- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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Geschäftsbesorgung (§ 677 BGB)<br />
ohne Auftrag (GoA)<br />
ungerechtfertigte ( § 812 BGB)<br />
Bereicherung<br />
unerlaubte Handlung = Schadensersatzanspruch ( SEA) aus Delikt ( § 823 BGB)<br />
Ansprüche, die sich nicht aus Vertrag, sondern aus einer <strong>Recht</strong>sposition ergeben:<br />
aus Besitz gegenüber demjenigen, der den Besitz stört: § 862 BGB<br />
aus Eigentum gegenüber dem Besitzer ( Herausgabe) : § 985 BGB<br />
aus Eigentum gegenüber demjenigen, der das Eigentum stört: § 1004 BGB<br />
Definition Anspruch:<br />
<strong>Recht</strong>, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen<br />
welche Arten von Ansprüchen gibt es?<br />
Beispiel:<br />
schuldrechtlicher Anspruch (persönliche oder obligatorischer Anspruch) <strong>Recht</strong> aus einem<br />
Schuldverhältnis, § 241 BGB<br />
(Schuldrecht = Leihrecht § 598 ff)<br />
dingliche Anspruch: das <strong>Recht</strong> aus einem Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Pfandrecht)<br />
(dinglicher Anspruch = Sachenrecht – Herausgabeanspruch § 985)<br />
familienrechtlicher Anspruch<br />
erbrechtlicher Anspruch<br />
(zwischen Erben und Miterben)<br />
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1.1.2.2 Erwerb subjektiver <strong>Recht</strong>e : (ursprünglicher oder abgeleiteter Erwerb,<br />
Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge)<br />
Definition derivatives <strong>Recht</strong> = durch abgeleiteten Erwerb entstanden:<br />
abgeleitetes <strong>Recht</strong> (durch Kauf oder Eigentumsübergang erworbenes <strong>Recht</strong>)<br />
Definition originäres <strong>Recht</strong> = nicht von einem anderen ( abgeleitet ) erworbenes <strong>Recht</strong>:<br />
ursprünglich entstandenes <strong>Recht</strong> (Beispiel: Aneignung einer herrenlosen Sache)<br />
Einzelrechtsnachfolge/Gesamtrechtsnachfolge (jeweils Formen des abgeleiteten<br />
Erwerbs)<br />
Einzelrechtsnachfolge (auch Sondernachfolge, Singularsukzession):<br />
der Erwerb bezieht sich nur auf ein einzelnes <strong>Recht</strong><br />
Beispiel:<br />
<strong>Recht</strong>serwerb durch Vertrag<br />
auch Vertrag das Vermögen im Ganzen<br />
Abtretung ( § 398 BGB)<br />
Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession):<br />
der Erwerb bezieht sich auf einen gesamten Komplex von <strong>Recht</strong>en (Ausnahmefall und nur in<br />
den vom Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen möglich; stets auf gesetzlicher Anordnung<br />
beruhend).<br />
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