannt<br />
(Name, Qualifikation):<br />
für Leistungen nach 3.2<br />
für Leistungen nach 3.3<br />
für Leistungen nach 3.4<br />
für Leistungen nach 3.5<br />
für Leistungen nach 3.6<br />
für Leistungen nach 3.7<br />
für Leistungen nach 3.8:<br />
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.<br />
<strong>März</strong> 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gel-<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 15 von 16
Auftragsnummer:<br />
VII.14<br />
ten<strong>de</strong>n Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong> /<br />
Stelle abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung<br />
vor <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
9.3 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />
<strong>de</strong>r Anlage VI.8 einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheitsund<br />
Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />
9.4<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Unterschrift)<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 16 von 16
VII.14.0<br />
Hinweise zum Vertrag Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen<br />
Die Anlagen <strong>de</strong>r Auflistung auf Seite 2 sowie Textstellen und -blöcke, die mit * versehen sind, sind<br />
zu prüfen. Nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />
Anwendungsbereich<br />
Das Vertragsmuster Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen ist für Leistungen<br />
<strong>de</strong>s Bauingenieurwesens anzuwen<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Anlage 3.4/3.5 <strong>de</strong>r HOAI (Objektliste)<br />
nicht angeführte Objekte sind sinngemäß einzuordnen.<br />
Die Abgrenzung zu an<strong>de</strong>ren Vertragsmustern ist mit Schnittstellen zu <strong>de</strong>finieren.<br />
Wer<strong>de</strong>n z.B. Leistungen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung erfor<strong>de</strong>rlich, so ist ein Vertrag nach<br />
<strong>de</strong>m Vertragsmuster Tragwerksplanung abzuschließen.<br />
Ingenieurbauwerke nach § 40 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 HOAI sind Bauwerke und<br />
Anlagen <strong>de</strong>r nicht-öffentlichen Erschließung sowie Außenanlagen für die Ver- und<br />
Entsorgung mit Wasser, Abwasser, Gasen und Feststoffen, einschließlich wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Flüssigkeiten. Hierzu zählen auch Erdarbeiten und Ingenieurbauwerke<br />
für Leistungen, die im Zusammenhang mit Anlagen nach § 51 Abs. 2<br />
HOAI stehen<br />
Für Bestandteile von Straßenverkehrsanlagen gilt die Definition <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes<br />
(§ 1 Abs. 4 Nummer 1-3 BFStrG), einschließlich Entwässerung<br />
<strong>de</strong>r Verkehrsanlage.<br />
Vertragsabschluss<br />
allgemein<br />
Kostenverpflichtungen für Planungsleistungen dürfen nur insoweit eingegangen<br />
wer<strong>de</strong>n, wie dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r HU-Bau / EW-Bau nach RLBau / RBBau<br />
notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich tätige Ingenieure eingeschaltet wer<strong>de</strong>n, ist<br />
das Vertragsmuster Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Dem freiberuflich Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Ausfertigung <strong>de</strong>r<br />
Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB, VI.5 VHF) sowie weitere Vertragsunterlagen<br />
gemäß Anlagenverzeichnis mit einer vorläufigen Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung,<br />
zuzuleiten.<br />
Leistungen für die<br />
HU-Bau / EW-Bau<br />
und Übertragung<br />
weiterer Leistungen<br />
(§§ 3.2 bis 3.8)<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Vertrag sind nur die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer sollen zunächst nur die Leistungen<br />
nach 3.2 und 3.3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters übertragen wer<strong>de</strong>n. Soweit im Ausnahmefall<br />
Leistungen nach 3.4 o<strong>de</strong>r Teile davon mit beauftragt wer<strong>de</strong>n sollen, ist<br />
dies im Vergabevermerk beson<strong>de</strong>rs zu begrün<strong>de</strong>n. Die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n<br />
- je nach Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst - durch ein Schreiben übertragen,<br />
in <strong>de</strong>m auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar zu erwähnen ist.<br />
Als Frist, in <strong>de</strong>r weitere Leistungen übertragen wer<strong>de</strong>n, sollen in 3.1 "24 Monate"<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Wer<strong>de</strong>n ausnahmsweise die Leistungen nach § 42*/46* Abs.1 Nr 1 HOAI,<br />
(Grundlagenermittlung) nicht von <strong>de</strong>r Bauverwaltung erbracht, so können diese<br />
Leistungen <strong>de</strong>m Auftragnehmer mit max. 3 v.H. zusätzlich in Auftrag gegeben<br />
wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall ist in § 3 <strong>de</strong>s Vertrages ein weiterer Abschnitt mit fortlaufen<strong>de</strong>r<br />
Nummerierung einzufügen.<br />
Bund:<br />
Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 42*/46* Abs.1 Nr. 2 HOAI (Vorplanung)<br />
mit <strong>de</strong>r ES-Bau erbracht wur<strong>de</strong>n, ist dies bei <strong>de</strong>r Honorarermittlung zu Nr. 3.2.1<br />
zu berücksichtigen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1 von 7
VII.14.0<br />
Baubestandsunterlagen<br />
(§ 3.8.1)<br />
Unterlagen<br />
(§ 3.9.1)<br />
Vergütung allgemein<br />
(§ 6)<br />
Bei <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Leistungen für die Baubestandsunterlagen,<br />
ist auf die unterschiedlichen Vorgaben von F 1.3 RLBau / H 2 RBBau zu achten.<br />
Die projekt- und nutzerspezifischen Details zur Erstellung dieser Unterlagen müssen<br />
vom Auftraggeber nach <strong>de</strong>ssen Abstimmung mit <strong>de</strong>r Grundbesitzverwalten<strong>de</strong>n<br />
Dienststelle bereits mit Vertragsabschluss in <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s<br />
Pflichtenheftes (VI.4 VHF) festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich vor<br />
Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen sowie<br />
die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog maßnahmen- und<br />
nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu beachten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2<br />
RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />
Bei Vertragsabschluss sind <strong>de</strong>r vorläufigen Honorarermittlung die geschätzten<br />
Kosten bzw. die Kosten <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten<br />
Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage - Bau - zu Grun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rlich, die zu Mehrarbeiten <strong>de</strong>s Objektplaners bei <strong>de</strong>n<br />
Leistungen nach 3.2 führen, ist über <strong>de</strong>ren angemessene Honorierung eine zusätzliche<br />
Vereinbarung zu treffen. Insoweit können entwe<strong>de</strong>r die än<strong>de</strong>rungsbedingten<br />
Mehrkosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage –Bau bzw.<br />
Entwurfsunterlage - Bau - hinzugeschlagen o<strong>de</strong>r die Mehrleistungen - pauschal<br />
o<strong>de</strong>r nach Zeitaufwand - honoriert wer<strong>de</strong>n.<br />
Das endgültige Honorar für die gesamten Leistungen ist auf Grundlage <strong>de</strong>r baufachlich<br />
als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage - Bau<br />
bzw. seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage<br />
- Bau zu ermitteln.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
Vergütung<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung richtet sich nach Teil 1 und §§ 41 mit 43*/45 mit 47*<br />
HOAI.<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 HOAI ist <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten die<br />
DIN 276 in <strong>de</strong>r Fassung vom Dezember 2008 zugrun<strong>de</strong> zu legen. Für dieses<br />
Leistungsbild ist zusätzlich DIN 276-4:2009-08 anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die HOAI verlangt damit im Wesentlichen die Anwendung <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung<br />
nach Nr. 4 DIN 276. Dies ergibt sich ergänzend auch aus <strong>de</strong>r Definition in § 2<br />
Nrn. 13 und 14 HOAI, mit <strong>de</strong>r die Ebene <strong>de</strong>r jeweiligen Ermittlungstiefe in <strong>de</strong>n<br />
Kostengruppen festgelegt wird.<br />
Da die HOAI 2009 im Gegensatz zur vorherigen Fassung bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
anrechenbaren Kosten nicht mehr auf die vorhan<strong>de</strong>ne Bausubstanz abstellt, ist<br />
die Regelung in Nr. 3.3.6 DIN 276-1:2008-12, dass „Der Wert vorhan<strong>de</strong>ner Bausubstanz<br />
… geson<strong>de</strong>rt auszuweisen“ ist, nicht anzuwen<strong>de</strong>n. Zur Klarstellung: die<br />
Herstellungskosten dürfen keine fiktiven Kosten vorhan<strong>de</strong>ner Substanz beinhalten,<br />
son<strong>de</strong>rn ausschließlich reine Baukosten. Die Berücksichtigung <strong>de</strong>s erhöhten<br />
Aufwands bei Umbauten etc ist wie unten in Nr. 2.5 erläutert, zu regeln.<br />
Die Honorarzone ist nach Maßgabe <strong>de</strong>r Objektliste in Anlage 3.4/3.5 HOAI iVm §<br />
43 HOAI festzulegen. Im Zweifelsfall ist die Definition <strong>de</strong>r Anlage 3.4/3.5 ausschlaggebend.<br />
Siehe VIII.B.3 VHF.<br />
Wenn an die zu übertragen<strong>de</strong>n Aufgaben die <strong>de</strong>m Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, gilt <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz.<br />
Wenn darüber hinaus Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Bearbeitungsaufwand<br />
verän<strong>de</strong>rn und die nicht schon in an<strong>de</strong>rer Weise vergütet wer<strong>de</strong>n, ist ein<br />
Honorarsatz unter Beachtung <strong>de</strong>s § 7 HOAI festzulegen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2 von 7
VII.14.0<br />
Als solche Anfor<strong>de</strong>rungen kommen u. a. in Betracht:<br />
-Beteiligung und Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />
-außergewöhnlich kurze Planungs- und Bauzeiten,<br />
-verbindliche Festtermine und Fristen,<br />
-Planung und Durchführung bei laufen<strong>de</strong>m Betrieb,<br />
-Bau- und landschaftsgestalterische Beratung,<br />
-erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen an Planungsoptimierung bzw. an Planungsvarianten,<br />
-Berücksichtigung von For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Denkmalschutzes und <strong>de</strong>r Integration<br />
erhaltenswerter Substanz,<br />
-Anwendung neuer Herstellungsverfahren.<br />
Dazu ist in 6.1.6 festzulegen, um welchen Prozentsatz <strong>de</strong>r Differenz zwischen<br />
Höchst- und Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel gemäß § 43*/47* HOAI das Honorar<br />
erhöht wird. Die Grün<strong>de</strong> für diese abweichen<strong>de</strong> Honorarvereinbarung sind schriftlich<br />
in <strong>de</strong>r Dokumentation festzuhalten.<br />
Beson<strong>de</strong>re<br />
/Zusätzliche Leistungen<br />
(§ 6.4)<br />
Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Leistungen<br />
(§§ 6.1.4, 6.1.5)<br />
Die Erstellung bzw. Fortschreibung <strong>de</strong>r Bestandszeichnungen ist mit <strong>de</strong>n weiteren<br />
Leistungen zu beauftragen. Dabei ist die Bestandserfassung in digitaler Form<br />
gemäß Anlage VI.6 zu erstellen. Die Honorierung ist frei zu vereinbaren und in <strong>de</strong>r<br />
Dokumentation festzuhalten.<br />
Die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers in <strong>de</strong>r Regel wie folgt zu bewerten:<br />
3.2 HU- / EW-Bau<br />
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen<br />
3.2.1 Vorplanung 13 v.H. *)<br />
3.2.2 Entwurfsplanung 28 v.H.<br />
3.3 Genehmigungsplanung 4 v.H.<br />
3.4 Ausführungsplanung 15 v.H.**)<br />
3.5.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe 10 v.H.<br />
3.5.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe 4 v.H.***)<br />
3.6 Bauoberleitung 11 v.H.<br />
3.7 Örtliche Bauüberwachung 2,3 – 3,5 v.H.****)<br />
<strong>de</strong>r anrechenbaren Herstellungskosten nach § 41*/45* HOAI<br />
*) Die Vorplanung <strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke nach § 40 Nr. 6 und 7 HOAI, die eine<br />
Tragwerksplanung erfor<strong>de</strong>rn, ist mit 6 v.H. zu bewerten.<br />
**) Die Ausführungsplanung nach § 42 Abs. 1 Nr. 5 HOAI mit bis zu 35 v.H. zu<br />
bewerten, wenn bei Ing.-Bauwerken nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 - 3 und 5 ein überdurchschnittlicher<br />
Aufwand an Ausführungszeichnungen erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
***) Erbringt <strong>de</strong>r Auftraggeber die Leistung - Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote einschl.<br />
Aufstellen eines Preisspiegels - selbst, wie dies das Vertragsmuster für <strong>de</strong>n Regelfall<br />
vorsieht, so sind die verbleiben<strong>de</strong>n Leistungen i. d. R. mit 3,5 v. H. zu bewerten.<br />
****) Abweichend hiervon kann ein Honorar als Festbetrag unter Zugrun<strong>de</strong>legung<br />
<strong>de</strong>r geschätzten Bauzeit vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn auf Wunsch <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3 von 7
VII.14.0<br />
eine sehr eingehen<strong>de</strong> örtliche Bauüberwachung gefor<strong>de</strong>rt wird o<strong>de</strong>r eine solche<br />
Bauüberwachung wegen <strong>de</strong>r Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Objektes<br />
erfor<strong>de</strong>rlich wird, und wenn in solchen Fällen eine Honorierung nach Vomhun<strong>de</strong>rtsatz<br />
<strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten nicht zu einem leistungsgerechten Honorar<br />
führen wür<strong>de</strong>, z.B. weil die anrechenbaren Kosten gering sind.<br />
Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber selbst o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re über die in Nr. 2.9 dieser Hinweise<br />
beschriebenen Leistungen hinaus, Teile <strong>de</strong>r unter 3.2 bis 3.8 <strong>de</strong>s Vertragsmusters<br />
genannten Leistungen erbringen, ist das bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Mehrere Bauwerke<br />
/<br />
Anlagen<br />
Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Ingenieurbauwerken / Verkehrsanlagen,<br />
so sind die Honorare für je<strong>de</strong>s Ingenieurbauwerk / je<strong>de</strong> Verkehrsanlage getrennt<br />
zu berechnen.<br />
Soweit die Anzahl <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungen noch nicht feststeht, ist zu vereinbaren,<br />
dass das Honorar nach § 11 Abs. 2 HOAI ermittelt wird. Stehen Art und Umfang<br />
<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungen fest, ist zur Vermeidung von Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen folgen<strong>de</strong><br />
Textfassung vorzusehen:<br />
Wegen <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungen für die Bauwerke / Anlagen<br />
wird vereinbart:<br />
Planen/Bauen im<br />
Bestand<br />
Umbau/Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />
Für die 1.-4. Wie<strong>de</strong>rholung je 50 v.H. <strong>de</strong>s Honorars für die Erstausfertigung <strong>de</strong>r<br />
Leistungen.<br />
Ab 5. Wie<strong>de</strong>rholung je 40 v.H. und ab <strong>de</strong>r 8 Wie<strong>de</strong>rholung 10 v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
für die Erstausfertigung <strong>de</strong>r Leistungen.<br />
Das Honorar für Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung wird nicht reduziert.<br />
Bei Umbau und Mo<strong>de</strong>rnisierung kann gemäß § 35 HOAI ein Zuschlag in Abhängigkeit<br />
<strong>de</strong>s Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>s schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n ,siehe VIII.B.4.<br />
Der Zuschlag kann sich bei Umbauten/Mo<strong>de</strong>rnisierungen nach § 35 HOAI auf alle<br />
o<strong>de</strong>r einzelne übertragenen Leistungsphasen beziehen, o<strong>de</strong>r ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r Leistungen kann bei Umbau und<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierung ein Zuschlag von max. 50 v.H. vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Höhere Zuschläge bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s jeweiligen Zuschlags ist in <strong>de</strong>r Dokumentation zu begrün<strong>de</strong>n und<br />
schriftlich zu vereinbaren. Sofern bei Umbau und Mo<strong>de</strong>rnisierung kein Zuschlag<br />
schriftlich vereinbart ist, wirkt § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI. Sollte also trotz Umbau/Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />
einvernehmlich kein Zuschlag vereinbart sein, ist auch diese<br />
Vereinbarung im Vertrag schriftlich zu ergänzen um spätere For<strong>de</strong>rungen auszuschließen.<br />
Bauausführung<br />
Örtliche Bauüberwachung<br />
§ (3.7)<br />
Bauoberleitung<br />
(§ 3.6)<br />
Die Dauer <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung ist spätestens mit Beginn <strong>de</strong>r Bauausführung<br />
festzulegen (siehe dazu auch 5.1.3 und 6.3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters).<br />
Zur Festlegung <strong>de</strong>s Honorars für die örtliche Bauüberwachung gelten die in 2.2<br />
dieser Hinweise aufgeführten Kriterien sinngemäß.<br />
Die Bauoberleitung nach Abschnitt 3.6 <strong>de</strong>s Vertragsmusters ist in <strong>de</strong>r Regel nur<br />
dann zu übertragen, wenn die örtliche Bauüberwachung in Auftrag gegeben wird.<br />
Verlängerte Bauzeit Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. <strong>de</strong>r festgelegten Ausführungszeit, min<strong>de</strong>stens<br />
3 Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten.<br />
Für <strong>de</strong>n daran anschließen<strong>de</strong>n Zeitraum soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die nachweislich<br />
gegenüber <strong>de</strong>n Leistungen entstan<strong>de</strong>nen Mehraufwendungen eine zusätzliche<br />
Vergütung bis zum Höchstbetrag <strong>de</strong>r Vergütung je Monat erhalten, die er als<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4 von 7
VII.14.0<br />
Anteil <strong>de</strong>r Vergütung für die Objektüberwachung je Monat <strong>de</strong>r vereinbarten Ausführungszeit<br />
erhalten hat.<br />
Für eine Prüfung <strong>de</strong>r Ansprüche und Feststellung einer angemessenen Honorierung<br />
ist eine genaue Erfassung <strong>de</strong>r Ursachen <strong>de</strong>r verlängerten Objektüberwachung<br />
– z.B. durch die sorgfältige Führung <strong>de</strong>s Bautagebuches - unerlässlich.<br />
Nebenkosten<br />
(§ 6.6)<br />
Die Vergütung von Nebenkosten nach § 14 HOAI erfolgt auf Einzelnachweis,<br />
sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n<br />
ist.<br />
Die Vereinbarung einer Pauschale (für die vorzulegen<strong>de</strong>n Ausarbeitungen <strong>de</strong>s<br />
AN sowie die Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren) ist anzustreben, die ihr zu Grun<strong>de</strong><br />
gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk festzuhalten.<br />
Eine so <strong>de</strong>finierte Pauschale kann in <strong>de</strong>r Regel bezogen auf das Basishonorar<br />
(netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen gelten. Dabei sind als<br />
üblich vorausgesetzt:<br />
- für ES-, EW-, HU- und AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />
davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />
- für die Vergabeunterlagen eine Fertigung in Papier sowie eine<br />
auf Datenträger<br />
Mehr-/Min<strong>de</strong>rfertigungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n datentechnischen Übertragungsform<br />
ist durch Anpassung <strong>de</strong>s v.H.-Satzes Rechnung zu tragen.<br />
Die Kosten für im Büro <strong>de</strong>s Auftragnehmers anfallen<strong>de</strong> Vervielfältigungen sowie<br />
die Kosten <strong>de</strong>s Datenaustausches gehören zu <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftskosten<br />
und sind mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />
Für zusätzliche Vervielfältigungskosten und dgl. sind vom Auftragnehmer Einheitspreise<br />
anzubieten, die auf Angemessenheit zu prüfen sind.<br />
Für die Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen und sonstiger Texte sowie<br />
für die fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B. US-Format) sind Angebote<br />
einzuholen.<br />
Für die Vergütung <strong>de</strong>r Reisekosten <strong>de</strong>s Ingenieurs und seiner Mitarbeiter sind zu<br />
beachten:<br />
1.<br />
Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen <strong>de</strong>s Ingenieurs und seiner Mitarbeiter<br />
setzt <strong>de</strong>r Auftraggeber auf Vorschlag <strong>de</strong>s Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu<br />
beachten, dass die Reisen <strong>de</strong>s Ingenieurs so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass er die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung ordnungsgemäß<br />
erfüllen kann.<br />
2.<br />
Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für Reisen, die über <strong>de</strong>n<br />
Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers hinausgehen,<br />
dürfen für Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>smaßnahmen nicht höher berechnet<br />
wer<strong>de</strong>n, als es das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz (BRKG) vom 13.11.1993 und<br />
die dazu herausgegebenen Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz<br />
(BayRKG) vom 24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005, vorsieht. Für Wegstrecken,<br />
die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im eigenen Pkw zurücklegt, ist von einer Vergütung<br />
von 0,30 € je km auszugehen.<br />
Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r bemessen sich nach Art. 8 bzw. 9 BayRKG.<br />
Für Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />
<strong>de</strong>s Ingenieurs ist keine Pauschale zu vereinbaren. Die Kosten dürfen nicht<br />
höher erstattet wer<strong>de</strong>n, als es <strong>de</strong>r jeweils gültige Tarifvertrag für das Baugewerbe<br />
mit <strong>de</strong>n dazu vereinbarten Sätzen für technische und kaufmännische Angestellte<br />
vorsieht.<br />
Die Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen<br />
bei:<br />
- Vervielfältigungskosten<br />
- Telefonkosten<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5 von 7
VII.14.0<br />
- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />
In folgen<strong>de</strong>n Kosten ist keine Vorsteuer enthalten und somit auch nicht abzuziehen:<br />
- Postgebühren,<br />
- Trennungsentschädigungen,<br />
- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-, Übernachtungso<strong>de</strong>r<br />
Fahrtkosten für Fahrzeuge <strong>de</strong>s Auftragnehmers) also <strong>de</strong>r Abrechung mit<br />
<strong>de</strong>n Pauschalsätzen.<br />
Ausnahme: Ist die Abrechnung nach nachgewiesenen und tatsächlich Kosten<br />
vertraglich vereinbart, insbeson<strong>de</strong>re bei Übernachtungskosten, ist vom Rechnungsbetrag<br />
die anteilige Vorsteuer abzuziehen.<br />
Umsatzsteuerliche<br />
Behandlung von<br />
Nebenkosten<br />
Umsatzsteuer<br />
(§ 6.8)<br />
Leistungen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Auf die Nettogesamtsumme <strong>de</strong>r Nebenkosten wird die jeweils gelten<strong>de</strong> Umsatzsteuer<br />
hinzugerechnet. Maßnahmen <strong>de</strong>r Gaststreitkräfte sind umsatzsteuerbefreit<br />
Die Umsatzsteuer für Honorare und Nebenkosten ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen.<br />
Bei Verträgen für ausländische Streitkräfte o<strong>de</strong>r NATO darf die Rechnung nur<br />
netto, ohne Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil die Leistungen insoweit umsatzsteuerbefreit<br />
sind.<br />
Zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers gehören im Allgemeinen folgen<strong>de</strong> Grundleistungen,<br />
die <strong>de</strong>m Auftragnehmer in <strong>de</strong>r Regel nicht übertragen wer<strong>de</strong>n. Deren<br />
Ergebnisse sind in schriftlicher Form bzw. sächlich (z. B. Mo<strong>de</strong>lle, CD-ROM) zu<br />
übergeben, soweit sie zur Vertragserfüllung erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Die Grundleistungen sind, sofern sie für die Durchführung <strong>de</strong>s Objektes erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind, in § 3 als vom Auftragnehmer nicht auszuführen<strong>de</strong> Leistungen aufzunehmen:<br />
Leistungsphase 1<br />
Grundlagenermittlung<br />
Leistungsphase 2<br />
Beschaffen <strong>de</strong>r amtlichen Karten<br />
Mitwirken beim Erläutern <strong>de</strong>s Planungskonzepts gegenüber Bürgern<br />
und politischen Gremien<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>s Planungskonzepts nach Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus <strong>de</strong>m Vorentwurf zur<br />
Verwendung für ein Raumordnungsverfahren<br />
Leistungsphase 3<br />
Ermitteln und Begrün<strong>de</strong>n zuwendungsfähiger Kosten sowie Vorbereiten<br />
<strong>de</strong>r Anträge auf Finanzierung<br />
Mitwirken beim Erläutern <strong>de</strong>s vorläufigen Entwurfs gegenüber<br />
Bürgern und politischen Gremien<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>s vorläufigen Entwurfs aufgrund von Be<strong>de</strong>nken<br />
und Anregungen<br />
Leistungsphase 4<br />
Einreichen <strong>de</strong>r Unterlagen.<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsplan und Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnis<br />
2 v.H<br />
0,5 v.H<br />
0,5 v.H.<br />
0,5 v.H.<br />
0,5 v.H.<br />
1 v.H.<br />
0,5 v.H.<br />
0,5 v.H.<br />
0,25 v.H<br />
0,25 v.H.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6 von 7
VII.14.0<br />
Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgern<br />
Mitwirken beim Planfeststellungsverfahren<br />
Leistungsphase 7<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche<br />
Einholen <strong>de</strong>r Angebote<br />
Leistungsphase 8<br />
In Verzug setzen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmer<br />
Auflisten <strong>de</strong>r Verjährungsfristen<br />
0,25 v.H<br />
0,25 v.H.<br />
0,5 v.H.<br />
0,5 v.H.<br />
1 v.H.<br />
1 v.H.<br />
Kostenfeststellung<br />
Stellen <strong>de</strong>r Anträge für behördliche Abnahmen<br />
Übergabe <strong>de</strong>s Objekts<br />
1 v.H.<br />
0,5 v.H.<br />
0,5 v.H.<br />
Wer<strong>de</strong>n diese Leistungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise <strong>de</strong>m Auftragnehmer übertragen,<br />
so sind sie in § 3 nicht aufzunehmen und entsprechend bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Leistungsphasen zu berücksichtigen.<br />
Die Bewertung <strong>de</strong>r Leistungsphase 8 ist um weitere bis zu 5 Punkte zu verringern,<br />
wenn die Koordinierung <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten vom Auftraggeber übernommen<br />
wird. Für je<strong>de</strong>n fachlich Beteiligten, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Objektplaner zu koordinieren<br />
hat und <strong>de</strong>ssen Pläne er auf Übereinstimmung zu prüfen und freizugeben hat,<br />
ist <strong>de</strong>r Abzug zu reduzieren, bis <strong>de</strong>r volle Bewertungssatz von 11 v.H. erreicht<br />
wird.<br />
Zusätzliche Leistungen<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Basis<strong>de</strong>ckung<br />
(§ 7.1)<br />
erhöhter Deckungsbedarf<br />
(§§ 7.1, 7.2)<br />
Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
(§ 9.2)<br />
Für die Vereinbarung von Stun<strong>de</strong>nsätzen ist von folgen<strong>de</strong>n Orientierungswerten<br />
auszugehen:<br />
Auftragnehmer 42 bis 90 €<br />
Mitarbeiter 40 bis 66 €<br />
Zeichner/sonstige MA 34 bis 48 €<br />
Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel als Pauschalhonorar zu vereinbaren<br />
Die in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />
abgestuften Deckungssummen dienen als Anhalt für die Vereinbarung im Regelfall<br />
Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die Umstän<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s Einzelfalles erfor<strong>de</strong>rn. Dies gilt in Abstimmung mit <strong>de</strong>m BMVBS auch für<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Abschluss<br />
einer Objektversicherung o<strong>de</strong>r einer Zusatz<strong>de</strong>ckung durch eine hinzutreten<strong>de</strong><br />
Berufshaftpflicht /Exze<strong>de</strong>ntenversicherung zu for<strong>de</strong>rn.<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer<br />
nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag<br />
schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und als<br />
Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7 von 7
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
Ingenieurvertrag<br />
- Vermessungstechnische Leistungen -<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Freistaat Bayern *<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
diese(r) vertreten durch<br />
diese(r) vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
§ 9<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Fachlich Beteiligte<br />
Termine und Fristen<br />
Vergütung<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Datenverarbeitung<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Anlagen<br />
VI.1<br />
VI.3<br />
VI.4<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />
ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsvermerk<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 ZVB Einsatz virtueller Raum *<br />
VI.6<br />
VI.11<br />
ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
VI.7 * Sicherheitsmaßnahmen schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RisBau) *<br />
VI.7.1 * ZVB - Schutzzone *<br />
VI.7.2 * ZVB - Sperrzone *<br />
VI.8 * ZVB Zugang US-Liegenschaften *<br />
VI.9 * ZVB für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
formlos Liste zur Festlegung <strong>de</strong>s Umfangs <strong>de</strong>r Objektvermessung *<br />
© VHF Bayern – Stand November 2010 2
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen nach Anlage 1.5 HOAI<br />
<strong>de</strong>r Entwurfsvermessung (Anlage 1.5.1 Abs. 2 Nr. 1 HOAI) *<br />
und/o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Bauvermessung (Anlage 1.5.1 Abs. 2 Nr. 2 HOAI) *<br />
und/o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Vermessung an Objekten/Liegenschaften außerhalb <strong>de</strong>r Entwurfs/Bauvermessung *<br />
für die Baumaßnahme: * / für : *<br />
in <strong>de</strong>r Liegenschaft *<br />
(Straße) (Ort)*<br />
auf <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>n Grundstück/en (Fl.st.Nr. ) *<br />
Flur/e * Größe *<br />
Gesamtfläche aller Flurstücke: m² *<br />
<strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>/s *, bestehend aus mehreren Bauteilen (siehe Anlage) *<br />
mit einer HNF von m²<br />
mit einer NF von m²<br />
mit einer Geschossfläche von m²<br />
<strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke/s *<br />
<strong>de</strong>r Verkehrsanlagen *<br />
1.2 * Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt<br />
und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />
§ 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />
2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen bzw. folgen<strong>de</strong> Vorgaben zu erfüllen:<br />
2.2.1 Folgen<strong>de</strong> projektbezogene Unterlagen:<br />
2.2.2 Folgen<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rungen und Anregungen <strong>de</strong>s Auftraggebers:<br />
Abweichungen davon bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften und<br />
Regelwerke zu beachten:<br />
„Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung<br />
BFR Verm * (siehe www.bfrvermessung.<strong>de</strong>)<br />
Raum- und Gebäu<strong>de</strong>buch: *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
3.1 Auftragsumfang<br />
Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r ihm vom Auftraggeber zur Verfügung<br />
gestellten Unterlagen aus.<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. mit * / nach<br />
3.3. mit * / 3.4. mit *<br />
Er beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
weitere Leistungen nach einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen zu übertragen.<br />
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Für die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n die Termine<br />
bzw. Fristen jeweils bei Beauftragung vereinbart.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber<br />
innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe<br />
zumin<strong>de</strong>st die Leistungen <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufe übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahme * / <strong>de</strong>r * zu beschränken.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />
ableiten.<br />
3.2 Entwurfsvermessung *<br />
(Leistungsphasen nach Anlage 1 Nr. 1.5.4 Abs. 2 HOAI)<br />
3.2.1 Grundlagenermittlung *<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 1<br />
mit Ausnahme von<br />
3.2.2 Geodätisches Festpunktfeld *<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 2<br />
mit Ausnahme von<br />
3.2.3 Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne / Bestandsdaten *<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 3<br />
mit Ausnahme von<br />
Es sind die Vorgaben <strong>de</strong>s BFR Verm zu beachten. * Der Datenbestand ist grundsätzlich nach <strong>de</strong>n<br />
Systemkatalogen <strong>de</strong>r BFR Verm zu erzeugen.<br />
Zur Übergabe <strong>de</strong>r digitalen Daten siehe 3.5<br />
Der Umfang <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>aufnahme (Objektvermessung) ergibt sich aus beiliegen<strong>de</strong>r Liste<br />
(Anlage )*<br />
Zusätzlich sind folgen<strong>de</strong> analoge Pläne zu erstellen: *<br />
Planinhalt: M = 1:<br />
Planinhalt: M = 1:<br />
Darstellen <strong>de</strong>r Höhen in Punkt-, Raster- o<strong>de</strong>r Schichtlinienform *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
3.2.4* Absteckungsunterlagen *<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 4<br />
3.2.5* Abstecken für <strong>de</strong>n Entwurf *<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 5<br />
mit Ausnahme von<br />
3.2.6* Gelän<strong>de</strong>schnitte *<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 6<br />
3.2.7*<br />
3.3* Bauvermessung *<br />
(Leistungsphasen <strong>de</strong>r Anlage 1 Nr. 1.5.7 Abs. 2 HOAI)<br />
3.3.1*<br />
3.3.2* Absteckung für die Bauausführung *<br />
Das ist die Leistung <strong>de</strong>r Leistungsphase 2<br />
mit Ausnahme von<br />
3.3.3*<br />
3.3.4* Dokumentation <strong>de</strong>r Bauausführung *<br />
Erfassen, aufbereiten und dokumentieren aller bestandsverän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Baumaßnahmen und Übergabe<br />
<strong>de</strong>r digitalen Daten gemäß 3.5<br />
3.3.5*<br />
3.4 * Vermessungsleistungen außerhalb <strong>de</strong>r Entwurfs-/Bauvermessung *<br />
(Leistungen nach Anlage 1 Nr. 1.5.1 Abs. 2 Nr. 3 HOAI)<br />
3.4.1 *<br />
3.5 Datenübergabe<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r vermessungstechnischen Leistungen sind gemäß § 8 und Anlage VI.4 zu<br />
erstellen und digital so zu übergeben, dass sie vom DV-System <strong>de</strong>s Auftraggebers problemlos<br />
eingelesen wer<strong>de</strong>n können.<br />
3.5.1 Festpunktbeschreibung gemäß BFR Verm Anlage 5 als ASCII-File auf Datenträger.<br />
Verschlüsselung / Codierung<br />
- nach Objektartenkatalog (BFR Verm, Anh. A) *<br />
- nach Vorgabe <strong>de</strong>s Auftraggebers (Anlage ) *<br />
3.5.2 Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne / Bestandsdaten<br />
Datenstrukturierung **<br />
- nach Objektabbildungskatalog (BFR Verm, Anh. B) *<br />
- nach Vorgabe <strong>de</strong>s Auftraggebers (Anlage ) *<br />
Datenaustauschformat **<br />
- "Einheitliche Datenbankschnittstelle“ (EDBS), Version *<br />
- ALK-GIAP La<strong>de</strong>format (sequenziell), Version *<br />
- DXF <strong>de</strong>r Firma AUTODESK, Version ) *<br />
- nach Vorgabe <strong>de</strong>s Auftraggebers (Anlage ) *<br />
Für die Prüfung <strong>de</strong>r Daten ist die Primärdaten führen<strong>de</strong> Stelle für die digitale Baubestandsdokumentation<br />
zuständig. Die digitalen Daten sind <strong>de</strong>shalb vorzulegen bei:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
3.6 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Planunterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber zu übergeben, und<br />
zwar<br />
- Planunterlagen nach/für<br />
- -fach auf maßhaltiger Folie *<br />
Planunterlagen nach/für<br />
- -fach auf Papier *<br />
Die Planunterlagen sind unter Beachtung <strong>de</strong>r gültigen Richtlinien (Signaturenkatalog <strong>de</strong>r BFR<br />
Verm, Anh. C) und DIN-Normen anzufertigen, zu beschriften und in Taschen o<strong>de</strong>r Ordnern zusammenzustellen.<br />
Berechnungen und an<strong>de</strong>re vermessungstechnische Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in -<br />
facher Ausfertigung kopierfähig im Format DIN A 4 (hoch) zu übergeben.<br />
3.7 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als "Planverfasser",<br />
die übrigen Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
3.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen<br />
teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken. Diese Termine sind<br />
rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen<br />
zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich<br />
Nie<strong>de</strong>rschriften an und legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Genehmigung vor.<br />
Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Nie<strong>de</strong>rschriften.<br />
Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />
4.1 Fachlich Beteiligte sind:<br />
4.1.1<br />
4.1.2<br />
§ 4<br />
Fachlich Beteiligte<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
5.1.1<br />
5.1.2<br />
§ 6<br />
Vergütung<br />
6.1 Pauschaliertes Honorar<br />
Der Auftragnehmer erhält für die nachstehend aufgeführten Leistungen folgen<strong>de</strong> Vergütung (gemäß<br />
seinem geprüften Angebot vom ) * :<br />
Leistungen<br />
nach:<br />
3.2.1<br />
Qualifikation / Menge<br />
/ Einheit ca.<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz /<br />
Einheitspreis €<br />
Gesamtpreis ca. € Pauschale €<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
3.2.2<br />
Summe 6.1<br />
6.2 Honorar nach Zeitaufwand<br />
6.2.1 Die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers nach<br />
sowie unvorhergesehene Leistungen geringen Umfangs wer<strong>de</strong>n nach Zeitaufwand vergütet.<br />
Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />
- für <strong>de</strong>n Auftragnehmer € / Stun<strong>de</strong><br />
- für <strong>de</strong>n Mitarbeiter .<br />
Vermessungsingenieur<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
Vermessungstechniker<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
- für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer<br />
Qualifikation, die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen:<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
- für einen Messtrupp € / Stun<strong>de</strong>* und*/o<strong>de</strong>r* € / Tag*<br />
Ein Messtrupp (einschl. Fahrzeug und Messinstrumentarium) setzt sich aus max. zwei Mitarbeitern<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers folgen<strong>de</strong>r Qualifikationen zusammen: .<br />
Die Zuziehung weiterer Mitarbeiter bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />
Auftragnehmer<br />
Leistungen nach<br />
3.2<br />
Leistungen nach<br />
3.3<br />
Leistungen nach<br />
3.4<br />
ca Std. € ca. Std. € ca. Std. €<br />
Ingenieur<br />
Techniker<br />
Assistent / Zeichenkraft<br />
Messtrupp 1 Mitarbeiter<br />
Messtrupp 2 Mitarbeiter<br />
Die Summe <strong>de</strong>r Vergütung nach Zeitaufwand für Leistungen nach 3.<br />
auf €.<br />
Die Summe <strong>de</strong>r Vergütung nach Zeitaufwand für Leistungen nach 3.<br />
auf €.<br />
wird vorläufig festgelegt<br />
wird vorläufig festgelegt<br />
6.2.2 Der Zeitaufwand für unvorhergesehene Leistungen ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung<br />
<strong>de</strong>r Leistung zu ermitteln. Das Honorar hierfür wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme<br />
<strong>de</strong>r Leistung zusätzlich schriftlich vereinbart.<br />
6.2.3 Die Stun<strong>de</strong>nsätze nach 6.1 und 6.2 wer<strong>de</strong>n nur für die reine Arbeitszeit (ohne Wegezeit und<br />
Arbeitspausen) vergütet. Über die geleisteten Stun<strong>de</strong>n ist vom Auftragnehmer ein Nachweis zu<br />
führen. Er muss min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten: Datum / Name / Art <strong>de</strong>r Leistung / Anzahl<br />
<strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>n / Unterschrift. Dieser Nachweis ist <strong>de</strong>m Auftraggeber zeitnah zur Anerkennung<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
vorzulegen. *<br />
6.3 Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen. *<br />
Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit.<br />
6.4 Nebenkosten<br />
6.4.1 Nebenkosten wer<strong>de</strong>n<br />
- nicht erstattet. *<br />
- pauschal erstattet *<br />
für die Leistung nach 3.1 €<br />
für die Leistungen nach 3.2 €<br />
für die Leistung nach €<br />
für die Leistungen über <strong>de</strong>n Umfang nach hinaus * €<br />
Summe €<br />
zuzüglich Umsatzsteuer €<br />
Gesamtsumme €<br />
- insgesamt pauschal mit v. H. vom Nettohonorar erstattet. *<br />
- insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von € netto erstattet. *<br />
- pauschal mit v. H. vom Nettohonorar erstattet, mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für<br />
, die auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet wer<strong>de</strong>n *<br />
- wer<strong>de</strong>n ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet.*<br />
-<br />
Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *<br />
- Vermarkungsmaterial,<br />
- Vervielfältigen <strong>de</strong>r Unterlagen (auch die nach 3.6) sowie <strong>de</strong>r reproduktionstechnischen<br />
Arbeiten auf maßhaltiger Folie,<br />
- Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren,<br />
- Reisen und Wegezeiten <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter.<br />
6.4.2 Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bayerische Reisekostengesetz / Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz<br />
anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Erstattung <strong>de</strong>r Reisekosten ist unter Beifügung <strong>de</strong>r Originalbelege innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Die Reisekostennachweise sind <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />
Reiseunterlagen wer<strong>de</strong>n vom Auftragnehmer beschafft.<br />
6.4.3 Soweit Nebenkosten – ob pauschal o<strong>de</strong>r zum Einzelnachweis – erstattet wer<strong>de</strong>n, sind sie netto<br />
(ohne Umsatzsteuer) anzusetzen.<br />
§ 7<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
7.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen min<strong>de</strong>stens<br />
betragen:<br />
bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />
Herstellungskosten für Personenschä<strong>de</strong>n für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
bis zur Höhe von 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />
über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />
über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />
über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />
über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />
7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für das vertragsgegenständliche<br />
Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />
zu erfolgen und kann durch eine Separierung <strong>de</strong>r Deckungssumme in <strong>de</strong>r Bescheinigung<br />
über die Jahresversicherung o<strong>de</strong>r durch eine Exze<strong>de</strong>ntenversicherung nachgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 8<br />
Datenverarbeitung<br />
8.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind die nachstehen<strong>de</strong>n<br />
Vorgaben maßgebend:<br />
8.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />
8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen Daten ist<br />
Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur und Objektkatalog.<br />
Abweichungen hiervon und/o<strong>de</strong>r notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser<br />
Vorgaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
vor Ausführung schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
8.2.2 Graphische Daten (Pläne)<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige und<br />
richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über geeignete Schnittstellen ermöglicht.<br />
Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vorgegeben.<br />
8.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System zu erstellen,<br />
erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang <strong>de</strong>r vom Auftragnehmer<br />
einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft geregelt.<br />
8.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem<br />
8.3.1 entfällt<br />
8.3.2 Sonstige Unterlagen<br />
Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n sonstigen Unterlagen<br />
im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber gemäß <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s<br />
Vertrages zu übergeben.<br />
8.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
8.4.1 * Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten<br />
für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur Verfügung.<br />
Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />
8.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />
Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s durchgeführten Testlaufes<br />
zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />
vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung als nicht vollständig<br />
und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong> Kosten,<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung auf Vollständigkeit<br />
und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />
ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom Prüftool<br />
keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />
Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
§ 9<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
9.1 Als Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n benannt<br />
(Name, Qualifikation):<br />
für Leistungen nach<br />
für Leistungen nach<br />
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. <strong>März</strong> 1974 -<br />
BGBI. I S. 469 ff. / 547- in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n Fassung über die<br />
gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber<br />
dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor <strong>de</strong>r<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
9.3 Die Schlussrechnungslegung erfolgt nach Prüfung, Freigabe und Bestätigung <strong>de</strong>r Konformität <strong>de</strong>r<br />
übergebenen Daten mit <strong>de</strong>r BFR Vermessung durch die Primärdaten führen<strong>de</strong> Stelle.<br />
9.4 * Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />
nach Anlage VI.8 einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und<br />
Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>n<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 10
Auftragsnummer:<br />
VII.15<br />
(Ort, Datum)<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift)<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 11
VII.15.0<br />
Hinweise zum Vertragsmuster –Vermessungstechnische Leistungen<br />
Die Anlagen <strong>de</strong>r Auflistung auf Seite 2 sowie Textstellen und -blöcke, die mit * versehen sind, sind<br />
zu prüfen.<br />
Nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />
Anwendungsbereich Das Vertragsmuster ist für Vermessungstechnische Leistungen anzuwen<strong>de</strong>n, die<br />
in Anlage 1 Punkt 1.5.1 HOAI näher beschrieben sind. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei um<br />
Leistungen für die Planung von Gebäu<strong>de</strong>n, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen<br />
(Anlage 1 Pkt. 1.5.4 HOAI), die anschließen<strong>de</strong> Bauausführung und Bauüberwachung<br />
dieser Objekte (Anlage 1 Pkt. 1.5.7 HOAI) und um Leistungen für<br />
die baukostenunabhängige, nicht objektgebun<strong>de</strong>ne Bestandsaufnahme und Bestandsdokumentation<br />
von Liegenschaften. Die Leistungen sind dann nach diesem<br />
Vertragsmuster zu beauftragen, wenn sie mit beson<strong>de</strong>ren instrumentellen<br />
und vermessungstechnischen Verfahrensanfor<strong>de</strong>rungen erbracht wer<strong>de</strong>n müssen<br />
(Anlage 1 Pkt. 1.5.4 Abs. 1 HOAI).<br />
Bund:<br />
Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
sind in <strong>de</strong>r bei Vertragsabschluss gelten<strong>de</strong>n Fassung anzuwen<strong>de</strong>n. (Adresse:<br />
www.bfrvermessung.<strong>de</strong>)<br />
Zu <strong>de</strong>n sonstigen vermessungstechnischen Leistungen rechnen:<br />
1. Vermessungen an Objekten außerhalb <strong>de</strong>r Entwurfs- o<strong>de</strong>r Bauphase,<br />
2. nicht objektgebun<strong>de</strong>ne Flächenvermessungen, die die Herstellung von Lageund<br />
Höhenplänen zum Ziel haben und nicht unmittelbar mit <strong>de</strong>r Realisierung<br />
eines Objekts in Verbindung stehen, sowie Vermessungsleistungen für Freianlagen<br />
und im Zusammenhang mit städtebaulichen o<strong>de</strong>r landschaftsplanerischen<br />
Leistungen,<br />
3. Fernerkundungen, die das Aufnehmen, Auswerten und Interpretieren von<br />
Luftbil<strong>de</strong>rn und an<strong>de</strong>rer raumbezogener Daten umfassen, die durch Aufzeichnung<br />
über eine große Distanz erfasst sind, als Grundlage insbeson<strong>de</strong>re für Zwecke<br />
<strong>de</strong>r Raumordnung und <strong>de</strong>s Umweltschutzes,<br />
4. vermessungstechnische Leistungen zum Aufbau von geographischgeometrischen<br />
Datenbasen für raumbezogene Informationssysteme,<br />
5. Leistungen nach Anlage 1 Pkt. 1.5.1 HOAI, soweit sie nicht in <strong>de</strong>r Anlage 1<br />
Pkt. 1.5.4 und 1.5.7 HOAI erfasst sind.<br />
Das Vertragsmuster fin<strong>de</strong>t keine Anwendung bei:<br />
- Messungen, die nach VOB -Teil C- in <strong>de</strong>r ATV DIN 18299, Nr. 4.1.3 sowie <strong>de</strong>n<br />
DIN 18300 ff vom Auftragnehmer bei Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen<br />
ohne beson<strong>de</strong>re instrumentelle und vermessungstechnische Verfahrensanfor<strong>de</strong>rungen<br />
als Nebenleistungen zu erbringen sind<br />
- einfachen Vermessungsleistungen, die in Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r HOAI enthalten<br />
sind (z. B. §§ 42, 46, Anlage 2 Pkt. 2.8.5, 2.8.8 HOAI)<br />
- Vermessungsleistungen, die nach lan<strong>de</strong>srechtlichen Vorschriften durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n (s. auch Anlage 1 Pkt. 1.5.1 Abs. 1 HOAI)<br />
Vertragsabschluss<br />
Kostenverpflichtungen dürfen nur insoweit eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie dies im<br />
Einzelfall begrün<strong>de</strong>t und notwendig ist. Wenn dazu ein Freiberuflich Tätiger hinzugezogen<br />
wer<strong>de</strong>n soll, ist mit ihm ein Vertrag nach Maßgabe <strong>de</strong>s VHF Bayern<br />
abzuschließen. Dem freiberuflich Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Aus-<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1 von 7
VII.15.0<br />
fertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB, VI.1 VHF), die weiteren<br />
Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis sowie weitere Vertragsunterlagen zuzuleiten.<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Übertragung von<br />
Leistungen<br />
(§ 3)<br />
Allgemeine Hinweise<br />
zu <strong>de</strong>n Leistungen<br />
Im Vertrag sind nur die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer dürfen zunächst nur die nach §<br />
3.1 <strong>de</strong>s Vertragsmusters bezeichneten Leistungen übertragen wer<strong>de</strong>n. Dies wird<br />
auch durch § 3.1 im Weiteren klargestellt. Die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n - je<br />
nach Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst - durch ein Schreiben übertragen,<br />
mit <strong>de</strong>m auch die Ausführungstermine und –fristen festzulegen sind sowie die im<br />
Vertrag bereits festgelegte Vergütung zu erwähnen ist.<br />
Das Vertragsmuster bietet unter 3.2 bis 3.4 die Möglichkeit, sowohl Leistungen<br />
nach <strong>de</strong>r Anlage 1 Nrn. 1.5.4 / 1.5.7 HOAI (Entwurfs- / Bauvermessung) nebst<br />
weiteren Leistungen als auch sonstigen vermessungstechnischen Leistungen<br />
wie z. B. Bestandsvermessung sowie die erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungen für die Objekte<br />
<strong>de</strong>r Anlage 1 Nrn. 1.5.1 Abs. 2 Nr. 3 / 1.5.2 Abs. 5 / 1.5.5 Abs. 3 HOAI zu beauftragen.<br />
Dabei ist zu beachten, dass sich diese zwei Möglichkeiten auf Grund <strong>de</strong>r<br />
unterschiedlichen Voraussetzungen gegenseitig ausschließen; d. h., es darf für<br />
ein Objekt / Projekt / eine Liegenschaft nur eine Beauftragungsart - entwe<strong>de</strong>r<br />
nach Anlage 1 Nrn. 1.5.4 / 1.5.7 HOAI o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n sonstigen<br />
vermessungstechnischen Leistungen / Anlage 1 Pkt. 1.5.2 Abs. 5 / 1.5.5 Abs. 3<br />
HOAI- erfolgen. Dementsprechend sind nichtzutreffen<strong>de</strong> Abschnitte in § 3.2 bis §<br />
3.4 zu streichen.<br />
In das Vertragsmuster sind für die Beauftragung von Leistungen nach Anlage 1<br />
Nr. 1.5 HOAI die Leistungen <strong>de</strong>rjenigen Leistungsphasen <strong>de</strong>r Leistungsbil<strong>de</strong>r<br />
„Entwurfsvermessung" und „Bauvermessung" aufgenommen, die als häufig<br />
vorkommen<strong>de</strong> vermessungstechnische Leistungen anzusehen sind<br />
(„Standardleistungen").<br />
Die Leistungsphase 5 Anlage 1 Nr. 1.5.4 Abs. 2 HOAI und die Leistungsphase 3<br />
Anlage 1 Nr. 1.5.7 Abs. 2 HOAI sind nur in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen zu beauftragen;<br />
sie ist in ersterem Fall <strong>de</strong>n Vermessungstechnischen Leistungen für <strong>de</strong>n<br />
Bau linienhafter Objekte, insbeson<strong>de</strong>re Straßen, zuzuordnen, während es sich in<br />
letzterem Fall i.d.R. um vermessungstechnische Leistungen für:<br />
-große und umfangreiche Baumaßnahmen mit hohem Installationsaufwand o<strong>de</strong>r<br />
starker Verflechtung <strong>de</strong>r einzelnen Baukörper,<br />
-Baumaßnahmen in Fertigteilbauweise (Rohbau), die eine beson<strong>de</strong>re Präzision<br />
erfor<strong>de</strong>rn, o<strong>de</strong>r<br />
-umfangreiche Stahlkonstruktionen han<strong>de</strong>lt.<br />
Die in Anlage 1 Nr. 1.5.7 Abs. 2 HOAI beschriebenen (Beson<strong>de</strong>ren) Leistungen<br />
„Herstellen von Bestandsplänen“ bzw. „Fortführen <strong>de</strong>r vermessungstechnischen<br />
Bestandspläne nach Abschluss <strong>de</strong>r Grundleistung“ sind jedoch für die Liegenschaftsbestandsdokumentation<br />
im Sinne <strong>de</strong>r BFR Verm unverzichtbare Leistungen<br />
im Rahmen einer Baumaßnahme und in je<strong>de</strong>m Fall zu beauftragen.<br />
Die Leistungen <strong>de</strong>r Entwurfs- und Bauvermessung sind entsprechend <strong>de</strong>m Planungs-<br />
und Bauablauf chronologisch anzuordnen; Vermessungsleistungen für die<br />
Planung von Objekten sind unter § 3.2, solche für die Bauausführung unter § 3.3<br />
und weitere unter § 3.4 zu beauftragen.<br />
Erläuterungen zu<br />
<strong>de</strong>n Leistungen<br />
Musterleistungsbeschreibungen mit einer Liste zur Festlegung <strong>de</strong>s Umfangs<br />
<strong>de</strong>r Objektvermessung, die in <strong>de</strong>n Anwendungsbereich <strong>de</strong>r sonstigen vermessungstechnischen<br />
Leistungen / <strong>de</strong>r Anlage 1 Pkt. 1.5.5 (3) / 1.5.2 (5) HO-<br />
AI fallen o<strong>de</strong>r als umfassen<strong>de</strong>re, präzisere Beschreibung Beson<strong>de</strong>rer Leistungen<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2 von 7
VII.15.0<br />
<strong>de</strong>r Anlage 1 Pkt. 1.5.4 und 1.5.7 HOAI verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können, sind auf <strong>de</strong>n<br />
Internetseiten <strong>de</strong>r BFR Verm (www.bfrvermessung.<strong>de</strong>) hinterlegt. Im Regelfall ist<br />
die dort beschriebene Erfassung <strong>de</strong>s Grunddatenbestands zu beauftragen. Die<br />
vorgegebene Liste zur Festlegung <strong>de</strong>s Umfangs <strong>de</strong>r Objektvermessung kann im<br />
Bedarfsfall ergänzt und als Anlage <strong>de</strong>m Ingenieurvertrag beigefügt wer<strong>de</strong>n.<br />
Einzelleistungen sind in die Nummerierungssystematik <strong>de</strong>s Vertrags einzuordnen.<br />
Im Einzelnen wird für die Übertragung von Leistungen auf Folgen<strong>de</strong>s<br />
hingewiesen:<br />
§ 3.2.2 Die Leistungsphase 2 beschreibt - projektbezogen - mit ihren Grundleistungen<br />
die Einrichtung eines geodätischen Festpunktfel<strong>de</strong>s (Lage und Höhe). Für die<br />
Liegenschaftsbestandsdokumentation ist dies <strong>de</strong>tailliert in <strong>de</strong>n BFR Verm geregelt,<br />
d. h. die entsprechen<strong>de</strong>n Leistungen dieser Leistungsphase sind zur Vermeidung<br />
von unterschiedlichen Handhabungen nach <strong>de</strong>n dort beschriebenen<br />
Verfahren, Genauigkeiten und Standards auszuführen. Der Auftragnehmer ist<br />
ggf. beson<strong>de</strong>rs darauf hinzuweisen. Diese Leistungsphase ist nur dann zu beauftragen,<br />
wenn kein ausreichen<strong>de</strong>s Bezugssystem <strong>de</strong>r Vermessungsverwaltung<br />
und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bauverwaltung (Lage- und Höhenfestpunkte, AP / HP, LAP / LHP)<br />
vorhan<strong>de</strong>n ist. Erfor<strong>de</strong>rt eine Baumaßnahme die Anlage eines geodätischen<br />
Festpunktfel<strong>de</strong>s mit Genauigkeitsvorgaben, die über <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r BFR Verm liegen,<br />
ist dies als Beson<strong>de</strong>re Leistung dieser Leistungsphase zu beauftragen. Die BFR<br />
Verm sehen die Möglichkeit <strong>de</strong>r Anlage von Sicherungspunkten für die LAP vor.<br />
Dies entspricht einer weiteren Leistung in <strong>de</strong>r Leistungsphase 2 (Vermarken bei<br />
beson<strong>de</strong>ren Anfor<strong>de</strong>rungen) und ist bei Bedarf als solche zusätzlich bei § 3.2.2<br />
zu beauftragen.<br />
§ 3.2.3 Die Leistungsphase 3 hat die Herstellung vermessungstechnischer Lage- und<br />
Höhenpläne als Planungsgrundlage zum Ziel und glie<strong>de</strong>rt sich in 8 Leistungen.<br />
Als Standard ist die Übertragung <strong>de</strong>r Grundleistungen 1 bis 5 und 8 vorgesehen.<br />
Die topographisch / morphologische Gelän<strong>de</strong>aufnahme, das Auswerten <strong>de</strong>r Messungen<br />
und das Erstellen von Plänen hat nach BFR Verm zu erfolgen. Das digitale<br />
Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll kann neben <strong>de</strong>r Erzeugung von Höhenlinien auch zur Ermittlung<br />
von Erdmassen für die Ausschreibung von Bauleistungen herangezogen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Sollte im Einzelfall in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n örtlichen Gegebenheiten zur Erstellung<br />
von Planungsunterlagen die Übertragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 6 notwendig<br />
sein, ist dies in § 3.2.7 entsprechend zu vereinbaren.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r topographischen Gegebenheiten in <strong>de</strong>n Liegenschaften sind zur<br />
Herstellung von Planungsunterlagen grundsätzlich terrestrische und satellitengestützte<br />
Aufnahmeverfahren anzuwen<strong>de</strong>n. Sofern die Voraussetzungen vorliegen,<br />
können in speziellen Fällen beson<strong>de</strong>re Verfahren, z. B. die Photogrammetrie<br />
(Luftbildmessung), zum Einsatz kommen. Diese Verfahren sind u. a. in Anlage 1<br />
<strong>de</strong>r BFR Verm beschrieben. Grundleistung 8 umfasst das Liefern aller Messdaten<br />
in digitaler Form. Für diesen Datenaustausch ist § 3.4 <strong>de</strong>s Vertragsmusters maßgebend.<br />
§ 3.2.4 Die Leistungsphase 4 behan<strong>de</strong>lt die für die Übertragung <strong>de</strong>s Objekts in die Örtlichkeit<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Absteckungsberechnungen in Bezug auf das übergeordnete<br />
Lage- und Höhenfestpunktfeld. Von einer Beauftragung dieser Leistungsphase<br />
ist i.d.R. abzusehen bei:<br />
Innenumbaumaßnahmen und kleineren Anbauten an bestehen<strong>de</strong>r Bausubstanz<br />
§ 3.2.6 Sofern für die Planung eines Bauvorhabens Gelän<strong>de</strong>schnitte erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
wer<strong>de</strong>n sie mit Leistungsphase 6 beauftragt. Die Anzahl <strong>de</strong>r Schnitte ist im Vertrag<br />
anzugeben, diese Leistungsphase ist je nach Einzelfall wie folgt zu beauftragen:<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3 von 7
VII.15.0<br />
Gelän<strong>de</strong>schnitte<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 6 :<br />
Maßstab <strong>de</strong>r Längen: 1:<br />
Maßstab <strong>de</strong>r Höhen: 1:<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Schnitte:<br />
Diese Schnitte können zusätzlich zu einer topographischen Gelän<strong>de</strong>aufnahme<br />
erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n; sie sind für diesen Fall aus <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Leistungsphase<br />
3 (digitales Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll) ohne örtliche Aufnahme, abzuleiten.<br />
Sind nur Gelän<strong>de</strong>schnitte zur Planung erfor<strong>de</strong>rlich, ist zusätzlich <strong>de</strong>ren örtliche<br />
Aufnahme in Leistungsphase 3 zu berücksichtigen.<br />
§ 3.2.7 Weitere Leistungen <strong>de</strong>r Entwurfsvermessung können z. B. sein:<br />
- Orten und Aufmessen <strong>de</strong>s unterirdischen Bestands,<br />
- Detailliertes Aufnehmen bestehen<strong>de</strong>r Objekte (Bauaufnahme),<br />
- Darstellen in verschie<strong>de</strong>nen Maßstäben,<br />
- Aufsuchen und Kontrollieren vorhan<strong>de</strong>ner Lage- und Höhenfestpunkte o<strong>de</strong>r<br />
Grenzpunkte,<br />
- Wie<strong>de</strong>rbestimmen verloren gegangener Festpunkte.<br />
Auch für diese Leistungen sind - sofern zutreffend - die BFR Verm sinngemäß<br />
anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
§ 3.3.1 Die Leistungsphase 1 kann z. B. in folgen<strong>de</strong>n Fällen beauftragt wer<strong>de</strong>n:<br />
Bauvorhaben mit überdurchschnittlichen o<strong>de</strong>r sehr hohen Anfor<strong>de</strong>rungen:<br />
- durch die Geometrie <strong>de</strong>s Objekts,<br />
- an die Genauigkeit <strong>de</strong>r Bauausführung,<br />
- wegen Behin<strong>de</strong>rungen durch <strong>de</strong>n Baubetrieb.<br />
Dies trifft i. d. R. bei Bauvorhaben zu, die auf Grund <strong>de</strong>r Bewertungs-kriterien <strong>de</strong>n<br />
Honorarzonen IV o<strong>de</strong>r V zugeordnet wer<strong>de</strong>n, z. B. :<br />
- große und umfangreiche Bauvorhaben mit starker baulicher<br />
Verflechtung <strong>de</strong>r einzelnen Baukörper,<br />
- Baumaßnahmen in Fertigteilbauweise,<br />
- Umfangreiche Stahlkonstruktionen,<br />
- Beson<strong>de</strong>re wissenschaftliche Institutsbauten.<br />
Für diese Fälle ist im Vertrag Folgen<strong>de</strong>s aufzuführen:<br />
Baugeometrische Beratung:<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 1.<br />
Ggfs. mit Ausnahme von<br />
§ 3.3.2 Im Vertragsmuster ist für das Leistungsbild „Bauvermessung" als Standardleistung<br />
die Leistungsphase 2 vorgesehen. Dies entspricht <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s § 3 Nr.<br />
2 VOB / B und beinhaltet das Abstecken <strong>de</strong>r Hauptachsen <strong>de</strong>r baulichen Anlage,<br />
das Abstecken <strong>de</strong>r Grenzen <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s das <strong>de</strong>m Bauunternehmen zur Verfügung<br />
gestellt wird sowie das Schaffen <strong>de</strong>r notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer<br />
Nähe <strong>de</strong>r baulichen Anlage. Diese Höhenfestpunkte sind i.d.R. temporär<br />
für die Dauer <strong>de</strong>r Baumaßnahme vorzuhalten und unterliegen nicht <strong>de</strong>n<br />
Vorgaben <strong>de</strong>r BFR Verm.<br />
§ 3.3.3 Die Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 4 ist ebenfalls abhängig von Art und Umfang<br />
<strong>de</strong>s Bauvorhabens sowie von <strong>de</strong>r Güte <strong>de</strong>s Baugrunds zu sehen. Deshalb<br />
ist nach Maßgabe <strong>de</strong>s Einzelfalls zu entschei<strong>de</strong>n, ob Teilleistungen o<strong>de</strong>r die<br />
komplette Leistungsphase erfor<strong>de</strong>rlich und damit zu beauftragen sind. In <strong>de</strong>n<br />
Vertrag ist dann z. B. Folgen<strong>de</strong>s aufzunehmen:<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4 von 7
VII.15.0<br />
Vermessungstechnische Überwachung <strong>de</strong>r Bauausführung.<br />
Das sind die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 4<br />
Mit Ausnahme von<br />
§ 3.3.5 Weitere Leistungen <strong>de</strong>r Bauvermessung können z. B. sein:<br />
- Fortführen <strong>de</strong>r vermessungstechnischen Bestandsdaten,<br />
- Planen und Durchführen von langfristigen vermessungstechnischen Objektüberwachungen<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Ausführungskontrolle baulicher Maßnahmen,<br />
- Prüfen <strong>de</strong>r Mengenermittlungen.<br />
§ 3.3.5 o<strong>de</strong>r<br />
§ 3.3.6<br />
Vermessungstechnische Leistungen für die Liegenschaftsbestandsdokumentation<br />
sind als nicht objektgebun<strong>de</strong>ne, baukostenunab-hängige Flächenvermessungen<br />
zu beauftragen.<br />
Zu beachten ist auch, dass Vermessungsleistungen für Freianlagen ebenfalls als<br />
sonstige vermessungstechnische Leistungen zu beauftragen sind.<br />
Musterleistungsbeschreibungen und Vorlagen zur Festlegung <strong>de</strong>s Umfangs von<br />
Objektvermessungen befin<strong>de</strong>n sich auf <strong>de</strong>n Internetseiten <strong>de</strong>r BFR Verm<br />
(www.bfrvermessung.<strong>de</strong>)<br />
§ 3.5 Gemäß Abschnitt H RBBau/RLBau sind Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bestands von <strong>de</strong>r<br />
Primärdaten führen<strong>de</strong>n Stelle in die Liegenschafts-bestandsdokumentation zu<br />
übernehmen. Die Daten sind nach <strong>de</strong>n Systemkatalogen <strong>de</strong>r BFR Verm zu<br />
strukturieren. Bei Vergabe und Abnahme ist die Primärdaten führen<strong>de</strong> Stelle<br />
einzubeziehen.<br />
§ 3.6 In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich vor<br />
Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen sowie<br />
die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog maßnahmen- und<br />
nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu beachten.<br />
Vergütung Allgemein<br />
(§ 6)<br />
Die Honorare für vermessungstechnische Leistungen sind gemäß § 3 Abs. 1<br />
Satz 2 HOAI nicht verbindlich geregelt.<br />
Für die Leistungen wird <strong>de</strong>shalb ein Pauschalhonorar o<strong>de</strong>r die Vergütung nach<br />
Zeitaufwand vereinbart.<br />
§ 11 HOAI ist sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Überprüfung <strong>de</strong>r<br />
Angebote<br />
Zur Überprüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit <strong>de</strong>r Angebote kann Muster VII.15.2 VHF<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5 von 7
VII.15.0<br />
Zeitaufwand<br />
(§ 6.2)<br />
Für weitere Leistungen, <strong>de</strong>ren Erfor<strong>de</strong>rnis und Zeitaufwand nicht vorhersehbare<br />
ist, ist die Vergütung auf <strong>de</strong>r Grundlage von Stun<strong>de</strong>nsätzen zu vereinbaren.<br />
Diese Stun<strong>de</strong>nsätze sind unter Berücksichtigung folgen<strong>de</strong>r Tätigkeitsmerkmale<br />
zu vereinbaren:<br />
- Für <strong>de</strong>n Auftragnehmer:<br />
Als Büroinhaber, Geschäftsführer o<strong>de</strong>r Prokurist für Besprechungen und kontrollieren<strong>de</strong><br />
Tätigkeiten.<br />
- Für <strong>de</strong>n Vermessungsingenieur:<br />
Als verantwortlicher Projektbearbeiter, z. B. als Messtruppleiter im Außendienst.<br />
- Für <strong>de</strong>n Vermessungstechniker:<br />
Als techn. Mitarbeiter, z. B. als Beobachter am Instrument, als Auswerter von<br />
Messungen, als qualifizierte Kraft bei <strong>de</strong>r Datenaufbereitung zur Bestandsdokumentation<br />
/ Planerstellung.<br />
-Für <strong>de</strong>n Vermessungsassistent / die Zeichenkraft:<br />
Als angelernter technischer Mitarbeiter, vor allem im Außendienst.<br />
Ein Messtrupp besteht i.d.R. aus 2 Mitarbeitern <strong>de</strong>s Auftragnehmers in <strong>de</strong>r Zusammensetzung<br />
Ingenieur und Techniker o<strong>de</strong>r Assistent sowie einem Fahrzeug<br />
und <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Messinstrumentarium.<br />
Eine Zuziehung weiterer Mitarbeiter kann z. B. erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n bei Untertagearbeiten<br />
o<strong>de</strong>r Kanalbestandsaufnahmen.<br />
Es wird die Arbeitszeit - ohne An- und Abfahrtszeiten - am jeweiligen Geschäftsort<br />
(Außendienst o<strong>de</strong>r Büro) vergütet. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen<br />
(lange Wegezeiten, kurze Arbeitseinsätze) ist eine Vergütung <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n<br />
Wegezeiten unter Berücksichtigung eines Abschlags von 15 v.H. <strong>de</strong>r unter § 6.2<br />
<strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Stun<strong>de</strong>nsätze bei <strong>de</strong>n Nebenkosten zu vereinbaren.<br />
Da in <strong>de</strong>r Regelung zu <strong>de</strong>n Nebenkosten Kosten für Vermessungsfahrzeuge,<br />
an<strong>de</strong>re Messfahrzeuge und hochwertige Geräte keine Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n,<br />
sind diese nunmehr – so sie erfor<strong>de</strong>rlich sind – bei <strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nansätzen <strong>de</strong>s<br />
Messtrupps zu berücksichtigen.<br />
Nebenkosten<br />
(§ 6.4)<br />
Die Vergütung von Nebenkosten erfolgt auf Einzelnachweis, sofern nicht bei Auftragserteilung<br />
eine pauschale Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n ist. Alle Nebenkostenberechnungen<br />
und -vereinbarungen sind verwaltungsintern in <strong>de</strong>r Dokumentation<br />
nachvollziehbar darzustellen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Ermittlung/Erstattung <strong>de</strong>r Nebenkosten ist die Vorsteuer nach § 15 Abs. 1<br />
UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. abzuziehen bei:<br />
- Vervielfältigungskosten<br />
- Telefonkosten<br />
- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />
- bei sonstigen Kosten nur, soweit hierfür die Abrechnung nach nachgewiesenen<br />
und tatsächlichen Kosten vereinbart sind<br />
Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen setzt die Baudurchführen<strong>de</strong> Ebene auf Vorschlag<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu beachten, dass die Reisen so<br />
ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n, dass die Leistung ordnungsgemäß erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />
kann<br />
Fahrtkosten (auch Tages- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für Reisen, die über <strong>de</strong>n<br />
Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers hinausgehen,<br />
dürfen nicht höher berechnet wer<strong>de</strong>n als es das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz<br />
- BRKG - vom 13. November 1973 und die dazu her ausgegebenen<br />
Ergänzungen in sinngemäßer Anwendung vorsehen. In Ergänzung zu § 6<br />
BRKG ist für Wegstrecken, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im eigenen Pkw zurücklegt,<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6 von 7
VII.15.0<br />
von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />
Falls zutreffend, ist nachstehen<strong>de</strong>s im Vertrag entsprechend einzufügen:<br />
Bei Baumaßnahmen im Ausland o<strong>de</strong>r, wenn ausländische Architekten in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik arbeiten, sind folgen<strong>de</strong>, die Nebenkosten betreffen<strong>de</strong> Regelungen<br />
maßgebend:<br />
Für eine ständige örtliche Abwesenheit außerhalb <strong>de</strong>s Geschäftssitzes am ausländischen<br />
Ort <strong>de</strong>s Baustellenbüros erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer:<br />
vom 1. bis 14. Aufenthaltstag Tage- und Übernachtungsgeld sowie Wegstreckenentschädigung<br />
nach <strong>de</strong>m Bayerischen Reisekostengesetz / Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz,<br />
ab <strong>de</strong>m 15. Aufenthaltstag Trennungsentschädigung *<br />
O<strong>de</strong>r *<br />
gemäß <strong>de</strong>m jeweils gültigen Rahmentarifvertrag <strong>de</strong>s Baugewerbes (Auslösung)*<br />
O<strong>de</strong>r *<br />
gemäß Verordnung Reisekostenentschädigung bei Auslandsreisen *<br />
Für Trennungsgel<strong>de</strong>ntschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten <strong>de</strong>r<br />
Mitarbeiter <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist keine Pauschale zu vereinbaren, es sein<br />
<strong>de</strong>nn, die Anzahl <strong>de</strong>r Reisen und Aufenthalte kann bei Vertragsabschluss festgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Pauschalierung sind die vorgenannten Bemessungsregelungen<br />
zu Grun<strong>de</strong> zu legen.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass die Anzahl <strong>de</strong>r Reisen und Aufenthalte am Erfüllungsort<br />
so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n, dass die beauftragten Leistungen<br />
ordnungsgemäß erfüllt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Soweit Übersetzungsarbeiten anfallen, ist folgen<strong>de</strong>r Textbaustein einzufügen:<br />
Für Übersetzungsarbeiten in* das und/o<strong>de</strong>r aus* <strong>de</strong>m Englischen * / Französischen<br />
* / * wird ein Verrechnungssatz vereinbart von € / Seite und<br />
€ / Plan.<br />
Leistungen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
8§ 9.29<br />
Zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />
- Bereitstellen einer Lageskizze mit Darstellung <strong>de</strong>r Begrenzung <strong>de</strong>s zu vermessen<strong>de</strong>n<br />
Gelän<strong>de</strong>s und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r zu vermessen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong> / Bauwerke,<br />
- Bereitstellen von, beim Auftraggeber vorhan<strong>de</strong>ner Plan- und Vermessungsunterlagen,<br />
soweit sie vom Auftragnehmer zur Erbringung seiner Leistung benötigt<br />
wer<strong>de</strong>n,<br />
- Einholen <strong>de</strong>r Erlaubnis zum Betreten <strong>de</strong>s zu vermessen<strong>de</strong>n Gelän<strong>de</strong>s / <strong>de</strong>r<br />
Gebäu<strong>de</strong> / <strong>de</strong>r Bauwerke.<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer<br />
nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag<br />
schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen:<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7 von 7
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
Vertrag<br />
-Thermische Bauphysik-<br />
Zwischen<br />
<strong>de</strong>m Freistaat Bayern *<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
diese/r vertreten durch<br />
diese/r vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Unterlagen zum Vertrag<br />
§ 4 Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung<br />
§ 5 Allgemeine Leistungspflichten<br />
§ 6 Spezifische Leistungspflichten<br />
§ 7 Fachlich Beteiligte<br />
§ 8 Termine und Fristen<br />
§ 9 Honorar<br />
§ 10 Nebenkosten<br />
§ 11 Umsatzsteuer<br />
§ 12 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 13 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
§ 14 Datenverarbeitung<br />
Anlagen:<br />
VII.10.1<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen Gebäu<strong>de</strong> (AVB)<br />
VII.22.1 Spezifische Leistungspflichten (zu § 6)<br />
VI.3<br />
ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsvermerke<br />
VI.4<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 ZVB Einsatz virtueller Raum *<br />
VI.6<br />
ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung<br />
VI.11<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift Verpflichtungserklärung<br />
VII.10.4 Liste <strong>de</strong>r Fachlich Beteiligten *<br />
VI.7 Sicherheitsmaßnahmen schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RiSBau) *<br />
VI.7.1 ZVB Schutzzone *<br />
VI.7.2 ZVB Sperrzone *<br />
VI.8 ZVB Zugang US-Liegenschaften *<br />
VI.9 ZVB für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die nachfolgend genannten Leistungen zur<br />
Thermischen Bauphysik für das Gebäu<strong>de</strong> / Objekt<br />
Die Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt<br />
und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />
§ 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen Gebäu<strong>de</strong> (AVB) sind Bestandteil dieses<br />
Vertrages.<br />
2.1.2 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige<br />
Vorschriften, Regelwerke und Erlasse zu beachten:<br />
- „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung in <strong>de</strong>r<br />
jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung.<br />
-<br />
2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen:<br />
2.2.1 Für die Leistungen nach §§ 6.3.1 bis 6.3.3 (Planungskonzept, Entwurfsplanung,<br />
Nachweis Wärmeschutz)<br />
- <strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag nach RLBau *- die baufachlich genehmigte und<br />
haushaltsrechtlich anerkannte Entscheidungsunterlage – Bau vom mit<br />
einer Kostenobergrenze von € *<br />
- die baufachlich genehmigte und festgesetzte HU-Bau vom mit einer<br />
Kostenobergrenze von € *<br />
2.2.2 Für die Leistungen nach §§ 6.3.4 bis 6.3.5 (Ausführungsplanung, Mitwirkung bei<br />
<strong>de</strong>r Ausführungsüberwachung):<br />
2.3 Die Baumaßnahme ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. * /<br />
genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />
Die Baumaßnahme unterliegt <strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren<br />
nach Art. 59 BayBO. * / <strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. * /<br />
<strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Abs. 1 BayBO. */<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren<br />
nach Art. 73 Abs. 4 BayBO. *<br />
§ 3<br />
Unterlagen zum Vertrag<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
3.1 Dem Auftragnehmer wer<strong>de</strong>n mit Vertragsabschluss folgen<strong>de</strong> Unterlagen in<br />
- facher Ausfertigung übergeben:<br />
- <strong>de</strong>r genehmigte Bauantrag nach RLBau E *<br />
- die baufachlich genehmigte und festgesetzte HU-Bau *<br />
- die Entscheidungsunterlage – Bau */ die KVM – Bau */ die AA – Bau * gemäß<br />
*<br />
- die Bestandspläne <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s */ <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>komplexes* mit Stand vom<br />
*<br />
in Papierform * / digital * / gemäß beigefügter Planliste *<br />
§ 4<br />
Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers, stufenweise Beaufragung<br />
4.1 Die Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers glie<strong>de</strong>rn sich in allgemeine und spezifische<br />
Leistungspflichten:<br />
- Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in je<strong>de</strong>r Stufe <strong>de</strong>r Beauftragung<br />
zu beachten und zu erfüllen.<br />
- Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in <strong>de</strong>r jeweils beauftragten Stufe<br />
zu erbringen.<br />
4.2 Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner<br />
Leistungsstufen o<strong>de</strong>r auf einzelne Abschnitte <strong>de</strong>r Baumaßnahme zu beschränken.<br />
Der Auftraggeber beauftragt <strong>de</strong>n Auftragnehmer zunächst mit<br />
- <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe gemäß § 6.3<br />
und/o<strong>de</strong>r<br />
- <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises nach § 6.1* / 6.2 *<br />
Die Beauftragung ist beschränkt auf <strong>de</strong>n Bauabschnitt *<br />
4.2.1 Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzu ng <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahme <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit weiteren Leistungen nach § 6 einzeln<br />
o<strong>de</strong>r im Ganzen zu beauftragen. Diese weitere Beauftragung erfolgt schriftlich.<br />
4.2.2 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen <strong>de</strong>r weiteren Leistungsstufen<br />
zu erbringen, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber sie ihm innerhalb von 24 Monaten nach<br />
Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe überträgt<br />
.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung<br />
seines Honorars ableiten.<br />
4.2.3 Für die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n die Termine bzw. Fristen jeweils bei Beauftragung<br />
vereinbart.<br />
§ 5<br />
Allgemeine Leistungspflichten<br />
5.1 Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r ihm vom Auftraggeber<br />
zur Verfügung zu stellen<strong>de</strong>n Unterlagen aus.<br />
5.2 Bei <strong>de</strong>r Planung ist neben <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmung die Einhaltung<br />
<strong>de</strong>r vorgegebenen Kostenobergrenze zwingend zu beachten.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
. Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen <strong>de</strong>n Betrag von € nicht überschreiten<br />
(Kostenobergrenze). Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu<br />
erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten wird.<br />
Alle Kostenermittlungen sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r DIN 276-1:2008-12 zu<br />
erstellen.<br />
5.3 Der Auftragnehmer hat seine Planung so auszurichten, dass <strong>de</strong>r Primärenergiebedarf<br />
gegenüber <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Referenzgebäu<strong>de</strong>s um % unterschritten wird *<br />
folgen<strong>de</strong> Termine eingehalten wer<strong>de</strong>n können: *<br />
- Baubeginn: *<br />
- Fertigstellungstermin: *<br />
- Beginn <strong>de</strong>r Inbetriebnahmephase: *<br />
-<br />
5.4 Der Auftragnehmer hat Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige<br />
Unterlagen DIN-gemäß nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 14 zu erstellen, aufeinan<strong>de</strong>r<br />
abzustimmen und sachlich in sich schlüssig <strong>de</strong>m Auftraggeber vorzulegen.<br />
5.5 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen<br />
einschl. <strong>de</strong>r Leistungsverzeichnisse sind in digitaler Form auf Datenträger<br />
nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 14 und <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu erstellen.<br />
Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben<br />
Abweichend hiervon sind folgen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
-fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben. *<br />
Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer<br />
im nötigen Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit<br />
Symbolen anzulegen, DIN-gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />
5.6 Der Auftragnehmer hat die Planungsunterlagen, soweit ein Baugenehmigungsverfahren<br />
durchgeführt wird, als Entwurfsverfasser und in allen an<strong>de</strong>ren Fällen<br />
(Zustimmungsverfahren, Kenntnisgabe) als Planverfasser zu unterzeichnen.<br />
§ 6<br />
Spezifische Leistungspflichten<br />
6.1 * Die spezifischen Leistungspflichten umfassen: Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Energiebedarfs gemäß §§ 16 ff EnEV sowie <strong>de</strong>ssen Fortschreibung<br />
unter Einbeziehung evtl. Än<strong>de</strong>rungen im Zuge von Planung und Ausführung.<br />
6.2 * Die spezifischen Leistungspflichten umfassen: Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Energieverbrauchs gemäß §§ 16 ff EnEV sowie <strong>de</strong>ssen<br />
Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Än<strong>de</strong>rungen im Zuge von Planung und<br />
Ausführung.<br />
6.3 * Die spezifischen Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers umfassen die in <strong>de</strong>r<br />
Anlage zu § 6 enthaltenen Leistungen zum Wärmeschutz und <strong>de</strong>r Energieeinsparung<br />
in Gebäu<strong>de</strong>n, die sich in folgen<strong>de</strong> Stufen glie<strong>de</strong>rn:<br />
6.3.1* Leistungsstufe 1 – Planungskonzept<br />
6.3.2 * Leistungsstufe 2 – Entwurfsplanung<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
6.3.3 * Leistungsstufe 3 – Nachweis Wärmeschutz<br />
6.3.4 * Leistungsstufe 4 – Ausführungsplanung<br />
6.3.5* Leistungsstufe 5 - Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Ausführungsüberwachung<br />
7.1 Fachlich Beteiligte sind *<br />
§ 7<br />
Fachlich Beteiligte<br />
Die für die Erbringung <strong>de</strong>r übrigen Planungsleistungen vorgesehenen Unternehmen<br />
ergeben sich aus <strong>de</strong>r als Anlage beigefügten Liste. Än<strong>de</strong>rungen und<br />
Ergänzungen zu dieser Liste wird <strong>de</strong>r Auftraggeber zeitnah <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
mitteilen. *<br />
§ 8<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach § 6 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
Termine / Fristen für die Lieferung <strong>de</strong>r Pläne, Leistungsverzeichnisse und sonstigen<br />
Unterlagen, die in <strong>de</strong>n Planungs- und Baubesprechungen festgelegt bzw.<br />
konkretisiert und fortgeschrieben wer<strong>de</strong>n, sind vom Auftragnehmer vertraglich<br />
nachzuvollziehen. Über die Festlegung <strong>de</strong>r Termine ist vom Auftragnehmer eine<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit <strong>de</strong>r<br />
schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers zu diesen Termin- / Fristenfestlegungen<br />
in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift wer<strong>de</strong>n diese Vertragsbestandteil.<br />
§ 9<br />
Honorar<br />
9.1* Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Pauschalhonorar gemäß <strong>de</strong>m<br />
geprüften Angebot vom in Höhe von € netto pauschal.<br />
9.1 * Für die einzelnen Teilleistungen nach § 6, erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer folgen<strong>de</strong>s<br />
Pauschalhonorar gemäß <strong>de</strong>m geprüften Angebot vom :<br />
6.1 Energieausweis Bedarf € netto pauschal<br />
6.2 Energieausweis Verbrauch € netto pauschal<br />
6.3.1 Leistungsstufe 1 € netto pauschal<br />
6.3.2 Leistungsstufe 2 € netto pauschal<br />
6.3.3 Leistungsstufe 3 € netto pauschal<br />
6.3.4 Leistungsstufe 4 € netto pauschal<br />
6.3.5 Leistungsstufe 5 € netto pauschal<br />
Summe<br />
€ netto pauschal<br />
9.2 Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die in § 6 vereinbarten Leistungen hinaus weitere<br />
Leistungen an, die nicht auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s § 9.1 honoriert wer<strong>de</strong>n können<br />
und die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen<br />
Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand honoriert.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />
für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
für <strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter<br />
mit vergleichbarer Qualifikation, die techni-<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
sche o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen:<br />
Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung<br />
zu ermitteln. Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r<br />
Leistung schriftlich vereinbart.<br />
9.3 Sonstige/ Weitere Vergütungsvereinbarungen:<br />
10.1 * Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n:<br />
nicht erstattet. *<br />
§ 10<br />
Nebenkosten<br />
insgesamt pauschal mit v. H. vom Nettohonorar erstattet. *<br />
insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von € netto erstattet. *<br />
mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für ,<br />
- die auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet wer<strong>de</strong>n *<br />
- die pauschal mit v. H. vom Nettohonorar erstattet wer<strong>de</strong>n. *<br />
10.1 * Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet. *<br />
10.2 Soweit die Nebenkosten auf Einzelnachweis erstattet wer<strong>de</strong>n, sind sie aufzuschlüsseln<br />
nach<br />
10.3 Bei Erstattung von Reisekosten / Trennungsentschädigung * auf Einzelnachweis<br />
ist das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz / Bayer. Reisekostengesetz anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Erstattung <strong>de</strong>r Reisekosten ist unter Beifügung <strong>de</strong>r Originalbelege innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen.<br />
Reiseunterlagen wer<strong>de</strong>n vom Auftragnehmer beschafft.<br />
10.4 Soweit Nebenkosten – ob pauschal o<strong>de</strong>r zum Einzelnachweis – erstattet wer<strong>de</strong>n,<br />
sind sie netto (ohne Umsatzsteuer) anzusetzen.<br />
§ 11<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen. *<br />
Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit. *<br />
§ 12<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
nach § 16 AVB müssen min<strong>de</strong>stens betragen:<br />
Für Personenschä<strong>de</strong>n €<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
Für sonstige Schä<strong>de</strong>n €<br />
§ 13<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig<br />
vor Aufnahme <strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16<br />
RBBau (Verpflichtung nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vom 02. <strong>März</strong> 1974 -<br />
BGBI. I S. 469 ff. / 547- in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n<br />
Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m<br />
Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong> / Stelle mündlich abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten<br />
Beschäftigten gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche<br />
Verpflichtungserklärung vor <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
13.2* Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen<br />
Zugangsbestimmungen (Anlage VI.8 VHF) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet<br />
die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft<br />
gelten. *<br />
13.3*<br />
§ 14<br />
Datenverarbeitung<br />
14.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen<br />
sind die nachstehen<strong>de</strong>n Vorgaben maßgebend:<br />
14.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />
14.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen<br />
Daten ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch,<br />
Layerstruktur und Objektkatalog. Abweichungen hiervon und/o<strong>de</strong>r<br />
notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser Vorgaben müssen nach<br />
einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor<br />
Ausführung schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
14.2.2 Graphische Daten (Pläne)<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die<br />
vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
über geeignete Schnittstellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen<br />
wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vorgegeben.<br />
14.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />
Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen<br />
System zu erstellen, erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Baufertigstellung<br />
auf einem Datenträger zu dokumentieren.<br />
Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang<br />
<strong>de</strong>r vom Auftragnehmer einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft<br />
geregelt.<br />
14.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />
und Sonstigem<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
14.3.1 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />
Der Auftragnehmer hat die in § 6 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r Anlage VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner<br />
DV-Anlage und mit seinem DV-Programmsystem für alle Ausschreibungen zu<br />
erstellen.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines<br />
Programmsystems das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-<br />
Verfahrens-Beschreibungen in <strong>de</strong>r jeweils neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die<br />
Regelungen und Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung <strong>de</strong>r DV bei <strong>de</strong>r Prüfung und<br />
Wertung und bei <strong>de</strong>r Abrechnung zu beachten und die Listenbil<strong>de</strong>r für Leistungsverzeichnisse<br />
(Lang- und Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
zu erstellen.<br />
Unterlagen für die Vergabeplattform<br />
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben<br />
für die Vergabeplattform erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen.<br />
Der Auftragnehmer hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten<br />
GAEB-Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler<br />
hat er zu beseitigen.<br />
Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwen<strong>de</strong>n; Internetadresse<br />
und Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />
Die geprüfte Datei hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
durch Hochla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform<br />
www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r durch elektronische Übermittlung (z. B. per Email<br />
o<strong>de</strong>r CD-ROM) zu übergeben.<br />
CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln<br />
und je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform<br />
www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r elektronisch zu übermitteln.<br />
Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit<br />
entsprechen<strong>de</strong>m Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />
14.3.2 Sonstige Unterlagen<br />
Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n<br />
sonstigen Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
gemäß <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>r §§ 5 und 6 zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />
- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />
- die Kostenberechnung<br />
- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />
- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />
14.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
14.4.1 Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch<br />
aller Projektbeteiligten für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen<br />
Projektraum (VPR) zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum<br />
Vertrag.<br />
14.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r<br />
abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n<br />
Ergebnissen <strong>de</strong>s durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten<br />
nach Übermittlung vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten<br />
nach <strong>de</strong>r Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur<br />
Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9
Auftragsnummer:<br />
VII.22<br />
Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung auf Vollständigkeit und<br />
Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das<br />
Prüftool Intellicheck ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
erfolgt nur, wenn vom Prüftool keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber,<br />
dort mit Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Unterschrift)<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 10
VII.22.0<br />
Hinweise zum Vertragsmuster - Thermische Bauphysik<br />
Die Auflistung <strong>de</strong>r Anlagen mit * sowie Textblöcke mit * sind zu prüfen; nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist<br />
zu löschen.<br />
Vorbemerkungen<br />
In <strong>de</strong>r Regel ist dieses Vertragsmuster nur bei Maßnahmen im/am Bestand anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Für reine Neuplanungen sind die Leistungen <strong>de</strong>r thermischen Bauphysik<br />
im Regelfall in <strong>de</strong>n Vertragsmustern VII.10 und VII.11 entsprechend enthalten.<br />
Sofern im Einzelfall einer Neuplanung externer Sachverstand erfor<strong>de</strong>rlich ist,<br />
kann dies aber auch an einen entsprechen<strong>de</strong>n Fachplaner mit diesem Vertragsmuster<br />
beauftragt wer<strong>de</strong>n. Dies ist jedoch im Vertragsumfang und <strong>de</strong>r Honorierung<br />
<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>planung bzw. <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung zu<br />
berücksichtigen (keine Doppelhonorierung).<br />
Das Vertragsmuster Thermische Bauphysik enthält in seiner Anlage zu <strong>de</strong>n Spezifischen<br />
Leistungspflichten einen Leistungskatalog, aus <strong>de</strong>m je nach Bedarf<br />
individuell ausgewählt bzw ergänzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Zum Deckblatt<br />
Die Angaben zu <strong>de</strong>n Vertragsparteien sind vollständig einzutragen.<br />
Bund:<br />
Auf Auftraggeberseite kommen in Betracht:<br />
- Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, vertreten durch das Bun<strong>de</strong>sministerium für<br />
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung o<strong>de</strong>r das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Verteidigung,<br />
- Bun<strong>de</strong>sanstalt für Immobilienaufgaben ,<br />
- sonstige Dritte (siehe Abschnitt L.3 RBBau).<br />
Die Vertretungsfolge „Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene“ und „Baudurchführen<strong>de</strong><br />
Ebene“ ist darzustellen.<br />
Eine Vertretung <strong>de</strong>r Auftragnehmerseite ist auf <strong>de</strong>m Deckblatt immer anzugeben:<br />
- bei Arbeitsgemeinschaften,<br />
- wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer einen rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten bestimmt.<br />
Zu § 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s<br />
Vertrags<br />
Bezieht sich <strong>de</strong>r Vertrag auf eine Baumaßnahme mit mehreren Objekten, sind<br />
diese in einer formlosen Anlage zu 1.1 aufzuführen.<br />
Zu § 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s<br />
Vertrags<br />
Dem Auftragnehmer sind die für die Vertragsleistung zu beachten<strong>de</strong>n Regelwerke<br />
zu benennen und soweit erfor<strong>de</strong>rlich, die wesentlichen Inhalte zu erläutern.<br />
Dem freiberuflich Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Ausfertigung <strong>de</strong>r<br />
Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB), die Anlage zu § 6 (Spezifische Leistungspflichten)<br />
und weitere für die Vertragserfüllung notwendige Unterlagen zu<br />
übergeben.<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
VII.22.0<br />
Zu § 3<br />
Unterlagen<br />
Alle zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses vorliegen<strong>de</strong>n, für die Vertragsleistung<br />
maßgeblichen Unterlagen sind aufzulisten und <strong>de</strong>m Auftragnehmer in <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Anzahl zu übergeben.<br />
Zu § 4 Beauftragung<br />
Zu § 5.5<br />
Unterlagen<br />
Im Vertrag bzw. in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 (Spezifische Leistungspflichten) sind die<br />
Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n Auftragnehmer vorgesehen<br />
ist.<br />
I In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich vor<br />
Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen sowie<br />
die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog maßnahmen- und<br />
nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu beachten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2<br />
RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />
Zu § 6.1 / 6.2<br />
Energieausweis<br />
Welche Kategorie <strong>de</strong>s Energieausweises (nach Bedarf o<strong>de</strong>r Verbrauch) erfor<strong>de</strong>lich<br />
ist, bestimmt sich im Einzelfall nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r §§ 16 ff EnEV<br />
Zu § 9<br />
Honorar<br />
Zu § 10<br />
Nebenkosten<br />
Zu § 12<br />
Haftpflicht-<br />
Versicherung<br />
Zu § 13.1 Verpflichtung<br />
<strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Die Vergütung für diese Leistungen ist frei zu vereinbaren. Dabei ist anzustreben,<br />
dass <strong>de</strong>r Vereinbarung die Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI zugrun<strong>de</strong> gelegt wird.<br />
Die möglichen Vereinbarungsvarianten sind im Vertragsmuster aufgelistet.<br />
Wenn Nebenkosten erstattet wer<strong>de</strong>n, ist grundsätzlich die Vereinbarung einer<br />
Pauschale anzustreben; die ihr zu Grun<strong>de</strong> gelegten Einzelansätze sind verwaltungsintern<br />
in <strong>de</strong>r Dokumentation festzuhalten.<br />
Der Vereinbarung über die Höhe <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung ist nach <strong>de</strong>n<br />
Hinweisen (in VII.10.0 VHF) zu § 13 <strong>de</strong>s Vertragsmusters Gebäu<strong>de</strong> vorzunehmen.<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer<br />
nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag<br />
schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und als<br />
Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
Auftragsnummer:<br />
VII.22.1<br />
Anlage zum Vertrag<br />
zu § 6, Spezifische Leistungspflichten - Thermische Bauphysik<br />
Leistungsstufe 1<br />
Planungskonzept<br />
Teilleistungen<br />
€ pauschal<br />
Analyse <strong>de</strong>r Grundlagen.<br />
Klären und Erläutern <strong>de</strong>r wesentlichen bauphysikalischen, energiewirtschaftlichen<br />
(bauklimatischen) Anfor<strong>de</strong>rungen an die Gebäu<strong>de</strong>hülle zur Begrenzung von Wärmeverlusten,<br />
Nutzeranfor<strong>de</strong>rungen und meteorologischen Einflüssen zur Begrenzung<br />
<strong>de</strong>s Energiebedarfs.<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Einsetzbarkeit<br />
alternativer Systeme, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>zentrale Energieversorgungssystem<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage von erneuerbaren Energieträgern, Kraftwärmekopplung und<br />
<strong>de</strong>rgleichen, unter Einbeziehung <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten.<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>s Konzeptes für <strong>de</strong>n Wärmeschutz einschließlich Betrachtung von Alternativen.<br />
Abstimmen <strong>de</strong>s Konzeptes für <strong>de</strong>n Wärmeschutz mit <strong>de</strong>n fachlich Beteiligten und<br />
Beraten zu <strong>de</strong>n Lösungsmöglichkeiten.<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Planung zur Begrenzung <strong>de</strong>s Kühlenergiebedarfs auf Basis <strong>de</strong>r DIN<br />
V 18599-2.<br />
Erarbeiten eines Konzeptes zur Begrenzung <strong>de</strong>s sommerlichen Wärmeschutzes, incl.<br />
<strong>de</strong>r notwendigen Abstimmungen mit an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten.<br />
Auflisten <strong>de</strong>r für die Berechnung <strong>de</strong>s Primärenergiebedarfs erfor<strong>de</strong>rlichen Kenn-/<br />
Berechnungswerte als Arbeitsgrundlage für die fachlich Beteiligten.<br />
Erstellen eines Maßnahmenkatalog für <strong>de</strong>n baulichen Wärmeschutz.<br />
Zusammenstellen und Erläutern <strong>de</strong>s Planungskonzeptes für <strong>de</strong>n Wärmeschutz.<br />
Erstellen eines Dichtigkeitskonzeptes<br />
(Beauftragung, wenn die Luftdurchlässigkeit <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>hülle nach <strong>de</strong>m Differenzdruckverfahren<br />
- Blower-Door-Test - in Leistungsstufe 5 durchgeführt wer<strong>de</strong>n soll).<br />
Summe Netto<br />
© VHF Bayern - Stand Februar 2010 1
Auftragsnummer:<br />
VII.22.1<br />
Leistungsstufe 2<br />
Entwurfsplanung<br />
Teilleistungen<br />
€ pauschal<br />
Abstimmen <strong>de</strong>r Maßnahmen zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung.<br />
Analysieren <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s im Hinblick auf notwendige Zonierungen gemäß <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />
DIN Normen.<br />
Abstimmen und Festlegen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>zonen, unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Beiträge und<br />
Randbedingungen <strong>de</strong>r Objektplanung und <strong>de</strong>r technischen Ausrüstung und Zusammenstellen<br />
<strong>de</strong>r maßgeblichen Flächen und Volumen <strong>de</strong>r einzelnen Gebäu<strong>de</strong>zonen.<br />
Erstellen <strong>de</strong>s Entwurfs für <strong>de</strong>n sommerlichen Wärmeschutz, incl. <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Abstimmungen mit an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten.<br />
Vorläufige Berechnung und Nachweis <strong>de</strong>s Jahres-Primärenergiebedarfs, unter Einbeziehung<br />
<strong>de</strong>r Kenn-/Berechnungswerte von fachlich Beteiligten. Diese Leistung<br />
enthält zusätzlich <strong>de</strong>n Koordinierungsaufwand für die Zusammenstellung <strong>de</strong>r für die<br />
Berechnung <strong>de</strong>s Primärenergiebedarfs erfor<strong>de</strong>rlichen Daten für die Gebäu<strong>de</strong>hülle<br />
und die technische Ausrüstung.<br />
Untersuchen von Optimierungsmöglichkeiten (max. 3) nach Vorliegen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>taillierten<br />
Angaben aus <strong>de</strong>r Entwurfsplanung <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten sowie Beraten im Hinblick<br />
auf die Umsetzung.<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Nutzungskosten (DIN 18960) und <strong>de</strong>r energiewirtschaftliche<br />
Gebäu<strong>de</strong>kenndaten nach Muster 7 RBBau/RBBau.<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes bezüglich <strong>de</strong>r Wärmeschutzund<br />
Energieeinsparmaßnahmen sowie Aufzeigen und Bewerten <strong>de</strong>r Relation maßgeblicher<br />
Investitions- und Nutzungskosten.<br />
Abgleich <strong>de</strong>r Entwurfsplanung mit <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r betriebstechnischen Anlagen im<br />
Hinblick festgelegte Zielwerte (zur Begrenzung <strong>de</strong>s Energiebedarfs),<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r Entwurfsplanung als Beitrag zur Entscheidungsunterlage –<br />
Bau –.<br />
Überprüfen eines Dichtigkeitskonzeptes<br />
(Beauftragung, wenn die Luftdurchlässigkeit <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>hülle nach <strong>de</strong>m Differenzdruckverfahren<br />
- Blower-Door-Test - in Leistungsstufe 5 durchgeführt wer<strong>de</strong>n soll).<br />
Summe Netto<br />
© VHF Bayern - Stand Februar 2010 2
Auftragsnummer:<br />
VII.22.1<br />
Leistungsstufe 3<br />
Nachweis Wärmeschutz<br />
Aufstellen <strong>de</strong>s prüffähigen Nachweises <strong>de</strong>s Wärmeschutzes<br />
Teilleistungen<br />
€ pauschal<br />
Erstellen eines prüffähigen Nachweises <strong>de</strong>s Wärmeschutzes nach <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung<br />
und <strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Vorschriften unter Einbeziehung <strong>de</strong>r<br />
Kenn-/ Berechnungswerte <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten.<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Nutzungskosten (DIN 18960) und <strong>de</strong>r energiewirtschaftliche<br />
Gebäu<strong>de</strong>kenndaten nach Muster 7 RBBau / RLBau<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Erstellung/ Fortschreibung <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes bezüglich <strong>de</strong>r<br />
Wärmeschutz- und Energieeinsparmaßnahmen sowie Aufzeigen und Bewerten <strong>de</strong>r<br />
Relation maßgeblicher Investitions- und Nutzungskosten<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r Entwurfsplanung als Beitrag zur Entwurfsunterlage – Bau –<br />
Summe Netto<br />
Leistungsstufe 4<br />
Ausführungsplanung und Vergabe<br />
Teilleistungen<br />
€ pauschal<br />
Durcharbeiten konstruktiver Details <strong>de</strong>r Wärmeschutz- und Energieeinsparmaßnahmen.<br />
Planen von Details hinsichtlich Dichtheit / Luftundurchlässigkeit zur Vermeidung<br />
von Bauteildurchfeuchtung und Temperaturspannung sowie Tauwasserschutz.<br />
Erstellen von Wärmebrückenberechnungen/-simulationen<br />
Wärmebrücken 2-D je Stück<br />
Wärmebrücken 3-D je Stück<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Leistungsverzeichnisse hinsichtlich <strong>de</strong>r Wärmeschutz-<br />
und Energieeinsparmaßnahmen sowie Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe.<br />
Endgültige Bemessung und Vorlage <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichen Nachweises zum<br />
Wärmeschutz- und zur Energieeinsparung, unter Berücksichtigung von ggf. vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Planungsän<strong>de</strong>rungen.<br />
Summe Netto<br />
© VHF Bayern - Stand Februar 2010 3
Auftragsnummer:<br />
VII.22.1<br />
Leistungsstufe 5<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Ausführungsüberwachung<br />
Teilleistungen<br />
€ pauschal<br />
Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Ausführungsüberwachung<br />
Vorbereiten und Durchführen von Luftdichtigkeitsmessungen nach <strong>de</strong>m Differenzdruckverfahrens<br />
- Blower-Door-Test - zur Überprüfung <strong>de</strong>r tatsächlich vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Dichtheit <strong>de</strong>s gesamten Bauwerks. Sollte eine Splittung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s (z. B. aufgrund<br />
<strong>de</strong>s Volumens) notwendig wer<strong>de</strong>n, sind die Kosten hierfür, sowie für die einzelnen<br />
Tests hiermit abgegolten.<br />
Endgültige Bemessung und Vorlage <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichen Nachweises zum<br />
Wärmeschutz- und zur Energieeinsparung, unter Berücksichtigung von ggf. vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Ausführungsän<strong>de</strong>rungen, sowie <strong>de</strong>s aktualisierten Energieausweises.<br />
Summe Netto<br />
Zusammenstellung<br />
Leistungsstufe 1 Planungskonzept<br />
Leistungsstufe 2 Entwurfsplanung<br />
Leistungsstufe 3 Nachweis Wärmeschutz<br />
Leistungsstufe 4 Ausführungsplanung und Vergabe<br />
Leistungsstufe 5 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Ausführungsüberwachung<br />
Summe<br />
© VHF Bayern - Stand Februar 2010 4
VII.30<br />
Auftragsnummer:<br />
Vergabestelle<br />
PRÜFAUFTRAG<br />
gemäß Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen<br />
(PrüfVBau)<br />
Maßnahme:<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r Anlage* / baulichen Anlage*:<br />
Anlagen:<br />
1. Gebühren-/Honorarermittlung<br />
2. Zweitfertigung dieses Auftrags<br />
Der*/Die*<br />
Freistaat Bayern*<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland*<br />
vertreten durch<br />
das Staatliche Bauamt<br />
überträgt Ihnen<br />
- die bautechnische Prüfung <strong>de</strong>r Standsicherheitsnachweise einschließlich Prüfbericht*/Bescheinigung*<br />
nach § 13 PrüfVBau *<br />
- die Typenprüfung nach § 15 PrüfVBau *<br />
- die Prüfung <strong>de</strong>r Brandschutznachweise nach § 19 PrüfVBau *<br />
- die Prüfung und Bescheinigung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Bauvorlage festgelegten Grundflächen<br />
und Höhenlagen (Vermessung) nach § 21 PrüfVBau *<br />
- die Prüfung <strong>de</strong>r anlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. SPrüfV) und Bescheinigung nach § 24 PrüfV-<br />
Bau *<br />
-<br />
-<br />
-<br />
die Bescheinigung <strong>de</strong>r Angaben über <strong>de</strong>n Baugrund nach § 27 PrüfVBau *<br />
die Leistungen nach § 31 Abs. 5 Nr. PrüfVBau *<br />
die Überwachung <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Bauausführung nach PrüfVBau *<br />
für folgen<strong>de</strong> Anlage(n)* / bauliche Anlage(n)*:<br />
in <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Gebühren-/Honorarermittlung - siehe Anlage(n)<br />
- ersichtlichen Umfang.<br />
Für wird ein Zuschlag von v.H. nach § 31 Abs. 2*/3* PrüfVBau vereinbart.*<br />
Reisekosten wer<strong>de</strong>n nicht vergütet* / in Höhe <strong>de</strong>r steuerlich zulässigen Pauschalsätze gegen Nachweis<br />
vergütet.*<br />
© VHF Bayern 1 von 2
VII.30<br />
Auftragsnummer:<br />
Der Aufwand für Fahrt- und/* Wartezeiten*/ -auslagen* wird nach Zeitaufwand gegen Nachweis<br />
vergütet. Der Stun<strong>de</strong>nsatz hierfür beträgt €.<br />
Die zu prüfen<strong>de</strong>n Unterlagen wer<strong>de</strong>n erstellt von:<br />
Sonstige Hinweise:<br />
Sie wer<strong>de</strong>n gebeten, die Zweitfertigung dieses Auftrags unverzüglich unterschrieben zurück zu geben.<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Unterschrift)<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern 2 von 2
VII.30.1<br />
Anlage<br />
zum Prüfauftrag<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Gebühren / <strong>de</strong>s Honorars nach PrüfVBau<br />
Vergabenummer:<br />
Datum:<br />
Maßnahme:<br />
Bezeichnung <strong>de</strong>r baulichen Anlage:<br />
Bauwerksklasse (BWK): 1<br />
Zuschlag nach Anlage 1 PrüfVBau v.H. € / m²<br />
Anrechenbarer Bauwert nach § 29 Abs. 1 PrüfVBau (inkl. Zuschlag) aufgerun<strong>de</strong>t auf volle Tsd.: €<br />
Anrechenbarer Bauwert nach § 29 Abs. 2 PrüfVBau (Anlage ... zum Prüfauftrag) aufgerun<strong>de</strong>t auf volle Tsd.: €<br />
0 €<br />
Grundgebühr/-honorar gem. Gebührentafel zu § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 PrüfVBau: 0,00 €<br />
Gebühren- / Honorarermäßigung nach § 30 (3) o<strong>de</strong>r (4) auf Faktor: 1<br />
Leistung<br />
Faktor<br />
Gebühr/Honorar<br />
Faktor<br />
Ermäßigung<br />
Gebühr/ Honorar [€]<br />
Standsicherheit<br />
§ 31 (1) Nr. 1 Prüfung rechn. Nachweis Standsicherheit 1,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (1) Nr. 5 elektr. Vergleichsberechn. 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (1) Nr. 6 Prüfung Lastvorberechnung 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (2) Umbauzuschlag 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (3) Teilvorlagezuschlag 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
Summe Standsicherheit 0,00<br />
Konstruktionszeichnungen<br />
§ 31 (1) Nr. 2 Prüfung Konstruktionszeichnungen 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (1) Nr. 3 Elementpläne Werkstattzeichnungen 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (2) Umbauzuschlag 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
Summe Konstruktionszeichnungen 0,00<br />
Feuerwi<strong>de</strong>rstandsdauer<br />
§ 31 (4) a Prüfung tragen<strong>de</strong> Teile 0 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (4) b Prüfung Konstrukt. Zeichn. > feuerhemmend 0 x 1 x 0,00 = 0,00<br />
Summe Feuerwi<strong>de</strong>rstandsdauer 0,00<br />
Leistungen im Zeitaufwand [h] [€/h]<br />
§ 31 (5) Nr. 1 Nicht zu erfassen<strong>de</strong> Bauteile x = 0,00<br />
§ 31 (5) Nr. 2 Außenwandbekleidungen x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (5) Nr. 3 Prüfung beson<strong>de</strong>rer Nachweis Feuerwi<strong>de</strong>rstand x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (5) Nr. 4 Prüfung Nachweis Erdbebenschutz, Bauzust. etc. x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (5) Nr. 5 Überwachung von Baumaßn. in stat. - konstr. Hins. x 0,00 = 0,00<br />
§ 31 (5) Nr. 6 Sonstige Leistungen x 0,00 = 0,00<br />
§ 33 (2) Typenprüfung (§ 15) x 0,00 x 2 = 0,00<br />
§ 35 Prüfung d. Nachweise ü. d. Brandschutz x 0,00 = 0,00<br />
§ 35 Prüfung d. sicherheitstechn. Anl. u. Einrichtg. x 0,00 = 0,00<br />
§ 35 Prüfung Erd- und Grundbau x 0,00 = 0,00<br />
§ 30 (6) Fahrt- und Wartezeiten x 0,00 = 0,00<br />
Summe Leistungen im Zeitaufwand 0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
Gesamtgebühr/-honorar Brutto [€] 0,00<br />
Gesamtgebühr/-honorar Netto bei 19 % USt (nachrichtlich) [€] 0,00<br />
x<br />
x<br />
Grundgebühr/ -<br />
honorar [€]<br />
=<br />
VHF Bayern - Stand August 2009
VII.34<br />
Auftragsnummer:<br />
Vertrag<br />
-Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination-<br />
Zwischen<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />
<strong>de</strong>m Freistaat Bayern<br />
diese/r vertreten durch<br />
diese/r vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1
Auftragsnummer:<br />
VII.34<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Unterlagen zum Vertrag<br />
§ 4 Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung<br />
§ 5 Allgemeine Leistungspflichten<br />
§ 6 Spezifische Leistungspflichten<br />
§ 7 Fachlich Beteiligte<br />
§ 8 Termine und Fristen<br />
§ 9 Vergütung<br />
§ 10 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 11 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
§ 12 Datenverarbeitung<br />
Anlagen:<br />
VII.10.1<br />
VI.4<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />
ZVB Pflichtenheft<br />
VI.5 * ZVB Einsatz virtueller Raum *<br />
VI.6<br />
VI.11 *<br />
ZVB Ergänzung vertragliche Regelungen zur Datenverarbeitung<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />
