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Umgang mit Kinderarmut am Beispiel von <strong>Göttingen</strong><br />

(vgl. Lessenich 2008: 93; Weiß 2005: 183). Denn der/die/jenige, der/die für seine/ihre<br />

Lage verantwortlich ist, ist in der Folge auch selbst verantwortlich, sich aus der Lage<br />

wieder zu befreien. Die Forderung an Arbeitslose ist also Selbstengagement, um wieder<br />

am Arbeitsmarkt Anschluss zu finden; dazu sollen die Beratungs- und Förderangebote<br />

eine Hilfestellung bieten (vgl. Hartz-Kommission 2002: 45). „Erwerbsfähige<br />

Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen<br />

haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus<br />

eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten“ (§2 SGB II, 2).<br />

Lessenich argumentiert weiter, dass es nicht um eine reine Vermittlung von Kürzungen<br />

der Sozialleistungen geht, sondern um eine Art Erziehung der Individuen (vgl. Lessenich<br />

2008: 93). Es geht darum, sich als Teil des Kollektivs in der Gesellschaft nützlich zu<br />

machen und stets anzustrengen, dieser nicht zur Last zu fallen. Die Pflicht, an der<br />

Gemeinschaft der Steuerzahler/innen teilzuhaben wird auch von der Hartz-Kommission<br />

deutlich formuliert. Es stellt eine berechtigte „Erwartungshaltung des Versicherers an den<br />

Versicherten“ (Hartz-Kommission 2002: 45) dar, dass jede/r seine/ihre Pflicht an der<br />

Gemeinschaft erfüllen muss. Die moralische Verpflichtung des/r Einzelnen besteht darin,<br />

der „Gemeinschaft“ möglichst wenig Schaden zuzufügen. „Unterstützung gewährt der<br />

Sozialstaat jetzt grundsätzlich nur demjenigen, der für die Gemeinschaft nützliche<br />

Leistungen erbringt“ (Frieling 2009: 15). Dies beinhaltet - wie oben bereits beschrieben -<br />

die Pflicht, alle Maßnahmen anzunehmen, um dem schädlichen Zustand der<br />

Arbeitslosigkeit zu entfliehen, „[…] also eigeninitiativ die schnellstmögliche<br />

Rückgewinnung von Beschäftigungsfähigkeit und Erwerbstätigkeit anzustreben und zu<br />

vollziehen“ (Lessenich 2008: 90).<br />

Hagen/Flatow legen dar, dass diese Eigeninitiative zur Nützlichkeit auch nicht verloren<br />

gehen darf, wenn es keine Aussicht mehr auf eine wirkliche Teilhabe gibt (vgl.<br />

Hagen/Flatow 2007: 17). „Man soll den Willen aufrechterhalten sich anzustrengen –<br />

ohne dass irgend ein Lohn in Aussicht gestellt wird“ (Hagen/Flatow 2007: 16). Folglich ist<br />

auch das Existenzminimum nicht mehr umsonst (vgl. Groh-Samberg 2009: 32).<br />

3.3.3 Forderung nach flexiblen, mobilen, anpassungsfähigen<br />

Bürger/innen<br />

Zum Konzept der Eigenverantwortung gehört auch die Forderung nach mehr Flexibilität<br />

und Anpassungswillen, weshalb es für arbeitswillige Individuen darum gehen muss, die<br />

Zwänge der Wirtschaft oder des Marktes anzunehmen (vgl. Butterwegge/Klundt/Belke-<br />

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