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4.7.2 Rücktritt und Anspruch auf Rückgewähr bei<br />
Leistungsstörung / Gewährleistungsansprüchen<br />
- aus dem Rücktritt etwas verlangen § 346 BGB<br />
Prüfung unter: ist der Anspruch entstanden<br />
- Rücktrittsprüfung bei: ist der Anspruch untergegangen<br />
Aufbau Rücktritt:<br />
1.) Rücktrittsgrund / gesetzlicher Anspruch auf Rückgewähr<br />
a) Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart<br />
b) gesetzliches Rücktrittsrecht<br />
z.B. Leistungsstörung : § 323, 324, 326 Gewährleistungsanspruch : § 437 Nr. 2 / 634 Nr. 3 / 323<br />
Störung der Geschäftsgrundlage § 313 BGB (= Vertragsanpassung i. v. m. § 357 BGB)<br />
kein Ausschluss des Rücktritts (spezialgesetzlich)<br />
2.) Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)<br />
- gegenüber dem anderen Vertragsteil § 349 4.) weitere besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen<br />
3.) Fristen oder sonstige Vorraussetzungen<br />
- fristgemäß § 350<br />
- keine Unwirksamkeit durch unverz. Aufrechnung des Gegners § 352 BGB<br />
- noch keine Verjährung ( vgl. § 218, 438 IV, 638 a IV BGB)<br />
RF Inhalt der wechselseitigen Ansprüche bei Rückabwicklung des Schuldverhältnisses:<br />
Umwandlung des Schuldverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis<br />
=> wechselseitige Ansprüche auf Rückgewähr Zug um Zug , § 346 I , 348 BGB<br />
bzgl. Nutzungen: § 346 I, 100<br />
bzgl. Wertersatz: § 346 II , III<br />
bzgl. Wertersatz für die entgegen den Regeln der ordnungsgemäß Wirtschaft nicht gezogenen<br />
Nutzungen: § 347 I 1 und 347 I 2 BGB<br />
bzgl. Verwendungsersatz: § 347 II1 und § 347 II 2 i. v. m .. § 818<br />
SEA (Schadensersatzanspruch) gem. § 280 ff BGB bei Nichterfüllung der Herausgabepflichten<br />
aus § 346 I, IV BGB Ersatz der Vertragskosten : § 284 BGB<br />
Fall: der <strong>zur</strong>ückgedrehte Tacho (hier nur Rücktritts - RF)<br />
Bsp. - Fall: Rückritt oder Schadensersatzverlangen nach arglistiger Täuschung beim Autokauf<br />
(hier nur kurzer Einstieg in Gewährleistungsrecht als Rücktrittsgrund, Vertiefung innerhalb des<br />
<strong>Recht</strong>s der Leistungsstörungen )<br />
Fall: der <strong>zur</strong>ückgedrehte Tacho (hier nur Rücktritts - RF)<br />
A ist Lehrer. Er kauft bei Autohändler H einen Toyota . Im Kaufvertrag steht:<br />
Kfz: Toyota, Fahrgestell - Nr. 1234546789 , CB - XY 1<br />
Preis: 10.000,-€<br />
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