Colloquia Germanica Stetinensia Nr 19
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Rezensionen und Berichte<br />
wie z. B. Riesterrente, Arbeitsagentur, Ich-AG, nicht enthält, die in der Zeit der<br />
Zusammenstellung des Materials für das hier besprochene Wörterbuch durchaus<br />
vorhanden sein mussten.<br />
Übersetzen ist selbstverständlich eine schwierige Kunst und die Suche nach<br />
Äquivalenten, gerade beim modernen Wortschatz, ist umso schwieriger. Nichtdestoweniger<br />
fallen bei einigen Lexemen des Wörterbuchs von Wierzbicka-Grajek<br />
gewisse Inkohärenzen auf, die einer weiteren Überlegung oder zumindest<br />
Ergänzung bedürfen. So wird z. B. das Lexem Aushilfskraft als „pracownik<br />
pomocniczy“, das Lexem Fachkraft jedoch als „siła fachowa“ wiedergegeben.<br />
Das Grundwort -kraft in den beiden Komposita folgt dem Wortbildungsmuster<br />
der Geschlechtsneutralisierung, was eigentlich das zweite ins Polnische übersetzte<br />
Beispiel zum Ausdruck bringt. Abgesehen davon kann das Bestimmungswort<br />
Fach- hier als „wykwalifikowany“ und somit das Kompositum Fachkraft<br />
als „siła wykwalifikowana“ und noch besser als „pracownik wykwalifikowany“<br />
wiedergegeben werden. Eigennamen gehören häufig zu den schwierigsten Aufgaben<br />
im translatorischen Prozess. So kann die Richtigkeit der Übersetzung<br />
von Bundesagentur für Arbeit ‘Centralny Urząd Pracy (w Niemczech)’ sicherlich<br />
nicht als falsch angesehen werden. Und doch fehlt dabei wenigstens als<br />
Alternative die Angabe, dass das Bestimmungswort Bundes- im Polnischen als<br />
„federalny“ wiedergegeben wird, was in den Wörterbüchern überwiegt 2 ; * ebenso<br />
kann das Grundwort -agentur als „agencja“ übersetzt werden. Unvollständige<br />
Informationen liefern meiner Meinung nach die Wiedergaben der Lexeme<br />
Justitiar „radca prawny“ und Famulus „student, asystent“. Beim ersten Wort<br />
wäre es angebracht dazuzuschreiben, dass Justitiar als Rechtsbeistand, ein „für<br />
alle Rechtsangelegenheiten zuständiger Mitarbeiter eines Unternehmens, einer<br />
Behörde, eines Verbandes o. ä.“ 3† zu verstehen ist. Beim zweiten Wort müsste<br />
man ergänzen, dass es sich um einen „(1) Medizinstudenten, der sein Praktikum<br />
im Krankenhaus absolviert“ oder „(2) (früher:) um einen Studenten, der einem<br />
Hochschullehrer assistiert“ 4‡ handelt.<br />
*2<br />
Vgl. z. B. KILIAN <strong>19</strong>96; BANASZAK u. a. (Hgg.) 2005.<br />
†3<br />
Aus: DUDEN. Deutsches Universalwörterbuch A–Z <strong>19</strong>89. Dazu siehe auch BANASZAK<br />
2005.<br />
‡4<br />
Vgl. DUDEN. Deutsches Universalwörterbuch A–Z <strong>19</strong>89.