VI.7 * Sicherheitsmaßnahmen schutzbedürftiger Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RisBau) *<br />
VI.7.1 * ZVB - Schutzzone *<br />
VI.7.2 * ZVB - Sperrzone *<br />
VI.9 * ZVB für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte *<br />
VI.8 * ZVB Zugang US-Liegenschaften *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2
Auftragsnummer:<br />
VII.34<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind K o o r d i n a t i o n s l e i s t u n g e n nach § 3 <strong>de</strong>r Verordnung<br />
über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV – für die Baumaßnahme:<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Baumaßnahme)<br />
Die Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt und aus<br />
<strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />
§ 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen Gebäu<strong>de</strong> (AVB) sind Bestandteil dieses Vertrages. Abweichend<br />
von <strong>de</strong>n Bestimmungen zu §§ 13, 14 (Kündigung) und § 15 (Haftung und Verjährung) <strong>de</strong>r<br />
AVB gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re zum Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff<br />
BGB).<br />
2.2 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke<br />
und Erlasse zu beachten:<br />
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) – u.a. die RAB 01, RAB 10, RAB 30, RAB<br />
31, RAB 32 und RAB 33 – in <strong>de</strong>r zum Leistungszeitpunkt gültigen Fassung (www.baua.<strong>de</strong>)<br />
„Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n<br />
Fassung<br />
2.3 Die Baumaßnahme ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. * / genehmigungsfrei<br />
nach Art. 58 BayBO. *<br />
Die Baumaßnahme unterliegt <strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 Bay-<br />
BO. * / <strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. * / <strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach<br />
Art. 73 Abs. 1 BayBO. */<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 Abs. 4 BayBO. *<br />
§ 3<br />
Unterlagen zum Vertrag<br />
Dem Auftragnehmer wer<strong>de</strong>n mit Vertragsabschluss folgen<strong>de</strong> Unterlagen in - facher Ausfertigung<br />
übergeben:<br />
<strong>de</strong>r genehmigte Bauantrag nach RLBau *<br />
die baufachlich genehmigte und festgesetzte HU-Bau *<br />
die Entscheidungsunterlage – Bau */ die KVM – Bau */ die AA – Bau * gemäß *<br />
die Entwurfsunterlage-Bau * / Bauunterlage *<br />
die Bestandspläne <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s */ <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>komplexes* mit Stand vom *<br />
Ausführungsplanung *, Leistungsverzeichnisse *, Termin- und Ablaufplanung *<br />
in Papierform *<br />
digital *<br />
gemäß beigefügter Planliste *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3
Auftragsnummer:<br />
VII.34<br />
§ 4<br />
Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers, stufenweise Beaufragung<br />
4.1 Die Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers glie<strong>de</strong>rn sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten:<br />
Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in je<strong>de</strong>r Stufe <strong>de</strong>r Beauftragung zu beachten und zu<br />
erfüllen.<br />
Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in <strong>de</strong>r jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.<br />
4.2 Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.<br />
Der Auftraggeber beauftragt <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1<br />
gemäß § 6.1.<br />
Der Auftraggeber beauftragt <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe 2<br />
gemäß § 6.2.<br />
Der Auftraggeber beauftragt <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe 3<br />
gemäß § 6.3.<br />
Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich. Die Termine bzw. Fristen für die weiteren Leistungen<br />
wer<strong>de</strong>n dabei jeweils mit Beauftragung vereinbart.<br />
4.3 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer<br />
ist verpflichtet, die Leistungen <strong>de</strong>r weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
sie ihm innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe<br />
überträgt.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />
ableiten.<br />
§ 5<br />
Allgemeine Leistungspflichten<br />
5.1 Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r ihm vom Auftraggeber zur Verfügung<br />
zu stellen<strong>de</strong>n Unterlagen aus.<br />
5.2 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach folgen<strong>de</strong>n Terminen auszurichten:<br />
:<br />
:<br />
5.3 Der Auftragnehmer hat<br />
- die Vorankündigung *,<br />
- <strong>de</strong>n Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan<br />
sowie<br />
- die Unterlage gemäß RAB *<br />
zu erstellen, aufeinan<strong>de</strong>r abzustimmen und sachlich in sich schlüssig <strong>de</strong>m Auftraggeber vorzulegen.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4
Auftragsnummer:<br />
VII.34<br />
5.4 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in kopierfähiger<br />
Ausführung sowie in elektronischer Form auf Datenträger * zu übergeben.<br />
Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />
Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit Symbolen anzulegen, DIN-gemäß<br />
zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />
5.5 Der Auftragnehmer hat die Unterlagen als Verfasser zu unterzeichnen.<br />
5.6 Über die jeweils durchgeführte Begehung ist ein Protokoll zu erstellen und <strong>de</strong>r örtlicher Bauüberwachung<br />
sowie <strong>de</strong>m Auftraggeber (Zweitexemplar) unmittelbar zu übergeben. Das Protokoll<br />
muss min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong>s enthalten: Name <strong>de</strong>s Koordinators, Datum, Beginn und En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Begehung, Ort/e <strong>de</strong>r Begehung, durchgeführte Maßnahmen: Feststellungen, Koordinationsleistungen,<br />
etc., notwendiger Handlungsbedarf seitens <strong>de</strong>r Bauüberwachung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
und mit <strong>de</strong>r Unterschrift <strong>de</strong>s Koordinator versehen sein.<br />
5.7 Der für das Bauvorhaben zuständige, nach RAB 30 sowie ggf. entsprechend projektspezifischer<br />
Erfor<strong>de</strong>rnisse zusätzlich qualifizierte Koordinator, ist vor Leistungsantritt - schriftlich - namentlich<br />
zu benennen, sofern in Ziffer 11.1 nicht bereits erfolgt.<br />
Bestellen und Wechsel <strong>de</strong>s eingesetzten Koordinators bedürfen <strong>de</strong>s schriftlichen Einvernehmens<br />
<strong>de</strong>r Vertragspartner.<br />
§ 6<br />
Spezifische Leistungspflichten<br />
6.1 Leistungsstufe 1 - Leistung während <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r Ausführung<br />
Hierzu sind die Leistungen nach <strong>de</strong>n „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“- RAB 30 Nr.<br />
3.1 zu erbringen, ohne Leistungen für die Beratung bei <strong>de</strong>r Planung bleiben<strong>de</strong>r sicherheitstechnischer<br />
Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an <strong>de</strong>r baulichen Anlage und ohne<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r Unterlagen mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte<br />
Durchführung dieser Arbeiten .<br />
6.2 Leistungsstufe 2 - Leistung während <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Bauvorhabens<br />
Es sind hierzu die Leistungen nach <strong>de</strong>r RAB 30 Nr. 3.2 zu erbringen.<br />
Für die Begehungen wird vorläufig folgen<strong>de</strong>r Intervall festgelegt:<br />
Phase A: von bis Wochen Tage/Wo<br />
Phase B: von bis Wochen Tage/Wo<br />
Phase C: von bis Wochen Tage/Wo<br />
Phase D: von bis Wochen Tage/Wo<br />
6.3 Leistungsstufe 3 - Unterlage für spätere Arbeiten<br />
Es sind hierzu die Leistungen für die Beratung bei <strong>de</strong>r Planung bleiben<strong>de</strong>r sicherheitstechnischer<br />
Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an <strong>de</strong>r baulichen Anlage und Zusammenstellen<br />
<strong>de</strong>r Unterlagen mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte<br />
Durchführung dieser Arbeiten nach <strong>de</strong>n „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ RAB 32 zu<br />
erbringen.<br />
§ 7<br />
Fachlich Beteiligte<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5
Auftragsnummer:<br />
VII.34<br />
7.1 Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />
Gebäu<strong>de</strong>planung<br />
Technische Ausrüstung<br />
Anlagengruppe<br />
Anlagengruppe<br />
Anlagengruppe<br />
Tragwerksplanung<br />
§ 8<br />
Termine und Fristen<br />
8.1 Für die Leistungen nach § 6 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
Termine / Fristen für die Lieferung <strong>de</strong>r vorzulegen<strong>de</strong>n Unterlagen, die in <strong>de</strong>n Planungs- und Baubesprechungen<br />
festgelegt bzw. konkretisiert und fortgeschrieben wer<strong>de</strong>n, sind vom Auftragnehmer<br />
vertraglich nachzuvollziehen. Über die Festlegung <strong>de</strong>r Termine ist vom Auftragnehmer eine Nie<strong>de</strong>rschrift<br />
zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers zu diesen Termin- / Fristenfestlegungen in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift wer<strong>de</strong>n diese Vertragsbestandteil.<br />
§ 9<br />
Vergütung<br />
9.1 Der Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
9.1.1 Für Leistungen zur Leistungsstufe 1 nach § 6.1: pauschal zum Festpreis von € netto<br />
9.1.2 Für Leistungen zur Leistungsstufe 2 nach § 6.2 (außer Baustellenbegehungen):<br />
pauschal zum Festpreis<br />
9.1.3 Für die Baustellenbegehungen, Leistungsstufe 2 nach § 6.2 gegen Nachweis:<br />
€ netto<br />
Phase A € / Woche für T/W x = € netto<br />
Phase B € / Woche für T/W x = € netto<br />
Phase C € / Woche für T/W x = € netto<br />
Phase D € / Woche für T/W x = € netto<br />
9.1.4 Für Leistungen bei <strong>de</strong>r Leistungsstufe 3 nach § 6.3:<br />
pauschal zum Festpreis<br />
€ netto<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6
Auftragsnummer:<br />
VII.34<br />
Honorargesamtsumme 9.1.1 bis 9.1.4 – vorläufig –<br />
netto<br />
9.2 Die vorgenannten Festpreise – netto und ohne Nebenkosten - basieren auf <strong>de</strong>m Angebot vom<br />
.<br />
Die Festpreise gelten unverän<strong>de</strong>rt auch im Falle von notwendigen Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rmengen und<br />
bei einer zeitlichen Verschiebungen <strong>de</strong>r Leistungserbringung, bezogen auf <strong>de</strong>n vorläufig festgelegten<br />
Leistungsumfang/-zeitraum. Dies gilt auch bei einer Verlängerung <strong>de</strong>r Bauzeit.<br />
Vergütet wird die nachgewiesene Anzahl <strong>de</strong>r Wochen <strong>de</strong>r turnusmäßig durchzuführen<strong>de</strong>n Begehungen.<br />
9.3 Für die Leistungen – Fortschreiben <strong>de</strong>s Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans – kann im Falle<br />
einer wesentlichen Programmän<strong>de</strong>rung, in Verbindung mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Planung, soweit diese für das Sicherheitskonzept relevant ist und zu einer maßgebliche Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Unterlage gem. § 3 (2) BaustellV führt, eine Vereinbarung über die Vergütung <strong>de</strong>s<br />
nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen Mehraufwands getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
9.4 Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weiter Leistungen, die zur Erreichung<br />
<strong>de</strong>r Ziel- bzw. Aufgabenstellung notwendig sind und die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten<br />
Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese<br />
nach Zeitaufwand honoriert. Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />
für <strong>de</strong>n Auftragnehmer:<br />
für Mitarbeiter (Dipl.-Ing.)<br />
für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter, die vergleichbare<br />
technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen:<br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
€ / Stun<strong>de</strong><br />
Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermitteln. Das<br />
Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich vereinbart.<br />
Über die geleisteten Stun<strong>de</strong>n ist vom Auftragnehmer ein Nachweis zu führen. Dieser muss die<br />
Tätigkeiten im Einzelnen, dass heißt zumin<strong>de</strong>st nach Zeit (Datum und Anzahl <strong>de</strong>r geleisteten<br />
Stun<strong>de</strong>n), Personal und Tätigkeitsinhalte aufführen. Die Nachweise sind vom Auftragnehmer<br />
unterschrieben wöchentlich bei Auftraggeber einzureichen.<br />
9.5 Nebenkosten<br />
9.5.1 Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n:<br />
nicht erstattet. *<br />
insgesamt pauschal mit . v. H. vom Nettohonorar erstattet. *<br />
insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von € netto erstattet. *<br />
mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für , die auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet wer<strong>de</strong>n, pauschal<br />
mit v. H. vom Nettohonorar erstattet. *<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet. *<br />
9.5.2 Soweit die Nebenkosten auf Einzelnachweis erstattet wer<strong>de</strong>n, sind sie aufzuschlüsseln nach<br />
9.5.3 Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz / Bayer.<br />
Reisekostengesetz anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7
Auftragsnummer:<br />
VII.34<br />
Die Erstattung <strong>de</strong>r Reisekosten ist unter Beifügung <strong>de</strong>r Originalbelege innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen.<br />
Reiseunterlagen wer<strong>de</strong>n vom Auftragnehmer beschafft.<br />
9.5.4 Soweit Nebenkosten – ob pauschal o<strong>de</strong>r zum Einzelnachweis – geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, sind<br />
sie netto (ohne Umsatzsteuer) anzusetzen.<br />
9.6 Umsatzsteuer<br />
Die Umsatzsteuer ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen *<br />
Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit *<br />
§ 10<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
10.1 Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers nach § 16 AVB müssen<br />
min<strong>de</strong>stens betragen<br />
Für Personenschä<strong>de</strong>n €<br />
für sonstige Schä<strong>de</strong>n €<br />
§ 11<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
11.1 Als Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n benannt (Name und<br />
Qualifikation):<br />
für Leistungen nach 6.1<br />
für Leistungen nach 6.2<br />
für Leistungen nach 6.3<br />
11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach<br />
<strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vom 02. <strong>März</strong> 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />
nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong> / Stelle mündlich abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
11.3 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />
(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und<br />
Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8
Auftragsnummer:<br />
VII.34<br />
§ 12<br />
Datenverarbeitung<br />
Für die nach nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind nachstehen<strong>de</strong><br />
Vorgaben maßgebend:<br />
Anfertigen von Unterlagen<br />
Graphische Daten (Pläne):<br />
Der Auftragnehmer hat seine Pläne auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Anlage VI.4 zu erstellen, das die<br />
vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über geeignete<br />
Schnittstellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber<br />
vorgegeben.<br />
Anfertigung <strong>de</strong>r übrigen, vom Auftragnehmer zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen:<br />
Der Auftragnehmer hat die Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
auf einem Datenträger zu übergeben.<br />
Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch:<br />
Virtueller Projektraum *<br />
Der Auftraggeber stellt für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum<br />
(VPR) als Plattform für einen koordinierten Austausch aller projektbezogenen Dokumente<br />
und die Kommunikation und Dokumentation aller Projektbeteiligten zur Verfügung.* Regelungen<br />
im Einzelnen siehe Anlage VI.5 VHF zum Vertrag.*<br />
Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen)<br />
mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber<br />
und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch.<br />
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />
vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung als nicht<br />
vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung auf<br />
Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />
ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur, wenn<br />
vom Prüftool keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit Frau /<br />
Herrn Tel. , abzustimmen.<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Unterschrift)<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9
VII.34.0<br />
Hinweise zum Vertragsmuster - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination<br />
Die Auflistung <strong>de</strong>r Anlagen mit * sowie Textblöcke mit * sind zu prüfen; nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist<br />
zu löschen.<br />
Vorbemerkungen<br />
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – Baustellenverordnung<br />
/ BaustellV – vom 10. Juni 1998 ist am 01.07.1998 in Kraft<br />
getreten. Sie dient in Verbindung mit <strong>de</strong>m Arbeitsschutzgesetz <strong>de</strong>r Umsetzung<br />
<strong>de</strong>r EG-Richtlinie 92/57/EWG.<br />
Ziel <strong>de</strong>r Verordnung ist gemäß § 1 BaustellV, die wesentliche Verbesserung<br />
von Sicherheit und Gesundheitsschutz <strong>de</strong>r Beschäftigten auf Baustellen (durch<br />
Prävention).<br />
Nach § 3 BaustellV muss <strong>de</strong>r Bauherr auf Baustellen, auf <strong>de</strong>nen Beschäftige<br />
mehrerer Arbeitgeber tätig wer<strong>de</strong>n, einen geeigneten Koordinator bestellen.<br />
Diese Aufgabe kann nach § 4 BaustellV einem Dritten übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Zur Konkretisierung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung, die sich aus <strong>de</strong>r Baustellenverordnung<br />
ergeben, wur<strong>de</strong> von Seiten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für Arbeit (BMA), nunmehr<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ein Ausschuss für<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) gebil<strong>de</strong>t. Dieser<br />
Ausschuss hat die sogenannten „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ –<br />
RAB – entwickelt, die vom BMAS im Bun<strong>de</strong>sarbeitsblatt (BArb.Bl.) bekannt<br />
gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Folgen<strong>de</strong> Regeln wur<strong>de</strong>n bisher erarbeitet:<br />
RAB 01 "Gegenstand, Zustan<strong>de</strong>kommen, Aufbau, Anwendung und<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r RAB",<br />
RAB 10 "Begriffsbestimmungen",<br />
RAB 25 "Arbeiten in Druckluft",<br />
RAB 30 "Geeigneter Koordinator",<br />
RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGePlan",<br />
RAB 32 "Unterlagen für spätere Arbeiten",<br />
RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 <strong>de</strong>s Arbeitsschutzgesetzes<br />
Das Vertragsmuster basiert hinsichtlich <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s im Wesentlichen<br />
auf <strong>de</strong>n RAB.<br />
Das Vertragsmuster enthält keine Regelung zur Weisungsbefugnis, da <strong>de</strong>r<br />
Bauunternehmer nach § 5 BaustellV verpflichtet ist, die Hinweise <strong>de</strong>s Koordinators<br />
zu berücksichtigen und im Falle von Gefahr im Verzug ein unverzügliches<br />
Han<strong>de</strong>ln auch ohne Befugnis geboten ist. In allen an<strong>de</strong>ren Fällen sind<br />
<strong>de</strong>r Objektüberwacher und <strong>de</strong>r Auftraggeber auf kurzem Wege zu informieren.<br />
Vergabe<br />
Vergaberechtlich sind Leistungen <strong>de</strong>s Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators<br />
<strong>de</strong>r VOL zuzuordnen. Unabhängig hiervon ist das Muster auch bei<br />
Unterschreitung <strong>de</strong>s Schwellenwertes zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
zum Deckblatt<br />
Die Angaben zu <strong>de</strong>n Vertragsparteien sind vollständig einzutragen.<br />
Bund:<br />
© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> 2010
VII.34.0<br />
Auf Auftraggeberseite kommen in Betracht:<br />
- Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, vertreten durch das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung o<strong>de</strong>r das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
<strong>de</strong>r Verteidigung,<br />
- Bun<strong>de</strong>sanstalt für Immobilienaufgaben ,<br />
- sonstige Dritte (siehe Abschnitt L.3 RBBau).<br />
Die Vertretungsfolge „Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene“ und „Baudurchführen<strong>de</strong><br />
Ebene“ ist darzustellen.<br />
zu § 6<br />
Spezifische<br />
Leistungspflichten<br />
Inwieweit alle im Vertragsmuster aufgeführten Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich sind<br />
o<strong>de</strong>r sogar teilweise erweitert wer<strong>de</strong>n müssen, kann abschließend nur abhängig<br />
von <strong>de</strong>r Maßnahme festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
zu § 9<br />
Vergütung<br />
Die Leistungen sind nicht Bestandteil <strong>de</strong>r Leistungsbil<strong>de</strong>r nach HOAI. Das<br />
Honorar für SiGeKo-Leistungen ist daher frei zu vereinbaren.<br />
zu § 10<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Der Vereinbarung über die Höhe <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung ist nach<br />
<strong>de</strong>n Hinweisen (in VII.10.0 VHF) zu § 13 <strong>de</strong>s Vertragsmusters Gebäu<strong>de</strong> vorzunehmen<br />
zu § 11.2<br />
Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers<br />
Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer<br />
nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag<br />
schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und<br />
als Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand <strong>März</strong> 2010
...<br />
VII.41<br />
Auftragsnummer:<br />
Liegenschaft<br />
Maßnahme<br />
Objekt<br />
Vertrag<br />
- Künstlerische Leistungen -<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Freistaat Bayern *<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland *<br />
diese(r) vertreten durch<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und <strong>de</strong>m<br />
vertreten durch<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r Vertrag geschlossen:<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011 1
VII.41<br />
Auftragsnummer:<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
§ 9<br />
§ 10<br />
§ 11<br />
§ 12<br />
§ 13<br />
§ 14<br />
§ 15<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
Termine und Fristen<br />
Vergütung<br />
Allgemeine Pflichten / Zusammenarbeit zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten<br />
Urheberrecht<br />
Zahlungen<br />
Kündigung<br />
Haftung und Verjährung<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />
Schlussbestimmungen<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Anlagen<br />
Geprüftes Angebot vom<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011* Nichtzutreffen<strong>de</strong>s löschen Seite 2 von 7<br />
Vertragsmuster Stand Juni 2006
VII.41<br />
Auftragsnummer:<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen für die Baumaßnahme:<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Baumaßnahme)<br />
und zwar folgen<strong>de</strong> künstlerische Leistungen<br />
(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>s Kunstwerks)<br />
§ 2<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
2.1 Die Ausschreibungsunterlagen für <strong>de</strong>n Wettbewerb über künstlerische Leistungen<br />
vom *<br />
2.2 Der gebilligte Entwurf <strong>de</strong>s Auftragnehmers durch das Preisgericht in <strong>de</strong>r Preisgerichtssitzung<br />
vom *<br />
2.3 Das Angebot <strong>de</strong>s Auftragnehmers vom *<br />
2.4 Folgen<strong>de</strong> weitere For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers:<br />
2.5 Die Bestimmungen über <strong>de</strong>n Werkvertrag (§ 631 ff BGB) fin<strong>de</strong>n ergänzend Anwendung.<br />
3.1 Auftragsumfang<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2.<br />
Er beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer die weiteren Leistungen nach 3.3 zu übertragen.<br />
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen nach 3.3 besteht nicht.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />
ableiten.<br />
3.2 Künstlerischer Entwurf<br />
Bildliche Darstellung *<br />
Mo<strong>de</strong>ll *<br />
Teilausbildung *<br />
Maßstab 1 :<br />
Maßstab 1 :<br />
Maßstab 1 :<br />
Erläuterungsbericht mit Angaben über Material, Einzelheiten <strong>de</strong>r Gestaltung und ggf. über<br />
Vorkehrungen für die verkehrssichere Aufstellung o<strong>de</strong>r Anbringung <strong>de</strong>s Kunstwerks. *<br />
3.3 Ausführung <strong>de</strong>s Kunstwerks<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011* Nichtzutreffen<strong>de</strong>s löschen Seite 3 von 7<br />
Vertragsmuster Stand Juni 2006
VII.41<br />
Auftragsnummer:<br />
Entsprechend <strong>de</strong>m Angebot*/ Wettbewerbsergebnis*/ Entwurfsfreigabe* und nach Mo<strong>de</strong>ll<br />
und Absprache mit <strong>de</strong>m Auftraggeber einschließlich Montage vor Ort<br />
3.4 Notwendige Überarbeitungen berechtigen nicht zu zusätzlichen For<strong>de</strong>rungen.<br />
3.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen persönlich zu erbringen o<strong>de</strong>r - bei <strong>de</strong>r<br />
eventuell erfor<strong>de</strong>rlichen Einschaltung Dritter durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer - die Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Leistung persönlich zu überwachen.<br />
3.6 Bei Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Leistungserfüllung durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer ist vereinbart:<br />
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Gesamtwerk nach <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
vollen<strong>de</strong>n zu lassen. Hieraus entstehen<strong>de</strong> Mehrkosten trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />
3.7 Der Auftraggeber nimmt die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers nach Erbringung <strong>de</strong>r letzten<br />
Leistung ab; Voraussetzung ist, dass die Leistungen abnahmefähig fertig gestellt sind und<br />
keine wesentlichen Mängel erkennen lassen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme<br />
nicht verweigert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Abnahme hat gemeinsam und förmlich zu erfolgen. Das Ergebnis <strong>de</strong>r Abnahme ist in<br />
einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhan<strong>de</strong>ne Mängel festzustellen<br />
und die vertraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten.<br />
Die Abnahmewirkungen treten auch ein, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>m Auftragnehmer schriftlich<br />
erklärt, dass er die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt.<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber übernommen o<strong>de</strong>r in seinem Auftrag erbracht:<br />
4.1 Bereitstellen von Plänen und Unterlagen <strong>de</strong>r Baumaßnahme, soweit sie <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
für seine Leistungen benötigt.<br />
4.2 Herstellen folgen<strong>de</strong>r baulicher Voraussetzungen für die Aufstellung o<strong>de</strong>r Anbringung <strong>de</strong>s<br />
Kunstwerks:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
5.1.1 Für die Leistungen nach 3.2 * *<br />
5.1.2 * *<br />
5.1.3 Die Voraussetzungen nach 4.2 sind voraussichtlich am hergestellt.<br />
Der endgültige Ausführungstermin wird mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer Wochen vorher abgestimmt<br />
und schriftlich mitgeteilt.<br />
Der Auftragnehmer muss sein Werk innerhalb von Wochen nach Eingang <strong>de</strong>r Mitteilung<br />
fertig stellen* (und ggf. aufstellen).<br />
§ 6<br />
Vergütung<br />
6.1 Der Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
Die Preise aus <strong>de</strong>m geprüften Angebot (Anlage ) *<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011* Nichtzutreffen<strong>de</strong>s löschen Seite 4 von 7<br />
Vertragsmuster Stand Juni 2006
VII.41<br />
Auftragsnummer:<br />
6.1.1 Vergütung für die Leistungen nach 3.2 €<br />
abzüglich Preisgeld * - €<br />
6.1.2 Vergütung für die Leistungen nach 3.3<br />
einschl. Ausführung, Material, Transport und Montage<br />
€<br />
€<br />
Gesamtvergütung (brutto) €<br />
6.1.3 In <strong>de</strong>r Gesamtvergütung sind alle anfallen<strong>de</strong>n Aufwendungen (Post- und Fernsprechgebühren<br />
Fahrtgel<strong>de</strong>r, Übernachtungen, Tagesspesen, Transportkosten, Materialkosten, evtl. Gerüst-<br />
und Montagekosten sowie die jeweils gültige Umsatzsteuer) enthalten.<br />
§ 7<br />
Allgemeine Pflichten / Zusammenarbeit zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten<br />
7.1 Das fertige Werk muss <strong>de</strong>n allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik und <strong>de</strong>n öffentlichrechtlichen<br />
Bestimmungen entsprechen.<br />
7.2 Der Auftragnehmer legt seinen Leistungen die vom Auftraggeber dafür bestimmten Unterlagen<br />
zugrun<strong>de</strong>; das sind insbeson<strong>de</strong>re Empfehlungen und Hinweise <strong>de</strong>s Gutachtergremiums,<br />
sowie Lagepläne, Entwurfs- und Ausführungszeichnungen <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten.<br />
7.3 Der Auftragnehmer darf für <strong>de</strong>n Auftraggeber keine finanziellen Verpflichtungen eingehen.<br />
7.4 Der Künstler erteilt <strong>de</strong>m Auftraggeber Auskunft und gewährt ihm Einblick in die von ihm gefertigten<br />
Ausarbeitungen.<br />
7.5 Die von <strong>de</strong>m Auftragnehmer gefertigten und beschafften Unterlagen einschließlich Mo<strong>de</strong>ll<br />
sind <strong>de</strong>m Auftraggeber auf Verlangen auszuhändigen; sie wer<strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>ssen Eigentum.<br />
7.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben<br />
und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß<br />
erbringen können. Verzögern sich Teile dieser Leistungen, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer verpflichtet,<br />
dies <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />
7.7 Wenn während <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer und <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten auftreten, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer unverzüglich<br />
schriftlich die Entscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers herbeizuführen.<br />
§ 8<br />
Urheberrecht<br />
8.1 Der Auftraggeber darf das fertige Werk für <strong>de</strong>n im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Er darf<br />
es bei Bedarf auch an einem an<strong>de</strong>ren Standort auf <strong>de</strong>m Baugrundstück o<strong>de</strong>r auf einem an<strong>de</strong>ren<br />
Grundstück aufstellen. Wenn <strong>de</strong>r Aufstellort in das künstlerische Konzept einbezogen<br />
war, darf er nur mit Einverständnis <strong>de</strong>s Auftragnehmers verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Bei Gefahr im<br />
Verzug darf <strong>de</strong>r Auftraggeber das Werk auch ohne Einverständnis <strong>de</strong>s Auftragnehmers <strong>de</strong>n<br />
Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit anpassen.<br />
8.2 Beeinträchtigungen, die sich durch Einwirkung Dritter ergeben, wird <strong>de</strong>r Auftraggeber im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben.<br />
8.3 Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk <strong>de</strong>s Auftragnehmers im Rahmen<br />
von Berichten und Veröffentlichungen über die Baumaßnahme o<strong>de</strong>r das fertige Gebäu<strong>de</strong><br />
veröffentlichen.<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011* Nichtzutreffen<strong>de</strong>s löschen Seite 5 von 7<br />
Vertragsmuster Stand Juni 2006
VII.41<br />
Auftragsnummer:<br />
§ 9<br />
Zahlungen<br />
9.1 Der Auftragnehmer kann bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung bis höchstens zu einem<br />
Drittel <strong>de</strong>s Auftragswertes verlangen, wenn er dafür Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft<br />
nach <strong>de</strong>m Muster <strong>de</strong>s Auftraggebers leistet.<br />
Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen sind möglich.<br />
9.2 Die prüffähige Schlussrechnung ist spätestens vier Wochen nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistung zu<br />
stellen und wird vier Wochen nach Eingang zur Zahlung fällig.<br />
§ 10<br />
Kündigung<br />
10.1 Der Vertrag kann nur schriftlich gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 11<br />
Haftung und Verjährung<br />
11.1 Die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers aus Pflichtverletzungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers, wie Mängel- und<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche richten sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften.<br />
11.2 Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers beginnt mit <strong>de</strong>r Abnahme.<br />
§ 12 Haftpflichtversicherung<br />
12.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während <strong>de</strong>r gesamten Vertragszeit<br />
unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines<br />
Scha<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz in Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag genannten Deckungssummen<br />
besteht.<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers müssen min<strong>de</strong>stens<br />
betragen:<br />
Für Personenschä<strong>de</strong>n €<br />
Für sonstige Schä<strong>de</strong>n €<br />
12.2 Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis <strong>de</strong>s Fortbestehens<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />
12.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit<br />
Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich<br />
durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen.<br />
§ 13<br />
Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />
13.1 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen<br />
dort zu erbringen sind, sonst <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Bauamts.<br />
13.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
zuständigen Stelle.<br />
§ 14<br />
Schlussbestimmungen<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011* Nichtzutreffen<strong>de</strong>s löschen Seite 6 von 7<br />
Vertragsmuster Stand Juni 2006
VII.41<br />
Auftragsnummer:<br />
14.1 Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform.<br />
15.1<br />
§ 15<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Ort, Datum)<br />
<strong>de</strong>n<br />
(Unterschrift)<br />
(Unterschrift)<br />
© VHF Bayern – Stand Oktober 2011* Nichtzutreffen<strong>de</strong>s löschen Seite 7 von 7<br />
Vertragsmuster Stand Juni 2006
VII.100<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Leistungsbeschreibung<br />
Honorarermittlung<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11)<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
Seite 1 von 6
VII.100<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und<br />
Brückenbau (AVB)<br />
Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen<br />
Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen im Brücken- und Ingenieurbau<br />
Technische Vertragsbedingungen für Vermessungsleistungen im Straßen- und Brückenbau<br />
Technische Vertragsbedingungen für landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- und Brückenbau<br />
Technische Vertragsbedingungen für die Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen<br />
Technische Vertragsbedingungen für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für<br />
Verkehrsanlagen<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
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VII.100<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
die in <strong>de</strong>r Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen<br />
folgen<strong>de</strong> Leistungen<br />
Bewertung<br />
Leistungen:<br />
Beson<strong>de</strong>re und zusätzliche Leistungen:<br />
(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(3) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(6) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
© VHF Bayern 2008- Stand Juni 2010<br />
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VII.100<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
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VII.100<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />
(1.1) Honorar für die Leistungen<br />
Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />
mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen<br />
Das Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Höchstbetrag von<br />
nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn. / wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
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VII.100<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
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VII.100.1<br />
Allgemeine Hinweise für die Vertragsgestaltung (gilt für alle Verträge)<br />
(1) Der Auftraggeber hat für <strong>de</strong>n vorzubereiten<strong>de</strong>n Vertrag die jeweiligen Vertragsmuster zu<br />
verwen<strong>de</strong>n. Ist für die Leistung kein geeignetes Vertragsmuster vorhan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r stimmen die zu<br />
vereinbaren<strong>de</strong>n Leistungen nicht mit <strong>de</strong>n im Vertragsmuster beschriebenen Leistungen überein, ist<br />
das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwen<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sind zu verwen<strong>de</strong>n:<br />
− bei Verträgen über Leistungen mit einem Honorar nach beson<strong>de</strong>rer Berechnung auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage anrechenbarer Kosten (Berechnungshonorar): Vordruck VII.100.2,<br />
− bei Verträgen über landschaftsplanerische Leistungen mit einem Berechnungshonorar auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage von Flächen o<strong>de</strong>r Verrechnungseinheiten: Vordrucke VII.109.3 bzw. VII.110.3<br />
− bei Verträgen für Bauüberwachung: Vordruck VII.114.3,<br />
−<br />
−<br />
bei Verträgen mit Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: n.n.b.<br />
Vordruck VI.11 (Nie<strong>de</strong>rschrift über die Verpflichtung): Verpflichtung <strong>de</strong>s Auftragnehmers: Aufgrund<br />
Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m<br />
Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf die<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11) beizufügen und als Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />
− bei Verträgen zu FFH-Prüfungen Vordrucke VII.112.3 bzw. VII.112.4 o<strong>de</strong>r VII.112.5,<br />
− bei Verträgen über Prüfingenieurleistungen mit einem Honorar nach beson<strong>de</strong>rer Berechnung auf<br />
<strong>de</strong>r Grundlage anrechenbarer Kosten (Berechnungshonorar): Vordruck VII.115.3 und VII.115.4.<br />
Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Vertragsmustern<br />
(2) Zum Titelblatt:<br />
Außer <strong>de</strong>r vollständigen Angabe von Auftraggeber und Auftragnehmer sind insbeson<strong>de</strong>re lfd. Nr.,<br />
Bezeichnung und Seitenanzahl <strong>de</strong>r Anlagen einzutragen.<br />
(3) Zu "§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages":<br />
Bei Abs. 1 ist die genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung aufzuführen und bei Abs. 2 ist das Zutreffen<strong>de</strong><br />
anzukreuzen bzw. zu ergänzen.<br />
(4) Zu "§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages":<br />
Dem Vertrag sind stets die "Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und<br />
Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau“ (AVB, VII.100.4 VHF) zu Grun<strong>de</strong> zulegen. Diese<br />
dürfen grundsätzlich nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Als weitere Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind die einschlägigen Technischen Vertragsbedingungen<br />
anzukreuzen bzw. zusätzlich aufzuführen.<br />
Falls diese Unterlagen <strong>de</strong>m Vertrag nicht als Anlage beigefügt wer<strong>de</strong>n, sind Bezugshinweise zu<br />
geben.<br />
(5) Zu "§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers":<br />
Die vom Auftragnehmer zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen sind <strong>de</strong>tailliert zu beschreiben. Es können die<br />
jeweiligen Vertragsmuster verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Dabei sind nichtzutreffen<strong>de</strong> bzw. nicht zu<br />
beauftragen<strong>de</strong> Abschnitte bzw. Leistungen zu streichen, zusätzlich erfor<strong>de</strong>rliche Abschnitte bzw.<br />
Leistungen sind zu ergänzen. Sofern Beson<strong>de</strong>re Leistungen anfallen, soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
angeben, ob und ggf. in welcher Höhe er hierfür eine Vergütung for<strong>de</strong>rt.<br />
(6) Zu "§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter":<br />
Hier sind alle Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer fachlich Beteiligter <strong>de</strong>tailliert zu<br />
beschreiben, die für die vom Auftragnehmer zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen von Be<strong>de</strong>utung sind. Dabei<br />
kann es sich um vorbereiten<strong>de</strong>, begleiten<strong>de</strong>, nachfolgen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bereits erbrachte Leistungen han<strong>de</strong>ln.<br />
Diese Leistungen sind ggf. aus § 3 <strong>de</strong>s jeweiligen Vertragsmusters zu entnehmen. Es soll <strong>de</strong>utlich<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n, um welche Leistungen es sich han<strong>de</strong>lt und wer die nicht übertragenen Leistungen<br />
erbringt; dies gilt sowohl für eigene Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers als auch für die Leistungen an<strong>de</strong>rer<br />
an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter.<br />
(7) Zu "§ 5 Termine und Fristen":<br />
Für die zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen können entwe<strong>de</strong>r datumsmäßig bestimmte Termine o<strong>de</strong>r Fristen,<br />
z. B. Tage, Wochen o<strong>de</strong>r Monate, vorgesehen wer<strong>de</strong>n. Sie sind ausreichend zu bemessen.<br />
Außergewöhnlich kurze Fristen sind nur bei beson<strong>de</strong>rer Dringlichkeit vorzusehen.<br />
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VII.100.1<br />
Wenn ein erhebliches Interesse <strong>de</strong>s Auftraggebers dies erfor<strong>de</strong>rt, sind Einzelfristen für in sich<br />
abgeschlossene Teile <strong>de</strong>r Leistung zu bestimmen.<br />
Ist für die Einhaltung von Ausführungsfristen für Bauleistungen die Übergabe von Zeichnungen o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>ren Unterlagen wichtig, sind hierfür ebenfalls Termine o<strong>de</strong>r Fristen festzulegen.<br />
(8) Zu "§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers":<br />
Als Deckungssummen sind in <strong>de</strong>r Regel vorzusehen:<br />
für Personenschä<strong>de</strong>n<br />
für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />
(Vermögens- und Sachschä<strong>de</strong>n)<br />
1.500.000 EUR<br />
1.500.000 EUR<br />
Der Auftragnehmer hat einen ausreichen<strong>de</strong>n Versicherungsschutz, in <strong>de</strong>r Regel durch eine<br />
Berufshaftpflichtversicherung, nachzuweisen, <strong>de</strong>r eine Inanspruchnahme <strong>de</strong>r genannten<br />
Deckungssummen ermöglicht. Es ist <strong>de</strong>r Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung <strong>de</strong>r<br />
Ersatzleistung min<strong>de</strong>stens das Zweifache <strong>de</strong>r Versicherungssumme beträgt; d. h. die Versicherung<br />
muss bestätigen, dass für <strong>de</strong>n Fall, dass bei <strong>de</strong>m Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem<br />
Jahr eintreten (z. B. aus an<strong>de</strong>ren Verträgen mit an<strong>de</strong>ren Auftraggebern), die Obergrenze für die<br />
Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>r Versicherung bei min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>m Zweifachen <strong>de</strong>r obenstehen<strong>de</strong>n<br />
Versicherungssummen liegt. Für Einzelobjekte mit beson<strong>de</strong>rs hohem Risiko sind die o. g.<br />
Deckungssummen ggf. zu erhöhen. Bei kleinen Aufträgen bzw. bei Aufträgen mit einem geringerem<br />
Haftpflichtrisiko sind niedrigere Versicherungssummen zu vereinbaren. Bei Aufträgen, bei <strong>de</strong>nen die<br />
Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass durch die zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen Personenschä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
sonstige Schä<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung auftreten können, ist auf die Vereinbarung<br />
einer Haftpflichtversicherung zu verzichten.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes sind mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />
(9) Zu "§ 7 Vergütung":<br />
In Absatz 1 ist anzukreuzen, ob das Honorar als Berechnungshonorar (mit einem Festbetrag o<strong>de</strong>r mit<br />
einem vorläufigen Betrag; Vordrucke VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 o<strong>de</strong>r VII.114.3) o<strong>de</strong>r als<br />
frei vereinbartes Honorar festgelegt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Wird im Ausnahmefall ein Zeithonorar vereinbart, so ist die zutreffen<strong>de</strong> Alternative anzukreuzen.<br />
In Absatz 2 ist vom Auftraggeber die gewünschte Anzahl <strong>de</strong>r Mehrfertigungen vorzugeben. In die<br />
Leerzeilen können ggf. weitere Positionen eingetragen wer<strong>de</strong>n. Die Vergütung ist vom Auftragnehmer<br />
anzubieten.<br />
In Absatz 3 ist anzukreuzen, ob und wie die Nebenkosten abgegolten wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
In Absatz 4 ist die Gesamtvergütung (brutto) anzugeben, sofern nicht Zeithonorare auf Nachweis<br />
vergütet wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
(10) Zu "§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen":<br />
An dieser Stelle können für <strong>de</strong>n Einzelfall erfor<strong>de</strong>rliche ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
In Betracht kommen z. B.:<br />
− Ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Zahlungen, Teilschlusszahlungen; vgl. § 8 (2) AVB.<br />
− Vereinbarung einer Vertragsstrafe. Diese ist möglichst zu vermei<strong>de</strong>n und nur dann vorzusehen,<br />
wenn die Überschreitung von Terminen bzw. Fristen <strong>de</strong>m Auftraggeber erhebliche Nachteile<br />
verursachen kann. Sie ist für je<strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Überschreitung in angemessener Höhe festzusetzen (z.<br />
B. 0,1 v. H. <strong>de</strong>s Honorars); sie ist auf insgesamt 5 v. H. <strong>de</strong>r Gesamtvergütung zu begrenzen. Ferner<br />
ist ein<strong>de</strong>utig festzulegen, auf welche Teile <strong>de</strong>r Leistung sich die Vertragsstrafe beziehen soll.<br />
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VII.100.1<br />
(11) Zu "Rechtsverbindliche Unterschriften":<br />
Der Vertrag ist vom Auftraggeber erst zu unterschreiben, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Auftragnehmer ihn<br />
unterschrieben hat. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine von allen Bietern unterschriebene Erklärung<br />
vorliegen, in <strong>de</strong>r auch die gesamtschuldnerische Haftung zu erklären ist.<br />
(12) Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Vordrucken VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 und VII.114.3.<br />
Die Vordrucke VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 und VII.114.3 sind wie folgt zu verwen<strong>de</strong>n:<br />
− Wenn in einem Vertrag Leistungen aus mehreren Fachbereichen zusammengefasst wer<strong>de</strong>n,<br />
verschie<strong>de</strong>ne Objekte geplant wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wenn sich die Honorarermittlung abschnittsweise bzw.<br />
für verschie<strong>de</strong>ne Lose eines Vertrages nicht in einem Vordruck übersichtlich und zweifelsfrei<br />
durchführen lässt, so ist für je<strong>de</strong>s Teilhonorar ein geson<strong>de</strong>rter Vordruck "Honorarermittlung"<br />
(Vordrucke VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 und VII.114.3) zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
− Die Angaben zu <strong>de</strong>n Zuschlägen zum Honorar in Nr. 4.1 <strong>de</strong>s Vordruckes VII.100.2 müssen in<br />
je<strong>de</strong>m Fall sachgerecht und vollständig ausgefüllt wer<strong>de</strong>n, da bei einer fehlen<strong>de</strong>n Eintragung ab<br />
Honorarzone II ein Zuschlag in Höhe von 20 v.H. als vereinbart gelten kann (§§ 35, 42,46 und 49<br />
HOAI).<br />
(13) Erläuterungen zu <strong>de</strong>n sonstigen Vordrucken<br />
Für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten, <strong>de</strong>r Flächen, <strong>de</strong>r Verrechnungseinheiten und <strong>de</strong>r<br />
Honorarzone stehen entsprechen<strong>de</strong> Vordrucke in Teil VII zur Verfügung. Der Auftraggeber gibt diese<br />
Berechnungsgrundlagen für das Honorar in <strong>de</strong>r Regel im Entwurf <strong>de</strong>s Vertrages vor.<br />
Hinweise zur sachgerechten Verwendung dieser Vordrucke sind ggf. auf <strong>de</strong>ren Rückseite aufgeführt.<br />
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VII.100.2<br />
HONORARERMITTLUNG<br />
FÜR BERECHNUNGSHONORARE<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Leistung:<br />
.............................................<br />
1. Anrechenbare Kosten<br />
Für pauschaliertes Berechnungshonorar<br />
Das Honorar wird endgültig mit einem Festhonorar nach Kostenberechnung ermittelt<br />
Die anrechenbaren Kosten betragen nach Formblatt _____ gemäß<br />
Anlage-Nr . _____ (netto) _____ EUR<br />
EUR<br />
Für vorläufiges Berechnungshonorar<br />
Das Honorar wird vorläufig nach Kostenschätzung ermittelt<br />
Die anrechenbaren Kosten betragen nach Formblatt _____ gemäß<br />
Anlage-Nr . _____ (netto) _____ EUR<br />
2. Honorarsatz<br />
Das Objekt wird zugeordnet <strong>de</strong>r Honorarzone _____<br />
Es gilt <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel zu § _____ HOAI<br />
zuzüglich _____ v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz wegen _______________________________<br />
abzüglich _____ v.H. <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stsatzes (§ 7 Abs. 3 HOAI) wegen _________________________<br />
Der volle Honorarsatz (100 v.H. <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s) beträgt somit<br />
3. Honorar für Leistungen nach <strong>de</strong>m Leistungsbild _________________________<br />
Die Leistungen nach § 3 Abs. 1 sind bewertet mit _____ v.H. <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s _______________<br />
Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Leistungen in Höhe<br />
von<br />
4. Zuschläge zum Honorar bei Leistungen im Bestand, Wie<strong>de</strong>rholungen<br />
4.1 Zum Honorar für Leistungen nach Nr. 3 wer<strong>de</strong>n bei Leistungen im Bestand Zuschläge vereinbart:<br />
_____ v.H. (§ 42 (2) HOAI); _____ v.H. (§ 46 HOAI); _____ v.H. (§ 49 (3) HOAI);<br />
_____ v.H. (§ 53 (3) HOAI);<br />
Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe<br />
von<br />
4.2 Zum Honorar für Leistungen nach Nr. 3 wer<strong>de</strong>n für Wie<strong>de</strong>rholungen vereinbart:<br />
_____ v.H. (§ 11 Abs. 2 HOAI)<br />
Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe<br />
von<br />
5. Honorar für Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
Für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen nach § 3 Abs. 1 ergibt sich ein Pauschalhonorar in Höhe<br />
Die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen nach § 3 Abs. 1 - soweit kein Pauschalhonorar - sind bewertet<br />
von<br />
mit _____ v.H. <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s.<br />
Hiernach ergibt sich ein Honorar für Beson<strong>de</strong>re Leistungen in Höhe<br />
von<br />
6. Gesamthonorar<br />
Honorar nach Nr. 3 bis 5 (ohne Umsatzsteuer)<br />
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VII.100.3<br />
Allgemeine Hinweise zur Honorarermittlung (gilt für alle Verträge)<br />
1. Berechnungshonorare nach HOAI<br />
(1) Berechnungshonorare sind nur für die in „Leistungsbil<strong>de</strong>rn“ erfassten Leistungen <strong>de</strong>r HOAI<br />
vorgesehen, soweit die Honorartafelwerte nicht unter- bzw. überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Berechnungshonorar richtet sich nach:<br />
– <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>s Objekts (ohne Umsatzsteuer) bzw. <strong>de</strong>r Fläche o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Verrechnungseinheiten,<br />
– <strong>de</strong>r Honorarzone, <strong>de</strong>r das Objekt zuzuordnen ist,<br />
– <strong>de</strong>m Leistungsumfang und<br />
– <strong>de</strong>r einschlägigen Honorartafel.<br />
(2) Die HOAI sieht für die Berechnung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten unterschiedliche<br />
Kostenermittlungsarten (Baukostenvereinbarung, Kostenschätzung, Kostenberechnung) vor, die sich<br />
im Wesentlichen durch <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m jeweiligen Planungsstand entsprechen<strong>de</strong>n Genauigkeitsgrad<br />
unterschei<strong>de</strong>n.<br />
Gemäß § 17 AVB-ING (VII.100.4) wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Kostenbegriffe unterschie<strong>de</strong>n:<br />
Baukostenvereinbarung = grob überschlägige Ermittlung <strong>de</strong>r Gesamtkosten anhand<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Erfahrungswerte o<strong>de</strong>r typisieren<strong>de</strong>r Kennwerte<br />
Kostenschätzung = überschlägige Ermittlung <strong>de</strong>r Gesamtkosten auf Grund von<br />
Erfahrungswerten<br />
Kostenberechnung = Ermittlung <strong>de</strong>r angenäherten Gesamtkosten auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Entwurfsplanung auf Grund <strong>de</strong>r im Einzelnen ermittelten Mengen<br />
und <strong>de</strong>r zugehörigen Einzelkosten (i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r<br />
Leistungsphase 3)<br />
(3) Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten und zur Beauftragung und zur Abrechnung<br />
Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 und 2 sind die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
einer vorläufigen Kostenschätzung zu ermitteln. Die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten zur<br />
Abrechnung erfolgt:<br />
- bei ausschließlicher Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 und 2 auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
(endgültigen) Kostenschätzung (in <strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 2),<br />
- bei gleichzeitiger Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 3 und ggf. weiterer auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Kostenberechnung (in <strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3)<br />
Alternativ lässt § 6 Abs. (2) HOAI zu, dass die Vertragspartner schriftlich vereinbaren, dass das<br />
Honorar auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten einer Baukostenvereinbarung vereinbart und<br />
abgerechnet wird. Dieses ist <strong>de</strong>rzeit nur als Pilotprojekt nach vorheriger Zustimmung <strong>de</strong>r Obersten<br />
Baubehör<strong>de</strong> möglich.<br />
Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 3 und ggf. weiterer sind die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r (endgültigen) Kostenschätzung (i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 2) zu ermitteln. Die<br />
Abrechnung erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung (i.d.R.<br />
Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3).<br />
Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 4 und ggf. weiterer sind die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Kostenberechnung (i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3) zu ermitteln. Die<br />
Abrechnung erfolgt ebenfalls auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
(i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3).<br />
(4) Alle Kosten sind auf <strong>de</strong>r Grundlage von aktuellen Netto-Baupreisen zu ermitteln, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung<br />
– <strong>de</strong>r Umsatzsteuer,<br />
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VII.100.3<br />
– künftiger Preisän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r<br />
– eines Zuschlages für „Unvorhergesehenes“.<br />
(5) Liegen die anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>s Objekts bzw. die Fläche o<strong>de</strong>r die Verrechnungseinheiten<br />
außerhalb <strong>de</strong>r jeweiligen Honorartafel, so ist bei einer Überschreitung das Honorar frei zu vereinbaren<br />
(siehe frei vereinbarte Honorare).<br />
Bei einer Unterschreitung <strong>de</strong>r jeweiligen Honorartafel-Eingangswerte ist das Honorar jeweils als<br />
Pauschalhonorar o<strong>de</strong>r Zeithonorar zu vereinbaren. In diesem Fall dürfen die für die niedrigsten<br />
anrechenbaren Kosten bzw. kleinste Fläche o<strong>de</strong>r niedrigsten Verrechnungseinheiten festgesetzten<br />
Höchstsätze <strong>de</strong>r vereinbarten Honorarzone nicht überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Die zutreffen<strong>de</strong> Honorarzone ist nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r HOAI zu ermitteln.<br />
(7) Leistungen umfassen die Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im<br />
Allgemeinen erfor<strong>de</strong>rlich sind (§ 3 Abs. 2 HOAI).<br />
Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Leistungen o<strong>de</strong>r nur Teile von Leistungen<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n, steht <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht <strong>de</strong>r volle Vomhun<strong>de</strong>rtsatz <strong>de</strong>s Honorars dieser<br />
Leistungsphase, son<strong>de</strong>rn nur ein entsprechend geringeres Honorar zu.<br />
(8) Beson<strong>de</strong>re Leistungen können zu <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Leistungen hinzu- o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>ren Stelle treten, wenn<br />
beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen an die Ausführung <strong>de</strong>s Auftrags gestellt wer<strong>de</strong>n, die über die allgemeinen<br />
Leistungen hinausgehen o<strong>de</strong>r diese än<strong>de</strong>rn.<br />
Ob und inwieweit Leistungen als Beson<strong>de</strong>re Leistungen im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Abs. 3 bzw. <strong>de</strong>r Anlage 2<br />
zur HOAI honoriert wer<strong>de</strong>n müssen, entschei<strong>de</strong>t nicht das jeweilige Leistungsbild <strong>de</strong>r HOAI, son<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>r vertraglich vereinbarte Leistungsumfang.<br />
Mit <strong>de</strong>r preisrechtlichen Unterscheidung zwischen Leistungen und Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird nur<br />
geregelt, welche Leistungen im Regelfall mit <strong>de</strong>m Grundhonorar (Vergütung <strong>de</strong>r Leistungen)<br />
abgegolten sind und für welche Leistungen bei Vorliegen <strong>de</strong>r vertraglichen Voraussetzungen und <strong>de</strong>r<br />
preisrechtlichen Bestimmungen <strong>de</strong>r HOAI ein zusätzliches Honorar berechnet wer<strong>de</strong>n darf (Prüfung<br />
eines Honoraranspruches nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s § 8 HOAI unter Berücksichtigung von § 3<br />
HOAI).<br />
Für Beson<strong>de</strong>re Leistungen, die zu Leistungen hinzutreten, kann ein zusätzliches Honorar nach § 3<br />
Abs. 3 <strong>de</strong>r HOAI frei vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
– diese Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand verursachen und<br />
– das zusätzliche Honorar schriftlich vereinbart wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Ggf. ist das Honorar dann in angemessenem Verhältnis zum Honorar für die nach Art und Umfang<br />
vergleichbare Leistung aus <strong>de</strong>n Leistungsbil<strong>de</strong>rn zu vereinbaren<br />
– als Vomhun<strong>de</strong>rtsatz <strong>de</strong>r jeweiligen Honorartafel o<strong>de</strong>r<br />
– als Pauschalbetrag.<br />
Soweit für Beson<strong>de</strong>re Leistungen ein zusätzliches Honorar zu vereinbaren ist, sollte dies in <strong>de</strong>r Regel<br />
bei Vertragsabschluss erfolgen. Wer<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Vertragsabwicklung neue Leistungen gefor<strong>de</strong>rt,<br />
so ist erst <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r bisherigen Vertragsleistung zu prüfen und dann zu entschei<strong>de</strong>n, ob die neu<br />
zu vereinbaren<strong>de</strong> Vertragsleistung eine zusätzliche Vergütung auslöst.<br />
(9) Die Honorartafeln enthalten jeweils Min<strong>de</strong>st- und Höchstsätze für die Einzelnen Honorarzonen.<br />
In <strong>de</strong>r Regel sind die Min<strong>de</strong>stsätze <strong>de</strong>r HOAI die Basis für ein angemessenes Honorar. Ein höherer<br />
als <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz darf nur vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, die<br />
<strong>de</strong>n Bearbeitungsaufwand wesentlich erhöhen, und die nicht bereits bei <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>s Objekts<br />
in die Honorarzone berücksichtigt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
(10) Nebenkosten (§ 14 HOAI) wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>m Honorar geson<strong>de</strong>rt erstattet, wenn dies nicht bei<br />
Auftragserteilung schriftlich ganz o<strong>de</strong>r teilweise ausgeschlossen wird. Die Vereinbarung einer<br />
Pauschale (als Festbetrag o<strong>de</strong>r als Vomhun<strong>de</strong>rtsatz <strong>de</strong>s Honorars) ist anzustreben.<br />
(11) Ist es in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen erfor<strong>de</strong>rlich, Reisen (Fahrtkosten und Fahrtzeit) geson<strong>de</strong>rt<br />
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VII.100.3<br />
zu vergüten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren. Dabei ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />
− die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen setzt <strong>de</strong>r Auftraggeber im Benehmen mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
fest.<br />
− Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgeld) für Reisen, die über <strong>de</strong>n Umkreis von 15 km vom<br />
Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers hinausgehen, dürfen nicht höher berechnet wer<strong>de</strong>n, als es das<br />
Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz (BRKG) in <strong>de</strong>r bei Vertragsabschluss gültigen Fassung vorsieht.<br />
(12) Wer<strong>de</strong>n in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen Nebenkosten auf Einzelnachweis erstattet, ist bezüglich<br />
<strong>de</strong>r umsatzsteuerlichen Behandlung folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />
a) Dem Auftragnehmer sollen die Nebenkosten nur in <strong>de</strong>r Höhe erstattet wer<strong>de</strong>n, wie sie bei ihm<br />
tatsächlich anfallen. Die geschätzten Beträge sind <strong>de</strong>shalb zunächst um die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Beträge für die Umsatzsteuer zu kürzen, die <strong>de</strong>m Auftragnehmer von Dritten in Rechnung gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n und die nach § 15 UStG und § 35 ff. UStDV als Vorsteuer abziehbar sind.<br />
b) Mit Wirkung ab 01.01.2007 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r allgemeine Umsatzsteuersatz auf 19 v. H. erhöht. Somit<br />
beträgt ab diesem Zeitpunkt <strong>de</strong>r Faktor zur Ermittlung <strong>de</strong>r abziehbaren Vorsteuer bei<br />
– Vervielfältigungskosten: 15,97 v. H. *)<br />
Die abziehbare Vorsteuer ist mittels <strong>de</strong>s Faktors wie folgt zu ermitteln:<br />
Bruttobetrag x Faktor = Vorsteuer<br />
Beispiel: 150,00 EUR Vervielfältigungskosten<br />
150,00 EUR x 15,97 v. H. = 23,96 EUR Vorsteuer<br />
c) Die zu erstatten<strong>de</strong>n Nebenkosten wer<strong>de</strong>n umsatzsteuerrechtlich wie die Hauptleistung<br />
behan<strong>de</strong>lt, also wie die eigentliche Leistung <strong>de</strong>s Auftragnehmers. Die Nebenkosten, gekürzt um<br />
die abziehbaren Vorsteuerbeträge, sind <strong>de</strong>shalb mit <strong>de</strong>r Hauptleistung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer zu<br />
unterwerfen.<br />
Beispiel:<br />
EUR<br />
Hauptleistung 2.000,00<br />
+ Nebenkosten (150,00 - 23,96 EUR) 126,04<br />
2.126,04<br />
USt 19 v. H. 403,95<br />
Bruttobetrag 2.529,99<br />
*)<br />
Faktor 15,97 v. H. bei 19 % Umsatzsteuer ergibt sich aus : 100 - (100 : 1,19) = 15,96639 = 15,97<br />
2. Frei vereinbarte Honorare<br />
Für Leistungen, die nicht im verbindlichen Teil <strong>de</strong>r HOAI erfasst sind o<strong>de</strong>r für die die HOAI eine freie<br />
Honorarvereinbarung vorsieht, ist das Honorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage bei<br />
mehreren Bewerbern (min<strong>de</strong>stens drei) frei zu vereinbaren.<br />
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VII.100.3<br />
Zeithonorare sollen nur in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Als Grundlage können hierzu <strong>de</strong>r vorausgeschätzte Zeitbedarf und die Stun<strong>de</strong>nsätze gemäß § 7 <strong>de</strong>s<br />
Vertrags herangezogen wer<strong>de</strong>n. Als Orientierungswerte für diese Stun<strong>de</strong>nsätze sollen herangezogen<br />
wer<strong>de</strong>n (€/h):<br />
1) für <strong>de</strong>n Auftragnehmer 42 – 90<br />
2) für Mitarbeiter, die technische o<strong>de</strong>r<br />
wirtschaftliche Aufgaben erfüllen,<br />
soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen 40 – 65<br />
3) für technische Zeichner und sonstige<br />
Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation,<br />
die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche<br />
Aufgaben erfüllen 34 - 47<br />
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Anlage<br />
Auftragsnummer<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen zu <strong>de</strong>n Verträgen für freiberuflich Tätige<br />
- AVB -<br />
Bereich Straßen- und Brückenbau<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Allgemeine Pflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 2 Verpflichtung<br />
§ 3 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten<br />
§ 4 Vertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
§ 5 Auskunftspflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 6 Herausgabeanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
§ 7 Urheberrecht<br />
§ 8 Zahlungen<br />
§ 9 Kündigung<br />
§ 10 Verjährung von Mängelansprüchen<br />
§ 11 Haftung<br />
§ 12 Haftpflichtversicherung<br />
§ 13 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />
§ 14 Arbeitsgemeinschaft<br />
§ 15 Schriftform<br />
§ 16 Umsatzsteuer<br />
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VII.100.4<br />
§ 1<br />
Allgemeine Pflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik, <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftlichkeit und <strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, über die er sich stets auf <strong>de</strong>m<br />
Laufen<strong>de</strong>n zu halten hat, gewissenhaft auszuüben.<br />
Bei Leistungen <strong>de</strong>r Prüfingenieure sind zusätzlich die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r öffentlichen Sicherheit und<br />
Ordnung zu gewährleisten.<br />
(2) Als Sachwalter seines Auftraggebers darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Unternehmer- o<strong>de</strong>r<br />
Lieferanteninteressen vertreten. Der Auftragnehmer darf im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n in § 1 <strong>de</strong>s<br />
Vertrages bezeichneten Leistungen keine Leistungen für Dritte bzw. an<strong>de</strong>re Auftraggeber im<br />
Zusammenhang mit dieser Maßnahme erbringen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Auftraggeber stimmt ausdrücklich<br />
schriftlich zu. Etwaige For<strong>de</strong>rungen von Dritten, insbeson<strong>de</strong>re von Trägern öffentlicher Belange, hat<br />
<strong>de</strong>r Auftragnehmer unverzüglich <strong>de</strong>m Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.<br />
(3) Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen die schriftlichen Anordnungen und Anregungen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers zu Grun<strong>de</strong> zu legen und etwaige Be<strong>de</strong>nken hiergegen <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
Die Erfolgshaftung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit seines Werkes<br />
wird durch die Entgegennahme o<strong>de</strong>r Anerkennung <strong>de</strong>s Auftraggebers nicht eingeschränkt.<br />
(4) Nicht vereinbarte Leistungen, die <strong>de</strong>r Auftraggeber zur Herstellung <strong>de</strong>r baulichen Anlage for<strong>de</strong>rt,<br />
hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer mit zu übernehmen; die Vergütung hierfür hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer vor<br />
Leistungsbeginn mit <strong>de</strong>m Auftraggeber zu vereinbaren. Das Gleiche gilt für Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Leistung; in solchen Fällen richtet sich das Honorar nach <strong>de</strong>n Ermittlungsgrundlagen <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Leistung. Notwendige Überarbeitungen <strong>de</strong>r Unterlagen bei unverän<strong>de</strong>rter<br />
Aufgabenstellung und bei nur unwesentlich verän<strong>de</strong>rten For<strong>de</strong>rungen begrün<strong>de</strong>n keinen Anspruch auf<br />
zusätzliche Vergütung.<br />
(5) Wird erkennbar, dass ein vorgegebener Kostenrahmen nicht ausreicht, so hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
<strong>de</strong>n Auftraggeber über die voraussichtlichen Mehrkosten unverzüglich zu unterrichten und mögliche<br />
Einsparungen aufzuzeigen.<br />
(6) Der Auftragnehmer darf ihm übertragene Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers weiter vergeben.<br />
(7) Alle Erklärungen und Verhandlungen sowie die Darstellung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
Leistungserbringung einschl. aller Zwischenschritte erfolgen in <strong>de</strong>utscher Sprache.<br />
(8) Bei Prüfingenieurleistungen darf sich <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>r Mithilfe von befähigten und<br />
zuverlässigen Mitarbeitern nur in einem solchen Umfang bedienen, wie er ihre Tätigkeit voll<br />
überwachen kann, Der Prüfingenieur kann sich nur im Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Straßenbaubehör<strong>de</strong><br />
durch einen an<strong>de</strong>ren Prüfingenieur vertreten lassen.<br />
Sind zu ordnungsgemäßen Prüfung <strong>de</strong>r eingereichten Unterlagen Spezialkenntnisse erfor<strong>de</strong>rlich, die<br />
<strong>de</strong>r Prüfingenieur nicht besitzt bzw. die nicht zu seiner Fachrichtung gehören, so hat <strong>de</strong>r Prüfingenieur<br />
<strong>de</strong>n Auftraggeber hierauf hinzuweisen und die Hinzuziehung eines Prüfingenieurs mit speziellen<br />
Kenntnissen bzw. <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Fachrichtung zu beantragen.<br />
©VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 2
VII.100.4<br />
§ 2<br />
Verpflichtung<br />
Der Auftragnehmerverpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme <strong>de</strong>r<br />
Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2. <strong>März</strong> 1974 (BGBl. I S.<br />
547) geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr.<br />
4 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuches (StGB) in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsschlusses gelten<strong>de</strong>n Fassung über<br />
die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom<br />
Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abzugeben.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Autraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor <strong>de</strong>r<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />
§ 3<br />
Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten<br />
(1) Dem Auftragnehmer gegenüber ist nur die vertragsschließen<strong>de</strong> Stelle (Bauamt) weisungsbefugt,<br />
sofern im Einzelfall nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />
(2) Der Auftraggeber unterrichtet <strong>de</strong>n Auftragnehmer rechtzeitig über die Leistungen, die an<strong>de</strong>re<br />
fachlich Beteiligte zu erbringen haben, und über die mit diesen vereinbarten Termine/Fristen.<br />
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben und<br />
Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen vor ihrer endgültigen Ausarbeitung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
und <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten abzustimmen. Wenn während <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>m Auftragnehmer und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten auftreten,<br />
hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer unverzüglich schriftlich die Entscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers herbeizuführen.<br />
§ 4<br />
Vertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
(1) Der Auftragnehmer ist zur Wahrung <strong>de</strong>r Rechte und Interessen <strong>de</strong>s Auftraggebers im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet. Er hat <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich über<br />
Umstän<strong>de</strong> zu unterrichten, aus <strong>de</strong>nen sich Ansprüche gegen mit <strong>de</strong>r Bauausführung beauftragte<br />
Unternehmen ergeben können. Die Geltendmachung <strong>de</strong>rartiger Ansprüche obliegt <strong>de</strong>m Auftraggeber.<br />
(2) Den Auftraggeber bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Erklärungen, insbeson<strong>de</strong>re solche mit finanziellen Verpflichtungen,<br />
darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht abgeben. Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Abschluss, die Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung<br />
von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise.<br />
(3) Der Auftragnehmer darf unbescha<strong>de</strong>t § 3 Abs. 3 Dritten ohne Einwilligung <strong>de</strong>s Auftraggebers keine<br />
Unterlagen aushändigen und keine Auskunft geben, die sich auf die Baumaßnahme beziehen.<br />
§ 5<br />
Auskunftspflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>m Auftraggeber auf Anfor<strong>de</strong>rung über seine Leistungen unverzüglich und<br />
ohne beson<strong>de</strong>re Vergütung Auskunft zu erteilen, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für die<br />
Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist.<br />
©VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 3
VII.100.4<br />
§ 6<br />
Herausgabeanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages angefertigten Unterlagen, wie z. B. Pläne o<strong>de</strong>r<br />
Zeichnungen als Transparentpausen, digitale Daten, sind an <strong>de</strong>n Auftraggeber ohne beson<strong>de</strong>re<br />
Vergütung herauszugeben; sie wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ssen Eigentum. Die <strong>de</strong>m Auftragnehmer überlassenen<br />
Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber spätestens nach Erfüllung <strong>de</strong>s Auftrages zurückzugeben.<br />
Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.<br />
§ 7<br />
Urheberrecht<br />
(1) Der Auftraggeber darf die Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers nutzen und än<strong>de</strong>rn; dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der<br />
Auftraggeber wird <strong>de</strong>n Auftragnehmer vor wesentlichen Än<strong>de</strong>rungen eines nach <strong>de</strong>m Urheberrecht<br />
geschützten Werkes anhören; <strong>de</strong>r Auftraggeber wird sein Nutzungsinteresse mit <strong>de</strong>m<br />
Bestandsinteresse <strong>de</strong>s Urheberrechtsberechtigten abwägen und eine möglichst geringe<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Werkes <strong>de</strong>r Baukunst anstreben.<br />
(2) Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />
Der Auftragnehmer bedarf zur Veröffentlichung <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers.<br />
§ 8<br />
Zahlungen<br />
(1) Auf Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftragnehmers wer<strong>de</strong>n Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v. H. <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt.<br />
(2) Eine Teilschlusszahlung einschließlich Umsatzsteuer wird für in sich abgeschlossene,<br />
vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen gewährt, wenn dies im Vertrag vereinbart ist, die für die<br />
Berechnung <strong>de</strong>s Honorars maßgeben<strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten feststehen und <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
eine prüfbare Rechnung eingereicht hat.<br />
Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung <strong>de</strong>r vom<br />
Auftragnehmer vorgelegten prüfbaren Honorarschlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 2<br />
Monaten nach Zugang. Eine prüffähige Rechnung im Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 1 HOAI muss diejenigen<br />
Angaben enthalten, die nach <strong>de</strong>m geschlossenen Vertrag und <strong>de</strong>r HOAI objektiv unverzichtbar sind,<br />
um die sachliche und rechnerische Überprüfung <strong>de</strong>s Honorars zu ermöglichen. Wer<strong>de</strong>n<br />
Einwendungen gegen die Prüfbarkeit unter Angabe <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> hierfür nicht spätestens innerhalb von<br />
2 Monaten nach Zugang <strong>de</strong>r Schlussrechnung erhoben, so kann <strong>de</strong>r Auftraggeber sich nicht mehr auf<br />
fehlen<strong>de</strong> Prüfbarkeit berufen. Die Prüfung <strong>de</strong>r Schlussrechnung ist nach Möglichkeit zu<br />
beschleunigen. In <strong>de</strong>m Fall, dass die Rechnung nur in Teilen prüffähig ist, kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer die<br />
Zahlung eines Guthabens verlangen, das unter Berücksichtigung eventueller Voraus- und<br />
Abschlagszahlungen bereits feststeht. Alle Rechnungen (einschließlich Nachweise für Nebenkosten)<br />
sind im Original mit zwei Durchschriften einzureichen.<br />
(3) Wird nach Annahme <strong>de</strong>r Schlusszahlung (Teilschlusszahlung) festgestellt, dass die Vergütung<br />
abweichend vom Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund unzutreffen<strong>de</strong>r anrechenbarer Kosten ermittelt wur<strong>de</strong>, so ist<br />
die Abrechnung zu berichtigen. Das Gleiche gilt bei Rechen- o<strong>de</strong>r Übertragungsfehlern. Auftraggeber<br />
und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich danach ergeben<strong>de</strong>n Beträge zu erstatten. Sie können<br />
sich nicht auf einen etwaigen Wegfall <strong>de</strong>r Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.<br />
©VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 4
VII.100.4<br />
(4) Im Falle einer Überzahlung hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er<br />
innerhalb von 14 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach Zugang <strong>de</strong>s Rückfor<strong>de</strong>rungsschreibens nicht, befin<strong>de</strong>t er sich<br />
mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über <strong>de</strong>m<br />
Basiszinssatz <strong>de</strong>s § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall <strong>de</strong>r Bereicherung kann sich <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer nicht berufen.<br />
(5) Die Verjährung <strong>de</strong>r Honorarfor<strong>de</strong>rung beginnt grundsätzlich mit <strong>de</strong>ren Fälligkeit. Die Verjährung<br />
einer auf eine nicht prüffähige Honorarschlussrechnung gestützten For<strong>de</strong>rung beginnt spätestens,<br />
wenn die Frist von 2 Monaten abgelaufen ist, ohne dass <strong>de</strong>r Auftraggeber substantiierte<br />
Einwendungen gegen die Prüffähigkeit vorgebracht hat. Ist die Rechnung nur teilweise prüffähig,<br />
beginnt die Verjährung <strong>de</strong>r Honorarschlussrechnung grundsätzlich erst mit <strong>de</strong>r Erteilung einer<br />
insgesamt prüffähigen Schlussrechnung.<br />
§ 9<br />
Kündigung<br />
(1) Wird aus einem Grund gekündigt, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Auftraggeber zu vertreten hat, erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
für die ihm übertragenen Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Abzug <strong>de</strong>r nachgewiesenen<br />
ersparten Aufwendungen. Diese wer<strong>de</strong>n ohne Nachweis auf 60 % für die noch nicht erbrachten<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Bauüberwachung bzw. Objektüberwachung <strong>de</strong>r Bauoberleitung, sowie <strong>de</strong>r<br />
Vermessung festgelegt; für alle übrigen Leistungen wer<strong>de</strong>n die ersparten Aufwendungen auf 40 %<br />
festgelegt, es sei <strong>de</strong>nn, geringere o<strong>de</strong>r höhere ersparte Aufwendungen wer<strong>de</strong>n nachgewiesen.<br />
(2) Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin<br />
vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten<br />
und die für diese nachweisbar entstan<strong>de</strong>nen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Der<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers bleibt unberührt.<br />
(3) Bei einer vorzeitigen Beendigung <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses bleiben insbeson<strong>de</strong>re die Ansprüche<br />
<strong>de</strong>r Vertragsparteien aus <strong>de</strong>n §§ 5 bis 7 unberührt.<br />
§ 10<br />
Verjährung von Mängelansprüchen<br />
(1) Die Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in fünf Jahren.<br />
(2) Die Verjährungsfrist beginnt mit <strong>de</strong>r schriftlichen Erklärung <strong>de</strong>s Auftraggebers, dass die Leistung<br />
vertragsgemäß erbracht ist.<br />
§ 11<br />
Haftung<br />
(1) Haftet <strong>de</strong>r Auftragnehmer wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die allgemein anerkannten<br />
Regeln <strong>de</strong>r Technik o<strong>de</strong>r sonstiger schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten, so hat er <strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r baulichen Anlage und die vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig verursachten an<strong>de</strong>ren<br />
Schä<strong>de</strong>n in voller Höhe zu ersetzen. Im Übrigen haftet er für je<strong>de</strong> Pflichtverletzung bis zur Höhe <strong>de</strong>r<br />
tatsächlich abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, min<strong>de</strong>stens bis zur Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag<br />
vereinbarten Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung.<br />
(2) Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte haftet im Verhältnis <strong>de</strong>r Vertragsparteien zueinan<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Auftragnehmer allein, wenn er selbst das geschützte Verfahren o<strong>de</strong>r die Verwendung geschützter<br />
Gegenstän<strong>de</strong> angeboten o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber die Verwendung vorgeschrieben und auf das<br />
©VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 5
VII.100.4<br />
Schutzrecht hingewiesen hat.<br />
(3) Soweit eine Vertragspartei von <strong>de</strong>m Dritten für einen Scha<strong>de</strong>n in Anspruch genommen wird, <strong>de</strong>n<br />
die an<strong>de</strong>re Vertragspartei zu tragen hat, kann sie verlangen, dass ihre Vertragspartei sie von <strong>de</strong>r<br />
Verbindlichkeit gegenüber <strong>de</strong>m Dritten befreit. Sie darf <strong>de</strong>n Anspruch <strong>de</strong>s Dritten nicht anerkennen<br />
o<strong>de</strong>r befriedigen, ohne <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Vertragspartei vorher Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu<br />
haben.<br />
§ 12<br />
Haftpflichtversicherung<br />
(1) Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Er hat zu gewährleisten,<br />
dass zur Deckung eines Scha<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz in Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag<br />
genannten Deckungssummen besteht. Es ist <strong>de</strong>r Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung <strong>de</strong>r<br />
Ersatzleistung min<strong>de</strong>stens das Zweifache <strong>de</strong>r Versicherungssumme beträgt. Bei Arbeitsgemeinschaften<br />
muss Versicherungsschutz für je<strong>de</strong>s Mitglied bestehen.<br />
(2) Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis <strong>de</strong>s Fortbestehens<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />
(3) Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit<br />
Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.<br />
§ 13<br />
Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />
(1) Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit diese Leistungen dort<br />
zu erbringen sind, im Übrigen <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r vertragsschließen<strong>de</strong>n Stelle (Bauamt).<br />
(2) Bei Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer zunächst die <strong>de</strong>m Bauamt unmittelbar<br />
vorgesetzte Behör<strong>de</strong> anrufen.<br />
(3) Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 <strong>de</strong>r Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich <strong>de</strong>r<br />
Gerichtsstand für Streitigkeiten nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>r für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
zuständigen Stelle.<br />
(4) Streitfälle berechtigen <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen.<br />
(5) Bei Auslegung <strong>de</strong>s Vertrages ist ausschließlich <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>utscher Sprache abgefasste<br />
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in <strong>de</strong>utscher Sprache. Für die<br />
Regelung <strong>de</strong>r vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern gilt<br />
ausschließlich das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />
§ 14<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
(1) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit <strong>de</strong>r Vertretung beauftragte,<br />
im Vertrag genannte Mitglied die Fe<strong>de</strong>rführung. Es vertritt alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>m<br />
©VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 6
VII.100.4<br />
Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus <strong>de</strong>m<br />
Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber unwirksam.<br />
(2) Für die Erfüllung <strong>de</strong>r vertraglichen Verpflichtungen haftet je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
auch nach <strong>de</strong>ren Auflösung gesamtschuldnerisch.<br />
(3) Die Zahlungen wer<strong>de</strong>n mit befreien<strong>de</strong>r Wirkung für <strong>de</strong>n Auftraggeber ausschließlich an <strong>de</strong>n im<br />
Vertrag genannten Vertreter <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>ssen schriftlicher Weisung<br />
geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft.<br />
§ 15<br />
Schriftform<br />
Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform.<br />
§ 16<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Umsatzsteuer ist gemäß Umsatzsteuergesetz<br />
− in Abschlagsrechnungen mit <strong>de</strong>m zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Entstehens <strong>de</strong>r Steuer,<br />
− in Teilschluss- und Schlussrechungen mit <strong>de</strong>m zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Bewirkens <strong>de</strong>r Leistung<br />
gelten<strong>de</strong>n Steuersatz anzusetzen; bei Überschreiten von Vertragsfristen, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer zu<br />
vertreten hat, gilt <strong>de</strong>r bei Fristablauf maßgeben<strong>de</strong> Steuersatz.<br />
©VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 7
VII.101.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags - verkehrsplanerischen Leistungen<br />
(Hinweis: Die Honorarermittlung für verkehrsplanerische Leistungen ist nicht in <strong>de</strong>r HOAI verbindlich<br />
geregelt und auch in <strong>de</strong>r unverbindlichern Anlage 1 nicht erfasst.)<br />
Für <strong>de</strong>n Ingenieurvertrag ist das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Vorab erbrachte Leistungen<br />
Damit vergleichbare Angebote eingeholt wer<strong>de</strong>n können, ist zunächst eine Leistungsbeschreibung zu<br />
erstellen.<br />
(2) Abgrenzung <strong>de</strong>r Aufgabenteilung<br />
Soweit fachkundige Auftraggeber beim Erbringen <strong>de</strong>r Leistung mitwirken (z. B. beim Durchführen von<br />
Verkehrszählungen), ist die Aufgabenteilung zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern ein<strong>de</strong>utig abzugrenzen.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(3) Honorar<br />
Das Honorar für verkehrsplanerische Leistungen ist grundsätzlich bei Auftragserteilung schriftlich frei<br />
zu vereinbaren.<br />
(4) Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistungen in Einzelleistungen<br />
Das Honorar soll vom Auftragnehmer vorgeschlagen wer<strong>de</strong>n. Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
können die Leistungen in Einzelleistungen aufglie<strong>de</strong>rn und hierfür anteilige Honorare bestimmen. Von<br />
Be<strong>de</strong>utung kann eine solche Festlegung sowohl für Abschlagszahlungen als auch für etwaige<br />
Vertragsän<strong>de</strong>rungen sein.<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010
VII.102a<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag für Leistungen <strong>de</strong>r Entwurfsvermessung<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten (VII.102.3 bzw. VII.102.4)<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone (VII.102.5)<br />
Honorarermittlung (VII.100.2)<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11)<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 1 von 14
VII.102a<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und<br />
Brückenbau, (AVB)<br />
Technische Vertragsbedingungen für Vermessungsleistungen im Straßen- und Brückenbau,<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 2 von 14
VII.102a<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer folgen<strong>de</strong><br />
Leistungen:<br />
1. Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung<br />
1.1 Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit, z.B.<br />
Bauleitplanung, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Schutzgebiete sowie über das geplante<br />
Objekt<br />
Beschaffung von vermessungstechnischen Unterlagen<br />
Ortsbesichtigung<br />
Vermessungstechnische Unterlagen stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber.<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
Bewertung<br />
1.2 Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
2. Leistungsphase 2: Geodätisches Festpunktfeld<br />
2.1 Lagefestpunktfeld<br />
2.1.1 Aufsuchen und Kontrollieren <strong>de</strong>r Anschlusspunkte bzw. Nutzug <strong>de</strong>r GPS-<br />
Referenzstationen im vorhan<strong>de</strong>nen Lagefestpunktfeld<br />
2.1.2 Lagefestpunktfeld erkun<strong>de</strong>n, Netzentwurf anfertigen und Abstimmen mit <strong>de</strong>m AG<br />
Abstän<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Lagefestpunkten in Trassenrichtung höchstens m<br />
Abstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Lagefestpunkte von <strong>de</strong>r Achse<br />
min<strong>de</strong>stens m; höchstens m<br />
Vermarken, Einmessen <strong>de</strong>r Lagefestpunkte, Kontrollieren und Fertigen von<br />
Punktübersichten und Einmessungsskizzen zum Auffin<strong>de</strong>n.<br />
Lagefestpunkte wie folgt vermarken:<br />
Vermarkungsmaterial stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber.<br />
Nach Abstimmung mit Auftraggeber in Karte 1: eintragen.<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
2.1.3 Messen <strong>de</strong>r Lagefestpunkte, ggf. Passpunkte für Photogrammetrie<br />
Meßverfahren so wählen, dass<br />
die Genauigkeitsangaben gemäß RAS-Verm eingehalten wer<strong>de</strong>n<br />
folgen<strong>de</strong> Standardabweichung σ Lage eingehalten wird<br />
Meßprotokolle an Auftraggeber übergeben.<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 3 von 14
VII.102a<br />
2.1.4 Lagefestpunkte im System, Lagestatus , berechnen und die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
zulässigen Abweichungen bzw. Genauigkeitsmaße gemäß Ziffer 2.1.4 nachweisen.<br />
Alle Berechnungen und Ergebnisse aus 2.1.1 und 2.1.5 an AG übergeben<br />
analog<br />
digital in Abstimmung mit AG<br />
2.2 Höhenfestpunktfeld<br />
2.2.1 Aufsuchen und Kontrollieren <strong>de</strong>r Anschlusspunkte im vorhan<strong>de</strong>nen Höhenfestpunktfeld und<br />
ggf. Abweichungen vermerken.<br />
2.2.2 Höhenfestpunktfeld erkun<strong>de</strong>n, Netzentwurf anfertigen und Abstimmen mit <strong>de</strong>m AG<br />
Abstän<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Höhenfestpunkten in Trassenrichtung höchstens m<br />
Abstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Höhenfestpunkte von <strong>de</strong>r Achse min<strong>de</strong>stens m, höchstens m<br />
Vermarken, Einmessen zum Wie<strong>de</strong>rauffin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r neuen Höhenfestpunkte<br />
Fertigen von Punktübersichten und Einmessungsskizzen<br />
Höhenfestpunkte wie folgt vermarken:<br />
Vermarkungsmaterial stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
Koordinatenbestimmung <strong>de</strong>r Höhenfestpunkte zum Auffin<strong>de</strong>n.<br />
Nach Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG in Karte 1: eintragen.<br />
2.2.3 Messen <strong>de</strong>r Höhenfestpunkte mit An- und Abschluss an überprüfte Höhenfestpunkte<br />
Messverfahren so wählen, dass<br />
die Genauigkeitsmaße für die Höhenfestpunkte gemäß RAS-Verm eingehalten wer<strong>de</strong>n<br />
folgen<strong>de</strong>s Genauigkeitsmaß eingehalten wird<br />
Messprotokolle an AG übergeben.<br />
2.2.4 Rechnerische Auswertung <strong>de</strong>r Messungen zur Höhenbestimmung, Dokumentation <strong>de</strong>r<br />
Ergebnisse im System, Höhenstatus<br />
Einhaltung <strong>de</strong>r zulässigen Genauigkeitsmaße gemäß Ziffer 2.2.3 nachweisen.<br />
Alle Berechnungen und Ergebnisse aus 2.2.1 bis 2.2.4 an Auftraggeber übergeben.<br />
analog<br />
digital in Abstimmung mit AG<br />
3. Leistungsphase 3: Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne<br />
(Basisdaten)<br />
3.1 Terrestrische Aufnahme<br />
Aufnahmebereich:<br />
Aufnahme von einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Straßen, Wegen, Bahnlinien, Gewässern bis Einleitstelle,<br />
Leitungen etc.<br />
nach beigefügtem Plan<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 4 von 14
VII.102a<br />
Profile wie folgt:<br />
Abstandsmaße / Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r Profile<br />
Aufnahmeobjekt<br />
konstanter Abstand in<br />
Längsrichtung [m]<br />
(Profilintervall)<br />
seitliche<br />
Aus<strong>de</strong>hnung<br />
links [m]<br />
seitliche<br />
Aus<strong>de</strong>hnung<br />
rechts [m]<br />
durchgehen<strong>de</strong> Strecke<br />
einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Straßen, Wege<br />
Bahnlinien<br />
Gewässer bis Einleitstelle<br />
charakteristische Profile<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.1.1 Flächenhafte Gelän<strong>de</strong>aufnahme (Basisdatenerfassung) einschließlich Aufnahme von<br />
Grenzpunkten zur Einpassung <strong>de</strong>s Katasters gemäß RAS-Verm für folgen<strong>de</strong> Produkte<br />
digital<br />
analog<br />
Grundplan „Folie Grundriss“ im Maßstab 1:<br />
Grundplan „Folie Höhe“ im Maßstab 1:<br />
DGM für die Ableitung von Längs- und Querprofilen sowie Höhenlinien<br />
Anm. für DGM: Bei <strong>de</strong>r flächenhaften Gelän<strong>de</strong>aufnahme sind Dichte und Anordnung <strong>de</strong>r Stützpunkte<br />
so zu wählen, dass die erfor<strong>de</strong>rlichen Längs- und Querprofile sowie Höhenlinien<br />
später mit entsprechen<strong>de</strong>r Genauigkeit aus <strong>de</strong>m DGM ermittelt wer<strong>de</strong>n können.<br />
3.1.2 Linienhafte Aufnahme (Basisdatenerfassung) gem. 3.1<br />
Längsprofile<br />
Querprofile<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.1.3 Messdaten liefern<br />
im Feldbuch / Aufnahmeprotokoll<br />
analog<br />
digital in Abstimmung mit AG:<br />
3.1.4 Gelän<strong>de</strong>aufnahme berechnen<br />
Alle Berechnungen und Ergebnisse an Auftraggeber übergeben<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 5 von 14
VII.102a<br />
analog<br />
digital in Abstimmung mit AG:<br />
3.1.5 Herstellen <strong>de</strong>s Grundplans im Maßstab 1:<br />
„Folie Grundriss“<br />
Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus <strong>de</strong>n<br />
nach Leistungsphase 1 beschafften bzw. bereitgestellten Unterlagen unter Verwendung<br />
<strong>de</strong>r aufgemessenen oberirdischen Versorgungszeichen<br />
Übernahme öffentlich rechtlicher Festsetzungen, z.B. Bauleitplanung, Schutzgebiete<br />
„Folie Höhe“<br />
Höhendarstellung durch<br />
Höhenlinie (Intervall )<br />
Punkthöhen<br />
„Folie Grundriss“ und „Folie Höhe“ sind zusammen in <strong>de</strong>r „Folie Grundriss und Höhe“ als<br />
Basisfolie herzustellen.<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
Herstellen <strong>de</strong>r „Folie Kataster“<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage digitaler Daten, z.B. Automatisierte Liegenschaftskarte<br />
Grenzpunkte im Trassenbereich berechnen, kartieren und Kataster anpassen<br />
rechnerische Einpassung (Digitalisierung, Transformation)<br />
graphische Einpassung nach i<strong>de</strong>ntischen Punkten<br />
als Basisfolie<br />
in <strong>de</strong>r „Folie Grundriss“<br />
in <strong>de</strong>r „Folie Grundriss und Höhe“<br />
Kombination <strong>de</strong>r Folien wie folgt:<br />
Anm.: Die Inhalte <strong>de</strong>r einzelnen Folien, insbeson<strong>de</strong>re die Texte, dürfen sich bei späterer<br />
Kombination <strong>de</strong>r Folien nicht überlagern. Sie sind freizustellen.<br />
Vorablieferung:<br />
eines Grundplanes als Kombination aller Folien auf Papier<br />
aller Folien „Grundriss“ auf Papier<br />
eines Grundplanes digital in Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG<br />
Übergabe <strong>de</strong>s Grundplans:<br />
analog (Zeichenträger: )<br />
digital in Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG hinsichtlich <strong>de</strong>r Datei- und Datenstrukturen,<br />
Layerbelegungen, Kodierungen<br />
3.2 Photogrammetrische Aufnahme<br />
Aufnahmebereich:<br />
Aufnahme von einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Straßen, Wegen, Bahnlinien, Gewässern bis Einleitstelle,<br />
Leitungen etc.<br />
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VII.102a<br />
nach beigefügtem Plan<br />
Profile wie folgt:<br />
Abstandsmaße / Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r Profile<br />
Aufnahmeobjekt<br />
konstanter Abstand in<br />
Längsrichtung [m]<br />
(Profilintervall)<br />
seitliche<br />
Aus<strong>de</strong>hnung<br />
links [m]<br />
seitliche<br />
Aus<strong>de</strong>hnung<br />
rechts [m]<br />
durchgehen<strong>de</strong> Strecke<br />
einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Straßen, Wege<br />
Bahnlinien<br />
Gewässer bis Einleitstelle<br />
charakteristische Profile<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.2.1 Messen <strong>de</strong>r Passpunkte, Signalisierung, Bildflug<br />
Erkun<strong>de</strong>n, Messen und Berechnen <strong>de</strong>r Lage- und Grenzpasspunkte<br />
Bezugssystem:<br />
Lagepasspunkte<br />
Grenzpasspunkte<br />
Zusätzliche Passpunkte durch Aerotriangulation bestimmen<br />
Erkun<strong>de</strong>n, Messen und Berechnen <strong>de</strong>r Höhenpasspunkte<br />
Lage- und Grenzpasspunkte (ggfs. Wi<strong>de</strong>rlagerpunkte, Schacht<strong>de</strong>ckel, Einläufe usw.)<br />
im Aufnahmegebiet luftsichtbar signalisieren und bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Befliegung<br />
luftsichtbar halten.<br />
Signalisierungsmaterial nach Abschluss <strong>de</strong>r Arbeiten entfernen.<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
Bildflug<br />
RMK 15/23 mit FMC<br />
RMK wie folgt:<br />
Color<br />
Schwarz/Weiß<br />
Wie folgt:<br />
senkrecht im Bildmaßstab 1:<br />
Längsüber<strong>de</strong>ckung %, Querüber<strong>de</strong>ckung %<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 7 von 14
VII.102a<br />
Lieferung von<br />
Bildflugprotokoll und Kammerkalibrierungsschein <strong>de</strong>r Aufnahmekammer<br />
Bildmittenübersicht, transparent als Deckfolie im Maßstab 1: und digital mit<br />
Streifennummer, Bildnummer und Koordinaten im System, Lagestatus<br />
Originalfilm in (einzelnen) glasklaren Spezialtaschen (Übergabe nach Abstimmung mit<br />
AG)<br />
einem Satz Kontaktkopien (ohne Eintragungen)<br />
Kontaktabzüge mit Darstellung <strong>de</strong>r<br />
Lagepasspunkte<br />
Höhenpasspunkte<br />
Netzskizzen <strong>de</strong>r Passpunkte<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.2.2 Flächenhafte Gelän<strong>de</strong>aufnahme (Basisdatenerfassung) einschl. signalisierter Grenzpunkte<br />
zur Einpassung <strong>de</strong>s Katasters gem. RAS Verm für folgen<strong>de</strong> Produkte<br />
digital<br />
analog<br />
Grundplan „Folie Grundriss“ im Maßstab 1:<br />
Grundplan „Folie Höhe“ im Maßstab 1:<br />
DGM für die Ableitung von Längs- und Querprofilen sowie Höhenlinien<br />
Anm. für DGM: Bei <strong>de</strong>r flächenhaften Gelän<strong>de</strong>aufnahme sind Dichte und Anordnung <strong>de</strong>r<br />
Stützpunkte so zu wählen, dass die erfor<strong>de</strong>rlichen Längs- und Querprofile sowie Höhenlinien<br />
später mit entsprechen<strong>de</strong>r Genauigkeit aus <strong>de</strong>m DGM ermittelt wer<strong>de</strong>n können.<br />
3.2.3 Ergänzen<strong>de</strong> linienhafte Auswertung in Längs- und Querprofilen gem. RAS Verm für<br />
folgen<strong>de</strong> Objekte und in folgen<strong>de</strong>r Dichte<br />
digital<br />
analog<br />
3.2.4 Feldvergleich durchführen, im Luftbild nicht auswertbare Topographie (Basisdaten) sowie<br />
nicht auswertbare Profildaten terrestrisch nach Lage und Höhe erfassen und Ergebnisse in<br />
die Auswertung übernehmen.<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.2.5 Messdaten liefern<br />
digital im Feldbuch / Aufnahmeprotokoll<br />
analog<br />
digital in Abstimmung mit AG: .<br />
3.2.6 Auswertung berechnen<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 8 von 14
VII.102a<br />
Alle Berechnungen und Ergebnisse an Auftraggeber übergeben.<br />
Berechnungsergebnisse<br />
analog<br />
digital in Abstimmung mit AG:<br />
3.2.7 Herstellen <strong>de</strong>s Grundplans im Maßstab 1:<br />
„Folie Grundriss“<br />
Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus <strong>de</strong>n<br />
nach <strong>de</strong>r Leistungsphase 1 beschafften bzw. bereitgestellten Unterlagen unter<br />
Verwendung <strong>de</strong>r aufgemessenen oberirdischen Versorgungszeichen<br />
Übernahme öffentlich rechtlicher Festsetzungen, z.B. Bauleitplanung, Schutzgebiete<br />
„Folie Höhe“<br />
Höhendarstellung durch<br />
Höhenlinien (Intervall )<br />
Punkthöhen<br />
„Folie Grundriss“ und „Folie Höhe“ sind zusammen in <strong>de</strong>r „Folie Grundriss und Höhe“ als<br />
Basisfolie herstellen.<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
„Folie Kataster“<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage digitaler Daten, z.B. Automatisierte Liegenschaftskarte<br />
Grenzpunkte im Trassenbereich berechnen, kartieren und Kataster anpassen<br />
rechnerische Einpassung (Digitalisierung, Transformation)<br />
graphische Einpassung nach i<strong>de</strong>ntischen Punkten<br />
als Basisfolie<br />
in <strong>de</strong>r „Folie Grundriss“<br />
in <strong>de</strong>r „Folie Grundriss und Höhe“<br />
Kombination <strong>de</strong>r Folien wie folgt:<br />
Anm.: Die Inhalte <strong>de</strong>r einzelnen Folien, insbeson<strong>de</strong>re die Texte, dürfen sich bei späterer<br />
Kombination <strong>de</strong>r Folien nicht überlagern. Sie sind freizustellen.<br />
Vorablieferung<br />
eines Grundplanes als Kombination aller Folien auf Papier<br />
aller Folien „Grundriss“ auf Papier<br />
eines Grundplanes digital in Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG<br />
Übergabe <strong>de</strong>s Grundplans<br />
analog (Zeichenträger: )<br />
digital in Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG hinsichtlich <strong>de</strong>r Datei- und Datenstrukturen,<br />
Layerbelegungen, Kodierungen<br />
4. Leistungsphase 4: Absteckungsunterlagen für <strong>de</strong>n Entwurf<br />
4.1 Beschaffung <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen und Berechnen <strong>de</strong>r Detailgeometrie nach Angabe <strong>de</strong>s<br />
AG wie folgt:<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 9 von 14
VII.102a<br />
4.2 Absteckliniennetz im Lagefestpunktfeld festlegen und Absteckwerte berechnen<br />
Absteckwerte liefern<br />
analog<br />
digital in Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG:<br />
4.3 Graphisches Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse von Nr. 4.2<br />
5. Leistungsphase 5: Absteckung für <strong>de</strong>n Entwurf<br />
5.1 Absteckung linienhafter Objekte, vermarken, kennzeichnen<br />
Achse<br />
Fahrbahnrand<br />
Sonstige Leitlinie<br />
5.2 Absteckung flächenhafter Objekte, vermarken, kennzeichnen<br />
5.3 Hauptpunkte abstecken, vermarken, kennzeichnen<br />
5.4 Kleinpunkte abstecken, vermarken, kennzeichnen wie folgt:<br />
6. Leistungsphase 6: Gelän<strong>de</strong>schnitte<br />
6.1 Ermitteln von Längs- und Querprofilen aus terrestrischen o<strong>de</strong>r photogrammetrischen<br />
Aufnahmen ggf. unter Nutzung eines DGM (Nr. 3) für Entwurfszwecke<br />
Längsprofile ermitteln<br />
Aufnahmeobjekte gem. Nr. 3.1 bzw. 3.2<br />
Querprofile ermitteln<br />
Aufnahmeobjekte, Abstandsmaße und seitliche Aus<strong>de</strong>hnung gem. Nr. 3.1 bzw. 3.2<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
6.1.1 Ergebnisse liefern<br />
im Feldbuch / Aufnahmeprotokoll<br />
analog<br />
digital in Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG:<br />
6.2 Darstellen <strong>de</strong>r Profile<br />
6.2.1 Längsprofile einschließlich <strong>de</strong>r Anschlussbereiche gemäß RE im Maßstab 1: / 1:<br />
<strong>de</strong>r durchgehen<strong>de</strong>n Strecke<br />
<strong>de</strong>r einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Straßen und Wege<br />
Bahnlinien<br />
<strong>de</strong>r Gewässer<br />
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VII.102a<br />
<strong>de</strong>r Leitungen<br />
6.2.2 Querprofile einschließlich <strong>de</strong>r Anschlussbereiche gemäß RE im Maßstab 1:<br />
<strong>de</strong>r durchgehen<strong>de</strong>n Strecke<br />
<strong>de</strong>r einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Straßen und Wege<br />
<strong>de</strong>r Bahnlinien<br />
<strong>de</strong>r Gewässer (bis zur Einleitstelle) einschließlich <strong>de</strong>r charakteristischen Querprofile<br />
6.3 Übergabe <strong>de</strong>r Profile<br />
analog (Zeichenträger )<br />
digital in Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG<br />
Beson<strong>de</strong>re und zusätzliche Leistungen:<br />
(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(3) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(6) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 11 von 14
VII.102a<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 12 von 14
VII.102a<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />
(1.1) Honorar für Leistungen<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Berechnungshonorar auf Grundlage von Anlage 1.5 <strong>de</strong>r HOAI<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
Das Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Höchstbetrag von<br />
nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit:<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn. / wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 13 von 14
VII.102a<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 14 von 14
VII.102b<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
Vertrag für Leistungen <strong>de</strong>r Bauvermessung<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Honorarermittlung (VII.100.2)<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11)<br />
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VII.102b<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und<br />
Brückenbau, AVB<br />
Technische Vertragsbedingungen für Vermessungsleistungen im Straßen- und Brückenbau,<br />
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VII.102b<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer folgen<strong>de</strong><br />
Leistungen:<br />
1. Leistungsphase 1: Baugeometrische Beratung<br />
1.1 Ortsbesichtigung<br />
Bewertung<br />
1.2 Baugeometrische /vermessungstechnische Beratung<br />
1.2.1 Beratung bei <strong>de</strong>r Planung hinsichtlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Genauigkeiten<br />
1.2.2 Festlegung eines Maß- und Bezugssystems<br />
1.2.3 Beratung und Erstellung eines konzeptionellen Messprogramms<br />
1.3 Erstellen <strong>de</strong>r vermessungstechnischen Leistungsbeschreibung für Bauvermessungen und<br />
Beweissicherungen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
1.4 Erstellen eines Messprogrammes für Bewegungs- und Deformationsmessungen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
1.5 Von allen Leistungen dieser Leistungsphase Protokolle / Entwürfe fertigen und liefern mit<br />
- Auswertung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
- graphischem Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
2. Leistungsphase 2: Absteckung für die Bauausführung<br />
2.1 Grenzen von ausgewählten Flächen sowie Punkte abstecken und vermarken mit<br />
folgen<strong>de</strong>r Vermarkung<br />
Punktbezeichnung (Nummer, Station) auf Beipfahl angeben<br />
Vermessungsergebnis und Absteckungsriss an Beteiligte<br />
übergeben<br />
örtlich anzeigen und übergeben<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
2.2 Lage- und Höhenfestpunktfeld prüfen und ergänzen<br />
2.2.1 Lagefestpunktfeld<br />
Netzentwurf fertigen<br />
Festpunkte standsicher und dauerhaft vermarken<br />
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VII.102b<br />
mit folgen<strong>de</strong>r Vermarkung<br />
mit Vermessungspfeiler / Rohrfestpunkten<br />
Festpunkte zum Wie<strong>de</strong>rauffin<strong>de</strong>n einmessen<br />
Einmessungsskizze fertigen<br />
Festpunkte beobachten und bestimmen und die Einhaltung <strong>de</strong>r zulässigen<br />
Abweichungen bzw. Genauigkeitsmaße nachweisen<br />
Koordinatenverzeichnis aufstellen und Bezugssystem / Lagestatus angeben<br />
Punktübersicht fertigen<br />
Punkte örtlich anzeigen und übergeben<br />
alle Messprotokolle, Berechnungen und Ergebnisse an AG übergeben<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
2.2.2 Höhenfestpunktfeld<br />
Netzentwurf fertigen<br />
Festpunkte standsicher und frostsicher vermarken<br />
mit folgen<strong>de</strong>r Vermarkung<br />
mit Vermessungspfeiler / Rohrfestpunkten<br />
Festpunkte einmessen<br />
Einmessungsskizze fertigen<br />
Festpunkte durch geometrisches Nivellement im Hin- und Rückweg beobachten<br />
und bestimmen; sowie die Einhaltung <strong>de</strong>r zulässigen Abweichungen bzw.<br />
Genauigkeitsmaße nachweisen<br />
Höhenverzeichnis aufstellen und Bezugssystem / Höhenstatus angeben<br />
Punktübersicht fertigen<br />
Punkte örtlich anzeigen und übergeben<br />
alle Messprotokolle, Berechnungen und Ergebnisse an AG übergeben<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
(z.B. Einhaltung <strong>de</strong>r Genauigkeit durch Stromübergangsnivellement o<strong>de</strong>r Schlauchwaage)<br />
2.3 Übertragen <strong>de</strong>r Projektgeometrie in die Örtlichkeit<br />
2.3.1 Absteckungsunterlagen entsprechend <strong>de</strong>r Ausführungsplanung prüfen und ergänzen<br />
hinsichtlich<br />
Einhaltung von Zwangs- und Randbedingungen<br />
Schnittstellen zu vorhan<strong>de</strong>nen o<strong>de</strong>r geplanten Projekten<br />
2.3.2 Hauptachsen <strong>de</strong>r baulichen Anlage abstecken, sichern und kennzeichnen, Baufeld<br />
abstecken, Absteckungsunterlagen und das Festpunktfeld an die Beteiligten übergeben<br />
Punkte abstecken:<br />
Hauptpunkte<br />
mit Sicherung<br />
Stationspunkte, Stationsintervall: m<br />
Baufeldgrenzpunkte / Straßengebietsgrenzen<br />
Achsrichtungen und Kreuzungspunkte bei Brücken einschließlich<br />
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VII.102b<br />
Tangentenrichtungen mit Endpunkten<br />
Höhenbestimmung einzelner Punkte<br />
Punkte dauerhaft vermarken:<br />
unterirdische Vermarkung<br />
unter Pflugschartiefe<br />
Punktbezeichnung (Nummer, Station) auf Beipfahl angeben<br />
Lagefestpunkte sichern<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
2.4 Von allen Leistungen dieser Leistungsphase Messprotokolle, Absteckungsrisse und<br />
Feldbücher fertigen und liefern mit<br />
Auswertung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
graphischem Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Gegenüberstellung Soll - Ist und<br />
Übergabe an Bauausführungsunternehmen mit Übergabeprotokoll<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3. Leistungsphase 3: Bauausführungsvermessungen<br />
3.1 Messprogramm gem. DIN 18710-3 und DIN 18710-4 aufstellen einschließlich<br />
Absteckungsgrundsätze festlegen bzw. Absteckungsplan aufstellen<br />
Messprogramm für Überwachungsmessungen aufstellen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.2 Übergebene Lage- und Höhenfestpunkte sowie Achspunkte prüfen, sichern sowie Ergebnisse<br />
an AG übergeben.<br />
3.3 Lage- und Höhenfestpunktfeld herstellen bzw. verdichten<br />
3.3.1 Herstellung / Verdichtung einschl. Vermarkung <strong>de</strong>s Lagefestpunktfel<strong>de</strong>s durchführen<br />
Netzentwurf fertigen<br />
Festpunkte standsicher und dauerhaft vermarken<br />
mit folgen<strong>de</strong>r Vermarkung:<br />
mit Vermessungspfeiler / Rohrfestpunkten<br />
Festpunkte zum Wie<strong>de</strong>rauffin<strong>de</strong>n einmessen<br />
Einmessungsskizze fertigen<br />
Festpunkte beobachten und bestimmen und die Einhaltung <strong>de</strong>r zulässigen Abweichungen<br />
bzw. Genauigkeitsmaße nachweisen<br />
Koordinatenverzeichnis aufstellen und Bezugssystem / Lagestatus angeben<br />
Punktübersicht fertigen<br />
Punkte örtlich anzeigen und übergeben<br />
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VII.102b<br />
Alle Berechnungen und Ergebnisse an AG übergeben<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.3.2 Herstellung / Verdichtung einschl. Vermarkung <strong>de</strong>s Höhenfestpunktfel<strong>de</strong>s durchführen<br />
Netzentwurf fertigen<br />
Festpunkte standsicher und frostsicher vermarken<br />
mit folgen<strong>de</strong>r Vermarkung<br />
mit Vermessungspfeiler / Rohrfestpunkten<br />
Festpunkte einmessen<br />
Einmessungsskizze fertigen<br />
Festpunkte durch geometrisches Nivellement im Hin- und Rückweg beobachten und<br />
bestimmen sowie die Einhaltung <strong>de</strong>r zulässigen Abweichungen bzw. Genauigkeitsmaße<br />
nachweisen.<br />
Höhenverzeichnis aufstellen und Bezugssystem / Höhenstatus angeben<br />
Punktübersicht fertigen<br />
Punkte örtlich anzeigen und übergeben<br />
Alle Berechnungen und Ergebnisse an AG übergeben<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
(z.B. Einhaltung <strong>de</strong>r Genauigkeit durch Stromübergangsnivellement o<strong>de</strong>r Schlauchwaage)<br />
3.4 Zwangs- und Randbedingungen von Bauwerksteilen vor Übertragung in die Örtlichkeit prüfen<br />
3.5 Baubegleiten<strong>de</strong> Ausführungsvermessungen für Kunstbauten<br />
3.5.1 Baubegleiten<strong>de</strong> Vermessungen und Absteckungen für Kunstbauten nach Lage und Höhe<br />
durchführen z.B. für<br />
- Detailpunkte von Bauwerken / Bauwerksteile (einschl. Einbringen von Messbolzen und<br />
Messmarken)<br />
- Schalungen<br />
- Traggerüste<br />
- Vorschubanlagen<br />
- Vorbauausrüstungen<br />
- Achswie<strong>de</strong>rherstellungen<br />
- Entwässerungen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.5.2 Baubegleiten<strong>de</strong> Eigenüberwachungsmessungen an Kunstbauten durchführen, Kontrolle<br />
auf Übereinstimmung <strong>de</strong>s Bauwerks bzw. von Bauwerksteilen mit <strong>de</strong>n übergebenen<br />
Unterlagen z.B.:<br />
- an Auflager und Übergangskonstruktionen<br />
- durch Erfassung von Bauzustän<strong>de</strong>n<br />
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VII.102b<br />
