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Modellbasierte Anforderungsspezifikation sicherheitskritischer ...

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das Testen nicht nur der Qualitätssicherung des Anforderungsmodells an sich, sondern auch<br />

anderen Prozessschritten im Gesamtlebenszyklus.<br />

Festzuhalten ist allerdings, dass durch Testen nie das gesamte Verhalten des Systems geprüft<br />

werden kann. Testen ist prinzipiell eine Falsifizierungs- und keine Verifizierungsmethode. Durch<br />

Testfälle kann zwar die Inkorrektheit eines Systems nachgewiesen werden (nämlich dann, wenn<br />

das Ergebnis eines Tests die Spezifikation verletzt), nicht aber die Korrektheit (da immer noch<br />

ein Fehler im nicht von den Testfällen abgedeckten Verhaltensbereich vorhanden sein kann).<br />

Jedoch steigt durch eine gute Testfallabdeckung die Wahrscheinlichkeit, die Zahl der Fehler in<br />

der <strong>Anforderungsspezifikation</strong> zu verringern.<br />

6.4.5.1. Ziele des Testens in diesem Subprozess<br />

Um eine geeignete Teststrategie und entsprechende Werkzeuge auswählen zu können, werden in<br />

diesem Unterabschnitt anhand der in Abschnitt 6.3.3.4 beschriebenen Grundlagen die Anforderungen<br />

an den Test-Subprozess formuliert. In Abschnitt 6.4.5.3 wird anschließend das daraufhin<br />

gewählte Vorgehen beschrieben.<br />

Für das Testen im Rahmen des in dieser Arbeit beschriebenen Prozesses lassen sich zwei wesentliche<br />

Ziele definieren:<br />

• Ziel A: Prüfung der Verhaltenssicht auf Konsistenz mit der Szenariensicht („Erfüllt mein<br />

Verhaltensmodell die Betriebsszenarien?”).<br />

• Ziel B: Hilfestellung bei der Ableitung einer möglichst vollständigen Szenariensicht („Wie<br />

kann ich die Testbasis verbreitern? Habe ich implizit mehr modelliert, als in den Szenarien<br />

definiert ist?”)<br />

Beide Ziele sollen dabei möglichst direkt auf Basis des momentanen Arbeitsstandes des funktionalen<br />

Modells erreicht werden, also ohne dass ein Bruch im Beschreibungsmittel, der Methodik<br />

oder der Werkzeuge erforderlich wird. Daraus lässt sich ableiten, dass auch das Testverfahren<br />

modellbasiert sein muss. Üblicherweise wird unter diesem Begriff verstanden, dass zur Ableitung<br />

von Testfällen eine modellhafte Beschreibung der Umwelt oder des idealisierten Systemverhaltens<br />

verwendet wird [UPL06, S. 1]. Die aus diesem Modell beispielsweise durch ein Testfallgenerierungswerkzeug<br />

erstellten Testfälle können dann auf das zu testende Artefakt (z.B. eine Steuersoftware<br />

als konkrete Realisierung des Systemverhaltens) angewendet werden. Üblicherweise<br />

sind Testmodell und zu testendes Artefakt dabei nicht identisch und können durchaus verschiedenen<br />

Lebenszyklusphasen angehören: Ein Testmodell aus der Phase der Systemanforderungen<br />

kann beispielsweise zum Testen der - viel später erfolgenden - Systemintegration verwendet<br />

werden.<br />

Im Rahmen dieser Arbeit soll die Bedeutung des modellbasierten Testens dahingehend ausgedehnt<br />

werden, dass das Anforderungsmodell sowohl der Ableitung der Testfälle dient, als auch<br />

Testgegenstand gleichermaßen ist. Das Testen erfolgt hier also innerhalb ein- und desselben Modells.<br />

Allerdings nehmen verschiedene Modellteile unterschiedliche Rollen ein: Die Szenariensicht<br />

repräsentiert die Testfälle, die Verhaltenssicht den Testgegenstand. Durch dieses Vorgehen<br />

soll überprüft werden, ob das in der Verhaltenssicht modellierte Verhalten die Vorgaben der<br />

Szenarien erfüllt. Durch Ziel A soll somit die Konsistenz beider Modellelemente sichergestellt<br />

werden.<br />

Ziel B lässt sich dahingehend konkretisieren, dass es möglich sein soll, die Elemente der Verhaltenssicht<br />

derart zu analysieren, dass sich daraus Szenarien entsprechend der Szenariensicht<br />

ableiten lassen. Dies ist prinzipiell möglich, da die Verhaltenssicht inhaltlich immer „reicher” als<br />

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