22.11.2013 Aufrufe

Die hohe Kunst der Dachdecker - Dachbaumagazin

Die hohe Kunst der Dachdecker - Dachbaumagazin

Die hohe Kunst der Dachdecker - Dachbaumagazin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Text: Katja Rheude | Foto: Heike Geigl, iStockphoto.com<br />

▴ Für Nachfragespitzen: Leiharbeiter stehen dem Betrieb für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung<br />

www.dachbaumagazin.de<br />

Management<br />

ZEITARBEIT<br />

Nur geliehen<br />

Richtigstellung<br />

Zu Ihrem Beitrag »Zeitarbeit – Nur geliehen« in dachbaumagazin<br />

9.2012 auf Seite 32/33 möchte ich Folgendes<br />

klarstellen: In Betrieben des <strong>Dachdecker</strong>handwerks<br />

ist Zeitarbeit grundsätzlich unzulässig. Hier gilt<br />

seit dem 1. Januar 1982 für Arbeiten, die üblicherweise<br />

von Arbeitern verrichtet werden, das Verbot<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe nach<br />

§ 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).<br />

Viele Unternehmen nutzen das Modell Zeitarbeit: Allein 2011<br />

waren bei Zeitarbeitsfirmen rund 900000 Arbeitnehmer<br />

beschäftigt. Der Beitrag zeigt, worauf bei <strong>der</strong> Anstellung von<br />

Arbeitern auf Zeit aus rechtlicher Sicht zu achten ist.<br />

Egal ob Zeitarbeit, Leiharbeit<br />

o<strong>der</strong> Personal-Leasing: All diese Begriffe<br />

beschreiben das Geschäftsmodell von Unternehmen,<br />

die ihre Arbeitskräfte gegen Bezahlung<br />

an<strong>der</strong>en Unternehmen überlassen.<br />

„Rechtlich gesehen spricht man hierbei von<br />

‚Gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung‘“,<br />

erklärt Anne Kronzucker, Juristin <strong>der</strong><br />

D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Grundlage<br />

für die Tätigkeit <strong>der</strong> Zeitarbeitsbranche<br />

ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

(AÜG).<br />

Gerade bei Nachfragespitzen ist das Modell<br />

<strong>der</strong> Zeitarbeit wirtschaftlich interessant:<br />

Kurzfristig stehen Arbeitskräfte für einen<br />

befristeten Zeitraum zur Verfügung, ohne<br />

dass längere Arbeitsverträge abgeschlossen<br />

werden müssen, die in wirtschaftlich<br />

schlechten Zeiten das Unternehmen belasten<br />

könnten. Auch für Ausfälle, etwa wegen<br />

Krankheit, ist gesorgt: In <strong>der</strong> Regel schickt Mitarbeiter. Deshalb verstärkt <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

die Gleichberechtigung <strong>der</strong> Zeitarbeiter. <strong>der</strong> Personaldienstleister (BAP). Seit Janu-<br />

Verbände <strong>der</strong> Bundesarbeitgeberverband<br />

die Zeitarbeitsfirma eine Vertretung; es kann<br />

jedoch auch vereinbart werden, dass für die „So ist eine Leiharbeitsfirma beispielsweise<br />

verpflichtet, den Zeitarbeiter nach dem untergrenzen (7,01 Euro brutto/Stunde in<br />

ar 2012 gibt es allgemein verbindliche Lohn-<br />

Dauer einer Erkrankung keine Entleihgebühr<br />

bezahlt wird. Mit Ende des Zeitvertrages<br />

o<strong>der</strong> bei sinken<strong>der</strong> Nachfrage kann mit dem gleichen Lohn zu vergüten, den Westdeutschland).<br />

Prinzip ‚Equal Payment‘ (§ 9 Nr. 2 AÜG) Ostdeutschland und 7,89 Euro/Stunde in<br />

die Entleihung wie<strong>der</strong> beendet werden. Der ein vergleichbarer Angestellter des jeweiligen<br />

Betriebs erhalten würde“, präzisiert die Zuständigkeiten<br />

Vorteil für die Unternehmen: Es ist we<strong>der</strong><br />

eine Kündigung erfor<strong>der</strong>lich, noch müssen D.A.S.-Juristin. Tarifvertraglich sind jedoch im Arbeits-Dreiecksverhältnis<br />

gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten in gewissem Rahmen abweichende Regelungen<br />

möglich. Seit 2003 gibt es einen Mantel-<br />

Leiharbeiters? <strong>Die</strong> Leiharbeitsfirma o<strong>der</strong><br />

Doch wer ist jetzt eigentlich <strong>der</strong> Chef des<br />

o<strong>der</strong> Abfindungen gezahlt werden.<br />

tarifvertrag Zeitarbeit, <strong>der</strong> durch zahlreiche <strong>der</strong> vorübergehende Arbeitgeber, also <strong>der</strong><br />

Gleichberechtigung<br />

Än<strong>der</strong>ungstarifverträge mehrfach angepasst Entleiher des Zeitarbeiters? „Ein Arbeitsvertrag<br />

besteht nur zwischen dem Arbeit-<br />

Allerdings sind Leiharbeiter schon aufgrund<br />

ihrer kurzen Verweildauer im Ein-<br />

Entgelte kam. Im Frühjahr 2011 entstand nehmer und dem Verleiher, also <strong>der</strong> Leih-<br />

wurde, wobei es auch zu Erhöhungen <strong>der</strong><br />

satzbetrieb nicht so verankert wie reguläre durch den Zusammenschluss mehrerer arbeitsfirma“, erklärt Anne Kronzucker<br />

