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Umgang mit Kinderarmut am Beispiel von <strong>Göttingen</strong><br />
untereinander (S. 23). Außerdem ist der massive Ausbau von Betreuungsangeboten<br />
vorgesehen, um allen Alleinerziehenden die Möglichkeit zu bieten am Arbeitsmarkt<br />
teilzunehmen. Dies wird im nächsten Abschnitt ausführlicher thematisiert.<br />
Ein Projekt betrifft die Förderung der Arbeitsmarktintegration von jungen Müttern: „[Die]<br />
Teilzeitausbildung für junge Mütter […] dient insbesondere der Armutsprävention<br />
jugendlicher Mütter und deren Kindern“ (S. 19). Da besonders die Löhne in<br />
Teilzeitarbeitsverhältnissen nicht ausreichen, um Unabhängigkeit von Sozialleistungen<br />
zu erreichen (siehe 4.1), scheint der Sinn dieser Maßnahme fraglich. Außerdem sind<br />
heute schon die meisten Arbeitsplätze in den genannten Sektoren von Frauen besetzt<br />
und zählen eher zu Ursachen der Verarmung von alleinerziehenden Müttern (vgl.<br />
Chassé 2010: 21 Butterwegge/Klundt/Belke-Zeng 2008: 115 ff.). In Zusammenarbeit mit<br />
dem Job-Center und dem Frauenbüro führt der Verein „Kore“, Kurse für erwerbslose<br />
Frauen durch (S. 20); Mütter müssen folglich ihrer Plicht nachkommen, aktiv zu werden.<br />
Im Sinne der Aktivierungslogik sollen Mütter wohl auch flexibel sein, wenn sie ihrer<br />
Selbstverpflichtung zur Bemühung um Arbeit nachkommen wollen (vgl. Lessenich 2008:<br />
93). In ihrer Flexibilität werden sie durch zusätzliche Betreuungsangebote unterstützt.<br />
Sie müsse damit in jedem Fall der Pflicht zur eigenverantwortlichen Lebensführung<br />
folgen, denn wer nicht arbeiten möchte, darf nach Verständnis des aktivierenden<br />
Sozialstaats auch nichts erwarten (vgl. Lessenich 2008: 86).<br />
5.3 Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit<br />
Selbstverständlich sind Eltern in der Verantwortung ihre Kinder zu erziehen, solange sie<br />
dazu in der Lage sind. „Dort, wo den Familien die notwendigen Ressourcen für die<br />
Erziehung ihrer Kinder nicht zur Verfügung stehen, ist es eine öffentliche Aufgabe,<br />
Angebote zur Betreuung und Bildung von Kindern bereitzustellen und Alltags-, Familienund<br />
Erziehungskompetenzen zu vermitteln“ (Stadt <strong>Göttingen</strong> 2008: 10). An dieser Stelle<br />
geht es dem Masterplan um Chancengleichheit, Bildung und gleiche<br />
Entwicklungschancen, unabhängig von der sozialen Ausgangsituation der Kinder.<br />
„Bildung ist entscheidend für die individuellen Chancen gesellschaftlicher Teilhabe und<br />
eine existenzsichernde Erwerbsbeteiligung“ (S. 10).<br />
Wenn die Bestrebungen um Chancengleichheit und Teilhabe an Bildungsmöglichkeiten<br />
nur Vorstellungen betreffen, die zu einem flexiblen, lebenslang lernenden Menschen<br />
erziehen sollen (vgl. BMFSFJ 2006: 34), zeigt dies ein begrenztes Verständnis von<br />
demokratischer Partizipation. Denn dann zielt die Forderung „gleiche Chancen für alle“<br />
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