CSR und Risikomanagement - Institute for Sustainability
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Loew, Clausen, Rohde (2011)<br />
<strong>CSR</strong> <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />
Beschreibung des <strong>Risikomanagement</strong>systems <strong>und</strong> der relevanten<br />
Risiken im Lagebericht<br />
Im Lagebericht ist „die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen<br />
Chancen <strong>und</strong> Risiken zu beurteilen <strong>und</strong> zu erläutern, zugr<strong>und</strong>e liegende<br />
Annahmen sind anzugeben.“<br />
„Kapitalgesellschaften im Sinn des § 264d haben im Lagebericht die wesentlichen<br />
Merkmale des internen Kontroll- <strong>und</strong> des <strong>Risikomanagement</strong>systems<br />
im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben“.<br />
Zu beschreiben sind:<br />
- <strong>Risikomanagement</strong>system (Strategie, Prozess <strong>und</strong> Organisation des<br />
<strong>Risikomanagement</strong>systems)<br />
- <strong>Risikomanagement</strong>ziele<br />
- <strong>Risikomanagement</strong>methoden<br />
- Die relevanten Risiken (wie sie intern eingeteilt werden)<br />
- Preisänderungs-, Ausfall- <strong>und</strong> Liquiditätsrisiken <strong>und</strong> Risiken aus Zahlungsstromschwankungen,<br />
samt Quantifizierung<br />
- Quantifizierung der Risiken, sofern machbar, vertretbar <strong>und</strong> sinnvoll<br />
- Maßnahmen zur Risikobewältigung<br />
§ 289 HGB<br />
§ 315 HGB (Konzernlagebericht)<br />
§ 315 HGB <strong>und</strong><br />
DRS 5<br />
Prüfung der Darstellung des <strong>Risikomanagement</strong>s im Lagebericht<br />
Der Wirtschaftsprüfer hat zu überprüfen:<br />
- „ob der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der<br />
Lage des Unternehmens vermittelt“<br />
- „ob die Chancen <strong>und</strong> Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt<br />
sind“<br />
§ 317 HGB<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Aus dem Blickwinkel von EMAS Umweltmanagementsystemen, die ja bereits seit 1995<br />
zertifizierbar <strong>und</strong> mit Berichtspflichten verb<strong>und</strong>en sind, zeigen sich hier deutliche Parallelen: In<br />
beiden Fällen wird ein Managementsystem <strong>und</strong> die Berichterstattung von einem fachlich qualifizierten<br />
Dritten geprüft. Anders als beim Umweltmanagementsystem ist die Einrichtung des <strong>Risikomanagement</strong>systems<br />
jedoch nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Und bei börsennotierten<br />
Unternehmen ist diese Berichterstattung samt der Prüfung Pflicht.<br />
Explizite An<strong>for</strong>derungen, ökologische oder soziale Risiken im <strong>Risikomanagement</strong>system zu berücksichtigen<br />
oder im Lagebericht darzustellen, lassen sich in den gesetzlichen Vorschriften<br />
nicht erkennen. Aufgr<strong>und</strong> der im Rahmen des Bilanzrechtsre<strong>for</strong>mgesetz (BilReG) geänderten §§<br />
289 Abs. 1 <strong>und</strong> 315a HGB <strong>und</strong> der dort niedergelegten Pflicht zur Berichterstattung über sogenannte<br />
„nicht-finanzielle Leistungsindikatoren wie In<strong>for</strong>mationen über Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitnehmerbelange“,<br />
sofern diese für den Unternehmenserfolg relevant sind, könnte sich jedoch ergeben,<br />
dass über diese abhängig von ihrem Einfluss auf den Unternehmenserfolg auch im Rahmen<br />
des Risikoberichtes berichtet werden muss.<br />
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