- an eingebrachten Messbolzen und Messmarken<br />
- <strong>de</strong>r Rohbauhöhen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.6 Baubegleiten<strong>de</strong> Ausführungsvermessungen für Straßenbauten<br />
3.6.1 Baubegleiten<strong>de</strong> Vermessungen und Absteckungen für Straßenbauten nach Lage und Höhe<br />
durchführen z.B.:<br />
- beim Erdbau, Böschungen<br />
- bei Achswie<strong>de</strong>rherstellungen<br />
- bei Frostschutz-, Deck- und Tragschichten<br />
- bei Baubreiten<br />
- bei Fertigereinrichtungen<br />
- bei Entwässerungen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.6.2 Baubegleiten<strong>de</strong> Eigenüberwachungsmessungen an Straßenbauten durchführen, Kontrolle<br />
auf Übereinstimmung <strong>de</strong>s Bauwerks bzw. von Bauwerksteilen mit <strong>de</strong>n übergebenen<br />
Unterlagen z.B. durch:<br />
- ständige Prüfung <strong>de</strong>r Bezugspunkte (Lage und Höhe)<br />
- Prüfung wie<strong>de</strong>rhergestellter Achspunkte<br />
- Prüfung von Frostschutzschichten (Lage und Höhe)<br />
- Prüfung bituminöser Trag- und Deckschicht (Lage und Höhe)<br />
- Prüfung von Grenz- und Baubreitenabsteckungen<br />
- Prüfung von Böschungen<br />
- Gegenüberstellung von Soll- und Istwerten<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.7 Messungen zur Herstellung <strong>de</strong>r Ausgleichsgradiente durchführen<br />
3.8 Durchführung von Überwachungsvermessungen (Bewegungs- und Deformationsmessungen,<br />
DIN 18710-4) an Bauobjekten z.B. hinsichtlich:<br />
- Setzungen<br />
- Kippungen<br />
- Rutschungen<br />
- Verdrehungen<br />
- horizontale und vertikale Durchbiegungen<br />
- horizontale und vertikale Verschiebungen<br />
- Kippungen an entstehen<strong>de</strong>n und fertigen Bauwerksteilen entsprechend <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Bauzustän<strong>de</strong> und Hinterfüllungen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
3.9 Fortlaufen<strong>de</strong> Erfassung <strong>de</strong>r Bauteile für die Bestandsdokumentation durch Einmessen auf das<br />
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VII.102b<br />
Festpunktfeld gem. Angaben <strong>de</strong>s AG bezüglich<br />
- Umfang und Inhalt <strong>de</strong>r Erfassung<br />
- Genauigkeit <strong>de</strong>r Aufnahme<br />
- Datenaustauschformat und Datenträger<br />
Messdaten liefern:<br />
im Feldbuch / Aufnahmeprotokoll<br />
aufgelistet<br />
aufgelistet und auf Datenträger gem. Vorgabe AG gespeichert<br />
3.10 Übergabe <strong>de</strong>s ggf. wie<strong>de</strong>rhergestellten Lage- und Höhenfestpunktfel<strong>de</strong>s an AG<br />
3.11 Von allen Leistungen dieser Leistungsphase Messprotokolle, Absteckungsrisse und<br />
Feldbücher fertigen und liefern mit<br />
Auswertung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Graphischem Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Gegenüberstellung Soll - Ist und Übergabe an AG mit Übergabeprotokoll<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
4. Leistungsphase 4: Vermessungstechnische Überwachung <strong>de</strong>r<br />
Bauausführung<br />
Vermessungstechnische Bauausführungskontrollen auf Übereinstimmung <strong>de</strong>r Bauwerke mit <strong>de</strong>n<br />
übergebenen Unterlagen:<br />
4.1 Messprogramm nach DIN 18710-3 und DIN 18710-4 prüfen (s.Zf.3.1)<br />
4.2 Bauausführungskontrollen an Kunstbauten<br />
4.2.1 Ständige Prüfung von Lage und Höhe <strong>de</strong>r Bezugspunkte (Primärnetz)<br />
- Prüfung <strong>de</strong>r Bezugspunkte (Lage und Höhe)<br />
- Prüfung wie<strong>de</strong>rhergestellter Achspunkte<br />
- Prüfung, ob Genauigkeitsvorgaben eingehalten sind<br />
- Null- und Übertragungsmessungen<br />
Übergabe <strong>de</strong>r Messprotokolle und Auswertungen an <strong>de</strong>n AG<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
4.2.2 Zur Kontrolle und Feststellung <strong>de</strong>r Bauleistungen sind Vermessungen nach Lage und Höhe<br />
an charakteristischen, konstruktiv be<strong>de</strong>utsamen und ausgewählten Stellen bzw. Bauteilen<br />
durchzuführen und auszuwerten (s.Zf.3.5) z.B.:<br />
- Gründungskörper (Caissons)<br />
- Lage und Richtung sowie Höhen <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rlager<br />
- Senkrecht- und Schrägstellung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rlager<br />
- Stützen und <strong>de</strong>ren Verschiebungswege<br />
- Flügel, Auflager<br />
- Überbau<br />
- Kappen<br />
- Fertigteile<br />
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VII.102b<br />
- Lage und Richtung und Höhen <strong>de</strong>r Bauwerksteile<br />
- lichte Höhe und Weite bzw. Stützweite<br />
- Lage <strong>de</strong>r Tragkonstruktion<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
4.2.3 Stichprobenhafte Kontrolle von Bewegungs- und Deformationsmessungen gem. DIN<br />
18710-4 (s.Zf.3.8) hinsichtlich:<br />
- Setzungen<br />
- Kippungen<br />
- Rutschungen<br />
- Verdrehungen<br />
- horizontale und vertikale Durchbiegungen<br />
- horizontale und vertikale Verschiebungen<br />
- Kippungen an entstehen<strong>de</strong>n und fertigen Bauwerksteilen entsprechend <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Bauzustän<strong>de</strong> und Hinterfüllungen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
4.3 Bauausführungskontrollen an Straßenbauten<br />
4.3.1 Stichprobenhafte Messungen und Auswertungen zur Kontrolle und Feststellung <strong>de</strong>r<br />
Bauleistung (s.Zf.3.6) wie z.B.<br />
- Prüfung <strong>de</strong>r Bezugspunkte (Lage und Höhe)<br />
- Prüfung wie<strong>de</strong>rhergestellter Achspunkte<br />
- Prüfung von bituminöser Trag- und Deckschicht (Lage und Höhe)<br />
- Prüfung <strong>de</strong>r Gegenüberstellung Soll – Ist<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
4.3.2 Vermessungstechnische Kontrollen <strong>de</strong>r Erdbauarbeiten<br />
- Achsabsteckung <strong>de</strong>s AN<br />
- profilgerechte Lage, Neigung und Höhe <strong>de</strong>s Planums<br />
- profilgerechte Lage, Neigung <strong>de</strong>r Böschungen und Gräben (Mul<strong>de</strong>n)<br />
- Lage und Höhe <strong>de</strong>r Entwässerungsleitungen und aller zugehörigen Bauteile<br />
(Kontrollschächte, Durchlässe)<br />
- profilgerechte Lage und Höhe <strong>de</strong>r Frostschutzschicht<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
4.3.3 Vermessungstechnische Kontrolle <strong>de</strong>r Deckenbauarbeiten<br />
- Planum nach Lage und Höhe (Schichtrand-Fahrbahnrand-Fahrbahnmitte)<br />
- profilgerechte Lage und Höhe <strong>de</strong>r Trag- und Bin<strong>de</strong>rschichten<br />
- profilgerechte Lage und Höhe <strong>de</strong>r Fahrbahn<strong>de</strong>ckschicht<br />
- Querneigung <strong>de</strong>r Fahrbahn<strong>de</strong>ckschicht<br />
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VII.102b<br />
- Lage und Profilierung <strong>de</strong>r Einschnitts- und Dammböschungen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
4.4 Stichprobenhafte Prüfung <strong>de</strong>r Eigenüberwachungsmessungen <strong>de</strong>s AN durch Kontrolle <strong>de</strong>r<br />
übergebenen Feldbücher und Messprotokolle (s. Zf. 3.5.2 und 3.6.2)<br />
4.5 Übernahme und Prüfung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Bestandsdokumentation (s.Zf. 3.9) einschließlich<br />
<strong>de</strong>s vollständigen Lage- und Höhenfestpunktfel<strong>de</strong>s<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
4.6 Von allen Leistungen dieser Leistungsphase Messprotokolle, Absteckungsrisse und<br />
Feldbücher fertigen und liefern mit<br />
Auswertung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Graphischem Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Gegenüberstellung Soll – Ist und Übergabe an AG mit Übergabeprotokoll<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
5. Weitere Leistungen <strong>de</strong>r Bauvermessung<br />
5.1 Aufmass <strong>de</strong>r Bauleistungen<br />
5.2 Prüfung von Mengenermittlungen<br />
5.3 Herstellung und Fortführung <strong>de</strong>r Bestandsdokumentation<br />
5.4 Gemeinsame vermessungstechnische Feststellungen zur Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistungen<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(3) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(6) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
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VII.102b<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
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VII.102b<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />
(1.1) Honorar für die Leistungen<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Berechnungshonorar auf <strong>de</strong>r Grundlage von Anlage 1.5 <strong>de</strong>r HOAI<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen<br />
Das Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Höchstbetrag von<br />
nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit:<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn. / wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
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VII.102b<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
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VII.102.1a<br />
Vermessungstechnische Leistungen (Anlage 1, Pkt. 1.5 HOAI)<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Entwurfsvermessung für Ingenieurbauwerke und<br />
Verkehrsanlagen<br />
(Hinweis: Der Honorarermittlung für vermessungstechnische Leistungen ist in <strong>de</strong>r unverbindlichen<br />
Anlage 1 zur HOAI – Orientierungshilfe – Pkt. 1.5 erfasst.)<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung kann das Vertragsmuster VII.102a verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Als<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind die TVB-Vermessung zu vereinbaren. Damit wer<strong>de</strong>n auch die RAS-<br />
Verm und die RE Vertragsbestandteil.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Allgemeines<br />
Das Honorar unterliegt keiner verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher grundsätzlich frei<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n. Die in <strong>de</strong>r unverbindlichen Anlage 1.5 HOAI aufgeführten Regelungen zur<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzonen und daraus folgend zur Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars stellen <strong>de</strong>shalb nur –<br />
unverbindliche – Orientierungswerte dar.<br />
(3) Anrechenbare Kosten<br />
Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten stehen die Vordrucke VII.102.3 und VII.102.4<br />
mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />
Die anrechenbaren Kosten sind auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenberechnung vom Auftraggeber zu ermitteln<br />
und <strong>de</strong>n Bewerbern im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsabfrage als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung zu<br />
stellen. Solange noch keine Entwurfsplanung als Voraussetzung für eine Kostenberechnung vorliegt,<br />
können die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenschätzung vorläufig ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass bei Verkehrsanlagen 100 v. H. <strong>de</strong>r ermittelten Kosten anzurechnen sind,<br />
während bei Ingenieurbauwerken eine gestaffelte Abmin<strong>de</strong>rung dieser Kosten vorzunehmen ist.<br />
(4) Honorarzone<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone kann sich an <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI, Pkt.1.5.3 orientieren.<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Bewertungsmerkmale sind in <strong>de</strong>m Vordruck VII.102.5 enthalten.<br />
(5) Pauschalhonorar<br />
In <strong>de</strong>r Regel soll ein Pauschalhonorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Angemessenheit <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit <strong>de</strong>s aufgrund einer Leistungsanfrage angebotenen Honorars kann<br />
das sich aus <strong>de</strong>n Tafeln in <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI (Pkt. 1.5) ergeben<strong>de</strong> unverbindliche<br />
Berechnungshonorar unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Aufstellung heran gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wird das unverbindliche Honorar <strong>de</strong>r Anlage 1 <strong>de</strong>r HOAI (Orientierungswert) um mehr als 20 v.H.<br />
unterschritten, ist vom Bieter eine schriftliche, plausible Aufklärung über die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
zu verlangen. Anhand <strong>de</strong>r vom Bieter vorgelegten Unterlagen ist zu prüfen, ob das Honorar eine<br />
einwandfreie Leistungserbringung erwarten lässt. Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, ist das Angebot<br />
auszuschließen.<br />
(7) Das Honorar ist in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages zu vereinbaren.<br />
(8) Beauftragung von Teilen einer Leistung<br />
Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Leistungen o<strong>de</strong>r nur Teile von Leistungen<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n sollen, sind die für die Beauftragung vorgesehenen Teilleistungen <strong>de</strong>n Bewerbern<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsanfrage mitzuteilen.<br />
© VHF Bayern2008 - Stand Juni 2010<br />
Seite 1 von 3
VII.102.1a<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Vomhun<strong>de</strong>rtsätze für die Bewertung <strong>de</strong>r Leistung sind als Regelsätze zu<br />
betrachten und im Einzelfall auf die spezifischen Leistungen anzupassen.<br />
Anlage 1.5 <strong>de</strong>r HOAI (Auszug)<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
Einholen von Informationen und<br />
Beschaffen von Unterlagen über die<br />
Örtlichkeit und das geplante Objekt<br />
Beschaffen vermessungstechnischer<br />
Unterlagen<br />
Ortsbesichtigung<br />
Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs in<br />
Abhängigkeit von <strong>de</strong>n<br />
Genauigkeitsanfor<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>m<br />
Schwierigkeitsgrad<br />
2. Geodätisches Festpunktfeld<br />
Erkun<strong>de</strong>n und Vermarken von Lage- und<br />
Höhenpunkten<br />
Erstellen von Punktbeschreibungen und<br />
Einmessungsskizzen<br />
Messungen zum Bestimmen <strong>de</strong>r Fest- und<br />
Passpunkte<br />
Auswerten <strong>de</strong>r Messungen und Erstellen<br />
<strong>de</strong>s Koordinaten- und Höhenverzeichnisses<br />
+) eingeschlossen sind nur Passpunkte, soweit<br />
sie Bestanteil <strong>de</strong>s Lagefestpunktfel<strong>de</strong>s sind,<br />
siehe im Übrigen Leistungsphase 3<br />
Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
1.1 Einholen von Informationen und Beschaffen<br />
von Unterlagen über die Örtlichkeit und das<br />
geplante Objekt, Beschaffen von<br />
vermessungstechnischen Unterlagen<br />
einschließlich Ortsbesichtigung<br />
1.2 Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs in<br />
Abhängigkeit von <strong>de</strong>n<br />
Genauigkeitsanfor<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>m<br />
Schwierigkeitsgrad<br />
Bewertung<br />
v.H.<br />
Bewertung Leistungsphase 1 3<br />
2. Festpunktfeld<br />
2.1 Lagefestpunktfeld<br />
2.1.1 Aufsuchen und Kontrollieren <strong>de</strong>r<br />
1<br />
Anschlusspunkte im vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Lagefestpunktfeld<br />
2.1.2 Erkun<strong>de</strong>n, Vermarken, Einmessen <strong>de</strong>r neuen 3<br />
Lagefestpunkte, Fertigen von<br />
Punktbeschreibungen und<br />
Einmessungsskizzen<br />
2.1.3 Messen <strong>de</strong>r neuen Lagefestpunkte, ggf. <strong>de</strong>r 3<br />
Passpunkte*)<br />
2.1.4 Rechnerische Auswertung <strong>de</strong>r Messungen zur 2<br />
Lagebestimmung, Dokumentation <strong>de</strong>r<br />
Ergebnisse<br />
Bewertung Leistungen Nr. 2.1 9<br />
2.2 Höhenfestpunktfeld<br />
2.2.1 Aufsuchen und Kontrollieren <strong>de</strong>r<br />
1<br />
Anschlusspunkte im vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Höhenfestpunktfeld<br />
2.2.2 Erkun<strong>de</strong>n, Vermarken, Einmessen <strong>de</strong>r<br />
2<br />
Höhenfestpunkte, Fertigen von<br />
Punktbeschreibungen und<br />
Einmessungsskizzen<br />
2.2.3 Messen <strong>de</strong>r neuen Höhenfestpunkte<br />
2<br />
2.2.4 Rechnerische Auswertung <strong>de</strong>r Messungen zur 1<br />
Höhenbestimmung, Dokumentation <strong>de</strong>r<br />
Ergebnisse<br />
Bewertung Leistungen Nr. 2.2 6<br />
Bewertung Leistungsphase 2 15<br />
3. Lage- und Höhenpläne<br />
3. Vermessungstechnische Lageund<br />
Höhenpläne<br />
Terrestrische Aufnahmen<br />
Topographisch/Morphologische<br />
Gelän<strong>de</strong>aufnahme<br />
(terrestrisch/photogrammetisch)<br />
3.1 Gelän<strong>de</strong>aufnahme für <strong>de</strong>n Grundplan „Folie<br />
Grundriss“ und „Folie Höhe“ (ggf. Aufbereitung<br />
für das Digitale Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll – DGM)<br />
20<br />
einschließlich Erfassen von<br />
3.2 Aufnahme für Längs- und Querprofile (ggf.<br />
15<br />
Zwangspunkten<br />
Aufbereitung für das DGM)<br />
Auswerten <strong>de</strong>r Messungen/Luftbil<strong>de</strong>r 3.3 Herstellung <strong>de</strong>s Grundplans<br />
Erstellen von Plänen mit Darstellen <strong>de</strong>r<br />
Situation im Planungsbereich einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Einarbeitung <strong>de</strong>r Katasterinformation<br />
Darstellen <strong>de</strong>r Höhen in Punkt-, Rastero<strong>de</strong>r<br />
Schichtlinienform<br />
a) „Folie Grundriss“<br />
b) „Folie Höhe“<br />
c) „Folie Kataster“<br />
Bewertung Leistungsphase 3 (terrestrisch)<br />
7<br />
4<br />
6<br />
52<br />
2<br />
1<br />
Erstellen eines digitalen Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />
Graphisches Übernehmen von Kanälen,<br />
Leitungen, Kabeln und unterirdischen<br />
Bauwerken aus vorhan<strong>de</strong>nen Unterlagen<br />
Eintragen <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n öffentlichrechtlichen<br />
Festsetzungen<br />
© VHF Bayern2008 - Stand Juni 2010<br />
Photogrammetrische Aufnahme<br />
3.1 Erkun<strong>de</strong>n , Messen und Berechnen von Lageund<br />
Grenzpasspunkten, ggf. einschließlich<br />
Aerotriangulation<br />
3.2 Erkun<strong>de</strong>n, Messen und Berechnen von<br />
Höhenpasspunkten<br />
7<br />
4<br />
Seite 2 von 3
VII.102.1a<br />
Liefern aller Messdaten in digitaler Form<br />
4. Absteckungsunterlagen<br />
Berechnen <strong>de</strong>r Detailgeometrie anhand <strong>de</strong>s<br />
Entwurfes und Erstellen von<br />
Absteckungsunterlagen<br />
5. Absteckung für <strong>de</strong>n Entwurf<br />
Übertragen <strong>de</strong>r Leitlinie linienhafter Objekte<br />
in die Örtlichkeit<br />
Übertragen <strong>de</strong>r Projektgeometrie in die<br />
Örtlichkeit für Erörterungsverfahren<br />
6. Gelän<strong>de</strong>schnitte<br />
Ermitteln und Darstellen von Längs- und<br />
Querprofilen aus terrestrischen/photogrammetrischen<br />
Aufnahmen<br />
3.3 Signalisieren von Lage- und Grenzpunkten als 3<br />
Passpunkte und bis Bildflug überwachen<br />
3.4 Photogrammetrische Aufnahme <strong>de</strong>s<br />
2<br />
Planungsobjekts<br />
3.5 Photogrammetrische Auswertung zur Herstellung<br />
<strong>de</strong>s Grundplanes „Folie Grundriss“ und „Folie<br />
Höhe“ sowie Feldvergleich. Terrestrische<br />
Ergänzungsmessungen in nicht auswertbaren<br />
Bereichen (ggf. Aufbereitung für das DGM)<br />
„Folie Grundriss“<br />
16<br />
„Folie Höhe“ (Analogauswertung o<strong>de</strong>r aus DGM 10<br />
abgeleitet)<br />
3.6 Zusätzliche photogrammetrische Auswertung zur 4<br />
Ableitung <strong>de</strong>r Längs- und Querprofile.<br />
Terrestrische Ergänzungsmessungen in nicht<br />
auswertbaren Bereichen (ggf. Aufbereitung für<br />
das DGM)<br />
3.7 Herstellung <strong>de</strong>s Grundplanes „Folie Kataster“<br />
6<br />
Bewertung Leistungsphase 3<br />
52<br />
(photogrammetrisch)<br />
4. Absteckungsunterlagen<br />
4.1 Berechnen und Darstellen <strong>de</strong>r Detailgeometrie, 8<br />
z.B. Fahrbahnrän<strong>de</strong>r, Wi<strong>de</strong>rlager, Pfeiler etc. zur<br />
Klärung von Entwurfsfragen. (Berechnung <strong>de</strong>r<br />
Achshaupt- und Achskleinpunkte)<br />
4.2 Festlegen eines Absteckliniennetzes im<br />
4<br />
Festpunktfeld, Berechnen von Absteckwerten<br />
und Aufbereiten in Abstecklisten<br />
4.3 Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse von Nr. 4.2 in Plänen 3<br />
und Skizzen<br />
Bewertung Leistungsphase 4 15<br />
5. Absteckung für <strong>de</strong>n Entwurf<br />
5.1 Leitlinie, z.B. Achse in <strong>de</strong>n Hauptpunkten<br />
3<br />
(Hektometerpunkte und Elementenwechsel)<br />
abstecken, vermarken und ggf. kennzeichnen<br />
5.2 Leitlinie in <strong>de</strong>n Kleinpunkten abstecken, ggf.<br />
2<br />
kennzeichnen<br />
Bewertung Leistungsphase 5 5<br />
6. Gelän<strong>de</strong>schnitte<br />
6.1 Ermitteln von Längs- und Querprofilen aus<br />
4<br />
terrestrischen o<strong>de</strong>r photogrammetrischen<br />
Aufnahmen ggf. unter Nutzung eines DGM<br />
(siehe auch Leistungsphase 3)<br />
6.2 Darstellen <strong>de</strong>r Längsprofile<br />
1<br />
6.3 Darstellen <strong>de</strong>r Querprofile<br />
5<br />
Bewertung Leistungsphase 6 10<br />
© VHF Bayern2008 - Stand Juni 2010<br />
Seite 3 von 3
VII.102.1b<br />
Vermessungstechnische Leistungen (Anlage 1.5 <strong>de</strong>r HOAI)<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Bauvermessung für Ingenieurbauwerke und<br />
Verkehrsanlagen<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung kann das Vertragsmuster VII.102b verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Das<br />
Leistungsbild Bauvermessung entspricht in Leistungsphase 2 <strong>de</strong>r Regelung in § 3 Nr. 2 VOB/B und ist<br />
Sache <strong>de</strong>s Auftraggebers <strong>de</strong>s Bauvertrages. Es entspricht in Leistungsphase 3 <strong>de</strong>r Regelung in<br />
Abschnitt 4.1.3 ATV DIN 18299 VOB/C und ist Sache <strong>de</strong>s Auftragnehmers <strong>de</strong>s Bauvertrages.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Allgemeines<br />
Das Honorar unterliegt keiner verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher grundsätzlich frei<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n. Die im unverbindlichen Anhang aufgeführten Regelungen zur Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
Honorarzonen und daraus folgend zur Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars stellen <strong>de</strong>shalb nur – unverbindliche –<br />
Orientierungswerte dar.<br />
(3) Anrechenbare Kosten<br />
Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten stehen die Vordrucke VII.102.3 und VII.102.4<br />
mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />
Die anrechenbaren Kosten sind auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenberechnung vom Auftraggeber zu ermitteln<br />
und <strong>de</strong>n Bewerbern im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsanfrage als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung zu<br />
stellen. Solange noch keine Entwurfsplanung als Voraussetzung für eine Kostenberechnung vorliegt,<br />
können die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenschätzung vorläufig ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass bei Ingenieurbauwerken 100 v. H. <strong>de</strong>r ermittelten Kosten anzurechnen<br />
sind, während bei Ingenieurbauwerken eine gestaffelte Abmin<strong>de</strong>rung dieser Kosten vorzunehmen ist.<br />
(4) Honorarzone<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone kann sich an <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI, Pkt. 1.5.6 orientieren.<br />
(5) Pauschalhonorar<br />
In <strong>de</strong>r Regel soll ein Pauschalhonorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Angemessenheit <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit <strong>de</strong>s aufgrund einer Leistungsanfrage angebotenen Honorars kann<br />
das sich aus <strong>de</strong>n Tafeln in <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI (Pkt. 1.5) ergeben<strong>de</strong> unverbindliche<br />
Berechnungshonorar unter Berücksichtigung nachfolgen<strong>de</strong>r Aufstellung heran gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wird das unverbindliche Honorar <strong>de</strong>r Anlage 1 <strong>de</strong>r HOAI (Orientierungswert) um mehr als 20 v.H.<br />
unterschritten, ist vom Bieter eine schriftliche, plausible Aufklärung über die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
zu verlangen. Anhand <strong>de</strong>r vom Bieter vorgelegten Unterlagen ist zu prüfen, ob das Honorar eine<br />
einwandfreie Leistungserbringung erwarten lässt. Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, ist das Angebot<br />
auszuschließen.<br />
(7) Das Honorar ist in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (VII.102b bzw. VII.100) festzulegen.<br />
(8) Beauftragung von Teilen einer Leistung<br />
Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Leistungen o<strong>de</strong>r nur Teile von Leistungen<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n sollen, sind die für die Beauftragung vorgesehenen Teilleistungen <strong>de</strong>n Bewerbern<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsanfrage mitzuteilen.<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Seite 1 von 2
VII.102.1b<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Vomhun<strong>de</strong>rtsätze für die Bewertung <strong>de</strong>r Leistung sind als Regelsätze zu<br />
betrachten und im Einzelfall auf die spezifischen Leistungen anzupassen.<br />
Bewertung<br />
Anlage 1.5 HOAI (Auszug)<br />
Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
v.H.<br />
1. Baugeometrische Beratung<br />
1. Baugeometrische Beratung<br />
Beraten bei <strong>de</strong>r Planung insbeson<strong>de</strong>re im<br />
Hinblick auf die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Genauigkeiten<br />
Erstellen eines konzeptionellen<br />
1.1 Beraten bei <strong>de</strong>r Planung insbeson<strong>de</strong>re im<br />
Hinblick auf die erfor<strong>de</strong>rlichen Genauigkeiten,<br />
Erstellen eines konzeptionellen<br />
Messprogramms<br />
1<br />
Messprogramms<br />
Festlegen eines für alle Beteiligten<br />
verbindlichen Maß-, Bezugs- und<br />
Benennungssystems<br />
Erstellen von Messprogrammen für<br />
Bewegungs- und Deformationsmessungen,<br />
einschließlich Vorgaben für die<br />
1.2 Festlegen eines für alle Beteiligten<br />
verbindlichen Maß-, Bezugs- und<br />
Benennungssystems, Erstellen von<br />
Messprogrammen für Bewegungs- und<br />
Deformationsmessungen einschließlich<br />
Vorgaben für die Baustelleneinrichtung<br />
1<br />
Baustelleneinrichtung Bewertung Leistungsphase 1 2<br />
2. Absteckung für Bauausführung<br />
Übertragen <strong>de</strong>r Projektgeometrie<br />
(Hauptpunkte) in die Örtlichkeit<br />
Übergabe <strong>de</strong>r Lage- und Höhenfestpunkte,<br />
<strong>de</strong>r Hauptpunkte und <strong>de</strong>r<br />
Absteckungsunterlagen an das<br />
bauausführen<strong>de</strong> Unternehmen<br />
2. Absteckung für die Bauausführung<br />
2.1 Übertragen <strong>de</strong>r Projektgeometrie in die<br />
Örtlichkeit<br />
2.2 Übergabe <strong>de</strong>r Lage- und Höhenfestpunkte<br />
(Punkte <strong>de</strong>r Projektgeometrie) und <strong>de</strong>r<br />
Absteckungsunterlagen an das<br />
bauausführen<strong>de</strong> Unternehmen<br />
12<br />
2<br />
3. Bauausführungsvermessung<br />
Messungen zur Verdichtung <strong>de</strong>s Lage- und<br />
Höhenfestpunktfel<strong>de</strong>s<br />
Messungen zur Überprüfung und<br />
Sicherung von Fest- und Achspunkten<br />
Baubegleiten<strong>de</strong> Absteckungen <strong>de</strong>r<br />
geometriebestimmen<strong>de</strong>n Bauwerkspunkte<br />
nach Lage und Höhe<br />
Messungen zur Erfassung von<br />
Bewegungen und Deformationen <strong>de</strong>s zu<br />
erstellen<strong>de</strong>n Objektes an konstruktiv<br />
be<strong>de</strong>utsamen Punkten (bei Wasserstraßen<br />
keine Grundleistung)<br />
Stichprobenartige<br />
Eigenüberwachungsmessungen<br />
Fortlaufen<strong>de</strong> Bestandserfassung während<br />
<strong>de</strong>r Bauausführung als Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
Bestandsplan<br />
4. Vermessungstechnische<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Bauausführung<br />
Kontrollieren <strong>de</strong>r Bauausführung durch<br />
stichprobenartige Messungen an<br />
Schalungen und entstehen<strong>de</strong>n Bauteilen<br />
Fertigen von Messprotokollen<br />
Stichprobenartige Bewegungs- und<br />
Deformationsmessungen an konstruktiv<br />
be<strong>de</strong>utsamen Punkten <strong>de</strong>s zu erstellen<strong>de</strong>n<br />
Objekts<br />
Bewertung Leistungsphase 2 14<br />
3. Bauausführungsvermessung<br />
3.1 Messungen zur Verdichtung <strong>de</strong>s Lage und<br />
Höhenfestpunktfel<strong>de</strong>s<br />
9<br />
3.2 Messungen zur Überprüfung und Sicherung<br />
von Fest- und Achspunkten<br />
5<br />
3.3 Baubegleiten<strong>de</strong> Absteckungen <strong>de</strong>r<br />
geometriebestimmen<strong>de</strong>n Bauwerkspunkte nach<br />
Lage und Höhe<br />
27<br />
3.4 Messungen zur Erfassung von Bewegungen<br />
und Deformationen <strong>de</strong>s zu erstellen<strong>de</strong>n Objekts<br />
an konstruktiv be<strong>de</strong>utsamen Punkten (bei<br />
Wasserstraßen keine Grundleistung)<br />
15<br />
3.5 Stichprobenartige<br />
Eigenüberwachungsmessungen<br />
2<br />
3.6 Fortlaufen<strong>de</strong> Bestandserfassung während <strong>de</strong>r<br />
Bauausführung als Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
Bestandsplan<br />
8<br />
Bewertung Leistungsphase 3 66<br />
4. Vermessungstechnische Überwachung <strong>de</strong>r<br />
Bauausführung<br />
4.1 Kontrollieren <strong>de</strong>r Bauausführung durch<br />
stichprobenartige Lage- und Höhenmessungen<br />
in verschie<strong>de</strong>nen Bauzustän<strong>de</strong>n und Fertigen<br />
von Messprotokollen<br />
10<br />
4.2 Stichprobenartige Bewegungs- und<br />
Deformationsmessungen an konstruktiv<br />
be<strong>de</strong>utsamen Punkten <strong>de</strong>s zu erstellen<strong>de</strong>n<br />
Objekts und Fertigen von Messprotokollen<br />
8<br />
Bewertung Leistungsphase 4 18<br />
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VII.102.1c<br />
Vermessungstechnische Leistungen (Anlage 1.5 <strong>de</strong>r HOAI)<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags sonstige vermessungstechnische Leistungen<br />
(1) Bei <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung ist zu prüfen, inwieweit ggf. die Vertragsmuster zur<br />
Entwurfsvermessung und Bauvermessung (VII.102a und VII.102b) und die TVB-Vermessung<br />
(VII.102.2) herangezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />
(2) Das Honorar für sonstige vermessungstechnische Leistungen ist schriftlich frei zu vereinbaren.<br />
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VII.102.2<br />
Technische Vertragsbedingungen<br />
für Vermessungsleistungen<br />
im Straßen- und Brückenbau<br />
(TVB-Vermessung)<br />
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VII.102.2<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
1 Allgemeines …………………………………………………………………………… 3<br />
2 Vermessungsunterlagen …………………………………………………………….. 3<br />
3 Ausführung <strong>de</strong>r Vermessungsleistungen ………………………………………… 4<br />
3.1 Allgemeines …………………………………………………………………………. 4<br />
3.2 Festpunktfeld ………………………………………………………………………… 4<br />
3.3 Kataster ………………………………………………………………………………. 4<br />
3.4 DV-Einsatz …………………………………………………………………………….4<br />
4 Vermessungsergebnisse ………………………………………………………………5<br />
5 Qualitätssicherung …………………………………………………………………… 5<br />
Anhang: Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke …………………….. 7<br />
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VII.102.2<br />
1 Allgemeines<br />
Die „Technischen Vertragsbedingungen für Vermessungsleistungen im Straßen- und Brückenbau<br />
(TVB-Vermessung)“ betreffen die Leistungen <strong>de</strong>r Entwurfsvermessung für Ingenieurbauwerke und<br />
Verkehrsanlagen entsprechend <strong>de</strong>n Leistungsphasen 1 bis 6, Pkt. 1.5.4 <strong>de</strong>r unverbindlichen Anlage 1<br />
<strong>de</strong>s Anhangs zur HOAI.<br />
Für alle Vermessungen, Berechnungen und Zeichnungen gelten die RAS-Verm*) Soweit in diesen<br />
Richtlinien keine speziellen Regelungen getroffen sind, sind die jeweiligen Lan<strong>de</strong>svorschriften zu<br />
beachten. Bei Wi<strong>de</strong>rsprüchen zwischen <strong>de</strong>n Vorschriften gelten zunächst die Lan<strong>de</strong>svorschriften und<br />
dann die RAS-Verm. In <strong>de</strong>rartigen Fällen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Auftraggeber zu informieren und<br />
das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />
Ferner gelten die RE*) sowie die einschlägigen vom BMVBS herausgegebenen Regelungen<br />
(Rundschreiben u. a.)**).<br />
Alle Arbeiten sind von qualifiziertem Fachpersonal unter Leitung und Verantwortung eines<br />
Vermessungsingenieurs durchzuführen. Dieser ist <strong>de</strong>m Auftraggeber zu benennen.<br />
Die eingesetzten Instrumente, Hilfsmittel und Verfahren müssen <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik entsprechen.<br />
Vor Beginn <strong>de</strong>r örtlichen Arbeiten stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber das Betretungsrecht <strong>de</strong>r Grundstücke gemäß<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz und Straßengesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang sicher. Der<br />
Auftragnehmer hat die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />
Absicht, Grundstücke zum Zwecke <strong>de</strong>r Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist <strong>de</strong>r Auftraggeber zu informieren und das weitere<br />
Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />
2 Vermessungsunterlagen<br />
Der Auftraggeber stellt, soweit nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, folgen<strong>de</strong> Kartengrundlagen analog bzw.<br />
digital zur Verfügung:<br />
a) Topographische Karten im Maßstab 1 : 5.000 (DGK 5) bzw. 1 : 10.000 (TK 10) und/o<strong>de</strong>r 1 : 25.000<br />
(TK 25) mit eingetragenem Aufnahmebereich und Blatteinteilung <strong>de</strong>r zu erstellen<strong>de</strong>n Grundpläne.<br />
b) Bedarfsorientierte analoge bzw. digitale Kartenprodukte als Planungsgrundlagen und für<br />
Übersichtszwecke auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r digitalen Datenbestän<strong>de</strong> ALK und ATKIS nach<br />
Absprache über <strong>de</strong>n Dateninhalt, <strong>de</strong>n Maßstab und <strong>de</strong>n Kartenausschnitt.<br />
Folgen<strong>de</strong> weitere, aktuelle Vermessungsunterlagen beschafft, soweit nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, <strong>de</strong>r<br />
Auftragnehmer in enger Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und in <strong>de</strong>ssen Namen und für <strong>de</strong>ssen<br />
Rechnung bei <strong>de</strong>n zuständigen amtlichen Stellen:<br />
a) TP-Übersichten, TP-Kartei, TP-Beschreibungen<br />
b) NivP-Übersichten, NivP-Kartei, NivP-Beschreibungen<br />
c) Unterlagen über Polygon- bzw. Aufnahmepunkte (Übersichten, Koordinatenverzeichnisse,<br />
Einmessungsskizzen)<br />
d) Katasterkarten und/o<strong>de</strong>r ALK-Daten<br />
e) Koordinaten von Grenzpunkten (soweit erfor<strong>de</strong>rlich).<br />
*) Siehe Anhang<br />
**) Siehe hierzu das jeweils aktuelle „Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung Straßenbau,<br />
Straßenverkehr <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Rundschreiben-Verzeichnis-StB)“,<br />
veröffentlicht jährlich auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s BMVBS www.bmvbs.<strong>de</strong>, Rubrik: Verkehr / Straße / Straßenbau /<br />
Vergabehandbücher<br />
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VII.102.2<br />
3 Ausführung <strong>de</strong>r Vermessungsleistungen<br />
3.1 Allgemeines<br />
Der Auftragnehmer hat Arbeitsweise und Messverfahren vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten festzulegen und mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer hat in einem <strong>de</strong>taillierten Zeitplan <strong>de</strong>n<br />
Arbeitsablauf aufzuzeigen.<br />
Die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Messgeräte sind auf Verlangen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber abzustimmen. Sie sind<br />
nach <strong>de</strong>n jeweils anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Vermessungstechnik zu überprüfen und ggf. zu justieren.<br />
Prüfergebnisse sind auf Verlangen <strong>de</strong>m Auftraggeber vorzulegen. Sie dürfen nicht älter als 2 Jahre<br />
sein.<br />
Bezugssystem für alle Vermessungen, Berechnungen und Zeichnungen ist das System <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>svermessung. Die Verwendung an<strong>de</strong>rer Systeme bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Sind mehrere Systeme vorhan<strong>de</strong>n, gibt <strong>de</strong>r Auftraggeber das zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> System unter Angabe<br />
<strong>de</strong>s Lage- und Höhenstatus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>svermessung vor.<br />
Der Auftraggeber gibt die einzuhalten<strong>de</strong>n Genauigkeiten (Standardabweichungen) vor, sofern von <strong>de</strong>n<br />
in <strong>de</strong>r RAS-Verm angegebenen Genauigkeiten abgewichen wer<strong>de</strong>n soll. Wer<strong>de</strong>n die vorgegebenen<br />
Genauigkeitsmaße nicht eingehalten, ohne dass es in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>s Auftragnehmers liegt, so<br />
ist das weitere Vorgehen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber abzustimmen.<br />
3.2 Festpunktfeld<br />
Nach <strong>de</strong>r Erkundung und vor <strong>de</strong>r Vermarkung sind die Netzentwürfe für das Lage- und<br />
Höhenfestpunktfeld <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen.<br />
Die Art <strong>de</strong>r Vermarkung und Kennzeichnung <strong>de</strong>r Festpunkte ist mit <strong>de</strong>m Auftraggeber abzustimmen.<br />
Vermarkung und Kennzeichnung sind vom Auftragnehmer bis zur Abnahme <strong>de</strong>r Arbeiten zu erhalten.<br />
3.3 Kataster<br />
Das Verfahren für die Herstellung <strong>de</strong>s Grundplanes „Folie Kataster“ ist mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
abzustimmen. Bei <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r „Folie Kataster“ ist das Prinzip <strong>de</strong>r Nachbarschaft, insbeson<strong>de</strong>re<br />
zur „Folie Grundriss“, i. d. R. durch Verwendung einer ausreichen<strong>de</strong>n Zahl von Passpunkten<br />
einzuhalten.<br />
Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verfahren sind<br />
− rechnerische Einpassung digitalisierter Katasterkarten o<strong>de</strong>r<br />
− Verwendung von ALK-Daten o<strong>de</strong>r<br />
− die kombinierte Anwendung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n.<br />
Wenn bei <strong>de</strong>r Einpassung größere Spannungen und/o<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rsprüche auftreten, so ist das weitere<br />
Vorgehen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber abzustimmen.<br />
3.4 DV-Einsatz<br />
Der Auftragnehmer hat die einwandfreie Funktion <strong>de</strong>r benutzten DV-Anlagen und <strong>de</strong>r angewandten<br />
Programme sicherzustellen. Herkunft, Name und Versionsnummer <strong>de</strong>r benutzten Programme sind<br />
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, kostenfrei ein Testbeispiel rechnen zu lassen.<br />
Für die digitale Weiterverarbeitung <strong>de</strong>r Ergebnisse durch <strong>de</strong>n Auftraggeber hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
sowohl Datenträger, Datenaustauschformat als auch Datei- und Datenstruktur vor Auftragsvergabe mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber schriftlich abzustimmen. Auf Verlangen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer Plots und Dateien<br />
von Zwischenergebnissen vorab zu übergeben.<br />
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VII.102.2<br />
4 Vermessungsergebnisse<br />
Außer <strong>de</strong>n digitalen und analogen Ergebnissen <strong>de</strong>r Vermessung in <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
abgestimmten Übergabeform hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer alle im Rahmen <strong>de</strong>r Auftragsabwicklung<br />
verwandten und entstan<strong>de</strong>nen Unterlagen einschließlich <strong>de</strong>r Qualitätssicherungsnachweise (siehe<br />
Ziffer 5) vollständig und systematisch geordnet zu übergeben. Die ausgeführten<br />
Vermessungsleistungen sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers örtlich nachzuweisen.<br />
Zu <strong>de</strong>n zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen gehören, soweit bei Auftragserteilung nichts an<strong>de</strong>res vereinbart:<br />
a) Alle vom Auftraggeber bereitgestellten und vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen<br />
b) Netzskizzen<br />
c) Beschreibung und Einmessung <strong>de</strong>r Lage- und Höhenfestpunkte<br />
d) Feldbücher sowie Datei <strong>de</strong>r Messungselemente<br />
e) Berechnungen <strong>de</strong>r Lage- und Höhenfestpunkte sowie alle sonstigen Koordinatenberechnungen<br />
(z. B. Absteckwerte)<br />
f) Nachweis <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Anschlusspunkte<br />
g) Verzeichnis <strong>de</strong>r Lagekoordinaten und Höhen im Lan<strong>de</strong>ssystem<br />
h) Grundpläne in analoger und digitaler Form nach <strong>de</strong>m vereinbarten Übergabeformat nebst<br />
Datenstruktur und Kodierungslisten<br />
i) Absteckungsunterlagen<br />
j) Vergrößerungen bzw. Verkleinerungen von Karten<br />
k) Längs- und Querprofile in analoger und digitaler Form nach <strong>de</strong>m vereinbarten Übergabeformat<br />
Bei Befliegungsaufträgen und photogrammetrischen Auswertungen sind, sofern nichts an<strong>de</strong>res<br />
vereinbart, in Abhängigkeit vom Auftrag zusätzlich zu übergeben:<br />
a) Original Diapositive (geschnitten, in glasklaren Spezialtaschen)<br />
b) Kontaktabzüge aller Aufnahmen<br />
c) Kontaktabzüge mit eingetragenen Passpunkten<br />
d) Bildmittenübersicht (digital und analog)<br />
e) Kammerkalibrierungsschein<br />
f) Bildflugprotokoll<br />
g) Signalisierungsübersichten<br />
h) Berechnung <strong>de</strong>r Passpunkte einschließlich Ergebnisse <strong>de</strong>r Aerotriangulation<br />
i) Arbeitsunterlagen <strong>de</strong>s Feldvergleichs<br />
j) Terrestrische Ergänzungsmessungen einschließlich Berechnungsunterlagen<br />
5 Qualitätssicherung<br />
Der Auftragnehmer hat die Qualitätssicherung <strong>de</strong>s Auftrages schriftlich zu dokumentieren.<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Qualitätssicherung muss sich auftragsbezogen min<strong>de</strong>stens erstrecken auf:<br />
a) Digitale Ergebnisse<br />
− Prüfung auf Einhaltung <strong>de</strong>r Vorgaben zu<br />
− Datei- und Datenstruktur, Layerstruktur, Symbolbezeichnungen<br />
− DGM-Randlinien,-Bruchkanten,-Rasterweite<br />
b) Analoge Ergebnisse<br />
− Zeichnungsausführung (Einhaltung <strong>de</strong>r RAS-Verm und sonstiger Vorgaben)<br />
− Katastereinpassung (Einhaltung <strong>de</strong>s Prinzips <strong>de</strong>r Nachbarschaft)<br />
− Vollständigkeit <strong>de</strong>s Katasters und <strong>de</strong>r Topographie („Folie Grundriss“ und „Folie Kataster“)<br />
− Sachgerechte Höhenpunktverteilung und -darstellung („Folie Höhe“)<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, anhand <strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Auftrags übergebenen<br />
Zwischenergebnisse sowie anhand <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n Vermessungsergebnisse stichprobenhafte<br />
digitale und analoge Qualitätskontrollen durchzuführen und das Resultat <strong>de</strong>m Auftragnehmer bekannt<br />
zu geben.<br />
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VII.102.2<br />
Anhang: Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
RE<br />
Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />
1985) Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
RAS-Verm<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen; Teil Vermessung (RAS-Verm), <strong>Ausgabe</strong> 2001<br />
Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
FGSV Verlag: FGSV Verlag Wesselinger Str. 17, 50999 Köln Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0<br />
22 36 / 38 46 40 Boyenstraße 42, 10115 Berlin Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax<br />
030 / 48 63 82 71<br />
VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortmund Telefon 0180 / 53 40 140,<br />
Telefax 0180 / 53 40 120<br />
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VII.102.3<br />
ENTWURFSVERMESSUNG<br />
BAUVERMESSUNG<br />
} FÜR<br />
VERKEHRSANLAGEN<br />
ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projekt<br />
......................................................<br />
Z<br />
e<br />
i<br />
Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />
l<br />
e<br />
[Z]<br />
1* Gesamtkosten ohne Ingenieurbauwerke<br />
1.1 davon Kosten für Erd- und Felsarbeiten<br />
2 davon nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z 1 enthalten<br />
2.1* - Baugrundstück<br />
2.2 - Vermessung und Vermarkung<br />
2.3 - Kunstwerke<br />
2.4 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />
2.5 - Entschädigungen und Scha<strong>de</strong>nersatzleistungen<br />
2.6* - Baunebenkosten<br />
3 davon nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z 1 enthalten**<br />
3.1 - Herrichten <strong>de</strong>s Grundstücks<br />
3.2* - Erschließen <strong>de</strong>r Außenanlagen<br />
3.3 - verkehrsregeln<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
3.4 - Umlegen und Verlegen von Leitungen<br />
3.5 - Ausstattung und Nebenanlagen<br />
4 Summe <strong>de</strong>r nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis Z 3.5]<br />
5 Zwischensumme [Z 1.1 + Z 4]<br />
6 Sonstige anrechenbare Kosten [Z 1 abz. Z 5]<br />
7 Kosten aus Z 1.1, aber nicht mehr als 40 v.H. aus Z 6<br />
8* Kosten für Ingenieurbauwerke<br />
9* Anrechenbar 10 v.H. aus Z 8 (analog § 45(2) HOAI) [0,1 x Z 8]<br />
10 Anrechenbare Kosten bis zu 2 Fahrstreifen [Z 6 + Z 7 + Z 9]<br />
11* Installation, Betriebstechnik<br />
12 ggf. Winterbauschutzvorkehrungen<br />
13 Summe Z 10 + Z 11 + Z 12<br />
14* Abmin<strong>de</strong>rung bei mehr als 2 Fahrstreifen (analog § 45(3) HOAI)<br />
14.1 3 Fahrstreifen [0,15 x Z 13]<br />
14.2 4 Fahrstreifen [0,30 x Z 13]<br />
14.3 mehr als 4 Fahrstreifen [0,40 x Z 13]<br />
14.4 Abmin<strong>de</strong>rung bei 2 Gleisen mit gemeins. Planum [0,10 x Z 13]<br />
15<br />
Anrechenbare Kosten [Z 13 abz. Z 14]<br />
Entwurfsvermessung für Verkehrsanlagen<br />
EUR<br />
EUR<br />
16 Abmin<strong>de</strong>rung für Bauvermessung [0,2 x Z 15]<br />
17<br />
Anrechenbare Kosten [Z 15 abz. Z 16]<br />
Bauvermessung für Verkehrsanlagen<br />
* siehe Hinweise auf <strong>de</strong>r Rückseite ** soweit vom Auftragnehmer we<strong>de</strong>r geplant noch überwacht<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 1
VII.102.3<br />
Hinweise zur Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
zu Zeile 1<br />
zu Zeilen 1, 8, 9<br />
zu Zeile 2.1<br />
zu Zeile 2.6<br />
zu Zeile 3.2<br />
zu Zeile 11<br />
zu Zeile 14<br />
Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
anfallen<strong>de</strong>n Kosten. Ggf. ist § 4 Abs. 2 HOAI zu beachten.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützmauern) rechnen grundsätzlich<br />
nicht zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten. 10 v.H. <strong>de</strong>r Kosten dieser Bauwerke können<br />
analog §45 (2) HOAI wegen <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r Straßenplanung festzulegen<strong>de</strong>n<br />
Geometrie angerechnet wer<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
gleichzeitig Grundleistungen für die Ingenieurbauwerke übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ist dies <strong>de</strong>r Fall, so erfolgt in <strong>de</strong>n Zeilen 8 und 9 keine Eintragung; die Honorare<br />
sind dann getrennt für die Verkehrsanlage und die Ingenieurbauwerke zu<br />
berechnen.<br />
Zu <strong>de</strong>n Kosten für das Baugrundstück gehören <strong>de</strong>r Erwerb, das rechtliche<br />
Freimachen - darunter ist das Freimachen von Rechten Dritter zu verstehen -<br />
sowie an<strong>de</strong>re einmalige Abgaben für Erschließung.<br />
Zu <strong>de</strong>n Baunebenkosten gehören die Kosten, die bei <strong>de</strong>r Planung und<br />
Baudurchführung auf <strong>de</strong>r Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften<br />
o<strong>de</strong>r nach beson<strong>de</strong>rer vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es sind dies in <strong>de</strong>r<br />
Regel Kosten für Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik bei Brücken),<br />
Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen und Abnahmen,<br />
beson<strong>de</strong>re künstlerische Gestaltung, Finanzierungen und Abgaben.<br />
Die Erschließung umfasst die öffentliche und die nichtöffentliche Erschließung.<br />
Zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten zählen im Hinblick auf <strong>de</strong>n Koordinierungsaufwand<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers ganz o<strong>de</strong>r teilweise Installationen, betriebstechnische Anlagen<br />
und betriebliche Einbauten, wie z. B. elektro- und maschinentechnische<br />
Einrichtungen bei Tunneln und Kläranlagen.<br />
Die in § 45 (3) HOAI vorgesehenen Abmin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
kommen bei <strong>de</strong>r Entwurfs- und Bauvermessung für Verkehrsanlagen voll zum<br />
Tragen.<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 2
VII.108.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke<br />
(HOAI Teil 4 Abschnitt 2)<br />
(Hinweis: Die Honorarermittlung für die Planung <strong>de</strong>r technischen Ausrüstung ist in <strong>de</strong>r HOAI<br />
verbindlich geregelt.)<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung steht kein Vertragsmuster zur Verfügung. Die<br />
Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung ist frei zu formulieren. Es ist das neutrale Vertragsmuster<br />
VII.100 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Allgemeines<br />
Leistungen bei <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung von Ingenieurbauwerken sind nach Teil 4 Abschnitt 2<br />
HOAI zu vergüten, wenn sie einer <strong>de</strong>r dort genannten 8 Anlagengruppen zuzuordnen sind (z. B. die<br />
Betriebseinrichtungen eines Straßentunnels; sie gehören zur Anlagengruppe nach § 51 Abs. 2 Nr. 7<br />
HOAI, „nutzungsspezifische Anlagen … in Ingenieurbauwerken). Das Honorar und die<br />
Berechnungsfaktoren sind in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (Vordruck VII.100) i.V.m. Vordruck VII.100.2<br />
festzulegen (vgl. § 7 HOAI).<br />
Die Honorare für die Technische Ausrüstung von Verkehrsanlagen (z. B. Lichtsignalanlagen,<br />
Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Straßenbeleuchtung) sind nicht in Teil 4 Abschnitt 2 HOAI erfasst.<br />
Diese Leistungen sind, soweit sie mit <strong>de</strong>r Objektplanung für Ingenieurbauwerken erbracht wer<strong>de</strong>n,<br />
nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu vergüten. Soweit diese Leistungen geson<strong>de</strong>rt erbracht wer<strong>de</strong>n, kann<br />
ein Honorar frei vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Anrechenbare Kosten<br />
Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.108.2 mit <strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung. Dieser ist <strong>de</strong>m Vertrag beizufügen.<br />
Die anrechenbaren Kosten sind gemäß § 6 Abs. 1 HOAI auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
o<strong>de</strong>r, soweit diese nicht vorliegt, auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Kostenschätzung zu ermitteln.<br />
(4) Honorarzone<br />
Für die Zuordnung <strong>de</strong>r Honorarzone nach § 54 Abs. 2 HOAI steht für gängige Objekte als Regel die<br />
Objektliste in <strong>de</strong>r Anlage 3 zur HOAI zur Verfügung.<br />
(5) Technische Ausrüstung für Ingenieurbauwerke mit erheblichen Längenabmessungen und/o<strong>de</strong>r<br />
Wie<strong>de</strong>rholungen<br />
Bei Ingenieurbauwerken mit erheblichen Längenabmessungen und weitgehend gleichbleiben<strong>de</strong>n<br />
Planungsparametern (z. B. Tunnelbauwerken), bei <strong>de</strong>nen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />
<strong>de</strong>m Honorar, das nach <strong>de</strong>n vollen anrechenbaren Kosten ermittelt wird, und <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers besteht, ist § 7 Abs. 3 HOAI anzuwen<strong>de</strong>n, d. h. die Min<strong>de</strong>stsätze <strong>de</strong>r HOAI dürfen<br />
durch schriftliche Vereinbarung unterschritten wer<strong>de</strong>n. Bei Tunnelbauwerken mit zwei o<strong>de</strong>r mehr<br />
Röhren ist darüber hinaus zu prüfen, ob § 11 HOAI anzuwen<strong>de</strong>n ist.<br />
(6) Leistungen im Bestand<br />
Ein Zuschlag kommt nur dann in Betracht, wenn Eingriffe in die vorhan<strong>de</strong>ne Ausrüstung<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n (s. § 2 Nr. 6 und 7 HOAI). Der Ersatz einer Technischen Ausrüstung durch eine<br />
neue gilt nicht als Umbau o<strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung im Sinne von § 2 Nr. 6 und 7 HOAI. Soll kein Zuschlag<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n, ist dies gemäß § 35 (1) HOAI auszuschließen.<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010
VII.102.4<br />
ENTWURFSVERMESSUNG<br />
BAUVERMESSUNG<br />
} FÜR<br />
INGENIEURBAUWERKE<br />
ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Z<br />
e<br />
i<br />
l<br />
e<br />
[Z]<br />
1* Gesamtkosten<br />
Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />
2 Nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z 1 enthalten<br />
2.1* - Baugrundstück<br />
2.2 - Vermessung und Vermarkung<br />
2.3 - Kunstwerke<br />
2.4 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />
2.5 - Entschädigungen und Scha<strong>de</strong>nersatzleistungen<br />
2.6* - Baunebenkosten<br />
3 Nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z 1 enthalten**<br />
3.1 - Herrichten <strong>de</strong>s Grundstücks<br />
3.2 * - Erschließung und Außenanlagen<br />
3.3 - verkehrsregeln<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
3.4 - Umlegen und Verlegen von Leitungen<br />
3.5 - Ausstattung und Nebenanlagen<br />
3.6 - Maschinentechnik<br />
4 Summe <strong>de</strong>r nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis Z 3.6]<br />
5* Installation, Betriebstechnik<br />
6 Ggf. Winterbauschutzvorkehrungen<br />
Anrechenbare Kosten<br />
7 Bauvermessung für Ingenieurbauwerke<br />
[Summe Z 1+Z 5+Z 6 abz. Z 4]<br />
EUR<br />
EUR<br />
8 Anzusetzen für Entwurfsvermessung EUR EUR<br />
8.1<br />
bei Z 7 511.292 €: 0,4 x Z 7<br />
bei Z 7 > 511.292 €: 204.516,80 €<br />
8.2<br />
bei 511.292 € < Z7 1.022.584 €: 0,35 x (Z7 - 511.292 €)<br />
bei Z 7 > 1.022.584 €:<br />
178.952,20 EUR<br />
8.3<br />
bei 1.022.584 € < Z7 2.556.459 €: 0,30 x (Z7 – 1.022.584 €)<br />
bei Z 7 > 2.556.459 €: 460.162,69 €<br />
8.4 bei Z 7 > 2.556.459€: 0,25 x (Z7 – 2.556.459 €)<br />
Anrechenbare Kosten<br />
9 Entwurfsvermessung für Ingenieurbauwerke<br />
[Summe Z 8.1 bis Z 8.4]<br />
* siehe Hinweise auf <strong>de</strong>r Rückseite<br />
** soweit vom Auftragnehmer we<strong>de</strong>r geplant noch überwacht<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010
VII.102.4<br />
Hinweise zur Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
zu Zeile 1<br />
zu Zeile 2.1<br />
zu Zeile 2.6<br />
zu Zeile 3.2<br />
zu Zeile 5<br />
Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
anfallen<strong>de</strong>n Kosten ohne die Kosten für Installation und Betriebstechnik.<br />
Zu <strong>de</strong>n Kosten für das Baugrundstück gehören <strong>de</strong>r Erwerb, das rechtliche<br />
Freimachen - darunter ist das Freimachen von Rechten Dritter zu verstehen -<br />
sowie an<strong>de</strong>re einmalige Abgaben für Erschließung.<br />
Zu <strong>de</strong>n Baunebenkosten gehören die Kosten, die bei <strong>de</strong>r Planung und<br />
Baudurchführung auf <strong>de</strong>r Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften<br />
o<strong>de</strong>r nach beson<strong>de</strong>rer vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es sind dies in <strong>de</strong>r<br />
Regel Kosten für Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik bei Brücken),<br />
Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen und Abnahmen,<br />
beson<strong>de</strong>re künstlerische Gestaltung, Finanzierungen und Abgaben.<br />
Die Erschließung umfasst die öffentliche und die nichtöffentliche Erschließung.<br />
Zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten zählen im Hinblick auf <strong>de</strong>n Koordinierungsaufwand<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers ganz o<strong>de</strong>r teilweise Installationen, betriebstechnische Anlagen<br />
und betriebliche Einbauten, wie z. B. elektro- und maschinentechnische<br />
Einrichtungen bei Tunneln und Kläranlagen.<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010
VII.102.5<br />
ENTWURFSVERMESSUNG<br />
ERMITTLUNG DER HONORARZONE<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-<br />
Nr.:<br />
H<br />
O<br />
N<br />
O<br />
R<br />
A<br />
R<br />
Z<br />
O<br />
N<br />
Qualität <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Kartenunterlagen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />
Genauigkeit<br />
Bewertungsmerkmal<br />
Qualität <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Lage- und<br />
Höhenfestpunktfel<strong>de</strong>s<br />
Beeinträchtigungen durch<br />
die<br />
Gelän<strong>de</strong>beschaffenheit<br />
und bei <strong>de</strong>r Begehbarkeit<br />
E (1-5 Punkte) (1-5 Punkte) (1-5 Punkte) (1-10 Punkte)<br />
sehr hoch sehr gering sehr hoch sehr gering<br />
I<br />
Rahmenkarten (analog<br />
o<strong>de</strong>r digital) liegen mit<br />
topographischen Angaben<br />
vor<br />
II Rahmenkarten (analog<br />
o<strong>de</strong>r digital) liegen vor<br />
Graphische Genauigkeit,<br />
Höhen und Topographie aus<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Karten und<br />
Plänen (keine<br />
Zwangspunkte)<br />
Sehr günstige<br />
Anschlussmöglichkeiten an<br />
das spannungsarme<br />
Lan<strong>de</strong>snetz<br />
Eben<br />
(1) (1) (1) (1-2)<br />
gut gering gut gering<br />
Einfache Vermessungen geringer<br />
Genauigkeit (keine<br />
o<strong>de</strong>r wenige Zwangspunkte)<br />
Anschluss an das<br />
bestehen<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>snetz<br />
mit geringem Aufwand<br />
möglich<br />
Kupiert<br />
(2) (2) (2) (3-4)<br />
befriedigend durchschnittlich befriedigend durchschnittlich<br />
III Geometrisch einwandfreie<br />
Katasterkarten<br />
unterschiedlicher<br />
Maßstäbe liegen vor<br />
Abzuleiten aus<br />
Genauigkeitsvorgaben <strong>de</strong>r<br />
RAS-Verm<br />
Anschluss an das<br />
bestehen<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>snetz<br />
mit größerem Aufwand<br />
o<strong>de</strong>r Berücksichtigung<br />
größerer Netzspannungen<br />
Schlecht zugänglich<br />
(3) (3) (3) (5-6)<br />
kaum ausreichend überdurchschnittlich kaum ausreichend überdurchschnittlich<br />
IV Katasterkarten<br />
unterschiedlicher<br />
Maßstäbe liegen vor<br />
Wie Honorarzone III, jedoch<br />
sehr viele Zwangspunkte mit<br />
hoher Lage- und<br />
Höhengenauigkeit<br />
Anschluss an das<br />
bestehen<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>snetz<br />
mit größerem Aufwand und<br />
Berücksichtigung größerer<br />
Netzspannungen<br />
Stark kupiert<br />
(4) (4) (4) (7-8)<br />
mangelhaft sehr hoch mangelhaft sehr hoch<br />
V Katasterkarten liegen vor,<br />
umfangreiche<br />
Ergänzungsmessungen, z.<br />
B.<br />
Passpunktbestimmungen,<br />
erfor<strong>de</strong>rlich<br />
Präzisionsmessungen sehr<br />
hoher Genauigkeit<br />
Anschluss an das<br />
bestehen<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>snetz<br />
nur mit extremem Aufwand<br />
möglich<br />
Stark kupiert und schlecht<br />
zugänglich<br />
eP*<br />
*eP = ermittelte Punktanzahl<br />
(5) (5) (5) (9-10)<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Zwischensumme 1 <strong>de</strong>r ermittelten<br />
Punktanzahl
VII.102.5<br />
H<br />
O<br />
N<br />
O<br />
R<br />
A<br />
R<br />
Z<br />
O<br />
N<br />
E<br />
Behin<strong>de</strong>rung durch Bebauung und Bewuchs<br />
Bewertungsmerkmal<br />
Behin<strong>de</strong>rung durch Verkehr<br />
Topographiedichte<br />
(1-10 Punkte) (1-10 Punkte) (1-15 Punkte)<br />
sehr gering sehr gering sehr gering<br />
I Freie Sicht, geringfügige Bebauung Unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Verkehrsfluss Gering strukturiertes Gelän<strong>de</strong>, wenig<br />
aufzunehmen<strong>de</strong> Punkte<br />
(1-2) (1-2) (1-3)<br />
gering gering gering<br />
II Einzelne Hin<strong>de</strong>rnisse, lockere<br />
Bebauung<br />
Sehr schwacher Verkehrsfluss<br />
Strukturiertes Gelän<strong>de</strong>, aufzunehmen<strong>de</strong><br />
Verkehrswege untergeordnet<br />
(3-4) (3-4) (4-6)<br />
durchschnittlich durchschnittlich durchschnittlich<br />
III Einzelne Busch- und Waldstücke, Bebauung<br />
Mittlerer Verkehrsfluss<br />
Strukturiertes Gelän<strong>de</strong> mit Verkehrswegeerfassung<br />
(5-6) (5-6) (7-9)<br />
überdurchschnittlich überdurchschnittlich überdurchschnittlich<br />
IV Starker Bewuchs, dichte Bebauung Starker Verkehrsfluss Stark strukturiertes Gelän<strong>de</strong>, Ortslageo<strong>de</strong>r<br />
überwiegend<br />
Verkehrswegeaufnahmen, hohe Punktund<br />
Liniendichte<br />
(7-8) (7-8) (10-12)<br />
sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />
V Dichter Wald, sehr enge Bebauung Sehr starker Verkehrsfluss Sehr umfangreiche Detailaufnahmen,<br />
extreme Punktdichte<br />
(9-10) (9-10) (13-15)<br />
eP*<br />
Zwischensumme 2 <strong>de</strong>r ermittelten Punktanzahl<br />
Zwischensumme 1 <strong>de</strong>r ermittelten Punktanzahl<br />
Gesamtsumme <strong>de</strong>r ermittelten Punktanzahl<br />
Anmerkung:<br />
Bis zu 14 Punkte = Honorarzone I<br />
15 bis 25 Punkte = Honorarzone II<br />
26 bis 37 Punkte = Honorarzone III<br />
38 bis 48 Punkte = Honorarzone IV<br />
49 bis 60 Punkte = Honorarzone V Die Leistung wird zugeordnet<br />
<strong>de</strong>r<br />
Honorarzone<br />
*eP = ermittelte Punktzahl<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010
VII.108.2<br />
TECHNISCHE AUSRÜSTUNG INGENIEURBAUWERKE<br />
ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Z<br />
e<br />
i<br />
l<br />
e<br />
(Z)<br />
Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />
nach Kostenschätzung<br />
nach Kostenberechnung<br />
nach Kostenanschlag<br />
EUR<br />
EUR<br />
1* Gesamtkosten<br />
2 Nicht anrechenbaren Kosten (§ 52(3) HOAI)<br />
2.1 - ggfs.Kosten für nichtöffentliche Erschließung<br />
2.2* - ggfs. Kosten für Technische Anlagen in Außenanlagen<br />
3 Summe <strong>de</strong>r nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis 2.2]<br />
4* Anrechenbare Kosten [Z 1 abz. Z 3]<br />
* Siehe Hinweise unten<br />
Hinweise<br />
zu Zeile 1<br />
zu Zeile 4<br />
Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Anlage einer Anlagengruppe anfallen<strong>de</strong>n<br />
Kosten. Ggf. ist § 4 (2) HOAI zu beachten.<br />
Die anrechenbaren Kosten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Kostenschätzung aufgrund von Erfahrungswerten<br />
(z. B. Länge x Einheitspreis) ermittelt.<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010
VII.103<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten (VII.103.2)<br />
Honorarermittlung (VII.100.2)<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11)<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 Seite 1 von 9
VII.103<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und<br />
Brückenbau, AVB<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 Seite 2 von 9
VII.103<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer folgen<strong>de</strong><br />
Leistungen:<br />
Bewertung<br />
1. Leistungsphase 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r Baugrundverhältnisse auf Grund <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Unterlagen; Festlegen und Darstellen<br />
<strong>de</strong>r notwendigen Baugrun<strong>de</strong>rkundungen<br />
1.1 Beschaffung von Kartenmaterial<br />
1.11 Morphologische Karten (1:25.000, 1:5.000)<br />
1.12 Geologische Karten (Übersichtskarten, Spezialkarten)<br />
1.13 Hydrologische Karten (Übersichtskarten, Spezialkarten)<br />
1.2 Einholen von Stellungnahmen und Zusammenstellen von vorhan<strong>de</strong>nen speziellen<br />
Unterlagen<br />
1.21 Geologisches Lan<strong>de</strong>samt<br />
1.22 Wasserwirtschaftsamt<br />
1.23 Wasser- und Schifffahrtsamt<br />
1.24 Bergbautreiben<strong>de</strong><br />
1.25 Ver- und Entsorgungsunternehmen (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Wasser)<br />
1.26 Abwasserverbän<strong>de</strong><br />
1.27 Post<br />
1.28 Zuständige Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />
1.29 Betreiber von noch betriebenen bzw. ehemaligen Deponien<br />
1.3 Beschaffung von Detailplänen <strong>de</strong>r Verkehrsanlagen<br />
1.31 Trassenplanung<br />
1.32 Bauwerksplanung<br />
1.4 Durchsprache <strong>de</strong>r Aufgabenstellung mit Trassen- und Bauwerksplanern<br />
1.5 Begehen <strong>de</strong>r Trasse<br />
1.51 Überprüfung <strong>de</strong>r Übereinstimmung <strong>de</strong>r Örtlichkeit mit <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Unterlagen<br />
1.52 Aufsuchen und Überprüfen von vorhan<strong>de</strong>nen Bo<strong>de</strong>naufschlüssen<br />
1.53 Aufsuchen und Überprüfen von Grundwassermessstellen, Schichtwasseraustritten und<br />
Quellgebieten<br />
1.6 Geotechnisches Untersuchungsprogramm<br />
1.61 Trassengutachten<br />
Eintragung <strong>de</strong>r vorzunehmen<strong>de</strong>n Aufschlüsse in Lage- und Höhenpläne unter<br />
Berücksichtigung schützenswerter Bereiche<br />
1.611 Kernbohrungen; Ansatzpunkte, Teufe<br />
1.612 Handbohrungen; Ansatzpunkte, Teufe<br />
1.613 Schürfe; Ansatzpunkte, Teufe<br />
1.614 Sondierungen<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 Seite 3 von 9
VII.103<br />
1.62 Bauwerksgutachten<br />
Eintragungen <strong>de</strong>r vorzunehmen<strong>de</strong>n Aufschlüsse in <strong>de</strong>n Bauwerksplan und in die Lage- und<br />
Höhenpläne unter Berücksichtigung schützenswerter Bereiche<br />
1.621 Kernbohrungen; Ansatzpunkte, Teufe<br />
1.622 Handbohrungen; Ansatzpunkte, Teufe<br />
1.623 Schürfe; Ansatzpunkte, Teufe<br />
1.624 Rammkernsondierungen<br />
1.625 Rammsondierungen<br />
1.626 Spitzendrucksondierungen<br />
1.7 Programm <strong>de</strong>r Feldversuche<br />
1.71 Anordnung von Grundwassermessstellen unter Berücksichtigung schützenswerter Bereiche<br />
1.72 Anordnung von Großversuchen zum Einbau und zur Verdichtung bestimmter Erdmassen<br />
1.73 Last- und Zeitsetzungsversuche<br />
1.74 Anordnung, ob bzw. ggf. welche weitergehen<strong>de</strong>n Aufschlüsse im Bereich von noch<br />
betriebenen bzw. ehemaligen Deponien erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
1.8 Laboruntersuchungen<br />
(z.B. Wassergehalt, Atterberg’sche Grenzen, Sieb- und Schlämmanalyse, Scherversuche,<br />
Proctorversuche, Betonaggressivität, Kompressionsversuch, Gehalt an organischen<br />
Bestandteilen, Wasserdurchlässigkeit, Dichtebestimmung)<br />
1.9 Weitergehen<strong>de</strong> chemische Gutachten<br />
Beurteilung, ob bzw. ggf. welche weitergehen<strong>de</strong>n chemischen Gutachten hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Umweltverträglichkeit von Deponiegut erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
2. Leistungsphase 2: Baugrundbeurteilung<br />
Auswerten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Baugrunduntersuchung und Beschreibung <strong>de</strong>r angetroffenen<br />
Schichten.<br />
2.1 Darstellung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkennwerte und Bo<strong>de</strong>nschichten<br />
2.11 Entnehmen und Zusammenstellen von bo<strong>de</strong>nmechanischen Kennwerten und Eigenschaften<br />
aus vorhan<strong>de</strong>nen Unterlagen<br />
2.12 Zusammenstellung <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nerkundung gewonnenen bo<strong>de</strong>nmechanischen<br />
Kennwerte und Eigenschaften sowie Vergleich mit <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Unterlagen<br />
2.13 Tabellarische Auflistung <strong>de</strong>r abgestimmten bo<strong>de</strong>nmechanischen Kennwerte und<br />
Eigenschaften für die weitere Verwendung<br />
2.14 Zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>r Ergebnisse von Kornverteilung, Proctorversuch, Last- und<br />
Zeitsetzungsversuchen, Sondierungen und Angabe <strong>de</strong>r Bestimmungsverfahren<br />
2.15 Darstellung von Schichtenverlauf und Verbreitung durch Eintragung in Lage- und Höhenpläne<br />
2.2 Darstellung <strong>de</strong>r Grundwasserverhältnisse<br />
2.21 Angaben über Grundwasserhorizonte<br />
2.22 Angaben über Grundwasserstän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>ren voraussichtliche Schwankungen<br />
2.23 Angaben über Gefälle, Druckverhältnisse und Strömung in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Horizonten<br />
2.24 Angaben über Art und Umfang von Grundwasservorkommen<br />
(Grundwasser mit zusammenhängen<strong>de</strong>m Spiegel, Kluftwasser, Schichtwasser, mehrere<br />
Stockwerke)<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 Seite 4 von 9
VII.103<br />
2.25 Angaben über vorhan<strong>de</strong>ne bzw. mögliche Wasseraustritte (Quellen)<br />
2.26 Angaben über vorhan<strong>de</strong>ne Wasserschutzgebiete, Wasserfassungen, Be- und<br />
Entwässerungsanlagen<br />
2.3 Zusammenfassen<strong>de</strong> Beurteilung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nverhältnisse<br />
2.31 Eingruppierung <strong>de</strong>r Schichten nach Bo<strong>de</strong>narten<br />
2.32 Einordnung <strong>de</strong>r Schichten in Bo<strong>de</strong>nklassen nach DIN 18300<br />
2.33 Beurteilung <strong>de</strong>r Schichten nach ihrer Eignung als Dammbaustoff und Dammauflager<br />
2.34 Beurteilung <strong>de</strong>r Schichten nach ihrer Eignung als Oberbau- und Frostschutzmaterial<br />
2.35 Beurteilung <strong>de</strong>r Schichten nach ihrer Eignung als Filtermaterial, zur Bauwerkshinterfüllung<br />
und Baugrundverbesserung<br />
2.36 Hinweise auf für <strong>de</strong>n Dammbau und als Dammauflager beschränkt geeignete bzw.<br />
ungeeignete Schichten und Vorschlag für <strong>de</strong>ren mögliche Verbesserung bzw. Austausch<br />
2.37 Angaben über einzuhalten<strong>de</strong> Böschungsneigungen bei Ab- und Auftrag, Angaben über<br />
Vorkommen von Gleitschichten und Rutschneigungen<br />
2.38 Angabe über die Eignung <strong>de</strong>r Schichten zur Bauwerksgründung<br />
2.39 Beurteilung von Deponiegut bzw. Übernahme <strong>de</strong>r Ergebnisse von weitergehen<strong>de</strong>n<br />
chemischen Gutachten und Hinweisen/Vorschlägen für Verbesserung o<strong>de</strong>r Austausch von<br />
Deponiegut<br />
3. Leistungsphase 3: Geotechnische Beratung<br />
3.1 Erdbauwerke<br />
3.11 Ermittlung <strong>de</strong>r Verformung <strong>de</strong>s anstehen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>ns als Baugrund<br />
3.12 Ermittlung <strong>de</strong>r Verformung <strong>de</strong>s anstehen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>ns als Baustoff<br />
3.13 Angaben über Umfang und zeitlichen Verlauf <strong>de</strong>r Setzungen<br />
3.14 Angabe über Umfang <strong>de</strong>r Setzungen, Schiefstellungen, Zerrungen, Pressungen und <strong>de</strong>r<br />
Zeiträume <strong>de</strong>s Auftretens dieser Verformungen in Bergbaugebieten auf Grund vorheriger<br />
Absprache mit <strong>de</strong>m Bergbautreiben<strong>de</strong>n<br />
3.15 Nachweis <strong>de</strong>r Sicherheit <strong>de</strong>r Erdbauwerke gegen Grundbruch und Gleiten; Nachweis <strong>de</strong>r<br />
Gebrauchsfähigkeit und Standsicherheit<br />
3.16 Nachweis <strong>de</strong>r Gebrauchsfähigkeit und Standsicherheit von Einschnitts- und<br />
Auftragsböschungen<br />
3.2 Kunstbauwerke<br />
3.21 Vorschlag für die Gründung <strong>de</strong>r einzelnen Baukörper in Abhängigkeit von <strong>de</strong>ren<br />
Setzungsempfindlichkeit in Verbindung mit <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />
3.22 Angabe <strong>de</strong>r zulässigen Bo<strong>de</strong>npressung bei Flächengründung bzw. von Spitzendruck und<br />
Mantelreibungen bei Pfahlgründungen, Ermittlung <strong>de</strong>r Bettungs- und Steifeziffern<br />
3.23 Ermittlung <strong>de</strong>r wahrscheinlichen und möglichen Baugrundverformungen für die einzelnen<br />
Gründungskörper – nach Größe und zeitlichem Verlauf – getrennt<br />
<br />
nach 3.231 Einflüssen aus ständigen Bauwerkslasten<br />
nach 3.232 Einflüssen aus Bauwerkshinterfüllungen<br />
3.24 Angabe über Umfang <strong>de</strong>r Setzungen usw. in Bergbaugebieten wie 3.14<br />
3.25 Nachweis <strong>de</strong>r Gebrauchsfähigkeit und Standsicherheit gegen Grundbruch bzw. Gelän<strong>de</strong>bruch<br />
3.26 Nachweis <strong>de</strong>r Gebrauchsfähigkeit und Standsicherheit gegen Kippen und Gleiten<br />
3.3 Sicherung von Bauwerk und Baugrube gegen drücken<strong>de</strong>s und nichtdrücken<strong>de</strong>s<br />
Wasser im Bo<strong>de</strong>n (Grundwasser) unter Berücksichtigung schützenswerter Bereiche<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 Seite 5 von 9
VII.103<br />
3.31 Vorschläge für die Fassung und Ableitung von Schicht- und Quellwasser<br />
3.32 Vorschläge über notwendige (Art, Umfang) Grundwasserabsenkungen und -haltungen sowie<br />
zeitliche Einordnung <strong>de</strong>rselben in <strong>de</strong>n Bauablauf<br />
3.33 Hinweise und Vorschläge für vorübergehen<strong>de</strong> und dauern<strong>de</strong> Abdichtungen von Baugrube und<br />
Bauwerk bzw. für eine vorübergehen<strong>de</strong> und dauern<strong>de</strong> Drainage <strong>de</strong>s Baugrun<strong>de</strong>s<br />
3.4 Sicherung von benachbarten Bauwerken und Anlagen<br />
3.41 Überprüfen <strong>de</strong>r Auswirkung <strong>de</strong>r Baugrube auf benachbarte Bauten und Anlagen sowie ggf.<br />
Vorschläge für <strong>de</strong>ren Sicherung<br />
3.42 Überprüfen <strong>de</strong>r Auswirkung von Grundwasserabsenkungen und –haltungen auf benachbarte<br />
Gebäu<strong>de</strong> und Anlagen sowie ggf. Vorschläge für <strong>de</strong>ren Sicherung<br />
3.43 Überprüfen <strong>de</strong>r Auswirkung <strong>de</strong>r zu errichten<strong>de</strong>n Bauwerke auf Standfestigkeit und<br />
Setzungsverhalten benachbarter Gebäu<strong>de</strong> und Anlagen sowie ggf. Vorschläge für <strong>de</strong>ren<br />
Sicherung<br />
Beson<strong>de</strong>re und zusätzliche Leistungen:<br />
(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(3) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(6) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 Seite 6 von 9
VII.103<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 Seite 7 von 9
VII.103<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />
(1.1) Honorar für die Leistungen<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Berechnungshonorar auf Grundlage von Anlage 1.4 <strong>de</strong>r HOAI<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen<br />
Das Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Höchstbetrag von<br />
nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit:<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn. / wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 Seite 8 von 9
VII.103<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 Seite 9 von 9
VII.103.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau (Anlage 1,<br />
Pkt. 1.4 HOAI)<br />
(Hinweis: Die Honorarermittlung <strong>de</strong>r Leistungen für Bo<strong>de</strong>nmechanik, Er- und Grundbau ist in <strong>de</strong>r<br />
unverbindlichen Anlage 1 zur HOAI – Orientierungshilfe – Pkt. 1.4 erfasst.)<br />
1. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung bei Ingenieurbauwerken<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung kann das Vertragsmuster VII.103 i.V.m. <strong>de</strong>m „Merkblatt über<br />
geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau“ (M GUB) <strong>de</strong>r Forschungsgesellschaft<br />
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und <strong>de</strong>m Leistungsbereich LB 907 <strong>de</strong>r LB StB-<br />
By für Grundwassermessstellen bzw. <strong>de</strong>m STLK-Leistungsbereich 103 „Bo<strong>de</strong>nerkundung” verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Allgemeines<br />
Das Honorar unterliegt nicht einer verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher grundsätzlich frei<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n. Die in <strong>de</strong>r unverbindlichen Anlage <strong>de</strong>r HOAI aufgeführten Regelungen zur<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzonen und daraus folgend zur Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars stellen <strong>de</strong>shalb nur –<br />
unverbindliche – Orientierungswerte dar.<br />
(3) Anrechenbare Kosten<br />
Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.103.2 mit <strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />
Die anrechenbaren Kosten sind auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenberechnung vom Auftraggeber zu ermitteln<br />
und <strong>de</strong>n Bewerbern im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsanfrage als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung zu<br />
stellen. Solange noch keine Entwurfsplanung als Voraussetzung für eine Kostenberechnung vorliegt,<br />
kann das Honorar auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenschätzung vorläufig ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Honorarzone<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone kann sich an <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI, Pkt.1.4.3 HOAI orientieren.<br />
(5) Pauschalhonorar<br />
In <strong>de</strong>r Regel soll ein Pauschalhonorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Angemessenheit <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit <strong>de</strong>s aufgrund einer Leistungsanfrage angebotenen Honorars kann<br />
das sich aus <strong>de</strong>n Tafeln in <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI (Pkt.1.4) ergeben<strong>de</strong> unverbindliche<br />
Berechnungshonorar unter Berücksichtigung nachfolgen<strong>de</strong>r Aufstellung heran gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wird das unverbindliche Honorar <strong>de</strong>r Anlage 1 HOAI (Orientierungswert) um mehr als 20 v.H.<br />
unterschritten, ist vom Bieter eine schriftliche, plausible Aufklärung über die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
zu verlangen. Anhand <strong>de</strong>r vom Bieter vorgelegten Unterlagen ist zu prüfen, ob das Honorar eine<br />
einwandfreie Leistungserbringung erwarten lässt. Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, ist das Angebot<br />
auszuschließen.<br />
(7) Das Honorar ist in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages zu vereinbaren.<br />
(8) Beauftragung von Teilen einer Leistung<br />
Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Leistungen o<strong>de</strong>r nur Teile von Leistungen<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n sollen, sind die für die Beauftragung vorgesehenen Teilleistungen <strong>de</strong>n Bewerbern<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsanfrage mitzuteilen.<br />
2. Sonstige Leistungen für Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau bei Ingenieurbauwerken<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung steht kein eigenes Vertragsmuster zur Verfügung. Die<br />
Leistungsbeschreibung ist frei zu formulieren. Es kann das Vertragsmuster für Baugrundbeurteilung<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Seite 1 von 3
VII.103.1<br />
und Gründungsberatung für Ingenieurbauwerke sinngemäß verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei zu vereinbaren.<br />
3. Gemeinsame Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungen nach 1. und 2.<br />
In <strong>de</strong>r Regel fallen neben <strong>de</strong>r Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach auch Sonstige<br />
Leistungen für Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau an. Zweckmäßigerweise sind alle erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Leistungen gemeinsam an einen Auftragnehmer zu vergeben. Das Honorar ist frei zu vereinbaren. Ist<br />
<strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Sonstigen Leistungen für Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau von untergeordneter<br />
Größenordnung, kann eine Leistungsanfrage bei mehreren Bewerbern entfallen.<br />
Hinweis: Die für obige Leistungen erfor<strong>de</strong>rlichen Aufschlussarbeiten sind Bauleistungen nach VOB.<br />
4. Sonstige Leistungen für Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau bei Verkehrsanlagen<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung kann das Vertragsmuster VII.103 i.V.m. <strong>de</strong>m „Merkblatt über<br />
geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau” (M GUB) <strong>de</strong>r<br />
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und <strong>de</strong>m STLK-Leistungsbereich<br />
103 „Bo<strong>de</strong>nerkundung” verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Das Honorar für Sonstige Leistungen für Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau ist in <strong>de</strong>r Regel nach<br />
Durchführung einer Leistungsanfrage frei zu vereinbaren (z. B. für Baugrundbeurteilung bei Dämmen<br />
und Einschnitten, Streckengutachten).<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen für Baugrundbeurteilung und<br />
Gründungsberatung für Ingenieurbauwerke<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Vomhun<strong>de</strong>rtsätze für die Bewertung <strong>de</strong>r Leistung sind als Regelsätze zu<br />
betrachten und im Einzelfall auf die spezifischen Leistungen anzupassen.<br />
Anlage 1.4 HOAI (Auszug)<br />
1. Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung, Ermitteln<br />
<strong>de</strong>r Baugrundverhältnisse <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Unterlagen, Festlegen und Darstellen <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Baugrun<strong>de</strong>rkundungen<br />
Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Ermitteln <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nverhältnisse (Morphologie<br />
und Bewuchs, Geologie, Hydrologie,<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten) anhand von morphologischen,<br />
geologischen und hydrologischen Karten,<br />
Einholen von Stellungnahmen <strong>de</strong>s<br />
geologischen Lan<strong>de</strong>samtes,<br />
Wasserwirtschaftsamtes, evtl.<br />
Bergbautreiben<strong>de</strong>n usw.<br />
1.3 Begehen <strong>de</strong>r Örtlichkeit. Festlegung <strong>de</strong>s Bohrund<br />
Schürfprogramms. Eintragung <strong>de</strong>r<br />
vorzunehmen<strong>de</strong>n Aufschlüsse in Lagepläne<br />
(Ort, Ansatzpunkte, Teufe). Festlegung von Art<br />
und Umfang <strong>de</strong>r vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Laboruntersuchungen und evtl. Feldversuche.<br />
Bewertung<br />
v.H.<br />
2<br />
7<br />
6<br />
Bewertung Leistungsphase 1 15<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Seite 2 von 3
VII.103.1<br />
2. Auswerten und Darstellen <strong>de</strong>r<br />
Baugrun<strong>de</strong>rkundungen sowie <strong>de</strong>r Laborund<br />
Feldversuche;<br />
Abschätzen <strong>de</strong>s Schwankungsbereiches<br />
von Wasserstän<strong>de</strong>n im Bo<strong>de</strong>n;<br />
Baugrundbeurteilung;<br />
Festlegen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkennwerte<br />
2.1 Bautechnische Beschreibung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Bo<strong>de</strong>nschichten (Bezeichnung <strong>de</strong>r Schichten<br />
nach Bo<strong>de</strong>narten und –klassen,<br />
Schichtenverlauf) und Darstellung durch<br />
Eintragung in Lage- und Höhenpläne.<br />
2.2 Angaben über Grundwasserstän<strong>de</strong> und ihre zu<br />
erwarten<strong>de</strong>n Schwankungen, Hinweise auf<br />
Schichtwasservorkommen und zu erwarten<strong>de</strong><br />
Austritte.<br />
2.3 Zusammenfassen<strong>de</strong> Beurteilung <strong>de</strong>r<br />
Bo<strong>de</strong>nverhältnisse, Einordnung in<br />
Bo<strong>de</strong>nklassen, Hinweise auf notwendige<br />
Baugrundverbesserungen bzw.<br />
Bo<strong>de</strong>naustausch<br />
2.4 Zusammenstellung und tabellarische Auflistung<br />
bo<strong>de</strong>nmechanischer Kennwerte<br />
10<br />
2<br />
20<br />
3<br />
3. Vorschlag für die Gründung mit Angabe<br />
<strong>de</strong>r zulässigen Bo<strong>de</strong>npressungen in<br />
Abhängigkeit von <strong>de</strong>n<br />
Fundamentabmessungen, ggf. mit<br />
Angaben zur Bemessung <strong>de</strong>r<br />
Pfahlgründung; Angabe <strong>de</strong>r zu<br />
erwarten<strong>de</strong>n Setzungen für die vom<br />
Tragwerksplaner im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Entwurfsplanung nach § 49 zu<br />
erbringen<strong>de</strong>n Grundleistungen; Hinweise<br />
zur Herstellung und Trockenhaltung <strong>de</strong>r<br />
Baugrube und <strong>de</strong>s Bauwerks sowie zur<br />
Auswirkung <strong>de</strong>r Baumaßnahme auf<br />
Nachbarbauwerke.<br />
Bewertung Leistungsphase 2 35<br />
3.1 Vorschlag für die Art <strong>de</strong>r Gründung in<br />
Abhängigkeit von Baugrund, Art und<br />
Setzungsempfindlichkeit <strong>de</strong>s Bauwerks unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit, Angabe <strong>de</strong>r<br />
zul. Bo<strong>de</strong>npressung bei Flächengründungen<br />
bzw. von Spitzendruck und Mantelreibung bei<br />
Tiefgründungen, Ermittlung <strong>de</strong>r Bettungs-. Und<br />
Steifeziffern<br />
25<br />
3.2 Angabe <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Setzungen<br />
5<br />
3.3 Vorschläge für die Herstellung <strong>de</strong>r Baugrube,<br />
Angaben über Art, Umfang und zeitliche<br />
Einordnung von Wasserhaltungsmaßnahmen.<br />
Hinweise auf vorübergehen<strong>de</strong> und dauern<strong>de</strong><br />
Abdichtungen.<br />
8<br />
3.4 Hinweise zur Auswirkung <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
auf Nachbarbauwerke<br />
12<br />
Bewertung Leistungsphase 3 50<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Seite 3 von 3
VII.109<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
1<br />
2<br />
3<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Honorar-/Honorarzonenermittlung (VII.109.3 VHF)<br />
Leistungs- und Honorarangebot<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF)<br />
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VII.109<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sstraßengesetzes .<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB (VII.100.4 VHF )<br />
Technische Vertragsbedingungen (VII.109.2 VHF)<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.109 – Seite 1
VII.109<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Auftragsumfang<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach <strong>de</strong>n Absätzen sowie 4 - 8.<br />
(2) Leistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie Bewertung<br />
1 Leistungsphase 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung und Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Zusammenstellen <strong>de</strong>r verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbeson<strong>de</strong>re:<br />
− Ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfungen für Natura 2000-Gebiete,<br />
− Örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen,<br />
− Thematische Karten, Luftbil<strong>de</strong>r und sonstige Daten.<br />
Prüfen <strong>de</strong>r:<br />
− Qualität <strong>de</strong>r Unterlagen,<br />
− Eignung <strong>de</strong>s Maßstabs,<br />
− Notwendigkeit zum Umarbeiten vorhan<strong>de</strong>ner Karten.<br />
1.3 Ortsbesichtigung zum Abschätzen <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Leistung<br />
1.4 Abschätzen <strong>de</strong>s Untersuchungsrahmens und Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
1.5 Ermitteln ergänzen<strong>de</strong>r Fachleistungen und Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
2 Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Planungsgrundlagen<br />
2.1 Festlegen <strong>de</strong>r Indikatoren/Kriterien für die einzelnen Schutzgüter und <strong>de</strong>r für diese Indikatoren<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Untersuchungsinhalte, in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
2.2 Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Kartierung <strong>de</strong>r Biotoptypen; Beschaffen vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen zu <strong>de</strong>n<br />
Schutzgütern<br />
2.3 Erfassen und Beschreiben <strong>de</strong>s Bestands <strong>de</strong>r Schutzgüter gemäß Anhang 4 MUVS – <strong>Ausgabe</strong> 2001<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Regel:<br />
− Menschen<br />
Wohn- und Wohnumfeld,<br />
Gebiete mit Erholungsfunktionen,<br />
− Pflanzen und Tiere<br />
Biotoptypen und faunistische Funktionsräume,<br />
Schutzgebiete,<br />
− Bo<strong>de</strong>n<br />
Bo<strong>de</strong>ntyp und -art,<br />
Lebensraumfunktion,<br />
Reglerfunktion,<br />
Natürliche Ertragsfähigkeit,<br />
Schutzgebiete,<br />
Bo<strong>de</strong>nwertzahl,<br />
− Wasser<br />
Grundwasser: Grundwasserflurabstand, Grundwasser<strong>de</strong>ckschichten, Grundwasserhöffigkeit,<br />
Schutzgebiete,<br />
Oberflächengewässer: Gewässergüte, Gewässertyp, Gewässermorphologie<br />
− Klima und Luft<br />
Funktionszonen für die Lufthygiene und das Lokalklima,<br />
Schutzgebiete,<br />
Stadt- und Gelän<strong>de</strong>klima, bioklimatische Situation, Kaltluftentstehungsgebiete, Kaltluftabfluss,<br />
− Landschaft<br />
Landschaftsbild, Strukturelemente, Sichtbeziehungen,<br />
Unzerschnittene Räume,<br />
− Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />
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VII.109<br />
<br />
Kulturhistorisch be<strong>de</strong>utsame Bauwerke, Siedlungsstrukturen, Ensembles und das jeweils<br />
zugehörige Umfeld.<br />
2.4 Bewerten <strong>de</strong>r Funktionselemente <strong>de</strong>r einzelnen Schutzgüter hinsichtlich<br />
− <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung (abgeleitet aus <strong>de</strong>n gesetzlichen Grundlagen, fachlichen Bewertungskriterien und<br />
<strong>de</strong>n regionalen Zielen und Verhältnissen),<br />
− ggf. <strong>de</strong>r Empfindlichkeit, soweit dies in diesem Planungsschritt bereits erfor<strong>de</strong>rlich<br />
2.5 Beurteilen <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen und vorhersehbaren nicht durch das Straßenbauvorhaben bedingten<br />
Umweltbelastungen<br />
2.6 Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Bestandsbeschreibung und -bewertung in<br />
− Text: gemäß Musterglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s MUVS Ziffer 2 und 3<br />
− Karten<br />
3 Leistungsphase 3: Konfliktanalyse und Alternativen<br />
3.1 Ermitteln von Bereichen unterschiedlicher Konfliktdichte durch Zusammenschau <strong>de</strong>r beurteilten<br />
Schutzgutfunktionen und Einordnen <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utungszuweisungen<br />
3.2 Abgrenzen von Korridoren, in <strong>de</strong>nen soweit möglich eine Trassenführung durch konfliktarme Bereiche<br />
vorgesehen wer<strong>de</strong>n kann, und Kennzeichnen von Konfliktschwerpunkten<br />
3.3 Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Raumwi<strong>de</strong>rstandsanalyse in<br />
− Text: gemäß Musterglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s MUVS Ziffer 4<br />
− Karten<br />
3.4 Beurteilen von Variantenvorschlägen Dritter, ob sie die aus umweltfachlicher Sicht weiter zu verfolgen<br />
sind<br />
3.5 Überprüfen <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes<br />
3.6 Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
4 Leistungsphase 4: Vorläufige Fassung <strong>de</strong>r Studie<br />
4.1 Mitwirken beim Entwickeln von Varianten<br />
4.2 Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r relevanten Projektwirkungen nach Art, Intensität, räumlicher Ausbreitung<br />
und Dauer <strong>de</strong>s Auftretens bzw. Einwirkens für je<strong>de</strong> Variante, Abgrenzen und Einstufen von Wirkzonen<br />
für je<strong>de</strong> Variante<br />
4.3 Ermitteln <strong>de</strong>r Auswirkungen für je<strong>de</strong> Variante:<br />
− Auswirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens durch Überlagern <strong>de</strong>r Wert- und Funktionselemente mit <strong>de</strong>n<br />
Wirkzonen, schutzgutbezogen,<br />
− ggf. Entlastungswirkungen,<br />
− Wechselwirkungen, die nicht über die beschriebenen Umweltauswirkungen erfasst wer<strong>de</strong>n.<br />
4.4 Abschätzen von Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Beeinträchtigungen sowie <strong>de</strong>r Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />
Voraussichtlich nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind in ihren Konsequenzen darzulegen und<br />
so aufzubereiten, dass sie direkt für die Abwägung verwertbar sind.<br />
4.5 Beurteilen <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n Auswirkungen für je<strong>de</strong> Variante, schutzgutbezogen und<br />
schutzgutübergreifend.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen sind Möglichkeiten zur Vermeidung und zur<br />
Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen (z. B. räumliche Vermeidung durch Trassen- und<br />
Standortwahl, Verschiebungen von Trassen und Standorten sowie durch Ingenieurbauwerke) zu<br />
berücksichtigen und zu dokumentieren.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.109 – Seite 3
VII.109<br />
4.6. Darstellen von Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes für <strong>de</strong>n Prognose-Null-Fall<br />
4.7. Vergleichen <strong>de</strong>r Varianten<br />
− Schutzgutbezogener Vergleich mit Reihung <strong>de</strong>r Varianten für je<strong>de</strong>s Schutzgut<br />
− Schutzgutübergreifen<strong>de</strong> Betrachtung<br />
4.8. Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Auswirkungsprognose und <strong>de</strong>s Variantenvergleichs in<br />
− Text: gemäß Musterglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s MUVS Ziffer 5<br />
− Karten<br />
4.9. Erstellen <strong>de</strong>r vorläufigen Fassung und abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
5 Leistungsphase 5: Endgültige Fassung <strong>de</strong>r Studie<br />
5.1 Erstellen <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsstudie<br />
5.2 Erstellen einer nichttechnischen Kurzfassung zur Übernahme in die allgemein verständliche<br />
Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG<br />
5.3. Abschlussbesprechung mit Übergabe <strong>de</strong>r Studie mit Text und Karten gemäß MUVS<br />
(3) Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />
Folgen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wer<strong>de</strong>n beauftragt<br />
[Nachstehen<strong>de</strong> nicht abschließen<strong>de</strong> Auflistung muss projektbezogen angepasst wer<strong>de</strong>n!]<br />
− Beschaffen und Aufbereiten <strong>de</strong>r analogen o<strong>de</strong>r digitalen Kartenunterlagen,<br />
− Erarbeiten <strong>de</strong>r Unterlagen für <strong>de</strong>n Scoping-Termin,<br />
− Teilnahme an und Vorbereiten von Terminen mit Fachbehör<strong>de</strong>n, Sachverständigen und Dritten zur<br />
Abstimmung <strong>de</strong>s Untersuchungsrahmens (Scoping),<br />
− Einzeluntersuchungen zu natürlichen Grundlagen, zur Vorbelastung und zu sozioökonomischen<br />
Fragestellungen,<br />
− Son<strong>de</strong>rkartierungen, wie pflanzensoziologische Kartierung, faunistische Kartierung, Bo<strong>de</strong>nkartierung,<br />
Kartierung <strong>de</strong>s Kleinklimas,<br />
− Prognosen, z. B. Verkehrsprognosen, Bedarfsprognosen,<br />
− Ausbreitungsberechnungen,<br />
− Beweissicherung,<br />
− Aktualisierung <strong>de</strong>r Planungsgrundlagen,<br />
− Verkehrszählungen, Straßenentwürfe,<br />
− Vorstellen <strong>de</strong>r Bestandserfassung vor Dritten,<br />
− Luftbildbefliegung, Luftbildauswertung,<br />
− Vorstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Raumanalyse vor Dritten,<br />
− Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel <strong>de</strong>r Darstellung,<br />
− Simulation von Landschaftsbildverän<strong>de</strong>rungen, z. B. über Overheadtechnik, Fotomontagen, Mo<strong>de</strong>llbau,<br />
DV, Realbildverfremdung, Vi<strong>de</strong>ofilm,<br />
− Detailausarbeitungen in beson<strong>de</strong>ren Maßstäben,<br />
− Städtebaulicher Fachbeitrag,<br />
− Vorstellen <strong>de</strong>r Planung vor Dritten,<br />
− Erstellen von Druckvorlagen,<br />
− Vorstellen <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsstudie vor Dritten,<br />
− Erstellen von Unterlagen nach § 6 UVPG,<br />
− Aktualisierung und Aufarbeitung <strong>de</strong>r UVS auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r FFH-VP.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.109 – Seite 4
VII.109<br />
(4) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(5) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(6) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(7) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(8) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.109 – Seite 5
VII.109<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für die Leistungen nach § 3 Abs. 1 EUR<br />
(1.1) Honorar für die Grundleistungen<br />
Das auf Basis von Anlage Nr. 1 (VII.109.3 ) berechnete Honorar wird vereinbart<br />
mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
Das Honorar für die Grundleistungen wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen<br />
Das Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Höchstbetrag von<br />
nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn./wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 5<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.109 – Seite 6
VII.109<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars nach § 7 Abs. 1<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.109 – Seite 7
VII.103.2<br />
BAUGRUNDBEURTEILUNG, GRÜNDUNGSBERATUNG<br />
FÜR INGENIEURBAUWERKE<br />
ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Z<br />
e<br />
i<br />
l<br />
e<br />
(Z)<br />
1<br />
Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />
Anrechenbare Kosten<br />
ermittelt aus Erfahrungswerten (z. B. Fläche/Länge x Einheitspreis)<br />
nach Kostenschätzung<br />
EUR<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010
VII.104a<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten (VII.104.3)<br />
Honorarermittlung (VII.100.2)<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11)<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 1 von 14
VII.104a<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und<br />
Brückenbau, AVB<br />
Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 2 von 14
VII.104a<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer folgen<strong>de</strong><br />
Leistungen:<br />
1. Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Beschreiben <strong>de</strong>r Planungsaufgabe und Planungsziele<br />
1.3 Ermitteln <strong>de</strong>r Randbedingungen<br />
1.4 Durchführen von Ortsbesichtigungen zum Anschätzen <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Leistung<br />
1.5 Zusammenstellen <strong>de</strong>r die Aufgabe beeinflussen<strong>de</strong>n Planungsabsichten. Hierzu gehören<br />
insbeson<strong>de</strong>re auch örtliche Planungen wie z.B.:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bauleitplanung<br />
Verkehrsentwicklungsplanung<br />
Regional- und Landschaftsplanung<br />
Lärmaktionspläne<br />
Luftreinhaltepläne<br />
wasserwirtschaftliche Fachplanungen<br />
Planungen Dritter<br />
1.6 Zusammenstellen und Werten von Unterlagen<br />
1.7 Erläutern <strong>de</strong>r Planungsdaten. Hierzu gehören u.a. die Verbindungsfunktion <strong>de</strong>r Straße,<br />
Querschnitte, Entwurfsgeschwindigkeit<br />
1.8 Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfanges<br />
1.9 Ermitteln <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Fachbeiträge (z.B. Vermessungsleistungen,<br />
Immissionsschutz, städtebaulicher Beitrag, <strong>de</strong>nkmalpflegerischer Beitrag,<br />
verkehrsplanerische Leistungen, Baugrunduntersuchung etc.)<br />
1.10 Erarbeiten eines Arbeits- und Terminplanes unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Fachbeiträge<br />
1.11 Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligter<br />
1.12 Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Bewertung<br />
2. Leistungsphase 2: Vorplanung<br />
2.1 Erheben <strong>de</strong>r Grundlagendaten<br />
2.11 Aufbereiten und Analysieren <strong>de</strong>r Grundlagen<br />
2.12 Beschaffen und Auswerten <strong>de</strong>r zur Lösung <strong>de</strong>r Aufgabenstellung notwendigen Karten nach<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, sowie Durchführen ergänzen<strong>de</strong>r örtlicher Erkundungen<br />
(Abgleich mit <strong>de</strong>r Örtlichkeit)<br />
Katasterplan 1:<br />
<br />
<br />
Bauleitpläne<br />
Bestandspläne über<br />
o Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke<br />
o wassertechnische Anlagen<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 3 von 14
VII.104a<br />
<br />
<br />
o<br />
o<br />
verkehrstechnische Anlagen<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
Planungen Dritter, die die Aufgabenstellung beeinflussen, über<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke<br />
wassertechnische Anlagen<br />
verkehrstechnische Anlagen<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
Bauleitplanungen<br />
Auswerten von vorliegen<strong>de</strong>n Verkehrsdaten in Analyse und Prognose<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Verkehrsmengen (Verkehrszusammensetzung, zeitliche Verteilung)<br />
bekannte Störungen im Verkehrsablauf<br />
Unfälle<br />
Geschwindigkeiten<br />
2.13 Durchführen von zur Lösung <strong>de</strong>r Aufgabenstellung erfor<strong>de</strong>rlichen Erkundungen, z.B. Nutzung<br />
angrenzen<strong>de</strong>r Flächen, Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
2.2 Werten <strong>de</strong>r Grundlagendaten<br />
2.21 Dokumentation von Mängeln im funktionalen und gestalterischen Bereich; Mängelanalyse<br />
2.22 Konkretisieren <strong>de</strong>r Planungsziele unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Randbedingungen und <strong>de</strong>r<br />
Fachbeiträge (z.B. UVS)<br />
2.3 Erarbeiten von Lösungsvorschlägen<br />
2.31 Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anfor<strong>de</strong>rungen unter<br />
Einarbeitung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
Untersuchen <strong>de</strong>r Lösungen in Lage und Höhe<br />
Ausarbeiten maßgeben<strong>de</strong>r Straßenquerschnitte<br />
Voruntersuchen <strong>de</strong>r Knotenpunkte im Maßstab 1: auf Durchführbarkeit, sowie<br />
Skizzieren verschie<strong>de</strong>ner Lösungsmöglichkeiten und Erläutern <strong>de</strong>r wesentlichen Vor- und<br />
Nachteile<br />
Überschlägiges verkehrstechnisches Bemessen <strong>de</strong>r Verkehrsanlage; Führen <strong>de</strong>r<br />
Leistungsnachweise für Knotenpunkte<br />
Überschlägige Mengen- und Kostenermittlung <strong>de</strong>r Varianten anhand von Erfahrungswerten<br />
2.32 Untersuchen <strong>de</strong>r Varianten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung,<br />
Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeit<br />
2.33 Vergleichen <strong>de</strong>r Varianten<br />
2.34 Festlegen <strong>de</strong>r Vorzugsvariante (Planungskonzept)<br />
2.4 Vorabstimmen <strong>de</strong>r Planung mit Dritten<br />
2.41 Vorverhan<strong>de</strong>ln mit Behör<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten über die<br />
Genehmigungsfähigkeit, ggf. Bezuschussung und Finanzierung<br />
2.42 Erläutern <strong>de</strong>s Planungskonzeptes und Mitwirken vor politischen Gremien und/o<strong>de</strong>r Bürgern<br />
2.43 Einarbeiten <strong>de</strong>r vorgebrachten Anregungen und Hinweise in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber in das Planungskonzept<br />
2.5 Kostenschätzung<br />
2.51 Ermitteln <strong>de</strong>r überschlägigen Mengen<br />
2.52 Schätzen <strong>de</strong>r Kosten anhand von Erfahrungswerten<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 4 von 14
VII.104a<br />
2.6 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Vorplanungsergebnisse<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r Vorplanungsergebnisse in schriftlicher und zeichnerischer Form<br />
Zusammenfassen<strong>de</strong>r schriftlicher Bericht<br />
3. Leistungsphase 3: Straßenentwurf<br />
3.1 Ausarbeiten <strong>de</strong>s Vorentwurfs<br />
3.11 Stufenweises Ausarbeiten <strong>de</strong>r Verkehrsanlage in zeichnerischer und rechnerischer Form<br />
unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<br />
Herstellen und Ausarbeiten <strong>de</strong>s Übersichtslageplanes<br />
Bearbeiten <strong>de</strong>r Querschnitte <strong>de</strong>r Verkehrsanlage im Maßstab 1:<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>s Lageplanes <strong>de</strong>r Verkehrsanlage im Maßstab 1: einschl. aller<br />
Knotenpunkte und etwaiger Folgemaßnahmen<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Höhenpläne im Maßstab 1: für die Verkehrsanlage sowie die<br />
kreuzen<strong>de</strong>n und einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Straßen<br />
<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Querprofile<br />
Entwerfen <strong>de</strong>r Straßenentwässerung; Überschlägiges Bemessen und Eintragen in <strong>de</strong>n<br />
Straßenentwurf<br />
3.12 Festlegen <strong>de</strong>r notwendigen Sicherungs- bzw. Umlegungsmaßnahmen für vorhan<strong>de</strong>ne Verund<br />
Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit <strong>de</strong>n Leitungsträgern<br />
3.13 Ermitteln <strong>de</strong>r Lärmimmissionen an kritischen Stellen nach Tabellenwerten o<strong>de</strong>r<br />
vergleichbaren Rechenverfahren und Aussagen zur Notwendigkeit von<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
3.14 Aufstellen <strong>de</strong>s „Verzeichnis <strong>de</strong>r Brücken und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Ingenieurbauwerke“<br />
3.15 Kostenberechnung und Finanzierungsplan<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r Mengen als Grundlage für die Kostenberechnung<br />
Berechnen <strong>de</strong>r Kosten<br />
o Erkun<strong>de</strong>n von Einheitspreisen<br />
o Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Kostenberechnung nach AKS<br />
o Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Kostenberechnung nach Angaben <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
o Übernehmen und Einarbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten<br />
Kostenberechnungen (z.B. Immissionsschutz, Verkehrstechnik)<br />
Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r Kostenschätzung<br />
Aufstellen <strong>de</strong>s Finanzierungsplanes<br />
Ermitteln und Erläutern <strong>de</strong>r zuwendungsfähigen Kosten<br />
Überschlägiges Ermitteln <strong>de</strong>r Bauzeit und <strong>de</strong>s jährlichen Mittelbedarfes<br />
3.16 Fertigen <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes<br />
3.17 Abstimmen <strong>de</strong>s Vorentwurfes mit Dritten<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Verhan<strong>de</strong>ln mit Behör<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten<br />
Mitwirken und Erläutern <strong>de</strong>s Entwurfes vor politischen Gremien<br />
Mitwirken und Erläutern <strong>de</strong>s Entwurfes in Bürgerversammlungen<br />
Einarbeiten <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Versammlungen o.Ä vorgebrachten Anregungen und Hinweise in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber in <strong>de</strong>n Vorentwurf<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 5 von 14
VII.104a<br />
3.18 Berechnungen *)<br />
<br />
<br />
<br />
Berechnen <strong>de</strong>r Achshauptpunkte<br />
o<br />
o<br />
o<br />
für Achsen <strong>de</strong>r durchgehen<strong>de</strong>n Strecke<br />
für Achsen <strong>de</strong>r kreuzen<strong>de</strong>n Strecken<br />
für Achsen <strong>de</strong>r begleiten<strong>de</strong>n Strecken<br />
Berechnen <strong>de</strong>r Achskleinpunkte<br />
o für Achsen <strong>de</strong>r durchgehen<strong>de</strong>n Strecke, Intervall: m<br />
o für Achsen <strong>de</strong>r kreuzen<strong>de</strong>n Strecken, Intervall: m<br />
o für Achsen <strong>de</strong>r begleiten<strong>de</strong>n Strecken, Intervall: m<br />
Berechnen <strong>de</strong>r lagemäßigen Abhängigkeiten zweier Achsen als<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
senkrechte Abstän<strong>de</strong><br />
Schnittpunkte<br />
Trenninselspitzen<br />
korrespondieren<strong>de</strong> Querprofile<br />
3.19 Ermitteln <strong>de</strong>r Sichtverhältnisse<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
eine Verziehung, <strong>de</strong>ren Abstän<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n Stationen <strong>de</strong>r Querprofile ermittelt<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
für durchgehen<strong>de</strong> Strecke<br />
für kreuzen<strong>de</strong> Strecken<br />
für begleiten<strong>de</strong> Strecken<br />
für höhenfreie Knoten<br />
*) Bei CAD-Bearbeitung bereits im Rahmen <strong>de</strong>r Ausarbeitung <strong>de</strong>s Vorentwurfes erfor<strong>de</strong>rlich und erbracht.<br />
3.2 Weiterentwickeln <strong>de</strong>s Vorentwurfes<br />
3.20 Weiterentwickeln <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen<br />
<br />
<br />
<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>s Übersichtslageplanes<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>r Straßenquerschnitte<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>r Lagepläne<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>r Querprofile<br />
3.21 Überarbeiten <strong>de</strong>s entwässerungstechnischen Entwurfes<br />
3.22 Überarbeiten <strong>de</strong>r Lärmschutzmaßnahmen<br />
3.23 Einarbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Fachbeiträge, z.B.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Verkehrstechnischer Fachbeitrag<br />
Immissionstechnischer Fachbeitrag<br />
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
3.24 Mengen und Kosten<br />
<br />
<br />
Fortschreiben <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Mengenermittlung<br />
Übernehmen und Einarbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten Kostenberechnungen (z.B.<br />
Immissionsschutz, Verkehrstechnik)<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 6 von 14
VII.104a<br />
3.25 Überschlägiges Untersuchen und Darstellen <strong>de</strong>s geplanten Bauablaufes unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
<br />
<br />
<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Übergänge vom Projekt auf <strong>de</strong>n Bestand<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Umfahrungen von örtlichen Arbeitsstellen<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Verkehrsführung für das Projekt während <strong>de</strong>r Bauzeit<br />
4. Leistungsphase 4: Öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren<br />
4.1 Aufbereiten <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen<br />
4.11 Aufbereiten <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen<br />
Aufbereiten <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Übersichtslageplan<br />
Straßenquerschnitte<br />
Querprofile<br />
Lagepläne<br />
Höhenpläne<br />
Vom Auftraggeber benannte Son<strong>de</strong>rpläne<br />
4.12 Darstellen <strong>de</strong>r Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
<br />
in <strong>de</strong>n Lageplänen<br />
in geson<strong>de</strong>rten Plänen<br />
4.2 Aufstellen <strong>de</strong>s Bauwerksverzeichnisses<br />
4.3 Aufstellen <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsunterlagen<br />
4.31 Grun<strong>de</strong>rwerbsplan<br />
<br />
Darstellen <strong>de</strong>r zu erwerben<strong>de</strong>n, vorübergehend in Anspruch zu nehmen<strong>de</strong>n und dauernd<br />
beschränkten Flächen im Lageplan <strong>de</strong>s Straßenentwurfes<br />
Aufstellen eines eigenständigen Grun<strong>de</strong>rwerbsplanes<br />
4.32 Aufstellen <strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinien<br />
4.4 Erläuterungsbericht<br />
<br />
<br />
Anfertigen <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes für das öffentlich-rechtliche<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Anfertigen <strong>de</strong>s Entwurfes eines Erläuterungsberichtes und Abstimmen mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber<br />
Anfertigen <strong>de</strong>r Reinschrift <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes<br />
4.5 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
Zusammenstellen aller Unterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren und<br />
Vorbereiten <strong>de</strong>r Vervielfältigung<br />
4.6 Mitwirken im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
4.61 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Abfassung <strong>de</strong>r Stellungnahmen zu Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
4.62 Verhan<strong>de</strong>ln mit Behör<strong>de</strong>n über die Genehmigung<br />
4.63 Teilnahme an <strong>de</strong>n Terminen <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens und<br />
gegebenenfalls darin Mitwirken<br />
Bürgersprechstun<strong>de</strong>(n)<br />
Erörterungstermin(e)<br />
4.64 Eintragen <strong>de</strong>r Auflagen zur Offenlegung <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichen<br />
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VII.104a<br />
Genehmigungsverfahrens<br />
5. Leistungsphase 5: Ausführungsunterlagen<br />
5.1 Erarbeiten <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen<br />
5.11 Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen und<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Fachbeiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Hierzu gehört auch das<br />
Zusammenstellen, Auswerten und Berücksichtigen <strong>de</strong>r umweltrelevanten Vorgaben, die sich<br />
aus <strong>de</strong>m allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu <strong>de</strong>n auszuwerten<strong>de</strong>n Unterlagen gehören<br />
neben <strong>de</strong>m Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen (insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r LBP, das<br />
Bauwerksverzeichnis, Grun<strong>de</strong>rwerbsplan und Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnis) auch die FFH-VP<br />
sowie Vereinbarungen mit Dritten.<br />
Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs und Festlegen ergänzen<strong>de</strong>r Fachleistungen in Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
5.12 Berechnungen<br />
<br />
Berechnen <strong>de</strong>s Deckenbuches<br />
o für durchgehen<strong>de</strong> Strecke, Intervall: m<br />
o für kreuzen<strong>de</strong> Strecken, Intervall: m<br />
o für begleiten<strong>de</strong> Strecken, Intervall: m<br />
o zusätzlich an <strong>de</strong>n Stationen <strong>de</strong>r im Intervall nicht erfassten Querprofile<br />
Berechnen <strong>de</strong>s Planumsbuches<br />
o für durchgehen<strong>de</strong> Strecke<br />
o für kreuzen<strong>de</strong> Strecken<br />
o für begleiten<strong>de</strong> Strecken<br />
5.13 Entwurfsunterlagen<br />
<br />
<br />
Aufbereiten <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen für die Ausführung<br />
o Übersichtslageplan<br />
o Straßenquerschnitte<br />
o Lagepläne<br />
o Höhenpläne<br />
o vom Auftraggeber genannte Son<strong>de</strong>rpläne<br />
Aufbereiten <strong>de</strong>r Querprofile für die Ausführung<br />
Herstellen sonstiger Pläne<br />
o Knoten<strong>de</strong>tailpläne<br />
o Schutz- und Leiteinrichtungen<br />
o Beschil<strong>de</strong>rungspläne<br />
o Sonstige vom Auftraggeber benannte Planunterlagen<br />
5.14 Erstellen eines integrierten Bauablaufplanes einschließlich Verkehrsführungskonzept und<br />
Ermittlung vertraglich zu fixieren<strong>de</strong>r Termine und Fristen<br />
5.15 Abstimmen vorgenannter Unterlagen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligter<br />
5.2 Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen<br />
Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen sowie <strong>de</strong>s integrierten Bauablaufplanes und<br />
Verkehrsführungskonzeptes während <strong>de</strong>r Bauzeit<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 8 von 14
VII.104a<br />
6. Leistungsphase 6: Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
6.1 Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG zur grundsätzlichen Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen in<br />
Abschnitte (Lose) und wesentlicher Ausführungsphasen<br />
6.2 Nachvollziehbare Ermittlung <strong>de</strong>r Mengen für die geplante Bauleistung anhand <strong>de</strong>r<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Bestands- und Ausführungsunterlagen einschließlich Massenbilanz und<br />
Zuordnung entsprechend <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnis sowie nach<br />
