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Modellbasierte Anforderungsspezifikation sicherheitskritischer ...

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ungsmodell und dabei insbesondere die Konsistenzen zwischen Akteuren, Informationsflüssen<br />

und Signalen in der Systemabgrenzungssicht und der Systemfunktionssicht (siehe 5.1.4.2). Details<br />

dazu können den Unterabschnitten von Kapitel 5.1.5 entnommen werden.<br />

Aus der Systemabgrenzungssicht kann zusammenfassend abgelesen werden:<br />

• wie sich das SuB des aktuellen Teilmodells gegen andere Systeme in seiner Umgebung<br />

abgrenzt<br />

• welche Systeme innerhalb des umgebenden Supersystems mit dem SuB in Beziehung stehen<br />

• welche Informationen zwischen dem SuB und der Umgebung über welche Schnittstellen<br />

ausgetauscht werden<br />

Damit sind die Forderungen aus 5.1.4.1.1 an die Systemabgrenzung erfüllt.<br />

5.1.4.2. Systemfunktionssicht<br />

In diesem Kapitel wird erörtert, wie die Sicht auf die Funktionen des Systems modelliert werden<br />

soll. Zunächst wird dazu hergeleitet, aus welchen Gründen überhaupt eine Sicht auf die<br />

Systemfunktionen erforderlich ist, da es für ein ausführbares Modell genügen würde, neben<br />

den strukturellen Merkmalen das Verhalten des Systems durch geeignete Beschreibungsmittel<br />

zu spezifizieren.<br />

5.1.4.2.1. Gründe für eine funktionsorientierte Sicht<br />

Ein Anforderungsmodell ist zunächst, wie auch eine textliche <strong>Anforderungsspezifikation</strong>, ein<br />

Kommunikationsmittel. Wichtigste Anforderungen an ein solches Kommunikationsmittel sind<br />

Eindeutigkeit, Verständlichkeit, Korrektheit und Konsistenz der übermittelten Informationen.<br />

Ein Modell, das neben den strukturellen Merkmalen lediglich eine detaillierte Verhaltensbeschreibung<br />

durch Zustandsmaschinen oder Aktivitätsdiagramme enthält, ist zwar eindeutig, für<br />

einen Leser aber nicht unbedingt verständlich. Erst durch eine explizite Darstellung der Systemfunktionen<br />

kann für diesen ein sinnvolles Abstraktionsniveau erreicht werden. Gleichzeitig<br />

dienen die Systemfunktionen als Gliederungselement und Navigationshilfe durch das Modell,<br />

indem sie als funktionaler Oberbegriff einzelne Aktivitäten oder Zustandsmaschinen zusammenfassen.<br />

Diese Abstraktionsebene erleichtert auch die Diskussion des Systementwurfs bezüglich<br />

des vorgesehenen Zwecks des Systems, also der Diskussion der Frage, „was das System überhaupt<br />

machen soll”. Erst wenn dieser Sachverhalt auf abstrakter Ebene hinreichend geklärt ist,<br />

kann sich eine detaillierte Verhaltensdefinition durch eine schrittweise Verfeinerung des Systemverhaltens<br />

anschließen.<br />

Ein weiterer Nutzen der expliziten Modellierung von Systemfunktionen ist die Wiederverwendbarkeit<br />

in der Risikoanalyse. Risikoanalysen sind elementarer Bestandteil des Sicherheitsnachweises<br />

für sicherheitskritische technische Systeme und werden von den DIN EN Normen 50126<br />

und 50129 als zwingend notwendiger Arbeitsschritt bei der Systementwicklung festgelegt. Als<br />

Ziele der Risikoanalyse nennt Braband in [BRA05, S. 27]:<br />

„Es ist Aufgabe des Betreibers, eine Risikoanalyse durchzuführen, die darin besteht<br />

• die Funktionsanforderungen für das betreffende System (unabhängig von dessen<br />

technischer Ausführung) festzulegen<br />

• systemrelevante Gefährdungen zu identifizieren<br />

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