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Umgang mit Kinderarmut am Beispiel von <strong>Göttingen</strong><br />
Einkommen von Erwachsenen die eine Kinderkrippe besucht haben, im Durchschnitt<br />
höher sind, als bei denen, die nicht regelmäßig in eine Krippe gegangen sind. Aus dem<br />
dritten Armuts- und Reichtumsbericht geht die gleiche Zielrichtung hervor. „Gleiche<br />
Chancen auf Bildung, Ausbildung und Arbeit zu organisieren, ist und bleibt der<br />
Schlüssel, um Armut nachhaltig zu bekämpfen und „vererbter Armut“ dauerhaft<br />
vorzubeugen“ (3. AR- Bericht 2008: 214). Dabei wird wieder davon ausgegangen, dass<br />
es genug Arbeit für jeden Menschen gibt, der sich ausreichend qualifiziert. Außerdem<br />
vergisst diese These die zunehmende Verarmung von Menschen, obwohl sie am<br />
Arbeitsmarkt aktiv sind.<br />
In der Stellungnahme der Bundesregierung zum 11. Kinder- und Jugendbericht wird die<br />
Notwendigkeit für Bildung noch aus einem anderen Grund betont; weil diese „[…] für<br />
[die] individuellen Entwicklungschancen der jungen Generation und für die<br />
Konkurrenzfähigkeit Deutschlands als Innovationsstandort im globalen Wettbewerb<br />
erforderlich ist“ (BMFSFJ 2002: 16). Die Bundesregierung lässt also keinen Zweifel,<br />
warum die individuellen Entwicklungschancen der jungen Generationen gefördert<br />
werden müssen. Die Ziele sind klar ökonomisch formuliert.<br />
Da auch Kinder und Jungendliche von dem gesellschaftlichen Wandel und den<br />
erschwerten Bedingungen des Aufwachsens betroffen sind, wird eine Umstrukturierung<br />
von sozialen Diensten notwendig, weil die gegenwärtigen Bedingungen des<br />
Aufwachsens mehr Unterstützungsleistungen erfordern. Diese sollen die Nutzung<br />
eigener Ressourcen fördern. „Leistung und Kreativität junger Menschen sollen gefördert,<br />
Chancengerechtigkeit für Bildung gesichert und das Prinzip des lebenslangen Lernens<br />
verankert werden“ (BMFSFJ 2002: 16). Die Voraussetzungen für Lebensplanung und<br />
Lebensbewältigung sollen nicht ausschließlich sozial Benachteiligten vermittelt werden,<br />
verlangen die Verfasser/innen des 11. Kinder- und Jugendberichts Berichts (vgl.<br />
BMFSFJ 2002: 60). Die Pflicht zur Nutzung der eigenen Ressourcen erinnert an die von<br />
Lessenich beschriebene Aktivierungslogik (vgl. Lessenich 2008: 104-106). Lebenslanges<br />
Lernen wird nicht zur Möglichkeit der Individuen sondern zur Pflicht jedes Einzelnen (vgl.<br />
Lessenich 2008: 117-118). Die Veränderungen von der Industriegesellschaft zur<br />
Dienstleistungsgesellschaft, so die Autor/en/innen des 12. Kinder- und Jugendberichts<br />
„[…] bekräftigen die Notwendigkeit verbesserter Bildungsangebote, deren<br />
Gelegenheitscharakter von der frühesten Kindheit an über das lebenslange Lernen bis<br />
ins Alter reichen muss“ (BMFSFJ 2006: 81). Dazu soll die Familie als zentraler Vermittler<br />
fungieren (vgl. BMFSFJ 2006: 4, 34). Unterstützung sollen die Eltern durch staatliche<br />
und kommunale Dienstleistungen erhalten (vgl. BMFSFJ 2006: 8).<br />
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