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Colloquia Germanica Stetinensia Nr 19

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238<br />

Rezensionen und Berichte<br />

wie z. B. Riesterrente, Arbeitsagentur, Ich-AG, nicht enthält, die in der Zeit der<br />

Zusammenstellung des Materials für das hier besprochene Wörterbuch durchaus<br />

vorhanden sein mussten.<br />

Übersetzen ist selbstverständlich eine schwierige Kunst und die Suche nach<br />

Äquivalenten, gerade beim modernen Wortschatz, ist umso schwieriger. Nichtdestoweniger<br />

fallen bei einigen Lexemen des Wörterbuchs von Wierzbicka-Grajek<br />

gewisse Inkohärenzen auf, die einer weiteren Überlegung oder zumindest<br />

Ergänzung bedürfen. So wird z. B. das Lexem Aushilfskraft als „pracownik<br />

pomocniczy“, das Lexem Fachkraft jedoch als „siła fachowa“ wiedergegeben.<br />

Das Grundwort -kraft in den beiden Komposita folgt dem Wortbildungsmuster<br />

der Geschlechtsneutralisierung, was eigentlich das zweite ins Polnische übersetzte<br />

Beispiel zum Ausdruck bringt. Abgesehen davon kann das Bestimmungswort<br />

Fach- hier als „wykwalifikowany“ und somit das Kompositum Fachkraft<br />

als „siła wykwalifikowana“ und noch besser als „pracownik wykwalifikowany“<br />

wiedergegeben werden. Eigennamen gehören häufig zu den schwierigsten Aufgaben<br />

im translatorischen Prozess. So kann die Richtigkeit der Übersetzung<br />

von Bundesagentur für Arbeit ‘Centralny Urząd Pracy (w Niemczech)’ sicherlich<br />

nicht als falsch angesehen werden. Und doch fehlt dabei wenigstens als<br />

Alternative die Angabe, dass das Bestimmungswort Bundes- im Polnischen als<br />

„federalny“ wiedergegeben wird, was in den Wörterbüchern überwiegt 2 ; * ebenso<br />

kann das Grundwort -agentur als „agencja“ übersetzt werden. Unvollständige<br />

Informationen liefern meiner Meinung nach die Wiedergaben der Lexeme<br />

Justitiar „radca prawny“ und Famulus „student, asystent“. Beim ersten Wort<br />

wäre es angebracht dazuzuschreiben, dass Justitiar als Rechtsbeistand, ein „für<br />

alle Rechtsangelegenheiten zuständiger Mitarbeiter eines Unternehmens, einer<br />

Behörde, eines Verbandes o. ä.“ 3† zu verstehen ist. Beim zweiten Wort müsste<br />

man ergänzen, dass es sich um einen „(1) Medizinstudenten, der sein Praktikum<br />

im Krankenhaus absolviert“ oder „(2) (früher:) um einen Studenten, der einem<br />

Hochschullehrer assistiert“ 4‡ handelt.<br />

*2<br />

Vgl. z. B. KILIAN <strong>19</strong>96; BANASZAK u. a. (Hgg.) 2005.<br />

†3<br />

Aus: DUDEN. Deutsches Universalwörterbuch A–Z <strong>19</strong>89. Dazu siehe auch BANASZAK<br />

2005.<br />

‡4<br />

Vgl. DUDEN. Deutsches Universalwörterbuch A–Z <strong>19</strong>89.

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