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CSR und Risikomanagement - Institute for Sustainability

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Loew, Clausen, Rohde (2011)<br />

<strong>CSR</strong> <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />

Tabelle 2: Überblick gesetzliche Vorgaben mit Relevanz für das <strong>Risikomanagement</strong><br />

Gesetz<br />

Gesetz zur Kontrolle <strong>und</strong><br />

Transparenz im Unternehmensbereich<br />

(KonTraG 1998) (D)<br />

Deutscher Corporate Governance<br />

Kodex (2002/2009)<br />

(D)<br />

Sarbanes Oxley Act (2002)<br />

(USA)<br />

Bilanzrechtsre<strong>for</strong>mgesetz<br />

(BilReG 2005) (D)<br />

EU-Abschlussprüfungsrichtlinie<br />

(2006) (EU)<br />

EU-Abänderungsrichtlinie<br />

(2006) (EU)<br />

Baseler Eigenkapitalvereinbarung<br />

(Basel II 2006) (EU)<br />

Unternehmensrechtsänderungsgesetz<br />

(URÄG<br />

2008) (Österreich)<br />

Revisionsaufsichtsgesetz<br />

<strong>und</strong> Obligationenrecht<br />

(RAG & OR 2008)<br />

(Schweiz)<br />

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG 2009)<br />

(D)<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

Gegenstand der Vorgabe<br />

Implementation eines Überwachungssystems zur Risikofrüherkennung<br />

, Überprüfung durch den Abschlussprüfer <strong>und</strong> Darstellung<br />

von Risiken im Lagebericht.<br />

Pflichten des Vorstandes bzgl. <strong>Risikomanagement</strong>- <strong>und</strong> -<br />

controlling <strong>und</strong> Compliance sowie die Aufgaben des Aufsichtsrates.<br />

Implementation <strong>und</strong> Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems<br />

zur Finanzberichterstattung. Der Lagebericht muss<br />

eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems<br />

(IKS) der Geschäftsleitung sowie das Urteil eines Wirtschaftsprüfers<br />

über dessen Wirksamkeit enthalten.<br />

Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Neben Risiken ist im<br />

Lagebericht auch auf die Chancen einzugehen.<br />

Der Aufsichtsrat (ggf. ein Prüfungsausschuss) muss die Wirksamkeit<br />

des internen Kontrollsystems, (ggf. der internen Revision),<br />

das <strong>Risikomanagement</strong> <strong>und</strong> die Abschlussprüfung überwachen.<br />

Zudem muss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers<br />

festgestellt werden.<br />

Aktiengesellschaften müssen im Lagebericht eine Erklärung<br />

zur Unternehmensführung abgeben <strong>und</strong> die wichtigsten Merkmale<br />

des <strong>Risikomanagement</strong>systems beschreiben.<br />

Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditinstituten.<br />

Der Aufsichtsrat muss die Existenz <strong>und</strong> Wirksamkeit eines <strong>Risikomanagement</strong>s<br />

sicherstellen.<br />

Im Lagebericht muss eine Darstellung des <strong>Risikomanagement</strong>s<br />

erfolgen.<br />

Angaben zur Risikobeurteilung im Anhang der Jahresrechnung<br />

<strong>und</strong> Existenz eines internen Kontrollsystems.<br />

Im Lagebericht muss das interne Kontroll- <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong>system<br />

beschrieben werden. Der Aufsichtsrat muss sich<br />

über das <strong>Risikomanagement</strong> in<strong>for</strong>mieren <strong>und</strong> dessen Wirksamkeit<br />

überwachen.<br />

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