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Modellbasierte Anforderungsspezifikation sicherheitskritischer ...

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Abbildung 4.1.: Herunterbrechen der Gesamtspezifikation<br />

Um das Modell handhabbar zu machen, müssen darüber hinaus auch Mechanismen zu dessen<br />

Strukturierung vorgesehen werden. Dies betrifft insbesondere die Gliederung der Spezifikation<br />

in unterschiedliche Detaillierungsgrade und die Organisation der oben beschriebenen Aspekte.<br />

Auch diese Informationen umfasst das Metamodell, durch das erstmalig eine Vorlage für alle<br />

möglichen Systemanforderungsspezifikationen definiert wird. Dieses Metamodell wird ergänzt<br />

durch eine Reihe von Konsistenzbedingungen, die sicherstellen, dass die verschiedenen Aspekte<br />

eines Systems zueinander widerspruchsfrei beschrieben werden.<br />

Bei der Beschreibung der beiden übrigen Bestandteile, der Darstellung nicht-funktionaler Anforderungen<br />

und der Nachverfolgbarkeit von Anforderungen aus externen, unveränderbaren Dokumenten<br />

kann auf Grund der Heterogenität dieser Informationen oftmals nicht auf die Einbindung<br />

als textliche Informationen verzichtet werden. In beiden Fällen müssen somit auch<br />

textliche Informationen mit dem funktionalen Modell in Relation gebracht werden. Das Konzept<br />

der modellbasierten <strong>Anforderungsspezifikation</strong> sieht daher Schnittstellen vor, die es einerseits<br />

ermöglichen, textliche Informationen direkt in das Modell zu integrieren, sie gleichzeitig mit<br />

externen Dokumenten konsistent zu halten und mit geeigneten Werkzeugen zu bearbeiten.<br />

Zweiter wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit ist die Spezifikation eines expliziten Prozessmodells<br />

für die Erstellung von <strong>Anforderungsspezifikation</strong>en. Gemäß den Aussagen in Abschnitt<br />

3.1.3 ist eine solche Prozessvorgabe nicht nur eine hilfreiche Zusatzdienstleistung, sondern elementarer,<br />

methodischer Bestandteil. Dies gilt umso mehr, als bei potenziellen Erstellern von <strong>Anforderungsspezifikation</strong>en<br />

durchaus Bedenken bestehen, dass sich durch die Anwendung neuer<br />

Beschreibungsmittel und Methoden der Aufwand für die Erstellung der <strong>Anforderungsspezifikation</strong><br />

signifikant erhöht. Dieser Einwand ist berechtigt, denn der Übergang hin zu einer semiformalen<br />

<strong>Anforderungsspezifikation</strong> führt aus zwei wesentlichen Gründen tatsächlich zu einem<br />

zunächst höheren Aufwand:<br />

• Das Erlernen und Beherrschen eines neuen Beschreibungsmittel erfordert einen gegenüber<br />

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