CSR und Risikomanagement - Institute for Sustainability
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Loew, Clausen, Rohde (2011)<br />
<strong>CSR</strong> <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />
Da die Regelungen des Handelsgesetzbuches keine Angaben zu der konkreten Ausgestaltung<br />
des Risikoberichtes in Rahmen der Lageberichterstattung enthalten, werden die verschiedenen<br />
gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) konkretisiert.<br />
2.1.4 Bilanzrechtsmodernisierungsrecht (BilMoG)<br />
Zur Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien (vgl. Kapitel 2.4) wurden durch das 2009 verabschiedete<br />
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Änderungen des Bilanzrechts im HGB<br />
<strong>und</strong> AktG vorgenommen. Durch die Verabschiedung des BilMoG wurden u.a. die EU Vorgaben<br />
zur In<strong>for</strong>mation über das unternehmensindividuelle <strong>Risikomanagement</strong>system <strong>und</strong> zur Verbesserung<br />
der Überwachung in deutsches Recht umgesetzt. Sie sind erstmals auf Jahresabschlüsse<br />
anzuwenden, deren Geschäftsjahr nach dem 31.12.2008 beginnt.<br />
Das BilMoG verlangt von „Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB 3 […] die wesentlichen<br />
Merkmale des internen Kontroll- <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong>systems im Hinblick auf den<br />
Rechnungslegungsprozess zu beschreiben“ (BilMoG 2009, § 289 Abs. 5 HGB). Diese Beschreibung<br />
ist Bestandteil der Prüfung durch den Abschlussprüfer.<br />
Bedeutsam ist u.a. das neue Wording. Während im KonTraG noch von einem Risikofrüherkennungssystem<br />
gesprochen wurde, führt das BilMoG den Begriff <strong>Risikomanagement</strong>system ein. In<br />
der Auslegung der Wirtschaftsprüfer ist dies kennzeichnend dafür, dass es nunmehr nicht nur<br />
um das Erkennen von Risiken geht, sondern auch darum, geeignete Maßnahmen zur Steuerung<br />
<strong>und</strong> zum Management dieser Risiken zu ergreifen (Haas 2010).<br />
Weiter legt das BilMoG fest, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss bestellen kann „der<br />
sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen<br />
Kontrollsystems, des <strong>Risikomanagement</strong>systems <strong>und</strong> des internen Revisionssystems sowie der<br />
Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers <strong>und</strong> der vom<br />
Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, befasst“ (BilMoG 2009, § 107 Abs. 3 AktG).<br />
Die Entscheidung über Art <strong>und</strong> Umfang des <strong>Risikomanagement</strong>systems <strong>und</strong> des internen Kontrollsystems<br />
liegt beim Vorstand, jedoch muss er dem Aufsichtsrat dessen Wirksamkeit darlegen<br />
können (Warth & Klein).<br />
2.1.5 Deutsche Rechnungslegungsstandards<br />
Im Hinblick auf <strong>Risikomanagement</strong> sind insbesondere die Deutschen Rechnungslegungsstandards<br />
DRS 15 „Lageberichterstattung“ <strong>und</strong> DRS 5 „Risikoberichterstattung“ von Bedeutung. Der<br />
2001 veröffentlichte DRS 5, ergänzt den DRS 15 „Lageberichterstattung“ um die Gr<strong>und</strong>sätze der<br />
Risikoberichterstattung. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) ist bei der Entwicklung der<br />
Standards an geltendes Recht geb<strong>und</strong>en, weshalb die Standards bei Veränderungen der gesetzlichen<br />
Vorgaben angepasst werden müssen (DRS 15 2001).<br />
3 Vgl. § 264d HGB: Kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft: „Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert,<br />
wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene<br />
Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die<br />
Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.“<br />
(http://www.jura<strong>for</strong>um.de/gesetze/HGB/264d/264d_HGB_kapitalmarktorientierte_kapitalgesellschaft.html (Stand<br />
16.02.2010)<br />
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