Einzelpositionen als Grundlage für das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen<br />
6.3 Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen unter Anwendung <strong>de</strong>r<br />
LB StB-By und Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG<br />
6.4 Abstimmen und Koordinieren <strong>de</strong>r Inhalte <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r<br />
Planung fachlich Beteiligten sowie Behör<strong>de</strong>n (z.B. Verkehrsbehör<strong>de</strong>)<br />
Prüfen, ob die sich aus <strong>de</strong>n Inhalten <strong>de</strong>r Leistungen zu 5.11 ergeben<strong>de</strong>n Vorgaben<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Vorgaben aus landschaftspflegerischer Vermeidungs-,<br />
Scha<strong>de</strong>nsbegrenzungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und<br />
Kohärenzsicherungsmaßnahmen sowie technisch-konstruktive Maßnahmen in <strong>de</strong>r<br />
Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis) berücksichtigt sind.<br />
6.5 Aufstellen <strong>de</strong>r übrigen Unterlagen für die Vergabe von Bauleistungen nach <strong>VHB</strong> Bayern<br />
Abschnitt “Vergabeunterlagen“ unter Verwendung <strong>de</strong>r dort zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />
Vordrucke<br />
7. Leistungsphase 7: Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens richtet sich nach <strong>de</strong>n vergaberechtlichen Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers, nach <strong>de</strong>r VOB/A und <strong>de</strong>m Abschnitt „Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe“ <strong>de</strong>s <strong>VHB</strong> Bayern.<br />
Das Vergabeverfahren wird vom AG durchgeführt. Die Grundleistungen wer<strong>de</strong>n daher nur teilweise<br />
erbracht.<br />
7.1 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche<br />
7.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote einschließlich Nebenangebote. Dies<br />
schließt die Prüfung und Beachtung umweltrechtlicher Vorgaben ein.<br />
7.3 Abstimmen und Zusammenstellen <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten, die an <strong>de</strong>r Vergabe<br />
mitwirken<br />
7.4 Mitwirken bei Aufklärungsgesprächen mit Bietern<br />
7.5 Fortschreiben <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
7.6 Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r fortgeschriebenen Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r<br />
Kostenberechnung<br />
7.7 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
Das Zusammenstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen umfasst die ordnungsgemäße Erstellung eines<br />
kopier- und eines versandfertigen Verdingungsunterlagen-Exemplares.<br />
Dazu sind die Heftungen „Angebotsauffor<strong>de</strong>rung“ und „Angebot“ mit <strong>de</strong>n dazugehörigen Anlagen<br />
entsprechend <strong>VHB</strong> Bayern, Abschnitt „Vergabeunterlagen“ herzustellen und ggf. mit Trennblättern in<br />
einen beschrifteten Hefter / Ordner einzufügen.<br />
In <strong>de</strong>m Honorar für die Leistungsphase 7 sind die Wertung und Prüfung von Nebenangeboten und<br />
Än<strong>de</strong>rungsvorschlägen im Hinblick auf die technische und funktionelle Durchführbarkeit enthalten,<br />
sofern es sich nicht um grundlegend an<strong>de</strong>re Konstruktionen han<strong>de</strong>lt.<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 9 von 14
VII.104a<br />
8. Leistungsphase 8: Bauoberleitung<br />
8.1 Einweisung <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung in die Baumaßnahme (Bauübergabebesprechung)<br />
8.2 Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche<br />
Bauüberwachung getrennt vergeben wer<strong>de</strong>n<br />
8.3 Koordinierung aller am Projekt zu Beteiligen<strong>de</strong>n (Schnittstellenkoordination) auch unter<br />
Berücksichtigung umweltfachlicher Aspekte<br />
8.4 Prüfung umweltfachlicher Aspekte <strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n Bauausführungsunterlagen <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m auszuführen<strong>de</strong>n Projekt, insbeson<strong>de</strong>re in<br />
vertraglicher Hinsicht sowie auf Einhaltung <strong>de</strong>r Auflagen (z.B. Verbringungskonzepte,<br />
Arbeitsanweisungen für Spundwandkästen für Uferbereiche, Havariepläne,<br />
Bauwerksentwürfe)<br />
8.5 Überwachen <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten Termine und Fristen<br />
8.6 Überwachen <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten Leistungen und unverzügliche Information <strong>de</strong>s AG<br />
bei erkennbaren Vertragsabweichungen einschließlich Mengenän<strong>de</strong>rungen auch im Hinblick<br />
auf die Einhaltung von Auflagen<br />
8.7 Kostenkontrolle durch Überprüfen <strong>de</strong>r Leistungsabrechnung <strong>de</strong>r bauausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen und Vergleich zu <strong>de</strong>n Vertragspreisen und <strong>de</strong>r fortgeschriebenen<br />
Kostenberechnung<br />
8.8 Laufen<strong>de</strong> Kontrolle über die zu erwarten<strong>de</strong> Abrechnungssumme und Information <strong>de</strong>s AG über<br />
die Auswirkungen auf die Haushaltspläne<br />
8.9 Mitwirken beim „In Verzug setzen“ <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />
8.10 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Bearbeitung von Behin<strong>de</strong>rungs- und Be<strong>de</strong>nkenanzeigen<br />
8.11 Bearbeitung von Nachträgen (Inhaltliche Prüfung, Prüfung <strong>de</strong>r Notwendigkeit und <strong>de</strong>r<br />
Anspruchsgrundlage, Entscheidungsvorschlag für <strong>de</strong>n Bauherrn) einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Mitwirkung bei <strong>de</strong>n Preisverhandlungen<br />
8.12 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Zustandsfeststellung und Abnahme von Leistungen unter Beteiligung <strong>de</strong>r<br />
örtlichen Bauüberwachung und an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung und Objektüberwachung fachlich<br />
Beteiligter<br />
8.13 Überwachen <strong>de</strong>r Prüfungen <strong>de</strong>r Funktionstüchtigkeit <strong>de</strong>r Anlagenteile und <strong>de</strong>r Gesamtanlage<br />
8.14 Teilnahme an <strong>de</strong>r Abnahme einschließlich Fertigung <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift über das Ergebnis <strong>de</strong>r<br />
Abnahme<br />
8.15 Durchsetzung <strong>de</strong>r Beseitigung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen festgestellten Mängel<br />
8.16 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>s Objektes durch <strong>de</strong>n/die Baulastträger einschließlich<br />
Zusammenstellung und Übergabe <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen gemäß <strong>VHB</strong> Bayern<br />
Abschnitt „Baudurchführung“ in Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG.<br />
8.17 Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt.<br />
8.18 Auflisten <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r Gewährleistungsansprüche<br />
8.19 Kostenfeststellung<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 10 von 14
VII.104a<br />
9. Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation<br />
9.1 Objektbetreuung<br />
<br />
<br />
<br />
Begehen <strong>de</strong>s Objektes zur Mängelfeststellung vor Ablauf <strong>de</strong>r Verjährungsfristen für die<br />
Gewährleistung<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Beseitigung von Mängeln, die während <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche auftreten<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Freigabe von Sicherheitsleistungen<br />
9.2 Dokumentation<br />
<br />
Zusammenstellen (systematisch) von zeichnerischen Darstellungen und rechnerischer<br />
Ergebnisse<br />
Beson<strong>de</strong>re und zusätzliche Leistungen:<br />
(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(3) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(6) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
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VII.104a<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 12 von 14
VII.104a<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />
(1.1) Honorar für die Leistungen<br />
Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />
mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen<br />
Das Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Höchstbetrag von<br />
nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit:<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn. / wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 13 von 14
VII.104a<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 14 von 14
VII.109.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>r Vertragsmuster für Umweltverträglichkeitsstudien im<br />
Straßen- und Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Allgemeines<br />
Die Erarbeitung einer UVS ist in <strong>de</strong>r Regel dann erfor<strong>de</strong>rlich, wenn es mehrere sich grundsätzlich<br />
unterschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Planungsvarianten (insbeson<strong>de</strong>re Trassenvarianten) gibt, die in einem Raumordnungsverfahren<br />
lan<strong>de</strong>splanerisch zu beurteilen sind bzw. für die eine Linienbestimmung nach § 16<br />
FStrG erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Vergabe einer UVS entsprechend Anlage 1 Nr. 1.1 zur HOAI kann i.d.R. nur<br />
bei einem „variantenbezogenen Ansatz“ in wirtschaftlicher Weise erfolgen, da hierbei <strong>de</strong>r Untersuchungsbereich<br />
relativ knapp bemessen wer<strong>de</strong>n kann (Anhaltswerte bieten die in VII.110.1 (11) VHF<br />
genannten Werte für das Plangebiet bei Neubau. Die Werte gelten jeweils ab <strong>de</strong>r äußersten noch in<br />
Frage kommen<strong>de</strong>n Lage <strong>de</strong>r Trasse).<br />
Stehen die in <strong>de</strong>r UVS zu untersuchen<strong>de</strong>n Trassenvarianten bzw. –korridore noch nicht fest, dann hat<br />
sich eine zweistufige Vorgehensweise bewährt:<br />
1. Ausarbeitung einer Planungsraumanalyse (entspricht <strong>de</strong>r bisherigen Raumempfindlichkeitsanalyse<br />
- REA) für einen großzügig bemessenen Planungsraum anhand vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen (TK<br />
1:25.000, Schutzgebietskarten, FNP, Landschaftspläne, Biotopkartierung, ABSP, Luftbil<strong>de</strong>r, Artenschutzkartierung<br />
usw.). Das Leistungsbild orientiert sich an <strong>de</strong>n Leistungsphasen 1 - 3 <strong>de</strong>s § 3 Abs. 2<br />
<strong>de</strong>s Vertragsmusters (VII.109).<br />
2. Anschließend Erarbeitung <strong>de</strong>r UVS für die nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Planungsraumanalyse ernsthaft<br />
in Frage kommen<strong>de</strong>n bzw. „sich aufdrängen<strong>de</strong>n“ Trassen bzw. Trassenkorridore.<br />
Bei <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n UVS sind dann bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s die Vorleistungen <strong>de</strong>r<br />
vorangegangenen Planungsraumanalyse zu berücksichtigen. In <strong>de</strong>r Regel sollte bei einer zweistufigen<br />
Bearbeitung die UVS erst nach Abschluss <strong>de</strong>r Planungsraumanalyse geson<strong>de</strong>rt vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Anwendung <strong>de</strong>r Mustertexte<br />
Als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters<br />
(VII.109) aufgeführten Mustertexte zu verwen<strong>de</strong>n bzw. an die Projektsituation anzupassen sowie die<br />
technischen Vertragsbedingungen (VII.109.2) zu vereinbaren.<br />
(3) Festlegung <strong>de</strong>s Untersuchungszeitraumes<br />
Der Untersuchungszeitraum für die Durchführung <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme (siehe Nr. 6 <strong>de</strong>r technischen<br />
Vertragsbedingungen) ist so festzulegen, dass Qualitäts- und Aussagekraftverluste sowie Erhebungs<strong>de</strong>fizite<br />
bei <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme und Fehleinschätzungen bei <strong>de</strong>r Bestandsbewertung weitestgehend<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Benennung lan<strong>de</strong>srechtlicher Bestimmungen<br />
Die gemäß Nr. 2 <strong>de</strong>r technischen Vertragsbedingungen zu beachten<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Bestimmungen<br />
(z. B. Zusammenarbeitserlasse) sind in § 2 <strong>de</strong>s Vertrages zu benennen.<br />
(5) Abgrenzung <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes<br />
Der Untersuchungsraum (entspricht <strong>de</strong>m in Leistungsphase 1 <strong>de</strong>r Anlage 1 Nr. 1.1.1 Abs. 2 zur HOAI<br />
genannten Untersuchungsbereich) ist entsprechend <strong>de</strong>r Planungsstufe (d. h. in Abhängigkeit von Naturhaushalt<br />
und Landschaftsbild, Straßenkategorie, Verkehrsmengen) abzugrenzen. Die Größe <strong>de</strong>s<br />
Untersuchungsraumes wird bestimmt durch die Netzkonzeption und die räumlichen Parameter <strong>de</strong>r<br />
voraussichtlichen Wirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG. Die Abgrenzung<br />
<strong>de</strong>s Untersuchungsraumes ist in einer Karte darzustellen; diese ist zwischen Auftraggeber und<br />
Auftragnehmer zu vereinbaren.<br />
Mit zunehmen<strong>de</strong>r Konkretisierung <strong>de</strong>r Planung ist die Abgrenzung <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes zu<br />
überprüfen und ggf. anzupassen. Um geeignete Standorte für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
festlegen zu können, kann es erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Untersuchungsraum um <strong>de</strong>n Raum zu erweitern,<br />
in <strong>de</strong>m die Realisierung dieser funktionsbezogenen Maßnahmen möglich ist. Die Abgrenzung<br />
<strong>de</strong>s angepassten bzw. erweiterten Untersuchungsraumes ist einschließlich etwaiger Auswirkungen<br />
auf das Honorar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren. Dabei wird Bezug genommen<br />
auf <strong>de</strong>n im Vordruck VII.109.3 festgelegten Untersuchungsraum.<br />
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VII.109.1<br />
(6) Referenzraum<br />
Zur Beurteilung <strong>de</strong>r erhobenen Daten kann es erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, einen über <strong>de</strong>n honorarwirksamen<br />
Untersuchungsraum hinausgehen<strong>de</strong>n Raum (Referenzraum) heranzuziehen, um die jeweilige regionale<br />
und überregionale Be<strong>de</strong>utung abschätzen zu können. Dieser Referenzraum wird nicht honorarwirksam.<br />
(7) Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
Leistungen, wie beson<strong>de</strong>re Hilfsmittel <strong>de</strong>r Darstellung (z. B. Mo<strong>de</strong>lle, audiovisuelle Medien), Leistungen<br />
<strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit, Vorstellung <strong>de</strong>r Planung vor Dritten, usw. sind als Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
zu vereinbaren (vgl. VII.100.3 (7) VHF).<br />
Ist zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vergabe die Notwendigkeit von unmittelbar im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n zu beauftragen<strong>de</strong>n<br />
Grundleistungen stehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Leistungen (z. B. faunistische Untersuchungen<br />
entsprechend VII.113 VHF) absehbar, dann sollen diese in die Leistungs-/Honoraranfrage und die<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Verhandlungen einbezogen wer<strong>de</strong>n. Dazu sind die Art und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Leistungen<br />
möglichst genau vom AG abzuschätzen; sie sind Grundlage <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens.<br />
Es ist vertraglich zu vereinbaren, <strong>de</strong>m AN die in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Leistungen zu übertragen,<br />
sobald <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rliche Leistungsumfang im Zuge <strong>de</strong>r Grundleistungen für eine Vergabe hinreichend<br />
konkretisiert wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Die genaue Festlegung und Übertragung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Leistungen bedarf <strong>de</strong>r Schriftform. Die<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze und ggf. erfor<strong>de</strong>rliche Nebenkosten sind im Vertrag für die Grundleistungen vertraglich<br />
zu vereinbaren. Ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zu verpflichten,<br />
diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber diese Leistungen im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsstudie übertragen wer<strong>de</strong>n. Der Auftraggeber kann sich<br />
vorbehalten, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Teilleistungen zu beschränken. Ein<br />
Rechtsanspruch auf Übertragung aller im Vergabeverfahren vorausgeschätzten Leistungen sowie<br />
eine Erhöhung <strong>de</strong>s Honorars aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung ist auszuschließen.<br />
(8) Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
Grundlage für die Honorarberechnung ist die Fläche <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes. Das Honorar für die<br />
Grundleistungen unterliegt nicht einer verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher grundsätzlich frei<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n. Die im unverbindlichen Anhang aufgeführten Regelungen zur Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzonen<br />
und daraus folgend zur Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars stellen unverbindliche Orientierungswerte<br />
dar, auf <strong>de</strong>ren Basis das Honorar ermittelt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
In je<strong>de</strong>m Fall soll zur Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit <strong>de</strong>s aufgrund einer Leistungsanfrage angebotenen<br />
Honorars, das sich aus <strong>de</strong>n Tafeln in <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI (Pkt. 1.1.2) ergeben<strong>de</strong> unverbindliche<br />
Honorar herangezogen wer<strong>de</strong>n. Wird dieser Orientierungswert um mehr als 20 v. H. unterschritten, ist<br />
vom Bieter eine schriftliche, plausible Aufklärung über die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars zu verlangen. Anhand<br />
<strong>de</strong>r vom Bieter vorgelegten Unterlagen ist zu prüfen, ob das Honorar eine einwandfreie Leistungserbringung<br />
erwarten lässt. Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, ist das Angebot auszuschließen.<br />
In <strong>de</strong>r Regel soll ein Pauschalhonorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Honorar ist in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (Vordruck HVA F-StB-ING 1.5) zu vereinbaren.<br />
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VII.104b<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten (VII.104.3)<br />
Honorarermittlung (VII.100.2)<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11)<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 1 von 14
VII.104b<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und<br />
Brückenbau, AVB<br />
Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen<br />
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VII.104b<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer folgen<strong>de</strong><br />
Leistungen:<br />
1. Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Beschreiben <strong>de</strong>r Planungsaufgabe und Planungsziele<br />
1.3 Ermitteln <strong>de</strong>r Randbedingungen<br />
1.4 Durchführen von Ortsbesichtigungen zum Abschätzen <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rliche Leistung<br />
1.5 Zusammenstellen <strong>de</strong>r die Aufgabe beeinflussen<strong>de</strong>n Planungsabsichten. Hierzu gehören<br />
insbeson<strong>de</strong>re auch örtliche Planungen wie z.B.:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bauleitplanung<br />
Verkehrsentwicklungsplanung<br />
Regional- und Landschaftsplanung<br />
Lärmaktionspläne<br />
Luftreinhaltepläne<br />
wasserwirtschaftliche Fachplanungen<br />
Planungen Dritter<br />
1.6 Zusammenstellen und Werten von Unterlagen<br />
1.7 Erläutern <strong>de</strong>r Planungsdaten. Hierzu gehören u.a. <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>ne und künftige Charakter<br />
sowie Funktion <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />
1.8 Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfanges<br />
1.9 Ermitteln <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Fachbeiträge (z.B. Vermessungsleistungen,<br />
Immissionsschutz, städtebaulicher Beitrag, <strong>de</strong>nkmalpflegerischer Beitrag,<br />
verkehrsplanerische Leistungen, Baugrunduntersuchung etc.)<br />
1.10 Erarbeiten eines Arbeits- und Terminplanes unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Fachbeiträge<br />
1.11 Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligter<br />
1.12 Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Bewertung<br />
2. Leistungsphase 2: Linienplanung<br />
2.1 Erheben <strong>de</strong>r Grundlagendaten<br />
2.11 Aufbereiten und Analysieren <strong>de</strong>r Grundlagen<br />
2.12 Beschaffen und Auswerten <strong>de</strong>r zur Lösung <strong>de</strong>r Aufgabenstellung notwendigen Karten nach<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, sowie Durchführen ergänzen<strong>de</strong>r örtlicher Erkundungen<br />
(Abgleich mit <strong>de</strong>r Örtlichkeit)<br />
Katasterplan 1:<br />
<br />
<br />
Bauleitpläne<br />
Bestandspläne über<br />
o Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke<br />
o wassertechnische Anlagen<br />
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VII.104b<br />
<br />
<br />
o<br />
o<br />
o<br />
<strong>de</strong>nkmalgeschützte Anlagen<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
städtebauliche Situation<br />
Planungen Dritter, die die Aufgabenstellung beeinflussen, über<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke<br />
wassertechnische Anlagen<br />
verkehrstechnische Anlagen<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
städtebauliche Vorhaben<br />
Bauleitplanungen<br />
Auswerten von vorliegen<strong>de</strong>n Verkehrsdaten in Analyse und Prognose<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Verkehrsmengen (Verkehrszusammensetzung, zeitliche Verteilung)<br />
ÖPNV<br />
Ruhen<strong>de</strong>r Verkehr, Fußgänger- und Radfahreraufkommen<br />
bekannte Störungen im Verkehrsablauf<br />
Unfälle<br />
Geschwindigkeiten<br />
2.13 Durchführen von zur Lösung <strong>de</strong>r Aufgabenstellung erfor<strong>de</strong>rlichen Erkundungen, z.B.<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Anliegernutzungen, Nutzung und Gestaltung <strong>de</strong>s Straßenraumes, Ver- und<br />
Entsorgungsleitungen<br />
2.14 Erfassen <strong>de</strong>r örtlichen Gegebenheiten durch eine Bilddokumentation<br />
2.2 Werten <strong>de</strong>r Grundlagendaten<br />
2.21 Dokumentieren von Mängeln im funktionalen und gestalterischen Bereich; Mängelanalyse<br />
2.22 Konkretisieren <strong>de</strong>r Planungsziele unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Randbedingungen und <strong>de</strong>r<br />
Fachbeiträge (z.B. städtebaulicher Fachbeitrag)<br />
2.3 Erarbeiten von Lösungsvorschlägen<br />
2.31 Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anfor<strong>de</strong>rungen unter<br />
Einarbeitung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
Untersuchen <strong>de</strong>r Lösungen in Lage und Höhe<br />
Ausarbeiten maßgeben<strong>de</strong>r Straßenquerschnitte<br />
Voruntersuchen <strong>de</strong>r Knotenpunkte im Maßstab 1: auf Durchführbarkeit, sowie<br />
Skizzieren verschie<strong>de</strong>ner Lösungsmöglichkeiten und Erläutern <strong>de</strong>r wesentlichen Vor- und<br />
Nachteile<br />
Überschlägiges verkehrstechnisches Bemessen <strong>de</strong>r Verkehrsanlage; Führen <strong>de</strong>r<br />
Leistungsnachweise für Knotenpunkte<br />
Überschlägige Mengen- und Kostenermittlung <strong>de</strong>r Varianten anhand von Erfahrungswerten<br />
2.32 Untersuchen <strong>de</strong>r Varianten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung,<br />
Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung <strong>de</strong>r städtebaulichen Randbedingungen<br />
2.33 Vergleichen <strong>de</strong>r Varianten<br />
2.34 Festlegen <strong>de</strong>r Vorzugsvariante (Planungskonzept)<br />
2.4 Vorabstimmen <strong>de</strong>r Planung mit Dritten<br />
2.41 Vorverhan<strong>de</strong>ln mit Behör<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten über die<br />
Genehmigungsfähigkeit, ggf. Bezuschussung und Finanzierung<br />
2.42 Erläutern <strong>de</strong>s Planungskonzeptes und Mitwirken vor politischen Gremien und/o<strong>de</strong>r Bürgern<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 4 von 14
VII.104b<br />
2.43 Einarbeiten <strong>de</strong>r vorgebrachten Anregungen und Hinweise in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber in das Planungskonzept<br />
2.5 Kostenschätzung<br />
2.51 Ermitteln <strong>de</strong>r überschlägigen Mengen<br />
2.52 Schätzen <strong>de</strong>r Kosten anhand von Erfahrungswerten<br />
2.6 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Vorplanungsergebnisse<br />
Zusammenstellung <strong>de</strong>r Vorplanungsergebnisse in schriftlicher und zeichnerischer Form<br />
Zusammenfassen<strong>de</strong>r schriftlicher Bericht<br />
3. Leistungsphase 3: Straßenentwurf<br />
3.1 Ausarbeiten <strong>de</strong>s Vorentwurfs<br />
3.11 Stufenweises Ausarbeiten <strong>de</strong>r Verkehrsanlage in zeichnerischer und rechnerischer Form<br />
unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<br />
Herstellen und Ausarbeiten <strong>de</strong>s Übersichtslageplanes<br />
Bearbeiten <strong>de</strong>r Querschnitte <strong>de</strong>s gesamten Straßenraumes im Maßstab 1:<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>s Lageplanes <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt im Maßstab 1: einschl. aller<br />
Knotenpunkte, Zufahrten und etwaigen Folgemaßnahmen<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Höhenpläne im Maßstab 1: für die Ortsdurchfahrt sowie die<br />
kreuzen<strong>de</strong>n und einmün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Straßen<br />
<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Querprofile; insbeson<strong>de</strong>re zur Berücksichtigung von Zwangspunkten wie<br />
z.B. Zufahrten und Zugänge<br />
Entwerfen <strong>de</strong>r Straßenentwässerung; Überschlägiges Bemessen und Eintragen in <strong>de</strong>n<br />
Straßenentwurf<br />
3.12 Festlegen <strong>de</strong>r notwendigen Sicherungs- bzw. Umlegungsmaßnahmen für vorhan<strong>de</strong>ne Verund<br />
Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit <strong>de</strong>n Leitungsträgern<br />
3.13 Ermitteln <strong>de</strong>r Lärmimmissionen an kritischen Stellen nach Tabellenwerten o<strong>de</strong>r<br />
vergleichbaren Rechenverfahren und Aussagen zur Notwendigkeit von<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
3.14 Aufstellen <strong>de</strong>s „Verzeichnis <strong>de</strong>r Brücken und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Ingenieurbauwerke“<br />
3.15 Kostenberechnung und Finanzierungsplan<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r Mengen als Grundlage für die Kostenberechnung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Berechnen <strong>de</strong>r Kosten<br />
o Erkun<strong>de</strong>n von Einheitspreisen<br />
o Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Kostenberechnung nach AKS<br />
o Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Kostenberechnung nach Angaben <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
o Übernehmen und Einarbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten<br />
Kostenberechnungen (z.B. Immissionsschutz, Verkehrstechnik)<br />
Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r Kostenschätzung<br />
Aufstellen <strong>de</strong>s Finanzierungsplanes<br />
Ermitteln und Erläutern <strong>de</strong>r zuwendungsfähigen Kosten<br />
Überschlägiges Ermitteln <strong>de</strong>r Bauzeit und <strong>de</strong>s jährlichen Mittelbedarfes<br />
3.16 Fertigen <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes<br />
3.17 Abstimmen <strong>de</strong>s Vorentwurfes mit Dritten<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 5 von 14
VII.104b<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Verhan<strong>de</strong>ln mit Behör<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten<br />
Mitwirken und Erläutern <strong>de</strong>s Entwurfes vor politischen Gremien<br />
Mitwirken und Erläutern <strong>de</strong>s Entwurfes in Bürgerversammlungen<br />
Einarbeiten <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Versammlungen o. Ä vorgebrachten Anregungen und Hinweise in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber in <strong>de</strong>n Vorentwurf<br />
3.18 Berechnungen *)<br />
<br />
<br />
Berechnen <strong>de</strong>r Achshauptpunkte<br />
o für Achsen <strong>de</strong>r durchgehen<strong>de</strong>n Strecke<br />
o für Achsen <strong>de</strong>r kreuzen<strong>de</strong>n Strecken<br />
o für Achsen <strong>de</strong>r begleiten<strong>de</strong>n Strecken<br />
Berechnen <strong>de</strong>r Achskleinpunkte<br />
o für Achsen <strong>de</strong>r durchgehen<strong>de</strong>n Strecke, Intervall: m<br />
o für Achsen <strong>de</strong>r kreuzen<strong>de</strong>n Strecken, Intervall: m<br />
o für Achsen <strong>de</strong>r begleiten<strong>de</strong>n Strecken, Intervall: m<br />
Berechnen <strong>de</strong>r lagemäßigen Abhängigkeiten zweier Achsen als<br />
o senkrechte Abstän<strong>de</strong><br />
o Schnittpunkte<br />
o Trenninselspitzen<br />
o korrespondieren<strong>de</strong> Querprofile<br />
o eine Verziehung, <strong>de</strong>ren Abstän<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n Stationen <strong>de</strong>r Querprofile ermittelt<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
3.19 Ermitteln <strong>de</strong>r Sichtverhältnisse<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
für durchgehen<strong>de</strong> Strecke<br />
für kreuzen<strong>de</strong> Strecken<br />
für begleiten<strong>de</strong> Strecken<br />
für höhenfreie Knoten<br />
*) Bei CAD-Bearbeitung bereits im Rahmen <strong>de</strong>r Ausarbeitung <strong>de</strong>s Vorentwurfes erfor<strong>de</strong>rlich und erbracht.<br />
3.2 Weiterentwickeln <strong>de</strong>s Vorentwurfes<br />
3.20 Weiterentwickeln <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>s Übersichtslageplanes<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>r Straßenquerschnitte<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>r Lagepläne<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>r Querprofile<br />
3.21 Überarbeiten <strong>de</strong>s entwässerungstechnischen Entwurfes<br />
3.22 Überarbeiten <strong>de</strong>r Lärmschutzmaßnahmen<br />
3.23 Einarbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Fachbeiträge, z.B.<br />
Städtebaulicher Fachbeitrag<br />
Verkehrstechnischer Fachbeitrag<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 6 von 14
VII.104b<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Immissionstechnischer Fachbeitrag<br />
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
3.24 Mengen und Kosten<br />
<br />
<br />
Fortschreiben <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Mengenermittlung<br />
Übernehmen und Einarbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten Kostenberechnungen (z.B.<br />
Immissionsschutz, Verkehrstechnik)<br />
3.25 Überschlägiges Untersuchen und Darstellen <strong>de</strong>s geplanten Bauablaufes unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
<br />
<br />
<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Übergänge vom Projekt auf <strong>de</strong>n Bestand<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Umfahrungen von örtlichen Arbeitsstellen<br />
Ausarbeiten <strong>de</strong>r Verkehrsführung für das Projekt während <strong>de</strong>r Bauzeit<br />
4. Leistungsphase 4: Öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren<br />
4.1 Aufbereiten <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen<br />
4.11 Aufbereiten <strong>de</strong>r Entwurfunterlagen<br />
Aufbereiten <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren<br />
Übersichtslageplan<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Straßenquerschnitte<br />
Querprofile<br />
Lagepläne<br />
Höhenpläne<br />
Vom Auftraggeber benannte Son<strong>de</strong>rpläne<br />
4.12 Darstellen <strong>de</strong>r Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
in <strong>de</strong>n Lageplänen<br />
in geson<strong>de</strong>rten Plänen<br />
4.2 Aufstellen <strong>de</strong>s Bauwerksverzeichnisses<br />
4.3 Aufstellen <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsunterlagen<br />
4.31 Grun<strong>de</strong>rwerbsplan<br />
<br />
Darstellen <strong>de</strong>r zu erwerben<strong>de</strong>n, vorübergehend in Anspruch zu nehmen<strong>de</strong>n und dauernd<br />
beschränkten Flächen im Lageplan <strong>de</strong>s Straßenentwurfs<br />
Aufstellen eines eigenständigen Grun<strong>de</strong>rwerbsplanes<br />
4.32 Aufstellen <strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinien<br />
4.4 Erläuterungsbericht<br />
<br />
<br />
Anfertigen <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes für das öffentlich-rechtliche<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Anfertigen <strong>de</strong>s Entwurfs eines Erläuterungsberichtes und Abstimmen mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber<br />
Anfertigen <strong>de</strong>r Reinschrift <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes<br />
4.5 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
Zusammenstellen aller Unterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren und<br />
Vorbereiten <strong>de</strong>r Vervielfältigung<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 7 von 14
VII.104b<br />
4.6 Mitwirken im öffentlich- rechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
4.61 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Abfassung <strong>de</strong>r Stellungnahmen zu Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
4.62 Verhan<strong>de</strong>ln mit Behör<strong>de</strong>n über die Genehmigung<br />
4.63 Teilnahme an <strong>de</strong>n Terminen <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens und<br />
gegebenenfalls darin Mitwirken<br />
Bürgersprechstun<strong>de</strong>(n)<br />
Erörterungstermin(e)<br />
4.64 Eintragen <strong>de</strong>r Auflagen zur Offenlegung <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens<br />
5. Leistungsphase 5: Ausführungsunterlagen<br />
5.1 Erarbeiten <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen<br />
5.11 Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen und<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Fachbeiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Hierzu gehört auch das<br />
Zusammenstellen, Auswerten und Berücksichtigen <strong>de</strong>r umweltrelevanten Vorgaben, die sich<br />
aus <strong>de</strong>m allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu <strong>de</strong>n auszuwerten<strong>de</strong>n Unterlagen gehören<br />
neben <strong>de</strong>m Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen (insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r LBP, das<br />
Bauwerksverzeichnis, Grun<strong>de</strong>rwerbsplan und Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnis) auch die FFH-VP<br />
sowie Vereinbarungen mit Dritten.<br />
Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs und Festlegen ergänzen<strong>de</strong>r Fachleistungen in Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
5.12 Berechnungen<br />
Berechnen <strong>de</strong>s Deckenbuches<br />
o für die durchgehen<strong>de</strong> Strecke, Intervall: m<br />
o für kreuzen<strong>de</strong> Strecken, Intervall: m<br />
o für begleiten<strong>de</strong> Strecken, Intervall: m<br />
o zusätzlich an <strong>de</strong>n Stationen <strong>de</strong>r im Intervall nicht erfassten Querprofile<br />
Berechnen <strong>de</strong>s Planumsbuches<br />
o für durchgehen<strong>de</strong> Strecke<br />
o für kreuzen<strong>de</strong> Strecken<br />
o für begleiten<strong>de</strong> Strecken<br />
5.13 Entwurfsunterlagen<br />
Aufbereiten <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen für die Ausführung<br />
o Übersichtslageplan<br />
o Straßenquerschnitte<br />
o Lagepläne<br />
o Höhenpläne<br />
o vom Auftraggeber genannte Son<strong>de</strong>rpläne<br />
Aufbereiten <strong>de</strong>r Querprofile für die Ausführung<br />
Herstellen sonstiger Pläne<br />
o Knoten<strong>de</strong>tailpläne<br />
o Schutz- und Leiteinrichtungen<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 8 von 14
VII.104b<br />
o<br />
o<br />
Beschil<strong>de</strong>rungspläne<br />
Sonstige vom Auftraggeber benannte Planunterlagen<br />
5.14 Erstellen eines integrierten Bauablaufplanes einschließlich Verkehrsführungskonzept und<br />
Ermittlung vertraglich zu fixieren<strong>de</strong>r Termine und Fristen<br />
5.15 Abstimmen vorgenannter Unterlagen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligter<br />
5.2 Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen<br />
Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen sowie <strong>de</strong>s integrierten Bauablaufplanes und<br />
Verkehrsführungskonzeptes während <strong>de</strong>r Bauzeit<br />
6. Leistungsphase 6: Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
6.1 Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG zur grundsätzlichen Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen in<br />
Abschnitte (Lose) und wesentlicher Ausführungsphasen<br />
6.2 Nachvollziehbare Ermittlung <strong>de</strong>r Mengen für die geplante Bauleistung anhand <strong>de</strong>r<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Bestands- und Ausführungsunterlagen einschließlich Massenbilanz und<br />
Zuordnung entsprechend <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses sowie nach<br />
Einzelpositionen als Grundlage für das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen<br />
6.3 Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen unter Anwendung <strong>de</strong>s<br />
LB StB-By und Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG<br />
6.4 Abstimmen und Koordinieren <strong>de</strong>r Inhalte <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r<br />
Planung fachlich Beteiligten sowie Behör<strong>de</strong>n (z.B. Verkehrsbehör<strong>de</strong>)<br />
Prüfen, ob die sich aus <strong>de</strong>n Inhalten <strong>de</strong>r Leistungen zu 5.11 ergeben<strong>de</strong>n Vorgaben<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Vorgaben aus landschaftspflegerischer Vermeidungs-<br />
Scha<strong>de</strong>nsbegrenzungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und<br />
Kohärenzsicherungsmaßnahmen sowie technisch-konstruktive Maßnahmen in <strong>de</strong>r<br />
Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis) berücksichtigt sind.<br />
6.5 Aufstellen <strong>de</strong>r übrigen Unterlagen für die Vergabe von Bauleistungen nach <strong>VHB</strong> Bayern<br />
Abschnitt „Vergabeunterlagen“ unter Verwendung <strong>de</strong>r dort zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />
Vordrucke<br />
7. Leistungsphase 7: Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens richtet sich nach <strong>de</strong>n vergaberechtlichen Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers, nach <strong>de</strong>r VOB/A und <strong>de</strong>m Abschnitt „Durchführen <strong>de</strong>r Vergabe“ <strong>de</strong>s <strong>VHB</strong> Bayern.<br />
Das Vergabeverfahren wird vom AG durchgeführt. Die Grundleistungen wer<strong>de</strong>n daher nur teilweise<br />
erbracht.<br />
7.1 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche<br />
7.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote einschließlich Nebenangebote. Dies<br />
schließt die Prüfung und Beachtung umweltrechtlicher Vorgaben ein.<br />
7.3 Abstimmen und Zusammenstellen <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten, die an <strong>de</strong>r Vergabe<br />
mitwirken<br />
7.4 Mitwirken bei Aufklärungsgesprächen mit Bietern<br />
7.5 Fortschreiben <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
7.6 Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r fortgeschriebenen Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r<br />
Kostenberechnung<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 9 von 14
VII.104b<br />
7.7 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
Das Zusammenstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen umfasst die ordnungsgemäße Erstellung<br />
eines kopier- und eines versandfertigen Verdingungsunterlagen-Exemplares.<br />
Dazu sind die Heftungen „Angebotsauffor<strong>de</strong>rung“ und „Angebot“ mit <strong>de</strong>n dazugehörigen<br />
Anlagen entsprechend <strong>VHB</strong> Bayern, Abschnitt „Vergabeunterlagen“ herzustellen und ggf. mit<br />
Trennblättern in einen beschrifteten Hefter / Ordner einzufügen.<br />
In <strong>de</strong>m Honorar für die Leistungsphase 7 sind die Wertung und Prüfung von Nebenangeboten<br />
und Än<strong>de</strong>rungsvorschlägen im Hinblick auf die technische und funktionelle Durchführbarkeit<br />
enthalten, sofern es sich nicht um grundlegend an<strong>de</strong>re Konstruktionen han<strong>de</strong>lt.<br />
8. Leistungsphase 8: Bauoberleitung<br />
8.1 Einweisung <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung in die Baumaßnahme (Bauübergabebesprechung)<br />
8.2 Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche<br />
Bauüberwachung getrennt vergeben wer<strong>de</strong>n<br />
8.3 Koordinierung aller am Projekt zu Beteiligen<strong>de</strong>n (Schnittstellenkoordination) auch unter<br />
Berücksichtigung umweltfachlicher Aspekte<br />
8.4 Prüfen <strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n Bauausführungsunterlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers auf<br />
Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m auszuführen<strong>de</strong>n Projekt, insbeson<strong>de</strong>re in vertraglicher Hinsicht<br />
sowie auf Einhaltung von Auflagen (z.B. Verbringungskonzepte, Bauwerksentwürfe)<br />
8.5 Überwachen <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten Termine und Fristen<br />
8.6 Überwachen <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten Leistungen und unverzügliche Information <strong>de</strong>s AG<br />
bei erkennbaren Vertragsabweichungen einschließlich Mengenän<strong>de</strong>rungen auch im Hinblick<br />
auf die Einhaltung von Auflagen<br />
8.7 Kostenkontrolle durch Überprüfen <strong>de</strong>r Leistungsabrechnung <strong>de</strong>r bauausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen und Vergleich zu <strong>de</strong>n Vertragspreisen und <strong>de</strong>r fortgeschriebenen<br />
Kostenberechnung<br />
8.8 Laufen<strong>de</strong> Kontrolle über die zu erwarten<strong>de</strong> Abrechnungssumme und Information <strong>de</strong>s AG über<br />
die Auswirkungen auf die Haushaltspläne<br />
8.9 Mitwirken beim „In Verzug setzen“ <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />
8.10 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Bearbeitung von Behin<strong>de</strong>rungs- und Be<strong>de</strong>nkenanzeigen<br />
8.11 Bearbeitung von Nachträgen (Inhaltliche Prüfung, Prüfung <strong>de</strong>r Notwendigkeit und <strong>de</strong>r<br />
Anspruchsgrundlage, Entscheidungsvorschlag für <strong>de</strong>n Bauherrn) einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Mitwirkung bei <strong>de</strong>n Preisverhandlungen<br />
8.12 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Zustandsfeststellung und Abnahme von Leistungen unter Beteiligung <strong>de</strong>r<br />
örtlichen Bauüberwachung und an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung und Objektüberwachung fachlich<br />
Beteiligter<br />
8.13 Überwachen <strong>de</strong>r Prüfungen <strong>de</strong>r Funktionstüchtigkeit <strong>de</strong>r Anlagenteile und <strong>de</strong>r Gesamtanlage<br />
8.14 Teilnahme an <strong>de</strong>r Abnahme einschließlich Fertigung <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift über das Ergebnis <strong>de</strong>r<br />
Abnahme<br />
8.15 Durchsetzung <strong>de</strong>r Beseitigung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen festgestellten Mängel<br />
8.16 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>s Objektes durch <strong>de</strong>n/die Baulastträger einschließlich<br />
Zusammenstellung und Übergabe <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen gemäß <strong>VHB</strong> Bayern<br />
Abschnitt „Baudurchführung“ in Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG.<br />
8.17 Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt.<br />
8.18 Auflisten <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r Gewährleistungsansprüche<br />
8.19 Kostenfeststellung<br />
9. Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation<br />
9.1 Objektbetreuung<br />
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VII.104b<br />
<br />
<br />
<br />
Begehen <strong>de</strong>s Objektes zur Mängelfeststellung vor Ablauf <strong>de</strong>r Verjährungsfristen für die<br />
Gewährleistung<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Beseitigung von Mängeln, die während <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche auftreten<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Freigabe von Sicherheitsleistungen<br />
9.2 Dokumentation<br />
<br />
Zusammenstellen (systematisch) von zeichnerischen Darstellungen und rechnerischer<br />
Ergebnisse<br />
Beson<strong>de</strong>re und zusätzliche Leistungen:<br />
(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(3) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(6) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
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§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
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§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />
(1.1) Honorar für die Leistungen<br />
Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />
mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen<br />
Das Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Höchstbetrag von<br />
nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit:<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn. / wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 13 von 14
VII.104b<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 Seite 14 von 14
VII.104.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI Teil 3,<br />
Abschnitt 4)<br />
(Hinweis: Die Honorarermittlung für die Objektplanung von Verkehrsanlagen ist in <strong>de</strong>r HOAI<br />
verbindlich geregelt.)<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung kann das jeweilige Vertragsmuster VII.104a bzw. VII.104b<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind die TVB-Straßen (VII.104.2) zu vereinbaren.<br />
Damit wer<strong>de</strong>n auch die RE Vertragsbestandteil.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Allgemeines<br />
Das Honorar und die Berechnungsfaktoren sind in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (Vordruck VII.104a bzw.<br />
VII.104b) i.V.m. Vordruck VII.100.2 festzulegen (vgl. § 7 HOAI).<br />
(3) Anrechenbare Kosten<br />
Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten (§ 4 HOAI) steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.104.3 mit <strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung. Dieser ist <strong>de</strong>m Vertrag beizufügen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten ist das Gesamtobjekt aufzuteilen in die Verkehrsanlage<br />
und die einzelnen Ingenieurbauwerke. Die unterschiedlichen Ingenieurbauwerke können <strong>de</strong>r<br />
Objektliste für Ingenieurbauwerke (Anlage 3 zur HOAI) entnommen wer<strong>de</strong>n. Dazu zählen neben <strong>de</strong>n<br />
konstruktiven Ingenieurbauwerken beispielsweise auch Regenrückhaltebecken und Lärmschutzwälle.<br />
Anrechenbar sind für die Fremdleistungen <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 bis 7 und 9 <strong>de</strong>s § 46 einschließl.<br />
Anlage 12 bei Verkehrsanlagen 10 v.H. <strong>de</strong>r Kosten für Ingenieurbauwerke,, wenn <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
nicht gleichzeitig Leistungen nach § 42 HOAI für diese Ingenieurbauwerke übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Auftragnehmer gleichzeitig Leistungen nach § 42 HOAI übertragen, erfolgt eine<br />
eigenständige Honorarermittlung für die einzelnen Objekte. Hier ist genau zu prüfen, welche<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ zusammen mit <strong>de</strong>r Leistung Objektplanung<br />
„Verkehrsanlage“ erbracht wer<strong>de</strong>n sollen und daher in Auftrag gegeben wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r<br />
Objektplanung mehrerer Ingenieurbauwerke als Teil <strong>de</strong>r Verkehrsanlage können sich auch Fragen <strong>de</strong>r<br />
Wie<strong>de</strong>rholung (§ 11 Abs. 2 HOAI) ergeben.<br />
(4) Honorarzone<br />
Für die Zuordnung <strong>de</strong>r Honorarzone nach § 47 Abs. 2 HOAI steht für gängige Objekte als Regel die<br />
Objektliste in Anlage 3 <strong>de</strong>r HOAI zur Verfügung. In Zweifelsfällen und für nicht in <strong>de</strong>r Anlage 3 zur<br />
HOAI enthaltene Objekte ist eine Bewertung nach § 47 HOAI vorzunehmen.<br />
(5) Leistungen im Bestand<br />
Im Falle von Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen kann nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 35 HOAI ein Zuschlag<br />
zum Honorar schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n. Soll kein Zuschlag vereinbart wer<strong>de</strong>n, ist dies gemäß § 35<br />
(1) HOAI schriftlich auszuschließen.<br />
(6) Honorare in beson<strong>de</strong>ren Fällen<br />
Bei selbstständigen Geh- und Radwegen mit rechnerischer Festlegung nach Lage und Höhe, bei<br />
nachträglich an vorhan<strong>de</strong>ne Straßen angepassten landwirtschaftlichen Wegen, Gehwegen und<br />
Radwegen sowie bei Gleis- und Bahnsteiganlagen mit mehr als zwei Gleisen ist das Honorar frei zu<br />
vereinbaren.<br />
(7) Städtebauliche o<strong>de</strong>r landschaftsgestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
Wer<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>re städtebauliche o<strong>de</strong>r landschaftsgestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen an die Einbindung<br />
<strong>de</strong>r Verkehrsanlage in die Umgebung gestellt, so ist für die bauliche bzw. landschaftsgestalterische<br />
Beratung ein Honorar frei zu vereinbaren.<br />
(8) Beauftragung von Teilen einer Leistung<br />
Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Leistungen o<strong>de</strong>r nur Teile von Leistungen<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n, steht <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht <strong>de</strong>r volle Vomhun<strong>de</strong>rtsatz <strong>de</strong>s Honorars dieser<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Seite 1 von 6
VII.104.1<br />
Leistungsphase, son<strong>de</strong>rn nur ein entsprechend geringeres Honorar zu (siehe nachfolgen<strong>de</strong><br />
Aufstellung).<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Vomhun<strong>de</strong>rtsätze für die Bewertung <strong>de</strong>r Leistung sind als Regelsätze zu<br />
betrachten und im Einzelfall auf die spezifischen Leistungen anzupassen.<br />
Anlage 12 zur HOAI (Auszug)<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />
Randbedingungen<br />
Ortsbesichtigung<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r die Aufgabe<br />
beeinflussen<strong>de</strong>n Planungsabsichten<br />
Zusammenstellen und Werten von<br />
Unterlagen<br />
Erläutern von Planungsdaten<br />
Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs und <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Vorarbeiten, zum Beispiel<br />
Baugrunduntersuchungen,<br />
Vermessungsleistungen, Immissionsschutz;<br />
ferner bei Verkehrsanlagen:<br />
Verkehrszählungen<br />
Formulieren von Entscheidungshilfen für<br />
die Auswahl an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligter<br />
Zusammenfassen <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
2. Vorplanung (Projekt- und<br />
Planungsvorbereitung)<br />
Analyse <strong>de</strong>r Grundlagen<br />
Abstimmen <strong>de</strong>r Zielvorstellungen auf die<br />
Randbedingungen, die insbeson<strong>de</strong>re durch<br />
Raumordnung, Lan<strong>de</strong>splanung,<br />
Bauleitplanung, Rahmenplanung sowie<br />
örtliche und überörtliche Fachplanungen<br />
vorgegeben sind<br />
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit<br />
ihren Einflüssen auf bauliche und<br />
konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Beschaffen und Auswerten amtlicher<br />
Karten<br />
Erarbeiten eines Planungskonzepts<br />
einschließlich Untersuchung <strong>de</strong>r<br />
alternativen Lösungsmöglichkeiten nach<br />
gleichen Anfor<strong>de</strong>rungen mit zeichnerischer<br />
Darstellung und Bewertung unter<br />
Einarbeitung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r<br />
Planung fachlich Beteiligter<br />
Überschlägige verkehrstechnische<br />
Bemessung <strong>de</strong>r Verkehrsanlage; Ermitteln<br />
<strong>de</strong>r Schallimmissionen von <strong>de</strong>r<br />
Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach<br />
Tabellenwerten; Untersuchen <strong>de</strong>r<br />
möglichen Schallschutzmaßnahmen,<br />
ausgenommenen <strong>de</strong>taillierte<br />
schalltechnische Untersuchungen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re in komplexen Fällen<br />
Klären und Erläutern <strong>de</strong>r wesentlichen<br />
fachspezifischen Zusammenhänge,<br />
Vorgänge und Bedingungen<br />
Vorverhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n und<br />
an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich beteiligten<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Zusammenstellen und Werten von Unterlagen,<br />
Angaben für fachspezifische Beiträge,<br />
Zusammenfassen <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Bewertung<br />
v.H.<br />
Bewertung Leistungsphase 1 2<br />
2. Vorplanung/Linienplanung<br />
2.1 Variantenuntersuchungen<br />
10<br />
(i.d.R. M = 1 : 25 000 bis 1 : 2 500)<br />
(Skizzenhafte Darstellung <strong>de</strong>r Verkehrsanlage,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Knotenpunkte, in größerem<br />
Maßstab)<br />
(Verkehrstechnische und lärmtechnische<br />
Voruntersuchungen)<br />
2.2 Abstimmung <strong>de</strong>r Planung mit Dritten<br />
1<br />
1<br />
3<br />
Seite 2 von 6
VII.104.1<br />
über die Genehmigungsfähigkeit,<br />
gegebenenfalls über die Bezuschussung<br />
und Kostenbeteiligung<br />
Mitwirken beim Erläutern <strong>de</strong>s<br />
Planungskonzepts gegenüber Bürgern und<br />
politischen Gremien<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>s Planungskonzepts nach<br />
Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge<br />
aus <strong>de</strong>m Vorentwurf zur Verwendung für<br />
ein Raumordnungsverfahren<br />
Kostenschätzung<br />
Zusammenstellen aller<br />
Vorplanungsergebnisse<br />
2.3 Kostenschätzung<br />
2.4 Zusammenstellen <strong>de</strong>r<br />
Vorplanung/Linienplanung<br />
1<br />
1<br />
3. Entwurfsplanung<br />
Durcharbeiten <strong>de</strong>s Planungskonzepts<br />
(stufenweise Erarbeitung einer<br />
zeichnerischen Lösung) unter<br />
Berücksichtigung aller fachspezifischer<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen und unter Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf<br />
Fachspezifische Berechnungen,<br />
ausgenommen Berechnungen <strong>de</strong>s<br />
Tragwerks<br />
Zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>s<br />
Gesamtentwurfs<br />
Zusammenfassen aller vorläufigen<br />
Entwurfsunterlagen<br />
Überschlägige Festlegung <strong>de</strong>r<br />
Abmessungen von Ingenieurbauwerken;<br />
Kostenberechnung<br />
Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r<br />
Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r<br />
Kostenschätzung<br />
Finanzierungsplan; Bauzeiten- und<br />
Kostenplan;<br />
Ermitteln und Begrün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
zuwendungsfähigen Kosten sowie<br />
Vorbereiten <strong>de</strong>r Anträge auf Finanzierung<br />
Erläuterungsbericht<br />
Mitwirken beim Erläutern <strong>de</strong>s vorläufigen<br />
Entwurfs gegenüber Bürgern und<br />
politischen Gremien;<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>s vorläufigen Entwurfs<br />
aufgrund von Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren<br />
an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten über die<br />
Genehmigungsfähigkeit<br />
Bewertung Leistungsphase 2 15<br />
3. Straßenentwurf<br />
3.1 Ausarbeitung <strong>de</strong>s Vorentwurfs<br />
3.11 Graphische Ausarbeitung <strong>de</strong>r Verkehrsanlage 11<br />
nach Lage und Höhe einschließlich<br />
Knotenpunkten, Anschlussstellen und<br />
Nebenanlagen<br />
(Festlegung von Straßenquerschnitt, Bauklasse und<br />
Deckenbau)<br />
(Festlegung <strong>de</strong>r Abmessung von<br />
Ingenieurbauwerken)<br />
3.12 Kostenberechnung, Kostenkontrolle und<br />
Finanzierungsplan<br />
3.13 Erläuterungsbericht<br />
3.14 Abstimmen <strong>de</strong>r Planung mit Dritten<br />
Bewertung Leistungen Nr. 3.1 15<br />
1<br />
1<br />
2<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Seite 3 von 6
VII.104.1<br />
Weiterentwicklung <strong>de</strong>s vorläufigen Entwurfs<br />
zum endgültigen Entwurf<br />
Rechnerische Festlegung <strong>de</strong>r Anlage in<br />
<strong>de</strong>n Haupt- und Kleinpunkten<br />
Darlegen <strong>de</strong>r Auswirkungen auf<br />
Zwangspunkte;<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Lichtraumprofile;<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r Schallimmissionen von <strong>de</strong>r<br />
Verkehrsanlage nach Tabellenwerten;<br />
Festlegen <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Schallschutzmaßnahmen an <strong>de</strong>r<br />
Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter<br />
Einarbeitung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>taillierter<br />
schalltechnischer Untersuchungen und<br />
Feststellen <strong>de</strong>r Notwendigkeit von<br />
Schallschutzmaßnahmen an betroffenen<br />
Gebäu<strong>de</strong>n;<br />
überschlägiges Ermitteln <strong>de</strong>r wesentlichen<br />
Bauphasen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
Verkehrslenkung während <strong>de</strong>r Bauzeit<br />
Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen<br />
4. Genehmigungsplanung<br />
Aufstellen <strong>de</strong>s Bauwerksverzeichnisses<br />
unter Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an<br />
<strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsplan und<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnis<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Unterlagen für die<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen öffentlich-rechtlichen<br />
Verfahren einschließlich <strong>de</strong>r Anträge auf<br />
Ausnahmen und Befreiungen<br />
Einarbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
schalltechnischen Untersuchungen<br />
Vervollständigen und Anpassen <strong>de</strong>r<br />
Planungsunterlagen, Beschreibungen und<br />
Berechnungen unter Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligter<br />
Einreichen dieser Unterlagen<br />
Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n<br />
Mitwirken beim Erläutern gegenüber<br />
Bürgern<br />
Mitwirken im Planfeststellungsverfahren<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Teilnahme an<br />
Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei<br />
<strong>de</strong>r Abfassung <strong>de</strong>r Stellungnahmen zu<br />
Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
5. Ausführungsplanung<br />
Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise<br />
Erarbeitung und Darstellung <strong>de</strong>r Lösung)<br />
unter Berücksichtigung aller<br />
fachspezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen und<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r<br />
Planung fachlich Beteiligter bis zur<br />
ausführungsreifen Lösung<br />
Zeichnerische und rechnerische<br />
Darstellung <strong>de</strong>s Objekts mit allen für die<br />
Ausführung notwendigen Einzelangaben<br />
einschließlich Detailzeichnungen in <strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Maßstäben<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Grundlagen für die an<strong>de</strong>ren<br />
an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten und<br />
integrieren ihrer Beiträge bis zur<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
3.2 Weiterentwickeln <strong>de</strong>s Vorentwurfs zur<br />
Grundlage für das Planfeststellungsverfahren<br />
und die Baudurchführung<br />
(Rechnerische Festlegung und Darstellung <strong>de</strong>r<br />
Verkehrsanlage)<br />
(Festlegung <strong>de</strong>r Schallschutzmaßnahmen)<br />
(Bauablaufplanung)<br />
(Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen)<br />
Bewertung Leistungen Nr. 3.2 15<br />
Bewertung Leistungsphase 3 30<br />
4. Planfeststellungsunterlagen<br />
4.1 Aufstellen <strong>de</strong>s Bauwerksverzeichnisses<br />
1<br />
4.2 Aufstellen <strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>rwerbsplanes und <strong>de</strong>s<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnisses<br />
4.3 Aufbereitung <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen aus<br />
Leistungsphase 3<br />
4.4 Ausarbeiten <strong>de</strong>s Erläuterungsberichts für die<br />
Planfeststellung<br />
4.5 Mitwirken im Planfeststellungsverfahren<br />
Bewertung Leistungsphase 4 5<br />
5. Ausführungsunterlagen<br />
5.1 Erarbeiten <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen<br />
(Einarbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>s<br />
Planfeststellungsverfahrens in die<br />
Entwurfsunterlagen)<br />
(Ausarbeiten von ergänzen<strong>de</strong>n zeichnerischen und<br />
rechnerischen Unterlagen)<br />
1<br />
1<br />
1<br />
1<br />
14<br />
Seite 4 von 6
VII.104.1<br />
ausführungsreifen Lösung<br />
Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungsplanung<br />
während <strong>de</strong>r Objektausführung<br />
5.2 Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen<br />
1<br />
während <strong>de</strong>r Bauausführung<br />
Bewertung Leistungsphase 5 15<br />
6. Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
6.1 Mengenermittlung einschließlich Aufglie<strong>de</strong>rung 6<br />
nach Einzelpositionen<br />
6. Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Mengenermittlung und Aufglie<strong>de</strong>rung nach<br />
Einzelpositionen unter Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligter<br />
Aufstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen, 6.2 Aufstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen<br />
4<br />
insbeson<strong>de</strong>re Anfertigen <strong>de</strong>r<br />
Leistungsbeschreibungen mit<br />
Leistungsverzeichnissen sowie <strong>de</strong>r<br />
Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />
Abstimmen und Koordinieren <strong>de</strong>r<br />
Verdingungsunterlagen <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligten<br />
Festlegen <strong>de</strong>r wesentlichen<br />
Ausführungsphasen Bewertung Leistungsphase 6 10<br />
7. Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r Vergabe- und<br />
Vertragsunterlagen für alle<br />
Leistungsbereiche<br />
Einholen von Angeboten<br />
Prüfen und Werten <strong>de</strong>r Angebote<br />
einschließlich Aufstellen eines<br />
Preisspiegels<br />
Abstimmen und Zusammenstellen <strong>de</strong>r<br />
Leistungen <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten, die an<br />
<strong>de</strong>r Vergabe mitwirken<br />
Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
Fortschreiben <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r<br />
fortgeschriebenen Kostenberechnung mit<br />
<strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
7. Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
7.1 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Vergabe- und<br />
Vertragsunterlagen und Einholen von Angeboten<br />
7.2 Prüfen und Werten <strong>de</strong>r Angeboten<br />
7.3 Fortschreiben <strong>de</strong>r Kostenberechnung und<br />
1<br />
Kostenkontrolle<br />
Bewertung Leistungsphase 7 5<br />
1<br />
3<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Seite 5 von 6
VII.104.1<br />
8. Bauoberleitung<br />
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung,<br />
soweit die Bauoberleitung und die örtliche<br />
Bauüberwachung getrennt vergeben<br />
wer<strong>de</strong>n, Koordinieren <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r<br />
Objektüberwachung fachlich Beteiligten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Prüfen auf Übereinstimmung<br />
und Freigeben von Plänen Dritter<br />
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans<br />
(Balkendiagramm)<br />
Inverzugsetzen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen<br />
Abnahme von Leistungen und Lieferungen<br />
unter Mitwirkung <strong>de</strong>r örtlichen<br />
Bauüberwachung und an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r<br />
Planung und Objektüberwachung fachlich<br />
Beteiligter unter Fertigung einer<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift über das Ergebnis <strong>de</strong>r<br />
Abnahme<br />
Antrag auf behördliche Abnahmen und<br />
Teilnahme daran<br />
Übergabe <strong>de</strong>s Objekts einschließlich<br />
Zusammenstellung und Übergabe <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen, zum Beispiel<br />
Abnahmenie<strong>de</strong>rschriften und Prüfprotokolle<br />
Zusammenstellung von<br />
Wartungsvorschriften für das Objekt<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Prüfungen <strong>de</strong>r<br />
Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r Anlagenteile und <strong>de</strong>r<br />
Gesamtanlage<br />
Auflisten <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche<br />
Kostenfeststellung; Kostenkontrolle durch<br />
Überprüfen <strong>de</strong>r Leistungsabrechnung <strong>de</strong>r<br />
bauausführen<strong>de</strong>n Unternehmen im<br />
Vergleich zu <strong>de</strong>n Vertragspreisen und <strong>de</strong>r<br />
fortgeschriebenen Kostenberechnung<br />
9. Objektbetreuung und Dokumentation<br />
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche gegenüber <strong>de</strong>n<br />
ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Beseitigung von Mängeln,<br />
die innerhalb <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche, längstens<br />
jedoch bis zum Ablauf von 4 Jahren seit<br />
Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen auftreten<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Freigabe von<br />
Sicherheitsleistungen<br />
Systematische Zusammenstellung <strong>de</strong>r<br />
zeichnerischen Darstellung und<br />
rechnerischen Ergebnisse <strong>de</strong>s Objekts<br />
8. Bauoberleitung<br />
(siehe Vertragsmuster VII.104a bzw. VII.104b)<br />
Bewertung Leistungsphase 8 15<br />
9. Objektbetreuung und Dokumentation<br />
(siehe Vertragsmuster VII.104a bzw. VII.104b)<br />
Bewertung Leistungsphase 9 3<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />
Seite 6 von 6
VII.109.2<br />
Technische Vertragsbedingungen für<br />
Umweltverträglichkeitsstudien im Straßen- und Brückenbau<br />
1 Geltungsbereich<br />
Die „Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßen- und Brückenbau”<br />
betreffen folgen<strong>de</strong> Fachbeiträge:<br />
- Planungsraumanalyse (entspricht <strong>de</strong>r bisherigen Raumempfindlichkeitsanalyse – REA) als<br />
Grundlage einer nachfolgen<strong>de</strong>n Umweltverträglichkeitsstudie in <strong>de</strong>r Planungsstufe Linienfindung<br />
i.d.R. mit <strong>de</strong>n Leistungsphasen 1 bis 3 <strong>de</strong>r Nr. 1.1.1 <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI<br />
- die Umweltverträglichkeitsstudie - UVS - in <strong>de</strong>r Planungsstufe Linienfindung mit <strong>de</strong>n Leistungsphasen<br />
1 bis 5 Nr. 1.1.1 <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI<br />
2 Qualitätsansprüche<br />
Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach <strong>de</strong>m UVPG * , <strong>de</strong>m BNatSchG * i.V.m. <strong>de</strong>n jeweils in<br />
Frage kommen<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>n HNL-S * , <strong>de</strong>n ”Eingriffsregelung-<br />
Empfehlungen” * sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung<br />
herausgegebenen Regelungen (Rundschreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re kommen hierfür in Frage<br />
„Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />
„RE” * ,<br />
„Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />
Ferner sind die Landschaftsplanerischen Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage lan<strong>de</strong>srechtlicher Bestimmungen<br />
(z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />
Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Anordnung o<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung und Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />
bzw. eines Diplomingenieurs <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>spflege durchzuführen. Er ist <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
zu benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel und Verfahren müssen <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r<br />
Technik entsprechen und umweltverträglich sein.<br />
Straßenplanung und landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />
erarbeiten. Straßenplaner und Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn <strong>de</strong>r Straßenplanung an<br />
in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />
Die Aussagen <strong>de</strong>r landschaftsplanerischen Fachbeiträge und <strong>de</strong>r Straßenplanung müssen auf einan<strong>de</strong>r<br />
abgestimmt sein.<br />
Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinan<strong>de</strong>r auf. Soweit Sachverhalte bereits in einem<br />
vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wur<strong>de</strong>n, bil<strong>de</strong>n die Ergebnisse die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung o<strong>de</strong>r Vertiefung erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist.<br />
*)<br />
1)<br />
Siehe Anhang<br />
Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (Rundschreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im Verkehrsblatt<br />
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VII.109.2<br />
3 DV-Einsatz<br />
Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n und ob bzw. ggf. wie ein Datentransfer<br />
zur DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll.<br />
Beim Einsatz <strong>de</strong>r DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers sind <strong>de</strong>ssen Vorschriften über die Abwicklung und<br />
Verrechnung <strong>de</strong>r DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />
Das Zusammenstellen <strong>de</strong>r Eingabedaten und das Prüfen <strong>de</strong>r Ergebnisse ist in je<strong>de</strong>m Fall Aufgabe <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers.<br />
4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Die Abfolge <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitsschritte ist mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen abzustimmen.<br />
Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />
sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s Auftragnehmers erteilt.<br />
5 Beschaffen von Unterlagen<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur Verfügung.<br />
Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Planungsunterlagen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer - ggf. mit Unterstützung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers - zu beschaffen und/o<strong>de</strong>r Informationen über bestehen<strong>de</strong> und geplante Anlagen<br />
einzuholen.<br />
Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />
Sinne von § 14 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet wer<strong>de</strong>n sollen, sind diese mit ihm vorher<br />
abzustimmen.<br />
Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen überprüfen und diese ggf. - in Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber - im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />
überlassen.<br />
6 Bestandserfassung<br />
Über die Auswertung <strong>de</strong>r beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, für die<br />
Bearbeitung <strong>de</strong>s Projektes be<strong>de</strong>utsamen Gegebenheiten in <strong>de</strong>r Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />
erstreckt sich<br />
— für die Flora über eine Vegetationsperio<strong>de</strong>,<br />
— für die Fauna über <strong>de</strong>n notwendigen Beurteilungszeitraum bei <strong>de</strong>n projektrelevanten Tiergruppen<br />
(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwan<strong>de</strong>rung, Wan<strong>de</strong>rung von Großsäugern).<br />
Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in <strong>de</strong>n dafür geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />
7 Planungsinhalte<br />
Es gilt die Leistungsbeschreibung gem. § 3 <strong>de</strong>s Vertrages.<br />
8 Betretungsrecht<br />
Vor Beginn <strong>de</strong>r örtlichen Arbeiten stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber das Betretungsrecht <strong>de</strong>r Grundstücke gemäß<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz und Straßengesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang sicher. Der Auftragnehmer<br />
hat die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine Absicht,<br />
Grundstücke zum Zwecke <strong>de</strong>r Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
das Betreten verweigert, so ist <strong>de</strong>r Auftraggeber zu informieren und das weitere Vorgehen mit ihm<br />
abzustimmen.<br />
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VII.109.2<br />
9 Quellenangaben<br />
Alle für die Planung ausgewerteten und zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />
anzugeben.<br />
10 Beson<strong>de</strong>re Qualitätsansprüche<br />
Die Umweltverträglichkeitsstudie ist zusätzlich zu <strong>de</strong>n unter Nr. 2 genannten Vorschriften nach <strong>de</strong>m<br />
MUVS * ) und <strong>de</strong>m UVPG*) zu bearbeiten. Die Ergebnisse von FFH-Vor-, FFH-Verträglichkeits- bzw.<br />
FFH-Ausnahmeprüfungen sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach §§ 44 und 45<br />
BNatSchG sind einzuarbeiten und in einem geson<strong>de</strong>rten Abschnitt <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes <strong>de</strong>r UVS<br />
darzustellen.<br />
11 Maßstab<br />
Die Umweltverträglichkeitsstudie ist im Maßstab 1:5.000 abzufassen. Bei Großprojekten kann die<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Ergebnisse in kleinerem Maßstab erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n.<br />
12 Untersuchungsraum<br />
Die Abgrenzung <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.<br />
Aus <strong>de</strong>r Bearbeitung sich ergeben<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes sind<br />
mit <strong>de</strong>m Auftraggeber abzustimmen. Honorarwirksam sind dabei nur die Flächen, die 110 v. H. <strong>de</strong>s<br />
ursprünglichen Untersuchungsraumes überschreiten.<br />
13 Varianten<br />
Bei <strong>de</strong>r UVS sind im Rahmen <strong>de</strong>r Grundleistungen ohne zusätzliche Vergütung bis zu vier Varianten<br />
einschließlich <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r Bearbeitung eventuell hierzu ergeben<strong>de</strong>r Untervarianten (ggf. einschließlich<br />
<strong>de</strong>r sog. "Nullvariante", sofern diese ausnahmsweise einzubeziehen ist) zu untersuchen.<br />
Ergeben sich im Rahmen <strong>de</strong>r Bearbeitung weitere zu untersuchen<strong>de</strong> Varianten, dann wird <strong>de</strong>r dadurch<br />
entstehen<strong>de</strong> Mehraufwand entwe<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n durch die zusätzlichen Varianten entsprechend<br />
vergrößerten Untersuchungsraum o<strong>de</strong>r durch eine Anpassung <strong>de</strong>r Von-Hun<strong>de</strong>rt-Sätzen vergütet.<br />
14 Verzögerungen<br />
Wird <strong>de</strong>r Auftrag aus Grün<strong>de</strong>n unterbrochen, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, und liegen<br />
zwischen <strong>de</strong>r Bestandserfassung und -bewertung und <strong>de</strong>r Endfassung <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsstudie<br />
mehr als zwei Jahre, so ist zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer zu vereinbaren,<br />
inwieweit die Bestandserfassung und -bewertung gegen geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu aktualisieren sind.<br />
15 Anregungen und Hinweise Dritter<br />
Der Auftragnehmer erfasst und bewertet Anregungen Dritter und unterrichtet <strong>de</strong>n Auftraggeber. Der<br />
Auftraggeber entschei<strong>de</strong>t dann im Rahmen <strong>de</strong>r Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge,<br />
For<strong>de</strong>rungen usw. Dritter in die Planung einzuarbeiten sind, und legt diese Entscheidung<br />
offen.<br />
*)<br />
Siehe Anhang<br />
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VII.109.2<br />
16 Abfassen <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
Die Karten sind entsprechend <strong>de</strong>n Musterkarten für „Umweltverträglichkeitsstudien“ zu fertigen.<br />
Der Erläuterungsbericht ist im Hinblick auf die Verwendbarkeit <strong>de</strong>r Aussagen für<br />
die Abfassung <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes <strong>de</strong>r Verkehrsanlage nach <strong>de</strong>n RE und<br />
die Unterlagen gemäß UVPG<br />
abzufassen.<br />
In <strong>de</strong>r Regel ist (als Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 - 3) ein Zwischenbericht<br />
zu fertigen. Diese Leistung <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten. Das Liefern von<br />
Mehrfertigungen ist geson<strong>de</strong>rt zu vereinbaren.<br />
Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
BNatSchG<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
UVPG<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 24.<br />
Februar 2010 (BGBl. I S. 94)<br />
Hinweise zu § 16 FStrG<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Linienführung von Bun<strong>de</strong>sfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />
13/1996 vom 15. April 1996 – StB 15/38.16.00/17 Va 96; Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
Planfeststellungsrichtlinien<br />
Richtlinien für die Planfeststellung nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien<br />
2007 – PlafeR); BMV-ARS Nr. 14/2007 vom 4. Januar 2008 – S 15/7162.2/6-01/00786495 (VkBl.<br />
2008, S. 30-31)<br />
RE<br />
Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />
1985); Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
AKS<br />
Anweisung zu Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 85), BMV-ARS<br />
Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985 S. 92) in Verbindung<br />
mit <strong>de</strong>m BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB 24/38.46.00/31 Va 90; Bezugsquelle: VkBl-<br />
Verlag<br />
HNL-S<br />
Hinweise zur Berücksichtigung <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege beim Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
MUVS<br />
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in <strong>de</strong>r Straßenplanung, <strong>Ausgabe</strong> 2001 (MUVS)<br />
Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei<br />
staatlichen Straßenbauvorhaben<br />
Innenministeriumsschreiben vom 21.06.1993, Az.: StMI IID2/IIZ7-43821-001/93<br />
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VII.109.2<br />
Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau<br />
- <strong>Ausgabe</strong> 1998 - (Musterkarten LBP)<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom 2. November<br />
1998 Az.: IIZ7-4021.3-002/98<br />
Musterkarten Landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau<br />
Ministerialschreiben <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom<br />
14.02.2001 Az.: IIZ7-4021.3-002/99<br />
Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP, Musterkarten FFH-VP<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong><br />
2004; Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau<br />
(Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004. BMVBW-ARS Nr. 21/2004 vom 20. September<br />
2004 – S 13/14.87.02/60 Va 04; Bezugsquelle: Verlags-Kartographie<br />
RAS-LG<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung; Abschnitt 3: Lebendverbau, <strong>Ausgabe</strong><br />
1983 (RAS-LG 3); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
RAS-LP<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />
Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />
Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän<strong>de</strong>n und Tieren bei Baumaßnahmen,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1999 (RAS-LP 4); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
VOB/A<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe<br />
von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2009 (VOB/A) Bezugsquelle: Beuth Verlag<br />
<strong>VHB</strong> Bayern<br />
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaates<br />
Bayern, herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK<br />
Standardleistungskatalog für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe und STLK-<br />
Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
LB StB-By<br />
Leistungsbeschreibung für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau in Bayern, LB StB-By 07 – <strong>Ausgabe</strong><br />
02/2007, herausgegeben von Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK/ASTRA-Richtlinien<br />
Richtlinien für das Anwen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im<br />
Straßen- und Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin; Telefon 030 / 2601-<br />
0, Telefax 030 / 2601-1231<br />
FGSV Verlag:<br />
FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln<br />
Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40<br />
Boyenstraße 42, 10115 Berlin, Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48<br />
63 82 71<br />
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VII.109.2<br />
VkBl-Verlag:<br />
Verlags-Kartographie:<br />
Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund<br />
Telefon 0108 / 53 40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />
Verlags-Kartographie GmbG Alsfeld, Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld<br />
Telefon: 06631 / 3800; Telefax: 06631 / 72782<br />
Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>s Innern: www.stmi.bayern.<strong>de</strong><br />
Das <strong>VHB</strong> Bayern kann unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen / Themen / Vergabe-<br />
Vertragswesen eingesehen wer<strong>de</strong>n, die LB StB-By unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen<br />
/ Straßenbau / Veröffentlichungen.<br />
Hinweis:<br />
Die Regelwerke sind in <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Fassung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
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VII.104.2<br />
Technische Vertragsbedingungen<br />
für Planungs- und Entwurfsleistungen<br />
für Straßenverkehrsanlagen<br />
(TVB-Straßen)<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.104.2<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
1 Allgemeines …………………………………………………………………………… 3<br />
1.1 Geltungsbereich …………………………………………………………………….. 3<br />
1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche …………………………………………………… 3<br />
1.3 DV-Einsatz …………………………………………………………………………… 3<br />
1.4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber ……………………………………………….. 3<br />
1.5 Beschaffen von Unterlagen ………………………………………………………… 3<br />
1.6 Erkundungen durchführen ………………………………………………………….. 3<br />
2 Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) ……………………………………… 4<br />
3 Vorplanung (Leistungsphase 2) …………………………………………………… 4<br />
3.1 Allgemeines ………………………………………………………………………….. 4<br />
3.2 Varianten ……………………………………………………………………………... 4<br />
3.3 Knotenpunkte ………………………………………………………………………… 4<br />
3.4 Verkehrstechnische Bemessung …………………………………………………… 4<br />
3.5 Lärmtechnische Voruntersuchung …………………………………………………. 4<br />
3.6 Anregungen und Hinweise Dritter ………………………………………………….. 5<br />
3.7 Kostenschätzung …………………………………………………………………….. 5<br />
4 Entwurfsplanung (Leitungsphase 3) ……………………………………………... 5<br />
4.1 Allgemeines …………………………………………………………………………... 5<br />
4.2 Ausgewählte Querprofile ……………………………………………………………. 5<br />
4.3 Straßenentwässerung ……………………………………………………………….. 5<br />
4.4 Ver- und Entsorgungsleitungen …………………………………………………….. 5<br />
4.5 Schallschutzuntersuchungen ……………………………………………………….. 5<br />
4.6 Luftschadstoffe ……………………………………………………………………….. 6<br />
4.7 Ingenieurbauwerke …………………………………………………………………... 6<br />
4.8 Mengenermittlung ……………………………………………………………………. 6<br />
4.9 Kostenberechnung……………………………………………………………………. 6<br />
4.10 Zuwendungsfähige Kosten ………………………………………………………… 6<br />
4.11 Bauzeitenplan und Verkehrslenkung ……………………………………………… 6<br />
4.12 Erläuterungsbericht ………………………………………………………………… 7<br />
4.13 Anregungen und Hinweise Dritter ………………………………………………… 7<br />
4.14 Achshauptpunkte …………………………………………………………………… 7<br />
4.15 Kleinpunkte ………………………………………………………………………….. 7<br />
5 Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) …………………………………….. 7<br />
6 Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) ……………………………………….. 7<br />
6.1 Allgemeines …………………………………………………………………………… 7<br />
6.2 Deckenbuch …………………………………………………………………………… 7<br />
6.3 Planumsbuch …………………………………………………………………………. 8<br />
6.4 Querprofile ……………………………………………………………………………. 8<br />
6.5 Unterlagen für die Absteckung ……………………………………………………… 8<br />
6.6 Sonstige Pläne ……………………………………………………………………….. 8<br />
7 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 6) ………………………………….. 8<br />
7.1 Abgleich mit <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Ausführungsplanung ……………….. 8<br />
7.2 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis ………………………………………. 8<br />
7.3 Ergänzen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ……………………………………………... 8<br />
7.4 Vervollständigen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen …………………………………………. 8<br />
8 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 7) …………………………………. 9<br />
Anhang: Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke …………………….. 9<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.104.2<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
Die „Technischen Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen<br />
(TVB-Straßen)” betreffen die Leistungsphasen 1 bis 7 <strong>de</strong>s § 46 HOAI.<br />
1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche<br />
Die Objektplanungen für Straßenverkehrsanlagen sind nach <strong>de</strong>n RE*) sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Regelungen (Rundschreiben<br />
u.a.)**), insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n „Hinweise(n) zu § 16 FStrG“*) und <strong>de</strong>n „Planfeststellungsrichtlinien”*),<br />
zu bearbeiten. Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Anordnung o<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers.<br />
1.3 DV-Einsatz<br />
Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n und ob ein Datentransfer zur DV-<br />
Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll. Die gefor<strong>de</strong>rten Berechnungen sind auf automatischen<br />
Rechenanlagen mit maschinell erstelltem, tabellarischem Ergebnisprotokoll durchzuführen, um<br />
Rechen- und Übertragungsfehler auszuschalten. Beim Einsatz <strong>de</strong>r DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers sind<br />
<strong>de</strong>ssen Vorschriften über die Abwicklung und Verrechnung <strong>de</strong>r DV-Aufträge zu berücksichtigen. Das<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r Eingabedaten und das Prüfen <strong>de</strong>r Ergebnisse ist in je<strong>de</strong>m Fall Aufgabe <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers.<br />
1.4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Die Folge <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitsschritte (z. B. Entwicklung <strong>de</strong>r Linienführung, rechnerische Fixierung,<br />
zeichnerische Ausarbeitung) ist mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten abzustimmen.<br />
Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />
sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s Auftragnehmers erteilt.<br />
1.5 Beschaffen von Unterlagen<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />
Verfügung. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Planungsunterlagen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer – ggf. mit<br />
Unterstützung <strong>de</strong>s Auftraggebers – zu beschaffen und/o<strong>de</strong>r Informationen über bestehen<strong>de</strong> und<br />
geplante Anlagen einzuholen. Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare<br />
usw.) als Nebenkosten im Sinne von § 14 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet wer<strong>de</strong>n<br />
sollen, sind diese mit ihm vorher abzustimmen. Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
überprüfen und diese ggf. – in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber – im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang<br />
aktualisieren. Die Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber zu überlassen.<br />
1.6 Erkundungen durchführen<br />
Über die Auswertung <strong>de</strong>r beschafften Unterlagen hinaus sind alle dort nicht erfassten, für die<br />
Bearbeitung <strong>de</strong>s Projektes be<strong>de</strong>utsamen Gegebenheiten in <strong>de</strong>r Örtlichkeit zu erkun<strong>de</strong>n.<br />
*) Siehe Anhang<br />
**) Siehe hierzu das jeweils aktuelle „Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Rundschreiben-Verzeichnis-StB)“, veröffentlicht jährlich auf<br />
<strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s BMVBS www.bmvbs.<strong>de</strong>, Rubrik: Verkehr / Straße / Straßenbau / Vergabehandbücher<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
Seite 3 von 10
VII.104.2<br />
2 Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)<br />
Es gilt die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung gemäß § 3 <strong>de</strong>s Vertrages..<br />
3 Vorplanung (Leistungsphase 2)<br />
3.1 Allgemeines<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Vorplanung sind in Lage und Höhe darzustellen. Um <strong>de</strong>n „Hinweise(n) zu § 16<br />
FStrG”*) und <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsprüfung*) zu entsprechen, ist i.d.R. bei <strong>de</strong>n<br />
Maßstäben 1:5000 und 1:2500 die Darstellung <strong>de</strong>r Achsen, Fahrbahnrän<strong>de</strong>r und Böschungskanten<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. Um <strong>de</strong>n städtebaulichen Belangen in geschlossenen Ortslagen zu entsprechen, ist in <strong>de</strong>r<br />
Regel die Nutzung <strong>de</strong>r Bebauung anzugeben.<br />
3.2 Varianten<br />
Zur Grundleistung gehört neben <strong>de</strong>r Nullvariante (Baulicher Ist-Zustand) die Bearbeitung von bis zu<br />
drei Varianten zuzüglich <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r Bearbeitung eventuell ergeben<strong>de</strong>n Untervarianten, die in<br />
Teilbereichen geringfügig von <strong>de</strong>r Hauptvariante abweichen.<br />
Für darüber hinausgehen<strong>de</strong> Varianten o<strong>de</strong>r Varianten, die einer an<strong>de</strong>ren Straßenkategorie nach RAS-<br />
N*) zuzuordnen sind, ist in <strong>de</strong>r Regel ein geson<strong>de</strong>rtes Honorar schriftlich zu vereinbaren.<br />
3.3 Knotenpunkte<br />
Die Knotenpunkte sind konzepthaft zu entwerfen und lage- und höhenmäßig so weit zu untersuchen,<br />
dass beurteilt wer<strong>de</strong>n kann, ob die Lösung verkehrlich angemessen und umweltgerecht ist.<br />
3.4 Verkehrstechnische Bemessung<br />
Die Verkehrsanlage ist überschlägig verkehrstechnisch zu bemessen.<br />
Bei nicht netzverän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Planungen schließt dies – soweit erfor<strong>de</strong>rlich – ein:<br />
− Strukturdaten für <strong>de</strong>rzeitige und künftige Situation erheben,<br />
− <strong>de</strong>rzeitige und zukünftige Verkehrssituation beurteilen,<br />
− Unfallsituation erkun<strong>de</strong>n,<br />
− zukünftige Verkehrsbelastung abschätzen,<br />
− Verkehrsanlage überschlägig bemessen.<br />
Bei netzverän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Planungen erfolgt die Bemessung auf <strong>de</strong>r Grundlage eines Fachbeitrages.<br />
3.5 Lärmtechnische Voruntersuchung<br />
Die zu erwarten<strong>de</strong>n Lärmimmissionen sind zu ermitteln. Dies kann in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber an <strong>de</strong>n realen Immissionsorten o<strong>de</strong>r an fiktiven Immissionsorten (Isophonen o<strong>de</strong>r<br />
Rasternetz) geschehen.<br />
Es ist darzulegen, in welchem Umfang die Immissionen durch<br />
− planerische Maßnahmen,<br />
− verkehrliche Maßnahmen,<br />
− aktiven Lärmschutz,<br />
− passiven Lärmschutz<br />
verhin<strong>de</strong>rt bzw. verringert wer<strong>de</strong>n können.<br />
*) Siehe Anhang<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.104.2<br />
3.6 Anregungen und Hinweise Dritter<br />
Der Auftraggeber bestimmt im Rahmen <strong>de</strong>r Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge,<br />
For<strong>de</strong>rungen usw. Dritter in die Vorplanung einzuarbeiten sind.<br />
3.7 Kostenschätzung<br />
Der mögliche Genauigkeitsgrad bei <strong>de</strong>r Kostenschätzung muss mit <strong>de</strong>m Genauigkeitsgrad bei <strong>de</strong>r<br />
Mengenermittlung übereinstimmen.<br />
4 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)<br />
4.1 Allgemeines<br />
Die Entwurfsplanung ist nach <strong>de</strong>n RE*) aufzustellen. Ergänzend dazu sind die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen zu beachten.<br />
4.2 Ausgewählte Querprofile<br />
Im Einzelnen sind darzustellen<br />
− die Abmessungen und Neigungen <strong>de</strong>s geplanten Straßenkörpers bis zur neuen Eigentumsgrenze<br />
bzw.,<br />
soweit erfor<strong>de</strong>rlich, einschließlich parallel verlaufen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Verkehrswege o<strong>de</strong>r Wasserläufe,<br />
− Ober- und Unterkante <strong>de</strong>r Befestigung <strong>de</strong>r Fahr-, Mehrzweck- und Standstreifen,<br />
− Planum, Seitenstreifen, Seitenwege,<br />
− Böschungen und Entwässerungsanlagen,<br />
− Oberbo<strong>de</strong>nabtragsgrenze,<br />
− alle Gegebenheiten außerhalb <strong>de</strong>s Straßenkörpers, die für die Planung und Ausführung von<br />
Be<strong>de</strong>utung sind (wie z. B. Radwege, Feldwege, Vorfluter, Längsleitungen, schützenswerte Bereiche<br />
usw.).<br />
4.3 Straßenentwässerung<br />
Die Straßenentwässerung ist einschließlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Wasserschutzmaßnahmen Bestandteil<br />
<strong>de</strong>r Objektplanung <strong>de</strong>r Verkehrsanlage. Ausgenommen hiervon sind konstruktive Ingenieurbauwerke,<br />
die eine Tragwerksplanung o<strong>de</strong>r erdstatische Berechnung erfor<strong>de</strong>rn. Nachweise und Planungen für<br />
<strong>de</strong>n Vorfluter sind nicht in <strong>de</strong>n Grundleistungen für die Objektplanung <strong>de</strong>r Verkehrsanlage enthalten.<br />
Die Straßenentwässerungsanlagen sind nach RAS-Ew*) zu planen. Das Entwässerungskonzept und<br />
die Berechnungsgrundlagen sind mit <strong>de</strong>r Wasserbehör<strong>de</strong> abzustimmen.<br />
4.4 Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
Für die vorhan<strong>de</strong>nen Ver- und Entsorgungsleitungen sind die erfor<strong>de</strong>rlichen Sicherungs- und<br />
Umlegungsmaßnahmen in Abstimmung mit <strong>de</strong>n Leitungsträgern festzulegen.<br />
4.5 Schallschutzuntersuchungen<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Schallimmissionen, das Prüfen <strong>de</strong>r Anspruchsvoraussetzungen und das Festlegen<br />
<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Schallschutzmaßnahmen ist in <strong>de</strong>m Umfang durchzuführen, wie dies mit Hilfe <strong>de</strong>r<br />
”Verkehrslärmschutzverordnung”*) einschließlich <strong>de</strong>r Diagramme und Tabellen in ihren Anlagen und –<br />
zur Berücksichtigung <strong>de</strong>r Abschirmung – <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Diagramme im Anhang <strong>de</strong>r RLS*)<br />
möglich ist. Für weitergehen<strong>de</strong> Untersuchungen ist ein Fachbeitrag erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
*) Siehe Anhang<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.104.2<br />
4.6 Luftschadstoffe<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Schadstoffimmissionen ist in <strong>de</strong>m Umfang durchzuführen, wie dies mit <strong>de</strong>n<br />
Diagrammen bzw. Tabellen <strong>de</strong>s „Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne o<strong>de</strong>r mit<br />
lockerer Randbebauung (MLuS 02), <strong>Ausgabe</strong> 2002, geän<strong>de</strong>rte Fassung 2005“ möglich ist. Für<br />
weitergehen<strong>de</strong> Untersuchungen ist ein Fachbeitrag erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
4.7 Ingenieurbauwerke<br />
Der Auftragnehmer ermittelt die Min<strong>de</strong>stabmessungen <strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke hinsichtlich:<br />
− Lichtraumprofile bei Brücken über Verkehrswegen,<br />
− wasserwirtschaftlicher For<strong>de</strong>rungen bei Brücken über Wasserläufen,<br />
− betrieblicher For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r späteren Unterhaltungspflichtigen,<br />
− ökologischer Erfor<strong>de</strong>rnisse,<br />
− städtebaulicher bzw. landschaftsgestalterischer For<strong>de</strong>rungen usw.<br />
− sonstiger wesentlicher Dimensionierungsparameter,<br />
z. B. bei Lärmschutzwän<strong>de</strong>n und Regenrückhaltebecken usw.<br />
Die Festlegung <strong>de</strong>r Haupt- und <strong>de</strong>r konstruktiven Abmessungen <strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke (z. B.<br />
Bauhöhe) und gegebenenfalls Systeme geschieht in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber.<br />
4.8 Mengenermittlung<br />
Die Mengenermittlung bil<strong>de</strong>t die Grundlage für die Kostenberechnung. Sie ist daher entsprechend <strong>de</strong>n<br />
Bedürfnissen <strong>de</strong>r AKS*) zu glie<strong>de</strong>rn.<br />
Bei <strong>de</strong>r Mengenermittlung anhand von Querprofilen ist min<strong>de</strong>stens anzugeben:<br />
− Bo<strong>de</strong>nabtrag (ggf. unterteilt nach Bo<strong>de</strong>nklassen),<br />
− Bo<strong>de</strong>nauftrag,<br />
− Oberbo<strong>de</strong>nabtrag,<br />
− Oberbo<strong>de</strong>nauftrag,<br />
− Frostschutzmaterial,<br />
− Füllmaterial.<br />
Eine an<strong>de</strong>re Art <strong>de</strong>r Mengenermittlung (z. B. nach DGM) sowie die Form <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r übrigen<br />
Mengen (z. B. Fahrbahn- und Böschungsflächen, Leitungslängen, Stückzahlen, Gewichte) sind mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber abzustimmen.<br />
4.9 Kostenberechnung<br />
Die Kostenberechnung ist nach <strong>de</strong>r AKS*) durchzuführen.<br />
Die Verteilung <strong>de</strong>r Gesamtkosten auf die beteiligten Kostenträger gemäß gesetzlicher o<strong>de</strong>r<br />
vertraglicher Regelung ist zu ermitteln.<br />
4.10 Zuwendungsfähige Kosten<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r zuwendungsfähigen Kosten geschieht nach <strong>de</strong>n einschlägigen Vorschriften in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber.<br />
4.11 Bauzeitenplan und Verkehrslenkung<br />
Die sich aus <strong>de</strong>m Bauablauf ergeben<strong>de</strong>n Folgerungen sind in die übrigen Entwurfsunterlagen<br />
einzuarbeiten. Die Bauzeit ist auch unter Berücksichtigung natur- und umweltschutzfachlicher<br />
Erfor<strong>de</strong>rnisse zu ermitteln. Die zur Aufrechterhaltung <strong>de</strong>s Verkehrs während <strong>de</strong>r Bauzeit notwendigen<br />
provisorischen Baumaßnahmen sind in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber zu untersuchen und<br />
kostenmäßig zu erfassen.<br />
*) Siehe Anhang<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.104.2<br />
4.12 Erläuterungsbericht<br />
Der Erläuterungsbericht ist nach <strong>de</strong>m Musterbericht <strong>de</strong>r RE*) aufzustellen.<br />
4.13 Anregungen und Hinweise Dritter<br />
Der Auftraggeber bestimmt im Rahmen <strong>de</strong>r Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge,<br />
For<strong>de</strong>rungen usw. Dritter in die Entwurfsplanung einzuarbeiten sind.<br />
4.14 Achshauptpunkte<br />
Das Berechnungsprotokoll muss min<strong>de</strong>stens enthalten für <strong>de</strong>n Achshauptpunkt<br />
− Station,<br />
− Lagekoordinaten im Lan<strong>de</strong>ssystem,<br />
für das in Stationierungsrichtung folgen<strong>de</strong> Element<br />
− Art, Vorzeichen und Größe,<br />
− Tangentenrichtung und Drehwinkel <strong>de</strong>s Elementes,<br />
− Koordinaten <strong>de</strong>s Tangentenschnittpunktes,<br />
− die Mittelpunktskoordinaten <strong>de</strong>r Kreise.<br />
4.15 Kleinpunkte<br />
Das Berechnungsprotokoll muss für <strong>de</strong>n Kleinpunkt min<strong>de</strong>stens enthalten<br />
− Station,<br />
− Lagekoordinaten im Lan<strong>de</strong>ssystem.<br />
5 Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4)<br />
Die Planfeststellungsunterlagen sind nach <strong>de</strong>n „Planfeststellungsrichtlinien”*) und in enger<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber aufzustellen. Die Unterlagen sind in Anlehnung an die RE*) zu<br />
gestalten. Bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Planunterlagen muss vor allem auf eine allgemeinverständliche<br />
Darstellung <strong>de</strong>s Vorhabens geachtet wer<strong>de</strong>n. Dies gilt sowohl für <strong>de</strong>n Erläuterungsbericht als auch für<br />
die an<strong>de</strong>ren Unterlagen. In <strong>de</strong>n Planfeststellungsunterlagen soll <strong>de</strong>shalb auf eine Darstellung <strong>de</strong>r<br />
bautechnischen Details verzichtet wer<strong>de</strong>n, soweit sie nicht planungsrechtlich relevant sind.<br />
6 Ausführungsplanung (Leistungsphase 5)<br />
6.1 Allgemeines<br />
Die Unterlagen sind so zu bearbeiten, dass alle Festlegungen aus <strong>de</strong>r Baurechtserlangung<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n und eine einwandfreie Baudurchführung möglich ist. Art und Umfang sind mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber abzustimmen.<br />
6.2 Deckenbuch<br />
Das Deckenbuch muss min<strong>de</strong>stens Angaben enthalten über die Höhen<br />
− <strong>de</strong>r Fahrbahnmitte (Gradiente),<br />
− <strong>de</strong>r Außenrän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r äußeren Fahrstreifen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Randstreifen,<br />
− <strong>de</strong>s Außenran<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Stand- o<strong>de</strong>r Mehrzweckstreifen,<br />
und, soweit vorhan<strong>de</strong>n,<br />
− <strong>de</strong>r Oberkante Hochbord(e),<br />
− <strong>de</strong>r Rän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rad- und/o<strong>de</strong>r Gehwege.<br />
Gegebenenfalls getroffene Annahmen sind zu erläutern.<br />
*) Siehe Anhang<br />
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VII.104.2<br />
6.3 Planumsbuch<br />
Das Planumsbuch muss min<strong>de</strong>stens die Profilkoordinaten enthalten.<br />
− <strong>de</strong>s Umrisses <strong>de</strong>s Erdkörpers (ohne Gelän<strong>de</strong>linie),<br />
− <strong>de</strong>s Umrisses <strong>de</strong>r Frostschutzschicht,<br />
− <strong>de</strong>r Fahrbahn<strong>de</strong>cke an <strong>de</strong>n Rän<strong>de</strong>rn und an Stellen mit Dicken- und/ o<strong>de</strong>r Querneigungswechseln.<br />
6.4 Querprofile<br />
Alle Querprofile müssen <strong>de</strong>n unter Nr. 4.2 gestellten Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen, wobei die<br />
Ergebnisse <strong>de</strong>s Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen sind.<br />
6.5 Unterlagen für die Absteckung<br />
Die Unterlagen für die vermessungstechnische Berechnung <strong>de</strong>r Absteckung bestehen min<strong>de</strong>stens aus<br />
− <strong>de</strong>m Berechnungsprotokoll <strong>de</strong>r Haupt- und Kleinpunkte,<br />
− einem geometrischen Detailplan für die Knotenpunkte.<br />
Der geometrische Detailplan muss min<strong>de</strong>stens enthalten<br />
− Bezeichnung <strong>de</strong>r Achsen,<br />
− Achshauptpunkte mit Station,<br />
− Elemente,<br />
− für die untergeordnete Achse Station und Abstand zur übergeordneten Achse.<br />
6.6 Sonstige Pläne<br />
Sonstige Pläne sind Detailpläne für Entwässerung, Knoten<strong>de</strong>tailpläne, Pläne für Lärmschutzanlagen<br />
und Pläne zur Verlegung von Leitungen. Diese Pläne müssen min<strong>de</strong>stens Angaben enthalten über<br />
− <strong>de</strong>n Bestand, <strong>de</strong>r nach Durchführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme verbleibt,<br />
− das Projekt mit allen zur Beurteilung und Baudurchführung notwendigen Lageangaben, wie z. B.<br />
Trassierungselemente, Breiten, Längen usw.,<br />
− alle zur Beurteilung und Baudurchführung notwendigen Höhenangaben.<br />
7 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 6)<br />
7.1 Abgleich mit <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Ausführungsplanung<br />
Bei Erstellung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ist festzulegen, welche Angaben aus <strong>de</strong>r<br />
landschaftspflegerischen Ausführungsplanung in die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis<br />
zu übernehmen sind.<br />
7.2 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis<br />
Die Mengenermittlung nach Einzelpositionen gemäß STLK*) bzw. LB StB-By*) ist so <strong>de</strong>tailliert<br />
aufzuglie<strong>de</strong>rn, dass sie für die Ausschreibung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />
7.3 Ergänzen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
Die Leistungsbeschreibung ist nach <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern*) aufzustellen.<br />
7.4 Vervollständigen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />
Die für die Ausschreibung erfor<strong>de</strong>rlichen Vordrucke sind zu ergänzen und sämtliche Vergabeunterlagen<br />
nach <strong>VHB</strong> Bayern*) zusammenzustellen.<br />
*) Siehe Anhang<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.104.2<br />
8 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 7)<br />
Das Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten erfolgt nach VOB/A*) und <strong>VHB</strong> Bayern*) Die<br />
Angebotseröffnung wird vom Auftraggeber durchgeführt.<br />
Bei einer Fortschreibung <strong>de</strong>r Kostenberechnung sind die neuen Kosten <strong>de</strong>r bisherigen<br />
Kostenberechnung gegenüberzustellen; wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu<br />
begrün<strong>de</strong>n.<br />
Anhang: Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
Verkehrslärmschutzverordnung<br />
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-<br />
Schutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 721, 1193)<br />
Hinweise zu § 16 FStrG<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Linienführung von Bun<strong>de</strong>sfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />
13/1996 vom 15. April 1996 - StB 15/38.16.00/17 Va 96<br />
Planfeststellungsrichtlinien<br />
Richtlinien für die Planfeststellung nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien<br />
2007 – PlafeR); BMV-ARS Nr. 14/2007 vom 4. Januar 2008 – S 15/7162.2/6-01/00786495 (VkBl.<br />
2008, S. 30-31)<br />
RE<br />
Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985<br />
(RE 1985) Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
RIN<br />
Richtlinien für integrierte Netzgestaltung, <strong>Ausgabe</strong> 2008 (RIN), Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
RAS-Ew<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS); Teil: Entwässerung, <strong>Ausgabe</strong> 2006<br />
(RAS-Ew) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
RLS-90<br />
Richtlinien für <strong>de</strong>n Lärmschutz an Straßen, <strong>Ausgabe</strong> 1990<br />
(RLS-90) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
VOB/A<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe<br />
von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2009 (VOB/A) Bezugsquelle: Beuth Verlag<br />
<strong>VHB</strong> Bayern<br />
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaates<br />
Bayern, herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK<br />
Standardleistungskatalog für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe und STLK-<br />
Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
LB StB-By<br />
Leistungsbeschreibung für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau in Bayern, LB StB-By 07 – <strong>Ausgabe</strong><br />
02/2007, herausgegeben von Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
*) Siehe Anhang<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.104.2<br />
STLK/ASTRA-Richtlinien<br />
Richtlinien für das Anwen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im<br />
Straßen- und Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
AKS<br />
Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 1985)<br />
BMV-ARS Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985<br />
S. 92) in Verbindung mit <strong>de</strong>m BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB<br />
24/38.46.00/31 Va 90 Bezugsquelle: VkBl-Verlag (VkBl. 1990, S. 567-576)<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Telefon 030 / 2601-<br />
0, Telefax 030 / 2601-1231<br />
FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH Wesselinger Str. 17, 50999 Köln Telefon 0 22 36 / 38<br />
46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40 Boyenstraße 42, 10115 Berlin Telefon<br />
030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48 63 82 71<br />
VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortmund Telefon 0180 / 53 40 140,<br />
Telefax 0180 / 53 40 120<br />
Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>s Innern: www.stmi.bayern.<strong>de</strong><br />
Das <strong>VHB</strong> Bayern kann unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen / Themen / Vergabe-<br />
Vertragswesen eingesehen wer<strong>de</strong>n, die LB StB-By unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen /<br />
Straßenbau / Veröffentlichungen.<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.105.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Schallschutz und Raumakustik (HOAI Anlage<br />
1.3)<br />
(Hinweis: Die Honorarermittlung für Leistungen <strong>de</strong>s Schallschutzes und <strong>de</strong>r Raumakustik sind in <strong>de</strong>r<br />
unverbindlichen Anlage 1 zur HOAI (Orientierungshilfe), Pkt. 1.3 erfasst.)<br />
Für <strong>de</strong>n Ingenieurvertrag ist das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Die wesentlichen Leistungen <strong>de</strong>s Schallschutzes und <strong>de</strong>r Raumakustik sind in <strong>de</strong>r Anlage 1zur<br />
HOAI Pkt. 1.3 zusammengefasst. Bei Verkehrsanlagen sind Leistungen <strong>de</strong>s<br />
Schallimmissionsschutzes zum Teil Leistungen <strong>de</strong>r Objektplanung, und zwar in <strong>de</strong>r Vorplanung und in<br />
<strong>de</strong>r Entwurfsplanung. Die bei <strong>de</strong>r Objektplanung zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen sind auf das Ermitteln<br />
<strong>de</strong>r Schallimmissionen nach <strong>de</strong>n Diagrammen und Tabellen <strong>de</strong>r Anlagen zur<br />
Verkehrslärmschutzverordnung und die Abschirmung bei Anwendung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Diagramme<br />
im Anhang <strong>de</strong>r „Richtlinien für <strong>de</strong>n Lärmschutz an Straßen (RLS)” beschränkt, d. h. Ermitteln <strong>de</strong>r<br />
Schallimmissionen von langen gera<strong>de</strong>n Straßen ohne Berücksichtigung von Reflexionen mit und ohne<br />
Abschirmung (s. TVB-Straßen, VII.104.2 Nr. 4.5). Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Leistungen sind ggf.<br />
geson<strong>de</strong>rt zu honorieren.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Freie Vereinbarung <strong>de</strong>s Honorars<br />
Das Honorar für Leistungen <strong>de</strong>s Schallimmissionsschutzes ist schriftlich, in <strong>de</strong>r Regel nach<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Leistungsanfrage frei zu vereinbaren.<br />
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VII.109.3<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />
PLANUNG IM MAßSTAB 1 : 5.000<br />
HONORARERMITTLUNG<br />
Anlage-Nr.: 1<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
1. Fläche <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes<br />
Gesamtfläche <strong>de</strong>s Untersuchungsraums in Hektar<br />
Diese beträgt gemäß Anlage Nr. _____<br />
_____ ha.<br />
2. Honorar für Grundleistungen<br />
EUR<br />
Die Planung wird zugeordnet <strong>de</strong>r Honorarzone _____ (Anlage 1 Nr. 1.1.2 Abs. 1 ff zur HOAI)<br />
Basis <strong>de</strong>r Berechnung ist <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel zu Anlage 1 Nr. 1.1.2 Abs. 4 zur HOAI<br />
zuzüglich _____ v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz wegen _____<br />
abzüglich _____ v.H. <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stsatzes wegen _____<br />
Der volle Honorarsatz (100 v.H. <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s) beträgt somit<br />
Die Grundleistungen sind bewertet mit _____ v.H. <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s<br />
Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen 3 (ohne Umsatzsteuer) in Höhe<br />
von<br />
ERMITTLUNG DER HONORARZONE<br />
Bewertungsmerkmal Honorarzone I Honorarzone II Honorarzone III ermittelte Punktanzahl<br />
Ausstattung an ökologisch<br />
be<strong>de</strong>utsamen Strukturen<br />
gering durchschnittlich umfangreich und<br />
vielgestaltig<br />
(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />
Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s schwach mäßig stark<br />
(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />
Ausprägung bzw. Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r<br />
Erholungsnutzung<br />
schwach<br />
durchschnittlich,<br />
regionale<br />
Be<strong>de</strong>utung<br />
intensiv,<br />
überregionale<br />
Be<strong>de</strong>utung<br />
(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />
Nutzungsansprüche<br />
gering ausgeprägt,<br />
einheitlich<br />
differenziert<br />
stark differenziert,<br />
kleinräumig<br />
(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />
Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen<br />
und Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft<br />
gering durchschnittlich hoch<br />
(1-9 Punkte) (1-3) (4-6) (7-9) . . . . . .<br />
Potenzielle Beeinträchtigungsintensität<br />
<strong>de</strong>s Vorhabens<br />
gering durchschnittlich hoch<br />
(1-9 Punkte) (1-3) (4-6) (7-9) . . . . . .<br />
Summe <strong>de</strong>r ermittelten Punktanzahl . . . . . .<br />
Bis zu 16 Punkte = Honorarzone I; 17 bis 30 Punkte = Honorarzone II; 31 bis 42 Punkte = Honorarzone III<br />
Die Leistung wird zugeordnet <strong>de</strong>r Honorarzone .................<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.109.3 – Seite 1
VII.104.3<br />
OBJEKTPLANUNG VERKEHRSANLAGEN<br />
ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Z<br />
e<br />
i<br />
l<br />
e<br />
[Z]<br />
Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />
1* Gesamtkosten ohne Ingenieurbauwerke<br />
1.1 davon Kosten für Erd- und Felsarbeiten<br />
2 davon nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z 1 enthalten<br />
2.1* - Baugrundstück<br />
2.2 - Vermessung und Vermarkung<br />
2.3 - Kunstwerke<br />
2.4 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />
2.5 - Entschädigungen und Scha<strong>de</strong>nersatzleistungen<br />
2.6* - Baunebenkosten<br />
3 davon nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z 1 enthalten **<br />
3.1 - Herrichten <strong>de</strong>s Grundstücks<br />
3.2* - Erschließung und Außenanlagen<br />
3.3 - verkehrsregeln<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
3.4 - Umlegen und Verlegen von Leitungen<br />
3.5 - Ausstattung und Nebenanlagen<br />
4 Summe <strong>de</strong>r nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis 3.5]<br />
5 Zwischensumme [Z 1.1 + Z 4]<br />
6 Sonstige anrechenbaren Kosten [Z 1 abz. Z 5]<br />
7 Kosten aus Z 1.1, aber nicht mehr als 40 v.H. aus Z 6<br />
8* Kosten für Ingenieurbauwerke<br />
9* Anrechenbar 10 v.H. aus Z 8 (§ 45(2) Nr. 2 HOAI) [0,1 x Z 8]<br />
10 Anrechenbare Kosten bis zu 2 Fahrstreifen [Z 6 + Z 7 + Z 9]<br />
11* Installation, Betriebstechnik<br />
12 ggf. Winterbauschutzvorkehrungen<br />
13<br />
14 Summe Z 10 + Z 11 + Z 12 + Z 13<br />
15* Abmin<strong>de</strong>rung bei mehr als zwei Fahrstreifen (§ 45(3) HOAI):<br />
15.1 3 Fahrstreifen [0,15 x Z 14]<br />
15.2 4 Fahrstreifen [0,30 x Z 14]<br />
