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CSR und Risikomanagement - Institute for Sustainability

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Loew, Clausen, Rohde (2011)<br />

<strong>CSR</strong> <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />

Beschreibung des <strong>Risikomanagement</strong>systems <strong>und</strong> der relevanten<br />

Risiken im Lagebericht<br />

Im Lagebericht ist „die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen<br />

Chancen <strong>und</strong> Risiken zu beurteilen <strong>und</strong> zu erläutern, zugr<strong>und</strong>e liegende<br />

Annahmen sind anzugeben.“<br />

„Kapitalgesellschaften im Sinn des § 264d haben im Lagebericht die wesentlichen<br />

Merkmale des internen Kontroll- <strong>und</strong> des <strong>Risikomanagement</strong>systems<br />

im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben“.<br />

Zu beschreiben sind:<br />

- <strong>Risikomanagement</strong>system (Strategie, Prozess <strong>und</strong> Organisation des<br />

<strong>Risikomanagement</strong>systems)<br />

- <strong>Risikomanagement</strong>ziele<br />

- <strong>Risikomanagement</strong>methoden<br />

- Die relevanten Risiken (wie sie intern eingeteilt werden)<br />

- Preisänderungs-, Ausfall- <strong>und</strong> Liquiditätsrisiken <strong>und</strong> Risiken aus Zahlungsstromschwankungen,<br />

samt Quantifizierung<br />

- Quantifizierung der Risiken, sofern machbar, vertretbar <strong>und</strong> sinnvoll<br />

- Maßnahmen zur Risikobewältigung<br />

§ 289 HGB<br />

§ 315 HGB (Konzernlagebericht)<br />

§ 315 HGB <strong>und</strong><br />

DRS 5<br />

Prüfung der Darstellung des <strong>Risikomanagement</strong>s im Lagebericht<br />

Der Wirtschaftsprüfer hat zu überprüfen:<br />

- „ob der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der<br />

Lage des Unternehmens vermittelt“<br />

- „ob die Chancen <strong>und</strong> Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt<br />

sind“<br />

§ 317 HGB<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Aus dem Blickwinkel von EMAS Umweltmanagementsystemen, die ja bereits seit 1995<br />

zertifizierbar <strong>und</strong> mit Berichtspflichten verb<strong>und</strong>en sind, zeigen sich hier deutliche Parallelen: In<br />

beiden Fällen wird ein Managementsystem <strong>und</strong> die Berichterstattung von einem fachlich qualifizierten<br />

Dritten geprüft. Anders als beim Umweltmanagementsystem ist die Einrichtung des <strong>Risikomanagement</strong>systems<br />

jedoch nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Und bei börsennotierten<br />

Unternehmen ist diese Berichterstattung samt der Prüfung Pflicht.<br />

Explizite An<strong>for</strong>derungen, ökologische oder soziale Risiken im <strong>Risikomanagement</strong>system zu berücksichtigen<br />

oder im Lagebericht darzustellen, lassen sich in den gesetzlichen Vorschriften<br />

nicht erkennen. Aufgr<strong>und</strong> der im Rahmen des Bilanzrechtsre<strong>for</strong>mgesetz (BilReG) geänderten §§<br />

289 Abs. 1 <strong>und</strong> 315a HGB <strong>und</strong> der dort niedergelegten Pflicht zur Berichterstattung über sogenannte<br />

„nicht-finanzielle Leistungsindikatoren wie In<strong>for</strong>mationen über Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitnehmerbelange“,<br />

sofern diese für den Unternehmenserfolg relevant sind, könnte sich jedoch ergeben,<br />

dass über diese abhängig von ihrem Einfluss auf den Unternehmenserfolg auch im Rahmen<br />

des Risikoberichtes berichtet werden muss.<br />

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