Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Regensburg
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B.<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein<strong>und</strong><br />
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
bb) Höhe der Entgelte<br />
Bei der Entgeltregelung 0 (Share)/1 (OUR) werden von der <strong>Sparkasse</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />
Überweisungsbetrag Beleghafte Überweisung Elektronisch übermittelte Überweisung<br />
bis 250 EUR<br />
bis 5.000 EUR<br />
bis 10.000 EUR<br />
darüber<br />
6,00 EUR<br />
12,00 EUR<br />
15,00 EUR<br />
1,5 ‰ vom Überweisungsbetrag<br />
5,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
12,50 EUR<br />
1,25 ‰ vom Überweisungsbetrag<br />
Evtl. zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 1,50 EUR, wenn Ausführung in Fremdwährung z. L. EURO-Konto.<br />
bc) Sonstige Entgelte<br />
Zahlungsart/Dienstleistung<br />
Zusatzkosten in EUR<br />
SWIFT eilig (Target) 10,00<br />
Repairgebühr 10,00<br />
Scheckzahlung 2,50<br />
Auslandsdauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung (SEPA) 0,00<br />
Außerhalb der EU (zzgl. Auslands-Überweisungsspesen) 5,00<br />
2.2.2 Überweisungsgutschriften<br />
a) Entgeltpflichtiger<br />
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach,<br />
welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden <strong>und</strong> dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende<br />
Vereinbarungen sind möglich:<br />
0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />
(Share)<br />
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />
Hinweis:<br />
Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> dem Zahlungsdienstleister<br />
des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen<br />
werden.<br />
Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag<br />
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
b) Höhe der Entgelte<br />
Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der <strong>Sparkasse</strong> folgende Entgelte berechnet, die vom<br />
Überweisungsbetrag abgezogen werden:<br />
Überweisungsbetrag bis zu EUR<br />
Entgelt in EUR<br />
bis 5.000 EUR<br />
5,00<br />
bis 12.000 EUR<br />
12,50<br />
darüber<br />
1 ‰ vom Überweisungsbetrag, max. 125,00<br />
Evtl. zzgl. Courtage 0,25 %, mind. 1,50 EUR, wenn Ausführung in Fremdwährung z. G. EURO-Konto.<br />
Absenderland/Währung<br />
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)<br />
Entgelt in EUR<br />
Buchungsposten<br />
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