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[Österreichisches] Strafgesetz über Verbrechen ... - GMG Login

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Erklärung des Arztes, daß sie dem Gesundheitszustande des Sträflinges unnachtheilig sei,<br />

während des Strafdauer nicht öfter als einmal, und nie öffentlich vollzogen werden.<br />

§. 249.<br />

Abschaffung.<br />

Die Abschaffung aus einem Orte oder aus einem Kronlande findet Statt entweder auf<br />

eine bestimmte, oder nach Beschaffenheit der strafbaren Handlung und der Umstände auch<br />

auf bestimmte Zeit.<br />

Auf Abschaffung aus sämmtlichen Kronländern des österreichischen Kaiserstaates kann<br />

nur gegen Ausländer erkannt werden.<br />

§. 250.<br />

Verschärfung der Strafen.<br />

Die hier aufgezählten Strafarten können auch verschärft werden. Eine Verschärfung im<br />

Allgemeinen ist, wenn von den einzelnen Strafen mehrere vereinigt werden. Sie hat jedoch<br />

nur in denjenigen Fällen Statt, für welche, und in dem Maße, wie sie in dem gegenwärtigen<br />

Gesetze bestimmt ist.<br />

§. 251.<br />

Besondere Bestimmungen bei Vergehen und Uebertretungen durch den Inhalt von Druckschriften.<br />

Wenn ein Vergehen durch eine periodische Druckschrift, wofür eine Caution bestellt ist,<br />

begangen wurde, so ist nebst der gesetzlichen Strafe auch auf den Verfall der Caution in dem<br />

Betrage von einhundert bis fünfhundert Gulden zu erkennen. - Unter dieses geringste<br />

gesetzliche Ausmaß darf des Gerichtshof den Cautions-Verfall nie herabsetzen.<br />

§. 252.<br />

Außerdem kann in dem Falle, wenn ein Vergehen durch die periodische Druckschrift,<br />

welche schon einmal den Anlaß zu einer Verurtheilung wegen Vergehen geboten hat, bei<br />

abermaliger Verurtheilung wegen eines Vergehens die Einstellung des Erscheinens der<br />

periodischen Druckschrift bis zu einer Dauer von drei Monaten ausgesprochen werden.<br />

Endlich kann in allen Fällen, wo ein Vergehen durch eine Druckschrift begangen wurde,<br />

auf die Vernichtung der im §. 29 bezeichneten Gegenstände erkannt werden.<br />

§. 253.<br />

Verschärfung des Arrestes.<br />

Mit dem Arreste können auch eine oder gleichzeitig mehrere der nachfolgenden<br />

Verschärfungen verbunden werden:<br />

a) Fasten;<br />

b) schwerere Arbeit;<br />

1852-05-27 <strong>Strafgesetz</strong> 65

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