Modellbasierte Anforderungsspezifikation sicherheitskritischer ...
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Abbildung 4.1.: Herunterbrechen der Gesamtspezifikation<br />
Um das Modell handhabbar zu machen, müssen darüber hinaus auch Mechanismen zu dessen<br />
Strukturierung vorgesehen werden. Dies betrifft insbesondere die Gliederung der Spezifikation<br />
in unterschiedliche Detaillierungsgrade und die Organisation der oben beschriebenen Aspekte.<br />
Auch diese Informationen umfasst das Metamodell, durch das erstmalig eine Vorlage für alle<br />
möglichen Systemanforderungsspezifikationen definiert wird. Dieses Metamodell wird ergänzt<br />
durch eine Reihe von Konsistenzbedingungen, die sicherstellen, dass die verschiedenen Aspekte<br />
eines Systems zueinander widerspruchsfrei beschrieben werden.<br />
Bei der Beschreibung der beiden übrigen Bestandteile, der Darstellung nicht-funktionaler Anforderungen<br />
und der Nachverfolgbarkeit von Anforderungen aus externen, unveränderbaren Dokumenten<br />
kann auf Grund der Heterogenität dieser Informationen oftmals nicht auf die Einbindung<br />
als textliche Informationen verzichtet werden. In beiden Fällen müssen somit auch<br />
textliche Informationen mit dem funktionalen Modell in Relation gebracht werden. Das Konzept<br />
der modellbasierten <strong>Anforderungsspezifikation</strong> sieht daher Schnittstellen vor, die es einerseits<br />
ermöglichen, textliche Informationen direkt in das Modell zu integrieren, sie gleichzeitig mit<br />
externen Dokumenten konsistent zu halten und mit geeigneten Werkzeugen zu bearbeiten.<br />
Zweiter wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit ist die Spezifikation eines expliziten Prozessmodells<br />
für die Erstellung von <strong>Anforderungsspezifikation</strong>en. Gemäß den Aussagen in Abschnitt<br />
3.1.3 ist eine solche Prozessvorgabe nicht nur eine hilfreiche Zusatzdienstleistung, sondern elementarer,<br />
methodischer Bestandteil. Dies gilt umso mehr, als bei potenziellen Erstellern von <strong>Anforderungsspezifikation</strong>en<br />
durchaus Bedenken bestehen, dass sich durch die Anwendung neuer<br />
Beschreibungsmittel und Methoden der Aufwand für die Erstellung der <strong>Anforderungsspezifikation</strong><br />
signifikant erhöht. Dieser Einwand ist berechtigt, denn der Übergang hin zu einer semiformalen<br />
<strong>Anforderungsspezifikation</strong> führt aus zwei wesentlichen Gründen tatsächlich zu einem<br />
zunächst höheren Aufwand:<br />
• Das Erlernen und Beherrschen eines neuen Beschreibungsmittel erfordert einen gegenüber<br />
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