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Umgang mit Kinderarmut am Beispiel von <strong>Göttingen</strong><br />
Erstens: „Die Gestaltung bzw. Verbesserung von Rahmenbedingungen [im Original<br />
hervorgehoben] in denen Kinder aufwachsen.“ Hierbei haben die Autoren/innen die<br />
Erhöhung staatlicher Zuwendungen und eine steuerliche Entlastung für Familien im<br />
Blick. In einem Punkt ist die Kritik gegenüber den von der Bundesregierung<br />
geschaffenen Rahmenbedingungen sehr klar: Im Masterplan wird eindeutig eine<br />
Erhöhung der Regelsätze gefordert (S. 15-16), was schon aus finanzieller Sicht für die<br />
Kommunen bedeutsam ist (vgl. Frieling 2009: 112). 18<br />
Darüber geht die Kritik an der bundespolitischen Gestaltung der Rahmenbedingungen<br />
kaum hinaus. Die Aussage der Bundesregierung, dass familienpolitische Maßnahmen<br />
bereits zur Reduzierung der Kinderarmut beigetragen haben, wird nicht hinterfragt (S.<br />
15), obwohl darauf verwiesen wird, dass Kommunen die Armutsprävention und<br />
Bekämpfung nicht alleine finanzieren können (S. 15).<br />
Worin die Kommune ihr Handlungsfeld sieht, wird im zweiten Punkt herausgestellt: „Die<br />
Beeinflussung der individuellen Verhaltensweisen [im Original hervorgehoben], um<br />
eine positive Lebensgestaltung zu befördern“ (S. 15). Da diese Aussage am Anfang des<br />
„Maßnahmenkatalogs“ steht, muss man von einem Hauptziel des Masterplans<br />
ausgehen. Diese Aufgabe soll durch die Bereitstellung qualitativer Infrastruktur erfüllt<br />
werden (S. 15). Derartige Zielsetzungen zum Umgang mit Armutsursachen finden sich in<br />
der Tradition wieder, in denen Groh-Samberg eine zweifelhafte erzieherische Tendenz<br />
erkennt (vgl. Groh-Samberg 2009: 26). Die Verschuldung der Armut wird bei den<br />
Betroffenen selbst gesucht, um eine Rechtfertigung für die Anpassung der Individuen<br />
und deren Bedarfsgemeinschaft an ihre Lebenssituation zu fordern. „Ihre [die<br />
kommunale] Infrastrukturpolitik soll dazu beitragen, dass die Armen ihre<br />
Verhaltensweisen ändern bzw. ändern können“ (Frieling 2009: 112).<br />
5.2 Förderung Alleinerziehender und junger Mütter<br />
Eine hervorgehobene Zielgruppe des „Masterplans gegen Kinderarmut“ sind die<br />
Alleinerzieher/innen-Familien, da diese am häufigsten von Armut betroffen sind.<br />
Spezielle Projekte gibt es in diesem Kontext auch für Mütter. 19 Für sie bestehen<br />
besondere Förderangebote mit Beratungsmöglichkeiten und Vernetzung der Betroffenen<br />
18 Die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren wurden vom Bundessozialgericht als verfassungswidrig<br />
eingestuft; dieses Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht 2010 bestätigt. Verurteilt wurde die<br />
Willkür der Festlegung der Regelsätze, die pauschal aus einer Ableitung der Leistungshöhe für<br />
Erwachsene gewonnen wurden (vgl. Chassé 2010: 19): Verlangt wurde außerdem eine Einbeziehung<br />
der Menschenwürde, des Elternrechts und der Sozialstaatsgebote des Grundgesetzes (Müller 2010:<br />
209ff.).<br />
19 Mit Eltern sind im Folgenden auch immer Alleinerziehende gemeint.<br />
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