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- <strong>Seite</strong> 87 -<br />

4.7.2 Rücktritt und Anspruch auf Rückgewähr bei<br />

Leistungsstörung / Gewährleistungsansprüchen<br />

- aus dem Rücktritt etwas verlangen § 346 BGB<br />

Prüfung unter: ist der Anspruch entstanden<br />

- Rücktrittsprüfung bei: ist der Anspruch untergegangen<br />

Aufbau Rücktritt:<br />

1.) Rücktrittsgrund / gesetzlicher Anspruch auf Rückgewähr<br />

a) Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart<br />

b) gesetzliches Rücktrittsrecht<br />

z.B. Leistungsstörung : § 323, 324, 326 Gewährleistungsanspruch : § 437 Nr. 2 / 634 Nr. 3 / 323<br />

Störung der Geschäftsgrundlage § 313 BGB (= Vertragsanpassung i. v. m. § 357 BGB)<br />

kein Ausschluss des Rücktritts (spezialgesetzlich)<br />

2.) Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)<br />

- gegenüber dem anderen Vertragsteil § 349 4.) weitere besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen<br />

3.) Fristen oder sonstige Vorraussetzungen<br />

- fristgemäß § 350<br />

- keine Unwirksamkeit durch unverz. Aufrechnung des Gegners § 352 BGB<br />

- noch keine Verjährung ( vgl. § 218, 438 IV, 638 a IV BGB)<br />

RF Inhalt der wechselseitigen Ansprüche bei Rückabwicklung des Schuldverhältnisses:<br />

Umwandlung des Schuldverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis<br />

=> wechselseitige Ansprüche auf Rückgewähr Zug um Zug , § 346 I , 348 BGB<br />

bzgl. Nutzungen: § 346 I, 100<br />

bzgl. Wertersatz: § 346 II , III<br />

bzgl. Wertersatz für die entgegen den Regeln der ordnungsgemäß Wirtschaft nicht gezogenen<br />

Nutzungen: § 347 I 1 und 347 I 2 BGB<br />

bzgl. Verwendungsersatz: § 347 II1 und § 347 II 2 i. v. m .. § 818<br />

SEA (Schadensersatzanspruch) gem. § 280 ff BGB bei Nichterfüllung der Herausgabepflichten<br />

aus § 346 I, IV BGB Ersatz der Vertragskosten : § 284 BGB<br />

Fall: der <strong>zur</strong>ückgedrehte Tacho (hier nur Rücktritts - RF)<br />

Bsp. - Fall: Rückritt oder Schadensersatzverlangen nach arglistiger Täuschung beim Autokauf<br />

(hier nur kurzer Einstieg in Gewährleistungsrecht als Rücktrittsgrund, Vertiefung innerhalb des<br />

<strong>Recht</strong>s der Leistungsstörungen )<br />

Fall: der <strong>zur</strong>ückgedrehte Tacho (hier nur Rücktritts - RF)<br />

A ist Lehrer. Er kauft bei Autohändler H einen Toyota . Im Kaufvertrag steht:<br />

Kfz: Toyota, Fahrgestell - Nr. 1234546789 , CB - XY 1<br />

Preis: 10.000,-€<br />

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