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Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse Regensburg

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B.<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale bei der Kontoführung <strong>und</strong> der Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein<strong>und</strong><br />

Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

d) Sonstige Entgelte<br />

Dienstleistung<br />

<strong>Preis</strong> in EUR<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines<br />

3,00<br />

Überweisungsauftrags<br />

Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0,00<br />

Eilüberweisung zur Barauszahlung<br />

15,00<br />

Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.<br />

2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />

Bei einem Überweisungseingang werden von der <strong>Sparkasse</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />

Überweisungsgutschrift aus<br />

Entgelt in EUR<br />

Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC in Euro<br />

Buchungsposten<br />

innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>n/andere Zahlungsdienstleister<br />

Überweisung ohne Angaben von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister<br />

Zusatzkosten 10,00<br />

innerhalb der EWR<br />

Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister<br />

Buchungsposten<br />

(SEPA-Überweisung)<br />

Überweisung, die auf eine andere Währung bis 5.000 EUR<br />

5,00<br />

eines EWR-Mitgliedstaates lautet von bis 12.500 EUR<br />

12,50<br />

einem anderen Zahlungsdienstleister darüber<br />

zzgl. Courtage<br />

1 ‰ vom Überweisungsbetrag,<br />

max. 125,00 EUR<br />

0,25 ‰, mind. 1,50 EUR<br />

Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung von Überweisungen<br />

bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „<strong>Preis</strong>modelle<br />

für Privatkonten“) oder der Überweisende z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden<br />

Entgelte für die Überweisung trägt.<br />

2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

(EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaaten-währung)<br />

11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 12 )<br />

2.2.1 Überweisungsaufträge<br />

a) Ausführungsfrist<br />

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />

b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />

ba) Entgeltpflichtiger<br />

Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:<br />

0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

(SHARE)<br />

1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />

2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />

Hinweis:<br />

Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag<br />

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,<br />

Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,<br />

Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong><br />

Nordirland sowie Zypern.<br />

11 z. B. US-Dollar<br />

12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).<br />

12

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