32 dachbau magazin 9 | 2012<br />

Als Hauptgründe für das vor über 30 Jahren vom Gesetzgeber auf den Weg gebrachte<br />

vollständige Verbot <strong>der</strong> Zeitarbeit in Betrieben des Baugewerbes wurden die Gefährdung<br />

<strong>der</strong> sozialen Sicherheit und die Bekämpfung <strong>der</strong> Schwarzarbeit in diesem Wirtschaftszweig<br />

ins Feld geführt. Dass auch das <strong>Dachdecker</strong>- und Zimmererhandwerk vom Verbot<br />

betroffen sind, hängt damit zusammen, dass unter den Begriff des Baugewerbes alle<br />

Betriebe gefasst werden, die nach § 1 Abs. 2 Baubetriebeverordnung dem Bauhauptgewerbe<br />

zugerechnet werden. Entsprechend <strong>der</strong> Differenzierung des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch<br />

(SGB III) sind somit die Betriebe <strong>der</strong>jenigen Baubereiche betroffen, in denen<br />

auch Leistungen <strong>der</strong> Winterbauför<strong>der</strong>ung erbracht werden.<br />

Das Verbot, Zeitarbeitnehmer einzusetzen, trifft übrigens nicht nur Betriebe, die allein<br />

dem Bauhauptgewerbe zugerechnet werden, son<strong>der</strong>n auch Mischbetriebe, die überwiegend<br />

Bauleistungen erbringen. Das ist dann <strong>der</strong> Fall, wenn von den dort beschäftigten<br />

Arbeitnehmern mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Arbeitszeit Bauleistungen erbracht werden, wobei<br />

zu Bauleistungen auch Neben- und Hilfstätigkeiten zählen, die zu einer sachgerechten<br />

Ausführung <strong>der</strong> Bauleistung notwendig sind.<br />

Ausnahmen von dem Verbot <strong>der</strong> Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe gelten zwischen<br />

Betrieben des Baugewerbes / <strong>Dachdecker</strong>handwerks und an<strong>der</strong>en Betrieben, wenn<br />

es sich um die sogenannte »Kollegenhilfe« handelt und somit die Überlassung zwischen<br />

den Betrieben untereinan<strong>der</strong> stattfindet.<br />

Kontrolliert werden Formen <strong>der</strong> illegalen Arbeitnehmerüberlassung durch die Behörden<br />

<strong>der</strong> Zollverwaltung. Sie kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu<br />

30 000 Euro geahndet werden (§ 16 Abs. 1 Nr. 1b i.V.m. § 16 Abs. 2 AÜG). Der durch die<br />

unerlaubte Handlung erzielte wirtschaftliche Vorteil kann abgeschöpft werden, was dazu<br />

führen kann, dass <strong>der</strong> Bußgeldrahmen überschritten wird. Hinweis: Jede rechtskräftige<br />

Geldbuße über 200 Euro wird in das Gewerbezentralregister eingetragen.<br />

Entwässerungslösungen<br />

für Dach und Fassade!<br />

Individuell nach Ihren<br />

Wünschen gefertigt.<br />

Dipl.-Ökonom Felix Fink<br />

Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaft und Unternehmensführung beim ZVDH<br />

Angelika Möthrath – Fotolia.com<br />

Firmenwagen<br />

Fahrtenbuch ganzjährig führen<br />

Nutzen Sie als Unternehmer einen Firmenwagen auch in <strong>der</strong> Freizeit o<strong>der</strong> zwischen<br />

Wohnung und Betrieb, müssen Sie dies versteuern. Den geldwerten Vorteil können Sie<br />

nach <strong>der</strong> Listenpreismethode ermitteln: Seine Höhe bestimmt sich danach, für welche<br />

Fahrten Sie das Fahrzeug nutzen: Bei Privatfahrten ist <strong>der</strong> geldwerte Vorteil mit 1 Prozent<br />

des inländischen Listenpreises des Wagens (zuzüglich Son<strong>der</strong>ausstattung) anzusetzen,<br />

bei Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb pro Kilometer (nur eine Strecke) mit<br />

0,03 Prozent des Listenpreises. Alternativ<br />

können Sie ein Fahrtenbuch führen,<br />

wo die Fahrten vollständig und in<br />

fortlaufendem Zusammenhang erfasst<br />

werden. <strong>Die</strong> Frage, wann zwischen den<br />

Methoden gewechselt werden darf, ist<br />

gesetzlich nicht beantwortet. Nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> Finanzverwaltung darf<br />

bei einem Fahrzeug während des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

nicht gewechselt werden.<br />

▴▴Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener<br />

Form geführt werden<br />

www.deubner-verlag.de<br />

dachbau magazin 10 | 2012<br />

Maßgeschnei<strong>der</strong>te Entwässerungs- und<br />

Dränagesysteme sind unsere Stärke.<br />

Wir verbinden ausgezeichnetes<br />

Design mit Funktionalität:<br />

•hochqualitativ<br />

•individuell<br />

•ästhetisch<br />

•formvollendet<br />

Weitere Produkte und Infos finden Sie im<br />

Internet: www.richard-brink.de<br />

Richard Brink GmbH & Co. KG<br />

Görlitzer Straße 1<br />

33758 Schloß Holte-Stukenbrock<br />

Tel: 0049 (0)52 07 95 04-0<br />

Fax: 0049 (0)52 07 95 04-20<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!