- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
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• Abgrenzung zum Boten :<br />
Stellvertretung ------- Bote<br />
§ 164 § 120, 130<br />
eigene WE<br />
fremde WE<br />
Kontrollfrage: kann 6 jähriger Vertreter / Bote sein?<br />
kann 15 jähriger Vertreter / Bote sein?<br />
nur Bote<br />
beides<br />
Fall: der „kleine“ Stellvertreter<br />
A und B wollen KV schließen. A schickt seinen 6 jährigen Bruder mit der Anweisung, das rote<br />
Fahrrad für einen Preis von 10-50 € zu kaufen. Er soll das Möglichste rausholen.<br />
Fall: was kann A machen, damit er seinen 6 jährigen Bruder losschicken kann?<br />
warum ist die Stellvertretung notwendig?<br />
- Rückschau auf die Geschäftsunfähigkeit § 104 ff<br />
=> Vollmacht ist einzige Möglichkeit, WE für eine nicht geschäftsfähige Person abzugeben.<br />
• Welche Arten von Vollmacht gibt es? (Tabelle nächste <strong>Seite</strong>)<br />
Definiere<br />
Stellvertreter -> entsprechend Prüfungsaufbau § 164 BGB<br />
Bote<br />
-> entsprechend Abgrenzung (= wer WE eines anderen<br />
transportiert)<br />
Erfüllungsgehilfe -> (s. u.)<br />
Verrichtungsgehilfe -> (s. u.)<br />
Stellvertretung<br />
- Vollmacht führt zum recht in meinem Namen zu handeln also mich zu vertreten<br />
- nur der Vertreter kann Verträge Anfechten (§ 119 BGB)<br />
- Vertreter ist mir gegenüber jedoch nach § 241; § 249; § 280 in Verbindung mit § 241 BGB<br />
Schadenersatzpflichtig, aufgrund der Verletzung von Nebenpflichten<br />
Definition: Erfüllungsgehilfe i. S. v § 278 BGB<br />
= Personen, deren sich der Schuldner <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient. Erforderlich<br />
und ausreichend ist, dass der Schuldner den Dritten <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Verbindlichkeiten<br />
herangezogen hat = der Dritte mit Willen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis tätig geworden<br />
ist. (vgl. Brox SchuldR AT § 20 Rz. 28 )<br />
Erfüllungsgehilfe<br />
- für von Ihm angerichtete Schäden stehe ich gerade / bin ich Schadenersatzpflichtig (§ 278 BGB)<br />
- wenn jemand im Rahmen eines Schuldverhältnisses für mich tätig wird (§ 831 BGB)<br />
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