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Umgang mit Kinderarmut am Beispiel von <strong>Göttingen</strong><br />

Erstens: „Die Gestaltung bzw. Verbesserung von Rahmenbedingungen [im Original<br />

hervorgehoben] in denen Kinder aufwachsen.“ Hierbei haben die Autoren/innen die<br />

Erhöhung staatlicher Zuwendungen und eine steuerliche Entlastung für Familien im<br />

Blick. In einem Punkt ist die Kritik gegenüber den von der Bundesregierung<br />

geschaffenen Rahmenbedingungen sehr klar: Im Masterplan wird eindeutig eine<br />

Erhöhung der Regelsätze gefordert (S. 15-16), was schon aus finanzieller Sicht für die<br />

Kommunen bedeutsam ist (vgl. Frieling 2009: 112). 18<br />

Darüber geht die Kritik an der bundespolitischen Gestaltung der Rahmenbedingungen<br />

kaum hinaus. Die Aussage der Bundesregierung, dass familienpolitische Maßnahmen<br />

bereits zur Reduzierung der Kinderarmut beigetragen haben, wird nicht hinterfragt (S.<br />

15), obwohl darauf verwiesen wird, dass Kommunen die Armutsprävention und<br />

Bekämpfung nicht alleine finanzieren können (S. 15).<br />

Worin die Kommune ihr Handlungsfeld sieht, wird im zweiten Punkt herausgestellt: „Die<br />

Beeinflussung der individuellen Verhaltensweisen [im Original hervorgehoben], um<br />

eine positive Lebensgestaltung zu befördern“ (S. 15). Da diese Aussage am Anfang des<br />

„Maßnahmenkatalogs“ steht, muss man von einem Hauptziel des Masterplans<br />

ausgehen. Diese Aufgabe soll durch die Bereitstellung qualitativer Infrastruktur erfüllt<br />

werden (S. 15). Derartige Zielsetzungen zum Umgang mit Armutsursachen finden sich in<br />

der Tradition wieder, in denen Groh-Samberg eine zweifelhafte erzieherische Tendenz<br />

erkennt (vgl. Groh-Samberg 2009: 26). Die Verschuldung der Armut wird bei den<br />

Betroffenen selbst gesucht, um eine Rechtfertigung für die Anpassung der Individuen<br />

und deren Bedarfsgemeinschaft an ihre Lebenssituation zu fordern. „Ihre [die<br />

kommunale] Infrastrukturpolitik soll dazu beitragen, dass die Armen ihre<br />

Verhaltensweisen ändern bzw. ändern können“ (Frieling 2009: 112).<br />

5.2 Förderung Alleinerziehender und junger Mütter<br />

Eine hervorgehobene Zielgruppe des „Masterplans gegen Kinderarmut“ sind die<br />

Alleinerzieher/innen-Familien, da diese am häufigsten von Armut betroffen sind.<br />

Spezielle Projekte gibt es in diesem Kontext auch für Mütter. 19 Für sie bestehen<br />

besondere Förderangebote mit Beratungsmöglichkeiten und Vernetzung der Betroffenen<br />

18 Die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren wurden vom Bundessozialgericht als verfassungswidrig<br />

eingestuft; dieses Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht 2010 bestätigt. Verurteilt wurde die<br />

Willkür der Festlegung der Regelsätze, die pauschal aus einer Ableitung der Leistungshöhe für<br />

Erwachsene gewonnen wurden (vgl. Chassé 2010: 19): Verlangt wurde außerdem eine Einbeziehung<br />

der Menschenwürde, des Elternrechts und der Sozialstaatsgebote des Grundgesetzes (Müller 2010:<br />

209ff.).<br />

19 Mit Eltern sind im Folgenden auch immer Alleinerziehende gemeint.<br />

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