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Umgang mit Kinderarmut am Beispiel von <strong>Göttingen</strong><br />

Einkommen von Erwachsenen die eine Kinderkrippe besucht haben, im Durchschnitt<br />

höher sind, als bei denen, die nicht regelmäßig in eine Krippe gegangen sind. Aus dem<br />

dritten Armuts- und Reichtumsbericht geht die gleiche Zielrichtung hervor. „Gleiche<br />

Chancen auf Bildung, Ausbildung und Arbeit zu organisieren, ist und bleibt der<br />

Schlüssel, um Armut nachhaltig zu bekämpfen und „vererbter Armut“ dauerhaft<br />

vorzubeugen“ (3. AR- Bericht 2008: 214). Dabei wird wieder davon ausgegangen, dass<br />

es genug Arbeit für jeden Menschen gibt, der sich ausreichend qualifiziert. Außerdem<br />

vergisst diese These die zunehmende Verarmung von Menschen, obwohl sie am<br />

Arbeitsmarkt aktiv sind.<br />

In der Stellungnahme der Bundesregierung zum 11. Kinder- und Jugendbericht wird die<br />

Notwendigkeit für Bildung noch aus einem anderen Grund betont; weil diese „[…] für<br />

[die] individuellen Entwicklungschancen der jungen Generation und für die<br />

Konkurrenzfähigkeit Deutschlands als Innovationsstandort im globalen Wettbewerb<br />

erforderlich ist“ (BMFSFJ 2002: 16). Die Bundesregierung lässt also keinen Zweifel,<br />

warum die individuellen Entwicklungschancen der jungen Generationen gefördert<br />

werden müssen. Die Ziele sind klar ökonomisch formuliert.<br />

Da auch Kinder und Jungendliche von dem gesellschaftlichen Wandel und den<br />

erschwerten Bedingungen des Aufwachsens betroffen sind, wird eine Umstrukturierung<br />

von sozialen Diensten notwendig, weil die gegenwärtigen Bedingungen des<br />

Aufwachsens mehr Unterstützungsleistungen erfordern. Diese sollen die Nutzung<br />

eigener Ressourcen fördern. „Leistung und Kreativität junger Menschen sollen gefördert,<br />

Chancengerechtigkeit für Bildung gesichert und das Prinzip des lebenslangen Lernens<br />

verankert werden“ (BMFSFJ 2002: 16). Die Voraussetzungen für Lebensplanung und<br />

Lebensbewältigung sollen nicht ausschließlich sozial Benachteiligten vermittelt werden,<br />

verlangen die Verfasser/innen des 11. Kinder- und Jugendberichts Berichts (vgl.<br />

BMFSFJ 2002: 60). Die Pflicht zur Nutzung der eigenen Ressourcen erinnert an die von<br />

Lessenich beschriebene Aktivierungslogik (vgl. Lessenich 2008: 104-106). Lebenslanges<br />

Lernen wird nicht zur Möglichkeit der Individuen sondern zur Pflicht jedes Einzelnen (vgl.<br />

Lessenich 2008: 117-118). Die Veränderungen von der Industriegesellschaft zur<br />

Dienstleistungsgesellschaft, so die Autor/en/innen des 12. Kinder- und Jugendberichts<br />

„[…] bekräftigen die Notwendigkeit verbesserter Bildungsangebote, deren<br />

Gelegenheitscharakter von der frühesten Kindheit an über das lebenslange Lernen bis<br />

ins Alter reichen muss“ (BMFSFJ 2006: 81). Dazu soll die Familie als zentraler Vermittler<br />

fungieren (vgl. BMFSFJ 2006: 4, 34). Unterstützung sollen die Eltern durch staatliche<br />

und kommunale Dienstleistungen erhalten (vgl. BMFSFJ 2006: 8).<br />

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