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Umgang mit Kinderarmut am Beispiel von <strong>Göttingen</strong><br />

untereinander (S. 23). Außerdem ist der massive Ausbau von Betreuungsangeboten<br />

vorgesehen, um allen Alleinerziehenden die Möglichkeit zu bieten am Arbeitsmarkt<br />

teilzunehmen. Dies wird im nächsten Abschnitt ausführlicher thematisiert.<br />

Ein Projekt betrifft die Förderung der Arbeitsmarktintegration von jungen Müttern: „[Die]<br />

Teilzeitausbildung für junge Mütter […] dient insbesondere der Armutsprävention<br />

jugendlicher Mütter und deren Kindern“ (S. 19). Da besonders die Löhne in<br />

Teilzeitarbeitsverhältnissen nicht ausreichen, um Unabhängigkeit von Sozialleistungen<br />

zu erreichen (siehe 4.1), scheint der Sinn dieser Maßnahme fraglich. Außerdem sind<br />

heute schon die meisten Arbeitsplätze in den genannten Sektoren von Frauen besetzt<br />

und zählen eher zu Ursachen der Verarmung von alleinerziehenden Müttern (vgl.<br />

Chassé 2010: 21 Butterwegge/Klundt/Belke-Zeng 2008: 115 ff.). In Zusammenarbeit mit<br />

dem Job-Center und dem Frauenbüro führt der Verein „Kore“, Kurse für erwerbslose<br />

Frauen durch (S. 20); Mütter müssen folglich ihrer Plicht nachkommen, aktiv zu werden.<br />

Im Sinne der Aktivierungslogik sollen Mütter wohl auch flexibel sein, wenn sie ihrer<br />

Selbstverpflichtung zur Bemühung um Arbeit nachkommen wollen (vgl. Lessenich 2008:<br />

93). In ihrer Flexibilität werden sie durch zusätzliche Betreuungsangebote unterstützt.<br />

Sie müsse damit in jedem Fall der Pflicht zur eigenverantwortlichen Lebensführung<br />

folgen, denn wer nicht arbeiten möchte, darf nach Verständnis des aktivierenden<br />

Sozialstaats auch nichts erwarten (vgl. Lessenich 2008: 86).<br />

5.3 Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit<br />

Selbstverständlich sind Eltern in der Verantwortung ihre Kinder zu erziehen, solange sie<br />

dazu in der Lage sind. „Dort, wo den Familien die notwendigen Ressourcen für die<br />

Erziehung ihrer Kinder nicht zur Verfügung stehen, ist es eine öffentliche Aufgabe,<br />

Angebote zur Betreuung und Bildung von Kindern bereitzustellen und Alltags-, Familienund<br />

Erziehungskompetenzen zu vermitteln“ (Stadt <strong>Göttingen</strong> 2008: 10). An dieser Stelle<br />

geht es dem Masterplan um Chancengleichheit, Bildung und gleiche<br />

Entwicklungschancen, unabhängig von der sozialen Ausgangsituation der Kinder.<br />

„Bildung ist entscheidend für die individuellen Chancen gesellschaftlicher Teilhabe und<br />

eine existenzsichernde Erwerbsbeteiligung“ (S. 10).<br />

Wenn die Bestrebungen um Chancengleichheit und Teilhabe an Bildungsmöglichkeiten<br />

nur Vorstellungen betreffen, die zu einem flexiblen, lebenslang lernenden Menschen<br />

erziehen sollen (vgl. BMFSFJ 2006: 34), zeigt dies ein begrenztes Verständnis von<br />

demokratischer Partizipation. Denn dann zielt die Forderung „gleiche Chancen für alle“<br />

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