- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ... - Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 98 - § 476 BGB (Beweislastumkehr) „Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten, seit Gefahrübergang ein Sachmangel, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“ Problem: § 275 I- III BGB bzgl. Des Nachbesserungsanspruchs (+) => § 326 BGB Achtung: Wenn die Hauptleistung unmöglich wird, gilt der Grds. § 326 I 1 BGB: Gegenleistungspflicht erlischt Wenn die Nachbesserung unmöglich wird, gilt der Grds. § 326 I 2 BGB: Gegenleistungspflicht bleibt bestehen Der Gegenleistungsanspruch geht erst unter, wenn - K zurücktritt ( § 437 Nr. 2, 323 (Fristsetzung ist bei Unmöglichkeit der Nachbesserung gem. § 326 V BGB entbehrlich), vgl. auch § 440 - K mindert ( § 437 Nr. 2 , 441 ) („statt zurückzutreten“ => Voraussetzung wie Rücktritt) - K SE statt der Leistung oder Aufwendungsersatz verlangt ( § 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 ) Problem: vertraglicher Ausschluss der Nacherfüllung: Ausschluss der Nacherfüllung bei Verbrauchsgüterkauf unzulässig ( § 475) Beschränkung auf Unternehmerregress nur bei gleichwertigem Anspruch , § 478 IV BGB in AGB unzulässig, § 309 Nr. 8 b bb, § 307 II Problem: was sind unverhältnismäßige Kosten i. S. v. § 439 III BGB? Maßstab ist nicht Preis, sondern Wert der Sache Faustformel der Lit.: ( Achtung Vorrang hat immer Einzelfallprüfung ) unverhältnismäßig , wenn Nacherfüllungskosten 150 % des Wertes der mangelfreien Sache oder 200 % des mangelbedingten Minderwertes übersteigen. RF § 439 BGB: Verkäufer hat alle zur Nachprüfung erforderlichen Aufwendungen zu tragen: Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten Achtung: Selbstvornahme der Nacherfüllung führt im Kaufrecht zum Erlöschen des Anspruchs ( § 275, 326 BGB), weil Käufer = Gläubiger. dem Verkäufer = Schuldner die Nachbesserung unmöglich gemacht hat. ( anders beim Werkvertrag , vgl. § 637 I BGB) -98-
- Seite 99 - Werkvertrag: - erfolglos abgelaufene Frist ist Vorraussetzung - § 634 I BGB i. V. m. § 635 BGB (Werkvertrag + Mangel) Bei Mängel differenzieren zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag A B Am 01.06.2004 Kaufvertrag für einen PKW, für 5.000,- € - 04.06.04 soll A Schlüssel, Papiere und den PKW abholen - 03.06.04 fährt der Blitz in den PKW -B übergibt Schlüssel, Papiere und das nur noch Schrottreife Auto und will 5.000,- € B A § 433 II BGB 1. Anspruch entstanden - Kaufvertrag (+) Problem: Die Unmöglichkeit der Erfüllung lässt den Kaufvertrag nicht entfallen § 273 BGB, 311 a BGB 2. Anspruch untergegangen? (auf Zahlung der 5.000,- €) Könnte untergegangen sein, wenn die Vorraussetzungen nach § 326 BGB gegeben sind - Anspruch auf Leistung muss nach § 275 BGB nicht mehr erfüllte werden, wenn der Anspruch (§ 433 I BGB) nach § 275 BGB untergegangen ist dann § 326 BGB => § 433 II BGB (-) Der Anspruch des B gegen den A ist untergegangen -99-
- Seite 47 und 48: - Seite 47 - keine Einigung kein
