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Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Regensburg

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B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein<strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

bb) Höhe der Entgelte<br />

Bei der Entgeltregelung 0 (Share)/1 (OUR) werden von der <strong>Sparkasse</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />

Überweisungsbetrag Beleghafte Überweisung Elektronisch übermittelte Überweisung<br />

bis 250 EUR<br />

bis 5.000 EUR<br />

bis 10.000 EUR<br />

darüber<br />

6,00 EUR<br />

12,00 EUR<br />

15,00 EUR<br />

1,5 ‰ vom Überweisungsbetrag<br />

5,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

12,50 EUR<br />

1,25 ‰ vom Überweisungsbetrag<br />

Evtl. zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 1,50 EUR, wenn Ausführung in Fremdwährung z. L. EURO-Konto.<br />

bc) Sonstige Entgelte<br />

Zahlungsart/Dienstleistung<br />

Zusatzkosten in EUR<br />

SWIFT eilig (Target) 10,00<br />

Repairgebühr 10,00<br />

Scheckzahlung 2,50<br />

Auslandsdauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung (SEPA) 0,00<br />

Außerhalb der EU (zzgl. Auslands-Überweisungsspesen) 5,00<br />

2.2.2 Überweisungsgutschriften<br />

a) Entgeltpflichtiger<br />

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach,<br />

welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden <strong>und</strong> dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende<br />

Vereinbarungen sind möglich:<br />

0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

(Share)<br />

1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />

2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />

Hinweis:<br />

Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> dem Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen<br />

werden.<br />

Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag<br />

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

b) Höhe der Entgelte<br />

Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der <strong>Sparkasse</strong> folgende Entgelte berechnet, die vom<br />

Überweisungsbetrag abgezogen werden:<br />

Überweisungsbetrag bis zu EUR<br />

Entgelt in EUR<br />

bis 5.000 EUR<br />

5,00<br />

bis 12.000 EUR<br />

12,50<br />

darüber<br />

1 ‰ vom Überweisungsbetrag, max. 125,00<br />

Evtl. zzgl. Courtage 0,25 %, mind. 1,50 EUR, wenn Ausführung in Fremdwährung z. G. EURO-Konto.<br />

Absenderland/Währung<br />

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)<br />

Entgelt in EUR<br />

Buchungsposten<br />

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