15.3 mehr als 4 Fahrstreifen [0,40 x Z 14]<br />
15.4 Abmin<strong>de</strong>rung bei 2 Gleisen mit gemeins. Planum [0,10 x Z 14]<br />
Anrechenbare Kosten<br />
16 für Leistungsphasen 1 bis 7 und 9 [Z 14 abz. Z 15]<br />
EUR<br />
nach Kostenschätzung<br />
nach Kostenberechnung<br />
EUR<br />
17* für Leistungsphase 8 und örtliche Bauüberwachung [Z1+Z11+Z12+Z13 abz. Z4]<br />
* siehe Hinweise auf <strong>de</strong>r Rückseite ** soweit vom Auftragnehmer we<strong>de</strong>r geplant noch überwacht<br />
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VII.104.3<br />
Hinweise zur Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
zu Zeile 1<br />
zu Zeilen 1, 8, 9<br />
zu Zeile 2.1<br />
zu Zeile 2.6<br />
zu Zeile 3.2<br />
Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
anfallen<strong>de</strong>n Kosten. Ggf. ist § 4 Abs. 2 HOAI zu beachten.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützmauern) rechnen grundsätzlich<br />
nicht zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten. 10 v.H. <strong>de</strong>r Kosten dieser Bauwerke sind<br />
nach § 45 (2) Nr. 2 HOAI wegen <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r Straßenplanung festgelegten<br />
Geometrie jedoch anrechenbar. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
gleichzeitig Leistungen für die Ingenieurbauwerke übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ist dies <strong>de</strong>r Fall, so erfolgt in <strong>de</strong>n Zeilen 8 und 9 keine Eintragung; die Honorare<br />
sind dann getrennt für die Verkehrsanlage und die Ingenieurbauwerke zu<br />
berechnen.<br />
Zu <strong>de</strong>n Kosten für das Baugrundstück gehören <strong>de</strong>r Erwerb, das rechtliche<br />
Freimachen - darunter ist das Freimachen von Rechten Dritter zu verstehen -<br />
sowie an<strong>de</strong>re einmalige Abgaben für Erschließung.<br />
Zu <strong>de</strong>n Baunebenkosten gehören die Kosten, die bei <strong>de</strong>r Planung und<br />
Baudurchführung auf <strong>de</strong>r Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften<br />
o<strong>de</strong>r nach beson<strong>de</strong>rer vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es sind dies in <strong>de</strong>r<br />
Regel Kosten für Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik bei Brücken),<br />
Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen und Abnahmen,<br />
beson<strong>de</strong>re künstlerische Gestaltung, Finanzierungen und Abgaben.<br />
Die Erschließung umfasst die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung.<br />
zu Zeile 11 Zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten zählen nach im Hinblick auf <strong>de</strong>n<br />
Koordinierungsaufwand <strong>de</strong>s Auftragnehmers ganz o<strong>de</strong>r teilweise Installationen,<br />
betriebstechnische Anlagen und betriebliche Einbauten, wie z. B. elektro- und<br />
maschinentechnische Einrichtungen bei Tunneln und Kläranlagen.<br />
zu Zeile 15<br />
Die Abmin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten nach § 45 (3) HOAI bezieht sich nur<br />
auf die Leistungsphasen 1 bis 7 und 9, nicht auf die Leistungsphase 8 und die<br />
örtliche Bauüberwachung.<br />
zu Zeile 17 Als Abnahme von Leistungen und Lieferungen im Sinne von § 46 (1)<br />
Leistungsphase 8 HOAI ist nicht die Abnahme im Sinne von § 12 VOB/B, son<strong>de</strong>rn<br />
die körperliche Hinnahme zu verstehen.<br />
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VII.106.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3,<br />
Abschnitt 3)<br />
(Hinweis: Die Honorarermittlung für die Objektplanung von Ingenieurbauwerken ist in <strong>de</strong>r HOAI<br />
verbindlich geregelt.)<br />
Für <strong>de</strong>n Ingenieurvertrag ist das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung sind die TVB-Brücken (VII.106.2) als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrags<br />
zu vereinbaren. Damit wer<strong>de</strong>n auch die RAB-BRÜ sowie die RE Ziffer 10.2 Vertragsbestandteil.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Allgemeines<br />
Das Honorar und die Berechnungsfaktoren sind in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (Vordruck VII.100) i.V.m.<br />
Vordruck VII.100.2 festzulegen (vgl. § 7 HOAI).<br />
(3) Anrechenbare Kosten<br />
Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.106.3 mit <strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung; dieser ist <strong>de</strong>m Vertrag beizufügen.<br />
(4) Honorarzone<br />
Für die Zuordnung <strong>de</strong>r Honorarzone nach § 43 HOAI steht für gängige Objekte als Regel die<br />
Objektliste in <strong>de</strong>r Anlage 3 zur HOAI zur Verfügung. In Zweifelsfällen und für nicht in <strong>de</strong>r Anlage 3 <strong>de</strong>r<br />
HOAI enthaltene Objekte ist eine Bewertung nach § 43 Abs. 2 HOAI vorzunehmen.<br />
(5) Ingenieurbauwerke mit erheblichen Längenabmessungen<br />
Bei Ingenieurbauwerken mit erheblichen Längenabmessungen und weitgehend gleichbleiben<strong>de</strong>n<br />
Planungsparametern, bei <strong>de</strong>nen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen <strong>de</strong>m Honorar, das nach <strong>de</strong>n<br />
vollen anrechenbaren Kosten ermittelt wird, und <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers besteht, ist § 7<br />
Abs. 3 HOAI anzuwen<strong>de</strong>n, d. h. die Min<strong>de</strong>stsätze <strong>de</strong>r HOAI dürfen durch schriftliche Vereinbarung<br />
unterschritten wer<strong>de</strong>n. Dies kommt in Betracht z. B. bei Ufer- o<strong>de</strong>r Stützwän<strong>de</strong>n, Lärmschutzanlagen,<br />
Tunneln, Galerien und langen Brücken.<br />
(6) Auftrag für mehrere Ingenieurbauwerke<br />
Umfasst ein Auftrag mehrere Ingenieurbauwerke, so gilt § 11 Abs. 2 HOAI. Brücken im Zuge von<br />
zweibahnigen Straßen mit getrennten Über- und Unterbauten, bei <strong>de</strong>nen sich Abmessungen und<br />
Konstruktion nicht wesentlich unterschei<strong>de</strong>n, gelten als im Wesentlichen gleichartig im Sinne <strong>de</strong>s § 11<br />
HOAI. Bei sonstigen Ingenieurbauwerken ist sinngemäß zu verfahren.<br />
(7) Leistungen im Bestand<br />
Ein Zuschlag nach § 42 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 HOAI kommt nur dann in Betracht, wenn<br />
Eingriffe in die vorhan<strong>de</strong>ne Konstruktion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bestand vorgenommen wer<strong>de</strong>n (s. § 2 Nr. 6 und 7).<br />
Soll kein Zuschlag vereinbart wer<strong>de</strong>n, ist dies gemäß § 35 Abs. 1 schriftlich auszuschließen.<br />
(8) Städtebauliche o<strong>de</strong>r landschaftsgestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
Wer<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>re städtebauliche o<strong>de</strong>r landschaftsgestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen an die Einbindung<br />
<strong>de</strong>s Ingenieurbauwerks in die Umgebung gestellt, so kann für die bau- und landschaftsgestalterische<br />
Beratung ein Honorar frei vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
(9) Beauftragung von Teilen einer Leistung<br />
Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Leistungen o<strong>de</strong>r nur Teile von Leistungen<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n, steht <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht <strong>de</strong>r volle Vomhun<strong>de</strong>rtsatz <strong>de</strong>s Honorars dieser<br />
Leistungsphase, son<strong>de</strong>rn nur ein entsprechend geringeres Honorar zu (siehe nachfolgen<strong>de</strong><br />
Aufstellung).<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Vomhun<strong>de</strong>rtsätze für die Bewertung <strong>de</strong>r Leistung sind als Regelsätze zu<br />
betrachten und im Einzelfall auf die spezifischen Leistungen anzupassen.<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.106.1<br />
Anlage 12 HOAI (Auszug)<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />
Randbedingungen<br />
Bei Objekten nach § 40 Nr. 6 und 7, die<br />
eine Tragwerksplanung erfor<strong>de</strong>rn: Klären<br />
<strong>de</strong>r Aufgabenstellung auch auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />
<strong>de</strong>r Tragwerksplanung;<br />
Ortsbesichtigung<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r die Aufgabe<br />
beeinflussen<strong>de</strong>n Planungsabsichten<br />
Zusammenstellen und Werten von<br />
Unterlagen<br />
Erläutern von Planungsdaten<br />
Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs und <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Vorarbeiten, zum Beispiel<br />
Baugrunduntersuchungen,<br />
Vermessungsleistungen, Immissionsschutz;<br />
Formulieren von Entscheidungshilfen für<br />
die Auswahl an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligter<br />
Zusammenfassen <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabestellung<br />
Randbedingungen und Planungsabsichten<br />
1.2 Zusammenstellen und Werten von Unterlagen,<br />
Ortsbesichtigungen, Ermitteln <strong>de</strong>s<br />
Leistungsumfangs und Angaben für<br />
fachspezifische Beiträge (z.B. hydrologische,<br />
geologische Untersuchungen),<br />
Zusammenfassen <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
Bewertung<br />
v.H.<br />
1<br />
1<br />
2. Vorplanung (Projekt- und<br />
Planungsvorbereitung)<br />
Analyse <strong>de</strong>r Grundlagen<br />
Abstimmen <strong>de</strong>r Zielvorstellungen auf die<br />
Randbedingungen, die insbeson<strong>de</strong>re durch<br />
Raumordnung, Lan<strong>de</strong>splanung,<br />
Bauleitplanung, Rahmenplanung sowie<br />
örtliche und überörtliche Fachplanungen<br />
vorgegeben sind<br />
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit<br />
ihren Einflüssen auf bauliche und<br />
konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Beschaffen und Auswerten amtlicher<br />
Karten<br />
Erarbeiten eines Planungskonzepts<br />
einschließlich Untersuchung <strong>de</strong>r<br />
alternativen Lösungsmöglichkeiten nach<br />
gleichen Anfor<strong>de</strong>rungen mit zeichnerischer<br />
Darstellung und Bewertung unter<br />
Einarbeitung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r<br />
Planung fachlich Beteiligter…<br />
Klären und Erläutern <strong>de</strong>r wesentlichen<br />
fachspezifischen Zusammenhänge,<br />
Vorgänge und Bedingungen<br />
Überarbeiten <strong>de</strong>s Planungskonzepts nach<br />
Be<strong>de</strong>nken und Anregungen…<br />
Vorverhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n und<br />
an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten<br />
über die Genehmigungsfähigkeit,<br />
gegebenenfalls über die Bezuschussung<br />
und Kostenbeteiligung<br />
Mitwirken beim Erläutern <strong>de</strong>s<br />
Planungskonzepts gegenüber Bürgern und<br />
politischen Gremien<br />
Kostenschätzung<br />
Zusammenstellen aller<br />
Vorplanungsergebnisse<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
Bewertung Leistungsphase 1 2<br />
2. Vorplanung<br />
2.1 Variantenuntersuchungen mit skizzenhafter 5*[11]<br />
Darstellung (z. B. im Hinblick auf<br />
Randbedingungen, Zweckmäßigkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit, Gestaltung,<br />
Umfel<strong>de</strong>inpassung) und vergleichen<strong>de</strong>r<br />
Wertung, Bauwerksskizzen (gemäß Anlage<br />
10.2 RE)<br />
2.2 Abstimmung <strong>de</strong>r Planung mit Dritten<br />
2.3 Kostenschätzung<br />
2.4 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Vorplanung<br />
1*[2]<br />
1*[1]<br />
1*[1]<br />
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VII.106.1<br />
* Bewertung bei Objekten nach § 40 Nr. 6 und 7<br />
HOAI, die eine Tragwerksplanung erfor<strong>de</strong>rn<br />
3. Entwurfsplanung<br />
Durcharbeiten <strong>de</strong>s Planungskonzepts<br />
(stufenweise Erarbeitung einer<br />
zeichnerischen Lösung) unter<br />
Berücksichtigung aller fachspezifischen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen und unter Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf<br />
Fachspezifische Berechnungen,<br />
ausgenommen Berechnungen <strong>de</strong>s<br />
Tragwerks<br />
Zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>s<br />
Gesamtentwurfs<br />
Überarbeitung <strong>de</strong>s vorläufigen Entwurfs<br />
aufgrund von Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren<br />
an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten über die<br />
Genehmigungsfähigkeit<br />
Mitwirken beim Erläutern <strong>de</strong>s vorläufigen<br />
Entwurfs gegenüber Bürgern und<br />
politischen Gremien;<br />
Kostenberechnung<br />
Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r<br />
Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r<br />
Kostenschätzung<br />
Erläuterungsbericht<br />
Finanzierungsplan, Bauzeiten- und<br />
Kostenplan:<br />
Ermitteln und Begrün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
zuwendungsfähigen Kosten sowie<br />
Vorbereiten <strong>de</strong>r Anträge auf Finanzierung<br />
Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen<br />
Bewertung Leistungsphase 2 8*[15]<br />
3. Entwurfsplanung<br />
3.1 Durcharbeiten <strong>de</strong>r ausgewählten Lösung<br />
19<br />
einschließlich fachspezifischer Berechnungen (z.<br />
B. hydraulische Nachweise) bis zur vollständigen<br />
zeichnerischen Darstellung (Bauwerksplan)<br />
3.2 Abstimmung <strong>de</strong>r Planung mit Dritten<br />
3.3 Kostenberechnung einschließlich<br />
Mengenermittlung nach Hauptpositionen und<br />
Kostenkontrolle o<strong>de</strong>r<br />
Kostenberechnung nach Einzelpositionen (unter<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Mengenermittlung nach §55 (2),<br />
Leistungsphase 6 HOAI) und Kostenkontrolle<br />
3.4 Erläuterungsbericht<br />
3.5 Bauzeitenplan, Finanzierungsplan, Ergänzen<strong>de</strong><br />
Unterlagen für Zuwendungsanträge<br />
3.6 Zusammenstellung <strong>de</strong>s Bauwerksentwurfes<br />
3<br />
3<br />
[1]<br />
2<br />
2<br />
1<br />
Bewertung Leistungsphase 3 30[28]<br />
4. Genehmigungsplanung<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Unterlagen für die<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen öffentlich-rechtlichen<br />
Verfahren einschließlich <strong>de</strong>r Anträge auf<br />
Ausnahmen und Befreiungen<br />
Aufstellen <strong>de</strong>s Bauwerksverzeichnisses<br />
unter Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an<br />
<strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsplan und<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnis<br />
…<br />
Vervollständigen und Anpassen <strong>de</strong>r<br />
Planungsunterlagen, Beschreibungen und<br />
Berechnungen unter Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligter<br />
Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n<br />
Mitwirken beim Erläutern gegenüber<br />
Bürgern<br />
Mitwirken im Planfeststellungsverfahren<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Teilnahme an<br />
Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei<br />
<strong>de</strong>r Abfassung <strong>de</strong>r Stellungnahmen zu<br />
Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
4. Unterlagen für Genehmigungsverfahren<br />
4.1 Erstellen <strong>de</strong>r Genehmigungsunterlagen<br />
4.2 Mitwirken im Genehmigungsverfahren<br />
Bewertung Leistungsphase 4<br />
3<br />
2<br />
5<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
Seite 3 von 5
VII.106.1<br />
5. Ausführungsplanung<br />
Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise<br />
Erarbeitung und Darstellung <strong>de</strong>r Lösung)<br />
unter Berücksichtigung aller<br />
fachspezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen und<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r<br />
Planung fachlich Beteiligter bis zur<br />
ausführungsreifen Lösung<br />
Zeichnerische und rechnerische<br />
Darstellung <strong>de</strong>s Objekts mit allen für die<br />
Ausführung notwendigen Einzelangaben<br />
einschließlich Detailzeichnungen in <strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Maßstäben<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Grundlagen für die an<strong>de</strong>ren<br />
an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten und<br />
integrieren ihrer Beiträge bis zur<br />
ausführungsreifen Lösung<br />
5. Ausführungsunterlagen<br />
5.1 Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
Leistungsphasen 3 und 4 für die Bauausführung<br />
5.2 Ausarbeiten <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen als<br />
Ergänzung <strong>de</strong>r Pläne nach Anlage 13 HOAI,<br />
Leistungsphase 5 HOAI (z.B. für<br />
Brückenausstattung, Lager,<br />
Fahrbahnübergänge)<br />
5.3 Abstimmen <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen mit<br />
Dritten (z.B. Versorgungsunternehmen)<br />
4<br />
8<br />
2<br />
Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungsplanung<br />
während <strong>de</strong>r Objektausführung<br />
6. Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Mengenermittlung und Aufglie<strong>de</strong>rung nach<br />
Einzelpositionen unter Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligter<br />
Aufstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Anfertigen <strong>de</strong>r<br />
Leistungsbeschreibung mit<br />
Leistungsverzeichnissen sowie <strong>de</strong>r<br />
Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen<br />
Abstimmen und Koordinieren <strong>de</strong>r<br />
Verdingungsunterlagen <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligten<br />
Festlegen <strong>de</strong>r wesentlichen<br />
Ausführungsphasen<br />
5.4 Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen<br />
Bewertung Leistungsphase 5 15<br />
6. Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
6.1 Mengenermittlung nach Einzelpositionen gemäß 5<br />
LB StB-By mit Leistungsverzeichnis (LV)<br />
6.2 Ergänzen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
(Baubeschreibung)<br />
6.3 Vervollständigen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen<br />
Bewertung Leistungsphase 6 10<br />
7. Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
7.1 Einholen von Angeboten<br />
1<br />
7. Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r Vergabe- und<br />
Vertragsunterlagen für alle<br />
Leistungsbereiche<br />
Einholen von Angeboten<br />
Prüfen und Werten <strong>de</strong>r Angebote<br />
einschließlich Aufstellen eines<br />
Preisspiegels<br />
7.2 Prüfen und Werten <strong>de</strong>r Angebote Mitwirken bei<br />
Verhandlungen mit Bietern<br />
3<br />
Abstimmen und Zusammenstellen <strong>de</strong>r<br />
Leistungen <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten, die an<br />
<strong>de</strong>r Vergabe mitwirken<br />
Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
Fortschreiben <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r<br />
7.3 Fortschreiben <strong>de</strong>r Kostenberechnung und<br />
Kostenkontrolle<br />
1<br />
fortgeschriebenen Kostenberechnung mit<br />
<strong>de</strong>r Kostenberechnung Bewertung Leistungsphase 7 5<br />
1<br />
3<br />
2<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.106.1<br />
8. Bauoberleitung<br />
8. Bauoberleitung<br />
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung,<br />
soweit die Bauoberleitung und die örtliche<br />
Bauüberwachung getrennt vergeben<br />
wer<strong>de</strong>n, Koordinieren <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r<br />
Objektüberwachung fachlich Beteiligten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Prüfen auf Übereinstimmung<br />
und Freigaben von Plänen Dritter<br />
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans<br />
(Balkendiagramm)<br />
Inverzugsetzen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen<br />
Abnahme von Leistungen und Lieferungen<br />
unter Mitwirkung <strong>de</strong>r örtlichen<br />
Bauüberwachung und an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r<br />
(wie HOAI-Text)<br />
Planung und Objektüberwachung fachlich<br />
Beteiligter unter Fertigung einer<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift über das Ergebnis <strong>de</strong>r<br />
Abnahme<br />
Antrag auf behördliche Abnahmen und<br />
Teilnahme daran<br />
Übergabe <strong>de</strong>s Objekts einschließlich<br />
Zusammenstellung und Übergabe <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen, zum Beispiel<br />
Abnahmenie<strong>de</strong>rschriften und<br />
Prüfungsprotokolle<br />
Zusammenstellen von<br />
Wartungsvorschriften für das Objekt<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Prüfungen <strong>de</strong>r<br />
Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r Anlagenteile und <strong>de</strong>r<br />
Gesamtanlage<br />
Auflisten <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche<br />
Kostenkontrolle durch Überprüfen <strong>de</strong>r<br />
Leistungsabrechnung <strong>de</strong>r bauausführen<strong>de</strong>n<br />
Unternehmen im Vergleich zu <strong>de</strong>n<br />
Vertragspreisen und <strong>de</strong>r fortgeschriebenen<br />
Kostenberechnung Bewertung Leistungsphase 8 15<br />
9. Objektbetreuung und Dokumentation<br />
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche gegenüber <strong>de</strong>n<br />
ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Beseitigung von Mängeln,<br />
die innerhalb <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche, längstens<br />
jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit<br />
Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen auftreten<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Freigabe von<br />
Sicherheitsleistungen<br />
Systematische Zusammenstellung <strong>de</strong>r<br />
zeichnerischen Darstellung und<br />
rechnerischen Ergebnisse <strong>de</strong>s Objekts<br />
9. Objektbetreuung und Dokumentation<br />
(wie HOAI-Text)<br />
Bewertung Leistungsphase 9 3<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.110<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
1<br />
2<br />
3<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Honorarermittlung (VII.110.3 VHF)<br />
Leistungs- und Honorarangebot<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF)<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110 – Seite 1
VII.110<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sstraßengesetzes .<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB (VII.100.4 VHF )<br />
Technische Vertragsbedingungen (VII.110.2 VHF)<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110 – Seite 2
VII.110<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Auftragsumfang<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach <strong>de</strong>n Absätzen sowie 5 – 9.<br />
Der Auftraggeber beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung weitere Leistungen nach Absatz<br />
- einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen - zu übertragen.<br />
Die Übertragung erfolgt durch geson<strong>de</strong>rte schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren<br />
Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
<strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen nach Absatz 4 besteht nicht.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.<br />
(2) Leistungen für <strong>de</strong>n LBP zum RE-Vorentwurf: Bewertung<br />
1 Leistungsphase 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung und Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Zusammenstellen <strong>de</strong>r verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbeson<strong>de</strong>re:<br />
Umweltverträglichkeitsstudie,<br />
ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfung für Natura 2000-Gebiete,<br />
örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen,<br />
thematische Karten, Luftbil<strong>de</strong>r und sonstige Daten,<br />
prüfen <strong>de</strong>r:<br />
Qualität <strong>de</strong>r Unterlagen,<br />
Eignung <strong>de</strong>s Maßstabs,<br />
Notwendigkeit zum Umarbeiten vorhan<strong>de</strong>ner Karten.<br />
1.3 Ortsbesichtigung zur Abschätzung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Leistung<br />
1.4 Abgrenzen <strong>de</strong>s Planungsgebietes nach Art <strong>de</strong>r Baumaßnahme und Empfindlichkeit <strong>de</strong>r Landschaft<br />
Abgrenzungskriterien sind z. B. Störung ökologischer Funktionen, Trenneffekte, Lärm- und<br />
Schadstoffausbreitung, Störung <strong>de</strong>r Sichtbeziehungen. Die räumliche Abgrenzung ist abhängig vom<br />
Relief, von <strong>de</strong>r Empfindlichkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sowie von <strong>de</strong>r<br />
Nutzungsstruktur. Vorgaben für diese Abgrenzung können ggf. einer Umweltverträglichkeitsstudie<br />
entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
1.5 Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfanges und Festlegen ergänzen<strong>de</strong>r Fachleistungen und Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber und ggf. mit an<strong>de</strong>ren Beteiligten Dabei sind insbeson<strong>de</strong>re die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Leistungen nach Art, Zeitraum <strong>de</strong>r örtlichen Erhebungen und Bearbeitungstiefe<br />
(Planungsmaßstab/Detaillierungsgrad) zu ermitteln<br />
1.6 Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r übrigen Planungen in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
2 Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Planungsgrundlagen<br />
2.1 Erfassen <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s aufgrund vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen und örtlicher Erhebungen.<br />
Die Bestandserfassung hat so zu erfolgen, wie es für die Eingriffsbeurteilung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Dies<br />
setzt voraus, dass die örtlichen Erhebungen <strong>de</strong>r Pflanzen- und Tierwelt die Vegetationsperio<strong>de</strong><br />
umfassen. Dabei ist auf Wan<strong>de</strong>rverhalten und Lebenszyklen einzelner Arten zu achten<br />
Zu erfassen sind:<br />
<strong>de</strong>r Naturhaushalt in seinen Wirkungszusammenhängen, insbeson<strong>de</strong>re durch<br />
Landschaftsfaktoren wie Relief, Gelän<strong>de</strong>gestalt, Gestein, Bo<strong>de</strong>n, oberirdische Gewässer,<br />
Grundwasser, Gelän<strong>de</strong>klima sowie Tiere und Pflanzen und <strong>de</strong>ren Lebensräume Die Erfassung<br />
<strong>de</strong>r Tier- und Pflanzenwelt beinhaltet die Ermittlung <strong>de</strong>r Vorkommen <strong>de</strong>n Lebensraum<br />
charakterisieren<strong>de</strong>r sowie seltener, gefähr<strong>de</strong>ter o<strong>de</strong>r geschützter Arten <strong>de</strong>r Fauna und Flora, die<br />
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VII.110<br />
<br />
<br />
eine Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Biotoptypen und standörtlichen Gegebenheiten sowie<br />
Aussagen zur potenziellen Beeinträchtigung für diese Lebensräume zulassen bzw. die<br />
gegebenenfalls die Notwendigkeit für eine vertiefte Untersuchung von Arten o<strong>de</strong>r Gruppen <strong>de</strong>r<br />
Flora und Fauna belegen<br />
• Zur Erfassung und Bewertung <strong>de</strong>r Flora ist eine Biotoptypen- und Nutzungskartierung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich (entsprechen <strong>de</strong>r Biotoptypenschlüssel <strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>r)<br />
• Zur Erfassung und Bewertung <strong>de</strong>r Fauna ist eine zoologische Zuordnung zu <strong>de</strong>n Biotoptypen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, bei <strong>de</strong>r faunistische Funktionsräume und -elemente abzugrenzen sind. Grundlage<br />
sind die im Zuge <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung vor Ort gewonnenen Erkenntnisse über die<br />
Tierwelt. Diese bil<strong>de</strong>n die Grundlage für eine eventuell erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> zielorientierte<br />
quantitative o<strong>de</strong>r qualitative Erhebung charakteristischer Tierarten (als Beson<strong>de</strong>re Leistung)<br />
und für das <strong>de</strong>taillierte Abgrenzen ihrer Gesamt- und Teillebensräume.<br />
die Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräume,<br />
die vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen und Vorhaben,<br />
das Landschaftsbild und die Erholungseignung <strong>de</strong>r Landschaft<br />
Zu erfassen sind u. a. glie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> und beleben<strong>de</strong> Landschaftselemente, kulturhistorische<br />
Elemente, prägen<strong>de</strong> Strukturelemente, landschaftliche Leitlinien, Sicht- und Wegebeziehungen,<br />
unzerschnittene bzw. störungsfreie Räume. Hierzu zählen insbeson<strong>de</strong>re auch die Funktion <strong>de</strong>s<br />
Freiraumes hinsichtlich <strong>de</strong>r landschaftsgebun<strong>de</strong>nen Erholung sowie das Wohnumfeld; dabei sind<br />
räumliche Bezugseinheiten abzugrenzen. Die Bewertung <strong>de</strong>r Empfindlichkeit dieser<br />
Bezugseinheiten und Funktionen gegenüber Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erlebbarkeit von Natur und<br />
Landschaft erfolgt anhand bestimmter Eigenschaftsmerkmale wie<br />
strukturelle Charakteristik (Eigenart)<br />
Fein- und Grobreliefierung und Vegetationsbe<strong>de</strong>ckung (Vielfalt)<br />
Naturnähe im Einklang mit Charakteristik (Schönheit)<br />
die kulturgeschichtlich be<strong>de</strong>utsamen Objekte.<br />
Zur Bestandserfassung im besie<strong>de</strong>lten Bereich zählen auch die Analyse <strong>de</strong>r Freiraumnutzungen und<br />
die Erfassung <strong>de</strong>r Ortsstruktur<br />
2.2 Erfassen <strong>de</strong>r Eigentumsverhältnisse aufgrund vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen<br />
2.3 Bestandsbewertung<br />
Bewerten <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />
nach <strong>de</strong>n Zielen und Grundsätzen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege<br />
2.4 Bewerten <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)<br />
2.5 Darstellung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme und <strong>de</strong>r -bewertung<br />
Text,<br />
Karten.<br />
3 Leistungsphase 3: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>s Eingriffs<br />
3.1 Konfliktanalyse Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Wirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens auf Naturhaushalt und<br />
Landschaftsbild einschließlich <strong>de</strong>r Erholungseignung <strong>de</strong>r Landschaft Ermitteln <strong>de</strong>r Intensität <strong>de</strong>r<br />
Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Sinne <strong>de</strong>r Eingriffsregelung nach §§ 13 ff BNatSchG<br />
i.V.m. <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Regelungen<br />
3.2 Konfliktmin<strong>de</strong>rung Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Vermin<strong>de</strong>rung von<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Erholungseignung <strong>de</strong>r Landschaft, die in Abstimmung mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten zu<br />
Anpassungen <strong>de</strong>s Straßenentwurfes führen<br />
3.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Ermitteln <strong>de</strong>r unvermeidbaren Beeinträchtigungen nach Art,<br />
Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf und Bewerten in Bezug auf Erheblichkeit und Nachhaltigkeit<br />
3.4 Überprüfen <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s Plangebietes<br />
3.5 Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktmin<strong>de</strong>rung sowie <strong>de</strong>r unvermeidbaren<br />
Beeinträchtigungen<br />
Text,<br />
Karten.<br />
3.6 Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110 – Seite 4
VII.110<br />
4 Leistungsphase 4: Vorläufige Planfassung (Planfassung zum RE-Vorentwurf)<br />
4.1 Erarbeiten <strong>de</strong>r grundsätzlichen Lösung <strong>de</strong>r wesentlichen Teile <strong>de</strong>r Aufgabe in Text und Karten mit<br />
alternativen Teillösungen. Darstellen und Begrün<strong>de</strong>n von Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r<br />
Landschaftspflege nach Art, Umfang, Lage und zeitlicher Abfolge einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Biotopenentwicklungs- und Pflegemaßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re die Ausgleichs-, gegebenenfalls<br />
Ersatzmaßnahmen, die Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie die Maßnahmen <strong>de</strong>s speziellen<br />
Artenschutzes und <strong>de</strong>s Natura 2000-Gebietschutzes. Gegebenenfalls Übernahme von Maßnahmen<br />
zur Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung, die nicht Gegenstand <strong>de</strong>s technischen Entwurfs sind.<br />
4.2 Vergleichen<strong>de</strong>s Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschließlich Darstellen<br />
verbleiben<strong>de</strong>r nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen und Maßnahmen zu <strong>de</strong>ren Ersatz<br />
4.3 Kostenschätzung Überschlägige Kostenermittlung für die Kostenberechnung nach AKS. Dabei sind<br />
die Einzelpositionen <strong>de</strong>r Kostenermittlung darzustellen<br />
4.4 Abstimmen <strong>de</strong>r vorläufigen Planfassung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>r für Naturschutz und<br />
Landschaftspflege zuständigen Behör<strong>de</strong>, ggf. unter Hinzuziehung weiterer Träger öffentlicher Belange<br />
4.5 Erstellen <strong>de</strong>s Landschaftspflegerischen Begleitplanes in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen und abgestimmten<br />
Fassung in Text und Karten Die vorläufige Planfassung besteht aus<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Text,<br />
Bestands- und Konfliktplan,<br />
Übersichtsplan <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen (falls erfor<strong>de</strong>rlich),<br />
Lageplan <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen im Maßstab <strong>de</strong>s straßenbautechnischen<br />
Vorentwurfes,<br />
Maßnahmenverzeichnis nach Muster „Maßnahmenblatt“,<br />
Vergleichen<strong>de</strong> Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschl. Darstellen<br />
verbleiben<strong>de</strong>r nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen und Maßnahmen zu <strong>de</strong>ren Ersatz,<br />
Kostenschätzung<br />
(3) Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />
Folgen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wer<strong>de</strong>n beauftragt<br />
[Nachstehen<strong>de</strong> nicht abschließen<strong>de</strong> Auflistung muss projektbezogen angepasst wer<strong>de</strong>n!]<br />
pflanzensoziologische Kartierung, floristische o<strong>de</strong>r faunistische Feldaufnahmen (quantitative und/o<strong>de</strong>r<br />
qualitative Erhebung, z. B. Populationsstärke und -zyklus, Wan<strong>de</strong>rverhalten),<br />
Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r Eigentumsverhältnisse, über die vom Auftraggeber keine Unterlagen zur Verfügung<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
Simulation von Landschaftsbildverän<strong>de</strong>rungen, z. B. über Overheadtechnik, Fotomontagen, Mo<strong>de</strong>llbau,<br />
DV, Realbildverfremdung, Vi<strong>de</strong>ofilm,<br />
Klären <strong>de</strong>r Verfügbarkeit geeigneter Flächen für die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
mit <strong>de</strong>n maßgeblich Betroffenen (Grun<strong>de</strong>igentümer/Pächter),<br />
Erstellung von zusätzlichen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren, z. B. § 6 UVPG-Unterlagen,<br />
Waldflächenbilanz, Unterlagen für die Genehmigung nach Wasserhaushaltsgesetz<br />
Detailausarbeitungen in beson<strong>de</strong>ren Maßstäben,<br />
Kurzfassungen,<br />
Erstellen von Druckvorlagen,<br />
Vorstellen <strong>de</strong>s Landschaftspflegerischen Begleitplanes vor Dritten, Teilnahme an Sitzungen von<br />
politischen Gremien und Sitzungen im Rahmen <strong>de</strong>r Bürgerbeteiligungen<br />
(4) Leistungen für <strong>de</strong>n LBP zum Genehmigungsentwurf: Vorläufige<br />
Bewertung<br />
3 Leistungsphase 3: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>s Eingriffs<br />
3.1 Konfliktanalyse Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Wirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens auf Naturhaushalt und<br />
Landschaftsbild einschließlich <strong>de</strong>r Erholungseignung <strong>de</strong>r Landschaft Ermitteln <strong>de</strong>r Intensität <strong>de</strong>r<br />
Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Sinne <strong>de</strong>r Eingriffsregelung nach §§ 13 ff BNatSchG<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110 – Seite 5
VII.110<br />
i.V.m. <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Regelungen<br />
3.2 Konfliktmin<strong>de</strong>rung Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Vermin<strong>de</strong>rung von<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Erholungseignung <strong>de</strong>r Landschaft, die in Abstimmung mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten zu<br />
Anpassungen <strong>de</strong>s Straßenentwurfes führen<br />
3.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Ermitteln <strong>de</strong>r unvermeidbaren Beeinträchtigungen nach Art,<br />
Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf und Bewerten in Bezug auf Erheblichkeit und Nachhaltigkeit<br />
3.4 Überprüfen <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s Plangebietes<br />
3.5 Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktmin<strong>de</strong>rung sowie <strong>de</strong>r unvermeidbaren<br />
Beeinträchtigungen<br />
Text,<br />
Karten.<br />
3.6 Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
5 Leistungsphase 5: Endgültige Planfassung (Planfassung zum Genehmigungsentwurf)<br />
5.1 Erarbeiten <strong>de</strong>r endgültigen Lösung <strong>de</strong>r Aufgabe in Text und Karten. Darstellen und Begrün<strong>de</strong>n von<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege nach Art, Umfang, Lage und zeitlicher<br />
Abfolge einschließlich <strong>de</strong>r Biotopenentwicklungs- und Pflegemaßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re die<br />
Ausgleichs-, gegebenenfalls Ersatzmaßnahmen, die Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie die<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>s speziellen Artenschutzes und <strong>de</strong>s Natura 2000-Gebietschutzes. Gegebenenfalls<br />
Übernahme von Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung, die nicht Gegenstand <strong>de</strong>s technischen<br />
Entwurfs sind.<br />
5.2 Vergleichen<strong>de</strong>s Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschließlich Darstellen<br />
verbleiben<strong>de</strong>r nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen und Maßnahmen zu <strong>de</strong>ren Ersatz.<br />
5.3 Abstimmen <strong>de</strong>r endgültigen Planfassung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>r für Naturschutz und<br />
Landschaftspflege zuständigen Behör<strong>de</strong>, ggf. unter Hinzuziehung weiterer Träger öffentlicher Belange<br />
5.4 Erstellen <strong>de</strong>s Landschaftspflegerischen Begleitplanes in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen und abgestimmten<br />
Fassung in Text und Karten Die endgültige Planfassung besteht aus<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Text,<br />
Bestands- und Konfliktplan,<br />
Übersichtsplan <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen (falls erfor<strong>de</strong>rlich),,<br />
Lageplan <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen im Maßstab <strong>de</strong>s straßenbautechnischen<br />
Entwurfes in parzellenscharfer Darstellung,<br />
Maßnahmenverzeichnis nach Muster „Maßnahmenblatt“,<br />
Vergleichen<strong>de</strong> Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschl. Darstellen<br />
verbleiben<strong>de</strong>r nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen und Maßnahmen zu <strong>de</strong>ren Ersatz,<br />
5.5 Abschlussbesprechung und Übergabe <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>s LBP in <strong>de</strong>r vereinbarten Form<br />
(5) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(6) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(7) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
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VII.110<br />
(8) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(9) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110 – Seite 7
VII.110<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1 EUR<br />
(1.1) Honorar für die Leistungen<br />
Das auf Basis von Anlage Nr. 1 (VII.110.3 ) berechnete Honorar wird vereinbart<br />
mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Das Honorar für die Leistungen wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen<br />
Das Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Höchstbetrag von<br />
nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn./wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 6<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars nach § 7 Abs. 1<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110 – Seite 8
VII.110<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
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VII.106.2<br />
Technische Vertragsbedingungen<br />
für Planungs- und Entwurfsleistungen<br />
für Brücken- und Ingenieurbau<br />
(TVB-Brücken)<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.106.2<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
1 Allgemeines …………………………………………………………………………….. 3<br />
1.1 Geltungsbereich …………………………………………………………………….. 3<br />
1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche …………………………………………………… 3<br />
1.3 DV-Einsatz …………………………………………………………………………… 3<br />
1.4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber ………………………………………………. 3<br />
1.5 Planungsunterlagen ………………………………………………………………… 3<br />
2 Objektplanung (§ 42 HOAI) ………………………………… 3<br />
2.1 Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) ……………………………………….. 3<br />
2.2 Vorplanung (Leistungsphase 2) …………………………………………………… 4<br />
2.2.1 Varianten ………………………………………………………………………. 4<br />
2.2.2 Abstimmung <strong>de</strong>r Planung mit Dritten ……………………………………….. 4<br />
2.2.3 Kostenschätzung ……………………………………………………………… 4<br />
2.3 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ……………………………………………... 4<br />
2.3.1 Durcharbeiten <strong>de</strong>r ausgewählten Lösung und Bauwerksplan …………… 4<br />
2.3.2 Abstimmung <strong>de</strong>r Planung mit Dritten ……………………………………….. 4<br />
2.3.3 Kostenberechnung ……………………………………………………………. 4<br />
2.3.4 Erläuterungsbericht …………………………………………………………… 5<br />
2.3.5 Bauzeitenplan, Finanzierungsplan ………………………………………….. 5<br />
2.3.6 Zusammenstellen <strong>de</strong>s Bauwerksentwurfs …………………………………. 5<br />
2.4 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 6) ………………………………….. 5<br />
2.4.1 Abgleich mit <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Ausführungsplanung ……….. 5<br />
2.4.2 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis ………………………………. 5<br />
2.4.3 Ergänzen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ……………………………………… 5<br />
2.4.4 Vervollständigen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen ………………………………….. 5<br />
2.5 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 7) …………………………………. 5<br />
3 Tragwerksplanung (§ 49 HOAI) …………………………… 5<br />
3.1 Vorplanung (Leistungsphase 2) …………………………………………………… 5<br />
3.2 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) …………………………………………….. 6<br />
3.2.1 Überschlägige statische Berechnung und Bemessung …………………... 6<br />
3.2.2 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Kostenberechnung ………………………………………. 6<br />
Anhang: Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke …………………….. 7<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen ……………………………………………………….. 7<br />
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VII.106.2<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
Die „Technischen Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen im Brücken- und<br />
Ingenieurbau (TVB-Brücken)“ betreffen<br />
a) bei Objektplanungen die Leistungsphasen 1 bis 3, 6 und 7 <strong>de</strong>s § 42 HOAI,<br />
b) bei Tragswerksplanungen die Leistungsphasen 2 bis 3 <strong>de</strong>s § 49 HOAI.<br />
1.2 Allgemeine Oualitätsansprüche<br />
Die Objekt- und Tragwerksplanungen für Ingenieurbauwerke sind nach <strong>de</strong>n RAB-BRÜ*) sowie <strong>de</strong>n<br />
einschlägigen vom Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen<br />
Regelungen (Rundschreiben u. a.) **) zu bearbeiten.<br />
1.3 DV-Einsatz<br />
Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n sollen und ob ein Datentransfer<br />
zur DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll (z. B. Leistungsverzeichnisse, statische<br />
Berechnungen, Achseinrechnungen, CAD).<br />
1.4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Die einzelnen Arbeitsschritte (z. B. Entwickeln von Entwurfsvarianten, Weiterentwickeln <strong>de</strong>r<br />
ausgewählten Lösung, zeichnerische Ausarbeitung) sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Arbeiten abzustimmen. Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche<br />
Zwischenergebnisse ihm vorzulegen sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers erteilt.<br />
1.5 Planungsunterlagen<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />
Verfügung. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Planungsunterlagen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer – ggf. mit<br />
Unterstützung <strong>de</strong>s Auftraggebers – zu beschaffen und/o<strong>de</strong>r Informationen über bestehen<strong>de</strong> und<br />
geplante Anlagen einzuholen. Soweit das Beschaffen von Unterlagen (Pläne, Daten, Pegelstän<strong>de</strong>,<br />
Wasserganglinien, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im Sinne von § 14 HOAI vom<br />
Auftraggeber auf Nachweis erstattet wer<strong>de</strong>n soll (siehe auch § 7 <strong>de</strong>s Vertrages), ist dies mit ihm<br />
vorher abzustimmen. Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen überprüfen und diese ggf.<br />
– in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber – im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber zu überlassen.<br />
2 Objektplanung (§ 42 HOAI)<br />
2.1 Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)<br />
Über die Auswertung <strong>de</strong>r beschafften Unterlagen hinaus sind alle dort nicht erfassten, für die<br />
Bearbeitung <strong>de</strong>s Projektes be<strong>de</strong>utsamen Gegebenheiten in <strong>de</strong>r Örtlichkeit zu erkun<strong>de</strong>n.<br />
*) Siehe Anhang **) Siehe hierzu das jeweils aktuelle „Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung<br />
Straßenbau, Straßenverkehr <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Rundschreiben-Verzeichnis-<br />
StB)", veröffentlicht jährlich auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s BMVBS www.bmvbs.<strong>de</strong>, Rubrik: Verkehr / Straße / Straßenbau /<br />
Vergabehandbücher<br />
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VII.106.2<br />
2.2 Vorplanung (Leistungsphase 2)<br />
2.2.1 Varianten<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Vorplanung soll anhand von Entwurfsstudien (Variantenuntersuchungen) geklärt<br />
wer<strong>de</strong>n, welches Entwurfskonzept für die Baumaßnahme am zweckmäßigsten ist. Hierbei sind<br />
technische, natur- und umweltschutzfachliche, wirtschaftliche und gestalterische Gesichtspunkte zu<br />
beachten. Erfor<strong>de</strong>rlich ist daher eine frühzeitige Abstimmung mit <strong>de</strong>n übrigen an <strong>de</strong>r Planung<br />
Beteiligten. In <strong>de</strong>r Regel sind mehrere Skizzen zur Festlegung <strong>de</strong>s Entwurfskonzeptes anzufertigen.<br />
Zur Grundleistung gehören die Bearbeitung von bis zu drei Varianten (unterschiedliche<br />
Brückensysteme, Baustoffe, Stützweiten) zuzüglich sich evtl. ergeben<strong>de</strong>r Untervarianten (z. B.<br />
verschie<strong>de</strong>ne Überbauquerschnitte, Stützenformen, Gründungsvarianten, Gelän<strong>de</strong>rformen,<br />
Gestaltungsmöglichkeiten). Für darüber hinausgehen<strong>de</strong> Varianten ist ein geson<strong>de</strong>rtes Honorar<br />
schriftlich zu vereinbaren. Die Varianten sind in übersichtlicher Form gegenüberzustellen und zu<br />
bewerten. Die Variante, die <strong>de</strong>r weiteren Bearbeitung zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n soll, ist mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber festzulegen. Die Bauwerksskizzen sind auf einem beson<strong>de</strong>ren Plan in geeignetem<br />
Maßstab entsprechend Anlage 10.2 <strong>de</strong>r RE*) darzustellen. In <strong>de</strong>n Bauwerksskizzen sind die<br />
Hauptabmessungen <strong>de</strong>s Bauwerkes (z. B. Querschnittshöhe, Stützweite, lichte Höhe im kritischen<br />
Punkt, Breite zwischen <strong>de</strong>n Gelän<strong>de</strong>rn, Belastungsklasse, Kreuzungswinkel usw.) anzugeben.<br />
2.2.2 Abstimmung <strong>de</strong>r Planung mit Dritten<br />
Der Auftraggeber legt fest, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge, For<strong>de</strong>rungen usw. aus <strong>de</strong>n<br />
Vorverhandlungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers mit Dritten in die Vorplanung einzuarbeiten sind.<br />
2.2.3 Kostenschätzung<br />
Für die Varianten ist eine Kostenschätzung aufgrund von Erfahrungswerten (z. B. Brückenfläche mal<br />
Euro/m 2 ) durchzuführen.<br />
2.3 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)<br />
2.3.1 Durcharbeiten <strong>de</strong>r ausgewählten Lösung und Bauwerksplan<br />
Der Auftragnehmer arbeitet die ausgewählte Lösung (aufgrund <strong>de</strong>r Vorplanung nach Ziffer 2 o<strong>de</strong>r<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers) stufenweise aus. In technischer und wirtschaftlicher<br />
Hinsicht sind insbeson<strong>de</strong>re die Wechselbeziehungen zwischen Baugrund und Tragkonstruktion, die<br />
Dauerhaftigkeit <strong>de</strong>r Konstruktion, die leichte Wartungsmöglichkeit und Zugänglichkeit und die<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Bauwerkes zu beachten. Dies gilt sinngemäß auch für die<br />
Wechselbeziehung zwischen Bauwerk und natur- und umweltschutzfachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen. In<br />
gestalterischer Hinsicht sind die Einpassung <strong>de</strong>s Bauwerkes in die Landschaft bzw. die Umgebung,<br />
ausgewogene Proportionen und ansprechen<strong>de</strong> Detailausbildungen beson<strong>de</strong>rs zu berücksichtigen. Der<br />
Bauwerksplan ist so auszuarbeiten, dass er auch als Ausschreibungsunterlage verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
2.3.2 Abstimmung <strong>de</strong>r Planung mit Dritten<br />
Der Auftraggeber legt fest, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge, For<strong>de</strong>rungen usw. aus <strong>de</strong>n<br />
Verhandlungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers mit Dritten in die Entwurfsplanung einzuarbeiten sind.<br />
2.3.3 Kostenberechnung<br />
Bei einer Mengenermittlung nach Hauptpositionen ist die Aufglie<strong>de</strong>rung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
abzustimmen.<br />
*) Siehe Anhang<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.106.2<br />
2.3.4 Erläuterungsbericht<br />
Inhalt und Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes richten sich nach <strong>de</strong>n Festlegungen in <strong>de</strong>r RAB-<br />
BRÜ*).<br />
2.3.5 Bauzeitenplan, Finanzierungsplan<br />
Der Bauablauf ist auch unter Berücksichtigung natur- und umweltschutzfachlicher Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />
festzulegen. Die sich aus <strong>de</strong>m Bauablauf ergeben<strong>de</strong>n Folgerungen sind in die übrigen<br />
Entwurfsunterlagen einzuarbeiten. Die Bauzeit ist zu ermitteln. Die Verteilung <strong>de</strong>r Gesamtkosten auf<br />
die beteiligten Kostenträger gemäß gesetzlicher o<strong>de</strong>r vertraglicher Regelungen ist zu ermitteln und mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber abzustimmen.<br />
2.3.6 Zusammenstellen <strong>de</strong>s Bauwerksentwurfs<br />
Die Zusammenstellung <strong>de</strong>r Entwurfsunterlagen ist nach <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r RAB-BRÜ*) vorzunehmen.<br />
2.4 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 6)<br />
2.4.1 Abgleich mit <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Ausführungsplanung<br />
Bei Erstellung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung ist festzulegen, welche Angaben aus <strong>de</strong>r<br />
landschaftspflegerischen Ausführungsplanung in die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis<br />
zu übernehmen sind.<br />
2.4.2 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis<br />
Die Mengenermittlung nach Einzelpositionen gemäß STLK*) bzw. LB StB-By*) ist so <strong>de</strong>tailliert<br />
aufzuglie<strong>de</strong>rn, dass sie für die Ausschreibung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann. Hierbei ist die Einteilung nach<br />
Gruppen entsprechend <strong>de</strong>n Angaben in <strong>de</strong>r RAB-BRÜ*) zu berücksichtigen.<br />
2.4.3 Ergänzen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
Die Leistungsbeschreibung ist nach <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern*) aufzustellen.<br />
2.4.4 Vervollständigen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />
Die für die Ausschreibung erfor<strong>de</strong>rlichen Vordrucke sind zu ergänzen und sämtliche Vergabeunterlagen<br />
nach <strong>VHB</strong> Bayern*) zusammenzustellen.<br />
2.5 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 7)<br />
Das Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten erfolgt nach <strong>de</strong>r VOB/A*) und <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern*).<br />
Die Angebotseröffnung wird vom Auftraggeber durchgeführt. Bei einer Fortschreibung <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
sind die neuen Kosten <strong>de</strong>r bisherigen Kostenberechnung gegenüberzustellen;<br />
wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
3 Tragwerksplanung Anlage 13 zu § 49 Abs. 1 HOAI<br />
3.1 Vorplanung (Leistungsphase 2)<br />
Der Auftragnehmer legt auf Grund von Näherungsberechnungen o<strong>de</strong>r Erfahrungswerten für die<br />
verschie<strong>de</strong>nen Lösungsvarianten <strong>de</strong>r Objektplanung die wesentlichen Abmessungen <strong>de</strong>s Bauwerkes<br />
fest (Querschnitte, Stützweiten usw.)<br />
*) Siehe Anhang<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.106.2<br />
3.2 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)<br />
3.2.1 Überschlägige statische Berechnung und Bemessung<br />
Der Auftragnehmer führt überschlägig die erfor<strong>de</strong>rliche statische Berechnung durch (Entwurfsstatik).<br />
Hierzu gehören folgen<strong>de</strong> Leistungen:<br />
a) Überbau<br />
– Festlegung <strong>de</strong>s wirtschaftlichsten Querschnittes und <strong>de</strong>ssen Abmessungen.<br />
– Bemessung <strong>de</strong>r maßgeben<strong>de</strong>n Querschnitte und, soweit kritisch,<br />
– Nachweis <strong>de</strong>r Sicherheit gegen Verformungen und Stabilitätsnachweis.<br />
– Nachweis <strong>de</strong>r Setzungsempfindlichkeit <strong>de</strong>s gewählten Systems.<br />
– Bestimmung <strong>de</strong>r Auflagerkräfte und Dimensionierung <strong>de</strong>r Lager.<br />
– Ermittlung <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Lagern und Fahrbahnübergängen zu erwarten<strong>de</strong>n Bewegungen.<br />
b) Unterbauten<br />
– Festlegung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Abmessungen.<br />
– Bemessung <strong>de</strong>r maßgeben<strong>de</strong>n Querschnitte und, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, Stabilitätsnachweis.<br />
c) Gründung<br />
– Wahl <strong>de</strong>r geeigneten Gründungsart in Bezug auf die vorhan<strong>de</strong>nen Baugrundverhältnisse.<br />
– Festlegung <strong>de</strong>r Hauptabmessungen <strong>de</strong>r Gründungskonstruktion.<br />
– Überschlägiger Nachweis <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>npressungen sowie <strong>de</strong>r Kipp-, Gleit- und Grundbruchsicherheiten.<br />
– Berechnung <strong>de</strong>r wahrscheinlichen und möglichen Setzungen und Verschiebungen für<br />
sämtliche Gründungskörper.<br />
3.2.2 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Stahl-, Betonstahl-, Spannstahl- und Betonmengen sind getrennt nach Bauteilen<br />
und Materialgüten überschlägig zu ermitteln.<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.106.2<br />
Anhang: Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
RE<br />
Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985<br />
(RE 1985) Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
RAB-BRÜ<br />
Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen, <strong>Ausgabe</strong><br />
1992 Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
VOB/A<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe<br />
von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2009 (VOB/A) Bezugsquelle: Beuth Verlag<br />
<strong>VHB</strong> Bayern<br />
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaats<br />
Bayern, herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK<br />
Standardleistungskatalog für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe und STLK-<br />
Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
LB StB-By<br />
Leistungsbeschreibung für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau in Bayern, LB StB-By 07 – <strong>Ausgabe</strong><br />
02/2007, herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s<br />
Innern, Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK/ASTRA-Richtlinien<br />
Richtlinien für das Anwen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im<br />
Straßen- und Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon 030 / 2601-<br />
0, Telefax 030 / 2601-1231<br />
FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH Wesselinger Str. 17, 50999 Köln Telefon 0 22 36 / 38<br />
46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40 Boyenstraße 42, 10115 Berlin, Telefon<br />
030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48 63 82 71<br />
VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortmund, Telefon 0180 / 53<br />
40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />
Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern: www.stmi.bayern.<strong>de</strong><br />
Das <strong>VHB</strong> Bayern kann unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen / Themen / Vergabe-<br />
Vertragswesen eingesehen wer<strong>de</strong>n, die LB StB-By unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen /<br />
Straßenbau / Veröffentlichungen<br />
© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />
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VII.106.3<br />
OBJEKTPLANUNG INGENIEURBAUWERKE<br />
ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Z<br />
e<br />
i<br />
l<br />
e<br />
[Z]<br />
1** Gesamtkosten<br />
Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />
2 Nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z 1 enthalten<br />
2.1* - Baugrundstück<br />
2.2 - Vermessung und Vermarkung<br />
2.3 - Kunstwerke<br />
2.4 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />
2.5 - Entschädigungen und Scha<strong>de</strong>nersatzleistungen<br />
2.6* - Baunebenkosten<br />
3 Nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z 1 enthalten<br />
3.1 - Herrichten <strong>de</strong>s Grundstücks<br />
3.2* - Erschließung und Außenanlagen<br />
3.3 - verkehrsregeln<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
3.4 - Umlegen und Verlegen von Leitungen<br />
3.5 - Ausstattung und Nebenanlagen<br />
3.6 - Maschinentechnik<br />
4 Summe <strong>de</strong>r nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis 3.6]<br />
5* Installation, Betriebstechnik<br />
6 ggf. Winterbauschutzvorkehrungen<br />
7<br />
8* Anrechenbare Kosten [Z 1 + Z 5 + Z 6 + Z 7 abz. Z 4]<br />
EUR<br />
nach Kostenschätzung*<br />
nach Kostenberechnung<br />
EUR<br />
* siehe Hinweise auf <strong>de</strong>r Rückseite<br />
© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010
VII.106.3<br />
Hinweise zur Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
zu Zeile 1<br />
zu Zeile 2.1<br />
zu Zeile 2.6<br />
zu Zeile 3.2<br />
zu Zeile 5<br />
zu Zeile 8<br />
Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Baumaßnahme anfallen<strong>de</strong>n Kosten,<br />
ohne die Kosten für Installation und Betriebstechnik.<br />
Zu <strong>de</strong>n Kosten für das Baugrundstück gehören <strong>de</strong>r Erwerb, das rechtliche Freimachen - darunter<br />
ist das Freimachen von Rechten Dritter zu verstehen - sowie an<strong>de</strong>re einmalige Abgaben für<br />
Erschließung.<br />
Zu <strong>de</strong>n Baunebenkosten gehören die Kosten, die bei <strong>de</strong>r Planung und Baudurchführung auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften o<strong>de</strong>r nach beson<strong>de</strong>rer vertraglicher Vereinbarung<br />
entstehen. Es sind dies in <strong>de</strong>r Regel Kosten für Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik<br />
bei Brücken), Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen und<br />
Abnahmen, beson<strong>de</strong>re künstlerische Gestaltung, Finanzierungen und Abgaben.<br />
Die Erschließung umfasst die öffentliche und die nichtöffentliche Erschließung.<br />
Zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten zählen im Hinblick auf <strong>de</strong>n Koordinierungsaufwand <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise Installationen, betriebstechnische Anlagen und betriebliche Einbauten<br />
wie z. B. elektro- und maschinentechnische Einrichtungen bei Tunneln und Kläranlagen.<br />
Die anrechenbaren Kosten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Kostenschätzung aufgrund von Erfahrungswerten<br />
(z. B. Fläche/Länge x Einheitspreis) ermittelt.<br />
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VII.110.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags für landschaftspflegerische Begleitpläne im<br />
Straßen- und Brückenbau (HOAI Abschnitt 2)<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Anwendung <strong>de</strong>r Mustertexte<br />
Als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters<br />
(VII.110) aufgeführten Mustertexte zu verwen<strong>de</strong>n sowie die Allgemeinen Vertragsbestimmungen –<br />
AVB (VII.100.4) und die Technischen Vertragsbedingungen (VII.110.2) zu vereinbaren.<br />
(2) Plangebiet als Gegenstand <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r Leistungen bei landschaftspflegerischen Begleitplänen ist das Plangebiet. Das Plangebiet<br />
ist entwe<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r UVS o<strong>de</strong>r bei Um- und Ausbauten geringeren Umfangs<br />
frei zu entwickeln und entsprechend <strong>de</strong>r Planungstiefe fallbezogen (d. h. in Abhängigkeit von Naturhaushalt<br />
und Landschaftsbild, Straßenkategorie, Verkehrsmengen) abzugrenzen (als Anlage zu Vordrucks<br />
VII.110.3). Die Größe <strong>de</strong>s Plangebietes wird somit bestimmt durch die Netzkonzeption und die<br />
räumlichen Parameter <strong>de</strong>r voraussichtlichen Wirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens auf die aus § 1 BNatSchG<br />
abgeleiteten Wert- und Funktionselemente für die biologische Vielfalt, <strong>de</strong>n Naturhaushalt und das<br />
Landschaftsbild.<br />
Die in einer Karte dargestellte Abgrenzung <strong>de</strong>s Plangebietes ist als Vertragsbestandteil zwischen Auftraggeber<br />
und Auftragnehmer zu vereinbaren. Die Fläche <strong>de</strong>s Plangebietes ist insgesamt und entsprechend<br />
<strong>de</strong>n sich aus §§ 13 ff. BNatSchG ergeben<strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen planerisch durchzuarbeiten.<br />
Dabei ist das Plangebiet hinsichtlich <strong>de</strong>s Arbeitsaufwan<strong>de</strong>s differenziert zu betrachten. Die gesamte<br />
Fläche <strong>de</strong>s Plangebietes ist folglich auch im Bestands- und Konfliktplan darzustellen (unvollständig<br />
wäre z. B. eine Darstellung, die an <strong>de</strong>r Grenze <strong>de</strong>s Berechnungsraumes en<strong>de</strong>t).<br />
Mit zunehmen<strong>de</strong>r Konkretisierung <strong>de</strong>r Planung ist die Abgrenzung <strong>de</strong>s Plangebietes zu überprüfen<br />
und ggf. anzupassen. Um die betroffenen Wert- und Funktionselemente von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung<br />
für Naturschutz und Landschaftspflege ganzheitlich erfassen und bewerten zu können o<strong>de</strong>r um geeignete<br />
Standorte für Ausgleichs- o<strong>de</strong>r Ersatzmaßnahmen festlegen zu können, kann es erfor<strong>de</strong>rlich<br />
wer<strong>de</strong>n, das Plangebiet um die Flächen zu erweitern, in <strong>de</strong>r die Erfassung und Bewertung erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist o<strong>de</strong>r die Realisierung dieser funktionsbezogenen Maßnahmen möglich ist. Die Abgrenzung <strong>de</strong>s<br />
angepassten bzw. erweiterten Plangebietes ist einschließlich etwaiger Auswirkungen auf <strong>de</strong>n honorarwirksamen<br />
Berechnungsraum zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.<br />
(3) Referenzraum<br />
Zur Beurteilung <strong>de</strong>r erhobenen Daten kann es erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, einen über das Plangebiet hinausgehen<strong>de</strong>n<br />
Raum (Referenzraum) heranzuziehen, um die jeweilige regionale o<strong>de</strong>r überregionale Be<strong>de</strong>utung<br />
abschätzen zu können. Dieser Referenzraum wird nicht honorarwirksam.<br />
(4) Festlegung <strong>de</strong>s Untersuchungszeitraumes<br />
Der Untersuchungszeitraum für die Durchführung <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme (siehe Nr. 6 <strong>de</strong>r Technischen<br />
Vertragsbedingungen VII.110.2) ist so festzulegen, dass Qualitäts- und Aussagekraftverluste<br />
sowie Erhebungs<strong>de</strong>fizite bei <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme und Fehleinschätzungen bei <strong>de</strong>r Bestandsbewertung<br />
weitestgehend ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
(5) Benennung lan<strong>de</strong>srechtlicher Bestimmungen<br />
Die gemäß Nr. 2 <strong>de</strong>r technischen Vertragsbedingungen zu beachten<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Bestimmungen<br />
(z. B. Zusammenarbeitserlasse) sind in § 2 <strong>de</strong>s Vertrages zu benennen.<br />
(6) Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
Verursacht die Berücksichtigung <strong>de</strong>r waldrechtlich relevanten Sachverhalte (vgl. VII.110.2 Nr. 10)<br />
einen im Verhältnis zu <strong>de</strong>n Leistungen wesentlichen zusätzlichen Arbeits– und Zeitaufwand, so treten<br />
diese Leistungen als Beson<strong>de</strong>re Leistung zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s LBP hinzu.<br />
Zur Abgrenzung <strong>de</strong>r gegenständlichen Leistungen zu <strong>de</strong>n Leistungen zur FFH-Vorprüfung siehe<br />
VII.112.1 (1).<br />
Leistungen, wie beson<strong>de</strong>re Hilfsmittel <strong>de</strong>r Darstellung (z. B. Mo<strong>de</strong>lle, audiovisuelle Medien), Leistungen<br />
<strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit, Vorstellung <strong>de</strong>r Planung vor Dritten, usw. sind ebenfalls als Beson<strong>de</strong>re<br />
Leistungen zu vereinbaren (vgl. VII.100.3 (7) VHF).<br />
Ist zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vergabe die Notwendigkeit von unmittelbar im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n zu beauftragen<strong>de</strong>n<br />
Leistungen stehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Leistungen (z. B. spezielle artenschutzrechtliche<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 1 von 4
VII.110.1<br />
Prüfung (saP), Prüfungen zum Natura 2000-Gebietsschutz nach VII.112 VHF, faunistische Untersuchungen<br />
entsprechend VII.113 VHF) absehbar, dann sollen diese in die Leistungs-/Honoraranfrage<br />
und die nachfolgen<strong>de</strong>n Verhandlungen einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Dazu sind die Art und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Leistungen möglichst genau vom AG abzuschätzen; sie sind<br />
Grundlage <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens.<br />
Die genaue Festlegung und Übertragung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Leistungen bedarf <strong>de</strong>r Schriftform. Die<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze und ggf. erfor<strong>de</strong>rliche Nebenkosten sind vertraglich zu vereinbaren.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(7) Allgemeines<br />
Das Honorar wird nach § 26 Abs. 2 Satz 2 HOAI frei vereinbart. Die Höhe <strong>de</strong>s Honorars soll für die<br />
Leistungen auf Basis <strong>de</strong>s Vordrucks VII.110.3 ermittelt wer<strong>de</strong>n. Das Gesamthonorar wird in § 7 <strong>de</strong>s<br />
Vertrages festgelegt.<br />
Der LBP zu einem Straßenbauvorhaben wird i.dR. in zwei Stufen erarbeitet (LBP zum RE-Vorentwurf<br />
und LBP zum Genehmigungsentwurf). Bei<strong>de</strong> Teile bil<strong>de</strong>n eine planerische Einheit. Es sollte daher<br />
angestrebt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Auftragnehmer mit <strong>de</strong>m Vertrag für <strong>de</strong>n LBP zum RE-Vorentwurf – bei Fortsetzung<br />
<strong>de</strong>r Planung – die weiteren Leistungen für <strong>de</strong>n LBP zum Genehmigungsentwurf mit zu übertragen.<br />
Für <strong>de</strong>n LBP zum RE-Vorentwurf wer<strong>de</strong>n zunächst die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 – 4 anteilig<br />
(vgl. unten) <strong>de</strong>m Auftragnehmer übertragen. Die weiteren Leistungen für <strong>de</strong>n LBP zum Genehmigungsentwurf<br />
wer<strong>de</strong>n zu gegebener Zeit durch eine Vertragsergänzung in Schriftform übertragen, in<br />
<strong>de</strong>r die Bewertung <strong>de</strong>r Leistungsphasen (i.d.R. Leistungsphase 5, Leistungsphase 3 anteilig, vgl. unten)<br />
entsprechend <strong>de</strong>m tatsächlich erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungsumfang überprüft und ggf. daran anzupassen<br />
ist.<br />
Die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind bei <strong>de</strong>r oben dargestellten 2-stufigen<br />
Vergabe in <strong>de</strong>r Regel wie folgt zu bewerten. Die Bewertung berücksichtigt, dass im LBP zum Vorentwurf<br />
die Ermittlung und Bewertung <strong>de</strong>s Eingriffs sowie die Maßnahmenplanung i.d.R. in größerem<br />
Maßstab erfolgt und diese Leistungen für die Genehmigungsplanung hinsichtlich <strong>de</strong>r Detailschärfe<br />
überarbeitet bzw. ergänzt wer<strong>de</strong>n müssen. Demgegenüber sind wesentliche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Straßenplanung<br />
sowie erfor<strong>de</strong>rliche Aktualisierungen <strong>de</strong>r Planungsgrundlagen gegenüber <strong>de</strong>r Vorentwurfsplanung<br />
nicht berücksichtigt und müssen bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Leistungsphasen zusätzlich<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n:<br />
LBP zum Vorentwurf:<br />
Lph. 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung und Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />
Lph. 2: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Planungsgrundlagen<br />
Lph. 3: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>s Eingriffs<br />
Lph. 4: Vorläufige Planfassung<br />
LBP zum Genehmigungsentwurf<br />
Lph. 3: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>s Eingriffs<br />
Lph. 5: Endgültige Planfassung<br />
1 - 3 v.H.<br />
15 - 22 v.H.<br />
20 v.H.<br />
30 v.H.<br />
66 – 75 v.H.<br />
5 - 15 v.H.<br />
20 v.H.<br />
25 – 35 v.H.<br />
(8) Vereinbarung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
Landschaftspflegerische Begleitpläne erfor<strong>de</strong>rn gegenüber "durchschnittlichen Planungsanfor<strong>de</strong>rungen"<br />
(Honorarzone I) dann "hohe Planungsanfor<strong>de</strong>rungen" (vgl. § 5 Abs. 3 HOAI) und können dann<br />
<strong>de</strong>r Honorarzone II zugeordnet wer<strong>de</strong>n, wenn sich dies aus <strong>de</strong>n Bewertungsmerkmalen ergibt. Die<br />
Zuordnung zur Honorarzone I o<strong>de</strong>r zur Honorarzone II ist anhand <strong>de</strong>r Punktebewertung in Tabelle<br />
"Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone" in Vordruck VII.110.3 zu ermitteln und zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
zu vereinbaren. Dabei ist folgen<strong>de</strong> Zuordnung vorzunehmen:<br />
– Honorarzone I (durchschnittliche Planungsanfor<strong>de</strong>rungen): bis zu 23 Punkte;<br />
− Honorarzone II (hohe Planungsanfor<strong>de</strong>rungen): 24 bis 42 Punkte.<br />
(9) Fiktiver Berechnungsraum<br />
Wegen <strong>de</strong>r grundsätzlichen Unterschiedlichkeit <strong>de</strong>r Leistungsbil<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r vollständig an<strong>de</strong>ren Zielsetzung<br />
und <strong>de</strong>r gesetzlich bedingten, völlig an<strong>de</strong>ren Anwendungsbereiche <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Planwerke landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan und Grünordnungsplan ist die unmittelbare Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
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VII.110.1<br />
für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen nach Einzelansätzen <strong>de</strong>s § 29 Abs. 3<br />
HOAI nicht ohne Modifikation möglich. Daher wird zur Honorarfindung ein fiktiver Berechnungsraum<br />
festgesetzt, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Regel kleiner ist als das Plangebiet. Dieser ist Grundlage für die Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
Verrechnungseinheiten für die Honorarberechnung.<br />
Die Breite <strong>de</strong>s Berechnungsraums ist im Einzelfall zu ermitteln. Die Festlegung <strong>de</strong>s Berechnungsraumes<br />
erfolgt nach <strong>de</strong>n Kriterien:<br />
− Größe <strong>de</strong>s Plangebietes,<br />
− Schwierigkeit <strong>de</strong>r Aufgabe, soweit nicht schon in <strong>de</strong>r Honorarzone berücksichtigt,<br />
− mangeln<strong>de</strong>r Differenzierungsmöglichkeit bei <strong>de</strong>r Honorarfindung, die durch die Zuordnung in<br />
nur zwei Stufen auftreten kann. Sie kann über die Größe <strong>de</strong>s Berechnungsraumes kompensiert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei ist wie folgt vorzugehen:<br />
Das Plangebiet wird unterteilt in einen engeren Untersuchungsraum mit <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitig ab Straßenachse<br />
(Neubau) bzw. Fahrbahnrand (Ausbau) gemessenen mittleren Breite "B1" und einen daran<br />
anschließen<strong>de</strong>n weiteren Untersuchungsraum mit <strong>de</strong>r jeweiligen mittleren Breite "B2".<br />
Die Begrenzung <strong>de</strong>s Plangebiets und <strong>de</strong>s engeren Untersuchungsraumes wird entsprechend <strong>de</strong>n<br />
örtlichen Verhältnissen, unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Reichweite <strong>de</strong>r straßen- und verkehrsbedingten<br />
Wirkfaktoren und <strong>de</strong>r landschaftsökologischen Empfindlichkeit <strong>de</strong>r jeweiligen Flächen gegenüber <strong>de</strong>n<br />
Projektwirkungen vom AG festgelegt. Die möglichen Auswirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens auf Natura 2000–<br />
Gebiete sowie auf streng geschützte Arten sind bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>s Plangebiets zu berücksichtigen.<br />
Anhaltswerte für die Festlegung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Breiten enthält die Tabelle in Nr. (11). Aus<br />
<strong>de</strong>n Flächen <strong>de</strong>s engeren und weiteren Untersuchungsraums ergeben sich durch Teilung durch die<br />
Länge die mittleren Breiten "B1" und "B2" für je<strong>de</strong> Seite.<br />
Die <strong>de</strong>r Honorarermittlung zu Grun<strong>de</strong> zu legen<strong>de</strong> Breite B <strong>de</strong>s Berechnungsraums für die jeweilige<br />
Seite ergibt sich daraus nach <strong>de</strong>r Formel B = B1 + 0,2 B2. Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Berechnungsraumes<br />
sind je 100 m über Bauanfang und -en<strong>de</strong> hinaus zu berücksichtigen.<br />
(10) Verrechnungseinheiten<br />
Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars ist von folgen<strong>de</strong>n Ansätzen auszugehen:<br />
a) 1.200 VE je Hektar im Berechnungsraum für:<br />
− vorhan<strong>de</strong>ne und geplante Naturschutzgebiete, Nationalparke, Kernzonen von Biosphärenschutzgebieten,<br />
Natur<strong>de</strong>nkmale,<br />
− Kernzonen <strong>de</strong>r Naturparke (da diese in Bayern <strong>de</strong>r Schutzkategorie LSG entsprechen, sind<br />
sie nur insoweit mit 1200 VE/ha zu bewerten, als sie zugleich unter eine <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren in<br />
Bst. a) aufgeführten Schutzkategorien fallen; ansonsten sind sie mit 400 VE zu bewerten),<br />
− internationale Schutzgebiete (z. B. Ramsar-Flächen, gemel<strong>de</strong>te Vogelschutzgebiete, FFH-<br />
Gebiete),<br />
− geschützte Landschaftsbestandteile,<br />
− Flächen gemäß § 30 BNatSchG bzw. entsprechen<strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>srechtlicher Regelungen,<br />
− ausgewiesene Vorrangflächen für <strong>de</strong>n Arten- und Biotopschutz (lan<strong>de</strong>splanerische Festsetzungen<br />
z. B.: Karte <strong>de</strong>r Vorrangflächen für <strong>de</strong>n Biotopschutz, Kartierung <strong>de</strong>r schutzwürdigen<br />
Bereiche, Biotopkartierung). Hierunter fallen nicht die in <strong>de</strong>n Regionalplänen festgelegten<br />
"Vorbehaltsflächen für Naturschutz und Landschaftspflege" und die im ABSP dargestellten<br />
"Vorranggebiete Naturschutz" (lediglich naturschutzinterne Festlegung).<br />
b) 400 VE je Hektar für die übrigen Flächen im Berechnungsraum.<br />
c) 1.200 VE je Hektar für im Rahmen <strong>de</strong>s Planungsauftrages ausgewiesene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Berechnungsraumes, soweit sie 10 v. H. <strong>de</strong>s ursprünglich<br />
vereinbarten Berechnungsraumes überschreiten.<br />
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VII.110.1<br />
(11) Anhaltswerte für die Festlegung <strong>de</strong>r Untersuchungsraumbreiten<br />
DTV bzw. Eingriffsintensität<br />
gering<br />
(i.d.R. Kr / St)<br />
mittel<br />
(i.d.R. St / B)<br />
hoch<br />
(i.d.R. B / BAB)<br />
sehr hoch<br />
(i.d.R. BAB)<br />
Plangebiet<br />
B 1 + B 2 Neubau 300 - 500 m 400 - 600 m 500 - 750 m 600 - 1.300 m<br />
Ausbau 150 - 250 m 200 - 300 m 250 - 350 m 300 - 500 m<br />
Engerer Untersuchungsraum<br />
B 1 Neubau 125 - 175 m 150 - 200 m 175 - 250 m 200 - 300 m<br />
Ausbau 25 - 50 m 35 - 75 m 50 - 100 m 75 - 125 m<br />
Weiterer Untersuchungsraum<br />
B 2 Neubau 175 - 325 m 250 - 400 m 325 - 500 m 400 - 1.000 m<br />
Ausbau 125 - 200 m 165 - 225 m 200 - 250 m 225 - 375 m<br />
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VII.107.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (HOAI<br />
Teil 4, Abschnitt 1)<br />
(Hinweis: Die Honorarermittlung für die Tragwerksplanung ist in <strong>de</strong>r HOAI verbindlich geregelt.)<br />
Für <strong>de</strong>n Ingenieurvertrag ist das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung sind die TVB-Brücken, VII.106.2 als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrags zu<br />
vereinbaren. Damit wer<strong>de</strong>n auch die RAB-BRÜ sowie die RE Ziffer 10.2 Vertragsbestandteil.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(2) Allgemeines<br />
Das Honorar und die Berechnungsfaktoren sind in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (Vordruck VII.100) i.V.m.<br />
Vordruck VII.100.2 festzulegen (vgl. § 7 HOAI).<br />
(3) Anrechenbare Kosten<br />
Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.107.3 mit <strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung; dieser ist <strong>de</strong>m Vertrag beizufügen. Die anrechenbaren<br />
Kosten sind gem. § 6 HOAI auf Grundlage <strong>de</strong>r Kostenberechnung o<strong>de</strong>r soweit diese noch nicht<br />
vorliegt auf Grundlage <strong>de</strong>r Kostenschätzung zu ermitteln.<br />
Bei Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen nach § 2 Nr. 6 bzw. 7 HOAI ist zu klären, ob die Kosten für das<br />
Abbrechen von Bauwerksteilen <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten nach § 48 HOAI zuzurechnen sind.<br />
(4) Honorarzone<br />
Die Zuordnung <strong>de</strong>r Honorarzone richtet sich nach § 50 Abs. 2 HOAI.<br />
(5) Ingenieurbauwerke mit erheblichen Längenabmessungen<br />
Bei Ingenieurbauwerken mit erheblichen Längenabmessungen und weitgehend gleichbleiben<strong>de</strong>n<br />
statisch-konstruktiven Verhältnissen, bei <strong>de</strong>nen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen <strong>de</strong>m<br />
Honorar, das nach <strong>de</strong>n vollen anrechenbaren Kosten ermittelt wird, und <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers besteht, ist § 7 Abs. 3 HOAI anzuwen<strong>de</strong>n, d. h. die Min<strong>de</strong>stsätze <strong>de</strong>r HOAI dürfen<br />
durch schriftliche Vereinbarung unterschritten wer<strong>de</strong>n. Dies kommt in Betracht z. B. bei Ufer- o<strong>de</strong>r<br />
Stützwän<strong>de</strong>n, Lärmschutzanlagen, Tunneln, Galerien und langen Brücken.<br />
(6) Gleichartige Bauwerke<br />
Bei Brücken im Zuge von zweibahnigen Straßen mit getrennten Überbauten und im Wesentlichen<br />
gleichen bzw. gleichen statisch-konstruktiven Verhältnissen ist § 11 Abs. 2 HOAI anzuwen<strong>de</strong>n. Bei<br />
sonstigen Ingenieurbauwerken ist sinngemäß zu verfahren.<br />
(7) Leistungen im Bestand<br />
Ein Zuschlag kommt nur dann in Betracht, wenn wesentliche Eingriffe in die vorhan<strong>de</strong>ne Konstruktion<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bestand vorgenommen wer<strong>de</strong>n (s. § 2 Nr. 6 bzw. 7 HOAI). Soll kein Zuschlag vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n, ist dies gemäß § 35 Abs. 1 HOAI schriftlich auszuschließen.<br />
(8) Grundlagenermittlung<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 1 <strong>de</strong>r Tragwerksplanung sind bei Ingenieurbauwerken nach § 40 Nr. 6<br />
und 7 HOAI gem. § 49 Abs. 1 HOAI im Leistungsbild <strong>de</strong>s Objektplaners für Ingenieurbauwerke<br />
enthalten.<br />
(9) Beauftragung von Teilen einer Leistung<br />
Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Leistungen o<strong>de</strong>r nur Teile von Leistungen<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n, steht <strong>de</strong>m Auftragnehmer nicht <strong>de</strong>r volle Vomhun<strong>de</strong>rtsatz <strong>de</strong>s Honorars dieser<br />
Leistungsphase, son<strong>de</strong>rn nur ein entsprechend geringeres Honorar zu (siehe nachfolgen<strong>de</strong><br />
Aufstellung).<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Vomhun<strong>de</strong>rtsätze für die Bewertung <strong>de</strong>r Leistung sind als Regelsätze zu<br />
betrachten und im Einzelfall auf die spezifischen Leistungen anzupassen.<br />
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VII.107.1<br />
Anlage 13 zur HOAI, (Textauszug)<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung auf <strong>de</strong>m<br />
Fachgebiet Tragwerksplanung im<br />
Benehmen mit <strong>de</strong>m Objektplaner<br />
Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
Bei Ingenieurbauwerken nach § 40 Nr. 6 und 7 HOAI<br />
sind die Grundleistungen <strong>de</strong>r Leistungsphase 1 im<br />
Leistungsbild Objektplanung <strong>de</strong>s § 42 HOAI enthalten<br />
Bewertung<br />
v.H.<br />
-<br />
2. Vorplanung (Projekt- und<br />
Planungsvorbereitung)<br />
Bei Ingenieurbauwerken nach § 40 Nr. 6<br />
und 7: Übernahme <strong>de</strong>r Ergebnisse aus<br />
Leistungsphase 1 <strong>de</strong>r Anlage 12 zur HOAI<br />
Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>r<br />
Standsicherheit, <strong>de</strong>r Gebrauchsfähigkeit<br />
und <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>m Erarbeiten eines<br />
Planungskonzepts einschließlich<br />
Untersuchung <strong>de</strong>r Lösungsmöglichkeiten<br />
<strong>de</strong>s Tragwerk unter gleichen<br />
Objektbedingungen mit skizzenhafter<br />
Darstellung, Klärung und Angabe <strong>de</strong>r für<br />
das Tragwerk wesentlichen konstruktiven<br />
Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe,<br />
Bauarten und Herstellungsverfahren,<br />
Konstruktionsraster und Gründungsart<br />
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit<br />
Behör<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung<br />
fachlich Beteiligten über die<br />
Genehmigungsfähigkeit<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Kostenschätzung ...<br />
2. Vorplanung<br />
2.1 Statisch-konstruktive Untersuchung <strong>de</strong>r<br />
Varianten (unter Berücksichtigung z. B.<br />
verschie<strong>de</strong>ner Baustoffe, Bauarten,<br />
Herstellungsverfahren, Gründungsarten)<br />
Mitwirken beim Erarbeiten <strong>de</strong>r<br />
Bauwerksskizzen<br />
2.2 Mitwirken beim Abstimmen mit Dritten<br />
2.3 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Kostenschätzung<br />
8<br />
1<br />
1<br />
3. Entwurfsplanung<br />
(System und Integrationsplanung)<br />
Erarbeiten <strong>de</strong>r Tragwerkslösung unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>r durch die Objektplanung<br />
integrierten Fachplanungen bis zum<br />
konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer<br />
Darstellung; Grundlegen<strong>de</strong> Festlegungen<br />
<strong>de</strong>r konstruktiven Details und<br />
Hauptabmessungen <strong>de</strong>s Tragwerks für zum<br />
Beispiel Gestaltung <strong>de</strong>r tragen<strong>de</strong>n<br />
Querschnitte, Aussparungen und Fugen;<br />
Ausbildung <strong>de</strong>r Auflager- und<br />
Knotenpunkte sowie <strong>de</strong>r Verbindungsmittel<br />
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n<br />
und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit<br />
Überschlägige statische Berechnung und<br />
Bemessung<br />
Bewertung Leistungsphase 2 10<br />
3. Entwurfsplanung<br />
3.1 Erarbeiten <strong>de</strong>r Tragwerkslösung mit<br />
grundlegen<strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r<br />
Hauptabmessungen und <strong>de</strong>r konstruktiven<br />
Details<br />
3.2 Mitwirken bei Verhandlungen mit Dritten<br />
3.3 Überschlägige statische Berechnung und<br />
Bemessung (z.B. Auflagerkräfte, Dilatation,<br />
ma0geben<strong>de</strong> Querschnitte)<br />
5<br />
1<br />
4<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Kostenberechnung, ...<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Kostenkontrolle durch<br />
Vergleich <strong>de</strong>r Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r<br />
Kostenschätzung<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Objektbeschreibung<br />
3.4 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Kostenberechnung und<br />
Kostenkontrolle (überschlägige<br />
Mengenermittlung)t<br />
3.5 Mitwirken beim Erläuterungsbericht<br />
(Beschreibung <strong>de</strong>s Tragwerks)<br />
1<br />
1<br />
Bewertung Leistungsphase 3 12<br />
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VII.107.1<br />
4. Genehmigungsplanung<br />
Aufstellen <strong>de</strong>r prüffähigen statischen<br />
Berechnungen für das Tragwerk unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />
bauphysikalischen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von<br />
normalen Bauzustän<strong>de</strong>n<br />
Anfertigen <strong>de</strong>r Positionspläne für das<br />
Tragwerk o<strong>de</strong>r Eintragen <strong>de</strong>r statischen<br />
Positionen, <strong>de</strong>r Tragwerksabmessungen,<br />
<strong>de</strong>r Verkehrslasten, <strong>de</strong>r Art und Güte <strong>de</strong>r<br />
Baustoffe und <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r<br />
Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen<br />
<strong>de</strong>s Objektplaners (zum Beispiel in<br />
Transparentpausen) Zusammenstellen <strong>de</strong>r<br />
Unterlagen <strong>de</strong>r Tragwerkshandlungen mit<br />
Prüfämtern und Prüfingenieuren<br />
Vervollständigen und Berichtigen <strong>de</strong>r<br />
Berechnungen und Pläne<br />
4. Statische Berechnung<br />
Aufstellen <strong>de</strong>r statischen Berechnung<br />
(Standsicherheitsnachweise, Zusammenstellen<br />
<strong>de</strong>r Unterlagen, Verhan<strong>de</strong>ln mit Prüfingenieuren,<br />
Vervollständigen und Berichtigen)<br />
30<br />
5. Ausführungsplanung<br />
Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung<br />
<strong>de</strong>r durch die Objektplanung integrierten<br />
Fachplanungen<br />
Anfertigen <strong>de</strong>r Schalpläne in Ergänzung<br />
<strong>de</strong>r fertig gestellten Ausführungspläne <strong>de</strong>s<br />
Objektplaners<br />
Zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>r<br />
Konstruktionen mit Einbau- und<br />
Verleganweisungen, zum Beispiel<br />
Bewehrungspläne, Stahlbaupläne,<br />
Holzkonstruktionspläne (keine<br />
Werkstattzeichnungen)<br />
Aufstellen <strong>de</strong>taillierter Stahl- o<strong>de</strong>r<br />
Stücklisten als Ergänzung zur<br />
zeichnerischen Darstellung <strong>de</strong>r<br />
Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung<br />
Bewertung Leistungsphase 4 30<br />
5. Ausführungsplanung<br />
5.1 Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
2<br />
Leistungsphasen 3 und 4<br />
5.2 Anfertigen <strong>de</strong>r Schalpläne im Stahlbetonbau<br />
5.3 Anfertigen <strong>de</strong>r Bewehrungspläne im<br />
Stahlbetonbau einschließlich <strong>de</strong>r dazugehörigen<br />
Stahllisten<br />
5.4 Anfertigen <strong>de</strong>r Stahlbaupläne, Holzbaupläne<br />
einschließlich <strong>de</strong>r dazugehörigen Stahl- und<br />
Stücklisten<br />
16<br />
24<br />
24-40*<br />
Bewertung Leistungsphase 5 26-42*<br />
+Anmerkungen:<br />
Die Leistungsphase 5 ist mit 26 v.H. zu bewerten (§49 (2) HOAI)<br />
im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpläne in Auftrag gegeben wer<strong>de</strong>n,<br />
im Stahlbau, sofern <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Werkstattzeichnungen nicht auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r<br />
Genehmigungsplanung und <strong>de</strong>n Ausführungszeichnungen nach Anlage 13, Lph. 5 überprüft<br />
im mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad.<br />
Sofern bei Tragwerken, die vollständig aus Stahlbeton errichtet wer<strong>de</strong>n, die Schalpläne in Auftrag gegeben<br />
wer<strong>de</strong>n, beträgt <strong>de</strong>r Bewertungssatz 42 v.H.<br />
Bei gemischten Bauweisen (z.B. Stahlüberbau auf Betonunterbauten) ist <strong>de</strong>r Bewertungssatz in Abhängigkeit<br />
vom Anteil <strong>de</strong>r jeweiligen Bauweise und vom Umfang <strong>de</strong>r Auftragserteilung sachgerecht zwischen 26 und 42 v.H.<br />
festzulegen.<br />
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VII.107.1<br />
6. Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Ermitteln <strong>de</strong>r Betonstahlmengen im<br />
Stahlbetonbau, <strong>de</strong>r Stahlmengen im<br />
Stahlbau und <strong>de</strong>r Holzmengen im<br />
Ingenieurholzbau als Beitrag zur<br />
Mengenermittlung <strong>de</strong>s Objektplaners<br />
Überschlägiges Ermitteln <strong>de</strong>r Mengen <strong>de</strong>r<br />
konstruktiven Stahlteile und statisch<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Verbindungs- und<br />
Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau<br />
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen<br />
als Ergänzung zu <strong>de</strong>n Mengenermittlungen<br />
als Grundlage für das Leistungsverzeichnis<br />
<strong>de</strong>s Tragwerks<br />
7. Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />
9. Objektbetreuung und Dokumentation<br />
6. Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Mengenermittlung, soweit sie in schwierigen<br />
Einzelfällen nur auf Grund statischer Berechnungen<br />
und nicht auf Grund von Erfahrungswerten aufgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n kann, als Beitrag zur Mengenermittlung <strong>de</strong>s<br />
Objektplaners, und Mitwirken bei <strong>de</strong>r<br />
Leistungsbeschreibung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Ausführungsplanung<br />
Bewertung Leistungsphase 6 3<br />
Im Leistungsbild sind für die Leistungsphasen<br />
7 bis 9 keine Leistungen vorgesehen<br />
3<br />
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VII.107.3<br />
TRAGWERKSPLANUNG INGENIEURBAUWERKE<br />
ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Z<br />
e<br />
i<br />
l<br />
e<br />
[Z]<br />
Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />
1 Kosten einschl. Baustelleneinrichtung<br />
1.1 - Erdarbeiten<br />
1.2 - Mauerarbeiten<br />
1.3 - Beton- und Stahlbetonarbeiten<br />
1.4 - Natur- und Betonwerksteinarbeiten<br />
1.5 - Zimmer- und Holzbauarbeiten<br />
1.6 - Stahlbauarbeiten<br />
1.7 - Tragwerke und Tragwerksteile aus sonstigen Stoffen<br />
1.8 - Abdichtungsarbeiten<br />
1.9 - Dach<strong>de</strong>ckungs-, Klempner- und Schlosserarbeiten<br />
1.10 - Bohrarbeiten (außer Baugrundbohrungen), Rammarbeiten<br />
1.11 - Verbauarbeiten für Baugruben<br />
1.12 - Wasserhaltungsarbeiten<br />
1.13 - Abbruchkosten bei Umbauten<br />
2 Zwischensumme [Z 1.1 bis 1.13]<br />
3 Nicht anrechenbare Kosten<br />
3.1 - Herrichten <strong>de</strong>s Baugrundstücks<br />
3.2 - Mehrkosten für außergewöhnliche Ausschachtungsarbeiten<br />
3.3 - Rohrgräben ohne statischen Nachweis<br />
3.4 - nichttragen<strong>de</strong>s Mauerwerk < 11,5 cm<br />
3.5 - Bo<strong>de</strong>nplatten ohne statischen Nachweis<br />
3.6* - Mehrkosten Son<strong>de</strong>rausführungen<br />
3.7 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />
3.8 - Arbeiten i.V.m. <strong>de</strong>m Ausbau <strong>de</strong>s Ingenieurbauwerks<br />
3.9* - Baunebenkosten<br />
4 Summe <strong>de</strong>r nicht anrechenbaren Kosten [Z 3.1 bis 3.9]<br />
5 Differenzbetrag [Z 2 abz. Z 4]<br />
6<br />
7 ggf. Winterbauschutzvorkehrungen<br />
8* Anrechenbare Kosten [Z 5 + Z 6 + Z 7]<br />
* siehe Hinweise auf <strong>de</strong>r Rückseite<br />
EUR<br />
nach Kostenschätzung<br />
nach Kostenberechnung<br />
EUR<br />
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VII.107.3<br />
Hinweise zur Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
zu Zeile 3.6<br />
zu Zeile 3.9<br />
zu Zeile 8<br />
Hier sind nur die Mehrkosten, z. B. einer aufwendigen Sichtbetonverkleidung gegenüber einer<br />
üblichen Sichtbetonverkleidung, einzutragen.<br />
Zu <strong>de</strong>n Baunebenkosten gehören die Kosten, die bei <strong>de</strong>r Planung und Baudurchführung auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften o<strong>de</strong>r nach beson<strong>de</strong>rer vertraglicher Vereinbarung<br />
entstehen. Es sind dies in <strong>de</strong>r Regel Kosten für Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik<br />
bei Brücken), Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen und<br />
Abnahmen, beson<strong>de</strong>re künstlerische Gestaltung, Finanzierungen und Abgaben.<br />
Die anrechenbaren Kosten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Kostenschätzung aufgrund von Erfahrungswerten<br />
(z. B. Fläche/Länge x Einheitspreis) ermittelt.<br />
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VII.110.2<br />
Technische Vertragsbedingungen für landschaftspflegerische Begleitpläne im<br />
Straßen- und Brückenbau<br />
1 Geltungsbereich<br />
Die „Technischen Vertragsbedingungen für landschaftsplanerische Begleitpläne im Straßen- und<br />
Brückenbau" betreffen folgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag:<br />
- Landschaftspflegerischer Begleitplan - LBP- in <strong>de</strong>r Planungsstufe Straßenentwurf.<br />
2 Qualitätsansprüche<br />
Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach <strong>de</strong>m UVPG * , <strong>de</strong>m BNatSchG * i.V.m. <strong>de</strong>n jeweils in<br />
Frage kommen<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>n HNL-S * , <strong>de</strong>n ”Eingriffsregelung-<br />
Empfehlungen” * sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau- und<br />
Wohnungswesen herausgegebenen Regelungen (Rundschreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re kommen hierfür in Frage<br />
„Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />
„RE” * ,<br />
„Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />
Ferner sind die Landschaftsplanerischen Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage lan<strong>de</strong>srechtlicher<br />
Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />
Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Anordnung o<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung und Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />
bzw. eines Diplomingenieurs <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>spflege durchzuführen. Er ist <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />
benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel und Verfahren müssen <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />
entsprechen und umweltverträglich sein.<br />
Straßenplanung und landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />
erarbeiten. Straßenplaner und Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn <strong>de</strong>r Straßenplanung an<br />
in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />
Die Aussagen <strong>de</strong>r landschaftsplanerischen Fachbeiträge und <strong>de</strong>r Straßenplanung müssen auf<br />
einan<strong>de</strong>r abgestimmt sein.<br />
Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinan<strong>de</strong>r auf. Soweit Sachverhalte bereits in<br />
einem vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wur<strong>de</strong>n, bil<strong>de</strong>n die Ergebnisse die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung o<strong>de</strong>r Vertiefung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
*)<br />
1)<br />
Siehe Anhang<br />
Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Rundschreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im<br />
Verkehrsblatt<br />
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VII.110.2<br />
3 DV-Einsatz<br />
Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n und ob bzw. ggf. wie ein<br />
Datentransfer zur DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll.<br />
Beim Einsatz <strong>de</strong>r DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers sind <strong>de</strong>ssen Vorschriften über die Abwicklung und<br />
Verrechnung <strong>de</strong>r DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />
Das Zusammenstellen <strong>de</strong>r Eingabedaten und das Prüfen <strong>de</strong>r Ergebnisse ist in je<strong>de</strong>m Fall Aufgabe <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers.<br />
4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Die Abfolge <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitsschritte ist mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen<br />
abzustimmen.<br />
Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />
sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s Auftragnehmers erteilt.<br />
5 Beschaffen von Unterlagen<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />
Verfügung. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Planungsunterlagen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer - ggf. mit<br />
Unterstützung <strong>de</strong>s Auftraggebers - zu beschaffen und/o<strong>de</strong>r Informationen über bestehen<strong>de</strong> und<br />
geplante Anlagen einzuholen.<br />
Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />
Sinne von § 14 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet wer<strong>de</strong>n sollen, sind diese mit ihm<br />
vorher abzustimmen.<br />
Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen überprüfen und diese ggf. - in Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber - im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />
überlassen.<br />
6 Bestandserfassung<br />
Über die Auswertung <strong>de</strong>r beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, für die<br />
Bearbeitung <strong>de</strong>s Projektes be<strong>de</strong>utsamen Gegebenheiten in <strong>de</strong>r Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />
erstreckt sich<br />
— für die Flora über eine Vegetationsperio<strong>de</strong>,<br />
— für die Fauna über <strong>de</strong>n notwendigen Beurteilungszeitraum bei <strong>de</strong>n projektrelevanten Tiergruppen<br />
(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwan<strong>de</strong>rung, Wan<strong>de</strong>rung von Großsäugern).<br />
Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in <strong>de</strong>n dafür geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />
7 Planungsinhalte<br />
Es gilt die Leistungsbeschreibung gem. § 3 <strong>de</strong>s Vertrages.<br />
8 Betretungsrecht<br />
Vor Beginn <strong>de</strong>r örtlichen Arbeiten stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber das Betretungsrecht <strong>de</strong>r Grundstücke gemäß<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz und Straßengesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang sicher. Der<br />
Auftragnehmer hat die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />
Absicht, Grundstücke zum Zwecke <strong>de</strong>r Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist <strong>de</strong>r Auftraggeber zu informieren und das weitere<br />
Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />
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VII.110.2<br />
9 Quellenangaben<br />
Alle für die Planung ausgewerteten und zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />
anzugeben.<br />
10 Beson<strong>de</strong>re Qualitätsansprüche<br />
Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsstudie zu<br />
erarbeiten, so weit diese vorhan<strong>de</strong>n ist. Dabei sind auch die Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(Ebene Linienbestimmung bzw. Raumordnung) zu berücksichtigen.<br />
Die Pflanzen- und Tierwelt und ihre Lebensräume sind im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungen anhand<br />
mehrfacher intensiver Begehungen durch geeignete Fachleute zu erheben. Dabei ist beson<strong>de</strong>rs auf<br />
Indikatorarten sowie seltene und gefähr<strong>de</strong>te Arten zu achten. Weitergehen<strong>de</strong>, auf eine vollständige<br />
Erfassung <strong>de</strong>s Artenspektrums abzielen<strong>de</strong> sowie quantitative Untersuchungen <strong>de</strong>r Flora und Fauna<br />
stellen <strong>de</strong>mgegenüber Beson<strong>de</strong>re Leistungen dar.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben zur FFH–Vorprüfung sind ausschließlich auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie akzeptierter<br />
Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen zu erarbeiten. Ist im Rahmen<br />
einer FFH- Vorprüfung nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand ein<strong>de</strong>utig feststellbar, ob ein Natura<br />
2000–Gebiet beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n könnte, sollte vereinfachend von einer nicht auszuschließen<strong>de</strong>n<br />
Beeinträchtigung und damit ohne weitergehen<strong>de</strong> Untersuchungen von <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung ausgegangen wer<strong>de</strong>n. In diesem Sinne stellt die Erarbeitung <strong>de</strong>r Angaben zur<br />
FFH– Vorprüfung daher i.d.R. keine eigenständige landschaftsplanerische Leistung dar und erfolgt im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s landschaftspflegerischen Begleitplans. Verursacht die Erstellung <strong>de</strong>r<br />
Angaben zur FFH– Vorprüfung in beson<strong>de</strong>rs gelagerten Fällen einen im Verhältnis zu <strong>de</strong>n Leistungen<br />
wesentlichen zusätzlichen Arbeits– und Zeitaufwand, so sind die Regelungen zu <strong>de</strong>m dazu<br />
einschlägigen Vertragsmuster in VII.112. einschlägig.<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r FFH-Vor-, FFH-Verträglichkeits- bzw. FFH-Ausnahmeprüfungen sowie <strong>de</strong>r<br />
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG und §§ 42 und 43<br />
BNatSchG sind einzuarbeiten und in einem geson<strong>de</strong>rten Abschnitt <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes <strong>de</strong>s LBP<br />
darzustellen.<br />
Die aus <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeits- bzw. FFH-Ausnahmeprüfungen sowie aus <strong>de</strong>r speziellen<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung resultieren<strong>de</strong>n landschaftspflegerischen Maßnahmen sind vollständig<br />
in das Vermeidungs- und Kompensationskonzept <strong>de</strong>s LBP zu integrieren.<br />
Über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ggf. hinausgehend sind im LBP auch die Einbindung<br />
<strong>de</strong>r Straße in die Landschaft sowie das Straßenbegleitgrün mit verkehrstechnischer, ingenieurbiologischer<br />
und gestalterischer Funktion zu behan<strong>de</strong>ln.<br />
Ist vom Vorhaben Wald betroffen, so sind die waldrechtlich relevanten Sachverhalte (insbes.<br />
Waldflächenverluste und <strong>de</strong>ren Waldfunktionen sowie die geplanten Neuaufforstungen und sonstigen<br />
waldbaulichen Maßnahmen) entsprechend <strong>de</strong>m Bayer. Waldgesetz zu ermitteln, zu bewerten und im<br />
Text- und Kartenteil <strong>de</strong>s LBP darzustellen.<br />
Für die Maßnahmenplanung zum Vorentwurf genügt i.d.R. ein Kompensationskonzept, das die<br />
vorgesehenen Maßnahmen nach Art, Umfang und Lage (evtl. mit Alternativen) aufzeigt. Es ist jedoch<br />
nicht ausreichend, lediglich einen Suchraum für die Maßnahmen darzustellen. Die endgültige,<br />
<strong>de</strong>taillierte Festlegung <strong>de</strong>r Maßnahmen erfolgt dann erst zur Planfeststellung o<strong>de</strong>r zur Einholung <strong>de</strong>r<br />
naturschutzfachlichen Erlaubnis.<br />
Bei <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>s Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind zusätzlich zu <strong>de</strong>n unter Nr. 1.2<br />
genannten Vorschriften die RAS-LP 1 * ), RAS-LP 2*), RAS-LG 3*) und RAS-LP 4*) zu beachten.<br />
*<br />
) Siehe Anhang<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 3 von 6
VII.110.2<br />
11 Maßstab<br />
Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist im Maßstab <strong>de</strong>s Straßenentwurfs – im Hinblick auf die<br />
Planfeststellung im Regelfall im Maßstab 1:1.000 – abzufassen. Dabei kann <strong>de</strong>r Bestands- und<br />
Konfliktplan in einem übersichtlicheren Maßstab dargestellt wer<strong>de</strong>n. Darüberhinaus wer<strong>de</strong>n im<br />
Regelfall die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem zusätzlichen Übersichtsplan dargestellt, um<br />
<strong>de</strong>n räumlichen Gesamtzusammenhang zu ver<strong>de</strong>utlichen.<br />
Diese Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers sind mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />
12 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bearbeitungsumfanges<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber zu berücksichtigen.<br />
Honorarwirksam sind dabei nur die Flächen, die 110 v.H. <strong>de</strong>s ursprünglichen Berechnungsraumes<br />
überschreiten.<br />
13 Verzögerungen<br />
Wird <strong>de</strong>r Auftrag aus Grün<strong>de</strong>n unterbrochen, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, und liegen<br />
zwischen <strong>de</strong>r Bestandserfassung und -bewertung und <strong>de</strong>r endgültigen Planfassung mehr als zwei<br />
Jahre, so ist zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer zu vereinbaren, inwieweit die<br />
Bestandserfassung und -bewertung gegen geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu aktualisieren sind.<br />
14 Anregungen und Hinweise Dritter<br />
Der Auftragnehmer erfasst und bewertet Anregungen Dritter und unterrichtet <strong>de</strong>n Auftraggeber. Der<br />
Auftraggeber entschei<strong>de</strong>t dann im Rahmen <strong>de</strong>r Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise,<br />
Vorschläge, For<strong>de</strong>rungen usw. Dritter in die Entwurfsplanung einzuarbeiten sind, und legt diese<br />
Entscheidung offen.<br />
15 Abfassen <strong>de</strong>r Unterlagen<br />
Die Karten sind entsprechend <strong>de</strong>n Musterkarten LBP zu fertigen. Der Erläuterungsbericht ist nach<br />
<strong>de</strong>m Musterbericht RE aufzustellen. Beson<strong>de</strong>re Bewertungen, beson<strong>de</strong>re Ausführungen zum<br />
Erläuterungsbericht, Artenlisten, Gutachten etc. wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Anhang nach RE * ) beigefügt.<br />
16 Kostenermittlung<br />
Die Kostenberechnung <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen ist im Hinblick auf die AKS nach<br />
folgen<strong>de</strong>n KBK-Nummern aufzuglie<strong>de</strong>rn:<br />
- 131: Entschädigung für vorübergehend beanspruchte Flächen (landschaftspflegerische<br />
Maßnahmen)<br />
- 161: Grun<strong>de</strong>rwerb für A/E-Maßnahmen außerhalb <strong>de</strong>s Straßenkörpers<br />
- 221: Substrate für Son<strong>de</strong>rstandorte<br />
- 851: Straßenbepflanzung einschl. Fertigstellungs- u. Entwicklungspflege<br />
- 951: Maßnahmen zum Schutz von N+L im Bereich <strong>de</strong>s Straßenkörpers (ohne 851),<br />
einschl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege<br />
- 961: A/E-Maßnahmen außerhalb <strong>de</strong>s Straßenkörpers, einschl. Fertig stellungs- und<br />
Entwicklungspflege.<br />
Die Kostenschätzung wird nicht in die Planfeststellungsunterlagen übernommen.<br />
* ) Siehe Anhang<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 4 von 6
VII.110.2<br />
Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
BNatSchG<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
UVPG<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 24.<br />
Februar 2010 (BGBl. I S. 94)<br />
Hinweise zu § 16 FStrG<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Linienführung von Bun<strong>de</strong>sfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />
13/1996 vom 15. April 1996 – StB 15/38.16.00/17 Va 96; Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
Planfeststellungsrichtlinien<br />
Richtlinien für die Planfeststellung nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien<br />
2007 – PlafeR); BMV-ARS Nr. 14/2007 vom 4. Januar 2008 – S 15/7162.2/6-01/00786495 (VkBl.<br />
2008, S. 30-31)<br />
RE<br />
Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />
1985); Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
AKS<br />
Anweisung zu Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 85), BMV-ARS<br />
Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985 S. 92) in Verbindung<br />
mit <strong>de</strong>m BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB 24/38.46.00/31 Va 90; Bezugsquelle: VkBl-<br />
Verlag<br />
HNL-S<br />
Hinweise zur Berücksichtigung <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege beim<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
MUVS<br />
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in <strong>de</strong>r Straßenplanung, <strong>Ausgabe</strong> 2001 (MUVS)<br />
Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei<br />
staatlichen Straßenbauvorhaben<br />
Innenministeriumsschreiben vom 21.06.1993, Az.: StMI IID2/IIZ7-43821-001/93<br />
Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im<br />
Straßenbau - <strong>Ausgabe</strong> 1998 - (Musterkarten LBP)<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom 2.<br />
November 1998 Az.: IIZ7-4021.3-002/98<br />
Musterkarten Landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau<br />
Ministerialschreiben <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom<br />
14.02.2001 Az.: IIZ7-4021.3-002/99<br />
Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP, Musterkarten FFH-VP<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong><br />
2004; Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004. BMVBW-ARS Nr. 21/2004 vom 20.<br />
September 2004 – S 13/14.87.02/60 Va 04; Bezugsquelle: Verlags-Kartographie<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 5 von 6
VII.110.2<br />
RAS-LG<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung; Abschnitt 3: Lebendverbau,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1983 (RAS-LG 3); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
RAS-LP<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />
Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />
Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän<strong>de</strong>n und Tieren bei Baumaßnahmen,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1999 (RAS-LP 4); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
VOB/A<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe<br />
von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2009 (VOB/A) Bezugsquelle: Beuth Verlag<br />
<strong>VHB</strong> Bayern<br />
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaates<br />
Bayern, herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK<br />
Standardleistungskatalog für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe und STLK-<br />
Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
LB StB-By<br />
Leistungsbeschreibung für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau in Bayern, LB StB-By 07 – <strong>Ausgabe</strong><br />
02/2007, herausgegeben von Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK/ASTRA-Richtlinien<br />
Richtlinien für das Anwen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im<br />
Straßen- und Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin; Telefon 030 / 2601-<br />
0, Telefax 030 / 2601-1231<br />
FGSV Verlag:<br />
VkBl-Verlag:<br />
Verlags-Kartographie:<br />
FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln<br />
Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40<br />
Boyenstraße 42, 10115 Berlin, Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48<br />
63 82 71<br />
Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund<br />
Telefon 0108 / 53 40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />
Verlags-Kartographie GmbG Alsfeld, Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld<br />
Telefon: 06631 / 3800; Telefax: 06631 / 72782<br />
Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>s Innern: www.stmi.bayern.<strong>de</strong><br />
Das <strong>VHB</strong> Bayern kann unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen / Themen / Vergabe-<br />
Vertragswesen eingesehen wer<strong>de</strong>n, die LB StB-By unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen<br />
/ Straßenbau / Veröffentlichungen.<br />
Hinweis:<br />
Die Regelwerke sind in <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Fassung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 6 von 6
VII.110.3<br />
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN<br />
PLANUNG IM MAßSTAB 1 : 500 BIS 1 : 5.000<br />
HONORARERMITTLUNG FÜR DIE LEISTUNGEN NACH LEISTUNGSBILD<br />
Anlage-Nr.: 1<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
1. Fläche <strong>de</strong>s Berechnungsraumes<br />
Der Honorarermittlung wird die Fläche <strong>de</strong>s Berechnungsraumes zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
Diese beträgt gemäß Nr. 3 _____ ha.<br />
2. Honorar für Leistungen nach Leistungsbild (§ 26 Abs. 1 HOAI)<br />
EUR<br />
Die Planung im Maßstab 1:500, 1:1.000, 1: wird zugeordnet <strong>de</strong>r<br />
Honorarzone I (durchschnittliche Planungsanfor<strong>de</strong>rungen)<br />
Honorarzone II (hohe Planungsanfor<strong>de</strong>rungen)<br />
Fläche <strong>de</strong>s Berechnungsraumes<br />
ha je 1.200 VE = VE<br />
ha je 400 VE = VE<br />
Summe<br />
VE<br />
Es gilt <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel zu § 29 Abs. 1 Grünordnungsplan HOAI<br />
zuzüglich<br />
abzüglich<br />
v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz wegen ______________________________________<br />
v.H. <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stsatzes wegen ______________________________________<br />
Der volle Honorarsatz (100 v.H. <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s) beträgt somit<br />
Die Leistungen nach § 3 Abs. <strong>de</strong>s Vertrages sind bewertet mit v.H. <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s<br />
Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Leistungen nach Leistungsbild (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von:<br />
3. Ermittlung <strong>de</strong>s Berechnungsraumes<br />
B linke Seite = B1 linke Seite + 0,2*B2 linke Seite<br />
____________ + ____________ = ____________ m<br />
B rechte Seite = B1 rechte Seite + 0,2*B2 rechte Seite<br />
____________ + ____________ = ____________ m<br />
Länge = ____________m<br />
F Berechnungsraum = [(Länge [m] + 2*100 m) * (B [m] linke Seite + B [m] rechte Seite ) / 10.000] = _____________ ha<br />
B1 = Fläche engerer Untersuchungsraum<br />
B2 = Fläche weiterer Untersuchungsraum<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110.3 – Seite 1
VII.110.3<br />
ERMITTLUNG DER HONORARZONE<br />
Bewertungsmerkmal<br />
Ausstattung an ökologisch be<strong>de</strong>utsamen<br />
Strukturen<br />
gering durchschnittlich umfangreich und<br />
vielgestaltig<br />
ermittelte<br />
Punktanzahl<br />
(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />
Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s schwach mäßig stark<br />
(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />
Ausprägung bzw. Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r<br />
Erholungsnutzung<br />
