- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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Beispiel:<br />
- Erbfolge gemäß § 1922 BGB<br />
- vor der Ehe Gütergemeinschaft vereinbart: mit Eheschließung entsteht gemäß § 1416 BGB<br />
gemeinschaftliches Vermögen, ohne dass es einer Übertragung der <strong>Recht</strong>e an einzelnen<br />
Gegenständen bedarf<br />
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1.1.1.3 Einzelrechtsnachfolge/Gesamtrechtsnachfolge<br />
(jeweils Formen des abgeleiteten Erwerbs)<br />
(ursprünglicher Erwerb – originär)<br />
(abgeleiteter Erwerb/<strong>Recht</strong> – Derivative)<br />
ursprünglicher Erwerb = eine Sache die keinen Vorbesitzer hatte<br />
Herrenlose Sachen<br />
Einzelrechtsnachfolge (auch Sondernachfolge, Singularsukzession):<br />
der Erwerb bezieht sich nur auf ein einzelnes <strong>Recht</strong><br />
Beispiel:<br />
<strong>Recht</strong>serwerb durch Vertrag<br />
auch Vertrag das Vermögen im Ganzen<br />
Abtretung ( § 398 BGB)<br />
Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession):<br />
der Erwerb bezieht sich auf einen gesamten Komplex von <strong>Recht</strong>en (Ausnahmefall und nur in<br />
den vom Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen möglich; stets auf gesetzlicher Anordnung<br />
beruhend).<br />
Beispiel:<br />
- Erbfolge gemäß § 1922 BGB<br />
- vor der Ehe Gütergemeinschaft vereinbart: mit Eheschließung entsteht gemäß § 1416 BGB<br />
gemeinschaftliches Vermögen, ohne dass es einer Übertragung der <strong>Recht</strong>e an einzelnen<br />
Gegenständen bedarf<br />
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1.1.2.4 Die Einordnung des Privatrechts in das <strong>Recht</strong>ssystem - Beispielsfälle<br />
Fall:<br />
A wirft seinen defekten Regenschirm weg. B kommt um die Ecke und hebt in diesem Schirm auf,<br />
um ihn für sich zu behalten.<br />
- Wer ist Eigentümer und wie wurde das Eigentum erworben?<br />
Lösung:<br />
Kein abgeleiteter Erwerb nach § 929 BGB, weil A sein Eigentum aufgegeben hatte (§ 959 BGB).<br />
B hat das Eigentum durch Aneignung, das heißt nicht abgeleitet, sondern originär, erworben (§<br />
958<br />
Absatz 1 BGB)<br />
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