CSR und Risikomanagement - Institute for Sustainability
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Loew, Clausen, Rohde (2011)<br />
<strong>CSR</strong> <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />
Tabelle 2: Überblick gesetzliche Vorgaben mit Relevanz für das <strong>Risikomanagement</strong><br />
Gesetz<br />
Gesetz zur Kontrolle <strong>und</strong><br />
Transparenz im Unternehmensbereich<br />
(KonTraG 1998) (D)<br />
Deutscher Corporate Governance<br />
Kodex (2002/2009)<br />
(D)<br />
Sarbanes Oxley Act (2002)<br />
(USA)<br />
Bilanzrechtsre<strong>for</strong>mgesetz<br />
(BilReG 2005) (D)<br />
EU-Abschlussprüfungsrichtlinie<br />
(2006) (EU)<br />
EU-Abänderungsrichtlinie<br />
(2006) (EU)<br />
Baseler Eigenkapitalvereinbarung<br />
(Basel II 2006) (EU)<br />
Unternehmensrechtsänderungsgesetz<br />
(URÄG<br />
2008) (Österreich)<br />
Revisionsaufsichtsgesetz<br />
<strong>und</strong> Obligationenrecht<br />
(RAG & OR 2008)<br />
(Schweiz)<br />
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG 2009)<br />
(D)<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Gegenstand der Vorgabe<br />
Implementation eines Überwachungssystems zur Risikofrüherkennung<br />
, Überprüfung durch den Abschlussprüfer <strong>und</strong> Darstellung<br />
von Risiken im Lagebericht.<br />
Pflichten des Vorstandes bzgl. <strong>Risikomanagement</strong>- <strong>und</strong> -<br />
controlling <strong>und</strong> Compliance sowie die Aufgaben des Aufsichtsrates.<br />
Implementation <strong>und</strong> Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems<br />
zur Finanzberichterstattung. Der Lagebericht muss<br />
eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems<br />
(IKS) der Geschäftsleitung sowie das Urteil eines Wirtschaftsprüfers<br />
über dessen Wirksamkeit enthalten.<br />
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Neben Risiken ist im<br />
Lagebericht auch auf die Chancen einzugehen.<br />
Der Aufsichtsrat (ggf. ein Prüfungsausschuss) muss die Wirksamkeit<br />
des internen Kontrollsystems, (ggf. der internen Revision),<br />
das <strong>Risikomanagement</strong> <strong>und</strong> die Abschlussprüfung überwachen.<br />
Zudem muss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers<br />
festgestellt werden.<br />
Aktiengesellschaften müssen im Lagebericht eine Erklärung<br />
zur Unternehmensführung abgeben <strong>und</strong> die wichtigsten Merkmale<br />
des <strong>Risikomanagement</strong>systems beschreiben.<br />
Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditinstituten.<br />
Der Aufsichtsrat muss die Existenz <strong>und</strong> Wirksamkeit eines <strong>Risikomanagement</strong>s<br />
sicherstellen.<br />
Im Lagebericht muss eine Darstellung des <strong>Risikomanagement</strong>s<br />
erfolgen.<br />
Angaben zur Risikobeurteilung im Anhang der Jahresrechnung<br />
<strong>und</strong> Existenz eines internen Kontrollsystems.<br />
Im Lagebericht muss das interne Kontroll- <strong>und</strong> <strong>Risikomanagement</strong>system<br />
beschrieben werden. Der Aufsichtsrat muss sich<br />
über das <strong>Risikomanagement</strong> in<strong>for</strong>mieren <strong>und</strong> dessen Wirksamkeit<br />
überwachen.<br />
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