schwach<br />
durchschnittlich, intensiv, überregionale<br />
regionale Be<strong>de</strong>utung Be<strong>de</strong>utung<br />
(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />
Nutzungsansprüche<br />
gering ausgeprägt,<br />
einheitlich<br />
differenziert<br />
stark differenziert,<br />
kleinräumig<br />
(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />
Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen<br />
und Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft<br />
gering durchschnittlich hoch<br />
(1-9 Punkte) (1-3) (4-6) (7-9) . . . . . .<br />
Potenzielle Beeinträchtigungsintensität<br />
<strong>de</strong>s Vorhabens<br />
gering durchschnittlich hoch<br />
(1-9 Punkte) (1-3) (4-6) (7-9) . . . . . .<br />
Summe <strong>de</strong>r ermittelten Punktanzahl . . . . . .<br />
Die Leistung erfor<strong>de</strong>rt:<br />
durchschnittliche Planungsanfor<strong>de</strong>rungen ≙ Honorarzone I (bis 23 Punkte)<br />
hohe Planungsanfor<strong>de</strong>rungen ≙ Honorarzone II (24 bis 42 Punkte)<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110.3 – Seite 2
VII.111<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Honorarermittlung (VII.100.2 VHF)<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten mit Hinweisen (VII.111.3)<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone (VII.111.4)<br />
Leistungs- und Honorarangebot<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF)<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111 – Seite 1
VII.111<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sstraßengesetzes .<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB (VII.100.4 VHF )<br />
Technische Vertragsbedingungen (VII.111.2 VHF)<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111 – Seite 2
VII.111<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Auftragsumfang<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach <strong>de</strong>n Absätzen sowie 4 - 8.<br />
(2)Leistungen für <strong>de</strong>n landschaftspflegerischen Ausführungsplan:<br />
Bewertung<br />
1 Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Verschaffen eines Überblicks und Kenntnisnahme <strong>de</strong>s Projekts<br />
1.3 Zusammenstellen <strong>de</strong>r verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen. Hierzu gehören insbes.:<br />
Planfeststellungsbeschluss<br />
LBP<br />
Bauentwurf<br />
Bauwerksverzeichnis<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsplan, Grun<strong>de</strong>rwerbsverzeichnis<br />
Vereinbarungen<br />
technische und Sicherheitsanfor<strong>de</strong>rungen<br />
Der Auftragnehmer prüft, ob darüber hinaus weitere planungsrelevante Unterlagen erfor<strong>de</strong>rlich sind<br />
1.4 Ortsbesichtigung zur Abschätzung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Leistung<br />
1.5 Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfanges und Festlegen ergänzen<strong>de</strong>r Fachleistungen in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber. Hinweise auf gegebenenfalls erfor<strong>de</strong>rliche Beson<strong>de</strong>re Leistungen – soweit vorher bekannt<br />
– wie z. B. Aktualisieren <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme<br />
1.6 Hinweise für das erfor<strong>de</strong>rliche Einschalten an<strong>de</strong>rer Fachbereiche wie z. B. Biologen, Geologen,<br />
Hydrologen, Statiker, Vermesser<br />
1.7 Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplanes. Schriftliches Zusammenfassen <strong>de</strong>r Punkte 1.5 und 1.6 als<br />
Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte (Vermerk o. Ä.) sowie Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
2 Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)<br />
2.1 Analyse <strong>de</strong>r Grundlagen Auswerten <strong>de</strong>r für die Planung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen im Hinblick auf<br />
Aussagen zu <strong>de</strong>n planfestgestellten o<strong>de</strong>r genehmigten Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r<br />
Landschaftspflege wie<br />
Planfeststellungsbeschluss/Plangenehmigung<br />
LBP (Schutz-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), insbeson<strong>de</strong>re Maßnahmenplan<br />
und Maßnahmenverzeichnis<br />
Bauentwurf/Bauwerksverzeichnis/Grun<strong>de</strong>rwerbsplan, -verzeichnis<br />
Vereinbarungen mit und Zusagen gegenüber Privaten, Behör<strong>de</strong>n, Verbän<strong>de</strong>n und<br />
Versorgungsträgern<br />
Technische und Sicherheitsanfor<strong>de</strong>rungen z. B. technische Vertragsbedingungen, Fachnormen,<br />
Richtlinien<br />
An<strong>de</strong>re Vorgaben<br />
2.2 Vergleichen <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Bestandserfassung <strong>de</strong>s LBP mit <strong>de</strong>n örtlichen Gegebenheiten im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Eingriffs- und Maßnahmenflächen (im Wesentlichen gem. RAS-LP 2, Ziffer 1.2.1)<br />
2.3 Überprüfen <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen. Prüfen, ob die Inhalte <strong>de</strong>r Vorgaben für die<br />
Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung – ausreichen o<strong>de</strong>r ob weitere Ausarbeitungen auf Grundlage<br />
<strong>de</strong>s LBP und <strong>de</strong>r örtlichen Gegebenheiten gemäß Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung – erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind<br />
2.4 Anpassen <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen auf Grundlage <strong>de</strong>r vorgenommenen Überprüfung<br />
unter Beibehaltung <strong>de</strong>r Maßnahmenkonzeption im Plangebiet <strong>de</strong>s LBP<br />
2.5 Zusammenstellen aller Vorgaben für die Ausführung <strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>s LAP. Fortschreiben <strong>de</strong>r LBP-<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111 – Seite 3
VII.111<br />
Maßnahmenblätter und Beschreiben <strong>de</strong>r Maßnahme sowie Erarbeiten von Vorgaben für die Ausführung,<br />
zeitliche Zuordnung, Zuordnen <strong>de</strong>r Maßnahmen zu <strong>de</strong>n Fachbereichen und Hinweise auf weitere<br />
Ausarbeitungen<br />
2.6 Erarbeiten eines Planungskonzeptes ggf. mit zeichnerischen Darstellungen und erläutern<strong>de</strong>n Angaben.<br />
Vorentwurf eines Übersichtsplanes (LAP-Übersicht <strong>de</strong>r Maßnahmen)<br />
2.7 Sichten und Einarbeiten <strong>de</strong>r Leistungen an<strong>de</strong>rer Fachbereiche wie z. B. Biologen, Geologen,<br />
Hydrologen, Statiker, Vermesser<br />
2.8 Abstimmen mit Behör<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten über die Durchführbarkeit <strong>de</strong>r<br />
angepassten Maßnahmen<br />
2.9 Kostenschätzung nach DIN 276 und Aufbereitung zur Fortschreibung <strong>de</strong>r AKS<br />
2.10 Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse. Abstimmen mit <strong>de</strong>m AG und Festlegen <strong>de</strong>r weiteren<br />
Arbeitsschritte, z. B. Maßnahmenpläne, Detailpläne<br />
3 Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)<br />
3.1 Durcharbeiten <strong>de</strong>s Planungskonzepts; Umsetzen <strong>de</strong>r Vorgaben durch stufenweises Erarbeiten <strong>de</strong>r<br />
Gesamtlösung und <strong>de</strong>ren Details bis zum vollständigen Entwurf<br />
3.2 Sichten und Einarbeiten <strong>de</strong>r Leistungen an<strong>de</strong>rer Fachbereiche wie z. B. Biologen, Geologen,<br />
Hydrologen, Statiker, Vermesser<br />
3.3 Textliche Darstellung <strong>de</strong>s Gesamtentwurfs; Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe <strong>de</strong>r naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung. Fortschreiben <strong>de</strong>r<br />
LAP-Maßnahmenblätter<br />
3.4 Zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>s Gesamtentwurfs; Fortschreiben <strong>de</strong>s Übersichtplanes (LAP-Übersicht <strong>de</strong>r<br />
Maßnahmen) und Anfertigen eines zeichnerischen Entwurfes für die einzelnen Maßnahmen im jeweils<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Maßstab, insbeson<strong>de</strong>re mit Angaben zur Verbesserung <strong>de</strong>r Biotopfunktion, zu<br />
Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung<br />
3.5 Abstimmen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>taillierten Einzelmaßnahmen mit Behör<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligten<br />
3.6 Kostenberechnung nach DIN 276 und Aufbereitung zur Fortschreibung <strong>de</strong>r AKS<br />
3.7 Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r Kostenschätzung<br />
3.8 Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen und Abstimmen mit <strong>de</strong>m AG<br />
4 Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung<br />
4.1 Erarbeiten <strong>de</strong>r Vorlagen für die nach <strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Genehmigungen o<strong>de</strong>r Zustimmungen einschließlich <strong>de</strong>r Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger<br />
Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n<br />
4.2 Einreichen dieser Unterlagen<br />
4.3 Vervollständigen und Anpassen <strong>de</strong>r Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Beiträge an<strong>de</strong>rer an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter<br />
4.4 Prüfen auf notwendige Genehmigungen; Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen<br />
5 Leistungsphase 5: Ausführungsplanung<br />
5.1 Durcharbeiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Leistungsphasen 3 und ggf. 4 bis zur ausführungsreifen Lösung<br />
5.2 Textliches und zeichnerisches Darstellen <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen (Schutz-,<br />
Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) mit allen für die Ausführung notwendigen<br />
Einzelangaben. Fortschreiben <strong>de</strong>r LBP-Maßnahmenblätter mit Zeitpunkt und Dauer <strong>de</strong>r Ausführung,<br />
Hinweisen zur Darstellung, Angaben zur Leistungserfassung sowie Hinweisen für die weitere<br />
Entwicklung.<br />
Mitwirken an <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s integrierten Bauzeitenplanes.<br />
Zeichnerisches Darstellen <strong>de</strong>r Einzelmaßnahmen in Maßnahmen und Detailplänen<br />
Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
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VII.111<br />
5.3 Erarbeiten <strong>de</strong>r Grundlagen für die an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer<br />
Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung<br />
5.4 Fortschreiben <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen während <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Einzelmaßnahmen<br />
6 Leistungsphase 6: Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />
6.1 Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG zur grundsätzlichen Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen in Abschnitte (Lose)<br />
und wesentlicher Ausführungsphasen<br />
6.2 Nachvollziehbare Ermittlung <strong>de</strong>r Mengen für die geplante Bauleistung anhand <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Bestands- und Ausführungsunterlagen einschließlich Massenbilanz und Zuordnung entsprechend <strong>de</strong>r<br />
Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses sowie nach Einzelpositionen als Grundlage für das Aufstellen<br />
<strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen<br />
6.3 Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen unter Anwendung <strong>de</strong>s STLK bzw.<br />
<strong>de</strong>s RLK-Land und Abstimmung mit <strong>de</strong>m AG<br />
6.4 Abstimmen und Koordinieren <strong>de</strong>r Inhalte <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibungen mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Planung fachlich<br />
Beteiligten sowie Behör<strong>de</strong>n (z. B. Verkehrsbehör<strong>de</strong>)<br />
6.5 Aufstellen <strong>de</strong>r übrigen Unterlagen für die Vergabe von Bauleistungen nach HVA B-StB Teil 1 „Richtlinien<br />
für das Aufstellen von Vergabeunterlagen“ unter Verwendung <strong>de</strong>r dort zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />
Vordrucke.<br />
7 Leistungsphase 7: Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />
Durchführung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens richtet sich nach <strong>de</strong>n vergaberechtlichen Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers, nach <strong>de</strong>r VOB/A und <strong>de</strong>m Vergabehandbuch Bayern (<strong>VHB</strong> Bayern).<br />
Das Vergabeverfahren wird vom AG durchgeführt. Die Grundleistungen wer<strong>de</strong>n daher nur teilweise erbracht.<br />
7.1 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche<br />
7.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung <strong>de</strong>r Angebote einschließlich Nebenangebote<br />
7.3 Abstimmen und Zusammenstellen <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten, die an <strong>de</strong>r Vergabe mitwirken<br />
7.4 Mitwirken bei Aufklärungsgesprächen mit Bietern<br />
7.5 Fortschreiben <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
7.6 Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>de</strong>r fortgeschriebenen Kostenberechnung mit <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
7.7 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />
Das Zusammenstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen umfasst die ordnungsgemäße Erstellung eines kopier- und<br />
eines versandfertigen Verdingungsunterlagen-Exemplares.<br />
Dazu sind die Heftungen „Angebotsauffor<strong>de</strong>rung“ und „Angebot“ mit <strong>de</strong>n dazugehörigen Anlagen<br />
entsprechend <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s AG herzustellen und ggf. mit Trennblättern in einen beschrifteten Hefter /<br />
Ordner einzufügen.<br />
In <strong>de</strong>m Honorar für die Leistungsphase 7 sind die Wertung und Prüfung von Nebenangeboten im Hinblick auf<br />
die technische und funktionelle Durchführbarkeit enthalten, sofern es sich nicht um grundlegend an<strong>de</strong>re<br />
Konstruktionen han<strong>de</strong>lt.<br />
8 Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />
8.1 Einweisen <strong>de</strong>r Auftragnehmer (Landschaftspflegerische Leistungen) in die Baumaßnahme<br />
(Bauanlaufbesprechung)<br />
8.2 Überwachen <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Maßnahmen auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m LAP (d. h. mit <strong>de</strong>r<br />
Baugenehmigung – z. B. Planfeststellung – o<strong>de</strong>r -bestimmung) und <strong>de</strong>m Bauvertrag (bei<br />
vegetationstechnischen Maßnahmen einschließlich Fertigstellungs- und Entwicklungspflege). Anpassen<br />
<strong>de</strong>r Ausführungen im Detail an örtliche Gegegebenheiten und Erfor<strong>de</strong>rnisse.<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>r Bauüberwachung richtet sich nach <strong>de</strong>m Vergabehandbuch Bayern (<strong>VHB</strong> Bayern).<br />
8.3 Koordinieren <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Überwachung landschaftspflegerischer Objekte fachlich Beteiligten<br />
8.4 Überprüfen von Lieferleistungen und Fertigteilen. Überwachen <strong>de</strong>s Einbaues und einer ggf.<br />
vorzunehmen<strong>de</strong>n Anpassung im Detail<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111 – Seite 5
VII.111<br />
8.5 Fortschreiben und Detaillieren <strong>de</strong>s integrierten Bauzeitenplanes in Abstimmung mit an<strong>de</strong>ren<br />
Fachbereichen<br />
8.6 Führen eines Bautagebuches<br />
8.7 Gemeinsames Aufmaß mit <strong>de</strong>n bauausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />
8.8 Bearbeiten von Nachträgen (inhaltliche Prüfung, Prüfung <strong>de</strong>r Notwendigkeit und <strong>de</strong>r<br />
Anspruchsgrundlage, Entscheidungsvorschlag für <strong>de</strong>n Bauherrn) einschließlich <strong>de</strong>s Mitwirkens bei <strong>de</strong>n<br />
Preisverhandlungen.<br />
8.9 Abnahme von Bauleistungen o<strong>de</strong>r Teile davon gemäß Bauvertrag ggf. unter Mitwirkung an<strong>de</strong>rer<br />
Fachbereiche. Feststellen von Mängeln und Fertigen einer Maßnahmenie<strong>de</strong>rschrift<br />
8.10 Prüfen <strong>de</strong>r Abschlagsrechnung bei Ausführung und Pflege<br />
8.11 Prüfen <strong>de</strong>r Schlussrechnung für Ausführung und Pflege<br />
8.12 Vorbereiten von Abstimmungen mit Dritten und Teilnahme daran<br />
8.13 Auflisten <strong>de</strong>r Fristen für Mängelansprüche<br />
8.14 Überwachen <strong>de</strong>r Beseitigung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistung festgestellten Mängel<br />
8.15 Kostenfeststellung nach DIN 276<br />
8.16 Übergabe <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Objekte an <strong>de</strong>n Auftraggeber einschließlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Unterlagen, z. B. Aufmaß, Maßnahmenie<strong>de</strong>rschrift, Bautagebuch<br />
9 Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation<br />
9.1 Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche gegenüber <strong>de</strong>n bauausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />
9.2 Überwachen <strong>de</strong>r Beseitigung von Mängeln, die innerhalb <strong>de</strong>r Verjährungsfristen <strong>de</strong>r<br />
Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme <strong>de</strong>r<br />
Bauleistungen auftreten<br />
9.3 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Freigabe von Sicherheitsleistungen<br />
9.4 Maßnahmenbezogenes Zusammenstellen <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Unterlagen (Zeichnungen, Texte,<br />
Bildmaterial) zur Dokumentation<br />
(3) Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />
Folgen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wer<strong>de</strong>n beauftragt<br />
[Nachstehen<strong>de</strong> nicht abschließen<strong>de</strong> Auflistung muss projektbezogen angepasst wer<strong>de</strong>n!]<br />
Beschaffen zusätzlicher behördlicher Unterlagen,<br />
Aktualisierung <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme und -bewertung,<br />
Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Fragestellungen in Folge von Bestandsverän<strong>de</strong>rungen bei<br />
Eingriffs- bzw. Maßnahmenflächen,<br />
Ergänzen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Vorplanungsunterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan) aufgrund<br />
beson<strong>de</strong>rer Anfor<strong>de</strong>rungen,<br />
Anfertigen von Darstellungen durch beson<strong>de</strong>re Techniken, z. B. Overheadtechnik, Fotomontagen,<br />
Mo<strong>de</strong>llbau, DV, Realbildverfremdung, Vi<strong>de</strong>ofilm,<br />
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes,<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Ausführung von Tragwerken wie Stützwän<strong>de</strong>, Stege, Überbrückungen<br />
und Durchlässe, sowie bei Leistungen, die rechtlicher Bestandteil <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>s LAP<br />
sind (an<strong>de</strong>re Gewerke),<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Wartungs- und Pflegeleistungen,<br />
Aufbereiten <strong>de</strong>s Zahlenmaterials für eine Objektdatei, z. B. Kompensationskataster,<br />
Ermitteln von Kostenrichtwerten auf Grundlage <strong>de</strong>r Kostenfeststellung<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Entwicklungspflege.<br />
Funktionskontrollen<br />
Entwicklung von Pflegekonzepten<br />
Erarbeitung von Ablösevereinbarungen<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111 – Seite 6
VII.111<br />
(4) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(5) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(6) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(7) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(8) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111 – Seite 7
VII.111<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1 EUR<br />
(1.1) Honorar für die Leistungen (vgl. Anlage Nr. 1)<br />
Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />
mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
mit einem vorläufigen Betrag von<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen (vgl. Anlage Nr. 1)<br />
Das Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von psch<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Höchstbetrag von<br />
nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111 – Seite 8
HVA F-StB ING 1<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn./wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 5<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten (§ 14 HOAI)<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
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HVA F-StB ING 1<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
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VII.111.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>r Vertragsmuster für landschaftspflegerische Ausführungspläne<br />
im Straßen- und Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Allgemeines<br />
Leistungen für Landschaftspflegerische Ausführungspläne wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Leistungen bei Freianlagen<br />
zugeordnet (Teil 3, Abschnitt 2 HOAI). Für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Ausführungsplänen<br />
ist im Regelfall eine Festlegung <strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege in<br />
einem Landschaftspflegerischen Begleitplan in einem öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren erfolgt.<br />
Dadurch ist das vorliegen<strong>de</strong> Leistungsbild <strong>de</strong>s § 38 HOAI insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Leistungsphasen<br />
2 bis 4 nicht ohne Modifizierungen auf <strong>de</strong>n Landschaftspflegerischen Ausführungsplan übertragbar;<br />
die Mustertexte in § 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s Vertrages sind darauf abgestellt.<br />
Eine Umweltbaubegleitung (fälschlicherweise oft als „ökologische Bauleitung“ bezeichnet) soll sicherstellen,<br />
dass die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege in allen Phasen <strong>de</strong>r Bauausführung<br />
entsprechend <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften und <strong>de</strong>n genehmigten Bauunterlagen (bzw.<br />
<strong>de</strong>m festgestellten Plan) berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Sie ist somit nicht i<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>r Objektüberwachung<br />
(Bauüberwachung) <strong>de</strong>r Landschaftsbauarbeiten gemäß Leistungsphase 8 <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s<br />
Freianlagen (§ 38 HOAI).<br />
Ist eine Vergabe <strong>de</strong>r Umweltbaubegleitung erfor<strong>de</strong>rlich, dann ist das Honorar als Fest- o<strong>de</strong>r Höchstbetrag<br />
frei zu vereinbaren. Die Umweltbaubegleitung kann evtl. auf bestimmte Straßenabschnitte, beson<strong>de</strong>re<br />
empfindliche Flächen, beson<strong>de</strong>re Maßnahmen o.ä. beschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfanges<br />
Der Umfang <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Landschaftspflegerischen Ausführungsplan erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungen und<br />
beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird je nach Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Objektes auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Mustertexte<br />
i. d. R. durch <strong>de</strong>n Auftraggeber vorgeschlagen und mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer abgestimmt. Der Leistungsumfang<br />
ist in § 3 <strong>de</strong>s Vertrages (VII.111) i. V. m. <strong>de</strong>m Vordruck VII.111.3 festzulegen.<br />
(3) Anwendung <strong>de</strong>r Mustertexte<br />
Als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters<br />
(VII.111) aufgeführten Mustertexte zu verwen<strong>de</strong>n sowie die technischen Vertragsbedingungen<br />
(VII.111.2) zu vereinbaren.<br />
Die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung in § 3 umfasst die Leistungen für Landschaftspflegerische Ausführungspläne<br />
beim Neubau sowie beim Um- und Ausbau von Straßen und berücksichtigt die methodischen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen für die landschaftspflegerische Ausführungsplanung, die sich aus <strong>de</strong>n „Richtlinien<br />
für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung<br />
(RAS-LP 2)“ ergeben. Sie sind an die Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s von § 38 HOAI sinngemäß<br />
angepasst.<br />
Bei <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Mustertexte sind folgen<strong>de</strong> Hinweise zu beachten:<br />
− zu Leistungsphase 3: Diese Leistungsphase ist nur für Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich, bei <strong>de</strong>nen sich im<br />
Zuge <strong>de</strong>r Leistungsphase 2 herausstellt, dass <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Durcharbeitung <strong>de</strong>r Objekte als Vorgabe<br />
für die nachfolgen<strong>de</strong> Leistungsphase 5 nicht ausreichend ist o<strong>de</strong>r dass Objekte im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
öffentlich-rechtlichen Verfahrens abgeän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n und daher näher <strong>de</strong>tailliert wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
− zu Leistungsphase 4: Die Leistungsphase 4 entfällt in <strong>de</strong>r Regel, da die Festlegung <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
<strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren bereits<br />
erfolgt ist.<br />
− zu Leistungsphase 7 Die Durchführung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens richtet sich nach <strong>de</strong>n haushaltsrechtlichen<br />
Grundsätzen <strong>de</strong>s Auftraggebers, <strong>de</strong>r VOB/A und <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern.<br />
− zu Leistungsphase 8 Die Durchführung <strong>de</strong>r Bauüberwachung richtet sich nach <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern.<br />
(4) Benennung lan<strong>de</strong>srechtlicher Bestimmungen<br />
Die gemäß Nr. 2 <strong>de</strong>r technischen Vertragsbedingungen zu beachten<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Bestimmungen<br />
(z. B. Zusammenarbeitserlasse) sind in § 2 <strong>de</strong>s Vertrages zu benennen.<br />
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VII.111.1<br />
(5) Vergabe von Teilleistungen<br />
Bei <strong>de</strong>r Vergabe von Teilleistungen (z. B. aufgrund geeigneter Vorleistungen aus <strong>de</strong>m Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan) gilt, dass wenn nur Teile von Grundleistungen übertragen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer nicht <strong>de</strong>r volle Vomhun<strong>de</strong>rtsatz <strong>de</strong>s Honorars dieser Leistungsphase, son<strong>de</strong>rn nur ein<br />
entsprechend geringeres Honorar zusteht.<br />
(6) Zusätzliche Leistungen<br />
Zusätzliche Leistungen, wie ergänzen<strong>de</strong> Bestandsaufnahmen bei erheblichen Bestandsverän<strong>de</strong>rungen,<br />
beson<strong>de</strong>re Hilfsmittel <strong>de</strong>r Darstellung (z. B. Visualisierung), Leistungen <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit,<br />
Vorstellung <strong>de</strong>r Planung vor Dritten usw., insbeson<strong>de</strong>re Mitwirken bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Ausführungen<br />
von Tragwerken wie Stützwän<strong>de</strong>, Stege, Überbrückungen und Durchlässe können als Beson<strong>de</strong>re<br />
Leistungen vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(7) Allgemeines<br />
Das Honorar und die Berechnungsfaktoren sind in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages i.V.m. <strong>de</strong>n Vordrucken VII.100.2<br />
und VII.111.3 festzulegen.<br />
Wird die Ausführungsplanung an das selbe Büro vergeben, das bereits <strong>de</strong>n LBP erarbeitet hat, sind<br />
diese Vorleistungen in <strong>de</strong>n Leistungsphasen 1 und 2 sowie ggf. 3 zu berücksichtigen.<br />
(8) Anrechenbare Kosten<br />
Grundlage für die Honorarberechnung sind die anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>s Objekts nach § 4 i. V. m. §<br />
6 HOAI. Als Hilfe für ihre Ermittlung steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.111.3 mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur<br />
Verfügung.<br />
Die HOAI sieht für die Berechnung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten unterschiedliche Kostenermittlungsarten<br />
(Kostenschätzung, Kostenberechnung) vor, die sich im wesentlichen durch <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m jeweiligen<br />
Planungsstand entsprechen<strong>de</strong>n Genauigkeitsgrad unterschei<strong>de</strong>n:<br />
Kostenschätzung = überschlägige Ermittlung <strong>de</strong>r Gesamtkosten auf Grund von Erfahrungswerten<br />
(i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 2)<br />
Kostenberechnung = Ermittlung <strong>de</strong>r angenäherten Gesamtkosten auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Entwurfsplanung auf Grund <strong>de</strong>r im Einzelnen ermittelten Mengen und <strong>de</strong>r zugehörigen Einzelkosten<br />
(i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3)<br />
Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 und 2 sind die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
einer vorläufigen Kostenschätzung zu ermitteln. Die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten zur Abrechnung<br />
erfolgt:<br />
– bei ausschließlicher Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 und 2 auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r (endgültigen)<br />
Kostenschätzung (in <strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 2),<br />
– bei gleichzeitiger Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 3 und ggf. weiterer auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />
(in <strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3).<br />
Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 3 und ggf. weiterer sind die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r (endgültigen) Kostenschätzung (in <strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 2) zu ermitteln.<br />
Die Abrechnung erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung (in<br />
<strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3).<br />
Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 4 und ggf. weiterer sind die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Kostenberechnung (in <strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3) zu ermitteln. Die<br />
Abrechnung erfolgt ebenfalls auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung (in<br />
<strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3).<br />
Alle Kosten sind auf <strong>de</strong>r Grundlage von aktuellen Netto-Baupreisen zu ermitteln, d. h. ohne Berücksichtigung<br />
− <strong>de</strong>r Umsatzsteuer,<br />
− künftiger Preisän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r<br />
− eines Zuschlages für „Unvorhergesehenes“.<br />
Liegen die anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>s Objekts bzw. die Fläche o<strong>de</strong>r die Verrechnungseinheiten außerhalb<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Honorartafel, so ist bei einer Überschreitung das Honorar frei zu vereinbaren<br />
(siehe frei vereinbarte Honorare). Bei einer Unterschreitung <strong>de</strong>r jeweiligen Honorartafel-<br />
Eingangswerte ist das Honorar jeweils als Pauschalhonorar o<strong>de</strong>r Zeithonorar zu vereinbaren. In diesem<br />
Fall dürfen die für die niedrigsten anrechenbaren Kosten bzw. kleinste Fläche o<strong>de</strong>r niedrigsten<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 2 von 3
VII.111.1<br />
Verrechnungseinheiten festgesetzten Höchstsätze <strong>de</strong>r vereinbarten Honorarzone nicht überschritten<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(9) Honorarzone<br />
Die Honorarzone ist nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r HOAI zu ermitteln und zu vereinbaren. Im Regelfall<br />
wird die Honorarzone in Anlehnung an die Objektliste (Anlage 3, Nr. 3.2 zur HOAI) zugeordnet und im<br />
Vordruck VII.111.4 festgelegt.<br />
Hierbei muss im Einzelfall entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, welche Honorarzone die zu beauftragen<strong>de</strong> Gesamtmaßnahme<br />
zuzuordnen ist. Es trifft die Honorarzone zu, die anhand einer zusammenfassen<strong>de</strong>n Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Einzelprojekte unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s jeweiligen Planungsaufwan<strong>de</strong>s ermittelt wur<strong>de</strong><br />
(gemittelte Honorarzone). In Anlehnung an die Objektliste ergibt sich für häufig vorkommen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
<strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege im Straßenbau vornehmlich folgen<strong>de</strong> Zuordnung:<br />
Honorarzone I<br />
− Böschungsbegrünung durch Einsaaten.<br />
Honorarzone II<br />
− Straßenbegleitgrün<br />
− Gelän<strong>de</strong>gestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Hal<strong>de</strong>n und Entnahmestellen.<br />
Honorarzone III<br />
− Straßenbegleitgrün mit erhöhten Anfor<strong>de</strong>rungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft<br />
− Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit durchschnittlichen Planungsanfor<strong>de</strong>rungen z. B.<br />
für Streuobstwiesen, Feldgehölze, Flächenumwandlung z. B. von Acker in extensives Grünland,<br />
Waldbegründungen<br />
Honorarzone IV<br />
− Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit überdurchschnittlichen Planungsanfor<strong>de</strong>rungen<br />
und differenzierten Gestaltungsansprüchen, z. B. für die Anlage von Gewässern, Feuchtbereiche,<br />
Gewässerrenaturierungen<br />
Honorarzone V<br />
− Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit sehr hohen Planungsanfor<strong>de</strong>rungen zur Initiierung<br />
multifunktionaler Beziehungsgefüge (Biotopverbundfunktionen).<br />
Ist eine ein<strong>de</strong>utige Zuordnung nicht möglich, ist die Honorarzone anhand <strong>de</strong>r Bewertungskriterien <strong>de</strong>s<br />
§ 39 HOAI zu ermitteln und im Vordruck VII.111.4 festzulegen.<br />
(10) Höhe <strong>de</strong>r Grundleistungen<br />
Setzt sich die Gesamtanlage aus verschie<strong>de</strong>nen Einzelobjekten zusammen, so ist als Grundlage für<br />
die Bewertung <strong>de</strong>r Grundleistungen <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>s Leistungsumfangs anhand einer zusammenfassen<strong>de</strong>n<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Einzelobjekte unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s jeweiligen Planungsaufwan<strong>de</strong>s zu ermitteln;<br />
die Höhe <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Grundleistung ist im Einzelfall festzulegen.<br />
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VII.111.2<br />
Technische Vertragsbedingungen für landschaftspflegerische<br />
Ausführungspläne im Straßen- und Brückenbau<br />
1 Geltungsbereich<br />
Die „Technischen Vertragsbedingungen für landschaftspflegerische Ausführungspläne im Straßenund<br />
Brückenbau” betreffen folgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag:<br />
- <strong>de</strong>r Landschaftspflegerische Ausführungsplan - LAP- (ggf. einschließlich Mitwirkung bei<br />
<strong>de</strong>r Vergabe und Bauüberwachung) in <strong>de</strong>r Planungsstufe Ausführungsplanung und<br />
Bauausführung.<br />
2 Qualitätsansprüche<br />
Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach <strong>de</strong>m UVPG * , <strong>de</strong>m BNatSchG * i.V.m. <strong>de</strong>n jeweils in<br />
Frage kommen<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>n HNL-S * , <strong>de</strong>n ”Eingriffsregelungs-<br />
Empfehlungen” * sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau- und<br />
Wohnungswesen herausgegebenen Regelungen (Rundschreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re kommen hierfür in Frage<br />
„Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />
„RE” * ,<br />
„Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />
Ferner sind die Landschaftsplanerischen Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage lan<strong>de</strong>srechtlicher<br />
Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />
Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Anordnung o<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung und Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />
bzw. eines Diplomingenieurs <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>spflege durchzuführen. Er ist <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />
benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel und Verfahren müssen <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />
entsprechen und umweltverträglich sein.<br />
Straßenplanung und landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />
erarbeiten. Straßenplaner und Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn <strong>de</strong>r Straßenplanung an<br />
in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />
Die Aussagen <strong>de</strong>r landschaftsplanerischen Fachbeiträge und <strong>de</strong>r Straßenplanung müssen auf<br />
einan<strong>de</strong>r abgestimmt sein.<br />
Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinan<strong>de</strong>r auf. Soweit Sachverhalte bereits in<br />
einem vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wur<strong>de</strong>n, bil<strong>de</strong>n die Ergebnisse die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung o<strong>de</strong>r Vertiefung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
*)<br />
1)<br />
Siehe Anhang<br />
Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Rundschreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im<br />
Verkehrsblatt<br />
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VII.111.2<br />
3 DV-Einsatz<br />
Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n und ob bzw. ggf. wie ein<br />
Datentransfer zur DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll.<br />
Beim Einsatz <strong>de</strong>r DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers sind <strong>de</strong>ssen Vorschriften über die Abwicklung und<br />
Verrechnung <strong>de</strong>r DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />
Das Zusammenstellen <strong>de</strong>r Eingabedaten und das Prüfen <strong>de</strong>r Ergebnisse ist in je<strong>de</strong>m Fall Aufgabe <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers.<br />
4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Die Abfolge <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitsschritte ist mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen<br />
abzustimmen.<br />
Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />
sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s Auftragnehmers erteilt.<br />
5 Beschaffen von Unterlagen<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />
Verfügung. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Planungsunterlagen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer - ggf. mit<br />
Unterstützung <strong>de</strong>s Auftraggebers - zu beschaffen und/o<strong>de</strong>r Informationen über bestehen<strong>de</strong> und<br />
geplante Anlagen einzuholen.<br />
Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />
Sinne von § 14 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet wer<strong>de</strong>n sollen, sind diese mit ihm<br />
vorher abzustimmen.<br />
Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen überprüfen und diese ggf. - in Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber - im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />
überlassen.<br />
6 Bestandserfassung<br />
Über die Auswertung <strong>de</strong>r beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, für die<br />
Bearbeitung <strong>de</strong>s Projektes be<strong>de</strong>utsamen Gegebenheiten in <strong>de</strong>r Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />
erstreckt sich<br />
— für die Flora über eine Vegetationsperio<strong>de</strong>,<br />
— für die Fauna über <strong>de</strong>n notwendigen Beurteilungszeitraum bei <strong>de</strong>n projektrelevanten Tiergruppen<br />
(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwan<strong>de</strong>rung, Wan<strong>de</strong>rung von Großsäugern).<br />
Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in <strong>de</strong>n dafür geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />
7 Planungsinhalte<br />
Es gilt die Leistungsbeschreibung gem. § 3 <strong>de</strong>s Vertrages.<br />
8 Betretungsrecht<br />
Vor Beginn <strong>de</strong>r örtlichen Arbeiten stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber das Betretungsrecht <strong>de</strong>r Grundstücke gemäß<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz und Straßengesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang sicher. Der<br />
Auftragnehmer hat die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />
Absicht, Grundstücke zum Zwecke <strong>de</strong>r Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist <strong>de</strong>r Auftraggeber zu informieren und das weitere<br />
Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />
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VII.111.2<br />
9 Quellenangaben<br />
Alle für die Planung ausgewerteten und zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />
anzugeben.<br />
10 Beson<strong>de</strong>re Qualitätsansprüche<br />
Der Landschaftspflegerische Ausführungsplan ist auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s planfestgestellten o<strong>de</strong>r<br />
plangenehmigten Plans zu erarbeiten.<br />
Bei <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>s Landschaftspflegerischen Ausführungsplanes sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
zusätzlich zu <strong>de</strong>n unter Nr. 2 genannten Vorschriften die RAS-LP 1*) und 2*) und 4*) sowie die RAS-<br />
LG 3*) zu beachten.<br />
11 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 6)<br />
11.1 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis<br />
Die Mengenermittlung nach Einzelpositionen gemäß STLK* bzw. RLK-Land 2) , soweit bei <strong>de</strong>m<br />
betreffen<strong>de</strong>n Auftraggeber vorhan<strong>de</strong>n, ist so <strong>de</strong>tailliert aufzuglie<strong>de</strong>rn, dass sie für das<br />
Leistungsverzeichnis verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />
2 ) Regionalleistungskatalog <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s<br />
11.2 Ergänzen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
Die Leistungsbeschreibung ist nach <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern aufzustellen.<br />
11.3 Vervollständigen <strong>de</strong>r Vergabeunterlagen<br />
Die für die Ausschreibung erfor<strong>de</strong>rlichen Vordrucke sind zu ergänzen und sämtliche<br />
Vergabeunterlagen nach <strong>VHB</strong> Bayern zusammenzustellen.<br />
12 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe (Leistungsphase 7)<br />
Das Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten erfolgt nach <strong>de</strong>r VOB/A* und <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern. Die<br />
Angebotseröffnung wird vom Auftraggeber durchgeführt.<br />
Bei einer Fortschreibung <strong>de</strong>r Kostenberechnung sind die neuen Kosten <strong>de</strong>r bisherigen<br />
Kostenberechnung gegenüberzustellen; wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu<br />
begrün<strong>de</strong>n.<br />
Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
BNatSchG<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
UVPG<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 24.<br />
Februar 2010 (BGBl. I S. 94)<br />
Hinweise zu § 16 FStrG<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Linienführung von Bun<strong>de</strong>sfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />
13/1996 vom 15. April 1996 – StB 15/38.16.00/17 Va 96; Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
Planfeststellungsrichtlinien<br />
Richtlinien für die Planfeststellung nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien<br />
2007 – PlafeR); BMV-ARS Nr. 14/2007 vom 4. Januar 2008 – S 15/7162.2/6-01/00786495 (VkBl.<br />
2008, S. 30-31)<br />
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VII.111.2<br />
RE<br />
Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />
1985); Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
AKS<br />
Anweisung zu Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 85), BMV-ARS<br />
Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985 S. 92) in Verbindung<br />
mit <strong>de</strong>m BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB 24/38.46.00/31 Va 90; Bezugsquelle: VkBl-<br />
Verlag<br />
HNL-S<br />
Hinweise zur Berücksichtigung <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege beim<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
MUVS<br />
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in <strong>de</strong>r Straßenplanung, <strong>Ausgabe</strong> 2001 (MUVS)<br />
Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei<br />
staatlichen Straßenbauvorhaben<br />
Innenministeriumsschreiben vom 21.06.1993, Az.: StMI IID2/IIZ7-43821-001/93<br />
Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im<br />
Straßenbau - <strong>Ausgabe</strong> 1998 - (Musterkarten LBP)<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom 2.<br />
November 1998 Az.: IIZ7-4021.3-002/98<br />
Musterkarten Landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau<br />
Ministerialschreiben <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom<br />
14.02.2001 Az.: IIZ7-4021.3-002/99<br />
Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP, Musterkarten FFH-VP<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong><br />
2004; Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004. BMVBW-ARS Nr. 21/2004 vom 20.<br />
September 2004 – S 13/14.87.02/60 Va 04; Bezugsquelle: Verlags-Kartographie<br />
RAS-LG<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung; Abschnitt 3: Lebendverbau,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1983 (RAS-LG 3); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
RAS-LP<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />
Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />
Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän<strong>de</strong>n und Tieren bei Baumaßnahmen,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1999 (RAS-LP 4); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
VOB/A<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe<br />
von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2009 (VOB/A) Bezugsquelle: Beuth Verlag<br />
<strong>VHB</strong> Bayern<br />
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaates<br />
Bayern, herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 4 von 5
VII.111.2<br />
STLK<br />
Standardleistungskatalog für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe und STLK-<br />
Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
LB StB-By<br />
Leistungsbeschreibung für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau in Bayern, LB StB-By 07 – <strong>Ausgabe</strong><br />
02/2007, herausgegeben von Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK/ASTRA-Richtlinien<br />
Richtlinien für das Anwen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im<br />
Straßen- und Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin; Telefon 030 / 2601-<br />
0, Telefax 030 / 2601-1231<br />
FGSV Verlag:<br />
VkBl-Verlag:<br />
Verlags-Kartographie:<br />
FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln<br />
Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40<br />
Boyenstraße 42, 10115 Berlin, Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48<br />
63 82 71<br />
Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund<br />
Telefon 0108 / 53 40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />
Verlags-Kartographie GmbG Alsfeld, Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld<br />
Telefon: 06631 / 3800; Telefax: 06631 / 72782<br />
Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>s Innern: www.stmi.bayern.<strong>de</strong><br />
Das <strong>VHB</strong> Bayern kann unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen / Themen / Vergabe-<br />
Vertragswesen eingesehen wer<strong>de</strong>n, die LB StB-By unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen<br />
/ Straßenbau / Veröffentlichungen.<br />
Hinweis:<br />
Die Regelwerke sind in <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Fassung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 5 von 5
VII.111.3<br />
OBJEKTPLANUNG FREIANLAGEN<br />
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE AUSFÜHRUNGSPLÄNE<br />
ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />
Anlage-Nr.: 2<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Z<br />
e<br />
i<br />
l<br />
e<br />
(Z)<br />
1 Anrechenbare Kosten (§ 4 HOAI)<br />
Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />
1.1* Flächenhafter Erdbau zur Gelän<strong>de</strong>gestaltung<br />
1.2* Bestandssicherung<br />
1.3* Herrichten 1) , soweit nicht bereits in Z 1.1 bzw. 1.2 berücksichtigt<br />
1.4* Begrünung mit Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 1)<br />
1.5* Wege und befestigte Flächen<br />
1.6* Sonstige befestigte Flächen (Verkehrsanlage) 1)<br />
1.7* Beson<strong>de</strong>re Biotopstrukturen und Habitatelemente 2)<br />
1.8* Bauwerke und Anlagen<br />
1.9* Sonstige Gelän<strong>de</strong>bearbeitung und -gestaltung 1,3)<br />
1.10* Be- und Entwässerung 1)<br />
1.11* Wirtschaftsgegenstän<strong>de</strong> 1)<br />
1.12 Kosten nach § 4 HOAI<br />
1.13 .<br />
1.14 Sonstige anrechenbare Kosten<br />
2 Zwischensumme [Z 1.1 bis 1.14]<br />
3 Nicht anrechenbare Kosten , sofern in Z 1.5,1.6 o<strong>de</strong>r 1.12 enthalten.<br />
3.1* Gebäu<strong>de</strong><br />
3.2* Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen 4)<br />
3.3 Sonstige nicht anrechenbare Kosten<br />
4 Summe <strong>de</strong>r nicht anrechenbaren Kosten [Z 3.1 bis 3.3]<br />
5* Anrechenbare Kosten [Z 2 abz. Z 4]<br />
* Siehe Hinweise auf <strong>de</strong>r Rückseite<br />
nach vorläufiger Kostenschätzung<br />
nach endgültiger Kostenschätzung<br />
nach Kostenberechnung<br />
EUR<br />
EUR<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Fallen Beson<strong>de</strong>re Leistungen an, so ist hierfür eine Leistungsbeschreibung aufzustellen und die Honorarermittlung formlos vorzunehmen. Die<br />
Leistungen hierfür wer<strong>de</strong>n in § 3 Abs. 1 <strong>de</strong>s Vertrages aufgeführt, die ermittelten Honorare in VII.100.2, Nr. 5 eingetragen.<br />
1) Die Begriffsinhalte ergeben sich aus <strong>de</strong>n jeweiligen Kostengruppen (KG) <strong>de</strong>r DIN 276.<br />
2) Soweit technische Maßnahmen zur Min<strong>de</strong>rung von Trennwirkungen.<br />
3) Soweit nicht bereits unter Z 1.1 o<strong>de</strong>r 1.8 berücksichtigt.<br />
4)<br />
Ausgenommen Oberflächenbefestigung.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111.3 – Seite 1
VII.111.3<br />
Hinweise zu VII.111.3 VHF<br />
zu Zeile 1.1<br />
Hierzu zählt <strong>de</strong>r Erdbau, <strong>de</strong>r zusätzlich zum technischen Regelentwurf als Maßnahme <strong>de</strong>s Naturschutzes<br />
und <strong>de</strong>r Landschaftspflege planfestgestellt wur<strong>de</strong>:<br />
im Bereich <strong>de</strong>s Straßenkörpers und <strong>de</strong>r Nebenanlagen, z. B. Oberbo<strong>de</strong>ndisposition, Böschungsgestaltung,<br />
Entwässerungseinrichtungen, Lärmschutzwälle, Bo<strong>de</strong>n- und Substrataufbau<br />
bei Grünbrücken,<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Straßenkörpers, z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Hierzu zählen nicht die Kosten für <strong>de</strong>n Erdbau <strong>de</strong>s Straßenkörpers (Regelprofil).<br />
zu Zeile 1.2 Hierzu zählen z. B. Einfriedungen, Schutzmaßnahmen, Verpflanzungen, Sichern von zu erhalten<strong>de</strong>m<br />
Bewuchs.<br />
zu Zeile 1.3 Hierzu zählen z. B. Abräumen von Einfriedungen, Hin<strong>de</strong>rnissen und von Bewuchs, Abbrechen<br />
von Bauwerken o<strong>de</strong>r -teilen, Beseitigen von Verkehrsanlagen.<br />
zu Zeile 1.4 Hierzu zählen z. B. Bo<strong>de</strong>nbearbeitung, Pflanz- und Rasenarbeiten sowie Sicherungsarbeiten<br />
mit leben<strong>de</strong>n und toten Baustoffen und -teilen. Nicht zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten gehören die<br />
Kosten für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die sich aus Planungen nach § 27 HOAI ergeben.<br />
zu Zeile 1.5 Hierzu zählen Wege ohne Eignung für <strong>de</strong>n regelmäßigen Fahrverkehr mit einfachen Entwässerungsverhältnissen<br />
sowie an<strong>de</strong>re Wege und befestigte Flächen, die als Gestaltungselement <strong>de</strong>r<br />
Freianlage geplant wer<strong>de</strong>n und für die Leistungen nach Teil 3, Abschnitt 4 HOAI nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind.<br />
Anrechenbare Kosten für Verkehrsanlagen sind geson<strong>de</strong>rt über VII.104 VHF zu ermitteln.<br />
zu Zeile 1.6 Hierzu zählen z. B. befahrbare Plätze, Höfe, Stellplätze, Beleuchtung, soweit sie als Gestaltungselement<br />
<strong>de</strong>r Freianlage geplant wer<strong>de</strong>n.<br />
zu Zeile 1.7 Hierzu zählen z. B. Trockenmauern, Steinhaufen, Reisig- und Stubbenhaufen, Amphibienleiteinrichtungen<br />
sowie Tierdurchlässe, sofern hierfür keine Leistungen nach HOAI erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n.<br />
zu Zeile 1.8 Hierzu zählen<br />
- Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen,<br />
- Teiche ohne Dämme,<br />
- einfache Durchlässe und Uferbefestigungen als Mittel zur Gelän<strong>de</strong>gestaltung, soweit keine<br />
Leistungen nach Teil 3, Abschnitt 3 HOAI erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
- Stützbauwerke und Gelän<strong>de</strong>abstützungen ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Gelän<strong>de</strong>gestaltung,<br />
soweit keine Leistungen nach HOAI erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />
- Stege und Brücken, soweit keine Leistungen nach Teil 4, Abschnitt 1 HOAI erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind.<br />
zu Zeile 1.9 Hierzu zählen z. B. vegetationstechnische Bo<strong>de</strong>nverbesserungen, Bo<strong>de</strong>naushub für Stützmauern<br />
und Fundamente, freistehen<strong>de</strong> Mauern, Bachregulierung, Wasserbecken.<br />
zu Zeile 1.10 Hierzu zählen z. B. Oberflächenbe- und -entwässerung, Bauwerksbe- und -entwässerung, Dränung,<br />
Pumpen, Leitungen.<br />
zu Zeile 1.11 Hierzu zählen z. B: Rankgerüste, Setzstangen, Brut- und Nistkästen, Schutzgitter, Pflanzbehälter<br />
und -kübel, Bänke, Tische, Abfallbehälter; u.a. aber auch Gelän<strong>de</strong>r (siehe DIN 276, KG 5.6)<br />
o<strong>de</strong>r Regenschutzhütten.<br />
zu Zeile 3.1 Nicht anrechenbare Kosten für Gebäu<strong>de</strong> (DIN 276, KG 3)<br />
zu Zeile 3.2 Nicht anrechenbar sind Kosten für Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen (Teil 3, Abschnitt<br />
2 HOAI), ausgenommen die Kosten für die Oberflächenbefestigung.<br />
zu Zeile 5 Die anrechenbaren Kosten können auch aufgrund von Erfahrungswerten (z. B. Fläche x Einheitspreis)<br />
ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111.3 – Seite 2
VII.111.4<br />
OBJEKTPLANUNG FREIANLAGEN<br />
ERMITTLUNG DER HONORARZONE<br />
Anlage-Nr.: 3<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:.............................................<br />
H<br />
o<br />
n<br />
o<br />
r<br />
a<br />
r<br />
z<br />
o<br />
n<br />
e<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />
Einbindung in die Umgebung<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
Schutz, Pflege und<br />
Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft<br />
Bewertungsmerkmal<br />
Funktionsbereich(e)<br />
Gestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
Ver- und Entsorgung<br />
(1-8 Punkte)<br />
(1-8 Punkte)<br />
(1-6 Punkte)<br />
(1-8 Punkte)<br />
(1-6 Punkte)<br />
Sehr gering Sehr gering Einer Sehr gering Keine o<strong>de</strong>r einfache<br />
Einrichtungen<br />
I<br />
(1) (1) (1) (1) (1)<br />
Gering Gering Wenige Gering Geringe Ansprüche<br />
II<br />
(2-3) (2-3) (2) (2-3) (2)<br />
Durchschnittlich Durchschnittlich Mehrere mit einfachen Durchschnittlich Normal o<strong>de</strong>r gebräuchlich<br />
Beziehungen<br />
III<br />
(4-5) (4-5) (3) (4-5) (3)<br />
Überdurchschnittlich Überdurchschnittlich Mehrere mit vielfältigen Überdurchschnittlich Über das Durchschnittliche<br />
Beziehungen<br />
hinausgehend<br />
IV<br />
V<br />
eP*<br />
(6-7) (6-7) (4) (6-7) (4)<br />
Sehr hoch Sehr hoch Eine Vielzahl mit umfassen<strong>de</strong>n<br />
Beziehungen<br />
Sehr hoch Beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
auf Grund beson<strong>de</strong>rer<br />
technischer<br />
Gegebenheiten<br />
(8) (8) (5-6) (8) (5-6)<br />
Summe <strong>de</strong>r ermittelten Punktanzahl<br />
*eP = ermittelte Punktzahl<br />
Anmerkung:<br />
Bis zu 8 Punkte = Honorarzone I<br />
9 bis 15 Punkte = Honorarzone II<br />
16 bis 22 Punkte = Honorarzone III<br />
23 bis 29 Punkte = Honorarzone IV<br />
30 bis 36 Punkte = Honorarzone V<br />
Die Leistung wird zugeordnet <strong>de</strong>r Honorarzone .........<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.111.4 – Seite 1
VII.112<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
1<br />
Honorarermittlung (VII.112.3, VII.112.4, VII.112.5 VHF)<br />
2<br />
Leistungs- und Honorarangebot<br />
3 Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF)<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 1
VII.112<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sstraßengesetzes .<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB (VII.100.4 VHF )<br />
Technische Vertragsbedingungen für FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Ausnahmeprüfung<br />
im Straßen- und Brückenbau (VII.112.2 VHF)<br />
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VII.112<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Auftragsumfang<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach <strong>de</strong>n Absätzen sowie 7 – 11.<br />
Der Auftraggeber beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer ggf. erfor<strong>de</strong>rliche weitere Leistungen nach <strong>de</strong>n Absätzen<br />
- einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen - zu übertragen.<br />
Die Übertragung erfolgt durch geson<strong>de</strong>rte schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren<br />
Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
<strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />
zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen besteht nicht.<br />
Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.<br />
(2) Leistungen bei FFH-Vorprüfungen<br />
1 Leistungsphase 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung und Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Zusammenstellen <strong>de</strong>r verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen:<br />
das zu prüfen<strong>de</strong> NATURA-2000-Gebiet*) einschließlich Standarddatenbogen, <strong>de</strong>r erfassten<br />
Grunddaten und aufgestellte Managementpläne<br />
weitere NATURA-2000-Gebiete, die mit <strong>de</strong>m Prüfgebiet in Beziehung stehen können,<br />
einschließlich Standarddatenbogen, <strong>de</strong>r erfassten Grunddaten und aufgestellte Managementpläne<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Untersuchungen zu Lebensräumen <strong>de</strong>s Anhangs I und Arten <strong>de</strong>s Anhangs II <strong>de</strong>r<br />
FFH-RL bzw. Anhangs I <strong>de</strong>r VSchRL sowie <strong>de</strong>ren funktionalen Beziehungen<br />
Vorhabensbeschreibung und grundsätzliche Projektwirkungen<br />
an<strong>de</strong>re Pläne und Projekte, mit <strong>de</strong>nen kumulative Wirkungen auftreten können<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Untersuchungen zu Arten <strong>de</strong>s Art. 4 Abs. 1 und 2 <strong>de</strong>r VSchRL sowie <strong>de</strong>ren<br />
funktionalen Beziehungen.<br />
1.3 Ortsbesichtigung<br />
1.4 Abstimmen <strong>de</strong>s Leistungsumfangs mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
*)Sammelbezeichnung für gemel<strong>de</strong>te und ausgewiesene Gebiete, die <strong>de</strong>m Netz Natura 2000 angehören<br />
(europaweites, zusammenhängen<strong>de</strong>s Netz aus Schutzgebieten: umfasst die Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete und die FFH-Gebiete)<br />
2 Leistungsphase 2: Abschätzung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen<br />
2.1 Beschreibung <strong>de</strong>s Vorhabens<br />
2.2 Erfassen und Beschreiben <strong>de</strong>r maßgeben<strong>de</strong>n bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkprozesse <strong>de</strong>s<br />
Projekts und Festlegen <strong>de</strong>r maximalen Wirkzone, bezogen auf die potentiell betroffenen Lebensräume<br />
und Arten <strong>de</strong>s Gebiets o<strong>de</strong>r Teile davon<br />
2.3 Abschätzen einer möglichen erheblichen Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Erhaltungsziele und <strong>de</strong>s Schutzwecks<br />
<strong>de</strong>s NATURA-2000-Gebietes auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r zusammengestellten Gebietsunterlagen; dabei<br />
sind auch die Wechselbeziehungen zu an<strong>de</strong>ren Gebieten einzubeziehen.<br />
2.4 Prognose möglicher Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schutzzwecks durch an<strong>de</strong>re<br />
zusammenwirken<strong>de</strong> Pläne und Projekte<br />
2.5 Ergebnisdokumentation<br />
Sofern die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist, wird das Ergebnis<br />
dokumentiert und mit <strong>de</strong>m Auftraggeber abgestimmt. Die FFH-Vorprüfung ist dann nach dieser<br />
Leistungsphase been<strong>de</strong>t<br />
3 Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung <strong>de</strong>r FFH-Vorprüfung<br />
3.1 Erarbeiten <strong>de</strong>s Entwurfes <strong>de</strong>r FFH-Vorprüfung in Text und Karten<br />
3.2 Abstimmen <strong>de</strong>r vorläufigen Fassung <strong>de</strong>r FFH-Vorprüfung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>r für die<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 3
VII.112<br />
NATURA-2000-Gebiete zuständigen Behör<strong>de</strong><br />
4 Leistungsphase 4: Endgültige Fassung <strong>de</strong>r FFH-Vorprüfung<br />
4.1 Erstellen <strong>de</strong>r FFH-Vorprüfung in <strong>de</strong>r endgültigen Fassung in Text und Karten<br />
4.2 Abschlussbesprechung und Übergabe <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>r FFH-Vorprüfung in <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Form<br />
(3) Leistungen bei FFH-Verträglichkeitsprüfungen<br />
1 Leistungsphase 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung und Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Zusammenstellen <strong>de</strong>r verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen:<br />
das zu prüfen<strong>de</strong> NATURA-2000-Gebiet*) einschließlich Standarddatenbogen, <strong>de</strong>r erfassten<br />
Grunddaten und aufgestellte Managementpläne<br />
weitere NATURA-2000-Gebiete, die mit <strong>de</strong>m Prüfgebiet in Beziehung stehen können,<br />
einschließlich Standarddatenbogen, <strong>de</strong>r erfassten Grunddaten und aufgestellte Managementpläne<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Untersuchungen zu Lebensräumen <strong>de</strong>s Anhangs I und Arten <strong>de</strong>s Anhangs II <strong>de</strong>r<br />
FFH-RL bzw. Anhangs I <strong>de</strong>r VSchRL sowie <strong>de</strong>ren funktionale Beziehungen<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Untersuchungen zu Arten <strong>de</strong>s Art. 4 Abs. 1 und 2 <strong>de</strong>r VSchRL sowie <strong>de</strong>ren<br />
funktionalen Beziehungen.<br />
Vorhabensbeschreibung und grundsätzliche Projektwirkungen<br />
Umweltverträglichkeitsstudien bzw. Landschaftspflegerische Begleitpläne, soweit vorhan<strong>de</strong>n<br />
an<strong>de</strong>re Pläne und Projekte, mit <strong>de</strong>nen kumulative Wirkungen auftreten können<br />
1.3 Ortsbesichtigung zur Abschätzung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Leistung<br />
1.4 Abgrenzen <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes und -rahmens und <strong>de</strong>s <strong>de</strong>tailliert zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />
Bereiches, bezogen auf die vom Projekt möglicherweise beeinträchtigten Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Schutzzweck<br />
1.5 Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfanges und Festlegen ergänzen<strong>de</strong>r Fachleistungen, bezogen auf die vom<br />
Projekt möglicherweise beeinträchtigten Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schutzzweck und Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber und ggf. mit an<strong>de</strong>ren Beteiligten. Dabei sind insbeson<strong>de</strong>re die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Leistungen nach Art, Zeitraum <strong>de</strong>r örtlichen Erhebungen und Bearbeitungstiefe (Planungsmaßstab/<br />
Detaillierungsgrad) zu ermitteln<br />
1.6 Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r übrigen Planungen in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
2 Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Erheblichkeit<br />
2.1 Erfassen und Beschreiben <strong>de</strong>s NATURA-2000-Gebietes auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s<br />
Standarddatenbogens, Charakterisierung <strong>de</strong>s Gesamtgebietes, insbeson<strong>de</strong>re Angaben zur Größe,<br />
Wechselbeziehungen zu an<strong>de</strong>ren Gebieten, Lage im Netz NATURA 2000, Angaben zur Größe <strong>de</strong>r<br />
Lebensräume <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>de</strong>r FFH-RL bzw. <strong>de</strong>r Lebensräume <strong>de</strong>r Arten <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>de</strong>r<br />
VSchRL und Populationsdaten zu <strong>de</strong>n Arten <strong>de</strong>s Anhangs II <strong>de</strong>r FFH-RL bzw. Anhang I <strong>de</strong>r VSchRL,<br />
sofern vorhan<strong>de</strong>n Managementpläne Erfassen und Beschreiben <strong>de</strong>r Erhaltungsziele und <strong>de</strong>s<br />
Schutzwecks<br />
2.2 Beschreibung <strong>de</strong>s Vorhabens<br />
2.3 Erfassen und Beschreiben <strong>de</strong>r maßgeben<strong>de</strong>n bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkprozesse <strong>de</strong>s<br />
Projekts und Festlegen <strong>de</strong>r maximalen Wirkzone (ohne Scha<strong>de</strong>nsbegrenzungsmaßnahmen), bezogen<br />
auf die potentiell betroffenen Lebensräume und Arten <strong>de</strong>s Gebiets o<strong>de</strong>r Teilen davon<br />
2.4 Erfassen und Beschreiben im Wirkraum: Lebensräume <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>de</strong>r FFH-RL bzw. <strong>de</strong>r<br />
Lebensräume <strong>de</strong>r Arten <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>de</strong>r VSchRL und Arten <strong>de</strong>s Anhangs II <strong>de</strong>r FFH-RL (bzgl. nach<br />
FFH-RL differenziert nach prioritär o<strong>de</strong>r nicht prioritär), maßgebliche Bestandteile <strong>de</strong>s Gebiets gemäß<br />
Erhaltungsziele, Erhaltungszustand<br />
*) Sammelbezeichnung für gemel<strong>de</strong>te und ausgewiesene Gebiete, die <strong>de</strong>m Netz Natura 2000 angehören<br />
(europaweites, zusammenhängen<strong>de</strong>s Netz aus Schutzgebieten: umfasst die Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete und die FFH-Gebiete)<br />
2.5 Bewerten <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r vorhabensbedingten Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Schutzzwecks<br />
2.6 Beschreiben an<strong>de</strong>rer Pläne und Projekte mit kumulativen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 4
VII.112<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schutzzwecks<br />
2.7 Bewerten <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schutzzwecks durch<br />
an<strong>de</strong>re Pläne und Projekte auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen<br />
2.8 Bewerten und Darstellen <strong>de</strong>r vorhabensbedingten Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Schutzzwecks im Zusammenwirken mit an<strong>de</strong>ren Plänen und Projekten<br />
2.9 Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Sofern – einzeln o<strong>de</strong>r im Zusammenwirken mit an<strong>de</strong>ren Plänen o<strong>de</strong>r Projekten – keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren für die Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schutzzweck<br />
maßgeblichen Bestandteilen festgestellt wur<strong>de</strong>n, wird in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber die FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung mit <strong>de</strong>n Leistungsphasen 4 und 5 fortgesetzt.<br />
3 Leistungsphase 3: Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung<br />
3.1 Erarbeiten von Vorgaben für Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung<br />
3.2 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Entwicklung von Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung<br />
3.3 Dokumentation <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung im Hinblick auf die technische, rechtliche<br />
und finanzielle Durchführbarkeit auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Angaben <strong>de</strong>r am Planungsprozess Beteiligten<br />
3.4 Erfassen und Beschreiben <strong>de</strong>r maßgeben<strong>de</strong>n bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkprozesse <strong>de</strong>s<br />
Projekts und Festlegen <strong>de</strong>r maximalen Wirkzone unter Einbeziehung <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>nsbegrenzungsmaßnahmen, bezogen auf die potentiell betroffenen Lebensräume und Arten<br />
<strong>de</strong>s Gebiets o<strong>de</strong>r Teilen davon<br />
3.5 Bewerten <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r vorhabensbedingten Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Schutzzwecks unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsbegrenzungsmaßnahmen<br />
3.6 Bewerten und Darstellen <strong>de</strong>r vorhabensbedingten Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Schutzzwecks unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsbegrenzungsmaßnahmen im Zusammenwirken mit<br />
an<strong>de</strong>ren Plänen und Projekten<br />
3.7 Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
4 Leistungsphase 4: Vorläufige Fassung <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
4.1 Erarbeiten <strong>de</strong>s Entwurfes <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsprüfung in Text und Karten<br />
4.2 Abstimmen <strong>de</strong>r vorläufigen Fassung <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsprüfung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>r<br />
für die NATURA-2000-Gebiete zuständigen Behör<strong>de</strong><br />
5 Leistungsphase 5: Endgültige Fassung <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
5.1 Erstellen <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsprüfung in <strong>de</strong>r endgültigen Fassung in Text und Karten<br />
5.2 Abschlussbesprechung und Übergabe <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsprüfung in<br />
<strong>de</strong>r vereinbarten Form<br />
(4) Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />
Folgen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wer<strong>de</strong>n beauftragt<br />
[Nachstehen<strong>de</strong> nicht abschließen<strong>de</strong> Auflistung muss projektbezogen angepasst wer<strong>de</strong>n!]<br />
− Erstellen von zusätzlichen Unterlagen für Raumordnungs- bzw. Genehmigungsverfahren, z. B.<br />
Aufbereiten <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r FFH-VP,<br />
− Detailausarbeitungen in beson<strong>de</strong>ren Maßstäben,<br />
− Kurzfassungen,<br />
− Erstellen von Druckvorlagen,<br />
− Vorstellen <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsprüfung vor Dritten, Teilnahme an Sitzungen von politischen<br />
Gremien und Sitzungen im Rahmen <strong>de</strong>r Bürgerbeteiligungen,<br />
− Ergänzung <strong>de</strong>r Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie <strong>de</strong>s Schutzzwecks und Abstimmung mit <strong>de</strong>n<br />
Naturschutzbehör<strong>de</strong>n,<br />
− Erheben einzelner Pflanzen und Tierarten, die maßgebliche Bestandteile eines Lebensraumes nach<br />
Anhang I eines FFH-Gebietes sind,<br />
− Erheben einzelner Tierarten gem. Anhang II FFH-RL und Anhang I VSRL,<br />
− Erhebungen zur Hydrogeologie,<br />
− Lärmberechnung ggf. mit Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll, Immissionsberechnungen,<br />
− Einarbeitung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsbegrenzungsmaßnahmen in <strong>de</strong>n technischen Entwurf,<br />
− Zusammenfassen<strong>de</strong>r Bericht mehrerer FFH-Verträglichkeitsprüfungen.<br />
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VII.112<br />
(5) Leistungen bei FFH- Ausnahmeprüfungen<br />
1 Leistungsphase 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung und Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />
1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />
1.2 Zusammenstellen <strong>de</strong>r verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen: − FFH-Verträglichkeitsprüfung, −<br />
Zusammenstellen <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r UVS untersuchten Varianten einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Vorhabensbeschreibung und grundsätzlicher Projektwirkungen.<br />
1.3 Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans und Festlegen von Leistungen Dritter (z. B. Ausarbeiten<br />
von Projektalternativen, Bewertung <strong>de</strong>r Zumutbarkeit, Darlegen <strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
überwiegen<strong>de</strong>n öffentlichen Interesses) in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
2 Leistungsphase 2: Alternativenprüfung<br />
2.1 Erarbeiten von Vorgaben für Projektalternativen. Erarbeiten von Korridoren ohne bzw. mit geringeren<br />
Betroffenheiten von NATURA-2000-Gebieten<br />
2.2 Mitwirken bei <strong>de</strong>r Entwicklung von Projektalternativen (Konzeptalternativen, Standort- und<br />
Trassenalternativen, technische Alternativen). Neben <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r UVS untersuchten sind alle<br />
ernsthaft in Betracht kommen<strong>de</strong>n Alternativen, einschließlich <strong>de</strong>rer, die mit stärkeren Auswirkungen<br />
auf an<strong>de</strong>re Belange verbun<strong>de</strong>n sind und <strong>de</strong>rer, mit <strong>de</strong>nen das verkehrliche Ziel nur suboptimal<br />
erreicht wer<strong>de</strong>n kann, einzubeziehen.<br />
2.3 Für je<strong>de</strong> Alternative: Abschätzung möglicher erheblicher Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Erhaltungsziele und<br />
<strong>de</strong>s Schutzwecks von NATURA-2000-Gebieten<br />
2.4 Vergleichen<strong>de</strong> Bewertung <strong>de</strong>r Alternativen aus Sicht <strong>de</strong>r Belange von Natura 2000; Ermitteln <strong>de</strong>r<br />
Alternative(n), die – einzeln o<strong>de</strong>r im Zusammenwirken mit an<strong>de</strong>ren Plänen o<strong>de</strong>r Projekten – keine<br />
o<strong>de</strong>r geringere erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren für die<br />
Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen hervorrufen wird(wer<strong>de</strong>n) in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
2.5 Gesamtbewertung <strong>de</strong>r Alternativen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r übernommenen Beiträge <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r<br />
Planung beteiligten Dritten (Bewertung <strong>de</strong>r Zumutbarkeit) und Festlegen <strong>de</strong>r Alternative, die <strong>de</strong>r<br />
weiteren Planung zugrun<strong>de</strong> gelegt wird.<br />
2.6 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Sofern keine zumutbare Alternative gefun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>, die – einzeln o<strong>de</strong>r im Zusammenwirken mit an<strong>de</strong>ren<br />
Plänen o<strong>de</strong>r Projekten – keine o<strong>de</strong>r geringere erheblichen Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten in<br />
ihren für die Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen hervorrufen wird, wird in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber die FFH-Ausnahmeprüfung mit <strong>de</strong>n Leistungsphasen 3 bis 6 fortgesetzt.<br />
Ansonsten muss die zumutbare Alternative gewählt wer<strong>de</strong>n; eine Weiterbearbeitung <strong>de</strong>r FFH-<br />
Ausnahmeprüfung ist in diesem Fall nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
3 Leistungsphase 3: Zwingen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>s überwiegen<strong>de</strong>n öffentlichen Interesses<br />
3.1 Übernahme <strong>de</strong>r Darlegung <strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>s überwiegen<strong>de</strong>n öffentlichen Interesses<br />
3.2 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
4 Leistungsphase 4: Maßnahmen zur Kohärenzsicherung<br />
4.1 Darstellung von Art und Umfang <strong>de</strong>r erheblichen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele (Übernahme<br />
aus <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsprüfung)<br />
4.2 Erarbeiten <strong>de</strong>s Maßnahmenkonzepts zur Kohärenzsicherung (Art und Umfang sowie Lage im Netz<br />
NATURA 2000)<br />
4.3 Bewerten und Darstellen von Zustand und Ausstattung <strong>de</strong>s für die Umsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmen zur<br />
Kohärenzsicherung vorgesehenen Bereichs<br />
4.4 Ausarbeiten und Darstellen <strong>de</strong>r konkreten Maßnahmen zur Kohärenzsicherung<br />
4.5 Prognose <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Kohärenzsicherung<br />
4.6 Beschreibung <strong>de</strong>r vorgesehenen Regelungen zur Sicherung <strong>de</strong>r Umsetzung und Regelungen zur<br />
Kontrolle <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Kohärenzsicherung<br />
4.7 Abstimmen <strong>de</strong>r getroffenen Maßnahmen zur Kohärenzsicherung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>r für die<br />
NATURA-2000-Gebiete zuständigen Behör<strong>de</strong>.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 6
VII.112<br />
5 Leistungsphase 5: Vorläufige Fassung <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung<br />
5.1 Erarbeiten <strong>de</strong>s Entwurfes <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung in Text und Karten<br />
5.2 Abstimmen <strong>de</strong>r vorläufigen Fassung <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>r für die<br />
NATURA-2000-Gebiete zuständigen Behör<strong>de</strong><br />
6 Leistungsphase 6: Endgültige Fassung <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung<br />
6.1 Erstellen <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung in Text und Karten<br />
6.2 Abschlussbesprechung und Übergabe <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>r FFH- Ausnahmeprüfung in <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Form<br />
Bei erheblicher Betroffenheit von prioritären Lebensräumen <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>de</strong>r FFH- Richtlinie bzw.<br />
prioritären Arten <strong>de</strong>s Anhangs II <strong>de</strong>r FFH- Richtlinie:<br />
6.3 Zusammenstellen <strong>de</strong>r Unterlagen für die Übermittlung von Informationen an die Europäische<br />
Kommission gemäß § 34 Abs. 4 BNatSchG (Stellungnahme <strong>de</strong>r Kommission zum Projekt)<br />
(6) Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />
Folgen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>ren Leistungen wer<strong>de</strong>n beauftragt<br />
[Nachstehen<strong>de</strong> nicht abschließen<strong>de</strong> Auflistung muss projektbezogen angepasst wer<strong>de</strong>n!]<br />
− Erheben einzelner Lebensräume bzw. Pflanzen- und Tierarten,<br />
− Klären <strong>de</strong>r Verfügbarkeit geeigneter Flächen für die vorgesehenen Kohärenzsicherungsmaßnahmen<br />
mit <strong>de</strong>n maßgeblich Betroffenen (Grun<strong>de</strong>igentümer/Pächter),<br />
− Detailausarbeitungen in beson<strong>de</strong>ren Maßstäben,<br />
− Erstellen von Druckvorlagen,<br />
− Vorstellen <strong>de</strong>r FFH-Ausnahmeprüfung vor Dritten, Teilnahme an Sitzungen von politischen Gremien<br />
und Sitzungen im Rahmen <strong>de</strong>r Bürgerbeteiligungen,<br />
− Erhebungen zu abiotischen Faktoren, z. B. zur Hydrogeologie,<br />
− Lärmberechnung ggf. mit Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll, Immissionsberechnungen.<br />
(7) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(8) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(9) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(10) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(11) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
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VII.112<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
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VII.112<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1 EUR<br />
(1.1) Honorar für die Leistungen nach §3 Abs. 2, 3 und 5<br />
Das Honorar für die Leistungen wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
auf Basis einer Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
(1.2) Honorar für die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen nach §3 Abs. 4<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
als Zeithonorar mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />
als Zeithonorar nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn./wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
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VII.112<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
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VII.112.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>r Vertragsmuster für FFH-Vorprüfungen,<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfungen und FFH-Ausnahmeprüfungen<br />
im Straßen- und Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Allgemeines<br />
Sofern FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und FFH-Ausnahmeprüfungen zeitgleich<br />
mit einer UVS bzw. einem LBP erbracht wer<strong>de</strong>n sollen, ist es in <strong>de</strong>r Regel sinnvoll, diese Leistungen<br />
an <strong>de</strong>n selben Auftragnehmer zu vergeben, <strong>de</strong>r die UVS bzw. <strong>de</strong>n LBP erarbeitet.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben zur FFH–Vorprüfung sind ausschließlich auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie akzeptierter<br />
Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen zu erarbeiten. Ist im Rahmen<br />
einer FFH- Vorprüfung nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand ein<strong>de</strong>utig feststellbar, ob ein Natura<br />
2000–Gebiet beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n könnte, sollte vereinfachend von einer nicht auszuschließen<strong>de</strong>n<br />
Beeinträchtigung und damit von <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ausgegangen<br />
wer<strong>de</strong>n. In diesem Sinne stellt die Erarbeitung <strong>de</strong>r Angaben zur FFH– Vorprüfung daher i.d.R. keine<br />
eigenständige landschaftsplanerische Leistung dar und erfolgt im Rahmen <strong>de</strong>r Grundleistungen von<br />
REA, UVS o<strong>de</strong>r LBP. Verursacht die Erstellung <strong>de</strong>r Angaben zur FFH– Vorprüfung in beson<strong>de</strong>rs<br />
gelagerten Fällen einen im Verhältnis zu <strong>de</strong>n Grundleistungen wesentlichen zusätzlichen Arbeits– und<br />
Zeitaufwand, so sind die Regelungen zu <strong>de</strong>m hier gegenständlichen Vertragsmuster einschlägig.<br />
Bei <strong>de</strong>r Vergabe ist zu beachten, dass es sich bei <strong>de</strong>n Unterlagen zur FFH-Vor- und FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung ausschließlich, bei <strong>de</strong>n Unterlagen zur FFH–Ausnahmeprüfung nur teilweise<br />
(u.a. Kohärenzausgleich, Bewertung <strong>de</strong>r Alternativen aus Sicht <strong>de</strong>r Belange von Natura 2000) um<br />
landschaftsplanerische Leistungen han<strong>de</strong>lt.<br />
(2) Anwendung <strong>de</strong>r Mustertexte<br />
Als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters<br />
(VII.112) aufgeführten Mustertextes zu verwen<strong>de</strong>n sowie die technischen Vertragsbedingungen<br />
(VII.112.2) zu vereinbaren.<br />
(3) Prüfungsgegenstand<br />
Gemäß <strong>de</strong>m „Leitfa<strong>de</strong>n zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Leitfa<strong>de</strong>n FFH-<br />
VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“ ist das jeweilige NATURA-2000-Gebiet Prüfungsgegenstand.<br />
Der <strong>de</strong>tailliert zu untersuchen<strong>de</strong> Bereich ist entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns FFH-VP<br />
abzugrenzen. Anhaltspunkte hierfür sind z.B. Störung ökologischer Funktionen, Trenneffekte, Lärmund<br />
Schadstoffausbreitung. Die räumliche Abgrenzung ist abhängig vom Relief, von <strong>de</strong>r<br />
Empfindlichkeit <strong>de</strong>s Schutzgebiets sowie von <strong>de</strong>r Nutzungsstruktur. Vorgaben für diese Abgrenzung<br />
können ggf. einer Umweltverträglichkeitsstudie entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Darstellungsmaßstab<br />
Der Darstellungsmaßstab ist entsprechend <strong>de</strong>n „Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfungen im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“ im<br />
Einzelfall festzulegen.<br />
(5) Standarddatenbogen als Unterlage <strong>de</strong>s AG<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>n Standarddatenbogen für das jeweilige NATURA-2000-Gebiet zur<br />
Verfügung. Die Bereitstellung weiterer Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.<br />
(6) Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
Sofern planungsrelevante Grundlagendaten (z. B. Standarddatenbögen, Grunddaten) unvollständig<br />
bzw. für eine ausreichen<strong>de</strong> Beurteilung nicht geeignet sind, sind Ergänzungen erfor<strong>de</strong>rlich, die dann<br />
als Beson<strong>de</strong>re Leistungen zu erbringen und geson<strong>de</strong>rt zu vergüten sind.<br />
Leistungen, wie Erhebungen einzelner Lebensräume bzw. einzelner Pflanzen- und Tierarten,<br />
Detailausarbeitung in beson<strong>de</strong>ren Maßstäben, Vorstellung <strong>de</strong>r Planung vor Dritten usw. sind als<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen zu vereinbaren (vgl. VII.100.3 (7) VHF).<br />
Ist zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vergabe die Notwendigkeit von unmittelbar im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n zu<br />
beauftragen<strong>de</strong>n Leistungen stehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Leistungen (z. B. faunistische Untersuchungen<br />
entsprechend VII.113 VHF) absehbar, dann sollen diese in die Leistungs-/Honoraranfrage und die<br />
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VII.112.1<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Verhandlungen einbezogen wer<strong>de</strong>n. Dazu sind die Art und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Leistungen<br />
möglichst genau vom AG abzuschätzen; sie sind Grundlage <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens.<br />
Es ist vertraglich zu vereinbaren, <strong>de</strong>m AN die in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Leistungen zu<br />
übertragen, sobald <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rliche Leistungsumfang im Zuge <strong>de</strong>r Grundleistungen für eine Vergabe<br />
hinreichend konkretisiert wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Die genaue Festlegung und Übertragung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Leistungen bedarf <strong>de</strong>r Schriftform. Die<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze und ggf. erfor<strong>de</strong>rliche Nebenkosten sind im Vertrag für die Grundleistungen vertraglich<br />
zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist zu verpflichten, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn<br />
ihm vom Auftraggeber diese Leistungen im Rahmen <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>r Leistungen übertragen<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Auftraggeber kann sich vorbehalten, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne<br />
Teilleistungen zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller im Vergabeverfahren<br />
vorausgeschätzten Leistungen sowie eine Erhöhung <strong>de</strong>s Honorars aus <strong>de</strong>r stufenweisen<br />
Beauftragung ist auszuschließen.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(7) Allgemeines<br />
Das Honorar kann frei vereinbart wer<strong>de</strong>n. Das Honorar ist für je<strong>de</strong>s FFH- o<strong>de</strong>r Vogelschutzgebiet<br />
unter Verwendung <strong>de</strong>r Vordrucke VII.112.3, VII.112.4 und VII.112.5 getrennt zu ermitteln.<br />
(8) Grundlage <strong>de</strong>r Honorarermittlung<br />
Grundlage für die Honorarermittlung sind <strong>de</strong>r vorausgeschätzte Zeitbedarf und die vereinbarten<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze. Das Honorar und die Stun<strong>de</strong>nsätze sind in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages festzulegen.<br />
(9) Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bearbeitungsumfangs<br />
Bei FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und FFH-Ausnahmeprüfungen sind in<br />
Abhängigkeit vom Planungsablauf nicht in je<strong>de</strong>m Falle alle Leistungsphasen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Diese nicht immer erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungsphasen sind bei<br />
− FFH-Vorprüfungen die Leistungsphasen 3 und 4,<br />
− FFH-Verträglichkeitsprüfungen die Teilleistungen 2.6 - 2.8 <strong>de</strong>r Leistungsphase 2, sowie<br />
Leistungsphase 3,<br />
− FFH-Ausnahmeprüfungen die Teilleistung 2.5 <strong>de</strong>r Leistungsphase 2, die Teilleistung 6.3 <strong>de</strong>r<br />
Leistungsphase 6, sowie die Leistungsphasen 3 und 4.<br />
Daher sind diese Leistungsphasen in <strong>de</strong>n Vordrucken VII.112.3, VII.112.4 und VII.112.5 als<br />
Bedarfsposition gekennzeichnet; sie sind als solche auch zu vereinbaren. Honorarwirksam wer<strong>de</strong>n<br />
dann nur die bearbeiteten Leistungsphasen o<strong>de</strong>r Teile davon.<br />
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VII.112.2<br />
Technische Vertragsbedingungen für FFH-Vorprüfungen,<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfungen und FFH-Ausnahmeprüfungen<br />
im Straßen- und Brückenbau<br />
1 Geltungsbereich<br />
Die „Technischen Vertragsbedingungen für Landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- und<br />
Brückenbau (TVB-Landschaft)” betreffen folgen<strong>de</strong> Fachbeiträge:<br />
- Unterlagen zur FFH-Vorprüfung (FFH-VorP), FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH–VP)<br />
sowie ggf. landschaftsplanerische Leistungen für die Unterlagen zur FFH–<br />
Ausnahmeprüfung (FFH–AP) in <strong>de</strong>r Planungsstufe Linienfindung und/o<strong>de</strong>r Straßenentwurf.<br />
2 Qualitätsansprüche<br />
Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach <strong>de</strong>m UVPG * , <strong>de</strong>m BNatSchG * i.V.m. <strong>de</strong>n jeweils in<br />
Frage kommen<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>n HNL-S * , <strong>de</strong>n ”Eingriffsregelungs-<br />
Empfehlungen” * sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau- und<br />
Wohnungswesen herausgegebenen Regelungen (Rundschreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re kommen hierfür in Frage<br />
„Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />
„RE” * ,<br />
„Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />
Ferner sind die Landschaftsplanerischen Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage lan<strong>de</strong>srechtlicher<br />
Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />
Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Anordnung o<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung und Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />
bzw. eines Diplomingenieurs <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>spflege durchzuführen. Er ist <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />
benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel und Verfahren müssen <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />
entsprechen und umweltverträglich sein.<br />
Straßenplanung und landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />
erarbeiten. Straßenplaner und Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn <strong>de</strong>r Straßenplanung an<br />
in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />
Die Aussagen <strong>de</strong>r landschaftsplanerischen Fachbeiträge und <strong>de</strong>r Straßenplanung müssen auf<br />
einan<strong>de</strong>r abgestimmt sein.<br />
Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinan<strong>de</strong>r auf. Soweit Sachverhalte bereits in<br />
einem vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wur<strong>de</strong>n, bil<strong>de</strong>n die Ergebnisse die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung o<strong>de</strong>r Vertiefung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
*)<br />
1)<br />
Siehe Anhang<br />
Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Rundschreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im<br />
Verkehrsblatt<br />
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VII.112.2<br />
3 DV-Einsatz<br />
Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n und ob bzw. ggf. wie ein<br />
Datentransfer zur DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll.<br />
Beim Einsatz <strong>de</strong>r DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers sind <strong>de</strong>ssen Vorschriften über die Abwicklung und<br />
Verrechnung <strong>de</strong>r DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />
Das Zusammenstellen <strong>de</strong>r Eingabedaten und das Prüfen <strong>de</strong>r Ergebnisse ist in je<strong>de</strong>m Fall Aufgabe <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers.<br />
4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Die Abfolge <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitsschritte ist mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen<br />
abzustimmen.<br />
Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />
sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s Auftragnehmers erteilt.<br />
5 Beschaffen von Unterlagen<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />
Verfügung. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Planungsunterlagen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer - ggf. mit Unterstützung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers - zu beschaffen und/o<strong>de</strong>r Informationen über bestehen<strong>de</strong> und geplante<br />
Anlagen einzuholen.<br />
Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />
Sinne von § 14 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet wer<strong>de</strong>n sollen, sind diese mit ihm<br />
vorher abzustimmen.<br />
Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen überprüfen und diese ggf. - in Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber - im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />
überlassen.<br />
6 Bestandserfassung<br />
Über die Auswertung <strong>de</strong>r beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, für die<br />
Bearbeitung <strong>de</strong>s Projektes be<strong>de</strong>utsamen Gegebenheiten in <strong>de</strong>r Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />
erstreckt sich<br />
— für die Flora über eine Vegetationsperio<strong>de</strong>,<br />
— für die Fauna über <strong>de</strong>n notwendigen Beurteilungszeitraum bei <strong>de</strong>n projektrelevanten Tiergruppen<br />
(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwan<strong>de</strong>rung, Wan<strong>de</strong>rung von Großsäugern).<br />
Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in <strong>de</strong>n dafür geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />
7 Planungsinhalte<br />
Es gilt die Leistungsbeschreibung gem. § 3 <strong>de</strong>s Vertrages.<br />
8 Betretungsrecht<br />
Vor Beginn <strong>de</strong>r örtlichen Arbeiten stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber das Betretungsrecht <strong>de</strong>r Grundstücke gemäß<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz und Straßengesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang sicher. Der<br />
Auftragnehmer hat die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />
Absicht, Grundstücke zum Zwecke <strong>de</strong>r Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist <strong>de</strong>r Auftraggeber zu informieren und das weitere<br />
Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />
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VII.112.2<br />
9 Quellenangaben<br />
Alle für die Planung ausgewerteten und zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />
anzugeben.<br />
10 Beson<strong>de</strong>re Qualitätsansprüche<br />
Die FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und FFH-Ausnahmeprüfung sind zusätzlich zu <strong>de</strong>n<br />
unter 1.2 genannten Vorschriften nach <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s „Leitfa<strong>de</strong>n zur FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“ * ) und <strong>de</strong>r<br />
„Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau<br />
(Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“*) zu bearbeiten.<br />
Für je<strong>de</strong>s FFH- o<strong>de</strong>r Vogelschutzgebiet ist im Regelfall eine eigenständige Unterlage zu erstellen.<br />
11 Maßstab<br />
Die FFH-Vorprüfung ist im Regelfall im Maßstab 1 : 25.000, die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die<br />
FFH-Ausnahmeprüfung sind im Regelfall im Maßstab 1 : 5.000 abzufassen.<br />
12 Untersuchungsgegenstand<br />
Untersuchungsgegenstand ist das jeweilige NATURA-2000-Gebiet (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet).<br />
Dies gilt auch bei Überlagerungen von FFH- und Vogelschutzgebieten.<br />
13 Übernahme von Daten<br />
Sofern vorhan<strong>de</strong>n und geeignet, sind die Datengrundlagen aus <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>m LBP zum<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie die schutzgutspezifischen Projektwirkungen zu übernehmen.<br />
14 Alternativenprüfung<br />
Je<strong>de</strong> Alternative bedingt eine eigenständige FFH-Vorprüfung ggf. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />
15 Verzögerungen<br />
Wird <strong>de</strong>r Auftrag aus Grün<strong>de</strong>n unterbrochen, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, und dauert<br />
die Unterbrechung mehr als zwei Jahre, so ist zwischen <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />
zu vereinbaren, inwieweit die Vorleistungen gegen geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu aktualisieren sind.<br />
16 Anregungen und Hinweise Dritter<br />
Der Auftragnehmer erfasst und bewertet die Anregungen Dritter und unterrichtet <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />
Der Auftraggeber entschei<strong>de</strong>t dann im Rahmen <strong>de</strong>r Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise,<br />
Vorschläge, For<strong>de</strong>rungen usw. Dritter in die Entwurfsplanung einzuarbeiten sind, und legt diese<br />
Entscheidung offen.<br />
17 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bearbeitungsumfangs<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und <strong>de</strong>r FFH-<br />
Ausnahmeprüfung können die Leistungen jeweils nach Abschluss bestimmter Leistungsphasen<br />
been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
* ) Siehe Anhang<br />
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VII.112.2<br />
Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
BNatSchG<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
UVPG<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 24.<br />
Februar 2010 (BGBl. I S. 94)<br />
Hinweise zu § 16 FStrG<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Linienführung von Bun<strong>de</strong>sfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />
13/1996 vom 15. April 1996 – StB 15/38.16.00/17 Va 96; Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
Planfeststellungsrichtlinien<br />
Richtlinien für die Planfeststellung nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien<br />
2007 – PlafeR); BMV-ARS Nr. 14/2007 vom 4. Januar 2008 – S 15/7162.2/6-01/00786495 (VkBl.<br />
2008, S. 30-31)<br />
RE<br />
Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />
1985); Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
AKS<br />
Anweisung zu Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 85), BMV-ARS<br />
Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985 S. 92) in Verbindung<br />
mit <strong>de</strong>m BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB 24/38.46.00/31 Va 90; Bezugsquelle: VkBl-<br />
Verlag<br />
HNL-S<br />
Hinweise zur Berücksichtigung <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege beim<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
MUVS<br />
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in <strong>de</strong>r Straßenplanung, <strong>Ausgabe</strong> 2001 (MUVS)<br />
Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei<br />
staatlichen Straßenbauvorhaben<br />
Innenministeriumsschreiben vom 21.06.1993, Az.: StMI IID2/IIZ7-43821-001/93<br />
Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im<br />
Straßenbau - <strong>Ausgabe</strong> 1998 - (Musterkarten LBP)<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom 2.<br />
November 1998 Az.: IIZ7-4021.3-002/98<br />
Musterkarten Landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau<br />
Ministerialschreiben <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom<br />
14.02.2001 Az.: IIZ7-4021.3-002/99<br />
Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP, Musterkarten FFH-VP<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong><br />
2004; Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004. BMVBW-ARS Nr. 21/2004 vom 20.<br />
September 2004 – S 13/14.87.02/60 Va 04; Bezugsquelle: Verlags-Kartographie<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 4 von 5
VII.112.2<br />
RAS-LG<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung; Abschnitt 3: Lebendverbau,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1983 (RAS-LG 3); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
RAS-LP<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />
Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />
Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän<strong>de</strong>n und Tieren bei Baumaßnahmen,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1999 (RAS-LP 4); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
VOB/A<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe<br />
von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2009 (VOB/A) Bezugsquelle: Beuth Verlag<br />
<strong>VHB</strong> Bayern<br />
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaates<br />
Bayern, herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK<br />
Standardleistungskatalog für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe und STLK-<br />
Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
LB StB-By<br />
Leistungsbeschreibung für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau in Bayern, LB StB-By 07 – <strong>Ausgabe</strong><br />
02/2007, herausgegeben von Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK/ASTRA-Richtlinien<br />
Richtlinien für das Anwen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im<br />
Straßen- und Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin; Telefon 030 / 2601-<br />
0, Telefax 030 / 2601-1231<br />
FGSV Verlag:<br />
VkBl-Verlag:<br />
Verlags-Kartographie:<br />
FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln<br />
Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40<br />
Boyenstraße 42, 10115 Berlin, Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48<br />
63 82 71<br />
Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund<br />
Telefon 0108 / 53 40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />
Verlags-Kartographie GmbG Alsfeld, Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld<br />
Telefon: 06631 / 3800; Telefax: 06631 / 72782<br />
Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>s Innern: www.stmi.bayern.<strong>de</strong><br />
Das <strong>VHB</strong> Bayern kann unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen / Themen / Vergabe-<br />
Vertragswesen eingesehen wer<strong>de</strong>n, die LB StB-By unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen<br />
/ Straßenbau / Veröffentlichungen.<br />
Hinweis:<br />
Die Regelwerke sind in <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Fassung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
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VII.112.3<br />
FFH-VORPRÜFUNG<br />
HONORARERMITTLUNG<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Gebietsbezeichnung: .............................................<br />
für Projekt (Bezeichnung): .............................................<br />
1. Gebietsangabe<br />
Der Honorarermittlung wird das jeweilige NATURA-2000-Gebiet zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
FFH-Gebiet .............................................<br />
Vogelschutzgebiet .............................................<br />
Dieses beträgt ca. _____ ha.<br />
Sonstige Kriterien: .............................................<br />
2. Honorar für die Leistungen nach § 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Leistungsphase 1<br />
geschätzter Zeitaufwand<br />
in Std.<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz<br />
in EUR<br />
Honorar als Festbetrag<br />
in EUR<br />
Leistungsphase 2<br />
Bedarf Leistungsphase 3<br />
Bedarf Leistungsphase 4<br />
3. Gesamthonorar<br />
Honorar nach Nr. 2 (ohne Umsatzsteuer)<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.112.3 – Seite 1
VII.112.4<br />
FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />
HONORARERMITTLUNG<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Gebietsbezeichnung: .............................................<br />
für Projekt (Bezeichnung): .............................................<br />
1. Gebietsangabe<br />
Der Honorarermittlung wird das jeweilige NATURA-2000-Gebiet zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
FFH-Gebiet .............................................<br />
Vogelschutzgebiet .............................................<br />
Dieses beträgt ca. _____ ha.<br />
(Anzahl) _____ <strong>de</strong>r Erhaltungsziele, _____/_____ <strong>de</strong>r Lebensräume / Prioritären Lebensräume, _____/_____ <strong>de</strong>r Arten /Prioritären Arten<br />
(Anzahl) _____ Vogelarten <strong>de</strong>r Anl. I <strong>de</strong>r VSchRL<br />
(geschätzte Anzahl) _____ an<strong>de</strong>rer Pläne und Projekte<br />
Sonstige Kriterien: .............................................<br />
2. Honorar für die Leistungen nach § 3 Abs. 3 <strong>de</strong>s Vertrages<br />
geschätzter Zeitaufwand<br />
in Std.<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz<br />
in EUR<br />
Honorar als Festbetrag<br />
in EUR<br />
Leistungsphase 1<br />
Leistungsphase 2<br />
Teilleistung 2.1 - 2.5 u. 2.9<br />
Bedarf<br />
Leistungsphase 2<br />
Teilleistung 2.6 - 2.8<br />
Grundlage *) _____ Pläne und Projekte<br />
*) vom AG einzutragen<br />
Bedarf Leistungsphase 3<br />
Leistungsphase 4<br />
Leistungsphase 5<br />
3. Gesamthonorar<br />
Honorar nach Nr. 2 (ohne Umsatzsteuer)<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.112.4 – Seite 1
VII.112.5<br />
FFH-AUSNAHMEPRÜFUNG<br />
HONORARERMITTLUNG<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Gebietsbezeichnung: .............................................<br />
für Projekt (Bezeichnung): .............................................<br />
1. Gebietsangabe<br />
Der Honorarermittlung wird das jeweilige NATURA-2000-Gebiet zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
FFH-Gebiet .............................................<br />
Vogelschutzgebiet .............................................<br />
Dieses beträgt ca. _____ ha.<br />
(Anzahl) _____ <strong>de</strong>r Erhaltungsziele, _____/_____ Lebensräume / Prioritären Lebensräume, _____/_____ Arten /Prioritären Arten<br />
(Anzahl) _____ Vogelarten <strong>de</strong>r Anl. I <strong>de</strong>r VSchRL<br />
(geschätzte Anzahl) _____ an<strong>de</strong>rer Pläne und Projekte<br />
Sonstige Kriterien: .............................................<br />
2. Honorar für die Leistungen nach § 3 Abs. 5 <strong>de</strong>s Vertrages<br />
geschätzter Zeitaufwand<br />
in Std.<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz<br />
in EUR<br />
Honorar als Festbetrag<br />
in EUR<br />
Leistungsphase 1<br />
Leistungsphase 2<br />
Teilleistung 2.1 - 2.4 u. 2.6<br />
Bedarf Leistungsphase 2<br />
Teilleistung 2.5<br />
Bedarf Leistungsphase 3<br />
Bedarf Leistungsphase 4<br />
Leistungsphase 5<br />
Leistungsphase 6<br />
Teilleistung 6.1 – 6.2<br />
Bedarf Leistungsphase 6<br />
Teilleistung 6.3<br />
Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe von<br />
3. Gesamthonorar<br />
Honorar nach Nr. 2 (ohne Umsatzsteuer)<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.112.5 – Seite 1
VII.113<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
1<br />
2<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Leistungs- und Honorarangebot<br />
Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF)<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 1
VII.113<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sstraßengesetzes .<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB<br />
Technische Vertragsbedingungen für faunistische Untersuchungen<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 2
VII.113<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Auftragsumfang<br />
Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach <strong>de</strong>n Absätzen sowie 3 – 7.<br />
(2.1) AVIFAUNA Bewertung<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 □ Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Kartierung für das gesamte Untersuchungsgebiet mit<br />
4 Begehungen.<br />
Die Artenerhebung erfolgt auf <strong>de</strong>r Basis einer Linien- und/o<strong>de</strong>r Punktkartierung; bei größeren<br />
Untersuchungsräumen ist eine Rasterkartierung möglich (Anzahl <strong>de</strong>r Raster ≥ 100,<br />
Rastergröße 250 m x 250 m).<br />
1.1.3 □ Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Kartierung für das gesamte Untersuchungsgebiet mit 5 Begehungen bei<br />
speziellen Arten und/o<strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rnissen (z.B. Spechte, Eulen). Die Artenerhebung erfolgt<br />
auf <strong>de</strong>r Basis einer Linien- und/o<strong>de</strong>r Punktkartierung; bei größeren Untersuchungsräumen ist<br />
eine Rasterkartierung möglich (Anzahl <strong>de</strong>r Raster > 100, Rastergröße 250 m x 250 m).<br />
1.1.4 Abgrenzung von Funktionseinheiten auf <strong>de</strong>r Grundlage von Artenlisten und vorliegen<strong>de</strong>r<br />
Biotoptypenkartierung einschließlich Oberprüfung im Gelän<strong>de</strong>.<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Vertiefen<strong>de</strong> Erhebung (Revierkartierung) auf Probeflächen mit Erhöhung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r<br />
Begehungen gegenüber <strong>de</strong>r Standarduntersuchung, i. d. R. 8 Begehungen. Die<br />
Probeflächengröße soll in <strong>de</strong>r Regel 10 ha nicht unterschreiten.<br />
1.2.2 Erhebung spezieller Leitarten, Durchzügler, Teilzieher. Dies erfor<strong>de</strong>rt regelmäßig an<strong>de</strong>re<br />
Metho<strong>de</strong>n; die Auszahl erfolgt orts- und planungsspezifisch und wird einzelfallbezogen<br />
begrün<strong>de</strong>t.<br />
1.2.3 Abgrenzung <strong>de</strong>r Reviere <strong>de</strong>r kartierten Arten auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Biotoptypenkartierung.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten mit Ifd. Flächennummer. Eintragung von<br />
Beobachtungspunkten, -linien und Fundstellen. Kennzeichnung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
Funktionseinheiten zuzuordnen<strong>de</strong>n Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Teillebensräume nach Ifd. Flächennummer, Aufnahmedatum, Teillebensraumtyp, Liste <strong>de</strong>r<br />
jeweils dort beobachteten bzw. zugeordneten Arten (<strong>de</strong>utsche und zoologische Bezeichnung),<br />
Gefährdungsgrad (Rote Liste), Schutzstatus (ArtenschutzVO), Status, Bemerkungen zum<br />
Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 3
VII.113<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.2) AMPHIBIEN<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für die UVS<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 1 flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Suche nach Laichgewässern durch Ortsbegehung tagsüber, inhaltlich<br />
verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Suche nach Frühlaichern.<br />
1.1.3 3 weitere Begehungen <strong>de</strong>r vorgefun<strong>de</strong>nen Laichgewässer:<br />
1 Begehung nachts an <strong>de</strong>n Laichgewässern (Frühlaicher),<br />
1 Begehung tagsüber an <strong>de</strong>n Laichgewässern (Spätlaicher),<br />
1 Begehung nachts an <strong>de</strong>n Laichgewässern (Spätlaicher),<br />
und Kartierung mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Bestandsgrößenabschätzung durch<br />
Verhören rufaktiver Individuen am Laichplatz,<br />
strichprobenhaftes Abkeschern <strong>de</strong>r Laichgewässer,<br />
Sichtbeobachtung an <strong>de</strong>n Laichgewässern in Bezug auf Adulte und Juvenile sowie im Feld<br />
bestimmbaren Laich und Larven (Auszählung),<br />
Ggf. Absuchen von Straßenopfern an vorhan<strong>de</strong>nen Straßen im Einzugsbereich.<br />
1.2 □ Standarduntersuchung für <strong>de</strong>n LBP<br />
1.2.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.2.2 1 flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Suche nach Laichgewässern (insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>de</strong>r temporären<br />
Gewässer) durch Ortsbegehung tagsüber, inhaltlich verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Suche nach<br />
Frühlaichern.<br />
1.2.3 3 weitere Begehungen <strong>de</strong>r vorgefun<strong>de</strong>nen Laichgewässer:<br />
1 Begehung nachts an <strong>de</strong>n Laichgewässern (Frühlaicher),<br />
1 Begehung tagsüber an <strong>de</strong>n Laichgewässern (Spätlaicher),<br />
1 Begehung nachts an <strong>de</strong>n Laichgewässern (Spätlaicher),<br />
und Kartierung mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Bestandsgrößenabschätzung durch<br />
Verhören rufaktiver Individuen am Laichplatz,<br />
strichprobenhaftes Abkeschern <strong>de</strong>r Laichgewässer,<br />
Sichtbeobachtung an <strong>de</strong>n Laichgewässern in Bezug auf Adulte und<br />
Juvenile sowie im Feld bestimmbaren Laich und Larven (Auszählung),<br />
Ggf. Absuchen von Straßenopfern an vorhan<strong>de</strong>nen Straßen im<br />
Einzugsbereich,<br />
und 2 Begehungen im Trassenbereich (Wan<strong>de</strong>rkorridore, nächtliche<br />
Scheinwerferkartierung).<br />
1.3 □ Spezialuntersuchung für die UVS<br />
Kartierung <strong>de</strong>r Sommerlebensräume durch nächtliche<br />
Scheinwerfertaxierung nach einem Sommerregen<br />
(Linientranssektkartierung); 2 Begehungen (Juli, August).<br />
Bei <strong>de</strong>r Laichgewässerkartierung ergänzen<strong>de</strong> Bestimmung von nicht im Feld<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 4
VII.113<br />
bestimmbarem Laich und Larven im Labor.<br />
1.4 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
<br />
<br />
Amphibienfangzaunkartierung an vorhan<strong>de</strong>nen Straßen (Ausbau). An<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Straßen sind die Fangzäune grundsätzlich beidseitig<br />
aufzustellen.<br />
Amphibienfangkreuzkartierung an geplanten Straßentrassen (Neubau).<br />
1.4.1 Standortfestlegung Festlegen und Markieren <strong>de</strong>r Fangzaun- bzw. Fangkreuz- und<br />
Fanggefäßstandorte nach vorliegen<strong>de</strong>n Unterlagen (so weit vorhan<strong>de</strong>n: Biotoptypenkartierung<br />
o<strong>de</strong>r Strukturtypenkartierung, Standardamphibienkartierung, Berichte örtlicher<br />
Amphibienschützer, Lageplan <strong>de</strong>s Eingriffes) vor Ort.<br />
ein Fanggefäß pro 10 m Fangzaunlänge,<br />
Abstand <strong>de</strong>r Fangkreuze: 40 m von Mittelpunkt zu Mittelpunkt. Die<br />
Fangkreuze wer<strong>de</strong>n einreihig angeordnet.<br />
1.4.2 Regelmäßige Arbeiten<br />
Dauerbeobachtung<br />
Kontrolle <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rungsaktivität, bei Erfor<strong>de</strong>rlichkeit ggf. Organisieren<br />
<strong>de</strong>r Arbeitskräfte für Sammlung und Transport wan<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Tiere.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rliche Ortsbesichtigung kann ggf. auch durch einen Facharbeiter unter telefonischer<br />
Rückkopplung mit <strong>de</strong>m Projektleiter erfolgen, wird aber nicht geson<strong>de</strong>rt angerechnet.<br />
