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CSR und Risikomanagement - Institute for Sustainability

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Loew, Clausen, Rohde (2011)<br />

<strong>CSR</strong> <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />

deutsam im Kontext des <strong>Risikomanagement</strong>s ist zum einen das Revisionsaufsichtsgesetz<br />

(RAG), das ergänzt wurde um An<strong>for</strong>derungen <strong>und</strong> Aufsicht über Revisoren bzw. Revisionsgesellschaften<br />

<strong>und</strong> die Anpassung des Obligationenrechtes (OR), welche am 1. Januar 2008 in<br />

Kraft traten. Die Schweizer Gesetzgebung zu Revision verfolgt damit die Ziele Investoren <strong>und</strong><br />

Gläubiger zu schützen, sowie das öffentliche Interesse, insbesondere die Sicherung von Arbeitsplätzen<br />

bei wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen, zu wahren. Schweizer Unternehmen,<br />

die der ordentlichen bzw. eingeschränkten Revision unterliegen, sind verpflichtet, im Anhang der<br />

Jahresrechnung Angaben zur Risikobeurteilung machen (Art. 663b Zif. 12 OR). Verbindlich ist<br />

diese Neuregelung für alle Aktiengesellschaften <strong>und</strong> weitere Unternehmen (GmbH <strong>und</strong> gewerbetreibende<br />

Stiftungen), die einen Anhang gemäß Aktienrecht erstellen müssen. Daher sind<br />

auch viele Kleingesellschaften in der Schweiz verpflichtet, diese neue Forderung zu erfüllen.<br />

„Die ge<strong>for</strong>derte Risikobeurteilung ist Bestandteil des unternehmensweiten <strong>Risikomanagement</strong>s,<br />

mit welchem die Risiken überwacht <strong>und</strong> gesteuert werden. Da der Anhang als Ganzes den Prüfungsgegenstand<br />

darstellt, sind auch die Angaben zur Durchführung der Risikobeurteilung von<br />

der Revisionsstelle neu zu prüfen“ (Rautenstrauch/Hunziker o.J.).<br />

Nach Artikel 728a OR sind börsennotierte <strong>und</strong> wirtschaftlich bedeutende Unternehmen verpflichtet,<br />

die Existenz eines internen Kontrollsystems (IKS) nachzuweisen. Das IKS wird damit auch<br />

explizit Prüfungsgegenstand. Verwaltungsrat <strong>und</strong> Geschäftsleitung sind verpflichtet, der Qualität<br />

<strong>und</strong> der Dokumentation des IKS gebührend Aufmerksamkeit zu schenken (PWC/SAP o.J.).<br />

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