22.11.2013 Aufrufe

Richtlinien Bäuerin FA - Schweiz. Bäuerinnen- und ...

Richtlinien Bäuerin FA - Schweiz. Bäuerinnen- und ...

Richtlinien Bäuerin FA - Schweiz. Bäuerinnen- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Schweiz</strong>erischer <strong>Bäuerin</strong>nen- <strong>und</strong> Landfrauenverband SBLV<br />

<strong>Richtlinien</strong> für die Berufsprüfung <strong>Bäuerin</strong> mit eidgenössischem Fachausweis<br />

nach modularem System mit Qualifikationsverfahren<br />

Allgemeines<br />

Die Berufsbezeichnung wie auch der Berufstitel werden in männlicher <strong>und</strong> weiblicher<br />

Form angegeben. Aus sprachlichen Gründen beschränken sich die <strong>Richtlinien</strong> auf die<br />

weibliche Form.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck<br />

1.2 Ergänzung zum Berufsbild für <strong>Bäuerin</strong> mit Fachausweis<br />

2. Beschreibung der Module<br />

2.1. Kompetenznachweise<br />

2.2. Information zur Studienarbeit (Wegleitung)<br />

3. Bestimmungen zuhanden der Modulanbieter für Kompetenznachweise<br />

(Anhang 1)<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck<br />

Die modulare Berufsbildung dient der Vermittlung <strong>und</strong> dem Erwerb von beruflichen<br />

Abschlüssen mittels Teilqualifikationen. Die Summe bestimmter Teilqualifikationen<br />

führt zu einem Abschluss.<br />

Die modulare Berufsbildung bietet individuelle Bildungsmöglichkeiten. Sie schafft<br />

Flexibilität bezüglich Zeitpunkt, Bildungsort <strong>und</strong> Lernwegen <strong>und</strong> sie fördert die Anerkennung<br />

von erworbenen Teilqualifikationen.<br />

Die Trägerschaft des Reglements über die Berufsprüfung für <strong>Bäuerin</strong> <strong>FA</strong> legt gemäss<br />

Art. 16 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 folgende <strong>Richtlinien</strong> fest, die zum Erlangen des Fachausweises<br />

für <strong>Bäuerin</strong>nen führen.<br />

<strong>Richtlinien</strong> BP, 01.07 2008 www.landfrauen.ch Seite 1 von 3


<strong>Schweiz</strong>erischer <strong>Bäuerin</strong>nen- <strong>und</strong> Landfrauenverband SBLV<br />

1.2 Ergänzung zum Berufsbild für <strong>Bäuerin</strong> mit Fachausweis<br />

Fachkompetenz<br />

Die <strong>Bäuerin</strong> <strong>FA</strong><br />

• versteht ihre berufliche Tätigkeit als eine familiäre, wirtschaftliche <strong>und</strong> kulturelle<br />

Aufgabe.<br />

• ist geübt, Teilaspekte <strong>und</strong> punktuelles Fachwissen in einen grösseren Zusammenhang<br />

zu stellen <strong>und</strong> die Auswirkungen auf die Mitmenschen <strong>und</strong> die Umwelt<br />

zu hinterfragen.<br />

• versteht haus- <strong>und</strong> betriebswirtschaftliche Organisationsabläufe zu kombinieren.<br />

Methodenkompetenz<br />

Die <strong>Bäuerin</strong> <strong>FA</strong><br />

• ist gewohnt Entscheidungen zu treffen.<br />

• kennt Methoden, welche die selbständige Führung einzelner Betriebszweige erlaubt.<br />

• kann ihre vielfältigen Aufgaben je nach Familien- <strong>und</strong> Betriebssituation auf dem<br />

Betrieb oder auf dem Arbeitsmarkt wahrnehmen.<br />

Sozialkompetenz<br />

Die <strong>Bäuerin</strong> <strong>FA</strong><br />

• ist gewohnt, in Partnerschaft zu diskutieren, zu argumentieren <strong>und</strong> gemeinsam<br />

Lösungen zu erarbeiten. Sie hat Einsicht <strong>und</strong> Verständnis für die Denkweise anderer<br />

Mitbewohner des Bauernhaushaltes.<br />

• ist gewohnt, in einem Team zu arbeiten.<br />

• ist bereit, ihr Wissen weiterzugeben <strong>und</strong> im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Nachwuchs im Berufsfeld der <strong>Bäuerin</strong>nen zu fördern.<br />

2. Beschreibung der Module<br />

2.1 Kompetenznachweise<br />

Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen folgende Kompetenznachweise<br />

vorliegen:<br />

• Kompetenznachweise Basismodule<br />

- Ernährung – Verpflegung Basismodul<br />

- Hausdienst Basismodul<br />

- Wäscheversorgung Basismodul<br />

• 7 Pflichtmodule aus <strong>Bäuerin</strong> <strong>FA</strong><br />

- Familie <strong>und</strong> Haushalt<br />

- Ernährung – Verpflegung<br />

- Selbstversorgung<br />

- Gartenbau<br />

- Landwirtschaftliche Betriebslehre<br />

- Landwirtschaftliche Buchhaltung<br />

- Landwirtschaftliches Recht<br />

<strong>Richtlinien</strong> BP, 01.07 2008 www.landfrauen.ch Seite 2 von 3


<strong>Schweiz</strong>erischer <strong>Bäuerin</strong>nen- <strong>und</strong> Landfrauenverband SBLV<br />

• 3 Wahlmodule aus <strong>Bäuerin</strong> <strong>FA</strong><br />

- Rindviehhaltung<br />

- Schweinehaltung<br />

- Bäuerliche Kleintierhaltung<br />

- Ackerkulturen<br />

- Textiles Gestalten<br />

- Milchverarbeitung<br />

- Agrotourismus, resp. Touristische Dienstleistungen in der Landwirtschaft<br />

- Gastronomie in der Landwirtschaft<br />

- Direktvermarktung<br />

- 1 –2 Module aus EFZ Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft, Hauswirtschafter/in<br />

- Module der Produktionstechnik aus der Berufsprüfung Landwirt/in<br />

- Weitere vom SBLV anerkannte Module<br />

Die Titel der Wahlmodule sind in der separaten „Übersicht Wahlmodule für <strong>Bäuerin</strong><br />

<strong>FA</strong>“ zu finden.<br />

Für allfällige Fragen zur Gleichwertigkeit der verlangten Module ist die Prüfungskommission<br />

<strong>Bäuerin</strong> PKB zuständig.<br />

2.2 Information zur Studienarbeit<br />

Während die Inhalte <strong>und</strong> Teilziele der einzelnen Module in den jeweiligen<br />

Kompetenznachweisen überprüft werden, geht es bei der Abschlussprüfung um eine<br />

mindestens drei Module übergreifende Studienarbeit.<br />

In der Studienarbeit wird anhand eines aus der beruflichen Praxis ausgewählten Objektes<br />

das Gelernte angewendet, begründet <strong>und</strong> umgesetzt.<br />

Die Studienarbeit soll für die Kandidatin einen persönlichen <strong>und</strong> beruflichen Nutzen<br />

bringen.<br />

Eine separate Wegleitung gibt Auskunft über die Studienarbeit.<br />

3. Bestimmungen zuhanden der Modulanbieter für Kompetenznachweise<br />

(Anhang 1)<br />

<strong>Richtlinien</strong> BP, 01.07 2008 www.landfrauen.ch Seite 3 von 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!