1.4.3 Sammlung und Transport gefangener Tiere<br />
Entnehmen <strong>de</strong>r Tiere aus <strong>de</strong>n Fanggefäßen, Übersetzen <strong>de</strong>r Tiere auf die <strong>de</strong>m Fanggefäß<br />
unmittelbar gegenüberliegen<strong>de</strong> Fangzaun- bzw. Straßenseite o<strong>de</strong>r, falls dies nicht möglich ist,<br />
Transport und Aussetzen <strong>de</strong>r Tiere an einen an<strong>de</strong>ren geeigneten und geschützten Ort im<br />
Wan<strong>de</strong>rkorridor in Wan<strong>de</strong>rrichtung. Zum Transport können 10 I Eimer benutzt wer<strong>de</strong>n; es dürfen<br />
aber maximal 10 Amphibien in einem Eimer transportiert wer<strong>de</strong>n. Schwanzlurche und<br />
schwanzlose Lurche sind in getrennten Eimern zu transportieren. Zählen <strong>de</strong>r umgesetzten Tiere<br />
pro Einsatztag und Fanggefäß ohne Bestimmung <strong>de</strong>r Art.<br />
1.4.4 Qualitative und quantitative Kartierung Bestimmen <strong>de</strong>r Amphibien nach Art, Geschlecht,<br />
Eimerstandort und beobachteter Individuenzahl je Nacht in 5 repräsentativen Nächten mit<br />
starker Wan<strong>de</strong>rungsaktivität. Davon sollen 3 Nächte in die Anwan<strong>de</strong>rungsphase und zwei<br />
Nächte in die Rückwan<strong>de</strong>rungsphase fallen. Bei starkem Vorkommen sowohl von Uro<strong>de</strong>len<br />
(Schwanzlurchen), als auch Anuren (schwanzlosen Lurchen) sollen 2 Nächte in die<br />
Anwan<strong>de</strong>rungsphase und 2 Nächte in die Rückwan<strong>de</strong>rungsphase <strong>de</strong>r Anuren und eine Nacht in<br />
die spätere Rückwan<strong>de</strong>rungsphase <strong>de</strong>r Uro<strong>de</strong>len fallen.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung <strong>de</strong>r Ziffer 1.1 – 1.3<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Gewässer, Probeflächen o<strong>de</strong>r Teillebensräume und Wan<strong>de</strong>rkorridore mit Ifd.<br />
Flächennummer. Ggf. von Beobachtungspunkten, -linien und Fundstellen, Kennzeichnung <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n einzelnen Probeflächen jeweils zuzuordnen<strong>de</strong>n Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Gewässer, Probeflächen o<strong>de</strong>r Teillebensraumtypen und Wan<strong>de</strong>rkorridore nach Ifd.<br />
Nummerierung, Liste <strong>de</strong>r jeweils dort beobachteten bzw. zugeordneten Arten (<strong>de</strong>utsche und<br />
zoologische Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Schutzstatus (ArtenschutzVO),<br />
Häufigkeit bzw. Status, Bemerkungen zum Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 5
VII.113<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
2.2 □ Spezialuntersuchung <strong>de</strong>r Ziffer 1.4<br />
(Amphibienfangzaun- und Amphibienfangkreuzkartierung)<br />
2.2.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Biotoptypenflächen im Umfang <strong>de</strong>s Fangzaunes bzw. <strong>de</strong>r Fangkreuze. Falls<br />
keine Biotoptypenkartierung vorliegt (z.B. bei <strong>de</strong>r Planung von Amphibienschutzmaßnahmen an<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Straßen), reicht eine vereinfachte Strukturtypenflächendarstellung aus.<br />
Eintragung <strong>de</strong>r Standorte von Fangzäunen bzw. Fangkreuzen und Fanggefäßen mit Ifd.<br />
Kennnummer, Standorte <strong>de</strong>r Freilassung <strong>de</strong>r Tiere (nur wenn aus zwingen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n<br />
Freilassung nicht auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Fanggefäß unmittelbar gegenüberliegen<strong>de</strong>n Zaun- bzw.<br />
Straßenseite möglich ist).<br />
2.2.2 Liste:<br />
Fanggefäße nach Ifd. Kennnummer mit <strong>de</strong>n jeweils in <strong>de</strong>n fünf "repräsentativen" Nächten<br />
beobachteten Arten und <strong>de</strong>ren Individuenzahlen und Geschlechtern. Die Angaben erfolgen<br />
getrennt nach Beobachtungstagen und Fangzäunen/Fangkreuzen.<br />
Fanggefäße nach Ifd. Kennnummer mit <strong>de</strong>n Zahlen <strong>de</strong>r jeweils gefangenen Individuen, nach<br />
Beobachtungstagen. Hervorheben<strong>de</strong> Kennzeichnung <strong>de</strong>r 5 Tage, an <strong>de</strong>nen gleichzeitig<br />
qualitativ und quantitativ kartiert wur<strong>de</strong>.<br />
2.2.3 Grafik:<br />
Histogramm (Säulendiagramm): Individuenzahl pro Fanggefäß auf maßstabsgetreuer Achse <strong>de</strong>r<br />
seitlichen Abstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fanggefäße, nach Beobachtungstagen für die fünf "repräsentativen"<br />
Nächte. Geson<strong>de</strong>rte Darstellung in getrennten Histogrammen für je<strong>de</strong> beobachtete Art.<br />
Histogramm (Säulendiagramm): Individuenzahlen pro Fanggefäß, im gesamten Arbeitszeitraum<br />
(Summen <strong>de</strong>r Beobachtungstage pro Eimer).<br />
2.2.4 Text:<br />
2.2.4.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.2.4.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.3) REPTILIEN<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 6
VII.113<br />
(Probeflächenkartierung)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Festlegung geeigneter Probeflächen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung. Räumliche<br />
Bezugsflächen <strong>de</strong>r Probeflächen sind in <strong>de</strong>r Regel die Biotoptypenflächen. Wenn erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
können geeignete Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Größe <strong>de</strong>r Probefläche soll bei<br />
sehr gut ausgestatteten bzw. strukturierten Flächen bis 1 ha,<br />
gut bis mäßig ausgestatteten bzw. strukturierten Flächen 1-3 ha betragen.<br />
1.1.3 3 Begehungen <strong>de</strong>r Probeflächen bei günstiger Witterung, Jahres- und Tageszeit.<br />
1.1.4 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten, ggf. einschließlich <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rungsbereiche, auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Artenlisten und <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Biotoptypenkartierung einschließlich<br />
Überprüfung im Gelän<strong>de</strong>.<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Erhebung beson<strong>de</strong>rer Zielarten.<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die<br />
zielorientiert ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im<br />
Einzelfall zu beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
1.2.2 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten<br />
mit Ifd. Flächennummer und Kennnummer. Eintragung von Beobachtungspunkten und -linien.<br />
Kennzeichnung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n jeweiligen Funktionseinheiten zuzuordnen<strong>de</strong>n Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Funktionseinheiten mit Ifd. Flächennummer und<br />
Kennnummer, Artenliste (<strong>de</strong>utsche und zoologische Bezeichnung), Gefährdungsrad (Rote<br />
Listen), Bemerkungen zum Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.4) TAGFALTER, WIDDERCHEN<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 7
VII.113<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
(Übersichts- und Probeflächenkartierung)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Übersichtskartierung ausgewählter Arten mit 2 Begehungen.<br />
1.1.3 Festlegung geeigneter Probeflächen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung. Auf <strong>de</strong>n<br />
Probeflächen wer<strong>de</strong>n in Kombination durchgeführt:<br />
Die Probeflächengröße soll in <strong>de</strong>r Regel 1 ha, mind. jedoch 0,5 ha betragen.<br />
Als Probeflächenabgrenzungen sind in <strong>de</strong>r Regel Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen.<br />
Wenn erfor<strong>de</strong>rlich, können geeignete Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.1.4 □ 3 Begehungen <strong>de</strong>r Probeflächen bei Intensivwiesen, wobei in Kombination<br />
durchzuführen ist:<br />
Sichtbeobachtung, systematische Begehung,<br />
Kescherfang,<br />
Suche nach Präimaginalstadien wertgeben<strong>de</strong>r Arten, so weit diese nicht an<strong>de</strong>rs<br />
nachweisbar sind.<br />
1.1.5 □ 5 Begehungen <strong>de</strong>r Probeflächen bei speziellen Biotopen, wobei in<br />
Kombination durchzuführen ist:<br />
Sichtbeobachtung, systematische Begehung,<br />
Kescherfang,<br />
Suche nach Präimaginalstadien wertgeben<strong>de</strong>r Arten, so weit diese nicht an<strong>de</strong>rs<br />
nachweisbar sind.<br />
1.1.6 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten (ggf. einschließlich <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rungsbereiche) auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Artenlisten und <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung.<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Erhebung beson<strong>de</strong>rer Zielarten.<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die<br />
zielorientiert ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im<br />
Einzelfall zu beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
1.2.2 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten für beson<strong>de</strong>re Zielarten.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchungen<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung Funktionseinheiten mit<br />
Ifd. Flächennummer und Kennnummer <strong>de</strong>r einzelnen Teilprobeflächen/Funktionseinheiten,<br />
Eintragung von Beobachtungspunkten und -linien. Kennzeichnung <strong>de</strong>r Standorte<br />
nachgewiesener be<strong>de</strong>utsamer Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Teilprobeflächen/Funktionseinheiten mit Ifd.<br />
Flächennummer und Kennnummer <strong>de</strong>r einzelnen Teilprobeflächen/Funktionseinheiten,<br />
Artenliste (zoologische, ggf. <strong>de</strong>utsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Status (so<br />
weit z. B. in <strong>de</strong>r Spezialuntersuchung nicht nur das Imago berücksichtigt wird), Bemerkungen<br />
zum Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
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VII.113<br />
(2.5) LIBELLEN<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
(Probeflächenkartierung)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Festlegung geeigneter Probeflächen (= Vegetationsstrukturtypen) auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Biotoptypenkartierung.<br />
Die Probeflächengröße bei flächenhaften Strukturtypen soll mind. 2 000 qm betragen.<br />
1.1.3 6 Begehungen <strong>de</strong>r Probeflächen. Hiervon sind<br />
2 Begehungen im Frühjahr (En<strong>de</strong> April – Mai),<br />
2 im Sommer (Juni – Juli),<br />
2 im Herbst (August - September) durchzuführen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Begehung <strong>de</strong>r Probeflächen ist – mit <strong>de</strong>m Ziel, Reproduktion nachzuweisen –<br />
Sichtbeobachtung,<br />
Kescherfang,<br />
Larven- und Exuviensuche (nur qualitativ)<br />
durchzuführen.<br />
1.1.4 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten (ggf. einschließlich <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rungsbereiche) auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Artenlisten und <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung.<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Erhebung beson<strong>de</strong>rer Zielarten.<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die<br />
zielorientiert ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im<br />
Einzelfall zu beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
1.2.2 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten für beson<strong>de</strong>re Zielarten.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, bei sehr kleinräumigen<br />
Probeflächenabgrenzungen ergänzen<strong>de</strong> Darstellung auf Detailkarten (1 :1000 – 1 :2500),<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Teilprobeflächen/Funktionseinheiten mit Ifd. Flächennummer und Kennnummer<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Teilprobeflächen/Funktionseinheiten. Eintragung von Beobachtungspunkten und -<br />
linien. Darstellung be<strong>de</strong>utsamer Teillebensraumbeziehungen (durch Pfeile).<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Teilprobeflächen/Funktionseinheiten mit Ifd.<br />
Flächennummer und Kennnummer <strong>de</strong>r einzelnen Probeflächen/Strukturtypen, Artenliste<br />
(zoologische, ggf. <strong>de</strong>utsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Status,<br />
Bemerkungen zum Vorkommen und Angaben über Fortpflanzungsaktivitäten<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 9
VII.113<br />
(2.6) HEUSCHRECKEN<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
(Übersichtskartierung und Probeflächenkartierungen)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Übersichtskartierung ausgewählter Arten mit. einer Begehung.<br />
1.1.3 Festlegung geeigneter Probeflächen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung. Die<br />
Probeflächengröße soll in <strong>de</strong>r Regel 1 ha, mind. jedoch 0,5 ha betragen. Als<br />
Probeflächenabgrenzungen sind in <strong>de</strong>r Regel Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen.<br />
Wenn erfor<strong>de</strong>rlich, können geeignete Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.1.4 □ 3 Begehungen <strong>de</strong>r Probeflächen im Mai – September<br />
Hierbei ist in Kombination durchzuführen:<br />
Verhören, Sichtbeobachtung, Kescherfang,<br />
Feldaufnahme mit BAT-Detector.<br />
1.1.5 □ 1 zusätzliche Begehung <strong>de</strong>r Probeflächen bei pot. Feldgrillenvorkommen und zwecks<br />
Erhebung nachtaktiver Arten, Methodik siehe Ziffer 1.1.4<br />
1.1.6 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten (ggf. einschließlich <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rungsbereiche) auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Artenlisten und <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung.<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Erhebung beson<strong>de</strong>rer Zielarten.<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die<br />
zielorientiert ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im<br />
Einzelfall zu beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
1.2.2 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten für beson<strong>de</strong>re Zielarten.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten<br />
im Lebensraumgefüge mit Ifd. Flächennummer und Kennnummer <strong>de</strong>r einzelnen Probeflächen/Funktionseinheiten.<br />
Eintragung von Beobachtungspunkten. Kennzeichnung <strong>de</strong>r Standorte<br />
nachgewiesener be<strong>de</strong>utsamer Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge mit Ifd.<br />
Flächennummer und Kennnummer <strong>de</strong>r einzelnen Funktionseinheiten, Artenliste (zoologische,<br />
ggf. <strong>de</strong>utsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Liste), Status, Bemerkungen zum<br />
Vorkommen.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 10
VII.113<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.7) LAUFKÄFER; SPINNEN<br />
Potenziell anwendungsrelevant für UVS und LBP sind die Artengruppen "Laufkäfer" und "Spinnen". Da <strong>de</strong>r<br />
Wissensstand bei Spinnen im Gegensatz zu Laufkäfern hinsichtlich Empfindlichkeit gegenüber<br />
straßenbaubedingten Wirkungen jedoch insgesamt noch immer gering ist, sollten Spinnen als Zeigergruppe<br />
bis auf weiteres nur im begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefall eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
(Probeflächenkartierungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Dominanzstruktur)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Festlegung geeigneter Probeflächen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung. Als<br />
Probeflächenabgrenzung sind in <strong>de</strong>r Regel Biotoptypen zu wählen. Wenn erfor<strong>de</strong>rlich, können<br />
geeignete Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.1.3 □ 5 Begehungen <strong>de</strong>r Probeflächen im April – Oktober, wobei je nach Lebensraum in<br />
Kombination o<strong>de</strong>r einzeln, an geeigneten Kleinstandorten <strong>de</strong>r zu betrachten<strong>de</strong>n Straten<br />
folgen<strong>de</strong> Metho<strong>de</strong>n anzuwen<strong>de</strong>n sind:<br />
Fallenfang mit Bo<strong>de</strong>nfallen nach Barber (9 Fallen pro Probefläche),<br />
Handaufsammlung (obligatorisch an allen Überschwemmungsbiotopen),<br />
Aufschwemm-Metho<strong>de</strong>,<br />
Gesiebe.<br />
Die o. g. Metho<strong>de</strong>n beinhalten das grobe Aussortieren und die vorläufige<br />
Alkoholkonservierung <strong>de</strong>r Beifänge, jedoch nicht <strong>de</strong>ren Determination o<strong>de</strong>r Aufbereitung .<br />
Der Einsatz von Handaufsammlungen an nicht wassergeprägten Biotopen muss beson<strong>de</strong>rs<br />
begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
1.1.4 □ 7 Begehungen bei Gewässern, Ufer, Feuchtbiotopen, Magerrasen, Hei<strong>de</strong>n und<br />
Felsstandorten.<br />
Methodik siehe Ziffer 1.1.3.<br />
1.1.5 □ Bei sehr hoher Bo<strong>de</strong>nfeuchtigkeit o<strong>de</strong>r Zerstörungsgefahr bei Überflutung kann auf<br />
Bo<strong>de</strong>nfallen verzichtet wer<strong>de</strong>n; statt<strong>de</strong>ssen Erhöhung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Handaufsammlungen/<br />
Bo<strong>de</strong>naufschwemmungen.<br />
1.1.6 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Arten-<br />
Dominanzlisten und <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung einschließlich <strong>de</strong>r Oberprüfung im Gelän<strong>de</strong>.<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Erhebung beson<strong>de</strong>rer Zielarten.<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die<br />
zielorientiert ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 11
VII.113<br />
Einzelfall zu beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
1.2.2 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten für beson<strong>de</strong>re Zielarten.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten<br />
im Lebensraumgefüge, Eintragung <strong>de</strong>r Fallenstandorte mit Ifd. Fallennummer und<br />
Beobachtungspunkte mit Ifd. Nummer (ggf. Darstellung auf Detailkarte 1:1 000 – 1:2 500).<br />
Kennzeichnung <strong>de</strong>r Standorte nachgewiesener be<strong>de</strong>utsamer Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probefläche mit Ifd. Probeflächennummer, Fallen und Beobachtungspunkte mit Ifd. Nummer,<br />
Artenliste (zoologische, ggf. <strong>de</strong>utsche Bezeichnung, LUCHT - CODE), Dominanzstruktur <strong>de</strong>r<br />
Lebensgemeinschaft, Gefährdungsgrad (Rote Listen), Bemerkungen zum Vorkommen /<br />
Dominanzstruktur.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.8) FLEDERMÄUSE<br />
Fle<strong>de</strong>rmäuse integrieren wie nur wenige Artengruppen Informationen über <strong>de</strong>n Gesamtzustand <strong>de</strong>r<br />
Landschaft. Jedoch sind Wechselbeziehungen zwischen Winterquartier, Wochenstuben und Jagdrevier<br />
wissenschaftlich noch ungenügend erforscht und Erfassungs- und Bewertungsmetho<strong>de</strong>n erst in <strong>de</strong>r<br />
Entwicklung. Bis sich Untersuchungsstandards fachgerecht entwickelt haben, sieht das Leistungsbild vorerst<br />
als Standarduntersuchung nur erste grobe Überblickserfassungen vor.<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
(Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Bewertung)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Befragung vor Ort.<br />
1.1.3 1 Begehung mit selektiver Suche (Winterquartiere, Wochenstuben, Schlafquartiere in<br />
Gebäu<strong>de</strong>n, Stollen, Altholzbestän<strong>de</strong>, Brücken, etc.). Determination nach Gelän<strong>de</strong>kriterien so<br />
weit machbar, ggf. unter Einsatz von BAT-Detectoren"<br />
1.1.4 Abgrenzung von Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Biotoptypenkartierung und <strong>de</strong>r Artenlisten einschließlich <strong>de</strong>r Überprüfung im Gelän<strong>de</strong><br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Erhebung beson<strong>de</strong>rer Zielarten.<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die<br />
zielorientiert ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 12
VII.113<br />
Einzelfall zu beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
1.2.2 Abgrenzung von Funktionseinheiten für beson<strong>de</strong>re Zielarten.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung punktueller Teillebensräume (z.B. Jagdrevier, Wochenstube, Sommerlebensraum,<br />
Winterquartier) mit Ifd. Objektnummer und Kennnummer, Darstellung <strong>de</strong>r Lebensraum-<br />
Funktionseinheiten (Darstellung <strong>de</strong>r Teillebensraumbeziehungen durch Pfeile) auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung mit Ifd. Flächennummer und Kennnummer, Standorte<br />
nachgewiesener be<strong>de</strong>utsamer Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Punktuelle Teillebensräume und Teilfunktionseinheiten im Lebensraumgefüge nach Ifd.<br />
Flächennummer, Artenliste (<strong>de</strong>utsche und zoologische Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote<br />
Liste), Bemerkungen zum Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.9) KLEINSÄUGER (Echte Mäuse, Spitzmäuse, Bilche, Hamster)<br />
Diese Artengruppe soll nur im begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefall im Rahmen von UVS und LBP untersucht wer<strong>de</strong>n.<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 Keine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Standarduntersuchung<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
(Übersichts- und Probeflächenkartierung)<br />
1.2.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.2.2 Festlegung geeigneter Probeflächen. Als Probeflächenabgrenzungen sind in <strong>de</strong>r Regel<br />
Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen. Wenn erfor<strong>de</strong>rlich, können geeignete<br />
Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.2.3 Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Begehung aller relevanten Strukturen in Hinblick auf<br />
Auswertung <strong>de</strong>r Fun<strong>de</strong> von Flaschenfallen und an<strong>de</strong>ren Zufallsfängen,<br />
Nest- und Bausuche,<br />
Fraß- und Fußspuren, Losungen.<br />
1.2.4 Untersuchung <strong>de</strong>r Probeflächen durch<br />
Lebendfang in artenschutzgerecht präparierten Lebendfallen,<br />
Beifänge von Barberfallen,<br />
Schlagfallen und Bo<strong>de</strong>nfallen (sie sollen nur zur Verfügung spezifischer Projektziele in<br />
begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen).<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 13
VII.113<br />
1.2.5 Gewölleanalysen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r übrigen Ergebnisse im Hinblick auf <strong>de</strong>n Nachweis<br />
<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nständigkeit. Die Suche nach Gewöllen wird nicht auf die Probefläche beschränkt;<br />
ergänzen<strong>de</strong>n Gewölleanalyse.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten<br />
im Lebensraumgefüge, Eintragung <strong>de</strong>r Fundstellen mit Ifd. Fundortnummer, Kennzeichnung <strong>de</strong>r<br />
Standorte nachgewiesener be<strong>de</strong>utsamer Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probefläche mit Ifd. Probeflächennummer, Fundorte mit Ifd. Nummer, Artenliste (zoologische<br />
und <strong>de</strong>utsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Liste), Bemerkungen zum Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.10) MITTEL- UND GROSSÄUGER<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Befragung von revierbetreuen<strong>de</strong>n Jägern, Jagdpächtern, Jagdaufsehern, Forstbeamten und<br />
sonstigen ortskundigen Personen zur Benennung be<strong>de</strong>utsamer Teillebensräume, wie<br />
Ruheräume,<br />
Nahrungsräume,<br />
Fortpflanzungsräume,<br />
Wan<strong>de</strong>rlinien,<br />
Vorkommensschwerpunkte und -grenzen,<br />
sonstige Beobachtungsschwerpunkte.<br />
1.1.3 Plausibilitätskontrolle.<br />
1.2 □ Standarduntersuchung für LBP<br />
1.2.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.2.2 Befragung von revierbetreuen<strong>de</strong>n Jägern, Jagdpächtern, Jagdaufsehern, Forstbeamten und<br />
sonstigen ortskundigen Personen zur Benennung be<strong>de</strong>utsamer Teillebensräume, wie<br />
Ruheräume,<br />
Nahrungsräume,<br />
Fortpflanzungsräume,<br />
Wan<strong>de</strong>rlinien,<br />
Vorkommensschwerpunkte und -grenzen,<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 14
VII.113<br />
sonstige Beobachtungsschwerpunkte.<br />
1.2.3 Plausibilitätskontrolle.<br />
1.2.4 Spurensuche im Winter.<br />
1.3 □ Spezialuntersuchung<br />
1.3.1 Artspezifische Untersuchungen je nach Problemstellung (z.B. Spurensuche im Frühsommer).<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
In die Befragung einbezogene Jagdreviere mit Ifd. Nummer und (Revier-) Grenzen,<br />
Kennzeichnung <strong>de</strong>r Standorte be<strong>de</strong>utsamer Arten, Darstellung be<strong>de</strong>utsamer<br />
Teillebensraumbeziehungen (durch Pfeile), abgeleitete Vorkommensgrenzen, ggf. Bereiche mit<br />
sporadischem Vorkommen, Wan<strong>de</strong>rwege.<br />
2.1.2 Liste:<br />
(Jagd-)Reviere mit Bezeichnung und Ifd. Nummer, Teilfunktionseinheiten im Lebensraumgefüge<br />
und Kennnummer <strong>de</strong>s Typs, Artenliste (<strong>de</strong>utsche und zoologische Bezeichnung),<br />
Gefährdungsgrad (Rote Listen), Bemerkungen zum Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP) durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s<br />
LBP möglich wird.<br />
(2.11) FISCHE, KREBSE<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS<br />
(Abschnittsweise Befischung von direkt o<strong>de</strong>r indirekt (potenziell) beeinträchtigten Gewässern)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Befragung <strong>de</strong>s Fischereirechtsinhabers zu Besatzmaßnahmen und Bewirtschaftungsregime.<br />
1.1.3 Auswahl <strong>de</strong>r Untersuchungsstrecken. In <strong>de</strong>n Untersuchungsstrecken sollen alle erkennbaren<br />
morphologisch verschie<strong>de</strong>nen Zonierungen <strong>de</strong>r Gewässer enthalten sein (die genaue Zahl, Lage<br />
und Länge <strong>de</strong>r Abschnitte stellt eine Einzelfallentscheidung dar, die mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
abzustimmen ist).<br />
1.1.4 2 Befischungen an ausgewählten Gewässerabschnitten mit Elektrogeräten, Senken, Keschern<br />
o<strong>de</strong>r Wurfnetzen je nach Gewässertyp unter <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Lan<strong>de</strong>sfischereirechtes.<br />
1.1.5 2 Befischungen an ausgewählten Gewässerabschnitten mit Reuse und Stellnetz je nach<br />
Gewässertyp unter <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>s jeweiligen Lan<strong>de</strong>sfischereirechtes.<br />
1.1.6 2 Befischungen an ausgewählten Gewässerabschnitten mit Zugnetz je nach Gewässertyp unter<br />
<strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>s jeweiligen lan<strong>de</strong>sfischereirechtes.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 15
VII.113<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Erhebung beson<strong>de</strong>rer Zielarten.<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die<br />
zielorientiert ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im Einzelfall<br />
zu beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
1.2.2 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten für beson<strong>de</strong>re Zielarten.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer (Maßstab 1:1000 bis 1:5000),<br />
Darstellung <strong>de</strong>r unterschiedlichen Zonierungen, Kennzeichnung <strong>de</strong>r Fundorte be<strong>de</strong>utsamer<br />
Indikatoren bzw. von Rote-Liste-Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probeflächennummer, Lebensraum, Zonierung <strong>de</strong>s Gewässers, vorgefun<strong>de</strong>ne Strukturelemente,<br />
Artenliste, Schutz- bzw. Gefährdungsstatus.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.12) FLIESSGEWÄSSERORGANISMEN<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
(Gewässergütebestimmung gemäß DIN 38410)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Festlegung geeigneter Gewässerabschnitte als Probeflächen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Biotoptypenkartierung. Zahl und Lage <strong>de</strong>r Probeflächen wer<strong>de</strong>n im Einzelfall mit <strong>de</strong>m AG<br />
vereinbart. Die Größe <strong>de</strong>r Probeflächen bestimmt sich nach <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis einer<br />
repräsentativen Probenahme.<br />
1.1.3 2 Begehungen <strong>de</strong>r Probeflächen (1x Frühjahr, 1x Spätsommer/Herbst).<br />
Ermitteln nach <strong>de</strong>r Zeitsammelmetho<strong>de</strong> in Kombination von<br />
Ablesen,<br />
Keschern (im Wasser- und Luftraum),<br />
Sieben.<br />
1.1.4 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten (ggf. einschließlich <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rungsbereiche) auf <strong>de</strong>r<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 16
VII.113<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Artenlisten und <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung.<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 1 zusätzliche Begehung <strong>de</strong>r Probeflächen im Sommer.<br />
1.2.2 Erhebung beson<strong>de</strong>rer Zielarten.<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die<br />
zielorientiert ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im Einzelfall<br />
zu beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung <strong>de</strong>r Lebensraum-<br />
Funktionsräume. Eintragung von Beobachtungspunkten und -linien. Kennzeichnung <strong>de</strong>r Standorte<br />
nachgewiesener be<strong>de</strong>utsamer Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probefläche mit Ifd. Probeflächennummer, Gewässertypen bzw. Lebensraumtypen, Artenliste<br />
(zoologische, ggf. <strong>de</strong>utsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Status, Bemerkungen<br />
zum Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.13) SCHNECKEN, MUSCHELN<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 Keine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2 Spezialuntersuchung<br />
(Probeflächenkartierung)<br />
1.2.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.2.2 Festlegung geeigneter Probeflächen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung. Zahl und Lage<br />
<strong>de</strong>r Probeflächen wer<strong>de</strong>n im Einzelfall mit <strong>de</strong>m AG abgestimmt. Als Probeflächenabgrenzung sind<br />
in <strong>de</strong>r Regel Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen. Wenn erfor<strong>de</strong>rlich, können geeignete<br />
Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.2.3 2 Begehungen <strong>de</strong>r Probeflächen (<strong>März</strong> – Juli und September – November) mit qualitativer<br />
Erhebung aufgrund einer Kombination von<br />
Absuchen <strong>de</strong>s Vegetationsbestan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>noberfläche und ggf.<br />
weiterer Substrate (Felsen, Totholz),<br />
Durchharken <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nstreu und sonstigen Lockermaterials,<br />
Durchkeschern von Gewässersediment und Wasserpflanzen,<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 17
VII.113<br />
2. Dokumentation<br />
Absuchen von Hartsubstraten nach aufsitzen<strong>de</strong>n Wassermollusken,<br />
(Steine, Treibholz)<br />
und mit quantitativer Erhebung durch:<br />
intensive Handfänge mit Ausschütteln von Streu- o<strong>de</strong>r Pflanzenbüscheln und Bearbeitung von<br />
Lockermaterial mit <strong>de</strong>m Reitersieb,<br />
genaue Durchsicht von Substraten (Siebungen),<br />
ggf. Auslegung von künstlichen Versteckplätzen,<br />
Absuchen <strong>de</strong>s Gewässergrun<strong>de</strong>s nach Großmuscheln.<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probe-, Teilprobeflächen mit Ifd. Nummerierung, Eintragung <strong>de</strong>r Aufnahmeflächen<br />
mit Ifd. Nummer (ggf. Darstellung auf Detailkarte 1 : 1 000 –<br />
1 : 2 500). Darstellung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge, Kennzeichnung <strong>de</strong>r<br />
Standorte nachgewiesener be<strong>de</strong>utsamer Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probe-, Teilprobefläche mit Ifd. Nummer, Aufnahmefläche mit Ifd. Nummer, Artenliste<br />
(zoologische, ggf. <strong>de</strong>utsche Bezeichnungen), Gefährdungen (Rote bzw. regionale Listen), Status,<br />
Bemerkungen zum Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.14) ALTHOLZBEWOHNENDE UND BLÜTENBESUCHENDE KÄFER "REIFER" WÄLDER<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
(Probeflächenkartierung)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
1.1.2 Festlegung geeigneter Probeflächen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung. Sinnvoll ist die<br />
Untersuchung von mind. 10 Probeflächen. Als Probeflächenabgrenzungen sind in <strong>de</strong>r Regel<br />
Biotoptypenflächenabgrenzungen (Altholzbestän<strong>de</strong> und ihre unmittelbaren Kontaktbiotope) zu<br />
wählen. Wenn erfor<strong>de</strong>rlich (wenn die Bestän<strong>de</strong> z. B. sehr großflächig sind), können geeignete<br />
Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.1.3 3 Begehungen <strong>de</strong>r Probeflächen. In Kombination sind durchzuführen:<br />
1 Fensterfalle, Standzeit 3 Monate (Exposition Anfang Mai, 2 x Ablesen, Ablesen/Abbau),<br />
4 Raupen-Leimringe 0,25 qm, 3 Monate Standzeit (Exposition Anfang Mai,<br />
2 x Ablesen, Ablesen/Abbau),<br />
Totholzgesiebe (2 Stun<strong>de</strong>n Siebung an etwa 10 Stellen), 2 Wie<strong>de</strong>rholungssiebungen.<br />
1.1.4 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten (ggf. einschließlich <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rungsbereiche) auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Artenlisten und <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 18
VII.113<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Untersuchung je nach Problemstellung.<br />
1.2.2 Eine Metho<strong>de</strong>nergänzung ist durch Klopfproben und Handaufsammlungen an Totholz und in <strong>de</strong>r<br />
Vegetation sinnvoll sowie ggf. durch Flugkö<strong>de</strong>rfallen (mit Taubenmist-Kö<strong>de</strong>r), insbeson<strong>de</strong>re auf<br />
Untersuchungsflächen mit (sehr) großer Vielfalt an Kleinlebensräumen (vgl. KÖHLER, F. 1996.<br />
Käferfauna in Naturwaldzellen und Wirtschaftswald, LÖBF-Schriftenreihe, Bd. 6, Münster).<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die zielorientiert<br />
ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im Einzelfall zu<br />
beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung <strong>de</strong>r Teilprobeflächen mit<br />
Ifd. Flächennummer. Kennzeichnung <strong>de</strong>r Standorte nachgewiesener be<strong>de</strong>utsamer Arten.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Teilprobeflächennummer, Artenliste (zoologische, ggf.<br />
<strong>de</strong>utsche Bezeichnung), Status, Menge/Dichte, Gefährdungsgrad (Rote Liste), Bemerkungen zum<br />
Vorkommen, allg. Bemerkungen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die<br />
Zielsetzung, Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
(2.15) WILDBIENEN<br />
Wildbienen dienen in erster Linie <strong>de</strong>r Charakterisierung von Son<strong>de</strong>rstandorten wie Magerrasen, Sanddünen,<br />
Erdaufschlüssen, Ru<strong>de</strong>ralflächen, Brachen, Schilfröhrichten, blütenreichen Wiesen sowie <strong>de</strong>r<br />
Übergangsbereiche Offenland/Gehölz, Die gute autökologische Kenntnis vieler Wildbienenarten ermöglicht<br />
eine hervorragen<strong>de</strong> Beurteilung projektbezogener Fragestellungen. Wildbienenerhebungen zeichnen sich<br />
insbeson<strong>de</strong>re dadurch aus, dass sie eine Darstellung funktionaler Beziehungen zwischen verschie<strong>de</strong>nen<br />
Landschaftsbestandteilen ermöglichen. Weiterhin liefern Wildbienen oftmals differenziertere Ergebnisse in<br />
Gebieten mittlerer Biotopqualitäten als die häufig untersuchten Insektengruppen wie Tagfalter o<strong>de</strong>r<br />
Heuschrecken. Dies gilt beson<strong>de</strong>rs in landwirtschaftlich genutzten Gebieten sowie im urbanen Bereich.<br />
1. Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandserhebung<br />
1.1 □ Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
(Übersichtskartierung und Probeflächenkartierungen)<br />
1.1.1 Erfassung auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 19
VII.113<br />
1.1.2 Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Übersichtskartierung repräsentativer Wildbienenhabitate.<br />
1.1.3 Festlegung geeigneter Probeflächen (= Vegetations-/Strukturtypen) mit 1 Begehung.<br />
1.1.4 □ Probeflächenkartierung mit 5 Begehungen während <strong>de</strong>r gesamten Vegetationsperio<strong>de</strong>.<br />
Auf <strong>de</strong>n Probeflächen wer<strong>de</strong>n in Kombination durchgeführt:<br />
gezielter Sichtfang mit Kescher,<br />
Ermittlung von Nahrungspflanzen und Nistplätzen zum Nachweis <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nständigkeit.<br />
Wichtig bei <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>erhebung ist die gezielte Kontrolle <strong>de</strong>r Lebensraumelemente (Requisiten).<br />
Die Probeflächengröße soll 1-5 ha betragen. Als Probeflächenbegrenzungen sind in <strong>de</strong>r Regel<br />
Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen. Wenn erfor<strong>de</strong>rlich, können geeignete<br />
Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.1.5 □ 2 zusätzliche Begehungen bei <strong>de</strong>m Auftreten von früh blühen<strong>de</strong>n Pflanzen<br />
(z.B. Wei<strong>de</strong>narten) und spät blühen<strong>de</strong>n Pflanzen.<br />
Methodik siehe Ziff. 1.1.4<br />
1.1.6 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten (ggf. einschließlich <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rungsbereiche) auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Artenlisten und <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung.<br />
1.2 □ Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
1.2.1 Untersuchung je nach Problemstellung.<br />
Bei beson<strong>de</strong>ren Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Metho<strong>de</strong>n zur Anwendung, die<br />
zielorientiert ausgewählt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung im Einzelfall<br />
zu beschreiben (siehe geson<strong>de</strong>rte Leistungsbeschreibung).<br />
1.2.2 Abgrenzung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten für beson<strong>de</strong>re Zielarten.<br />
2. Dokumentation<br />
2.1 □ Standard- und Spezialuntersuchung<br />
2.1.1 Karte:<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung <strong>de</strong>r Funktionseinheiten im<br />
Lebensraumgefüge mit Ifd. Flächennummer und Kennnummer <strong>de</strong>r Einzelnen<br />
Probeflächen/Funktionseinheiten. Eintragung von Beobachtungspunkten. Kennzeichnung <strong>de</strong>r<br />
Standorte nachgewiesener be<strong>de</strong>utsamer Arten/Artengemeinschaften.<br />
2.1.2 Liste:<br />
Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge mit Ifd.<br />
Flächennummer und Kennnummer <strong>de</strong>r einzelnen Funktionseinheiten, Artenliste (zoologische, ggf.<br />
<strong>de</strong>utsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Status, Bemerkungen zum Nistplatz und<br />
zum Blütenbesuch, allgemeine Bemerkungen zum Vorkommen.<br />
2.1.3 Text:<br />
2.1.3.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise.<br />
2.1.3.2 Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 20
VII.113<br />
(3) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(4) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(6) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(7) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 21
VII.113<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1 EUR<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
als Zeithonorar mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />
als Zeithonorar nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn./wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 4<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 22
VII.113<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 Seite 23
VII.113.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>r Vertragsmuster für faunistische Untersuchungen<br />
im Straßen- und Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(1) Erfor<strong>de</strong>rlichkeit faunistischer Untersuchungen<br />
Untersuchungen zur Fauna wer<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die Auswertung <strong>de</strong>r verfügbaren<br />
planungsrelevanten Unterlagen bei UVS und LBP (Leistungen nach § 26 HOAI und Nr. 1.1 <strong>de</strong>r Anlage<br />
1 zur HOAI) keine gesicherte Beurteilung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Auswirkungen nach § 2 UVPG und von<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Tier- und Pflanzenwelt.<br />
(2) Auswahl von Artengruppen<br />
Die naturschutzfachlich geeigneten Arten bzw. Artengruppen sind in nachstehen<strong>de</strong>r Nr. 9 aufgeführt.<br />
Die tatsächlich zu untersuchen<strong>de</strong>n Arten bzw. Artengruppen und die dazu erfor<strong>de</strong>rlichen Metho<strong>de</strong>n<br />
sind im Einzelfall jeweils zielgerichtet und problemadäquat auszuwählen. Die in VII.113.2 VHF Nr. 16<br />
aufgeführten Leistungen unterglie<strong>de</strong>rn sich in:<br />
−<br />
−<br />
Standarduntersuchung<br />
Sie ist für die jeweils zu untersuchen<strong>de</strong> Artengruppe immer durchzuführen.<br />
Spezialuntersuchung<br />
Sofern die Standarduntersuchungen keine ausreichen<strong>de</strong>n Erkenntnisse zur Problemlösung<br />
ergeben, sind die weiterführen<strong>de</strong>n Spezialuntersuchungen erfor<strong>de</strong>rlich. Spezialuntersuchungen<br />
können auch ohne vorausgehen<strong>de</strong> Standarduntersuchung vergeben wer<strong>de</strong>n, wenn bereits<br />
vorliegen<strong>de</strong> Kenntnisse dies zwingend erfor<strong>de</strong>rlich machen.<br />
Die Auswahl von Artengruppen ergibt sich aus <strong>de</strong>r Prüfung und argumentativen Zusammenschau<br />
hinsichtlich einer betroffenen - wie auch eingriffs- und wirkungsbezogenen Betrachtung.<br />
Hierbei sind im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Kriterien zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />
− Naturräumlich bestimmte allgemeine Charakteristika (z. B. Artengemeinschaften von Küsten,<br />
Alpen, Wäl<strong>de</strong>rn, Talsystemen, Flusssystemen)<br />
− Funktionale Lebensraumfunktionen und Biotopvernetzung (Raumzusammenhalte; z. B. von Meer-<br />
Lebensraumbewohner, Metapopulationen)<br />
− Verbreitung von Arten (Arten an <strong>de</strong>r Populationsgrenze, Populationsschwerpunkte,<br />
Reliktvorkommen)<br />
− Vorbelastung (Siedlungsdruck, Immissionsbelastung)<br />
− Wirkung und ökologische Folgen, sofern zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Abgabe <strong>de</strong>s Auftragsangebotes<br />
abschätzbar.<br />
(3) Anwendung <strong>de</strong>r Mustertexte<br />
Als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters<br />
(VII.113) aufgeführten Mustertexte zu verwen<strong>de</strong>n sowie die technischen Vertragsbedingungen<br />
(VII.113.2) zu vereinbaren.<br />
(4) Darstellungsmaßstab<br />
Der Darstellungsmaßstab richtet sich nach <strong>de</strong>n jeweiligen Ansprüchen <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />
Artengruppen. Er ist im Einzelfall festzulegen; in <strong>de</strong>r Regel ist <strong>de</strong>r Maßstab 1 : 5.000 ausreichend.<br />
(5) Untersuchungsgebiet<br />
Die Abgrenzung <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes bzw. <strong>de</strong>r Probeflächen erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Lebensraumansprüche <strong>de</strong>r jeweils zu untersuchen<strong>de</strong>n Tiergruppe/Tierart, nach <strong>de</strong>r Strukturierung <strong>de</strong>s<br />
Raumes und nach <strong>de</strong>n Projektwirkungen. Sie ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu<br />
vereinbaren. Das Untersuchungsgebiet liegt in <strong>de</strong>r Regel innerhalb <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes <strong>de</strong>r<br />
UVS bzw. <strong>de</strong>s Plangebietes <strong>de</strong>s LBP.<br />
(6) Festlegung <strong>de</strong>s Untersuchungszeitraumes<br />
Der Untersuchungszeitraum für die Durchführung <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme richtet sich nach <strong>de</strong>n<br />
spezifischen Ansprüchen <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Artengruppen (siehe auch VII.113.2 Nr. 6 und<br />
Anhänge 1 und 2) und ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 1 von 3
VII.113.1<br />
(7) Gegenstand <strong>de</strong>r Untersuchungen<br />
Voraussetzung für die Untersuchung ist, dass auf Teile <strong>de</strong>r Grundleistungen bei UVS/LBP (i. d. R.<br />
Leistungsphase 2) zurückgegriffen wer<strong>de</strong>n kann z. B. auf die Biotoptypenkartierung zur Ableitung von<br />
Zootoptypen.<br />
Die Leistungen wer<strong>de</strong>n in „Feldaufwand“ und „Dokumentation“ geglie<strong>de</strong>rt. Zum Feldaufwand gehören<br />
die Gelän<strong>de</strong>arbeiten für die Bestandsbewertung, die Determination und die Aufzeichnung <strong>de</strong>r<br />
Beobachtungen. Zur Dokumentation gehören die Sichtung <strong>de</strong>r Aufzeichnungen, die Datenauswertung<br />
und <strong>de</strong>ren Bewertung. Sie erfolgt in Karten, Listen bzw. Tabellen und Text und bezieht sich im<br />
Wesentlichen auf die wertgeben<strong>de</strong>n Arten. Das Aufstellen, Warten und Abbauen <strong>de</strong>r Fangzäune für<br />
die Amphibienfangzaunkartierung ist nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Untersuchungen und wird geson<strong>de</strong>rt<br />
vergütet.<br />
(8) Zeitbedarf<br />
Der gesamte Zeitbedarf für je<strong>de</strong> Artengruppe ergibt sich aus <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>s Zeitbedarfs für <strong>de</strong>n<br />
Feldaufwand, die Auswertung und die Dokumentation.<br />
Tabelle: Orientierungswerte für <strong>de</strong>n Verrechnungsfaktor zur Ermittlung <strong>de</strong>r Zeitansätze für die<br />
einzelnen Artengruppen im Rahmen <strong>de</strong>r Dokumentation bei Standarduntersuchungen:<br />
Artengruppe<br />
Verrechnungsfaktor<br />
I Avifauna 0,8<br />
II Amphibien 0,4<br />
III Reptilien 0,4<br />
IV Tagfalter, Wid<strong>de</strong>rchen 0,8<br />
V Libellen 0,6<br />
VI Heuschrecken 0,4 - 0,6<br />
VII Laufkäfer, Spinnen 1,0<br />
VIII Fle<strong>de</strong>rmäuse 1 ,0<br />
IX Kleinsäuger keine Angaben<br />
X Mittel- und Großsäuger 2,0<br />
XI Fische, Krebse 0,6<br />
XII Fließgewässerorganismen 1,0<br />
XIII Schnecken, Muscheln keine Angaben<br />
XIV Altholz-Käfer 1,2<br />
XV Wildbienen 0,8<br />
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VII.113.1<br />
(9) Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
Das Honorar für faunistische Untersuchungen kann frei vereinbart wer<strong>de</strong>n. Grundlage hierfür sind <strong>de</strong>r<br />
vorausgeschätzte Zeitbedarf und die vereinbarten Stun<strong>de</strong>nsätze. Geräte und Materialien, die für eine<br />
fachgerechte Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben vorausgesetzt wer<strong>de</strong>n, z.B. BAT-Detektoren, Vi<strong>de</strong>o-<br />
Überwachungssysteme, Lebend- und Schlagfallen, Elektrofischgeräte gehören nicht zu <strong>de</strong>n<br />
Nebenkosten gemäß § 14 HOAI, son<strong>de</strong>rn sind als Gemeinkosten mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />
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VII.113.2<br />
Technische Vertragsbedingungen für faunistische Untersuchungen<br />
im Straßen- und Brückenbau<br />
1 Geltungsbereich<br />
Die „technischen Vertragsbedingungen für faunistische Untersuchungen im Straßen- und Brückenbau”<br />
betreffen folgen<strong>de</strong> Fachbeiträge:<br />
- faunistische Untersuchungen<br />
2 Qualitätsansprüche<br />
Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach <strong>de</strong>m UVPG * , <strong>de</strong>m BNatSchG * i.V.m. <strong>de</strong>n jeweils in<br />
Frage kommen<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>n HNL-S * , <strong>de</strong>n ”Eingriffsregelungs-<br />
Empfehlungen” * sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
herausgegebenen Regelungen (Rundschreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re kommen hierfür in Frage<br />
„Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />
„RE” * ,<br />
„Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />
Ferner sind die Landschaftsplanerischen Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage lan<strong>de</strong>srechtlicher<br />
Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />
Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Anordnung o<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung und Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />
bzw. eines Diplomingenieurs <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>spflege durchzuführen. Er ist <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />
benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel und Verfahren müssen <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />
entsprechen und umweltverträglich sein.<br />
Straßenplanung und landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />
erarbeiten. Straßenplaner und Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn <strong>de</strong>r Straßenplanung an<br />
in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />
Die Aussagen <strong>de</strong>r landschaftsplanerischen Fachbeiträge und <strong>de</strong>r Straßenplanung müssen auf<br />
einan<strong>de</strong>r abgestimmt sein.<br />
Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinan<strong>de</strong>r auf. Soweit Sachverhalte bereits in<br />
einem vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wur<strong>de</strong>n, bil<strong>de</strong>n die Ergebnisse die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung o<strong>de</strong>r Vertiefung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Die Ergebnisse vertiefter Untersuchungen sind so auszuarbeiten und mit Hinweisen für die Planung<br />
zu versehen, dass sie vom AN <strong>de</strong>r Grundleistungen ohne zeitaufwändige Auswertung unmittelbar in<br />
<strong>de</strong>r Planung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n können.<br />
*)<br />
1)<br />
Siehe Anhang<br />
Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Rundschreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im<br />
Verkehrsblatt<br />
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3 DV-Einsatz<br />
VII.113.2<br />
Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n und ob bzw. ggf. wie ein<br />
Datentransfer zur DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll.<br />
Beim Einsatz <strong>de</strong>r DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers sind <strong>de</strong>ssen Vorschriften über die Abwicklung und<br />
Verrechnung <strong>de</strong>r DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />
Das Zusammenstellen <strong>de</strong>r Eingabedaten und das Prüfen <strong>de</strong>r Ergebnisse ist in je<strong>de</strong>m Fall Aufgabe <strong>de</strong>s<br />
Auftragnehmers.<br />
4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Die Abfolge <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitsschritte ist mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen<br />
abzustimmen.<br />
Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />
sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s Auftragnehmers erteilt.<br />
5 Beschaffen von Unterlagen<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />
Verfügung. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Planungsunterlagen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer - ggf. mit<br />
Unterstützung <strong>de</strong>s Auftraggebers - zu beschaffen und/o<strong>de</strong>r Informationen über bestehen<strong>de</strong> und<br />
geplante Anlagen einzuholen.<br />
Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />
Sinne von § 14 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet wer<strong>de</strong>n sollen, sind diese mit ihm<br />
vorher abzustimmen.<br />
Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen überprüfen und diese ggf. - in Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber - im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />
überlassen.<br />
6 Bestandserfassung<br />
Über die Auswertung <strong>de</strong>r beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, für die<br />
Bearbeitung <strong>de</strong>s Projektes be<strong>de</strong>utsamen Gegebenheiten in <strong>de</strong>r Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />
erstreckt sich<br />
— für die Flora über eine Vegetationsperio<strong>de</strong>,<br />
— für die Fauna über <strong>de</strong>n notwendigen Beurteilungszeitraum bei <strong>de</strong>n projektrelevanten Tiergruppen<br />
(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwan<strong>de</strong>rung, Wan<strong>de</strong>rung von Großsäugern).<br />
Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in <strong>de</strong>n dafür geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />
7 Planungsinhalte<br />
Es gilt die Leistungsbeschreibung gem. § 3 <strong>de</strong>s Vertrages.<br />
8 Betretungsrecht<br />
Vor Beginn <strong>de</strong>r örtlichen Arbeiten stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber das Betretungsrecht <strong>de</strong>r Grundstücke gemäß<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz und Straßengesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang sicher. Der<br />
Auftragnehmer hat die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />
Absicht, Grundstücke zum Zwecke <strong>de</strong>r Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird <strong>de</strong>m<br />
Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist <strong>de</strong>r Auftraggeber zu informieren und das weitere<br />
Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />
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VII.113.2<br />
9 Quellenangaben<br />
Alle für die Planung ausgewerteten und zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />
anzugeben.<br />
10 Untersuchungsumfang<br />
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen unterglie<strong>de</strong>rn sich in:<br />
Standarduntersuchung<br />
Sie ist für die jeweils zu untersuchen<strong>de</strong> Artengruppe immer durchzuführen.<br />
Spezialuntersuchung<br />
Sofern die Standarduntersuchungen keine ausreichen<strong>de</strong>n Erkenntnisse zur Problemlösung ergeben,<br />
sind weiterführen<strong>de</strong> Spezialuntersuchungen erfor<strong>de</strong>rlich, die vom Auftraggeber geson<strong>de</strong>rt beauftragt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Spezialuntersuchungen können auch ohne vorausgehen<strong>de</strong> Standarduntersuchung<br />
vergeben wer<strong>de</strong>n, wenn bereits vorliegen<strong>de</strong> Kenntnisse dies zwingend erfor<strong>de</strong>rlich machen.<br />
11 Maßstab<br />
Der Darstellungsmaßstab richtet sich nach <strong>de</strong>n jeweiligen Ansprüchen <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />
Artengruppen. Es wird <strong>de</strong>r Maßstab 1 : 5.000 zugrun<strong>de</strong> gelegt, sofern in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung<br />
nichts an<strong>de</strong>res festgelegt ist.<br />
12 Untersuchungsgebiet<br />
Das Untersuchungsgebiet und die Probeflächen/Gewässerabschnitte wer<strong>de</strong>n in einer Karte<br />
dargestellt. Diese wird Vertragsbestandteil.<br />
13 Untersuchungszeitraum<br />
Der Untersuchungszeitraum für die Durchführung <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme ist vom Auftraggeber in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer so festzulegen, dass Qualitäts- und Aussagekraftverluste sowie<br />
Erhebungs<strong>de</strong>fizite bei <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme und Fehleinschätzungen bei <strong>de</strong>r Bestandsbewertung<br />
weitestgehend ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n (siehe Nr. 6).<br />
14 Artenschutzrechtliche Genehmigung<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen nach <strong>de</strong>m BNatSchG und <strong>de</strong>r BartSchVO<br />
(einschl. lan<strong>de</strong>srechtlicher Bestimmungen) wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber auf Antrag <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
eingeholt.<br />
15 Dokumentation<br />
Die Dokumentation erfolgt in Karte, Liste und Text.<br />
Der Text enthält die<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgehensweise,<br />
Beurteilung <strong>de</strong>r faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />
die Be<strong>de</strong>utung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler lokaler Ebene),<br />
die Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />
die Möglichkeit zur Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Tierart bzw. Artengruppe.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 3 von 10
VII.113.2<br />
Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />
die Wirkungsprognose <strong>de</strong>s Vorhabens auf die Fauna gemäß UVPG,<br />
die Einschätzung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes im Sinne <strong>de</strong>r<br />
naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung,<br />
die Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />
die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf die Zielsetzung,<br />
Ausführung und Effizienzkontrolle (gilt nur für LBP)<br />
durch <strong>de</strong>n Bearbeiter <strong>de</strong>r UVS bzw. <strong>de</strong>s LBP möglich wird.<br />
16 Zeitbedarf für <strong>de</strong>n Feldaufwand<br />
Der nachfolgend genannte Zeitbedarf für <strong>de</strong>n Feldaufwand gilt als Orientierungswert in Hinblick auf<br />
die Erbringung einer sachgerechten Leistung entsprechend <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r UVS und <strong>de</strong>m<br />
LBP.<br />
16.1 Avifauna<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
4 Begehungen flächen<strong>de</strong>ckend; bei Eulen und Spechten eine zusätzliche Begehung.<br />
Zeitbedarf:<br />
gut strukturiertes Gelän<strong>de</strong> (Nie<strong>de</strong>rwald/Auwald/Feuchtwiesen/-brachen) 12 min/ha pro<br />
Begehung<br />
mittel strukturiertes Gelän<strong>de</strong> (Heckengelän<strong>de</strong>, Streuobst Ortsrand) 8 min/ha pro Begehung<br />
gering strukturiertes Gelän<strong>de</strong> (Acker/Intensivgrünland) 4 min/ha pro Begehung<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Probeflächenkartierung, 8 Begehungen.<br />
Zeitbedarf: siehe oben<br />
16.2 Amphibien<br />
Standarduntersuchung für UVS<br />
4 Begehungen<br />
Zeitbedarf:<br />
feuchte bis nasse Waldstandorte, Nie<strong>de</strong>rmoore u.Ä. Feuchtgebiete 12 min/ ha pro Begehung<br />
sonstige Waldbereiche 8 min/ha pro Begehung<br />
sonstige Biotope 4 min/ha pro Begehung<br />
Sind die Laichgewässer im Untersuchungsgebiet bereits bekannt, so kann <strong>de</strong>r Zeitbedarf gemäß <strong>de</strong>r<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Laichgewässer geson<strong>de</strong>rt festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Standarduntersuchung für LBP<br />
6 Begehungen<br />
Zeitbedarf: siehe oben<br />
Spezialuntersuchung<br />
Für UVS und LBP<br />
Amphibienfangzaunkartierung/Amphibienfangkreuzkartierung<br />
Zeitbedarf:<br />
Standortfestlegung<br />
8 Std. für wissenschaftlichen Bearbeiter pro Kartierungsstrecke<br />
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Dauerbeobachtung<br />
1 Std. pro Tag und Fangzaun- bzw. Fangkreuzanlage für wissenschaftlichen Bearbeiter<br />
VII.113.2<br />
Qualitative und quantitative Kartierung<br />
5 Tage mit je 3 Std. pro 1.000 m Fangzaun bzw. 25 Fangkreuze für wissenschaftlichen<br />
Bearbeiter<br />
Für UVS<br />
2 Begehungen für flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> nächtliche Scheinwerfertaxierung<br />
Zeitbedarf: pro Begehung: 5 min/ha.<br />
16.3 Reptilien<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
3 Begehungen<br />
Zeitbedarf: pro Probefläche 1 Std. pro Begehung<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.4 Tagfalter/Wid<strong>de</strong>rchen<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Übersichtskartierung:<br />
2 Begehungen<br />
Zeitbedarf: 3 min/ha pro Begehung<br />
<br />
Kartierung von Probeflächen:<br />
Mager- und Trockenrasen, wärmelieben<strong>de</strong> Gebüsche, Waldrän<strong>de</strong>r, Moore, blütenreiche<br />
extensive Wiesen, feuchte Hochstau<strong>de</strong>nfluren, Nasswiesen, Saumgesellschaften: 5<br />
Begehungen<br />
Zeitbedarf: 1,5 Std./Probefläche pro Begehung<br />
<br />
Kartierung von Probeflächen<br />
(vorherrschend) Intensivwiesen mittlerer Standorte: 3 Begehungen<br />
Zeitbedarf: 1,0 Std./Probefläche pro Begehung<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbaren<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nzahl im Einzelfall vereinbart<br />
16.5 Libellen<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Kartierung von Probeflächen<br />
6 Begehungen<br />
Zeitbedarf:<br />
sehr strukturreiches Gelän<strong>de</strong> (auch Moore): 2 Std. je Probefläche pro Begehung<br />
Teiche (naturnahe Stillgewässer): 0,75 Std. je Probefläche pro Begehung<br />
intensiv genutzte Teiche: 0,5 Std. je Probefläche pro Begehung<br />
Fließgewässer: 0,3 Std. pro 100 m Länge; mind. jedoch 0,5 Std. pro Begehung<br />
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VII.113.2<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.6 Heuschrecken<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Übersichtskartierung<br />
1 Begehung<br />
Zeitbedarf: 3 min/ha<br />
Kartierung von Probeflächen<br />
3 Begehungen<br />
Zeitbedarf:<br />
Mager- und Trockenrasen, wärmelieben<strong>de</strong> Gebüsche, Waldrän<strong>de</strong>r, Moore, blütenreiche,<br />
extensive Wiesen, feuchte Hochstau<strong>de</strong>nfluren, Nasswiesen, Saumgesellschaften<br />
1,5 Std. je Probefläche pro Begehung<br />
Intensivwiesen mittlerer Standorte<br />
1,0 Std. je Probefläche pro Begehung<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.7 Laufkäfer/Spinnen<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Kartierung von Probeflächen mit Bo<strong>de</strong>nfallen<br />
5 Begehungen<br />
Zeitbedarf: pro Begehung 3 Std. pro Probefläche<br />
Bei Gewässern/Ufer, Feuchtbiotopen, sowie Magerrasen, Hei<strong>de</strong>n und Felsstandorten<br />
Kartierung von Probeflächen mit 5 Begehungen<br />
zusätzlich 2 Handaufsammlungen/Bo<strong>de</strong>naufschwemmungen.<br />
Zeitbedarf: 5 Begehungen mit 3 Std. pro Probefläche und 2 Begehungen mit 0,5 Std. pro<br />
Probefläche<br />
Ausschließlich Handaufsammlungen/Bo<strong>de</strong>naufschwemmungen<br />
Zeitbedarf: 1,5 Std. pro Probefläche und Begehung.<br />
Wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>n Laufkäferuntersuchungen auch Spinnen bearbeitet, sind die<br />
aufwandvermin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Effekte zu berücksichtigen.<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.8 Fle<strong>de</strong>rmäuse<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Übersichtskartierung<br />
1 Begehung<br />
Zeitbedarf: 2 Std./100 ha incl. Befragung<br />
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VII.113.2<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.9 Kleinsäuger (Echte Mäuse, Spitzmäuse, Bilche, Hamster)<br />
Keine Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Kartierung von Probeflächen<br />
Zeitbedarf: Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.10 Mittel- und Großsäuger<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Befragung (die Adressenbeschaffung ist hierin nicht enthalten)<br />
Zeitbedarf: 2 Std. pro Forst- bzw. Jagdrevier<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.11 Fische/Krebse<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Bei Elektrobefischung, Senken, Keschern, Wurfnetz<br />
2 Befischungen<br />
Zeitbedarf: 1 Std. pro 100 m Gewässerabschnitt, jeweils für einen Fischer und 2 Helfer<br />
Bei Reuse und Stellnetz<br />
2 Befischungen<br />
Zeitbedarf: 2 Std. pro Gewässer-/Fließgewässerabschnitt, jeweils für einen Fischer und 2 Helfer<br />
Bei Zugnetz<br />
2 Befischungen<br />
Zeitbedarf: 2 Std. pro Gewässer-/Fließgewässerabschnitt, jeweils für einen Fischer und 5 Helfer<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.12 Fließgewässerorganismen<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Kartierung von Probeflächen<br />
2 Begehungen<br />
Zeitbedarf: pro Begehung 5 Std. pro Probefläche<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Kartierung von Probeflächen<br />
3 Begehungen<br />
Zeitbedarf pro Begehung: 5 Std. pro Probefläche<br />
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VII.113.2<br />
16.13 Schnecken/Muscheln<br />
Keine Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Kartierung von Probeflächen<br />
2 Begehungen<br />
Zeitbedarf: Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.14 Altholzbewohnen<strong>de</strong> und blütenbesuchen<strong>de</strong> Käfer „reifer“ Wäl<strong>de</strong>r<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Kartierung von Probeflächen<br />
3 Begehungen<br />
Zeitbedarf für die Gesamtkartierung:10 Std. je Probefläche<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
16.15 Wildbienen<br />
Standarduntersuchung für UVS und LBP<br />
Übersichtskartierung<br />
Zeitbedarf: 1 Begehung 3 min/ha<br />
Kartierung von Probeflächen<br />
5 Begehungen<br />
Zeitbedarf: 2,5 Std. pro ha pro Begehung<br />
Kartierung von Probeflächen bei Auftreten von frühblühen<strong>de</strong>n und spätblühen<strong>de</strong>n Pflanzen<br />
2 zusätzliche Begehungen<br />
Spezialuntersuchung für UVS und LBP<br />
Der Aufwand wird je nach Zielart und Problemstellung auf <strong>de</strong>r Basis einer nachvollziehbar<br />
vorauskalkulierten Stun<strong>de</strong>nanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />
Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
BNatSchG<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
UVPG<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 24.<br />
Februar 2010 (BGBl. I S. 94)<br />
Hinweise zu § 16 FStrG<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Linienführung von Bun<strong>de</strong>sfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />
13/1996 vom 15. April 1996 – StB 15/38.16.00/17 Va 96; Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
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VII.113.2<br />
Planfeststellungsrichtlinien<br />
Richtlinien für die Planfeststellung nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien<br />
2007 – PlafeR); BMV-ARS Nr. 14/2007 vom 4. Januar 2008 – S 15/7162.2/6-01/00786495 (VkBl.<br />
2008, S. 30-31)<br />
RE<br />
Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />
1985); Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
AKS<br />
Anweisung zu Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 85), BMV-ARS<br />
Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985 S. 92) in Verbindung<br />
mit <strong>de</strong>m BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB 24/38.46.00/31 Va 90; Bezugsquelle: VkBl-<br />
Verlag<br />
HNL-S<br />
Hinweise zur Berücksichtigung <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege beim<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
MUVS<br />
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in <strong>de</strong>r Straßenplanung, <strong>Ausgabe</strong> 2001 (MUVS)<br />
Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei<br />
staatlichen Straßenbauvorhaben<br />
Innenministeriumsschreiben vom 21.06.1993, Az.: StMI IID2/IIZ7-43821-001/93<br />
Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im<br />
Straßenbau - <strong>Ausgabe</strong> 1998 - (Musterkarten LBP)<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom 2.<br />
November 1998 Az.: IIZ7-4021.3-002/98<br />
Musterkarten Landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau<br />
Ministerialschreiben <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsminister <strong>de</strong>s Innern vom<br />
14.02.2001 Az.: IIZ7-4021.3-002/99<br />
Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP, Musterkarten FFH-VP<br />
Leitfa<strong>de</strong>n zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Leitfa<strong>de</strong>n FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong><br />
2004; Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004. BMVBW-ARS Nr. 21/2004 vom 20.<br />
September 2004 – S 13/14.87.02/60 Va 04; Bezugsquelle: Verlags-Kartographie<br />
RAS-LG<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung; Abschnitt 3: Lebendverbau,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1983 (RAS-LG 3); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
RAS-LP<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />
Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />
Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän<strong>de</strong>n und Tieren bei Baumaßnahmen,<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1999 (RAS-LP 4); Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
VOB/A<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe<br />
von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2009 (VOB/A) Bezugsquelle: Beuth Verlag<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 9 von 10
VII.113.2<br />
<strong>VHB</strong> Bayern<br />
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaates<br />
Bayern, herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK<br />
Standardleistungskatalog für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe und STLK-<br />
Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
LB StB-By<br />
Leistungsbeschreibung für <strong>de</strong>n Straßen- und Brückenbau in Bayern, LB StB-By 07 – <strong>Ausgabe</strong><br />
02/2007, herausgegeben von Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
STLK/ASTRA-Richtlinien<br />
Richtlinien für das Anwen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im<br />
Straßen- und Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin; Telefon 030 / 2601-<br />
0, Telefax 030 / 2601-1231<br />
FGSV Verlag:<br />
VkBl-Verlag:<br />
Verlags-Kartographie:<br />
FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln<br />
Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40<br />
Boyenstraße 42, 10115 Berlin, Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48<br />
63 82 71<br />
Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund<br />
Telefon 0108 / 53 40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />
Verlags-Kartographie GmbG Alsfeld, Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld<br />
Telefon: 06631 / 3800; Telefax: 06631 / 72782<br />
Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministeriums <strong>de</strong>s Innern: www.stmi.bayern.<strong>de</strong><br />
Das <strong>VHB</strong> Bayern kann unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen / Themen / Vergabe-<br />
Vertragswesen eingesehen wer<strong>de</strong>n, die LB StB-By unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen<br />
/ Straßenbau / Veröffentlichungen.<br />
Hinweis:<br />
Die Regelwerke sind in <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Fassung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern - Stand Juni 2010 10 von 10
Auftragsnummer:<br />
VII.114<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
BEZEICHNUNG<br />
VII.104.3 / VII.106.3<br />
VII.114.3<br />
VI.11<br />
VI.3<br />
VII.100.4<br />
VII.114.2<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
Honorarermittlung<br />
Verpflichtungserklärung<br />
Zusätzliche Vertragsbestimmungen, Prüfung von Unternehmerrechnungen, Inhalt und Form<br />
<strong>de</strong>r Feststellungsbescheinigungen<br />
AVB<br />
TVB Bauüberwachung<br />
VHF Bayern – Stand Mai 2011 Seite 1 von 8
Auftragsnummer:<br />
VII.114<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und<br />
Brückenbau, AVB<br />
Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen<br />
Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen im Brücken- und Ingenieurbau<br />
Technische Vertragsbedingungen für die Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen,<br />
VHF Bayern – Stand Mai 2011 Seite 2 von 8
Auftragsnummer:<br />
VII.114<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer folgen<strong>de</strong><br />
Leistungen:<br />
Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen<br />
Die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen umfasst das Überwachen <strong>de</strong>r<br />
Ausführung <strong>de</strong>s Objektes auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, <strong>de</strong>m<br />
Bauvertrag einschließlich <strong>de</strong>r darin festgelegten Termine o<strong>de</strong>r Fristen, sowie <strong>de</strong>n allgemein anerkannten Regeln<br />
<strong>de</strong>r Technik und <strong>de</strong>n einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r o.g. allgemein beschriebenen Leistung sind insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Teilleistungen zu erbringen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im<br />
Objektbereich herstellen,<br />
Mitwirken beim Einweisen <strong>de</strong>s Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung), Führen<br />
eines Bautagebuches,<br />
Vermessungstechnische Überwachung <strong>de</strong>r Bauausführung,<br />
Geotechnische baubegleiten<strong>de</strong> Beurteilung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Baugrundgutachtens,<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r vertraglich vereinbarten Termine und Fristen<br />
Unverzügliche Information <strong>de</strong>r Bauoberleitung über erkennbare Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r vertraglich zwischen<br />
<strong>de</strong>m Bauauftragnehmer und <strong>de</strong>m Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behin<strong>de</strong>rungen und<br />
Unterbrechung <strong>de</strong>r Ausführung sowie Mengenän<strong>de</strong>rungen,<br />
Überwachung <strong>de</strong>s Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n im Bauvertrag genannten<br />
Nachunternehmern,<br />
Dokumentation <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rungen und Unterbrechung <strong>de</strong>r Ausführung, sowie Leistungs-/bzw.<br />
Mengenän<strong>de</strong>rungen im Bautagebuch,<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Bearbeitung von Vertragsän<strong>de</strong>rungen und –ergänzungen (Sachverhaltsdarstellung,<br />
Prüfung auf Vollständigkeit <strong>de</strong>r Nachtragsangebote)<br />
Zeitliche Verfolgung <strong>de</strong>r Nachtragsbearbeitung,<br />
Verlangen bzw. Veranlassung und Auswertung <strong>de</strong>r Eignung-, Eigenüberwachungs-, ggf.<br />
Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen,<br />
Gemeinsame Aufmaße mit <strong>de</strong>n bauausführen<strong>de</strong>n Unternehmen,<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Unterlagen,<br />
Fortschreibung <strong>de</strong>r zahlungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen im Hinblick auf die Schlußrechnungslegung und -<br />
prüfung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Schlussrechnung<br />
Mitwirken beim Überwachen <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r Anlagenteile und <strong>de</strong>r Gesamtanlage<br />
und beim Zusammenstellen <strong>de</strong>r im Bauvertrag gefor<strong>de</strong>rten Unterlagen (Hinweis, z.B.: Funktionsfähigkeit<br />
einer Straßenanlage vor Verkehrsfreigabe o<strong>de</strong>r z.B.: Brückenhauptprüfung),<br />
Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen,<br />
Überwachen <strong>de</strong>r Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen <strong>de</strong>r Baustelle und <strong>de</strong>r Baubetriebsflächen,<br />
Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Beseitigung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen festgestellten Mängel<br />
VHF Bayern – Stand Mai 2011 Seite 3 von 8
Auftragsnummer:<br />
VII.114<br />
Weitere Teilleistungen:<br />
Bezogen auf das jeweilige Objekt sind ggf. folgen<strong>de</strong> Teilleistungen ergänzend zu beauftragen:<br />
a) bei Ingenieurbauwerken<br />
Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken unter Beachtung <strong>de</strong>s „Merkblatt(es) für die Bauüberwachung von<br />
Kunstbauten“ (M-BÜ-K)<br />
Insbeson<strong>de</strong>re gehören dazu auch folgen<strong>de</strong> Leistungen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ingenieurtechnische Kontrolle <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Tragwerks auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n genehmigten<br />
und freigegebenen Ausführungsunterlagen,<br />
Kontrolle <strong>de</strong>r Betonverarbeitung auf <strong>de</strong>r Baustelle sowie statistische Auswertung <strong>de</strong>r Güteprüfungen,<br />
Ingenieurtechnische Kontrolle <strong>de</strong>r Spannbetonleistungen,<br />
Überwachung <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Baustelle zu erbringen<strong>de</strong>n Arbeiten und Korrosionsschutzarbeiten,<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Werkstattfertigung bei vorgefertigten Bauwerksteilen,<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen<br />
b) bei gemeinsamer Durchführung von Baumaßnahmen mit Dritten<br />
<br />
Prüfung von Rechnungen von bzw. an Dritte<br />
Prüfung von Kostenanteilen Dritter (z.B. bei EKrG-Maßnahmen)<br />
c) bei Bauvorhaben mit – potenziellem – Konfliktpotenzial zwischen Umwelt- und Naturschutz und<br />
Straßenbauvorhaben<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Dokumentieren <strong>de</strong>s Ist- Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bautabuflächen vor Baubeginn (Fotodokumentation,<br />
Beschreibung <strong>de</strong>s aktuellen Nutzungszustands), die für die Bauarbeiten nicht o<strong>de</strong>r nur zeitlich begrenzt<br />
in Anspruch genommen o<strong>de</strong>r in sonstiger Form nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n dürfen und Kontrolle dieser<br />
Flächen während <strong>de</strong>s Bauablaufs<br />
Hinweise auf spezielle, eventuell erst bei <strong>de</strong>r Bauausführung erkennbare relevante Vermeidungs- und<br />
Schutzmaßnahmen. Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und ggf. <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Klärung von Scha<strong>de</strong>nsfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen haben<br />
Mitwirken bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen und ggf. <strong>de</strong>r<br />
Mängelbeseitigung<br />
Beraten und Aufklären <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Baumaßnahme interessierten Stellen (z.B. Naturschutzbehör<strong>de</strong>n und –<br />
verbän<strong>de</strong>) und Betroffenen (z.B. Anlieger) über Art, räumlichen und zeitlichen Umfang, Sinn und Zweck<br />
von umweltfachlichen Maßnahmen<br />
<br />
<br />
Dokumentieren <strong>de</strong>r erbrachten Leistungen <strong>de</strong>r Umweltbaubegleitung in Begehungs- und<br />
Besprechungsprotokollen. Diese sollen min<strong>de</strong>stens Angaben enthalten zu:<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Örtlichkeit<br />
Art, Umfang und Begründung <strong>de</strong>r Auflage bzw. Baumaßnahme<br />
Umsetzung und Termin<br />
Kontrollen nach Art, Umfang und Zeitpunkt<br />
ggf. Hinweise auf verbleiben<strong>de</strong> Mängel bzw. weiter zu veranlassen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
Nachweise, Dokumentation<br />
Dokumentieren <strong>de</strong>s umweltrelevanten Bauablaufs und Zusammenstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse durchgeführter<br />
Maßnahmen (Protokolle, Vermerke, Fotos), beson<strong>de</strong>rs im Hinblick auf künftige Maßnahmen.<br />
Weitere Leistungen:<br />
VHF Bayern – Stand Mai 2011 Seite 4 von 8
Auftragsnummer:<br />
VII.114<br />
(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(3) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(6) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
VHF Bayern – Stand Mai 2011 Seite 5 von 8
Auftragsnummer:<br />
VII.114<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 12 AVB (VII.100.4) betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n EUR<br />
VHF Bayern – Stand Mai 2011 Seite 6 von 8
Auftragsnummer:<br />
VII.114<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr.<br />
EUR<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
als Zeithonorar mit einem Festbetrag von<br />
als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
als Zeithonorar nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen<br />
Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
EUR/h für techn./wissenschaftl. Mitarbeiter<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter<br />
Zwischensumme<br />
psch<br />
vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten; ausgenommen Nebenkosten nach vorstehen<strong>de</strong>m Abs. (2)<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit v.H.<br />
<strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
brutto<br />
VHF Bayern – Stand Mai 2011 Seite 7 von 8
Auftragsnummer:<br />
VII.114<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechnungen, die zur Wahrung von Fristen stets mit <strong>de</strong>m Eingangsvermerk versehen sein müssen, sind unter<br />
Beifügen <strong>de</strong>r sie im Einzelnen belegen<strong>de</strong>n Unterlagen unverzüglich <strong>de</strong>m Auftraggeber auszuhändigen.<br />
Der die Feststellungsbescheinigung vollziehen<strong>de</strong> Beauftragte <strong>de</strong>s Ingenieurbüros muss grundsätzlich über eine<br />
abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. (Univ.), Dipl.-Ing. (FH), Ing. (grad.)) und über eine angemessene<br />
Baustellenpraxis – in <strong>de</strong>r Regel von min<strong>de</strong>stens drei Jahren – verfügen.<br />
Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind sofort nach Zugang auf ihre Prüffähigkeit zu kontrollieren und unverzüglich<br />
fachtechnisch und rechnerisch zu prüfen und festzustellen. Die festgestellten Rechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
so rechtzeitig vorzulegen, dass er die Auszahlung innerhalb <strong>de</strong>r vertraglichen Zahlungsfrist bewirken kann.<br />
Fristen zur Rechnungsvorlage beim Auftraggeber:<br />
Abschlagszahlungen:<br />
Teil-/Schlusszahlungen:<br />
Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
VHF Bayern – Stand Mai 2011 Seite 8 von 8
VII.114.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags - Bauüberwachung<br />
(Hinweis: Die Honorarermittlung für Leistungen für Bauüberwachung ist in <strong>de</strong>r HOAI nicht verbindlich<br />
geregelt.)<br />
1. Allgemeines<br />
(1) Neben <strong>de</strong>n technisch-konstruktiven Anfor<strong>de</strong>rungen sind bei <strong>de</strong>r Durchführung von<br />
Straßenbauvorhaben auch natur- und umweltschutzfachliche Erfor<strong>de</strong>rnisse zu berücksichtigen. Der<br />
diesbezügliche Leistungsumfang ist vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r jeweils bestehen<strong>de</strong>n Konfliktlage auf <strong>de</strong>n<br />
Einzelfall bezogen festzulegen.<br />
In einem Personaleinsatzplan ist festzulegen, ob und in welchen Phasen <strong>de</strong>s Baugeschehens<br />
Personal mit beson<strong>de</strong>ren Qualifikationen im Bereich <strong>de</strong>s Natur- und Umweltschutzes (z. B. Ingenieure<br />
<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>spflege, Biologen, Zoologen) einzusetzen ist.<br />
(2) Das Honorar und die Berechnungsfaktoren sind in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (Vordruck VII.114)<br />
festzulegen.<br />
2. Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />
(3) Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei zu vereinbaren.<br />
(4) Die Art <strong>de</strong>r Honorarermittlung für die örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und<br />
Verkehrsanlagen ist vom Auftraggeber vorzugeben. In Betracht kommen je nach Dauer und Umfang<br />
<strong>de</strong>r Bauüberwachung:<br />
− Honorare als v.H.-Wert <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
− Honorare als Festbetrag nach geschätzter Bauzeit<br />
− Honorare nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf.<br />
3. Honorar als v.H.-Wert <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
(5) Anrechenbare Kosten<br />
Zur Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars für die örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und<br />
Verkehrsanlagen steht als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten für Verkehrsanlagen <strong>de</strong>r<br />
Vordruck VII:104.3 und für Ingenieurbauwerke <strong>de</strong>r Vordruck VII.106.3 mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Hinweisen zur Verfügung. Zur Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars für die Objektüberwachung von<br />
Ingenieurbauwerken als Beson<strong>de</strong>re Leistung steht als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren<br />
Kosten <strong>de</strong>r Vordruck VII.114.3 mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />
(6) Honorar für Leistungen<br />
Gemäß amtlicher Begründung <strong>de</strong>r HOAI (zu § 42) kann das Honorar mit 2,3 bis 3,5 v.H. <strong>de</strong>r<br />
anrechenbaren Kosten nach § 41 vereinbart wer<strong>de</strong>n. Diese Regelung gilt analog für Verkehrsanlagen<br />
nach § 46 HOAI (anrechenbare Kosten gemäß § 45 HOAI).<br />
(7) Leistungen im Bestand<br />
Es ist zu prüfen, ob eine Erhöhung <strong>de</strong>s Honorars wegen Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen<br />
gerechtfertigt ist (analog § 35 HOAI).<br />
(8) Zuschlag bei Instandhaltungen und Instandsetzungen<br />
Es ist zu prüfen, ob eine Erhöhung <strong>de</strong>s Honorars wegen Instandhaltungen und Instandsetzungen<br />
gerechtfertigt ist (analog § 36 HOAI).<br />
4. Honorar als Festbetrag nach geschätzter Bauzeit<br />
(9) Einsatzzeiten, Personaleinsatzplan<br />
Für die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars für die örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und<br />
Verkehrsanlagen und für die Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken (§ 42 HOAI) sind die auf<br />
<strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r geschätzten Bauzeit ermittelten Einsatzzeiten <strong>de</strong>s Überwachungspersonals<br />
maßgebend.<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 1 von 2
VII.114.1<br />
Die Besetzung <strong>de</strong>s örtlichen Baubüros nach Dauer und Umfang ist vom Auftragnehmer in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber in einem Personaleinsatzplan festzulegen. Ebenso sind vom<br />
Auftragnehmer die Kosten <strong>de</strong>s Überwachungspersonals je Monat aufgeschlüsselt zu benennen. In<br />
diese Monatssätze sind die Leistungen nach <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistungen bis zur vorbehaltlosen<br />
Annahme <strong>de</strong>r Schlusszahlung sowie sämtliche Zuschläge und Mehraufwendungen für die<br />
vereinbarten Beson<strong>de</strong>ren Leistungen (vgl. Abschnitt 2.2 <strong>de</strong>r TVB-Bauüberwachung, VII.114.2)<br />
einzurechnen.<br />
(10) Festhonorar<br />
Das Gesamthonorar wird ermittelt aus <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Einzelprodukte aus <strong>de</strong>r ermittelten Einsatzzeit<br />
(in Monaten) für je<strong>de</strong> eingesetzte Person, multipliziert mit <strong>de</strong>m zugehörigen Monatssatz. Das so<br />
ermittelte Honorar wird als Festbetrag vereinbart.<br />
5. Honorar nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf<br />
(11) Einsatzzeiten, Personaleinsatzplan<br />
Für die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars für die örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und<br />
Verkehrsanlagen und für die Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken sind die Einsatzzeiten <strong>de</strong>s<br />
Überwachungspersonals während <strong>de</strong>r Bauzeit vom Baubeginn bis zur Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistungen<br />
maßgebend.<br />
Die Besetzung <strong>de</strong>s örtlichen Baubüros nach Dauer und Umfang ist vom Auftragnehmer in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber in einem Personaleinsatzplan festzulegen. Ebenso sind vom<br />
Auftragnehmer die Kosten <strong>de</strong>s Überwachungspersonals im Monat aufgeschlüsselt zu nennen. In<br />
diese Monatssätze sind die Leistungen nach <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistungen bis zur vorbehaltlosen<br />
Annahme <strong>de</strong>r Schlusszahlung sowie sämtliche Zuschläge und Mehraufwendungen für die<br />
vereinbarten Beson<strong>de</strong>ren Leistungen einzurechnen.<br />
(12) Honorar auf Nachweis<br />
Das vorläufige Gesamthonorar wird ermittelt aus <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Einzelprodukte aus <strong>de</strong>r geschätzten<br />
Einsatzzeit (in Monaten) für je<strong>de</strong> eingesetzte Person, multipliziert mit <strong>de</strong>m zugehörigen Monatssatz.<br />
Das endgültige Gesamthonorar wird ermittelt aus <strong>de</strong>n nachgewiesenen und vom Auftraggeber<br />
anerkannten Einsatzzeiten <strong>de</strong>s Überwachungspersonals. Ein Honorar nach nachgewiesenem<br />
Zeitbedarf soll nur vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn im Einzelfall<br />
− ein Honorar als v.H.-Wert <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten zu einem unangemessenen Honorar führen<br />
wür<strong>de</strong> und<br />
− ein Honorar als Festbetrag nach geschätzter Bauzeit sich wegen Unsicherheiten in <strong>de</strong>r Abschätzung<br />
<strong>de</strong>r Bauzeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Personaleinsatzes nicht hinreichend genau bei Vertragsabschluss bestimmen<br />
lässt.<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 2 von 2
Auftragsnummer:<br />
VII.114.2<br />
Technische Vertragsbedingungen<br />
für die Bauüberwachung<br />
und Bauoberleitung<br />
von Ingenieurbauwerken<br />
und Verkehrsanlagen<br />
(TVB-Bauüberwachung)<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 1 von 6
Auftragsnummer:<br />
VII.114.2<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………… 3<br />
1.1 Geltungsbereich ……………………………………………………………………………………… 3<br />
1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche ……………………………………………………………………. 3<br />
1.3 DV-Einsatz ……………………………………………………………………………………………. 3<br />
1.4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber ………………………………………………………………... 3<br />
1.5 Planungsunterlagen …………………………………………………………………………………. 3<br />
2 Bauoberleitung …………………………………………………………………………………………… 3<br />
2.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Leistung …………………………………………………………………………….. 3<br />
2.2 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers ………………………………………………………………………. 3<br />
2.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers ………………………………………………………………………. 4<br />
3 Örtliche Bauüberwachung ……………………………………………………………………………… 4<br />
3.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Leistung …………………………………………………………………………….. 4<br />
3.2 Dauer <strong>de</strong>r Bauüberwachung ………………………………………………………………………… 4<br />
3.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers ………………………………………………………………………. 5<br />
3.4 Baustellenbüro ………………………………………………………………………………………... 5<br />
4 Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken nach § 49 HOAI ………………………………… 5<br />
4.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Leistung …………………………………………………………………………….. 5<br />
4.2 Dauer <strong>de</strong>r Objektüberwachung ……………………………………………………………………… 5<br />
4.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers ………………………………………………………………………. 5<br />
5 Objektüberwachung bei Bauvorhaben mit beson<strong>de</strong>rem Konfliktpotenzial<br />
zwischen Umwelt- und Naturschutz und Straßenbauvorhaben …………………………………. 6<br />
5.1 Gegenstand <strong>de</strong>r Leistung …………………………………………………………………………….. 6<br />
5.2 Dauer <strong>de</strong>r Objektüberwachung ………………………………………………………………………. 6<br />
5.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers ……………………………………………………………………….. 6<br />
Anhang: Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke ………………………………………… 6<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 2 von 6
Auftragsnummer:<br />
VII.114.2<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
Die „Technischen Vertragsbedingungen für die Bauüberwachung und Bauoberleitung von<br />
Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (TVB-Bauüberwachung)“ betreffen<br />
(a) die örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen,<br />
(b) die Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken gemäß § 49 HOAI,<br />
(c) die Bauoberleitung gemäß § 42 bzw. 46 HOAI, Leistungsphase 8 und<br />
(d) die Objektbetreuung und Dokumentation gemäß § 42 bzw. 46 HOAI, Leistungsphase 9<br />
1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche<br />
Die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung sind nach <strong>de</strong>n im Vertrag beschriebenen<br />
Leistungen, die im Teil 4 „Baudurchführung” <strong>de</strong>s <strong>VHB</strong> Bayern, sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Regelungen<br />
Rundschreiben u. Ä. durchzuführen.<br />
1.3 DV-Einsatz<br />
Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n sollen und ob ein Datentransfer<br />
zur DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll (z. B. Leistungsverzeichnisse, Rechnungslauf,<br />
Prüfberechnungen, Mengenermittlungen, Kostenfortschreibungen, Dokumentenmanagement).<br />
1.4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Die einzelnen Arbeitsschritte (z. B. Rechnungslauf, Planlauf, Nachtragsbearbeitung, Abruf von<br />
Güteüberwachungen) sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r jeweiligen Arbeiten abzustimmen.<br />
Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />
sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s Auftragnehmers erteilt.<br />
1.5 Planungsunterlagen<br />
Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Bau- und sonstigen Verträge<br />
mit ihren Unterlagen sowie die Planfeststellungsbeschlüsse zur Verfügung.<br />
Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen überprüfen und <strong>de</strong>n Auftraggeber informieren.<br />
2 Bauoberleitung<br />
2.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Leistung<br />
Bei <strong>de</strong>r Bauoberleitung sind die Bauherrenfunktionen abzugrenzen.<br />
Die Bauoberleitung nimmt mit <strong>de</strong>n im Vertrag beschriebenen Leistungen Aufgaben <strong>de</strong>s Bauherrn bei<br />
<strong>de</strong>r privatrechtlichen Abwicklung von Verträgen wahr.<br />
Ihr obliegt die Durchsetzung <strong>de</strong>r bauvertraglich vereinbarten Leistungen.<br />
Ergänzungen und Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bauverträge bleiben Aufgabe <strong>de</strong>s Bauherrn. Diese sind durch die<br />
Bauoberleitung vorzubereiten, herbeizuführen und zu dokumentieren.<br />
2.2 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
− Beschaffen <strong>de</strong>r Rechtstitel für die zur Bauausführung benötigten Flächen.<br />
− Bereitstellen eines Baustellenbüros einschließlich <strong>de</strong>r Einrichtung, Beleuchtung, Heizung und<br />
Unterhaltung.<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 3 von 6
Auftragsnummer:<br />
VII.114.2<br />
− Baufreigabe <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen.<br />
− Kontrollprüfungen durch die Baustoffprüfstelle <strong>de</strong>s Auftraggebers gemäß Vereinbarung.<br />
− Abschließen<strong>de</strong> Verhandlungen mit <strong>de</strong>m Bauunternehmer und Genehmigung <strong>de</strong>s vom<br />
Auftragnehmer vorbereiteten Entwurfs bei Nachtragsverträgen.<br />
− Zahlungsanordnungen, Zahlungen, Einzugsermächtigungen.<br />
− Förmliche Abnahme gemäß § 12 VOB/B*) (bei Ingenieurbauwerken einschließlich vorausgehen<strong>de</strong>r<br />
Hauptprüfung nach DIN 1076).<br />
− Übergabe <strong>de</strong>r fertigen Leistung an Dritte.<br />
2.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortlichen und<br />
<strong>de</strong>ssen Vertreter.<br />
Benennung und Wechsel <strong>de</strong>s Verantwortlichen <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>r schriftlichen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Der gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortliche und sein Vertreter müssen über eine<br />
abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität o<strong>de</strong>r Fachhochschule und eine<br />
angemessene Baustellenpraxis – in <strong>de</strong>r Regel 3 Jahre – verfügen. Diese benötigen<br />
− praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination,<br />
− bautechnisches Wissen,<br />
− bauvertragliches Wissen,<br />
− Kenntnisse <strong>de</strong>s Naturschutz- und Umweltrechtes,<br />
− Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick.<br />
3 Örtliche Bauüberwachung<br />
3.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Leistung<br />
Grundlage für die Durchführung <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und<br />
Verkehrsanlagen sind die im Vertrag beschriebenen Leistungen, die im Teil 4 „Baudurchführung” <strong>de</strong>s<br />
<strong>VHB</strong> Bayern ergänzend aufgeschlüsselt sind. Die dort gegebenen Anweisungen und Formvorschriften<br />
sind zu beachten.<br />
Hierbei entsprechen:<br />
− „Bauüberwachung” <strong>de</strong>m „Auftragnehmer”,<br />
− „Baudienststelle” o<strong>de</strong>r „Bauamt” <strong>de</strong>m „Auftraggeber” und<br />
− „Auftragnehmer” <strong>de</strong>m „Bauunternehmer”.<br />
in <strong>de</strong>n TVB-Bauüberwachung.<br />
Die wesentlichsten Kontrollen, die bei <strong>de</strong>r Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken durchzuführen<br />
sind, sind im M-BÜ-K*) zusammengestellt.<br />
3.2 Dauer <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />
Die Tätigkeit <strong>de</strong>s Auftragnehmers beginnt mit <strong>de</strong>r Beauftragung <strong>de</strong>r Bauausführung. Sie en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r<br />
Schlusszahlungsanweisung durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />
*) siehe Anhang<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 4 von 6
Auftragsnummer:<br />
VII.114.2<br />
3.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die vom Auftragnehmer für die Durchführung <strong>de</strong>r Leistungen vorgesehenen Beschäftigten sind gemäß<br />
Personaleinsatzplan einzusetzen. Diese benötigen:<br />
− praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination<br />
− bautechnisches Grundwissen<br />
− bauvertragliches Grundwissen<br />
− Kenntnisse <strong>de</strong>s Naturschutz- und Umweltrechtes<br />
− Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick<br />
Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortlichen und<br />
<strong>de</strong>ssen Vertreter.<br />
Benennung und Wechsel <strong>de</strong>s Verantwortlichen <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>r schriftlichen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Alle Leistungen sind von qualifizierten Fachkräften zu erbringen.<br />
Der gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortliche und sein Vertreter müssen über eine<br />
abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität o<strong>de</strong>r Fachhochschule und eine<br />
angemessene Baustellenpraxis - in <strong>de</strong>r Regel 3 Jahre - verfügen.<br />
Nur sie sind berechtigt, die nach Teil 4 „Baudurchführung” <strong>de</strong>s <strong>VHB</strong> Bayern auszustellen<strong>de</strong>n<br />
Bescheinigungen für <strong>de</strong>n Auftraggeber zu vollziehen.<br />
3.4 Baustellenbüro<br />
Das Baustellenbüro einschließlich <strong>de</strong>r Einrichtung, Beleuchtung, Fernmel<strong>de</strong>anschluss, Heizung und<br />
Unterhaltung wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber bereitgestellt.<br />
Bürogeräte und Material sind vom Auftragnehmer zu stellen. Das Baubüro wird vom Auftraggeber<br />
nicht versichert. Es ist Sache <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die Geschäftsunterlagen vor Untergang, Diebstahl<br />
und Schädigung zu schützen.<br />
4 Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken nach § 49 HOAI<br />
4.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Leistung<br />
Bei <strong>de</strong>r Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken sind ingenieurtechnische Kontrollen (gem.<br />
Anlage 2, Nr. 2.10.7 HOAI) erfor<strong>de</strong>rlich, die als beson<strong>de</strong>re Leistungen im Vertrag zu vereinbaren sind.<br />
Bei <strong>de</strong>r Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken sind die M-BÜ-K*) zu berücksichtigen.<br />
4.2 Dauer <strong>de</strong>r Objektüberwachung<br />
Die Tätigkeit <strong>de</strong>s Auftragnehmers beginnt mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Tragwerkes. Er hat selbständig nach<br />
<strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Baufortschrittes die ingenieurtechnischen Kontrollen sicherzustellen und zu<br />
dokumentieren.<br />
Sie en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r VOB-Abnahme <strong>de</strong>s Bauwerkes durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />
4.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortlichen und<br />
<strong>de</strong>ssen Vertreter.<br />
Benennung und Wechsel <strong>de</strong>s Verantwortlichen <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>r schriftlichen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Alle Leistungen sind von Ingenieuren zu erbringen, die über Berufserfahrungen in <strong>de</strong>r<br />
Tragwerksplanung verfügen.<br />
*) siehe Anhang<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 5 von 6
Auftragsnummer:<br />
VII.114.2<br />
5 Objektüberwachung bei Bauvorhaben mit beson<strong>de</strong>rem<br />
Konfliktpotenzial zwischen Umwelt- und Naturschutz und<br />
Straßenbauvorhaben<br />
5.1 Gegenstand <strong>de</strong>r Leistung<br />
Diese Objektüberwachung stellt sowohl die umfassen<strong>de</strong> Berücksichtigung <strong>de</strong>r ökologischen Belange<br />
als auch <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren umweltrelevanten Aspekte (z. B. Wirkungen unmittelbar auf <strong>de</strong>n Menschen<br />
durch baubedingte Immissionen, Erschütterungen etc.) sicher.<br />
5.2 Dauer <strong>de</strong>r Objektüberwachung<br />
Die Tätigkeit <strong>de</strong>s Auftragnehmers beginnt mit <strong>de</strong>r Beauftragung <strong>de</strong>r Bauausführung. Sie en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r<br />
Schlusszahlungsanweisung durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />
5.3 Personal <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die vom Auftragnehmer für die Durchführung <strong>de</strong>r Leistungen vorgesehenen Beschäftigten sind gemäß<br />
Personaleinsatzplan einzusetzen. Alle Leistungen sind von qualifizierten Fachkräften zu erbringen.<br />
Diese benötigen<br />
− Kenntnisse <strong>de</strong>s Naturschutz- und Umweltrechtes,<br />
− umfangreiches naturschutzfachliches Wissen,<br />
− bauvertragliches Wissen,<br />
− bautechnisches Wissen,<br />
− praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination,<br />
− Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick.<br />
In <strong>de</strong>m Personaleinsatzplan ist festzulegen, zu welchen Phasen <strong>de</strong>s Baugeschehens Personal mit<br />
beson<strong>de</strong>ren Qualifikationen im Natur- und Umweltschutz einzusetzen sind. Der Auftragnehmer<br />
benennt schriftlich einen gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber Verantwortlichen und <strong>de</strong>ssen Vertreter.<br />
Benennung und Wechsel <strong>de</strong>s Verantwortlichen <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>r schriftlichen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Anhang: Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
<strong>VHB</strong> Bayern<br />
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaats<br />
Bayern, herausgegeben von <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern,<br />
Bezugsquelle: Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
M-BÜ-K<br />
Merkblatt für die Bauüberwachung von Kunstbauten (M-BÜ-K) Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />
VOB/B<br />
Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung<br />
von Bauleistungen – DIN 1961 – (VOB/B), <strong>Ausgabe</strong> 2009" Bezugsquelle: Beuth-Verlag<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortmund Telefon 0180 / 53 40 140,<br />
Telefax 0180 / 53 40 120<br />
Beuth-Verlag: Beuth-Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Telefon 030 / 26 01-0,<br />
Telefax 030 / 26 01-1231<br />
Homepage <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern: www.stmi.bayern.<strong>de</strong><br />
Das <strong>VHB</strong> Bayern kann unter <strong>de</strong>r Rubrik Bauen / Themen / Vergabe –<br />
Vertragswesen eingesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 6 von 6
Auftragsnummer:<br />
VII.114.3<br />
BAUÜBERWACHUNG<br />
HONORARERMITTLUNG FÜR ANGEBOT<br />
Projektbezeichnung: .............................................<br />
1. Honorar als v.H.-Wert <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />
1.1 Anrechenbare Kosten EUR<br />
Dem Honorarangebot wer<strong>de</strong>n die anrechenbaren Kosten zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
Diese betragen nach Anlage Nr. _____ (netto)<br />
1.2 Honorar für Leistungen<br />
Die Leistungen nach § 3 Abs. 1 dieses Vertrages sind bewertet mit _____ v.H. <strong>de</strong>r<br />
anrechenbaren Kosten nach Nr. 1.1<br />
Hieraus ergib sich ein endgültiges Honorar in Höhe<br />
von<br />
1.3 Zuschläge zum Honorar<br />
Zum Honorar nach Nr. 1.2 wird bei Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen folgen<strong>de</strong>r<br />
Zuschlag vereinbart: _____ v.H.<br />
Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe<br />
von<br />
Zum Honorar nach Nr. 1.2 wird bei Instandhaltungen und Instandsetzungen<br />
folgen<strong>de</strong>r Zuschlag vereinbart: _____ v.H.<br />
Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe<br />
von<br />
1.4 Gesamthonorar<br />
Nach Nr. 1.2 bis 1.3 (ohne Umsatzsteuer)<br />
ergibt sich ein Honorar in Höhe<br />
von<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 1 von 2
Auftragsnummer:<br />
VII.114.3<br />
2. Honorar als Festbetrag nach geschätzter Bauzeit<br />
2.1 Geschätzte Bauzeit, Monatssätze EUR<br />
Der Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n die auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r geschätzten Bauzeit ermittelten<br />
Einsatzzeiten<br />
<strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter und die jeweils maßgeben<strong>de</strong>n Monatssätze<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
In die Monatssätze sind einzurechnen:<br />
- Leistungen nach <strong>de</strong>r Abnahme bis zur vorbehaltlosen Annahme <strong>de</strong>r Schlusszahlung.<br />
- Zuschläge (z. B. für Überstun<strong>de</strong>n, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit,<br />
Auslösung,bei Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen).*<br />
- Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />
Einsatzzeiten 1)<br />
Monatssätze<br />
_____<br />
Monate<br />
_____<br />
EURO je Monat für Beauftragten / Vertreter<br />
_____<br />
Monate<br />
_____<br />
EUR je Monat für ___________________<br />
_____<br />
Monate<br />
_____<br />
EUR je Monat für ___________________<br />
1) gemäß Personaleinsatzplan<br />
2.2 Gesamthonorar<br />
Das Honorar wird als Festbetrag vereinbart. Aus <strong>de</strong>n Einsatzzeiten und Monatssätzen<br />
nach Nr. 2.1 ergibt sich ein endgültiges Honorar (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von<br />
3. Honorar nach nachgewiesenem Zeitbedarf<br />
3.1 Einsatzzeiten, Monatssätze EUR<br />
Der Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n die Einsatzzeiten <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner<br />
Mitarbeiter während<br />
<strong>de</strong>r Bauzeit (Baubeginn bis Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistungen) und die jeweils maßgeben<strong>de</strong>n<br />
Monatssätze zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
In die Monatssätze sind einzurechnen:<br />
- Leistungen nach <strong>de</strong>r Abnahme bis zur vorbehaltlosen Annahme <strong>de</strong>r Schlusszahlung.<br />
- Zuschläge (z. B. für Überstun<strong>de</strong>n, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit,<br />
Auslösung,<br />
bei Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen nach)*.<br />
- Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />
Geschätzte<br />
Einsatzzeiten 1)<br />
Monatssätze<br />
_____<br />
Monate<br />
_____<br />
EUR je Monat für Beauftragten / Vertreter<br />
_____<br />
Monate<br />
_____<br />
EUR je Monat für _____________<br />
_____<br />
Monate<br />
_____<br />
EUR je Monat für _____________<br />
1) gemäß Personaleinsatzplan<br />
3.2 Gesamthonorar<br />
Aus <strong>de</strong>n Monatssätzen und <strong>de</strong>n geschätzten Einsatzzeiten nach Nr. 3.1<br />
ergibt sich ein vorläufiges Honorar (ohne Umsatzsteuer) in Höhe<br />
von<br />
VHF Bayern 2008 – Stand Mai 2011 Seite 2 von 2
VII.115<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Aktenzeichen:<br />
Projektbezeichnung<br />
Zwischen<br />
vertreten durch [Bauamt]<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />
und<br />
in [Straße, Ort]<br />
- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />
wird folgen<strong>de</strong>r<br />
Vertrag<br />
geschlossen:<br />
INHALT<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
§ 5 Termine und Fristen<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
§ 7 Vergütung<br />
§ 8 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
ANLAGEN<br />
NR<br />
ANZAHL DER<br />
SEITEN<br />
BEZEICHNUNG<br />
Honorarermittlung (VII.115.3)<br />
© VHF Bayern 2008 Seite 1 von 7
VII.115<br />
§ 1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />
(1) Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung:<br />
Statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken entsprechend § 2 Abs. 1 und § 13 <strong>de</strong>r Verordnung<br />
über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau).<br />
(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes.<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sstraßengesetzes (Art. 10 Abs. 2 und 3 BayStrWG, Art 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1<br />
BayBO).<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind:<br />
§ 2<br />
Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und<br />
Brückenbau, AVB<br />
Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen im Brücken- und Ingenieurbau<br />
Technische Vertragsbedingungen für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für<br />
Verkehrsanlagen<br />
© VHF Bayern 2008 Seite 2 von 7
VII.115<br />
§ 3<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
(1) Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer folgen<strong>de</strong> Leistungen Bewertung<br />
Leistung <strong>de</strong>s Prüfingenieurs<br />
Der Prüfingenieur hat im Rahmen seines Prüfauftrages unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheit <strong>de</strong>r<br />
baulichen Anlage sicher zu stellen, dass die Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit<br />
<strong>de</strong>s Ingenieurbauwerkes und seiner Bauwerksteile sowohl für <strong>de</strong>n Bau- als auch für <strong>de</strong>n Endzustand<br />
gewährleistet sind. Dazu legt er selbstständig Inhalt, Umfang und Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r bautechnischen<br />
Prüfung fest und bestimmt die Anfor<strong>de</strong>rungen, die an die Erfüllung dieses Schutzziels zu stellen sind.<br />
Der Prüfauftrag umfasst die nachfolgen<strong>de</strong>n Prüfleistungen, auf Grundlage <strong>de</strong>r „Richtlinie über die<br />
Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen“<br />
(RVP).<br />
1. Leistungen nach Grundhonorar:<br />
1.1 Prüfung <strong>de</strong>r rechnerischen Nachweise <strong>de</strong>r Standsicherheit<br />
1.2 Prüfung <strong>de</strong>r zugehörigen Ausführungszeichnungen in statisch-konstruktiver Hinsicht<br />
1.3 Prüfung von Nachträgen zu <strong>de</strong>n rechnerischen Nachweisen bzw. Ausführungszeichnungen<br />
infolge von Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Fehlern bei einem Umfang von mehr als einem Zehntel <strong>de</strong>s<br />
gesamten Prüfauftrags.<br />
1.4 Prüfung einer geson<strong>de</strong>rten Lastvorberechnung<br />
1.5 Prüfung <strong>de</strong>r Einstufung in militärische Lastenklassen o<strong>de</strong>r für die Prüfung <strong>de</strong>r Bemessung<br />
nach STANAG 2021 für militärische Lastenklassen und für die Prüfung <strong>de</strong>r Bemessung nach<br />
beson<strong>de</strong>ren Lasten wie z.B. beson<strong>de</strong>re Schwerlastfahrzeuge, Straßenbahnen usw.<br />
1.6 Prüfung von statischen Berechnungen für Traggerüste<br />
1.7 Prüfung von Ausführungszeichnungen für Traggerüste<br />
1.8 Abnahme von Traggerüsten<br />
1.9 Prüfung von statischen Berechnungen und Ausführungszeichnungen für Bauzustän<strong>de</strong><br />
(Montage- o<strong>de</strong>r Transportzustän<strong>de</strong>) wie z.B. Freivorbau, Taktschieben und Einschieben<br />
1.10 Prüfung von statischen Berechnungen und Ausführungszeichnungen für Bauzustän<strong>de</strong> bei<br />
abschnittsweiser Herstellung durch feldweises Vorbauen<br />
1.11 Prüfung gemäß Ziffer 1.1 bzw. 1.2 von verbleiben<strong>de</strong>r Bausubstanz bei Umbauten<br />
Rechnerische Nachweise<br />
Ausführungszeichnungen<br />
2. Leistungen nach Zeithonorar<br />
2.1 Prüfung von beson<strong>de</strong>ren rechnerischen Nachweisen für <strong>de</strong>n Brandschutz<br />
2.2 Örtliche Überwachung von Baumaßnahmen in statisch-konstruktiver Hinsicht für einzelne<br />
Bauteile o<strong>de</strong>r Baubehelfe<br />
2.3 Leistungen für die Prüfung von Werkstattzeichnungen mit einem hohen Detaillierungsgrad<br />
2.4 Sonstige Leistungen<br />
3. Weitere Leistungen:<br />
3.1 Überprüfung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Bemessung<br />
© VHF Bayern 2008 Seite 3 von 7
VII.115<br />
3.2 Überprüfung <strong>de</strong>r Geometrie<br />
3.3 Überprüfung <strong>de</strong>s Standardsachregisters nach Heft 504 <strong>de</strong>r Schriftenreihe „Forschung<br />
Straßenbau und Straßenverkehrstechnik“, ausgenommen Punkt 8<br />
3.4 Überprüfung <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Ausführungsunterlagen in Form von grafischen<br />
Darstellungen nach Punkt 8 <strong>de</strong>s Standardsachregisters (Heft 504)<br />
3.5<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen:<br />
(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />
in analoger Form<br />
kopier-/pausfähig (einfach)<br />
schwarz/weiß<br />
farbig<br />
in digitaler Form<br />
zu übergeben.<br />
(3) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />
geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />
normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />
müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />
zu übernehmen.<br />
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />
(6) Die Leistungen umfassen die erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.<br />
© VHF Bayern 2008 Seite 4 von 7
VII.115<br />
§ 4<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter<br />
Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />
und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:<br />
§ 5<br />
Termine und Fristen<br />
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />
§ 6<br />
Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />
Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen min<strong>de</strong>stens:<br />
a) für Personenschä<strong>de</strong>n 1.500.000 EUR<br />
b) für sonstige Schä<strong>de</strong>n 1.500.000 EUR<br />
© VHF Bayern 2008 Seite 5 von 7
VII.115<br />
§ 7<br />
Vergütung<br />
(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />
Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />
mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Das Honorar wird frei vereinbart<br />
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von<br />
als Zeithonorar mit einem Festbetrag von<br />
psch<br />
psch<br />
als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />
als Zeithonorar nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />
Stun<strong>de</strong>nsätze wer<strong>de</strong>n vereinbart mit<br />
EUR/h für <strong>de</strong>n Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2*)<br />
EUR/h für techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />
EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />
Zwischensumme<br />
Psch<br />
Vorläufig<br />
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />
Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, farbig<br />
Vollständige Fassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />
Kurzfassung <strong>de</strong>r Vertragsleistung<br />
Zwischensumme<br />
(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3*); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehen<strong>de</strong>m Abs. (2)<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt erstattet<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet mit _____v.H. <strong>de</strong>s Honorars<br />
Zwischensumme<br />
Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n auf Nachweis erstattet<br />
