21.11.2013 Aufrufe

- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- <strong>Seite</strong> 90 -<br />

4.7.4 Kündigung<br />

Prüfungsschema: ordentliche / außerordentliche Kündigung Differenzierung: ordentliche<br />

Kündigung bei Verträgen auf unbestimmte Zeit ordentliche Kündigung bei Verträgen auf<br />

bestimmte Zeit<br />

- nicht erforderlich bei Ablauf der Zeit (wichtig bei befristeten Arbeitsverträgen !)<br />

außerordentliche Kündigung bei befristeten / unbefristeten Verträgen<br />

- immer wichtiger Grund erforderlich vgl. § 543 i. v. m .. 569 ,626,723 I2, 314<br />

Wurde Vertragsverhältnis durch Kündigung wirksam beendet = Anspruch - ex nunc<br />

untergegangen?<br />

Prüfungsschema Kündigung<br />

1) Dauerschuldverhältnis<br />

2) Kündigungsgrund erforderlich ? differenziere<br />

- befristetes Dauerschuldverhältnis und Zeit abgelaufen => Vertragsverhältnis endet<br />

„automatisch“<br />

- unbefristetes Dauerschuldverhältnis zwar Vertragsfreiheit, aber keiner soll bis ans Lebensende<br />

gebunden sein => Grundsatz: Dauerschuldverhältnis kündbar<br />

- wie finde ich die Regelung zum Kündigungsgrund und <strong>zur</strong> Kündigungsfrist ? Spezialgesetze<br />

lesen (s.u. Beispiele) allg. Regeln zu Dauerschuldverhältnissen: § 314 BGB<br />

(= Auffangnorm und Grundsatz)<br />

3) kein Ausschluss der Kündigung ( § 242)<br />

4) Kündigungserklärung<br />

PK: Form vereinbart ? konstitutiv oder nur Beweislastregel ?<br />

PK Zugang ? Wdh. zum BGB AT Zugang einer WE<br />

5) Frist (vertraglich oder spezialgesetzlich) , vgl. auch § 314 III BGB<br />

RF: Dauerschuldverh. wird beendet ; SEA bleibt bei außerordentl. Kündigung , § 314 IV BGB<br />

Beispiele : unbefristete Verträge / Kündigungsgründe -> <strong>Vorlesung</strong><br />

4.7.5 Untergang des Anspruchs bzw.<br />

Anspruch auf Vertragsanpassung bei WGG, § 313 BGB<br />

Prüfungsschema WGG:<br />

- Anwendbarkeit: keine vertragliche Regelung, keine ergänzende Auslegung mögl. Keine<br />

spezialges. Regelung § 275 II, 779 ; § 119, Leistungsstörung<br />

- Parteien sind gemeinsam vom Vorhandensein bestimmter Umstände ausgegangen<br />

- Umstände = Geschäftsgrundlage = Parteien hätten bei Kenntnis den Vertrag nicht so<br />

geschlossen, anderer hätte sich redlicherweise auf anderen Vertrag einlassen müssen<br />

Wichtig: Umstand liegt nicht im Risikobereich nur einer Partei<br />

- Umstand geändert oder entfallen Zweckstörung (Bauvertrag und danach wird Grundstück<br />

rückübertragen an Dritten) Äquivalenzstörung (Mietvertrag auf 100 Jahre für 20 D-Mark)<br />

gemeinsamer Irrtum (ausnahmsweise bei Irrtum über Kalkulationsgrundlage, wenn diese offen<br />

gelegt und von beiden <strong>zur</strong> Grundlage gemacht )<br />

-90-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!