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Modellbasierte Anforderungsspezifikation sicherheitskritischer ...

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2. Einleitung<br />

Wie in anderen technischen Bereichen auch, übernehmen im Eisenbahnwesen an zahlreichen<br />

Stellen reaktive Systeme unterschiedlicher Komplexität Steuerungs- und Sicherungsfunktionen.<br />

Das Spektrum reicht von Fahrgastinformationssystemen, über Tür-, Antriebs- und Bremssteuerungen,<br />

ETCS-Fahrzeuggeräten bis hin zu komplexen Systemen wie beispielsweise elektronischen<br />

Stellwerken. Bei vielen dieser Systeme wird die eigentliche Funktionalität durch Software<br />

realisiert, viele dieser Systeme übernehmen zudem Sicherheitsverantwortung für Menschenleben<br />

und Sachwerte. Diese software-lastigen, sicherheitsrelevanten Systeme sind Betrachtungsgegenstand<br />

der folgenden Ausführungen in dieser Arbeit.<br />

Die korrekte Funktion dieser Systeme sicherzustellen, ist auf Grund der Sicherheitsrelevanz eine<br />

wichtige und durch Normen und Richtlinien stark reglementierte Aufgabe, die sich über den gesamten<br />

Lebenszyklus des Systems erstreckt. Am Anfang dieses Lebenszyklus steht die Erstellung<br />

einer <strong>Anforderungsspezifikation</strong> durch den Auftraggeber und späteren Betreiber des Systems.<br />

Diese muss alle Informationen enthalten, die ein Auftragnehmer benötigt, um das System zu<br />

entwickeln, zu produzieren und während der Betriebszeit zu begleiten. Die <strong>Anforderungsspezifikation</strong><br />

ist außerdem Vertragsbestandteil: Sie legt den Umfang und die Funktionen des zu<br />

liefernden Systems fest und ist damit die Grundlage für die spätere Abnahme und letztendlich<br />

auch für die buchhalterische Abwicklung des Projekts. Zudem muss von der jeweiligen Aufsichtsbehörde<br />

- beispielsweise dem Eisenbahnbundesamt - eine Zusicherung auf Grundlage der <strong>Anforderungsspezifikation</strong><br />

ausgesprochen werden, die die Konformität des zu entwickelnden Systems<br />

mit den entsprechenden Gesetzen, Normen und Richtlinien bestätigt. Die <strong>Anforderungsspezifikation</strong><br />

besitzt damit für alle beteiligten Parteien große Bedeutung. Diese wichtige Funktion wird<br />

beispielsweise in [GEA08] folgendermaßen beschrieben:<br />

„Die Spezifikation der Anforderungen hat entscheidende Bedeutung, da sie über<br />

die Messbarkeit der Ergebnisse und damit über die erreichbare Qualität der RAMS-<br />

Aktivitäten entscheidet. [. . . ] Ziel ist es, die Anforderungen an das System so genau<br />

wie möglich, dem jeweiligen Zweck des Projektes, seiner Komplexität und dem abgestimmten<br />

Zusammenwirken der Partner entsprechend zu definieren.”<br />

Wegen dieser herausgehobenen Bedeutung der <strong>Anforderungsspezifikation</strong> werden an deren Qualität<br />

und insbesondere an ihre inhaltliche Korrektheit besondere Ansprüche gestellt. Betrachtet<br />

man jedoch die „Chaos-Studie” der Standish Group [STA98], zeigt sich, dass dieses hohe Qualitätsziel<br />

oftmals nicht erreicht wird. In dieser Studie wurde untersucht, wann innerhalb des<br />

Lebenszyklus komplexer Softwareprojekte 1 Fehler eingeschleppt wurden und wann sich diese<br />

Fehler letztendlich offenbarten. Das obere Diagramm in Abbildung 2.1 zeigt die ermittelten<br />

Ergebnisse. Über die Hälfte der später aufgedeckten Fehler wurde dabei bereits in der <strong>Anforderungsspezifikation</strong><br />

eingebracht (Bereich 1 im oberen Diagramm), d.h. bereits dort sind nicht die<br />

tatsächlich vom Kunden gewünschten oder beispielsweise auf Grund von Sicherheitsüberlegungen<br />

erforderlichen Eigenschaften des Systems formuliert. Allerdings werden in dieser Phase nur<br />

1 Die Aussagen dieser Arbeit beziehen sich allerdings nicht auf Software, sondern auf komplette Systeme. Da die<br />

Software aber oftmals die wesentlichen Funktionen bereitstellt, können die Aussagen übertragen werden.<br />

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