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />
Umsatzsteuer<br />
v.H.<br />
Brutto<br />
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VII.115<br />
§ 8<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />
Rechtsverbindliche Unterschriften<br />
AUFTRAGNEHMER<br />
AUFTRAGGEBER<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
[Ort, Datum, Stempel]<br />
© VHF Bayern - Stand Oktober 2008 Seite 7 von 7
VII.115.1<br />
Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>r Vertragsmuster - Prüfung von Ingenieurbauwerken für<br />
Verkehrsanlagen<br />
Allgemeines<br />
(1) Bei Verträgen mit Prüfingenieuren sind die allgemeinen Richtlinien für die Vergabe dieses<br />
Handbuches und die Hinweise für das Aufstellen <strong>de</strong>s Vertrages VII.100.1 sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
(2) Die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen ist im<br />
Regelfall einem zugelassenen Prüfingenieur zu übertragen.<br />
(3) Prüfingenieure erhalten für ihre Leistungen im Bereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfernstraßen, <strong>de</strong>r Staatsstraßen<br />
und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung eine Vergütung nach <strong>de</strong>r „Richtlinie <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung für die<br />
statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“ in <strong>de</strong>r jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />
(4) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung soll das Vertragsmuster VII.115 verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Als<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind die TVB-Prüf zu vereinbaren.<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung<br />
(5) Allgemeine Hinweise<br />
Die Vergütung ist nach <strong>de</strong>r RVP zu ermitteln. Sie besteht aus Honoraren und Auslagen.<br />
Das Honorar ist in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (Vordruck VII.115) i. V. m. Vordruck VII.115.3 (Honorarermittlung<br />
für Prüfingenieure) festzulegen.<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars erfolgt<br />
− als Berechnungshonorar aus Anteilen <strong>de</strong>s<br />
Grundhonorars (Ziff. 4.1 und / o<strong>de</strong>r 4.3 <strong>de</strong>r RVP),<br />
wobei das Grundhonorar ermittelt wird aus<br />
<strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten (Ziff. 2.1 <strong>de</strong>r RVP),<br />
<strong>de</strong>r Bauwerksklasse (Ziff. 2.3 <strong>de</strong>r RVP)<br />
o<strong>de</strong>r<br />
− als Zeithonorar nach Zeitaufwand (Ziff. 4.2 <strong>de</strong>r RVP)<br />
(6) Anrechenbare Kosten<br />
Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.115.4 mit <strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />
(7) Bauwerksklasse<br />
Die Zuordnung <strong>de</strong>s Ingenieurbauwerkes in eine entsprechen<strong>de</strong> Bauwerksklasse erfolgt nach Anlage 2<br />
<strong>de</strong>r RVP. Es ist Ziff. 3.3 <strong>de</strong>r RVP zu beachten.<br />
(8) Grundhonorar<br />
Das Grundhonorar ergibt sich rechnerisch aus <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten entsprechend <strong>de</strong>r<br />
Bauwerksklasse nach <strong>de</strong>r Formel gem. Ziff. 3.1 o<strong>de</strong>r nach Anlage 3 <strong>de</strong>r RVP.<br />
(9) Anteile <strong>de</strong>s Grundhonorars<br />
Die Ermittlung <strong>de</strong>r Anteile erfolgt nach Ziff. 4.1 <strong>de</strong>r RVP und gegebenenfalls nach <strong>de</strong>n Regelungen<br />
gem. Abs. (13).<br />
(10) Auftrag für mehrere Ingenieurbauwerke<br />
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VII.115.1<br />
Die Honorarermittlung für mehrere Ingenieurbauwerke nach Ziff. 3.2 bzw. Ziff. 4.3.1 o<strong>de</strong>r 4.3.2 <strong>de</strong>r<br />
RVP erfolgt im Vordruck VII.115.3 über <strong>de</strong>n Ansatz von Zuschlägen bezogen auf das Grundhonorar<br />
<strong>de</strong>s ersten Ingenieurbauwerkes.<br />
Die Ermäßigungen/ Min<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n im v.g. Vordruck VII.115.3 als Zuschläge mit ihrer Differenz<br />
zu 100 % ausgewiesen.<br />
(11) Ingenieurbauwerke mit erheblichen Längenabmessungen<br />
Etwaige Min<strong>de</strong>rungen sind gem. Ziff. 4.3.3 <strong>de</strong>r RVP festzulegen.<br />
(12) Zeithonorar<br />
Bei Festlegung eines Zeithonorars ist ein Höchstbetrag zu vereinbaren.<br />
Deshalb ist im Vordruck VII.115.3 (Honorarermittlung) <strong>de</strong>r max. erfor<strong>de</strong>rliche Zeitaufwand anzugeben.<br />
Abgerechnet wird nach <strong>de</strong>m nachgewiesenen Zeitaufwand, jedoch max. bis zum Höchstbetrag.<br />
Der Stun<strong>de</strong>nsatz ergibt sich nach Ziff. 4.2 <strong>de</strong>r RVP.<br />
(13) Sofern in Einzelfällen Prüfingenieure auch mit <strong>de</strong>r Überprüfung auf Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r<br />
Bemessung, <strong>de</strong>r Überprüfung hinsichtlich <strong>de</strong>r Geometrie und <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>s Sachregisters<br />
gemäß ZTV-ING beauftragt wer<strong>de</strong>n, erhalten sie hierfür eine Vergütung gemäß <strong>de</strong>n Regelungen im<br />
Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2006 vom 17.05.2006 (veröffentlicht<br />
einschließlich <strong>de</strong>r RVP auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s BMVBS unter <strong>de</strong>r Rubrik Verkehr / Straße / Straßenbau/Vergabehandbücher).<br />
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VII.115.2<br />
Technische Vertragsbedingungen<br />
für die statische und konstruktive Prüfung<br />
von Ingenieurbauwerken<br />
für Verkehrsanlagen<br />
(TVB-Prüf)<br />
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VII.115.2<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
1 Allgemeines …………………………………………………………………………………….. 3<br />
1.1 Geltungsbereich …………………………………………………………………………….. 3<br />
2 Technische Bedingungen ……………………………………………………………………. 3<br />
2.1 Prüf- und Ausführungsunterlagen ………………………………………………………… 3<br />
2.2 Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung …………………………………………………………………. 3<br />
2.3 Prüfvermerk …………………………………………………………………………………. 4<br />
2.4 Prüfbericht …………………………………………………………………………………… 4<br />
Anhang: Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke ……………………………... 4<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen ……………………………………………………………….. 4<br />
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VII.115.2<br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
Die „Technischen Vertragsbedingungen für die statische und konstruktive Prüfung von<br />
Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen“ (TVB-Prüf) gelten für Ingenieurbauwerke als Bestandteile<br />
von öffentlichen Straßen (bauliche Anlagen), soweit diese eines Standsicherheitsnachweises bedürfen<br />
und gegebenenfalls Bauhilfskonstruktionen. Die Überwachung und Prüfung bestehen<strong>de</strong>r baulicher<br />
Anlagen nach DIN 1076 mit Ausnahme von Tragfähigkeitsberechnungen solcher Anlagen ist nicht<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r TVB-Prüf.<br />
2 Technische Bedingungen<br />
2.1 Prüf- und Ausführungsunterlagen<br />
2.1.1 Der Prüfingenieur erhält vom Auftraggeber ein Ausschreibungsblankett und sonstige für die<br />
Prüfung notwendige Unterlagen, wie Baugrundgutachten, Angaben zu Nebenangeboten u.s.w.<br />
Sind für die statische und konstruktive Prüfung noch weitere Informationen o<strong>de</strong>r Unterlagen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, so hat <strong>de</strong>r Prüfingenieur diese anzufor<strong>de</strong>rn.<br />
2.1.2 Die Standsicherheitsnachweise und die Ausführungspläne erhält <strong>de</strong>r Prüfingenieur vom<br />
Bauauftragnehmer. Alle Unterlagen müssen gemäß ZTV-ING*) aufgestellt und unterschrieben<br />
sein.<br />
2.1.3 Fehlen<strong>de</strong> bautechnische Nachweise und Unterschriften hat <strong>de</strong>r Prüfingenieur nachzufor<strong>de</strong>rn.<br />
2.2 Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung<br />
2.2.1 Die Prüfung <strong>de</strong>r statischen Berechnung muss sich auf alle tragen<strong>de</strong>n Teile <strong>de</strong>s Bauwerks<br />
erstrecken. Es muss überprüft wer<strong>de</strong>n, ob die Voraussetzungen und Annahmen <strong>de</strong>r statischen<br />
Berechnung zutreffen, ob alle Lasten und Kräfte vollständig erfasst sind und ihre Fortleitung bis<br />
in <strong>de</strong>n Baugrund verfolgt wird.<br />
2.2.2 Es ist zu prüfen, ob die Stand- bzw. Lagesicherheit aller Bauteile und <strong>de</strong>s Gesamtbauwerks<br />
gewährleistet ist. Dies gilt auch für alle maßgeben<strong>de</strong>n Bau- und eventuell zu berücksichtigen<strong>de</strong><br />
Abbruchzustän<strong>de</strong>. Lan<strong>de</strong>sspezifische Regelungen sind zu beachten.<br />
2.2.3 Die Nachweise zur Tragfähigkeit und Standsicherheit <strong>de</strong>r Gründung sind zu überprüfen. Hierbei<br />
ist darauf zu achten, dass die Angaben und Empfehlungen <strong>de</strong>s Baugrundgutachters bei <strong>de</strong>n<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegten bo<strong>de</strong>nmechanischen Kenngrößen und <strong>de</strong>r gewählten Gründungsart<br />
ausreichend berücksichtigt wur<strong>de</strong>n. Liegt kein Baugrundgutachten vor, so muss <strong>de</strong>r<br />
Prüfingenieur entschei<strong>de</strong>n, ob er mit <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>n Baugrund ausreichend<br />
beurteilen kann o<strong>de</strong>r ob ein geeigneter Sachverständiger für Geotechnik hinzugezogen wer<strong>de</strong>n<br />
soll. Die Beauftragung eines Sachverständigen für Geotechnik erfolgt ausschließlich über <strong>de</strong>n<br />
Auftraggeber.<br />
2.2.4 Bei <strong>de</strong>r Prüfung ist darauf zu achten, dass Überdimensionierungen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n und die<br />
Bemessung <strong>de</strong>r Bauteile nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt. Hierbei dürfen jedoch<br />
nicht die Belange <strong>de</strong>r Gebrauchstauglichkeit und <strong>de</strong>r Dauerhaftigkeit vernachlässigt wer<strong>de</strong>n.<br />
2.2.5 Bei <strong>de</strong>r Prüfung von Ausführungszeichnungen ist darauf zu achten, dass diese mit <strong>de</strong>n<br />
statischen Berechnungen übereinstimmen und die Bauteile konstruktiv richtig ausgebil<strong>de</strong>t sind.<br />
2.2.6 Die Prüfung <strong>de</strong>r Konstruktionszeichnungen umfasst auch die Werkstattzeichnungen <strong>de</strong>s Stahlund<br />
<strong>de</strong>s Ingenieurholzbaus. Liegen die zur Klarstellung <strong>de</strong>s Kräfteflusses bei Anschlüssen,<br />
Verbindungen und Knotenpunkte erfor<strong>de</strong>rlichen Berechnungen und Detailzeichnungen nicht<br />
vor, so sind diese anzufor<strong>de</strong>rn.<br />
2.2.7 Wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Prüfung erhebliche Mängel festgestellt, so hat <strong>de</strong>r Prüfingenieur <strong>de</strong>n<br />
Auftraggeber zu informieren.<br />
*) siehe Anhang<br />
© VHF Bayern 2008<br />
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VII.115.2<br />
2.2.8 Der Prüfingenieur ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn Bauprodukte und<br />
Bauverfahren, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />
sollen. Auch wenn <strong>de</strong>ren Nachweis durch eine allgemeine bauaufsichtlichte Zulassung o<strong>de</strong>r ein<br />
Prüfzeichen geführt ist, bedarf die Verwendung <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für<br />
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r dafür bestimmten Stelle.<br />
2.3 Prüfvermerk<br />
2.3.1 Je<strong>de</strong> geprüfte Berechnung und Zeichnung ist nach Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung mit einem<br />
Prüfvermerk zu versehen. Fehler sind zu kennzeichnen.<br />
2.3.2 Prüfbemerkungen in <strong>de</strong>n geprüften Unterlagen sind mit grüner, dokumentenechter Farbe<br />
einzutragen und im Prüfbericht kurz zusammen zu fassen. Sie sind auf das notwendige Maß zu<br />
beschränken und dürfen nur auf die bautechnische Prüfung bezogene Hinweise enthalten. Wird<br />
die Richtigkeit <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Berechnungen durch Vergleichsrechnungen geprüft, ist dies<br />
ausdrücklich zu vermerken. Die Annahmen und die Ergebnisse <strong>de</strong>r Vergleichsrechnungen sind<br />
aktenkundig zu machen.<br />
2.3.3 Je<strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Berechnung und je<strong>de</strong> Zeichnung ist mit einem Prüfstempel zu versehen und vom<br />
Prüfingenieur zu unterschreiben. Mit <strong>de</strong>r Unterschrift übernimmt <strong>de</strong>r Prüfingenieur die<br />
Verantwortung dafür, dass<br />
− er die Prüfung gemäß 2.2 durchgeführt hat;<br />
− die Berechnung und die Ausführungspläne <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik, <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftlichkeit und <strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen;<br />
− die Angaben über die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Baustoffe richtig sind.<br />
2.4 Prüfbericht<br />
2.4.1 Im Prüfbericht bescheinigt <strong>de</strong>r Prüfingenieur die Vollständigkeit <strong>de</strong>r bautechnischen Prüfung<br />
und die Richtigkeit <strong>de</strong>r Annahmen und Ergebnisse. Der Prüfbericht muss ein<strong>de</strong>utig und klar<br />
gefasst sein.<br />
2.4.2 Im Prüfbericht sind die geprüften Unterlagen aufzuführen und ist festzuhalten, welche<br />
Annahmen <strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> liegen, zum Beispiel über <strong>de</strong>n Baugrund, die<br />
Verkehrslasten, die Güte <strong>de</strong>r Baustoffe. Auf diejenigen Annahmen, die an Ort und Stelle<br />
nachzuprüfen sind, ist geson<strong>de</strong>rt hinzuweisen. Sofern die Ausführung beson<strong>de</strong>re Sachkun<strong>de</strong><br />
und Erfahrung verlangt, ist darauf hinzuweisen, welche Nachweise vorzulegen sind (zum<br />
Beispiel Eignungsnachweise zum Schweißen).<br />
2.4.3 Bei Abweichungen von <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik, sowie bei nicht allgemein üblichen Baustoffen<br />
o<strong>de</strong>r Bauverfahren, ist im Prüfbericht auf <strong>de</strong>n jeweiligen Sachverhalt hinzuweisen und dieser zu<br />
erläutern.<br />
2.4.4 Wird die Prüfung abschnittsweise durchgeführt, ist in Teilprüfungen anzugeben, welche Bauteile<br />
zur Ausführung freigegeben wer<strong>de</strong>n können. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfung noch<br />
nicht abgeschlossen ist.<br />
Anhang : Zusammenstellung <strong>de</strong>r aufgeführten Regelwerke<br />
ZTV-ING<br />
Zusätzliche Technische Vertragbedingungen und Richtlinien für<br />
Ingenieurbauten Bezugsquelle : VkBl-Verlag<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Bezugsquellen<br />
VkBl-Verlag:<br />
Verkehrsblatt-Verlag<br />
Hohe Straße 39, 44139 Dortmund<br />
Telefon 0180/53 40 140; Telefax 0180 /53 40 120<br />
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VII.115.3<br />
STATISCHE UND KONSTRUKTIVE PRÜFUNG VON Anlage-Nr.:<br />
INGENIEURBAUWERKEN<br />
Vertrags-Nr.:<br />
HONORARERMITTLUNG<br />
Projektbezeichnung:<br />
Leistung:<br />
.............................................<br />
.............................................<br />
1. Anrechenbare Kosten<br />
Für pauschaliertes Berechnungshonorar<br />
Das Honorar wird endgültig mit einem Festhonorar ermittelt<br />
EUR<br />
nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag (Auftragssumme)<br />
Die anrechenbaren Kosten betragen nach VII.115.4 gemäß<br />
Anlage-Nr . _____ (netto) ___________________ EUR<br />
Für vorläufiges Berechnungshonorar<br />
Das Honorar wird vorläufig ermittelt<br />
nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung<br />
Die anrechenbaren Kosten betragen nach VII.115.4 gemäß<br />
Anlage-Nr . _____ (netto) ____________________ EUR<br />
Das Prüfhonorar wird abgerechnet<br />
nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag (Auftragssumme)<br />
2. Bauwerksklasse und Grundhonorar<br />
Das Objekt wird gem. RVP Ziff. 2.3, Anlage 2 <strong>de</strong>r Bauwerksklasse _____ zugeordnet.<br />
Es gilt das Grundhonorar <strong>de</strong>r Honorartafel zur Formel <strong>de</strong>r RVP Ziff. 3.1 (Anlage 3)<br />
zuzüglich _____ v.H. wegen beson<strong>de</strong>rer Schwierigkeiten _______________________________<br />
abzüglich _____ v.H. wegen erheblicher Längenabmessungen und gleichen stat.-konstr.<br />
Verhältnissen gem. RVP Ziff. 4.3.3<br />
Der volle Grundhonorarsatz beträgt somit<br />
3. Prüfhonorar für Leistungen nach Grundhonorar<br />
Die Grundleistungen nach § 3 sind bewertet mit _____ v.H. <strong>de</strong>s Grundhonorars<br />
Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar für die Leistungen in Höhe<br />
von<br />
4. Zuschläge zum Honorar bei Umbauten, Mo<strong>de</strong>rnisierungen, Wie<strong>de</strong>rholungen<br />
4.1 Zum Prüfhonorar für Leistungen nach Nr. 3 wer<strong>de</strong>n bei Umbauten und Mo<strong>de</strong>rnisierungen Zuschläge<br />
vereinbart:<br />
_____ v.H. (RVP Ziff. 4.1.11)<br />
Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorarzuschlag in Höhe von _____ v.H. <strong>de</strong>s Grundhonorars nach Nr. 2 von<br />
4.2 Zum Honorar für Leistungen nach Nr. 3 wer<strong>de</strong>n für Wie<strong>de</strong>rholungen/Zuschläge vereinbart:<br />
_____ v.H. RVP Ziff. 4.3.1, 4.3.2<br />
Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorarzuschlag in Höhe von _____ v.H. <strong>de</strong>s Grundhonorars nach Nr. 2 von<br />
5. Honorar für weitere Leistungen<br />
Leistungen <strong>de</strong>r vertraglich-geometrischen Prüfung mit von _____ v.H. <strong>de</strong>s Grundhonorars<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Püfung auf Wirtschaftlichkeit mit von _____ v.H. <strong>de</strong>s Grundhonorars<br />
Die Beson<strong>de</strong>ren Leistungen nach § 3 Abs. 1 - soweit kein Pauschalhonorar - sind bewertet<br />
mit _____ v.H. <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s.<br />
Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar für Beson<strong>de</strong>re Leistungen in Höhe<br />
von<br />
6. Gesamthonorar<br />
Honorar nach Nr. 3 bis 5 (ohne Umsatzsteuer)<br />
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VII.115.3<br />
7. Honorar für Leistungen nach Zeitaufwand<br />
Es ist <strong>de</strong>r maximal erfor<strong>de</strong>rliche Zeitaufwand anzugeben.<br />
Stun<strong>de</strong>nsatz gem. RVP, Ziff. 4.2<br />
EUR<br />
Leistungen gem. RVP Ziff. 4.2.2 (Brandschutz)<br />
geschätzter Zeitaufwand: ________ h; Stun<strong>de</strong>nsatz _________ EUR/h<br />
Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar in Höhe von _______ h x _______ EUR/h<br />
Leistungen gem. RVP Ziff. 4.2.3 (Örtliche Bauüberwachung) max. 0,5fache <strong>de</strong>s Grundhonorars<br />
geschätzter Zeitaufwand: ________ h; Stun<strong>de</strong>nsatz _________ EUR/h<br />
Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar in Höhe von _______ h x _______ EUR/h<br />
Leistungen gem. RVP Ziff. 4.2.4 (Werkstattzeichnungen)<br />
geschätzter Zeitaufwand: ________ h; Stun<strong>de</strong>nsatz _________EUR/h<br />
Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar in Höhe von _______ h x _______ EUR/h<br />
Leistungen gem. RVP Ziff. 4.2.5 (sonstige Leistungen)<br />
geschätzter Zeitaufwand: ________ h; Stun<strong>de</strong>nsatz _________ EUR/h<br />
Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar in Höhe von _______ h x _______ EUR/h<br />
Hiernach ergibt sich ein vorläufiges Prüfhonorar<br />
von<br />
8. Gesamthonorar nach Nr. 6 + 7<br />
Honorar nach Nr. 6 und 7 (ohne Umsatzsteuer)<br />
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VII.115.4<br />
STATISCHE UND KONSTRUKTIVE PRÜFUNG<br />
VON INGENIEURBAUWERKEN<br />
ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />
Anlage-Nr.:<br />
Vertrags-Nr.:<br />
Projektbezeichnung:<br />
.............................................<br />
Z<br />
e<br />
i<br />
l<br />
e<br />
[Z]<br />
Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />
1* Gesamtkosten (einschl. Baustelleneinrichtung)<br />
2<br />
2.1<br />
Nicht anrechenbare Kosten<br />
(Gem. Negativkatalog RVP, Anlage 1 zu Ziffer 2.1)<br />
Baum-Schutzvorrichtungen, Baubüro für AG, Bauschil<strong>de</strong>r, Hilfsleistungen für<br />
Kontrollprüfungen, Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten für Leistungen, die nicht zur Herstellung<br />
<strong>de</strong>s Bauwerks gehören<br />
2.2 Verkehrssicherung<br />
nach Kostenschätzung*<br />
nach Kostenberechnung<br />
nach Kostenanschlag<br />
EUR<br />
EUR<br />
2.3<br />
Vorarbeiten wie Baugelän<strong>de</strong> freimachen, Bewuchs entfernen, Bäume fällen,<br />
Oberbo<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>cken<br />
2.4 Leitungs- und Rohrgräben<br />
2.5 Wasserhaltung in Son<strong>de</strong>rfällen<br />
2.6<br />
2.7<br />
2.8<br />
2.9<br />
2.10<br />
Entwässerungsanlagen bzw. –leitungen, soweit nicht fest mit <strong>de</strong>m Bauwerk<br />
verbun<strong>de</strong>n<br />
Straßen- und Wegebefestigungen außerhalb <strong>de</strong>r Baugruben aufnehmen;<br />
Straßen- und Wegebefestigungen und sonstige Oberflächenbefestigungen<br />
herstellen, ausgenommen auf <strong>de</strong>m Bauwerk<br />
Behelfsbrücken, soweit sie <strong>de</strong>m öffentlichen Verkehr dienen<br />
(hierfür erfolgt stets ein geson<strong>de</strong>rter Prüfauftrag)<br />
Abbrucharbeiten, sofern keine statischen Nachweise für Abbruchzustän<strong>de</strong><br />
erfor<strong>de</strong>rlich sind o<strong>de</strong>r sofern sie nicht mit Herstellung bzw. Instandsetzung <strong>de</strong>s<br />
(neuen) Bauwerkes im konstruktiven Zusammenhang stehen<br />
2. Grundbeschichtung, Kantenschutz sowie Deckenbeschichtungen von<br />
Stahlbauwerken bzw. –teilen; dies gilt nicht für kleinere Bauteile wie z. B.<br />
Lager- o<strong>de</strong>r Fahrbahnübergangskonstruktionen, die ab Werk mit <strong>de</strong>m kompletten<br />
Korrosionsschutz versehen geliefert wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>r<br />
2.11 Oberflächenschutz von Beton<br />
2.12<br />
Sonstige Bauleistungen, die <strong>de</strong>n Prüfumfang nicht beeinflussen (z. B. Winterbauschutzvorkehrungen)<br />
3 Summe <strong>de</strong>r nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis Z 2.12]<br />
4 Differenzbetrag (Z 1 abz. Z 3)<br />
5** Ggf. sonstige Leistungen, die <strong>de</strong>n Prüfaufwand und -umfang beeinflussen<br />
6 Anrechenbare Kosten [Summe Z 4 + Z 5]<br />
* Anrechenbare Kosten ermittelt aus Erfahrungswerten (z. B. Fläche / Länge x Einheitspreis)<br />
** Kosten für sonstige Leistungen kommen beispielsweise dann in Frage, wenn Bauwerke o<strong>de</strong>r Einrichtungen, die nicht Bestandteil <strong>de</strong>s Prüfauftrages<br />
sind, unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Auswirkungen auf bauzeitliche o<strong>de</strong>r endgültige Zustän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bauwerkes haben können. Die<br />
Prüfung hat dann diese Auswirkungen zu berücksichtigen.<br />
© VHF Bayern 2008
VIII.A.1<br />
Werkvertragsrecht<br />
Der Werkvertrag ist ein entgeltlicher, gegenseitiger Vertrag und wird in §§ 631 ff BGB geregelt. Beim<br />
Werkvertrag verpflichtet sich <strong>de</strong>r Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung <strong>de</strong>s versprochenen<br />
Werkes, das heißt zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, und <strong>de</strong>r Besteller (Auftraggeber) zur<br />
Entrichtung <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung.<br />
Abzugrenzen ist <strong>de</strong>r Werkvertrag insbeson<strong>de</strong>re vom Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB). Der Dienstvertrag<br />
hat zunächst - genauso wie <strong>de</strong>r Werkvertrag - eine entgeltliche Arbeitsleistung zum Inhalt. Deshalb ist<br />
bei freiberuflichen Tätigkeiten die Abgrenzung im Einzelfall oftmals schwierig. Der entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Unterschied besteht jedoch darin, dass beim Dienstvertrag das bloße Wirken, d.h. die Arbeitsleistung<br />
als solche (z.B. Beratung) geschul<strong>de</strong>t ist, während beim Werkvertrag die Tätigkeit auf die<br />
Herbeiführung eines bestimmten Arbeitsergebnisses/Erfolges (z.B. Plan) gerichtet ist.<br />
Der Vertrag mit einem freiberuflich Tätigen ist in <strong>de</strong>r Regel ein Werkvertrag, da die Herbeiführung<br />
eines bestimmten Erfolges geschul<strong>de</strong>t ist, wie z.B. Planung, Bauleitung, Bauaufsicht. Nur<br />
ausnahmsweise han<strong>de</strong>lt es sich um einen Dienstvertrag wenn z.B. lediglich eine Beratung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers wegen Baumängeln erfolgt.<br />
Die Pflichten <strong>de</strong>s freiberuflich Tätigen wer<strong>de</strong>n im Vertrag mit <strong>de</strong>m Bauherrn festgelegt. Aus diesem<br />
ergibt sich – und nicht etwa aus <strong>de</strong>r HOAI - <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Leistungserbringung, die als solche frei<br />
verhan<strong>de</strong>lbar und ggf. durch Auslegung zu bestimmen.<br />
(Anmerkung: Die HOAI bestimmt nur, welche Leistungen wie vergütet wer<strong>de</strong>n und nicht, welche<br />
Leistungen geschul<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.)<br />
Das Bauamt hat die Aufträge über freiberufliche Leistungen vor <strong>de</strong>ren Aufnahme nach § 7 HOAI<br />
zwingend schriftlich zu erteilen.<br />
Hinweis:<br />
Die Vorschriften <strong>de</strong>s §§ 631 ff BGB gelten immer dann, wenn im einzelnen Vertrag sowie in <strong>de</strong>n<br />
AVB`s nichts o<strong>de</strong>r nichts an<strong>de</strong>res geregelt ist.<br />
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VIII.A.2<br />
Abnahme, Verjährung, Hemmung<br />
1. Abnahme<br />
Mit <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>s Architekten-/Ingenieurwerks beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers zu laufen (§ 634a BGB).<br />
Abnahme ist die Billigung <strong>de</strong>s Werkes als vertragsgemäße Leistung und die körperliche Hinnahme<br />
<strong>de</strong>s Werks im Sinne einer Besitzübertragung (§ 640 BGB). Bei einer planerischen Architektenleistung<br />
liegt die Abnahme in <strong>de</strong>r Billigung <strong>de</strong>s geistigen Werks.<br />
Ist eine körperliche Entgegennahme wegen <strong>de</strong>r Beschaffenheit <strong>de</strong>s Werks nicht möglich (z.B. bei <strong>de</strong>r<br />
Objektüberwachung), tritt an die Stelle <strong>de</strong>r Abnahme die Vollendung <strong>de</strong>s Werks. Von einer Vollendung<br />
<strong>de</strong>r Objektüberwachung kann erst ausgegangen wer<strong>de</strong>n, wenn die bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Bauleistung<br />
festgestellten Baumängel beseitigt sind, da <strong>de</strong>r freiberuflich Tätige dies überwachen muss.<br />
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Rechtswirkungen <strong>de</strong>r Abnahme treten auch dann ein (sogenannte Abnahmefiktion), wenn <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber das Architekten-/Ingenieurwerk nicht innerhalb einer vom freiberuflich Tätigen gesetzten,<br />
angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist (§ 640 Abs. 1 Satz 3 BGB).<br />
Eine Teilabnahme (z.B. nach Abschluss einer Leistungsphase) ist grundsätzlich möglich. Der freiberuflich<br />
Tätige hat aber nur einen Anspruch darauf, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.<br />
Nimmt <strong>de</strong>r Auftraggeber ein mangelhaftes Werk ab, obwohl er <strong>de</strong>n Mangel kennt, so stehen ihm die<br />
Rechte auf Nacherfüllung, Ersatzvornahme, Rücktritt und Min<strong>de</strong>rung hinsichtlich <strong>de</strong>r bekannten<br />
Mängel nur zu, wenn er sich diese bei <strong>de</strong>r Abnahme vorbehält (§ 640 Abs. 2 BGB). Der Anspruch auf<br />
Scha<strong>de</strong>nersatz bleibt hiervon unberührt.<br />
2. Verjährung<br />
2.1 Bauwerke<br />
Mängelansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers verjähren, soweit <strong>de</strong>r freiberuflich Tätige Planungs- und<br />
Überwachungsleistungen für ein Bauwerk erbringt, in 5 Jahren nach Abnahme § 634a Abs. 1 Nr. 2<br />
BGB. Dieser Regelfall erfasst die typischen Architektenleistungen von <strong>de</strong>r Planung bis zur<br />
Objektüberwachung. Auch die Überwachung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an einem<br />
Bauwerk unterfallen <strong>de</strong>r 5-jährigen Verjährungsfrist, da es sich um Arbeiten an einem Bauwerk<br />
han<strong>de</strong>lt; das gleiche gilt bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 634a Abs. 3 Satz 2 BGB).<br />
2.2 Sachen<br />
Erbringt <strong>de</strong>r freiberuflich Tätige Planungs- und Überwachungsleistungen nicht für ein Bauwerk,<br />
son<strong>de</strong>rn für die Herstellung, Wartung o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung einer Sache (Grundstück o<strong>de</strong>r bewegliche<br />
Sache), verjähren die Mängelansprüche 2 Jahre nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistung (§ 634a Abs. 1 Nr. 1<br />
BGB). Arglistig verschwiegene Mängel verjähren in drei Jahren (§ 634a Abs. 3 Satz 1 BGB).<br />
2.3 Sonstige Werkleistungen<br />
Bei allen sonstigen, nicht unter a) und b) fallen<strong>de</strong>n Werkleistungen (z.B. Erstellen von Gutachten)<br />
verjähren die Mängelansprüche in 3 Jahren ab En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruch entstan<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>r Auftraggeber Kenntnis erlangt o<strong>de</strong>r ohne grobe Fahrlässigkeit erkennen musste (§ 634a Abs.<br />
1 Nr. 3 iVm § 199 Abs.1 BGB). Das gleiche gilt bei arglistig verschwiegenen Mängeln.<br />
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VIII.A.2<br />
2.4 Wirkung <strong>de</strong>r Verjährung<br />
Nach Eintritt <strong>de</strong>r Verjährung ist <strong>de</strong>r Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung<br />
beseitigt jedoch nicht <strong>de</strong>n Anspruch als solchen (z.B. auf Mängelhaftung, Honorarfor<strong>de</strong>rung), son<strong>de</strong>rn<br />
gibt <strong>de</strong>m Schuldner ein dauern<strong>de</strong>s Leistungsverweigerungsrecht, das er aber ausdrücklich geltend<br />
machen muss (sog. Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Verjährung).<br />
Wird irrtümlich auf einen verjährten Anspruch geleistet (z.B. auf eine verjährte Honorarfor<strong>de</strong>rung) kann<br />
das Geleistete nicht mehr zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Verjährung schließt die Aufrechnung nicht aus; mit einer verjährten For<strong>de</strong>rung kann daher<br />
aufgerechnet wer<strong>de</strong>n (z.B. Auftraggeber rechnet seine verjährte Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rung gegen die<br />
Honorarfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s freiberuflich Tätigen auf).<br />
3. Hemmung (§§ 203 ff BGB)<br />
Hemmung <strong>de</strong>r Verjährung be<strong>de</strong>utet, dass die Verjährungsfrist anhält zu laufen und erst nach Wegfall<br />
<strong>de</strong>s Hemmungsgrun<strong>de</strong>s die restliche Verjährungsfrist weiter läuft.<br />
Schweben zwischen <strong>de</strong>n Vertragsparteien Verhandlungen über einen Mangelanspruch, so ist die<br />
Verjährung gehemmt, bis eine <strong>de</strong>r Parteien die Fortsetzung <strong>de</strong>r Verhandlungen verweigert. Die<br />
Verjährung tritt in diesem Fall jedoch frühestens 3 Monate nach Wegfall <strong>de</strong>r Hemmung ein, auch wenn<br />
<strong>de</strong>r tatsächlich verbliebene restliche Verjährungszeitraum kürzer als 3 Monate wäre.<br />
Die Verjährung kann aber auch durch Zustellung eines Mahnbescheids, einer Klageschrift o<strong>de</strong>r eines<br />
Antrags auf ein Selbständiges Beweisverfahren gehemmt wer<strong>de</strong>n. In diesen Fällen en<strong>de</strong>t die<br />
Hemmung sechs Monate nach <strong>de</strong>r rechtskräftigen Entscheidung o<strong>de</strong>r durch an<strong>de</strong>rweitige Beendigung<br />
<strong>de</strong>s eingeleiteten Verfahrens<br />
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VIII.A.3<br />
Mängelhaftung<br />
Was ein freiberuflich Tätiger schul<strong>de</strong>t, ergibt sich grundsätzlich aus <strong>de</strong>m geschlossenen Vertrag, <strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>r Regel ein Werkvertrag ist.<br />
Soweit im Vertrag selbst o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n AVB nichts o<strong>de</strong>r nichts an<strong>de</strong>res geregelt ist, erfolgt die Haftung für<br />
Mängel <strong>de</strong>s Architekten-/Ingenieurwerks nach Werkvertragsrecht §§ 633 ff BGB. Der Auftraggeber<br />
kann danach zunächst Nacherfüllung innerhalb einer angemessen Frist verlangen. Nach erfolglosem<br />
Verstreichen <strong>de</strong>r Frist kann er <strong>de</strong>n Mangel selbst beheben, vom Vertrag zurücktreten o<strong>de</strong>r die<br />
Vergütung min<strong>de</strong>rn sowie Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>r vergeblichen Aufwendungen verlangen. Ein<br />
Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Architekten/Ingenieurs ist – mit Ausnahme <strong>de</strong>r Geltendmachung eines Scha<strong>de</strong>nso<strong>de</strong>r<br />
Aufwendungsersatzanspruchs – nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Der Auftraggeber kann die Mängelansprüche vor und nach Abnahme <strong>de</strong>s Architekten-/Ingenieurwerks<br />
geltend machen. Eine Differenzierung zwischen Mängelansprüchen vor und nach <strong>de</strong>r Abnahme wie<br />
beim VOB-Vertrag erfolgt hier nicht.<br />
Ist die Planung geschul<strong>de</strong>t, muss <strong>de</strong>r freiberuflich Tätige unter Berücksichtigung evt. Vorgaben <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers eine mangelfreie und funktionstaugliche Planung, nicht jedoch die optimale Lösung<br />
liefern. Sie muss insbeson<strong>de</strong>re, sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, zu einer dauerhaften und nicht<br />
mehr rücknehmbaren Baugenehmigung führen sowie <strong>de</strong>n anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Baukunst und <strong>de</strong>m<br />
verfolgten Zweck entsprechen.<br />
Bei Überschreitung einer vereinbarten Kostenobergrenze ist die Architekten-/Ingenieurleistung<br />
mangelhaft. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, verliert <strong>de</strong>r freiberuflich Tätige seinen<br />
Honoraranspruch und muss gegebenenfalls auch Scha<strong>de</strong>nsersatz leisten. Bei Übernahme einer<br />
Kostengarantie haftet <strong>de</strong>r freiberuflich Tätige sogar verschul<strong>de</strong>nsunabhängig für die Einhaltung einer<br />
bestimmten Bausumme.<br />
Hat <strong>de</strong>r freiberuflich Tätige die Bauleitung und -aufsicht übernommen, muss er dafür sorgen, dass das<br />
Bauwerk plangerecht und mangelfrei errichtet wird. Das Ausmaß <strong>de</strong>r Überwachungspflicht richtet sich<br />
nach <strong>de</strong>m Einzelfall, <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung und Schwierigkeit <strong>de</strong>s jeweiligen Bauabschnitts sowie <strong>de</strong>r<br />
Zuverlässigkeit <strong>de</strong>s Bauunternehmers und seiner Leute.<br />
Baumängel sind grundsätzlich keine Mängel <strong>de</strong>r Architekten-/Ingenieurleistung. An<strong>de</strong>rs jedoch, wenn<br />
<strong>de</strong>r Baumangel auf <strong>de</strong>r Verletzung einer Leistungspflicht <strong>de</strong>s Architekten/Ingenieurs beruht z.B. die<br />
geplante Ausführung führt zu einem Mangel <strong>de</strong>s Bauwerks.<br />
Der freiberuflich Tätige haftet für die mangelfreie Leistung eines von ihm beauftragten<br />
Son<strong>de</strong>rfachmanns sofern er diese Leistung nach <strong>de</strong>m Vertrag seinem Auftraggeber schul<strong>de</strong>t.<br />
An<strong>de</strong>rerseits ist <strong>de</strong>r freiberuflich Tätige – auch bei Objekt-/Bauüberwachung - nicht verpflichtet, die<br />
vom Auftraggeber beauftragten Fachlich Beteiligten hinsichtlich <strong>de</strong>ren Leistungen zu beaufsichtigen;<br />
bemerkt er aber Fehler, muss er eine Nachprüfung veranlassen.<br />
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VIII.A.4<br />
Urheberrecht<br />
1. Das Werk<br />
1.1 Urheberrechtliche Schutzfähigkeit<br />
Das Urheberrecht schützt nicht je<strong>de</strong>s Bauwerk, son<strong>de</strong>rn nur „Werke <strong>de</strong>r Baukunst“ i.S.d. §§ 1, 2 Nr. 4<br />
UrhG. Als Werke <strong>de</strong>r Baukunst sind solche Unterlagen und Bauwerke anzusehen, die eine<br />
persönliche, geistige Schöpfung darstellen und einen so hohen Grad an individueller ästhetischer<br />
Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus <strong>de</strong>r Masse <strong>de</strong>s alltäglichen Bauschaffens herausragen.<br />
Geschützt sind nicht nur das ausgeführte Werk, son<strong>de</strong>rn auch Skizzen, Pläne und Entwürfe, sofern<br />
sie die schöpferische Leistung <strong>de</strong>s geplanten Werks mit einer hinreichen<strong>de</strong>n Individualität erkennen<br />
lassen. Die bloße abstrakte I<strong>de</strong>e ist dagegen regelmäßig nicht Gegenstand <strong>de</strong>s urheberrechtlichen<br />
Schutzes.<br />
Auch Teile eines Werks können schutzfähig sein, wenn sie als bloßer Ausschnitt <strong>de</strong>s Werks die<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die hinreichen<strong>de</strong> Individualität erfüllen.<br />
1.2. Entstehen <strong>de</strong>s Urheberrechtsschutz<br />
Mit <strong>de</strong>m Schaffensprozess entsteht automatisch <strong>de</strong>r Urheberrechtsschutz. Oftmals wird erst durch ein<br />
rechtskräftiges Urteil ein<strong>de</strong>utig bestimmt, ob im Einzelfall ein Urheberrecht besteht. An die Werke <strong>de</strong>r<br />
Baukunst wer<strong>de</strong>n zur Bejahung <strong>de</strong>s Urheberrechtsschutzes im Allgemeinen jedoch grundsätzlich<br />
geringere Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt als z.B. bei Werken <strong>de</strong>r angewandten Kunst. Die urheberrechtliche<br />
Schutzfähigkeit ist <strong>de</strong>r Dispositionsbefugnis <strong>de</strong>r Beteiligten entzogen und kann nicht vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n. Entwe<strong>de</strong>r es besteht wegen <strong>de</strong>r Individualität <strong>de</strong>s Bauwerks Urheberrecht o<strong>de</strong>r nicht.<br />
2. Der Urheber<br />
Urheber ist immer <strong>de</strong>r Schöpfer <strong>de</strong>s Werks § 7 UrhG. Sämtliche Urheberrechte entstehen also bei<br />
<strong>de</strong>mjenigen Architekten, <strong>de</strong>r das Werk tatsächlich geschaffen hat. Auftraggeber o<strong>de</strong>r Arbeitgeber von<br />
Architekten können daher originär nie Urheber an <strong>de</strong>m Bauwerk wer<strong>de</strong>n, solange sie nicht selbst<br />
schöpferisch hieran mitwirken. Sie können sich lediglich Nutzungsrechte einräumen lassen. Sind<br />
mehrere Architekten in gleicher Weise angegeben, dann wird <strong>de</strong>ren Miturheberschaft § 8 UrhG<br />
vermutet. Diese Vermutungswirkung beschränkt sich auf die Urheberschaft und erstreckt sich nicht<br />
auf die Schutzfähigkeit <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Werks. Wer als Schöpfer eines Werks <strong>de</strong>ssen<br />
Schutzfähigkeit behauptet, muss konkret vortragen, welche individuellen Gestaltungselemente das<br />
Werk besitzt, aus <strong>de</strong>nen sich die urheberrechtliche Schutzfähigkeit <strong>de</strong>s Werks ergeben soll. Ggf.<br />
muss zur Beurteilung dieser Frage ein Sachverständigengutachten eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Inhalt <strong>de</strong>s Urheberrechts<br />
3.1. Allgemeines<br />
Das Urheberrecht schützt <strong>de</strong>n Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk<br />
und in <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Werks (§ 11 S. 1 UrhG).<br />
Der Urheber bestimmt, in welcher Form sein Werk veröffentlicht wird(§ 12 UrhG).<br />
Er kann verlangen, als Urheber bei seinem Werk genannt zu wer<strong>de</strong>n (§ 13 UrhG).<br />
Entstellungen und Beeinträchtigungen seines Werks, die geeignet sind, seine berechtigten geistigen<br />
o<strong>de</strong>r persönlichen Interessen am Werk zu gefähr<strong>de</strong>n, kann er verbieten (§ 14 UrhG).<br />
Grundsätzliche darf auch <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Urheber Nutzungsrechte eingeräumt hat, das Werk<br />
nicht än<strong>de</strong>rn, wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart wor<strong>de</strong>n ist (§ 39 Abs. 1 UrhG).<br />
Die materiellen Interessen <strong>de</strong>s Urhebers wer<strong>de</strong>n durch die Verwertungsrechte (§§ 15 ff UrhG)<br />
geschützt. So darf <strong>de</strong>r Bauherr beispielsweise <strong>de</strong>n Entwurf eines Bauwerks nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
Urhebers ausführen (§ 23 S. 2 UrhG), das Werk vervielfältigen (§ 16 UrhG) o<strong>de</strong>r es auf an<strong>de</strong>re Weise<br />
nutzen. Bei Urheberrechtsverletzungen kann grundsätzlich nicht verlangt wer<strong>de</strong>n, das Bauwerk zu<br />
vernichten, da die §§ 98,99 UrhG nicht für Bauwerke gelten (§ 101 Abs. 2 Nr.1 UrhG). Der Urheber<br />
kann jedoch die Beseitigung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung nach § 97 Abs. 1 UrhG verlangen.<br />
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VIII.A.4<br />
3.2. Nutzungsrechte §§ 31 UrhG<br />
Da <strong>de</strong>r Architekt in <strong>de</strong>r Regel das von ihm entworfene – urheberrechtlich geschützte - Bauwerk selbst<br />
fertig stellen will, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Bauherrn Nutzungsrechte grundsätzlich nicht stillschweigend<br />
eingeräumt. Der Bauherr muss sich vielmehr das Recht zum „Nachbau“, d.h. <strong>de</strong>r Realisierung <strong>de</strong>s<br />
Entwurfs eines Bauwerks o<strong>de</strong>r zum Fertigbau eines (angefangenen) Bauwerks genauso wie alle<br />
an<strong>de</strong>ren Nutzungsrechte ausdrücklich vertraglich einräumen lassen. Das Nutzungsrecht kann als<br />
einfaches o<strong>de</strong>r ausschließliches Recht vereinbart wer<strong>de</strong>n, wobei beim einfachen Nutzungsrecht neben<br />
<strong>de</strong>m Inhaber auch <strong>de</strong>r Urheber sowie An<strong>de</strong>re zur Nutzung berechtigt sind, beim ausschließlichen<br />
dagegen nur <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>r Nutzungsrechts.<br />
3.3 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Werks § 39 UrhG<br />
Gegen Umwandlungen, Bearbeitungen, Än<strong>de</strong>rungen, Beeinträchtigungen o<strong>de</strong>r Entstellungen ist<br />
Architekt grundsätzlich geschützt. Insoweit besteht ein generelles Än<strong>de</strong>rungsverbot.<br />
Der Architekt kann <strong>de</strong>m Bauherrn jedoch das Recht einräumen, seinen Entwurf o<strong>de</strong>r das danach fertig<br />
gestellte Bauwerk zu än<strong>de</strong>rn. Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 UrhG, wonach das Werk nicht geän<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n darf, wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist. Da Än<strong>de</strong>rungen in das grundsätzlich unverzichtbare<br />
Urheberpersönlichkeitsrecht <strong>de</strong>s Architekten eingreifen, müssen sie konkretisiert wer<strong>de</strong>n, und zwar<br />
umso exakter, je individueller das Bauwerk ist.<br />
Ist <strong>de</strong>m Bauherrn vertraglich kein Än<strong>de</strong>rungsrecht eingeräumt, sind nach § 39 Abs. 2 UrhG (nur)<br />
diejenigen Än<strong>de</strong>rungen zulässig, zu <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Urheber nach Treu und Glauben die Einwilligung nicht<br />
versagen kann. Welche Än<strong>de</strong>rungen zulässig sind, ergibt sich aus <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalls, in<br />
<strong>de</strong>nen die Interessen <strong>de</strong>s Urhebers und <strong>de</strong>s Bauherrn/Eigentümers gegeneinan<strong>de</strong>r abzuwägen sind.<br />
Maßgebliche Kriterien sind v.a. <strong>de</strong>r künstlerische Rang <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Bauwerks sowie Art und<br />
Ausmaß <strong>de</strong>s Eingriffs, die Notwendigkeit <strong>de</strong>s Eingriffs z.B. wegen baulicher Mängel,<br />
bauordnungsrechtliche o<strong>de</strong>r gewerbliche Auflagen, vorhersehbare sich än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Bedürfnisse <strong>de</strong>s<br />
Eigentümers, bautechnische Möglichkeiten, das Kosteninteresse. Es kommt also auf die Art <strong>de</strong>s<br />
Bauwerks und seine bestimmungsgemäße Funktion an. Bei Schulbauten, Verwaltungsgebäu<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
Krankenhäusern muss eher mit Erweiterungsbauten gerechnet wer<strong>de</strong>n als z.B. bei Einfamilienhäusern.<br />
3.4. Entstellungs- und Beeinträchtigungsverbot § 14 UrhG<br />
Was auch immer zwischen Architekt und Bauherr vereinbart wur<strong>de</strong>, das Recht, gegen Entstellungen<br />
und Beeinträchtigungen seines Werks einzuschreiten, bleibt unverzichtbar. Der Architekt kann aber im<br />
Nachhinein darauf verzichten, gegen die Entstellung vorzugehen. Der Übergang von <strong>de</strong>r bloßen<br />
Än<strong>de</strong>rung über die Beeinträchtigung zur Entstellung ist fließend und bedarf einer Interessenabwägung<br />
im Einzelfall. Nicht als Entstellung angesehen wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Rspr. die Erweiterung einer<br />
Gesamtanlage durch zusätzliche Bauwerke, <strong>de</strong>r Einbau eines Terrazzos anstelle <strong>de</strong>s geplanten<br />
Eichenparketts, die Verän<strong>de</strong>rung von Dachgauben im Zuge <strong>de</strong>s Dachausbaus. Als Entstellung<br />
angesehen wur<strong>de</strong>n dagegen <strong>de</strong>r Einbau einer Skulptur in die schutzfähige Treppenhausgestaltung<br />
eines Gebäu<strong>de</strong>s, die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Haustyps einer Wohnanlage.<br />
4. Keine Auswertungspflicht<br />
Der Bauherr ist nicht verpflichtet, <strong>de</strong>n Entwurf zu realisieren und das vom Architekten entworfene<br />
Bauwerk zu errichten. Dies ergibt sich aus <strong>de</strong>m Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Bauherrn (siehe Nr. 5).<br />
5. Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Bauherrn<br />
Bis zur Vollendung <strong>de</strong>s Werks kann <strong>de</strong>r Bauherr <strong>de</strong>n Architektenvertrag (Werkvertrag nach §§ 631 ff<br />
BGB) je<strong>de</strong>rzeit, also auch während <strong>de</strong>r Bauausführung, kündigen. Der Architekt kann in diesem Fall<br />
weiterhin die vereinbarte Vergütung verlangen und muss sich lediglich ersparte Aufwendungen<br />
anrechnen lassen (§ 649 BGB).<br />
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VIII.A.4<br />
Bei urheberrechtlich geschützten Bauwerken ist jedoch zu beachten: Grundsätzlich erhält <strong>de</strong>r Bauherr<br />
kein Nutzungsrecht, so dass er <strong>de</strong>n Entwurf nach <strong>de</strong>r Kündigung nicht mehr nutzen darf, soweit bis zur<br />
Vollendung <strong>de</strong>s Bauwerks noch von schutzfähigen Elementen <strong>de</strong>s Entwurfs Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n<br />
muss. Wird <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>nnoch genutzt, hat <strong>de</strong>r Architekt nicht nur Ansprüche auf Vergütung nach<br />
§ 649 S. 2 BGB, son<strong>de</strong>rn auch auf Grund <strong>de</strong>r Urheberrechtsverletzung (§97 UrhG).<br />
6. Vernichtung<br />
Der Urheberarchitekt hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erhaltung <strong>de</strong>s von ihm geschaffenen<br />
Gebäu<strong>de</strong>s. Ein Werk <strong>de</strong>r Baukunst darf daher nach h. M. abgerissen und damit vernichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Aspekte <strong>de</strong>s Denkmalschutzes bleiben zu beachten.<br />
Aber: Ein Verbot <strong>de</strong>r Vernichtung kommt in Betracht, wenn das Werk Teil eines urheberrechtlich<br />
geschützten Gesamtwerks (Ensembles) ist.<br />
7. Rechtsnachfolge und Schutzdauer<br />
7.1. Unübertragbarkeit<br />
Das Urheberrecht ist we<strong>de</strong>r als Ganzes noch in Teilen (z.B. Verwertungsrechte) übertragbar (§ 29 S. 2<br />
UrhG). Eine <strong>de</strong>nnoch erfolgte (vertragliche) Übertragung wäre nichtig. Das Urheberrecht selbst<br />
verbleibt damit grundsätzlich immer beim Urheber. Möglich ist jedoch die Einräumung von<br />
Nutzungsrechten. Nur im Falle einer Verfügung von To<strong>de</strong>s wegen (z.B. Testament, Erbvertrag,<br />
Vermächtnis, Auflage) ist das Urheberrecht ausnahmsweise übertragbar (§ 29 S. 1 UrhG).<br />
7.2. Vererblichkeit<br />
Das Urheberrecht ist aber vererblich (§ 28 Abs. 1 UrhG). Die Vererblichkeit gilt für das Urheberrecht im<br />
Ganzen mit all seinen Komponenten (Urheberpersönlichkeitsrecht, Verwertungsrecht, Vergütungsrecht,<br />
sonstige Rechte). Vererbt wird das Urheberrecht in <strong>de</strong>r Lage, in <strong>de</strong>r es sich beim Erblasser befand.<br />
7.3 Rechtsnachfolger:<br />
Nur die o.g. Erben, Miterben, Vermächtnisnehmer o<strong>de</strong>r erbrechtlich Begünstigte treten als<br />
Rechtsnachfolger in die Rechtsstellung <strong>de</strong>s Urhebers ein (§ 30 UrhG), nicht aber <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>m<br />
lediglich ein Nutzungsrecht vom Urheber eingeräumt wur<strong>de</strong>.<br />
7.4. Schutzdauer<br />
Das Urheberrecht en<strong>de</strong>t 70 Jahre nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s Urhebers (§ 64 UrhG).<br />
8. Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzung<br />
Die §§ 97 ff UrhG geben <strong>de</strong>m Urheber Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatz bei wi<strong>de</strong>rrechtlicher Verletzung seines Urheberrechts. Daneben bestehen Ansprüche<br />
aus an<strong>de</strong>ren gesetzlichen Vorschriften wie z.B. <strong>de</strong>r unerlaubten Handlung §§ 823 ff BGB o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
ungerechtfertigten Bereicherung §§ 812 ff BGB.<br />
9. Allgemeine Vertragsbedingungen<br />
Den von <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung geschlossenen Architektenverträgen liegen vorformulierte Allgemeine<br />
Vertragsbestimmungen (AVB) zu Grun<strong>de</strong>, vgl. insbeson<strong>de</strong>re § 6 AVB „Urheberrecht“, die <strong>de</strong>r<br />
Inhaltskontrolle nach § 307 ff BGB unterliegen. Vertragliche Regelungen, die wesentlichen<br />
Grundgedanken <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelungen <strong>de</strong>s Urheberrechtsschutzes wi<strong>de</strong>rsprechen, sind als<br />
„unangemessene Benachteiligung“ unwirksam (§ 307 Abs. 2 Nr. 1BGB). Dies wäre beispielsweise <strong>de</strong>r<br />
Fall, wenn sich <strong>de</strong>r Freistaat Bayern das Recht einräumen ließe, über § 39 Abs. 2 UrhG hinaus<br />
Än<strong>de</strong>rungen ohne Einwilligung <strong>de</strong>s Urhebers vornehmen zu dürfen.<br />
10. Einzelfragen<br />
10.1 Darf <strong>de</strong>r Bau mit einem an<strong>de</strong>ren Architekten fortgesetzt wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>s<br />
ursprünglichen Architekten realisiert wer<strong>de</strong>n?<br />
Ist <strong>de</strong>r Entwurf urheberrechtlich geschützt, benötigt <strong>de</strong>r Bauherr vom Architekten dieses Entwurfs das<br />
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VIII.A.4<br />
Nutzungsrecht, einen Bau nach diesem Entwurf zu errichten. Zum einen han<strong>de</strong>lt es sich hier um eine<br />
Vervielfältigung (§ 16 UrhG). Zum an<strong>de</strong>ren han<strong>de</strong>lt es sich beim Nachbau eines Werks <strong>de</strong>r Baukunst<br />
um ein Bearbeitungsrecht (§ 23 S. 2 UrhG). Hatte <strong>de</strong>r Bauherr das Nutzungsrecht vom Architekten<br />
nicht erworben, muss er es nachträglich erwerben, wenn er <strong>de</strong>n Entwurf mit einem an<strong>de</strong>ren Architekten<br />
ausführen will. Von einer stillschweigen<strong>de</strong>n Rechtseinräumung wird in <strong>de</strong>r Regel nicht ausgegangen<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
10.2 Darf von <strong>de</strong>m bisherigen Entwurf abgewichen und <strong>de</strong>r Bau fortgesetzt wer<strong>de</strong>n?<br />
Maßgeblich ist darauf abzustellen, ob das, was bereits realisiert ist, Urheberrechtsschutz genießt. Ist<br />
<strong>de</strong>r bisherige (Roh-) Bau o<strong>de</strong>r Bauteil nicht schutzfähig und wird beim Weiterbau auf eine eigene<br />
Gestaltung ausgewichen, ohne schutzfähige Teile <strong>de</strong>s ursprünglichen Entwurfs zu übernehmen, entfällt<br />
sowohl eine Nutzung frem<strong>de</strong>r Rechte, als auch ein Eingriff in noch nicht bestehen<strong>de</strong> Rechte.<br />
Hat die bisherige Ausführung <strong>de</strong>s Entwurfs bereits eine urheberrechtlich geschützte Gestalt<br />
angenommen, sind <strong>de</strong>m Bauherrn jedoch keine Nutzungsrechte eingeräumt, ist er grundsätzlich zu<br />
keiner Än<strong>de</strong>rung befugt, mit Ausnahme solcher Än<strong>de</strong>rungen, die <strong>de</strong>r Urheberarchitekt nach Treu und<br />
Glauben nicht versagen kann (§ 39 II UrhG).<br />
10.3 Darf das Bauwerk in <strong>de</strong>m bereits errichteten Zustand belassen wer<strong>de</strong>n?<br />
Der Architekt hat keinen Anspruch auf Verwirklichung seines schöpferischen Entwurfs ebenso wie <strong>de</strong>r<br />
Bauherr nicht verpflichtet ist, das vom Architekten entworfenen Bauwerk zu errichten.<br />
Daran än<strong>de</strong>rt sich grundsätzlich auch dann nichts, wenn schon schutzfähige Teile <strong>de</strong>s Werks<br />
verwirklicht wor<strong>de</strong>n sind, das Werk aber insgesamt unvollständig bleibt. Auch die Vernichtung <strong>de</strong>s<br />
unvollen<strong>de</strong>ten Torsos kann vom Bauherrn nicht verlangt wer<strong>de</strong>n (§§ 98, 101 Abs. 2 Nr. 1 UrhG).<br />
10.4 Welche baulichen Maßnahmen und Än<strong>de</strong>rungen sind nach Fertigstellung <strong>de</strong>s Bauwerks zulässig?<br />
Ist das Bauwerk errichtet, kann <strong>de</strong>r Bauherr o<strong>de</strong>r ein späterer Eigentümer es bewohnen, verkaufen,<br />
vermieten o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig als Sachobjekt nutzen, ohne hierfür Nutzungsrechte vom Architekten zu<br />
benötigen.<br />
Reparaturen, die die schutzfähige Gestalt <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s unverän<strong>de</strong>rt lassen, sind zulässig. Der<br />
Wie<strong>de</strong>raufbau eines infolge z.B. Bran<strong>de</strong>s zerstörten Gebäu<strong>de</strong>s an gleicher Stelle und in unverän<strong>de</strong>rter<br />
Form ist zulässig.<br />
Sollen dagegen nach <strong>de</strong>m Entwurf weitere gleiche Gebäu<strong>de</strong> errichtet wer<strong>de</strong>n, muss dies ausdrücklich<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Hatte <strong>de</strong>r Architekt z.B. die Farbgebung <strong>de</strong>s Bauwerks nicht bestimmt, so dass sie außerhalb seines<br />
schutzfähigen Entwurfs liegt, steht es <strong>de</strong>m Bauherrn frei, die Farbe selbst zu bestimmen. Ähnlich<br />
verhält es sich, wenn ein schutzfähiger Teil eines Gebäu<strong>de</strong>s nicht realisiert wird. Insoweit kann auch<br />
von einem schutzfähigen Entwurf abgewichen wer<strong>de</strong>n. Desgleichen sind solche Erweiterungsbauten<br />
zulässig, die <strong>de</strong>n schutzfähigen Gesamteindruck <strong>de</strong>s Werks nicht tangieren. Dies gilt auch, wenn von<br />
einer bestehen<strong>de</strong>n Erweiterungsplanung kein Gebrauch gemacht wird und <strong>de</strong>r Gesamteindruck <strong>de</strong>s<br />
fertig gestellten Gebäu<strong>de</strong>s nicht beeinträchtigt wird.<br />
Wer<strong>de</strong>n hingegen die ursprünglich schon mitgeplanten (und schutzfähigen) Erweiterungsbauten mit<br />
einem an<strong>de</strong>ren Architekten verwirklicht, liegt darin eine urheberrechtlich relevante Nutzung, die nur mit<br />
<strong>de</strong>m Erstarchitekten durchgeführt wer<strong>de</strong>n darf o<strong>de</strong>r einen entsprechen<strong>de</strong>n Rechtserwerb<br />
(Nutzungsrechte) voraussetzt.<br />
Haben sich beim Bauwerk Mängel herausgestellt, muss <strong>de</strong>r Architekt grundsätzlich die Maßnahmen<br />
hinnehmen, die erfor<strong>de</strong>rlich sind, um diese Mängel zu beheben z.B. Anbringung von Jalousien vor <strong>de</strong>n<br />
Fenstern bei unzumutbarer Aufwärmung <strong>de</strong>r dahinter liegen<strong>de</strong>n Räume, Ersetzen eines undichten<br />
Flachdaches durch ein leicht abgeschrägtes Dach.<br />
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VIII.A.5<br />
Leistungen von Sachverständigen, Prüfsachverständigen, Prüfingenieuren,<br />
Prüfämtern<br />
nach Maßgabe und in Umsetzung <strong>de</strong>r PrüfVBau bzw. Art. 62 BayBO<br />
Allgemeines zur Vertragsanbahnung<br />
Die Leistungen von Sachverständigen sowie Prüfsachverständigen und Prüfingenieuren sowie<br />
Prüfämtern sind freiberufliche Dienstleistungen im Sinne von § 5 VgV.<br />
Die Einschaltung von Freiberuflich Tätigen für Leistungen nach Maßgabe <strong>de</strong>r BayBO i.V.m. <strong>de</strong>r<br />
PrüfVBau unterliegt <strong>de</strong>shalb unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes <strong>de</strong>m Haushaltsrecht.<br />
Ab Erreichen <strong>de</strong>s Schwellenwertes haben öffentliche Auftraggeber (nach § 98 GWB) das<br />
Vergaberecht nach § 97 ff GWB anzuwen<strong>de</strong>n und ein VOF-Verfahren durchzuführen.<br />
Vergabe von hoheitlichen Prüfleistungen<br />
Von <strong>de</strong>r Durchführung eines VOF-Verfahrens ab Erreichen <strong>de</strong>s Schwellenwertes ausgenommen sind<br />
nur die hoheitlichen Leistungen von Prüfingenieuren und Prüfämtern, sofern sie im Auftrag o<strong>de</strong>r<br />
anstelle <strong>de</strong>r Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong>n bzw. Straßenbaubehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ren hoheitliche Prüfaufgaben nach<br />
Art. 62 Abs. 3 BayBO bzw. Art. 10 Abs. 2 BayStrWG wahrnehmen.<br />
Vergabe von Sach-/Prüfsachverständigenleistungen<br />
Prüfsachverständige und Sachverständige sind ausschließlich privatrechtlich und nicht hoheitlich<br />
tätig. (Auch Prüfingenieure können mit privatrechtlichen Leistungen beauftragt wer<strong>de</strong>n, die oben<br />
genannte Ausnahme von <strong>de</strong>r Durchführung eines VOF-Verfahrens gilt dann allerdings nicht.)<br />
Für die Bekanntmachung o<strong>de</strong>r die Vorgaben für <strong>de</strong>n leistungsbezogenen Wettbewerb zu einer<br />
solchen Sachverständigenleistung dürfen die Eignungskriterien nicht auf die Anerkennungsvoraussetzungen<br />
eines bestimmten Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das be<strong>de</strong>utet, dass die öffentlichen Auftraggeber die erfor<strong>de</strong>rlichen Eignungskriterien zur Erfüllung<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Leistung objektiv festlegen müssen, um damit vergleichbare Anerkennungen an<strong>de</strong>rer<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>s Gleichbehandlungsgebotes nicht auszuschließen.<br />
Die PrüfVBau trägt <strong>de</strong>m in § 9 Abs. 1 S. 2 für die Bewerber aus an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />
entsprechend Rechnung. Die Kriterien für Bewerber aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m EU-Recht gleichgestellten Staaten sind in § 9 Abs. 2 mit 4 geregelt.<br />
VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> 2010
VIII.B.1<br />
Ermittlung von Honoraren, <strong>de</strong>ren anrechenbare Kosten über <strong>de</strong>n<br />
Tafelendwerten <strong>de</strong>r HOAI liegen<br />
Die Honorare für Grundleistungen, <strong>de</strong>ren anrechenbare Kosten über <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />
Honorartafeln <strong>de</strong>r HOAI liegen, sind nach § 7 Abs. 2 HOAI frei zu vereinbaren.<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Honorartafeln<br />
VIII.B.1.1<br />
VIII.B.1.2<br />
VIII.B.1.3<br />
VIII.B.1.4<br />
VIII.B.1.5<br />
VIII.B.1.6<br />
VIII.B.1.7<br />
Gebäu<strong>de</strong> und raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ausbauten (§ 34 Abs. 1 HOAI)<br />
Freianlagen (§ 39 Abs. 1 HOAI)<br />
Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 HOAI)<br />
Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 HOAI)<br />
Tragwerksplanung (§ 50 Abs. 1 HOAI)<br />
Technischen Ausrüstung (§ 54 Abs. 1 HOAI)<br />
Wärmeschutz (Anlage 1.2.2 HOAI)<br />
dienen als Orientierungshilfe für solche Vereinbarungen bei Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />
Bayerischen Staatsbauverwaltung.<br />
Die darin vorgegebenen Honorarwerte sollen nicht automatisch in die Verträge<br />
übernommen wer<strong>de</strong>n, weil dies <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r freien Honorarvereinbarung nicht<br />
entsprechen wür<strong>de</strong>. Die Vergütung ist vielmehr nach <strong>de</strong>n als Anhalt dienen<strong>de</strong>n<br />
Honorartafeln unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Einzelfalles im<br />
Verhandlungsweg mit <strong>de</strong>n Auftragnehmern zu bestimmen und schriftlich festzulegen.<br />
Nach Inkrafttreten <strong>de</strong>r HOAI 2009 können die Einzelwerte <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Tafeln<br />
linear um 10 v. H. angehoben wer<strong>de</strong>n.<br />
© VHF Bayern – Stand August 2009
VIII.B.1.1<br />
Erweiterte Honorartafel<br />
für Grundleistungen bei Gebäu<strong>de</strong>n und raumbil<strong>de</strong>nen Ausbauten (§ 34 Abs.1 HOAI)<br />
Orientierungswerte für anrechenbare Kosten ab 27,5 Mio. €<br />
Kosten<br />
Euro<br />
Honorar in Euro<br />
Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />
27.500.000 1.420.838 1.577.380 1.786.223 2.099.697 2.308.745<br />
30.000.000 1.542.166 1.710.126 1.934.365 2.271.229 2.495.963<br />
32.500.000 1.662.907 1.842.083 2.081.469 2.441.372 2.681.565<br />
35.000.000 1.783.106 1.973.317 2.227.621 2.610.241 2.865.688<br />
37.500.000 1.902.806 2.103.883 2.372.895 2.777.938 3.048.449<br />
40.000.000 2.022.042 2.233.829 2.517.355 2.944.548 3.229.946<br />
42.500.000 2.140.843 2.363.197 2.661.054 3.110.145 3.410.268<br />
45.000.000 2.259.238 2.492.022 2.804.042 3.274.794 3.589.491<br />
47.500.000 2.377.251 2.620.337 2.946.362 3.438.554 3.767.681<br />
50.000.000 2.494.901 2.748.170 3.088.052 3.601.475 3.944.900<br />
52.500.000 2.612.210 2.875.549 3.229.145 3.763.603 4.121.199<br />
55.000.000 2.729.193 3.002.494 3.369.672 3.924.980 4.296.628<br />
57.500.000 2.845.866 3.129.029 3.509.662 4.085.643 4.471.230<br />
60.000.000 2.962.245 3.255.171 3.649.140 4.245.686 4.645.045<br />
62.500.000 3.078.340 3.380.939 3.788.128 4.404.961 4.818.109<br />
65.000.000 3.194.166 3.506.348 3.926.649 4.563.675 4.990.455<br />
87.500.000 3.309.732 3.631.413 4.064.721 4.721.795 5.182.113<br />
70.000.000 3.425.050 3.756.148 4.202.382 4.879.345 5.333.112<br />
72.500.000 3.540.127 3.880.565 4.339.589 5.036.347 5.503.477<br />
75.000.000 3.654.973 4.004.677 4.476.418 5.192.822 5.673.233<br />
77.500.000 3.769.597 4.128.494 4.612.863 5.348.790 5.842.401<br />
80.000.000 3.884.005 4.252.025 4.748.938 5.504.267 6.011.004<br />
82.500.000 3.998.205 4.375.282 4.884.654 5.659.271 6.179.060<br />
85.000.000 4.112.203 4.498.272 5.020.024 5.813.819 6.346.587<br />
87.500.000 4.226.006 4.621.004 5.155.058 5.967.923 6.513.604<br />
90.000.000 4.339.620 4.743.487 5.289.768 6.121.599 6.680.125<br />
92.500.000 4.453.050 4.865.726 5.424.163 6.274.859 6.846.166<br />
95.000.000 4.566.302 7.987.730 5.558.252 6.427.716 7.011.741<br />
97.500.000 4.679.380 5.109.505 5.692.043 6.580.181 7.176.865<br />
100.000.000 4.792.289 5.231.058 5.825.546 6.732.265 7.341.549<br />
102.500.000 4.905.034 5.352.393 5.958.767 6.883.979 7.505.805<br />
105.000.000 5.017.619 5.473.518 6.091.715 7.035.332 7.669.646<br />
107.500.000 5.130.048 5.594.437 6.224.396 7.186.335 7.833.082<br />
110.000.000 5.242.324 5.715.155 6.356.817 7.336.996 7.996.123<br />
112.500.000 5.354.452 5.835.678 6.488.985 7.487.323 8.158.780<br />
115.000.000 5.466.434 5.956.010 6.620.906 7.637.325 8.321.062<br />
117.500.000 5.578.275 6.076.155 6.752.584 7.787.009 8.482.977<br />
120.000.000 5.689.978 6.196.118 6.884.027 7.936.383 8.644.535<br />
122.500.000 5.801.545 6.315.903 7.015.239 8.085.453 8.805.744<br />
125.000.000 5.912.979 6.435.513 7.146.226 8.234.228 8.966.611<br />
127.500.000 6.024.283 6.554.953 7.276.992 8.382.713 9.127.144<br />
130.000.000 6.135.480 6.674.225 7.407.542 8.530.914 9.287.350<br />
132.500.000 6.246.513 6.793.334 7.537.880 8.678.837 9.447.237<br />
135.000.000 6.357.444 6.912.283 7.668.012 8.826.489 9.606.810<br />
137.500.000 6.468.255 7.031.075 7.797.940 8.973.874 9.766.077<br />
140.000.000 6.578.949 7.149.712 7.927.669 9.120.998 9.925.043<br />
142.500.000 6.689.528 7.268.199 8.057.203 9.267.866 10.083.714<br />
145.000.000 6.799.993 7.386.537 8.186.546 9.414.483 10.242.096<br />
147.500.000 6.910.348 7.504.729 8.315.701 9.560.854 10.400.195<br />
150.000.000 7.020.594 7.622.779 8.444.671 9.706.983 10.558.016<br />
152.500.000 7.130.733 7.740.689 8.573.460 9.852.875 10.715.563<br />
153.387.564 7.169.809 7.782.516 8.619.141 9.904.615 10.771.432<br />
VHF Bayern
VIII.B.1.2<br />
Erweiterte Honorartafel für Grundleistungen bei Freianlagen (§ 39 Abs.1 HOAI)<br />
Orientierungswerte für anrechenbare Kosten ab 2 Mio. €<br />
Kosten<br />
Euro<br />
Honorar in Euro<br />
Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />
2.000.000 173.084 188.970 210.339 242.582 264.157<br />
2.500.000 213.268 231.534 256.326 293.957 319.233<br />
3.000.000 252.934 273.336 301.269 343.912 372.655<br />
3.500.000 292.175 314.514 345.363 392.715 424.740<br />
4.000.000 331.056 355.167 388.743 440.555 475.706<br />
4.500.000 369.624 395.366 431.508 487.587 525.716<br />
5.000.000 407.916 435.165 473.734 533.857 574.889<br />
5.500.000 445.962 474.608 515.481 579.508 623.323<br />
6.000.000 483.786 513.731 556.797 624.580 671.094<br />
6.500.000 521.407 552.562 597.723 669.134 718.265<br />
7.000.000 558.841 591.126 638.291 713.212 764.891<br />
7.500.000 596.104 629.443 678.530 756.855 811.014<br />
8.000.000 633.208 667.532 718.464 800.094 856.674<br />
8.500.000 670.162 705.408 758.115 842.959 901.904<br />
9.000.000 706.976 743.085 797.501 885.474 946.733<br />
9.500.000 743.659 780.574 836.639 927.661 991.186<br />
10.000.000 780.217 817.887 875.542 969.541 1.035.287<br />
10.500.000 816.658 855.033 914.225 1.011.130 1.079.955<br />
11.000.000 852.988 892.020 952.698 1.052.444 1.122.508<br />
11.500.000 889.211 928.857 990.972 1.093.497 1.165.684<br />
12.000.000 925.333 965.551 1.029.057 1.134.303 1.208.537<br />
12.500.000 961.358 1.002.108 1.066.962 1.174.873 1.251.140<br />
13.000.000 997.290 1.038.533 1.104.695 1.215.217 1.293.485<br />
13.500.000 1.033.133 1.074.834 1.142.262 1.255.347 1.335.586<br />
14.000.000 1.068.891 1.111.014 1.179.671 1.295.269 1.377.450<br />
14.500.000 1.104.567 1.147.078 1.216.929 1.334.994 1.419.089<br />
15.000.000 1.140.168 1.183.031 1.254.040 1.374.529 1.460.511<br />
15.500.000 1.175.684 1.218.877 1.291.011 1.413.881 1.501.725<br />
16.000.000 1.211.131 1.254.619 1.327.846 1.453.056 1.542.738<br />
16.500.000 1.246.508 1.290.261 1.364.550 1.492.061 1.583.558<br />
17.000.000 1.281.813 1.325.806 1.401.128 1.530.903 1.624.190<br />
17.500.000 1.317.052 1.361.258 1.437.583 1.569.585 1.664.643<br />
18.000.000 1.352.227 1.396.619 1.473.920 1.606.114 1.704.920<br />
18.500.000 1.387.339 1.431.892 1.510.142 1.646.495 1.745.029<br />
19.000.000 1.422.390 1.467.080 1.546.253 1.684.731 1.784.974<br />
19.500.000 1.457.381 1.502.185 1.582.255 1.722.828 1.824.760<br />
20.000.000 1.492.315 1.537.209 1.618.153 1.760.788 1.864.392<br />
20.500.000 1.527.193 1.572.154 1.853.949 1.798.617 1.903.875<br />
21.000.000 1.582.015 1.607.024 1.689.645 1.836.318 1.943.212<br />
21.500.000 1.596.785 1.641.819 1.725.244 1.873.894 1.982.407<br />
22.000.000 1.631.502 1.676.541 1.760.750 1.911.349 2.021.465<br />
22.500.000 1.666.189 1.711.193 1.796.163 1.948.685 2.060.389<br />
23.000.000 1.700.788 1.745.776 1.831.487 1.985.907 2.099.182<br />
23.500.000 1.735.355 1.780.291 1.866.724 2.023.015 2.137.847<br />
24.000.000 1.769.876 1.814.741 1.901.875 2.060.014 2.176.389<br />
24.500.000 1.804.351 1.849.126 1.936.944 2.096.906 2.214.808<br />
25.000.000 1.838.781 1.883.449 1.971.930 2.133.693 2.253.110<br />
25.500.000 1.873.166 1.917.710 2.006.837 2.170.378 2.291.296<br />
26.000.000 1.907.508 1.951.911 2.041.666 2.206.963 2.329.368<br />
26.500.000 1.941.808 1.986.053 2.076.419 2.243.451 2.367.330<br />
27.000.000 1.976.066 2.020.137 2.111.098 2.279.842 2.405.184<br />
27.500.000 2.010.283 2.054.165 2.145.703 2.316.140 2.442.932<br />
28.000.000 2.044.460 2.088.137 2.180.236 2.352.346 2.480.576<br />
28.500.000 2.078.597 2.122.055 2.214.700 2.388.463 2.518.118<br />
29.000.000 2.112.697 2.155.919 2.249.095 2.424.491 2.555.561<br />
29.500.000 2.148.758 2.189.732 2.283.422 2.460.433 2.592.906<br />
30.000.000 2.180.782 2.223.492 2.317.683 2.496.290 2.630.156<br />
VHF Bayern
VIII.B.1.2<br />
30.500.000 2.214.770 2.257.203 2.351.879 2.532.064 2.667.312<br />
31.000.000 2.248.722 2.290.864 2.386.011 2.567.757 2.704.376<br />
31.500.000 2.282.638 2.324.476 2.420.081 2.603.370 2.741.349<br />
32.000.000 2.316.520 2.358.041 2.454.089 2.638.904 2.778.234<br />
32.500.000 2.350.368 2.391.558 2.488.036 2.674.361 2.815.031<br />
33.000.000 2.384.182 2.425.030 2.521.924 2.709.742 2.851.743<br />
33.500.000 2.417.964 2.458.456 2.555.754 2.745.048 2.888.371<br />
34.000.000 2.451.713 2.491.837 2.589.526 2.780.281 2.924.917<br />
34.500.000 2.485.429 2.525.174 2.623.242 2.815.443 2.961.381<br />
35.000.000 2.519.115 2.558.468 2.656.902 2.850.533 2.997.765<br />
35.500.000 2.552.769 2.591.719 2.690.507 2.885.554 3.034.071<br />
36.000.000 2.586.393 2.624.929 2.724.059 2.920.506 3.070.299<br />
36.500.000 2.619.987 2.858.097 2.757.557 2.955.391 3.106.451<br />
37.000.000 2.653.552 2.691.224 2.791.003 2.990.209 3.142.529<br />
37.500.000 2.687.087 2.724.311 2.824.398 3.024.962 3.178.532<br />
38.000.000 2.720.593 2.757.359 2.857.742 3.059.650 3.214.463<br />
38.500.000 2.754.071 2.790.367 2.891.036 3.094.274 3.250.323<br />
39.000.000 2.787.521 2.823.338 2.924.281 3.128.837 3.286.112<br />
39.500.000 2.820.944 2.856.270 2.957.478 3.163.338 3.321.832<br />
40.000.000 2.854.339 2.889.165 2.990.626 3.197.778 3.357.484<br />
40.500.000 2.887.707 2.922.023 3.023.728 3.232.159 3.393.068<br />
40.903.350 2.914.606 2.948.503 3.050.397 3.259.850 3.421.725<br />
VHF Bayern
VIII.B.1.3<br />
Erweiterte Honorartafel<br />
für Grundleistungen bei Gebäu<strong>de</strong>n bei Ingenieurbauwerken (§ 43 Abs.1 HOAI)<br />
Orientierungswerte für anrechenbare Kosten ab 27,5 Mio. €<br />
Kosten<br />
Euro<br />
Honorar in Euro<br />
Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />
27.500.000 662.787 744.895 827.082 909.306 991.565<br />
30.000.000 710.973 797.928 885.077 972.308 1.059.628<br />
32.500.000 758.387 850.041 942.012 1.034.111 1.126.358<br />
35.000.000 805.100 901.319 997.986 1.094.829 1.191.881<br />
37.500.000 851.172 951.835 1.053.081 1.154.556 1.256.303<br />
40.000.000 896.652 1.001.650 1.107.370 1.213.374 1.319.714<br />
42.500.000 941.586 1.050.816 1.160.913 1.271.351 1.382.192<br />
45.000.000 986.011 1.099.378 1.213.764 1.328.548 1.443.805<br />
47.500.000 1.029.961 1.147.379 1.265.969 1.385.018 1.504.611<br />
50.000.000 1.073.466 1.194.852 1.317.569 1.440.808 1.564.663<br />
52.500.000 1.116.551 1.241.831 1.368.602 1.495.959 1.624.007<br />
55.000.000 1.159.241 1.288.343 1.419.101 1.550.509 1.682.685<br />
57.500.000 1.201.558 1.334.413 1.469.094 1.604.492 1.740.734<br />
60.000.000 1.243.520 1.380.065 1.518.608 1.657.937 1.798.188<br />
62.500.000 1.285.145 1.425.321 1.567.668 1.710.872 1.855.077<br />
65.000.000 1.326.449 1.470.198 1.616.298 1.763.321 1.911.429<br />
67.500.000 1.367.447 1.514.715 1.664.513 1.815.309 1.967.269<br />
70.000.000 1.408.152 1.558.888 1.712.335 1.866.855 2.022.621<br />
72.500.000 1.448.577 1.602.731 1.759.782 1.917.979 2.077.507<br />
75.000.000 1.488.733 1.646.258 1.806.868 1.968.699 2.131.945<br />
77.500.000 1.528.631 1.689.482 1.853.608 2.019.032 2.185.956<br />
80.000.000 1.568.281 1.732.415 1.900.016 2.068.992 2.239.554<br />
82.500.000 1.607.691 1.775.068 1.948.104 2.118.594 2.292.758<br />
85.000.000 1.646.871 1.817.450 1.991.884 2.167.852 2.345.580<br />
87.500.000 1.685.829 1.859.572 2.037.368 2.216.777 2.398.035<br />
90.000.000 1.724.573 1.901.443 2.082.565 2.265.382 2.450.137<br />
92.500.000 1.763.108 1.943.070 2.127.485 2.313.677 2.501.896<br />
95.000.000 1.801.443 1.984.482 2.172.138 2.361.672 2.553.325<br />
97.500.000 1.839.583 2.025.627 2.216.531 2.409.378 2.604.434<br />
100.000.000 1.877.534 2.066.571 2.260.674 2.458.803 2.655.233<br />
102.258.376 1.911.680 2.103.373 2.300.340 2.499.410 2.700.864<br />
VHF Bayern
VIII.B.1.4<br />
Erweiterte Honorartafel<br />
für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen (§ 47 Abs.1 HOAI)<br />
Orientierungswerte für anrechenbare Kosten ab 27,5 Mio. €<br />
Kosten<br />
Euro<br />
Honorar in Euro<br />
Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />
27.500.000 604.801 679.733 754.724 829.751 904.809<br />
30.000.000 647.269 726.453 805.785 885.193 964.682<br />
32.500.000 688.965 772.263 855.801 939.461 1.023.252<br />
35.000.000 729.960 817.247 904.873 992.667 1.080.646<br />
37.500.000 770.315 861.479 953.083 1.044.905 1.136.968<br />
40.000.000 810.082 905.019 1.000.504 1.096.257 1.192.308<br />
42.500.000 849.305 947.921 1.047.195 1.146.790 1.246.743<br />
45.000.000 888.023 990.232 1.093.211 1.196.566 1.300.340<br />
47.500.000 926.271 1.031.991 1.138.598 1.245.637 1.353.158<br />
50.000.000 964.078 1.073.234 1.183.397 1.294.050 1.405.247<br />
52.500.000 1.001.471 1.113.993 1.227.644 1.341.844 1.456.654<br />
55.000.000 1.038.475 1.154.296 1.271.372 1.389.058 1.507.419<br />
57.500.000 1.075.109 1.194.169 1.314.611 1.435.724 1.557.580<br />
60.000.000 1.111.395 1.233.635 1.357.386 1.481.873 1.607.169<br />
62.500.000 1.147.349 1.272.715 1.399.723 1.527.530 1.656.215<br />
65.000.000 1.182.989 1.311.427 1.441.642 1.572.720 1.704.748<br />
67.500.000 1.218.328 1.349.789 1.483.163 1.617.467 1.752.790<br />
70.000.000 1.253.379 1.387.818 1.524.305 1.661.790 1.800.366<br />
72.500.000 1.288.157 1.425.527 1.565.085 1.705.709 1.847.496<br />
75.000.000 1.322.671 1.462.930 1.605.518 1.749.241 1.894.199<br />
77.500.000 1.356.933 1.500.040 1.645.619 1.792.402 1.940.494<br />
80.000.000 1.390.953 1.536.868 1.685.400 1.835.206 1.986.396<br />
82.500.000 1.424.740 1.573.426 1.724.875 1.877.669 2.031.922<br />
85.000.000 1.458.301 1.609.724 1.764.054 1.919.803 2.077.085<br />
87.500.000 1.491.647 1.645.770 1.802.950 1.961.620 2.121.900<br />
90.000.000 1.524.783 1.681.574 1.841.571 2.003.132 2.166.379<br />
92.500.000 1.557.718 1.717.143 1.879.927 2.044.348 2.210.533<br />
95.000.000 1.590.457 1.752.487 1.918.027 2.085.280 2.254.373<br />
97.500.000 1.623.006 1.787.612 1.955.880 2.125.938 2.297.910<br />
100.000.000 1.855.373 1.822.525 1.993.493 2.166.325 2.341.154<br />
102.258.376 1.884.459 1.853.886 2.027.271 2.202.589 2.379.974<br />
VHF Bayern
VIII.B.1.5<br />
Erweiterte Honorartafel<br />
für Grundleistungen bei <strong>de</strong>r Tragwerksplanung (§ 50 Abs.1 HOAI)<br />
Orientierungswerte für anrechenbare Kosten ab 17,5 Mio. €<br />
Kosten<br />
Euro<br />
Honorar in Euro<br />
Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />
17.500.000 458.041 496.378 592.406 707.779 803.944<br />
20.000.000 511.087 553.138 658.697 785.683 891.553<br />
22.500.000 562.953 608.567 723.300 861.486 976.721<br />
25.000.000 613.793 662.842 786.441 935.470 1.059.779<br />
27.500.000 683.728 716.097 848.294 1.007.857 1.140.981<br />
30.000.000 712.854 768.443 909.000 1.078.820 1.220.535<br />
32.500.000 761.250 819.969 968.673 1.148.505 1.298.608<br />
35.000.000 808.983 870.750 1.027.408 1.217.029 1.375.334<br />
37.500.000 856.107 920.848 1.085.287 1.284.493 1.450.835<br />
40.000.000 902.671 970.319 1.142.376 1.350.984 1.525.209<br />
42.500.000 948.715 1.019.207 1.198.736 1.416.574 1.598.543<br />
45.000.000 994.276 1.067.554 1.254.418 1.481.327 1.670.910<br />
47.500.000 1.039.384 1.115.395 1.309.466 1.545.301 1.742.376<br />
50.000.000 1.084.069 1.162.762 1.363.922 1.608.544 1.812.998<br />
52.500.000 1.128.354 1.209.683 1.417.821 1.671.102 1.882.829<br />
55.000.000 1.172.263 1.256.183 1.471.194 1.733.013 1.951.914<br />
57.500.000 1.215.815 1.302.285 1.524.071 1.794.313 2.020.295<br />
60.000.000 1.259.029 1.348.008 1.576.476 1.855.035 2.088.009<br />
62.500.000 1.301.920 1.393.373 1.628.434 1.915.208 2.155.090<br />
65.000.000 1.344.505 1.438.396 1.679.967 1.974.858 2.221.568<br />
67.500.000 1.386.797 1.483.092 1.731.093 2.034.009 2.287.472<br />
70.000.000 1.428.809 1.527.476 1.781.831 2.092.685 2.352.829<br />
72.500.000 1.470.553 1.571.561 1.832.198 2.150.906 2.417.661<br />
75.000.000 1.512.039 1.615.359 1.882.209 2.208.691 2.481.991<br />
76.693.782 1.540.006 1.644.876 1.915.897 2.247.602 2.525.301<br />
VHF Bayern
VIII.B.1.6<br />
Erweiterte Honorartafel<br />
für Grundleistungen bei Technische Ausrüstung (§ 54 Abs.1 HOAI)<br />
Orientierungswerte für anrechenbare Kosten ab 4 Mio. €<br />
Kosten<br />
Euro<br />
Honorar in Euro<br />
Zone I Zone II Zone III<br />
4.000.000 384.285 408.646 432.722<br />
4.500.000 422.291 449.279 475.058<br />
5.000.000 459.482 489.038 516.427<br />
5.500.000 495.899 528.027 556.945<br />
6.000.000 531.681 566.329 596.705<br />
6.500.000 566.872 604.012 635.782<br />
7.000.000 601.528 641.134 674.239<br />
7.500.000 635.693 677.741 712.131<br />
8.000.000 669.407 713.874 749.501<br />
8.500.000 702.704 749.569 786.390<br />
9.000.000 735.612 784.856 822.830<br />
9.500.000 768.157 819.762 858.853<br />
10.000.000 800.363 854.311 894.484<br />
10.500.000 832.249 888.525 929.748<br />
11.000.000 863.834 922.422 964.664<br />
11.500.000 895.135 955.019 999.252<br />
12.000.000 926.165 989.333 1.033.530<br />
12.500.000 956.938 1.022.377 1.067.513<br />
13.000.000 987.467 1.055.163 1.101.214<br />
13.500.000 1.017.782 1.087.704 1.134.648<br />
14.000.000 1.047.835 1.120.011 1.167.826<br />
14.500.000 1.077.695 1.152.093 1.200.758<br />
15.000.000 1.107.350 1.183.960 1.233.456<br />
15.500.000 1.136.808 1.215.621 1.265.928<br />
16.000.000 1.166.078 1.247.082 1.298.184<br />
16.500.000 1.195.166 1.278.353 1.330.231<br />
17.000.000 1.224.079 1.309.439 1.382.077<br />
17.500.000 1.252.823 1.340.346 1.393.729<br />
18.000.000 1.281.404 1.371.082 1.425.194<br />
18.500.000 1.309.826 1.401.652 1.456.479<br />
19.000.000 1.338.096 1.432.061 1.487.588<br />
19.500.000 1.366.219 1.462.314 1.518.528<br />
20.000.000 1.394.198 1.492.416 1.549.303<br />
20.500.000 1.422.037 1.522.371 1.579.920<br />
21.000.000 1.449.742 1.552.185 1.610.382<br />
21.500.000 1.477.316 1.581.860 1.640.693<br />
22.000.000 1.504.762 1.611.400 1.670.859<br />
25.000.000 1.532.084 1.640.810 1.700.883<br />
23.000.000 1.559.285 1.670.092 1.730.769<br />
23.500.000 1.586.369 1.699.251 1.760.520<br />
24.000.000 1.613.338 1.728.288 1.790.140<br />
24.500.000 1.640.196 1.757.208 1.819.632<br />
25.000.000 1.666.944 1.786.013 1.849.000<br />
25.500.000 1.693.586 1.814.708 1.878.246<br />
25.564.594 1.697.020 1.818.404 1.882.015<br />
VHF Bayern
VIII.B.1.7<br />
Erweiterte Honorartafel für Leistungen <strong>de</strong>s Wärmeschutzes (Anlage 1.2.2 HOAI)<br />
Orientierungswerte für anrechenbare Kosten ab 27,5 Mio. €<br />
Kosten<br />
Euro<br />
Honorar in Euro<br />
Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />
27.500.000 12.689 14.088 15.937 18.742 20.611<br />
30.000.000 13.434 14.908 16.875 19.831 21.799<br />
32.500.000 14.178 15.724 17.786 20.888 22.952<br />
35.000.000 14.904 16.520 18.674 21.917 24.075<br />
37.500.000 15.613 17.297 19.541 22.921 25.169<br />
40.000.000 16.307 18.056 20.387 23.902 26.237<br />
42.500.000 16.987 18.800 21.216 24.861 27.282<br />
45.000.000 17.654 19.530 22.028 25.800 28.305<br />
47.500.000 18.309 20.246 22.825 26.722 29.309<br />
50.000.000 18.953 20.950 23.608 27.626 30.293<br />
51.129.188 19.240 21.264 23.957 28.030 30.732<br />
VHF Bayern
VIII.B.2<br />
Bautechnische Nachweise nach Art. 62 BayBO<br />
Brandschutz<br />
1. Bauordnungsrechtliche Grundlagen (BayBO 2008, BauVorlV 2008)<br />
2. Vertragsrechtliche Grundlagen (§ 631 ff BGB)<br />
3. Honorierung (HOAI 2009)<br />
1. Bauordnungsrechtliche Grundlagen<br />
Den Inhalt und die Darstellung bautechnischer Nachweise für <strong>de</strong>n Brandschutz regeln § 11 Abs. 1<br />
BauVorlV für Standardbauvorhaben und § 11 Abs. 2 Satz 1 BauVorlV ergänzend für Son<strong>de</strong>rbauten<br />
nach Art. 2 Abs. 4 BayBO jeweils in Form einer Aufgabenauflistung für <strong>de</strong>n Entwurfsverfasser.<br />
Im Regelfall genügt sowohl für Standardbauten als auch für Son<strong>de</strong>rbauten die Darstellung <strong>de</strong>r<br />
Nachweise im Lageplan, <strong>de</strong>n Bauzeichnungen und <strong>de</strong>r Baubeschreibung. Aber, sofern zutreffend, ist<br />
bei <strong>de</strong>n Nachweisen für Son<strong>de</strong>rbauten zu begrün<strong>de</strong>n, weshalb nach Art. 54 Abs. 3 Satz 2 BayBO die<br />
Einhaltung bestimmter Vorschriften nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
§ 11 Abs. 2 Satz 3 BauvorlV erlaubt die Darstellung <strong>de</strong>s Brandschutznachweises bei Son<strong>de</strong>rbauten<br />
auch in „geson<strong>de</strong>rter Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes“. Die Vorschrift stellt damit<br />
zugleich klar, dass <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>s Brandschutzkonzeptes lediglich eine beson<strong>de</strong>re (geson<strong>de</strong>rte)<br />
Darstellungsform <strong>de</strong>s Brandschutznachweises meint, nicht hingegen eine materiellrechtliche<br />
Konzeption, bzw. eine Konzeption mit beson<strong>de</strong>ren materiellrechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n<br />
Brandschutz.<br />
Art. 62 ist eine geschlossene und abschließen<strong>de</strong> Regelung aller verlangten Nachweise sowie <strong>de</strong>r<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an ihre Ersteller und Prüfer.<br />
Die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Nachweise gestalten sich immer vorhabenabhängig.<br />
Grundsätzlich genügt idR die Bauvorlageberechtigung für die Erstellung <strong>de</strong>r Nachweise. Für<br />
bestimmte Teilbereiche ist jedoch eine zusätzliche Qualifikation gefor<strong>de</strong>rt, die durch <strong>de</strong>n Eintrag in<br />
einer Liste <strong>de</strong>r Bayerischen Architekten- o<strong>de</strong>r Ingenieurekammer nachzuweisen ist.<br />
Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Art. 51 Abs. 2 BayBO liegt die Gesamtverantwortung für die Planung einschließlich<br />
<strong>de</strong>r bautechnischen Nachweise ausnahmslos beim bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.<br />
Ein Vier-Augen-Prinzip sieht die BayBO gemäß Art. 62 Abs. 3 Satz 3 für Son<strong>de</strong>rbauten, Mittel- und<br />
Großgaragen und Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>klasse 5 vor: <strong>de</strong>ren Nachweise sind von einem<br />
Prüfsachverständigen zu bescheinigen o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Genehmigungsbehör<strong>de</strong> einer bauaufsichtlichen<br />
Prüfung zu unterziehen.<br />
2. Vertragsrechtliche Grundlagen<br />
Die Gesamtleistung eines Gebäu<strong>de</strong>planers (Architekt) und gleichzeitig bauvorlageberechtigten<br />
Entwurfsverfassers ist nach herrschen<strong>de</strong>r Rechtsprechung eine werkvertragliche Leistung, geregelt in<br />
§ 631 ff BGB.<br />
Der herbeizuführen<strong>de</strong> Erfolg <strong>de</strong>s Werkvertrages ist in § 633 Abs.1 mit <strong>de</strong>r Beschaffung eines von<br />
Rechts- und Sachmängeln freien Werkes <strong>de</strong>finiert.<br />
Das solchermaßen versprochene Werk (§ 633 Abs. 2 und 3 BGB) einer Gebäu<strong>de</strong>planung muss u. a.<br />
verkehrssicher sein. Ein Grundbestandteil <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit ist vor allem ein vollständiger,<br />
genehmigungsfähiger Nachweis <strong>de</strong>s Brandschutzes. Sind die entsprechen<strong>de</strong>n Grundleistungen (z.B.<br />
Entwurfsplanung) vollständig beauftragt, hat <strong>de</strong>r Entwurfsverfasser diesen Nachweis im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Entwurfsplanung zu erbringen. Ist <strong>de</strong>r Entwurfsverfasser dazu persönlich nicht in <strong>de</strong>r Lage, entlastet<br />
ihn dieses Defizit zivilrechtlich nicht. Auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat <strong>de</strong>r Architekt<br />
die materiell-rechtlichen Vorgaben <strong>de</strong>r Bauordnung sowie die Regeln <strong>de</strong>r Technik und <strong>de</strong>r<br />
Verkehrssicherungspflicht einzuhalten. D.h., öffentlich-rechtliche Vorschriften sind unabhängig davon<br />
einzuhalten, ob die Planung von einer Behör<strong>de</strong> (Bauaufsicht) o<strong>de</strong>r Dritten o<strong>de</strong>r gar nicht geprüft wird.<br />
Es ist also eine originäre Leistung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>planers und bauvorlageberechtigten<br />
Entwurfsverfassers, bei <strong>de</strong>r Entwurfserarbeitung nicht nur u. a. Raumprogramm, Gelän<strong>de</strong>geometrie,<br />
Erschließung, Baulinien und Abstandsflächen bis hin zur Gestaltung, son<strong>de</strong>rn neben an<strong>de</strong>ren<br />
Nachweisführungen, gleichgewichtig auch Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege, das<br />
Brandverhalten <strong>de</strong>r vorgesehenen Baustoffe und <strong>de</strong>ren Feuerwi<strong>de</strong>rstandsdauer, notwendige<br />
Treppenhäuser, Rauchabzug, Beschil<strong>de</strong>rung und dgl. sowie die Fachplanungen (automatischer<br />
© VHF Bayern – Stand August 2009 1
VIII.B.2<br />
Löschsysteme, Brandfrüherkennung, etc) <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung für <strong>de</strong>n bautechnischen<br />
Nachweis <strong>de</strong>s Brandschutzes einzubeziehen.<br />
Im Ergebnis seiner Planung zusammen mit <strong>de</strong>n dort nach Art. 51 BayBO integrierten,<br />
ineinan<strong>de</strong>rgreifen<strong>de</strong>n Fachplanungsleistungen hat er damit eine Nutzung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s ohne Gefahr<br />
für Leib und Leben <strong>de</strong>r Personen zu gewährleisten.<br />
Erst mit <strong>de</strong>m solchermaßen vollständigen Ergebnis <strong>de</strong>r Entwurfsplanung liegt auch eine werkvertragsrechtlich<br />
endgültige, vollständige Lösung <strong>de</strong>r Planungsaufgabe vor.<br />
Behör<strong>de</strong>nabstimmungen und –verhandlungen mit <strong>de</strong>m Ziel, ein genehmigungsfähiges Werk zu<br />
erzielen, sind also Leistungen <strong>de</strong>r Entwurfs- und nicht <strong>de</strong>r Genehmigungsplanung. Dies gilt<br />
ausnahmslos für alle baulichen Anlagen bzw. Gebäu<strong>de</strong> im Sinne <strong>de</strong>s Art. 2 BayBO, also auch für<br />
Son<strong>de</strong>rbauten.<br />
Die bauordnungsrechtliche Eingruppierung als Son<strong>de</strong>rbau be<strong>de</strong>utet nicht, dass sich die<br />
Gebäu<strong>de</strong>planung dadurch automatisch schwieriger gestaltet. Die BayBO unterschei<strong>de</strong>t Gebäu<strong>de</strong><br />
individuell nur nach Höhe, Fläche, Nutzungswerten- o<strong>de</strong>r Nutzungseigenschaften und unabhängig von<br />
<strong>de</strong>n Maßgaben <strong>de</strong>s Art. 62 BayBO.<br />
Unabhängig also von <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>klasse ist es im werkvertraglichen Sinn Sache <strong>de</strong>s bauvorlageberechtigten<br />
Entwurfsverfassers, <strong>de</strong>n Erfolg <strong>de</strong>r Vertragsleistung herbeizuführen. Dazu muss er<br />
gemäß Art. 51 BayBO nach Sachkun<strong>de</strong> und Erfahrung für das jeweilige Vorhaben geeignet sein. Der<br />
Entwurfsverfasser muss sich so rechtzeitig mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen und Schutzzielen<br />
auseinan<strong>de</strong>rsetzen, dass mit <strong>de</strong>m vollständigen Entwurf eine ausgereifte Planungslösung<br />
einschließlich aller bautechnischen Nachweise vorliegt. Dafür trägt er allein die ausschließliche<br />
Verantwortung.<br />
Hieraus ergibt sich die Konsequenz, dass die Leistungsphase <strong>de</strong>r Genehmigungsplanung keiner<br />
eigentlichen Planungsleistung mehr bedarf. Hier sind im Wesentlichen die Erarbeitung <strong>de</strong>r Vorlagen<br />
und Anträge sowie das Einreichen dieser Unterlagen Leistungsinhalt. Das „Vorver- bzw. Verhan<strong>de</strong>ln<br />
mit Behör<strong>de</strong>n … über die Genehmigungsfähigkeit“ ist <strong>de</strong>finierter Leistungsinhalt <strong>de</strong>r Vor- und<br />
Entwurfsplanung.<br />
Ergeben sich aus <strong>de</strong>m Akt <strong>de</strong>r Baugenehmigung zusätzliche planerische Konsequenzen, sind dies in<br />
<strong>de</strong>r Regel Sach- und Rechtsmängel aus <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>r Entwurfsplanung.<br />
In <strong>de</strong>r Ausführungsplanungsphase ist <strong>de</strong>r genehmigte Entwurf „nur noch“ ausführungsreif umzusetzen.<br />
3. Honorierung<br />
Leistungen für <strong>de</strong>n bautechnischen Nachweis <strong>de</strong>s Brandschutzes sind mit <strong>de</strong>n im Planervertrag<br />
Gebäu<strong>de</strong> beauftragten Leistungen vollumfänglich abge<strong>de</strong>ckt einschl. <strong>de</strong>r Integration und Koordination<br />
<strong>de</strong>r Fachplanungsleistungen aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung (z. B. Löschwasserversorgung,<br />
Löschanlagen, Erkennungs-, Mel<strong>de</strong>- und Steuersysteme und dgl.). In <strong>de</strong>r Regel sind<br />
diese Leistungen <strong>de</strong>ckungsgleich mit <strong>de</strong>m Leistungsbild <strong>de</strong>r Objektplanung für Gebäu<strong>de</strong> nach HOAI<br />
und insofern mit <strong>de</strong>m hierfür zu vereinbaren<strong>de</strong>n Honorar abge<strong>de</strong>ckt. Auch die durch Listeneintrag<br />
nachzuweisen<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Kenntnisse, die beispielsweise bei <strong>de</strong>r Planung eines Gebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Gebäu<strong>de</strong>klasse 4 erfor<strong>de</strong>rlich sind, berechtigen nicht zu zusätzlichen Honorierungen, da – wie<br />
vorstehend nach Nr. 2 – <strong>de</strong>r Entwurfsverfasser die entsprechen<strong>de</strong> Sach- und Fachkun<strong>de</strong> bereits als<br />
Voraussetzung für die Erfüllung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistung vorweisen muss. Gleiches gilt, wenn<br />
Nachweise von Dritten geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Dem unmittelbar mit <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>konstruktion und <strong>de</strong>n Nutzungscharakteristiken verbun<strong>de</strong>nen<br />
Planungsaufwand und damit auch <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Schwierigkeitsgrad bautechnischer<br />
Nachweise wird mit <strong>de</strong>r Einstufung in die jeweilige Honorarzone Rechnung getragen, die sich an <strong>de</strong>r<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r HOAI ausrichtet.<br />
Unterlassene Abstimmungen in <strong>de</strong>r Vor- und Entwurfsplanung, die zu Kompensationsmaßnahmen in<br />
an<strong>de</strong>ren Planungsphasen führen, sind nicht zusätzlich vergütungsfähig, da die Entwurfsplanung<br />
insofern nicht erfüllungstauglich war.<br />
Fachleute, die <strong>de</strong>r Entwurfsverfasser aufgrund z. B. fehlen<strong>de</strong>r eigener Kenntnisse einbin<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r<br />
Gutachten, die <strong>de</strong>r Entwurfsverfasser über die Beurteilung seiner erbrachten Nachweisführung<br />
veranlasst, sind nicht zusätzlich vergütungsfähig. Dies ist in bei<strong>de</strong>n Fällen wie eine<br />
Nachunternehmerleistung zu betrachten.<br />
Etwaige Beson<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r zusätzliche Leistungen über die Erfüllung <strong>de</strong>r bauordnungsrechtlichen<br />
Grundleistungsverpflichtung hinaus auf Veranlassung <strong>de</strong>s Auftraggebers, erfor<strong>de</strong>rn eine schriftliche<br />
Vergütungsvereinbarung.<br />
© VHF Bayern – Stand August 2009 2
VIII.B.3<br />
Bestimmung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />
Allgemeine Vorgehensweise:<br />
Die Regelung über die Honorarzonen in § 5 HOAI ist eine in <strong>de</strong>n Allgemeinen Teil <strong>de</strong>r HOAI 2009<br />
vorgezogene, nunmehr grundlegen<strong>de</strong> Vorschrift.<br />
Rein inhaltlich hat sich gegenüber <strong>de</strong>r bisherigen 5. Novelle jedoch nichts geän<strong>de</strong>rt. Das Ergebnis <strong>de</strong>r<br />
Bestimmung ist in <strong>de</strong>r Dokumentation (bisher: Vergabevermerk) festzuhalten.<br />
1. Schritt:<br />
§ 5 Abs. 1 HOAI ordnet zunächst die Leistungsbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n jeweiligen Honorarzonenbereichen zu.<br />
2. Schritt:<br />
Abs. 4 verfügt mit Satz 1, die Honorarzonenzuordnung anhand <strong>de</strong>r Bewertungsmerkmale <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Leistungsbil<strong>de</strong>r (also <strong>de</strong>r §§ 34, 39, 43 und 47, 50 und 54 HOAI) zu präzisieren.<br />
Satz 2 bestimmt hierzu „ ... anhand <strong>de</strong>r Regelbeispiele <strong>de</strong>r Objektlisten <strong>de</strong>r Anlage 3 ... “, ggfs. <strong>de</strong>r<br />
Bewertungspunkte das abschließen<strong>de</strong> Vorgehen.<br />
Dieser zwingen<strong>de</strong> Verweis auf die Anlage 3 HOAI stellt <strong>de</strong>ren verbindlichen, preisrechtlichen<br />
Charakter dar. Deshalb ist die Objektliste als erstes zu konsultieren.<br />
Kann die Honorarzone mithilfe <strong>de</strong>r Objektliste klar zugeordnet wer<strong>de</strong>n, ist keine weitere <strong>de</strong>taillierte<br />
Darlegung nach Bewertungspunkten mehr erfor<strong>de</strong>rlich. An<strong>de</strong>rweitigen Behauptungen ist nicht zu<br />
folgen, solange die herrschen<strong>de</strong> Rechtsmeinung o<strong>de</strong>r dieses Handbuch nichts an<strong>de</strong>res bestimmen.<br />
Ggfs. 3. Schritt:<br />
Erst bei Zweifeln o<strong>de</strong>r wenn in <strong>de</strong>r Objektliste keine Regelung enthalten ist, ist auf die<br />
Bewertungspunkte gemäß <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Vorgaben zurückzugreifen, ausgenommen nach §§ 50<br />
und 54 HOAI (siehe Seite 4).<br />
Anwendung <strong>de</strong>r Punktbewertung:<br />
Vorbemerkung: Die Bewertungsprinzipien haben sich zwar mit <strong>de</strong>r HOAI 2009 nicht nennenswert<br />
verän<strong>de</strong>rt, die in <strong>de</strong>r Fachliteratur zugänglichen und weiterhin anwendbaren Hilfstabellen sind jedoch<br />
arithmetisch in <strong>de</strong>n wenigsten Fällen stimmig und somit keine Basis für eine sichere, unanfechtbare<br />
Anwendung.<br />
Die nachstehen<strong>de</strong>n Tabellen sind einfach und neutral gehalten und geben nur die Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
HOAI übersichtlich wie<strong>de</strong>r. Nach <strong>de</strong>r Verordnung muss die Addition <strong>de</strong>r Maximalpunkte in <strong>de</strong>n<br />
einzelnen Spalten soweit arithmetisch möglich die oberen Grenzwerte einer Honorarzone ergeben,<br />
waagerecht sind numerisch alle Punktwerte darzustellen.<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Tabellen sind wie folgt anzuwen<strong>de</strong>n:<br />
1. Zuordnung eines Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>s (Spalte B) zum jeweiligen Bewertungsmerkmal (Spalte A)<br />
2. Addition <strong>de</strong>r ermittelten Einzelwertungspunkte<br />
3. Zuordnung <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Einzelpunkte in <strong>de</strong>n Punktebereich <strong>de</strong>r Honorarzonen<br />
Beispiel: Für eine willkürlich gewählte Planungsaufgabe wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Tabelle 2.1 die Schwierigkeitsgra<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r einzelnen Bewertungsmerkmale grau hinterlegt. Die Summe dieser markierten Werte ergibt<br />
23. Eingeordnet in die Spaltensumme ergibt sich für dieses Beispiel die Honorarzone III.<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 1
VIII.B.3<br />
Gebäu<strong>de</strong> (§ 34 Abs. 2, 4 und 5 HOAI)<br />
A. Bewertungsmerkmale nach<br />
§ 34 Abs. 2 HOAI<br />
B. Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> nach § 5 HOAI /<br />
Punkte nach § 34 Abs. 5<br />
durch- überdurchgering<br />
sehr<br />
gering<br />
schnittlich schnittlich<br />
sehr<br />
hoch<br />
1. Einbindung in die Umgebung 1 2-3 4 5 6<br />
2. Anzahl <strong>de</strong>r Funktionsbereiche 1-2 3 4-5 6-7 8-9<br />
3. Gestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen 1-2 3 4-5 6-7 8-9<br />
4. Konstruktive Anfor<strong>de</strong>rungen 1-2 3 4 5 6<br />
5. Technische Ausrüstung 1 2-3 4 5 6<br />
6. Ausbau 1-2 3 4 5 6<br />
Punktebereich nach § 34 Abs. 5 HOAI 1 - 10 11 - 18 19 - 26 27 - 34 35 - 42<br />
Honorarzone I II III IV V<br />
Raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Ausbau (§ 34 Abs. 3, 4 und 5 HOAI)<br />
A. Bewertungsmerkmale nach<br />
§ 34 Abs. 3<br />
B. Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> nach § 5 /<br />
Punkte nach § 34 Abs. 4<br />
durch- überdurchgering<br />
schnittlich schnittlich<br />
sehr<br />
gering<br />
sehr<br />
hoch<br />
1. Funktionsbereich 1 2-3 4 5 6<br />
2. Anfor<strong>de</strong>rungen an die Lichtgestaltung 1 2-3 4 5 6<br />
3. Anfor<strong>de</strong>rungen an die Raum-<br />
1-2 3 4 5 6<br />
Zuordnung und Raum-Proportion<br />
4. Technische Ausrüstung 1-2 3 4 5 6<br />
5. Farb – und Materialgestaltung 1-2 3 4-5 6-7 8-9<br />
6. Konstruktive Detailgestaltung 1-2 3 4-5 6-7 8-9<br />
Punkte nach § 34 Abs. 5 HOAI 1 - 10 11 - 18 19 - 26 27 - 34 35 - 42<br />
Honorarzonen I II III IV V<br />
Freianlagen (§ 39 Abs. 2, 3 und 4 HOAI)<br />
A. Bewertungsmerkmale nach<br />
§ 39 Abs. 2<br />
B. Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> nach § 5 /<br />
Punkte nach § 39 Abs. 4<br />
sehr<br />
durch überdurch sehr<br />
gering<br />
gering<br />
schnittlich schnittlich hoch<br />
1 2-3 4-5 6-7 8<br />
1. Anfor<strong>de</strong>rung an die Einbindung in die<br />
Umgebung<br />
2. Anfor<strong>de</strong>rungen an Schutz, Pflege und 1-2 3 4 5-6 7-8<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
3. Anzahl <strong>de</strong>r Funktionsbereiche 1-2 3 4 5 6<br />
4. Gestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen 1 2-3 4-5 6 7-8<br />
5. Ver- und Entsorgungseinrichtungen 1-2 3 4 5 6<br />
Punkte nach § 39 Abs. 4 HOAI 1 - 8 9 - 15 16 - 22 23 - 29 30 - 36<br />
Honorarzonen I II III IV V<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 2
VIII.B.3<br />
Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 2, 3 und 4 HOAI)<br />
A. Bewertungsmerkmale nach<br />
§ 43 Abs. 2<br />
sehr<br />
gering<br />
B. Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> nach § 5 /<br />
Punkte nach § 43 Abs. 4<br />
gering<br />
durch<br />
schnittlich<br />
überdurch<br />
schnittlich<br />
sehr<br />
hoch<br />
1. Geologische und<br />
baugrundtechnische Gegebenheiten<br />
1 2 3 4 5**)<br />
2. Technische Ausrüstung und<br />
Ausstattung<br />
1 2 3 4 5**)<br />
3. Einbindung in die Umgebung o<strong>de</strong>r<br />
das Objektfeld<br />
1 2 3 4 5**)<br />
4. Umfang <strong>de</strong>r Funktionsbereiche o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r konstruktiven o<strong>de</strong>r technischen 1 - 2 3 - 4 5 - 6 7 - 8 9 -10<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
5. Fachspezifische Bedingungen 1 - 2 3 - 5 6 - 10 11 - 13 14 - 15<br />
Punkte nach § 43 Abs. 4 HOAI 1 - 10 11 - 17 18 - 25 26 - 33 34 - 40<br />
Honorarzonen I II III IV V<br />
Verkehrsanlagen (§ 47 iVm § 43 Abs. 2, 3 und 4 HOAI)<br />
A. Bewertungsmerkmale nach<br />
§ 43 Abs. 2<br />
sehr<br />
gering<br />
B. Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> nach § 5 /<br />
Punkte nach § 43 Abs. 4<br />
gering<br />
durchschnittlich<br />
überdurchschnittlich<br />
sehr<br />
hoch<br />
1.Geologische und baugrundtechnische<br />
Gegebenheiten<br />
1 2 3 4 5**)<br />
2. Technische Ausrüstung und<br />
Ausstattung<br />
1 2 3 4 5**)<br />
3. Einbindung in die Umgebung o<strong>de</strong>r<br />
das Objektfeld *)<br />
1 2 3 4 5**)<br />
4. Umfang <strong>de</strong>r Funktionsbereiche o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r konstruktiven o<strong>de</strong>r technischen 1 - 2 3 - 4 5 - 6 7 - 8 9 -10<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
5. Fachspezifische Bedingungen *) 1 - 2 3 - 5 6 - 10 11 - 13 14 - 15<br />
Punkte nach § 43 Abs. 4 HOAI 1 - 10 11 - 17 18 - 25 26 - 33 34 - 40<br />
Honorarzonen I II III IV V<br />
*)<br />
§ 47 HOAI verweist in Abs. 2 wie folgt: „§ 43 Abs. 2 bis 4 HOAI gilt entsprechend.“ Damit ist für die<br />
Verkehrsanlagen dieselbe Bewertung vorzunehmen wie für die Ingenieurbauwerke. Die Objektlisten<br />
Verkehrsanlagen sind jedoch unverän<strong>de</strong>rt übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Der § 53 Abs. 4 HOAI a.F. bepunktet bisher die Bewertungsmerkmale 3 und 5 jedoch in umgekehrter<br />
Wertigkeit.<br />
Die Bewertung von Verkehrsanlagen durch Punkte nach HOAI 2009 ergibt insofern im Vergleich mit<br />
<strong>de</strong>n Objektlisten im Einzelfall u.U. keine sachgerechte Zuordnung.<br />
Hierüber ist im Einzelfall zu berichten, etwaige Probleme hieraus sind mit <strong>de</strong>r Fachaufsicht zu klären.<br />
**)<br />
Da hier nur 5 Punkte möglich sind, ergibt sich in Spalte 1 und 2 in <strong>de</strong>r Summe nicht <strong>de</strong>r<br />
Zonengrenzwert.<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 3
VIII.B.3<br />
Keine Punktebewertung<br />
Tragwerksplanung (§ 50 Abs. 2 und 3 HOAI)<br />
Die Honorarzone dieses Leistungsbil<strong>de</strong>s wird ausschließlich nach Bewertungsmerkmalen bestimmt,<br />
die sich am statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad ausrichten.<br />
Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r HOAI hält das <strong>de</strong>r Tragwerksplanung keine<br />
Objektliste und keine Punktebewertung vor. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über die statischkonstruktiven<br />
Merkmale <strong>de</strong>s § 50 Abs. 2 Nrn. 1 mit 5, die Anlage 3 ist hier nicht relevant.<br />
Technische Ausrüstung (§ 54 Abs. 2 HOAI)<br />
Auch in diesem Leistungsbild hält die HOAI keine Punktebewertung vor.<br />
Wie oben in Nr. 1 beschrieben, ist somit die Objektliste bestimmend für die Zuordnung in eine<br />
Honorarzone. Nur wenn dies nicht zweifelsfrei möglich ist, sind die Bewertungsmerkmale nach § 54<br />
Abs. 2 heranzuziehen.<br />
© VHF Bayern – Stand Juni 2010 4
VIII.B.4<br />
Bemessung <strong>de</strong>r Zuschläge nach<br />
§ 35 HOAI (Leistungen im Bestand) und<br />
§ 36 HOAI (Instandhaltungen und Instandsetzungen)<br />
Leistungen im Bestand<br />
Grundsätzliches:<br />
Die HOAI 2009 führt die bisherigen Regelungen (§§10 Abs. 3 a, 24, 25 Abs. 2, 59, 66 Abs. 5 und 76<br />
HOAI a. F.) zusammen. Gleichzeitig wur<strong>de</strong> die Definition <strong>de</strong>s „Umbaus“ weiter gefasst (§ 2 Nr. 6<br />
HOAI) und die Zuschlagsmarge von 33 auf 80 v. H. erweitert. Die Neuordnung <strong>de</strong>s § 35 Abs. 2 HOAI<br />
verbessert nun die Anwendbarkeit <strong>de</strong>r Regelung durch eine klare Zuordnung <strong>de</strong>s Umbaus zur<br />
Honorarzone.<br />
Eine rechnerisch und/o<strong>de</strong>r argumentativ auf die anrechenbaren Kosten anzusetzen<strong>de</strong> fiktive Marge für<br />
eine „mitzuverarbeiten<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>ne Bausubstanz“ verbietet sich somit künftig.<br />
Amtliche Begründung: „Im Ergebnis geht es darum, zwischen <strong>de</strong>n Vertragsparteien einen<br />
ausgewogenen vertraglichen Interessensausgleich zu fin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schwierigkeiten <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Einzelfalls gerecht wird.“<br />
Bemessung im Einzelfall:<br />
Leistungen im Bestand sind gegenüber einer reinen Neubauplanung zusätzlich zu bewerten:<br />
1. nach <strong>de</strong>r erhöhten Schwierigkeit <strong>de</strong>r schöpferischen Planungsleistung selbst und<br />
2. <strong>de</strong>m erhöhten Aufwand im Erstellen/Umsetzen <strong>de</strong>r Planung in die Realität<br />
Zusätzlich wird <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Regelleistungsphasen um die Leistungen <strong>de</strong>s § 33 Nr. 1 HOAI<br />
(Grundlagenermittlung) bzw. Teile davon zu erweitern sein für eine Analyse und Aufnahme <strong>de</strong>s<br />
Bestands. Je nach Art und Umfang <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme können ggfs auch Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Honorierung dann frei zu vereinbaren ist.<br />
Diese Regelung gilt gleichermaßen für die Leistungsbil<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>, raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Ausbauten,<br />
Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung.<br />
1. Schritt<br />
Eine zu beplanen<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>ne Substanz und damit <strong>de</strong>r gegenüber einer Neuplanung entsprechend<br />
höhere Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r Planungsaufgabe bestimmt maßgeblich<br />
die Honorarzone (über §§ 5, 34 Abs. 2 bis 5 und Anlage 3 HOAI), siehe auch insbeson<strong>de</strong>re<br />
VIII.B.3 VHF<br />
und ggfs<br />
<strong>de</strong>n Zuschlag zum Min<strong>de</strong>stsatz (§ 10.3 <strong>de</strong>s Vertrages)<br />
Die HOAI ermöglicht dabei die klare Bestimmung <strong>de</strong>r individuellen Schwierigkeiten und folgerichtigen<br />
Zuordnung zur richtigen HZ und damit einer <strong>de</strong>r Planungsaufgabe angemessenen Honorierung.<br />
Die amtl. Begründung zu § 35 HOAI erläutert, dass <strong>de</strong>r Entfall <strong>de</strong>s § 10 Abs. 3a HOAI a. F.<br />
kompensiert wur<strong>de</strong> durch die Aufweitung <strong>de</strong>r Bestimmungen nach § 2 Nr. 6 HOAI n. F. und <strong>de</strong>r<br />
Erweiterung <strong>de</strong>r Zuschlagsbandbreite. D.h., die angemessene Zuordnung zur Honorarzone <strong>de</strong>ckt die<br />
erhöhten Schwierigkeiten und Anfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r Maßnahme im Bestand in planerischer, also<br />
gestalterischer und konstruktiver Hinsicht ab.<br />
2. Schritt<br />
Darüber hinaus entsteht im Allgemeinen ein vom Einzelfall geprägter erhöhter Aufwand bei <strong>de</strong>r<br />
Umsetzung <strong>de</strong>r einzelnen Leistungsphasen <strong>de</strong>r Maßnahmen im Bestand.<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 1
VIII.B.4<br />
Mit einem angemessenen Zuschlag auf das im ersten Schritt bestimmte Grundhonorar, kann nach<br />
amtlicher Begründung ein „Im Ergebnis ... ausgewogener vertraglicher Interessensausgleich ... <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Schwierigkeiten <strong>de</strong>s ... Einzelfalles gerecht wird“, vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Maßstab für <strong>de</strong>n erhöhten Aufwand, ist die Bemessungsbandbreite <strong>de</strong>s § 35 HOAI. Bei <strong>de</strong>r<br />
Verhandlung sind dabei die Hinweise zu <strong>de</strong>n Vertragsmustern zu beachten. Die nachstehen<strong>de</strong><br />
Hilfstabelle bietet eine Handreichung für die Bestimmung <strong>de</strong>s Zuschlags, im Einzelfall kann hiervon –<br />
<strong>de</strong>n individuellen Umstän<strong>de</strong>n Rechnung tragend – abgewichen wer<strong>de</strong>n.<br />
Aufwand aus <strong>de</strong>r<br />
Erschwernis bei Umbauten /<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierungen<br />
sehr gering gering durchschnittlich<br />
hoch<br />
sehr hoch<br />
Honorarzuschlag in % 0 - 15 15 - 30 30 - 50 50 - 65 65 - 80<br />
Allgemeingültiges für die vertraglichen Vereinbarungen eines Zuschlages<br />
Die Vertragsfreiheit und die Maßgabe <strong>de</strong>s § 35 Abs. 1 („Für Leistungen ...“) lässt nicht nur zu, im<br />
Regelfall <strong>de</strong>n Zuschlag auf alle beauftragten Leistungsphasen anzuwen<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn ggfs. einzelne<br />
Leistungsphasen vom Zuschlag auszunehmen, die Zuschlagsregelung auf bestimmte<br />
Leistungsphasen zu beschränken, o<strong>de</strong>r für die einzelnen Leistungsphasen unterschiedliche<br />
Zuschlagssätze zu vereinbaren. Beispielsweise muss in <strong>de</strong>n Phasen 6 und 7 nicht zwingend immer<br />
ein Mehraufwand entstehen. Es ist also am Einzelfall ausgerichtet zu prüfen, in welchen Phasen<br />
tatsächlich ein Mehraufwand entsteht.<br />
Wird eine bestehen<strong>de</strong> bauliche Anlage umgebaut und gleichzeitig mit einem Neubau ergänzt /<br />
erweitert, also mehrere Objekte vorliegen, sind die Grundsätze <strong>de</strong>s § 11 HOAI zu beachten. Dies ist<br />
dann erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die jeweiligen Objektplanungen aufgrund <strong>de</strong>r ggfs. unterschiedlichen<br />
Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> verschie<strong>de</strong>nen Honorarzonen zuzuordnen wären.<br />
Die Bestimmung eines Zuschlags ist immer einzelfallbezogen in <strong>de</strong>r Dokumentation <strong>de</strong>r<br />
Vergabeverhandlung zu erläutern. Dies ist von hoher Be<strong>de</strong>utung, da die Rechtslage erlaubt, diesen<br />
Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt in je<strong>de</strong>r Richtung einvernehmlich zu än<strong>de</strong>rn.<br />
Instandhaltungen und Instandsetzungen<br />
Auch hier gelten zunächst die Bestimmungen in <strong>de</strong>n Hinweisen zu <strong>de</strong>n Vertragsmustern.<br />
Nach <strong>de</strong>r Definition in § 2 Nr. 9 und 10 HOAI liegt hier <strong>de</strong>r Natur <strong>de</strong>r Sache nach <strong>de</strong>r Aufwand, <strong>de</strong>r<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>s Verordnunggebers zu bewerten ist, allein bei <strong>de</strong>r Umsetzung in <strong>de</strong>r Phase 8<br />
(Objekt-/Bauüberwachung). Insofern besteht hier kein Unterschied zur HOAI a. F.<br />
Ausgeschlossen ist diese Regelung bei <strong>de</strong>n Leistungsbil<strong>de</strong>rn Ingenieurbau, Verkehrsanlagen und<br />
Tragwerksplanung (§§ 42 Abs. 2, 46 Abs. 3 und 49 Abs. 3 HOAI).<br />
Voraussetzung für <strong>de</strong>n Anspruch auf einen solchen Zuschlag ist <strong>de</strong>ssen vertragliche Vereinbarung,<br />
die allerdings im Gegensatz zur Konsequenz aus § 35 Abs. 1 S. 2 HOAI nicht bereits bei Auftragserteilung<br />
getroffen wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Auch diese Zuschlagsbestimmung ist immer einzelfallbezogen in <strong>de</strong>r Dokumentation <strong>de</strong>r<br />
Vergabeverhandlung zu erläutern. Dies ist von hoher Be<strong>de</strong>utung, da die Rechtslage erlaubt, diesen<br />
Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt in je<strong>de</strong>r Richtung einvernehmlich zu än<strong>de</strong>rn.<br />
© VHF Bayern – Stand Juli 2010 2
VIII.C.1<br />
OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES<br />
INNERN<br />
Gz.:IIB1-4094-033/97 München 25.07.2006<br />
1. An die<br />
Autobahndirektionen<br />
Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion Nordbayern<br />
Bayer. Verwaltung <strong>de</strong>r Staatl. Schlösser,<br />
Gärten und Seen<br />
Staatliche Bauämter<br />
Staatliche Hochbauämter<br />
Straßenbauämter<br />
Universitätsbauamt Würzburg<br />
Baudienststelle Grafenwöhr<br />
Nachrichtlich:<br />
Regierungen<br />
Vertragsangelegenheiten<br />
Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Zahlungseinstellung bzw. <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens von Unternehmen,<br />
die im Bereich <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung und <strong>de</strong>r Bayer. Verwaltung <strong>de</strong>r Staatl. Schlösser, Gärten und<br />
Seen Verträge (einschließlich <strong>de</strong>r Gewährleistungspflichten) gegenüber <strong>de</strong>m Freistaat Bayern o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m Bund zu erfüllen haben, wird im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Bayer. Staatsministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />
Folgen<strong>de</strong>s bestimmt:<br />
1. Zuständigkeiten<br />
1.1 Die Abwicklung <strong>de</strong>r einzelnen Verträge und Baumaßnahmen bei Zahlungseinstellung eines<br />
Auftragnehmers sowie bei Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines<br />
Auftragnehmers verbleibt grundsätzlich bei <strong>de</strong>r Vergabestelle.<br />
1.2 Die Zuständigkeit <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Finanzen (LfF) bzw. seiner Dienstellen bestimmt sich<br />
nach <strong>de</strong>r Vertretungsverordnung bzw. <strong>de</strong>r vertraglichen Gerichtsstandvereinbarung (Bund).<br />
1.3 Die Koordination <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen für die Vergabestellen im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Staatsbauverwaltung und <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in <strong>de</strong>n<br />
o.g. Fällen wird durch die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion Nordbayern<br />
durchgeführt.<br />
1.4 Regelungen im Vergabehandbuch Bayern über die Zustimmung einer vorgesetzten Dienststelle<br />
zur Kündigung eines Vertrages bleiben unberührt.<br />
2. Unterrichtung <strong>de</strong>r beteiligten Behör<strong>de</strong>n<br />
2.1 Die Vergabestelle unterrichtet unverzüglich die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion an <strong>de</strong>r Autobahndirektion<br />
Nordbayern wenn ihr bekannt wird, dass ein Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt hat, die<br />
Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt o<strong>de</strong>r das Verfahren eröffnet<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Die Vergabestelle hat dabei auch mitzuteilen, ob bereits das Lan<strong>de</strong>samt für<br />
Finanzen – z.B. auf Grund von Mahnverfahren o<strong>de</strong>r auf Grund von sonstigen<br />
Rechtsstreitigkeiten – mit <strong>de</strong>n Aufträgen <strong>de</strong>s betroffenen Auftragsnehmers befasst ist.<br />
© VHF Bayern – Stand August 2009 1
VIII.C.1<br />
2.2 Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion unterrichtet<br />
- das Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen, wenn dieses auf Grund <strong>de</strong>r Meldung <strong>de</strong>r Vergabestelle(n)<br />
mit Aufträgen <strong>de</strong>s betroffenen Auftragnehmers bereits befasst ist ,<br />
- die Oberste Baubehör<strong>de</strong> (Sachgebiet IID9), das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und<br />
Stadtentwicklung und die obersten Straßenbaubehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>r, wenn<br />
Aufträge im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau betroffen sind.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion entschei<strong>de</strong>t, welche weiteren Behör<strong>de</strong>n von ihr im Verfahren beteiligt<br />
o<strong>de</strong>r unterrichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Angaben zu <strong>de</strong>n Aufträgen<br />
3.1 Die Vergabestellen teilen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbaudirektion unverzüglich die noch nicht abgewickelten<br />
Aufträge – getrennt nach Freistaat Bayern und Bund – entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s<br />
Vergabehandbuchs Bayern in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung mit.<br />
3.2 Die näheren Einzelheiten <strong>de</strong>s Mel<strong>de</strong>verfahrens regelt die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion.<br />
4. Zustimmung zu Auszahlungen<br />
Sobald <strong>de</strong>r Vergabestelle bekannt wird, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt,<br />
die Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat, o<strong>de</strong>r das Verfahren<br />
eröffnet wor<strong>de</strong>n ist, dürfen Zahlungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sbaudirektion geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
5. Weitere Maßnahmen<br />
5.1 Die Lan<strong>de</strong>sbaudirektion hat festzustellen, inwieweit mit Ansprüchen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s aus Bau-, Liefer- o<strong>de</strong>r Dienstleistungsverträgen sowie mit For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
Finanzämter gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftraggebers aufgerechnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
5.2 Sie unterrichtet die Vergabestellen über aufrechenbare Ansprüche und übermittelt rechtzeitig<br />
vor Ablauf <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>frist <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Finanzen bzw. <strong>de</strong>ssen zuständiger Dienststelle<br />
(§ 2 Abs. 7 Nr. 2 VertrV) eine Übersicht über die bisher ermittelten For<strong>de</strong>rungen und<br />
Verbindlichkeiten (getrennt nach Freistaat Bayern und Bund) zur Anmeldung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung im<br />
Insolvenzverfahren.<br />
5.3 Sobald zu übersehen ist, ob die ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>s Vertrages durch die<br />
Zahlungseinstellung o<strong>de</strong>r das Insolvenzverfahren gefähr<strong>de</strong>t wird, haben die Vergabestelle und<br />
die ggf. für die Zustimmung zur Vertragskündigung zuständige Behör<strong>de</strong> zu prüfen, ob <strong>de</strong>r<br />
Vertrag nach § 8 VOB/B, § 8 VOL/B o<strong>de</strong>r nach einer an<strong>de</strong>ren Vertragsgrundlage (z.B. nach <strong>de</strong>n<br />
AVB für Architekten- und Ingenieurverträge) gekündigt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
6. Das Rundschreiben <strong>de</strong>r Obersten Baubehör<strong>de</strong> im Bayer. Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern vom<br />
19.01.1999, Az: IIB1-4094-53/97 wird hiermit gegenstandslos.<br />
7. Dieses Rundschreiben wird in die Datenbank Bayern Recht eingestellt und gilt über drei<br />
Jahre hinaus.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Poxleitner<br />
Ministerialdirektor<br />
© VHF Bayern – Stand August 2009 2