- Seite 49 und 50: - Seite 49 - I) Anspruch entstanden
- Seite 51 und 52: - Seite 51 - Subsumtion „etwas“
- Seite 53 und 54: - Seite 53 - Lösung Fall 2) § 433
- Seite 55 und 56: - Seite 55 - Vorüberlegungen: Prob
- Seite 57 und 58: - Seite 57 - PK: Mietshaus: Vertrag
- Seite 59 und 60: - Seite 59 - Lösung Fall 7a) Minde
- Seite 61 und 62: - Seite 61 - PK: WE wird per Gesetz
- Seite 63 und 64: - Seite 63 - Bsp.- Fall: Einigung
- Seite 65 und 66: - Seite 65 - Problem: Ob ein Fall d
- Seite 67 und 68: - Seite 67 - • Abgrenzung zum Bot
- Seite 69 und 70: - Seite 69 - Gesetzliche Vollmacht
- Seite 71 und 72: - Seite 71 - b) rechtsgeschäftlich
- Seite 73 und 74: - Seite 73 - Subsumtion: Verhandlu
- Seite 75 und 76: - Seite 75 - Grundsätzlich ist die
- Seite 77 und 78: - Seite 77 - AG: § ____ I) Anspruc
- Seite 79 und 80: - Seite 79 - Da die Kündigungserkl
- Seite 81 und 82: - Seite 81 - Da der Sachverhalt kei
- Seite 83 und 84: - Seite 83 - (Ergebnis) Die Vorauss
- Seite 85 und 86: - Seite 85 - Schuldübernahme § 41
- Seite 87 und 88: - Seite 87 - 4.7.2 Rücktritt und A
- Seite 89 und 90: - Seite 89 - 4.7.3 Widerruf, Rückg
- Seite 91 und 92: - Seite 91 - RF: Anspruch auf Vertr
- Seite 93 und 94: - Seite 93 - Gläubiger (Käufer) (
- Seite 95 und 96: - Seite 95 - 4.9.2 Recht der Leistu
- Seite 97: - Seite 97 - § 435 BGB: Rechtsmang
- Seite 101 und 102: - Seite 101 - Bei Straßenverkehr:
- Seite 103 und 104: - Seite 103 - Fall: A ist unerkannt
- Seite 105 und 106: - Seite 105 - 7.5.) Sicherungsrecht
- Seite 107 und 108: - Seite 107 - Dingliche Rechte (nic
- Seite 109 und 110: - Seite 109 - Dingliche Rechte (nic
- Seite 111 und 112: - Seite 111 - Die Vertragsfreiheit
- Seite 113 und 114: - Seite 113 - 5.) Bestimmtheitsgrun
- Seite 115 und 116: - Seite 115 - 7.4.2 Sachenrecht Erw
- Seite 117 und 118: - Seite 117 - 7.5 Sachenrecht (Hypo
- Seite 119: - Seite 119 - Besonderheiten bei de
- <strong>Seite</strong> 99 -<br />
Werkvertrag:<br />
- erfolglos abgelaufene Frist ist Vorraussetzung<br />
- § 634 I BGB i. V. m. § 635 BGB (Werkvertrag + Mangel)<br />
Bei Mängel differenzieren zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag<br />
A<br />
B<br />
Am 01.06.2004 Kaufvertrag für einen PKW, für 5.000,- €<br />
- 04.06.04 soll A Schlüssel, Papiere und den PKW abholen<br />
- 03.06.04 fährt der Blitz in den PKW<br />
-B übergibt Schlüssel, Papiere und das nur noch Schrottreife Auto und will 5.000,- €<br />
B A § 433 II BGB<br />
1. Anspruch entstanden<br />
- Kaufvertrag (+)<br />
Problem: Die Unmöglichkeit der Erfüllung lässt den Kaufvertrag nicht entfallen<br />
§ 273 BGB, 311 a BGB<br />
2. Anspruch untergegangen? (auf Zahlung der 5.000,- €)<br />
Könnte untergegangen sein, wenn die Vorraussetzungen nach § 326 BGB gegeben sind<br />
- Anspruch auf Leistung muss nach § 275 BGB nicht mehr erfüllte werden, wenn<br />
der Anspruch (§ 433 I BGB) nach § 275 BGB untergegangen ist<br />
dann § 326 BGB => § 433 II BGB (-)<br />
Der Anspruch des B gegen den A ist untergegangen<br />
-99-