- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
- Seite 1 - -1- Mitschriften zur Vorlesung Bürgerliches Recht ( Dozent ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- <strong>Seite</strong> 66 -<br />
Aufbauschema ( vgl. Aufbau Gestaltungsrechte)<br />
1 Anfechtungserklärung<br />
2 Anfechtungsgrund<br />
3 Anfechtungsfrist<br />
Bsp. Fall: Winken bei der Auktion<br />
Bsp. Fall: A will dem B ein Mietshaus verkaufen. Beide unterhalten sich über den Preis.<br />
A hat vorher schon kalkuliert. Innerhalb der Kalkulation hat er sich bei den<br />
Reparaturaufwendungen verschrieben. Dieser Fehler zieht sich durch die gesamte Berechnung.<br />
Richtigerweise wäre ein 10 Jahres Mietertrag von 1,5 Mio. € errechnet worden. Durch die<br />
fehlerhaft zu hoch gerechneten Reparaturkosten hat A selbst nur einen 10 Jahres Mietertrag von 1<br />
Mio. € berechnet. Nur das Berechnungsergebnis teilt A dem B mit. Daraufhin vereinbaren A und<br />
B den Kaufpreis mit 1 Mio. €.<br />
Später erklärt A die Anfechtung, weil er sich verrechnet bzw. in der Kalkulation verschreiben<br />
habe. Ist die Anfechtung wirksam?<br />
Bsp. Fall: A sieht auf dem Autohof des B einen alten Bentley. Er glaubt, dass es sich um ein<br />
besonderes Modell X handelt, von dem nur 5 Stück gebaut wurden. Die Marktpreise für das<br />
Modell X liegen bei 150.000,- bis 200.000,- €. Dem B sagt er davon natürlich nichts. Beide<br />
werden sich bei 100.000,- € handelseinig. Erst 3 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages<br />
bemerkt A, dass es sich tatsächlich um das Modell Y handelte, von dem 500 Stück gebaut<br />
wurden und das deshalb nur einen Preis von 60.000,- bis 70.000,- € verspricht. A möchte den<br />
Kaufvertrag anfechten.<br />
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
4.6 Stellvertretung Arbeitsblatt<br />
Beteiligung Dritter am Vertragsgeschehen<br />
- Stellvertretung = §§ 164 ff BGB<br />
- Erfüllungsgehilfe = § 278 BGB<br />
- Verrichtungsgehilfe = § 831 BGB<br />
− Die Abgrenzung § 278 und 831 wurde bereits bei unterschiedlichen<br />
Anspruchsgrundlagen (Differenzierung vertraglicher Anspruch und deliktischer<br />
Anspruch) behandelt. (vgl. Fall: die herunterfallende Dachpfanne)<br />
- Zurechnung Wirkung der Erklärung des Vertreters (§ 164 BGB )<br />
- Zurechnung Verschulden (§ 278 BGB, § 831 BGB)<br />
- Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB ff)<br />
- Vertrag zu lasten dritter (sind unwirksam § 138 BGB, Sittenwidrigkeit)<br />
- Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (§ 278 BGB)<br />
Drittschadensliquidation<br />
Käufer<br />
Verkäufer<br />
Berlin<br />
Cottbus<br />
Bahnhof<br />
10.000,- €<br />
Einer hat Vertrag und Anspruch aber keinen Schaden oder umgekehrt (bei Unwägbarkeit)<br />
-66-