CSR und Risikomanagement - Institute for Sustainability
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Loew, Clausen, Rohde (2011)<br />
<strong>CSR</strong> <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />
weltgesetzgebung <strong>und</strong> -auflagen ging es den Unternehmen darum dass Auflagen nicht versehentlich<br />
missachtet oder nicht erfüllt werden. Es sollten also Rechtsrisiken reduziert werden.<br />
Nachdem ab Mitte der 1990er Jahre in einer größeren Zahl von Unternehmen Umweltmanagementsysteme<br />
nach EMAS <strong>und</strong> der ISO 14001 Norm eingeführt wurden, bestand ein Interesse<br />
den Nutzen dieser Managementsysteme zu untersuchen. In einer ganzen Reihe von Studien<br />
(u.a. Dylick/Belz/Schneidewind (1997), Umweltb<strong>und</strong>esamt (1999), HLUG (2005), Bayrisches<br />
Staatsministerium für Umwelt (2004)) wird nach Motiven oder Vorteilen der Managementsysteme<br />
gefragt.<br />
So ermittelte das Umweltb<strong>und</strong>esamt (1999) auf der Basis einer 1998 unter allen EMAS-<br />
Teilnehmern durchgeführten Umfrage mit 1228 Rückläufern die in Abbildung 27 dargestellten<br />
Motive für die Teilnahme an EMAS.<br />
Abbildung 27: Motive für die Teilnahme an EMAS (Wichtiges Motiv = 10, unwichtiges Motiv = 0)<br />
Quelle: Umweltb<strong>und</strong>esamt (1999)<br />
Die Befragung in über 1000 Unternehmen macht deutlich: Umweltmanagementsysteme reduzieren<br />
Umwelt- <strong>und</strong> Haftungsrisiken <strong>und</strong> erhöhen die Rechtssicherheit. Die Ursache dafür liegt in<br />
der Vorgabe von EMAS eine Systematik einzuführen, die die Einhaltung der gängigen Rechtsvorschriften<br />
sicherstellt. Dies erfolgt zumeist über eine Zusammenstellung der für den einzelnen<br />
Standort gültigen Rechtsvorschriften <strong>und</strong> die Nutzung eines Aktualisierungsdienstes. Weiterhin<br />
wird compliance durch klare Zuständigkeiten <strong>und</strong> definierte Abläufe angestrebt <strong>und</strong> durch den<br />
Umweltgutachter geprüft.<br />
Was in der obigen Abbildung aus der UBA Studie (1999) nicht hervorgeht ist die ökologische<br />
Frühwarnfunktion der Umweltbeauftragten. So verfolgen sie auch die Fachdiskussionen zu etwaigen<br />
Umweltgefährdungen von bestimmten Stoffen <strong>und</strong> Technologien <strong>und</strong> deren Einsatz wird<br />
ggf. auch schon bevor eine gesetzliche Regelung kommt, hinterfragt (UBA 1995).<br />
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