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CSR und Risikomanagement - Institute for Sustainability

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Loew, Clausen, Rohde (2011)<br />

<strong>CSR</strong> <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />

weltgesetzgebung <strong>und</strong> -auflagen ging es den Unternehmen darum dass Auflagen nicht versehentlich<br />

missachtet oder nicht erfüllt werden. Es sollten also Rechtsrisiken reduziert werden.<br />

Nachdem ab Mitte der 1990er Jahre in einer größeren Zahl von Unternehmen Umweltmanagementsysteme<br />

nach EMAS <strong>und</strong> der ISO 14001 Norm eingeführt wurden, bestand ein Interesse<br />

den Nutzen dieser Managementsysteme zu untersuchen. In einer ganzen Reihe von Studien<br />

(u.a. Dylick/Belz/Schneidewind (1997), Umweltb<strong>und</strong>esamt (1999), HLUG (2005), Bayrisches<br />

Staatsministerium für Umwelt (2004)) wird nach Motiven oder Vorteilen der Managementsysteme<br />

gefragt.<br />

So ermittelte das Umweltb<strong>und</strong>esamt (1999) auf der Basis einer 1998 unter allen EMAS-<br />

Teilnehmern durchgeführten Umfrage mit 1228 Rückläufern die in Abbildung 27 dargestellten<br />

Motive für die Teilnahme an EMAS.<br />

Abbildung 27: Motive für die Teilnahme an EMAS (Wichtiges Motiv = 10, unwichtiges Motiv = 0)<br />

Quelle: Umweltb<strong>und</strong>esamt (1999)<br />

Die Befragung in über 1000 Unternehmen macht deutlich: Umweltmanagementsysteme reduzieren<br />

Umwelt- <strong>und</strong> Haftungsrisiken <strong>und</strong> erhöhen die Rechtssicherheit. Die Ursache dafür liegt in<br />

der Vorgabe von EMAS eine Systematik einzuführen, die die Einhaltung der gängigen Rechtsvorschriften<br />

sicherstellt. Dies erfolgt zumeist über eine Zusammenstellung der für den einzelnen<br />

Standort gültigen Rechtsvorschriften <strong>und</strong> die Nutzung eines Aktualisierungsdienstes. Weiterhin<br />

wird compliance durch klare Zuständigkeiten <strong>und</strong> definierte Abläufe angestrebt <strong>und</strong> durch den<br />

Umweltgutachter geprüft.<br />

Was in der obigen Abbildung aus der UBA Studie (1999) nicht hervorgeht ist die ökologische<br />

Frühwarnfunktion der Umweltbeauftragten. So verfolgen sie auch die Fachdiskussionen zu etwaigen<br />

Umweltgefährdungen von bestimmten Stoffen <strong>und</strong> Technologien <strong>und</strong> deren Einsatz wird<br />

ggf. auch schon bevor eine gesetzliche Regelung kommt, hinterfragt (UBA 1995).<br />

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